Immobilien- und Mietrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
2971 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2013
IMRRS 2013, 1924OLG Hamburg, Beschluss vom 09.07.2013 - 8 W 62/13
Erlangen die Beklagten Kenntnis von der Klagerücknahme und informieren sie hierüber nicht zeitnah ihre Prozessbevollmächtigten, können sie nicht die Erstattung einer 1,3 Verfahrensgebühr nach Ziff.3100 VV RVG für die Einreichung einer Klagerwiderung nach Eingang der Klagrücknahme beanspruchen. Innerhalb von sechs Tagen nach Absendung der Klagrücknahme an die Beklagten kann eine Information ihrer Prozessbevollmächtigten erwartet werden. Es kann aber eine 0,8 Gebühr nach Ziff.3101 VV RVG erstattungsfähig sein.*)
VolltextIMRRS 2013, 1921
BGH, Beschluss vom 13.09.2013 - V ZR 136/13
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2013, 1920
BGH, Beschluss vom 16.08.2013 - AnwZ (Brfg) 38/13
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2013, 1912
BGH, Beschluss vom 25.08.2013 - AnwZ (Brfg) 29/13
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2013, 1891
BGH, Beschluss vom 12.08.2013 - AnwZ (Brfg) 11/13
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2013, 1890
BGH, Beschluss vom 13.08.2013 - AnwZ (Brfg) 28/13
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2013, 1867
BGH, Beschluss vom 07.08.2013 - XII ZB 533/10
Zu den Sorgfaltspflichten eines Rechtsanwalts bei plötzlich auftretender Erkrankung.*)
VolltextIMRRS 2013, 1853
OLG Hamburg, Beschluss vom 02.07.2013 - 8 W 61/13
Für die Weiterleitung eines Schreibens, welches den zweitinstanzlichen Prozessbevollmächtigten einer Partei über die Einlegung einer Nichtzulassungsbeschwerde informiert, verbunden mit der Bitte, noch keinen eigenen BGH-Anwalt zu bestellen, die Besprechung dieser Bitte mit der Partei und die Erteilung der Zustimmung sowie die spätere Zustimmung zur Verlängerung der Frist zur Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde steht dem zweitinstanzlichen Prozessbevollmächtigten keine Verkehrsanwaltsgebühr zu. Es handelt sich um Neben- und Abwicklungstätigkeiten im Sinne des § 19 Abs. 1 Nr. 9 RVG.*)
VolltextIMRRS 2013, 1818
OLG München, Beschluss vom 08.08.2013 - 34 Sch 10/11
Im Verfahren auf Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Schiedsspruchs verbleibt es für das Rechtsbeschwerdeverfahren bei der Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV RVG; eine entsprechende Anwendung des Unterabschnitts 2 (Vorbem. 3.2.2 Nr. 1 Buchst. a), der die Vollstreckbarerklärung ausländischer Titel betrifft und Verfahrensgebühren nach Nr. 3206 mit Nr. 3208 zur Folge hätte, kommt nicht in Betracht.*)
VolltextIMRRS 2013, 1808
OLG Zweibrücken, Urteil vom 15.07.2013 - 7 U 244/11
1. Für die Einhaltung der Beschwerdefrist kommt es nicht auf das Absendedatum der Beschwerde an, sondern auf den Eingang bei der Kanzlei des Gerichtshofs. Dabei gilt als Datum der Beschwerde das Datum der ersten Mitteilung des Beschwerdeführers, in welcher der Gegenstand der Beschwerde dargelegt wird.
2. Die von Amts wegen zu prüfende 6-Monats-Frist, die der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in jedem Stadium des Verfahrens und noch im Stadium der Begründetheitsprüfung vornehmen darf, endet genau nach sechs Kalendermonaten. Das Ende der Frist verschiebt sich auch dann nicht auf den folgenden Werktag, wenn es auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag fällt.
3. Ein Rechtsanwalt, der eine Beschwerde im Vertrauen auf eine Verlängerung der Beschwerdefrist erst zwei Tage nach Fristablauf einreicht, verstößt gegen seine vertragliche Pflicht zur Rechtsprüfung unter Beachtung des Grundsatzes des sichersten Wegs.
VolltextIMRRS 2013, 1787
OLG Brandenburg, Beschluss vom 24.10.2012 - 6 W 138/12
1. Die Zustimmung des zweitinstanzlichen Prozessbevollmächtigten des Klägers zum Fristverlängerungsantrag des Beklagten im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren ist keine Tätigkeit, die mit den im Berufungsverfahren entstandenen Gebühren mit abgegolten ist. Es kommt die Festsetzung einer 0,3-Verfahrensgebühr in Betracht.
2. Ein Rechtsanwalt, der beim BGH nicht zugelassen ist, kann einen umfassenden Verfahrensauftrag seines Mandanten, dessen Interessen in einem Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren gegenüber Gericht und Gegner wahrzunehmen, nicht ausführen. Er kann jedoch grundsätzlich eine 0,8-Verfahrensgebühr verlangen, wenn er im Auftrag seines Mandanten im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren Einzeltätigkeiten ausführt.
VolltextIMRRS 2013, 1783
BGH, Beschluss vom 16.07.2013 - VIII ZB 62/12
Eine Unterschrift muss die Identität des Unterschreibenden erkennen lassen, individuelle und entsprechend charakteristische Merkmale aufweisen, die Nachahmung erschweren, sich als Wiedergabe eines Namens darstellen und die Absicht einer vollen Unterschriftsleistung erkennen lassen.
VolltextIMRRS 2013, 1771
BGH, Beschluss vom 09.07.2013 - AnwZ (Brfg) 25/13
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2013, 1764
BGH, Beschluss vom 08.07.2013 - PatAnwZ 1/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2013, 1730
BGH, Urteil vom 22.07.2013 - NotZ(Brfg) 13/12
Eine nicht nur vereinzelt nachlässige Handhabung steuerlicher Verpflichtungen stellt eine für einen Notar nicht hinnehmbare Art der Wirtschaftsführung dar, die die Amtsenthebung gemäß § 50 Abs. 1 Nr. 8, 2. Alt. BNotO rechtfertigen kann.*)
VolltextIMRRS 2013, 1724
VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 28.01.2003 - 9 S 872/02
Die Entscheidung eines Altanwalts, an der vom Versorgungswerk gebotenen Versorgung mit Blick auf eine bereits anderweit getroffene private Vorsorge nur teilweise oder überhaupt nicht teilnehmen zu wollen, ist nach Ablauf der in der Satzung bestimmten Fristen nicht revidierbar. Eine spätere Rückkehr zur vollen Teilnahme sieht die Satzung nicht vor. Das steht mit höherrangigem Recht in Einklang.*)
VolltextIMRRS 2013, 1712
BGH, Beschluss vom 19.06.2013 - V ZB 130/12
Es ist mit dem Grundgesetz vereinbar, dass die Ermäßigung von Notargebühren nur solchen Körperschaften, Vereinigungen und Stiftungen gewährt wird, die ausschließlich mildtätige oder kirchliche, nicht aber gemeinnützige Zwecke verfolgen.*)
VolltextIMRRS 2013, 1697
LG Heidelberg, Urteil vom 09.08.2013 - 3 O 63/10
Die Vergütungswegfallbestimmung des § 628 Abs. 1 Satz 2 BGB ist auf Sachverhalte, in denen dem Verpflichteten (hier: Rechtsanwalt) die geschuldete Dienstleistung infolge einer unverschuldeten Erkrankung vorübergehend unmöglich geworden ist, nicht entsprechend anzuwenden.*)
VolltextIMRRS 2013, 1687
BGH, Beschluss vom 22.07.2013 - NotZ(Brfg) 15/12
Zur Genehmigungsfähigkeit einer Nebentätigkeit eines Notars als Mitglied im Vorstand einer gemeinnützigen Stiftung, die Anteilseignerin von auf Gewinnmaximierung ausgerichteten Gesellschaften ist.*)
VolltextIMRRS 2013, 1674
BGH, Urteil vom 20.02.2013 - I ZR 146/12
Solange der Umstand, dass es für die Postulationsfähigkeit vor den Oberlandesgerichten keiner gesonderten Zulassung bedarf, für die angesprochenen Verkehrskreise keine Selbstverständlichkeit darstellt, verstößt ein Rechtsanwalt, dem vor dem 1. Juni 2007 eine solche Zulassung erteilt worden ist und der hierauf in einem Zusatz zur Namensleiste seines Briefkopfs hinweist, nicht gegen das Irreführungsverbot nach § 5 Abs. 1 UWG.*)
VolltextIMRRS 2013, 1652
BGH, Urteil vom 04.07.2013 - IX ZR 306/12
Beantragt der Rechtsanwalt gegen seinen Mandanten, nachdem er diesem höhere Rahmengebühren in Rechnung gestellt hat, die Festsetzung der Mindestgebühren, verzichtet er damit auf die weitere Gebührenforderung.*)
VolltextIMRRS 2013, 1649
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 05.03.2013 - 24 U 120/12
1. Dem Feststellungsantrag fehlt nicht das Rechtsschutzinteresse. Zwar besteht der Schaden des Klägers in der Belastung mit dem rechtskräftigen, ihn zur Zahlung verpflichtenden Titel, so dass er, soweit er hierauf noch keine Zahlungen erbracht hat, Freistellung fordern könnte. Befindet sich ein anspruchsbegründender Sachverhalt aber im Zeitpunkt der Klageerhebung noch in der Entwicklung, so steht der Umstand, dass eine teilweise Bezifferung möglich wäre, der Bejahung des Feststellungsinteresses nicht entgegen.*)
2. Hängt die Frage, ob der Rechtsanwalt seinen Vertragspflichten gerecht geworden ist, vom Umfang des Mandats ab und besteht über diese Frage Streit, trifft die Darlegungs- und Beweislast den Schadensersatz begehrenden Mandaten.*)
3. Ohne besonderen Auftrag gehört es nicht zu den Aufgaben des erstinstanzlich tätigen Rechtsanwalts, die materiellen Gründe eines Urteils einer eingehenden Prüfung auf ihre Richtigkeit zu unterziehen und erfolgversprechende Angriffspunkte herauszuarbeiten.
VolltextIMRRS 2013, 1636
OLG Hamburg, Beschluss vom 19.06.2013 - 4 W 60/13
Dem beigeordneten Rechtsanwalt steht im Vergütungsfestsetzungsverfahren nach §§ 45ff. RVG ein Anspruch gegen die Staatskasse auf Erstattung der Umsatzsteuer auch dann zu, wenn seine Partei vorsteuerabzugsberechtigt ist.*)
VolltextIMRRS 2013, 1631
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 06.03.2013 - 24 U 204/12
1. Rechtsinhaberin der Honoraransprüche von Rechtsanwälten, die in einer (Außen-)GbR zusammenarbeiten ist die GbR. Klagt statt der GbR ein Gesellschafter, ist er nicht aktivlegitimiert.*)
2. Der Mangel der Aktivlegitimation wird auch nicht geheilt, wenn der Gesellschafter auf Zahlung an die GbR klagt. Im Allgemeinen ist der Gesellschafter nämlich nicht berechtigt, eine der Gesamthand zustehende Forderung allein gegen einen Dritten im eigenen Namen geltend zu machen.*)
3. Ein Neugläubiger hat im Falle eines Verstoßes gegen die Insolvenzantragspflicht Anspruch gegen den Geschäftsführer der Schuldnerin auf Ausgleich des Schadens, der ihm dadurch entsteht, dass er in Rechtsbeziehungen zu einer überschuldeten oder zahlungsunfähigen Gesellschaft getreten ist. Sein Schaden besteht darin, dass er der Gesellschaft noch Geld- oder Sachmittel zur Verfügung gestellt hat, ohne einen entsprechend werthaltigen Gegenanspruch oder eine entsprechende Gegenleistung zu erlangen. Der ihm zu ersetzende Schaden besteht deshalb nicht in dem wegen Insolvenz der Gesellschaft "entwerteten" Erfüllungsanspruch. Auszugleichen ist vielmehr regelmäßig nur das negative Interesse.*)
VolltextIMRRS 2013, 1602
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 08.02.2013 - 24 U 131/12
1. Bei der hypothetischen Kausalität handelt es sich nicht um ein Kausalitätsproblem, sondern um eine Frage der Schadenszurechnung.*)
2. Ob eine Reserveursache beachtlich ist und zu einer Entlastung des Schädigers führt, ist eine Wertungsfrage, die für verschiedene Fallgruppen unterschiedlich beantwortet werden kann.*)
3. Die Haftung wegen defizitärer rechtlicher Beratung kann entfallen, wenn die Eigenbedarfskündigung des Vermieters zwar nicht begründet war, aber der Erwerber, der die Mietwohnung vom Vermieter gekauft hat, wegen Eigenbedarfs hätte kündigen können und von dieser Möglichkeit auch Gebrauch gemacht hätte.*)
VolltextIMRRS 2013, 1591
OLG Düsseldorf, Urteil vom 05.03.2013 - 24 U 61/12
1. Hat ein Rechtsanwalt es versäumt, für seine Mandantin vor Inkrafttreten des VersAusglG (01.09.2009) einen eigenen Scheidungsantrag zu stellen, haftet er für den Schaden, der ihr durch den Versorgungsausgleich nach dem für sie ungünstigeren neuen Versorgungsausgleichsrecht entsteht, sofern das Familiengericht bei rechtzeitiger Antragstellung im ersten Rechtszug noch vor Ablauf des 31.08.2010 eine Endentscheidung getroffen hätte. Ob das der Fall gewesen wäre, hat das Regressgericht nach § 287 ZPO zu beurteilen.*)
2. Die geschädigte Mandantin kann grundsätzlich verlangen, dass der verantwortliche Rechtsanwalt sie im Wege der Naturalrestitution durch entsprechende Zahlungen an den Rentenversicherer so stellt, wie sie stünde, wenn der Versorgungsausgleich nach altem Recht durchgeführt worden wäre.*)
3. Ersatz dafür, dass sie an den Berufsunfähigkeitsrenten ihres Ehemannes nicht im Wege der Anordnung von Beitragszahlungen profitiert hat, kann die geschädigte Mandantin nur verlangen, wenn die Voraussetzungen des § 3b Abs. 1 Nr. 2 VAHRG a.F. erfüllt gewesen wären. Anderenfalls ist sie nur so zu stellen, als ob die Berufsunfähigkeitsrenten durch das erweiterte Splitting gemäß § 3b Abs. 1 Nr. 1 VAHRG a.F. ausgeglichen worden wären und sie auf den schuldrechtlichen Versorgungsausgleich verwiesen worden wäre. Schadensersatz durch Zahlung an die Rentenversicherung Bund zugunsten ihres Rentenversicherungskontos kann sie wegen des nicht durchgeführten erweiterten Splittings indes nicht verlangen, weil kein Fall des § 187 SGB VI vorliegt.*)
VolltextIMRRS 2013, 1567
BGH, Urteil vom 13.06.2013 - IX ZR 155/11
Zu den Pflichten des Rechtsanwalts bei gerichtlicher Geltendmachung eines Verkehrsunfallschadens, wenn eine psychische Schädigung des Mandanten in Betracht kommt.*)
VolltextIMRRS 2013, 1526
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 21.06.2013 - 13 W 48/13
1. Werden in unterschiedlichen Verfahren anhängige Gegenstände in einer Einigung geregelt, so entsteht nur eine Einigungsgebühr und zwar in dem Verfahren, in dem die Vereinbarung getroffen wird.
2. Die durch die Einigungstätigkeit hervorgerufenen Gebühren entstehen somit nur in dem Verfahren, in dem die Bemühungen erfolgen, nicht jedoch bei Einbeziehung anderweitiger anhängiger Ansprüche in dem Verfahren, in dem der miteinbezogene Anspruch anhängig ist.
VolltextIMRRS 2013, 1494
OLG Saarbrücken, Beschluss vom 28.06.2013 - 6 UF 89/13
Der Rechtsanwalt hat den Ablauf von Rechtsmittelbegründungsfristen immer dann eigenverantwortlich zu prüfen, wenn ihm die Akten im Zusammenhang mit einer fristgebundenen Prozesshandlung, insbesondere zu deren Bearbeitung, vorgelegt werden.*)
VolltextIMRRS 2013, 1469
BGH, Beschluss vom 16.05.2013 - IX ZB 152/11
Wird eine Rechtsanwaltsgesellschaft gemeinsam mit den beruflich zusammengeschlossenen Rechtsanwälten wegen eines anwaltlichen Beratungsfehlers auf Schadensersatz verklagt, kann sie sich im Prozess von einem anderen Anwalt als dem der mitverklagten Rechtsanwälte vertreten lassen und im Falle ihres Obsiegens von ihrem Prozessgegner grundsätzlich die Erstattung der entstandenen Rechtsanwaltskosten in Höhe der gesetzlichen Gebühren und Auslagen verlangen.*)
VolltextIMRRS 2013, 1435
BGH, Beschluss vom 05.06.2013 - XII ZB 47/10
Zur nicht beachteten Einzelweisung eines Rechtsanwalts an seine Angestellte, die Adressierung einer Rechtsmittelschrift an das Rechtsmittelgericht zu korrigieren.*)
VolltextIMRRS 2013, 1386
OLG Celle, Beschluss vom 19.06.2013 - 2 W 134/13
Eine Terminsgebühr nach Nrn. 3202, 3104 VV RVG entsteht für das Berufungsverfahren auch dann, wenn in dem Verfahren auf Vorschlag der Parteien noch während der laufenden Frist zur Berufungsbegründung ein schriftlicher Vergleich gemäß § 278 Abs. 6 ZPO geschlossen wird.*)
VolltextIMRRS 2013, 1357
OLG Karlsruhe, Urteil vom 05.04.2013 - 4 U 18/13
Der Betreiber eines Internetportals, der Rechtsanwälten darüber die Möglichkeit bietet, u. a. Terminsvertreter zu finden, und der sich dafür im Erfolgsfall eine Transaktionsgebühr entrichten lässt, verstößt nicht gegen berufsrechtliche Verbote und kann deshalb von einem Mitbewerber nicht auf Unterlassung gemäß § 4 Nr. 11 UWG i.V.m. § 49b Abs. 3 Satz 1 BRAO, § 27 Satz 1 BORA in Anspruch genommen werden.*)
VolltextIMRRS 2013, 1356
OLG Nürnberg, Beschluss vom 15.01.2013 - 10 WF 1449/12
Im Rahmen der Bewilligung von Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfe kann auch eine Rechtsanwaltsgesellschaft, zu deren Geschäftsführern andere Personen als Rechtsanwälte gehören, nach § 121 ZPO beigeordnet werden.*)
VolltextIMRRS 2013, 1348
BGH, Urteil vom 18.10.2012 - I ZR 137/11
Erbringt ein Rechtsanwalt zu einem überwiegenden Teil seiner Berufstätigkeit Hilfeleistungen in Steuersachen und ist deshalb die Angabe "Steuerbüro" in seiner Kanzleibezeichnung objektiv zutreffend, so ist diese Angabe nicht allein deshalb als irreführend zu verbieten, weil ein Teil der an diesen Dienstleistungen interessierten Verbraucher aus der Angabe "Steuerbüro" den unrichtigen Schluss zieht, in der Kanzlei sei auch ein Steuerberater oder ein Fachanwalt für Steuerrecht tätig.*)
VolltextIMRRS 2013, 1342
OLG Frankfurt, Beschluss vom 23.05.2013 - 11 AR 4/13
1. Ist bei einem Zuständigkeitsbestimmungsverfahren ein Hauptsacheverfahren nicht anhängig, so entsteht für den Rechtsanwalt eine 0,8-fache Verfahrensgebühr VV 3101 RVG.
2. Zwar wird die geringere Bedeutung der Zuständigkeitsbestimmung im Rahmen der Wertfestsetzung im Zuständigkeitsbestimmungsverfahren auf Ebene des Streitwerts berücksichtigt. Dies führt aber nicht dazu, dass für die Rechtsanwaltsgebühr VV 3100 RVG einschlägig wäre.
VolltextIMRRS 2013, 1331
OLG Jena, Beschluss vom 19.04.2013 - 9 W 188/13
Wenn in einem Gerichtstermin zusätzlich Verhandlungen über Ansprüche geführt werden, die in einem anderen Verfahren rechtshängig sind, so fällt eine durch diese Verhandlungen ausgelöste Terminsgebühr in dem Verfahren an, in dem der Gerichtstermin stattgefunden hat (Einbeziehungsverfahren), nicht jedoch in dem Verfahren, dessen Gegenstand einbezogen wurde; und zwar dergestalt, dass im Einbeziehungsverfahren nicht zwei Terminsgebühren anfallen, sondern eine erhöhte Terminsgebühr festzusetzen ist.*)
VolltextIMRRS 2013, 1315
AnwGH Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 30.11.2012 - AGH 1/12
1. Eine strafrechtliche Beleidigung eines Anwaltskollegen ist regelmäßig auch ein Verstoß gegen das berufsrechtliche Sachlichkeitsgebot.
2. Eine anwaltsgerichtliche Ahndung steht neben einem strafrechtlichen Verfahren.
3. Auch ein vorheriges vermeintliches Fehlverhalten eines Kollegen rechtfertigt nicht, selbst gegen das Sachlichkeitsgebot zu verstoßen.
VolltextIMRRS 2013, 1303
BGH, Beschluss vom 08.05.2013 - XII ZB 396/12
Eine erhebliche Arbeitsüberlastung des Rechtsanwalts kann eine Wiedereinsetzung nur dann ausnahmsweise rechtfertigen, wenn sie plötzlich und unvorhersehbar eingetreten ist und durch sie die Fähigkeit zu konzentrierter Arbeit erheblich eingeschränkt wird (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 1. Februar 2012 XII ZB 298/11 FamRZ 2012, 621).*)
VolltextIMRRS 2013, 1293
BGH, Beschluss vom 29.05.2013 - IV AR(VZ) 3/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2013, 1272
AG Gengenbach, Urteil vom 14.05.2013 - 1 C 193/12
1. Die Ablehnung eines Beratungshilfemandats aus wichtigem Grund durch den Rechtsanwalt kann im Rahmen des Erstgespräches mit dem Mandanten erfolgen; bei einem anschließend erklärten Verzicht des Mandanten auf die Inanspruchnahme der Beratungshilfe kann eine wirksame Vergütungsvereinbarung geschlossen werden.*)
2. Die wirksame Vereinbarung eines Erfolgshonorars setzt u.a. voraus, dass eine Gegenüberstellung der voraussichtlichen gesetzlichen Vergütung mit der erfolgsabhängigen vertraglichen Vergütung erfolgt.*)
3. Im Falle der Unwirksamkeit der vertraglichen Vergütung bleibt der Rechtsanwalt nach Treu und Glauben an den vereinbarten Fälligkeitszeitpunkt des Honorars gebunden.*)
VolltextIMRRS 2013, 1271
KG, Urteil vom 12.04.2013 - 6 U 132/11
1. Der Notar verletzt seine Amtspflicht, wenn er den Kaufvertrag über eine Eigentumswohnung vollzieht und den Treuhandauftrag der teilfinanzierenden Bank ausführt, ohne diese darüber zu unterrichten, dass die Verkäuferin selbst eine Einzahlung in Höhe des nicht finanzierten Kaufpreisteils auf das Notaranderkonto eingezahlt hat. In einem solchen Fall liegen hinreichende Anhaltspunkte für ihn vor, dass er an der Erreichung unerlaubter oder unredlicher Zwecke zulasten der Bank mitwirken würde. Die Auszahlung der hinterlegten Summe an die Verkäuferin stellt eine Verletzung der Treuhandauflage dar, da die Voraussetzung der vollständigen Hinterlegung des Kaufpreises nicht erfüllt ist.*)
2. Mit der Erteilung einer Bestätigung über den Eingang eines "Teilkaufpreises" auf dem Notaranderkonto verletzt er außerdem seine Pflicht zur wahrheitsgemäßen Bezeugung und zur Vermeidung eines falschen Anscheins.*)
VolltextIMRRS 2013, 1262
OVG Niedersachsen, Beschluss vom 22.01.2013 - 11 LA 3/13
Einem Rechtsanwalt ist es grundsätzlich zumutbar, an einem Tag um 9.00 Uhr einen bis zu einstündigen ersten und um 15.00 Uhr einen zweiten Gerichtstermin in einem ca. 170 Kilometer entfernten Gerichtsort wahrzunehmen.*)
VolltextIMRRS 2013, 1257
BGH, Beschluss vom 23.01.2013 - XII ZB 167/11
1. Wird dem Rechtsanwalt die Handakte zur Wahrung der Beschwerdefrist vorgelegt, hat er stets auch die korrekte Notierung der Begründungsfrist zu prüfen (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 2. November 2011 XII ZB 317/11 FamRZ 2012, 108).*)
2. Die Sorgfaltspflicht in Fristsachen verlangt von einem Rechtsanwalt alles ihm Zumutbare, um die Wahrung von Rechtsmittelfristen zu gewährleisten. Überlässt er die Berechnung und Notierung von Fristen einer gut ausgebildeten, als zuverlässig erprobten und sorgfältig überwachten Bürokraft, hat er durch geeignete organisatorische Maßnahmen sicherzustellen, dass die Fristen zuverlässig festgehalten und kontrolliert werden. Zu den zur Ermöglichung einer Gegenkontrolle erforderlichen Vorkehrungen genügt es, wenn die Arbeitsanweisung vorschreibt, dass die Fristen zunächst im Fristenkalender zu notieren sind und erst dann in der Akte.*)
VolltextIMRRS 2013, 1251
BGH, Urteil vom 25.04.2013 - IX ZR 65/12
Zum Beginn des Laufs der Verjährung bei Versäumung einer Ausschlussfrist infolge unterlassener anwaltlicher Beratung.*)
VolltextIMRRS 2013, 1235
BGH, Beschluss vom 26.03.2013 - VI ZB 53/12
Die geltend gemachten vorprozessualen Anwaltskosten sind im Berufungsverfahren als Streitwert erhöhender Hauptanspruch zu berücksichtigen, soweit dem Kläger die zugrunde liegende Hauptforderung in erster Instanz aberkannt worden ist und er sein Begehren mit der Berufung insoweit nicht weiterverfolgt.*)
VolltextIMRRS 2013, 1211
BGH, Urteil vom 11.04.2013 - IX ZR 94/10
1. Der Berufungsanwalt darf dem Anraten, das Rechtsmittel zurückzunehmen, nicht folgen, ohne dass sein Mandant über die Möglichkeiten der Prozessordnung, gegen die vorläufige Auffassung des Gerichts sprechende tatsächliche und rechtliche Gesichtspunkte in der Instanz oder durch ein Rechtsmittel zur Geltung zu bringen, so aufgeklärt worden ist, dass er die wägbaren Prozessaussichten beurteilen kann.*)
2. Der Rechtsanwalt muss seinen Mandanten angesichts einer empfohlenen Berufungsrücknahme über die wägbaren Prozessaussichten auch dann uneingeschränkt aufklären, wenn die Empfehlung auf dem mitgeteilten Beratungsergebnis eines Kollegialgerichts beruht.*)
VolltextIMRRS 2013, 1208
BGH, Beschluss vom 23.04.2013 - VI ZB 27/12
Gehört ein Telefaxgerät zu einer gemeinsamen Post- und Faxannahmestelle, die als Geschäftsstelle sämtlicher angeschlossener Gerichte und Behörden gilt, ist ein per Telefax übermittelter Schriftsatz auch dann in die Verfügungsgewalt des Gerichts gelangt, an das er adressiert war, wenn für die Übermittlung versehentlich die Faxnummer einer anderen in den Behörden- und Gerichtsverbund einbezogenen Stelle gewählt worden ist.*)
VolltextIMRRS 2013, 1161
BAG, Urteil vom 07.11.2012 - 7 AZR 314/12
1. Bei der Prüfung von Wiedereinsetzungsgründen ist das Verschulden des Prozessbevollmächtigten der Partei zuzurechnen. Maßgeblich ist darauf abzustellen, ob ein Rechtsanwalt die üblicherweise zu fordernde Sorgfalt aufgewendet hat. Die Beachtung dieser Sorgfalt muss ihm im Einzelfall auch zumutbar sein. Nicht entscheidend ist, ob der Rechtsanwalt auch bei Anwendung der äußersten nach der Sachlage erforderlichen und zumutbaren Sorgfalt die Frist versäumt hätte. Wegen des Verfassungsrechts auf rechtliches Gehör dürfen die Voraussetzungen für die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht überspannt werden.*)
2. Krankheit begründet Wiedereinsetzungsgründe, wenn die Erkrankung ihrer Art nach in verfahrensrelevanter Form Einfluss auf Entschluss-, Urteils- und Handlungsfähigkeit der für die Fristeinhaltung verantwortlichen Person gehabt hat. Auch eine krankheitsbedingte starke Belastungssituation kann die Wiedereinsetzung rechtfertigen.*)
3. Die Voraussetzungen der Wiedereinsetzung sind zweifelsfrei vorzutragen. Außerdem sind sie glaubhaft zu machen. Eine tatsächliche Behauptung ist glaubhaft gemacht, wenn bei der umfassenden Würdigung der Umstände des jeweiligen Falles mehr für das Vorliegen der in Rede stehenden Behauptung spricht als dagegen.*)
4. Es besteht keine Pflicht beruflich miteinander verbundener Anwälte zur gegenseitigen Fehlerüberwachung.*)
5. Ein Anwalt ist nicht verpflichtet, im Fristenkalender zu notieren, dass die Frist zur Begründung der Berufung im arbeitsgerichtlichen Verfahren nur einmal verlängerbar ist.*)
VolltextIMRRS 2013, 1159
OLG Koblenz, Beschluss vom 15.04.2013 - 12 U 1437/12
1. Für die Rechtzeitigkeit des Eingangs eines per Telefax übersandten Schriftsatzes kommt es darauf an, ob die gesendeten Signale bei Ablauf des letzten Tages der Frist am Telefax-Gerät des Gerichts vollständig empfangen, das heißt komplett gespeichert worden sind. Der Eingang muss dabei bis 24.00 Uhr des letzten Tages der Frist erfolgen. Der Schriftsatz muss somit vor Beginn des Folgetages (00.00 Uhr und 0 Sekunden) eingegangen sein und damit vor Ablauf von 23.59 Uhr. Ein Eingang nach diesem Zeitpunkt wahrt die Frist nicht.
2. Übermittelt der Rechtsanwalt eine Berufungsbegründungsschrift per Telefax an das Gericht, hat er mit der ordnungsgemäßen Nutzung eines funktionsfähigen Sendegeräts und der korrekten Eingabe der Empfängernummer das seinerseits Erforderliche zur Fristwahrung unternommen, wenn er mit dem Übermittlungsvorgang so rechtzeitig begonnen hat, dass unter gewöhnlichen, normalen Umständen mit ihrem Abschluss am Tage des Fristablaufs bis 24.00 Uhr hätte gerechnet werden können. Daraus folgt, dass eine laufende Frist nur in dem Umfang ausgeschöpft werden darf, dass die bis zum Fristablauf verbleibende Zeit noch ausreicht, um die Übersendung des Schriftsatzes herzustellen.
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