Immobilien- und Mietrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
1745 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2014
IMRRS 2014, 0896
Öffentliches Recht
OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 04.06.2014 - 11 N 3.11
1. Bei Betonbruch, Bauschutt, Bauabfall und "ähnlichem Material" handelt es sich um Abfall im Sinne des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes (KrW-/AbfG).
2. Zur Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen ein selbstständiger, mit dem Transport von Abfällen beauftragter Unternehmer nicht als Abfallbesitzer, sondern lediglich als bloßer "Besitzdiener" angesehen werden kann.
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IMRRS 2014, 0888
Öffentliches Recht
OVG Niedersachsen, Beschluss vom 25.04.2014 - 11 ME 64/14
1. Die Eintragung der von dem Meldepflichtigen mitgeteilten Daten zur Haupt- und Nebenwohnung im Melderegister stellt keinen Verwaltungsakt dar.*)
2. Welche von mehreren Wohnungen vorwiegend benutzt wird und damit Hauptwohnung ist, bestimmt sich vorrangig anhand einer rein quantitativen Berechnung und eines Vergleichs der jeweiligen Aufenthaltszeiten.*)
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IMRRS 2014, 0859
Öffentliches Recht
VG Gießen, Urteil vom 16.04.2014 - 8 K 1505/12
Wird der Eigentümer des Grundstücks - und nicht der Nießbraucher - als Schuldner kommunaler Gebühren (hier: Gebühren für die Abfallentsorgung) in Anspruch genommen, ist dies rechtlich nicht zu beanstanden.*)
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IMRRS 2014, 1040
Öffentliches Recht
BGH, Urteil vom 30.04.2014 - I ZR 224/12
Der Betreiber eines Internetportals, auf dem Kunden im Wege der Vermittlung Flüge buchen können, verstößt auch dann nicht gegen das Verbot unlauterer Behinderung gemäß § 4 Nr. 10 UWG, wenn die der Vermittlung zugrundeliegenden, frei zugänglichen Flugverbindungsdaten im Wege einer automatisierten Abfrage von der Internetseite der Fluggesellschaft ermittelt werden (sog. "Screen Scraping"), und sich der Betreiber des Internetportals während des Buchungsvorgangs durch das Setzen eines Hakens mit den Nutzungsbedingungen der Fluggesellschaft einverstanden erklärt, die einen solchen automatisierten Abruf von Flugdaten untersagen.*)
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IMRRS 2014, 0856
Öffentliches Recht
VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 23.05.2014 - 10 S 249/14
1. Auch bei von hoheitlich betriebenen Anlagen ausgehendem Lärm folgt aus einer etwaigen Verletzung des immissionsschutzrechtlichen Vermeidungsgebots gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BImSchG kein unmittelbarer Abwehranspruch im Nachbarschaftsverhältnis zwischen Störer und Gestörtem; als Anspruchsgrundlage für das Lärmminderungsbegehren von Nachbarn kommt allein der allgemeine öffentlich-rechtliche Abwehranspruch in Betracht.*)
2. Die Kinderlärm privilegierende und ein absolutes Toleranzgebot statuierende Vorschrift des § 22 Abs. 1a BImSchG ist nicht anwendbar, wenn der Benutzerkreis einer öffentlichen Einrichtung nicht auf Kinder (also auf Personen unter 14 Jahren) beschränkt ist oder es sich bei der Einrichtung ihrer Ausstattung nach um einen Bolzplatz und nicht um eine Ballspielfläche für Kinder handelt.*)
3. Die Zumutbarkeit des von einem Bolzplatz ausgehenden Lärms kann nicht abschließend anhand von technischen Regelwerken beurteilt werden, da sich weder die TA Lärm oder die 18. BImSchV (Sportanlagenlärmschutzverordnung) noch die Freizeitlärm-Richtlinie (LAI-Richtlinie) für derartige Anlagen Geltung beimessen. Die normkonkretisierende Funktion der Immissionsrichtwerte der Sportanlagenlärmschutzverordnung kann die individuelle Würdigung der von Spiel- und Freizeitanlagen ausgehenden Lärmimmissionen nicht ersetzen; die Verordnung kann jedoch einen Ausgangspunkt für die rechtliche Bewertung bieten (Anschluss an BVerwG, Beschluss vom 11.02.2003 - 7 B 88.02 - NVwZ 2003, 377).*)
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IMRRS 2014, 0848
Immobilien
OLG Nürnberg, Beschluss vom 02.04.2014 - 4 U 42/14
Es besteht keine Verpflichtung der Gemeinde, einen Kanalanschlussinhaber auf die Gefahren von Rückstauschäden hinzuweisen, wenn die Belastung der Kanalisation durch den erkennbaren Anschluss weiterer Grundstücke und die Beseitigung eines offenen Grabens erhöht wird und die Abwassersatzung den Einbau einer Rückstausicherung vorschreibt.*)
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IMRRS 2014, 0961
Öffentliches Recht
BGH, Urteil vom 12.12.2013 - I ZR 192/12
a) Für die Anwendung von § 3 Abs. 2 Satz 3 UWG ist es erforderlich, aber auch ausreichend, dass die geschäftliche Handlung voraussichtlich und vorhersehbar allein das geschäftliche Verhalten einer Verbrauchergruppe wesentlich beeinflusst, die als besonders schutzbedürftig bezeichnet ist.*)
b) Die Anwendung von § 3 Abs. 2 Satz 2 Fall 2 UWG setzt voraus, dass eine Werbung gezielt eine bestimmte Gruppe von Verbrauchern anspricht.*)
c) Der Umstand, dass der Verkehr an eine nach früherer Rechtslage per se verbotene Geschäftspraxis möglicherweise noch nicht ebenso wie an andere Verkaufsförderungsmaßnahmen gewöhnt ist, rechtfertigt bei der Prüfung des § 4 Nr. 6 UWG keine strengere Bewertung.*)
d) Eine unmittelbare Aufforderung zum Kauf im Sinne von Nr. 28 des Anhangs zu § 3 Abs. 3 UWG setzt einen Kaufappell voraus, für den eine Ansprache im Imperativ typisch, jedoch nicht unerlässlich ist; nicht erforderlich ist, dass die Aufforderung im Wege eines Direktkontakts zum umworbenen Kind erfolgt.*)
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IMRRS 2014, 0767
Öffentliches Recht
OVG Saarland, Beschluss vom 25.04.2014 - 1 A 401/13
Die uneingeschränkte Anfahrmöglichkeit zu einem Grundstück, in dem der Eigentümer auch wohnt, bis "unmittelbar vor die eigene Haustür" gehört im städtischen Ballungsgebiet einer Fußgängerzone nicht zu dem durch Art. 14 Abs. 1 GG geschützten Kernbereich des Anliegergebrauchs. Die Straßenverkehrsbehörde darf den Anliegerverkehr im Fußgängerbereich vielmehr aufgrund der Ermächtigung des § 45 StVO insoweit zulassen oder einschränken, als dies bei Berücksichtigung der straßenverkehrsrechtlichen Belange einerseits und der Interessen des Anliegers andererseits mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit vereinbar ist.*)
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IMRRS 2014, 0744
Öffentliches Recht
VG Köln, Urteil vom 10.04.2014 - 16 K 3594/12
1. Ergibt sich die endgültige Höhe einer bewilligten Zuwendung erst aus dem Betrag der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, die durch den Zuwendungsgeber zunächst unter Prüfung des Verwendungsnachweises festgestellt werden müssen, genügt es für Inhalt und Umfang des Verwendungsnachweises nicht, dass der Zuwendungsempfänger irgendwelche Angaben macht oder Unterlagen vorlegt. Er hat den Verwendungsnachweis vielmehr in der Form zu erbringen, die ihm durch die Bestimmungen des Zuwendungsbescheides über die Führung des Verwendungsnachweises vorgegeben sind.
2. Der Nachweis von Stundenlohnarbeiten muss gemäß Nr. 3.1.1 ANBest-P den Anforderungen des § 15 VOB/B entsprechen. Kann dieser Nachweis nicht erbracht werden, ist der Zuwendungsgeber berechtigt, bereits geleistete Zuwendungen zurückzufordern.
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IMRRS 2014, 0731
Verkehrssicherungspflicht
KG, Urteil vom 13.02.2014 - 20 U 141/13
1. Die Straßenreinigung ist in Berlin hoheitlich geregelt.*)
2. Ist die Reinigungspflicht einer Behörde gesetzlich als hoheitliche Aufgabe festgelegt und wird die Reinigungspflicht aufgrund privatrechtlichen Vertrages einer Firma übertragen, handeln die Mitarbeiter dieser Firma "in Ausübung eines öffentlichen Amtes" i.S.v. Art. 34 GG und sind gegenüber Dritten haftungsrechtlich freigestellt.*)
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IMRRS 2014, 0717
Prozessuales
OVG Sachsen, Beschluss vom 14.08.2013 - 1 B 365/13
Bei mehrfacher Zustellung einer Entscheidung an denselben Beteiligten ist für die Fristenberechung auf die erste wirksame Bekanntgabe abzustellen. Erfolgt die Übermittlung einer vollständigen Entscheidung "vorab per Telefax" und ist dem Beschluss ein entsprechendes Empfangsbekenntnis beigefügt, so beginnt die Begründungsfrist mit diesem Ereignis, ungeachtet einer zwei Tage später übersendeten Beschlussausfertigung, der ein weiteres Empfangsbekenntnis beigefügt ist.
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IMRRS 2014, 0656
Öffentliches Recht
OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19.07.2013 - 11 S 26.13
1. Baumfällung während der Vegetationsperiode in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September ist nicht zulässig, wenn es sich nicht um eine behördlich angeordnete Maßnahme z.B. zur Gefahrenabwehr handelt oder es eine Maßnahme darstellt, die im öffentlichen Interesse nicht auf andere Weise oder zu anderer Zeit durchgeführt werden kann.
2. Allein der Umstand, dass ein Bauvorhaben bauplanungsrechtlich genehmigt ist, besagt noch nichts über die Dringlichkeit seiner Realisierung und kann nicht als Grund für Baumfällung in der Vegetationsperiode herangezogen werden.
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IMRRS 2014, 0644
Immobilien
OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 13.03.2013 - 6 A 10034/13
Die Möglichkeit des Anschlusses eines Grundstücks an eine Wasserversorgungseinrichtung begründet nur dann einen Vorteil, der eine Beitragspflicht entstehen lässt, wenn das Grundstück baulich oder in damit vergleichbarer Weise genutzt werden kann, d.h. es sich um ein Grundstück handelt, dem Baulandqualität zukommt. Das ist nicht der Fall, wenn es sich um ein lediglich mit einer Garage bebaubares Grundstück handelt.
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IMRRS 2014, 0707
Wettbewerbsrecht
BGH, Urteil vom 19.02.2014 - I ZR 230/12
a) Der primär darlegungsbelastete Kläger muss greifbare Anhaltspunkte für eine behauptete Irreführung nicht nur behaupten, sondern gegebenenfalls sowohl die Tatsachen, denen Indizwirkung zukommen soll, als auch die Indizwirkung selbst beweisen.*)
b) Ist im Rahmen der Beweisaufnahme ein Betriebsversuch beim Beklagten erforderlich und widerspricht der Beklagte zum Schutz von Betriebsgeheimnissen der Anwesenheit des Klägers, so kann sich dieser beim Betriebsversuch durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen vertreten lassen, der vom Gericht ausdrücklich zur Verschwiegenheit auch gegenüber der eigenen Partei verpflichtet worden ist.*)
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IMRRS 2014, 0604
Immobilien
VG Gießen, Urteil vom 06.03.2014 - 8 K 2465/12
Werden Zahlungen durch den Gebührenschuldner ohne Angabe eines Verwendungszwecks erbracht, ist der Gläubiger nicht verpflichtet, diese Leistungen gleichmäßig auf die Gebührenforderungen (hier: Abfallgebühren) hinsichtlich aller betroffenen Grundstücke aufzuteilen.*)
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IMRRS 2014, 0583
Öffentliches Recht
OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 07.03.2014 - 6 S 48.13
1. Presserechtliche Auskunftsansprüche beziehen sich grundsätzlich nur auf die Beantwortung konkreter Fragen, nicht aber auf Aktennutzung durch Einsichtnahme in oder Kopie von Behördenakten.*)
2. Öffentliche Unternehmen können sich nicht auf den Auskunftsverweigerungsanspruch wegen entgegenstehender Vorschriften über die Geheimhaltung nach § 5 Abs. 2 Nr. 2 BbgPG berufen. Ihren Interessen auf Wahrung ihrer Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse wird durch die Regelung in § 5 Abs. 2 Nr. 3 BbgPG Rechnung getragen, die dem Schutz überwiegender öffentlicher und privater Interessen dient.*)
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IMRRS 2014, 0577
Öffentliches Recht
VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 13.03.2014 - 10 S 2210/12
1. Zwar stellen unselbständige Verfahrenshandlungen wie die behördliche Aufforderung zur Mitwirkung mangels Regelungswirkung grundsätzlich keinen Verwaltungsakt dar; anderes kann namentlich im Fall behördlicher Datenerhebungen gelten, wenn eine verbindliche Entscheidung über deren Umfang getroffen wird und sie unmittelbar den Rechtskreis des Bürgers berühren.*)
2. Bei der bodenschutzrechtlichen Störerauswahl auf der Primärebene hat sich die Behörde in erster Linie von dem Gesichtspunkt der effektiven Gefahrenabwehr unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes leiten zu lassen (Anschluss an Senatsurteil vom 18.12.2012 - 10 S 744/12 - VBlBW 2013, 189). Dies schließt es jedoch nicht aus, daneben auch andere Gesichtspunkte wie etwa die gerechte Lastenverteilung unter den einzelnen Sanierungspflichtigen und in diesem Rahmen die fehlende wirtschaftliche Leistungsfähigkeit eines Störers in die Ermessenserwägungen einzustellen. Die Behörde hat auch in diesem Fall ihre Ermessensentscheidung auf einer ausreichenden Tatsachengrundlage zu treffen und darf von der Leistungsunfähigkeit eines Betroffenen nicht ohne nähere Überprüfung ausgehen.*)
3. Die Bodenschutzbehörde ist auf der Grundlage des § 3 Abs. 2 Satz 1 LBodSchAG nicht nur zur Erhebung grundstücksbezogener Daten berechtigt, sondern kann auch Informationen und Unterlagen zu den wirtschaftlichen Verhältnissen eines potentiell Sanierungspflichtigen erheben, sofern dies im Einzelfall zu einer ordnungsgemäßen Ermessensausübung erforderlich ist. Der darin liegende Eingriff in das grundrechtlich garantierte Recht auf informationelle Selbstbestimmung erfolgt auf einer hinreichend bestimmten Ermächtigungsgrundlage und ist materiell gerechtfertigt, insbesondere verhältnismäßig.*)
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IMRRS 2014, 0485
Öffentliches Recht
OVG Saarland, Urteil vom 12.02.2014 - 1 A 321/13
1. Die die Duldungspflichten der Eigentümer und den Feuerstättenbescheid regelnden Vorschriften der §§ 1, 17 Abs. 2 und 14 Abs. 2 SchfHwG sind formell und materiell verfassungsmäßig.*)
2. Der Bezirksschornsteinfegermeister ist befugt, in dem Feuerstättenbescheid Ausführungszeiträume innerhalb des Kalenderjahres festzulegen, binnen derer die vorzunehmenden Reinigungs-, Kontroll- und Messarbeiten durchzuführen sind.*)
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IMRRS 2014, 0372
Öffentliches Baurecht
VGH Bayern, Urteil vom 17.10.2013 - 2 B 13.1521
Zur sinnvollen Nutzung aus denkmalpflegerischer Sicht ist in der Landeshauptstadt auch bei einem sechsgeschossigen Wohngebäude der Einbau oder Anbau einer Aufzugsanlage nicht erforderlich.*)
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IMRRS 2014, 1717
Öffentliches Recht
OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 20.11.2013 - 7 A 2341/11
1. Ein Sondereigentümer ist berechtigt, mittels einer öffentlich-rechtlichen Nachbarklage solche Beeinträchtigungen abzuwehren, die ihre rechtliche Grundlage in der einem außerhalb der Eigentümergemeinschaft stehenden Dritten erteilten Genehmigung haben, sofern der Behörde bei ihrer Entscheidung auch der Schutz der nachbarlichen Interessen des Sondereigentums aufgetragen ist.
2. Der Eigentümer kann sich nicht auch auf eine Verletzung des Gemeinschaftseigentums der Wohnungseigentümer berufen, da er diesbezüglich nicht klagebefugt ist.
3. Die Zustimmung zu einem Bauvorhaben bewirkt einen Verzicht auf die Geltendmachung etwaiger Nachbarrechte, wenn sie sich eindeutig auf ein konkretes Bauvorhaben bezieht. Diese Zustimmung ist auch für den neuen Eigentümer verbindlich.
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IMRRS 2014, 0395
Öffentliches Recht
BGH, Urteil vom 28.01.2014 - VI ZR 156/13
1. Ein durch eine Bonitätsauskunft der SCHUFA Betroffener hat gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 4 BDSG einen Anspruch auf Auskunft darüber, welche personenbezogenen, insbesondere kreditrelevanten Daten dort gespeichert sind und in die den Kunden der Beklagten mitgeteilten Wahrscheinlichkeitswerte (Scorewerte) einfließen.*)
2. Die sogenannte Scoreformel, also die abstrakte Methode der Scorewertberechnung, ist hingegen nicht mitzuteilen.*)
3. Zu den als Geschäftsgeheimnis geschützten Inhalten der Scoreformel zählen die im ersten Schritt in die Scoreformel eingeflossenen allgemeinen Rechengrößen, wie etwa die herangezogenen statistischen Werte, die Gewichtung einzelner Berechnungselemente bei der Ermittlung des Wahrscheinlichkeitswerts und die Bildung etwaiger Vergleichsgruppen als Grundlage der Scorekarten.*)
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IMRRS 2014, 0359
Öffentliches Recht
VG Gießen, Beschluss vom 08.01.2014 - 8 L 2977/13.GI
1. Der Frischwasserverbrauch ist keine geeignete Größe zur Bemessung der Gebühren für die Niederschlagswasserentsorgung (Fortsetzung der Rechtsprechung der Kammer; s. bereits B. v. 11.03.2010 - 8 L 281/10.GI).*)
2. Die Ermittlung der verbrauchten Wassermenge mittels eines Wasserzählers als Messeinrichtung ist rechtlich nicht zu beanstanden.*)
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IMRRS 2014, 0267
Öffentliches Baurecht
BVerwG, Beschluss vom 05.06.2013 - 7 B 1.13
1. Schon durch das Abstellen auf die (bloße) Ursächlichkeit des Verhaltens von Kindern in § 22 Abs. 1a BImSchG ergibt sich, dass hiervon nicht nur der unmittelbar von Kindern bei Nutzung der Einrichtung erzeugte Lärm erfasst wird, sondern auch die zusätzlichen Lärmemissionen, die sich mit der bestimmungsgemäßen Nutzung eines Kinderspielplatzes verbinden.
2. Zu den von Anliegern im Regelfall zu duldenden Geräuscheinwirkungen zählen somit nicht allein solche, die durch kindliche Laute wie Schreien oder Singen sowie durch körperliche Aktivitäten der Kinder wie Spielen, Laufen, Springen und Tanzen hervorgerufen werden; ebenso gehören hierzu das Sprechen und Rufen von Betreuerinnen und Betreuern sowie das Nutzen kindgerechter Spielzeuge und Spielgeräte.
3. Die Frage, ob vom Betrieb eines Kinderspielplatzes herrührende Geräuscheinwirkungen über den Rahmen des Üblichen hinausgehen und damit nicht als Regelfall der Nutzung im Sinne von § 22 Abs. 1a BImSchG zu verstehen sind, kann nur auf der Grundlage einer abwägenden, die Umstände des konkreten Falles berücksichtigenden Beurteilung beantwortet werden.
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IMRRS 2014, 0178
Öffentliches Recht
VG Aachen, Urteil vom 23.09.2013 - 4 K 2327/11
Selbständige Stichstraße trotz einer Länge unter 100 m wegen Bebauungsmassierung.*)
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IMRRS 2014, 0129
Öffentliches Recht
BGH, Urteil vom 18.12.2013 - III ZR 219/13
Zum selbstständigen Fischereirecht in den Abzweigungen fließender Gewässer und im Bereich dauerhaft überfluteter Ufergrundstücke.*)
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IMRRS 2014, 0118
Öffentliches Recht
BGH, Beschluss vom 03.12.2013 - RiZ(B) 7/13
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2014, 0069
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 21.11.2013 - V ZB 79/13
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2014, 0060
Öffentliches Recht
VGH Hessen, Beschluss vom 11.10.2013 - 9 B 1989/13
Immissionsschutzrechtlichen Auflagen einer Baugenehmigung, die von der Baurechtsbehörde so konkretisiert und verschärft sind, dass sie als genaue Handlungsanweisung und Grundlage einer etwa notwendig werdenden Vollstreckung gegen den Bauherrn fungieren können, sind als hinreichend bestimmt anzusehen. Nachbarn der Baustelle haben somit keinen weiteren Anspruch gegenüber der Behörde auf Einschreiten gegen den durch die Baustelle hervorgerufenen Baulärm.
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IMRRS 2014, 0053
Amtshaftung
BGH, Urteil vom 10.10.2013 - III ZR 23/12
Zur Haftung eines Verbands von Teilnehmergemeinschaften gegenüber einem am Flurbereinigungsverfahren Beteiligten wegen Verletzung der Unterhaltungspflicht für gemeinschaftliche Anlagen.*)
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IMRRS 2014, 0045
Öffentliches Recht
VG Saarlouis, Beschluss vom 25.11.2013 - 3 L 1909/13
Zu den Voraussetzungen, unter denen ein Hausverbot für eine öffentliche Einrichtung (hier: Kita) ausgesprochen werden kann (im Einzelfall: rechtmäßiger Erlass eines Hausverbotes).*)
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IMRRS 2014, 0012
Öffentliches Recht
BVerfG, Beschluss vom 03.09.2013 - 1 BvR 1282/13
Eine Sonderregelung des Beginns der Festsetzungsverjährung, die eine zeitlich unbegrenzte Inanspruchnahme der Beitragsschuldner nach Erlangung des Vorteils ermöglicht, ist verfassungswidrig.
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IMRRS 2014, 0009
Öffentliches Recht
VGH Bayern, Urteil vom 11.11.2013 - 4 B 13.1135
Die Beurteilung von Bewerbungen um Standplätze auf einem Weihnachtsmarkt beruht nicht mehr auf einer hinreichenden objektiven Tatsachenbasis, wenn bei der Bewerberauswahl nicht nur auf Angaben in den Bewerbungen, sondern in erheblichem Umfang auch auf Verwaltungswissen eines Behördenmitarbeiters zurückgegriffen wird, das in Bezug auf den künftigen Weihnachtsmarkt weder verifiziert noch in den Akten dokumentiert ist.*)
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Online seit 2013
IMRRS 2013, 2435
Nachbarrecht
VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 19.11.2013 - 3 S 1525/13
1. Die Verpflichtung eines Eigentümers gemäß § 93 WHG, das Durchleiten von Abwasser durch sein Grundstück zu Gunsten eines anderen Grundstückseigentümers zur Abwasserbeseitigung zu dulden, ist nur dann erforderlich, wenn es dem Begünstigten trotz ernsthafter Bemühungen nicht gelungen ist, sich mit dem Eigentümer zu angemessenen Bedingungen über das Durchleitungsrecht vertraglich zu einigen (im Anschluss an die st. Rspr. des VGH Bad.-Württ. zu § 88 Abs. 2 WG).*)
2. Ob vor Erlass einer Duldungsverfügung nicht nur der Versuch einer gütlichen Einigung zu verlangen ist, sondern auch der Versuch, ein Leitungsrecht aus § 7e NRG im Zivilrechtsweg durchzusetzen, ist nach den konkreten Umständen des Einzelfalls unter Verhältnismäßigkeitsgesichtspunkten zu beurteilen.*)
3. Die Durchleitung kann nicht deshalb im Sinne von § 93 Satz 2 i.V.m. § 92 Satz 2 WHG ebenso zweckmäßig durchgeführt werden, weil der Eingriff auf einem anderen privaten Grundstück erfolgen könnte, das in gleicher Weise durch die Durchleitung betroffen wäre.*)
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IMRRS 2013, 2392
Prozessuales
BGH, Urteil vom 27.09.2013 - V ZR 232/10
Der Begriff "Zivil- und Handelssache" umfasst eine Klage auf Erstattung einer ohne Rechtsgrund geleisteten Zahlung, wenn eine öffentliche Stelle durch eine Behörde, die durch ein Gesetz zur Wiedergutmachung von Verfolgungen seitens eines totalitären Regimes geschaffen wurde, angewiesen worden ist, einem Geschädigten zur Wiedergutmachung einen Teil des Erlöses aus einem Grundstückskaufvertrag auszuzahlen, stattdessen aber versehentlich den gesamten Kaufpreis an diese Person überwiesen hat und anschließend die ohne Rechtsgrund geleistete Zahlung gerichtlich zurückfordert.
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IMRRS 2013, 2390
Immobilien
BGH, Beschluss vom 10.10.2013 - V ZR 91/13
Der Betrieb einer Turbine über eine eigens dafür angelegte Druckleitung (statt eines Wasserrades an einem Mühlgraben) führt bei kleineren Gewässern (Sammelteich) in der Regel zu einer Veränderung des Wasserablaufverhaltens, welche die Rechte der anderen Nutzungsberechtigten an dem Gewässer beeinträchtigt.
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IMRRS 2013, 2385
Öffentliches Recht
OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 30.04.2013 - 15 A 621/13
Zahlt der Abgabepflichtige den festgesetzten Beitrag "unter Vorbehalt", ist eine solche Vorbehaltserklärung für die Heranziehung ohne jede Wirkung; sie berührt insbesondere nicht den Lauf der Klagefrist und den Eintritt der Bestandskraft des Beitragsbescheides.*)
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IMRRS 2013, 2378
Öffentliches Recht
BGH, Beschluss vom 30.10.2013 - V ZB 186/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2013, 2377
Versicherungen
BGH, Beschluss vom 16.10.2013 - IV ZR 6/13
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2013, 2369
Öffentliches Recht
BGH, Beschluss vom 30.10.2013 - V ZB 216/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2013, 2362
Öffentliches Recht
VG Gießen, Urteil vom 17.10.2013 - 8 K 2080/12
Zuständige Behörde für den Erlass des Widerspruchsbescheides betreffend die Festsetzung von Wasserbeiträgen ist die Betriebsleitung des Eigenbetriebs, wenn die Gemeinde die Aufgabe der Wasserversorgung auf den Eigenbetrieb übertragen hat.*)
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IMRRS 2013, 2355
Öffentliches Recht
VG Gießen, Urteil vom 17.10.2013 - 8 K 2081/12
Zuständige Behörde für den Erlass des Widerspruchsbescheides betreffend die Festsetzung von Wasserbeiträgen ist die Betriebsleitung des Eigenbetriebs, wenn die Gemeinde die Aufgabe der Wasserversorgung auf den Eigenbetrieb übertragen hat.*)
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IMRRS 2013, 2352
Amtshaftung
BGH, Urteil vom 21.11.2013 - III ZR 113/13
Zur Haftung des für eine Bundesautobahn verkehrssicherungspflichtigen Landes für Überschwemmungsschäden, die Grundstücksanliegern dadurch entstehen, dass anfallendes Oberflächenwasser in einen nicht ausreichend dimensionierten Graben abgeleitet wird.*)
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IMRRS 2013, 2473
Öffentliches Recht
BVerwG, Urteil vom 11.07.2013 - 4 CN 7.12
1. § 10 Abs. 2 Satz 1 BauNVO ermöglicht es, in einem Sondergebiet, das der Erholung dient, vorhandene gebietsfremde Bauvorhaben (hier: Wohngebäude) durch Festsetzungen zu sichern. Voraussetzung dafür ist, dass das gesamte Plangebiet trotz der bestandssichernden Festsetzungen sein Gepräge als Gebiet zu Erholungszwecken wahrt.*)
2. Die Festsetzung eines Sondergebiets, in dem neben der Bebauung zu Erholungszwecken Wohnnutzung über einen vorhandenen Bestand hinaus (ausnahmsweise) zulässig ist, ist unwirksam.*)
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IMRRS 2013, 2337
Öffentliches Recht
BGH, Beschluss vom 30.10.2013 - V ZB 89/13
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2013, 2336
Öffentliches Recht
BGH, Urteil vom 07.11.2013 - III ZR 263/12
Schädigt ein Landesbediensteter in Ausführung der Bundesauftragsverwaltung den Bund, schließt Art. 104a Abs. 2 und Abs. 5 Satz 1, Halbsatz 2 GG die Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs gegen das Land gemäß § 839 Abs. 1 Satz 1 BGB i.V.m. Art. 34 Satz 1 GG nicht aus, wenn der Bund geschützter Dritter der verletzten Amtspflicht ist.*)
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IMRRS 2013, 2239
Öffentliches Recht
OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 22.06.2006 - 4 A 2134/05
Enthält ein Bewilligungsbescheid die Auflage, dass der Zuwendungsempfänger die Vorschriften der VOB zu beachten hat, ist für die Wirksamkeit des Bescheides unschädlich, wenn die VOB selbst nicht beigefügt ist. Jedermann kann sich ohne weiteres Kenntnis vom Inhalt der VOB verschaffen, da die ohne großen Kostenaufwand im Buchhandel als Textausgabe erworben werden kann und deshalb allgemein zugänglich ist.
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IMRRS 2013, 2235
Prozessuales
OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 10.06.2013 - 8 B 10483/13
Für die Klage eines Pflegeheimbetreibers auf Feststellung der Unwirksamkeit eines städtebaulichen (Sanierungs-)Vertrages zwischen der Stadt und einem konkurrierenden Pflegeheimbetreiber ist der Verwaltungsrechtsweg auch dann gegeben, wenn der Kläger einen Eingriff in seine Wettbewerbsfreiheit geltend macht.*)
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IMRRS 2013, 2092
Öffentliches Recht
VG Freiburg, Urteil vom 25.09.2013 - 1 K 2092/11
Weder Rechtsvorschriften noch allgemeine Regeln der Technik für Trinkwasser (hier: DIN 2000, W-235 DVGW) führen zu einer Verpflichtung des Trägers der öffentlichen Wasserversorgung, einem Anschlussnehmer Wasser mit einem Härtegrad von maximal 14° dH zu liefern.*)
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IMRRS 2013, 2075
Öffentliches Recht
BGH, Urteil vom 17.07.2013 - VIII ZR 308/12
Eine Photovoltaikanlage ist auf einer baulichen Anlage im Sinne von § 32 Abs. 2 EEG 2009 angebracht, wenn die dafür in Anspruch genommene Fläche einen künstlich hergerichteten integralen Bestandteil einer Sportanlage bildet, der dem Zweck der baulichen Gesamtanlage funktionstypisch untergeordnet ist (hier: Innenbereich einer Galopprennbahn).
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IMRRS 2013, 2066
Öffentliches Recht
BGH, Urteil vom 09.10.2013 - I ZR 115/12
Das Tatbestandsmerkmal "in Ergänzung" in Art. 1 § 3 CIM erfordert nicht, dass die Bahn den Übernahme- oder den Ablieferungsort etwa wegen Fehlens eines Gleisanschlusses nicht auf der Schiene erreichen kann. Maßgeblich ist vielmehr, dass der Straßenbeförderung im Verhältnis zur Schienenbeförderung lediglich eine untergeordnete Bedeutung zukommt.*)
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