Immobilien- und Mietrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
1734 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2014
IMRRS 2014, 0656
Öffentliches Recht
OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19.07.2013 - 11 S 26.13
1. Baumfällung während der Vegetationsperiode in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September ist nicht zulässig, wenn es sich nicht um eine behördlich angeordnete Maßnahme z.B. zur Gefahrenabwehr handelt oder es eine Maßnahme darstellt, die im öffentlichen Interesse nicht auf andere Weise oder zu anderer Zeit durchgeführt werden kann.
2. Allein der Umstand, dass ein Bauvorhaben bauplanungsrechtlich genehmigt ist, besagt noch nichts über die Dringlichkeit seiner Realisierung und kann nicht als Grund für Baumfällung in der Vegetationsperiode herangezogen werden.
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IMRRS 2014, 0644
Immobilien
OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 13.03.2013 - 6 A 10034/13
Die Möglichkeit des Anschlusses eines Grundstücks an eine Wasserversorgungseinrichtung begründet nur dann einen Vorteil, der eine Beitragspflicht entstehen lässt, wenn das Grundstück baulich oder in damit vergleichbarer Weise genutzt werden kann, d.h. es sich um ein Grundstück handelt, dem Baulandqualität zukommt. Das ist nicht der Fall, wenn es sich um ein lediglich mit einer Garage bebaubares Grundstück handelt.
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IMRRS 2014, 0707
Wettbewerbsrecht
BGH, Urteil vom 19.02.2014 - I ZR 230/12
a) Der primär darlegungsbelastete Kläger muss greifbare Anhaltspunkte für eine behauptete Irreführung nicht nur behaupten, sondern gegebenenfalls sowohl die Tatsachen, denen Indizwirkung zukommen soll, als auch die Indizwirkung selbst beweisen.*)
b) Ist im Rahmen der Beweisaufnahme ein Betriebsversuch beim Beklagten erforderlich und widerspricht der Beklagte zum Schutz von Betriebsgeheimnissen der Anwesenheit des Klägers, so kann sich dieser beim Betriebsversuch durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen vertreten lassen, der vom Gericht ausdrücklich zur Verschwiegenheit auch gegenüber der eigenen Partei verpflichtet worden ist.*)
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IMRRS 2014, 0604
Immobilien
VG Gießen, Urteil vom 06.03.2014 - 8 K 2465/12
Werden Zahlungen durch den Gebührenschuldner ohne Angabe eines Verwendungszwecks erbracht, ist der Gläubiger nicht verpflichtet, diese Leistungen gleichmäßig auf die Gebührenforderungen (hier: Abfallgebühren) hinsichtlich aller betroffenen Grundstücke aufzuteilen.*)
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IMRRS 2014, 0583
Öffentliches Recht
OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 07.03.2014 - 6 S 48.13
1. Presserechtliche Auskunftsansprüche beziehen sich grundsätzlich nur auf die Beantwortung konkreter Fragen, nicht aber auf Aktennutzung durch Einsichtnahme in oder Kopie von Behördenakten.*)
2. Öffentliche Unternehmen können sich nicht auf den Auskunftsverweigerungsanspruch wegen entgegenstehender Vorschriften über die Geheimhaltung nach § 5 Abs. 2 Nr. 2 BbgPG berufen. Ihren Interessen auf Wahrung ihrer Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse wird durch die Regelung in § 5 Abs. 2 Nr. 3 BbgPG Rechnung getragen, die dem Schutz überwiegender öffentlicher und privater Interessen dient.*)
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IMRRS 2014, 0577
Öffentliches Recht
VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 13.03.2014 - 10 S 2210/12
1. Zwar stellen unselbständige Verfahrenshandlungen wie die behördliche Aufforderung zur Mitwirkung mangels Regelungswirkung grundsätzlich keinen Verwaltungsakt dar; anderes kann namentlich im Fall behördlicher Datenerhebungen gelten, wenn eine verbindliche Entscheidung über deren Umfang getroffen wird und sie unmittelbar den Rechtskreis des Bürgers berühren.*)
2. Bei der bodenschutzrechtlichen Störerauswahl auf der Primärebene hat sich die Behörde in erster Linie von dem Gesichtspunkt der effektiven Gefahrenabwehr unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes leiten zu lassen (Anschluss an Senatsurteil vom 18.12.2012 - 10 S 744/12 - VBlBW 2013, 189). Dies schließt es jedoch nicht aus, daneben auch andere Gesichtspunkte wie etwa die gerechte Lastenverteilung unter den einzelnen Sanierungspflichtigen und in diesem Rahmen die fehlende wirtschaftliche Leistungsfähigkeit eines Störers in die Ermessenserwägungen einzustellen. Die Behörde hat auch in diesem Fall ihre Ermessensentscheidung auf einer ausreichenden Tatsachengrundlage zu treffen und darf von der Leistungsunfähigkeit eines Betroffenen nicht ohne nähere Überprüfung ausgehen.*)
3. Die Bodenschutzbehörde ist auf der Grundlage des § 3 Abs. 2 Satz 1 LBodSchAG nicht nur zur Erhebung grundstücksbezogener Daten berechtigt, sondern kann auch Informationen und Unterlagen zu den wirtschaftlichen Verhältnissen eines potentiell Sanierungspflichtigen erheben, sofern dies im Einzelfall zu einer ordnungsgemäßen Ermessensausübung erforderlich ist. Der darin liegende Eingriff in das grundrechtlich garantierte Recht auf informationelle Selbstbestimmung erfolgt auf einer hinreichend bestimmten Ermächtigungsgrundlage und ist materiell gerechtfertigt, insbesondere verhältnismäßig.*)
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IMRRS 2014, 0485
Öffentliches Recht
OVG Saarland, Urteil vom 12.02.2014 - 1 A 321/13
1. Die die Duldungspflichten der Eigentümer und den Feuerstättenbescheid regelnden Vorschriften der §§ 1, 17 Abs. 2 und 14 Abs. 2 SchfHwG sind formell und materiell verfassungsmäßig.*)
2. Der Bezirksschornsteinfegermeister ist befugt, in dem Feuerstättenbescheid Ausführungszeiträume innerhalb des Kalenderjahres festzulegen, binnen derer die vorzunehmenden Reinigungs-, Kontroll- und Messarbeiten durchzuführen sind.*)
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IMRRS 2014, 0372
Öffentliches Baurecht
VGH Bayern, Urteil vom 17.10.2013 - 2 B 13.1521
Zur sinnvollen Nutzung aus denkmalpflegerischer Sicht ist in der Landeshauptstadt auch bei einem sechsgeschossigen Wohngebäude der Einbau oder Anbau einer Aufzugsanlage nicht erforderlich.*)
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IMRRS 2014, 1717
Öffentliches Recht
OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 20.11.2013 - 7 A 2341/11
1. Ein Sondereigentümer ist berechtigt, mittels einer öffentlich-rechtlichen Nachbarklage solche Beeinträchtigungen abzuwehren, die ihre rechtliche Grundlage in der einem außerhalb der Eigentümergemeinschaft stehenden Dritten erteilten Genehmigung haben, sofern der Behörde bei ihrer Entscheidung auch der Schutz der nachbarlichen Interessen des Sondereigentums aufgetragen ist.
2. Der Eigentümer kann sich nicht auch auf eine Verletzung des Gemeinschaftseigentums der Wohnungseigentümer berufen, da er diesbezüglich nicht klagebefugt ist.
3. Die Zustimmung zu einem Bauvorhaben bewirkt einen Verzicht auf die Geltendmachung etwaiger Nachbarrechte, wenn sie sich eindeutig auf ein konkretes Bauvorhaben bezieht. Diese Zustimmung ist auch für den neuen Eigentümer verbindlich.
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IMRRS 2014, 0395
Öffentliches Recht
BGH, Urteil vom 28.01.2014 - VI ZR 156/13
1. Ein durch eine Bonitätsauskunft der SCHUFA Betroffener hat gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 4 BDSG einen Anspruch auf Auskunft darüber, welche personenbezogenen, insbesondere kreditrelevanten Daten dort gespeichert sind und in die den Kunden der Beklagten mitgeteilten Wahrscheinlichkeitswerte (Scorewerte) einfließen.*)
2. Die sogenannte Scoreformel, also die abstrakte Methode der Scorewertberechnung, ist hingegen nicht mitzuteilen.*)
3. Zu den als Geschäftsgeheimnis geschützten Inhalten der Scoreformel zählen die im ersten Schritt in die Scoreformel eingeflossenen allgemeinen Rechengrößen, wie etwa die herangezogenen statistischen Werte, die Gewichtung einzelner Berechnungselemente bei der Ermittlung des Wahrscheinlichkeitswerts und die Bildung etwaiger Vergleichsgruppen als Grundlage der Scorekarten.*)
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IMRRS 2014, 0359
Öffentliches Recht
VG Gießen, Beschluss vom 08.01.2014 - 8 L 2977/13.GI
1. Der Frischwasserverbrauch ist keine geeignete Größe zur Bemessung der Gebühren für die Niederschlagswasserentsorgung (Fortsetzung der Rechtsprechung der Kammer; s. bereits B. v. 11.03.2010 - 8 L 281/10.GI).*)
2. Die Ermittlung der verbrauchten Wassermenge mittels eines Wasserzählers als Messeinrichtung ist rechtlich nicht zu beanstanden.*)
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IMRRS 2014, 0267
Öffentliches Baurecht
BVerwG, Beschluss vom 05.06.2013 - 7 B 1.13
1. Schon durch das Abstellen auf die (bloße) Ursächlichkeit des Verhaltens von Kindern in § 22 Abs. 1a BImSchG ergibt sich, dass hiervon nicht nur der unmittelbar von Kindern bei Nutzung der Einrichtung erzeugte Lärm erfasst wird, sondern auch die zusätzlichen Lärmemissionen, die sich mit der bestimmungsgemäßen Nutzung eines Kinderspielplatzes verbinden.
2. Zu den von Anliegern im Regelfall zu duldenden Geräuscheinwirkungen zählen somit nicht allein solche, die durch kindliche Laute wie Schreien oder Singen sowie durch körperliche Aktivitäten der Kinder wie Spielen, Laufen, Springen und Tanzen hervorgerufen werden; ebenso gehören hierzu das Sprechen und Rufen von Betreuerinnen und Betreuern sowie das Nutzen kindgerechter Spielzeuge und Spielgeräte.
3. Die Frage, ob vom Betrieb eines Kinderspielplatzes herrührende Geräuscheinwirkungen über den Rahmen des Üblichen hinausgehen und damit nicht als Regelfall der Nutzung im Sinne von § 22 Abs. 1a BImSchG zu verstehen sind, kann nur auf der Grundlage einer abwägenden, die Umstände des konkreten Falles berücksichtigenden Beurteilung beantwortet werden.
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IMRRS 2014, 0178
Öffentliches Recht
VG Aachen, Urteil vom 23.09.2013 - 4 K 2327/11
Selbständige Stichstraße trotz einer Länge unter 100 m wegen Bebauungsmassierung.*)
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IMRRS 2014, 0129
Öffentliches Recht
BGH, Urteil vom 18.12.2013 - III ZR 219/13
Zum selbstständigen Fischereirecht in den Abzweigungen fließender Gewässer und im Bereich dauerhaft überfluteter Ufergrundstücke.*)
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IMRRS 2014, 0118
Öffentliches Recht
BGH, Beschluss vom 03.12.2013 - RiZ(B) 7/13
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2014, 0069
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 21.11.2013 - V ZB 79/13
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2014, 0060
Öffentliches Recht
VGH Hessen, Beschluss vom 11.10.2013 - 9 B 1989/13
Immissionsschutzrechtlichen Auflagen einer Baugenehmigung, die von der Baurechtsbehörde so konkretisiert und verschärft sind, dass sie als genaue Handlungsanweisung und Grundlage einer etwa notwendig werdenden Vollstreckung gegen den Bauherrn fungieren können, sind als hinreichend bestimmt anzusehen. Nachbarn der Baustelle haben somit keinen weiteren Anspruch gegenüber der Behörde auf Einschreiten gegen den durch die Baustelle hervorgerufenen Baulärm.
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IMRRS 2014, 0053
Amtshaftung
BGH, Urteil vom 10.10.2013 - III ZR 23/12
Zur Haftung eines Verbands von Teilnehmergemeinschaften gegenüber einem am Flurbereinigungsverfahren Beteiligten wegen Verletzung der Unterhaltungspflicht für gemeinschaftliche Anlagen.*)
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IMRRS 2014, 0045
Öffentliches Recht
VG Saarlouis, Beschluss vom 25.11.2013 - 3 L 1909/13
Zu den Voraussetzungen, unter denen ein Hausverbot für eine öffentliche Einrichtung (hier: Kita) ausgesprochen werden kann (im Einzelfall: rechtmäßiger Erlass eines Hausverbotes).*)
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IMRRS 2014, 0012
Öffentliches Recht
BVerfG, Beschluss vom 03.09.2013 - 1 BvR 1282/13
Eine Sonderregelung des Beginns der Festsetzungsverjährung, die eine zeitlich unbegrenzte Inanspruchnahme der Beitragsschuldner nach Erlangung des Vorteils ermöglicht, ist verfassungswidrig.
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IMRRS 2014, 0009
Öffentliches Recht
VGH Bayern, Urteil vom 11.11.2013 - 4 B 13.1135
Die Beurteilung von Bewerbungen um Standplätze auf einem Weihnachtsmarkt beruht nicht mehr auf einer hinreichenden objektiven Tatsachenbasis, wenn bei der Bewerberauswahl nicht nur auf Angaben in den Bewerbungen, sondern in erheblichem Umfang auch auf Verwaltungswissen eines Behördenmitarbeiters zurückgegriffen wird, das in Bezug auf den künftigen Weihnachtsmarkt weder verifiziert noch in den Akten dokumentiert ist.*)
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Online seit 2013
IMRRS 2013, 2435
Nachbarrecht
VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 19.11.2013 - 3 S 1525/13
1. Die Verpflichtung eines Eigentümers gemäß § 93 WHG, das Durchleiten von Abwasser durch sein Grundstück zu Gunsten eines anderen Grundstückseigentümers zur Abwasserbeseitigung zu dulden, ist nur dann erforderlich, wenn es dem Begünstigten trotz ernsthafter Bemühungen nicht gelungen ist, sich mit dem Eigentümer zu angemessenen Bedingungen über das Durchleitungsrecht vertraglich zu einigen (im Anschluss an die st. Rspr. des VGH Bad.-Württ. zu § 88 Abs. 2 WG).*)
2. Ob vor Erlass einer Duldungsverfügung nicht nur der Versuch einer gütlichen Einigung zu verlangen ist, sondern auch der Versuch, ein Leitungsrecht aus § 7e NRG im Zivilrechtsweg durchzusetzen, ist nach den konkreten Umständen des Einzelfalls unter Verhältnismäßigkeitsgesichtspunkten zu beurteilen.*)
3. Die Durchleitung kann nicht deshalb im Sinne von § 93 Satz 2 i.V.m. § 92 Satz 2 WHG ebenso zweckmäßig durchgeführt werden, weil der Eingriff auf einem anderen privaten Grundstück erfolgen könnte, das in gleicher Weise durch die Durchleitung betroffen wäre.*)
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IMRRS 2013, 2392
Prozessuales
BGH, Urteil vom 27.09.2013 - V ZR 232/10
Der Begriff "Zivil- und Handelssache" umfasst eine Klage auf Erstattung einer ohne Rechtsgrund geleisteten Zahlung, wenn eine öffentliche Stelle durch eine Behörde, die durch ein Gesetz zur Wiedergutmachung von Verfolgungen seitens eines totalitären Regimes geschaffen wurde, angewiesen worden ist, einem Geschädigten zur Wiedergutmachung einen Teil des Erlöses aus einem Grundstückskaufvertrag auszuzahlen, stattdessen aber versehentlich den gesamten Kaufpreis an diese Person überwiesen hat und anschließend die ohne Rechtsgrund geleistete Zahlung gerichtlich zurückfordert.
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IMRRS 2013, 2390
Immobilien
BGH, Beschluss vom 10.10.2013 - V ZR 91/13
Der Betrieb einer Turbine über eine eigens dafür angelegte Druckleitung (statt eines Wasserrades an einem Mühlgraben) führt bei kleineren Gewässern (Sammelteich) in der Regel zu einer Veränderung des Wasserablaufverhaltens, welche die Rechte der anderen Nutzungsberechtigten an dem Gewässer beeinträchtigt.
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IMRRS 2013, 2385
Öffentliches Recht
OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 30.04.2013 - 15 A 621/13
Zahlt der Abgabepflichtige den festgesetzten Beitrag "unter Vorbehalt", ist eine solche Vorbehaltserklärung für die Heranziehung ohne jede Wirkung; sie berührt insbesondere nicht den Lauf der Klagefrist und den Eintritt der Bestandskraft des Beitragsbescheides.*)
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IMRRS 2013, 2378
Öffentliches Recht
BGH, Beschluss vom 30.10.2013 - V ZB 186/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2013, 2377
Versicherungen
BGH, Beschluss vom 16.10.2013 - IV ZR 6/13
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2013, 2369
Öffentliches Recht
BGH, Beschluss vom 30.10.2013 - V ZB 216/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2013, 2362
Öffentliches Recht
VG Gießen, Urteil vom 17.10.2013 - 8 K 2080/12
Zuständige Behörde für den Erlass des Widerspruchsbescheides betreffend die Festsetzung von Wasserbeiträgen ist die Betriebsleitung des Eigenbetriebs, wenn die Gemeinde die Aufgabe der Wasserversorgung auf den Eigenbetrieb übertragen hat.*)
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IMRRS 2013, 2355
Öffentliches Recht
VG Gießen, Urteil vom 17.10.2013 - 8 K 2081/12
Zuständige Behörde für den Erlass des Widerspruchsbescheides betreffend die Festsetzung von Wasserbeiträgen ist die Betriebsleitung des Eigenbetriebs, wenn die Gemeinde die Aufgabe der Wasserversorgung auf den Eigenbetrieb übertragen hat.*)
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IMRRS 2013, 2352
Amtshaftung
BGH, Urteil vom 21.11.2013 - III ZR 113/13
Zur Haftung des für eine Bundesautobahn verkehrssicherungspflichtigen Landes für Überschwemmungsschäden, die Grundstücksanliegern dadurch entstehen, dass anfallendes Oberflächenwasser in einen nicht ausreichend dimensionierten Graben abgeleitet wird.*)
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IMRRS 2013, 2473
Öffentliches Recht
BVerwG, Urteil vom 11.07.2013 - 4 CN 7.12
1. § 10 Abs. 2 Satz 1 BauNVO ermöglicht es, in einem Sondergebiet, das der Erholung dient, vorhandene gebietsfremde Bauvorhaben (hier: Wohngebäude) durch Festsetzungen zu sichern. Voraussetzung dafür ist, dass das gesamte Plangebiet trotz der bestandssichernden Festsetzungen sein Gepräge als Gebiet zu Erholungszwecken wahrt.*)
2. Die Festsetzung eines Sondergebiets, in dem neben der Bebauung zu Erholungszwecken Wohnnutzung über einen vorhandenen Bestand hinaus (ausnahmsweise) zulässig ist, ist unwirksam.*)
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IMRRS 2013, 2337
Öffentliches Recht
BGH, Beschluss vom 30.10.2013 - V ZB 89/13
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2013, 2336
Öffentliches Recht
BGH, Urteil vom 07.11.2013 - III ZR 263/12
Schädigt ein Landesbediensteter in Ausführung der Bundesauftragsverwaltung den Bund, schließt Art. 104a Abs. 2 und Abs. 5 Satz 1, Halbsatz 2 GG die Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs gegen das Land gemäß § 839 Abs. 1 Satz 1 BGB i.V.m. Art. 34 Satz 1 GG nicht aus, wenn der Bund geschützter Dritter der verletzten Amtspflicht ist.*)
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IMRRS 2013, 2239
Öffentliches Recht
OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 22.06.2006 - 4 A 2134/05
Enthält ein Bewilligungsbescheid die Auflage, dass der Zuwendungsempfänger die Vorschriften der VOB zu beachten hat, ist für die Wirksamkeit des Bescheides unschädlich, wenn die VOB selbst nicht beigefügt ist. Jedermann kann sich ohne weiteres Kenntnis vom Inhalt der VOB verschaffen, da die ohne großen Kostenaufwand im Buchhandel als Textausgabe erworben werden kann und deshalb allgemein zugänglich ist.
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IMRRS 2013, 2235
Prozessuales
OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 10.06.2013 - 8 B 10483/13
Für die Klage eines Pflegeheimbetreibers auf Feststellung der Unwirksamkeit eines städtebaulichen (Sanierungs-)Vertrages zwischen der Stadt und einem konkurrierenden Pflegeheimbetreiber ist der Verwaltungsrechtsweg auch dann gegeben, wenn der Kläger einen Eingriff in seine Wettbewerbsfreiheit geltend macht.*)
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IMRRS 2013, 2092
Öffentliches Recht
VG Freiburg, Urteil vom 25.09.2013 - 1 K 2092/11
Weder Rechtsvorschriften noch allgemeine Regeln der Technik für Trinkwasser (hier: DIN 2000, W-235 DVGW) führen zu einer Verpflichtung des Trägers der öffentlichen Wasserversorgung, einem Anschlussnehmer Wasser mit einem Härtegrad von maximal 14° dH zu liefern.*)
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IMRRS 2013, 2075
Öffentliches Recht
BGH, Urteil vom 17.07.2013 - VIII ZR 308/12
Eine Photovoltaikanlage ist auf einer baulichen Anlage im Sinne von § 32 Abs. 2 EEG 2009 angebracht, wenn die dafür in Anspruch genommene Fläche einen künstlich hergerichteten integralen Bestandteil einer Sportanlage bildet, der dem Zweck der baulichen Gesamtanlage funktionstypisch untergeordnet ist (hier: Innenbereich einer Galopprennbahn).
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IMRRS 2013, 2066
Öffentliches Recht
BGH, Urteil vom 09.10.2013 - I ZR 115/12
Das Tatbestandsmerkmal "in Ergänzung" in Art. 1 § 3 CIM erfordert nicht, dass die Bahn den Übernahme- oder den Ablieferungsort etwa wegen Fehlens eines Gleisanschlusses nicht auf der Schiene erreichen kann. Maßgeblich ist vielmehr, dass der Straßenbeförderung im Verhältnis zur Schienenbeförderung lediglich eine untergeordnete Bedeutung zukommt.*)
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IMRRS 2013, 2060
Öffentliches Recht
BGH, Urteil vom 10.07.2013 - VIII ZR 300/12
Die erhöhte Vergütung gemäß § 66 Abs. 1 Nr. 3 Satz 3 EEG 2009 (Kraft-Wärme-Kopplungsbonus für Strom aus Biomasse) ist gemäß § 18 Abs. 1, 2 EEG 2009 anteilig nach der Leistung der gesamten Anlage zu berechnen.*)
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IMRRS 2013, 2024
Öffentliches Recht
BGH, Beschluss vom 04.09.2013 - XII ZB 526/12
Akademische Grade sind seit dem Inkrafttreten des reformierten Personenstandsgesetzes am 1. Januar 2009 nicht mehr in Personenstandsregistern (hier: Geburtenregister) einzutragen.*)
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IMRRS 2013, 1995
Öffentliches Recht
OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 31.07.2013 - 3 L 238/11
1. Wasseraufbereitung ist der Vorgang, bei dem Wasser zum Trinkwasser vorbereitet bzw. geeignet gemacht wird.
2. Aluminium, das als Korrosionsschutz für Trinkwasserleitungen dem Trinkwasser zugegeben wird, war bis zum 31. Oktober 2011 kein Aufbereitungsstoff, der der Aufnahme in die Liste der Aufbereitungsstoffe und Desinfektionsverfahren gemäß Trinkwasserverordnung bedurft hat. Listenpflichtige Aufbereitungsstoffe sind zu unterscheiden von solchen Stoffen, die nicht zur Aufbereitung des Wassers, sondern zu anderen technischen Zwecken, namentlich zur Instandhaltung der Installationsanlagen eingesetzt wurden.
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IMRRS 2013, 2468
Öffentliches Recht
VGH Bayern, Beschluss vom 12.08.2013 - 22 CE 13.970
1. Nicht nur die Kriterien, von denen sich eine Behörde bei Entscheidungen nach § 70 Abs. 3 GewO leiten lässt, müssen transparent und nachvollziehbar sein; auch der konkrete Auswahlvorgang selbst muss diesen Erfordernissen genügen.*)
2. Wurde im Verwaltungsverfahren gegen das Gebot der nachvollziehbaren Handhabung von Zulassungskriterien verstoßen, kann dieser Mangel noch in einem sich anschließenden Rechtsstreit geheilt werden, je nach Fallkonstellation durch Ergänzung von Ermessenserwägungen oder durch Erlass einer neuen Auswahlentscheidung.*)
3. Müssen einzelne Bewerbungen nach dem Abschluss des behördlichen Auswahlverfahrens neu bewertet werden, darf das ursprünglich zugrunde gelegte, rechtmäßige Gewichtungsschema hierbei nicht geändert werden.*)
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IMRRS 2013, 1873
Öffentliches Recht
VG Gießen, Urteil vom 06.08.2013 - 8 K 1390/12
Ein Anspruch, von dem Träger der Abfallentsorgung Auskunft zu erhalten, wo dieser den Müll verbrennen lässt, welche Umsatzgewinne in den Müllverbrennungsanlagen erwirtschaftet werden und wer die Anteilseigner an den Müllverbrennungsanlagen sind, steht einem Schuldner der Abfallgebühren nach Kommunalabgabenrecht nicht zur Seite.*)
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IMRRS 2013, 1825
Öffentliches Recht
OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 15.05.2013 - 10 A 255/12
1. Der Eigentümer eines denkmalgeschützten Gebäudes darf zwar im öffentlichen Interesse an der Erhaltung des kulturellen Erbes in seiner Eigentumsnutzung bis zu einem gewissen Grad eingeschränkt, nicht aber gezwungen werden, dauerhaft defizitär zu wirtschaften.
2. Der Eigentümer muss die wirtschaftliche Unzumutbarkeit der Erhaltung oder Nutzung des Denkmals nachvollziehbar darlegen. Dabei ist zu beachten, dass nicht die einträglichste Nutzung des Eigentums zu verlangen ist. Vielmehr liegt auch bei einer Kostendeckung noch keine Unzumutbarkeit der Nutzung.
3. Vernachlässigt ein Eigentümer seine Denkmalschutzpflichten über längeren Zeitraum, kann er später etwaige wirtschaftliche Mehrbelastungen nicht in die Wirtschaftlichkeitsrechnung einstellen.
4. Ist der Eigentümer des Denkmals nicht in der Lage, ernsthafte Bemühungen zur Veräußerung des Investitionsobjekts zu einem angemessenen Preis nachzuweisen, kann er sich nicht auf die Unzumutbarkeit dessen Erhaltung oder Nutzung berufen.
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IMRRS 2013, 1814
Öffentliches Recht
BGH, Beschluss vom 11.07.2013 - V ZB 144/12
Dem Gerichtshof der Europäischen Union wird gemäß Art. 267 AEUV folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt:*)
Ist es mit Art. 16 Abs. 1 der Richtlinie 2008/115/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über gemeinsame Normen und Verfahren in den Mitgliedstaaten zur Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger (ABl. 2008 Nr. L 348/98) vereinbar, einen Abschiebungshäftling gemeinsam mit Strafgefangenen unterzubringen, wenn er in diese gemeinsame Unterbringung einwilligt?*)
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IMRRS 2013, 1770
Öffentliches Recht
BGH, Beschluss vom 30.07.2013 - X ZR 113/12
Dem Gerichtshof der Europäischen Union werden gemäß Art. 267 AEUV zur Auslegung von Art. 7 und Art. 12 der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 des Parlaments und des Rates über eine gemeinsame Regelung für Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 295/91 vom 11. Februar 2004 (ABl. EG L 46 vom 17. Februar 2004 S. 1 ff.) folgende Fragen vorgelegt:*)
1. Kann ein vom nationalen Recht gewährter Schadensersatzanspruch, der auf die Erstattung von zusätzlichen Reisekosten gerichtet ist, die wegen Annullierung eines gebuchten Fluges angefallen sind, auf den Ausgleichsanspruch aus Art. 7 der Verordnung angerechnet werden, wenn das Luftfahrtunternehmen seine Verpflichtungen nach Art. 8 Abs. 1 und Art. 9 Abs. 1 der Verordnung erfüllt hat?*)
2. Wenn eine Anrechnung möglich ist: Gilt dies auch für die Kosten der Ersatzbeförderung zum Endziel der Flugreise?*)
3. Soweit eine Anrechnung möglich ist: Kann das Luftfahrtunternehmen sie stets vornehmen oder ist sie davon abhängig, inwiefern das nationale Recht sie zulässt oder das Gericht sie für angemessen erachtet?*)
4. Soweit nationales Recht maßgeblich ist oder das Gericht eine Ermessensentscheidung zu treffen hat: Sollen durch die Ausgleichszahlung nach Art. 7 der Verordnung nur die Unannehmlichkeiten und der von den Fluggästen infolge der Annullierung erlittene Zeitverlust oder auch materielle Schäden ausgeglichen werden?*)
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IMRRS 2013, 1766
Öffentliches Recht
BGH, Beschluss vom 11.07.2013 - V ZB 40/11
Dem Gerichtshof der Europäischen Union wird gemäß Art. 267 AEUV folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt:*)
Ergibt sich aus Art. 16 Abs. 1 der Richtlinie 2008/115/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über gemeinsame Normen und Verfahren in den Mitgliedstaaten zur Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger (ABl. 2008 Nr. L 348/98) auch dann die Verpflichtung eines Mitgliedstaates, Abschiebungshaft grundsätzlich in speziellen Hafteinrichtungen zu vollziehen, wenn solche Einrichtungen nur in einem Teil der föderalen Untergliederungen dieses Mitgliedstaats vorhanden sind, in anderen aber nicht?*)
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IMRRS 2013, 1688
Öffentliches Recht
BGH, Beschluss vom 12.07.2013 - V ZB 92/12
§ 62 Abs. 2 AufenthG lässt die Anordnung von Vorbereitungshaft nicht zu, wenn es allein an der für die Vollstreckung der Abschiebung des vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländers erforderlichen Androhung nach § 59 AufenthG fehlt und daher (noch) keine Sicherungshaft nach § 62 Abs. 3 AufenthG angeordnet werden kann.*)
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IMRRS 2013, 1669
Öffentliches Recht
VG Gießen, Urteil vom 01.08.2013 - 8 K 4599/11
Der Eigentümer eines Grabmals, das als Kulturdenkmal anerkannt worden ist, kann sich der Zustandshaftung in Bezug auf dieses Grabmal nicht durch Dereliktion entziehen.*)
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