Immobilien- und Mietrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
1745 Entscheidungen insgesamt
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IMRRS 2013, 2060
Öffentliches Recht
BGH, Urteil vom 10.07.2013 - VIII ZR 300/12
Die erhöhte Vergütung gemäß § 66 Abs. 1 Nr. 3 Satz 3 EEG 2009 (Kraft-Wärme-Kopplungsbonus für Strom aus Biomasse) ist gemäß § 18 Abs. 1, 2 EEG 2009 anteilig nach der Leistung der gesamten Anlage zu berechnen.*)
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IMRRS 2013, 2024
Öffentliches Recht
BGH, Beschluss vom 04.09.2013 - XII ZB 526/12
Akademische Grade sind seit dem Inkrafttreten des reformierten Personenstandsgesetzes am 1. Januar 2009 nicht mehr in Personenstandsregistern (hier: Geburtenregister) einzutragen.*)
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IMRRS 2013, 1995
Öffentliches Recht
OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 31.07.2013 - 3 L 238/11
1. Wasseraufbereitung ist der Vorgang, bei dem Wasser zum Trinkwasser vorbereitet bzw. geeignet gemacht wird.
2. Aluminium, das als Korrosionsschutz für Trinkwasserleitungen dem Trinkwasser zugegeben wird, war bis zum 31. Oktober 2011 kein Aufbereitungsstoff, der der Aufnahme in die Liste der Aufbereitungsstoffe und Desinfektionsverfahren gemäß Trinkwasserverordnung bedurft hat. Listenpflichtige Aufbereitungsstoffe sind zu unterscheiden von solchen Stoffen, die nicht zur Aufbereitung des Wassers, sondern zu anderen technischen Zwecken, namentlich zur Instandhaltung der Installationsanlagen eingesetzt wurden.
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IMRRS 2013, 2468
Öffentliches Recht
VGH Bayern, Beschluss vom 12.08.2013 - 22 CE 13.970
1. Nicht nur die Kriterien, von denen sich eine Behörde bei Entscheidungen nach § 70 Abs. 3 GewO leiten lässt, müssen transparent und nachvollziehbar sein; auch der konkrete Auswahlvorgang selbst muss diesen Erfordernissen genügen.*)
2. Wurde im Verwaltungsverfahren gegen das Gebot der nachvollziehbaren Handhabung von Zulassungskriterien verstoßen, kann dieser Mangel noch in einem sich anschließenden Rechtsstreit geheilt werden, je nach Fallkonstellation durch Ergänzung von Ermessenserwägungen oder durch Erlass einer neuen Auswahlentscheidung.*)
3. Müssen einzelne Bewerbungen nach dem Abschluss des behördlichen Auswahlverfahrens neu bewertet werden, darf das ursprünglich zugrunde gelegte, rechtmäßige Gewichtungsschema hierbei nicht geändert werden.*)
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IMRRS 2013, 1873
Öffentliches Recht
VG Gießen, Urteil vom 06.08.2013 - 8 K 1390/12
Ein Anspruch, von dem Träger der Abfallentsorgung Auskunft zu erhalten, wo dieser den Müll verbrennen lässt, welche Umsatzgewinne in den Müllverbrennungsanlagen erwirtschaftet werden und wer die Anteilseigner an den Müllverbrennungsanlagen sind, steht einem Schuldner der Abfallgebühren nach Kommunalabgabenrecht nicht zur Seite.*)
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IMRRS 2013, 1825
Öffentliches Recht
OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 15.05.2013 - 10 A 255/12
1. Der Eigentümer eines denkmalgeschützten Gebäudes darf zwar im öffentlichen Interesse an der Erhaltung des kulturellen Erbes in seiner Eigentumsnutzung bis zu einem gewissen Grad eingeschränkt, nicht aber gezwungen werden, dauerhaft defizitär zu wirtschaften.
2. Der Eigentümer muss die wirtschaftliche Unzumutbarkeit der Erhaltung oder Nutzung des Denkmals nachvollziehbar darlegen. Dabei ist zu beachten, dass nicht die einträglichste Nutzung des Eigentums zu verlangen ist. Vielmehr liegt auch bei einer Kostendeckung noch keine Unzumutbarkeit der Nutzung.
3. Vernachlässigt ein Eigentümer seine Denkmalschutzpflichten über längeren Zeitraum, kann er später etwaige wirtschaftliche Mehrbelastungen nicht in die Wirtschaftlichkeitsrechnung einstellen.
4. Ist der Eigentümer des Denkmals nicht in der Lage, ernsthafte Bemühungen zur Veräußerung des Investitionsobjekts zu einem angemessenen Preis nachzuweisen, kann er sich nicht auf die Unzumutbarkeit dessen Erhaltung oder Nutzung berufen.
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IMRRS 2013, 1814
Öffentliches Recht
BGH, Beschluss vom 11.07.2013 - V ZB 144/12
Dem Gerichtshof der Europäischen Union wird gemäß Art. 267 AEUV folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt:*)
Ist es mit Art. 16 Abs. 1 der Richtlinie 2008/115/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über gemeinsame Normen und Verfahren in den Mitgliedstaaten zur Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger (ABl. 2008 Nr. L 348/98) vereinbar, einen Abschiebungshäftling gemeinsam mit Strafgefangenen unterzubringen, wenn er in diese gemeinsame Unterbringung einwilligt?*)
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IMRRS 2013, 1770
Öffentliches Recht
BGH, Beschluss vom 30.07.2013 - X ZR 113/12
Dem Gerichtshof der Europäischen Union werden gemäß Art. 267 AEUV zur Auslegung von Art. 7 und Art. 12 der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 des Parlaments und des Rates über eine gemeinsame Regelung für Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 295/91 vom 11. Februar 2004 (ABl. EG L 46 vom 17. Februar 2004 S. 1 ff.) folgende Fragen vorgelegt:*)
1. Kann ein vom nationalen Recht gewährter Schadensersatzanspruch, der auf die Erstattung von zusätzlichen Reisekosten gerichtet ist, die wegen Annullierung eines gebuchten Fluges angefallen sind, auf den Ausgleichsanspruch aus Art. 7 der Verordnung angerechnet werden, wenn das Luftfahrtunternehmen seine Verpflichtungen nach Art. 8 Abs. 1 und Art. 9 Abs. 1 der Verordnung erfüllt hat?*)
2. Wenn eine Anrechnung möglich ist: Gilt dies auch für die Kosten der Ersatzbeförderung zum Endziel der Flugreise?*)
3. Soweit eine Anrechnung möglich ist: Kann das Luftfahrtunternehmen sie stets vornehmen oder ist sie davon abhängig, inwiefern das nationale Recht sie zulässt oder das Gericht sie für angemessen erachtet?*)
4. Soweit nationales Recht maßgeblich ist oder das Gericht eine Ermessensentscheidung zu treffen hat: Sollen durch die Ausgleichszahlung nach Art. 7 der Verordnung nur die Unannehmlichkeiten und der von den Fluggästen infolge der Annullierung erlittene Zeitverlust oder auch materielle Schäden ausgeglichen werden?*)
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IMRRS 2013, 1766
Öffentliches Recht
BGH, Beschluss vom 11.07.2013 - V ZB 40/11
Dem Gerichtshof der Europäischen Union wird gemäß Art. 267 AEUV folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt:*)
Ergibt sich aus Art. 16 Abs. 1 der Richtlinie 2008/115/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über gemeinsame Normen und Verfahren in den Mitgliedstaaten zur Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger (ABl. 2008 Nr. L 348/98) auch dann die Verpflichtung eines Mitgliedstaates, Abschiebungshaft grundsätzlich in speziellen Hafteinrichtungen zu vollziehen, wenn solche Einrichtungen nur in einem Teil der föderalen Untergliederungen dieses Mitgliedstaats vorhanden sind, in anderen aber nicht?*)
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IMRRS 2013, 1688
Öffentliches Recht
BGH, Beschluss vom 12.07.2013 - V ZB 92/12
§ 62 Abs. 2 AufenthG lässt die Anordnung von Vorbereitungshaft nicht zu, wenn es allein an der für die Vollstreckung der Abschiebung des vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländers erforderlichen Androhung nach § 59 AufenthG fehlt und daher (noch) keine Sicherungshaft nach § 62 Abs. 3 AufenthG angeordnet werden kann.*)
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IMRRS 2013, 1669
Öffentliches Recht
VG Gießen, Urteil vom 01.08.2013 - 8 K 4599/11
Der Eigentümer eines Grabmals, das als Kulturdenkmal anerkannt worden ist, kann sich der Zustandshaftung in Bezug auf dieses Grabmal nicht durch Dereliktion entziehen.*)
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IMRRS 2013, 1629
Öffentliches Recht
VG Münster, Urteil vom 14.03.2012 - 7 K 2492/09
Wird in einem im Zuwendungsbescheid nicht erwähnten Erlass eine Regelung getroffen, die von den Prinzipien der Finanzierungsart erheblich abweicht, liegt regelmäßig eine zulasten der Behörde gehende Unklarheit vor.
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IMRRS 2013, 1620
Öffentliches Recht
VG Saarlouis, Beschluss vom 08.07.2013 - 10 L 828/13
1. Die Anordnung, die im gesamten Stadtgebiet aufgestellten Altkleidercontainer zu entfernen, genügt dem Bestimmtheitsgebot des § 37 Abs. 1 VwVfG.*)
2. Auch das Aufstellen von Altkleidercontainern auf Privatgrundstücken stellt eine Sondernutzung i.S.v. § 18 Abs. 1 Satz 1 SStrG dar, sofern sie nur vom öffentlichen Straßenraum zu befüllen sind.*)
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IMRRS 2013, 2455
Öffentliches Recht
BGH, Urteil vom 04.07.2013 - III ZR 250/12
Zu den Amtspflichten bei Mäharbeiten am Grünstreifen einer Bundesstraße.*)
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IMRRS 2013, 1584
Öffentliches Recht
OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 06.12.2012 - 5 B 1.13
1. Bauliche Änderungen aufgrund von bedingten Anforderungen der EnEV (hier: Wärmedämmung aufgrund Erneuerung des Außenputzes) beruhen auf Umständen, die der Vermieter nicht zu vertreten hat.
2. In einem solchen Fall ist bei preisgebundenem Wohnraum die Zustimmung der Bewilligungsstelle zu einer Mieterhöhung nicht erforderlich.
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IMRRS 2013, 1582
Öffentliches Recht
VG Gießen, Urteil vom 11.07.2013 - 8 K 1017/12
Die Durchsetzung des Benutzungszwangs an die öffentliche Abfallentsorgung verstößt auch dann nicht gegen das Willkürverbot, wenn die Behörde mit der Abfalleinsammlung dasselbe Unternehmen beauftragt wie zuvor der Grundstückseigentümer, selbst wenn im Einzelfall höhere Kosten als bei einer privaten Entsorgung anfallen.*)
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IMRRS 2013, 1569
Öffentliches Recht
BGH, Beschluss vom 04.07.2013 - VII ZB 63/12
a) Die auf Konten bei der Deutschen Bundesbank verwalteten Währungsreserven eines ausländischen Staates dienen hoheitlichen Zwecken und unterliegen der Vollstreckungsimmunität.*)
b) Der Grundsatz der Vollstreckungsimmunität findet unabhängig davon Anwendung, ob die Währungsreserven von dem ausländischen Staat selbst gehalten werden oder deren Verwaltung auf selbständige Zentralbanken übertragen wurde.*)
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IMRRS 2013, 1565
Amtshaftung
BGH, Urteil vom 04.07.2013 - III ZR 201/12
Der sozialrechtliche Herstellungsanspruch und der Folgenbeseitigungsanspruch des allgemeinen Verwaltungsrechts sind keine Rechtsmittel im Sinne des § 839 Abs. 3 BGB.*)
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IMRRS 2013, 1505
Immobilien
VG Gießen, Beschluss vom 26.06.2013 - 8 L 807/13
1. Ein Widerspruchsbescheid, der durch den Magistrat erging, ist rechtswidrig, wenn die Aufgabe der Wasserversorgung und der Abwasserentsorgung dem Eigenbetrieb der Stadt übertragen wurde.*)
2. Es besteht die Vermutung für die Richtigkeit der verbrauchten Wassermenge, wenn der Verbrauch durch eine geeichte Messeinrichtung ermittelt wurde.*)
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IMRRS 2013, 1479
Öffentliches Recht
BGH, Beschluss vom 16.05.2013 - V ZB 44/12
Die Androhung der Abschiebung enthält die nach der Richtlinie 2008/115/EG (Rückführungsrichtlinie) erforderliche Rückkehrentscheidung.*)
a) Eine nach § 59 AufenthG erforderliche Abschiebungsandrohung muss im Zeitpunkt der Sicherungshaftanordnung vorliegen. Die Absicht der Ausländerbehörde, sie demnächst zu erlassen, reicht nicht aus.*)
b) Zu den in einem Antrag auf Anordnung von Sicherungshaft darzulegenden Abschiebungsvoraussetzungen gehört die Androhung der Abschiebung oder die Darlegung, dass eine solche ausnahmsweise entbehrlich ist (z.B. nach § 59 Abs. 1 Satz 3 AufenthG oder nach § 34a Abs. 1 Satz 3 AsylVfG).*)
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IMRRS 2013, 1460
Öffentliches Recht
OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 21.06.2011 - 2 MB 30/11
Die Anordnung der Kommunalaufsicht, bestimmte Steuerhebesätze festzusetzen, greift dann nicht unzulässig in die Selbstverwaltungsgarantie ein, wenn ohne die Maßnahme ein Haushaltsausgleich unmöglich erscheint und der Gemeinde die Zahlungsunfähigkeit droht.*)
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IMRRS 2013, 1432
Öffentliches Recht
BGH, Beschluss vom 05.06.2013 - XII ZB 101/09
Die Durchführung des öffentlich-rechtlichen Wertausgleichs zugunsten eines im Beamtenverhältnis stehenden Ehegatten durch Begründung von Rentenanwartschaften in der gesetzlichen Rentenversicherung ist nicht schon deshalb zweckverfehlt oder unwirtschaftlich, weil sich aus diesen Anrechten in der Regel kein Anspruch auf Zahlung einer Erwerbsminderungsrente realisieren lässt (im Anschluss an die Senatsbeschlüsse vom 9. März 1984 - IVb ZB 875/80 - FamRZ 1984, 667 und vom 13. September 2006 - XII ZB 70/01 - FamRZ 2007, 30). Dies gilt auch, wenn der Ausgleichsberechtigte bereits bei Ehezeitende dienstunfähig ist.*)
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IMRRS 2013, 1415
Öffentliches Recht
BVerfG, Beschluss vom 05.03.2013 - 1 BvR 2457/08
Das Rechtsstaatsprinzip in seiner Ausprägung als der Rechtssicherheit dienendes Gebot der Belastungsklarheit und -vorhersehbarkeit verlangt Regelungen, die sicherstellen, dass Abgaben zum Vorteilsausgleich nicht zeitlich unbegrenzt nach Erlangung des Vorteils festgesetzt werden können. Dem Gesetzgeber obliegt es, einen Ausgleich zu schaffen zwischen dem Interesse der Allgemeinheit an Beiträgen für solche Vorteile einerseits und dem Interesse des Beitragsschuldners andererseits, irgendwann Klarheit zu erlangen, ob und in welchem Umfang er zu einem Beitrag herangezogen werden kann.*)
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IMRRS 2013, 1324
Öffentliches Baurecht
BVerwG, Urteil vom 15.05.2013 - 9 C 3.12
§ 132 Nr. 4 BauGB, nach dem die Merkmale der endgültigen Herstellung einer Erschließungsanlage durch Satzung zu regeln sind, ermächtigt die Gemeinde nicht zu einer pauschalen Bezugnahme auf in technischen Regelwerken vorgegebene Ausbaustandards.*)
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IMRRS 2013, 1317
Öffentliches Recht
BGH, Beschluss vom 30.04.2013 - EnVR 22/12
a) Die Regelungen in § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 ARegV und § 26 Abs. 2 ARegV betreffen unterschiedliche Sachverhalte und sind nebeneinander anzuwenden.*)
b) Wenn ein Teilnetz im Laufe eines Kalenderjahres übertragen wird, sind die für eine Anpassung der Erlösobergrenzen gemäß § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 ARegV maßgeblichen Kosten des übertragenen Teilnetzes für den Zeitraum nach dem Übergang anhand der beim aufnehmenden Betreiber angefallenen Kosten zu bestimmen. Nur für den Zeitraum vor dem Übergang sind die beim abgebenden Betreiber angefallenen Kosten anteilig heranzuziehen.*)
c) Von einer Anpassung gemäß § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 ARegV darf auch dann nicht abgesehen werden, wenn bestimmte Kosten sowohl beim abgebenden als auch beim aufnehmenden Netzbetreiber anfallen, aber unterschiedlichen Kategorien zuzuordnen sind. In diesem Fall sind Kostenanteile, die bei beiden Netzbetreibern in vergleichbarer Weise anfallen, im Rahmen der Anpassung auch beim aufnehmenden Netzbetreiber als dauerhaft nicht beeinflussbar zu behandeln, wenn sie beim abgebenden Netzbetreiber in diese Kategorie fielen.*)
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IMRRS 2013, 1290
Immobilien
VGH Bayern, Urteil vom 25.10.2012 - 6 B 10.132
1. Ein gefangenes Hinterliegergrundstück, das nur über ein in fremdem Eigentum stehendes Anliegergrundstück an die ausgebaute Straße angebunden ist und sonst über keine andere Anbindung an das öffentliche Wegenetz verfügt, unterliegt der Straßenausbaubeitragspflicht (Art. 5 I 1 und 3 BayKAG), wenn der Zugang oder die Zufahrt über das Anliegergrundstück hinreichend rechtlich gesichert ist. Dazu genügt, anders als im Erschließungsbeitragsrecht (Art. 5 a I BayKAG, §§ 127 ff. BauGB), bereits ein Notwegerecht (§ 917 BGB) oder ein schuldrechtliches Nutzungsrecht.*)
2. Ein anderes (nicht gefangenes) Hinterliegergrundstück unterliegt der Straßenausbaubeitragspflicht nur, wenn Anhaltspunkte den Schluss auf eine (wahrscheinliche) tatsächliche Inanspruchnahme der ausgebauten Straße rechtfertigen. Eine einheitliche Nutzung von Anlieger- und Hinterliegergrundstück reicht hierzu auch im Fall der Eigentümeridentität nicht aus, wenn von dem Hinterlieger- über das Anliegergrundstück weder ein Zugang noch eine Zufahrt zur ausgebauten Straße angelegt sind.*)
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IMRRS 2013, 1252
Immobilien
OLG Nürnberg, Beschluss vom 06.05.2013 - 15 W 494/13
Wird der einer im Grundbuch eingetragenen Auflassungsvormerkung zu Grunde liegende Anspruch verpfändet, bedarf es bei einem in einem Sanierungsgebiet gelegenen Grundstück zur Eintragung des Pfändungsvermerks nach § 144 Abs. 2 Nr. 2, 3 BauGB der Zustimmung der Gemeinde.*)
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IMRRS 2013, 1131
Insolvenzrecht
OVG Sachsen, Beschluss vom 19.10.2012 - 5 D 97/12
1. Abgabenforderungen, die Masseverbindlichkeiten i. S. des § 55 InsO darstellen, sind auch dann gemäß § 155 I AO mittels Verwaltungsakt festzusetzen, wenn der Insolvenzverwalter die Masseunzulänglichkeit gemäß § 208 I InsO angezeigt hat (Anschluss an BFHE 218, 432 = NZI 2008, 120 = DStRE 2008, 128 = ZIP 2007, 2083).*)
2. Bei Masseunzulänglichkeit auch für Neumasseverbindlichkeiten i. S. des § 209 I Nr. 2 InsO gilt das Vollstreckungsverbot des § 210 InsO nicht unmittelbar und analog allenfalls dann, wenn mehrere Neumassegläubiger existieren (Anschluss an BGH/ 167, 178 = NJW 2006, 2997 = NZI 2006, 392 = ZIP 2006, 1004).*)
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IMRRS 2013, 1114
Öffentliches Recht
OVG Niedersachsen, Beschluss vom 27.11.2009 - 8 ME 196/09
Zum vorläufigen Rechtsschutz gegen den Widerruf der "Berufserlaubnis" beim dringenden Verdacht, dass eine gegenwärtig nicht berufstätige Logopädin an einer Psychose leidet.*)
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IMRRS 2013, 1113
Öffentliches Recht
OVG Niedersachsen, Beschluss vom 26.10.2010 - 8 ME 181/10
1. An der Zuverlässigkeit im Sinne des § 2 Abs. 1 Buchst. f 1. DVO-HeilprG fehlt es, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, der Heilpraktiker werde in Zukunft die Vorschriften und Pflichten nicht beachten, die sein Beruf mit sich bringt, und sich dadurch Gefahren für die Allgemeinheit oder die von ihm behandelten Patienten ergeben.*)
2. Für die nach § 2 Abs. 1 Buchst. f 1. DVO-HeilprG zu treffende Prognose sind die tatsächlichen Verhältnisse im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung maßgeblich.*)
3. Eine wesentliche Berufspflicht des Heilpraktikers ist es, sich der Grenzen seines Wissens und Könnens bewusst zu sein und einer notwendigen ärztlichen Behandlung seines Patienten nicht im Wege zu stehen. Ein Heilpraktiker darf das Unterlassen der Inanspruchnahme notwendiger ärztlicher Hilfe weder veranlassen noch stärken.*)
4. Die Jahresfrist des § 1 Abs. 1 NVwVfG i.V.m. §§ 49 Abs. 2 Satz 1, 48 Abs. 4 Satz 1 VwVfG gilt im Widerrufsverfahren nach § 7 1. DVO-HeilprG nicht.*)
5. Die Anordnung der sofortigen Vollziehung eines Widerrufs nach § 7 Abs. 1 1. DVO-HeilprG setzt voraus, dass sie zur Abwehr konkreter Gefahren für wichtige Gemeinschaftsgüter notwendig und auch im Übrigen verhältnismäßig ist.*)
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IMRRS 2013, 1112
Öffentliches Recht
BVerfG, Beschluss vom 24.10.2003 - 1 BvR 1594/03
(ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2013, 1052
Öffentliches Recht
BGH, Urteil vom 19.03.2013 - VI ZR 174/12
Dem Übergang des Schadensersatzanspruchs eines geschädigten Beamten auf den Dienstherrn (§ 76 BBG) steht § 46 Abs. 2 BeamtVG auch in der Fassung des Gesetzes zur Neuordnung und Modernisierung des Bundesdienstrechts (Dienstrechtsneuordnungsgesetz - DNeuG) vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) nicht entgegen.*)
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IMRRS 2013, 0937
Prozessuales
OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 11.12.2012 - 1 B 11231/1
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2013, 0920
Öffentliches Recht
VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 08.03.2013 - 10 S 1190/09
1. Eine bodenschutzrechtliche Sanierungsanordnung ist nicht hinreichend bestimmt, soweit dem Sanierungspflichtigen allenfalls langfristig erreichbare Sanierungszielwerte vorgegeben werden, ohne dass zugleich die dazu einzusetzenden, diesen Erfolg versprechenden Sanierungsverfahren festgelegt werden.*)
2. Die verbindliche Vorgabe von Sanierungszielwerten setzt eine einzelfallbezogene Abwägung nach Maßgabe des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit voraus.*)
3. Von der Heranziehung eines offensichtlich illiquiden Sanierungspflichtigen zur Vorlage eines Sanierungsplans kann abgesehen werden.*)
4. Zum maßgeblichen Beurteilungszeitpunkt des Widerspruchsbescheids erkennbare, aber erst später genauer eruierte entscheidungserhebliche Tatsachen sind bei der rechtlichen Überprüfung einer Sanierungsanordnung zu berücksichtigen.*)
5. Wird ein altlastbehaftetes Grundstück nur teilsaniert und ist ungewiss, ob noch weitere Sanierungsmaßnahmen ergriffen werden, so bemisst sich die verfassungsrechtliche Belastungsgrenze des Zustandsstörers nach dem Verkehrswert des lediglich teilsanierten, nicht des fiktiv völlig unbelasteten Grundstücks.*)
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IMRRS 2013, 0911
Amtshaftung
BGH, Urteil vom 14.03.2013 - III ZR 253/12
1. Dem Vermieter einer Wohnung steht für Schäden, die im Zuge einer rechtmäßigen Durchsuchung der Wohnung im Rahmen eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens gegen den Mieter verursacht worden sind, grundsätzlich ein Anspruch aus enteignendem Eingriff zu.*)
2. Ein dem Anspruch aus enteignendem Eingriff zugrunde liegendes gleichheitswidriges Sonderopfer kann allerdings dann zu verneinen sein, wenn der Vermieter weiß beziehungsweise davon erfährt oder es sich ihm aufdrängen muss, dass die Wohnung für die Begehung von Straftaten, die Lagerung von Diebesgut oder von Drogen benutzt wird oder werden soll, und er gleichwohl den Mietvertrag abschließt oder von einem Kündigungsrecht keinen Gebrauch macht.*)
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IMRRS 2013, 0889
Prozessuales
VGH Hessen, Beschluss vom 24.08.2012 - 3 F 1152/12
1. Wird bei einem von mehreren Antragstellern betriebenen Großverfahren das Verfahren eines Antragstellers, der den Antrag zurückgenommen hat, abgetrennt, unter einem neuen Aktenzeichen fortgeführt und unter diesem eingestellt, sind die festzusetzenden Kosten, soweit nicht in dem abgetrennten Verfahren auf dieses bezogene neue Verfahrenshandlungen hinzukommen, aus dem im Ausgangsverfahren festgesetzten Streitwert anteilig für den Antragsteller festzusetzen.*)
2. Die für mehrere Antragsteller geltende Kostendegression einer Sammelklage bleibt im Fall der Abtrennung ohne Hinzutreten neuer Verfahrenshandlungen, die nicht nur der Abwicklung des ursprünglichen Verfahrens dienen, für den zurücknehmenden Antragsteller erhalten.*)
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IMRRS 2013, 0852
Öffentliches Recht
VG Oldenburg, Urteil vom 12.03.2013 - 1 A 3850/12
1. Das Anordnungs- und Untersagungsrecht der Aufsichtsbehörde aus § 38 Abs. 5 BDSG umfasst nicht die Beseitigung von Videoüberwachungskameras.*)
2. Wenn Treppenaufgänge zu Praxen und Büros nur zeitlich beschränkt öffentlich zugänglich sind, kann die Aufsichtsbehörde die Videoüberwachung nicht uneingeschränkt untersagen.*)
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IMRRS 2013, 0810
Immobilien
VGH Bayern, Beschluss vom 27.09.2012 - 4 ZB 11.1826
Eine Gemeinde kann einen Anschlussnehmer zur Sanierung einer schadhaften Grundstücksentwässerungsanlage grundsätzlich auch dann verpflichten, wenn der Schadenseintritt möglicherweise von der Gemeinde mitverursacht wurde.*)
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IMRRS 2013, 0778
Öffentliches Recht
VG Stade, Beschluss vom 10.01.2013 - 1 B 2772/12
1. Ein gesetzlicher Anspruch auf Versorgung mit Wasser steht nur dem Eigentümer des Grundstücks zu. Verliert der bisherige Eigentümer sein Eigentum durch Zwangsversteigerung, entfällt auch sein Anspruch.
2. Der Wasserversorger kann den zivilrechtlichen Versorgungsvertrag mit einer Frist von einem Monat kündigen. Ändern sich die Eigentumsverhältnisse an einem belieferten Grundstück, muss er den Vertrag mit dem alten Eigentümer kündigen, um die Erbringung von Versorgungsleistungen ohne vertragliche Grundlage zu vermeiden.
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IMRRS 2013, 0737
Öffentliches Recht
OVG Niedersachsen, Urteil vom 30.11.2012 - 11 KN 187/12
1. Die zum Erlass einer Gefahrenabwehrverordnung nach § HBGSOG § 55 Nds. SOG erforderliche abstrakte Gefahr kann sich auch aus einem kausalen Zusammenhang zwischen dem nächtlichen Alkoholkonsum auf einer Straße, die sich zur "Partymeile" entwickelt hat, und der Störung der Gesundheit, insbesondere der Nachtruhe, der in einem (Besonderen) Wohngebiet lebenden Anwohner der Straße ergeben.*)
2. Ein zum Schutz der Bewohner erlassenes, auf eine 214 Meter lange Straße und die Nachtstunden von Samstag, Sonntag sowie einzelner Feiertage begrenztes Alkoholkonsumverbot auf der Straße ist verhältnismäßig.*)
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IMRRS 2013, 0735
Öffentliches Baurecht
OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 22.10.2012 - 14 B 843/12
1. Ist ein Bodenbelag durch Verkleben fest mit dem Estrich verbunden, bestehen keine ernstlichen Zweifel daran, dass ein solcher Bodenbelag - etwa im Gegensatz zu einem bloßen Teppich - Teil der baulichen Substanz des Wohnraums ist. Dementsprechend darf zur Sanierung eines asbestbelasteten Bodenbelags (hier: Floor-Flex-Belag) eine wohnungsaufsichtliche Verfügung nach § 40 Abs. 3 WFNG-NW ergehen.
2. Da ein Verbleib der Mieter in den Wohnungen während der Durchführung der Maßnahmen gefährlich und deshalb unzumutbar ist, ist eine Verfügung, in der eine anderweitige Unterbringung der Mieter während der Dauer der Sanierungsmaßnahmen verlangt wird, nicht offensichtlich rechtswidrig.
3. Eine Verfügung, freie asbestbelastete Wohnungen nicht zu vermieten, bevor die Sanierung durchgeführt wurde, kann nicht auf § 42 Abs. 1 Satz 1 WFNG-NW gestützt werden.
4. Die Behörde kann auch nicht verlangen, dass der Vermieter alle seine Mieter über den Floor-Flex-Belag und den verwendeten Kleber allgemein informiert.
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IMRRS 2013, 0707
Öffentliches Recht
BGH, Beschluss vom 26.02.2013 - EnVR 92/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2013, 0696
Öffentliches Recht
OVG Niedersachsen, Urteil vom 14.02.2013 - 8 LB 165/12
Ein Feuerstättenbescheid kann nur anlässlich einer Feuerstättenschau oder auf der Grundlage der Daten des vom Bezirksschornsteinfegermeister geführten Kehrbuchs ergehen. Liegt die Feuerstättenschau bei Erlass des Feuerstättenbescheides mehr als zwei Jahre zurück, kann der Feuerstättenbescheid nur auf der Grundlage der Daten des Kehrbuchs erlassen werden.
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IMRRS 2013, 0692
Öffentliches Recht
OVG Hamburg, Beschluss vom 18.01.2013 - 5 E 11/08
1. Die Entnahme und Wiedereinleitung von Kühlwasser aus der Elbe in großem Umfang (64,4 cbm pro Sekunde) stellt einen Verstoß gegen das sog. wasserrechltiche Verschlechterungsverbot dar. Verringert die Nutzung des Elbwassers zur Kühlung eines Kraftwerks den Sauerstoffgehalt des Oberflächenwassers der Elbe dermaßen, dass erhebliche Nachteile für Fische und Kleinlebewesen zu befürchten sind, und kann der Sauerstoffgehalt durch die mechanische Anreicherung des wieder eingeleiteten Kühlwassers mit Sauerstoff nicht hinreichend ausgeglichen werden, ist die wasserrechtliche Erlaubnis für die Kühlwasserentnahme zu versagen.
2. Etwas anderes kann gelten, wenn die von der Behörde angeordneten Beschränkungen der Kühlwasserentnahme ausreichend sind, um eine relevante Absenkung des Sauerstoffgehalts verhindern zu können oder wenn eine Ausnahme vom wasserrechtlichen Verschlechterungsverbot vorliegt.
3. Eine Ausnahme vom wasserrechtlichen Verschlechterungsverbot liegt vor, wenn dieser Art Kühlung keine ökologisch vertretbare Alternative gegenübersteht.
4. Die Kreislaufkühlung durch einen bereits errichteten Hybrid-Kühlturm stellt eine ökologisch vertretbare Alternative dar, die es ermöglicht, das Kraftwerk mit einem Bruchteil des anderenfalls erforderlichen Elbwassers zu betreiben, ohne dass die Kühlung über die Hybridtürme einen wirtschaftlichen Betrieb des Kraftwerks verhindert. Daher liegt keine Ausnahme vom wasserrechtlichen Verschlechterungsverbot vor.
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IMRRS 2013, 0686
Öffentliches Recht
BGH, Beschluss vom 14.02.2013 - IX ZR 115/12
Beauftragt eine Behörde oder ein Sozialversicherungsträger eine andere zuständige Behörde mit der Vollstreckung fälliger Forderungen mit der Folge, dass diese für das Vollstreckungsverfahren als Gläubigerin der Forderung fingiert wird, muss sich die ersuchende Behörde das Wissen des Sachbearbeiters der ersuchten Behörde zurechnen lassen.*)
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IMRRS 2013, 0633
Öffentliches Recht
BVerwG, Urteil vom 02.08.2012 - 7 CN 1.11
1. Die Abgrenzung des Wasserschutzgebiets muss sich an den hydrogeologischhydraulisch ermittelten Grenzen des Wassereinzugsgebiets orientieren. Dabei ist zugunsten der Behörde ein "administrativer Vereinfachungsspielraum" anzuerkennen.*)
2. Eine Wasserschutzgebietsverordnung kann nicht begrenzt auf einzelne Schutzzonen angegriffen werden.
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IMRRS 2013, 0569
Öffentliches Baurecht
VG Gießen, Urteil vom 07.02.2013 - 8 L 183/13
Die Zuständigkeit der Gaststättenbehörde ist darauf beschränkt, die Zuverlässigkeit von Gastwirten zu überwachen und solche Gefahren zu bekämpfen, die in deren Person und deren Verhalten ihre Ursache finden. Dagegen bleibt die Bekämpfung von Gefahren in bau- und immissionsschutzrechtlicher Hinsicht nach hessischem Recht ausschließlich den hierfür zuständigen speziellen Gefahrenabwehrbehörden überlassen.*)
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IMRRS 2013, 0534
Öffentliches Baurecht
VG Dresden, Beschluss vom 04.02.2013 - 7 L 1329/12
1. Sieht die Baugenehmigung für das Erdgeschoß Gewerbe, etwa ein Büro oder einen Laden, für die übrigen Geschosse Wohnungen vor, so ist eine Nutzung des Gebäudes für eine Vereinstätigkeit, welche kulturellen Zwecken unterfällt, von der Baugenehmigung nicht gedeckt.
2. Die baurechtlich ungenehmigte Nutzung eines Wohngebäudes zur Prostitution führt nicht zum Erlöschen der genehmigten Wohnnutzung.
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IMRRS 2013, 0433
Öffentliches Recht
OVG Hamburg, Urteil vom 27.08.2010 - 1 Bf 149/09
1. Das Hamburger Modell des Business Improvement District genügt den Anforderungen des Demokratie-und Rechtsstaatsprinzips an Innovationsabgaben (Gesetzesvorbehalt, mittelbare Staatsverwaltung).*)
2. Die beitragsähnliche Sonderabgabe entspricht den an Sonderabgaben mit Finanzierungsfunktion zu stellenden Anforderungen. Sie verletzt nicht den Gleichheitssatz, weil sie nur von den Grundeigentümern und nicht den Mietern erhoben wird.*)
3. Es handelt sich um ein Gesetz zur Förderung der Wirtschaft, für das der Bund von seiner konkurrierenden Gesetzgebungszuständigkeit keinen Gebrauch gemacht hat.*)
4. Die Abgabenerhebung führt nicht zu einer unzulässigen Beihilfe. In dem vorliegenden Fall musste der Vorhabenträger nicht im Wege eines Vergabeverfahrens (Ausschreibung) ausgewählt werden.*)
5. Zur rückwirkenden Heilung einer Abgabenverordnung.*)
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IMRRS 2013, 0430
Öffentliches Recht
BVerwG, Urteil vom 30.08.2012 - 4 CN 5.11
Ein Raumordnungsprogramm, das den Abbau bestimmter Rohstoffe in einem bestimmten Gebiet erst dann zulässt, wenn diese Rohstoffe in einem anderen Gebiet vollständig abgebaut worden sind, ist unbestimmt und daher unwirksam, wenn das Programm keinen greifbaren Maßstab enthält, nach dem der Eintritt der Erschöpfung der Möglichkeiten zum Rohstoffabbau festgestellt werden kann.
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