Immobilien- und Mietrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
1734 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2013
IMRRS 2013, 0177
Architekten und Ingenieure
OVG Niedersachsen, Urteil vom 13.09.2012 - 8 LB 58/12
1. Zuwendungen der öffentlichen Hand zur Projektförderung können grundsätzlich nur für solche Vorhaben bewilligt werden, die noch nicht begonnen worden sind. Als Vorhabenbeginn ist dabei der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrages anzusehen. Planung und Bodenuntersuchung sowie sonstige vorbereitende Maßnahmen gelten bei Baumaßnahmen nicht als Beginn des Vorhabens, ebenso wie der Grunderwerb.
2. Wird ein HOAI-Vertrag über sämtliche Leistungsphasen geschlossen, dann ist er bereits auf die Ausführung des Bauvorhabens gerichtet, wenn eine folgenlose Lösung vom Vertrag für den Fall der Versagung der beantragten Zuwendung nicht mehr möglich ist.
Volltext
IMRRS 2013, 0145
Vergabe
VGH Hessen, Beschluss vom 11.12.2012 - 8 B 1643/12
Im Rahmen der Vergabe einer Dienstleistungskonzession kann ein Bieter vom Verfahren ausgeschlossen werden, ohne dass es hierfür einer gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage bedarf. Denn bei der Vergabe einer Dienstleistungskonzession steht die Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe im Vordergrund steht. In diesen Fällen zieht sich die Verwaltung aus einer ihr obliegenden Aufgabenerledigung zurück und überträgt diese - befristet - einem privaten Dritten. Mit der Entscheidung, die Aufgabenerfüllung nicht selbst zu übernehmen, sondern auf einen Dritten zu übertragen, eröffnet sie einen Markt für die (bislang) von ihr selbst erbrachte und nunmehr durch sie bestellte Dienstleistung. Es fehlt somit an einem Eingriff, der einer Ermächtigungsgrundlage bedürfte.
Volltext
IMRRS 2013, 0134
Grundbuchrecht
OLG Zweibrücken, Beschluss vom 21.08.2012 - 3 W 90/11
Zur Grundbuchberichtigung nach einem durch den Wechsel der Straßenbaulast eingetretenen Wechsel im Eigentum an dem Straßengrundstück.*)
Volltext
IMRRS 2013, 0115
Öffentliches Recht
VGH Bayern, Beschluss vom 04.12.2012 - 22 C 12.2560
Der Streitwert von Streitigkeiten um die Eintragung in die Bayerische Architektenliste beträgt 5.000 Euro, sofern das Interesse des jeweiligen Klägers nicht wegen besonderer Umstände die Festsetzung eines höheren Streitwerts rechtfertigt.
Volltext
IMRRS 2013, 0111
Öffentliches Recht
BVerwG, Beschluss vom 05.09.2012 - 7 B 24.12
Überschreitet schon die Vorbelastung eines Natura-2000-Gebiets mit Schadstoffen die durch Critical Loads markierte Erheblichkeitsschwelle des Art. 6 Abs. 3 FFH-RL, so sind zur Beurteilung der Frage, ob Zusatzbelastungen des Gebiets durch ein zur Genehmigung gestelltes Projekt ausnahmsweise irrelevant und damit gebietsverträglich sind, neben den Auswirkungen dieses Projekts summativ auch diejenigen anderer bereits hinreichend verfestigter Projekte zu berücksichtigen.*)
Volltext
IMRRS 2013, 0108
Öffentliches Recht
OVG Saarland, Beschluss vom 14.12.2012 - 1 B 298/12
1. Verweigert der Eigentümer dem Bezirksschornsteinfegermeister die Durchführung einer nach dem Inkrafttreten des § 17 Abs. 3 Satz 2 SchfHwG (15.7.2011) anberaumten Feuerstättenschau, so hat der Bezirksschornsteinfegermeister den Feuerstättenbescheid nach dieser Neuregelung auf der Grundlage der Daten des Kehrbuchs zu erstellen.*)
2. Der Erlass einer ordnungsbehördlichen Verfügung, durch die der Eigentümer zur Duldung der Feuerstättenschau verpflichtet wird, ist in dieser Situation rechtswidrig.*)
Volltext
IMRRS 2013, 0097
Öffentliches Recht
BGH, Beschluss vom 29.11.2012 - V ZB 170/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext
IMRRS 2013, 0048
Vergabe
VG Halle, Urteil vom 15.11.2012 - 1 A 27/11
Die Pflicht zur wirtschaftlichen und sparsamen Verwendung von Zuwendungen gebietet es dem Zuwendungsempfänger, eingeräumte Skonti auch zu nutzen.*)
Volltext
IMRRS 2013, 0019
Architekten und Ingenieure
VG Hannover, Entscheidung vom 31.10.2012 - 5 A 2820/12
1. Hat ein Entwurfsverfasser die eidesstattliche Versicherung abgegeben und wurde er im Schuldnerverzeichnis eingetragen, kann dies zu seiner Löschung aus der Liste der Entwurfverfasser mangels Zuverlässigkeit führen, es sei denn er kann ein ernsthaftes und erfolgversprechendes Bemühen um eine Sanierung der Vermögensverhältnisse nachweisen.
2. Ein Entwurfsverfasser kann aus der Liste gelöscht werden, auch wenn es seinen Vermögensverfall nicht verschuldet hat.
3. Zuverlässigkeitsanforderungen kann der Gesetzgeber aus Gründen der Gefahrenabwehr auch nachträglich erhöhen.
Volltext
Online seit 2012
IMRRS 2012, 3381
Öffentliches Recht
BGH, Beschluss vom 11.10.2012 - V ZB 274/11
1. Eine ordnungsgemäße Anhörung des Betroffenen ist nur nach Aushändigung der schriftlichen Begründung des Haftantrags, einschließlich etwaiger Nachträge, gewährleistet.*)
2. Stützt der Betroffene seine Beschwerde auf neue, erst nach dem Erlass der Haftanordnung eingetretene Tatsachen (hier: mögliche Abschiebungshindernisse), darf das Beschwerdegericht von seiner Anhörung nur dann absehen, wenn diese Tatsachen für die Entscheidung offensichtlich unerheblich sind.*)
Volltext
IMRRS 2012, 3355
Öffentliches Recht
BVerwG, Urteil vom 31.05.2012 - 3 A 1.11
1. Der Erstattungsanspruch eines Landes gegen den Bund nach Art. 120 Abs. 1 Satz 1 GG wegen der Räumung von Kampfmitteln aus dem Zweiten Weltkrieg umfasst grundsätzlich auch die Beprobung zur Erlangung einer repräsentativen Gefährdungsabschätzung im Vorfeld der Räumung (hier: Flughäfen Berlin-Tegel und -Tempelhof).*)
2. Erstattungsfähig sind Sondierungsmaßnahmen, die zur Abwendung einer unmittelbaren Gefahr für Leben oder Gesundheit erforderlich sind. Der mit dem Begriff der Unmittelbarkeit vorausgesetzte Zurechnungszusammenhang wird jedenfalls nicht durch nutzungsadäquate Maßnahmen des Eigentümers oder Besitzers des kampfmittelbelasteten Grundstücks unterbrochen.*)
Volltext
IMRRS 2012, 3341
Wohnungseigentum
OVG Niedersachsen, Beschluss vom 18.10.2012 - 9 LA 151/11
Die Tätigkeit als Verwalter des gemeinschaftlichen Eigentums an einer Wohnungseigentumsanlage, die auf eine ausschließliche Nutzung als Ferienpark (Ferienhäuser und -wohnungen) ausgerichtet ist, weist einen konkreten Bezug zum Fremdenverkehr auf, der die Heranziehung zu Fremdenverkehrsbeiträgen wegen mittelbarer besonderer wirtschaftlicher Vorteile rechtfertigt.*)
Volltext
IMRRS 2012, 3324
Öffentliches Recht
BGH, Urteil vom 08.11.2012 - III ZR 293/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext
IMRRS 2012, 3319
Öffentliches Recht
BGH, Beschluss vom 11.10.2012 - V ZB 232/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext
IMRRS 2012, 3314
Öffentliches Recht
BGH, Urteil vom 30.10.2012 - VI ZR 4/12
Zur Zulässigkeit des Bereithaltens eines Beitrags in dem für Altmeldungen vorgesehenen Teil eines Internetportals (Online-Archiv), in dem über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen einen - namentlich benannten - Manager eines bedeutenden Energieversorgers wegen des Verdachts der falschen eidesstattlichen Versicherung berichtet wird.*)
Volltext
IMRRS 2012, 3290
Öffentliches Recht
BGH, Beschluss vom 11.10.2012 - V ZB 154/11
Richtet sich die Anordnung zur Sicherung der Abreise gegen einen Minderjährigen, muss der Richter grundsätzlich von Amts wegen prüfen, ob dessen altersgerechte Unterbringung im Transitbereich des Flughafens oder in der sonstigen Unterkunft gewährleistet und der über 30 Tage hinausgehende Aufenthalt dort auch im Übrigen noch verhältnismäßig ist.*)
Volltext
IMRRS 2012, 3277
Öffentliches Recht
BGH, Beschluss vom 15.11.2012 - V ZB 119/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext
IMRRS 2012, 3273
Öffentliches Recht
BGH, Beschluss vom 11.10.2012 - V ZB 238/11
Hat ein sich in Abschiebungshaft befindlicher Ausländer die Beschwerde gegen die Haftanordnung nach §§ 58 ff. FamFG oder den Antrag auf Haftaufhebung nach § 426 FamFG zulässigerweise mit dem Antrag analog § 62 FamFG verbunden, festzustellen, dass er durch die angefochtene Haftanordnung in seinen Rechten verletzt worden ist, muss das Beschwerdegericht über beide Anträge entscheiden; die Feststellung nach § 62 FamFG wird mit der Aufhebung der Haftanordnung durch das Beschwerdegericht nicht entbehrlich.*)
Volltext
IMRRS 2012, 3265
Öffentliches Recht
BGH, Beschluss vom 08.11.2012 - V ZB 120/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext
IMRRS 2012, 3262
Öffentliches Recht
BGH, Beschluss vom 08.11.2012 - V ZB 112/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext
IMRRS 2012, 3255
Öffentliches Recht
BGH, Urteil vom 22.11.2012 - III ZR 30/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext
IMRRS 2012, 3243
Öffentliches Recht
BGH, Urteil vom 22.11.2012 - III ZR 150/12
1. Nach bayerischem Landesrecht ist die Unterbringung von psychisch Kranken oder psychisch Gestörten zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Art. 1 Abs. 1 BayUnterbrG) eine staatliche Aufgabe, die von den (neben anderen Stellen primär zuständigen) Landratsämtern als Staatsbehörden und nicht als Kreisbehörden wahrgenommen wird (Art. 37 Abs. 1 BayLKrO).*)
2. Die staatliche Aufgabe der Unterbringung und mit ihr die im Einzelfall konkret ergriffenen Unterbringungsmaßnahmen werden durch Art. 48 Abs. 3 Nr. 1 BayBezO nicht, auch nicht teilweise auf die Bezirke (als eigene Aufgabe) übertragen.*)
3. Für Amtspflichtverletzungen, die anlässlich der Unterbringung durch Ärzte begangen werden, die bei einem in der Rechtsform der gGmbH organisierten, aus dem Kommunalunternehmen eines Bezirks ausgegliederten psychiatrischen Krankenhaus beschäftigt sind, haftet der Freistaat Bayern und nicht der betreffende Bezirk.*)
Volltext
IMRRS 2012, 3192
Zwangsvollstreckung
VG Frankfurt/Oder, Beschluss vom 27.06.2012 - 5 L 31/12
1. Ist eine sachliche Beitragspflicht für den Anschluss bzw. die Anschlussmöglichkeit an leitungsgebundene Einrichtungen und Anlagen, die der Versorgung oder der Abwasserbeseitigung dienen, mangels wirksamen Satzungsrechts vor dem 1. Februar 2004 nicht entstanden, so bestimmt sich der für ihre Entstehung maßgebliche Zeitpunkt nach der Neufassung des § 8 Abs. 7 Satz 2 KAG.
2. Ein nicht in das Grundbuch eingetragenes Recht an dem Grundstück bleibt insoweit bestehen, als es im Zwangsversteigerungsverfahren (rechtzeitig, 45 Abs. 1 ZVG) angemeldet wurde und nicht durch Zahlung gedeckt ist. Im Übrigen erlöschen Rechte. Somit wird der Erwerber eines Grundstücks im Zwangsversteigerungsverfahren vor schon bestehenden Forderungen geschützt, die nicht angemeldet wurden.
3. Der Erwerber soll zwar ein lastenfreies Grundstück erwerben. Die Vorschriften des ZVG bezwecken aber keinen Schutz vor Forderungen, die erst aufgrund einer persönlichen Beitragspflicht in der Zukunft - nach Eigentumserwerb und Zuschlag (§ 90 Abs. 1 ZVG) - entstehen.
Volltext
IMRRS 2012, 3182
Öffentliches Baurecht
OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 31.05.2012 - 2 A 931/11
1. Die vollständige Beseitigung einer denkmalgeschützten baulichen Anlage kann nur dann gerechtfertigt sein, wenn die Verweigerung der Abbruchserlaubnis sich im Einzelfall als unverhältnismäßige Eigentumsbeschränkung darstellt, etwa weil die Erhaltung des Denkmals nicht mehr möglich ist oder weil das Beseitigungsverbot für den Eigentümer aus anderen Gründen unzumutbar ist und dies nicht durch eine Entschädigung, durch die Übernahme des Denkmals oder auf andere Weise ausgeglichen werden kann.
2. Die Erhaltung oder Nutzung eines Denkmals ist für den Eigentümer dann wirtschaftlich unzumutbar, wenn er das Denkmal auf Dauer nicht aus den Erträgen des Objekts finanzieren kann, wenn sich das Denkmal also nicht "selbst trägt". Der Eigentümer darf nicht gezwungen werden, im öffentlichen Interesse dauerhaft defizitär zu wirtschaften
3. Das denkmalpflegerische Urteil eines Landschaftsverbandes ist bei der denkmalrechtlichen Abwägung besonders zu beachten.
4. Der Denkmaleigentümer ist verpflichtet, das Denkmal vor Gefährdung zu schützen, soweit ihm dies zumutbar ist. Er muss im Rahmen des Zumutbaren jede Gefährdung beseitigen und nicht nur diejenigen Gefahrenstellen, die erst nach der Unterschutzstellung entstanden sind. Dies gilt unabhängig davon, wie die schädigenden Einwirkungen entstehen.
5. Diese Instandsetzungs- und Erhaltungspflichtpflicht des Denkmaleigentümers findet daher nach allgemeinen ordnungsrechtlichen Grundsätzen erst dort eine (Opfer-)Grenze, wo Schäden am Denkmal allein durch reine Fremdeinwirkung entstehen, die der Denkmaleigentümer bei wertender Betrachtung aller Umstände des Einzelfalls dauerhaft nicht verhindern kann.
Volltext
IMRRS 2012, 3180
Öffentliches Recht
OVG Niedersachsen, Beschluss vom 21.11.2012 - 13 LA 92/12
Der Eigentümer eines Grundstücks, das durch die vorhandenen Küstenschutzanlagen bislang nicht umfassend geschützt ist, hat grundsätzlich keinen Anspruch auf Erweiterung der Küstenschutzanlagen zugunsten seines Grundstücks.*)
Volltext
IMRRS 2012, 3167
Öffentliches Recht
BVerwG, Urteil vom 15.06.2011 - 9 C 5.10
1. § 4 IV ABMG regelt die Erstattung der LKW-Maut für alle Fälle abschließend, in denen die gebuchte Fahrt ganz oder teilweise nicht durchgeführt wird.*)
2. Die Regelung des § 10 II LKW-MautV zur Erstattung während des Gültigkeitszeitraums der manuellen Einbuchung an einem Zahlstellen-Terminal an der gebuchten Strecke findet auch auf die Fälle Anwendung, in denen die gebuchte Fahrt vollständig unterblieben ist (Vollstornierung).*)
3. § 10 III LKW-MautV ist insoweit mit höherrangigem Recht unvereinbar, als der Mautschuldner auch bei vollständig unterbliebener Fahrt Erstattung im nachträglichen schriftlichen Verfahren nur dann verlangen kann, wenn er nachweist, dass ihm eine vorherige Geltendmachung aus tatsächlichen Gründen nicht möglich war.*)
Volltext
IMRRS 2012, 3164
Öffentliches Recht
BVerwG, Urteil vom 10.07.2012 - 7 A 11.11
1. § 74 II 2 VwVfG erfasst auch solche nachteiligen Wirkungen, die durch Lärm, Erschütterungen und Staub auf Grund der Bauarbeiten für das planfestgestellte Vorhaben entstehen (im Anschluss an Beschl. v. 27. 1. 1988, BVerwG, Buchholz 442.01 § 29 PBefG Nr. 1 = NVwZ 1988, 534 = NJW 1988, 1927 L).*)
2. Die AVV Baulärm konkretisiert für Geräuschimmissionen von Baustellen den unbestimmten Rechtsbegriff der schädlichen Umwelteinwirkungen.*)
3. Der Anwendungsbereich der AVV Baulärm erstreckt sich nicht auf den Schutz der Außenkontaktbereiche vor Ladengeschäften.*)
4. Der Eingreifwert nach Nr. 4.1. der AVV Baulärm erlaubt es nicht, den maßgeblichen Immissionsrichtwert nach Nr. 3.1.1. im Planfeststellungsverfahren noch um (bis zu) 5 dB(A) zu erhöhen.*)
5. Es ist nicht Aufgabe der Planfeststellungsbehörde, im Planfeststellungsbeschluss Regelungen zum Ablauf des nachfolgenden Entschädigungsverfahrens oder zur methodischen Ermittlung der Entschädigungshöhe zu treffen.*)
Volltext
IMRRS 2012, 3151
Amtshaftung
KG, Beschluss vom 16.07.2010 - 9 U 201/09
1. Da eine vollständige Gefahrlosigkeit nicht zu erreichen ist, weil auch Astbrüche bei gesunden Bäumen vorkommen und die Erkrankung oder Vermorschung eines Baumes nicht immer von außen erkennbar ist, liegt eine schuldhafte Verletzung der Verkehrssicherungspflicht nur dann vor, wenn Anzeichen verkannt oder übersehen werden, die nach der Erfahrung auf eine weitere Gefahr durch den Baum hinweisen. Damit solche Anzeichen erkannt werden, muss der Verkehrssicherungspflichtige in angemessenen Zeitabständen Kontrollen durchführen, wobei eine sorgfältige äußere Sichtprüfung vom Boden aus grundsätzlich ausreichend ist.
2. Lediglich in den Fällen, bei denen im Rahmen einer visuellen Untersuchung Schäden an einem Baum auffallen, sind eingehende Untersuchungen und ggf. weitergehende Maßnahmen zu veranlassen.
Volltext
IMRRS 2012, 3137
Öffentliches Recht
OVG Niedersachsen, Beschluss vom 09.11.2012 - 9 LA 157/11
1. Für die bestimmungsgemäße Nutzung einer im Dorfgebiet gemäß § 5 BauNVO liegenden landwirtschaftlichen Hofstelle mit dazugehörigem Wohngebäude kommt es nicht auf die tatsächlich ausgeübte, sondern auf die zulässige Nutzung (auch zu Wohnzwecken) an.*)
2. Die Voraussetzungen für den Zugang zu einem bestimmungsgemäß zu Wohnzwecken nutzbaren Grundstück entsprechen im Straßenausbaubeitragsrecht denen, die bauordnungsrechtlich an die Zugänglichkeit eines Baugrundstücks zu stellen sind und ergeben sich aus § 5 Abs. 1 NBauO i.V.m. der Allgemeinen Durchführungsverordnung zur NBauO (hier: Zugang mit einer Mindestbreite von 1,25 m).*)
3. Für die Überquerung eines Bachs als Hindernis (auch) auf dem Straßengrundstück ist dementsprechend die Anlegung eines Stegs bzw. einer Brücke mit einer Mindestbreite von 1,25 m sowie mit einer seitlichen Absicherung, etwa durch ein Geländer, erforderlich, um jederzeit eine gefahrlose Überquerung des Bachs als Zugang zum Wohngrundstück zu gewährleisten.*)
Volltext
IMRRS 2012, 3130
Öffentliches Recht
OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 30.10.2012 - 6 A 10702/12
1. Ein Maler- und Lackierergeselle ist ohne Eintragung in die Handwerksrolle nicht zur Ausübung verschiedener Tätigkeiten aus dem Bereich des Maler- und Lackiererhandwerks als stehendes Gewerbe berechtigt.
2. Die tatsächlich vorhandene beziehungsweise vom Gesetzgeber als erstrebenswert angesehene Bedeutung von Handwerksbetrieben für die Ausbildung von Nachwuchskräften stellt einen Gemeinschaftswert dar, der es rechtfertigen kann, die selbständige Führung solcher Betriebe von einer Eintragung in die Handwerksrolle und damit grundsätzlich von der Meisterprüfung oder einer vergleichbaren Qualifikation des Betriebsinhabers oder Betriebsleiters abhängig zu machen.
3. Die Differenzierung nach dem Erwerb der Berufsqualifikation im Inland oder im EU- beziehungsweise EWR-Ausland verstößt nicht gegen die Niederlassungsfreiheit.
Volltext
IMRRS 2012, 3117
Grundbuchrecht
VG Neustadt, Urteil vom 23.05.2012 - 1 K 1041/11
1. Das KAG knüpft bei der Frage der Beitragspflicht an das grundbuchrechtliche Grundstück an.*)
2. Sind drei natürliche Personen jeweils zu einem Drittel als Miteigentümer im Grundbuch ohne weiteren Zusatz eingetragen, so sind diese, und nicht eine GbR, als Gesamtschuldner beitragspflichtig. Anderes gilt nur im Falle von Wohnungseigentum.*)
3. § 47 Abs. 1 GBO stellt die Eintragung von Bruchteilseigentum der Eintragung von Eigentum einer GbR in § 47 Abs. 2 GBO gegenüber.*)
Volltext
IMRRS 2012, 3091
Öffentliches Recht
BGH, Urteil vom 18.10.2012 - III ZR 197/11
1. Die Behörden im Freistaat Bayern haben nicht dadurch in hinreichend qualifizierter Weise gegen Unionsrecht verstoßen, dass sie bis zum 31. Dezember 2007 den Vertrieb von Sportwetten durch andere Anbieter als die im Deutschen Lotto- und Totoblock zusammen geschlossenen Lotterieunternehmen der Länder untersagt haben. Auch ein Amtshaftungsanspruch gemäß § 839 Abs. 1, Art. 34 Satz 1 GG scheidet insoweit aus, weil die Untersagungsverfügungen zwar objektiv rechtswidrig waren, es jedoch am Verschulden der Amtsträger fehlt.*)
2. Die bayerischen Verwaltungsgerichte, die die Untersagungsverfügungen und die Anordnung ihrer sofortigen Vollziehbarkeit nicht aufgehoben haben, haben ebenfalls nicht in hinreichend qualifizierter Weise gegen Unionsrecht verstoßen.*)
3. Auch der bayerische Gesetzgeber hat nicht in hinreichend qualifizierter Weise gegen Unionsrecht verstoßen, indem er das Sportwettenmonopol bis zum 31. Dezember 2007 aufrechterhalten hat.*)
Volltext
IMRRS 2012, 3067
Öffentliches Recht
BGH, Urteil vom 10.10.2012 - VIII ZR 362/11
1. Die sich aus § 5 Abs. 1 Satz 1 EEG 2009 ergebende Verpflichtung des Netzbetreibers, Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien oder Grubengas an sein Netz anzuschließen, besteht auch dann nur für den unter gesamtwirtschaftlicher Betrachtung günstigsten Verknüpfungspunkt, wenn dieser Verknüpfungspunkt Bestandteil seines eigenen Netzes ist (im Anschluss an BGH, Urteile vom 18. Juli 2007 - VIII ZR 288/05, WM 2007, 1896; vom 1. Oktober 2008 VIII ZR 21/07, WM 2009, 184).*)
2. Der Anlagenbetreiber kann bei der Ausübung seines Wahlrechts nach § 5 Abs. 2 EEG 2009 auch den Verknüpfungspunkt wählen, der die in der Luftlinie kürzeste Entfernung zum Standort der Anlage aufweist. Einer solchen Wahl steht der Einwand des Rechtsmissbrauchs (§ 242 BGB) entgegen, wenn die dem Netzbetreiber hierdurch entstehenden Kosten nicht nur unerheblich über den Kosten eines Anschlusses an dem gesamtwirtschaftlich günstigsten Verknüpfungspunkt liegen.*)
Volltext
IMRRS 2012, 3047
Mietrecht
VerfGH Berlin, Beschluss vom 29.11.2011 - VerfGH 8/10
1. Eine Vereinbarung, mit der der Vermieter auf sein Recht zur Kündigung wegen Eigenbedarfs verzichtet als Gegenleistung zur Modernisierungsmaßnahmen durch die Mieter, bedarf der Schriftform. Sind mehrere Personen auf Miete - oder Vermieterseite betroffen, so müssen alle unterschreiben oder sich wirksam vertreten lassen.
2. Weicht ein Gericht von diesen Grundsätzen ohne eingehende Begründung ab, verstößt es gegen das Willkürverbot.
Volltext
IMRRS 2012, 3039
Öffentliches Recht
BGH, Beschluss vom 19.09.2012 - V ZB 69/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext
IMRRS 2012, 3010
Öffentliches Recht
VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 25.10.2012 - 1 S 1401/11
1. Der Eigentümer eines Grundstücks, auf dem die Gefahr eines Tagesbruchs besteht, ist nicht Zustandsstörer, wenn die Gefahr von instabilen Stollen eines unter dem Grundstück liegenden Altbergwerks ausgeht, die nicht Bestandteil des Grundstücks geworden sind. Er wird bei Betreten seines Grundstücks auch nicht zum Verhaltensstörer, wenn das bloße Betreten die Tagesbruchgefahr nicht erhöht.*)
2. Ist ungewiss, wann sich eine auf Dauer bestehende Tagesbruchgefahr realisieren wird, fehlt es an einer die Inanspruchnahme des Nichtstörers rechtfertigenden unmittelbar bevorstehenden Störung.*)
Volltext
IMRRS 2012, 3008
Architekten und Ingenieure
OVG Sachsen, Beschluss vom 29.08.2012 - 4 A 158/12
1. Ein Grund für die Löschung eines Architekten aus der Architektenliste ist die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens und dessen Einstellung mangels Masse. Offen bleibt jedoch, ob die Löschung einer Eintragung in der Architektenliste ausnahmsweise dann unverhältnismäßig ist, wenn im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung sämtliche Voraussetzungen einer erneuten Eintragung offensichtlich vorliegen.
2. Vom Vorliegen der Eintragungsvoraussetzungen in Gestalt geordneter Vermögensverhältnisse kann keine Rede sein, wenn der Architekt auf "hohe Wahrscheinlichkeit" zukünftiger Einnahmen hinweist, ohne konkrete Angaben über Höhe und zeitlichen Rahmen zu geben.
Volltext
IMRRS 2012, 3004
Öffentliches Baurecht
OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 08.03.2012 - 10 A 2037/11
1. Als Erscheinungsbild eines Denkmals ist nach § 9 I lit. b DSchG NRW der von außen sichtbare Teil geschützt, an dem jedenfalls der sachkundige Betrachter den Denkmalwert, der dem Denkmal innewohnt, abzulesen vermag; das Erscheinungsbild ist von Vorhaben in der engeren Umgebung nur dann betroffen, wenn die Beziehung des Denkmals zu seiner engeren Umgebung für den Denkmalwert von Bedeutung ist.*)
2. Ein subjektives Recht eines Denkmaleigentümers, die denkmal- beziehungsweise baurechtliche Genehmigung eines benachbarten Vorhabens anzufechten, setzt voraus, dass der im Erscheinungsbild zum Ausdruck kommende Denkmalwert durch das angegriffene Vorhaben erheblich beeinträchtigt wird.*)
3. Zur Ermittlung des individuellen Denkmalwertes ist in erster Linie auf die Eintragung in der Denkmalliste und die ihr beigefügte Begründung abzustellen.*)
4. Regelmäßig ist es erforderlich aber auch ausreichend, dass in der Eintragung in der Denkmalliste oder in der beigefügten Begründung in groben Zügen diejenigen tatsächlichen Umstände und Wertungen festgehalten werden, die nach Auffassung der Denkmalbehörde die für die Begründung der Denkmaleigenschaft herangezogenen Bedeutungs- und Erhaltungsmerkmale des § 2 I 2 DSchG NRW konkret ausfüllen.*)
Volltext
IMRRS 2012, 2984
Öffentliches Recht
BGH, Beschluss vom 19.09.2012 - V ZB 60/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext
IMRRS 2012, 2979
Öffentliches Recht
BVerwG, Urteil vom 29.02.2012 - 9 C 8/11
Das Anbauverbot für Anlagen der Außenwerbung "längs der Bundesfernstraßen" gem. § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 i. V. m. § 9 Abs. 6 erfasst auch Standorte gegenüber von Autobahnabfahrten.*)
Volltext
IMRRS 2012, 2976
Öffentliches Recht
VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 20.09.2012 - 1 S 3072/11
1. Die in einer Wasserversorgungssatzung einer Gemeinde dem einzelnen Eigentümer auferlegte Pflicht, sein Grundstück, auf dem Wasser verbraucht wird, an die öffentliche Wasserversorgungsanlage anzuschließen, wenn es an eine öffentliche Straße mit einer betriebsfertigen Versorgungsleitung grenzt oder seinen unmittelbaren Zugang zu einer solchen Straße durch einen Privatweg hat, setzt die tatsächliche und rechtliche Möglichkeit voraus, ein Grundstück an eine öffentliche Versorgungsleitung anzuschließen (Fortführung der Senatsrechtsprechung, vgl. Senatsurteile vom 30.03.1990 - 1 S 619/87 - NVwZ-RR 1990, 502 und vom 18.03.2004 - 1 S 2121/03 -).*)
2. Bei leitungsgebundenen Einrichtungen der Wasserversorgung ist die tatsächliche Anschlussmöglichkeit regelmäßig gegeben, wenn das Grundstück unmittelbar an eine kanalisierte Straße angrenzt, in der die Leitungen, an die angeschlossen werden soll, bis in Höhe des anzuschließenden Grundstücks verlegt sind (vgl. Senatsurteil vom 18.03.2004, a.a.O.).*)
3. Ein Grundstück, das weder an eine öffentliche Straße grenzt noch seinen unmittelbaren Zugang zu einer solchen Straße durch einen Privatweg hat, (Hinterliegergrundstück) ist rechtlich nur dann an die öffentliche Wasserversorgungsleitung anschließbar, wenn die Möglichkeit, Wasser durch ein anderes Grundstück zu leiten, dauerhaft gesichert ist. Erforderlich ist dabei eine dingliche Sicherung des Durchleitungsrechts (vgl. Senatsurteil vom 30.03.1990, a.a.O.).*)
Volltext
IMRRS 2012, 2958
Öffentliches Recht
BGH, Beschluss vom 11.10.2012 - V ZB 104/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext
IMRRS 2012, 2954
Öffentliches Recht
BGH, Beschluss vom 19.09.2012 - V ZB 79/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext
IMRRS 2012, 2952
Öffentliches Recht
BGH, Urteil vom 18.10.2012 - III ZR 196/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext
IMRRS 2012, 2951
Öffentliches Recht
BGH, Beschluss vom 11.10.2012 - V ZB 72/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext
IMRRS 2012, 2948
Öffentliches Recht
BGH, Beschluss vom 27.09.2012 - V ZB 50/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext
IMRRS 2012, 2947
Öffentliches Recht
BGH, Beschluss vom 27.09.2012 - V ZB 101/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext
IMRRS 2012, 2922
Immobilien
BGH, Urteil vom 18.10.2012 - III ZR 312/11
Der Beginn der Verjährung des bodenschutzrechlichen Ausgleichsanspruchs nach § 24 Abs. 2 Satz 4, 2. Alt. BBodSchG setzt die Beendigung der gesamten im Einzelfall erforderlichen beziehungsweise angeordneten Maßnahmen voraus.*)
Volltext
IMRRS 2012, 2897
Öffentliches Recht
OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 24.10.2012 - 8 A 10301/12
1. Die Privilegierung des Kinderspielplatzlärms in § 22 Abs. 1a BImSchG erfasst sowohl die von den Kindern unmittelbar ausgehenden Laute als auch die von den Spielgeräten herrührenden Geräusche.*)
2. Die mit dem Betrieb einer Seilbahn verbundenen Geräusche entsprechen dem Regelfall einer Spielplatznutzung.*)
Volltext
IMRRS 2012, 2873
Öffentliches Recht
BGH, Beschluss vom 09.10.2012 - EnVR 88/10
1. Netzanschlusskostenbeiträge sind auch nach der bis zum 8. September 2010 geltenden Fassung von § 11 Abs. 2 Satz 1 Nr. 13 ARegV (in entsprechender Anwendung der Vorschrift) als dauerhaft nicht beeinflussbare Kostenanteile anzusehen.*)
2. Die Entscheidung der Bundesnetzagentur, beim Effizienzvergleich Einrichtungen im Bereich der Höchstspannung und das Verhältnis zwischen der Anzahl von Zählpunkten und der Anzahl von Anschlusspunkten nicht als Vergleichsparameter heranzuziehen, ist nicht ermessensfehlerhaft.*)
3. Macht der Netzbetreiber Mehrkosten geltend, weil er eine bestimmte Leistung - zum Beispiel Einrichtung und Betrieb von Zählpunkten - in überdurchschnittlich hohem Maße erbringen müsse, genügt es zum Nachweis dieser Kosten nicht, diese allein anhand der Zahl der Leistungseinheiten und der für eine Leistungseinheit durchschnittlich anfallenden Kosten zu berechnen. Der Netzbetreiber muss vielmehr darlegen und unter Beweis stellen, in welchem Umfang die Kosten gerade dadurch angestiegen sind, dass die Leistung in höherem Maße zu erbringen ist, als dies dem Durchschnitt entspricht.*)
Volltext




