Immobilien- und Mietrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
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IMRRS 2012, 2979
Öffentliches Recht
BVerwG, Urteil vom 29.02.2012 - 9 C 8/11
Das Anbauverbot für Anlagen der Außenwerbung "längs der Bundesfernstraßen" gem. § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 i. V. m. § 9 Abs. 6 erfasst auch Standorte gegenüber von Autobahnabfahrten.*)
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IMRRS 2012, 2976
Öffentliches Recht
VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 20.09.2012 - 1 S 3072/11
1. Die in einer Wasserversorgungssatzung einer Gemeinde dem einzelnen Eigentümer auferlegte Pflicht, sein Grundstück, auf dem Wasser verbraucht wird, an die öffentliche Wasserversorgungsanlage anzuschließen, wenn es an eine öffentliche Straße mit einer betriebsfertigen Versorgungsleitung grenzt oder seinen unmittelbaren Zugang zu einer solchen Straße durch einen Privatweg hat, setzt die tatsächliche und rechtliche Möglichkeit voraus, ein Grundstück an eine öffentliche Versorgungsleitung anzuschließen (Fortführung der Senatsrechtsprechung, vgl. Senatsurteile vom 30.03.1990 - 1 S 619/87 - NVwZ-RR 1990, 502 und vom 18.03.2004 - 1 S 2121/03 -).*)
2. Bei leitungsgebundenen Einrichtungen der Wasserversorgung ist die tatsächliche Anschlussmöglichkeit regelmäßig gegeben, wenn das Grundstück unmittelbar an eine kanalisierte Straße angrenzt, in der die Leitungen, an die angeschlossen werden soll, bis in Höhe des anzuschließenden Grundstücks verlegt sind (vgl. Senatsurteil vom 18.03.2004, a.a.O.).*)
3. Ein Grundstück, das weder an eine öffentliche Straße grenzt noch seinen unmittelbaren Zugang zu einer solchen Straße durch einen Privatweg hat, (Hinterliegergrundstück) ist rechtlich nur dann an die öffentliche Wasserversorgungsleitung anschließbar, wenn die Möglichkeit, Wasser durch ein anderes Grundstück zu leiten, dauerhaft gesichert ist. Erforderlich ist dabei eine dingliche Sicherung des Durchleitungsrechts (vgl. Senatsurteil vom 30.03.1990, a.a.O.).*)
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IMRRS 2012, 2958
Öffentliches Recht
BGH, Beschluss vom 11.10.2012 - V ZB 104/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2012, 2954
Öffentliches Recht
BGH, Beschluss vom 19.09.2012 - V ZB 79/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2012, 2952
Öffentliches Recht
BGH, Urteil vom 18.10.2012 - III ZR 196/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2012, 2951
Öffentliches Recht
BGH, Beschluss vom 11.10.2012 - V ZB 72/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2012, 2948
Öffentliches Recht
BGH, Beschluss vom 27.09.2012 - V ZB 50/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2012, 2947
Öffentliches Recht
BGH, Beschluss vom 27.09.2012 - V ZB 101/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2012, 2922
Immobilien
BGH, Urteil vom 18.10.2012 - III ZR 312/11
Der Beginn der Verjährung des bodenschutzrechlichen Ausgleichsanspruchs nach § 24 Abs. 2 Satz 4, 2. Alt. BBodSchG setzt die Beendigung der gesamten im Einzelfall erforderlichen beziehungsweise angeordneten Maßnahmen voraus.*)
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IMRRS 2012, 2897
Öffentliches Recht
OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 24.10.2012 - 8 A 10301/12
1. Die Privilegierung des Kinderspielplatzlärms in § 22 Abs. 1a BImSchG erfasst sowohl die von den Kindern unmittelbar ausgehenden Laute als auch die von den Spielgeräten herrührenden Geräusche.*)
2. Die mit dem Betrieb einer Seilbahn verbundenen Geräusche entsprechen dem Regelfall einer Spielplatznutzung.*)
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IMRRS 2012, 2873
Öffentliches Recht
BGH, Beschluss vom 09.10.2012 - EnVR 88/10
1. Netzanschlusskostenbeiträge sind auch nach der bis zum 8. September 2010 geltenden Fassung von § 11 Abs. 2 Satz 1 Nr. 13 ARegV (in entsprechender Anwendung der Vorschrift) als dauerhaft nicht beeinflussbare Kostenanteile anzusehen.*)
2. Die Entscheidung der Bundesnetzagentur, beim Effizienzvergleich Einrichtungen im Bereich der Höchstspannung und das Verhältnis zwischen der Anzahl von Zählpunkten und der Anzahl von Anschlusspunkten nicht als Vergleichsparameter heranzuziehen, ist nicht ermessensfehlerhaft.*)
3. Macht der Netzbetreiber Mehrkosten geltend, weil er eine bestimmte Leistung - zum Beispiel Einrichtung und Betrieb von Zählpunkten - in überdurchschnittlich hohem Maße erbringen müsse, genügt es zum Nachweis dieser Kosten nicht, diese allein anhand der Zahl der Leistungseinheiten und der für eine Leistungseinheit durchschnittlich anfallenden Kosten zu berechnen. Der Netzbetreiber muss vielmehr darlegen und unter Beweis stellen, in welchem Umfang die Kosten gerade dadurch angestiegen sind, dass die Leistung in höherem Maße zu erbringen ist, als dies dem Durchschnitt entspricht.*)
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IMRRS 2012, 2839
Öffentliches Recht
BGH, Beschluss vom 30.08.2012 - V ZB 12/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2012, 2836
Öffentliches Recht
BGH, Beschluss vom 19.09.2012 - V ZB 253/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2012, 2822
Öffentliches Recht
VG Gießen, Urteil vom 31.05.2012 - 8 K 5860/10
Werden Kosten für einen Feuerwehreinsatz geltend gemacht (hier: 21.851,05 EUR anlässlich eines Ölunfalls), bedarf es einer hinreichenden Dokumentation des Einsatzes, der eingesetzten Kräfte und der Einsatzmittel. Fehlt es hieran, geht dies zulasten der Behörde.*)
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IMRRS 2012, 2785
Öffentliches Recht
BGH, Urteil vom 20.09.2012 - III ZR 264/11
1. Ein Anspruch auf eine "echte" Enteignungsentschädigung unterliegt hinsichtlich seines Umfangs keiner Beschränkung oder Ausschlusswirkung des straßenrechtlichen Planfeststellungsbeschlusses (Anschluss an Senatsurteile vom 15. Februar 1996 - III ZR 143/94, BGHZ 132, 63 und vom 21. Januar 1999 - III ZR 168/97, BGHZ 140, 285).*)
2. Der fachplanungsrechtliche Ausgleichsanspruch aufgrund der Planfeststellung und die Enteignungsentschädigung im Sinne des Art. 14 Abs. 3 GG stehen nebeneinander. Verlangt der Eigentümer die Erfüllung beider Ansprüche, ist das Verbot einer Doppelentschädigung zu beachten.*)
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IMRRS 2012, 2782
Öffentliches Recht
VGH Bayern, Urteil vom 02.10.2012 - 10 BV 09.1860
1. Art. 38 Abs. 5 Satz 1 in Verbindung mit Art. 33 Abs. 1 Satz 1 LStVG verpflichtet die Eigentümer und Besitzer von Gebäuden und Anlagen, die der Feuerbeschau unterliegen, nicht dazu, der Öffentlichkeit nicht frei zugängliche Gebäude- und Anlagenbereiche ohne vorherige Ankündigung der Feuerbeschau zugänglich zu machen.*)
2. Die mit der Durchführung der Feuerbeschau Beauftragten dürfen daher in Anwesen mit mehreren Mietern solche Bereiche nicht mit Hilfe einzelner Mieter ohne vorherige Information des Vermieters betreten.*)
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IMRRS 2012, 2736
Immobilien
VG Gießen, Urteil vom 25.04.2012 - 8 K 446/11
1. Eine Gebührenpflicht kann nicht ohne entsprechende Zuteilung von Abfallgefäßen entstehen (im Anschluss an VGH Hessen, Beschluss vom 28.06.2011 - 5 A 1037/11, LKRZ 2011, 434).*)
2. Das bloße Anbringen eines Chips an Abfallcontainern ist nicht als Zuteilungsentscheidung zu sehen.*)
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IMRRS 2012, 2722
Öffentliches Recht
VGH Kassel, Urteil vom 25.04.2012 - 5 A 1514/11
1. Auf der Grundlage des § 12 HessKAG darf eine Gemeinde nur die Aufwendungen erstattet verlangen, die sie für erforderlich halten darf. Dies gilt für den Grund und die Höhe der Aufwendungen.*)
2. Bei der Frage, welche Aufwendungen die Kommune für erforderlich halten darf, steht ihr ein Einschätzungsspielraum zu.*)
3. Dieser Einschätzungsspielraum wird im Falle einer gemeinsamen Ausschreibung von Arbeiten an Versorgungsleitungen und Hausanschlussleitungen überschritten, wenn die Zuschlagsentscheidung zu einer unbilligen, weil unverhältnismäßigen einseitigen Belastung der Grundstückseigentümer führt, die auch unter Berücksichtigung der Besonderheiten der Ausschreibungssituation nicht mehr sachlich gerechtfertigt ist.*)
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IMRRS 2012, 2714
Öffentliches Recht
BGH, Beschluss vom 30.08.2012 - V ZB 275/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2012, 2684
Öffentliches Recht
BGH, Beschluss vom 30.08.2012 - V ZB 281/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2012, 2680
Öffentliches Recht
BGH, Beschluss vom 13.09.2012 - III ZB 3/12
Die Verhandlung eines Rechtsstreits, der die Rückforderung einer unter Verstoß gegen die Notifizierungs- und Wartepflicht (Art. 108 Abs. 3 Satz 1 und 2 AEUV, Art. 88 Abs. 3 Satz 1 und 3 EG) gewährten Beihilfe zum Gegenstand hat, darf grundsätzlich nicht ausgesetzt werden, bis eine bestandskräftige Entscheidung der Europäischen Kommission oder des Gerichts der Europäischen Union über die materiellrechtliche Vereinbarkeit der Zuwendung mit dem Gemeinsamen Markt vorliegt.*)
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IMRRS 2012, 2670
Öffentliches Recht
BGH, Beschluss vom 30.08.2012 - V ZB 255/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2012, 2667
Öffentliches Recht
BGH, Beschluss vom 30.08.2012 - V ZB 45/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2012, 2663
Öffentliches Recht
BGH, Beschluss vom 30.07.2012 - V ZB 245/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2012, 3417
Öffentliches Recht
VG Greifswald, Urteil vom 28.08.2012 - 3 A 94/10
Ein Bescheid über die Erhebung eines Straßenbaubeitrags ist nicht hinreichend bestimmt, wenn sich die Beitragsforderung bei bestehendem Wohnungseigentum nicht einer bestimmten Wohnung zuordnen lässt.*)
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IMRRS 2012, 3412
Vergabe
VGH Bayern, Urteil vom 06.07.2012 - 4 N 11.2673
Der Verzicht auf die satzungsmäßige Festschreibung eines ganz bestimmten, für ausreichend erachteten Beweismittels lässt den Normunterworfenen die Wahl, den geforderten Nachweis auf unterschiedlichem Wege zu erbringen.
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IMRRS 2012, 2608
Öffentliches Baurecht
OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 16.04.2012 - 15 A 593/12
1. Die Schaffung von Abwasseranlagen für Niederschlagswasser ist mit Gebrauchsvorteilen verbunden, die in der Beseitigung des auf dem Grundstück anfallenden Niederschlagswasser bestehen. Dies führt zu eine Verbesserung der Erschließungssituation und steigert durch eine bessere Nutzbarkeit den Gebrauchsvorteil des betroffenen Grundstücks.
2. Wird der Anschluss an die Regenwasserkanalisation mit Wissen und Wollen des Grundstückseigentümers vorgenommen, wird der die Beitragserhebung rechtfertigende wirtschaftliche Vorteil unwiderleglich vermutet.
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IMRRS 2012, 2582
Öffentliches Recht
BGH, Urteil vom 21.08.2012 - X ZR 138/11
1. Ruft eine Gewerkschaft im Rahmen einer Tarifauseinandersetzung die Piloten eines Luftverkehrsunternehmens zur Arbeitsniederlegung auf, kann dies außergewöhnliche Umstände im Sinne des Art 5 Abs. 3 der Fluggastrechtsverordnung zur Folge haben.*)
2. Das Luftverkehrsunternehmen ist in diesem Fall davon befreit, Ausgleichszahlungen für die Annulierung derjenigen Flüge zu leisten, die es absagt, um den Flugplan an die zu erwartenden Auswirkungen des Streikaufrufs anzupassen.*)
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IMRRS 2012, 2561
Öffentliches Recht
BGH, Beschluss vom 26.07.2012 - V ZB 178/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2012, 2552
Öffentliches Recht
BGH, Beschluss vom 12.09.2012 - V ZB 169/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2012, 2515
Öffentliches Recht
BGH, Urteil vom 15.03.2012 - I ZR 44/11
Für den gemäß § 14b Abs. 1 Satz 2 DiätV zu führenden Nachweis der Wirksamkeit eines als diätetisches Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke (ergänzende bilanzierte Diät) beworbenen und vertriebenen Mittels bedarf es insbesondere auf dem Gebiet der Schmerzlinderung in Fällen, in denen objektiv messbare organische Befundmöglichkeiten fehlen und der Wirksamkeitsnachweis allein von einer Beurteilung des subjektiven Empfindens der Probanden abhängt, placebo-kontrollierter Studien.*)
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IMRRS 2012, 2415
Öffentliches Recht
BGH, Beschluss vom 12.07.2012 - V ZB 106/12
Eine Therapieunterbringung nach § 1 Abs. 1 ThUG kann nur gegen Betroffene angeordnet werden, die sich in Sicherungsverwahrung nach dem Strafgesetzbuch befinden oder befunden haben, nicht jedoch gegen nach § 275a Abs. 5 StPO aF einstweilig Untergebrachte.*)
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IMRRS 2012, 2390
Öffentliches Baurecht
VG Freiburg, Urteil vom 11.07.2012 - 4 K 1621/10
1. Ob eine Straße im Rechtssinne "vorhanden" ist, beurteilt sich nicht nur nach der tatsächlichen Existenz einer Straße, vielmehr richtet sich das anerkanntermaßen nach dem bis zum Inkrafttreten des Bundesbaugesetzes geltenden Landesrecht.
2. Allein die Tatsache eines Straßenbaus lässt nicht notwendigerweise auf die Existenz eines Ortsstraßen- bzw. Bebauungsplans schließen.
3. Die Erhebung von Erschließungsbeiträgen ist nicht rechtmäßig, wenn die streitgeständliche Straße als "Ortsstraße zum Anbau bestimmt» und bis 1961 vollständig plangemäß hergestellt wurde.
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IMRRS 2012, 2363
Öffentliches Recht
OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 10.08.2012 - 20 A 222/10
Eine Versicherung, die anstelle ihres (insolventen) Versicherungsnehmers einen Abbruchunternehmer mit dem Abbruch eines durch einen Brand zerstörten Gebäudes und mit der Lagerung des Abbruchmaterials beauftragt, ist Abfallerzeuger i.S. des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes und kann deshalb zur Entsorgung der beim Abbruch angefallenen Abfälle herangezogen werden.
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IMRRS 2012, 2313
Öffentliches Recht
BGH, Beschluss vom 23.07.2012 - EnVR 93/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2012, 2302
Öffentliches Recht
BGH, Beschluss vom 21.06.2012 - V ZB 263/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2012, 2291
Öffentliches Recht
BVerwG, Beschluss vom 18.06.2012 - 7 B 62.11
Die Regelung in § 4 Abs. 3 Nr. 2 der 20. BImSchV schließt für die vom Anwendungsbereich der 20. BImSchV erfassten flüchtigen organischen Verbindungen (VOC), zu denen in erster Linie die Kohlenwasserstoffe, mithin auch Benzol, gehören, einen Rückgriff auf die Grenzwerte der TA Luft grundsätzlich aus.*)
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IMRRS 2012, 2281
Prozessuales
BVerfG, Beschluss vom 25.07.2012 - 2 BvR 615/11
Das Erstatten wie die Androhung einer Strafanzeige gegen eine Partei durch den Richter stellt nur dann keinen Befangenheitsgrund dar, wenn der Richter zuvor die vorhandenen Verdachts- und Entlastungsumstände sorgfältig abgewogen und der Partei Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben hat.
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IMRRS 2012, 2265
Öffentliches Recht
OVG Niedersachsen, Beschluss vom 18.07.2012 - 13 ME 123/12
Zur Erforderlichkeit eines Anschlusses an die öffentliche Trinkwasserversorgung bei einem ortsfest betriebenen Imbissstand.*)
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IMRRS 2012, 2171
Öffentliches Recht
BGH, Urteil vom 12.07.2012 - III ZR 104/11
Zur Reichweite der Mitteilungspflichten der zuständigen Behörden gemäß § 31 Abs. 2 VermG, wenn der die Restitution begehrende Antragsteller sowohl Ansprüche auf Rückübertragung eines Unternehmens als auch auf Rückübertragung einzelner Vermögensgegenstände anmeldet, die zum Vermögen des Unternehmens gehörten.*)
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IMRRS 2012, 2141
Vergabe
VGH Bayern, Beschluss vom 23.05.2012 - 4 ZB 10.547
1. Die freihändige Vergabe von Aufträgen ohne Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen ist ein schwerer Vergaberechtsverstoß, der einen Zuwendungsgeber zur Rückforderung der Zuwendung berechtigt.
2. Die Verwendung von Fertigbauteilen beim Bau von Brunnenschächten setzt schon nach allgemeiner Lebenserfahrung nur einen geringeren Grad an Spezialisierung voraus.
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IMRRS 2012, 2139
Öffentliches Recht
VG Stuttgart, Urteil vom 12.07.2012 - 4 K 3842/11
1. Die zur öffentlichen Bekanntmachung bestimmten Ausschreibungstexte einer Kommune sind Informationen i.S.d. § 2 Nr. 2 IWG.*)
2. Die Herausgabe solcher Informationen zur - bewussten oder geduldeten - Weiterverwendung durch einen Dritten begründet nach § 3 Abs. 1 IWG den Gleichbehandlungsanspruch aller Interessenten.*)
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IMRRS 2012, 2123
Öffentliches Recht
BGH, Beschluss vom 24.07.2012 - V ZB 142/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2012, 2112
Öffentliches Recht
BGH, Urteil vom 05.07.2012 - III ZR 240/11
Zur Amtshaftung des Landes Berlin wegen der Verletzung der Verkehrssicherungspflicht für einen seit Jahren in einem "desolaten" Zustand befindlichen Gehweg.*)
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IMRRS 2012, 2049
Öffentliches Recht
BGH, Beschluss vom 21.06.2012 - V ZB 46/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2012, 2037
Öffentliches Recht
BGH, Beschluss vom 14.06.2012 - V ZB 284/11
Der Haftantrag muss dem Betroffenen spätestens zu Beginn der Anhörung in Kopie ausgehändigt und erforderlichenfalls übersetzt werden.*)
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IMRRS 2012, 2030
Öffentliches Recht
BGH, Beschluss vom 14.06.2012 - V ZB 63/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2012, 1972
Öffentliches Recht
BGH, Beschluss vom 14.06.2012 - V ZB 80/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2012, 1964
Öffentliches Recht
BGH, Beschluss vom 31.05.2012 - V ZB 71/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2012, 1947
Öffentliches Recht
BGH, Beschluss vom 10.05.2012 - V ZB 246/11
Ein Haftantrag ist nach § 417 Abs. 2 FamFG nur zulässig, wenn er die beantragte Haftdauer unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgebots nach § 62 Abs. 1 Satz 2 AufenthG (Art. 15 Abs. 1 Satz 2 der EU-Richtlinie 2008/115/EG) erläutert.*)
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