Immobilien- und Mietrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
1734 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2012
IMRRS 2012, 2839
Öffentliches Recht
BGH, Beschluss vom 30.08.2012 - V ZB 12/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext
IMRRS 2012, 2836
Öffentliches Recht
BGH, Beschluss vom 19.09.2012 - V ZB 253/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext
IMRRS 2012, 2822
Öffentliches Recht
VG Gießen, Urteil vom 31.05.2012 - 8 K 5860/10
Werden Kosten für einen Feuerwehreinsatz geltend gemacht (hier: 21.851,05 EUR anlässlich eines Ölunfalls), bedarf es einer hinreichenden Dokumentation des Einsatzes, der eingesetzten Kräfte und der Einsatzmittel. Fehlt es hieran, geht dies zulasten der Behörde.*)
Volltext
IMRRS 2012, 2785
Öffentliches Recht
BGH, Urteil vom 20.09.2012 - III ZR 264/11
1. Ein Anspruch auf eine "echte" Enteignungsentschädigung unterliegt hinsichtlich seines Umfangs keiner Beschränkung oder Ausschlusswirkung des straßenrechtlichen Planfeststellungsbeschlusses (Anschluss an Senatsurteile vom 15. Februar 1996 - III ZR 143/94, BGHZ 132, 63 und vom 21. Januar 1999 - III ZR 168/97, BGHZ 140, 285).*)
2. Der fachplanungsrechtliche Ausgleichsanspruch aufgrund der Planfeststellung und die Enteignungsentschädigung im Sinne des Art. 14 Abs. 3 GG stehen nebeneinander. Verlangt der Eigentümer die Erfüllung beider Ansprüche, ist das Verbot einer Doppelentschädigung zu beachten.*)
Volltext
IMRRS 2012, 2782
Öffentliches Recht
VGH Bayern, Urteil vom 02.10.2012 - 10 BV 09.1860
1. Art. 38 Abs. 5 Satz 1 in Verbindung mit Art. 33 Abs. 1 Satz 1 LStVG verpflichtet die Eigentümer und Besitzer von Gebäuden und Anlagen, die der Feuerbeschau unterliegen, nicht dazu, der Öffentlichkeit nicht frei zugängliche Gebäude- und Anlagenbereiche ohne vorherige Ankündigung der Feuerbeschau zugänglich zu machen.*)
2. Die mit der Durchführung der Feuerbeschau Beauftragten dürfen daher in Anwesen mit mehreren Mietern solche Bereiche nicht mit Hilfe einzelner Mieter ohne vorherige Information des Vermieters betreten.*)
Volltext
IMRRS 2012, 2736
Immobilien
VG Gießen, Urteil vom 25.04.2012 - 8 K 446/11
1. Eine Gebührenpflicht kann nicht ohne entsprechende Zuteilung von Abfallgefäßen entstehen (im Anschluss an VGH Hessen, Beschluss vom 28.06.2011 - 5 A 1037/11, LKRZ 2011, 434).*)
2. Das bloße Anbringen eines Chips an Abfallcontainern ist nicht als Zuteilungsentscheidung zu sehen.*)
Volltext
IMRRS 2012, 2722
Öffentliches Recht
VGH Kassel, Urteil vom 25.04.2012 - 5 A 1514/11
1. Auf der Grundlage des § 12 HessKAG darf eine Gemeinde nur die Aufwendungen erstattet verlangen, die sie für erforderlich halten darf. Dies gilt für den Grund und die Höhe der Aufwendungen.*)
2. Bei der Frage, welche Aufwendungen die Kommune für erforderlich halten darf, steht ihr ein Einschätzungsspielraum zu.*)
3. Dieser Einschätzungsspielraum wird im Falle einer gemeinsamen Ausschreibung von Arbeiten an Versorgungsleitungen und Hausanschlussleitungen überschritten, wenn die Zuschlagsentscheidung zu einer unbilligen, weil unverhältnismäßigen einseitigen Belastung der Grundstückseigentümer führt, die auch unter Berücksichtigung der Besonderheiten der Ausschreibungssituation nicht mehr sachlich gerechtfertigt ist.*)
Volltext
IMRRS 2012, 2714
Öffentliches Recht
BGH, Beschluss vom 30.08.2012 - V ZB 275/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext
IMRRS 2012, 2684
Öffentliches Recht
BGH, Beschluss vom 30.08.2012 - V ZB 281/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext
IMRRS 2012, 2680
Öffentliches Recht
BGH, Beschluss vom 13.09.2012 - III ZB 3/12
Die Verhandlung eines Rechtsstreits, der die Rückforderung einer unter Verstoß gegen die Notifizierungs- und Wartepflicht (Art. 108 Abs. 3 Satz 1 und 2 AEUV, Art. 88 Abs. 3 Satz 1 und 3 EG) gewährten Beihilfe zum Gegenstand hat, darf grundsätzlich nicht ausgesetzt werden, bis eine bestandskräftige Entscheidung der Europäischen Kommission oder des Gerichts der Europäischen Union über die materiellrechtliche Vereinbarkeit der Zuwendung mit dem Gemeinsamen Markt vorliegt.*)
Volltext
IMRRS 2012, 2670
Öffentliches Recht
BGH, Beschluss vom 30.08.2012 - V ZB 255/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext
IMRRS 2012, 2667
Öffentliches Recht
BGH, Beschluss vom 30.08.2012 - V ZB 45/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext
IMRRS 2012, 2663
Öffentliches Recht
BGH, Beschluss vom 30.07.2012 - V ZB 245/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext
IMRRS 2012, 3417
Öffentliches Recht
VG Greifswald, Urteil vom 28.08.2012 - 3 A 94/10
Ein Bescheid über die Erhebung eines Straßenbaubeitrags ist nicht hinreichend bestimmt, wenn sich die Beitragsforderung bei bestehendem Wohnungseigentum nicht einer bestimmten Wohnung zuordnen lässt.*)
Volltext
IMRRS 2012, 3412
Vergabe
VGH Bayern, Urteil vom 06.07.2012 - 4 N 11.2673
Der Verzicht auf die satzungsmäßige Festschreibung eines ganz bestimmten, für ausreichend erachteten Beweismittels lässt den Normunterworfenen die Wahl, den geforderten Nachweis auf unterschiedlichem Wege zu erbringen.
Volltext
IMRRS 2012, 2608
Öffentliches Baurecht
OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 16.04.2012 - 15 A 593/12
1. Die Schaffung von Abwasseranlagen für Niederschlagswasser ist mit Gebrauchsvorteilen verbunden, die in der Beseitigung des auf dem Grundstück anfallenden Niederschlagswasser bestehen. Dies führt zu eine Verbesserung der Erschließungssituation und steigert durch eine bessere Nutzbarkeit den Gebrauchsvorteil des betroffenen Grundstücks.
2. Wird der Anschluss an die Regenwasserkanalisation mit Wissen und Wollen des Grundstückseigentümers vorgenommen, wird der die Beitragserhebung rechtfertigende wirtschaftliche Vorteil unwiderleglich vermutet.
Volltext
IMRRS 2012, 2582
Öffentliches Recht
BGH, Urteil vom 21.08.2012 - X ZR 138/11
1. Ruft eine Gewerkschaft im Rahmen einer Tarifauseinandersetzung die Piloten eines Luftverkehrsunternehmens zur Arbeitsniederlegung auf, kann dies außergewöhnliche Umstände im Sinne des Art 5 Abs. 3 der Fluggastrechtsverordnung zur Folge haben.*)
2. Das Luftverkehrsunternehmen ist in diesem Fall davon befreit, Ausgleichszahlungen für die Annulierung derjenigen Flüge zu leisten, die es absagt, um den Flugplan an die zu erwartenden Auswirkungen des Streikaufrufs anzupassen.*)
Volltext
IMRRS 2012, 2561
Öffentliches Recht
BGH, Beschluss vom 26.07.2012 - V ZB 178/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext
IMRRS 2012, 2552
Öffentliches Recht
BGH, Beschluss vom 12.09.2012 - V ZB 169/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext
IMRRS 2012, 2515
Öffentliches Recht
BGH, Urteil vom 15.03.2012 - I ZR 44/11
Für den gemäß § 14b Abs. 1 Satz 2 DiätV zu führenden Nachweis der Wirksamkeit eines als diätetisches Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke (ergänzende bilanzierte Diät) beworbenen und vertriebenen Mittels bedarf es insbesondere auf dem Gebiet der Schmerzlinderung in Fällen, in denen objektiv messbare organische Befundmöglichkeiten fehlen und der Wirksamkeitsnachweis allein von einer Beurteilung des subjektiven Empfindens der Probanden abhängt, placebo-kontrollierter Studien.*)
Volltext
IMRRS 2012, 2415
Öffentliches Recht
BGH, Beschluss vom 12.07.2012 - V ZB 106/12
Eine Therapieunterbringung nach § 1 Abs. 1 ThUG kann nur gegen Betroffene angeordnet werden, die sich in Sicherungsverwahrung nach dem Strafgesetzbuch befinden oder befunden haben, nicht jedoch gegen nach § 275a Abs. 5 StPO aF einstweilig Untergebrachte.*)
Volltext
IMRRS 2012, 2390
Öffentliches Baurecht
VG Freiburg, Urteil vom 11.07.2012 - 4 K 1621/10
1. Ob eine Straße im Rechtssinne "vorhanden" ist, beurteilt sich nicht nur nach der tatsächlichen Existenz einer Straße, vielmehr richtet sich das anerkanntermaßen nach dem bis zum Inkrafttreten des Bundesbaugesetzes geltenden Landesrecht.
2. Allein die Tatsache eines Straßenbaus lässt nicht notwendigerweise auf die Existenz eines Ortsstraßen- bzw. Bebauungsplans schließen.
3. Die Erhebung von Erschließungsbeiträgen ist nicht rechtmäßig, wenn die streitgeständliche Straße als "Ortsstraße zum Anbau bestimmt» und bis 1961 vollständig plangemäß hergestellt wurde.
Volltext
IMRRS 2012, 2363
Öffentliches Recht
OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 10.08.2012 - 20 A 222/10
Eine Versicherung, die anstelle ihres (insolventen) Versicherungsnehmers einen Abbruchunternehmer mit dem Abbruch eines durch einen Brand zerstörten Gebäudes und mit der Lagerung des Abbruchmaterials beauftragt, ist Abfallerzeuger i.S. des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes und kann deshalb zur Entsorgung der beim Abbruch angefallenen Abfälle herangezogen werden.
Volltext
IMRRS 2012, 2313
Öffentliches Recht
BGH, Beschluss vom 23.07.2012 - EnVR 93/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext
IMRRS 2012, 2302
Öffentliches Recht
BGH, Beschluss vom 21.06.2012 - V ZB 263/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext
IMRRS 2012, 2291
Öffentliches Recht
BVerwG, Beschluss vom 18.06.2012 - 7 B 62.11
Die Regelung in § 4 Abs. 3 Nr. 2 der 20. BImSchV schließt für die vom Anwendungsbereich der 20. BImSchV erfassten flüchtigen organischen Verbindungen (VOC), zu denen in erster Linie die Kohlenwasserstoffe, mithin auch Benzol, gehören, einen Rückgriff auf die Grenzwerte der TA Luft grundsätzlich aus.*)
Volltext
IMRRS 2012, 2281
Prozessuales
BVerfG, Beschluss vom 25.07.2012 - 2 BvR 615/11
Das Erstatten wie die Androhung einer Strafanzeige gegen eine Partei durch den Richter stellt nur dann keinen Befangenheitsgrund dar, wenn der Richter zuvor die vorhandenen Verdachts- und Entlastungsumstände sorgfältig abgewogen und der Partei Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben hat.
Volltext
IMRRS 2012, 2265
Öffentliches Recht
OVG Niedersachsen, Beschluss vom 18.07.2012 - 13 ME 123/12
Zur Erforderlichkeit eines Anschlusses an die öffentliche Trinkwasserversorgung bei einem ortsfest betriebenen Imbissstand.*)
Volltext
IMRRS 2012, 2171
Öffentliches Recht
BGH, Urteil vom 12.07.2012 - III ZR 104/11
Zur Reichweite der Mitteilungspflichten der zuständigen Behörden gemäß § 31 Abs. 2 VermG, wenn der die Restitution begehrende Antragsteller sowohl Ansprüche auf Rückübertragung eines Unternehmens als auch auf Rückübertragung einzelner Vermögensgegenstände anmeldet, die zum Vermögen des Unternehmens gehörten.*)
Volltext
IMRRS 2012, 2141
Vergabe
VGH Bayern, Beschluss vom 23.05.2012 - 4 ZB 10.547
1. Die freihändige Vergabe von Aufträgen ohne Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen ist ein schwerer Vergaberechtsverstoß, der einen Zuwendungsgeber zur Rückforderung der Zuwendung berechtigt.
2. Die Verwendung von Fertigbauteilen beim Bau von Brunnenschächten setzt schon nach allgemeiner Lebenserfahrung nur einen geringeren Grad an Spezialisierung voraus.
Volltext
IMRRS 2012, 2139
Öffentliches Recht
VG Stuttgart, Urteil vom 12.07.2012 - 4 K 3842/11
1. Die zur öffentlichen Bekanntmachung bestimmten Ausschreibungstexte einer Kommune sind Informationen i.S.d. § 2 Nr. 2 IWG.*)
2. Die Herausgabe solcher Informationen zur - bewussten oder geduldeten - Weiterverwendung durch einen Dritten begründet nach § 3 Abs. 1 IWG den Gleichbehandlungsanspruch aller Interessenten.*)
Volltext
IMRRS 2012, 2123
Öffentliches Recht
BGH, Beschluss vom 24.07.2012 - V ZB 142/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext
IMRRS 2012, 2112
Öffentliches Recht
BGH, Urteil vom 05.07.2012 - III ZR 240/11
Zur Amtshaftung des Landes Berlin wegen der Verletzung der Verkehrssicherungspflicht für einen seit Jahren in einem "desolaten" Zustand befindlichen Gehweg.*)
Volltext
IMRRS 2012, 2049
Öffentliches Recht
BGH, Beschluss vom 21.06.2012 - V ZB 46/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext
IMRRS 2012, 2037
Öffentliches Recht
BGH, Beschluss vom 14.06.2012 - V ZB 284/11
Der Haftantrag muss dem Betroffenen spätestens zu Beginn der Anhörung in Kopie ausgehändigt und erforderlichenfalls übersetzt werden.*)
Volltext
IMRRS 2012, 2030
Öffentliches Recht
BGH, Beschluss vom 14.06.2012 - V ZB 63/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext
IMRRS 2012, 1972
Öffentliches Recht
BGH, Beschluss vom 14.06.2012 - V ZB 80/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext
IMRRS 2012, 1964
Öffentliches Recht
BGH, Beschluss vom 31.05.2012 - V ZB 71/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext
IMRRS 2012, 1947
Öffentliches Recht
BGH, Beschluss vom 10.05.2012 - V ZB 246/11
Ein Haftantrag ist nach § 417 Abs. 2 FamFG nur zulässig, wenn er die beantragte Haftdauer unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgebots nach § 62 Abs. 1 Satz 2 AufenthG (Art. 15 Abs. 1 Satz 2 der EU-Richtlinie 2008/115/EG) erläutert.*)
Volltext
IMRRS 2012, 1935
Öffentliches Recht
BGH, Beschluss vom 14.06.2012 - V ZB 32/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext
IMRRS 2012, 1933
Öffentliches Recht
BGH, Beschluss vom 31.05.2012 - V ZB 51/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext
IMRRS 2012, 1932
Öffentliches Recht
BGH, Beschluss vom 14.06.2012 - V ZB 28/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext
IMRRS 2012, 1929
Öffentliches Recht
BGH, Beschluss vom 31.05.2012 - V ZB 167/11
Der Haftantrag muss auch dann Ausführungen zu dem Einvernehmen der Staatsanwaltschaft mit der Abschiebung enthalten, wenn das Einvernehmen generell erteilt wurde und dies gerichtsbekannt ist.*)
Volltext
IMRRS 2012, 1859
Öffentliches Recht
BGH, Beschluss vom 03.05.2012 - V ZB 244/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext
IMRRS 2012, 1836
Öffentliches Recht
BGH, Beschluss vom 03.05.2012 - V ZB 4/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext
IMRRS 2012, 1831
Öffentliches Recht
VG Arnsberg, Urteil vom 28.06.2012 - 7 K 3053/11
Eigentümer und Besitzer von Gebäuden oder Grundstücken sind verpflichtet, die Anbringung von Feuermelde- und Alarmeinrichtungen ohne Entschädigung zu dulden. Diese Duldungspflicht bezieht sich nicht nur auf die erstmalige Anbringung, sondern auch auf eine auf einem Gebäude bereits vorhandene Sirene.
Volltext
IMRRS 2012, 1828
Öffentliches Recht
VG Gera, Urteil vom 14.06.2012 - 2 K 1726/10
Die Grundgebühr für die Trinkwasserversorgung entfällt bei ausgebautem Wasserzähler, da es an der "betriebsfertigen Herstellung des Anschlusses" fehlt.*)
Volltext
IMRRS 2012, 1789
Vergabe
OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 20.04.2012 - 4 A 1055/09
1. Ein Zuwendungsempfänger, der aufgrund einer Bestimmung im Zuwendungsbescheid bei der Vergabe von Bauleistungen die Vorschriften der VOB/A zu beachten hat, muss die Bauleistungen grundsätzlich öffentlich ausschreiben.
2. Ein Verstoß gegen diese Auflage (hier: durch Vornahme einer beschränkte Ausschreibung) berechtigt den Zuwendungsgeber zu einem Widerruf des Zuwendungsbescheids und zu einer Rückforderung der Zuwendung.
Volltext
IMRRS 2012, 1773
Öffentliches Recht
BVerwG, Beschluss vom 24.05.2012 - 7 VR 4.12
1. Eine Gemeinde hat keinen Anspruch auf eine umfängliche Vollüberprüfung eines Planfeststellungsbeschlusses. Dieser ergibt sich weder aus der kommunalen Planungshoheit noch aus der grundgesetzlichen Eigentumsgarantie. Denn auf den aus Art. 14 GG folgenden Vollüberprüfungsanspruch des Eigentümers, dessen Grundstück vom Planfeststellungsbeschluss mit enteignungsgleicher Vorwirkung in Anspruch genommen wird, kann sich eine Gemeinde nicht berufen, weil sie kein Grundrechtsträger ist.
2. Nicht jeder objektiv-rechtliche Fehler führt zur Aufhebung eines Planfeststellungsbeschlusses. Diese Rechtsfolge scheidet aus, wenn der geltend gemachte Fehler für die Eigentumsinanspruchnahme aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht erheblich, insbesondere nicht kausal wäre. Dies ist etwa dann der Fall, wenn ein als verletzt geltend gemachter öffentlicher Belang nur von örtlicher Bedeutung ist und auch die fehlerfreie Beachtung dieses Belangs nicht zu einer Veränderung der Planung im Bereich des betroffenen Grundstücks führen würde.
Volltext
IMRRS 2012, 1751
Öffentliches Recht
OVG Saarland, Urteil vom 04.06.2012 - 3 A 33/12
1. Bei den einschlägigen Richtlinien zur Vergabe gemeindlicher Subventionen handelt es sich nicht um Rechtsnormen, sondern um Verwaltungsvorschriften, die dazu bestimmt sind, für die Verteilung der Fördermittel Maßstäbe zu setzen und insoweit das Ermessen für ihre Verteilung zu regeln.*)
2. Der Gleichheitssatz gebietet es dem Subventionsgeber, ein gleichheitsgerechtes Verteilungsprogramm zu erstellen. Darüber hinaus begründet der Gleichheitssatz zugunsten jedes Zuwendungsbewerbers einen Anspruch darauf, nach einem aufgestellten Verteilungsprogramm behandelt zu werden.*)
3. Da es sich bei den Vergaberichtlinien um eine Erklärung über die beabsichtigte ("antizipierte") Verwaltungspraxis handelt und eine Rechtsverletzung durch Abweichung von den Vergaberichtlinien sich nur mittelbar aus einem Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz, Art. 3 Abs.1 GG, ergeben kann, ist bei deren Auslegung neben dem Wortlaut insbesondere die tatsächliche Verwaltungspraxis von Bedeutung.*)
4. Bestimmend ist die tatsächliche Verwaltungspraxis für die Auslegung der Verwaltungsvorschriften allerdings nur insoweit, als sie mit deren Wortlaut (noch) in Einklang gebracht werden kann.
Volltext




