Immobilien- und Mietrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
1734 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2012
IMRRS 2012, 0531
Öffentliches Recht
BGH, Beschluss vom 20.01.2012 - V ZB 316/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext
IMRRS 2012, 0519
Öffentliches Recht
OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 08.02.2012 - OVG 11 S 74.11
Ein Nachbar hat grundsätzlich keinen Anspruch auf (ordnungs-)behördliches Einschreiten, wenn der Grundstückseigentümer Bauarbeiten durchführt und hierdurch die in das Baugrundstück eindringenden Wurzeln eines auf dem Nachbargrundstück stehenden Baums beschädigt werden.
Volltext
IMRRS 2012, 0506
Öffentliches Recht
BGH, Beschluss vom 26.01.2012 - V ZB 96/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext
IMRRS 2012, 0473
Immobilien
OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 08.02.2012 - 1 S 20.11
1. Bei der Ausspielung (Verlosung) eines Hausgrundstücks im Internet handelt es sich um nicht erlaubnisfähiges Glücksspiel gemäß § 4 Abs. 4 GlüStV.*)
2. Für das Tatbestandsmerkmal von § 4 Abs. 4 GlüStV "im Internet" ist nicht eine bestimmte "Internet-Technik", sondern eine am Normzweck orientierte, auf den Vertriebsweg "Internet" abstellende Auslegung maßgeblich.*)
3. Eine Ausspielung, die über das Internet angeboten wird und maßgeblich darüber vertrieben wird, verliert den Charakter einer Veranstaltung "im Internet" nicht dadurch, dass die weiteren Schritte per E-Mail oder Briefpost erfolgen.*)
Volltext
IMRRS 2012, 0464
Öffentliches Baurecht
BVerwG, Beschluss vom 06.10.2011 - 4 BN 19.11
1. Den Anforderungen des § 12 Abs. 1 Satz 1 BauGB wird genügt, wenn zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses ein schriftlicher Vertrag vorliegt, der vom Vorhabenträger und, wenn keine Personenidentität besteht, vom Eigentümer unterschrieben ist, und das förmliche Zustandekommen des Durchführungsvertrags nur noch von der Zustimmungsentscheidung der Gemeindevertretung abhängt, mit der der Bürgermeister zur schriftlichen Annahme des Angebots ermächtigt wird.
2. Zur Frage, ob, inwieweit und unter welchen Umständen eine nachträgliche Änderung bzw. Neufassung des Durchführungsvertrages ohne Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zulässig sind.
Volltext
IMRRS 2012, 0377
Öffentliches Recht
BGH, Beschluss vom 14.12.2011 - IV ZR 267/04
(Ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext
IMRRS 2012, 0376
Öffentliches Recht
BGH, Beschluss vom 14.12.2011 - V ZB 76/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext
IMRRS 2012, 0375
Öffentliches Recht
BGH, Beschluss vom 15.12.2011 - V ZB 302/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext
IMRRS 2012, 0324
Öffentliches Baurecht
OVG Sachsen, Beschluss vom 30.11.2010 - 1 A 265/09
1. Die Behauptung, ein Grundstück liege nicht im Außen- sondern im Innenbereich, stellt die Wertung der festgestellten Tatsachen - nicht aber die tatsächlichen Feststellungen - in Frage.
2. Für die Begründung von ernstlichen Zweifeln reicht es nicht aus, dass der Senat die vom Verwaltungsgericht nach zutreffenden Maßstäben gewürdigte Sachlage nach einer eigenen Beweisaufnahme möglicherweise anders beurteilen könnte als das Verwaltungsgericht. Ansonsten wäre die Berufung gegen Urteile, die aufgrund einer Beweisaufnahme ergangen sind, im Regelfall nach § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zuzulassen, was mit Sinn und Zweck der Zulassungsbeschränkung nicht vereinbar wär.
Volltext
IMRRS 2012, 0293
Öffentliches Recht
OLG Koblenz, Beschluss vom 22.11.2011 - 5 U 1348/11
1. Deutet das äußere Geschehen auf einen Ladendiebstahl, sind der Geschäftsinhaber und seine Angestellten befugt, gegenüber dem Verdächtigen einen entsprechenden Vorwurf zu erheben und bis zur endgültigen Klärung zu wiederholen.*)
2. Ist ein vorsätzliches Zueignungsdelikt letztlich nicht nachzuweisen, steht dem Kunden kein Schadensersatzanspruch wegen falscher Verdächtigung oder übler Nachrede zu.*)
3. Zu den Voraussetzungen eines Widerrufs- und Unterlassungsanspruchs in einem derartigen Fall.*)
Volltext
IMRRS 2012, 0277
Öffentliches Recht
VGH Mannheim, Urteil vom 10.11.2011 - 5 S 2436/10
1. Verliert ein landwirtschaftliches Grundstück durch den geplanten ersatzlosen Rückbau eines Privatwegbahnübergangs seine rechtlich gesicherte Anbindung an das öffentliche Straßen- und Wegenetz, so stellt dieser Gesichtspunkt im Rahmen der fachplanerischen Abwägung nach § 18 S. 2 AEG zugunsten des betroffenen Grundstückseigentümers einen regelmäßig nicht zu überwindenden privaten Belang dar.*)
2. Zur Begründung eines Privatwegbahnübergangsrechts im Wege der Grundstücksleihe (§ 598 ff. BGB).*)
Volltext
IMRRS 2012, 0197
Öffentliches Recht
BGH, Beschluss vom 04.01.2012 - V ZB 284/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext
IMRRS 2012, 0157
Öffentliches Recht
BGH, Beschluss vom 27.10.2011 - V ZB 311/10
Die für einen zulässigen Haftantrag notwendigen Angaben zur Durchführbarkeit der Abschiebung müssen sich auf das Land beziehen, in das der Betroffene abgeschoben werden soll, und müssen erkennen lassen, ob und innerhalb welchen Zeitraums Abschiebungen in dieses Land üblicherweise möglich sind.*)
Volltext
IMRRS 2012, 0152
Öffentliches Recht
BGH, Beschluss vom 17.11.2011 - V ZB 162/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext
IMRRS 2012, 0113
Immobilien
OLG Koblenz, Urteil vom 01.06.2011 - 1 U 1299/10
Zur mittelbaren Störerhaftung des unmittelbar benachbarten Grundstückseigentümers bei konzentrierter Ableitung des von einem oberliegenden Grundstück herabfließenden Oberflächenwassers.*)
Volltext
IMRRS 2012, 0104
Amtshaftung
OLG Koblenz, Urteil vom 28.12.2011 - 1 U 280/11
1. Ein Schadensersatzbegehren wegen fehlerhafter Wege- und Gewässerplanung im Flurbereinigungsverfahren - hier: Wiederherstellung und Nutzungsausfall eines zugeteilten Weinbergs - kann nicht im Wege der Amtshaftungsklage durchgesetzt werden. Der beteiligte Grundstückseigentümer bleibt auf die Rechtsbehelfe nach dem Flurbereinigungsgesetz verwiesen.*)
2. Es kann nicht ohne Weiteres angenommen werden, dass ein mit der Herstellung der gemeinschaftlichen Anlagen beauftragter Verband der Teilnehmergemeinschaften auch die - grundsätzlich der örtlichen Teilnehmergemeinschaft obliegende - Unterhaltungspflicht übernommen hat oder ihm auch nur Überwachungspflichten verblieben sind.*)
Volltext
IMRRS 2012, 0082
Öffentliches Recht
BGH, Beschluss vom 01.12.2011 - V ZB 73/11
In dem Verfahren der Abschiebungshaft darf das Gericht dem Betroffenen nicht von sich aus nahe legen, auf Rechtsmittel gegen die Haftanordnung zu verzichten. Will ein anwaltlich nicht vertretener Betroffener von sich aus einen Rechtsmittelverzicht abgeben, muss es eine von der Rechtsmittelbelehrung unabhängige Belehrung über die Folgen des Verzichts erteilen und diese für das Rechtsbeschwerdegericht nachprüfbar dokumentieren.*)
Volltext
IMRRS 2012, 0079
Öffentliches Recht
BGH, Beschluss vom 17.11.2011 - V ZB 236/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext
IMRRS 2012, 0074
Öffentliches Recht
BGH, Beschluss vom 17.11.2011 - V ZB 212/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext
IMRRS 2012, 0063
Öffentliches Recht
BGH, Urteil vom 08.12.2011 - III ZR 72/11
Zur Auslegung eines eine Vorauszahlung für die Beseitigung einer Bodenkontamination ankündigenden Schreibens der zuständigen Schadensregulierungsstelle des Bundes als Entschließung im Sinne des Art. 11 NTS-AG.*)
Volltext
IMRRS 2012, 0046
Öffentliches Recht
BGH, Urteil vom 22.11.2011 - VI ZR 26/11
Zur Zulässigkeit einer identifizierenden Wort- und Bildberichterstattung über einen Politiker in einem Presseartikel betreffend dessen prominente Lebensgefährtin.*)
Volltext
IMRRS 2012, 0041
Öffentliches Recht
BGH, Beschluss vom 01.12.2011 - V ZB 179/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext
IMRRS 2012, 0036
Öffentliches Recht
BGH, Beschluss vom 10.11.2011 - V ZB 317/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext
IMRRS 2012, 0003
Öffentliches Recht
BGH, Urteil vom 20.10.2011 - III ZR 252/10
Auch nach Einführung der Bestimmung des § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB ist für den Beginn der Verjährungsfrist bei deliktsrechtlichen Ansprüchen, die von Behörden und juristischen Personen des öffentlichen Rechts mit arbeitsteiliger Organisation (hier einem Sozialversicherungsträger) geltend gemacht werden, hinsichtlich der Beurteilung einer grob fahrlässigen Unkenntnis ebenso wie der positiven Kenntnis auf die Beschäftigten der Regressabteilung, nicht derjenigen der Leistungsabteilung abzustellen.*)
Volltext
Online seit 2011
IMRRS 2011, 3878
Öffentliches Recht
BGH, Beschluss vom 18.10.2011 - EnVR 13/10
1. Bei der Ermittlung des Ausgangsniveaus zur Bestimmung der Erlösobergrenzen nach § 34 Abs. 3 ARegV ist die höchstrichterliche Rechtsprechung zur Auslegung und Anwendung der Stromnetzentgeltverordnung zu berücksichtigen.*)
2. Die Vorschrift des § 25 ARegV findet im vereinfachten Verfahren nach § 24 ARegV keine Anwendung.*)
Volltext
IMRRS 2011, 3856
Öffentliches Recht
BGH, Urteil vom 25.10.2011 - VI ZR 93/10
1. Nimmt ein Betroffener einen Hostprovider auf Unterlassung der Verbreitung einer in einem Blog enthaltenen Äußerung eines Dritten in Anspruch, weil diese das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen verletze, setzt die Störerhaftung des Hostproviders die Verletzung zumutbarer Prüfpflichten voraus.*)
2. Der Hostprovider ist erst verantwortlich, wenn er Kenntnis von der Verletzung des Persönlichkeitsrechts erlangt. Dies setzt voraus, dass die Beanstandung des Betroffenen so konkret gefasst ist, dass der Rechtsverstoß auf der Grundlage der Behauptungen des Betroffenen unschwer bejaht werden kann.*)
3. Eine Verpflichtung zur Löschung des beanstandeten Eintrags besteht, wenn auf der Grundlage der Stellungnahme des für den Blog Verantwortlichen und einer etwaigen Replik des Betroffenen unter Berücksichtigung etwa zu verlangender Nachweise von einer rechtswidrigen Verletzung des Persönlichkeitsrechts auszugehen ist.*)
Volltext
IMRRS 2011, 3829
Öffentliches Recht
BGH, Urteil vom 13.10.2011 - III ZR 231/10
Wird bei der Festsetzung der Beihilfe die Überschreitung des Schwellenwertes (2,3facher Gebührensatz) in einer Zahnarztrechnung rechtswidrig und schuldhaft nicht anerkannt, und lässt sich daraufhin der den Antrag stellende Beamte wegen der bei ihm durch diese Entscheidung hervorgerufenen begründeten Zweifel an der Richtigkeit der Rechnungsstellung auf einen Zivilrechtsstreit mit dem behandelnden Arzt ein, so sind ihm die im Falle des Unterliegens entstehenden Kosten zu ersetzen.*)
Volltext
IMRRS 2011, 3810
Öffentliches Recht
BGH, Beschluss vom 07.11.2011 - V ZB 94/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext
IMRRS 2011, 3780
Öffentliches Recht
OLG Brandenburg, Urteil vom 08.11.2011 - 2 U 53/10
1. Die Pflicht zur Gewässerunterhaltung ist öffentlich-rechtlicher Natur.
2. Wird ein Betroffener durch eine Verletzung der Unterhaltungspflicht in seinem Eigentum geschädigt, kann ein zivilrechtlicher Schadensersatzanspruch nach allgemeinem Deliktsrecht (nicht aus Amtspflichtverletzung) gegeben sein. Es entspricht gefestigter Rechtsprechung, dass für den Fall der Nicht- oder Schlechterfüllung der Gewässerunterhaltungspflicht gehaftet wird.
Volltext
IMRRS 2011, 3761
Öffentliches Baurecht
OVG Thüringen, Urteil vom 06.07.2011 - 1 KO 1461/10
Zur bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit eines Schreinerei-Nebenbetriebes im unbeplanten Innenbereich.*)
Volltext
IMRRS 2011, 3760
Steuerrecht
OVG Thüringen, Beschluss vom 17.08.2011 - 3 EN 1514/10
1. Die "Satzung zur Erhebung einer Kulturförderabgabe für Übernachtungen in der Landeshauptstadt Erfurt" vom 9. Dezember 2010 ist bei einer summarischen Prüfung im Rahmen des vorläufigen Rechtsschutzes jedenfalls nicht als offensichtlich rechtswidrig zu beurteilen.*)
2. Das Interesse am Vollzug der Satzung überwiegt - bei als offen zugrunde gelegten Erfolgsaussichten eines Normenkontrollverfahrens (§ 47 VwGO) - das Interesse an der vorläufigen Aussetzung ihres Vollzugs.*)
Volltext
IMRRS 2011, 3756
Prozessuales
OVG Niedersachsen, Beschluss vom 11.08.2011 - 8 LA 104/11
1. Als Adressat eines Verwaltungsaktes ist der Zwangsverwalter als Partei kraft Amtes auch dann hinreichend erkennbar bezeichnet, wenn sich dies bei verständiger Würdigung (nur) aus der Begründung des Verwaltungsaktes ergibt.*)
2. § 25 Abs. 4 Satz 4 SchfG ist eine taugliche Rechtsgrundlage für den Erlass eines Leistungsbescheides über Schornsteinfegergebühren an den Zwangsverwalter eines Grundstücks.*)
3. Turnusmäßig durchzuführende Schornsteinfegerarbeiten nach § 13 Abs. 1 Nrn. 1 und 2 SchfG und zu erfüllende Kehr- oder Überprüfungspflichten nach der Nds. KÜVO sind wiederkehrende Leistungen im Sinne der §§ 155 Abs. 2, 10 Abs. 1 Nr. 3 ZVG.*)
4. Die Emissionsmessung bei Feuerungsanlagen für flüssige Brennstoffe nach § 15 Abs. 1 1. BImschV und die nach einer Beanstandung erfolgte Wiederholungsmessung an derselben Feuerungsanlage nach § 15 Abs. 5 i.V.m. § 14 Abs. 5 1. BImschV sind eine einheitliche (wiederkehrende) Leistung im Sinne der §§ 155 Abs. 2, 10 Abs. 1 Nr. 3 ZVG.*)
Volltext
IMRRS 2011, 3748
Öffentliches Baurecht
BVerwG, Beschluss vom 21.07.2011 - 4 BN 10/11
Der Begriff "Parkanlage" ist nicht auf die "öffentliche" Parkanlage beschränkt. Auch eine privat angelegte gärtnerische Fläche kann als "private" Grünfläche mit der Bezeichnung "Parkanlage" festgesetzt werden, sofern hierfür ein städtebaulicher Grund vorliegt.
Volltext
IMRRS 2011, 3721
Öffentliches Recht
BGH, Beschluss vom 06.10.2011 - V ZB 314/10
Ein Feststellungsantrag nach § 62 FamFG kann nach dem Tod des von einer vollzogenen Abschiebungs- oder Zurückschiebungshaft Betroffenen innerhalb der Rechtsmittelfristen von einem Angehörigen oder einer Vertrauensperson i.S.d. § 429 Abs. 2 FamFG gestellt oder fortgeführt werden. Auf deren Beteiligung am Verfahren erster Instanz kommt es nicht an.*)
Volltext
IMRRS 2011, 3712
Öffentliches Recht
BGH, Beschluss vom 27.10.2011 - V ZB 284/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext
IMRRS 2011, 3709
Öffentliches Recht
BGH, Beschluss vom 15.11.2011 - AK 18/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext
IMRRS 2011, 3667
Öffentliches Baurecht
VG Saarlouis, Urteil vom 23.11.2011 - 5 K 2254/10
1. Eine Nebenbestimmung, dass Windkraftanlagen nach 1 Jahr nachts nur noch betrieben werden dürfen, wenn die Einhaltung der Teil-Immissionsrichtwerte nachgewiesen wurden, ist rechtmäßig, wenn die Teil-Immissionsrichtwerte im Grenzbereich zu den Richtwerten nach Nummer 6 TA Lärm liegen.*)
2. Eine Nebenbestimmung in einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung, dass nach Ablauf von der drei Jahren nach Inbetriebnahme von Windkraftanlagen die Einhaltung des Schallleistungspegels durch Messung nachzuweisen ist, ist nach § 28 Abs. 1 Nr. 1 BImSchG zulässig und rechtmäßig, wenn die Teil-Immissionsrichtwerte im Grenzbereich zu den Richtwerten nach Nummer 6 TA Lärm liegen.*)
3. Eine Nebenbestimmung in einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung, dass die Anlagen nur außerhalb der Brutzeit (15.02. - 15.08.) errichtet werden dürfen, ist rechtswidrig, wenn dem Einwirkungsbereich der Windkraftanlagen keine überregionale oder regionale Bedeutung für die Brutvogel-Fauna zukommt und die Anlagen innerhalb landwirtschaftlich intensiv genutzter Flächen errichtet werden sollen.*)
4. Eine Nebenbestimmung in einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung, dass die Windkraftanlagen mit Systemen zur vollständigen und selbständigen Zustandsüberwachung der Bauteile Rotorblatt, Triebstrang und Bauwerk dem Stand der Technik entsprechend auszustatten sind, dient dem Schutz der Allgemeinheit und ist deshalb rechtmäßig.*)
5. Die Herstellungskosten einer Windkraftanlage sind maßgeblich von der technischen Ausstattung bestimmt.*)
6. Sind Gegenstand einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung mehrere gleichartige Windkraftanlagen, ermäßigt sich die Gebühr für die bauaufsichtliche Prüfung ab der zweiten Anlage auf die Hälfte.*)
Volltext
IMRRS 2011, 3661
Öffentliches Recht
VG Dresden, Urteil vom 26.04.2011 - 2 K 828/10
1. Der an ein Amtsgericht gerichtete Antrag einer Behörde auf Anordnung der Zwangsverwlatung für ein Grundstück eines Vollstreckungsschuldners stellt mangels Regelungsinhalt in der Regel keinen Verwaltungsakt dar.*)
2. Es handelte sich insoweit um einen reinen zwischenbehördlichen Akt der Rechtshilfe (wie OVG SA, B. v. 23.12.2008 - 2 M 235/08 -, NVwZ-RR 2009, 410).*)
3. Etwas anderes kann nur gelten, wenn ein Antrag einer Behörde auf Anordnung der Zwangsverwaltung für ein Grundstück auch einen Inhalt hat, mit dem das Vorliegen der Zwangsvollstreckungsvoraussetzungen in der Person des Grundstückseigentümers/Vollstreckungsschuldners festgestellt wird (wie HessFG, U. v. 18.08.1989 - 10 K 2574/89 -, juris).*)
Volltext
IMRRS 2011, 3650
Werkvertrag
OLG Stuttgart, Urteil vom 26.02.1992 - 3 U 82/91
(Ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext
IMRRS 2011, 3582
Gesellschaftsrecht
BVerwG, Urteil vom 31.08.2011 - 8 C 16.10
Schließt der Gesellschaftsvertrag einer GmbH, bei der eine Gemeinde Mehrheitsgesellschafterin ist, die Anwendung der Bestimmungen des Aktiengesetzes für den vorgesehenen fakultativen Aufsichtsrat aus, so muss er regeln, was stattdessen gelten soll. Dazu gehört auch die Regelung eines eventuellen Weisungsrechts der zuständigen kommunalen Organe. Ist dies nicht ausdrücklich erfolgt, kann das Bestehen eines Weisungsrechts durch Auslegung des Gesellschaftsvertrages ermittelt werden.*)
Volltext
IMRRS 2011, 3581
Öffentliches Baurecht
VGH Bayern, Beschluss vom 15.12.2009 - Vf. 6-VII-09
1. Art. 6 Abs. 9 Satz 1 Nr. 1 BayBO 2008, wonach u. a. Garagen ohne Einhaltung von Abstandsflächen zur Grundstücksgrenze errichtet werden dürfen, verletzt den Nachbarn nicht in seinem Eigentumsgrundrecht aus Art. 103 Abs. 1 BayVerf. Ein Wertungswiderspruch zu den bürgerlich-rechtlichen Regelungen über Abstandsflächen von Gewächsen in Art. 47 Abs. 1 AGBGB ist nicht gegeben.*)
2. Die in Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 lit. b BayBO 2008 für solche Garagen vorgesehene Verfahrensfreistellung ist mit der Bayerischen Verfassung vereinbar. Der Gesetzgeber ist nicht verpflichtet, zum Schutz von Grundstücksnachbarn stets ein präventives Baugenehmigungsverfahren vorzuschreiben oder vom Bauherrn vor Ausführung des Vorhabens eine Benachrichtigung der Nachbarn zu verlangen.*)
Volltext
IMRRS 2011, 3580
Leasing und Erbbaurecht
VGH Hessen, Urteil vom 04.03.2010 - 8 A 265/09
Das in § 43a HSOG geregelte, unter Ausnahmevorbehalt gestellte repressive Verbot der nicht gewerbsmäßigen Haltung gefährlicher Tiere wild lebender Arten ist mit dem Grundgesetz und mit der Verfassung des Landes Hessen vereinbar.*)
Volltext
IMRRS 2011, 3521
Öffentliches Recht
BGH, Urteil vom 25.10.2011 - VI ZR 332/09
Zur Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch eine Berichterstattung über die Mitwirkung als Darsteller in kommerziell zu verwertenden Pornofilmen.*)
Volltext
IMRRS 2011, 3495
Öffentliches Recht
BGH, Beschluss vom 13.10.2011 - V ZB 126/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext
IMRRS 2011, 3487
Öffentliches Recht
BGH, Beschluss vom 13.10.2011 - V ZB 13/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext
IMRRS 2011, 3311
Prozessuales
BGH, Urteil vom 06.10.2011 - RiZ(R) 7/10
Zur Frage einer Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit durch den Betrieb und die Administration des EDV-Netzes im Bereich der rechtsprechenden Tätigkeit.*)
Volltext
IMRRS 2011, 3278
Verwaltungsverfahren und Verwaltungsprozess
BVerwG, Urteil vom 31.08.2011 - 8 C 9.10
1. Im Streit um die Eintragungspflicht eines Handwerksbetriebes ist es Sache des Klägers, das beabsichtigte Gewerbe zu konkretisieren. Es ist nicht Aufgabe des Gerichts, gutachtlich diejenigen Einzeltätigkeiten zu ermitteln, mit denen ein Gewerbe noch eintragungsfrei betrieben werden könnte.*)
2. Den selbstständigen handwerksmäßigen Betrieb eines Dachdeckers im stehenden Gewerbe von der Eintragung in die Handwerksrolle und den Voraussetzungen hierfür abhängig zu machen, stellt keine unverhältnismäßige Beschränkung des Grundrechts der Berufsfreiheit dar.*)
3. Die Voraussetzungen, von denen § 7b HwO die Erteilung einer Ausübungsberechtigung an Handwerker aus dem Inland abhängig macht, sind mit dem Gleichheitssatz auch insoweit vereinbar, als sie von den Voraussetzungen abweichen, unter denen Handwerkern aus dem EU/EWR-Ausland nach § 9 HwO i.V.m. §§ 2 ff. EU/EWR-HwV eine gewerbliche Niederlassung oder das Erbringen grenzüberschreitender Dienstleistungen gestattet ist.*)
Volltext
IMRRS 2011, 3276
Mietrecht
LG Dresden, Urteil vom 25.02.2011 - 4 S 73/10
Derjenige Mieter, der angesichts einer über viele Jahre währenden Schadstoffexposition in seinem Wohnungs- und Arbeitsumfeld (hier: Asbestbelastung der "Sanierungsdringlichkeitsstufe I") heute mit der Gewissheit leben muss, dass bei ihm ein deutlich erhöhtes Risiko besteht, an Lungenkrebs oder anderen Krankheitsbildern der Lunge verfrüht zu versterben, kann wegen seiner psychischen Beeinträchtigung vom Vermieter jedenfalls dann Schmerzensgeld verlangen, wenn diesem infolge eines früheren Verdachtshinweises seitens des Mieters bzw. infolge der besonderen Asbestproblematik in den Neuen Bundesländern vor "der Wende", als flächendeckend schwach gebundene Asbestprodukte verwendet worden sind, das Erkrankungsrisiko bekannt sein musste.
Volltext
IMRRS 2011, 3275
Öffentliches Baurecht
VGH Bayern, Urteil vom 26.09.2011 - 1 B 11.550
1. Mit dem Tatbestandsmerkmal des "Dienens", § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB, soll sichergestellt werden, dass das Bauvorhaben tatsächlich in einer funktionalen Beziehung zu dem landwirtschaftlichen Betrieb steht. Die Zweckbestimmung des Erfordernisses liegt primär darin, Missbrauchsversuchen begegnen zu können und damit Vorhaben zu verhindern, die zwar objektiv geeignet wären, einem privilegierten Betrieb zu dienen, mit denen in Wirklichkeit aber andere Zwecke verfolgt werden.
2. Ob einem Vorhaben öffentliche Belange im Sinn des § 35 Abs. 3 BauGB entgegenstehen, ist im Wege einer "nachvollziehenden" Abwägung zu ermitteln, bei der dem Gebot der größtmöglichen Schonung des Außenbereichs Rechnung zu tragen ist.
3. Dem Begriff der Splittersiedlung steht nicht entgegen, dass es sich bei einem Vorhaben nicht um ein Wohngebäude, sondern um eine landwirtschaftlichen Zwecken dienende Anlage handelt. Denn auch bauliche Anlagen, die mit dem vorübergehenden Aufenthalt von Menschen verbunden sind, können im Hinblick auf den Schutzzweck des öffentlichen Belangs nach § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 7 BauGB die Gefahr einer Zersiedelung begründen. Eine Bebauung, bei der Anlagen dieser Art mehr oder weniger ungeordnet und damit unorganisch über den Außenbereich verstreut werden, ist "nicht weniger unangemessen als es für Wohnbauten zutrifft".
Volltext
IMRRS 2011, 3273
Wohnungseigentum
LG München I, Urteil vom 20.06.2011 - 1 S 23256/10
1. Werden in mehreren hintereinander unter einem TOP gefassten Beschlüssen diverse einzelne Baumaßnahmen beschlossen, die alle das Ziel haben, eine Gewerbeeinheit umzubauen, darf nicht nur jede einzelne Teilbaumaßnahme für sich allein, isoliert betrachtet und auf Nachteile gemäß § 14 Nr. 1 WEG hin untersucht werden. Es ist dabei vielmehr auch das Gesamtvorhaben insgesamt zu beurteilen (Anschluss an BayObLG NJW-RR 1992, 272).*)
2. Nachteile infolge der Umbaumaßnahmen sind nicht allein schon deswegen unvermeidlich im Sinne des § 14 Nr. 1 WEG, weil der Umbau erforderlich ist, um die betroffene Sondereigentumseinheit wirtschaftlich rentabel nutzen zu können. Das gilt auch, wenn die angestrebte Nutzung noch von der Teilungserklärung gedeckt wäre.*)
3. Sieht die Gemeinschaftsordnung vor, dass bauliche Änderungen der Zustimmung des Verwalters bedürfen, ist diese Regelung regelmäßig dahin auszulegen, dass dieses Erfordernis zusätzlich zur, nicht anstelle von der Zustimmungspflicht der Eigentümer nach §§ 22 Abs. 1, 14 Nr. 1 WEG besteht.*)
Volltext




