Immobilien- und Mietrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
1734 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2011
IMRRS 2011, 1701
Öffentliches Recht
BGH, Beschluss vom 28.04.2011 - V ZB 118/10
1. Abschiebungshaft kann auch durch einen Richter auf Probe angeordnet werden. § 68 Abs. 4 FamFG ist auf die Haftanordnung nicht entsprechend anwendbar.*)
2. Wird dem Betroffenen der Haftantrag erst zu Beginn der Anhörung ausgehändigt und kann der Betroffene ohne seinen Verfahrensbevollmächtigten nicht ohne weiteres dazu Stellung nehmen, muss ihm Gelegenheit zur Prüfung und Besprechung mit diesem gegeben werden. Der Erlass einer mehr als nur kurzfristigen einstweiligen Haftanordnung kommt dann nicht in Betracht.*)
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IMRRS 2011, 1686
Öffentliches Recht
BGH, Beschluss vom 09.05.2011 - V ZB 295/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2011, 1677
Öffentliches Recht
BGH, Beschluss vom 12.05.2011 - V ZB 189/10
Für die Verletzung der Regelung des § 72 Abs. 4 Satz 1 AufenthG ist es unerheblich, ob der Haftrichter Anhaltspunkte für die Prüfung der Normvoraussetzungen hatte und ob es die den Antrag stellende Behörde pflichtwidrig unterlassen hat, in dem Haftantrag auf ein schwebendes Ermittlungsverfahren hinzuweisen.*)
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IMRRS 2011, 1674
Öffentliches Recht
BGH, Beschluss vom 12.05.2011 - V ZB 296/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2011, 1665
Öffentliches Recht
BGH, Beschluss vom 12.05.2011 - V ZB 166/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2011, 1650
Öffentliches Recht
BGH, Beschluss vom 28.04.2011 - V ZB 292/10
1. Die Rechtsbeschwerde ist auch dann ohne Zulassung statthaft, wenn sie sich gegen einen Beschluss des Beschwerdegerichts richtet, mit welchem die Beschwerde gegen die Zurückweisung eines Haftaufhebungsantrags zurückgewiesen worden ist.*)
2. Die formelle Rechtskraft der Entscheidung über die Haftanordnung kann nicht durch ein Haftaufhebungsverfahren durchbrochen werden; hat sich die Haftanordnung erledigt, kann deshalb das Rechtsmittelgericht die Rechtsverletzung erst ab dem Eingang des Haftaufhebungsantrags bei dem Gericht des ersten Rechtszugs feststellen.*)
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IMRRS 2011, 1648
Öffentliches Recht
BGH, Beschluss vom 28.04.2011 - V ZB 184/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2011, 1632
Öffentliches Recht
BGH, Beschluss vom 28.04.2011 - V ZB 239/10
Eine in die Zuständigkeit der Bundespolizei fallende Zurückschiebung an der Grenze ist nur gegeben, wenn der Ausländer in unmittelbarem zeitlichem Zusammenhang mit seiner unerlaubten Einreise im Grenzgebiet angetroffen wird.*)
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IMRRS 2011, 1612
Öffentliches Recht
VG Ansbach, Urteil vom 18.01.2011 - AN 1 K 10.02009
1. Die sog. "wiederkehrende Überprüfungspflicht" in einer kommunalen Entwässerungssatzung trifft den Grundstückseigentümer als Zustandsverantwortlichen (Zustandsstörer) kraft Satzung.
2. Der Grundstückseigentümer kann sich nicht darauf berufen, dass die Kommune die Erfüllung dieser Verpflichtung bereits gegenüber den Voreigentümern hätte anordnen und durchsetzen können.
3. Sicherheitsrechtliche Eingriffsbefugnisse auf dem Gebiet der Gefahrenabwehr unterliegen nicht der Verwirkung.
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IMRRS 2011, 1581
Öffentliches Recht
BGH, Beschluss vom 06.05.2011 - V ZB 98/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2011, 1578
Öffentliches Recht
BGH, Urteil vom 05.05.2011 - III ZR 91/10
Zur Erforderlichkeit der Nachmeldung neuer, zwischen der ersten Meldung und der sachverständigen Schadensbegutachtung auftretender Wildschäden bei landwirtschaftlich genutzten Flächen (im Anschluss an BGH, Urteil vom 15. April 2010 - III ZR 216/09, VersR 2010, 1318).*)
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IMRRS 2011, 1576
Öffentliches Recht
BGH, Beschluss vom 28.04.2011 - V ZB 252/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2011, 1567
Öffentliches Recht
BGH, Beschluss vom 31.03.2011 - V ZB 186/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2011, 1566
Öffentliches Recht
BGH, Beschluss vom 12.05.2011 - V ZB 88/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2011, 1556
Öffentliches Baurecht
OVG Niedersachsen, Urteil vom 01.07.2010 - 1 KN 11/09
Ein Siedlungsbeschränkungsbereich zur Fluglärmbewältigung darf als Ziel der Raumordnung festgelegt werden. Das Fluglärmgesetz regelt Siedlungsbeschränkungen nicht abschließend. Die Raumordnung darf eigene Lärmgrenzwerte für einen Siedlungsbeschränkungsbereich festlegen.*)
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IMRRS 2011, 1552
Öffentliches Recht
VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 20.09.2010 - 2 S 136/10
1. Bei der Erhebung von Gebühren für die öffentliche Abwasserbeseitigung sind nach § 17 Abs. 3 KAG die anteiligen Kosten, die auf die Entwässerung von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen entfallen, von den Kosten nach § 14 Abs. 1 S. 1 KAG abzuziehen. Bei der vorzugwürdigen kostenorientierten Betrachtung sind dazu die Kosten für diejenigen Anlageteile, die sowohl der Grundstücksentwässerung als auch der Straßenentwässerung dienen, in dem Verhältnis aufzuteilen, in dem die (fiktiven) Kosten selbständiger Entwässerungsanlagen für den jeweiligen Zweck zueinander stehen. Eine exakte Berechnung dieses Verhältnisses ist jedenfalls mit einem vertretbaren Verwaltungsaufwand nicht möglich. Die betreffenden Kostenanteile dürfen daher geschätzt werden. Bei dieser Schätzung, die unter Rückgriff auf allgemeine Erfahrungswerte erfolgen kann, ist der Gemeinde ein mit den damit verbundenen Unsicherheiten entsprechender Spielraum einzuräumen, der nur dann überschritten ist, wenn bei der Schätzung wesentliche Umstände unberücksichtigt geblieben sind oder die Schätzung auf sach- oder wirklichkeitsfremden Überlegungen beruht.*)
2. Die Erhebung von Gebühren für die Beseitigung von Schmutzwasser einerseits und von Niederschlagswasser andererseits erfordert eine Aufteilung der Kosten der Abwasserbeseitigung auf die beiden Teilleistungsbereiche. Bei denjenigen Teileinrichtungen, die der Beseitigung sowohl des Schmutzwassers als auch des Niederschlagswassers dienen, ist eine rechnerisch exakte Aufteilung mit einem vertretbaren Verwaltungsaufwand ebenfalls nicht möglich. Die betreffenden Kostenanteile dürfen daher ebenfalls mit Hilfe allgemeiner Erfahrungswerte geschätzt werden.*)
3. Die Gemeinde kann sich dabei an den in der Literatur (Gössl/Höret/Schoch, BWGZ 2001, 820 ff., 844 ff.) genannten Empfehlungen orientieren, nach denen sich bei einer Gegenüberstellung der nach der kostenorientierten Methode ermittelten Herstellungskosten für die Kanalisation im Mittel ein Verhältnis von 60 zu 40 und bei den Herstellungskosten der Kläranlage ein Verhältnis von 90 zu 10 zwischen den auf die Beseitigung des Schmutzwassers und den auf die Beseitigung des Niederschlagswassers entfallenden Kosten ergibt.*)
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IMRRS 2011, 1523
Öffentliches Recht
BGH, Beschluss vom 19.05.2011 - V ZB 22/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2011, 1518
Öffentliches Recht
BGH, Beschluss vom 28.04.2011 - V ZB 140/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2011, 1514
Sachverständige
BVerwG, Urteil vom 26.01.2011 - 8 C 45.09
1. Der Begriff des Zugangs zu selbstständiger Erwerbstätigkeit im Sinne des § 2 Abs. 1 AGG setzt nicht voraus, dass es sich bei der selbstständigen Tätigkeit um einen eigenständigen Beruf im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu Art. 12 GG handelt.
2. Die Gewährleistung eines geordneten Rechtsverkehrs ist ein legitimes Ziel, das für öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige eine Ungleichbehandlung wegen des Alters durch Festsetzung eines Höchstalters von 68 Jahren rechtfertigen kann.
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IMRRS 2011, 1462
Öffentliches Recht
BGH, Beschluss vom 11.05.2011 - V ZB 265/10
Auch wenn der Haftrichter Abschiebungshaft für einen Zeitraum von weniger als drei Monaten anordnet, muss er eine Prognose darüber treffen, ob die Abschiebung bei realistischer Betrachtung innerhalb dieser Zeit erfolgen kann.*)
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IMRRS 2011, 1461
Öffentliches Recht
BGH, Beschluss vom 28.04.2011 - V ZB 14/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2011, 1426
Öffentliches Recht
BGH, Beschluss vom 07.04.2011 - V ZB 133/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2011, 1425
Öffentliches Recht
BGH, Beschluss vom 07.04.2011 - V ZB 141/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2011, 1421
Öffentliches Recht
BGH, Beschluss vom 07.04.2011 - V ZB 111/10
Beruht die Nichteinhaltung der für Eilverfahren geltenden Fristen (Art. 18 Abs. 6, Art. 20 Abs. 1 Buchstabe b Dublin II-Verordnung) auch auf Versäumnissen des Bundesamts, ist auf einen Antrag des Betroffenen nach § 426 Abs. 2 Satz 1 FamFG die zur Sicherung der Überstellung in einen anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union angeordnete Zurückschiebungshaft aufzuheben.*)
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IMRRS 2011, 1416
Öffentliches Recht
BGH, Urteil vom 14.04.2011 - III ZR 30/10
Zur Bemessung der Enteignungsentschädigung, wenn sich in den zum Neubau einer Bundesautobahn benötigten Grundstücken bergfreie Bodenschätze befinden, die infolge des Straßenbauvorhabens nicht mehr gewonnen werden können.*)
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IMRRS 2011, 1414
Öffentliches Recht
BGH, Beschluss vom 07.04.2011 - V ZB 77/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2011, 1413
Öffentliches Recht
BGH, Beschluss vom 03.05.2011 - V ZA 10/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2011, 1409
Öffentliches Recht
BGH, Beschluss vom 15.04.2011 - BLw 9/10
Maßgeblich für die Beurteilung, ob eine landwirtschaftliche Besitzung ein Hof im Sinne der Höfeordnung ist, ist der von dem Finanzamt ermittelte Wirtschaftswert, auch wenn er sich nicht aus einem förmlichen Bescheid ergibt.*)
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IMRRS 2011, 1403
Gesellschaftsrecht
BGH, Beschluss vom 21.04.2011 - III ZR 114/10
Errichtet der Träger eines Plankrankenhauses als Alleingesellschafter eine GmbH, die auf dem Gelände des Plankrankenhauses eine Privatkrankenanstalt für Privatpatienten betreibt, unterliegt diese Privatkrankenanstalt auch dann nicht den Bestimmungen des Krankenhausentgeltrechts, wenn sie ihre Patienten mit Hilfe der apparativen Ausstattung und unter Einsatz von Ärzten des Plankrankenhauses behandelt.*)
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IMRRS 2011, 1402
Öffentliches Recht
BGH, Beschluss vom 27.04.2011 - V ZB 71/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2011, 1394
Öffentliches Baurecht
VGH Bayern, Urteil vom 23.11.2010 - 1 BV 10.1332
1. Einer kommunalen Planung, die Mobilfunkanlagen in Wohngebieten ausschließen möchte, soweit deren Versorgung mit Mobilfunkleistungen von anderen Standorten im Gemeindegebiet aus sichergestellt werden kann, fehlt die städtebauliche Rechtfertigung nicht deswegen, weil sie sich ausschließlich auf rechtlich irrelevante "Immissionsbefürchtungen" stützen würde.*)
2. Die ausnahmsweise Zulässigkeit von fernmeldetechnischen Nebenanlagen gemäß § 14 Abs. 2 BauNVO kann in den Baugebieten gemäß §§ 2 bis 9 BauNVO auf der Grundlage von § 1 Abs. 6 Nr. 1 BauNVO ausgeschlossen werden.*)
3. Ein bauplanungsrechtlich relevantes verfahrensfreies Vorhaben wird auch dann von einer Veränderungssperre erfasst, wenn diese erst während der Bauausführung in Kraft tritt. Werden die rechtlich geschützten Interessen des Bauherrn hierdurch unverhältnismäßig beeinträchtigt, kann er die Zulassung einer Ausnahme von der Veränderungssperre (§ 14 Abs. 2 BauGB) beanspruchen.*)
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IMRRS 2011, 1384
Steuerrecht
BFH, Beschluss vom 07.12.2010 - IX R 70/07
Es wird eine Entscheidung des BVerfG darüber eingeholt, ob § 11 Abs. 2 Satz 3 i.V.m. § 52 Abs. 30 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes i.d.F. des Gesetzes zur Umsetzung von EU-Richtlinien in nationales Steuerrecht und zur Änderung weiterer Vorschriften (Richtlinien-Umsetzungsgesetz) vom 9. Dezember 2004 (BGBl I 2004, 3310) gegen die verfassungsrechtlichen Grundsätze des Vertrauensschutzes verstößt, soweit danach im Voraus gezahlte Erbbauzinsen auch dann auf den Zeitraum zu verteilen sind, für den sie geleistet werden, wenn sie im Jahr 2004, aber noch vor der Einbringung der Neuregelung in den Deutschen Bundestag am 27. Oktober 2004 verbindlich vereinbart und gezahlt wurden.*)
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IMRRS 2011, 1381
Mietrecht
AG Hamburg-Blankenese, Urteil vom 19.02.2010 - 518 C 399/09
Das Fehlen einer "blauen Tonne" belastet den Mieter nur unerheblich, weshalb allein aus diesem Grund die Miete nicht gemindert sein kann.
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IMRRS 2011, 1332
Öffentliches Recht
BGH, Beschluss vom 30.03.2011 - KZR 70/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2011, 1327
Öffentliches Recht
BGH, Beschluss vom 31.03.2011 - V ZB 323/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2011, 1322
Öffentliches Recht
BGH, Beschluss vom 31.03.2011 - V ZA 3/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2011, 1310
Öffentliches Recht
BGH, Beschluss vom 07.04.2011 - V ZB 211/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2011, 1307
Öffentliches Recht
BGH, Urteil vom 29.03.2011 - VI ZR 117/10
Werden ein Auskunftsanspruch gemäß § 84a AMG und ein Schadensersatzanspruch gemäß § 84 AMG im Wege der objektiven Klagehäufung geltend gemacht, darf über den Auskunftsanspruch grundsätzlich durch Teilurteil entschieden werden.*)
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IMRRS 2011, 1279
Öffentliches Recht
BGH, Beschluss vom 31.03.2011 - V ZB 83/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2011, 1274
Öffentliches Recht
BGH, Urteil vom 24.11.2010 - I ZR 204/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2011, 1259
Öffentliches Recht
BGH, Beschluss vom 07.04.2011 - V ZB 185/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2011, 1249
Öffentliches Recht
BGH, Beschluss vom 01.04.2011 - V ZB 26/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2011, 1217
Öffentliches Recht
BGH, Beschluss vom 14.04.2011 - V ZB 76/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2011, 1202
Öffentliches Recht
BGH, Beschluss vom 07.04.2011 - I ZR 53/09
Dem Gerichtshof der Europäischen Union wird zur Auslegung der Richtlinie 93/42/EWG des Rates vom 14. Juni 1993 über Medizinprodukte (ABl. Nr. L 169 vom 12. Juli 1993, S. 1), zuletzt geändert durch die Richtlinie 2007/47/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. September 2007 (ABl. Nr. 247 vom 21. September 2007, S. 21), folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt:*)
Stellt ein Gegenstand, der vom Hersteller zur Anwendung für Menschen zum Zwecke der Untersuchung eines physiologischen Vorgangs bestimmt ist, nur dann ein Medizinprodukt im Sinne von Art. 1 Abs. 2 Buchst. a 3. Spiegelstrich der Richtlinie 93/42/EWG dar, wenn er auf einen medizinischen Zweck ausgerichtet ist?*)
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IMRRS 2011, 1101
Öffentliches Recht
BGH, Urteil vom 16.03.2011 - VIII ZR 48/10
Für den Zeitpunkt der Inbetriebnahme einer Anlage zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbarer Energie ist auch dann auf die erstmalige Inbetriebsetzung der Anlage nach Herstellung ihrer technischen Betriebsbereitschaft abzustellen, wenn der Stromerzeugung aus Erneuerbarer Energie zunächst ein technisch notwendiger konventioneller Anfahrbetrieb mit fossilen Brennstoffen vorausgeht (Fortführung von BGH, Urteil vom 21. Mai 2008 - VIII ZR 308/07, WM 2008, 1799).*)
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IMRRS 2011, 1095
Öffentliches Recht
BGH, Beschluss vom 06.04.2011 - V ZB 77/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2011, 1052
Öffentliches Recht
BGH, Urteil vom 22.02.2011 - VI ZR 115/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2011, 1018
Vergabe
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 01.04.2011 - 15 Verg 1/11
1. Zu den Vergabevorschriften gehören alle Regelungen, die mit dem formellen und materiellen Vergaberecht in Zusammenhang stehen. Bestimmungen aus dem Bereich der Abfallwirtschaft zählen hierzu nicht.
2. Sowohl die Pflicht zur Ausschreibung einzelner Entsorgungsdienstleistungen als auch die rechtsverbindliche Vorgabe einzelner Beseitigungsanlagen beruhen auf bundesrechtlichen Vorschriften (§ 97 ff. GWB; § 29 Abs. 1 Satz 4, Abs. 4 KrW-/AbfG), die ihre Grundlage im europäischen Recht haben. In Folge dessen gebührt keinem der Normen der prinzipielle Vorrang. Vielmehr schränkt das Abfallrecht die Ausschreibungspflicht des öffentlichen Entsorgungsträgers ein. Dieses Nebeneinander von Vergaberecht und Abfallwirtschaftsplanung führt jedoch nicht dazu, dass abfallrechtliche Bestimmung damit zu Bestimmungen des Vergaberechts werden, auf die sich der einzelne Bieter berufen kann.
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IMRRS 2011, 0981
Öffentliches Recht
BGH, Urteil vom 14.10.2010 - I ZR 191/08
Sind in einem im Internet veröffentlichten, seinem übrigen Inhalt nach dem Schutz der Presse- und Meinungsfreiheit unterfallenden Beitrag elektronische Verweise (Links) auf fremde Internetseiten in der Weise eingebettet, dass sie einzelne Angaben des Beitrags belegen oder diese durch zusätzliche Informationen ergänzen sollen, so werden auch diese Verweise von der Presse- und Meinungsfreiheit umfasst.*)
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IMRRS 2011, 0971
Öffentliches Recht
AG Lörrach, Beschluss vom 12.02.2011 - 25 UR II 27/10
1. Der Gleichbehandlungsgrundsatz und Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verpflichten die den Kostenansatz tätigende Behörde, die zu erhebende Gebühr nach dem wirtschaftlichen Wert der Amtshandlung zu bemessen. Zufällige Ereignisse dürfen dies nicht beeinflussen.*)
2. Haften mehrere Sondereigentumseinheiten im Rahmen einer Globalgrundschuld so wäre es unverhältnismäßig, die Kosten der Löschung der Grundschuld alleine dem Erwerber aufzuerlegen, der den Antrag auf Entlassung aus der Haftung als letztes stellt.*)
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