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Volltexturteile nach Sachgebieten

Sachgebiet: Allgemeines Zivilrecht

3576 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2014

IMRRS 2014, 0445
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Zurückbehaltungsrecht nach Verzug: Keine Rückwirkung!

OLG Frankfurt, Urteil vom 14.11.2013 - 15 U 80/12

Ist Verzug eingetreten, kommt dem Ausüben eines Zurückbehaltungsrechts durch den Schuldner keine Rückwirkung zu. Der Schuldner kann sich also nicht etwa rückwirkend von der Verpflichtung zur Zahlung von Verzugszinsen befreien (Anschluss an BGH, Urt. v. 26.9.2013 - VR ZR 2/13).*)

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IMRRS 2014, 0474
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht

BGH, Beschluss vom 29.01.2014 - XII ZB 303/13

1. Der vollständige Ausschluss des Versorgungsausgleichs kann auch bei einer Alleinverdienerehe der ehevertraglichen Wirksamkeitskontrolle standhalten, wenn die wirtschaftlich nachteiligen Folgen dieser Regelung für den belasteten Ehegatten durch die ihm gewährten Kompensationsleistungen (hier: Finanzierung einer privaten Kapitalversicherung; Übertragung einer Immobilie) ausreichend abgemildert werden.*)

2. Zu den subjektiven Voraussetzungen der Sittenwidrigkeit im Rahmen der Gesamtwürdigung eines objektiv einseitig belastenden Ehevertrages (Fortführung der Senatsurteile vom 31. Oktober 2012 XII ZR 129/10 FamRZ 2013, 195 und vom 21. November 2012 XII ZR 48/11 FamRZ 2013, 269).*)

3. Das gesetzliche Verbot des Verzichts auf Trennungsunterhalt kann durch ein pactum de non petendo nicht umgangen werden.*)

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IMRRS 2014, 0456
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Telefax zugegangen? Zur Beweiskraft des "OK-Vermerks"

BGH, Urteil vom 19.02.2014 - IV ZR 163/13

1. Ein privater Krankheitskostenversicherungsvertrag wird nicht vom Insolvenzbeschlag erfasst und unterliegt daher nicht dem Wahlrecht des Insolvenzverwalters nach § 103 InsO.*)

2. Zum Nachweis des Zugangs eines im Sendeprotokoll mit "OK-Vermerk" versehenen Telefaxes.*)

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IMRRS 2014, 0543
SachverständigeSachverständige
Verkehrsrecht - Sachverständiger nach Unfall immer erforderlich?

BGH, Urteil vom 11.02.2014 - VI ZR 225/13

Zur Frage der Erforderlichkeit von Sachverständigenkosten nach einem Verkehrsunfall.*)

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IMRRS 2014, 0381
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Abgrenzung Schiedsgutachtenvereinbarung-Vergleich!

BGH, Beschluss vom 18.12.2013 - IV ZR 207/13

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2014, 0351
BauträgerBauträger
Abtretung von Mängelansprüchen: Klausel hinreichend bestimmt?

OLG Düsseldorf, Urteil vom 24.09.2013 - 21 U 122/12

1. Werden sämtliche Kaufverträge vor demselben Notar beurkundet, ist davon auszugehen, dass der Notar im Auftrag des Bauträgers das gesamte Vertragsformular entwickelt hat. Sämtliche Klauseln des Vertrags sind deshalb als Allgemeine Geschäftsbedingungen anzusehen.

2. Allgemeine Geschäftsbedingungen sind gemäß ihrem objektiven Inhalt und typischen Sinn so auszulegen, wie sie von verständigen und redlichen Vertragspartnern unter Abwägung der Interessen der normalerweise beteiligten Kreise verstanden werden. Lässt der Wortlaut mehrere Auslegungsmöglichkeiten zu, ist derjenigen der Vorzug zu geben, die zu einem vernünftigen, widerspruchsfreien und den Interessen beider Vertragsparteien gerecht werdenden Ergebnis führt.

3. Das Erfordernis der Bestimmbarkeit der abgetretenen Forderung verlangt nicht, dass die Klausel derart formuliert ist, dass ihrem Wortlaut für alle denkbaren Fälle zweifelsfrei entnommen werden kann, auf welche Forderungen sie sich erstreckt. Ausreichend ist es, wenn im Zeitpunkt des Entstehens der Forderungen bestimmbar ist, ob sie von der Abtretung erfasst werden.

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IMRRS 2014, 0338
ImmobilienImmobilien
Zustandekommen eines Energielieferungsvertrages

BGH, Urteil vom 22.01.2014 - VIII ZR 391/12

Zum Zustandekommen eines Energielieferungsvertrages durch bloße Belieferung eines unter Zwangsverwaltung stehenden Grundstücks mit Strom.*)

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IMRRS 2014, 0302
ProzessualesProzessuales
Einspeisevergütung: Voraussetzungen für Prozessstandschaft?

OLG Koblenz, Urteil vom 23.01.2013 - 5 U 1276/12

Zur Frage, unter welchen prozessualen und materiellen Voraussetzungen der Betreiber einer auf Konversionsflächen errichteten Photovoltaikanlage die Einspeisevergütung in gewillkürter Prozessstandschaft zugunsten seiner finanzierenden Bank als Sicherungszessionarin des Vergütungsanspruchs durch einstweilige Verfügung gegen den Netzbetreiber geltend machen kann.*)

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IMRRS 2014, 0290
ImmobilienImmobilien
Heizkostenverteiler müssen nicht gewartet werden!

AG Osnabrück, Urteil vom 05.08.2013 - 14 C 557/12

Ein Wartungsvertrag über Heizkostenverteiler ist anfechtbar, wenn die Wartung dieser Geräte nicht notwendig ist und der Kunde beim Vertragsabschluss hierüber getäuscht wurde.

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IMRRS 2014, 0281
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Finanzierten Radlader verkauft: Geschäftsführer haftet!

OLG Saarbrücken, Urteil vom 30.01.2014 - 4 U 49/13

Zu den Voraussetzungen der deliktischen Haftung des GmbH-Geschäftsführers gegenüber dem Sicherungsnehmer bei fahrlässiger Veräußerung von Sicherungsgut.*)

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IMRRS 2014, 0274
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Energierecht: Wann liegt eine Erweiterungsmaßnahme vor?

BGH, Beschluss vom 17.12.2013 - EnVR 18/12

1. Als Erweiterungs- und Umstrukturierungsmaßnahmen im Sinne von § 23 Abs. 1 Satz 1 ARegV sind nicht nur Maßnahmen anzusehen, die durch eine Veränderung der Versorgungsaufgabe veranlasst werden und deshalb als grundlegend zu qualifizieren und mit besonders hohen Kosten verbunden sind.*)

2. Eine Maßnahme ist als Erweiterungs- oder Umstrukturierungsmaßnahme anzusehen, wenn sie sich nicht im Austausch bereits vorhandener Komponenten und der damit zwangsläufig einhergehenden Verbesserungen erschöpft, sondern jedenfalls auch zu einer nicht nur unbedeutenden Vergrößerung des Netzes oder zu einer nicht nur unbedeutenden Veränderung von sonstigen technischen Parametern führt, die für den Betrieb des Netzes erheblich sind.*)

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IMRRS 2014, 0272
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Stromvertrag: Folgen unwirksamer Preisklauseln?

BGH, Urteil vom 15.01.2014 - VIII ZR 80/13

1. Zu den Voraussetzungen einer ergänzenden Vertragsauslegung (§§ 157, 133 BGB) bei einer infolge der Unwirksamkeit einer formularmäßig vereinbarten Preisänderungsklausel nach § 307 BGB entstehenden planwidrigen Regelungslücke in einem Stromlieferungsvertrag mit einem (Norm-)Sonderkunden (Fortführung von BGH, Urteile vom 14. Juli 2010 - VIII ZR 246/08, BGHZ 186, 180 Rn. 50; vom 14. März 2012 VIII ZR 113/11, BGHZ 192, 372 Rn. 23, und VIII ZR 93/11, ZNER 2012, 265 Rn. 28).*)

2. Erhebt der Kunde gegen Preiserhöhungen des Energieversorgers bereits innerhalb von drei Jahren nach der ersten Jahresabrechnung Widerspruch, fehlt es schon an der Voraussetzung einer ergänzenden Vertragsauslegung, dass der Kunde den Preiserhöhungen über einen längeren Zeitraum nicht widersprochen hat (Fortführung von BGH, Urteile vom 14. März 2012 VIII ZR 113/11, BGHZ 192, 372 Rn. 23, und VIII ZR 93/11, ZNER 2012, 265 Rn. 28; vom 31. Juli 2013 VIII ZR 162/09, NJW 2013, 3647 Rn. 64).*)

3. Ein Energieversorgungsunternehmen hat auch dann Anlass, die Wirksamkeit seiner Preisänderungsklauseln zu prüfen und eine Beendigung des Vertragsverhältnisses in Betracht zu ziehen, wenn der Kunde in seinem Widerspruch nur die Unbilligkeit einer angekündigten Preiserhöhung geltend macht; auf die tatsächlichen oder von dem Energieversorger vermuteten Gründe für den Widerspruch kommt es nicht an (Bestätigung von BGH, Beschlüsse vom 7. September 2011 VIII ZR 14/11, [...] Rn. 7; vom 6. Dezember 2011 VIII ZR 224/11, [...] Rn. 6).*)

4. Für eine nach Beendigung des Energieversorgungsvertrages erhobene Klage des Kunden auf Feststellung der Unbilligkeit der Preisbestimmungen des Energieversorgers fehlt jedenfalls dann das Feststellungsinteresse, wenn keine Rechnungen für die Energielieferung mehr zu erwarten sind; in diesem Fall besteht kein Interesse des Kunden mehr, sich durch die Feststellung der Unbilligkeit der Preisbestimmungen des Energieversorgers eine Grundlage dafür zu schaffen, bei künftigen Forderungen des Versorgers die Zahlung (teilweise) zu verweigern (Fortführung von BGH, Urteile vom 13. Juni 2007 VIII ZR 36/06, BGHZ 172, 315 Rn. 10; vom 17. Dezember 2008 VIII ZR 274/06, BGHZ 179, 186 Rn. 11; BGH, Beschluss vom 27. Oktober 2009 VIII ZR 204/08, ZNER 2010, 65 Rn. 5).*)

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IMRRS 2014, 0249
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Fristbeginn bei Anfechtung der Vaterschaft

BGH, Urteil vom 11.12.2013 - XII ZR 58/12

Der Umstand, dass beim Geschlechtsverkehr mit einem anderen Mann als dem rechtlichen Vater Kondome benutzt wurden, schließt die Kenntnis von der Möglichkeit der Abstammung des Kindes von diesem anderen Mann nicht aus (im Anschluss an Senatsurteil vom 29. März 2006 - XII ZR 207/03 - FamRZ 2006, 771).*)

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IMRRS 2014, 0244
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
"Betriebswirt ( VWA) ": Keine höhere Vergütung!

BGH, Beschluss vom 11.12.2013 - XII ZB 355/12

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2014, 0243
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
"Betriebswirt ( VWA) ": Keine höhere Vergütung!

BGH, Beschluss vom 11.12.2013 - XII ZB 383/12

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2014, 0232
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Wann kommt eine Sache dem Mitbesitzer "abhanden"?

BGH, Urteil vom 13.12.2013 - V ZR 58/13

Eine bewegliche Sache kommt dem mitbesitzenden Eigentümer nicht im Sinne von § 935 Abs. 1 BGB abhanden, wenn er selbst den unmittelbaren Besitz ohne Willen des eigentumslosen Mitbesitzers freiwillig aufgibt.*)

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IMRRS 2014, 0214
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Zivilrecht - Entschädigung für Beleidigung im Internet

BGH, Urteil vom 17.12.2013 - VI ZR 211/12

1. Eine Geldentschädigung wegen Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch eine Internetveröffentlichung ist nicht generell höher oder niedriger zu bemessen als eine Entschädigung wegen eines Artikels in den Print-Medien.*)

2. Die Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts kann demjenigen, der persönlichkeitsrechtsverletzende eigene Inhalte im Internet zum Abruf bereit hält, auch insoweit zuzurechnen sein, als sie erst durch die Weiterverbreitung des Ursprungsbeitrags durch Dritte im Internet entstanden ist.*)

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IMRRS 2014, 0210
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Wann sind Verhandlungen verjährungshemmend?

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 14.01.2014 - 4 W 40/13

Verjährungshemmende Verhandlungen über den Anspruch i.S.v. § 203 BGB setzen nicht voraus, dass die Verhandlungen darauf abzielen, die Ansprüche zu realisieren. Vielmehr kann es im Einzelfall genügen, wenn sich der Anspruchsinhaber Ansprüchen berühmt, um seine Verhandlungsposition in Bezug auf ein anderes Interesse zu stärken.*)

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IMRRS 2014, 0196
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Bürgschaftsforderung muss eindeutig bestimmbar sein!

BGH, Beschluss vom 17.12.2013 - XI ZR 24/13

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2014, 0193
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Vergütung für die alleinige Nutzung einer Ehewohnung

BGH, Beschluss vom 18.12.2013 - XII ZB 268/13

Eine Vergütung für die alleinige Nutzung der Ehewohnung kann auch zugesprochen werden, wenn ein Ehegatte während des Getrenntlebens aus einer Ehewohnung weicht, für die beiden Ehegatten gemeinsam ein unentgeltliches Wohnungsrecht eingeräumt ist (Fortführung von Senatsurteil vom 15. Februar 2006 - XII ZR 202/03 - FamRZ 2006, 930). Dies setzt nicht voraus, dass der in der Ehewohnung verbleibende Ehegatte die ihm durch die ungeteilte Nutzung zuwachsenden Vorteile wirtschaftlich verwerten kann (insoweit Aufgabe von Senatsurteil vom 8. Mai 1996 - XII ZR 254/94 - FamRZ 1996, 931).*)

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IMRRS 2014, 0175
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Zur Auslegung eines "Geld zurück-Auftrags"!

BGH, Urteil vom 11.12.2013 - IV ZR 136/13

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2014, 0154
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Zur Höhe des Stundensatzes bei der Betreuervergütung

BGH, Beschluss vom 04.12.2013 - XII ZB 252/13

Zur Höhe des Stundensatzes bei der Betreuervergütung.*)

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IMRRS 2014, 0137
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Sonstiges Zivilrecht -

BGH, Beschluss vom 17.12.2013 - VI ZR 230/12

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2014, 0135
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Baustellenabsicherung repariert: Schadenshöhe?

BGH, Urteil vom 19.11.2013 - VI ZR 363/12

Wird eine im Bereich einer Autobahn befindliche Baustellenabsicherungsanlage durch ein Kraftfahrzeug beschädigt, kann dem Unternehmer, der die Anlage im Auftrag der zuständigen Behörde errichtet hat, ein Anspruch auf Ersatz des entstandenen Schadens in Höhe des Werklohns zustehen, den ein gewerblicher Betrieb für eine Reparatur in vergleichbaren Fällen üblicherweise verlangen kann.*)

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IMRRS 2014, 0095
ProzessualesProzessuales
Sonstiges Zivilrecht -

BGH, Beschluss vom 11.12.2013 - XII ZB 280/11

1. Ob einem Betroffenen auch dann, wenn ein Regelfall nach § 276 Abs. 1 Satz 2 FamFG nicht vorliegt, ein Verfahrenspfleger zu bestellen ist, hängt vom Grad der Krankheit oder Behinderung sowie von der Bedeutung des jeweiligen Verfahrensgegenstands ab (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 13. November 2013 - XII ZB 339/13 - [...]).*)

2. In Betreuungssachen steht das Verschlechterungsverbot einer Erweiterung des Aufgabenkreises im Beschwerdeverfahren entgegen, wenn allein der Betroffene gegen die Bestellung des Betreuers Beschwerde eingelegt hat.*)

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IMRRS 2014, 0093
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Nur die tatsächlichen Reparaturkosten werden erstattet!

BGH, Urteil vom 03.12.2013 - VI ZR 24/13

Lässt der Geschädigte einen Kraftfahrzeugsachschaden sach- und fachgerecht in dem Umfang reparieren, den der eingeschaltete Sachverständige für notwendig gehalten hat, und unterschreiten die von der beauftragten Werkstatt berechneten Reparaturkosten die von dem Sachverständigen angesetzten Kosten, so beläuft sich auch im Rahmen einer fiktiven Abrechnung der zur Herstellung erforderliche Geldbetrag auf die tatsächlich angefallenen Bruttokosten. Der Geschädigte hat in diesem Fall keinen Anspruch auf Zahlung des vom Sachverständigen angesetzten Nettobetrags zuzüglich der tatsächlich gezahlten Umsatzsteuer, soweit dieser Betrag die tatsächlich gezahlten Bruttoreparaturkosten übersteigt.*)

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IMRRS 2014, 0084
Handels- und GesellschaftsrechtHandels- und Gesellschaftsrecht
Sonstiges Zivilrecht -

BGH, Beschluss vom 04.12.2013 - XII ZB 534/12

Bei einer von einem Ehegatten als selbständigem Handelsvertreter am Bewertungsstichtag noch betriebenen Versicherungsagentur sind grundsätzlich weder ein über den Substanzwert hinausgehender Goodwill der Agentur noch ein künftiger Ausgleichsanspruch nach § 89 b HGB in den Zugewinnausgleich einzubeziehen (Fortführung von BGHZ 68, 163 = FamRZ 1977, 386).*)

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IMRRS 2014, 0078
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Rückwirkung der Hemmung bei schwebenden Verhandlungen

BGH, Beschluss vom 19.12.2013 - IX ZR 120/11

Bei schwebenden Verhandlungen wirkt die Hemmung grundsätzlich auf den Zeitpunkt zurück, in dem der Gläubiger seinen Anspruch gegenüber dem Schuldner geltend gemacht hat (Anschluss an BGH, Urteil vom 11. November 1958 - VI ZR 231/57, VersR 1959, 34, 36; vom 13. Februar 1962 - VI ZR 195/61, VersR 1962, 615).*)

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IMRRS 2014, 0048
Handels- und GesellschaftsrechtHandels- und Gesellschaftsrecht

BGH, Urteil vom 28.11.2013 - I ZR 144/12

1. Wird der Frachtführer (oder eine von ihm eingesetzte Hilfsperson) vor Beendigung des gemäß § 412 Abs. 1 Satz 1 HGB allein dem Absender obliegenden Verladevorgangs ohne dessen Kenntnis und Billigung beim Verladen des Transportgutes tätig, folgt daraus nicht, dass der Frachtführer das Gut schon zu Beginn seiner eigenmächtigen Mitwirkung bei der Verladung im Sinne von § 425 Abs. 1 HGB in seine Obhut genommen hat.*)

2. Verlädt der Frachtführer oder eine Hilfsperson das Transportgut eigenmächtig und kommt es dabei zu einer Beschädigung des Gutes, begründet dies einen Schadensersatzanspruch des Auftraggebers gegen den Frachtführer gemäß § 280 Abs. 1 Satz 1 BGB.*)

3. Die Vorschrift des § 433 HGB schließt Güterschäden unabhängig vom Zeitpunkt ihrer Entstehung generell von ihrem Anwendungsbereich aus.*)

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IMRRS 2014, 0037
ProzessualesProzessuales
Sonstiges Zivilrecht -

BGH, Beschluss vom 27.11.2013 - XII ZB 464/13

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2014, 0036
ProzessualesProzessuales
Sonstiges Zivilrecht -

BGH, Beschluss vom 20.11.2013 - XII ZB 576/12

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2014, 0035
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Sonstiges Zivilrecht -

BGH, Urteil vom 04.12.2013 - XII ZR 157/12

Zur Haftung des Jugendamtes bei Ausübung einer unterhaltsrechtlichen Beistandschaft.*)

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IMRRS 2014, 0034
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Sonstiges Zivilrecht -

BGH, Beschluss vom 20.11.2013 - XII ZB 569/12

Zur Bestimmung des zur Mitwirkung in einem die Personensorge betreffenden Verfahren sachlich zuständigen Jugendamts.*)

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IMRRS 2014, 0014
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Leasing: Gewährleistung bei Lieferanteninsolvenz?

BGH, Urteil vom 13.11.2013 - VIII ZR 257/12

1. Der Leasingnehmer, dem der Leasinggeber unter Ausschluss einer mietrechtlichen Gewährleistung die gegen den Lieferanten bestehenden kaufrechtlichen Gewährleistungsansprüche leasingtypisch abgetreten hat, ist bei Mängeln der Leasingsache nur und erst dann berechtigt, die Zahlung der Leasingraten vorläufig einzustellen, wenn er die ihm übertragenen Ansprüche und Rechte gegen den Lieferanten bei dessen Weigerung klageweise geltend macht (Bestätigung der Senatsurteile vom 19. Februar 1986 - VIII ZR 91/85, BGHZ 97, 135; vom 16. Juni 2010 - VIII ZR 317/09, WM 2010, 1561).*)

2. Bei Insolvenz des Lieferanten setzt dies voraus, dass der Leasingnehmer vor Einstellung der Zahlung der Leasingraten seine Gewährleistungsansprüche durch Anmeldung zur Insolvenztabelle und bei einem Bestreiten des Insolvenzverwalters durch Klage auf Feststellung zur Tabelle geltend macht.*)

3. Fällt der Leasingnehmer im Falle eines mangelbedingten Rücktritts vom Kaufvertrag bei einer erfolgreichen Klage auf Rückzahlung des Kaufpreises an den Leasinggeber mit Kostenerstattungsansprüchen aus, kann er vom Leasinggeber eine Erstattung dieser Kosten beanspruchen.*)

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IMRRS 2014, 0004
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Wann ist abgetretene Forderung hinreichend bestimmt?

OLG Saarbrücken, Urteil vom 04.12.2013 - 2 U 13/13

Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen die abzutretende Forderung hinreichend bestimmt oder zumindest bestimmbar ist.*)

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IMRRS 2014, 0001
ProzessualesProzessuales
Pflichten und Haftung eines Steuerberaters?

BGH, Beschluss vom 27.11.2013 - III ZR 354/13

Der Mittelverwendungskontrolleur übt eine treuhänderische Tätigkeit aus. Ihm obliegt es, die Freigabe von Kapital zu kontrollieren und diese nur unter bestimmten Voraussetzungen zu erklären.

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Online seit 2013

IMRRS 2013, 2412
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Hilfsweise erklärte Aufrechnung nicht unwirksam!

BGH, Beschluss vom 05.11.2013 - VIII ZR 24/13

Eine Aufrechnung ist nicht unwirksam, wenn sie nur hilfsweise für den Fall erklärt worden ist, dass das Berufungsgericht von zwei separaten Kaufverträgen ausgeht und deshalb die Widerklageforderung als berechtigt ansieht. Eine derartige "Eventualaufrechnung" widerspricht nicht § 388 Satz BGB.

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IMRRS 2013, 2411
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Steuerberater: Verjährung von Schadensersatzansprüchen?

BGH, Beschluss vom 27.11.2013 - III ZR 363/13

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2013, 2390
ImmobilienImmobilien
Sonstiges Zivilrecht - Beseitigung von Beeinträchtigungen der Wassernutzung

BGH, Beschluss vom 10.10.2013 - V ZR 91/13

Der Betrieb einer Turbine über eine eigens dafür angelegte Druckleitung (statt eines Wasserrades an einem Mühlgraben) führt bei kleineren Gewässern (Sammelteich) in der Regel zu einer Veränderung des Wasserablaufverhaltens, welche die Rechte der anderen Nutzungsberechtigten an dem Gewässer beeinträchtigt.

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IMRRS 2013, 2373
ProzessualesProzessuales
Sonstiges Zivilrecht -

BGH, Beschluss vom 06.11.2013 - XII ZB 650/12

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2013, 2372
ProzessualesProzessuales
Sonstiges Zivilrecht - Haftung eines Steuerberaters

BGH, Beschluss vom 27.11.2013 - III ZR 96/13

Der Mittelverwendungskontrolleur übt eine treuhänderische Tätigkeit aus.

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IMRRS 2013, 2371
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Sonstiges Zivilrecht -

BGH, Beschluss vom 06.11.2013 - I ZR 3/13

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2013, 2370
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Sonstiges Zivilrecht -

BGH, Beschluss vom 21.11.2013 - XII ZB 613/12

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2013, 2332
ProzessualesProzessuales

BGH, Beschluss vom 30.10.2013 - V ZB 70/13

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2013, 2329
ProzessualesProzessuales

BGH, Beschluss vom 13.11.2013 - XII ZB 612/12

Mit den Fallpauschalen des § 158 Abs. 7 Satz 2 und 3 FamFG sind sämtliche Aufwendungen des Verfahrensbeistands abgegolten. Dies gilt auch bei im Einzelfall erheblichen Fahrtkosten (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 9. Oktober 2013 XII ZB 667/12 zur Veröffentlichung bestimmt; Fortführung von Senatsbeschluss BGHZ 187, 40, 49 f. = FamRZ 2010, 1893 Rn. 32 f.).*)

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IMRRS 2013, 2318
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Sonstiges Zivilrecht -

BGH, Urteil vom 06.11.2013 - VIII ZR 23/13

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2013, 2316
ProzessualesProzessuales
Sonstiges Zivilrecht -

BGH, Beschluss vom 13.11.2013 - XII ZB 414/13

Entscheidet das Amtsgericht im Scheidungsverbund über eine Familiensache der freiwilligen Gerichtsbarkeit (hier: Versorgungsausgleich) und verwirft das Beschwerdegericht die dagegen gerichtete Beschwerde wegen Versäumung der Beschwerdefrist als unzulässig, findet gegen den Verwerfungsbeschluss keine zulassungsfreie Rechtsbeschwerde statt.*)

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IMRRS 2013, 2302
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Sonstiges Zivilrecht -

BGH, Beschluss vom 17.09.2013 - II ZR 120/12

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2013, 2301
ProzessualesProzessuales

BGH, Beschluss vom 13.11.2013 - XII ZB 453/13

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2013, 2298
KaufrechtKaufrecht
Kauf einer Photovoltaikanlage: Wann verjähren die Mängelansprüche?

BGH, Urteil vom 09.10.2013 - VIII ZR 318/12

Ansprüche des Käufers wegen Mangelhaftigkeit der Komponenten einer Photovoltaikanlage, die der Käufer auf dem bereits vorhandenen Dach einer Scheune angebracht hat, um durch Einspeisung des erzeugten Solarstroms Einnahmen zu erzielen, unterliegen nicht der fünfjährigen Verjährung nach § 438 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b BGB, sondern der zweijährigen Verjährung nach § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB.*)

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