Immobilien- und Mietrecht.

Volltexturteile nach Sachgebieten
3545 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2014
IMRRS 2014, 0034
BGH, Beschluss vom 20.11.2013 - XII ZB 569/12
Zur Bestimmung des zur Mitwirkung in einem die Personensorge betreffenden Verfahren sachlich zuständigen Jugendamts.*)

IMRRS 2014, 0014

BGH, Urteil vom 13.11.2013 - VIII ZR 257/12
1. Der Leasingnehmer, dem der Leasinggeber unter Ausschluss einer mietrechtlichen Gewährleistung die gegen den Lieferanten bestehenden kaufrechtlichen Gewährleistungsansprüche leasingtypisch abgetreten hat, ist bei Mängeln der Leasingsache nur und erst dann berechtigt, die Zahlung der Leasingraten vorläufig einzustellen, wenn er die ihm übertragenen Ansprüche und Rechte gegen den Lieferanten bei dessen Weigerung klageweise geltend macht (Bestätigung der Senatsurteile vom 19. Februar 1986 - VIII ZR 91/85, BGHZ 97, 135; vom 16. Juni 2010 - VIII ZR 317/09, WM 2010, 1561).*)
2. Bei Insolvenz des Lieferanten setzt dies voraus, dass der Leasingnehmer vor Einstellung der Zahlung der Leasingraten seine Gewährleistungsansprüche durch Anmeldung zur Insolvenztabelle und bei einem Bestreiten des Insolvenzverwalters durch Klage auf Feststellung zur Tabelle geltend macht.*)
3. Fällt der Leasingnehmer im Falle eines mangelbedingten Rücktritts vom Kaufvertrag bei einer erfolgreichen Klage auf Rückzahlung des Kaufpreises an den Leasinggeber mit Kostenerstattungsansprüchen aus, kann er vom Leasinggeber eine Erstattung dieser Kosten beanspruchen.*)

IMRRS 2014, 0004

OLG Saarbrücken, Urteil vom 04.12.2013 - 2 U 13/13
Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen die abzutretende Forderung hinreichend bestimmt oder zumindest bestimmbar ist.*)

IMRRS 2014, 0001

BGH, Beschluss vom 27.11.2013 - III ZR 354/13
Der Mittelverwendungskontrolleur übt eine treuhänderische Tätigkeit aus. Ihm obliegt es, die Freigabe von Kapital zu kontrollieren und diese nur unter bestimmten Voraussetzungen zu erklären.

Online seit 2013
IMRRS 2013, 2412
BGH, Beschluss vom 05.11.2013 - VIII ZR 24/13
Eine Aufrechnung ist nicht unwirksam, wenn sie nur hilfsweise für den Fall erklärt worden ist, dass das Berufungsgericht von zwei separaten Kaufverträgen ausgeht und deshalb die Widerklageforderung als berechtigt ansieht. Eine derartige "Eventualaufrechnung" widerspricht nicht § 388 Satz BGB.

IMRRS 2013, 2411

BGH, Beschluss vom 27.11.2013 - III ZR 363/13
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2013, 2390

BGH, Beschluss vom 10.10.2013 - V ZR 91/13
Der Betrieb einer Turbine über eine eigens dafür angelegte Druckleitung (statt eines Wasserrades an einem Mühlgraben) führt bei kleineren Gewässern (Sammelteich) in der Regel zu einer Veränderung des Wasserablaufverhaltens, welche die Rechte der anderen Nutzungsberechtigten an dem Gewässer beeinträchtigt.

IMRRS 2013, 2373

BGH, Beschluss vom 06.11.2013 - XII ZB 650/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2013, 2372

BGH, Beschluss vom 27.11.2013 - III ZR 96/13
Der Mittelverwendungskontrolleur übt eine treuhänderische Tätigkeit aus.

IMRRS 2013, 2371

BGH, Beschluss vom 06.11.2013 - I ZR 3/13
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2013, 2370

BGH, Beschluss vom 21.11.2013 - XII ZB 613/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2013, 2332

BGH, Beschluss vom 30.10.2013 - V ZB 70/13
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2013, 2329

BGH, Beschluss vom 13.11.2013 - XII ZB 612/12
Mit den Fallpauschalen des § 158 Abs. 7 Satz 2 und 3 FamFG sind sämtliche Aufwendungen des Verfahrensbeistands abgegolten. Dies gilt auch bei im Einzelfall erheblichen Fahrtkosten (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 9. Oktober 2013 XII ZB 667/12 zur Veröffentlichung bestimmt; Fortführung von Senatsbeschluss BGHZ 187, 40, 49 f. = FamRZ 2010, 1893 Rn. 32 f.).*)

IMRRS 2013, 2318

BGH, Urteil vom 06.11.2013 - VIII ZR 23/13
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2013, 2316

BGH, Beschluss vom 13.11.2013 - XII ZB 414/13
Entscheidet das Amtsgericht im Scheidungsverbund über eine Familiensache der freiwilligen Gerichtsbarkeit (hier: Versorgungsausgleich) und verwirft das Beschwerdegericht die dagegen gerichtete Beschwerde wegen Versäumung der Beschwerdefrist als unzulässig, findet gegen den Verwerfungsbeschluss keine zulassungsfreie Rechtsbeschwerde statt.*)

IMRRS 2013, 2302

BGH, Beschluss vom 17.09.2013 - II ZR 120/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2013, 2301

BGH, Beschluss vom 13.11.2013 - XII ZB 453/13
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2013, 2298

BGH, Urteil vom 09.10.2013 - VIII ZR 318/12
Ansprüche des Käufers wegen Mangelhaftigkeit der Komponenten einer Photovoltaikanlage, die der Käufer auf dem bereits vorhandenen Dach einer Scheune angebracht hat, um durch Einspeisung des erzeugten Solarstroms Einnahmen zu erzielen, unterliegen nicht der fünfjährigen Verjährung nach § 438 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b BGB, sondern der zweijährigen Verjährung nach § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB.*)

IMRRS 2013, 2297

BGH, Urteil vom 05.11.2013 - VI ZR 527/12
Zum Umfang der Haftung im Falle eines Gesundheitsschadens aufgrund eines ärztlichen Befunderhebungsfehlers.*)

IMRRS 2013, 2285

BGH, Urteil vom 05.11.2013 - XI ZR 13/13
Handelsverluste, die im Rahmen der vertragsgemäßen Anlage von Kundengeldern entstanden sind, sind nicht entschädigungsfähig ("Phoenix").*)

IMRRS 2013, 2283

BGH, Beschluss vom 13.11.2013 - XII ZB 681/12
Die Eltern eines minderjährigen Kindes sind nach Ablauf der von einer gerichtlichen Genehmigung gedeckten Unterbringung des Kindes nicht berechtigt, im eigenen Namen einen Antrag auf Feststellung der Rechtswidrigkeit zu stellen (im Anschluss an Senatsbeschlüsse vom 15. Februar 2012 - XII ZB 389/11 - FamRZ 2012, 619 und vom 24. Oktober 2012 - XII ZB 404/12 - FamRZ 2013, 29).*)

IMRRS 2013, 2280

BGH, Urteil vom 23.10.2013 - VIII ZR 262/12
1. § 3 Nr. 1 Satz 1 EEG 2009 liegt ein weiter Anlagenbegriff zugrunde. Während nach dem (eng gefassten) Anlagenbegriff in § 3 Abs. 2 Satz 1 EEG 2004 jede technisch selbständige Einrichtung eine (eigene) Anlage darstellte, ist unter einer Anlage nach § 3 Nr. 1 Satz 1 EEG 2009 die Gesamtheit aller funktional zusammengehörenden technisch und baulich notwendigen Einrichtungen zu verstehen.*)
2. Anlagen, die nach § 3 Abs. 2 Satz 2 EEG 2004 nur fiktiv als Anlage gegolten haben, stellen nun in der Regel schon begrifflich eine Anlage im Sinne des § 3 Nr. 1 Satz 1 EEG 2009 dar.*)
3. In (unmittelbarer) räumlicher Nähe zueinander errichtete Blockheizkraftwerke, die an denselben Fermenter angeschlossen sind, bilden in der Regel eine einheitliche Biogasanlage im Sinne des § 3 Nr. 1 Satz 1 EEG 2009 und sind nicht erst unter den Voraussetzungen des § 19 Abs. 1 EEG 2009 vergütungsrechtlich zu einer fiktiven Anlage zusammenzufassen.*)

IMRRS 2013, 2229

BGH, Urteil vom 15.10.2013 - VI ZR 124/12
1. Ein Verhalten ist im Allgemeinen nicht bereits deshalb sittenwidrig, weil der Handelnde vertragliche Pflichten oder das Gesetz verletzt oder bei einem anderen einen Vermögensschaden hervorruft. Vielmehr muss eine besondere Verwerflichkeit seines Verhaltens hinzutreten, die sich aus dem verfolgten Ziel, den eingesetzten Mitteln, der zutage tretenden Gesinnung oder den eingetretenen Folgen ergeben kann.*)
2. Die bloße Mitwirkung an einer Verletzung vertraglicher Treuepflichten, von deren Existenz der Dritte - wenn auch grob fahrlässig - keine Kenntnis hat, rechtfertigt das Urteil der Sittenwidrigkeit nicht.*)
3. Die Annahme bedingten Vorsatzes setzt voraus, dass der Handelnde die relevanten Umstände jedenfalls für möglich gehalten und billigend in Kauf genommen hat. Es genügt nicht, wenn die relevanten Tatumstände lediglich objektiv erkennbar waren und sich dem Handelnden hätten aufdrängen müssen.*)

IMRRS 2013, 2223

BGH, Beschluss vom 30.10.2013 - XII ZB 317/13
1. Der Betroffene ist in Betreuungssachen als verfahrensfähig anzusehen, ohne dass es auf seine Fähigkeit ankommt, einen natürlichen Willen zu bilden.*)
2. Die Verfahrensfähigkeit umfasst auch die Befugnis, einen Verfahrensbevollmächtigten zu bestellen.*)

IMRRS 2013, 2222

BGH, Urteil vom 06.06.2013 - I ZR 2/12
Eine Google-Adwords-Anzeige für ein Arzneimittel verstößt nicht allein deshalb gegen § 4 HWG, weil die Pflichtangaben nicht in der Anzeige selbst enthalten sind. Es ist vielmehr ausreichend, dass die Anzeige einen eindeutig als solchen klar erkennbaren elektronischen Verweis enthält, der unzweideutig darauf hinweist, dass der Nutzer über ihn zu den Pflichtangaben gelangt; der elektronische Verweis muss zu einer Internetseite führen, auf der die Pflichtangaben unmittelbar, das heißt ohne weitere Zwischenschritte leicht lesbar wahrgenommen werden können.*)

IMRRS 2013, 2208

BGH, Urteil vom 16.10.2013 - VIII ZR 273/12
Der Verkäufer, der vorprozessual nur das Vorhandensein von Mängeln bestreitet und aus diesem Grund die Nacherfüllung insgesamt verweigert, ist in der Regel nicht daran gehindert, sich auf die Unverhältnismäßigkeit der Kosten der vom Käufer gewählten Art der Nacherfüllung erst im Rechtsstreit über den Nacherfüllungsanspruch zu berufen.*)

IMRRS 2013, 2206

OLG Bremen, Beschluss vom 21.08.2013 - 3 W 20/13
1. Der originäre Einzelrichter entscheidet auch dann gemäß § 568 S. 1 ZPO über die sofortige Beschwerde, wenn die angefochtene Entscheidung vom Einzelrichter des Landgerichts erlassen, die Nichtabhilfe aber durch die Kammer in vollständiger Besetzung beschlossen wurde.*)
2. Ist zu erkennen, dass eine Gehwegfläche nach einem Schneefall weder von Eis und Schnee geräumt noch mit abstumpfenden Mitteln bestreut wurde, hat der Benutzer des Weges Anlass zu gesteigerter Aufmerksamkeit und Vorsicht. Kommt er zu Fall, so spricht dies in der Regel dafür, dass er die gebotene Vorsicht außer Acht gelassen hat und ihm ein Mitverschulden anzurechnen ist.*)

IMRRS 2013, 2186

BGH, Beschluss vom 16.10.2013 - XII ZB 176/12
1. Die Härteklausel des Art. 17 Abs. 3 Satz 2 letzter Halbsatz EGBGB steht einer Anwendung des Verwirkungseinwandes als eigenständigem Rechtsinstitut entgegen (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 17. Januar 2007 -XII ZB 168/01 -FamRZ 2007, 996).*)
2. Das persönliche Fehlverhalten eines Ehegatten in der Zeit nach der Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft rechtfertigt den Ausschluss des Versorgungsausgleichs, der die verfassungsrechtlich geschützte Teilhabe an dem während der Ehe gemeinsam geschaffenen Versorgungsvermögen gewährleisten soll, nur ausnahmsweise und nur dann, wenn das Fehlverhalten besonders krass ist oder sonst unter den Ehepartnern besonders belastenden Umständen geschieht und die Durchführung des Versorgungsausgleichs unerträglich erscheint (im Anschluss an Senatsurteil vom 28. März 1984 - IVb ZR 64/82 - FamRZ 1984, 662).*)

IMRRS 2013, 2185

BGH, Beschluss vom 23.10.2013 - XII ZB 429/13
Durch die im Rahmen eines erfolgreichen Hochschulstudiums in der ehemaligen DDR zur Diplomlehrerin für Russisch und Geschichte erfolgte Ausbildung in den Bereichen Pädagogik, Psychologie, Didaktik und Methodik wurden besondere, für die Führung der Betreuung nutzbare Kenntnisse im Sinn des § 4 Abs. 1 Satz 2 VBVG vermittelt.*)

IMRRS 2013, 2184

BGH, Urteil vom 24.09.2013 - X ZR 160/12
1. Ein durch Vogelschlag verursachter Turbinenschaden, der den Abbruch eines Starts erzwingt oder den erneuten Einsatz eines beim Landeanflug beschädigten Flugzeugs hindert, begründet außergewöhnliche Umstände im Sinne des Art. 5 Abs. 3 der Fluggastrechteverordnung.*)
2. Das Luftfahrtunternehmen wird von der Verpflichtung zu einer Ausgleichszahlung nur dann frei, wenn es eine Annullierung oder erhebliche Verspätung des Flugs infolge des Schadens nicht verhindern kann. Dazu hat das Luftfahrtunternehmen darzutun, dass es auf Störungen seines Flugplans, die als Folge eines außergewöhnlichen Ereignisses oder aus anderen Gründen, insbesondere wegen auftretender technischer Defekte, eintreten können, angemessen vorbereitet ist und die im Personenluftverkehr üblichen Vorkehrungen getroffen hat, um auf solche Störungen reagieren und die Annullierung oder erhebliche Verspätung eines hiervon betroffenen Flugs wenn möglich vermeiden zu können.*)

IMRRS 2013, 2183

BGH, Urteil vom 15.10.2013 - VI ZR 471/12
1. Die Möglichkeit eines Kostenersatzes nach Art. 16 BayStrWG schließt zivilrechtliche Schadensersatzansprüche nach § 7 Abs. 1 StVG oder § 823 Abs. 1 BGB nicht aus.*)
2. Bei einer zu beseitigenden Verschmutzung der Fahrbahn besteht für die zuständige Straßenbehörde ein weites Entscheidungsermessen.*)
3. Hinsichtlich des zur Wiederherstellung erforderlichen Geldbetrages genügt der Geschädigte regelmäßig seiner Darlegungs- und Beweislast durch Vorlage der Rechnung des von ihm zur Schadensbeseitigung in Anspruch genommenen Fachunternehmens. Ein einfaches Bestreiten der Erforderlichkeit des Rechnungsbetrages durch den Schädiger reicht dann nicht aus, um die geltend gemachte Schadenshöhe in Frage zu stellen.*)

IMRRS 2013, 2138

OLG Düsseldorf, Urteil vom 14.08.2013 - 2 U (Kart) 15/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2013, 2106

BGH, Beschluss vom 10.10.2013 - VII ZR 269/12
1. Enthält ein Grundstückskaufvertrag eine gegenseitige Bauverpflichtung, wonach "die Bezugsfertigkeit [...] jeweils bis spätestens 31.12.2010 gegeben sein [muss]" und streiten die Parteien später über die Auslegung des Begriffs "Bezugsfertigkeit", erscheint es fernliegend, von der Bezugsfertigkeit einer gesamten Wohnanlage nebst Außenanlagen bereits mit Bezugsfertigkeit einer einzigen Wohnung auszugehen.
2. Das Berufungsgericht muss einen im ersten Rechtszug vernommenen Zeugen dann erneut hören, wenn das erstinstanzliche Gericht die Aussage nur zum Teil oder gar nicht gewürdigt hat, diese aber nach ihrem protokollierten Inhalt mehrdeutig ist.

IMRRS 2013, 2487

BGH, Urteil vom 10.10.2013 - III ZR 325/12
Die von einem Zahnarzt formularmäßig verwendete Einverständniserklärung, die vorsieht, dass der Patient der Abtretung der zahnärztlichen Honorarforderung an eine gewerbliche Abrechnungsgesellschaft und gegebenenfalls der weiteren Abtretung an ein Kreditinstitut zum Zwecke der Refinanzierung zustimmt, enthält inhaltlich voneinander trennbare, einzeln aus sich heraus verständliche Regelungen, die Gegenstand einer gesonderten Wirksamkeitsprüfung sein können.*)

IMRRS 2013, 2101

OLG Düsseldorf, Urteil vom 15.11.2006 - U (Kart) 28/03
(ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2013, 2066

BGH, Urteil vom 09.10.2013 - I ZR 115/12
Das Tatbestandsmerkmal "in Ergänzung" in Art. 1 § 3 CIM erfordert nicht, dass die Bahn den Übernahme- oder den Ablieferungsort etwa wegen Fehlens eines Gleisanschlusses nicht auf der Schiene erreichen kann. Maßgeblich ist vielmehr, dass der Straßenbeförderung im Verhältnis zur Schienenbeförderung lediglich eine untergeordnete Bedeutung zukommt.*)

IMRRS 2013, 2061

BGH, Beschluss vom 24.09.2013 - VI ZB 12/13
Ein rechtliches Interesse an einer vorprozessualen Klärung der haftungsrechtlich maßgeblichen Gründe für einen Gesundheitsschaden durch einen Sachverständigen kann im selbständigen Beweisverfahren auch dann gegeben sein, wenn zwar die Feststellung der Vermeidung eines Rechtsstreits dienen kann, jedoch für eine abschließende Klärung weitere Aufklärungen erforderlich erscheinen.*)

IMRRS 2013, 2012

BGH, Beschluss vom 19.09.2013 - III ZR 283/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2013, 2004

BGH, Beschluss vom 04.09.2013 - XII ZB 87/12
1. Zu den Anforderungen an einen bestimmten Beschwerdeantrag in Ehesachen und Familienstreitsachen.*)
2. Wird von dem Amtsgericht einem Scheidungsantrag verfahrensfehlerhaft vor der Entscheidung über eine Folgesache stattgegeben, schafft dies eine selbständige Beschwer, die mit der Beschwerde gegen den Scheidungsbeschluss gerügt werden kann (Fortführung der Senatsurteile vom 1. Oktober 2008 -XII ZR 172/06 -FamRZ 2008, 2268 und vom 14. Dezember 1983 - IVb ZR 62/82 - FamRZ 1984, 254 und Abgrenzung zu dem Senatsurteil vom 26. Juni 2013 - XII ZR 133/11 - zur Veröffentlichung bestimmt).*)

IMRRS 2013, 1983

BGH, Urteil vom 27.03.2013 - I ZR 93/12
1. Ein vom Lizenzgeber während der Vertragsbeziehung erworbenes Kennzeichenrecht geht dem Kennzeichenrecht des Lizenznehmers vor, das dieser ebenfalls während des Laufs des Lizenzvertrags erlangt hat, weil die Stellung des Lizenznehmers im Verhältnis zum Lizenzgeber nach Beendigung des Lizenz- oder Gestattungsvertrags nicht besser als diejenige eines Dritten ist, der erstmals ein mit dem lizenzierten Kennzeichenrecht identisches oder ähnliches Zeichen nutzt.*)
2. An den Nachweis eines Lizenz- oder Gestattungsvertrags, aus dem der Lizenzgeber einen Vorrang seines Kennzeichenrechts im Verhältnis zum Kennzeichenrecht des Lizenznehmers ableitet, sind regelmäßig keine geringen Anforderungen zu stellen.*)

IMRRS 2013, 1982

BGH, Beschluss vom 18.04.2013 - I ZB 71/12
Für die im Eintragungsverfahren (§ 37 Abs. 1, § 41 Satz 1 MarkenG) und im Nichtigkeitsverfahren (§ 50 Abs. 1 MarkenG) vorzunehmende Prüfung, ob einem Zeichen für die angemeldeten Waren oder Dienstleistungen jegliche Unterscheidungskraft fehlt oder gefehlt hat und es daher von der Eintragung nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG ausgeschlossen oder entgegen § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG eingetragen worden ist, ist auf das Verkehrsverständnis im Zeitpunkt der Anmeldung des Zeichens abzustellen (Aufgabe von BGH, Beschluss vom 15. Januar 2009 - I ZB 30/06, GRUR 2009, 411 = WRP 2009, 439 - STREET-BALL; Beschluss vom 9. Juli 2009 - I ZB 88/07, GRUR 2010, 138 = WRP 2010, 260 Rocher-Kugel; Anschluss an EuGH, Beschluss vom 23. April 2010 C 332/09, MarkenR 2010, 439 HABM/Frosch Touristik [FLUGBÖRSE]).*)

IMRRS 2013, 1971

BGH, Beschluss vom 04.09.2013 - XII ZB 296/13
Sachleistungen der betrieblichen Altersversorgung (hier: Stromdeputat) unterfallen nicht dem Versorgungsausgleich.*)

IMRRS 2013, 1959

AG Brake, Urteil vom 13.06.2013 - 3 C 309/12
1. Die Erteilung einer ordnungsgemäßen Rechnung an den Leistungsempfänger stellt eine vertragliche Nebenpflicht des Leistungserbringers dar.
2. Dem Leistungsempfänger einer umsatzsteuerpflichtigen Leistung im Sinne des Umsatzsteuergesetzes steht gegenüber dem Leistungserbringer ein Zurückbehaltungsrecht bezüglich der gesamten Rechnungssumme zu, wenn die Angaben in der Rechnung nicht den Anforderungen aus § 14 UStG entsprechen.
3. Das Zurückbehaltungsrecht gilt sowohl im Kaufrecht als auch im Werkvertragsrecht.

IMRRS 2013, 1914

OLG Hamm, Urteil vom 08.07.2013 - 5 U 111/12
Behauptet der den Erwerb des Pfandrechtes bestreitende Eigentümer, dass grobe Fahrlässigkeit infolge der Nichtbeachtung einer Erkundigungsobliegenheit vorliege, so hat er die tatsächlichen Umstände zu beweisen, aus denen sich die Verpflichtung des Erwerbers zu Nachforschungen ergibt.*)

IMRRS 2013, 1895

BGH, Beschluss vom 26.08.2013 - IV ZR 166/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2013, 1889

BGH, Beschluss vom 10.07.2013 - IV ZR 209/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2013, 1886

BGH, Beschluss vom 07.08.2013 - XII ZB 671/12
Ein Vorsorgebevollmächtigter ist auch dann ungeeignet, die Angelegenheiten des Betroffenen zu besorgen, wenn er auch unverschuldet objektiv nicht in der Lage ist, die Vorsorgevollmacht zum Wohle des Betroffenen auszuüben (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 7. März 2012 XII ZB 583/11 FamRZ 2012, 868).*)

IMRRS 2013, 1871

BGH, Beschluss vom 07.08.2013 - XII ZB 131/13
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2013, 1854

BGH, Urteil vom 17.07.2013 - VIII ZR 163/12
Die Einrede aus § 320 BGB hat die Funktion, die geschuldete Gegenleistung zu erzwingen, und steht deshalb einer Partei, die deutlich gemacht hat, dass sie nicht am Vertrag festhalten will, nicht zu (Bestätigung von BGH, Urteil vom 4. Juli 2002 I ZR 313/99, NJW 2002, 3541 unter II 3).*)

IMRRS 2013, 1846

BGH, Beschluss vom 07.08.2013 - XII ZB 233/13
(Ohne amtlichen Leitsatz)
