Immobilien- und Mietrecht.

Volltexturteile nach Sachgebieten
3508 Entscheidungen insgesamt
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IMRRS 2012, 3094
BGH, Urteil vom 21.09.2012 - V ZR 230/11
Überlässt der Halter sein Fahrzeug einer anderen Person zur Benutzung im Straßenverkehr, ist er Zustandsstörer, wenn es unberechtigt auf einem fremden Grundstück abgestellt wird. Auch nach Beendigung der Störung kann er Schuldner eines Unterlassungsanspruchs sein.*)

IMRRS 2012, 3093

BGH, Urteil vom 28.08.2012 - X ZR 128/11
1. Wird der Reisende mit seinem Reisegepäck bereits am Abflugort des Zubringerfluges auch für den Anschlussflug abgefertigt, setzt eine Ausgleichszahlung wegen Nichtbeförderung auf dem Anschlussflug weder eine erneute Abfertigung am Umsteigeflughafen noch eine Ankunft 45 Minuten vor dem Abflug des Anschlussfluges voraus.*)
2. Die Teilnahme an einem Anschlussflug kann grundsätzlich nicht deshalb verweigert werden, weil das Reisegepäck vom Zubringerflug nicht in das Flugzeug des Anschlussfluges verladen werden konnte.*)
3. Die Nichterfüllung der Pflicht gemäß Art. 9 FluggastrechteVO zur Bereitstellung einer Hotelunterbringung sowie von Mahlzeiten und Getränken für die Zeit bis zur Teilnahme an einem Ersatzflug führt mit dem Verfehlen der Leistungszeit ohne Weiteres zu einer dauerhaften Unmöglichkeit im Sinne eines absoluten Fixgeschäftes.*)

IMRRS 2012, 3089

BGH, Urteil vom 18.09.2012 - XI ZR 344/11
1. Wendet sich der Emittent von Wertpapieren ausdrücklich auch an das unkundige und börsenunerfahrene Publikum, so bestimmt sich der Empfängerhorizont für Prospekterklärungen nach den Fähigkeiten und Erkenntnismöglichkeiten eines durchschnittlichen (Klein-)Anlegers, der sich allein anhand der Prospektangaben über die Kapitalanlage informiert und über keinerlei Spezialkenntnisse verfügt.*)
2. In diesem Fall gehört zu den tatsächlichen und rechtlichen Verhältnissen, die für die Beurteilung der angebotenen Wertpapiere notwendig und daher richtig und vollständig in einem Wertpapier-Verkaufsprospekt darzustellen sind, auch die Möglichkeit der Erteilung nachteiliger Weisungen durch eine beherrschende Konzernmuttergesellschaft an eine beherrschte Konzerntochtergesellschaft und die damit verbundene - erhöhte - Gefahr für die Rückzahlung der an die Konzerntochtergesellschaft gezahlten Anlegergelder.*)
3. Als Verantwortliche, von denen der Erlass des Prospekts ausgeht (Prospektveranlasser), werden die Personen erfasst, die ein eigenes wirtschaftliches Interesse an der Emission der Wertpapiere haben und darauf hinwirken, dass ein unrichtiger oder unvollständiger Prospekt veröffentlicht wird. Durch diese Regelung soll eine Lücke bei den Haftungsverpflichteten geschlossen werden; insbesondere sollen auch Konzernmuttergesellschaften in die Haftung einbezogen werden, wenn eine Konzerntochtergesellschaft Wertpapiere emittiert.*)

IMRRS 2012, 3088

BGH, Urteil vom 02.10.2012 - VI ZR 311/11
Eine Haftung des Waldbesitzers wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht besteht grundsätzlich nicht für waldtypische Gefahren.*)

IMRRS 2012, 3077

OLG Hamm, Urteil vom 01.06.2012 - 19 U 19/09
Unerhebliche Pflichtverletzung trotz Abweichung der Kaufsache von der vereinbarten Beschaffenheit, wenn der Kunde des Käufers die Kaufsache in Kenntnis der Abweichung ohne Nachteile für den Käufer abnimmt.*)

IMRRS 2012, 3062

OLG Frankfurt, Beschluss vom 06.09.2012 - 10 U 192/12
Soweit es um die Sicherheit der beauftragten Arbeiten geht, ist allein der fachkundige Auftragnehmer verantwortlich und nicht etwa der Auftraggeber.*)

IMRRS 2012, 3060

BGH, Urteil vom 27.07.2012 - V ZR 2/12
1. Wenn der Abriss eines Nachbarhauses die Bestands- und Funktionsfähigkeit einer gemeinsamen Giebelmauer derart beeinträchtigt, dass der andere Nacbar gezwungen wird, sich durch bauliche Maßnahmen erst wieder die Nutzungsmöglichkeit zu verschaffen, die ihm die Mauer bisher bot, verstößt das gegen die Vorschrift des § 922 S. 3 BGB.
2. Die Vorschrift des § 922 S. 3 BGB beschränkt nicht das Recht des Grundstückseigentümers, sein Haus abzureißen; er muss jedoch diejenigen Maßnahmen treffen, die zur Verhinderung oder Beseitigung der Auswirkungen des Abrisses auf das Interesse des Nachbarn an der Nutzung einer gemeinsamen Giebelmauer geboten sind.

IMRRS 2012, 3056

BGH, Urteil vom 25.10.2012 - VII ZR 146/11
1. Die Domainbedingungen der Domain-Registrierungsstelle DENIC eG von 2004 erfordern für einen Providerwechsel einen diesbezüglichen vom Domaininhaber autorisierten Auftrag. Nach den Erläuterungen der DENIC zum Providerwechsel (Stand: 29. Oktober 2003) kommt dem Schweigen des bisher die Domain verwaltenden DENIC-Mitglieds auf Anfragen der Beklagten, zu einem Providerwechselauftrag Stellung zu nehmen, nicht der Erklärungswert zu, dass das bisher die Domain verwaltende DENIC-Mitglied im Namen des Domaininhabers dem Providerwechsel zustimmt und damit den neuen Provider im Wege der Erteilung einer Außenvollmacht bevollmächtigt.*)
2. Schließt die Domain-Registrierungsstelle DENIC eG sukzessive mehrere Domainverträge bezüglich derselben Domain ab, so ist die Frage, welchen Vertrag sie erfüllen muss, grundsätzlich nach dem Prioritätsprinzip zu Gunsten desjenigen zu beantworten, der als erster den Domainvertrag abgeschlossen hat.*)

IMRRS 2012, 3045

BGH, Urteil vom 18.09.2012 - II ZR 178/10
Wird bei Abschluss eines Vertrages zugleich geregelt, unter welchen Voraussetzungen ein Anspruch wegfällt, der durch diesen Vertrag erst begründet wird, so betrifft diese Regelung nicht die Aufgabe eines zuvor erworbenen Rechts und steht daher einem Verzicht, an dessen Feststellung strenge Anforderungen zu stellen sind (BGH, Urteil vom 15. Januar 2002 X ZR 91/00, WM 2002, 822, 824; Urteil vom 7. März 2006 VI ZR 54/05, NJW 2006, 1511 Rn. 10), nicht gleich.*)

IMRRS 2012, 3022

KG, Urteil vom 05.11.2012 - 8 U 171/11
Zum (verneinten) Wegfall der Geschäftsgrundlage, wenn sich infolge der sog. Finanzmarktkrise im Jahr 2008 die Bankkonditionen für eine Sicherheitenstellung verschärft haben und insoweit eine Leistungserschwerung für den Schuldner der Sicherheit eingetreten ist.*)

IMRRS 2012, 2977

OLG Zweibrücken, Urteil vom 01.10.2012 - 7 U 252/11
1. Der Einwand der Unverhältnismäßigkeit eines Nachbesserungsverlangens ist gerechtfertigt, wenn mit der Nachbesserung der in Richtung auf die Beseitigung des Mangels erzielbare Erfolg oder Teilerfolg bei Abwägung aller Umstände des Einzelfalles in keinem vernünftigen Verhältnis zur Höhe des dafür erforderlichen Geldaufwandes steht.
2. Hat der Auftraggeber objektiv ein berechtigtes Leistungsinteresse an der ordnungsgemäßen Erfüllung des Vertrages, kann die Nachbesserung regelmäßig nicht wegen hoher Kosten verweigert werden.
3. Ein öffentlicher Auftraggeber hat bereits deshalb ein objektives Interesse an der Einhaltung der Vertragsbedingungen, weil eine wesentliche Abweichung vom Vertrag vergaberechtlich als Neuvergabe zu werten ist.

IMRRS 2012, 2972

BGH, Urteil vom 18.10.2012 - III ZR 285/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2012, 2952

BGH, Urteil vom 18.10.2012 - III ZR 196/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2012, 2927

OLG Düsseldorf, Urteil vom 03.07.2012 - 24 U 240/11
1. Bei einem Streit zwischen zwei Forderungsprätendenten über die Auszahlung von hinterlegten Geldbeträgen steht dem wirklichen Rechtsinhaber gegen den anderen Prätendenten ein bereicherungsrechtlicher Anspruch auf Einwilligung in die Auszahlung zu, denn letzterer hat durch das vom Schuldner gewählte Vorgehen auf Kosten des wahren Gläubigers rechtsgrundlos die Stellung eines Hinterlegungsbeteiligten erlangt.*)
2. Ein Verteidiger, der in Erfüllung einer mit dem Mandanten getroffenen Vereinbarung zum Zweck der sofortigen Hinterlegung einer Kaution beim Gericht Gelder von dritter Seite für seinen Mandanten entgegennimmt, begründet dadurch regelmäßig keine zusätzlichen vertraglichen Verpflichtungen gegenüber dem Geldgeber, sondern handelt vielmehr in der Regel allein als Vertreter seines Mandanten.*)

IMRRS 2012, 2910

OLG Naumburg, Urteil vom 19.07.2012 - 2 U 24/10
1. Sieht ein Kaufvertrag zur Ermittlung der Höhe des Schadens wegen Nichtabnahme einer Ware (hier: Biodiesel) die Preisfeststellung durch einen Dritten, zum Beispiel einen Broker, vor, so ist dessen Ergebnis nur bei offenbarer Unrichtigkeit ausnahmsweise nicht verbindlich. Dies ist bei einer relativen Abweichung von 4,28 % vom gerichtlich ermittelten Marktwert nicht der Fall.*)
2. Zur Feststellung des Verkehrswertes von Biodiesel mit einer garantierten Filtrierbarkeit nur bis 0° C am Handelsplatz Hamburg am 30.09.2008.*)

IMRRS 2012, 2904

OLG Saarbrücken, Urteil vom 10.10.2012 - 1 U 475/11
1. Anomale Geruchsbelästigungen können einen Sachmangel eines Gebrauchtfahrzeugs darstellen.*)
2. Bei einem "jungen" Gebrauchtwagen des gehobenen Preissegments, der noch kein Jahr zugelassen ist und eine Laufzeitleistung von unter 1.000 km aufweist, kann ein durchschnittlicher Käufer erwarten, dass in diesem keine anomalen - gummiähnlichen - Gerüche wahrnehmbar sind.*)

IMRRS 2012, 2903

OLG Koblenz, Beschluss vom 29.03.2012 - 14 W 167/12
1. Benötigt der Erbe Kontoauszüge, um daraus entspringende Ansprüche des Nachlasses erkennen und beziffern zu können, handelt es sich bei der an die Bank gezahlten Vergütung für die Unterlagen um notwendigen und damit vom unterlegenen Prozessgegner zu erstattenden Aufwand.*)
2. Die keine besondere Sachkunde erfordernde Auswertung der Auszüge ist allgemeiner Prozessaufwand, der auch dann nicht erstattungsfähig ist, wenn der Erbe ihn auf Dritte delegiert (hier: Erbe beauftragt einen Steuerberater mit der Auswertung der Bankunterlagen).*)

IMRRS 2012, 2902

OLG Celle, Urteil vom 30.08.2012 - 13 U 135/11
1. Der Verbraucher trägt sowohl die Beweislast dafür, dass die fragliche AGB - Klausel für eine Vielzahl von Fällen vorformuliert worden ist, als auch dass es sich um eine von seinem Vertragspartner vorformulierte Klausel handelt, sowie auch, dass er auf Grund der Vorformulierung auf ihren Inhalt keinen Einfluss nehmen konnte.
2. Bei der Beurteilung, ob es sich um ein besonders grobes Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung im Rahmen eines Immobilienkaufvertrages handelt, steht bei der Ermittlung des tatsächlichen Wertes von Wohnungseigentum die Vergleichswertmethode im Vordergrund, wenn sich eine aussagekräftige Menge von Vergleichspreisen verlässlich ermitteln lässt.
3. Für die Sittenwidrigkeit eines Rechtsgeschäfts ist neben dem besonders groben Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung auch die verwerfliche Gesinnung des Handelnden(hier der Verkäufer) erforderlich.
IMRRS 2012, 2885

OLG Brandenburg, Urteil vom 05.03.2012 - 1 U 14/11
1. Auch wenn die ursprüngliche Absicht bestand und es für eine Eigentümergemeinschaft wirtschaftlich geboten war, in einen Wärmelieferungsvertrag einzutreten, reicht dies nicht aus, einen Vertragseintritt anzunehmen. Bestehen keine Anhaltspunkte dafür im Vertrag und lassen sich aus den Vertragsverhandlungen ebensowenig welche ziehen, so ist nicht von einem Eintritt auszugehen.
2. Liegt ein Formularvertrag vor, der den Regelungen der AVBFernwärmeV unterliegt, und bestimmt der Verwender hinsichtlich der Laufzeit, wie die noch offene Lücke in den Vertragsbedingungen gefüllt wird, so liegt eine vorformulierte Vertragsbedingung vor. Fehlt dann ein Angebot zu den allgemeinen Bedingungen der Verordnung, ist eine Laufzeitvereinbarung unwirksam. Mithin kann der Vertrag durch ordentliche Kündigung beendet werden.

IMRRS 2012, 2875

OLG Hamm, Urteil vom 30.03.2012 - 19 U 186/11
1. Zur Frage der Hemmung der Verjährung durch Verhandlungen, die nach wiederholten und längeren Unterbrechungen mehrmals wieder aufgenommen werden.*)
2. Keine Verklammerung zu einem auch die Zwischenräume zwischen unterbrochenen Verhandlungen umfassenden Hemmungstatbestand durch wiederholt gezeigte Gesprächsbereitschaft.*)

IMRRS 2012, 2868

BGH, Beschluss vom 09.10.2012 - EnVR 86/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2012, 2867

BGH, Urteil vom 26.09.2012 - VIII ZR 249/11
Zum Beginn der Verjährung für Rückzahlungsansprüche aufgrund unwirksamer Preisänderungsklauseln in einem Gaslieferungsvertag mit Sonderkunden.*)

IMRRS 2012, 2862

BGH, Urteil vom 11.09.2012 - VI ZR 296/11
Ist die Haftung des Unfallverursachers bzw. seines Haftpflichtversicherers dem Grunde nach unstreitig, ist der Einzug der Forderung des Geschädigten auf Erstattung der Mietwagenkosten durch das Mietwagenunternehmen als Nebenleistung gemäß § 5 Abs. 1 RDG erlaubt (Bestätigung des Senatsurteils vom 31. Januar 2012 - VI ZR 143/11, VersR 2012, 458).*)

IMRRS 2012, 2861

BGH, Urteil vom 10.05.2012 - I ZR 109/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2012, 2860

BGH, Urteil vom 13.06.2012 - I ZR 87/11
1. Der im Transportrecht für Verlustfälle entwickelte Grundsatz, dass den Frachtführer eine sekundäre Darlegungslast trifft, wenn der Vortrag des Gegners ein vom Frachtführer zu vertretendes schadensursächliches qualifiziertes Verschulden mit gewisser Wahrscheinlichkeit nahelegt oder sich Anhaltspunkte dafür aus dem unstreitigen Sachverhalt ergeben, gilt auch für Fälle, in denen das Frachtstück zwar abgeliefert, seine Verpackung aber während des Transports geöffnet, sein Inhalt ganz oder teilweise herausgenommen und die Verpackung wieder verschlossen worden ist.*)
2. Der Hinweis an den Frachtführer auf den ungewöhnlich hohen Wert des Transportguts braucht nicht grundsätzlich bis zum Abschluss des Frachtvertrags zu erfolgen. Er muss nur so rechtzeitig erteilt werden, dass der Frachtführer noch im normalen Geschäftsablauf eine Entscheidung darüber treffen kann, ob er angesichts des Werts des Transportguts den Frachtvertrag überhaupt ausführen will, und dass er falls er sich für die Ausführung entscheidet die notwendigen besonderen Sicherungsmaßnahmen ergreifen kann.*)

IMRRS 2012, 2855

BGH, Urteil vom 26.09.2012 - VIII ZR 100/11
1. Um den Anforderungen an den gewöhnlichen Gebrauch im Sinne von Art. 35 Abs. 2 Buchst. a CISG gerecht zu werden, muss sich eine gelieferte Ware für diejenigen Verwendungsmöglichkeiten eignen, die nach ihrer stofflichen und technischen Auslegung und der hieran anknüpfenden Verkehrserwartung nahe liegen. Bleiben die tatsächlich vorhandenen Verwendungsmöglichkeiten dahinter zurück, fehlt der Ware die Eignung zum gewöhnlichen Gebrauch, sofern der Verkäufer die bestehende Einschränkung nicht deutlich macht.*)
2. Die im UN-Kaufrechtsübereinkommen nicht ausdrücklich geregelte Frage, wie Fallgestaltungen zu behandeln sind, in denen die Vertragsparteien zum entstandenen Schaden unabhängig voneinander durch jeweils eigenständige Pflichtverletzungen beigetragen haben, ist gemäß Art. 7 Abs. 2 CISG durch Rückgriff auf die den Art. 77 und 80 CISG zugrunde liegenden allgemeinen Grundsätze dahin zu entscheiden, dass bei teilbaren Rechtsbehelfen wie dem Schadensersatz die jeweiligen Verursachungsbeiträge*)

IMRRS 2012, 2852

BGH, Urteil vom 20.09.2012 - I ZR 116/11
1. Für die Zuweisung einer Druckschrift zum Universaldienst im Sinne von § 1 Abs. 1 Nr. 3 PUDLV kommt es lediglich auf den formalen Zweck der Publikation an, die Öffentlichkeit über Tagesereignisse, Zeit oder Fachfragen zu unterrichten. Dies gilt auch, wenn die in Rede stehende Publikation einseitig politisch ausgerichtet ist und durch eine entsprechende Berichterstattung den Zielen einer bestimmten politischen Richtung dient.*)
2. Ein periodisches Erscheinen im Sinne von § 1 Abs. 1 Nr. 3 Satz 2 PUDLV liegt vor, wenn die Druckschrift nach ihrer Aufmachung nicht nur zur gelegentlichen Informationskundgabe bestimmt, sondern auf das für eine Zeitung oder Zeitschrift übliche periodische Erscheinen angelegt ist und keine Anhaltspunkte dafür bestehen, dass sie trotz dieser Aufmachung gleichwohl nur gelegentlich publiziert werden soll.*)
3. Die fehlende Adressierung der Druckschrift steht der Zugehörigkeit zum Universaldienst im Sinne von § 1 Abs. 1 Nr. 3 PUDLV, § 4 Nr. 1 Buchst. c PostG nicht entgegen.*)

IMRRS 2012, 2835

BGH, Urteil vom 26.09.2012 - VIII ZR 240/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2012, 2785

BGH, Urteil vom 20.09.2012 - III ZR 264/11
1. Ein Anspruch auf eine "echte" Enteignungsentschädigung unterliegt hinsichtlich seines Umfangs keiner Beschränkung oder Ausschlusswirkung des straßenrechtlichen Planfeststellungsbeschlusses (Anschluss an Senatsurteile vom 15. Februar 1996 - III ZR 143/94, BGHZ 132, 63 und vom 21. Januar 1999 - III ZR 168/97, BGHZ 140, 285).*)
2. Der fachplanungsrechtliche Ausgleichsanspruch aufgrund der Planfeststellung und die Enteignungsentschädigung im Sinne des Art. 14 Abs. 3 GG stehen nebeneinander. Verlangt der Eigentümer die Erfüllung beider Ansprüche, ist das Verbot einer Doppelentschädigung zu beachten.*)

IMRRS 2012, 2772

LG Waldshut-Tiengen, Urteil vom 07.09.2012 - 3 O 11/10 KfH
1. Liefert der Verkäufer im Rahmen eines Kaufvertrags zwischen Unternehmern eine mangelhafte Sache, so haftet er auch ohne Verschulden für die Ein- und Ausbaukosten im Zusammenhang mit der Lieferung einer mangelfreien Sache gemäß § 439 Abs. 1 BGB.
2. Auch wenn die Ein- und Ausbaukosten den Kaufpreis um das Vierfache übersteigen, muss die Belastung für den Verkäufer nicht unverhältnismäßig sein.

IMRRS 2012, 2770

BGH, Urteil vom 26.09.2012 - VIII ZR 152/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2012, 2768

BGH, Urteil vom 26.09.2012 - VIII ZR 151/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2012, 2734

OLG Düsseldorf, Urteil vom 27.09.2012 - 5 U 36/12
1. Die freie Kündigung ist nicht dadurch ausgeschlossen, dass nach dem Text der Vereinbarung während der vertraglichen Laufzeit nur eine Kündigung aus wichtigem Grund vorgesehen ist.
2. Zur Begründung eines Anspruchs aus § 649 Satz 2 BGB muss der Unternehmer grundsätzlich vortragen, welcher Anteil der vertraglichen Vergütung auf die erbrachten und nicht erbrachten Leistungen entfällt und darüber hinaus vertragsbezogen darlegen, welche Kosten er hinsichtlich der nicht erbrachten Leistungen erspart hat. Erst wenn der Unternehmer eine diesen Anforderungen genügende Abrechnung vorgelegt hat, ist es Sache des Auftraggebers darzulegen und zu beweisen, dass der Unternehmer höhere Ersparnisse erzielt hat, als er sich anrechnen lassen will.

IMRRS 2012, 2727

OLG Hamm, Urteil vom 29.04.2011 - 12 U 144/10
1. Zur Wahrung der durch Rechtsgeschäft bestimmten Schriftform genügt die telekommunikative Übermittlung, wobei unter telekommunikativer Übermittlung auch die Versendung einer E-Mail zu verstehen ist. Dies gilt allerdings nicht, soweit ein anderer Wille der Vertragsparteien anzunehmen ist.
2. Haben die Parteien in Abhängigkeit von der Bedeutung der jeweiligen Erklärungen im Vertrag unterschiedliche Formanforderungen gestellt - einerseits ausschließlich schriftlich, andererseits schriftlich oder per E-Mail -, wird durch eine E-Mail das Schriftformerfordernis nicht gewahrt, wenn die betreffende Erklärung schriftlich zu erfolgen hat.

IMRRS 2012, 2702

BGH, Urteil vom 11.09.2012 - VI ZR 238/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2012, 2669

BGH, Urteil vom 11.09.2012 - VI ZR 297/11
Zur Wirksamkeit der Abtretung eines Schadensersatzanspruchs auf Erstattung der Mietwagenkosten an den Autovermieter, wenn die Abtretung vor und die Rechtsdienstleistung nach Inkrafttreten des Rechtsdienstleistungsgesetzes erfolgt.*)

IMRRS 2012, 2668

BGH, Urteil vom 13.06.2012 - I ZR 161/10
1. Einem vertraglichen Anspruch des Empfängers gegen den Unterfrachtführer aus § 421 Abs. 1 Satz 2 HGB steht nicht entgegen, dass die Voraussetzungen für eine Haftung des Unterfrachtführers nach § 437 Abs. 1 Satz 1 HGB nicht erfüllt sind, weil der jeweilige Haftungsgrund sich aus unterschiedlichen Rechtsverhältnissen ergibt. Der ausführende Frachtführer im Sinne von § 437 Abs. 1 HGB haftet nach Maßgabe des (Haupt )Frachtvertrags zwischen dem Absender und dem vertraglichen (Haupt )Frachtführer. Die Haftung des Unterfrachtführers gegenüber dem Empfänger gemäß § 421 Abs. 1 Satz 2 HGB richtet sich demgegenüber allein nach dem den Empfänger begünstigenden Unterfrachtvertrag.*)
2. Von einem Zubringerdienst im Sinne von Art. 18 Abs. 4 Satz 2 MÜ ist nur dann auszugehen, wenn der Oberflächenbeförderung lediglich eine reine Hilfsfunktion für die Luftbeförderung zukommt. Unterbleibt eine Luftbeförderung auf der Teilstrecke, obwohl eine solche technisch und verbindungsmäßig möglich wäre, hat die Oberflächenbeförderung keine Hilfsfunktion mehr, sondern einen die Luftbeförderung ersetzenden eigenständigen Charakter.*)

IMRRS 2012, 2623

AG Bonn, Urteil vom 31.07.2012 - 105 C 349/11
Eine prüfbare Rechnung ist grundsätzlich keine Fälligkeitsvoraussetzung für den Anspruch auf Werklohn. Etwas anderes gilt, wenn dies im Vertrag ausdrücklich - wie z.B. in der VOB/B - geregelt ist.

IMRRS 2012, 2585

OLG Frankfurt, Urteil vom 24.01.2012 - 16 U 100/11
1. Repariert der geschädigte Unternehmer die beschädigte Sache selbst, kann er dem Schädiger einen Zuschlag für "Wagnis und Gewinn" in Rechnung stellen, wenn er auch sonst in seinem Betrieb Reparaturen vergleichbarer Art für Dritte zur Gewinnerzielung durchführt und keine Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Kapazitäten seines Unternehmens durch Drittaufträge nicht ausgelastet würden. Dabei ist auch der Anteil "Wagnis", der Bestandteil einer betriebswirtschaftlichen Gesamtkalkulation ist, berücksichtigungsfähig.
2. Nicht ersatzfähig sind hingegen die über die allgemeine Schadenspauschale hinausgehenden weiteren Kosten für die Schadensbekämpfung, die dem Unternehmer für die Unterhaltung einer eigenen Schadensabteilung entstehen, da diese Kosten nicht kausal auf die konkrete Schädigung zurückzuführen sind.

IMRRS 2012, 2582

BGH, Urteil vom 21.08.2012 - X ZR 138/11
1. Ruft eine Gewerkschaft im Rahmen einer Tarifauseinandersetzung die Piloten eines Luftverkehrsunternehmens zur Arbeitsniederlegung auf, kann dies außergewöhnliche Umstände im Sinne des Art 5 Abs. 3 der Fluggastrechtsverordnung zur Folge haben.*)
2. Das Luftverkehrsunternehmen ist in diesem Fall davon befreit, Ausgleichszahlungen für die Annulierung derjenigen Flüge zu leisten, die es absagt, um den Flugplan an die zu erwartenden Auswirkungen des Streikaufrufs anzupassen.*)

IMRRS 2012, 2575

BGH, Urteil vom 19.06.2012 - II ZR 241/10
1. Der Einwand rechtsmissbräuchlichen Verhaltens kann einem Anspruch aus Eigentum regelmäßig nicht entgegengehalten werden.*)
2. Die Mitglieder einer landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaft können aus gesellschafterlicher Treuepflicht verpflichtet sein, einer Nachtragsvereinbarung zuzustimmen, mit der die nach dem LwAnpG 1990 gescheiterte Umwandlung in eine Kommanditgesellschaft geheilt werden kann (Fortführung von BGH, Urteil vom 20. September 2004 - II ZR 334/02, ZIP 2004, 2186, 2187; Beschluss vom 28. November 2008 - BLw 4/08, ZIP 2009, 264 Rn. 33 ff.).*)

IMRRS 2012, 2574

BGH, Urteil vom 06.07.2012 - V ZR 122/11
1. Unterlassungsverpflichtungen nach § 137 Satz 2 BGB (schuldrechtliche Verfügungsverbote) werden nicht nach 30 Jahren nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen unwirksam.*)
2. In Übergabeverträgen zur vorweggenommenen Erbfolge vereinbarte Unterlassungspflichten, die dem Übernehmer Verfügungen über das Vermögen eines übergebenen Betriebs insgesamt oder über dessen Grundvermögen untersagen, sind nach § 138 Abs. 1 BGB nichtig, wenn der Übernehmer von dem Übergeber nicht die Zustimmung zu einer mit den Grundsätzen ordnungsgemäßer Wirtschaft zu vereinbarenden und den Zweck des Verfügungsverbots nicht wesentlich gefährdenden Verfügung (Veräußerung oder Belastung) verlangen kann.*)

IMRRS 2012, 2572

BGH, Urteil vom 24.07.2012 - II ZR 177/11
Die regelmäßige Verjährung für den Anspruch aus Existenzvernichtungshaftung gegen den Gesellschafter-Gesellschafter einer GmbH beginnt erst zu laufen, wenn dem Gläubiger sowohl die anspruchsbegründenden Umstände als auch die Umstände, aus denen sich ergibt, dass der mittelbare Gesellschafter als Schuldner in Betracht kommt, bekannt oder infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt sind.*)

IMRRS 2012, 2554

BGH, Urteil vom 05.06.2012 - XI ZR 176/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2012, 2553

BGH, Urteil vom 05.06.2012 - XI ZR 177/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2012, 2545

BGH, Urteil vom 22.05.2012 - II ZR 88/11
1. Ist beim Abschluss eines Vertrags zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher von diesem eine Widerrufsbelehrung zu unterschreiben, bedarf es konkreter Anhaltspunkte dafür, dass bei Fehlen der Voraussetzungen eines gesetzlichen Widerrufsrechts (hier: mangels Haustürsituation) die Frist für die Ausübung des Widerrufsrechts nur dann in Gang gesetzt werden soll, wenn der Unternehmer dem Verbraucher zusätzlich eine Belehrung erteilt hat, die den Anforderungen für ein gesetzliches Widerrufsrecht (hier: §§ 312, 355 BGB in der Fassung des Gesetzes zur Modernisierung des Schuldrechts vom 20. November 2001, BGBl. I S. 3138) entspricht.*)
2. Für die Annahme, dass der Fristbeginn auch im Falle eines möglicherweise vereinbarten vertraglichen Widerrufsrechts von einer den Anforderungen für ein gesetzliches Widerrufsrecht genügenden Belehrung abhängig sein soll, reicht nicht aus, dass sich der Unternehmer bei der Formulierung der Widerrufsbelehrung an den Vorgaben des gesetzlichen Widerrufsrechts orientiert hat und im Falle des Eingreifens eines gesetzlichen Widerrufsrechts mit der Belehrung die gesetzlichen Anforderungen erfüllen wollte.*)

IMRRS 2012, 2527

BGH, Urteil vom 15.08.2012 - VIII ZR 378/11
Der Verwender einer Widerrufsbelehrung kann sich auf die Schutzwirkungen des § 14 Abs. 1 BGB-InfoV berufen, wenn er das in Anlage 2 zu § 14 Abs. 1 BGB-InfoV geregelte Muster für die Widerrufsbelehrung verwendet hat.*)

IMRRS 2012, 2508

LG Hannover, Beschluss vom 12.09.2012 - 14 T 20/12
1. Dem Verwender einer formularhaften Widerrufsbelehrung kommt die an eine Widerrufsbelehrung geknüpfte Schutzwirkung (auch im Fristlauf) nicht zugute, wenn sie in den vom Bundesverordnungsgeber in Anlage 2 zu § 14 BGB-InfoV musterhaft vorgegebenen Text eingreift und ihn gegenüber einem Verbraucher in wesentlichen Punkten abändert oder verkürzt (hier betr. Widerrufsfolgen). Nur bei Verwendung des vollständigen Musters genießt der Unternehmer den Vertrauensschutz aus § 14 Abs. 1 BGB-InfoV.*)
2. Dies kann zur Folge haben, dass sich der Unternehmer nicht auf den Ablauf der Widerrufsfrist berufen kann.*)

IMRRS 2012, 2498

BGH, Urteil vom 21.08.2012 - X ZR 146/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2012, 2497

BGH, Beschluss vom 27.06.2012 - VIII ZR 165/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
