Immobilien- und Mietrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
3591 Entscheidungen insgesamt
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IMRRS 2012, 2902
Immobilien
OLG Celle, Urteil vom 30.08.2012 - 13 U 135/11
1. Der Verbraucher trägt sowohl die Beweislast dafür, dass die fragliche AGB - Klausel für eine Vielzahl von Fällen vorformuliert worden ist, als auch dass es sich um eine von seinem Vertragspartner vorformulierte Klausel handelt, sowie auch, dass er auf Grund der Vorformulierung auf ihren Inhalt keinen Einfluss nehmen konnte.
2. Bei der Beurteilung, ob es sich um ein besonders grobes Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung im Rahmen eines Immobilienkaufvertrages handelt, steht bei der Ermittlung des tatsächlichen Wertes von Wohnungseigentum die Vergleichswertmethode im Vordergrund, wenn sich eine aussagekräftige Menge von Vergleichspreisen verlässlich ermitteln lässt.
3. Für die Sittenwidrigkeit eines Rechtsgeschäfts ist neben dem besonders groben Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung auch die verwerfliche Gesinnung des Handelnden(hier der Verkäufer) erforderlich.
IMRRS 2012, 2885
Allgemeines Zivilrecht
OLG Brandenburg, Urteil vom 05.03.2012 - 1 U 14/11
1. Auch wenn die ursprüngliche Absicht bestand und es für eine Eigentümergemeinschaft wirtschaftlich geboten war, in einen Wärmelieferungsvertrag einzutreten, reicht dies nicht aus, einen Vertragseintritt anzunehmen. Bestehen keine Anhaltspunkte dafür im Vertrag und lassen sich aus den Vertragsverhandlungen ebensowenig welche ziehen, so ist nicht von einem Eintritt auszugehen.
2. Liegt ein Formularvertrag vor, der den Regelungen der AVBFernwärmeV unterliegt, und bestimmt der Verwender hinsichtlich der Laufzeit, wie die noch offene Lücke in den Vertragsbedingungen gefüllt wird, so liegt eine vorformulierte Vertragsbedingung vor. Fehlt dann ein Angebot zu den allgemeinen Bedingungen der Verordnung, ist eine Laufzeitvereinbarung unwirksam. Mithin kann der Vertrag durch ordentliche Kündigung beendet werden.
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IMRRS 2012, 2875
Allgemeines Zivilrecht
OLG Hamm, Urteil vom 30.03.2012 - 19 U 186/11
1. Zur Frage der Hemmung der Verjährung durch Verhandlungen, die nach wiederholten und längeren Unterbrechungen mehrmals wieder aufgenommen werden.*)
2. Keine Verklammerung zu einem auch die Zwischenräume zwischen unterbrochenen Verhandlungen umfassenden Hemmungstatbestand durch wiederholt gezeigte Gesprächsbereitschaft.*)
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IMRRS 2012, 2868
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Beschluss vom 09.10.2012 - EnVR 86/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2012, 2867
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Urteil vom 26.09.2012 - VIII ZR 249/11
Zum Beginn der Verjährung für Rückzahlungsansprüche aufgrund unwirksamer Preisänderungsklauseln in einem Gaslieferungsvertag mit Sonderkunden.*)
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IMRRS 2012, 2862
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Urteil vom 11.09.2012 - VI ZR 296/11
Ist die Haftung des Unfallverursachers bzw. seines Haftpflichtversicherers dem Grunde nach unstreitig, ist der Einzug der Forderung des Geschädigten auf Erstattung der Mietwagenkosten durch das Mietwagenunternehmen als Nebenleistung gemäß § 5 Abs. 1 RDG erlaubt (Bestätigung des Senatsurteils vom 31. Januar 2012 - VI ZR 143/11, VersR 2012, 458).*)
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IMRRS 2012, 2861
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Urteil vom 10.05.2012 - I ZR 109/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2012, 2860
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Urteil vom 13.06.2012 - I ZR 87/11
1. Der im Transportrecht für Verlustfälle entwickelte Grundsatz, dass den Frachtführer eine sekundäre Darlegungslast trifft, wenn der Vortrag des Gegners ein vom Frachtführer zu vertretendes schadensursächliches qualifiziertes Verschulden mit gewisser Wahrscheinlichkeit nahelegt oder sich Anhaltspunkte dafür aus dem unstreitigen Sachverhalt ergeben, gilt auch für Fälle, in denen das Frachtstück zwar abgeliefert, seine Verpackung aber während des Transports geöffnet, sein Inhalt ganz oder teilweise herausgenommen und die Verpackung wieder verschlossen worden ist.*)
2. Der Hinweis an den Frachtführer auf den ungewöhnlich hohen Wert des Transportguts braucht nicht grundsätzlich bis zum Abschluss des Frachtvertrags zu erfolgen. Er muss nur so rechtzeitig erteilt werden, dass der Frachtführer noch im normalen Geschäftsablauf eine Entscheidung darüber treffen kann, ob er angesichts des Werts des Transportguts den Frachtvertrag überhaupt ausführen will, und dass er falls er sich für die Ausführung entscheidet die notwendigen besonderen Sicherungsmaßnahmen ergreifen kann.*)
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IMRRS 2012, 2855
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Urteil vom 26.09.2012 - VIII ZR 100/11
1. Um den Anforderungen an den gewöhnlichen Gebrauch im Sinne von Art. 35 Abs. 2 Buchst. a CISG gerecht zu werden, muss sich eine gelieferte Ware für diejenigen Verwendungsmöglichkeiten eignen, die nach ihrer stofflichen und technischen Auslegung und der hieran anknüpfenden Verkehrserwartung nahe liegen. Bleiben die tatsächlich vorhandenen Verwendungsmöglichkeiten dahinter zurück, fehlt der Ware die Eignung zum gewöhnlichen Gebrauch, sofern der Verkäufer die bestehende Einschränkung nicht deutlich macht.*)
2. Die im UN-Kaufrechtsübereinkommen nicht ausdrücklich geregelte Frage, wie Fallgestaltungen zu behandeln sind, in denen die Vertragsparteien zum entstandenen Schaden unabhängig voneinander durch jeweils eigenständige Pflichtverletzungen beigetragen haben, ist gemäß Art. 7 Abs. 2 CISG durch Rückgriff auf die den Art. 77 und 80 CISG zugrunde liegenden allgemeinen Grundsätze dahin zu entscheiden, dass bei teilbaren Rechtsbehelfen wie dem Schadensersatz die jeweiligen Verursachungsbeiträge*)
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IMRRS 2012, 2852
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Urteil vom 20.09.2012 - I ZR 116/11
1. Für die Zuweisung einer Druckschrift zum Universaldienst im Sinne von § 1 Abs. 1 Nr. 3 PUDLV kommt es lediglich auf den formalen Zweck der Publikation an, die Öffentlichkeit über Tagesereignisse, Zeit oder Fachfragen zu unterrichten. Dies gilt auch, wenn die in Rede stehende Publikation einseitig politisch ausgerichtet ist und durch eine entsprechende Berichterstattung den Zielen einer bestimmten politischen Richtung dient.*)
2. Ein periodisches Erscheinen im Sinne von § 1 Abs. 1 Nr. 3 Satz 2 PUDLV liegt vor, wenn die Druckschrift nach ihrer Aufmachung nicht nur zur gelegentlichen Informationskundgabe bestimmt, sondern auf das für eine Zeitung oder Zeitschrift übliche periodische Erscheinen angelegt ist und keine Anhaltspunkte dafür bestehen, dass sie trotz dieser Aufmachung gleichwohl nur gelegentlich publiziert werden soll.*)
3. Die fehlende Adressierung der Druckschrift steht der Zugehörigkeit zum Universaldienst im Sinne von § 1 Abs. 1 Nr. 3 PUDLV, § 4 Nr. 1 Buchst. c PostG nicht entgegen.*)
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IMRRS 2012, 2835
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Urteil vom 26.09.2012 - VIII ZR 240/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2012, 2785
Öffentliches Recht
BGH, Urteil vom 20.09.2012 - III ZR 264/11
1. Ein Anspruch auf eine "echte" Enteignungsentschädigung unterliegt hinsichtlich seines Umfangs keiner Beschränkung oder Ausschlusswirkung des straßenrechtlichen Planfeststellungsbeschlusses (Anschluss an Senatsurteile vom 15. Februar 1996 - III ZR 143/94, BGHZ 132, 63 und vom 21. Januar 1999 - III ZR 168/97, BGHZ 140, 285).*)
2. Der fachplanungsrechtliche Ausgleichsanspruch aufgrund der Planfeststellung und die Enteignungsentschädigung im Sinne des Art. 14 Abs. 3 GG stehen nebeneinander. Verlangt der Eigentümer die Erfüllung beider Ansprüche, ist das Verbot einer Doppelentschädigung zu beachten.*)
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IMRRS 2012, 2772
Kaufrecht
LG Waldshut-Tiengen, Urteil vom 07.09.2012 - 3 O 11/10 KfH
1. Liefert der Verkäufer im Rahmen eines Kaufvertrags zwischen Unternehmern eine mangelhafte Sache, so haftet er auch ohne Verschulden für die Ein- und Ausbaukosten im Zusammenhang mit der Lieferung einer mangelfreien Sache gemäß § 439 Abs. 1 BGB.
2. Auch wenn die Ein- und Ausbaukosten den Kaufpreis um das Vierfache übersteigen, muss die Belastung für den Verkäufer nicht unverhältnismäßig sein.
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IMRRS 2012, 2770
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Urteil vom 26.09.2012 - VIII ZR 152/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2012, 2768
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Urteil vom 26.09.2012 - VIII ZR 151/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2012, 2734
Werkvertrag
OLG Düsseldorf, Urteil vom 27.09.2012 - 5 U 36/12
1. Die freie Kündigung ist nicht dadurch ausgeschlossen, dass nach dem Text der Vereinbarung während der vertraglichen Laufzeit nur eine Kündigung aus wichtigem Grund vorgesehen ist.
2. Zur Begründung eines Anspruchs aus § 649 Satz 2 BGB muss der Unternehmer grundsätzlich vortragen, welcher Anteil der vertraglichen Vergütung auf die erbrachten und nicht erbrachten Leistungen entfällt und darüber hinaus vertragsbezogen darlegen, welche Kosten er hinsichtlich der nicht erbrachten Leistungen erspart hat. Erst wenn der Unternehmer eine diesen Anforderungen genügende Abrechnung vorgelegt hat, ist es Sache des Auftraggebers darzulegen und zu beweisen, dass der Unternehmer höhere Ersparnisse erzielt hat, als er sich anrechnen lassen will.
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IMRRS 2012, 2727
Allgemeines Zivilrecht
OLG Hamm, Urteil vom 29.04.2011 - 12 U 144/10
1. Zur Wahrung der durch Rechtsgeschäft bestimmten Schriftform genügt die telekommunikative Übermittlung, wobei unter telekommunikativer Übermittlung auch die Versendung einer E-Mail zu verstehen ist. Dies gilt allerdings nicht, soweit ein anderer Wille der Vertragsparteien anzunehmen ist.
2. Haben die Parteien in Abhängigkeit von der Bedeutung der jeweiligen Erklärungen im Vertrag unterschiedliche Formanforderungen gestellt - einerseits ausschließlich schriftlich, andererseits schriftlich oder per E-Mail -, wird durch eine E-Mail das Schriftformerfordernis nicht gewahrt, wenn die betreffende Erklärung schriftlich zu erfolgen hat.
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IMRRS 2012, 2702
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Urteil vom 11.09.2012 - VI ZR 238/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2012, 2669
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Urteil vom 11.09.2012 - VI ZR 297/11
Zur Wirksamkeit der Abtretung eines Schadensersatzanspruchs auf Erstattung der Mietwagenkosten an den Autovermieter, wenn die Abtretung vor und die Rechtsdienstleistung nach Inkrafttreten des Rechtsdienstleistungsgesetzes erfolgt.*)
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IMRRS 2012, 2668
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Urteil vom 13.06.2012 - I ZR 161/10
1. Einem vertraglichen Anspruch des Empfängers gegen den Unterfrachtführer aus § 421 Abs. 1 Satz 2 HGB steht nicht entgegen, dass die Voraussetzungen für eine Haftung des Unterfrachtführers nach § 437 Abs. 1 Satz 1 HGB nicht erfüllt sind, weil der jeweilige Haftungsgrund sich aus unterschiedlichen Rechtsverhältnissen ergibt. Der ausführende Frachtführer im Sinne von § 437 Abs. 1 HGB haftet nach Maßgabe des (Haupt )Frachtvertrags zwischen dem Absender und dem vertraglichen (Haupt )Frachtführer. Die Haftung des Unterfrachtführers gegenüber dem Empfänger gemäß § 421 Abs. 1 Satz 2 HGB richtet sich demgegenüber allein nach dem den Empfänger begünstigenden Unterfrachtvertrag.*)
2. Von einem Zubringerdienst im Sinne von Art. 18 Abs. 4 Satz 2 MÜ ist nur dann auszugehen, wenn der Oberflächenbeförderung lediglich eine reine Hilfsfunktion für die Luftbeförderung zukommt. Unterbleibt eine Luftbeförderung auf der Teilstrecke, obwohl eine solche technisch und verbindungsmäßig möglich wäre, hat die Oberflächenbeförderung keine Hilfsfunktion mehr, sondern einen die Luftbeförderung ersetzenden eigenständigen Charakter.*)
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IMRRS 2012, 2623
Werkvertrag
AG Bonn, Urteil vom 31.07.2012 - 105 C 349/11
Eine prüfbare Rechnung ist grundsätzlich keine Fälligkeitsvoraussetzung für den Anspruch auf Werklohn. Etwas anderes gilt, wenn dies im Vertrag ausdrücklich - wie z.B. in der VOB/B - geregelt ist.
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IMRRS 2012, 2585
Allgemeines Zivilrecht
OLG Frankfurt, Urteil vom 24.01.2012 - 16 U 100/11
1. Repariert der geschädigte Unternehmer die beschädigte Sache selbst, kann er dem Schädiger einen Zuschlag für "Wagnis und Gewinn" in Rechnung stellen, wenn er auch sonst in seinem Betrieb Reparaturen vergleichbarer Art für Dritte zur Gewinnerzielung durchführt und keine Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Kapazitäten seines Unternehmens durch Drittaufträge nicht ausgelastet würden. Dabei ist auch der Anteil "Wagnis", der Bestandteil einer betriebswirtschaftlichen Gesamtkalkulation ist, berücksichtigungsfähig.
2. Nicht ersatzfähig sind hingegen die über die allgemeine Schadenspauschale hinausgehenden weiteren Kosten für die Schadensbekämpfung, die dem Unternehmer für die Unterhaltung einer eigenen Schadensabteilung entstehen, da diese Kosten nicht kausal auf die konkrete Schädigung zurückzuführen sind.
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IMRRS 2012, 2582
Öffentliches Recht
BGH, Urteil vom 21.08.2012 - X ZR 138/11
1. Ruft eine Gewerkschaft im Rahmen einer Tarifauseinandersetzung die Piloten eines Luftverkehrsunternehmens zur Arbeitsniederlegung auf, kann dies außergewöhnliche Umstände im Sinne des Art 5 Abs. 3 der Fluggastrechtsverordnung zur Folge haben.*)
2. Das Luftverkehrsunternehmen ist in diesem Fall davon befreit, Ausgleichszahlungen für die Annulierung derjenigen Flüge zu leisten, die es absagt, um den Flugplan an die zu erwartenden Auswirkungen des Streikaufrufs anzupassen.*)
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IMRRS 2012, 2575
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Urteil vom 19.06.2012 - II ZR 241/10
1. Der Einwand rechtsmissbräuchlichen Verhaltens kann einem Anspruch aus Eigentum regelmäßig nicht entgegengehalten werden.*)
2. Die Mitglieder einer landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaft können aus gesellschafterlicher Treuepflicht verpflichtet sein, einer Nachtragsvereinbarung zuzustimmen, mit der die nach dem LwAnpG 1990 gescheiterte Umwandlung in eine Kommanditgesellschaft geheilt werden kann (Fortführung von BGH, Urteil vom 20. September 2004 - II ZR 334/02, ZIP 2004, 2186, 2187; Beschluss vom 28. November 2008 - BLw 4/08, ZIP 2009, 264 Rn. 33 ff.).*)
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IMRRS 2012, 2574
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Urteil vom 06.07.2012 - V ZR 122/11
1. Unterlassungsverpflichtungen nach § 137 Satz 2 BGB (schuldrechtliche Verfügungsverbote) werden nicht nach 30 Jahren nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen unwirksam.*)
2. In Übergabeverträgen zur vorweggenommenen Erbfolge vereinbarte Unterlassungspflichten, die dem Übernehmer Verfügungen über das Vermögen eines übergebenen Betriebs insgesamt oder über dessen Grundvermögen untersagen, sind nach § 138 Abs. 1 BGB nichtig, wenn der Übernehmer von dem Übergeber nicht die Zustimmung zu einer mit den Grundsätzen ordnungsgemäßer Wirtschaft zu vereinbarenden und den Zweck des Verfügungsverbots nicht wesentlich gefährdenden Verfügung (Veräußerung oder Belastung) verlangen kann.*)
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IMRRS 2012, 2572
Gesellschaftsrecht
BGH, Urteil vom 24.07.2012 - II ZR 177/11
Die regelmäßige Verjährung für den Anspruch aus Existenzvernichtungshaftung gegen den Gesellschafter-Gesellschafter einer GmbH beginnt erst zu laufen, wenn dem Gläubiger sowohl die anspruchsbegründenden Umstände als auch die Umstände, aus denen sich ergibt, dass der mittelbare Gesellschafter als Schuldner in Betracht kommt, bekannt oder infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt sind.*)
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IMRRS 2012, 2554
Banken & Finanzen
BGH, Urteil vom 05.06.2012 - XI ZR 176/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2012, 2553
Zwangsvollstreckung
BGH, Urteil vom 05.06.2012 - XI ZR 177/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2012, 2545
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Urteil vom 22.05.2012 - II ZR 88/11
1. Ist beim Abschluss eines Vertrags zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher von diesem eine Widerrufsbelehrung zu unterschreiben, bedarf es konkreter Anhaltspunkte dafür, dass bei Fehlen der Voraussetzungen eines gesetzlichen Widerrufsrechts (hier: mangels Haustürsituation) die Frist für die Ausübung des Widerrufsrechts nur dann in Gang gesetzt werden soll, wenn der Unternehmer dem Verbraucher zusätzlich eine Belehrung erteilt hat, die den Anforderungen für ein gesetzliches Widerrufsrecht (hier: §§ 312, 355 BGB in der Fassung des Gesetzes zur Modernisierung des Schuldrechts vom 20. November 2001, BGBl. I S. 3138) entspricht.*)
2. Für die Annahme, dass der Fristbeginn auch im Falle eines möglicherweise vereinbarten vertraglichen Widerrufsrechts von einer den Anforderungen für ein gesetzliches Widerrufsrecht genügenden Belehrung abhängig sein soll, reicht nicht aus, dass sich der Unternehmer bei der Formulierung der Widerrufsbelehrung an den Vorgaben des gesetzlichen Widerrufsrechts orientiert hat und im Falle des Eingreifens eines gesetzlichen Widerrufsrechts mit der Belehrung die gesetzlichen Anforderungen erfüllen wollte.*)
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IMRRS 2012, 2527
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Urteil vom 15.08.2012 - VIII ZR 378/11
Der Verwender einer Widerrufsbelehrung kann sich auf die Schutzwirkungen des § 14 Abs. 1 BGB-InfoV berufen, wenn er das in Anlage 2 zu § 14 Abs. 1 BGB-InfoV geregelte Muster für die Widerrufsbelehrung verwendet hat.*)
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IMRRS 2012, 2508
Verbraucherrecht
LG Hannover, Beschluss vom 12.09.2012 - 14 T 20/12
1. Dem Verwender einer formularhaften Widerrufsbelehrung kommt die an eine Widerrufsbelehrung geknüpfte Schutzwirkung (auch im Fristlauf) nicht zugute, wenn sie in den vom Bundesverordnungsgeber in Anlage 2 zu § 14 BGB-InfoV musterhaft vorgegebenen Text eingreift und ihn gegenüber einem Verbraucher in wesentlichen Punkten abändert oder verkürzt (hier betr. Widerrufsfolgen). Nur bei Verwendung des vollständigen Musters genießt der Unternehmer den Vertrauensschutz aus § 14 Abs. 1 BGB-InfoV.*)
2. Dies kann zur Folge haben, dass sich der Unternehmer nicht auf den Ablauf der Widerrufsfrist berufen kann.*)
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IMRRS 2012, 2498
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Urteil vom 21.08.2012 - X ZR 146/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2012, 2497
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Beschluss vom 27.06.2012 - VIII ZR 165/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2012, 2484
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Beschluss vom 28.06.2012 - EnVR 38/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext
IMRRS 2012, 2483
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Beschluss vom 28.06.2012 - EnVR 45/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext
IMRRS 2012, 2482
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Beschluss vom 28.06.2012 - EnVR 40/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2012, 2469
Werkvertrag
OLG Schleswig, Urteil vom 09.12.2010 - 16 U 16/06
1. Eine fristlose Kündigung wegen einer vertraglichen Pflichtverletzung ist grundsätzlich nur nach einer Abmahnung zulässig.
2. Eine Abmahnung ist ausnahmsweise entbehrlich, wenn sie entweder keinen Erfolg verspricht oder wenn das Vertrauensverhältnis so schwerwiegend gestört ist, dass eine sofortige Beendigung des Vertrags gerechtfertigt erscheint.
3. Eine schwerwiegende Störung des Vertrauensverhältnisses liegt nicht vor, wenn an bestehenden Problemen offen gearbeitet wird.
4. Eine auf die Insolvenz des Vertragspartners gestützte Kündigung kann ohne Abmahnung ausgesprochen werden, weil diese angesichts der Zahlungsunfähigkeit/Überschuldung und der sich daraus ergebenden Verpflichtung, einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu stellen, keinen Erfolg verspricht. Dabei ist unerheblich, ob der Kündigende Kenntnis vom Eröffnungsgrund hat.
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IMRRS 2012, 2460
Bauvertrag
OLG Koblenz, Beschluss vom 29.08.2012 - 5 U 492/12
1. Zur vertraglichen Beschaffenheit gehört, dass die gelieferte und eingebaute Sache den technischen Vorschriften entspricht und nicht von der erteilten Zulassung abweicht.*)
2. Der Vertrag zur Lieferung und Montage eines Specksteinofens verpflichtet den Auftragnehmer zur Einpassung in das Gebäude und zum fachgerechten Anschluss an den Kamin. Das geht über die Montage i.S.v. § 434 Abs. 2 Satz 1 BGB hinaus. Mängelansprüche des Bestellers verjähren daher nach § 634a BGB.*)
3. Bei der Rückabwicklung eines Vertrages über die Lieferung und Montage eines derartigen Ofens wird ein vom Besteller zu leistendes Nutzungsentgelt nicht von Amts wegen berücksichtigt; das Gericht trifft insoweit auch keine Hinweispflicht.*)
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IMRRS 2012, 2457
Bauvertrag
OLG Düsseldorf, Urteil vom 07.07.2011 - 5 U 79/04
1. Ein Vertrag über die Herstellung einer den Wünschen des Auftraggebers entsprechenden technischen Anlage stellt einen Werklieferungsvertrag dar.
2. Auf einen Werklieferungsvertrag über die Herstellung einer nicht vertretbaren Sache (Einzelanfertigung) findet die Vorschrift des § 377 HGB über die Untersuchungs- und Rügepflicht Anwendung.
3. Handelt es sich bei dem Erwerber einer Anlage um einen Kaufmann, muss dieser die Ware einer genauen Untersuchung unterziehen, auch wenn diese zeitraubend und/oder tatsächlich oder technisch schwierig ist, und vielleicht sogar besondere betriebliche Einrichtungen und Fachkenntnisse voraussetzt. Er ist in jedem Fall verpflichtet, die Untersuchung mit fachmännischer Sorgfalt durchzuführen. Das Fehlen eines ganzen Anlagenteils ist bei ordnungsgemäßer Prüfung unschwer feststellbar.
4. Von dem Erwerber einer Maschine kann verlangt werden, dass diese nach der kompletten Montage alsbald in Gang gesetzt und erforderlichenfalls längere Zeit beobachtet wird. Hierbei sind auch die mit der Maschine herzustellenden Erzeugnisse stichprobenweise zu fertigen.
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IMRRS 2012, 2453
Bauvertrag
OLG Koblenz, Urteil vom 20.01.2011 - 5 U 1004/10
1. Bestehen verschiedene Optionen mit unterschiedlichen Erfolgschancen, muss ein Fachunternehmen den Auftraggeber bei den vorvertraglichen Verhandlungen darauf hinweisen und darf typische Risiken einer bestimmten Lösung nicht verschweigen (hier: Anodenschutzanlage in Heizöltank zur Eindämmung von Korrosion).*)
2. Zu Gunsten des Auftraggebers wird vermutet, dass er sich beratungsgemäß verhalten hätte.*)
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IMRRS 2012, 2449
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Urteil vom 31.07.2012 - X ZR 154/11
Bei einem unternehmensbezogenen Rechtsgeschäft kann ein Dritter aufgrund des von ihm erzeugten Rechtsscheins, er sei Mitinhaber des Unternehmens, für die Erfüllung des darauf beruhenden Vertrags haften.*)
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IMRRS 2012, 2444
Allgemeines Zivilrecht
LG Saarbrücken, Urteil vom 14.09.2012 - 5 S 18/12
1. Eine Täuschung durch die unterlassene Aufklärung über den Umstand, dass über das Vermögen der Verkäuferin das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet worden ist, liegt nur dann vor, wenn die Eröffnung des vorläufigen Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Verkäuferin den Vertragszweck gefährdet und deshalb nach objektiven Gesichtspunkten beurteilt für den Kaufentschluss des Käufers von wesentlicher Bedeutung gewesen wäre. In diesem Fall hätte der Käufer nach der Verkehrssitte eine entsprechende Aufklärung erwarten dürfen (vgl. dazu BGH, Urteil vom 04.04.2001, Az VIII ZR 33/00, zitiert nach juris; OLG Köln, Urteil vom 19.09.2003, Az 12 U 80/02, ZVI 2002, 459 - 462, zitiert nach juris Rn. 36).*)
2. Zur Aufklärung über eine wirtschaftliche Bedrängnis des Verkäufers oder über die Eröffnung des vorläufigen Insolvenzverfahrens besteht dann Veranlassung, wenn der Verkäufer weiß, dass er ihn treffende Verpflichtungen nicht erfüllen kann (vgl. dazu OLG Köln , Urteil vom 19.09.2003, Az 12 U 80/02, ZVI 2002, 459 - 462, zitiert nach juris Rn. 36).*)
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IMRRS 2012, 2441
Immobilien
BGH, Urteil vom 20.07.2012 - V ZR 217/11
Kann sich ein Vertragspartner nach Treu und Glauben nicht auf die Unwirksamkeit der Vollmacht des Vertreters der Gegenseite berufen, ist es ihm auch verwehrt, seine Erklärungen nach § 178 BGB zu widerrufen oder die Gegenseite gemäß § 177 Abs. 2 BGB zu einer Genehmigung des Vertrages aufzufordern.*)
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IMRRS 2012, 2431
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Urteil vom 23.05.2012 - VIII ZR 210/11
Die Verjährung von Rückzahlungsansprüchen wegen Gaspreisüberzahlungen beginnt nicht bereits mit den jeweils geleisteten Abschlagszahlungen, sondern erst mit der anschließenden Erteilung der Jahresabrechnung zu laufen.*)
Volltext
IMRRS 2012, 2419
Immobilien
BGH, Urteil vom 06.07.2012 - V ZR 268/11
Der Anspruch auf Rückzahlung überhöhter Abschleppkosten richtet sich auch dann gegen den gestörten Grundstücksbesitzer, wenn dieser seinen Schadensersatzanspruch gegen den Störer an das Abschleppunternehmen abgetreten hat.*)
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IMRRS 2012, 2412
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Urteil vom 24.07.2012 - II ZR 117/10
Der Schadensersatzanspruch einer Genossenschaft gegen ihren Nachtragsliquidator wegen Verletzung seiner Pflichten verjährt nach § 34 Abs. 6 GenG in fünf Jahren.*)
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IMRRS 2012, 2389
Immobilien
AG Spandau, Urteil vom 01.11.2011 - 70 C 73/11
1. Ein "Winterdienstvertrag" ist ein Werkvertrag, so dass bei mangelhafter Leistung die Vergütung zu mindern ist.
2. Wird gegen die den Eigentümer (hier: Mitglied der WEG) wegen unterlassener Reinigung ein behördliches Verwarngeld festgesetzt, begründet das einen Schadensersatzanspruch gegen die Schneeräumfirma, der gegen den verbleibenden Werklohnanspruch aufgerechnet werden kann.
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IMRRS 2012, 2388
Kaufrecht
OLG Frankfurt, Urteil vom 21.06.2012 - 15 U 147/11
1. Keine richtlinienkonforme Auslegung von § 439 BGB bei Kaufvertrag zwischen Unternehmern.*)
2. Der Hersteller ist nicht Erfüllungsgehilfe des Verkäufers, weil sich die Pflichten des Verkäufers nicht auf die Herstellung der Sache erstrecken.
3. Der Hersteller ist nicht Erfüllungsgehilfe des Verkäufers, wenn er auf Veranlassung des Käufers die Kaufsache untersucht und diesem eine falsche Auskunft gibt.
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IMRRS 2012, 2386
Grundbuchrecht
OLG Brandenburg, Urteil vom 10.05.2012 - 5 U 13/12
1. Ausgleichsberechtigter Eigentümer i. S. von § 9 III 1 GBBerG ist nur derjenige, der bei Inkrafttreten des Grundbuchbereinigungsgesetzes am 25.12.1993 Grundstückseigentümer war (Anschluss an OLG Dresden, NotBZ 2005, 81).*)
2. Der Inhaber einer Eigentumsverschaffungsvormerkung steht dem Eigentümer nicht gleich.*)
3. War der ausgleichsberechtigte Eigentümer zur Verschaffung lastenfreien Eigentums verpflichtet, kann der Erwerber von diesem die Abtretung des Ausgleichsanspruchs verlangen.*)
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IMRRS 2012, 2376
Prozessuales
OLG München, Beschluss vom 26.03.2012 - 18 U 3956/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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