Immobilien- und Mietrecht.

Volltexturteile nach Sachgebieten
3545 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2011
IMRRS 2011, 3420
BGH, Urteil vom 21.03.1968 - VII ZR 84/67
a) Wenn das Gericht des ersten Rechtszugs die Klage wegen Verjährung abgewiesen hat, das Berufungsgericht dagegen den eingeklagten Anspruch für unverjährt hält, so darf die Sache nicht in den ersten Rechtszug zurückverwiesen werden.*)
b) Verlangt der Auftragnehmer auf Grund des § 6 Nr. 5 Abs. 2 VOB Teil B Ersatz von Mehraufwendungen, die ihm für die Ausführung der Vertragsleistung durch eine vom Auftraggeber zu vertretende Verschiebung und Verlängerung der Ausführung entstanden sind, so verjährt dieser Anspruch in der Frist des § 196 Abs. 1 Nr. 1 BGB.*)

IMRRS 2011, 3419

BGH, Urteil vom 16.05.1968 - VII ZR 40/66
a) Der Unternehmer kann vor Fertigstellung des Werkes die Bezahlung des Werklohns verlangen, wenn der Besteller die Erfüllung des Vertrags grundlos und endgültig ablehnt.*)
b) Der Unternehmer ist nicht auf die Rechte aus den §§ 642, 643 und 645 BGB beschränkt, wenn der Besteller ihm obliegende Mitwirkungspflichten endgültig verweigert. Er kann in diesem Falle auch Erfüllung durch Vorauszahlung des Werklohns beanspruchen.*)

IMRRS 2011, 3418

BGH, Urteil vom 22.05.1968 - VIII ZR 21/66
Zur Rechtsnatur eines Vertrages über die Gestellung eines Raupenbaggers mit Bedienungsmann.*)

IMRRS 2011, 3416

BGH, Urteil vom 02.07.1968 - VI ZR 135/67
Ein stillschweigend geschlossener Vertrag, durch den die Führung der Aufsicht über einen Minderjährigen übernommen wird, ist nicht bereits darin zu sehen, daß zwei Elternpaare die gegenseitigen Besuche ihrer vier- und sechsjährigen Kinder in ihren Wohnungen dulden und das jeweils fremde Kind zusammen mit dem eigenen beim Spielen beaufsichtigen oder durch eine Hausgehilfin beaufsichtigen lassen. Es handelt sich hierbei vielmehr nur um eine tatsächliche Übernahme der Aufsicht, die als eine außerhalb der rechtsgeschäftlichen Sphäre liegende Gefälligkeit anzusehen ist, bei der es an dem Willen zu einer vertragsrechtlichen Bindung fehlt.*)

IMRRS 2011, 3415

BGH, Urteil vom 08.07.1968 - VII ZR 65/66
Bei einem der VOB unterliegenden Werkvertrag beginnt die Verjährungsfrist für die Schlußzahlung des Werklohns erst mit dem Ende des Jahres zu laufen, in das der nach § 16 Nr. 2 VOB (B) zu bestimmende Fälligkeitszeitpunkt fällt.*)

IMRRS 2011, 3414

BGH, Urteil vom 25.09.1968 - VIII ZR 108/66
Zur Frage der Haftung des Zwischenhändlers für Folgeschäden bei Lieferung fehlerhaften Treibstoffs.*)

IMRRS 2011, 3413

BGH, Urteil vom 21.11.1968 - VII ZR 89/66
Weigert sich eine Vertragspartei, dem berechtigten Verlangen der anderen Partei auf Anpassung des Vertrags wegen Änderung der Geschäftsgrundlage zu entsprechen, so darf sich grundsätzlich die betroffene Partei vom Vertrag lösen, und zwar bei einem der VOB unterliegenden Bauvertrag durch Kündigung.*)

IMRRS 2011, 3412

BGH, Urteil vom 05.12.1968 - VII ZR 127/66
Der Architekt, der sämtliche Architektenleistungen von der Planung bis zur örtlichen Bauaufsicht erbracht hat, kann für die Gebühren, die ihm hierfür - gegebenenfalls auch für die von ihm darüber hinaus erstellte statische Berechnung - zustehen, gemäß § 648 BGB die Einräumung einer Sicherungshypothek an dem Baugrundstück verlangen.*)
Wird der Architekt durch Vertragsverletzung des Bauherrn veranlaßt, den Architektenvertrag gemäß einer Vertragsbestimmung fristlos zu kündigen, so muß der Bauherr im Wege des Schadensersatzes den Architekten so stellen, wie wenn dieser die übernommenen Arbeiten hätte zu Ende führen können. Der Architekt kann dann nicht nur für die nicht mehr erbrachten Leistungen die im Vertrag hierfür vorgesehene Vergütung - unter Abzug ersparter Aufwendungen - beanspruchen, sondern auch für diesen ganzen Anspruch die Einräumung einer Sicherungshypothek am Baugrundstück verlangen.*)

IMRRS 2011, 3411

BGH, Urteil vom 12.12.1968 - VII ZR 18/66
Zu der Frage, ob die Sachmängelansprüche der Erwerber von Wohnungseigentum an einem erst zu erstellenden Gebäude sich nach Kauf- oder Werkvertragsrecht richten.*)

IMRRS 2011, 3410

BGH, Urteil vom 16.12.1968 - VII ZR 141/66
Die Schlußzahlung wird nicht spätestens 2 Monate nach Einreichung der Schlußrechnung fällig, wenn die Prüfung und Feststellung der Schlußrechnung aus sachlichen, nicht vom Auftraggeber zu vertretenden Gründen innerhalb dieser Frist nicht erfolgen kann.*)

IMRRS 2011, 3409

BGH, Urteil vom 19.12.1968 - VII ZR 23/66
a) Ein zum Ausgleich führendes Gesamtschuldverhältnis besteht zwischen Architekt und Bauunternehmer auch dann, wenn der Bauherr den Bauunternehmer aus § 4 Nr. 7 VOB (B) oder auf Wandelung in Anspruch nimmt, soweit die Leistungen des Bauunternehmers dem Architekten zur Erfüllung von dessen Schadensersatzpflicht zugute kommen (Ergänzung zu BGHZ 43, BGHZ Band 43 Seite 227 = NJW 65, NJW Jahr 65 Seite 1175).*)
b) Der Architekt, der durch einen Planungsfehler die Schadensursache gesetzt hat, kann voll ausgleichspflichtig sein.*)

IMRRS 2011, 3408

BGH, Urteil vom 25.10.1968 - V ZR 80/65
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2011, 3397

OLG Dresden, Beschluss vom 28.10.1999 - 14 W 1786/98
Für die Klage auf Auftragsvergütung eines in Sachsen öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs ist der ordentliche Rechtsweg eröffnet.*)

IMRRS 2011, 3393

OLG Frankfurt, Beschluss vom 14.07.2011 - 20 W 50/06
Werden mit der einseitigen Grundschuldbestellung die zur Rangherstellung erforderlichen Löschungserklärungen des Eigentümers mit beurkundet, so sind diese nicht mehr Durchführungserklärung, weil die Verpflichtung hierzu allenfalls in dem nicht beurkundeten Darlehensvertrag und nicht in der einseitigen Grundschuldbestellung begründet wird.

IMRRS 2011, 3385

LG Berlin, Urteil vom 29.04.2011 - 103 O 198/10
Die Behauptung, der Weiterbezug und das Absehen einer Kündigung könnten als Zustimmung gewertet werden, ist fehlerhaft und damit irreführend, § 5 Abs. 1 UWG, denn die Änderung eines Vertrages ist nur durch übereinstimmende Willenserklärungen beider Vertragsparteien möglich.

IMRRS 2011, 3380

OLG Bremen, Urteil vom 24.03.2011 - 5 U 32/10
1. Die Verjährung des Ausgleichsanspruchs zwischen zur Sanierung Verpflichteten gemäß § 24 Abs. 2 S. 4 BBodSchG beginnt erst mit der vollständigen Beendigung der Sanierungsmaßnahmen, nicht bereits mit dem Abschluss einzelner Teilmaßnahmen.*)
2. Dem Ausgleichsanspruch gemäß § 24 Abs. 2 S. 4 BBodSchG unterliegen nicht solche Kosten, die einem Beteiligten im Rahmen des Verwaltungsverfahrens entstanden sind (Rechtsanwaltsgebühren, Gebührenrechnungen der zuständigen Behörde). Soweit hier Ausgleichsansprüche nach den allgemeinen Bestimmungen in Betracht kommen, insbesondere aus Geschäftsführung ohne Auftrag, gelten hierfür die allgemeinen Verjährungsvorschriften.*)

IMRRS 2011, 3379

OLG Dresden, Urteil vom 01.03.2000 - 11 U 2968/98
Der Subunternehmer verletzt seine vertraglichen Nebenpflichten gegenüber seinem Auftraggeber, wenn er das Vertragssoll durch direkte Verhandlungen mit dem Planer des Bauherrn abweichend vom üblichen Stand der Technik konkretisiert, ohne dies seinem Auftraggeber mitzuteilen. Kann wegen dieser unterlassenen Mitteilung der Auftraggeber sich gegen das Nachbesserungsverlangen des Bauleiters des Bauherrn nicht wehren, muss der Subunternehmer die Nachbesserungskosten ersetzen, die seinem Auftraggeber durch Anpassung der Leistung an den üblichen Stand der Technik entstehen, obwohl die Werkleistung selbst dem konkretisierten Vertragssoll entsprach.*)

IMRRS 2011, 3378

OLG Celle, Urteil vom 22.05.1996 - 20 U 15/95
1. Für die Abgrenzung zwischen Dienst- oder Werkvertrag und Dienstverschaffungsvertrag ist entscheidend, ob der Unternehmer, bei dem das Personal angestellt ist, die zur Erreichung eines wirtschaftlichen Erfolges notwendigen Handlungen selbst organisiert (dann Dienst- oder Werkvertrag) oder ob er dem Vertragspartner geeignete Arbeitskräfte überläßt, die dieser nach eigenen betrieblichen Erfordernissen in seinem Betrieb einsetzt (Dienstverschaffungsvertrag mit sog. echten Leiharbeitsverhältnis). Entscheidend ist, wo das Weisungsrecht liegt.
2. Bei einem Dienstverschaffungsvertrag haftet der Schuldner vertraglich nicht für eine Schlechtleistung des “entliehenen” Personals, weil dieses bei der Erbringung seiner Dienste oder der Herstellung des Werkes nicht sein Erfüllungsgehilfe ist.
3. Der Schuldner darf und muß die überlassenen Arbeitskräfte allerdings bei ihrem Einsatz bezüglich der ordnungsgemäßen Art und Weise der Ausführung der Arbeiten überwachen. Insofern kann er für schuldhafte Pflichtverletzungen seiner Verrichtungsgehilfen deliktisch haften.

IMRRS 2011, 3374

BGH, Urteil vom 20.02.1969 - VII ZR 175/66
Der Bauunternehmer ist grundsätzlich nicht verpflichtet, aus den ihm übergebenen Zeichnungen des Statikers die einzelnen Bauwerke errechnen zu müssen; er hat vielmehr Anspruch auf Aushändigung der für die Ausführung nötigen Unterlagen (VOB/B § VOBB § 3 Z. 1). Der Bauunternehmer hat seiner Pflicht auch nicht dadurch genügt, daß er sich erbietet, dem Polier des Bauunternehmers die aus den Plänen des Statikers nicht ersichtlichen Einzelmaße auf Anfrage anzugeben. Da im vorliegenden Fall dem Bauunternehmer die erforderlichen Ausführungszeichnungen für den Neubau eines Geschäftshauses mit Kino, trotz mehrfacher Mahnung nicht zur Verfügung gestellt wurden, auch eine fällige Abschlagzahlung nicht erfolgte, kündigte der Bauunternehmer den Vertrag gemäß VOB/B § VOBB § 9 Z. 1.*)

IMRRS 2011, 3373

BGH, Urteil vom 27.02.1969 - VII ZR 38/67
Im VOB-Bauvertrag ist die Fälligkeit der Vergütung nicht nach § BGB § 641 Abs. BGB § 641 Absatz 1 S. 1 BGB, sondern nach § 16 Z. 2 Abs. 1 S. 1 VOB/B zu beurteilen. Die Schlußzahlung der Werklohnforderung kann der Bauunternehmer demnach spätestens innerhalb von 2 Monaten nach Einreichung einer prüfungsfähigen Schlußrechnung verlangen. Vor diesem Zeitpunkt kann auch die Verjährung des Anspruchs nicht beginnen.*)

IMRRS 2011, 3372

BGH, Urteil vom 27.02.1969 - VII ZR 18/67
Eine Erklärung des Schuldners, er werde den restlichen Werklohn bezahlen, falls bzw. sobald die erhobenen Beanstandungen beseitigt seien, macht den Bestand der Forderung abhängig von Gegenansprüchen und stellt sie damit dem Grunde nach in Frage. Eine solche Erklärung ist daher kein Anerkenntnis i.S. von § 208 BGB.*)

IMRRS 2011, 3371

BGH, Urteil vom 05.05.1969 - VII ZR 26/69
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2011, 3370

BGH, Urteil vom 03.07.1969 - VII ZR 132/67
Bei einem Werkvertrag ist die Verjährungsbestimmung des § 638 BGB auch für einen Anspruch aus Verschulden bei Vertragsverhandlungen jedenfalls insoweit anzuwenden, als sich dieser Anspruch mit dem aus § 635 BGB deckt.*)

IMRRS 2011, 3368

BGH, Urteil vom 29.09.1969 - VII ZR 108/67
Zur Frage, ob die Allgemeine Gebührenordnung für die wirtschaftsprüfenden sowie wirtschafts- und steuerberatenden Berufe, herausgegeben vom Steuerberater Adolf Fitzke, (AllGO) als „übliche Vergütung” anzusehen ist.*)

IMRRS 2011, 3367

BGH, Urteil vom 30.09.1969 - VI ZR 254/67
a) Zur Frage, ob einem Unternehmer unmittelbare Schadensersatzansprüche gegen den Schädiger zustehen, wenn sein hergestelltes, aber noch nicht abgenommenes Werk (hier: auf dem Innenputz verklebte Kupferfolien, die sodann von einem anderen Unternehmer auftragsgemäß mit mehreren Schichten aufgeklebter Isolierplatten verdeckt sind), an dem er das Eigentum durch Verbindung verloren hat, von einem anderen Unternehmer beschädigt wird.*)
b) Über die Pflicht des Bestellers zur Abtretung von Schadensersatzansprüchen in solchem Falle, die ihm als Eigentümer und Vertragspartner des Schädigers gegen diesen zustehen.*)

IMRRS 2011, 3366

BGH, Urteil vom 02.10.1969 - VII ZR 100/67
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2011, 3365

BGH, Urteil vom 22.10.1969 - VIII ZR 196/67
Art. 8 Nr. 5 der Allgemeinen Lieferbedingungen, wonach der Verkäufer die Erfüllung seiner eigenen Verpflichtungen bis zur Bewirkung der rückständigen Zahlungen des Käufers aufschieben kann, findet keine Anwendung, wenn die Verpflichtung des Verkäufers darin besteht, einen Mangel der Kaufsache zu beheben, der auf einem Fehler der Konstruktion, des Materials oder der Ausführung beruht.*)

IMRRS 2011, 3364

BGH, Urteil vom 23.10.1969 - VII ZR 149/67
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2011, 3363

BGH, Urteil vom 30.06.1970 - VI ZR 242/68
Rentenansprüche aus § 844 Abs. 2 BGB, die im Laufe des Rechtsstreits wegen einer wesentlichen Veränderung der für die Schadensbemessung maßgebenden Lohn- und Preisverhältnisse erhöht werden, können nicht mit der Einrede der Verjährung bekämpft werden.*)

IMRRS 2011, 3362

BGH, Urteil vom 01.07.1970 - IV ZR 1178/68
a) Der Maklervertrag, in dem sich der Auftraggeber verpflichtet, ein Grundstück zu festgelegten Bedingungen an jeden von dem Makler zugeführten Interessenten zu verkaufen, bedarf der notariellen Beurkundung. Ist diese Form nicht eingehalten, so ist auch das dem Makler gegebene Versprechen einer Vertragsstrafe für den Fall der Ablehnung des Verkaufs an den zugeführten Interessenten unwirksam.*)
b) Auch wenn dem Makler, der den Verkauf eines Grundstücks vermitteln soll, ein Alleinauftrag erteilt ist, kann eine von dem Auftraggeber zu entrichtende Vertragsstrafe nicht allein dafür vereinbart werden, daß der Auftraggeber den Vertrag während dessen Laufzeit kündigt, ohne das Verkaufsobjekt anderweitig zu veräußern.*)

IMRRS 2011, 3361

BGH, Urteil vom 13.07.1970 - VII ZR 189/68
Zur Ermittlung des Verkehrswerts bebauter Grundstücke, bei denen die Eigennutzung im Vordergrund steht.*)

IMRRS 2011, 3360

BGH, Urteil vom 14.07.1970 - VI ZR 203/68
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2011, 3359

BGH, Urteil vom 19.11.1970 - VII ZR 238/68
Zur Frage des Eintritts in einen bestehenden Generalagenturvertrag und der sich daraus ergebenden Mithaftung für die Nichtabführung von Prämiengeldern. Die sog. Unklarheitenregel gilt grundsätzlich nur bei Formularverträgen.*)

IMRRS 2011, 3358

BGH, Urteil vom 16.02.1971 - VI ZR 150/69
Der Grundsatz der Unausgleichbarkeit von Prozeßkosten, die einem von mehreren Gesamtschuldnern im Zuge eines vom Gläubiger angestrengten Rechtsstreits auferlegt worden sind, schließt nicht die Ausgleichung von solchen Prozeßkosten aus, die der in Anspruch genommene Schuldner zur Abgeltung eines Teils der Hauptforderung durch Vergleich übernommen hat.*)

IMRRS 2011, 3357

BGH, Urteil vom 22.02.1971 - VII ZR 110/69
a) Der Schiedskläger kann vom Schiedsbeklagten nicht verlangen, daß dieser den gesamten vom Schiedsgericht geforderten Vorschuß zahlt. Der Schiedsbeklagte ist vielmehr im Innenverhältnis zum Schiedskläger nur zur Zahlung des gemäß § 426 Abs. 1 Satz 1 BGB auf ihn entfallenden Anteils verpflichtet.*)
b) Sind am Schiedsverfahren ein Kläger und zwei Beklagte beteiligt, so haben (im Innenverhältnis des Klägers zu den beiden Beklagten) der Kläger allein und die beiden Beklagten zusammen jeweils die Hälfte des an das Schiedsgericht zu zahlenden Vorschusses zu tragen.*)
c) Auch bei Armut des Schiedsklägers ist der Schiedsbeklagte diesem gegenüber nicht verpflichtet, den gesamten Vorschuß an das Schiedsgericht zu zahlen. Aus der „Verfahrensförderungspflicht” des Schiedsbeklagten läßt sich das nicht herleiten.*)
d) Zur Frage, ob die Erhebung der Einrede des Schiedsvertrages in einem früheren Verfahren der Parteien vor dem ordentlichen Gericht dazu führen kann, daß der Schiedsbeklagte ausnahmsweise nach Treu und Glauben dem Schiedskläger gegenüber verpflichtet ist, den gesamten Vorschuß an das Schiedsgericht zu zahlen (im gegebenen Fall verneint).*)

IMRRS 2011, 3356

BGH, Urteil vom 04.03.1971 - VII ZR 40/70
Kann der Besteller vom Unternehmer wegen eines Mangels des Werkes Schadensersatz nach § 635 BGB und zugleich aus unerlaubter Handlung nach den §§ 823 ff. BGB verlangen, so verjährt der Deliktsanspruch - unabhängig von der für den Vertragsanspruch in § 638 BGB getroffenen Regelung - nach § 852 BGB.*)

IMRRS 2011, 3355

BGH, Urteil vom 15.03.1971 - VII ZR 153/69
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2011, 3354

BGH, Urteil vom 17.05.1971 - VII ZR 146/69
Zu der Frage, ob bei der Übernahme einer politischen Widerstandstätigkeit ein Auftragsvertrag vorliegt.*)

IMRRS 2011, 3353

BGH, Urteil vom 12.07.1971 - VII ZR 239/69
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2011, 3352

BGH, Urteil vom 30.09.1971 - VII ZR 20/70
Die einem Besteller vereinbarungsgemäß obliegende Pflicht zum Abruf der vom Unternehmer zu erbringenden Werkleistung stellt in der Regel keine Hauptverpflichtung dar, durch deren Nichterfüllung die Rechtsfolgen des § 326 BGB herbeigeführt werden können.*)

IMRRS 2011, 3351

BGH, Urteil vom 28.10.1971 - VII ZR 139/70
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2011, 3348

BGH, Urteil vom 20.01.1972 - VII ZR 148/70
a) Zur Abgrenzung der Schadensersatzansprüche aus § 635 BGB und aus positiver Vertragsverletzung.*)
b) Hat ein Architekt einen Statiker im eigenen Namen mit der statischen Berechnung für das Bauwerk eines Dritten (Bauherrn) beauftragt und wird der Architekt vom Bauherrn wegen Mängeln des Bauwerks in Anspruch genommen, die durch Fehler der statischen Berechnung verursacht sind, so ist der Schadensersatzanspruch des Architekten gegen den Statiker nach § 635 BGB zu beurteilen und verjährt nach § 638 BGB in 5 Jahren.*)

IMRRS 2011, 3347

BGH, Urteil vom 25.01.1972 - VI ZR 10/71
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2011, 3345

BGH, Urteil vom 13.04.1972 - VII ZR 4/71
Ist infolge eines Mangels an einer vom Beklagten hergestellten industriellen Ölfeuerungsanlage ein Brandschaden an den Fabrikgebäuden entstanden, so handelt es sich nicht um Schadensersatz wegen Nichterfüllung des Werkvertrags (§ 635 BGB), sondern aus positiver Vertragsverletzung. Der Ersatzanspruchs verjährt daher nicht in der kurzen Frist des § 638 BGB.*)

IMRRS 2011, 3344

BGH, Urteil vom 27.04.1972 - II ZR 122/70
a) Bei Abtretung einer aufschiebend bedingten Forderung (hier: eines genossenschaftlichen Auseinandersetzungsguthabens) kann der Schuldner gegenüber dem neuen Gläubiger ein Zurückbehaltungsrecht auch dann geltend machen, wenn sein Gegenanspruch bei der Abtretung zwar dem Rechtsgrund nach schon gegeben, aber noch nicht fällig war, sofern dieser Anspruch spätestens zugleich mit der abgetretenen Forderung fällig geworden ist.*)
b) In einem solchen Fall kann der Schuldner unter den sonstigen Voraussetzungen des § 406 BGB gegen die abgetretene Forderung auch mit einer Gegenforderung aufrechnen, die zwar später als die abgetretene Forderung, aber noch während des bestehenden Zurückbehaltungsrechts fällig geworden ist.*)

IMRRS 2011, 3343

BGH, Urteil vom 30.05.1972 - I ZR 75/71
Soll die Verjährung eines einem Dritten zustehenden Anspruchs durch einen demnächst zuzustellenden Zahlungsbefehl unterbrochen werden (§§ 693 Abs. 2, 696 Abs. 2 ZPO), so muß in dem Zahlungsbefehl angegeben werden, daß ein fremdes Recht im eigenen Namen geltend gemacht werde.*)

IMRRS 2011, 3342

BGH, Urteil vom 29.06.1972 - VII ZR 190/71
Haben für einen Schaden zwei Schuldner Ersatz zu leisten, der eine wegen einer Eigentumsverletzung nach § 823 Abs. 1 BGB, der andere, weil er einer vertraglichen Verpflichtung gegenüber dem Eigentümer, dessen Eigentum vor Beeinträchtigungen Dritter zu schützen, schuldhaft nicht gehörig nachgekommen ist, so haften beide als Gesamtschuldner. Der Ausgleich zwischen ihnen vollzieht sich deshalb nach § 426 Abs. 1 BGB. In einem solchen Falle steht dem Vertragsschuldner gegen den Eigentümer kein Anspruch aus § 255 BGB zu.*)

IMRRS 2011, 3341

BGH, Urteil vom 27.10.1972 - V ZR 37/71
Eine Vereinbarung, durch welche die Partner eines Grundstückkaufvertrages die darin festgesetzte Frist für die Ausübung eines aufschiebend bedingten Wiederkaufrechts nachträglich verlängern, bedarf nicht der notariellen Beurkundung.*)

IMRRS 2011, 3340

BGH, Urteil vom 30.11.1972 - VII ZR 239/71
Wird eine Reise unausführbar, weil der Reisende erst nach Abschluß des Reisevertrages erlassene verschärfte Gesundheitsbestimmungen schuldlos nicht zu erfüllen vermag, ohne deren Einhaltung das Reiseziel zu dem festgelegten Zeitpunkt nicht zu erreichen ist, so kann der Reiseunternehmer nur einen der bereits geleisteten Arbeit entsprechenden Teil der Vergütung und Ersatz der in der Vergütung nicht inbegriffenen Auslagen verlangen.*)

IMRRS 2011, 3338

BGH, Urteil vom 15.03.1973 - VII ZR 175/72
(Ohne amtlichen Leitsatz)
