Immobilien- und Mietrecht.

Volltexturteile nach Sachgebieten
3545 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2011
IMRRS 2011, 3337
BGH, Urteil vom 25.04.1973 - IV ZR 80/72
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2011, 3336

BGH, Urteil vom 26.10.1973 - V ZR 194/72
Schon nach § 313 BGB a.F. war auch eine Abänderung des Grundstücksveräußerungsvertrags zugunsten des Veräußerers beurkundungspflichtig.*)

IMRRS 2011, 3335

BGH, Urteil vom 21.02.1974 - VII ZR 52/72
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2011, 3334

BGH, Urteil vom 28.02.1974 - VII ZR 120/72
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2011, 3333

BGH, Urteil vom 21.03.1974 - VII ZR 87/73
Zur Schadenshaftung eines Reiseunternehmers wegen Nichterfüllung eines Luftbeförderungsvertrages.*)

IMRRS 2011, 3330

OLG München, Urteil vom 09.11.2011 - 20 U 3106/11
1. Die Vorschriften über Sachmängelgewährleistung schließen einen Schadenersatzanspruch des Käufers wegen Verschuldens bei Vertragsschluss dann nicht aus, wenn er auf eine vorsätzliche Verletzung der Offenbarungspflicht des Verkäufers über die Beschaffenheit der Kaufsache zurückgeht. Auf Fragen des Käufers im Verlauf der Vertragsverhandlungen ist der Verkäufer verpflichtet, alles mitzuteilen, was er zur konkreten Frage weiß, um dem Käufer auf dieser Grundlage eine Abwägung zu ermöglichen, ob und zu welchem Preis er kaufen will.
2. Ein Verkäufer, der eine nach diesen Maßstäben gebotene Aufklärung unterlässt, verhält sich arglistig, sofern er den verschwiegenen Umstand mindestens für möglich hält und gleichzeitig weiß oder damit rechnet und billigend in Kauf nimmt, dass sein Vertragspartner hiervon keine Kenntnis hat, auch nicht auf Grund von Indizien imstande ist, den Umstand zu erkennen, und bei Offenbarung den Vertrag nicht oder nicht mit dem vereinbarten Inhalt schließen würde.
3. Auch ein behandelter Hausbockbefall vermag Einfluss auf eine Kaufentscheidung zu nehmen

IMRRS 2011, 3326

KG, Urteil vom 29.02.2000 - 4 U 1926/99
Eine Klage auf Vergütung von Stundenlohnarbeiten, in der lediglich vorgetragen wird, welcher Arbeiter auf welcher Baustelle an welchen Tagen wie viele Stunden gearbeitet hat, nicht jedoch, welche Arbeiten er ausgeführt hat, ist unschlüssig. Das gilt für den VOB-Bauvertrag und für den BGB-Bauvertrag. Dieselben Grundsätze gelten auch bei einer Klage auf Vergütung von Maschinenleistungen.

IMRRS 2011, 3325

OLG Celle, Urteil vom 26.03.2001 - 14 U 141/98
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2011, 3324

OLG Bamberg, Urteil vom 24.01.2000 - 4 U 174/99
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2011, 3322

KG, Urteil vom 28.03.1995 - 7 U 6252/94
Ein Werkvertrag, bei dem der Werkunternehmer das vierfache der üblichen Vergütung verlangt und bei dem das Angebot so abgefaßt ist, daß der Eindruck eines erheblich niedrigeren Preises entsteht, ist wegen Sittenwidrigkeit nichtig.

IMRRS 2011, 3321

OLG Braunschweig, Urteil vom 14.10.1993 - 1 U 11/93
Ohne einen gesonderten Hinweis in einem Leistungsverzeichnis ist die gesamte Bewehrung für die Decken, auch die für eine Fertigteildecke, in der dafür vorgesehenen Position des Leistungsverzeichnisses abzurechnen.

IMRRS 2011, 3320

OLG Braunschweig, Urteil vom 18.03.1994 - 4 U 51/93
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2011, 3314

BGH, Beschluss vom 26.10.2011 - XII ZR 9/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2011, 3307

BGH, Urteil vom 12.10.2011 - VIII ZR 3/11
Für eine Abmahnung nach § 314 BGB genügt die bloße Rüge vertragswidrigen Verhaltens nicht; darüber hinaus muss aus der Erklärung des Gläubigers für den Schuldner deutlich werden, dass die weitere vertragliche Zusammenarbeit auf dem Spiel steht und er für den Fall weiterer Verstöße mit rechtlichen Konsequenzen rechnen muss.*)

IMRRS 2011, 3306

BGH, Urteil vom 04.04.1974 - VII ZR 102/73
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2011, 3304

BGH, Urteil vom 02.12.1974 - II ZR 132/73
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2011, 3303

BGH, Urteil vom 10.04.1975 - VII ZR 254/73
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2011, 3301

BGH, Urteil vom 12.06.1975 - III ZR 34/73
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2011, 3300

BGH, Urteil vom 12.06.1975 - VII ZR 168/73
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2011, 3299

BGH, Urteil vom 20.06.1975 - V ZR 206/74
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2011, 3297

BGH, Urteil vom 15.12.1975 - II ZR 54/74
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2011, 3296

BGH, Urteil vom 24.03.1976 - IV ZR 222/74
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2011, 3295

BGH, Urteil vom 05.05.1976 - IV ZR 63/75
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2011, 3293

BGH, Urteil vom 24.03.1977 - III ZR 198/74
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2011, 3286

LG München I, Urteil vom 30.06.2011 - 36 S 18551/10
Die Einschaltung eines Rechtsschutzversicherers berührt nicht die an einen Beschlussanfechtungskläger zu stellenden Anforderungen hinsichtlich der Förderung einer alsbaldigen Zustellung.*)

IMRRS 2011, 3285

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.10.2009 - 24 U 129/08
1. Hat der Vermieter formell ordnungsgemäß abgerechnet, steht dem Mieter ein vertraglicher Rückerstattungsanspruch zu, soweit die geleisteten Nebenkostenvorauszahlungen durch die in dem betreffenden Abrechnungszeitraum tatsächlich angefallenen Nebenkosten nicht aufgezehrt sind.*)
2. Nach dem Wirtschaftlichkeitsgebot darf der Vermieter in Gewerberaummietverhältnissen nur angemessene und erforderliche Kosten umlegen, wobei ihm hierbei ein billiges Ermessen einzuräumen ist.*)
3. Der Vermieter ist verpflichtet, die Kosten der umlagefähigen Hauswartstätigkeit einerseits und die nicht umlagefähigen Verwaltungs-, Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten andererseits nachvollziehbar aufzuschlüsseln, so dass die nicht umlagefähigen Kosten herausgerechnet werden können.*)
4. Der Begriff der "Center-Managementkosten" ist ohne zusätzliche Erläuterungen nicht hinreichend bestimmt, weil keine tragfähigen Erkenntnisse dazu vorliegen, welche Tätigkeiten üblicherweise mit dem Center-Management verbunden sind.*)

IMRRS 2011, 3276

LG Dresden, Urteil vom 25.02.2011 - 4 S 73/10
Derjenige Mieter, der angesichts einer über viele Jahre währenden Schadstoffexposition in seinem Wohnungs- und Arbeitsumfeld (hier: Asbestbelastung der "Sanierungsdringlichkeitsstufe I") heute mit der Gewissheit leben muss, dass bei ihm ein deutlich erhöhtes Risiko besteht, an Lungenkrebs oder anderen Krankheitsbildern der Lunge verfrüht zu versterben, kann wegen seiner psychischen Beeinträchtigung vom Vermieter jedenfalls dann Schmerzensgeld verlangen, wenn diesem infolge eines früheren Verdachtshinweises seitens des Mieters bzw. infolge der besonderen Asbestproblematik in den Neuen Bundesländern vor "der Wende", als flächendeckend schwach gebundene Asbestprodukte verwendet worden sind, das Erkrankungsrisiko bekannt sein musste.

IMRRS 2011, 3271

KG, Beschluss vom 24.02.2011 - 1 W 472/10
1. Ist eine Vormerkung zunächst zur Sicherung eines nur auf Lebenszeit des Berechtigten eingeräumten Eigentumsverschaffungsanspruchs bewilligt worden, so genügt der urkundliche Nachweis des Todes des Berechtigten nicht zur Löschung der Vormerkung aufgrund Unrichtigkeitsnachweises.*)
2. Eine dem Notariatsangestellten in einem Grundstückskaufvertrag erteilte Durchführungsvollmacht erstreckt sich, selbst wenn sie zur Abgabe von Löschungsbewilligungen berechtigt, ohne besondere Anhaltspunkte nicht auf die Bewilligung der Löschung einer Vormerkung, die einen auf Lebenszeit des Veräußerers eingeräumten, aufschiebend bedingten Rückerwerbsanspruch sichern sollte und über deren Löschung nach dem Tode des Berechtigten die Vertragsurkunde keine Regelungen enthält.*)

IMRRS 2011, 3259

BGH, Urteil vom 23.09.1977 - V ZR 90/75
Wird in einen notariellen Grundstückskaufvertrag als Teil dieses Vertrags die Verpflichtung des Verkäufers zur Errichtung eines Hauses aufgenommen, so ist dem Erfordernis notarieller Beurkundung nicht genügt, wenn in dem Vertrag auf eine diesem nicht beigefügte Baubeschreibung Bezug genommen wird (Abweichung von BGHZ 63, 359 = NJW 1975, 536).*)

IMRRS 2011, 3258

BGH, Urteil vom 29.09.1977 - VII ZR 134/75
(ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2011, 3256

BGH, Urteil vom 11.11.1977 - I ZR 80/75
Bei der stillen Sicherungszession ist der Zedent regelmäßig befugt, die abgetretene Forderung einzuziehen und Zahlung an sich zu verlangen. Geschieht das durch Klageerhebung oder Zustellung eines Mahnbescheids, wird die Verjährung der Forderung nach Maßgabe der §§ 209 BGB, 270 III, 693 II ZPO auch dann unterbrochen, wenn die Sicherungszession nicht offengelegt wird.*)

IMRRS 2011, 3235

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 04.08.2011 - 24 U 48/11
1. Das Wegnahmerecht des Mieters ist ein Aneignungsrecht und nicht auf Einrichtungen beschränkt, sondern es erfasst auch Veränderungen in der baulichen Substanz ohne Rücksicht auf das Eigentum an den Einbauten.*)
2. Tritt der Untermieter Ansprüche gegen den Mieter wegen unterlassener Mängelbeseitigung aus dem Untermietverhältnis an den Vermieter ab, so kann der Vermieter Ersatz der Beseitigungskosten von dem Mieter nur verlangen, wenn der Untermieter diesen zuvor mit der Mängelbeseitigung wirksam in Verzug gesetzt hatte.*)

IMRRS 2011, 3217

BGH, Urteil vom 06.07.1978 - III ZR 65/77
Die in Nr. 2 Abs. 1 AGB der Banken vorgesehene Beschränkung der Aufrechnung ist nicht für den Fall der Eröffnung eines Vergleichsverfahrens über das Vermögen einer Bank bestimmt, die sich in Liquidation befindet.*)

IMRRS 2011, 3216

BGH, Urteil vom 03.11.1978 - V ZR 30/77
Die Vereinbarung eines Grundstückseigentümers mit dem in Aussicht genommenen Grundstückskäufer, daß dieser eine Anzahlung auf den Kaufpreis für das zu verkaufende Grundstück leistet, diese Anzahlung aber als Schadensersatz verfällt, wenn der Grundstückskaufvertrag nicht zustande kommt, bedarf der Form des § 313 BGB.*)

IMRRS 2011, 3215

BGH, Urteil vom 07.12.1978 - VII ZR 278/77
Warten die Parteien den Ausgang des Rechtsmittelverfahrens gegen ein Teilurteil ab, weil die dort zu treffende Entscheidung auch für den noch nicht entschiedenen Verfahrensteil erhebliche Bedeutung hat, so liegt in diesem Verhalten kein „Nichtbetreiben” des Prozesses i.S. des § 211 Abs. 2 BGB.*)

IMRRS 2011, 3214

BGH, Urteil vom 07.02.1979 - VIII ZR 305/77
Zur Frage, wann eine in AGB enthaltene Freizeichnung des Verkäufers von der Verpflichtung zur Schadensersatzleistung auch Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung erfaßt (Ergänzung zu BGHZ 67, 359 Leitsatz 3 = NJW 1977, 379).*)

IMRRS 2011, 3213

BGH, Urteil vom 06.04.1979 - V ZR 72/74
1. Pläne und dergleichen können Protokollanlagen i.S. des § 9 Abs. 1 Satz 2 BeurkG sein (Abweichung von BGHZ 59, 11 [15] = NJW 1972, 1283).*)
2. Wird in einen notariellen Grundstückskaufvertrag als Teil dieses Vertrags die Verpflichtung des Verkäufers zur Errichtung eines Hauses aufgenommen und wird wegen der Gestaltung des Hauses auf Baupläne Bezug genommen, so ist dem Erfordernis notarieller Beurkundung nur genügt, wenn diese Pläne in entsprechender Anwendung des § 9 Abs. 1 Satz 2 BeurkG zu einem Bestandteil des beurkundeten Vertrages gemacht worden sind.*)

IMRRS 2011, 3212

BGH, Urteil vom 01.06.1979 - V ZR 80/77
Beim Kauf von Bauerwartungsland trägt in der Regel der Käufer das (erkennbare) Risiko künftiger Bebaubarkeit des Grundstücks. Haben die Vertragsparteien allerdings irrtümlich geglaubt, jenes Risiko lückenlos zu Lasten des Verkäufers geregelt zu haben, so kann es geboten sein, die Vertragslücke im Wege ergänzender Vertragsauslegung zu Lasten des Verkäufers zu schließen (Ergänzung zu BGH, LM § 242 [Bb] BGB Nr. 83).*)

IMRRS 2011, 3211

BGH, Urteil vom 09.04.1987 - VII ZR 266/86
Die Umstände, nach denen Architektenleistungen nur gegen Vergütung zu erwarten sind, muß der Architekt, daß die Leistungen gleichwohl unentgeltlich erbracht werden sollten, muß der Auftraggeber darlegen und beweisen.*)

IMRRS 2011, 3210

BGH, Urteil vom 15.02.1995 - VIII ZR 93/94
1. Eine inhaltlich nicht teilbare Klausel in AGB kann nur in der vom Anspruchsgegner verwendeten Fassung Gegenstand einer Unterlassungsklage nach § 13 AGBG sein.*)
2. Unterlassungsansprüche nach § 13 AGBG unterliegen grundsätzlich nicht der Verwirkung.*)
3. In AGB des Möbelhandels sind folgende Klauseln unwirksam:
“Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform” (§ 9 AGBG),
“BeiAnnahme oder Behandlung von Beipack übernimmt der Verkäufer keine Haftung für Beschädigung oder Verlust” (§ 11 Nr. 7 AGBG),
“DerVerkäufer kann in schriftlicher Erklärung vom Vertrag zurücktreten, wenn der Käufer seine Zahlungen einstellt (oder) ein Moratorium beantragt" (§ 11 Nr. 4 AGBG).*)

IMRRS 2011, 3206

BGH, Urteil vom 19.05.2011 - I ZR 195/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2011, 3202

BGH, Urteil vom 11.10.2011 - XI ZR 415/10
Zur Wirksamkeit einer Treuhandvollmacht, bei der der Schwerpunkt der Tätigkeit des Treuhänders auf wirtschaftlichem Gebiet liegt und die die Wahrnehmung wirtschaftlicher Belange von Treugeber-Gesellschaftern einer Fondsgesellschaft in der Rechtsform einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts bezweckt.*)

IMRRS 2011, 3197

BGH, Beschluss vom 10.08.2011 - KRB 55/10
1. Gegen den Gesamtrechtsnachfolger der Organisation, deren Organ die Tat begangen hat, kann ein Bußgeld nur dann verhängt werden, wenn zwischen der früheren und der neuen Vermögensverbindung nach wirtschaftlicher Betrachtungsweise nahezu Identität besteht. Eine solche wirtschaftliche Identität ist gegeben, wenn das "haftende Vermögen" weiterhin vom Vermögen des gemäß § 30 OWiG Verantwortlichen getrennt, in gleicher oder in ähnlicher Weise wie bisher eingesetzt wird und in der neuen juristischen Person einen wesentlichen Teil des Gesamtvermögens ausmacht (Bestätigung von BGH, Beschluss vom 11. März 1986 KRB 8/85, WuW/E 2265 Bußgeldhaftung; Beschluss vom 23. November 2004 KRB 23/04, NJW 2005, 1381, 1383 nicht verlesener Handelsregisterauszug; Beschluss vom 4. Oktober 2007 KRB 59/07, BGHSt 52, 58 Rn. 7 Akteneinsichtsgesuch).*)
2. Einer weitergehenden Erstreckung der bußgeldrechtlichen Haftung steht angesichts der Fassung des § 30 OWiG das Analogieverbot des Art. 103 Abs. 2 GG entgegen.*)

IMRRS 2011, 3190

BGH, Beschluss vom 21.09.2011 - IV ZR 38/09
Ein im Voraus vertraglich vereinbarter Ausschluss der Anfechtung wegen arglistiger Täuschung ist mit dem von § 123 BGB bezweckten Schutz der freien Selbstbestimmung unvereinbar und deshalb unwirksam, wenn die Täuschung von dem Geschäftspartner selbst oder von einer Person verübt wird, die nicht Dritter i.S. des § 123 Abs. 2 BGB ist. Das gilt auch im Verhältnis des Erklärenden zu durch die Vertragserklärung begünstigten Dritten (HEROS II, Fortführung von BGH, Urteil vom 17. Januar 2007 VIII ZR 37/06, VersR 2007, 1084).*)

IMRRS 2011, 3183

BGH, Urteil vom 18.10.2011 - VI ZR 17/11
1. Der durch einen Verkehrsunfall Geschädigte, der seinen Fahrzeugschaden mit dem Haftpflichtversicherer des Schädigers zunächst (fiktiv) auf der Grundlage der vom Sachverständigen geschätzten Kosten abrechnet, ist an diese Art der Abrechnung nicht ohne weiteres gebunden, sondern kann nach erfolgter Reparatur grundsätzlich zur konkreten Schadensabrechnung übergehen und nunmehr Ersatz der tatsächlich angefallenen Kosten verlangen (Fortführung des Senatsurteils vom 17. Oktober 2006 - VI ZR 249/05, BGHZ 169, 263, 266 ff.).*)
2. Der Geschädigte, der im Wege der konkreten Schadensabrechnung Ersatz der tatsächlich angefallenen Reparaturkosten verlangt, muss sich einen Werksangehörigenrabatt anrechnen lassen, den er aufgrund einer Betriebsvereinbarung auf die Werkstattrechnung erhält.*)

IMRRS 2011, 3164

OLG Köln, Beschluss vom 18.07.2011 - W 146/11
Rechtsdienstleistung ist nach § 2 Abs. 1 RDG jede Tätigkeit in konkreten fremden Angelegenheiten, sobald sie eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls erfordert, wie etwa die Auseinandersetzung mehrerer Immobilien und Nachlassgegenstände einer Erbengemeinschaft.

IMRRS 2011, 3159

OLG Brandenburg, Urteil vom 09.11.2011 - 4 U 137/10
1. Ein bloßes nachbarliches Gemeinschaftsverhältnis, auch beim Vorliegen einer gemeinsamen Nachbarwand, begründet kein Schuldverhältnis zwischen den Nachbarn, sondern stellt sich hauptsächlich als Schranke der Rechtsausübung dar.
2. Dem gemäß § 11b VermG bestellten gesetzlichen Vertreter obliegt an Stelle eines unbekannten Eigentümers die Pflicht, geeignete Maßnahmen vorzunehmen, um die Gefahr drohender Schäden abzuwenden, die aus der zu verwaltenden Immobilie stammen. Insbesondere dürften selbst fehlende finanzielle Mittel kein Grund sein, derartige Maßnahmen zu unterlassen.

IMRRS 2011, 3157

BGH, Urteil vom 26.06.1980 - VII ZR 257/79
Wird eine nach dem Reisevertrag geschuldete Kreuzfahrt teilweise unmöglich, weil ein bestimmter Hafen wegen schlechten Wetters nicht angelaufen werden kann, so trägt insoweit der Reiseveranstalter die Vergütungsgefahr.*)

IMRRS 2011, 3153

BGH, Urteil vom 05.11.1981 - VII ZR 216/80
Zum Umfang der Bereicherung des Bauherrn, wenn der Architektenvertrag gem. Artikel 10 § 3 MRVerbG unwirksam ist.*)

IMRRS 2011, 3152

BGH, Urteil vom 04.12.1981 - V ZR 241/80
1. Für die Ausübung eines vertraglichen Rücktrittsrechts sind nur die im Vertrag vereinbarten Voraussetzungen und nicht auch die Erfordernisse des § 326 BGB maßgebend.*)
2. Ist eine gemeindliche Verpflichtungserklärung nur von einem der beiden zuständigen Gesamtvertreter abgegeben, so wird seine Erklärung durch Genehmigung des anderen Vertreters wirksam.*)
