Immobilien- und Mietrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
3580 Entscheidungen insgesamt
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IMRRS 2011, 3373
Bauvertrag
BGH, Urteil vom 27.02.1969 - VII ZR 38/67
Im VOB-Bauvertrag ist die Fälligkeit der Vergütung nicht nach § BGB § 641 Abs. BGB § 641 Absatz 1 S. 1 BGB, sondern nach § 16 Z. 2 Abs. 1 S. 1 VOB/B zu beurteilen. Die Schlußzahlung der Werklohnforderung kann der Bauunternehmer demnach spätestens innerhalb von 2 Monaten nach Einreichung einer prüfungsfähigen Schlußrechnung verlangen. Vor diesem Zeitpunkt kann auch die Verjährung des Anspruchs nicht beginnen.*)
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IMRRS 2011, 3372
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Urteil vom 27.02.1969 - VII ZR 18/67
Eine Erklärung des Schuldners, er werde den restlichen Werklohn bezahlen, falls bzw. sobald die erhobenen Beanstandungen beseitigt seien, macht den Bestand der Forderung abhängig von Gegenansprüchen und stellt sie damit dem Grunde nach in Frage. Eine solche Erklärung ist daher kein Anerkenntnis i.S. von § 208 BGB.*)
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IMRRS 2011, 3371
Werkvertrag
BGH, Urteil vom 05.05.1969 - VII ZR 26/69
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2011, 3370
Werkvertrag
BGH, Urteil vom 03.07.1969 - VII ZR 132/67
Bei einem Werkvertrag ist die Verjährungsbestimmung des § 638 BGB auch für einen Anspruch aus Verschulden bei Vertragsverhandlungen jedenfalls insoweit anzuwenden, als sich dieser Anspruch mit dem aus § 635 BGB deckt.*)
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IMRRS 2011, 3368
Sonstiges Arbeits- und Sozialrecht
BGH, Urteil vom 29.09.1969 - VII ZR 108/67
Zur Frage, ob die Allgemeine Gebührenordnung für die wirtschaftsprüfenden sowie wirtschafts- und steuerberatenden Berufe, herausgegeben vom Steuerberater Adolf Fitzke, (AllGO) als „übliche Vergütung” anzusehen ist.*)
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IMRRS 2011, 3367
Werkvertrag
BGH, Urteil vom 30.09.1969 - VI ZR 254/67
a) Zur Frage, ob einem Unternehmer unmittelbare Schadensersatzansprüche gegen den Schädiger zustehen, wenn sein hergestelltes, aber noch nicht abgenommenes Werk (hier: auf dem Innenputz verklebte Kupferfolien, die sodann von einem anderen Unternehmer auftragsgemäß mit mehreren Schichten aufgeklebter Isolierplatten verdeckt sind), an dem er das Eigentum durch Verbindung verloren hat, von einem anderen Unternehmer beschädigt wird.*)
b) Über die Pflicht des Bestellers zur Abtretung von Schadensersatzansprüchen in solchem Falle, die ihm als Eigentümer und Vertragspartner des Schädigers gegen diesen zustehen.*)
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IMRRS 2011, 3366
Bauarbeitsrecht
BGH, Urteil vom 02.10.1969 - VII ZR 100/67
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2011, 3364
Bauvertrag
BGH, Urteil vom 23.10.1969 - VII ZR 149/67
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2011, 3363
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Urteil vom 30.06.1970 - VI ZR 242/68
Rentenansprüche aus § 844 Abs. 2 BGB, die im Laufe des Rechtsstreits wegen einer wesentlichen Veränderung der für die Schadensbemessung maßgebenden Lohn- und Preisverhältnisse erhöht werden, können nicht mit der Einrede der Verjährung bekämpft werden.*)
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IMRRS 2011, 3362
Immobilienmakler
BGH, Urteil vom 01.07.1970 - IV ZR 1178/68
a) Der Maklervertrag, in dem sich der Auftraggeber verpflichtet, ein Grundstück zu festgelegten Bedingungen an jeden von dem Makler zugeführten Interessenten zu verkaufen, bedarf der notariellen Beurkundung. Ist diese Form nicht eingehalten, so ist auch das dem Makler gegebene Versprechen einer Vertragsstrafe für den Fall der Ablehnung des Verkaufs an den zugeführten Interessenten unwirksam.*)
b) Auch wenn dem Makler, der den Verkauf eines Grundstücks vermitteln soll, ein Alleinauftrag erteilt ist, kann eine von dem Auftraggeber zu entrichtende Vertragsstrafe nicht allein dafür vereinbart werden, daß der Auftraggeber den Vertrag während dessen Laufzeit kündigt, ohne das Verkaufsobjekt anderweitig zu veräußern.*)
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IMRRS 2011, 3361
Bauvertrag
BGH, Urteil vom 13.07.1970 - VII ZR 189/68
Zur Ermittlung des Verkehrswerts bebauter Grundstücke, bei denen die Eigennutzung im Vordergrund steht.*)
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IMRRS 2011, 3360
Werkvertrag
BGH, Urteil vom 14.07.1970 - VI ZR 203/68
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2011, 3359
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Urteil vom 19.11.1970 - VII ZR 238/68
Zur Frage des Eintritts in einen bestehenden Generalagenturvertrag und der sich daraus ergebenden Mithaftung für die Nichtabführung von Prämiengeldern. Die sog. Unklarheitenregel gilt grundsätzlich nur bei Formularverträgen.*)
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IMRRS 2011, 3358
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Urteil vom 16.02.1971 - VI ZR 150/69
Der Grundsatz der Unausgleichbarkeit von Prozeßkosten, die einem von mehreren Gesamtschuldnern im Zuge eines vom Gläubiger angestrengten Rechtsstreits auferlegt worden sind, schließt nicht die Ausgleichung von solchen Prozeßkosten aus, die der in Anspruch genommene Schuldner zur Abgeltung eines Teils der Hauptforderung durch Vergleich übernommen hat.*)
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IMRRS 2011, 3357
Prozessuales
BGH, Urteil vom 22.02.1971 - VII ZR 110/69
a) Der Schiedskläger kann vom Schiedsbeklagten nicht verlangen, daß dieser den gesamten vom Schiedsgericht geforderten Vorschuß zahlt. Der Schiedsbeklagte ist vielmehr im Innenverhältnis zum Schiedskläger nur zur Zahlung des gemäß § 426 Abs. 1 Satz 1 BGB auf ihn entfallenden Anteils verpflichtet.*)
b) Sind am Schiedsverfahren ein Kläger und zwei Beklagte beteiligt, so haben (im Innenverhältnis des Klägers zu den beiden Beklagten) der Kläger allein und die beiden Beklagten zusammen jeweils die Hälfte des an das Schiedsgericht zu zahlenden Vorschusses zu tragen.*)
c) Auch bei Armut des Schiedsklägers ist der Schiedsbeklagte diesem gegenüber nicht verpflichtet, den gesamten Vorschuß an das Schiedsgericht zu zahlen. Aus der „Verfahrensförderungspflicht” des Schiedsbeklagten läßt sich das nicht herleiten.*)
d) Zur Frage, ob die Erhebung der Einrede des Schiedsvertrages in einem früheren Verfahren der Parteien vor dem ordentlichen Gericht dazu führen kann, daß der Schiedsbeklagte ausnahmsweise nach Treu und Glauben dem Schiedskläger gegenüber verpflichtet ist, den gesamten Vorschuß an das Schiedsgericht zu zahlen (im gegebenen Fall verneint).*)
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IMRRS 2011, 3356
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Urteil vom 04.03.1971 - VII ZR 40/70
Kann der Besteller vom Unternehmer wegen eines Mangels des Werkes Schadensersatz nach § 635 BGB und zugleich aus unerlaubter Handlung nach den §§ 823 ff. BGB verlangen, so verjährt der Deliktsanspruch - unabhängig von der für den Vertragsanspruch in § 638 BGB getroffenen Regelung - nach § 852 BGB.*)
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IMRRS 2011, 3355
Architekten und Ingenieure
BGH, Urteil vom 15.03.1971 - VII ZR 153/69
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2011, 3354
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Urteil vom 17.05.1971 - VII ZR 146/69
Zu der Frage, ob bei der Übernahme einer politischen Widerstandstätigkeit ein Auftragsvertrag vorliegt.*)
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IMRRS 2011, 3353
Bauvertrag
BGH, Urteil vom 12.07.1971 - VII ZR 239/69
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2011, 3352
Werkvertrag
BGH, Urteil vom 30.09.1971 - VII ZR 20/70
Die einem Besteller vereinbarungsgemäß obliegende Pflicht zum Abruf der vom Unternehmer zu erbringenden Werkleistung stellt in der Regel keine Hauptverpflichtung dar, durch deren Nichterfüllung die Rechtsfolgen des § 326 BGB herbeigeführt werden können.*)
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IMRRS 2011, 3351
Bauhaftung
BGH, Urteil vom 28.10.1971 - VII ZR 139/70
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2011, 3348
Bauvertrag
BGH, Urteil vom 20.01.1972 - VII ZR 148/70
a) Zur Abgrenzung der Schadensersatzansprüche aus § 635 BGB und aus positiver Vertragsverletzung.*)
b) Hat ein Architekt einen Statiker im eigenen Namen mit der statischen Berechnung für das Bauwerk eines Dritten (Bauherrn) beauftragt und wird der Architekt vom Bauherrn wegen Mängeln des Bauwerks in Anspruch genommen, die durch Fehler der statischen Berechnung verursacht sind, so ist der Schadensersatzanspruch des Architekten gegen den Statiker nach § 635 BGB zu beurteilen und verjährt nach § 638 BGB in 5 Jahren.*)
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IMRRS 2011, 3347
Amtshaftung
BGH, Urteil vom 25.01.1972 - VI ZR 10/71
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2011, 3345
Werkvertrag
BGH, Urteil vom 13.04.1972 - VII ZR 4/71
Ist infolge eines Mangels an einer vom Beklagten hergestellten industriellen Ölfeuerungsanlage ein Brandschaden an den Fabrikgebäuden entstanden, so handelt es sich nicht um Schadensersatz wegen Nichterfüllung des Werkvertrags (§ 635 BGB), sondern aus positiver Vertragsverletzung. Der Ersatzanspruchs verjährt daher nicht in der kurzen Frist des § 638 BGB.*)
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IMRRS 2011, 3344
Bürgschaft und sonstige Sicherheiten
BGH, Urteil vom 27.04.1972 - II ZR 122/70
a) Bei Abtretung einer aufschiebend bedingten Forderung (hier: eines genossenschaftlichen Auseinandersetzungsguthabens) kann der Schuldner gegenüber dem neuen Gläubiger ein Zurückbehaltungsrecht auch dann geltend machen, wenn sein Gegenanspruch bei der Abtretung zwar dem Rechtsgrund nach schon gegeben, aber noch nicht fällig war, sofern dieser Anspruch spätestens zugleich mit der abgetretenen Forderung fällig geworden ist.*)
b) In einem solchen Fall kann der Schuldner unter den sonstigen Voraussetzungen des § 406 BGB gegen die abgetretene Forderung auch mit einer Gegenforderung aufrechnen, die zwar später als die abgetretene Forderung, aber noch während des bestehenden Zurückbehaltungsrechts fällig geworden ist.*)
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IMRRS 2011, 3343
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Urteil vom 30.05.1972 - I ZR 75/71
Soll die Verjährung eines einem Dritten zustehenden Anspruchs durch einen demnächst zuzustellenden Zahlungsbefehl unterbrochen werden (§§ 693 Abs. 2, 696 Abs. 2 ZPO), so muß in dem Zahlungsbefehl angegeben werden, daß ein fremdes Recht im eigenen Namen geltend gemacht werde.*)
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IMRRS 2011, 3342
Banken & Finanzen
BGH, Urteil vom 29.06.1972 - VII ZR 190/71
Haben für einen Schaden zwei Schuldner Ersatz zu leisten, der eine wegen einer Eigentumsverletzung nach § 823 Abs. 1 BGB, der andere, weil er einer vertraglichen Verpflichtung gegenüber dem Eigentümer, dessen Eigentum vor Beeinträchtigungen Dritter zu schützen, schuldhaft nicht gehörig nachgekommen ist, so haften beide als Gesamtschuldner. Der Ausgleich zwischen ihnen vollzieht sich deshalb nach § 426 Abs. 1 BGB. In einem solchen Falle steht dem Vertragsschuldner gegen den Eigentümer kein Anspruch aus § 255 BGB zu.*)
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IMRRS 2011, 3341
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Urteil vom 27.10.1972 - V ZR 37/71
Eine Vereinbarung, durch welche die Partner eines Grundstückkaufvertrages die darin festgesetzte Frist für die Ausübung eines aufschiebend bedingten Wiederkaufrechts nachträglich verlängern, bedarf nicht der notariellen Beurkundung.*)
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IMRRS 2011, 3340
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Urteil vom 30.11.1972 - VII ZR 239/71
Wird eine Reise unausführbar, weil der Reisende erst nach Abschluß des Reisevertrages erlassene verschärfte Gesundheitsbestimmungen schuldlos nicht zu erfüllen vermag, ohne deren Einhaltung das Reiseziel zu dem festgelegten Zeitpunkt nicht zu erreichen ist, so kann der Reiseunternehmer nur einen der bereits geleisteten Arbeit entsprechenden Teil der Vergütung und Ersatz der in der Vergütung nicht inbegriffenen Auslagen verlangen.*)
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IMRRS 2011, 3338
Werkvertrag
BGH, Urteil vom 15.03.1973 - VII ZR 175/72
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2011, 3337
Immobilienmakler
BGH, Urteil vom 25.04.1973 - IV ZR 80/72
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2011, 3336
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Urteil vom 26.10.1973 - V ZR 194/72
Schon nach § 313 BGB a.F. war auch eine Abänderung des Grundstücksveräußerungsvertrags zugunsten des Veräußerers beurkundungspflichtig.*)
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IMRRS 2011, 3335
Bauvertrag
BGH, Urteil vom 21.02.1974 - VII ZR 52/72
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2011, 3334
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Urteil vom 28.02.1974 - VII ZR 120/72
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2011, 3333
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Urteil vom 21.03.1974 - VII ZR 87/73
Zur Schadenshaftung eines Reiseunternehmers wegen Nichterfüllung eines Luftbeförderungsvertrages.*)
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IMRRS 2011, 3330
Immobilien
OLG München, Urteil vom 09.11.2011 - 20 U 3106/11
1. Die Vorschriften über Sachmängelgewährleistung schließen einen Schadenersatzanspruch des Käufers wegen Verschuldens bei Vertragsschluss dann nicht aus, wenn er auf eine vorsätzliche Verletzung der Offenbarungspflicht des Verkäufers über die Beschaffenheit der Kaufsache zurückgeht. Auf Fragen des Käufers im Verlauf der Vertragsverhandlungen ist der Verkäufer verpflichtet, alles mitzuteilen, was er zur konkreten Frage weiß, um dem Käufer auf dieser Grundlage eine Abwägung zu ermöglichen, ob und zu welchem Preis er kaufen will.
2. Ein Verkäufer, der eine nach diesen Maßstäben gebotene Aufklärung unterlässt, verhält sich arglistig, sofern er den verschwiegenen Umstand mindestens für möglich hält und gleichzeitig weiß oder damit rechnet und billigend in Kauf nimmt, dass sein Vertragspartner hiervon keine Kenntnis hat, auch nicht auf Grund von Indizien imstande ist, den Umstand zu erkennen, und bei Offenbarung den Vertrag nicht oder nicht mit dem vereinbarten Inhalt schließen würde.
3. Auch ein behandelter Hausbockbefall vermag Einfluss auf eine Kaufentscheidung zu nehmen
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IMRRS 2011, 3326
Bauvertrag
KG, Urteil vom 29.02.2000 - 4 U 1926/99
Eine Klage auf Vergütung von Stundenlohnarbeiten, in der lediglich vorgetragen wird, welcher Arbeiter auf welcher Baustelle an welchen Tagen wie viele Stunden gearbeitet hat, nicht jedoch, welche Arbeiten er ausgeführt hat, ist unschlüssig. Das gilt für den VOB-Bauvertrag und für den BGB-Bauvertrag. Dieselben Grundsätze gelten auch bei einer Klage auf Vergütung von Maschinenleistungen.
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IMRRS 2011, 3325
Werkvertrag
OLG Celle, Urteil vom 26.03.2001 - 14 U 141/98
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2011, 3324
Bauvertrag
OLG Bamberg, Urteil vom 24.01.2000 - 4 U 174/99
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2011, 3322
Werkvertrag
KG, Urteil vom 28.03.1995 - 7 U 6252/94
Ein Werkvertrag, bei dem der Werkunternehmer das vierfache der üblichen Vergütung verlangt und bei dem das Angebot so abgefaßt ist, daß der Eindruck eines erheblich niedrigeren Preises entsteht, ist wegen Sittenwidrigkeit nichtig.
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IMRRS 2011, 3321
Baustoffe und Produkthaftung
OLG Braunschweig, Urteil vom 14.10.1993 - 1 U 11/93
Ohne einen gesonderten Hinweis in einem Leistungsverzeichnis ist die gesamte Bewehrung für die Decken, auch die für eine Fertigteildecke, in der dafür vorgesehenen Position des Leistungsverzeichnisses abzurechnen.
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IMRRS 2011, 3320
Bauvertrag
OLG Braunschweig, Urteil vom 18.03.1994 - 4 U 51/93
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2011, 3314
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Beschluss vom 26.10.2011 - XII ZR 9/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2011, 3307
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Urteil vom 12.10.2011 - VIII ZR 3/11
Für eine Abmahnung nach § 314 BGB genügt die bloße Rüge vertragswidrigen Verhaltens nicht; darüber hinaus muss aus der Erklärung des Gläubigers für den Schuldner deutlich werden, dass die weitere vertragliche Zusammenarbeit auf dem Spiel steht und er für den Fall weiterer Verstöße mit rechtlichen Konsequenzen rechnen muss.*)
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IMRRS 2011, 3306
Prozessuales
BGH, Urteil vom 04.04.1974 - VII ZR 102/73
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2011, 3304
Werkvertrag
BGH, Urteil vom 02.12.1974 - II ZR 132/73
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2011, 3303
Architekten und Ingenieure
BGH, Urteil vom 10.04.1975 - VII ZR 254/73
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2011, 3301
Prozessuales
BGH, Urteil vom 12.06.1975 - III ZR 34/73
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2011, 3300
Architekten und Ingenieure
BGH, Urteil vom 12.06.1975 - VII ZR 168/73
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2011, 3299
Immobilien
BGH, Urteil vom 20.06.1975 - V ZR 206/74
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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