Immobilien- und Mietrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
3564 Entscheidungen insgesamt
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IMRRS 2011, 3215
Prozessuales
BGH, Urteil vom 07.12.1978 - VII ZR 278/77
Warten die Parteien den Ausgang des Rechtsmittelverfahrens gegen ein Teilurteil ab, weil die dort zu treffende Entscheidung auch für den noch nicht entschiedenen Verfahrensteil erhebliche Bedeutung hat, so liegt in diesem Verhalten kein „Nichtbetreiben” des Prozesses i.S. des § 211 Abs. 2 BGB.*)
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IMRRS 2011, 3214
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Urteil vom 07.02.1979 - VIII ZR 305/77
Zur Frage, wann eine in AGB enthaltene Freizeichnung des Verkäufers von der Verpflichtung zur Schadensersatzleistung auch Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung erfaßt (Ergänzung zu BGHZ 67, 359 Leitsatz 3 = NJW 1977, 379).*)
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IMRRS 2011, 3213
Immobilien
BGH, Urteil vom 06.04.1979 - V ZR 72/74
1. Pläne und dergleichen können Protokollanlagen i.S. des § 9 Abs. 1 Satz 2 BeurkG sein (Abweichung von BGHZ 59, 11 [15] = NJW 1972, 1283).*)
2. Wird in einen notariellen Grundstückskaufvertrag als Teil dieses Vertrags die Verpflichtung des Verkäufers zur Errichtung eines Hauses aufgenommen und wird wegen der Gestaltung des Hauses auf Baupläne Bezug genommen, so ist dem Erfordernis notarieller Beurkundung nur genügt, wenn diese Pläne in entsprechender Anwendung des § 9 Abs. 1 Satz 2 BeurkG zu einem Bestandteil des beurkundeten Vertrages gemacht worden sind.*)
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IMRRS 2011, 3212
Immobilien
BGH, Urteil vom 01.06.1979 - V ZR 80/77
Beim Kauf von Bauerwartungsland trägt in der Regel der Käufer das (erkennbare) Risiko künftiger Bebaubarkeit des Grundstücks. Haben die Vertragsparteien allerdings irrtümlich geglaubt, jenes Risiko lückenlos zu Lasten des Verkäufers geregelt zu haben, so kann es geboten sein, die Vertragslücke im Wege ergänzender Vertragsauslegung zu Lasten des Verkäufers zu schließen (Ergänzung zu BGH, LM § 242 [Bb] BGB Nr. 83).*)
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IMRRS 2011, 3211
Werkvertrag
BGH, Urteil vom 09.04.1987 - VII ZR 266/86
Die Umstände, nach denen Architektenleistungen nur gegen Vergütung zu erwarten sind, muß der Architekt, daß die Leistungen gleichwohl unentgeltlich erbracht werden sollten, muß der Auftraggeber darlegen und beweisen.*)
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IMRRS 2011, 3210
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Urteil vom 15.02.1995 - VIII ZR 93/94
1. Eine inhaltlich nicht teilbare Klausel in AGB kann nur in der vom Anspruchsgegner verwendeten Fassung Gegenstand einer Unterlassungsklage nach § 13 AGBG sein.*)
2. Unterlassungsansprüche nach § 13 AGBG unterliegen grundsätzlich nicht der Verwirkung.*)
3. In AGB des Möbelhandels sind folgende Klauseln unwirksam:
“Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform” (§ 9 AGBG),
“BeiAnnahme oder Behandlung von Beipack übernimmt der Verkäufer keine Haftung für Beschädigung oder Verlust” (§ 11 Nr. 7 AGBG),
“DerVerkäufer kann in schriftlicher Erklärung vom Vertrag zurücktreten, wenn der Käufer seine Zahlungen einstellt (oder) ein Moratorium beantragt" (§ 11 Nr. 4 AGBG).*)
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IMRRS 2011, 3206
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Urteil vom 19.05.2011 - I ZR 195/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2011, 3202
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Urteil vom 11.10.2011 - XI ZR 415/10
Zur Wirksamkeit einer Treuhandvollmacht, bei der der Schwerpunkt der Tätigkeit des Treuhänders auf wirtschaftlichem Gebiet liegt und die die Wahrnehmung wirtschaftlicher Belange von Treugeber-Gesellschaftern einer Fondsgesellschaft in der Rechtsform einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts bezweckt.*)
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IMRRS 2011, 3197
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Beschluss vom 10.08.2011 - KRB 55/10
1. Gegen den Gesamtrechtsnachfolger der Organisation, deren Organ die Tat begangen hat, kann ein Bußgeld nur dann verhängt werden, wenn zwischen der früheren und der neuen Vermögensverbindung nach wirtschaftlicher Betrachtungsweise nahezu Identität besteht. Eine solche wirtschaftliche Identität ist gegeben, wenn das "haftende Vermögen" weiterhin vom Vermögen des gemäß § 30 OWiG Verantwortlichen getrennt, in gleicher oder in ähnlicher Weise wie bisher eingesetzt wird und in der neuen juristischen Person einen wesentlichen Teil des Gesamtvermögens ausmacht (Bestätigung von BGH, Beschluss vom 11. März 1986 KRB 8/85, WuW/E 2265 Bußgeldhaftung; Beschluss vom 23. November 2004 KRB 23/04, NJW 2005, 1381, 1383 nicht verlesener Handelsregisterauszug; Beschluss vom 4. Oktober 2007 KRB 59/07, BGHSt 52, 58 Rn. 7 Akteneinsichtsgesuch).*)
2. Einer weitergehenden Erstreckung der bußgeldrechtlichen Haftung steht angesichts der Fassung des § 30 OWiG das Analogieverbot des Art. 103 Abs. 2 GG entgegen.*)
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IMRRS 2011, 3190
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Beschluss vom 21.09.2011 - IV ZR 38/09
Ein im Voraus vertraglich vereinbarter Ausschluss der Anfechtung wegen arglistiger Täuschung ist mit dem von § 123 BGB bezweckten Schutz der freien Selbstbestimmung unvereinbar und deshalb unwirksam, wenn die Täuschung von dem Geschäftspartner selbst oder von einer Person verübt wird, die nicht Dritter i.S. des § 123 Abs. 2 BGB ist. Das gilt auch im Verhältnis des Erklärenden zu durch die Vertragserklärung begünstigten Dritten (HEROS II, Fortführung von BGH, Urteil vom 17. Januar 2007 VIII ZR 37/06, VersR 2007, 1084).*)
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IMRRS 2011, 3183
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Urteil vom 18.10.2011 - VI ZR 17/11
1. Der durch einen Verkehrsunfall Geschädigte, der seinen Fahrzeugschaden mit dem Haftpflichtversicherer des Schädigers zunächst (fiktiv) auf der Grundlage der vom Sachverständigen geschätzten Kosten abrechnet, ist an diese Art der Abrechnung nicht ohne weiteres gebunden, sondern kann nach erfolgter Reparatur grundsätzlich zur konkreten Schadensabrechnung übergehen und nunmehr Ersatz der tatsächlich angefallenen Kosten verlangen (Fortführung des Senatsurteils vom 17. Oktober 2006 - VI ZR 249/05, BGHZ 169, 263, 266 ff.).*)
2. Der Geschädigte, der im Wege der konkreten Schadensabrechnung Ersatz der tatsächlich angefallenen Reparaturkosten verlangt, muss sich einen Werksangehörigenrabatt anrechnen lassen, den er aufgrund einer Betriebsvereinbarung auf die Werkstattrechnung erhält.*)
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IMRRS 2011, 3164
Wohnungseigentum
OLG Köln, Beschluss vom 18.07.2011 - W 146/11
Rechtsdienstleistung ist nach § 2 Abs. 1 RDG jede Tätigkeit in konkreten fremden Angelegenheiten, sobald sie eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls erfordert, wie etwa die Auseinandersetzung mehrerer Immobilien und Nachlassgegenstände einer Erbengemeinschaft.
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IMRRS 2011, 3159
Immobilien
OLG Brandenburg, Urteil vom 09.11.2011 - 4 U 137/10
1. Ein bloßes nachbarliches Gemeinschaftsverhältnis, auch beim Vorliegen einer gemeinsamen Nachbarwand, begründet kein Schuldverhältnis zwischen den Nachbarn, sondern stellt sich hauptsächlich als Schranke der Rechtsausübung dar.
2. Dem gemäß § 11b VermG bestellten gesetzlichen Vertreter obliegt an Stelle eines unbekannten Eigentümers die Pflicht, geeignete Maßnahmen vorzunehmen, um die Gefahr drohender Schäden abzuwenden, die aus der zu verwaltenden Immobilie stammen. Insbesondere dürften selbst fehlende finanzielle Mittel kein Grund sein, derartige Maßnahmen zu unterlassen.
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IMRRS 2011, 3157
Werkvertrag
BGH, Urteil vom 26.06.1980 - VII ZR 257/79
Wird eine nach dem Reisevertrag geschuldete Kreuzfahrt teilweise unmöglich, weil ein bestimmter Hafen wegen schlechten Wetters nicht angelaufen werden kann, so trägt insoweit der Reiseveranstalter die Vergütungsgefahr.*)
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IMRRS 2011, 3153
Bauvertrag
BGH, Urteil vom 05.11.1981 - VII ZR 216/80
Zum Umfang der Bereicherung des Bauherrn, wenn der Architektenvertrag gem. Artikel 10 § 3 MRVerbG unwirksam ist.*)
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IMRRS 2011, 3152
Leasing und Erbbaurecht
BGH, Urteil vom 04.12.1981 - V ZR 241/80
1. Für die Ausübung eines vertraglichen Rücktrittsrechts sind nur die im Vertrag vereinbarten Voraussetzungen und nicht auch die Erfordernisse des § 326 BGB maßgebend.*)
2. Ist eine gemeindliche Verpflichtungserklärung nur von einem der beiden zuständigen Gesamtvertreter abgegeben, so wird seine Erklärung durch Genehmigung des anderen Vertreters wirksam.*)
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IMRRS 2011, 3150
Werkvertrag
BGH, Urteil vom 25.03.1982 - VII ZR 175/81
Zur Haftung eines Reiseveranstalters, der den Aufenthalt in einem Luxusbungalow mit einzigartigem Standard in geradezu paradiesischer Umgebung (hier auf Jamaika) anbietet, die Unterkunft in Wirklichkeit aber - wie er wissen müßte - besonders überfallgefährdet ist.
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IMRRS 2011, 3148
Gesellschaftsrecht
BGH, Urteil vom 23.02.1983 - IVa ZR 187/81
Zur rechtlichen Behandlung eines Vertrages, in dem zum Schein ein Beratungshonorar versprochen wurde, das nach dem Willen der Parteien in Wirklichkeit einen Teil des Entgelts für die Übertragung eines GmbH-Anteils darstellen sollte.*)
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IMRRS 2011, 3147
Baustoffe und Produkthaftung
BGH, Urteil vom 09.03.1983 - VIII ZR 11/82
Der Käufer, der die gekaufte Sache entsprechend dem mit dem Vertrag erkennbar verfolgten Zweck vom Ort der Übergabe an eine andere Stelle geschafft hat, kann nach vollzogener Wandelung von dem Verkäufer die dadurch entstandenen Kosten ebenso verlangen wie diejenigen, die - nach erfolgloser Aufforderung des Verkäufers zur Rücknahme - durch die Rückschaffung der Sache an den Ort der Übergabe verursacht worden sind.*)
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IMRRS 2011, 3146
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Urteil vom 18.05.1983 - VIII ZR 86/82
1. Ein Verwendungsersatzanspruch gegen den Eigentümer eines sicherungsübereigneten Fahrzeugs, das ein Unternehmer aufgrund eines vom besitzenden Sicherungsgeber erteilten Auftrags repariert hat, erlischt - falls die Verwendung nicht genehmigt oder der Anspruch gerichtlich geltend gemacht ist - mit dem Ablauf eines Monats, nachdem das Fahrzeug an den Auftraggeber herausgegeben worden ist. Er kann auch nicht später geltend gemacht werden, wenn der Unternehmer aufgrund eines weiteren Reparaturauftrags erneut in den Besitz des Fahrzeugs gekommen ist (Anschluß an BGHZ 51, BGHZ Band 51 Seite 250 = NJW 1969, NJW Jahr 1969 Seite 606).*)
2. Der Unternehmer, der ein dem Besteller nicht gehörendes Fahrzeug repariert, erwirbt, wenn der Eigentümer den Besteller ermächtigt hat, die erforderlichen Reparaturen vornehmen zu lassen, allenfalls ein vertragliches Pfandrecht für die Forderung aus der jeweiligen Reparatur und nicht für früher entstandene Forderungen.*)
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IMRRS 2011, 3145
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Urteil vom 14.07.1983 - VII ZR 365/82
Mit dem Widerspruch gegen einen vom Reisenden erwirkten Mahnbescheid weist der Reiseveranstalter die geltend gemachten Ansprüche gem. § BGB § 651 BGB § 651 Absatz II 3 BGB zurück. Er braucht die Ablehnung nicht näher zu begründen.*)
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IMRRS 2011, 3144
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Urteil vom 10.01.1984 - VI ZR 64/82
Zur Frage, wie die nach einem Verkehrsunfall an der Unfallstelle von einem beteiligten Kfz-Fahrer abgegebene Erklärung, alleinschuldig zu sein, rechtlich zu werten ist.*)
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IMRRS 2011, 3142
Werkvertrag
BGH, Urteil vom 19.06.1984 - X ZR 93/83
Zur rechtlichen Beurteilung von Verträgen, durch die die Verpflichtung übernommen wird, Werbeplakate für eine gewisse Zeit auszuhängen.*)
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IMRRS 2011, 3141
Grundbuchrecht
BGH, Urteil vom 28.09.1984 - V ZR 43/83
Auch seit der Neufassung von § 313 BGB durch das Gesetz vom 30. 5. 1973 (BGBl I, 501) können Grundstückskaufverträge nach der Auflassung (aber noch vor der Eigentumsumschreibung) formlos abgeändert werden.*)
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IMRRS 2011, 3140
AGB
BGH, Urteil vom 16.10.1984 - X ZR 97/83
1. Die in Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltene Bestimmung, daß die Aufrechnung mit Forderungen des Vertragspartners des Verwendung ausnahmslos ausgeschlossen ist, benachteiligt den Vertragspartner entgegen den Geboten von Treu und Glauben und ist unwirksam.*)
2. Eine “geltungserhaltende Reduktion" in der Weise, daß die Unwirksamkeit nur eintritt, soweit die Aufrechnung mit rechtskräftig festgestellten, entscheidungsreifen oder unbestrittenen Forderungen ausgeschlossen wird, ist unzulässig.*)
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IMRRS 2011, 3139
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Urteil vom 17.10.1984 - VIII ZR 181/83
Zur Beweislast dafür, ob ein Vertrag unter einer aufschiebenden Bedingung abgeschlossen worden ist.*)
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IMRRS 2011, 3138
AGB
BGH, Urteil vom 26.11.1984 - VIII ZR 214/83
Zur Zulässigkeit von Formularbestimmungen in einem Vertragshändlervertrag der Kraftfahrzeug-Branche.*)
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IMRRS 2011, 3135
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Urteil vom 02.07.1985 - VI ZR 68/84
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2011, 3134
Rechtsanwälte
BGH, Urteil vom 11.07.1985 - IX ZR 11/85
1. Zu den Rechtsfolgen einer Garantie, daß ein vom Garanten zu benennender Dritter mit dem Versprechensempfänger ein Rechtsgeschäft bis zu einem bestimmten Zeitpunkt abschließen werde.*)
2. Hatte der Anwalt bei fortbestehendem Mandat begründeten Anlaß, über einen gegen ihn bestehenden Schadensersatzanspruch und dessen Verjährung seinen Mandanten zu belehren, so kann auf der Nichterfüllung dieser Verpflichtung der Eintritt der Verjährung des Primäranspruchs beruhen (vgl. BGH, NJW 1985, NJW Jahr 1985 Seite 2250), auch wenn der Mandant noch vor Ablauf der Verjährungsfrist von dem Anspruch erfahren hat.*)
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IMRRS 2011, 3130
Bauvertrag
BGH, Urteil vom 18.10.1985 - V ZR 82/84
1. Bei noch nicht fälliger Gegenforderung kann ein (vorläufiges) Zurückbehaltungsrecht nur in seltenen Ausnahmefällen anerkannt werden.
2. Ist die Aufrechnung vertraglich ausgeschlossen, kann bei fälliger Gegenforderung ein Zurückbehaltungsrecht nicht geltend gemacht werden.
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IMRRS 2011, 3129
Versicherungen
BGH, Urteil vom 29.10.1985 - VI ZR 56/84
Leisten der Schädiger oder sein Haftpflichtversicherer dem Verletzten auf dessen Anforderungen wiederholt vorbehaltlos Ersatz auf einzelne Schadensgruppen (Heilungskosten, Erwerbsschaden, Mehrbedarf) seines Personenschadens, so unterbricht das in den Zahlungen liegende tatsächliche Anerkenntnis in der Regel jeweils die Verjährung des dem Verletzten insgesamt zustehenden Schadensersatzsanspruchs.*)
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IMRRS 2011, 3128
Bausicherheiten
BGH, Urteil vom 07.11.1985 - III ZR 142/84
1. Der bereits vor einer eigenen Leistung an den Gläubiger bestehende Anspruch eines Gesamtschuldners gegen die anderen Gesamtschuldner, ihren Anteilen entsprechend an der Befriedigung des Gläubigers mitzuwirken und ihn in dieser Höhe von seiner Verbindlichkeit gegenüber dem Gläubiger freizustellen, setzt Fälligkeit der Schuld voraus, von der Befreiung verlangt wird.*)
2. Zur Frage des wichtigen Grundes bei der Kündigung eines Gefälligkeitsverhältnisses (hier: Innenverhältnis zwischen Gesamtschuldnern).*)
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IMRRS 2011, 3127
Handels- und Gesellschaftsrecht
BGH, Urteil vom 19.12.1985 - III ZR 90/84
Zum Ausgleich einer Teilleistung unter Gesamtschuldnern, die als Gesellschafter einer GmbH zusammen mit Außenstehenden eine Darlehensschuld der GmbH ganz oder teilweise mitübernommen haben.*)
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IMRRS 2011, 3126
Werkvertrag
BGH, Urteil vom 24.04.1986 - VII ZR 262/85
Rechnet der Besteller im Werklohnprozeß mit einem Anspruch auf Kostenvorschuß zur Mängelbeseitigung erfolgreich auf, so wird dadurch die Verjährung der die Werklohnforderung etwa übersteigenden Gewährleistungsansprüche nicht unterbrochen.*)
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IMRRS 2011, 3125
Gesellschaftsrecht
BGH, Urteil vom 27.05.1986 - III ZR 239/84
Ersatz für Nachteile, die der Gesellschafter einer offenen Handelsgesellschaft infolge einer durch Amtspflichtverletzung ausgelösten Schadensersatzleistung an die Gesellschaft erleidet, weil sein der Einkommensteuer unterliegender Gewinnanteil als Mitunternehmer der Gesellschaft entsprechend erhöht wird, kann nach Vollendung der Verjährung des Ersatzanspruchs nach § 852 Absatz III BGB nicht deshalb verlangt werden, weil der haftenden Körperschaft ein Teil der so angefallenen Einkommensteuer zugeflossen ist.*)
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IMRRS 2011, 3124
Werkvertrag
BGH, Urteil vom 24.06.1986 - X ZR 16/85
Zur Frage, ob der Vertrag über die Lieferung und Einrichtung eines EDV-Terminals mit Programmen (Software) insgesamt auch dann als Werkvertrag zu beurteilen ist, wenn die Hardware nur mietweise überlassen wird. Die Verbindlichkeit der Lieferfrist für die Hardware kann aufgehoben sein, wenn der Besteller nachträglich zeitraubende Änderungen an dem auf die Hardware abgestimmten Programm verlangt. Zur Frage, ob und inwieweit der Lieferant einer EDV-Anlage nebst Programmen eine Hardware zur Verfügung stellen muß, die auch bei einer Erweiterung der ursprünglich vorgesehenen Programme (Software) noch eine ausreichende Kapazität aufweist.*)
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IMRRS 2011, 3122
Leasing und Erbbaurecht
BGH, Urteil vom 01.10.1986 - VIII ZR 132/85
1. An der Rechtsprechung, daß der Schadensersatzanspruch nach § 326 BGB nicht durch eine vorvertragliche Pflichtverletzung des Gläubigers gem. § 254 BGB gemindert werden kann.*)
2. Der Gläubiger, der geringfügig zu wenig leistet oder eine zu hohe Gegenleistung fordert, muß sich deshalb den im Falle eines unberechtigten Rücktritts seines Vertragspartners aus § 326 BGB ergebenden Schadensersatzanspruch nicht nach § 254 BGB schmälern lassen.*)
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IMRRS 2011, 3120
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Urteil vom 25.11.1986 - X ZR 38/85
Zur gegenseitigen Aufklärungspflicht von Unternehmer und Besteller im Zusammenhang mit Lieferung und Montage einer komplexen technischen Anlage (hier: Entstaubungsanlage für Bleischmelzanlage).
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IMRRS 2011, 3119
Gesellschaftsrecht
BGH, Urteil vom 25.03.1987 - VIII ZR 341/86
1. Die Grundsätze über die Wirkungen eines kaufmännischen Bestätigungsschreibens sind auf das rechtsgeschäftliche Handeln eines Konkursverwalters anwendbar, der Warenvorräte aus der Konkursmasse durch eine Reihe von Kaufverträgen veräußert und dadurch in größerem Umfang am geschäftlichen Verkehr teilnimmt.*)
2. Erhält der kaufmännisch handelnde Konkursverwalter ein Bestätigungsschreiben über eine rechtsgeschäftliche Vereinbarung mit einem Vertragspartner, so treffen ihn die gleichen Obliegenheiten und Pflichten wie einen Kaufmann. Er muß durch geeignete Organisation sicherstellen, daß er rechtzeitig Kenntnis von eingehenden Schriftstücken erlangt.*)
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IMRRS 2011, 3118
Bauvertrag
BGH, Urteil vom 26.02.1987 - I ZR 110/85
1. § 32 ADSp enthält keine unangemessene Benachteiligung des Vertragspartners des Verwenders i. S. des § 9 AGB-Gesetz.*)
2. Die Berufung auf das Aufrechnungsverbot des § 32 ADSp ist unzulässig (§ BGB § 242 BGB), wenn der Aufrechnende infolge Vermögensverfalls des Aufrechnungsgegners Erfüllung für die zur Aufrechnung gestellten Forderungen nur noch im Wege der Aufrechnung finden kann.*)
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IMRRS 2011, 3117
AGB
BGH, Urteil vom 12.03.1987 - VII ZR 37/86
1. Die Klausel in Allg. Reisebedingungen, daß nach Leistung einer Anzahlung auf den Reisepreis bei Vertragsschluß “weitere Zahlungen zu den vereinbarten Terminen, die Restzahlungen spätestens bei Aushändigung oder Zugang der Reiseunterlagen fällig werden”, benachteiligt den Reisekunden entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen und ist daher nach § 9 AGB-Gesetz unwirksam (im Anschluß an den Senat, NJW 1986, NJW Jahr 1986 Seite 1613).*)
2. Dasselbe gilt für die Klausel: “Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des Reiseveranstalters unter Berücksichtigung der Landesüblichkeit sowie aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung."*)
3. Nach § 651h Abs. 1 BGB darf - und zwar auch in Allg. Reisebedingungen - die Haftung des Reiseveranstalters für sämtliche vertraglichen Schadensersatzansprüche auf den dreifachen Reisepreis beschränkt werden, nicht aber für Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung. Eine Klausel, die dies nicht beachtet, ist unwirksam.
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IMRRS 2011, 3116
Wohnungseigentum
BGH, Urteil vom 20.03.1987 - V ZR 27/86
1. Die Eignung eines im Keller ausgebauten Appartements zur Vermietung als Wohnung kann vertraglich vorausgesetzter Zweck des Kaufes i. S. des § 459 Abs. 1 Satz 1 BGB sein.*)
2. Zu den Voraussetzungen der Haftung eines Ehegatten aus Verschulden bei Vertragsverhandlungen, die er als Vertreter des anderen Ehegatten führt.*)
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IMRRS 2011, 3108
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Urteil vom 20.10.2011 - III ZR 251/10
Die Aufhebung einer auf Antrag des Spielers erteilten Spielsperre durch die Spielbank stellt eine Verletzung des Spielsperrvertrags dar, wenn nicht der Spielbank zuvor der hinreichend sichere Nachweis erbracht wird, dass der Schutz des Spielers vor sich selbst dem nicht mehr entgegensteht, mithin keine Spielsuchtgefährdung mehr vorliegt und der Spieler zu einem kontrollierten Spiel in der Lage ist.*)
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IMRRS 2011, 3093
Sachverständige
OLG Celle, Urteil vom 10.11.2011 - 13 U 84/11
Als Rechtsmittel im Sinne von § 839a Abs. 2 BGB i. V. m. § 839 Abs. 3 BGB ist auch die Einholung eines Privatgutachtens zu dem Zwecke anzusehen, die angebliche Fehlerhaftigkeit des Gerichtsgutachtens gegenüber dem erkennenden Gericht aufzuzeigen.*)
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IMRRS 2011, 3092
Wohnungseigentum
LG Hamburg, Beschluss vom 07.06.2010 - 318 T 12/08
Es ist in erster Linie Sache der Wohnungseigentümer selbst, für Mängelbeseitigung am Gemeinschaftseigentum zu sorgen. Verpflichtung des Verwalters ist es nach § 27 Abs. 1 Nr. 2 WEG, die erforderlichen Maßnahmen festzustellen, die Wohnungseigentümer zu unterrichten und eine Entscheidung der Eigentümer herbeizuführen. Verletzt der Verwalter seine Prüfungs-, Kontroll-, Überwachungs- und Hinweispflichten, haftet er gegenüber der Wohnungseigentümergemeinschaft bzw. einzelnen Wohnungseigentümern für den dadurch eingetretenen Schaden aus Verletzung des Geschäftsbesorgungsvertrages (§§ 675, 280 BGB).
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IMRRS 2011, 3066
Mietrecht
OLG Köln, Urteil vom 06.09.2011 - 9 U 40/11
Ist unstreitig bzw. vom Vermieter nachgewiesen, dass ein Schaden im Obhuts- und Gefahrenbereich des Mieters durch Mietgebrauch entstanden ist, so trifft den Mieter die uneingeschränkte Darlegungs- und Beweislast für das Fehlen eines von ihm zu vertretenden Pflichtenverstoßes mit der Folge seiner Beweisfälligkeit bei Unaufklärbarkeit der Brandursache*)
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IMRRS 2011, 3065
Wohnungseigentum
KG, Beschluss vom 18.10.2011 - 1 W 571/11
Ist als Inhalt des Sondereigentums vereinbart, dass ein Eigentümer zur Veräußerung seines Wohnungseigentums außer bei Veräußerung an einen Verwandten der Zustimmung des Verwalters bedarf, so erfasst die Ausnahme nicht die Veräußerung an eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, deren Gesellschafter sämtlichst Verwandte des Veräußerers sind.*)
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IMRRS 2011, 3062
Kaufrecht
BGH, Urteil vom 08.07.1987 - VIII ZR 274/86
Zur Abgrenzung einer Verjährungshemmung des kaufrechtlichen Wandelungsanspruchs entsprechend § 639 Abs. 2 BGB von einer Verjährungsunterbrechung nach § 208 BGB, wenn der Verkäufer die als mangelhaft beanstandete Kaufsache auf Verlangen des Käufers nachzubessern versucht.*)
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IMRRS 2011, 3059
Grundbuchrecht
BGH, Urteil vom 02.10.1987 - V ZR 42/86
1. Eine Anschlußberufung gem. § 521 ZPO ist nur zulässig, wenn damit mehr erreicht werden soll als die Zurückweisung der Berufung. Unzulässig ist daher die Anschließung mit einem Antrag, der dem bereits in erster Instanz zuerkannten Klageantrag entspricht.
2. Ist ein notarieller Grundstücksvertrag noch nicht durch Auflassung vollzogen, dann muß eine diesen Vertrag inhaltlich ergänzende mündliche Vereinbarung der Vertragsparteien beurkundet werden.
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IMRRS 2011, 3057
Notare
BGH, Urteil vom 26.11.1987 - IX ZR 162/86
Bei Schadensersatzansprüchen aus § 839 Abs.1 Satz 2 BGB und § 19 Abs. 1 Satz 2 BNotO beginnt die Verjährungsfrist bereits dann zu laufen, wenn der Geschädigte weiß, daß die anderweitige Ersatzmöglichkeit den Schaden mindestens teilweise nicht deckt, und ihm daher die Erhebung einer Feststellungsklage zuzumuten ist.*)
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