Immobilien- und Mietrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
3591 Entscheidungen insgesamt
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IMRRS 2011, 3139
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Urteil vom 17.10.1984 - VIII ZR 181/83
Zur Beweislast dafür, ob ein Vertrag unter einer aufschiebenden Bedingung abgeschlossen worden ist.*)
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IMRRS 2011, 3138
AGB
BGH, Urteil vom 26.11.1984 - VIII ZR 214/83
Zur Zulässigkeit von Formularbestimmungen in einem Vertragshändlervertrag der Kraftfahrzeug-Branche.*)
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IMRRS 2011, 3135
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Urteil vom 02.07.1985 - VI ZR 68/84
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2011, 3134
Rechtsanwälte
BGH, Urteil vom 11.07.1985 - IX ZR 11/85
1. Zu den Rechtsfolgen einer Garantie, daß ein vom Garanten zu benennender Dritter mit dem Versprechensempfänger ein Rechtsgeschäft bis zu einem bestimmten Zeitpunkt abschließen werde.*)
2. Hatte der Anwalt bei fortbestehendem Mandat begründeten Anlaß, über einen gegen ihn bestehenden Schadensersatzanspruch und dessen Verjährung seinen Mandanten zu belehren, so kann auf der Nichterfüllung dieser Verpflichtung der Eintritt der Verjährung des Primäranspruchs beruhen (vgl. BGH, NJW 1985, NJW Jahr 1985 Seite 2250), auch wenn der Mandant noch vor Ablauf der Verjährungsfrist von dem Anspruch erfahren hat.*)
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IMRRS 2011, 3130
Bauvertrag
BGH, Urteil vom 18.10.1985 - V ZR 82/84
1. Bei noch nicht fälliger Gegenforderung kann ein (vorläufiges) Zurückbehaltungsrecht nur in seltenen Ausnahmefällen anerkannt werden.
2. Ist die Aufrechnung vertraglich ausgeschlossen, kann bei fälliger Gegenforderung ein Zurückbehaltungsrecht nicht geltend gemacht werden.
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IMRRS 2011, 3129
Versicherungen
BGH, Urteil vom 29.10.1985 - VI ZR 56/84
Leisten der Schädiger oder sein Haftpflichtversicherer dem Verletzten auf dessen Anforderungen wiederholt vorbehaltlos Ersatz auf einzelne Schadensgruppen (Heilungskosten, Erwerbsschaden, Mehrbedarf) seines Personenschadens, so unterbricht das in den Zahlungen liegende tatsächliche Anerkenntnis in der Regel jeweils die Verjährung des dem Verletzten insgesamt zustehenden Schadensersatzsanspruchs.*)
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IMRRS 2011, 3128
Bausicherheiten
BGH, Urteil vom 07.11.1985 - III ZR 142/84
1. Der bereits vor einer eigenen Leistung an den Gläubiger bestehende Anspruch eines Gesamtschuldners gegen die anderen Gesamtschuldner, ihren Anteilen entsprechend an der Befriedigung des Gläubigers mitzuwirken und ihn in dieser Höhe von seiner Verbindlichkeit gegenüber dem Gläubiger freizustellen, setzt Fälligkeit der Schuld voraus, von der Befreiung verlangt wird.*)
2. Zur Frage des wichtigen Grundes bei der Kündigung eines Gefälligkeitsverhältnisses (hier: Innenverhältnis zwischen Gesamtschuldnern).*)
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IMRRS 2011, 3127
Handels- und Gesellschaftsrecht
BGH, Urteil vom 19.12.1985 - III ZR 90/84
Zum Ausgleich einer Teilleistung unter Gesamtschuldnern, die als Gesellschafter einer GmbH zusammen mit Außenstehenden eine Darlehensschuld der GmbH ganz oder teilweise mitübernommen haben.*)
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IMRRS 2011, 3126
Werkvertrag
BGH, Urteil vom 24.04.1986 - VII ZR 262/85
Rechnet der Besteller im Werklohnprozeß mit einem Anspruch auf Kostenvorschuß zur Mängelbeseitigung erfolgreich auf, so wird dadurch die Verjährung der die Werklohnforderung etwa übersteigenden Gewährleistungsansprüche nicht unterbrochen.*)
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IMRRS 2011, 3125
Gesellschaftsrecht
BGH, Urteil vom 27.05.1986 - III ZR 239/84
Ersatz für Nachteile, die der Gesellschafter einer offenen Handelsgesellschaft infolge einer durch Amtspflichtverletzung ausgelösten Schadensersatzleistung an die Gesellschaft erleidet, weil sein der Einkommensteuer unterliegender Gewinnanteil als Mitunternehmer der Gesellschaft entsprechend erhöht wird, kann nach Vollendung der Verjährung des Ersatzanspruchs nach § 852 Absatz III BGB nicht deshalb verlangt werden, weil der haftenden Körperschaft ein Teil der so angefallenen Einkommensteuer zugeflossen ist.*)
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IMRRS 2011, 3124
Werkvertrag
BGH, Urteil vom 24.06.1986 - X ZR 16/85
Zur Frage, ob der Vertrag über die Lieferung und Einrichtung eines EDV-Terminals mit Programmen (Software) insgesamt auch dann als Werkvertrag zu beurteilen ist, wenn die Hardware nur mietweise überlassen wird. Die Verbindlichkeit der Lieferfrist für die Hardware kann aufgehoben sein, wenn der Besteller nachträglich zeitraubende Änderungen an dem auf die Hardware abgestimmten Programm verlangt. Zur Frage, ob und inwieweit der Lieferant einer EDV-Anlage nebst Programmen eine Hardware zur Verfügung stellen muß, die auch bei einer Erweiterung der ursprünglich vorgesehenen Programme (Software) noch eine ausreichende Kapazität aufweist.*)
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IMRRS 2011, 3122
Leasing und Erbbaurecht
BGH, Urteil vom 01.10.1986 - VIII ZR 132/85
1. An der Rechtsprechung, daß der Schadensersatzanspruch nach § 326 BGB nicht durch eine vorvertragliche Pflichtverletzung des Gläubigers gem. § 254 BGB gemindert werden kann.*)
2. Der Gläubiger, der geringfügig zu wenig leistet oder eine zu hohe Gegenleistung fordert, muß sich deshalb den im Falle eines unberechtigten Rücktritts seines Vertragspartners aus § 326 BGB ergebenden Schadensersatzanspruch nicht nach § 254 BGB schmälern lassen.*)
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IMRRS 2011, 3120
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Urteil vom 25.11.1986 - X ZR 38/85
Zur gegenseitigen Aufklärungspflicht von Unternehmer und Besteller im Zusammenhang mit Lieferung und Montage einer komplexen technischen Anlage (hier: Entstaubungsanlage für Bleischmelzanlage).
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IMRRS 2011, 3119
Gesellschaftsrecht
BGH, Urteil vom 25.03.1987 - VIII ZR 341/86
1. Die Grundsätze über die Wirkungen eines kaufmännischen Bestätigungsschreibens sind auf das rechtsgeschäftliche Handeln eines Konkursverwalters anwendbar, der Warenvorräte aus der Konkursmasse durch eine Reihe von Kaufverträgen veräußert und dadurch in größerem Umfang am geschäftlichen Verkehr teilnimmt.*)
2. Erhält der kaufmännisch handelnde Konkursverwalter ein Bestätigungsschreiben über eine rechtsgeschäftliche Vereinbarung mit einem Vertragspartner, so treffen ihn die gleichen Obliegenheiten und Pflichten wie einen Kaufmann. Er muß durch geeignete Organisation sicherstellen, daß er rechtzeitig Kenntnis von eingehenden Schriftstücken erlangt.*)
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IMRRS 2011, 3118
Bauvertrag
BGH, Urteil vom 26.02.1987 - I ZR 110/85
1. § 32 ADSp enthält keine unangemessene Benachteiligung des Vertragspartners des Verwenders i. S. des § 9 AGB-Gesetz.*)
2. Die Berufung auf das Aufrechnungsverbot des § 32 ADSp ist unzulässig (§ BGB § 242 BGB), wenn der Aufrechnende infolge Vermögensverfalls des Aufrechnungsgegners Erfüllung für die zur Aufrechnung gestellten Forderungen nur noch im Wege der Aufrechnung finden kann.*)
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IMRRS 2011, 3117
AGB
BGH, Urteil vom 12.03.1987 - VII ZR 37/86
1. Die Klausel in Allg. Reisebedingungen, daß nach Leistung einer Anzahlung auf den Reisepreis bei Vertragsschluß “weitere Zahlungen zu den vereinbarten Terminen, die Restzahlungen spätestens bei Aushändigung oder Zugang der Reiseunterlagen fällig werden”, benachteiligt den Reisekunden entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen und ist daher nach § 9 AGB-Gesetz unwirksam (im Anschluß an den Senat, NJW 1986, NJW Jahr 1986 Seite 1613).*)
2. Dasselbe gilt für die Klausel: “Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des Reiseveranstalters unter Berücksichtigung der Landesüblichkeit sowie aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung."*)
3. Nach § 651h Abs. 1 BGB darf - und zwar auch in Allg. Reisebedingungen - die Haftung des Reiseveranstalters für sämtliche vertraglichen Schadensersatzansprüche auf den dreifachen Reisepreis beschränkt werden, nicht aber für Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung. Eine Klausel, die dies nicht beachtet, ist unwirksam.
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IMRRS 2011, 3116
Wohnungseigentum
BGH, Urteil vom 20.03.1987 - V ZR 27/86
1. Die Eignung eines im Keller ausgebauten Appartements zur Vermietung als Wohnung kann vertraglich vorausgesetzter Zweck des Kaufes i. S. des § 459 Abs. 1 Satz 1 BGB sein.*)
2. Zu den Voraussetzungen der Haftung eines Ehegatten aus Verschulden bei Vertragsverhandlungen, die er als Vertreter des anderen Ehegatten führt.*)
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IMRRS 2011, 3108
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Urteil vom 20.10.2011 - III ZR 251/10
Die Aufhebung einer auf Antrag des Spielers erteilten Spielsperre durch die Spielbank stellt eine Verletzung des Spielsperrvertrags dar, wenn nicht der Spielbank zuvor der hinreichend sichere Nachweis erbracht wird, dass der Schutz des Spielers vor sich selbst dem nicht mehr entgegensteht, mithin keine Spielsuchtgefährdung mehr vorliegt und der Spieler zu einem kontrollierten Spiel in der Lage ist.*)
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IMRRS 2011, 3093
Sachverständige
OLG Celle, Urteil vom 10.11.2011 - 13 U 84/11
Als Rechtsmittel im Sinne von § 839a Abs. 2 BGB i. V. m. § 839 Abs. 3 BGB ist auch die Einholung eines Privatgutachtens zu dem Zwecke anzusehen, die angebliche Fehlerhaftigkeit des Gerichtsgutachtens gegenüber dem erkennenden Gericht aufzuzeigen.*)
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IMRRS 2011, 3092
Wohnungseigentum
LG Hamburg, Beschluss vom 07.06.2010 - 318 T 12/08
Es ist in erster Linie Sache der Wohnungseigentümer selbst, für Mängelbeseitigung am Gemeinschaftseigentum zu sorgen. Verpflichtung des Verwalters ist es nach § 27 Abs. 1 Nr. 2 WEG, die erforderlichen Maßnahmen festzustellen, die Wohnungseigentümer zu unterrichten und eine Entscheidung der Eigentümer herbeizuführen. Verletzt der Verwalter seine Prüfungs-, Kontroll-, Überwachungs- und Hinweispflichten, haftet er gegenüber der Wohnungseigentümergemeinschaft bzw. einzelnen Wohnungseigentümern für den dadurch eingetretenen Schaden aus Verletzung des Geschäftsbesorgungsvertrages (§§ 675, 280 BGB).
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IMRRS 2011, 3066
Mietrecht
OLG Köln, Urteil vom 06.09.2011 - 9 U 40/11
Ist unstreitig bzw. vom Vermieter nachgewiesen, dass ein Schaden im Obhuts- und Gefahrenbereich des Mieters durch Mietgebrauch entstanden ist, so trifft den Mieter die uneingeschränkte Darlegungs- und Beweislast für das Fehlen eines von ihm zu vertretenden Pflichtenverstoßes mit der Folge seiner Beweisfälligkeit bei Unaufklärbarkeit der Brandursache*)
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IMRRS 2011, 3065
Wohnungseigentum
KG, Beschluss vom 18.10.2011 - 1 W 571/11
Ist als Inhalt des Sondereigentums vereinbart, dass ein Eigentümer zur Veräußerung seines Wohnungseigentums außer bei Veräußerung an einen Verwandten der Zustimmung des Verwalters bedarf, so erfasst die Ausnahme nicht die Veräußerung an eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, deren Gesellschafter sämtlichst Verwandte des Veräußerers sind.*)
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IMRRS 2011, 3062
Kaufrecht
BGH, Urteil vom 08.07.1987 - VIII ZR 274/86
Zur Abgrenzung einer Verjährungshemmung des kaufrechtlichen Wandelungsanspruchs entsprechend § 639 Abs. 2 BGB von einer Verjährungsunterbrechung nach § 208 BGB, wenn der Verkäufer die als mangelhaft beanstandete Kaufsache auf Verlangen des Käufers nachzubessern versucht.*)
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IMRRS 2011, 3059
Grundbuchrecht
BGH, Urteil vom 02.10.1987 - V ZR 42/86
1. Eine Anschlußberufung gem. § 521 ZPO ist nur zulässig, wenn damit mehr erreicht werden soll als die Zurückweisung der Berufung. Unzulässig ist daher die Anschließung mit einem Antrag, der dem bereits in erster Instanz zuerkannten Klageantrag entspricht.
2. Ist ein notarieller Grundstücksvertrag noch nicht durch Auflassung vollzogen, dann muß eine diesen Vertrag inhaltlich ergänzende mündliche Vereinbarung der Vertragsparteien beurkundet werden.
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IMRRS 2011, 3057
Notare
BGH, Urteil vom 26.11.1987 - IX ZR 162/86
Bei Schadensersatzansprüchen aus § 839 Abs.1 Satz 2 BGB und § 19 Abs. 1 Satz 2 BNotO beginnt die Verjährungsfrist bereits dann zu laufen, wenn der Geschädigte weiß, daß die anderweitige Ersatzmöglichkeit den Schaden mindestens teilweise nicht deckt, und ihm daher die Erhebung einer Feststellungsklage zuzumuten ist.*)
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IMRRS 2011, 3056
Architekten und Ingenieure
BGH, Urteil vom 17.12.1987 - VII ZR 307/86
Füllt ein Bauherr einen Vordruck aus, wonach er einen Architekten bevollmächtigt, für ein bestimmtes Bauvorhaben “die erforderlichen Verhandlungen mit den zuständigen Behörden und Stellen sowie den Nachbarn zu führen und insbesondere Rückfragen im Baugenehmigungsverfahren ... zu erledigen”, und verpflichtet er sich im Anschluß daran formularmäßig, dem Architekten “die Architektenleistungen (Planungs-, Ausführungs- und Überwachungsleistungen) für das oben bezeichnete Bauvorhaben auf der Grundlage des noch abzuschließenden Architektenvertrages zu übertragen”, so kommt damit lediglich ein Vorvertrag des Inhalts zustande, daß der Abschluß des eigentlichen Architektenvertrages - jedenfalls ab Leistungsphase 5 des § 15 HOAI - von der tatsächlichen, der freien Entscheidung des Bauherrn unterliegenden Durchführung des Bauvorhabens abhängig sein soll.*)
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IMRRS 2011, 3055
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Urteil vom 29.03.1988 - VI ZR 311/87
Zur Haftung des Kfz-Haftpflichtversicherers beim Einsatz eines Kranwagens zum Abbau eines Karussells.*)
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IMRRS 2011, 3054
Handels- und Gesellschaftsrecht
BGH, Urteil vom 17.05.1988 - VI ZR 233/87
Eine Vereinbarung, die ein Vertreter einer Partei im Einverständnis mit dem Vertragsgegner zum eigenen Vorteil oder zum Vorteil naher Angehöriger treuwidrig zum Schaden des Vertretenen trifft, verstößt i. S. des § 138 Abs. 1 BGB gegen die guten Sitten und ist nichtig. Die Sittenwidrigkeit der Absprache erfaßt auch das Hauptgeschäft zwischen den Vertragsparteien.*)
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IMRRS 2011, 3053
Sonstiges Arbeits- und Sozialrecht
BGH, Urteil vom 20.09.1988 - VI ZR 37/88
1. Die einem Arzt bei der Behandlung seines Patienten obliegenden vertraglichen und deliktischen Sorgfaltspflichten sind grundsätzlich identisch.*)
2. Für die den Arzt auf Grund einer Sorgfaltsverletzung treffende Verantwortung macht es keinen Unterschied, ob das Schwergewicht seines Handelns in der Vornahme einer sachwidrigen oder in dem Unterlassen einer sachlich gebotenen Heilmaßnahme liegt.*)
3. Die Einstandspflicht des Arztes für einen Behandlungsfehler umfaßt regelmäßig auch die Schadensfolgen, die dadurch entstehen, daß durch seine Behandlung die Zuziehung eines anderen Arztes veranlaßt wird und dieser sich bei der Nachbehandlung des Patienten seinerseits fehlerhaft verhält.*)
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IMRRS 2011, 3051
Baustoffe und Produkthaftung
BGH, Urteil vom 11.10.1988 - XI ZR 1/88
Im Verhältnis zwischen dem Hersteller und dem Endabnehmer einer Ware kann die Herausgabe einer Gebrauchsanweisung ohne das Hinzukommen zusätzlicher Umstände nicht als Ausdruck des Willens des Herstellers gedeutet werden, mit dem ihm unbekannten Endabnehmer einen Auskunftsvertrag zu schließen.*)
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IMRRS 2011, 3050
Handelsrecht
BGH, Urteil vom 14.12.1988 - I ZR 235/86
Bei teilweisem Verlust oder teilweiser Beschädigung des Frachtgutes mindert sich der Anspruch auf Fracht nach Art. 23 Abs. 4 CMR, Art. 25 Abs. 1 CMR anteilig, ohne daß es auf eine Aufrechnung des anderen Teils ankommt. Die aufgrund des Teilverlustes bzw. der Teilbeschädigung gegebenen Schadensersatzansprüche können dagegen nur im Aufrechnungswege geltend gemacht oder selbständig eingeklagt werden.*)
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IMRRS 2011, 3049
Handels- und Gesellschaftsrecht
BGH, Urteil vom 22.02.1989 - VIII ZR 4/88
Wer gegenüber dem Partner im Laufe der Verhandlungen den späteren Vertragsabschluß ausdrücklich oder durch schlüssiges Verhalten als sicher hinstellt, haftet aus Verschulden bei Vertragsverhandlungen grundsätzlich auch dann, wenn er das berechtigte Vertrauen des anderen Teils nicht schuldhaft herbeigeführt hat.*)
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IMRRS 2011, 3047
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Urteil vom 08.06.1989 - X ZR 50/88
In der Aufrechnung mit einer bestrittenen (und in Wahrheit nicht bestehenden) Forderung gegen eine unbestrittene Forderung kann ein die Verjährung unterbrechendes Anerkenntnis der letzteren i. S. von § 208 BGB gesehen werden; ob dies der Fall ist, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.*)
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IMRRS 2011, 3046
Gesellschaftsrecht
BGH, Urteil vom 09.10.1989 - II ZR 16/89
Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen ein GmbH-Gesellschafter, der bei Abschluß des Vertrages über die Anstellung eines Geschäftsführers für die Gesellschaft auftritt, ohne von den übrigen Gesellschaftern zu ihrer Vertretung ermächtigt zu sein, nach § 179 Abs. 3 Satz 1 BGB nicht haftet.*)
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IMRRS 2011, 3045
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Urteil vom 16.05.1989 - VI ZR 251/88
Die Verjährungsfrist des § 852 Absatz 1 BGB wird nicht schon dann in Lauf gesetzt, wenn es der Geschädigte oder sein Wissensvertreter unterläßt, Krankenhausunterlagen auf ärztliche Behandlungsfehler hin zu überprüfen.*)
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IMRRS 2011, 3040
Notare
OLG Bremen, Beschluss vom 01.11.2011 - 3 AR 16/11
1. Wird ein Notar wegen fahrlässiger Verletzung seiner Amtspflichten neben einem möglicherweise anderweitig ersatzpflichtigen Dritten auf Schadensersatz in Anspruch genommen, ist schon die Entstehung eines solchen Anspruchs gegen den Notar und damit auch die Begründung eines Gesamtschuldverhältnisses mit dem Dritten ausgeschlossen, solange eine solche Ersatzmöglichkeit gegen den Dritten in Betracht kommt.*)
2. Die gerichtliche Bestimmung der Zuständigkeit nach § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO scheidet in einem solchen Fall mangels Bestehen einer Streitgenossenschaft aus.*)
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IMRRS 2011, 3039
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Urteil vom 31.10.1989 - VI ZR 84/89
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2011, 3038
Zwangsvollstreckung
BGH, Urteil vom 02.11.1989 - X ZR 197/88
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2011, 3037
Versicherungsrecht
BGH, Urteil vom 14.11.1989 - X ZR 116/88
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2011, 3036
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Urteil vom 24.11.1989 - V ZR 16/88
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2011, 3035
Sonstiges Arbeits- und Sozialrecht
BGH, Urteil vom 21.12.1989 - X ZR 30/89
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2011, 3034
Prozessuales
BGH, Urteil vom 01.02.1990 - IX ZR 188/89
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2011, 3033
Handelsrecht
BGH, Urteil vom 10.05.1990 - I ZR 175/88
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2011, 3032
Werkvertrag
BGH, Urteil vom 15.05.1990 - X ZR 128/88
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2011, 3031
Handels- und Gesellschaftsrecht
BGH, Urteil vom 13.11.1990 - XI ZR 217/89
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2011, 3030
Immobilien
BGH, Urteil vom 20.12.1990 - IX ZR 268/89
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2011, 3026
Rechtsanwälte
BGH, Urteil vom 06.10.2011 - III ZR 34/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2011, 3023
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Urteil vom 11.10.2011 - VI ZR 46/10
1. Ist in einem gewerblichen KFZ-Mietvertrag eine Haftungsbefreiung oder eine Haftungsreduzierung nach Art der Vollkaskoversicherung vereinbart, ist ein in den Allgemeinen Vermietungsbedingungen vorgesehener undifferenzierter Haftungsvorbehalt für den Fall grober Fahrlässigkeit nach § 307 BGB unwirksam.*)
2. An die Stelle der unwirksamen Klausel über den Haftungsvorbehalt tritt der Grundgedanke der gesetzlichen Regelung des § 81 Abs. 2 VVG.*)
3. Dies gilt hinsichtlich der Haftung des grob fahrlässig handelnden berechtigten Fahrers, der nicht Mieter ist, gleichermaßen jedenfalls dann, wenn dessen Haftungsfreistellung in den Allgemeinen Vermietungsbedingungen ausdrücklich vorgesehen ist.*)
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IMRRS 2011, 3018
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Urteil vom 18.10.2011 - KZR 18/10
Ein Eisenbahninfrastrukturunternehmen hat die Entgelte für die Benutzung seiner Eisenbahninfrastruktur durch die Eisenbahnverkehrsunternehmen - bei Beachtung der eisenbahnrechtlichen Entgeltgrundsätze - nach billigem Ermessen i.S. des § 315 BGB festzusetzen.*)
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IMRRS 2011, 3015
Kaufrecht
BGH, Urteil vom 17.01.1990 - VIII ZR 292/88
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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