Immobilien- und Mietrecht.

Volltexturteile nach Sachgebieten
3545 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2011
IMRRS 2011, 2670
LG Frankfurt/Oder, Beschluss vom 05.04.2011 - 19 S 2/09
1. Aus § 37 Abs. 1 Nr. 3 BbgNRG folgt, dass sich die für Hecken zulässige Höhe aus dem Abstand der Hecke zur Grenze des Nachbargrundstücks ermittelt; die Hecke darf höchstens dreimal so hoch sein wie ihr Abstand zum Nachbargrundstück.
2. Der Anspruch auf Beseitigung von Anpflanzungen, die die vorgeschriebenen Mindestabstände nicht einhalten, ist ausgeschlossen, wenn der Nachbar nicht bis zum Ablauf des zweiten auf das Anpflanzen folgenden Kalenderjahres Klage auf Beseitigung erhoben hat.

IMRRS 2011, 2651

LG Hamburg, Urteil vom 04.10.2011 - 323 O 44/09
Die Bemessung der Höhe eines Baumschadens kann nach § 287 ZPO unter Zugrundelegung der "Methode Koch" erfolgen. Rodungskosten sind nach tatsächlich angefallenen Kosten zu erstatten.

IMRRS 2011, 2650

OLG Hamm, Urteil vom 08.08.2011 - 5 U 46/11
An die Aufforderung zur Genehmigung im Sinne von § 177 Abs. 2 BGB sind hohe Anforderungen zu stellen, was Deutlichkeit und Klarheit betreffen. Insbesondere muss aus dem Aufforderungsschreiben eindeutig hervorgehen, für welchen konkreten Vertrag zur Genehmigung aufgefordert wird.*)

IMRRS 2011, 2645

BGH, Urteil vom 13.09.2011 - VI ZR 144/10
Ein einfacher Befunderhebungsfehler kann zu einer Umkehr der Beweislast hinsichtlich der Kausalität des Behandlungsfehlers für den eingetretenen Gesundheitsschaden führen, wenn sich bei der gebotenen Abklärung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ein reaktionspflichtiges positives Ergebnis gezeigt hätte und sich die Verkennung dieses Befundes als fundamental oder die Nichtreaktion hierauf als grob fehlerhaft darstellen würde.*)

IMRRS 2011, 2605

OLG München, Beschluss vom 25.08.2011 - 1 U 1798/11
1. Die Haftung des Aufzugsbetreibers ist keine Gefährdungshaftung, sondern eine Verschuldenshaftung.
2. Allein der Umstand, dass eine Person durch einen technischen Defekt eines Aufzugs zu Schaden kommt, begründet noch keine Ersatzpflicht. Erforderlich ist vielmehr, dass der Schaden Folge einer schuldhaften Verletzung der Verkehrssicherungspflicht ist.
3. Lässt er die Aufzugsanlage in angemessen Intervallen von einer zuverlässigen Fachfirma warten und die vorgeschriebenen Kontrollen vom technischen Überwachungsverein vornehmen, genügt er in aller Regel seiner Verkehrssicherungspflicht.

IMRRS 2011, 2585

BGH, Urteil vom 21.06.2011 - VI ZR 262/09
Zur Verletzung des Rechts am eigenen Wort durch Wiedergabe einer im Rahmen einer Pressekonferenz gefallenen Äußerung.*)

IMRRS 2011, 2578

BGH, Urteil vom 19.07.2011 - VI ZR 217/10
1. Die Haftung des Staates und des Amtsträgers für nicht-hoheitliches Handeln unterliegt - soweit es um unerlaubte Handlungen geht - dem allgemeinen Deliktsstatut.*)
2. Die Frage, ob eine Tätigkeit kollisionsrechtlich als hoheitlich oder nicht-hoheitlich zu qualifizieren ist, bestimmt sich grundsätzlich nach der Rechtsordnung, die die Kollisionsnorm aufgestellt hat, d.h. für nicht der Rom II-Verordnung unterliegende Fälle nach dem am Gerichtsort geltenden Recht.*)
3. Die Beziehungen zwischen einem deutschen Patienten und dem in einem Schweizer Spital beschäftigten und den Patienten behandelnden Arzt können auch dann, wenn zwischen ihnen kein vertragliches Rechtsverhältnis besteht, maßgeblich durch das zwischen dem Spitalträger und dem Patienten bestehende ärztliche Behandlungsverhältnis geprägt sein mit der Folge, dass gemäß Art. 41 Abs. 2 Nr. 1 EGBGB Schweizer Recht zur Anwendung kommt.*)
4. Im Fall der akzessorischen Anknüpfung an eine besondere Beziehung zwischen den Beteiligten gemäß Art. 41 Abs. 2 Nr. 1 EGBGB ist eine Rück- oder Weiterverweisung nach dem Sinn der Verweisung ausgeschlossen (Art. 4 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 EGBGB).*)

IMRRS 2011, 2571

BGH, Urteil vom 07.04.2011 - I ZR 15/10
Die frachtrechtliche Haftung des Spediteurs/Frachtführers, der die Versendung von Transportgut im Wege einer Sammelladung veranlasst hat, endet grundsätzlich mit der Ablieferung des Gutes an den vom Sammelladungsspediteur benannten Empfänger. Das kann auch ein Empfangsspediteur sein. Die Beförderung des Gutes vom Empfangsspediteur zum Empfänger (sogenannter speditioneller Nachlauf) unterfällt nicht mehr dem Anwendungsbereich des § 460 Abs. 2 Satz 1 HGB (Abgrenzung zu BGH, Urteil vom 25. Oktober 1995 - I ZR 230/93, TranspR 1996, 118).*)

IMRRS 2011, 2567

BGH, Urteil vom 01.07.2011 - V ZR 84/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2011, 2549

OLG Köln, Beschluss vom 12.09.2011 - 5 W 28/11
1. Der gerichtlich bestellte Sachverständige hat Privatgutachten nach ständiger Rechtsprechung ernst zu nehmen und sich sorgfältig mit ihnen auseinander zu setzen.
2. Sofern der gerichtlich bestellte Sachverständiger sachlich gleicher Auffassung mit einem Privatgutachter ist, darf er seine Übereinstimmung in einzelnen oder allen maßgeblichen Punkten zum Ausdruck bringen, ohne hierdurch den Eindruck zu erwecken, im Lager der den Privatgutachter beauftragenden Partei zu stehen.

IMRRS 2011, 2547

OLG Düsseldorf, Urteil vom 19.08.2009 - 3 U 75/08
1. Gegenstand einer Zusicherung können auch die tatsächlichen, sozialen und rechtlichen Beziehungen der vertragsgegenständlichen Sache zu ihrer Umwelt sein; auch müssen diesbezügliche Angaben ihren Grund nicht in dem Sinne in der Sache haben, dass sie dieser unmittelbar innewohnen oder von ihr ausgehen müssten.
2. In Bezug auf rechtliche Beziehungen ist eine Zusicherungsfähigkeit jedenfalls dann gegeben, wenn die angeordnete Rechtsfolge ihren Grund ausschließlich in der Sachbeschaffenheit hat.
3. Die Ertragsfähigkeit einer Solaranlage kann als Eigenschaft zugesichert werden.

IMRRS 2011, 2535

OLG Koblenz, Beschluss vom 13.01.2011 - 5 W 19/11
Beweisbelastet für den fehlenden Rechtsgrund ist der Bereicherungsgläubiger. Das enthebt den Bereicherungsschuldner aber nicht der Verpflichtung, gegenüber schlüssigem Anspruchsvorbringen seinerseits einen tragfähigen Rechtsgrund für das Empfangene darzutun. Die Behauptung, es handele sich um "eine Zusammenfassung aller bis dahin aufgelaufenen Verbindlichkeiten" ist unzureichend.*)

IMRRS 2011, 2531

AG Köln, Urteil vom 14.06.2011 - 223 C 26/11
1. Gemäß § 536 Abs. 1 S. 3 BGB ist für eine Minderung der Miete erforderlich, dass die Tauglichkeit des Mietobjekts erheblich eingeschränkt ist. Dies ist dann nicht der Fall, wenn der Zugang zu einer Straßenbahnhaltestelle über einen kurzen Umweg - der vorliegend über die am Rheinauhafen befindliche Drehbrücke möglich ist - gewährleistet ist. Bei einer auf einer Halbinsel gelegenen Wohnung handelt es sich dabei zwar um einen lästigen Zustand, jedenfalls aber nicht um eine gravierende Beeinträchtigung der Nutzung der vermieteten Räumlichkeiten als Wohnung.
2. Eine Minderung aufgrund des ruhenden und fließenden Schiffsverkehrs auf dem Rhein und der davon ausgehenden Lärm-, Geruchs- und Schadstoffemissionen tritt nicht ein. Wer eine unmittelbar am Rhein gelegene Wohnung besichtigt und anmietet, muss nämlich damit rechnen, dass es dort zu Immissionen von Frachtschiffen kommen kann, auch wenn vielleicht beim Besichtigungstermin keine Schiffe vor Anker lagen.
3. Trifft ein vom Vermieter eingeschalteter Makler im Vorfeld des Vertragsabschlusses dem Mieter gegenüber bestimmte telefonische Äußerungen bezüglich des Mietobjekts, so werden diese nur dann Bestandteil des Mietvertrages, wenn der Makler am Telefon eindeutig einen rechtsverbindlichen Willen äußert, der dem Vermieter zurechenbar ist.
4. Eine Parteivernehmung von Amts wegen nach § 448 ZPO kommt dann nicht in Betracht, wenn nach der erfolgten Beweisaufnahme für die Richtigkeit des Parteivortrages keine gewisse Wahrscheinlichkeit besteht.

IMRRS 2011, 2530

OLG Hamburg, Urteil vom 30.03.2011 - 4 U 208/08
1. Eine Überweisung auf ein anderes als das von dem Gläubiger angegebene Konto führt grundsätzlich keine Tilgungswirkung herbei.
2. Gegen den Anspruch des Gläubigers auf erneute Zahlung kann der Schuldner, dessen abredewidrige Überweisung auf ein nicht vereinbartes Konto nicht zur Erfüllung des Zahlungsanspruchs des Gläubigers geführt hat, grundsätzlich mit einem Bereicherungsanspruch aufrechnen. Ein Aufrechnungsverbot steht dem nicht entgegen.
3. Die Argumentation, dass der Schuldner dann sanktionslos auf ein anderes als das vereinbarte Konto zahlen könnte, trifft nur auf die Fälle zu, in denen dem Gläubiger durch die vereinbarungswidrige Zahlung kein Schaden entstanden ist. In anderen Fällen steht dem Gläubiger ein Schadensersatzanspruch gegen den Schuldner zu, wodurch er hinreichend geschützt ist. Insbesondere dann, wenn dem Gläubiger durch die weisungswidrige Überweisung kein Schaden entstanden ist, gibt es keinen Anlass, dem Schuldner die Möglichkeit der Aufrechnung zu nehmen und ihn auf eine Widerklage zu verweisen.

IMRRS 2011, 2525

OLG Hamburg, Urteil vom 30.03.2011 - 4 U 100/07
1. Nach deutschem Prozessrecht ist eine Zuständigkeit deutscher Gerichte für Insolvenzanfechtungsklagen gegen einen in Dänemark wohnhaften Anfechtungsgegner nicht begründet.
2. Deutsche Gerichte sind im Geltungsbereich des EuGVÜ für die Entscheidung über eine gegenüber einer ausländischen Partei erklärten Prozessaufrechnung mit bestrittenen inkonnexen Gegenforderungen zuständig. Eine internationale Zuständigkeit für die Entscheidung über die Gegenforderungen muss dafür nicht gegeben sein.
3. Ein rechtlicher Zusammenhang im Sinne von § 33 ZPO liegt dann vor, wenn die geltend gemachten Forderungen auf ein gemeinsames Rechtsverhältnis zurückzuführen sind. Dies ist bei einem Anspruch des Vermieters auf Bezahlung und dem Anspruch des Insolvenzverwalters auf Rückzahlung der geleisteten Mieten des Schuldners nicht der Fall. Die Insolvenzanfechtungsansprüche haben ihre Grundlage im Insolvenzrecht mit ganz anderen Anknüpfungstatsachen - wie Zahlungsunfähigkeit und Kenntnis des Anfechtungsgegners hiervon - als die mietrechtlichen Zahlungsansprüche.

IMRRS 2011, 2517

OLG Karlsruhe, Urteil vom 13.09.2011 - 17 U 99/10
1. Der Begriff "Geschäftsführer" ist ohne weitere Zusätze keine geschlechtsneutrale, sondern eine männliche Berufsbezeichnung. Eine Stellenausschreibung unter der Überschrift "Geschäftsführer" verletzt jedenfalls dann das Gebot zur geschlechtsneutralen Stellenausschreibung nach §§ 7 Abs. 1, 11 AGG, wenn nicht im weiteren Text der Anzeige auch weibliche Bewerber angesprochen werden.
2. Die nicht geschlechtsneutrale Stellenausschreibung stellt ein Indiz dar, das eine Benachteiligung wegen des Geschlechts vermuten lässt und zur Beweislastumkehr nach § 22 AGG führt. Der Arbeitgeber muss dann nachweisen, dass in dem "Motivbündel", das die Auswahlentscheidung beeinflusst hat, das Geschlecht überhaupt keine Rolle gespielt hat. Dieser Nachweis ist nicht schon dadurch geführt, dass eine andere Bewerberin zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen wurde.
3. Der Entschädigungsanspruch nach § 15 Abs. 2 AGG ist ausgeschlossen, wenn die Bewerbung rechtsmissbräuchlich war, weil der Bewerber/die Bewerberin sich subjektiv nicht ernsthaft um die Stelle beworben hat oder objektiv für diese nicht in Betracht kam. Hierfür trägt der Arbeitgeber die Beweislast.

IMRRS 2011, 2511

OLG Düsseldorf, Urteil vom 12.04.2011 - I-24 U 160/10
1. Es gehört zu den Pflichten des Rechtsanwalts, seinen bei einer Rechtsschutzversicherung versicherten Mandanten auf das mit dem Abschluss eines Vergleichs verbundene Risiko, Kosten von der Rechtsschutzversicherung nicht erstattet zu bekommen, hinzuweisen.*)
2. Wird dem Rechtsanwalt eine Unterlassung - hier: fehlende Beratung zum Kostenrisiko eines Vergleichs - vorgeworfen, muss untersucht werden, wie die Dinge abgelaufen wären, wenn der Anwalt die versäumte Handlung pflichtgemäß vorgenommen hätte.*)
3. Für einen schuldhaften Beratungsfehler beim Vergleichsabschluss hat der Rechtsanwalt nur eizustehen, wenn dem Mandanten aus dem Abschluss des Vergleichs ein Schaden im Sinne einer Verschlechterung seiner Gesamtvermögenslage entstanden ist.*)
4. Eine Feststellungsklage gegen den auf Ersatz von gegenwärtigem und zukünftigem Schaden in Anspruch genommenen Rechtsanwalt ist unbegründet, wenn schon ein gegenwärtiger Schaden des Mandanten durch den Vergleichsabschluss, von dem der Rechtsanwalt hätte abraten müssen, nicht gegeben ist.*)
5. Ist - wie regelmäßig - von einem der gesamten Sozietät erteilten Mandat auszugehen, steht die Honorarforderung nicht deren Mitgliedern als Gesamtgläubigern nach § 428 BGB zu, sondern gehört zum gesamthänderisch gebundenen Vermögen der als BGB-Gesellschaft tätigen Sozietät.*)

IMRRS 2011, 2510

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03.03.2011 - I - 24 U 173/10
Der wegen unzureichender Beratung (hier zur Aufhebung eines Arbeitsverhältnisses) in Anspruch genommene Rechtsanwalt genügt seiner sekundären Darlegungslast erst dadurch, dass er im Einzelnen vorträgt, welche Belehrungen und Ratschläge er erteilt und wie der Mandant darauf reagiert hat.*)

IMRRS 2011, 2505

OLG Jena, Urteil vom 11.05.2011 - 2 U 1000/10
Auch bei einer Scheckzahlung ist der den Schuldnerverzug beendende Zeitpunkt erst dann anzunehmen, wenn der Scheckbetrag beim Gläubiger wertgestellt ist und dieser über ihn verfügen kann. Diese Auslegung von §§ 270, 269 BGB ist aufgrund Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2000/35/EG geboten.*)

IMRRS 2011, 2504

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.03.2011 - I-24 U 168/10
Der in Vergleichsverhandlungen (hier: Unterhaltsvergleich nach sittenwidrigem Ehevertrag) eingeschaltete Rechtsanwalt muss dem Mandanten (hier: Unterhaltspflichtiger) im Einzelnen darlegen, welche Gesichtspunkte für und gegen den Abschluss eines Vergleichs sprechen und alle Bedenken, Unsicherheitsfaktoren und die seinem Mandanten durch den vorgesehenen Vergleich entstehenden Folgen erörtern.*)

IMRRS 2011, 2494

OLG Frankfurt, Urteil vom 19.05.2011 - 12 U 152/09
Der Zwischenverkäufer ist nachvertraglich nur zur Abtretung von Gewährleistungsansprüchen verpflichtet, wenn der Letztkäufer sein Recht nicht bei seinem Verkäufer hätte suchen können.

IMRRS 2011, 2484

BGH, Beschluss vom 24.05.2011 - EnVR 27/10
Die freiwillige Selbstverpflichtung eines Netzbetreibers zur Beschaffung von Verlustenergie in einem marktorientierten, transparenten und diskriminierungsfreien Verfahren kann nur dann nach § 11 Abs. 2 Satz 4 ARegV als wirksame Verfahrensregulierung anerkannt werden, wenn sie die Vorgaben einer von der Bundesnetzagentur getroffenen Festlegung einhält.*)

IMRRS 2011, 2483

BGH, Urteil vom 28.06.2011 - XI ZR 349/10
1. Verwendet der Unternehmer gegenüber dem Verbraucher für die Nachbelehrung ein Formular, das textliche Abweichungen gegenüber der Musterbelehrung der Anlage 2 zu § 14 Abs. 1 und 3 BGB-InfoV in der Fassung der Zweiten Verordnung zur Änderung der BGB-Informationspflichten-Verordnung vom 1. August 2002 (BGBl. I S. 2958) enthält, ist ihm eine Berufung auf § 14 Abs. 1 und 3 BGB-InfoV in der damaligen Fassung schon aus diesem Grunde verwehrt (Anschluss an*)
2. Zu den gesetzlichen Anforderungen an eine Nachbelehrung (Bestätigung des Senatsurteils vom 26. Oktober 2010 - XI ZR 367/07, WM 2011, 23 Rn. 26 und des Senatsbeschlusses vom 15. Februar 2011 - XI ZR 148/10, WM 2011, 655 Rn. 10).*)

IMRRS 2011, 2472

BGH, Urteil vom 15.06.2011 - VIII ZR 139/09
Für die Frage, ob das Rücktrittsrecht eines Käufers wegen der Lieferung einer mangelhaften Sache gemäß § 323 Abs. 5 Satz 2 BGB ausgeschlossen ist, ist auf den Zeitpunkt der Rücktrittserklärung abzustellen. Ist zu diesem Zeitpunkt die Mangelursache trotz mehrerer vorausgegangener Reparaturversuche nicht bekannt und deswegen nicht absehbar, ob und mit welchem Aufwand der Mangel beseitigt werden kann, wird ein zum Zeitpunkt des Rücktritts erheblicher Mangel nicht zu einem geringfügigen Mangel, wenn sich nachträglich herausstellt, dass der Mangel mit verhältnismäßig geringem Aufwand behoben werden kann (Bestätigung der Senatsurteile vom 5. November 2008 - VIII ZR 166/07, NJW 2009, 508 und vom 9. März 2011 - VIII ZR 266/09, NJW 2011, 1664).*)

IMRRS 2011, 2469

OLG Oldenburg, Urteil vom 27.05.2011 - 6 U 14/11
Auch in Verbraucherverträgen ist der Gewährleistungsausschluss "Der Verkäufer übernimmt für die Beschaffenheit des verkauften Kraftfahrzeugs keine Gewährleistung" unwirksam.

IMRRS 2011, 2456

BGH, Beschluss vom 19.07.2011 - VI ZR 179/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2011, 2447

BGH, Urteil vom 28.07.2011 - VII ZR 223/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2011, 2391

OLG Brandenburg, Urteil vom 13.07.2011 - 7 U 158/10
1. Ein Dienstvertrag (hier: Vertrag über den Betrieb einer Biogasanlage) mit einem Unternehmen ist dahingehend auszulegen, dass die Dienstleistung von Personen in der arbeitsteiligen Organisation des Unternehmens erbracht werden, denn eine juristische Person kann per se Dienstleistungen nicht persönlich erbringen.
2. Das bedeutet aber nicht, dass dafür Mitarbeiter anderer Unternehmen eingesetzt werden können, wenn ausdrücklich die Leistungserbringung durch ein bestimmtes Unternehmen vereinbart ist.

IMRRS 2011, 2364

BGH, Urteil vom 21.07.2011 - IV ZR 42/10
Überraschend ist eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen nur dann, wenn sie objektiv ungewöhnlich ist, was nach den Gesamtumständen zu beurteilen ist. Als zweite Voraussetzung muss hinzukommen, dass der andere Teil mit der Klausel "nicht zu rechnen braucht".

IMRRS 2011, 2363

BGH, Urteil vom 19.07.2011 - VI ZR 367/09
1. Stützt sich der Anspruchsteller auf eine deliktische Haftung wegen Verletzung eines Schutzgesetzes, hat er grundsätzlich alle Umstände darzulegen und zu beweisen, aus denen sich die Verwirklichung der einzelnen Tatbestandsmerkmale des Schutzgesetzes ergibt.*)
2. Bei einer Inanspruchnahme aus § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 263 StGB wegen eines Eingehungsbetruges durch fehlerhafte Beratung verbleibt die Darlegungs- und Beweislast für den Fortbestand des Irrtums beim Anspruchsteller.*)

IMRRS 2011, 2356

BGH, Urteil vom 17.03.2011 - I ZR 93/09
Im Rahmen der Vertragsauslegung gebührt der Vorzug im Zweifel derjenigen Auslegung, die die Nichtigkeit des Rechtsgeschäfts vermeidet (st. Rspr., vgl. BGH, Urteil vom 26. September 2002 I ZR 44/00, BGHZ 152, 153, 158 f. Anwalts-Hotline).*)

IMRRS 2011, 2340

BGH, Urteil vom 13.07.2011 - VIII ZR 339/10
1. § 24 Abs. 4 (Abs. 3 aF) AVBFernwärme V erfordert bei Anpassungsklauseln für den Arbeitspreis, dass zur Wahrung der kostenmäßigen Zusammenhänge als Bemessungsgröße ein Indikator verwendet wird, der an die tatsächliche Entwicklung des bei der Wärmeerzeugung überwiegend eingesetzten Brennstoffs anknüpft (Bestätigung von BGH, Urteil vom 6. April 2011 - VIII ZR 273/09, WM 2011, 1048). Eine derartige Kostenorientierung fehlt bei der bloßen Berücksichtigung eines Indexes für den eingesetzten Energieträger, es sei denn, es wäre sichergestellt, dass sich die konkreten Kosten der Erzeugung und Bereitstellung von Fernwärme im Wesentlichen - wenn auch mit gewissen Spielräumen - in gleicher Weise entwickelten wie der Index (Bestätigung von BGH, Urteil vom 6. Juli 2011 - VIII ZR 37/10, zur Veröffentlichung bestimmt).*)
2. Die Verwendung des Erzeugerpreisindexes des investitionsgüterproduzierenden Gewerbes bei Anpassungsklauseln für den Grundpreis begegnet grundsätzlich keinen Bedenken. Etwas anderes gilt allerdings dann, wenn sich die Wärmepreisentwicklung, also die Entwicklung des dem Kunden in Rechnung gestellten Gesamtpreises, durch die Verwendung eines solchen Indexes oder durch seine Gewichtung von den kostenmäßigen Zusammenhängen löst oder wenn insoweit das von § 24 Abs. 4 AVBFernwärmeV (Abs. 3 aF) geforderte angemessene Verhältnis von Markt- und Kostenelementen nicht mehr gewahrt bleibt.*)

IMRRS 2011, 2329

OLG Oldenburg, Urteil vom 23.08.2011 - 13 U 59/11
1. Ein Vertrag über die Lieferung und den Einbau einer serienmäßig hergestellten LPG-Autogasanlage ist als Werkvertrag - nicht als Kaufvertrag mit Montageverpflichtung - anzusehen.*)
2. Ist es dem Kunden infolge eines Mangels der Autogasanlage nicht möglich, sein Fahrzeug im Gasbetrieb zu nutzen, kann er gemäß § 281 Abs. 1 BGB verlangen so gestellt zu werden, als wäre ein Gasbetrieb möglich und damit die vom Kunden angestrebte Ersparnis an Treibstoffkosten zu erzielen gewesen.*)
3. Ist der Kunde vom Vertrag zurückgetreten und macht er zusätzlich den Schadensersatz statt der Leistung gemäß § 281 Abs. 1 BGB geltend (§ 325 BGB), muss er sich bei der Schadensberechnung die rücktrittsbedingt ersparte Gegenleistung anrechnen lassen. Ein ersatzfähiger Schaden liegt damit regelmäßig nicht vor, solange die Ersparnis an Treibstoffkosten die Höhe des Entgelts für die Lieferung und den Einbau der Autogasanlage noch nicht erreicht hat.*)

IMRRS 2011, 2305

BGH, Beschluss vom 16.06.2011 - X ZR 150/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2011, 2300

BGH, Urteil vom 06.07.2011 - VIII ZR 293/10
In einer formularmäßigen Vereinbarung über eine Anschlussgarantie für Materialoder Herstellungsfehler eines Kraftfahrzeugs, die der Fahrzeughersteller einem Fahrzeugkäufer gegen Entgelt gewährt, ist eine Klausel, nach der Garantieansprüche davon abhängen, dass der Garantienehmer die nach den Herstellerangaben erforderlichen Wartungen in den vorgegebenen Intervallen von einer Vertragswerkstatt des Herstellers durchführen lässt, wegen unangemessener Benachteiligung des Garantienehmers unwirksam, wenn sie Garantieansprüche unabhängig davon ausschließt, ob eine Verletzung der Wartungsobliegenheit für den eingetretenen Schaden ursächlich geworden ist (Fortführung der Senatsurteile vom 17. Oktober 2007 - VIII ZR 251/06, WM 2008, 263, und vom 12. Dezember 2007 - VIII ZR 187/06, WM 2008, 559).*)

IMRRS 2011, 2298

BGH, Urteil vom 14.07.2011 - III ZR 200/10
1. Zum Anspruch eines Bodenabfertigungs-Dienstleisters gegen eine Luftverkehrsgesellschaft auf Weiterberechnung der ihm von der Flughafengesellschaft berechneten Benutzungsentgelte für den Zugang zu den Flughafeneinrichtungen.*)
2. Soweit in § 9 Abs. 3 Satz 2 BADV bestimmt ist, dass die Höhe des Entgelts nach sachgerechten, objektiven, transparenten und nichtdiskriminierenden Kriterien festzulegen ist, setzt diese Bestimmung Art. 16 Abs. 3 der Richtlinie 96/67/EG hinreichend in das nationale Recht um.*)
3. § 9 Abs. 3 Satz 2 BADV verbietet im Sinne des § 134 BGB die Vereinbarung von Zugangsentgelten zu den Flughafeneinrichtungen, die nicht nach sachgerechten, objektiven, transparenten und nichtdiskriminierenden Kriterien festgelegt sind.*)

IMRRS 2011, 2295

BGH, Beschluss vom 16.06.2011 - X ZR 123/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2011, 2291

BGH, Urteil vom 26.07.2011 - XI ZR 197/10
1. Zur Frage der konkludenten Genehmigung einer Einzugsermächtigungslastschrift bei Abstimmung zwischen kontoführender Bank und Schuldner hinsichtlich einzelner Lastschriftbuchungen (im Anschluss an das Senatsurteil vom 20. Juli 2010 - XI ZR 236/07, BGHZ 186, 269).*)
2. Die Frage, ob eine Lastschrift im Einzugsermächtigungsverfahren vom Kontoinhaber konkludent genehmigt worden ist, beantwortet sich nach dem objektiven Erklärungswert seines Verhaltens, für den die spätere Befolgung eines Widerspruchs des Insolvenzverwalters über das Vermögen des Kontoinhabers durch die Bank nicht maßgeblich ist (im Anschluss an das Senatsurteil vom 1. März 2011 - XI ZR 320/09, WM 2011, 743 Rn. 14).*)

IMRRS 2011, 2279

OLG Koblenz, Beschluss vom 26.10.2010 - 14 W 601/10
1. Ist bei Vertretung von Streitgenossen in derselben Angelegenheit eine bindende Addition der Einzelwerte erfolgt, scheidet eine Mehrvertretungsgebühr aus.*)
2. An einen unrichtigen, aber wegen Ablaufs der maßgeblichen Frist nicht mehr korrigierbaren Streitwert sind der Rechtspfleger und das Beschwerdegericht im Kostenfestsetzungsverfahren gebunden.*)
3. Vertritt ein Anwalt im selben Verfahren eine weitere Partei in einer anderen Angelegenheit, erhält er die dafür anfallenden Gebühren gesondert.*)

IMRRS 2011, 2273

OLG Hamm, Beschluss vom 27.06.2011 - 18 W 11/11
1. Ein Makler kann aufgrund einer Beratungspflichtverletzung haften, wenn er den Auftraggeber zu einem unvorteilhaften und überstürzten Vertragsabschluss verleitet. Das kann der Fall sein, wenn der Makler dem Auftraggeber in dem Entschluss zum Kauf einer neuen Immobilie bestärkt, die der Auftraggeber nur mit dem Verkauf einer anderen Immobilie finanzieren kann und der Makler den objektiv ungesicherten Verkauf der anderen Immobilie als problemlos realisierbar darstellt.*)
2. Dass der Käufer einer Immobilie im Verhältnis zum Verkäufer das Risiko einer der Finanzierung des Kaufpreises zu tragen hat, entlastet nicht einen den Käufer fehlerhaft beratenden Makler.*)
3. Bei schuldhafter Verletzung einer Beratungspflicht und Vorliegen eines dadurch verursachten Schadens, der im Abschluss eines Vertrages mit einem Dritten besteht, kann der Geschädigte wählen, ob er an dem Vertrag festhalten und darüber hinaus zusätzliche Vermögenseinbußen ersetzt verlangen will oder ob er den "großen" Schadensersatz unter Übertragung der Vorteile aus dem Vertrag geltend machen will.*)

IMRRS 2011, 2269

OLG Jena, Beschluss vom 03.05.2011 - 9 W 198/11
Geschäftswert für die Eintragung des Erstehers aufgrund Zuschlagsbeschlusses.*)

IMRRS 2011, 2268

OLG Stuttgart, Beschluss vom 30.05.2011 - 8 W 192/11
Die Eintragung von Wirksamkeitsvermerken zeitgleich mit der Buchung von Finanzierungs-Grundpfandrechten ist auch hinsichtlich früher eingetragener Vormerkungen auf Eigentumsverschaffung ein gebührenfreies Nebengeschäft.*)

IMRRS 2011, 2203

OLG Brandenburg, Urteil vom 18.04.2011 - 1 U 4/10
Ein Hotelbetreiber, der seinen Betrieb grundsätzlich für den allgemeinen Publikumsverkehr öffnet, ohne sich seine Gäste im Einzelnen auszusuchen, darf seiner privaten Freiheit, selbst zu entscheiden, wen er beherbergen will, nicht vollständig beraubt werden. Zur Rechtfertigung des mit dem ausgesprochenen Hausverbot verbundenen Eingriffs in die Rechte des Gastes muss jedoch ein sachlicher Grund vorliegen. Die vom Hotelbetreiber zur Rechtfertigung angeführte politische Überzeugung des Klägers, die dieser als Vorsitzender der NPD "außenwirksam" verkörpert, stellt im Zusammenhang mit der damit verbundenen Gefahr einer Beeinträchtigung des "Wohlfühlerlebnisses" der anderen Hotelgäste einen solchen sachlichen Grund dar.

IMRRS 2011, 2199

OLG Brandenburg, Urteil vom 29.06.2011 - 3 U 52/10
1. Auch nach Beendigung eines Vertrages können noch nachvertragliche Mitwirkungspflichten bestehen, die sich im Einzelfall aus der Eigenart und den besonderen Belangen der Parteien, etwa in Form eines durch eine Versorgungssperre drohenden besonders hohen Schadens, ergeben können.
2. Werden die angemieteten Räume zur Nutzung an einen Dritten überlassen, übernimmt dieser dem Vermieter gegenüber kraft Gesetzes gesamtschuldnerisch die Verpflichtung zur Rückgabe der Mietsache nach Ablauf des Mietvertrages und damit auch die in diesem Zusammenhang mit einer ordnungsgemäßen Rückgabe bestehenden Mitwirkungspflichten. Diese beinhalten die Verpflichtung, die streitgegenständlichen Mieträume nicht zur Unzeit zu räumen.
3. Auch eine unselbständige Nebenpflicht kann ausnahmsweise einklagbar sein, wenn für den Gläubiger der Nebenpflicht ein schutzwürdiges Interesse hieran besteht, was der Fall sein kann, wenn aufgrund eines eindeutigen Fehlverhaltens des Schuldners eine ernsthafte Gefährdung des Leistungserfolges droht, etwa weil dem Schuldner eine rechtzeitige Ersatzbeschaffung nicht möglich ist, und dem Gläubiger mit Geldersatz nicht gedient ist, so dass das ansonsten bestehende Ermessen des Schuldners, wie er die Leistung bewirken will, auf Null reduziert ist.

IMRRS 2011, 2198

KG, Urteil vom 14.07.2011 - 12 U 149/10
1. Die vom BGH in seiner Entscheidung vom 14. Juli 2010 - VIII ZR 45/09- dargestellten Grundsätze sind auch auf die eigenmächtiger Inbesitznahme einer Garage durch den Vermieter ohne gerichtlichen Titel anwendbar.*)
2. Die nicht durch einen gerichtlichen Titel gedeckte eigenmächtige Inbesitznahme einer u.a. mit Reifen, Motor- und Getriebeteilen und Werkzeug vollgestellten Garage und deren eigenmächtiges Ausräumen durch einen Vermieter stellt eine unerlaubte Selbsthilfe dar, für deren Folgen der Vermieter verschuldensunabhängig nach § 231 BGB haftet.*)
3. Der Vermieter, der eine Garage in Abwesenheit des Mieters ohne Vorliegen eines gerichtlichen Titels durch verbotene Eigenmacht in Besitz nimmt, hat sich aufgrund der ihn treffenden Obhutspflicht nicht nur zu entlasten, soweit ihm die Herausgabe nachweislich vorhandener Gegenstände unmöglich wird oder nachweislich eine Verschlechterung an herauszugebenden Gegenständen eintritt. Er muss aufgrund seiner Obhutspflicht die Interessen des an einer eigenen Interessenwahrnehmung verhinderten Mieters auch dadurch wahren, dass er bei der Inbesitznahme ein aussagekräftiges Verzeichnis der geräumten Gegenstände aufstellt und deren Wert schätzen lässt. Kommt er dem nicht nach, hat er zu beweisen, in welchem Umfang Bestand und Wert der der Schadensberechnung zugrunde gelegten Gegenstände von den Angaben des Mieters abweichen, soweit dessen Angaben plausibel sind.*)

IMRRS 2011, 2190

BGH, Urteil vom 13.07.2011 - VIII ZR 215/10
a) Der Verkauf beweglicher Sachen durch eine GmbH an einen Verbraucher fällt, auch soweit es sich um branchenfremde Nebengeschäfte handelt, im Zweifel unter die Bestimmungen der §§ 474 ff. BGB zum Verbrauchsgüterkauf (im Anschluss an BGH, Urteil vom 9. Dezember 2008 - XI ZR 513/07, BGHZ 179, 126, zum Verbraucherdarlehensvertrag).*)
b) Beim Verbrauchsgüterkauf ist bei einem behebbaren Sachmangel eine Fristsetzung zur Nacherfüllung als Voraussetzung für einen Rücktritt vom Vertrag auch im Falle eines - unwirksamen - formularmäßigen Gewährleistungsausschlusses nicht entbehrlich (Aufgabe des Senatsurteils vom 15. November 2006 - VIII ZR 3/06, BGHZ 170, 31 Rn. 44).*)

IMRRS 2011, 2137

BGH, Urteil vom 10.02.2011 - I ZR 172/09
Ist der Vertrieb eines parallelimportierten Arzneimittels im Inland in einer bestimmten Packungsgröße ohne weiteres dadurch möglich, dass die Originalverpackung mit weiteren Blisterstreifen aufgefüllt und umetikettiert wird, kann sich der Markeninhaber dem Vertrieb des Arzneimittels in einer neuen Verpackung unter Wiederanbringung der Marke widersetzen.*)

IMRRS 2011, 2121

BGH, Urteil vom 03.02.2011 - I ZR 134/08
1. Das Recht des Verlegers, Folgeauflagen eines Werkes zu veranstalten, kann sich auch ohne ausdrückliche Erwähnung aus dem Gesamtinhalt des Verlagsvertrages ergeben.*)
2. § 17 Satz 3 VerlG ist auch auf Übersetzungsverträge anwendbar.*)
3. Der Verleger kann der ihn treffenden Last, eine Neuauflage zu veranstalten, auch dadurch nachkommen, dass er eine Taschenbuch- oder eine Sonderausgabe herausgibt. Dem steht es gleich, wenn er die Taschenbuch- oder Sonderausgabe nicht im eigenen, sondern in einem anderen Verlag veranlasst.*)

IMRRS 2011, 2117

BGH, Urteil vom 10.05.2011 - X ZR 156/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2011, 2081

BGH, Urteil vom 15.06.2011 - VIII ZR 279/10
Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen Aussagen des Verkäufers/Lieferanten im Rahmen von Vertragsverhandlungen, die auch die Anbahnung eines Leasingvertrages zum Gegenstand haben, dem späteren, auf Wunsch des Käufers von dem Lieferanten vermittelten Leasinggeber zugerechnet werden können.*)
