Immobilien- und Mietrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
3580 Entscheidungen insgesamt
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IMRRS 2011, 2837
Amtshaftung
KG, Beschluss vom 21.01.2011 - 9 W 76/10
Darin, dass die Finanzbehörden Medienvertretern gestatten, sie bei einem Vollstreckungsversuch in der Wohnung des Steuerschuldners zu begleiten, kann eine Amtspflichtverletzung liegen; führt die hierdurch ermöglichte Produktion und Ausstrahlung des bei der Wohnungsdurchsuchung entstandenen Filmmaterials im Fernsehen zu einer schwerwiegenden Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts des Betroffenen, so kommt ein Anspruch auf Schmerzensgeld in Betracht.*)
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IMRRS 2011, 2836
Mietrecht
AG Erkelenz, Urteil vom 23.04.2010 - 15 C 216/09
1. Die Klausel in einem als Wohn- und Betreuungsvertrag bezeichneten Vertrag, wonach das Vertragsverhältnis im Fall des Todes des Bewohners mit Ablauf des auf den Sterbemonat folgenden Monat endet, ist unwirksam, auch wenn das Heimgesetz keine Anwendung findet, sich aber aus den Gesamtumständen die Vergleichbarkeit mit einem Vertrag, der dem Heimgesetz unterfallen würde, ergibt. Ein Indiz hierfür ist, wenn ein erheblicher Teil des Entgelts auf die angebotenen und vorgehaltenen Betreuungsleistungen entfällt.*)
2. Die Klausel in einem Wohn- und Dienstleistungsvertrag, dass für Zeiten der Abwesenheit des Bewohners ohne zeitliche Begrenzung kein Entgelt erstattet wird, ist unwirksam.*)
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IMRRS 2011, 2833
Wohnungseigentum
LG Dortmund, Urteil vom 10.03.2011 - 11 S 148/10
1. Ein Schadensersatzanspruch aus §§ 280 Abs. 1 BGB i. V. m. 10 ff. WEG, § 823 Abs. 1 BGB wegen eigenmächtigen Baumschnitts ist ein gemeinschaftsbezogener Anspruch der Wohnungseigentümergemeinschaft, den der Verband geltend machen kann.
2. Wenn der ursprüngliche Zustand des Baumes nicht wiederhergestellt werden kann, steht es der Gemeinschaft frei, auch die zum Ausgleich der Wertminderung geleistete bzw. zu leistende Summe zumindest vorläufig im Gemeinschaftsvermögen zu belassen, um ggf. Folgekosten des Schadensereignisses hiervon bestreiten zu können. Eine solche Vorgehensweise entspricht ohne weiteres ordnungsgemäßer Verwaltung.
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IMRRS 2011, 2832
Mietrecht
OLG Celle, Urteil vom 19.05.2011 - 13 U 6/10
1. Zu der Frage, ob das in der AVBGasV bzw. der GasGVV enthaltende Preiserhöhungsrecht als allgemeine Geschäftsbedingung in einen Sondervertrag betreffend den Gasbezug einbezogen worden ist.*)
2. Die Preisanpassungsklausel "bei nachhaltiger Preisänderung im Heizölmarkt werden die Erdgaspreise entsprechend angepasst", benachteiligt den Vertragspartner unangemessen.*)
3. Zu der Frage, ob dem Versorgungsunternehmen ein einseitiges Preis änderungsrecht im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung zuzubilligen ist.*)
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IMRRS 2011, 2831
Prozessuales
AG Brandenburg, Urteil vom 11.07.2011 - 34 C 36/10
Die rechtmäßige Besitzerin eines Schuppens kann von dem Störer - der einen Holzstützpfosten direkt vor der Schuppentür errichtet hat, so das diese Schuppentür sich nur noch 17cm öffnen lässt - gem. §§ 858, 861 und 862 BGB verlangen, dass diese Störung beseitigt wird.*)
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IMRRS 2011, 2830
Mietrecht
AG Gießen, Urteil vom 07.03.2011 - 48 C 130/10
1. Öl- und Lackierungsarbeiten gehören nicht zu den Schönheitsreparaturen.
2. Zur Wirksamkeit einer Klausel über Öl- und Lackierungsarbeiten im Übergabeprotokoll.
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IMRRS 2011, 2819
Allgemeines Zivilrecht
LG Berlin, Urteil vom 08.07.2011 - 5 O 60/10
Die Annahme eines konkludenten Vertragsabschlusses zwischen einem Stromversorgungsunternehmen und einem in einem Wohnheim eingewiesenen Obdachlosen kommt regelmäßig nicht in Betracht.*)
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IMRRS 2011, 2816
Wohnungseigentum
LG München I, Urteil vom 08.08.2011 - 1 S 4470/11
Auch eine gesondert erstellt Heizkostenabrechnung muss in der Jahresgesamt- und in den Jahreseinzelabrechnungen berücksichtigt und es müssen zumindest in den Jahreseinzelabrechnungen Jahresendsalden ausgewiesen werden. Andernfalls widersprechen sowohl die gesonderte Heizkostenabrechnung als auch die Jahresrestabrechnung einer ordnungsgemäßen Verwaltung und sind für unwirksam zu erklären.*)
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IMRRS 2011, 2815
Wohnungseigentum
LG München I, Urteil vom 27.06.2011 - 1 S 1062/11 WEG
1. Ob ein Negativbeschluss einer späteren positiven Beschlussfassung entgegensteht, ist durch objektiv-normative Auslegung zu bestimmen. Eine Sperrwirkung wird demnach regelmäßig nicht gegeben sein, wenn sich der Beschluss in einer reinen Ablehnung des gestellten Antrages erschöpft.*)
2. Eine Bestimmung in der Gemeinschaftsordnung, welche die Instandhaltung und Instandsetzung u.a. der Außenfenster einer Sondereigentumseinheit mit Ausnahme des Außenanstrichs dem jeweiligen Sondereigentümer auferlegt, ist grundsätzlich dahingehend auszulegen, dass von ihr auch eine erstmalige Herstellung eines ordnungsgemäßen Zustandes erfasst wird, jedenfalls soweit es um die Behebung anfänglicher Baumängel geht (entgegen OLG München NZM 2007, 522 f.).*)
IMRRS 2011, 2806
Öffentliches Recht
BGH, Urteil vom 28.09.2011 - IV ZR 294/10
Unter den Begriff des Schadensersatzanspruchs nach § 10 Nr. 1 AKB (= A 1.1.1 AKB 2008) fallen Aufwendungsersatzansprüche aus Geschäftsführung ohne Auftrag gemäß §§ 683 Satz 1, 670 BGB, wenn sie schadensersatzähnlichen Charakter haben, weil die Aufwendungen dem Geschäftsführer infolge einer gesetzlichen Pflicht zum Eingreifen entstanden sind (hier: Anspruch für Sicherungs- und Absperrmaßnahmen der Autobahnmeisterei bei einem auf dem Verzögerungsstreifen einer Autobahnausfahrt liegen gebliebenen Lastzug, der teilweise in die rechte Fahrbahn ragte).*)
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IMRRS 2011, 2785
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Urteil vom 22.09.2011 - IX ZR 1/11
Erkennt der Schuldner einen Anspruch aus einem Rechtsverhältnis an, welches sich im Grenzbereich eines gesetzlichen Verbotes bewegt, dessen Eingreifen indes ernstlich zweifelhaft ist, so geschieht dies mangels anderer Anhaltspunkte auch, um eine etwaige rechtshindernde Einwendung infolge des Verbotes auszuräumen, wenn dem Schuldner dieses Risiko des Gläubigers bewusst ist. Die Rechtsbeständigkeit eines solchen schuldbestätigenden (deklaratorischen) Anerkenntnisses und seine Wirkungen richten sich nach den gleichen Grundsätzen wie bei einem Vergleichsvertrag.*)
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IMRRS 2011, 2769
Banken & Finanzen
BGH, Urteil vom 22.09.2011 - III ZR 186/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2011, 2765
Mietrecht
BGH, Beschluss vom 07.09.2011 - XII ZR 114/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2011, 2764
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Urteil vom 22.09.2011 - III ZR 95/11
1. Bei der Beauftragung eines Wirtschaftsprüfungsunternehmens mit der internen Revision handelt es sich um einen Vertrag über die Leistung von Diensten höherer Art, die auf Grund besonderen Vertrauens übertragen zu werden pflegen.*)
2. Ein "dauerndes Dienstverhältnis mit festen Bezügen" erfordert, dass das Dienstverhältnis ein gewisses Maß an wirtschaftlicher Erheblichkeit und persönlicher Bindung für den Dienstverpflichteten mit sich bringt, um ein schützenswertes und gegenüber der Entschließungsfreiheit des Dienstberechtigten vorrangiges Vertrauen auf die Fortsetzung des Dienstverhältnisses begründen zu können. Ob diese Voraussetzung gegeben ist, unterliegt der tatrichterlichen Würdigung des Einzelfalls.*)
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IMRRS 2011, 2756
Grundbuchrecht
OLG Oldenburg, Beschluss vom 17.03.2011 - 12 W 50/11
1. Zur Bemessung des Geschäftswerts für die Eintragung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit betreffend den Betrieb einer Photovoltaikanlage, wenn die Dienstbarkeit zugunsten des finanzierenden Darlehensgläubigers eingetragen wird.
2. Der Geschäftswert für die Eintragung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit betreffend den Betrieb einer von Grundstückseigentümer betriebenen Photovoltaikanlage bemisst sich, wenn die Dienstbarkeit zu Gunsten des finanzierenden Darlehensgläubigers eingetragen wird, nach der Höhe des Darlehens.
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IMRRS 2011, 2749
Grundbuchrecht
OLG Hamm, Beschluss vom 17.08.2011 - 15 W 242/11
1. Gegen die Verfügung des Grundbuchamtes, durch die einem Beteiligten die Verpflichtung zur Vornahme bestimmter Handlungen gem. § 82 S. 1 GBO auferlegt wird, ist die Beschwerde nach § 71 Abs. 1 GBO statthaft (Abweichung von OLG München FGPrax 2010, 122).*)
2. Die Verpflichtung eines Beteiligten aus § 82 S. 1 GBO ist erschöpft, wenn er einer Aufforderung des Grundbuchamtes folgend einen Antrag gestellt hat, der zu einer berichtigenden Eintragung im Grundbuch geführt hat.*)
3. Hat das Grundbuchamt diese Eintragung unter Verletzung gesetzlicher Vorschriften vorgenommen, kann es nicht den ursprünglich verpflichteten Beteiligten auf die Beibringung weiterer Nachweise (hier betr. den Eintritt einer Nacherbfolge) in Anspruch nehmen, sondern ist darauf beschränkt, gem. § 53 Abs. 1 S. 1 GBO einen Amtswiderspruch einzutragen, nachdem es die dazu erforderlichen eigenen Ermittlungen zur fortbestehenden Unrichtigkeit des Grundbuchs durchgeführt hat.*)
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IMRRS 2011, 2730
Grundbuchrecht
OLG Schleswig, Beschluss vom 06.04.2011 - 2 W 60/10
1. Wenn eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts nur unter ihrer Bezeichnung als Eigentümerin im Grundbuch eingetragen ist, steht den eingetragenen Grundpfandgläubigern ein Antragsrecht betreffend eine nachträgliche Eintragung der Gesellschafter der Eigentümerin zu.*)
2. Daraus ergibt sich zugleich ein Beschwerderecht des Grundpfandgläubigers, wenn das Grundbuchamt die beantragte Ergänzung ablehnt.*)
3. Im Falle der Auflassung eines Grundstücks an eine bereits zuvor durch privatschriftlichen Vertrag gegründete Gesellschaft bürgerlichen Rechts sind dem Grundbuchamt mindestens eidesstattliche Versicherungen der handelnden Gesellschafter über ihre Stellung als (alleinige) Gesellschafter der Erwerberin in notariell beurkundeter Form sowie der Gesellschaftsvertrag vorzulegen, dessen Unterschriften nachträglich nach Maßgabe des § 40 Abs. 1 2. Alt. BeurkG anerkannt worden sind.*)
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IMRRS 2011, 2728
Grundbuchrecht
OLG Brandenburg, Beschluss vom 27.04.2011 - 5 Wx 89/10
Die Vermutung des § 899 a BGB, nach der diejenigen Personen GbR-Gesellschafter sind, die nach § 47 II 1 GBO eingetragen sind, und darüber hinaus weitere Gesellschafter nicht vorhanden sind, gilt auch in den Fällen, in denen nach Ausscheiden eines Gesellschafters und/oder Eintritt eines neuen Gesellschafters das Grundbuch unrichtig geworden und nach § 894 BGB zu berichtigen ist.*)
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IMRRS 2011, 2715
Grundbuchrecht
OLG Hamm, Beschluss vom 12.10.2010 - 15 W 306/10
Der Nachweis der Existenz und der Vertretungsverhältnisse einer Grundeigentum erwerbenden BGB-Gesellschaft kann auch durch einen unterschriftsbeglaubigten Gesellschaftsvertrag geführt werden, den die Gesellschafter in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit dem Kaufvertrag über die Immobilie geschlossen haben.*)
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IMRRS 2011, 2714
Wohnungseigentum
LG Hamburg, Urteil vom 22.12.2010 - 318 S 207/09
1. Der Beseitigungsanspruch aus § 1004 Abs. 1 Satz 1 BGB ist ein Anspruch, der der Verjährung unterliegt. Der Beseitigungsanspruch ist gerade kein Anspruch aus eingetragenem Recht im Sinne des § 902 BGB, der von der Verjährung ausgenommen ist.
2. Zwar ist der Anspruch des Mieters auf Mangelbeseitigung während der Mietzeit unverjährbar. Jedoch gilt dies nicht für den Fall, dass zwei Mitglieder einer Wohnungseigentümergemeinschaft um eine Beseitigungspflicht nach § 1004 Abs. 1 S. 1 BGB streiten.
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IMRRS 2011, 2710
Nachbarrecht
OLG Saarbrücken, Urteil vom 11.10.2011 - 4 U 479/10
Nimmt ein Grundstückseigentümer den derzeitigen Eigentümer des Nachbargrundstücks aus § 1004 Abs. 1 i.V.m. § 909 BGB auf Wiederherstellung der Festigkeit des Nachbargrundstücks in Anspruch, so trägt der Kläger die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass entweder sein derzeitiger Grundstücksnachbar oder dessen Rechtsvorgänger die Vertiefung des Grundstücks veranlassten.*)
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IMRRS 2011, 2697
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Urteil vom 20.09.2011 - VI ZR 55/09
Gesicherte medizinische Erkenntnisse, deren Missachtung einen Behandlungsfehler als grob erscheinen lassen kann, sind nicht nur die Erkenntnisse, die Eingang in Leitlinien, Richtlinien oder anderweitige ausdrückliche Handlungsanweisungen gefunden haben. Hierzu zählen vielmehr auch die elementaren medizinischen Grundregeln, die im jeweiligen Fachgebiet vorausgesetzt werden.*)
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IMRRS 2011, 2692
Mietrecht
LG München II, Urteil vom 21.09.2010 - 12 S 561/10
Der Kostenerstattungsanspruch des Mieters für ausgeführte Renovierungsarbeiten bei unwirksamer Endrenovierungsklausel verjährt innerhalb von sechs Monaten nach Ende des Mietverhältnisses.*)
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IMRRS 2011, 2683
Allgemeines Zivilrecht
KG, Urteil vom 07.01.2011 - 13 U 31/10
1. Der dem Grundstücksbesitzer wegen unberechtigten Parkens auf einem Privatparkplatz gegen den Störer zustehende Schadensersatzanspruch (vgl. BGH, Urteil vom 5. Juni 2009 - V ZR 144/08) umfasst neben den reinen Abschleppgebühren auch in angemessenem Umfang die Kosten für sämtlichen Aufwand, der für die Veranlassung, Vorbereitung und Überwachung der Umsetzung bis zur Abwicklung und Herausgabe an den Schädiger entsteht. Der Geschädigte ist befugt, mit diesen Maßnahmen im Rahmen eines Rahmenvertrages eine Fremdfirma zu beauftragen. Darlegungspflichtig für die Angemessenheit des Aufwandes ist der Geschädigte.*)
2. Mit dem ihm vom Geschädigten abgetretenen Schadensersatzanspruch darf das beauftragte Unternehmen ein Zurückbehaltungsrecht gegen den Herausgabeanspruch des Schädigers ausüben.*)
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IMRRS 2011, 2682
Grundbuchrecht
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.06.2011 - 3 Wx 56/11
1. Handelt der Sohn bei der notariellen Beurkundung eines Vertrages, durch den der Vater ihm im Wege der vorweggenommenen Erbfolge u. A. Grundstücke überträgt und der Sohn auf seinen Pflichtteil verzichtet, als Vertreter ohne Vertretungsmacht, Genehmigung sich vorbehaltend, für seinen Vater und genehmigt dieser in einer späteren notariell beglaubigten Erklärung alle Vertragserklärungen des Sohnes unter Bestätigung der Vollmacht, so ist der Vertrag mit Rücksicht auf den nicht wirksam beurkundeten Verzicht unwirksam.*)
2. Ein mit Blick auf die Unwirksamkeit des notariellen Vertrages gebuchter Amtswiderspruch gegen die Eintragung des Sohnes ist nicht zu löschen.*)
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IMRRS 2011, 2680
Grundbuchrecht
OLG München, Beschluss vom 16.05.2011 - 34 Wx 71/11
Der Bestimmtheitsgrundsatz steht der Eintragung einer nach § 288 Abs. 1 BGB variabel verzinslichen, vertraglichen Grundschuld nicht entgegen (wie BGH vom 26.1.2006 - V ZB 143/05 = NJW 2006, 1341).*)
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IMRRS 2011, 2679
Wohnungseigentum
AG Hamburg, Urteil vom 13.04.2010 - 102D C 125/08
1. Die Verweigerung der Zustimmung zur Veräußerung einer Wohnung ist pflichtwidrig, wenn es für diese Verweigerung keinen wichtigen Grund gibt.
2. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn ein ausländischer Erwerber die Benenung eines inländischen Zustellbevollmächtigten verweigert, obwohl die Teilungserklärung dies vorsieht.
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IMRRS 2011, 2677
Prozessuales
LG München I, Beschluss vom 22.02.2011 - 13 T 2375/11
Zur Verjährung eines Anspruchs auf Einräumung eines (vorbehaltenen) Nießbrauchs bei einer 1971 an die Kinder erfolgten Grundstücksschenkung.*)
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IMRRS 2011, 2675
Rechtsanwälte
BGH, Beschluss vom 21.07.2011 - IX ZR 148/10
1. Bei einer Telefax-Übermittlung begründet die ordnungsgemäße, durch einen "OK"-Vermerk unterlegte Absendung eines Schreibens über ein bloßes Indiz hinaus nicht den Anscheinsbeweis für dessen tatsächlichen Zugang bei dem Empfänger.
2. Der "OK"-Vermerk gibt dem Absender keine Gewissheit über den Zugang der Sendung, weil er nur das Zustandekommen der Verbindung, aber nicht die erfolgreiche Übermittlung belegt.
3. Im Rahmen der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand kommt dem "OK"-Vermerk allerdings bei der Frage der wirksamen Ausgangskontrolle Bedeutung zu.
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IMRRS 2011, 2671
Mietrecht
OLG Düsseldorf, Urteil vom 10.03.2011 - 10 U 72/10
1. Zum bindenden Zustandekommen eines Hotelreservierungsvertrages bei Einschaltung einer Buchungsplattform.*)
2. Auf den Hotelreservierungsvertrag sind die Regeln des Mietrechts anzuwenden.*)
3. Ein Hotelier, der schuldhaft eine unberechtigte Kündigung ausspricht und die Erfüllung des Mietvertrags verweigert, ist dem Mieter gemäß §§ 280 Abs. 1, 249 BGB zum Ersatz des daraus kausal entstandenen Schadens verpflichtet.*)
4. Begünstigende Umstände, die mit dem Schadensereignis in einem qualifizierten Zusammenhang stehen, sind grundsätzlich im Wege der Vorteilsausgleichung schadensmindernd zu berücksichtigen.*)
5. Der Mitverschuldenseinwand ist nur zu berücksichtigen, wenn der hierfür darlegungs- und beweispflichtige Hotelier konkretisiert, in welchen Hotels bei rechtzeitiger Suche durch die Mietein vergleichbare Zimmer in der gewünschten Anzahl zu welchen Konditionen buchbar gewesen wären.*)
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IMRRS 2011, 2670
Immobilien
LG Frankfurt/Oder, Beschluss vom 05.04.2011 - 19 S 2/09
1. Aus § 37 Abs. 1 Nr. 3 BbgNRG folgt, dass sich die für Hecken zulässige Höhe aus dem Abstand der Hecke zur Grenze des Nachbargrundstücks ermittelt; die Hecke darf höchstens dreimal so hoch sein wie ihr Abstand zum Nachbargrundstück.
2. Der Anspruch auf Beseitigung von Anpflanzungen, die die vorgeschriebenen Mindestabstände nicht einhalten, ist ausgeschlossen, wenn der Nachbar nicht bis zum Ablauf des zweiten auf das Anpflanzen folgenden Kalenderjahres Klage auf Beseitigung erhoben hat.
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IMRRS 2011, 2651
Nachbarrecht
LG Hamburg, Urteil vom 04.10.2011 - 323 O 44/09
Die Bemessung der Höhe eines Baumschadens kann nach § 287 ZPO unter Zugrundelegung der "Methode Koch" erfolgen. Rodungskosten sind nach tatsächlich angefallenen Kosten zu erstatten.
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IMRRS 2011, 2650
Grundbuchrecht
OLG Hamm, Urteil vom 08.08.2011 - 5 U 46/11
An die Aufforderung zur Genehmigung im Sinne von § 177 Abs. 2 BGB sind hohe Anforderungen zu stellen, was Deutlichkeit und Klarheit betreffen. Insbesondere muss aus dem Aufforderungsschreiben eindeutig hervorgehen, für welchen konkreten Vertrag zur Genehmigung aufgefordert wird.*)
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IMRRS 2011, 2645
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Urteil vom 13.09.2011 - VI ZR 144/10
Ein einfacher Befunderhebungsfehler kann zu einer Umkehr der Beweislast hinsichtlich der Kausalität des Behandlungsfehlers für den eingetretenen Gesundheitsschaden führen, wenn sich bei der gebotenen Abklärung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ein reaktionspflichtiges positives Ergebnis gezeigt hätte und sich die Verkennung dieses Befundes als fundamental oder die Nichtreaktion hierauf als grob fehlerhaft darstellen würde.*)
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IMRRS 2011, 2605
Verkehrssicherungspflicht
OLG München, Beschluss vom 25.08.2011 - 1 U 1798/11
1. Die Haftung des Aufzugsbetreibers ist keine Gefährdungshaftung, sondern eine Verschuldenshaftung.
2. Allein der Umstand, dass eine Person durch einen technischen Defekt eines Aufzugs zu Schaden kommt, begründet noch keine Ersatzpflicht. Erforderlich ist vielmehr, dass der Schaden Folge einer schuldhaften Verletzung der Verkehrssicherungspflicht ist.
3. Lässt er die Aufzugsanlage in angemessen Intervallen von einer zuverlässigen Fachfirma warten und die vorgeschriebenen Kontrollen vom technischen Überwachungsverein vornehmen, genügt er in aller Regel seiner Verkehrssicherungspflicht.
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IMRRS 2011, 2585
Öffentliches Recht
BGH, Urteil vom 21.06.2011 - VI ZR 262/09
Zur Verletzung des Rechts am eigenen Wort durch Wiedergabe einer im Rahmen einer Pressekonferenz gefallenen Äußerung.*)
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IMRRS 2011, 2578
Öffentliches Recht
BGH, Urteil vom 19.07.2011 - VI ZR 217/10
1. Die Haftung des Staates und des Amtsträgers für nicht-hoheitliches Handeln unterliegt - soweit es um unerlaubte Handlungen geht - dem allgemeinen Deliktsstatut.*)
2. Die Frage, ob eine Tätigkeit kollisionsrechtlich als hoheitlich oder nicht-hoheitlich zu qualifizieren ist, bestimmt sich grundsätzlich nach der Rechtsordnung, die die Kollisionsnorm aufgestellt hat, d.h. für nicht der Rom II-Verordnung unterliegende Fälle nach dem am Gerichtsort geltenden Recht.*)
3. Die Beziehungen zwischen einem deutschen Patienten und dem in einem Schweizer Spital beschäftigten und den Patienten behandelnden Arzt können auch dann, wenn zwischen ihnen kein vertragliches Rechtsverhältnis besteht, maßgeblich durch das zwischen dem Spitalträger und dem Patienten bestehende ärztliche Behandlungsverhältnis geprägt sein mit der Folge, dass gemäß Art. 41 Abs. 2 Nr. 1 EGBGB Schweizer Recht zur Anwendung kommt.*)
4. Im Fall der akzessorischen Anknüpfung an eine besondere Beziehung zwischen den Beteiligten gemäß Art. 41 Abs. 2 Nr. 1 EGBGB ist eine Rück- oder Weiterverweisung nach dem Sinn der Verweisung ausgeschlossen (Art. 4 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 EGBGB).*)
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IMRRS 2011, 2571
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Urteil vom 07.04.2011 - I ZR 15/10
Die frachtrechtliche Haftung des Spediteurs/Frachtführers, der die Versendung von Transportgut im Wege einer Sammelladung veranlasst hat, endet grundsätzlich mit der Ablieferung des Gutes an den vom Sammelladungsspediteur benannten Empfänger. Das kann auch ein Empfangsspediteur sein. Die Beförderung des Gutes vom Empfangsspediteur zum Empfänger (sogenannter speditioneller Nachlauf) unterfällt nicht mehr dem Anwendungsbereich des § 460 Abs. 2 Satz 1 HGB (Abgrenzung zu BGH, Urteil vom 25. Oktober 1995 - I ZR 230/93, TranspR 1996, 118).*)
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IMRRS 2011, 2567
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Urteil vom 01.07.2011 - V ZR 84/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2011, 2549
Sachverständige
OLG Köln, Beschluss vom 12.09.2011 - 5 W 28/11
1. Der gerichtlich bestellte Sachverständige hat Privatgutachten nach ständiger Rechtsprechung ernst zu nehmen und sich sorgfältig mit ihnen auseinander zu setzen.
2. Sofern der gerichtlich bestellte Sachverständiger sachlich gleicher Auffassung mit einem Privatgutachter ist, darf er seine Übereinstimmung in einzelnen oder allen maßgeblichen Punkten zum Ausdruck bringen, ohne hierdurch den Eindruck zu erwecken, im Lager der den Privatgutachter beauftragenden Partei zu stehen.
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IMRRS 2011, 2547
Werkvertrag
OLG Düsseldorf, Urteil vom 19.08.2009 - 3 U 75/08
1. Gegenstand einer Zusicherung können auch die tatsächlichen, sozialen und rechtlichen Beziehungen der vertragsgegenständlichen Sache zu ihrer Umwelt sein; auch müssen diesbezügliche Angaben ihren Grund nicht in dem Sinne in der Sache haben, dass sie dieser unmittelbar innewohnen oder von ihr ausgehen müssten.
2. In Bezug auf rechtliche Beziehungen ist eine Zusicherungsfähigkeit jedenfalls dann gegeben, wenn die angeordnete Rechtsfolge ihren Grund ausschließlich in der Sachbeschaffenheit hat.
3. Die Ertragsfähigkeit einer Solaranlage kann als Eigenschaft zugesichert werden.
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IMRRS 2011, 2535
Prozessuales
OLG Koblenz, Beschluss vom 13.01.2011 - 5 W 19/11
Beweisbelastet für den fehlenden Rechtsgrund ist der Bereicherungsgläubiger. Das enthebt den Bereicherungsschuldner aber nicht der Verpflichtung, gegenüber schlüssigem Anspruchsvorbringen seinerseits einen tragfähigen Rechtsgrund für das Empfangene darzutun. Die Behauptung, es handele sich um "eine Zusammenfassung aller bis dahin aufgelaufenen Verbindlichkeiten" ist unzureichend.*)
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IMRRS 2011, 2531
Mietrecht
AG Köln, Urteil vom 14.06.2011 - 223 C 26/11
1. Gemäß § 536 Abs. 1 S. 3 BGB ist für eine Minderung der Miete erforderlich, dass die Tauglichkeit des Mietobjekts erheblich eingeschränkt ist. Dies ist dann nicht der Fall, wenn der Zugang zu einer Straßenbahnhaltestelle über einen kurzen Umweg - der vorliegend über die am Rheinauhafen befindliche Drehbrücke möglich ist - gewährleistet ist. Bei einer auf einer Halbinsel gelegenen Wohnung handelt es sich dabei zwar um einen lästigen Zustand, jedenfalls aber nicht um eine gravierende Beeinträchtigung der Nutzung der vermieteten Räumlichkeiten als Wohnung.
2. Eine Minderung aufgrund des ruhenden und fließenden Schiffsverkehrs auf dem Rhein und der davon ausgehenden Lärm-, Geruchs- und Schadstoffemissionen tritt nicht ein. Wer eine unmittelbar am Rhein gelegene Wohnung besichtigt und anmietet, muss nämlich damit rechnen, dass es dort zu Immissionen von Frachtschiffen kommen kann, auch wenn vielleicht beim Besichtigungstermin keine Schiffe vor Anker lagen.
3. Trifft ein vom Vermieter eingeschalteter Makler im Vorfeld des Vertragsabschlusses dem Mieter gegenüber bestimmte telefonische Äußerungen bezüglich des Mietobjekts, so werden diese nur dann Bestandteil des Mietvertrages, wenn der Makler am Telefon eindeutig einen rechtsverbindlichen Willen äußert, der dem Vermieter zurechenbar ist.
4. Eine Parteivernehmung von Amts wegen nach § 448 ZPO kommt dann nicht in Betracht, wenn nach der erfolgten Beweisaufnahme für die Richtigkeit des Parteivortrages keine gewisse Wahrscheinlichkeit besteht.
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IMRRS 2011, 2530
Prozessuales
OLG Hamburg, Urteil vom 30.03.2011 - 4 U 208/08
1. Eine Überweisung auf ein anderes als das von dem Gläubiger angegebene Konto führt grundsätzlich keine Tilgungswirkung herbei.
2. Gegen den Anspruch des Gläubigers auf erneute Zahlung kann der Schuldner, dessen abredewidrige Überweisung auf ein nicht vereinbartes Konto nicht zur Erfüllung des Zahlungsanspruchs des Gläubigers geführt hat, grundsätzlich mit einem Bereicherungsanspruch aufrechnen. Ein Aufrechnungsverbot steht dem nicht entgegen.
3. Die Argumentation, dass der Schuldner dann sanktionslos auf ein anderes als das vereinbarte Konto zahlen könnte, trifft nur auf die Fälle zu, in denen dem Gläubiger durch die vereinbarungswidrige Zahlung kein Schaden entstanden ist. In anderen Fällen steht dem Gläubiger ein Schadensersatzanspruch gegen den Schuldner zu, wodurch er hinreichend geschützt ist. Insbesondere dann, wenn dem Gläubiger durch die weisungswidrige Überweisung kein Schaden entstanden ist, gibt es keinen Anlass, dem Schuldner die Möglichkeit der Aufrechnung zu nehmen und ihn auf eine Widerklage zu verweisen.
Volltext
IMRRS 2011, 2525
Gewerberaummiete
OLG Hamburg, Urteil vom 30.03.2011 - 4 U 100/07
1. Nach deutschem Prozessrecht ist eine Zuständigkeit deutscher Gerichte für Insolvenzanfechtungsklagen gegen einen in Dänemark wohnhaften Anfechtungsgegner nicht begründet.
2. Deutsche Gerichte sind im Geltungsbereich des EuGVÜ für die Entscheidung über eine gegenüber einer ausländischen Partei erklärten Prozessaufrechnung mit bestrittenen inkonnexen Gegenforderungen zuständig. Eine internationale Zuständigkeit für die Entscheidung über die Gegenforderungen muss dafür nicht gegeben sein.
3. Ein rechtlicher Zusammenhang im Sinne von § 33 ZPO liegt dann vor, wenn die geltend gemachten Forderungen auf ein gemeinsames Rechtsverhältnis zurückzuführen sind. Dies ist bei einem Anspruch des Vermieters auf Bezahlung und dem Anspruch des Insolvenzverwalters auf Rückzahlung der geleisteten Mieten des Schuldners nicht der Fall. Die Insolvenzanfechtungsansprüche haben ihre Grundlage im Insolvenzrecht mit ganz anderen Anknüpfungstatsachen - wie Zahlungsunfähigkeit und Kenntnis des Anfechtungsgegners hiervon - als die mietrechtlichen Zahlungsansprüche.
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IMRRS 2011, 2517
Allgemeines Zivilrecht
OLG Karlsruhe, Urteil vom 13.09.2011 - 17 U 99/10
1. Der Begriff "Geschäftsführer" ist ohne weitere Zusätze keine geschlechtsneutrale, sondern eine männliche Berufsbezeichnung. Eine Stellenausschreibung unter der Überschrift "Geschäftsführer" verletzt jedenfalls dann das Gebot zur geschlechtsneutralen Stellenausschreibung nach §§ 7 Abs. 1, 11 AGG, wenn nicht im weiteren Text der Anzeige auch weibliche Bewerber angesprochen werden.
2. Die nicht geschlechtsneutrale Stellenausschreibung stellt ein Indiz dar, das eine Benachteiligung wegen des Geschlechts vermuten lässt und zur Beweislastumkehr nach § 22 AGG führt. Der Arbeitgeber muss dann nachweisen, dass in dem "Motivbündel", das die Auswahlentscheidung beeinflusst hat, das Geschlecht überhaupt keine Rolle gespielt hat. Dieser Nachweis ist nicht schon dadurch geführt, dass eine andere Bewerberin zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen wurde.
3. Der Entschädigungsanspruch nach § 15 Abs. 2 AGG ist ausgeschlossen, wenn die Bewerbung rechtsmissbräuchlich war, weil der Bewerber/die Bewerberin sich subjektiv nicht ernsthaft um die Stelle beworben hat oder objektiv für diese nicht in Betracht kam. Hierfür trägt der Arbeitgeber die Beweislast.
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IMRRS 2011, 2511
Rechtsanwälte
OLG Düsseldorf, Urteil vom 12.04.2011 - I-24 U 160/10
1. Es gehört zu den Pflichten des Rechtsanwalts, seinen bei einer Rechtsschutzversicherung versicherten Mandanten auf das mit dem Abschluss eines Vergleichs verbundene Risiko, Kosten von der Rechtsschutzversicherung nicht erstattet zu bekommen, hinzuweisen.*)
2. Wird dem Rechtsanwalt eine Unterlassung - hier: fehlende Beratung zum Kostenrisiko eines Vergleichs - vorgeworfen, muss untersucht werden, wie die Dinge abgelaufen wären, wenn der Anwalt die versäumte Handlung pflichtgemäß vorgenommen hätte.*)
3. Für einen schuldhaften Beratungsfehler beim Vergleichsabschluss hat der Rechtsanwalt nur eizustehen, wenn dem Mandanten aus dem Abschluss des Vergleichs ein Schaden im Sinne einer Verschlechterung seiner Gesamtvermögenslage entstanden ist.*)
4. Eine Feststellungsklage gegen den auf Ersatz von gegenwärtigem und zukünftigem Schaden in Anspruch genommenen Rechtsanwalt ist unbegründet, wenn schon ein gegenwärtiger Schaden des Mandanten durch den Vergleichsabschluss, von dem der Rechtsanwalt hätte abraten müssen, nicht gegeben ist.*)
5. Ist - wie regelmäßig - von einem der gesamten Sozietät erteilten Mandat auszugehen, steht die Honorarforderung nicht deren Mitgliedern als Gesamtgläubigern nach § 428 BGB zu, sondern gehört zum gesamthänderisch gebundenen Vermögen der als BGB-Gesellschaft tätigen Sozietät.*)
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IMRRS 2011, 2510
Rechtsanwälte
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03.03.2011 - I - 24 U 173/10
Der wegen unzureichender Beratung (hier zur Aufhebung eines Arbeitsverhältnisses) in Anspruch genommene Rechtsanwalt genügt seiner sekundären Darlegungslast erst dadurch, dass er im Einzelnen vorträgt, welche Belehrungen und Ratschläge er erteilt und wie der Mandant darauf reagiert hat.*)
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IMRRS 2011, 2505
Allgemeines Zivilrecht
OLG Jena, Urteil vom 11.05.2011 - 2 U 1000/10
Auch bei einer Scheckzahlung ist der den Schuldnerverzug beendende Zeitpunkt erst dann anzunehmen, wenn der Scheckbetrag beim Gläubiger wertgestellt ist und dieser über ihn verfügen kann. Diese Auslegung von §§ 270, 269 BGB ist aufgrund Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2000/35/EG geboten.*)
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IMRRS 2011, 2504
Rechtsanwälte
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.03.2011 - I-24 U 168/10
Der in Vergleichsverhandlungen (hier: Unterhaltsvergleich nach sittenwidrigem Ehevertrag) eingeschaltete Rechtsanwalt muss dem Mandanten (hier: Unterhaltspflichtiger) im Einzelnen darlegen, welche Gesichtspunkte für und gegen den Abschluss eines Vergleichs sprechen und alle Bedenken, Unsicherheitsfaktoren und die seinem Mandanten durch den vorgesehenen Vergleich entstehenden Folgen erörtern.*)
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