Immobilien- und Mietrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
3580 Entscheidungen insgesamt
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IMRRS 2011, 1052
Öffentliches Recht
BGH, Urteil vom 22.02.2011 - VI ZR 115/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2011, 1045
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Urteil vom 28.10.2010 - I ZR 174/08
Anbieter von Telefondienstleistungen, die nicht über ein eigenes Netz verfügen und die sich daher hinsichtlich der von ihnen angebotenen Leistung bei Netzbetreibern eindecken müssen (sog. Reseller), handeln im Verhältnis zu Endkunden nicht als Beauftragte der Netzbetreiber, die ihnen die benötigten Netzdienstleistungen als Vorprodukt zur Verfügung stellen.*)
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IMRRS 2011, 1043
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Urteil vom 01.03.2011 - XI ZR 96/09
1. Eine schadensmindernde Anrechnung von Steuervorteilen, die sich im Zusammenhang mit dem darlehensfinanzierten Erwerb einer Eigentumswohnung zu Steuersparzwecken ergeben, kommt im Schadensersatzprozess des Anlegers grundsätzlich nicht in Betracht, wenn die Rückabwicklung des Erwerbs zu einer Besteuerung führt, die dem Geschädigten die erzielten Steuervorteile wieder nimmt.*)
2. Etwas anderes gilt nur, wenn der Schädiger Umstände darlegt, auf deren Grundlage dem Geschädigten auch unter Berücksichtigung der Steuerbarkeit der Ersatzleistung außergewöhnlich hohe Steuervorteile verbleiben.*)
3. Die Durchsetzung des Schadensersatzanspruchs des Geschädigten würde unzumutbar erschwert, wenn ihm wegen eines rechtlich nicht gesicherten möglichen Vorteils über einen weiteren Zeitraum das Risiko auferlegt würde, ob der Schädiger die noch ausstehende Ersatzleistung erbringt.*)
(Anschluss an BGH, Urteile vom 30. November 2007 - V ZR 284/06, vom 19. Juni 2008 - VII ZR 215/06, vom 31. Mai 2010 - II ZR 30/09 sowie vom 15. Juli 2010 - III ZR 336/08)*)
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IMRRS 2011, 1036
Banken & Finanzen
BGH, Urteil vom 25.01.2011 - XI ZR 106/09
Im Falle einer deliktischen Haftung eines ausländischen Brokers wegen bedingt vorsätzlicher Teilnahme an einem sittenwidrigen Geschäftsmodell eines inländischen Terminoptionsvermittlers beginnt die regelmäßige Verjährung erst zu laufen, wenn dem geschädigten Anleger sowohl die Umstände, die in Bezug auf dieses Geschäftsmodell einen Ersatzanspruch begründen, als auch die Umstände, aus denen sich ergibt, dass auch der das Transaktionskonto führende und die einzelnen Aufträge des Anlegers ausführende Broker als möglicher Haftender in Betracht kommt, bekannt oder infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt sind.*)
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IMRRS 2011, 1035
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Urteil vom 09.09.2010 - I ZR 152/09
1. Ein Carnet TIR zählt nicht zu den "notwendigen Urkunden" im Sinne von Art. 11 Abs. 1 CMR, die der Absender dem Frachtführer für die Durchführung der Beförderung zur Verfügung zu stellen hat.*)
2. Wird in Verlust geratenes Transportgut nach Ablauf der in Art. 20 Abs. 1 CMR genannten Fristen wieder aufgefunden, so kann sich der Ersatzberechtigte gleichwohl auf die Verlustfiktion gemäß Art. 20 Abs. 1 CMR berufen und Schadensersatz verlangen.*)
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IMRRS 2011, 1033
Insolvenzrecht
BGH, Urteil vom 01.03.2011 - XI ZR 320/09
1. Bei der Frage, ob eine konkludente Genehmigung einer im Einzugsermächtigungslastschriftverfahren vorgenommenen Kontobelastung vorliegt, ist der durch normative Auslegung zu ermittelnde objektive Erklärungswert des Verhaltens des Kontoinhabers maßgeblich (im Anschluss an das Senatsurteil vom 20. Juli 2010 - XI ZR 236/07, WM 2010, 1546, zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen).*)
2. Ist eine Belastungsbuchung vom Schuldner genehmigt worden, scheidet ein unmittelbarer Bereicherungsanspruch der Schuldnerbank gegen den Lastschriftgläubiger aus. Der Bereicherungsausgleich vollzieht sich in diesem Fall entsprechend den allgemeinen Grundsätzen innerhalb der jeweiligen Leistungsverhältnisse (im Anschluss an das Senatsurteil vom 11. April 2006 - XI ZR 220/05, BGHZ 167, 171).*)
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IMRRS 2011, 1031
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Urteil vom 15.03.2011 - X ZR 99/10
Die Berechtigung für einen Anspruch aus Art. 17 Abs. 2 Satz 1 MÜ kann nicht an die Dokumentation der Gepäckaufgabe durch einen Gepäckschein geknüpft werden. Entscheidend ist allein, dass der Reisende tatsächlich Gepäck in die Obhut des Luftfrachtführers gegeben hat. Dies kann auch in der Weise geschehen, dass das Gepäck von einem anderen Mitreisenden in einem seiner Gepäckstücke mit aufgegeben wird.*)
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IMRRS 2011, 1026
Bankrecht
BGH, Urteil vom 22.02.2011 - XI ZR 261/09
Macht ein Kreditinstitut, das auf einem bei ihm geführten Konto eine im Einzugsermächtigungsverfahren erteilte Lastschrift eingelöst hat, einen unmittelbaren Bereicherungsanspruch gegen den Gläubiger der Lastschrift geltend, da der Kontoinhaber eine Genehmigung der Lastschrift endgültig nicht erteilt habe, hat es die tatsächlichen Voraussetzungen dieses Bereicherungsanspruchs und damit auch das Fehlen einer Genehmigung der Lastschrift durch den Kontoinhaber zu beweisen.*)
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IMRRS 2011, 1024
Gesellschaftsrecht
BGH, Urteil vom 22.02.2011 - II ZR 158/09
Bereits vor der Auseinandersetzung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts kann jeder Gesellschafter die von ihm gemachten Aufwendungen, die er den Umständen nach für erforderlich halten durfte, von der Gesellschaft ersetzt verlangen oder, wenn der Gesellschaft selbst keine freien Mittel zur Verfügung stehen, die Mitgesellschafter auf Aufwendungsersatz - beschränkt auf deren Verlustanteil - in Anspruch nehmen.*)
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IMRRS 2011, 1019
Immobilien
OLG Brandenburg, Urteil vom 31.03.2011 - 5 U 45/09
Baut jemand an der Grenze zum Nachbargrundstück und erweist sich diese Grenze im nachhinein als falsch, so ist dem Überbauenden keine frobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen, auch wenn er bei seinem Vorhaben keinen Vermessungsingenieur beauftragt hat, es sei denn, er hat die Unrichtigkeit des Grenzverlaufs positiv gekannt.
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IMRRS 2011, 1016
Kaufrecht
OLG Schleswig, Urteil vom 29.03.2011 - 3 U 49/10
1. Bei der Anwendung der Grundsätze der falsa demonstratio kommt es gerade auf den inneren Willen an. Ist dieser übereinstimmend darauf gerichtet, dass ein Grundstück, welches bis an einen See heranreicht, verkauft werden soll, bleibt unschädlich, wenn dieser Wille keinen vollumfänglichen Ausdruck in dem Kaufvertrag gefunden hat.*)
2. Die gemeinsame Vorstellung, verkauft sei das Seegrundstück, begegnet trotz wechselnden Wasserspiegels keinen Bedenken unter dem Gesichtspunkt der Bestimmbarkeit des Kaufgegenstandes, weil die Grenze nach den §§ 133, 157 BGB als diejenige der durchschnittlichen Uferlinie bestimmt werden kann.*)
3. Ein verkauftes Seegrundstück ist auch dann frei von Sach- und Rechtsmängeln, wenn der Uferstreifen tatsächlich nicht dem Verkäufer gehört. Ein Schadensersatzanspruch gegen den Verkäufer wegen teilweiser Nichterfüllung der Eigentumsverschaffungspflicht wird durch einen im Vertrag vereinbarten Ausschluss der Haftung für Mängel nicht gehindert.*)
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IMRRS 2011, 1015
Kaufrecht
OLG Saarbrücken, Urteil vom 16.03.2011 - 1 U 547/09 - 145
1. Der Erfüllungsort der Nacherfüllung im Kaufrecht ist grundsätzlich der Wohn- bzw. Firmensitz des Verkäufers. Etwas anderes kann sich aus den Umständen des Einzelfalls, insbesondere der Verkehrssitte, ergeben.*)
2. Setzt der Käufer dem Verkäufer eine Frist zur Mängelbeseitigung, obgleich nach seinem Dafürhalten bereits zwei Nachbesserungsversuche fehlschlugen, muss er sich gleichwohl an dieser Fristsetzung festhalten lassen.*)
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IMRRS 2011, 0994
Wohnungseigentum
BGH, Beschluss vom 01.03.2011 - XI ZB 20/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2011, 0983
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Urteil vom 22.02.2011 - VI ZR 120/10
1. Bonitätsbeurteilungen begründen, soweit es sich um Meinungsäußerungen handelt, in der Regel keine Ansprüche aus § 824 BGB.*)
2. Ansprüche aus § 823 Abs. 1 BGB unter dem Gesichtspunkt eines Eingriffs in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb scheiden grundsätzlich aus, wenn die als Meinungsäußerung zu qualifizierende Bonitätsbeurteilung auf einer zutreffenden Tatsachengrundlage beruht.*)
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IMRRS 2011, 0980
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Beschluss vom 01.03.2011 - XI ZB 26/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2011, 0977
Grundbuchrecht
BGH, Urteil vom 17.12.2010 - V ZR 44/10
Der Betreiber einer Internetplattform ist als Störer für eine Beeinträchtigung des Grundstückseigentums durch ungenehmigte Verwertung von Fotos des Grundstücks auf seiner Plattform nur bei einer für ihn erkennbaren Eigentumsverletzung verantwortlich.*)
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IMRRS 2011, 0974
Immobilienmakler
OLG Brandenburg, Beschluss vom 28.04.2009 - 3 U 19/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2011, 0972
Allgemeines Zivilrecht
OLG Hamm, Urteil vom 13.01.2011 - 2 U 143/10
1. Lädt eine Vertragspartei ein (hier: Kaufvertrags-)Formular aus dem Internet herunter, füllt es aus und legt es der anderen Vertragspartei vor, so reicht dies für ein Stellen von Vertragsbedingungen i.S.v. § 305 Abs. 1 Satz 1 BGB aus.
2. Dass die andere Vertragspartei mit der Verwendung des Formulars einverstanden ist, führt nicht dazu, dass diese ebenfalls als Verwender der Formularbedingungen anzusehen wäre oder ein Aushandeln der Bedingungen (§ 305 Abs. 1 Satz 3 BGB) angenommen werden könnte.
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IMRRS 2011, 0967
Wohnungseigentum
OLG Zweibrücken, Beschluss vom 17.01.2011 - 3 W 196/10
Eine Garage ist nach allgemeinem Wortverständnis ein fest umschlossener Raum, der zum Abstellen von Personenkraftwagen geeignet ist, um diese vor äußeren Einflüssen zu schützen. Zum ordnungsgemäßen Zustand einer Garage gehört ihre ungestörte Erreichbarkeit. Ob der jeweilige Nutzungsberechtigte die Garage tatsächlich hierfür oder für einen anderen Zweck nutzt oder nutzen will, für die ein schmaler Zugang ausreichend ist, ist unerheblich.
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IMRRS 2011, 0964
Immobilien
OLG Brandenburg, Urteil vom 30.03.2011 - 3 U 131/10
Zu den Wirksamkeitsvoraussetzungen des Eigentumserwerbs an Immobilien.
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IMRRS 2011, 0944
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 08.02.2011 - VIII ZR 145/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2011, 0932
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Urteil vom 22.02.2011 - VI ZR 353/09
Zur Schätzung von Mietwagenkosten auf der Grundlage von Listen und Tabellen, wenn mit konkreten Tatsachen aufgezeigt wird, dass geltend gemachte Mängel der Schätzungsgrundlage sich auf den zu entscheidenden Fall in erheblichem Umfang auswirken.*)
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IMRRS 2011, 0931
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Urteil vom 01.03.2011 - XI ZR 136/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2011, 0929
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Beschluss vom 15.02.2011 - XI ZR 148/10
Eine Nachbelehrung nach § 355 Abs. 2 BGB muss einen für den Verbraucher erkennbaren Bezug zu seiner früheren Vertragserklärung aufweisen, der ihm deutlich macht, dass ein Belehrungsmangel im Nachhinein ausgeglichen werden soll (Bestätigung des Senatsurteils vom 26. Oktober 2010 - XI ZR 367/07).*)
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IMRRS 2011, 0926
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Urteil vom 01.03.2011 - XI ZR 135/10
Ein Kredit mit veränderlichen Bedingungen, bei dessen Abschluss der Gesamtbetrag aller vom Verbraucher zur Tilgung des Kredits sowie zur Zahlung der Zinsen und Kosten zu entrichtenden Teilzahlungen auf der Grundlage der bei Vertragsabschluss maßgeblichen Bedingungen anzugeben ist, liegt auch dann vor, wenn bei einer unechten Abschnittsfinanzierung ein endfälliger Festkredit mit einer Investmentfondsbeteiligung derart verbunden ist, dass die Tilgung des Kredits für die Laufzeit des Darlehens ausgesetzt wird und dafür außer einer Einmalzahlung monatliche Teilzahlungen auf die Fondsbeteiligung geleistet werden, die nach dem Anlagekonzept (hier: EuroPlan) später zur Rückzahlung des Kredits verwendet werden sollen.*)
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IMRRS 2011, 0920
Wohnungseigentum
BGH, Urteil vom 25.02.2011 - V ZR 208/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2011, 0918
Kaufrecht
BGH, Urteil vom 09.03.2011 - VIII ZR 266/09
Der Käufer einer Sache genügt seiner Beweislast für das Fehlschlagen der Nachbesserung durch den Nachweis, dass das von ihm gerügte Mangelsymptom weiterhin auftritt. Anders ist dies nur, wenn das erneute Auftreten des Mangelsymptoms möglicherweise auf einer unsachgemäßen Behandlung der Kaufsache nach deren erneuter Übernahme durch den Käufer beruht (im Anschluss an das Senatsurteil vom 11. Februar 2009 - VIII ZR 274/07, NJW 2009, 1341).*)
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IMRRS 2011, 0917
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Urteil vom 23.02.2011 - XII ZR 101/09
Zur Transparenz einer Klausel in den allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Carsharing-Unternehmens, die im Schadensfalle eine Haftung des Vertragspartners in Höhe eines vereinbarten Selbstbehalts vorsieht.*)
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IMRRS 2011, 0907
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 23.02.2011 - X ARZ 388/10
Die Bestimmung eines zuständigen Gerichts für eine Klage gegen mehrere Personen, die bei verschiedenen Gerichten ihren allgemeinen Gerichtsstand haben und als Streitgenossen im allgemeinen Gerichtsstand verklagt werden sollen, ist nicht mehr möglich, wenn der Antragsteller gegen die Beklagten bereits vor verschiedenen Gerichten Klage erhoben hat.*)
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IMRRS 2011, 0901
Grundbuchrecht
BGH, Beschluss vom 24.02.2011 - V ZB 253/10
1. § 1148 Satz 1 BGB ist auf die eingetragenen Gesellschafter einer GbR auch dann entsprechend anwendbar, wenn einer davon verstorben ist.*)
2. Einer Rechtsnachfolgeklausel analog § 727 ZPO bedarf es nicht, wenn die aus dem Titel ausgewiesenen Gesellschafter einer GbR bei Anordnung der Zwangsversteigerung mit den im Grundbuch eingetragenen übereinstimmen.*)
(Bestätigung von Senat, Beschluss vom 2. Dezember 2010 - V ZB 84/10, WM 2011, 239)*)
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IMRRS 2011, 0900
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Urteil vom 08.02.2011 - VI ZR 79/10
Zum Anspruch des Geschädigten auf Ersatz tatsächlich angefallener Reparaturkosten, deren Höhe der Sachverständige auf mehr als 30 % über dem Wiederbeschaffungswert geschätzt hat.*)
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IMRRS 2011, 0899
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Urteil vom 17.02.2011 - III ZR 36/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2011, 0895
Öffentliches Recht
BGH, Urteil vom 22.02.2011 - VI ZR 114/09
Zur Zulässigkeit des Bereithaltens von Kurzmeldungen zum Abruf im Internet, in denen ein verurteilter Straftäter namentlich genannt wird und durch die auf im "Archiv" enthaltene und nur Nutzern mit besonderer Zugangsberechtigung zugängliche Beiträge aufmerksam gemacht wird.*)
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IMRRS 2011, 0894
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Urteil vom 01.02.2011 - VI ZR 347/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2011, 0889
Banken & Finanzen
BGH, Urteil vom 25.01.2011 - XI ZR 100/09
Zu den subjektiven Voraussetzungen der Teilnahme eines ausländischen Brokers an einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung von Kapitalanlegern durch einen inländischen Terminoptionsvermittler.*)
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IMRRS 2011, 0880
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Urteil vom 24.11.2010 - I ZR 192/08
Im Rahmen der Seefracht reicht es für die Annahme eines qualifizierten Verschuldens des Verfrachters wegen Verlustes des Transportguts nicht aus, dass das sperrige Transportgut (hier: ein Mobilkran mit einem Gewicht von 48.000 kg) auf seine Veranlassung vor der Schiffsverladung auf einem frei zugänglichen Gelände eines mitteleuropäischen Seehafens (hier: Antwerpen) verschlossen abgestellt worden ist.*)
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IMRRS 2011, 0876
Öffentliches Recht
BGH, Urteil vom 01.02.2011 - VI ZR 345/09
Zur Zulässigkeit des Bereithaltens von Kurzmeldungen zum Abruf im Internet, in denen ein verurteilter Straftäter namentlich genannt wird und durch die auf im "Archiv" enthaltene und nur Nutzern mit besonderer Zugangsberechtigung zugängliche Beiträge aufmerksam gemacht wird.*)
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IMRRS 2011, 0867
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Urteil vom 03.03.2011 - III ZR 174/10
Zum Anspruch des Eigentümers eines entwendeten Kraftfahrzeugs auf Ausgleich von Schäden, die aufgrund einer rechtmäßigen polizeilichen Maßnahme verursacht worden sind.*)
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IMRRS 2011, 0859
Insolvenzrecht
BGH, Urteil vom 17.02.2011 - IX ZR 83/10
Bei der Verwertung von Absonderungsrechten gilt die Anrechnungsvorschrift des § 367 Abs. 1 BGB auch für die seit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens laufenden Zinsen.*)
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IMRRS 2011, 0852
Banken & Finanzen
BGH, Urteil vom 25.01.2011 - XI ZR 195/08
Ein ausländischer Broker beteiligt sich auch dann bedingt vorsätzlich an einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung von Kapitalanlegern, wenn die Vermittlung chancenloser Terminoptionsgeschäfte und die Anweisung der einzelnen Kauf- und Verkaufsorders für den Anleger nicht unmittelbar durch den inländischen Vermittler erfolgen, dem er ohne Überprüfung seines Geschäftsmodells bewusst und offenkundig den unkontrollierten Zugang zu ausländischen Börsen eröffnet, sondern mittelbar über einen dem Vermittler - nicht aber dem Broker - vertraglich verbundenen Untervermittler vorgenommen werden.*)
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IMRRS 2011, 0851
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Beschluss vom 03.02.2011 - I ZR 129/08
Dem Gerichtshof der Europäischen Union werden zur Auslegung der Richtlinie 2009/24/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2009 über den Rechtsschutz von Computerprogrammen (ABl. L 111 vom 5.5.2009, S. 16) folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt:*)
1. Ist derjenige, der sich auf eine Erschöpfung des Rechts zur Verbreitung der Kopie eines Computerprogramms berufen kann, "rechtmäßiger Erwerber" im Sinne von Art. 5 Abs. 1 der Richtlinie 2009/24/EG?*)
2. Für den Fall, dass die erste Frage bejaht wird: Erschöpft sich das Recht zur Verbreitung der Kopie eines Computerprogramms nach Art. 4 Abs. 2 Halbsatz 1 der Richtlinie 2009/24/EG, wenn der Erwerber die Kopie mit Zustimmung des Rechtsinhabers durch Herunterladen des Programms aus dem Internet auf einen Datenträger angefertigt hat?*)
3. Für den Fall, dass auch die zweite Frage bejaht wird: Kann sich auch derjenige, der eine "gebrauchte" Softwarelizenz erworben hat, für das Erstellen einer Programmkopie als "rechtmäßiger Erwerber" nach Art. 5 Abs. 1 und Art. 4 Abs. 2 Halbsatz 1 der Richtlinie 2009/24/EG auf eine Erschöpfung des Rechts zur Verbreitung der vom Ersterwerber mit Zustimmung des Rechtsinhabers durch Herunterladen des Programms aus dem Internet auf einen Datenträger angefertigten Kopie des Computerprogramms berufen, wenn der Ersterwerber seine Programmkopie gelöscht hat oder nicht mehr verwendet?*)
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IMRRS 2011, 0850
Öffentliches Recht
BGH, Urteil vom 10.02.2011 - III ZR 37/10
1. Die für das Abstimmungsverhalten der von ihr bestellten Mitglieder der Zulassungsgremien (Zulassungsausschuss, Berufungsausschuss) in Haftung genommene Körperschaft trifft mit Rücksicht darauf, dass nach § 41 Abs. 3 Ärzte-ZV über den Hergang der Beratungen und über das Stimmenverhältnis Stillschweigen zu bewahren ist, die Darlegungs- und Beweislast, dass ihre Mitglieder einer rechtswidrig ergangenen (Mehrheits-)Entscheidung des Kollegiums nicht zugestimmt haben.*)
2. Auch in sozialgerichtlichen Zulassungsverfahren bewirken der Widerspruch gegen einen Bescheid des Zulassungsausschusses und ein sich hieran anschließendes Klageverfahren eine Hemmung der Verjährung des Amtshaftungsanspruchs, der aus der angefochtenen Maßnahme abgeleitet wird, in entsprechender Anwendung des § 204 Abs. 1 Nr. 1, § 209 BGB. Dies gilt auch dann, wenn der Berufungsausschuss den angefochtenen Bescheid aufhebt und im Sinne des Antragstellers entscheidet, hiergegen jedoch die Kassenärztliche Vereinigung das Gericht anruft.*)
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IMRRS 2011, 0840
Grundbuchrecht
BGH, Urteil vom 18.02.2011 - V ZR 137/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2011, 0839
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Beschluss vom 01.02.2011 - KZR 8/10
Dem Gerichtshof der Europäischen Union wird gemäß Art. 267 AEUV folgende Frage zur Auslegung des Gemeinschaftsrechts zur Vorabentscheidung vorgelegt:*)
Ist Art. 5 Nr. 3 der Verordnung (EG) Nr. 44/2001 des Rates vom 22. Dezember 2000 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen dahingehend auszulegen, dass der Gerichtsstand der unerlaubten Handlung auch für eine negative Feststellungsklage eröffnet ist, mit der vom potenziellen Schädiger geltend gemacht wird, dass dem potenziellen Geschädigten aus einem bestimmten Lebenssachverhalt keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung (hier: Verstoß gegen kartellrechtliche Vorschriften) zustehen?*)
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IMRRS 2011, 0835
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Beschluss vom 24.02.2011 - III ZR 95/10
Die Pflicht nach § 31 Abs. 2 VermG, den Verfügungsberechtigten über die Stellung eines Rückgabeantrags nach § 30 VermG zu informieren, besteht in einem Fall, in dem zum Zeitpunkt der Antragstellung der Vermögenswert bereits wirksam veräußert ist und anstelle einer Rückübertragung nur noch ein Anspruch auf Auskehr des Erlöses nach § 3 Abs. 4 Satz 3 VermG in Betracht kommt, nicht als drittgerichtete Amtspflicht, sondern hat nur verfahrensrechtliche Bedeutung (im Anschluss an Senatsurteile vom 21. Oktober 1999 - III ZR 130/98, BGHZ 143, 18 und vom 17. Juni 2004 - III ZR 335/03, WM 2005, 618).*)
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IMRRS 2011, 0829
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Urteil vom 04.02.2011 - V ZR 134/10
1. § 7 Abs. 7 Satz 2 VermG gilt auch dann entsprechend, wenn die Restitution des Grundstücks im Wege der vereinfachten Rückübertragung nach § 21b InVorG an einen von mehreren Berechtigten allein erfolgt.*)
2. In diesem Fall kann der anteilig Berechtigte von dem Verfügungsberechtigten nicht nur eine anteilige, sondern vollständige Herausgabe der Nutzungsentgelte verlangen. Daran hat er die übrigen anteilig Berechtigten in erster Linie nach den getroffenen Vereinbarungen, sonst entsprechend den Vorschriften über die Gemeinschaft zu beteiligen.*)
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IMRRS 2011, 0827
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Urteil vom 15.02.2011 - VI ZR 176/10
Im Allgemeinen begründen Schussgeräusche einer Jagd für sich noch keine potentielle Gefahr für Rechtsgüter Dritter.*)
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IMRRS 2011, 0820
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Urteil vom 17.02.2011 - III ZR 35/10
1. Die in Mobilfunkverträgen verwendeten Klauseln*)
"Der Kunde hat auch die Preise zu zahlen, die durch .... unbefugte Nutzung der überlassenen Leistungen durch Dritte entstanden sind, wenn und soweit er diese Nutzung zu vertreten hat."*)
sowie*)
"Nach Verlust der c. Karte hat der Kunde nur die Verbindungspreise zu zahlen, die bis zum Eingang der Meldung über den Verlust der Karte bei c. angefallen sind. Das gleiche gilt für Preise über Dienste, zu denen c. den Zugang vermittelt."*)
sind wirksam.*)
2. Die in Mobilfunkverträgen verwendete Klausel*)
"Ist der Kunde mit Zahlungsverpflichtungen in Höhe von mindestens 15,50 Euro in Verzug, kann c. den Mobilfunkanschluss auf Kosten des Kunden sperren."*)
ist unwirksam.*)
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IMRRS 2011, 0814
Wettbewerbsrecht
BGH, Urteil vom 05.10.2010 - I ZR 46/09
1. Ein Verbotsantrag kann hinreichend bestimmt sein, auch wenn er im Wesentlichen am Wortlaut des § 7 Abs. 2 Nr. 2 Fall 1 UWG 2004 ausgerichtet und nur hinsichtlich des Begriffs der Einwilligung modifiziert ist.*)
2. Bei einem unverlangten Werbeanruf ist der auf Wiederholungsgefahr gestützte Unterlassungsanspruch nicht auf den Gegenstand des Werbeanrufs beschränkt, wenn bei dem Unternehmen, von dem der Werbeanruf ausgeht (etwa einem Callcenter), der Gegenstand der Werbung beliebig austauschbar ist.*)
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IMRRS 2011, 0813
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Urteil vom 01.02.2011 - EnZR 57/09
Bei dem Grenzpreisvergleich nach § 2 Abs. 4 Konzessionsabgabenverordnung sind den vom Statistischen Bundesamt ermittelten Durchschnittserlösen aller Sondervertragskunden die von den einzelnen Stromabnehmern gezahlten Durchschnittspreise ohne Berücksichtigung von Stromsteuerermäßigungen gegenüberzustellen.*)
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