Immobilien- und Mietrecht.

Volltexturteile nach Sachgebieten
3545 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2011
IMRRS 2011, 0132
BGH, Urteil vom 23.11.2010 - XI ZR 370/08
1. Zur Frage der konkludenten Genehmigung einer Einzugsermächtigungslastschrift (im Anschluss an das Senatsurteil vom 20. Juli 2010 - XI ZR 236/07, WM 2010, 1546, zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen).*)
2. Die Tatsache, dass ein Schuldner in Kenntnis einer Belastungsbuchung aus einer Einzugsermächtigung sein Konto über einen Monat weiternutzt, ohne der Abbuchung zu widersprechen, enthält als schlichte Ausübung der Weisungsrechte aus dem Girovertrag für sich keinen zusätzlichen Erklärungswert; die kontoführende Bank kann daraus ohne Hinzutreten weiterer Umstände auch bei einem Geschäftskonto nicht die Billigung der Lastschriftbuchung durch den Kontoinhaber entnehmen.*)
3. Jedenfalls im unternehmerischen Geschäftsverkehr kann die Tatsache, dass ein Kontoinhaber in Kenntnis erfolgter Abbuchungen durch konkrete Einzahlungen oder Überweisungen zeitnah erst eine ausreichende Kontodeckung für weitere Dispositionen sicherstellt, im Einzelfall für eine konkludente Genehmigung bereits gebuchter Lastschriften sprechen.*)

IMRRS 2011, 0131

BGH, Urteil vom 30.11.2010 - VI ZR 15/10
Zum Anscheinsbeweis bei einem Auffahrunfall beim Verlassen der Autobahn.*)

IMRRS 2011, 0127

BGH, Urteil vom 24.11.2010 - IV ZR 252/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2011, 0122

BGH, Urteil vom 15.07.2010 - I ZR 99/09
Die Anwendung nationaler Bestimmungen zur Lebensmittelsicherheit - hier: Verbote für Stoffe, die den Lebensmittel-Zusatzstoffen nach § 2 Abs. 3 Satz 2 LFGB gleichgestellt sind - steht, sofern spezifische Bestimmungen der Gemeinschaft fehlen, auch bei nicht grenzüberschreitenden Lebenssachverhalten unter dem Vorbehalt, dass sie den Erfordernissen entsprechen, die sich für Reglementierungen des Warenverkehrs bei grenzüberschreitenden Lebenssachverhalten aus dem primären Unionsrecht, insbesondere aus Art. 34 und 36 AEUV, ergeben.*)

IMRRS 2011, 0121

BGH, Urteil vom 07.12.2010 - VI ZR 34/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2011, 0118

BGH, Beschluss vom 16.12.2010 - III ZR 76/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2011, 0114

BGH, Urteil vom 25.11.2010 - Xa ZR 48/09
1. Für die Beurteilung der Frage, ob die außerordentliche Kündigung eines Know-how-Lizenzvertrags innerhalb einer angemessenen Frist im Sinne von § 314 Abs. 3 BGB erfolgt ist, kann die zweiwöchige Ausschlussfrist des § 626 Abs. 2 BGB nicht als Maßstab herangezogen werden.*)
2. Ist ein Know-how-Lizenzvertrag wegen einer vom Kündigungsgegner zu vertretenden Vertragsverletzung wirksam aus wichtigem Grund gekündigt worden, hat der Kündigende Anspruch auf Schadensersatz wegen entgangener Lizenzeinnahmen für den Zeitraum bis zum ersten Termin, zu dem der Schuldner sich durch ordentliche Kündigung vom Vertrag hätte lösen können. Dieser Schadensersatzanspruch darf nicht schon dem Grunde nach mit der Erwägung eingeschränkt werden, die Tätigkeit des Gläubigers sei nicht für die gesamte Vertragslaufzeit kausal für den wirtschaftlichen Erfolg.*)
3. Ein Schuldner, der aufgrund einer zur fristlosen Kündigung führenden Vertragsverletzung zu Schadensersatz, Auskunft und Rechnungslegung verpflichtet ist, hat dem Gläubiger zur Berechnung der Schadenshöhe zumindest diejenigen Auskünfte zu erteilen, zu deren Erteilung er aufgrund des Vertrages bei dessen ordnungsgemäßer Durchführung verpflichtet gewesen wäre.*)

IMRRS 2011, 0113

BGH, Urteil vom 09.12.2010 - III ZR 56/10
Wird eine rechtshängige Forderung abgetreten und macht der Zessionar den Anspruch noch während des Vorprozesses erneut rechtshängig, hemmt auch die neue Klage die Verjährung.*)

IMRRS 2011, 0109

LG München I, Urteil vom 14.12.2009 - 1 S 9716/09
1. Der WEG wird im Verhältnis zu den Wohnungseigentümern eine Pflichtverletzung des Verwalters nicht gemäß § 278 BGB zugerechnet.
2. Dem Sondereigentümer steht auch kein nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch in entsprechender Anwendung von § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB zu, wenn die Schäden unstreitig auf einen Konstruktionsmangel am Gemeinschaftseigentum zurückgehen, an dem die Hausverwaltung und ihre Organe kein Verschulden trifft.

IMRRS 2011, 0105

OLG Brandenburg, Beschluss vom 14.12.2010 - 12 W 54/10
1. Nach § 406 Abs. 1 i.V.m. § 42 Abs. 2 ZPO kann ein Sachverständiger wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt werden, wenn ein Grund vorliegt, der geeignet ist, Misstrauen gegen die Unparteilichkeit des Sachverständigen zu rechtfertigen. Nicht erforderlich ist, dass der Sachverständige tatsächlich parteiisch ist oder das Gericht Zweifel an seiner Unparteilichkeit hat. Entscheidend ist, ob vom Standpunkt der ablehnenden Partei aus objektive Gründe vorliegen, die in den Augen eines vernünftigen Menschen geeignet sind, Zweifel an der Unparteilichkeit des Sachverständigen zu begründen. So kann die Besorgnis der Befangenheit eines Sachverständigen durch beleidigende, herabsetzende oder unsachliche Äußerungen gegenüber einer Partei oder ihren Prozessbevollmächtigten begründet sein, ebenso wenn der Sachverständige auf Einwendungen gegen sein Gutachten unsachlich oder mit unangemessener Schärfe reagiert oder er bei einer durch Privatgutachten unterlegten Kritik gegen sein Gutachten abqualifizierende Äußerungen über den Privatgutachter tätigt.
2. In Arzthaftungssachen, in denen der Richter im besonderen Maße der Hilfe von Sachverständigen bedarf, ist jedoch zu berücksichtigen, dass es angesichts der Komplexität der Materie erforderlich ist, das Ausmaß des ärztlichen Fehlers so klar zu beschreiben, dass dieses auch für den medizinischen Laien deutlich wird. Maßgeblich ist, ob sich die getätigten Äußerungen des Sachverständigen noch im Bereich der sachlichen Auseinandersetzung halten oder bereits die Grenze zu einer persönlichen Herabsetzung überschritten wird.
3. Die Äußerungen eines Sachverständigen, er halte eine Handlung "sogar für kriminell", überschreiten noch nicht die Grenze zu einer beleidigenden Herabsetzung. Bei verständiger Würdigung der hier vorliegenden Umstände kann die Verwendung des Begriffes "kriminell" durch den Sachverständigen noch nicht als Ausdruck einer unsachlichen Grundhaltung

IMRRS 2011, 0104

OLG Brandenburg, Beschluss vom 02.12.2010 - 5 Wx 75/10
1. Will eine GbR Grundeigentum erwerben, so ist also grundsätzlich in der Form des § 29 Abs. 1 GBO der Nachweis des Bestehens der erwerbenden GbR und deren Identität mit einer bereits zuvor gegründeten GbR sowie ihre wirksame Vertretung im Zeitpunkt eines Vertreterhandelns zu führen.
2. Erforderlich, aber auch genügend ist es, wenn die für die GbR bei der Beurkundung Handelnden in der notariellen Urkunde erklären, dass eine GbR mit einem konkreten sich ebenfalls aus der Urkunde ergebenden Gesellschafterbestand – nämlich den Handelnden - zum Zeitpunkt der Errichtung dieser Urkunde besteht und es bei dieser Beurkundung in der Rechtsmacht der für die GbR Handelnden lag, eine GbR mit diesem Gesellschafterbestand zu bilden bzw. zu gründen. Das Grundbuchamt darf die Richtigkeit einer solchen Erklärung nur dann in Zweifel ziehen, wenn auf konkreten Tatsachen beruhende Umstände erkennbar sind, die ihrerseits geeignet sind, die inhaltliche Richtigkeit der abgegebenen Erklärung in Frage zu stellen.
3. Der Nachweis des Bestehens und der Identität der erwerbenden GbR kann i. E. also nicht allein durch die (Neu-)Gründung der GbR in der Erwerbsurkunde selbst geführt werden. Ein solches Verständnis der Anforderungen des § 29 Abs. 1 GBO wäre insbesondere mit Art. 14 Abs. 1 GG nicht vereinbar. Nachdem der Gesetzgeber die von der höchstrichterlichen Rechtsprechung entwickelte (Teil-)Rechtsfähigkeit und die Grundbuchfähigkeit der GbR anerkannt hat, steht fest, dass die GbR selbst Grundeigentum erwerben kann. Dieses durch Art. 14 Abs. 1 GG geschützte Recht würde aber weitgehend leer laufen, wenn eine GbR nur dann Grundeigentum erwerben könnte, wenn sie sich bei jedem Erwerbsvorgang neu gründet.

IMRRS 2011, 0100

BGH, Beschluss vom 15.11.2010 - NotZ 6/10
Ein Notar kann durch seine Art der Wirtschaftsführung die Interessen der Rechtsuchenden gefährden, wenn er zwecks Erlangung einer Restschuldbefreiung einen Insolvenzeröffnungsbeschluss bei einem ausländischen Gericht erwirkt, das im maßgeblichen Zeitpunkt der Antragstellung offensichtlich und für ihn als Organ der Rechtspflege ohne weiteres erkennbar international nicht zuständig ist.*)

IMRRS 2011, 0074

BGH, Urteil vom 12.11.2010 - V ZR 78/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2011, 0024

BGH, Urteil vom 08.12.2010 - VIII ZR 343/09
1. Der Abschluss eines Vertrages unter einer aufschiebenden Bedingung stellt kein Lösungsrecht von einer (bestehenden) Leistungspflicht im Sinne des § 308 Nr. 3 BGB dar.*)
2. Zur Inhaltskontrolle eines formularmäßigen Finanzierungsvorbehalts in einem Anteilskaufvertrag.*)

IMRRS 2011, 0020

BGH, Urteil vom 01.12.2010 - VIII ZR 82/10
1. Dem Unternehmer ist eine Berufung auf § 14 Abs. 1 und 3 BGB-InfoV und das Muster der Anlage 2 zu § 14 Abs. 1 und 3 BGB-InfoV in der bis zum 31. März 2008 geltenden Fassung (BGBl. I 2004 S. 3102) jedenfalls dann verwehrt, wenn der Unternehmer gegenüber dem Verbraucher für die Widerrufsbelehrung kein Formular verwendet hat, das der Musterbelehrung der Anlage 2 zu § 14 Abs. 1 und 3 BGB-InfoV in der damaligen Fassung vollständig entspricht (im Anschluss an BGH, Urteil vom 12. April 2007 - VII ZR 122/06, BGHZ 172, 58 Rn. 12; Senatsurteil vom 9. Dezember 2009 - VIII ZR 219/08, NJW 2010, 989 zur Belehrung über das Rückgaberecht).*)
2. Die vom Unternehmer verwendete Widerrufsbelehrung darf zwar gemäß § 14 Abs. 3 BGB-InfoV in Format und Schriftgröße von der Musterbelehrung abweichen, muss aber - auch bei Verwendung des Textes der Musterbelehrung - deutlich gestaltet sein (§ 355 Abs. 2 Satz 1 BGB).*)

IMRRS 2011, 0015

LG Hagen, Beschluss vom 03.12.2010 - 1 T 80/10
An einer Kündigungserklärung des Vermieters sind grundsätzlich strenge Anforderungen zu stellen. Wegen der erheblichen Folgen für den Mieter muss sich aus dem fraglichen Schriftstück unzweifelhaft ergeben, dass es der anderen Vertragspartei nicht etwa nur um die Durchsetzung von vorangegangenen - ggf. unwirksamen - Kündigungen geht, sondern dass das bestehende Mietverhältnis durch eine (weitere) rechtsgestaltende Erklärung beendet werden soll.

IMRRS 2011, 0012

AG Frankfurt/Main, Urteil vom 12.05.2010 - 33 C 4131/09
Zu den Obhutspflichten gehört es, die Schlüssel zur Mietsache sorgsam aufzubewahren und darauf zu achten, dass sie nicht in Verlust geraten. Das offene liegenlassen eines Schlüsselbundes auf dem Tisch im Behandlungszimmer stellt einen Verstoß gegen diese mietvertragliche Pflicht dar, weil die Lebenserfahrung zeigt, dass Diebe sich des Schlüsselbundes bemächtigen. Mit einer solchen Straftat muss gerade in einer Arztpraxis, in der es auch unter Verschluss gehaltene zur Drogentherapie benötigte Medikamente gibt, gerechnet werden.

IMRRS 2011, 0010

AG Frankfurt/Main, Urteil vom 09.09.2010 - 33 C 2511/10 - 26
Ein Mietverhältnis als Dauerschuldverhältnis verpflichtet die Parteien u.a. dazu, gegen den anderen Vertragsteil keine unberechtigten Forderungen geltend zu machen. Entsprechendes gilt für eine offensichtlich unbegründete Rechtsverteidigung gegen einen begründeten Anspruch.

IMRRS 2011, 0007

OLG Frankfurt, Urteil vom 29.09.2010 - 15 U 63/08
Ein Architekt, der die Übernahme von Architektenleistungen übernimmt, haftet auch ohne Honorarvereinbarung und bei Nichtbestehen einer Haftpflichtversicherung für die ordnungsgemäße Erfüllung seiner Aufgaben.

Online seit 2010
IMRRS 2010, 3556
BGH, Urteil vom 23.11.2010 - VI ZR 245/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2010, 3551

BGH, Urteil vom 09.11.2010 - VI ZR 300/08
Zu der für die Bemessung des Erwerbsschadens erforderlichen Prognose der hypothetischen Einkommensentwicklung, wenn der Geschädigte behauptet, er hätte ohne den Schadensfall in fortgeschrittenem Alter eine gut bezahlte Festanstellung erhalten, der Schädiger dies aber unter Hinweis auf die Lage am Arbeitsmarkt bestreitet.*)

IMRRS 2010, 3550

BGH, Urteil vom 02.12.2010 - IX ZR 247/09
1. Der Anspruch des Gläubigers auf Feststellung des Rechtsgrundes einer vollstreckbaren Forderung als solcher aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung verjährt nicht nach den Vorschriften, welche für die Verjährung des Leistungsanspruchs gelten.*)
2. Trotz Strafbarkeit unterbliebener Abführung von Arbeitnehmerbeiträgen zur Sozialversicherung erleidet der zuständige Versicherungsträger keinen Schaden, wenn die Beitragszahlung im Insolvenzverfahren erfolgreich angefochten worden wäre (Bestätigung von BGH, WM 2001, 162 und BGH, WM 2005, 1180).*)

IMRRS 2010, 3549

BGH, Urteil vom 22.07.2010 - I ZR 139/08
1. Der Betreiber eines Internetmarktplatzes, der Dritten dort die Möglichkeit eröffnet, Verkaufsangebote ohne seine Kenntnisnahme in einem vollautomatischen Verfahren einzustellen, ist nicht verpflichtet, sämtliche Verkaufsangebote, die die Marken eines Markeninhabers anführen, einer manuellen Bildkontrolle darauf zu unterziehen, ob unter den Marken von den Originalerzeugnissen abweichende Produkte angeboten werden.*)
2. Der Betreiber eines Internetmarktplatzes haftet regelmäßig nicht nach §§ 3, 6 Abs. 2 Nr. 6, § 8 Abs. 1 UWG als Täter oder Teilnehmer, wenn in Angeboten mit Formulierungen "ähnlich" oder "wie" auf Marken eines Markeninhabers Bezug genommen wird.*)
3. Die Grundsätze der unberechtigten Schutzrechtsverwarnung nach § 823 Abs. 1 BGB sind auf die wettbewerbsrechtliche Abmahnung nicht übertragbar.*)

IMRRS 2010, 3546

BGH, Urteil vom 01.12.2010 - VIII ZR 241/07
Die Übergangsbestimmung in § 21 Abs. 1 Nr. 3 des Gesetzes für den Vorrang Erneuerbarer Energien vom 21. Juli 2004 (EEG 2004) ist verfassungsgemäß.*)

IMRRS 2010, 3544

OLG Brandenburg, Urteil vom 24.11.2010 - 4 U 120/10
Das Vorhandensein von Aufschüttungen mit durch Ziegel- Schlacke- oder Betonreste verunreinigten Sanden auf dem Grundstücks stellt sich nicht als Sachmangel im Sinne einer fehlenden Eignung für die nach dem Vertrag vorausgesetzte oder die gewöhnliche Verwendung des Grundstücks dar, wenn dadurch die Bebaubarkeit des Grundstücks mit einem weiteren massiven Gebäude erschwert wird. Sofern sich eine solche Bebaubarkeit aus dem Vertrag nicht herleiten lässt, liegt kein Sachmangel vor.

IMRRS 2010, 3543

OLG Dresden, Urteil vom 03.11.2010 - 12 U 782/10
Die Bürgschaftsforderung wird mit der Kündigung der Hauptschuld fällig, wenn in dem Bürgschaftsvertrag kein abweichender Fälligkeitszeitpunkt geregelt wurde.

IMRRS 2010, 3527

OLG Stuttgart, Beschluss vom 01.09.2010 - 7 W 40/10
Eine Rücknahme des Antrags auf Durchführung des selbständigen Beweisverfahrens hat zur Folge, dass der Antragsteller grundsätzlich die Kosten des Verfahrens in entsprechender Anwendung von § 269 Abs. 3 Satz 2 ZPO zu tragen hat

IMRRS 2010, 3523

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.07.2010 - 24 U 233/09
1. Das leasingtypische Dreiecksverhältnis schließt eine vorvertragliche Bindung künftiger Leasingvertragspartner nicht aus.*)
2. Ob eine vorvertragliche Bindung anzunehmen ist, bestimmt sich nach dem Verhalten der Beteiligten im Einzelfall.*)

IMRRS 2010, 3520

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29.04.2010 - 24 U 232/09
Schließt eine Partei einen Mietvertrag im Namen einer Limited nach englischem Recht ab, so wird diese verpflichtet, es sei denn, die Limited ist gar nicht existent.*)

IMRRS 2010, 3517

OLG Köln, Beschluss vom 12.07.2010 - 5 W 24/10
Die Zuständigkeit des ursprünglich nach § 485 Abs. 2 Satz 1 ZPO angerufenen Gerichts für ein selbständiges Beweisverfahren endet und geht auf das Gericht der Hauptsache über erst dann, wenn dieses eine Beweisaufnahme für erforderlich hält und deshalb die Akten des selbständigen Beweisverfahrens beizieht. Eine frühere Erledigung und Einstellung des Verfahrens kommt somit nicht in Betracht.

IMRRS 2010, 3511

BGH, Urteil vom 26.10.2010 - VI ZR 307/09
Die ärztliche Behandlung von Zivildienstleistenden durch Vertragsärzte und Krankenhäuser mit Kassenzulassung im Rahmen der gesetzlichen Heilfürsorge erfolgt nicht in Ausübung eines öffentlichen Amtes.*)

IMRRS 2010, 3507

BGH, Urteil vom 09.11.2010 - VI ZR 303/09
Zu den Voraussetzungen einer erlaubnispflichtigen gewerbsmäßigen Finanzportfolioverwaltung im Sinne des § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 3 KWG.*)

IMRRS 2010, 3506

BGH, Urteil vom 26.10.2010 - VI ZR 230/08
Der Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts gegen eine Presseberichterstattung reicht hinsichtlich der Veröffentlichung von Bildern einerseits und der Wortberichterstattung andererseits unterschiedlich weit.*)

IMRRS 2010, 3501

BGH, Urteil vom 26.10.2010 - VI ZR 190/08
Zur Zulässigkeit der Veröffentlichung kontextbezogener Fotos in einem Presseartikel über ein zeitgeschichtliches Ereignis (Rosenball in Monaco).*)

IMRRS 2010, 3497

BGH, Urteil vom 17.11.2010 - VIII ZR 277/09
1. Der in § 11 Abs. 2 Satz 3 EEG definierte Begriff des Gebäudes ist weit zu verstehen.*)
2. § 11 Abs. 2 Satz 1 EEG setzt nicht voraus, dass das Gebäude, auf dem eine Anlage zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie angebracht wird, vor Anbringung der Anlage bereits als (fertiges) Gebäude bestanden hat.*)
3. Dem Vorhandensein einer nach § 11 Abs. 2 Satz 3 EEG erforderlichen Überdeckung ist genügt, wenn eine als Dach vorgesehene Anlage zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie mit ihrer Ausbildung als Dach eine zuvor bestehende bauliche Anlage zum Gebäude komplettiert.*)
4. § 11 Abs. 2 EEG 2004 stellt keine die Anwendung von § 11 Abs. 3 EEG 2004 verdrängende Spezialregelung dar.*)
5. Ob eine zur Anbringung der Stromerzeugungsanlage benutzte bauliche Anlage vorrangig zu anderen Zwecken als der Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie im Sinne von § 11 Abs. 3 EEG errichtet worden ist, beurteilt sich unter Berücksichtigung der den Errichtungsvorgang prägenden Umstände nach dem funktionalen Verhältnis zwischen der baulichen Anlage und der darauf oder daran zur Erzeugung von Solarstrom angebrachten Anlage. Dabei steht einer Errichtung der baulichen Anlage vorrangig zu anderen Zwecken als der Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie nicht entgegen, dass die Gebäudekonstruktion zur Aufnahme und zum Betrieb der Stromerzeugungsanlagen sowie im Hinblick auf eine zu erzielende Vergütung nach dem EEG eine gewisse Optimierung insbesondere hinsichtlich ihrer Stabilität und Haltbarkeit erfährt.*)

IMRRS 2010, 3493

BGH, Urteil vom 19.10.2010 - VI ZR 123/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2010, 3455

LG Karlsruhe, Beschluss vom 16.06.2010 - 11 S 182/09
Eine Herabsetzung der Vertragsstrafe kommt nicht in Frage, wenn sich ein Hartz IV-Bezieher und Wohnungseigentümer zu einer Vertragsstrafe verpflichtet.

IMRRS 2010, 3448

BGH, Beschluss vom 25.10.2010 - II ZR 219/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2010, 3440

BGH, Urteil vom 26.10.2010 - XI ZR 562/07
1. Zur Frage der konkludenten Genehmigung einer Einzugsermächtigungslastschrift (im Anschluss an das Senatsurteil vom 20. Juli 2010 - XI ZR 236/07, WM 2010, 1546, zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen).*)
2. Stellt ein Schuldner in Kenntnis von Abbuchungen, die im Einzugsermächtigungsverfahren erfolgen, durch konkrete Einzahlungen oder Überweisungen erst ausreichende Kontodeckung sicher, ohne die die kontoführende Bank die Lastschriften nicht ausgeführt hätte, so kann dies für eine Genehmigung der betreffenden Lastschriften durch schlüssiges Verhalten sprechen, wenn die Bank dadurch die Überzeugung gewinnen durfte, die Lastschriftbuchungen würden Bestand haben.*)

IMRRS 2010, 3434

BGH, Beschluss vom 21.06.2010 - II ZR 219/09
1. Dem Mitglied eines Vereins steht ein Anspruch auf Offenbarung der Namen und Anschriften der Mitglieder des Vereins zu, wenn es ein berechtigtes Interesse darlegen kann, dem kein überwiegendes Interesse des Vereins oder berechtigte Belange der Vereinsmitglieder entgegenstehen.*)
2. Ein berechtigtes Interesse eines Vereinsmitglieds, Kenntnis von Namen und Anschriften der übrigen Mitglieder zu erhalten, kann auch außerhalb des unmittelbaren Anwendungsbereichs des § 37 BGB bestehen, wenn das Mitglied nach dem Umständen des konkreten Falles die in der Mitgliederliste enthaltenen Informationen ausnahmsweise benötigt, um das sich aus seiner Mitgliedschaft ergebende Recht auf Mitwirkung an der Willensbildung im Verein wirkungsvoll ausüben zu können.*)

IMRRS 2010, 3424

BGH, Urteil vom 01.07.2010 - I ZR 176/08
Aufgrund des allgemeinen Hinweises in einem Frachtvertrag "ACHTUNG: Diebstahlgefährdete Ware! Wagen wird verplombt!" muss der Spediteur/Frachtführer grundsätzlich nicht davon ausgehen, dass bei der Durchführung der Beförderung eine "besondere Gefahrenlage" besteht, die das Ergreifen besonderer Sicherungsmaßnahmen (insbesondere den Einsatz eines Kastenwagens anstatt eines Planen-Lkw sowie gegebenenfalls den Einsatz eines zweiten Fahrers) erfordert.*)

IMRRS 2010, 3423

BGH, Urteil vom 19.10.2010 - XI ZR 376/09
Ein Darlehensnehmer kann sich gegenüber der seine Fondsbeteiligung finanzierenden Bank in Fällen eines verbundenen Geschäfts mit Erfolg auf einen Einwendungsdurchgriff berufen, wenn er durch vorsätzlich falsche Angaben des Vermittlers zu dem Fondsbeitritt bewogen worden ist, nicht hingegen wenn sein Beitritt durch eine nur fahrlässige Aufklärungspflichtverletzung verursacht wurde (Bestätigung von BGHZ 167, 239 Rn. 27 ff.).*)

IMRRS 2010, 3420

BGH, Beschluss vom 17.11.2010 - IV ZR 143/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2010, 3417

BGH, Urteil vom 04.11.2010 - III ZR 32/10
1. Das Richterspruchprivileg des § 839 Abs. 2 Satz 1 BGB (Amtspflichtverletzung "bei dem Urteil in einer Rechtssache") erfasst auch alle prozessleitenden Maßnahmen, die objektiv darauf gerichtet sind, die Rechtssache durch Urteil zu entscheiden, also die Grundlagen für die Sachentscheidung zu gewinnen.*)
2. Auch außerhalb des Anwendungsbereichs des § 839 Abs. 2 Satz 1 BGB ist der verfassungsrechtliche Grundsatz der richterlichen Unabhängigkeit zu berücksichtigen. Daraus folgt, dass das richterliche Verhalten bei der Prozessführung im Amtshaftungsprozess nur auf seine Vertretbarkeit hin zu überprüfen ist. Bei der Würdigung, ob dem Richter pflichtwidrige Verzögerungen anzulasten sind (§ 839 Abs. 2 Satz 2 BGB), ist zu beachten, dass sich bei zunehmender Verfahrensdauer die Pflicht des Gerichts, sich nachhaltig um eine Förderung und Beendigung des Verfahrens zu bemühen, verdichtet. Der Zeitfaktor ist aber auch bei langer Verfahrensdauer nicht der allein entscheidende Maßstab.*)

IMRRS 2010, 3416

BGH, Urteil vom 05.11.2010 - V ZR 32/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2010, 3402

VGH Bayern, Urteil vom 24.02.2010 - 2 BV 08.2599
1. Maßnahmen und Entscheidungen in Vollzug der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung können (auch) zivilrechtlich gesichert werden. *)
2. Eine baurechtliche Nebenbestimmung, welche die zivilrechtliche dingliche Sicherung einer naturschutzrechtlichen Ausgleichsfläche durch beschränkte persönliche Dienstbarkeit und Reallast aufgibt, ist nicht erforderlich und damit rechtswidrig, wenn die mit ihr verfolgten öffentlichen Zwecke bereits in ausreichendem Maß auf der Grundlage öffentlich-rechtlicher Vorschriften durchgesetzt werden können. Dies ist im Allgemeinen dann anzunehmen, wenn die Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen nach dem anzuwendenden Fachgesetz gegen den Rechtsnachfolger wirken sowie die Ausgleichsflächen auf dem Eingriffsgrundstück liegen und dem Verursacher des naturschutzrechtlichen Eingriffs gehören. *)

IMRRS 2010, 3395

OLG Köln, Beschluss vom 08.10.2010 - 11 U 129/10
Eine selbstständige und klagbare Mitwirkungspflicht des Schuldners besteht nur, soweit seine Mitwirkung erforderlich ist, damit der tatsächliche Erfolg der Leistung eintritt und der Gläubiger sie zu dem angestrebten Zweck verwenden kann.

IMRRS 2010, 3387

BGH, Urteil vom 20.10.2010 - VIII ZR 13/09
Zur Strukturkündigung eines Werkstattvertrags

IMRRS 2010, 3386

BGH, Urteil vom 19.10.2010 - VI ZR 304/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2010, 3385

BGH, Urteil vom 19.10.2010 - VI ZR 248/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
