Immobilien- und Mietrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
3564 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2010
IMRRS 2010, 3191
Prozessuales
BGH, Urteil vom 05.10.2010 - VI ZR 159/09
1. Im Sinne von Art. 13 Abs. 1 LugÜ kann auch ein Schadensersatzanspruch aus § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 32 Abs. 1 KWG ein Anspruch "aus einem Vertrag" sein und damit der Zuständigkeit für Verbrauchersachen unterliegen.*)
2. Für die Anknüpfung an einen Vertrag und die Begründung der Zuständigkeit für Verbrauchersachen nach Art. 13 Abs. 1 Nr. 3 LugÜ genügt, dass sich die Schadenshaftung allgemein auf einen Vertrag bezieht und eine Klage, die auf einer gesetzlichen Grundlage beruht, eine so enge Verbindung zu dem Vertrag aufweist, dass sie von ihm nicht getrennt werden kann (vgl. EuGH, Urteil vom 11. Juli 2002 - Rs. C-96/00 - Slg. 2002 S. I-6367, Gabriel).*)
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IMRRS 2010, 3183
Selbständiges Beweisverfahren
OLG Frankfurt, Beschluss vom 29.07.2010 - 15 W 18/10
Um der Pflicht zur Kostengeringhaltung im Prozess zu genügen, muss der Kläger im Hinblick auf im Rahmen der Einholung eines gerichtlich angeordneten Gutachtens entstandene Kosten nicht in jedem Falle die Einrede der Verjährung erheben.
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IMRRS 2010, 3177
Grundbuchrecht
BGH, Beschluss vom 30.09.2010 - V ZB 206/10
Der (schenkweise) Erwerb einer Eigentumswohnung ist nicht lediglich rechtlich vorteilhaft und bedarf deshalb der Genehmigung des gesetzlichen Vertreters nach § 107 BGB. Auf den Inhalt der Gemeinschaftsordnung, das Bestehen eines Verwaltervertrags oder eines Mietvertrags über die Eigentumswohnung kommt es nicht an.*)
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IMRRS 2010, 3168
Rechtsanwälte
BGH, Urteil vom 07.10.2010 - IX ZR 191/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2010, 3165
Handelsrecht
BGH, Urteil vom 12.05.2010 - I ZR 37/09
Die Bestimmung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, dass "Standzeiten (des Frachtführers) nicht extra vergütet werden", unterliegt der richterlichen Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 3 Satz 1 BGB. Die von § 412 Abs. 3 HGB abweichende Klausel benachteiligt einen Frachtführer i.S. von § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB unangemessen.*)
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IMRRS 2010, 3164
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Urteil vom 06.10.2010 - VIII ZR 210/07
Für die Bestimmung des Ausgleichsanspruchs des Händlers ist bei Neuwagenverkäufen an Leasinggesellschaften regelmäßig der Leasingnehmer als Kunde des Händlers anzusehen, weil die wirtschaftliche Entscheidung zur Anschaffung des Fahrzeugs vom Leasingnehmer getroffen wird (Abgrenzung zu BGH, Urteil vom 11. November 2009 - VIII ZR 249/08, juris).*)
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IMRRS 2010, 3149
Wettbewerbsrecht
BGH, Urteil vom 25.03.2010 - I ZR 130/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2010, 3145
Öffentliches Recht
BGH, Urteil vom 05.10.2010 - I ZR 90/08
Eine für die Bejahung einer pharmakologischen Wirkung eines Stoffes erforderliche Wechselwirkung zwischen seinen Molekülen und Körperzellen liegt auch dann vor, wenn die Moleküle eine ohne sie gegebene Einwirkung anderer Stoffe auf die Körperzellen verhindern.*)
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IMRRS 2010, 3097
Prozessuales
BGH, Urteil vom 05.10.2010 - VI ZR 186/08
1. Trifft ein Schadensereignis ein jüngeres Kind, über dessen berufliche Zukunft aufgrund des eigenen Entwicklungsstands zum Schadenszeitpunkt noch keine zuverlässige Aussage möglich ist, so kann es geboten sein, dass der Tatrichter bei der für die Ermittlung des Erwerbsschadens erforderlichen Prognose auch den Beruf sowie die Vor- und Weiterbildung der Eltern, ihre Qualifikation in der Berufstätigkeit, die beruflichen Pläne für das Kind sowie schulische und berufliche Entwicklungen von Geschwistern berücksichtigt.*)
2. Ergeben sich aufgrund der tatsächlichen Entwicklung des Kindes zwischen dem Zeitpunkt der Schädigung und dem Zeitpunkt der Schadensermittlung (weitere) Anhaltspunkte für seine Begabungen und Fähigkeiten und die Art der möglichen Erwerbstätigkeit ohne den Schadensfall, ist auch dies bei der Prognose zu berücksichtigen und von einem dem entsprechenden normalen beruflichen Werdegang auszugehen.*)
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IMRRS 2010, 3091
Familien- und Erbrecht
BGH, Beschluss vom 05.10.2010 - IV ZR 30/10
1. Ist mit einem Erbvertrag, durch den der Erblasser den Bedachten zum Erben bestimmt, ein gegenseitiger Vertrag unter Lebenden verbunden, in dem der Bedachte sich zum Erbringen von Pflegeleistungen verpflichtet und der Erblasser weitere Verpflichtungen übernimmt (hier: keine Veräußerung oder Belastung seines Hausgrundstücks zu Lebzeiten), so kann letzterer wegen unterbliebener Pflegeleistungen gemäß § 323 BGB von diesem Vertrag und zugleich nach § 2295 BGB vom Erbvertrag zurücktreten.*)
2. Ein derartiger Rücktritt kommt erst dann in Betracht, wenn der Erblasser den Bedachten unter Fristsetzung zuvor vergeblich aufgefordert hat, die im Einzelnen zu bezeichnenden Pflegeleistungen zu erbringen.*)
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IMRRS 2010, 3080
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Urteil vom 30.09.2010 - I ZR 39/09
Trifft den Frachtführer nach Art. 29 Abs. 1 CMR ein qualifiziertes Verschulden, kann der Geschädigte ungeachtet der Beschränkungen des Art. 23 CMR Schadensersatz nach den anwendbaren nationalen Bestimmungen verlangen. Auch in diesem Fall bleibt es dem Geschädigten unbenommen, seinen Schaden auf der Grundlage der Art. 17 bis 28 CMR zu berechnen. Wählt er diesen Weg, bleibt das Haftungssystem der CMR vollständig, also insbesondere einschließlich der Haftungsbeschränkung nach Art. 23 Abs. 3 CMR, anwendbar.*)
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IMRRS 2010, 3057
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Urteil vom 21.09.2010 - VI ZR 265/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2010, 3043
Kaufrecht
BGH, Urteil vom 29.04.2010 - I ZR 66/08
Die dem Verbraucher bei Fernabsatzverträgen gemäß §§ 312c, 355 BGB zu erteilenden Informationen müssen nicht nur vom Unternehmer in einer zur dauerhaften Wiedergabe geeigneten Weise abgegeben werden, sondern auch dem Verbraucher in einer zur dauerhaften Wiedergabe geeigneten Weise zugehen. Dementsprechend reicht die Speicherung dieser Informationen auf der Website des Unternehmers ebenso wenig für das Anlaufen der Widerrufsfrist von zwei Wochen gemäß § 355 Abs. 1 Satz 2 BGB aus wie die Möglichkeit, diese Informationen nach Vertragsschluss bei eBay abzurufen.*)
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IMRRS 2010, 3019
Kaufrecht
BGH, Urteil vom 15.09.2010 - VIII ZR 61/09
Beim Kauf eines Kraftfahrzeugs (hier: eines Wohnmobils) wird allein mit der Beschaffenheitsangabe "Vorführwagen" ein bestimmtes Alter des Fahrzeugs nicht vereinbart. Dies schließt nicht aus, dass der Käufer eines Vorführwagens aufgrund besonderer Umstände im konkreten Fall erwarten darf, dass ein als Vorführwagen angebotenes Fahrzeug ein bestimmtes Alter nicht überschreitet.*)
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IMRRS 2010, 3016
Insolvenzrecht
BGH, Urteil vom 30.09.2010 - IX ZR 178/09
1. Eine im Einziehungsermächtigungsverfahren über das Konto des Schuldners mittels Lastschrift bewirkte Zahlung wird wirksam genehmigt, wenn der mit einem Zustimmungsvorbehalt ausgestattete vorläufige Insolvenzverwalter eine nach Nr. 7 Abs. 4 AGB-Sparkassen a.F. fingierte Genehmigung des Schuldners entweder nach Ablauf der dort bestimmten Sechs-Wochen-Frist genehmigt oder ihr vor dem Ablauf der Frist zustimmt. Eine solche Erklärung ist gegenüber dem Schuldner oder der Schuldnerbank (Zahlstelle), nicht aber gegenüber dem Zahlungsempfänger abzugeben.*)
2. Eine von dem Schuldner im Lastschriftweg veranlasste Zahlung gilt als genehmigt, wenn ihr der danach bestellte, mit einem Zustimmungsvorbehalt ausgestattete vorläufige Insolvenzverwalter bis zum Ablauf der Sechs-Wochen-Frist nach Nr. 7 Abs. 4 AGB-Sparkassen a.F. nicht widerspricht (Aufgabe von BGHZ 174, 84, 92 ff, Rn. 21 ff im Anschluss an BGHZ 177, 69, 81 ff Rn. 30 ff).*)
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IMRRS 2010, 3013
Prozessuales
BGH, Urteil vom 05.10.2010 - VI ZR 286/09
1. Bei mehreren nebeneinander verantwortlichen Schädigern besteht zum Geschädigten grundsätzlich die volle Haftung, ohne dass einer der Schädiger auf den Tatbeitrag des anderen verweisen könnte. Die Last des Schadens ist lediglich im Innenverhältnis nach § 426 Abs. 1 BGB nach den Anteilen an dessen Herbeiführung aufzuteilen.*)
2. Ergreift ein Unfallhelfer nach einem Unfall, bei dem das Ausmaß der Gefährdung und der Hilfebedürftigkeit der beteiligten Verkehrsteilnehmer nicht sogleich zutreffend erkannt werden kann, nicht die aus nachträglicher Sicht vernünftigste Maßnahme, folgt hieraus noch nicht ein Mitverschuldensvorwurf.*)
3. Bei gelegentlichen Hilfeleistungen von sonst an dem Betriebe des Kfz unbeteiligten Personen scheidet ein Haftungsausschluss nach § 8 Nr. 2 StVG regelmäßig aus.*)
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IMRRS 2010, 3008
Sachverständige
LG Hamburg, Urteil vom 05.08.2009 - 325 O 9/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2010, 2976
Mietrecht
AG Brühl, Urteil vom 12.10.2010 - 26 C 140/10
1. Sofern der Vermieter mit dem Betreten des Grundstücks das Recht der Mieter auf ungestörten Besitz ihres Hausgrundstückes rechtwidrig beeinträchtigt, begründet dieser Eingriff anerkanntermaßen eine tatsächliche Vermutung für die Wiederholungsgefahr des Unterlassungsanspruchs.
2. An den Nachweis, dass eine solche Gefahr weggefallen ist, sind hohe Anforderungen zu stellen. Es ist insofern anerkannt, dass das bloße Versprechen, die störende Handlung nicht mehr vorzunehmen, eine solche Wiederholungsgefahr in der Regel nicht ausräumt.
3. In der Regel wird nur ein strafbewährtes, d. h. zukunftssicherndes Versprechen mit einer Unterlassungserklärung eine solche Wiederholungsgefahr überzeugend ausräumen können.
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IMRRS 2010, 2954
Prozessuales
LG Itzehoe, Beschluss vom 02.06.2010 - 1 T 61/10
Die Videoüberwachung des Zuganges zum Gerichtsgebäude steht wegen seiner geringen Eingriffsintensität einer physischen Zutrittsverwehrung nicht gleich. Eine Verletzung des Öffentlichkeitsgrundsatzes ist somit nicht gegeben.
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IMRRS 2010, 2952
Prozessuales
AG Meldorf, Beschluss vom 18.05.2010 - 81 C 305/10
Eine permanente Videoüberwachung im und vor dem Gerichtsgebäde ist mangels konkreter Anhaltspunkte für schwerwiegende Rechtsverletzungen unzulässig.
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IMRRS 2010, 2951
Prozessuales
AG Meldorf, Beschluss vom 20.05.2010 - 81 C 305/10
Eine permanente Videoüberwachung im und vor dem Gerichtsgebäde ist mangels konkreter Anhaltspunkte für schwerwiegende Rechtsverletzungen unzulässig.
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IMRRS 2010, 2942
Handelsrecht
BGH, Urteil vom 22.04.2010 - I ZR 74/08
Schuldner des Aufwendungsersatzanspruchs des Frachtführers aus § 419 Abs. 4 HGB ist - sofern keine Weisung erteilt wurde - grundsätzlich der Absender. Der Empfänger kann nur in Anspruch genommen werden, wenn er entweder eine Weisung erteilt (§ 418 Abs. 2 Satz 3 HGB) oder vom Frachtführer verlangt hat, ihm das Gut gegen Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Frachtvertrag abzuliefern (§ 421 Abs. 1 Satz 1 HGB).*)
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IMRRS 2010, 2940
Steuerrecht
BGH, Urteil vom 23.09.2010 - IX ZR 26/09
1. Der mit der Anmeldung von Umsatzsteuer aus dem Betrieb von Geldspielautomaten betraute Steuerberater braucht den Mandanten auf eine etwaige Gemeinschaftswidrigkeit der Besteuerung erst hinzuweisen, sobald der Bundesfinanzhof dahin lautende Bedenken in einer Entscheidung, die dem Steuerberater bekannt sein muss, äußert.*)
2. Ein Steuerberater braucht eine nicht mit einem Leitsatz versehene Entscheidung des Bundesfinanzhofs, die lediglich in einer nicht amtlichen Entscheidungssammlung, aber in keiner der einschlägigen allgemeinen Fachzeitschriften abgedruckt wurde, vorbehaltlich anderer Hinweise nicht zu kennen.*)
3. Versäumt es der Steuerberater, im Anschluss an die beratungsfehlerfreie Abgabe von Jahresumsatzsteueranmeldungen auf eine danach bekannt gewordene Rechtsprechungsänderung durch einen Antrag auf Neufestsetzung zu reagieren, so beginnt die Verjährung eines Ersatzanspruchs des Mandanten erst mit dem Ende der Festsetzungsfrist zu laufen.*)
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IMRRS 2010, 2892
Prozessuales
BGH, Urteil vom 23.09.2010 - III ZR 246/09
1. Zur Haftung des Veranstalters eines Reit- und Springturniers für die infolge der Verwendung ungeeigneter Fangständer eingetretene Verletzung eines - nicht im Eigentum des Turnierteilnehmers stehenden - Reitpferdes.*)
2. Zur Frage der Kontrolle "Allgemeiner Bestimmungen" der Turnierausschreibung nach Maßgabe der § 305 ff BGB.*)
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IMRRS 2010, 2884
Prozessuales
BGH, Urteil vom 08.06.2010 - XI ZR 349/08
1. Schiedsklauseln in Verträgen ausländischer Broker mit inländischen Verbrauchern sind nach deutschem Recht zu beurteilen und müssen die Form des § 1031 Abs. 5 ZPO einhalten.*)
2. Ein ausländischer Broker beteiligt sich bedingt vorsätzlich an einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung von Kapitalanlegern durch einen inländischen Terminoptionsvermittler, wenn er diesem ohne Überprüfung seines Geschäftsmodells bewusst und offenkundig den unkontrollierten Zugang zu ausländischen Börsen eröffnet.*)
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IMRRS 2010, 2871
Allgemeines Zivilrecht
OLG München, Urteil vom 19.08.2010 - 23 U 5399/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2010, 2830
Öffentliches Baurecht
OLG Nürnberg, Urteil vom 19.07.2010 - 4 U 408/10
1. Die erforderliche Erweiterung einer gemeindlichen Kanalisation kann zu einer deutlichen Umfangserweiterung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit führen (Verlegung von Abwasserrohren in einem landwirtschaftlichen Grundstück).*)
2. Allein die Bezugnahme auf einen Lageplan in der Bewilligungsurkunde der Dienstbarkeit stellt auch dann keine abschließende Begrenzung des Durchmessers der Abwasserrohre dar, wenn der Lageplan Maßangaben enthält.*)
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IMRRS 2010, 2828
Kaufrecht
AG München, Urteil vom 24.02.2010 - 233 C 30299/09
Vor dem Rücktritt vom Kaufvertrag muss der Gläubiger dem Schuldner eine angemessene Nacherfüllungsfrist setzen.
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IMRRS 2010, 2726
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Urteil vom 16.09.2010 - I ZR 197/08
Bei treuhänderischer Registrierung eines Domainnamens richtet sich der Herausgabeanspruch des Treugebers aus § 667 BGB auf Übertragung oder Umschreibung des Domainnamens.*)
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IMRRS 2010, 2681
Allgemeines Zivilrecht
OLG Frankfurt, Urteil vom 17.08.2010 - 17 U 95/08
1. Die von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze zur Abrechnung von vorzeitig beendeten Leasingverträgen sind auf Mietkaufverträge nicht übertragbar.*)
2. Eine Parallelität zum Leasingvertrag besteht aber insoweit, als grundsätzlich nach dem Händlerverkaufswert abzurechnen ist, abzüglich bis zu 10%. Der Verkauf zum Händlereinkaufswert ist nur dann pflichtwidrig, wenn er weniger als 10% unter dem Händlerverkaufspreis liegt.*)
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IMRRS 2010, 2679
Mietrecht
BGH, Beschluss vom 22.06.2010 - VIII ZR 288/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2010, 2675
Bauvertrag
BGH, Beschluss vom 02.09.2010 - VII ZA 8/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2010, 2662
Werkvertrag
OLG Düsseldorf, Urteil vom 24.06.2010 - 5 U 135/09
1. Von einem relativen Fixgeschäft im Sinne des § 323 Abs. 2 Nr.2 BGB ist auszugehen, wenn die Leistung nicht bloß frist- oder termingebunden sein soll, sondern der Gläubiger zusätzlich den Fortbestand seines Leis-tungsinteresses an der Rechtzeitigkeit der Leistung gebunden hat, so dass das Geschäft mit der zeitgerechten Leistung nach dem Parteiwillen "stehen und fallen" soll. Die Formulierung "Lieferzeit: Beginnend am 13.02.2008 nach Absprache, maximal 8 Tage" lässt nicht mit der notwendigen Sicherheit auf eine Fixgeschäftabrede der Vertragsparteien schließen.*)
2. Das Leistungsverlangen des Gläubigers nach Entstehung des Rücktritts-rechts gemäß § 323 BGB lässt das Rücktrittsrecht zunächst unberührt. Wäh-rend des Zeitraums, der ab Zugang des Leistungsverlangens zur sofortigen Erbringung der Leistung üblicherweise erforderlich ist, oder den der Gläubiger dem säumigen Schuldner eingeräumt hat, ist die Befugnis des Gläubigers, die ihm ordnungsgemäß angebotene Leistung zurückweisen zu dürfen bzw. zurückzutreten, nach Treu und Glauben gemäß § 242 BGB suspendiert.*)
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IMRRS 2010, 2642
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Urteil vom 20.07.2010 - EnZR 23/09
Für die gerichtliche Bestimmung eines Stromnetznutzungsentgelts für die Jahre 2003 und 2004 nach § 315 Abs. 3 BGB kann das Gericht mangels anderweitiger Angaben die Ergebnisse der unmittelbar nach Inkrafttreten des Energiewirtschaftsgesetzes 2005 durchgeführten Entgeltgenehmigungsverfahren heranziehen.*)
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IMRRS 2010, 2617
Wettbewerbsrecht
BGH, Urteil vom 31.03.2010 - I ZR 75/08
Eine Werbung mit der Angabe "Nur heute Haushaltsgroßgeräte ohne 19% Mehrwertsteuer" beeinflusst Verbraucher auch dann nicht in unangemessener und unsachlicher Weise i.S. von §§ 3, 4 Nr. 1 UWG bei ihrer Kaufentscheidung, wenn die Werbung erst am Tag des in Aussicht gestellten Rabattes erscheint.*)
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IMRRS 2010, 2614
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Urteil vom 25.03.2010 - I ZR 47/08
Der Begriff der öffentlichen Wiedergabe im Sinne des § 87b Abs. 1 Satz 1 UrhG ist im Blick auf die Bestimmung des Art. 7 Abs. 1 und 2 der Datenbankrichtlinie, deren Umsetzung er dient, richtlinienkonform dahin auszulegen, dass er jedenfalls bei Datenbanken, deren typische Verwertung darin besteht, den Nutzern nur die jeweils sie selbst betreffenden Datensätze zugänglich zu machen, auch das Zurverfügungstellen einzelner Datensätze an einzelne Nutzer erfasst, wenn diese Nutzer in ihrer Gesamtheit eine Öffentlichkeit bilden.*)
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IMRRS 2010, 2598
Verbraucherrecht
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 02.03.2010 - 24 U 136/09
1. Die Anlage 2 zu § 14 Abs. 1, 3 BGB-InfoV enthält keine Vorschriften zur Gestaltung der Widerrufsbelehrung, sondern nur ein Muster, dessen sich der Unternehmer bedienen kann, aber nicht bedienen muss.*)
2. Der bei der Finanzierung verbundener Verträge erforderlichen qualifizierten Widerrufsbelehrung bedarf es im Fall von Kauf- und Verbraucher-Leasingvertrag nicht, weil es sich nicht um verbundene Verträge handelt.*)
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IMRRS 2010, 2581
Immobilien
BVerfG, Urteil vom 07.09.2010 - 1 BvR 851/10
1. Nach den Grundsätzen der beschränkten verfassungsgerichtlichen Überprüfbarkeit fachgerichtlicher Entscheidungen sind die Auslegung und Anwendung des einfachen Gesetzesrechts Aufgabe der Fachgerichte und der Nachprüfung durch das Bundesverfassungsgericht weitgehend entzogen. Das Bundesverfassungsgericht überprüft - abgesehen von Verstößen gegen das Willkürverbot - nur, ob die fachgerichtlichen Entscheidungen Auslegungsfehler enthalten, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung des betroffenen Grundrechts, insbesondere vom Umfang seines Schutzbereichs, beruhen.
2. Die gerichtliche Kontrolle der Allgemeinen Geschäftsbedingungen kompensiert die mangelnde Verhandlungsmacht des Vertragspartners des Verwenders. Deshalb ist sie als solche auch dann verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, wenn der Verwender sich auf die durch Art. 12 Abs. 1 GG geschützte Berufsfreiheit berufen kann. Die Inhaltskontrolle Allgemeiner Geschäftsbedingungen zeichnet sich gerade dadurch aus, dass sie der Herstellung praktischer Konkordanz zwischen der jeweils grundrechtlich geschützten Privatautonomie des Verwenders wie der anderen Vertragspartei dient.
3. Die fachgerichtliche Würdigung des zugrunde liegenden Lebenssachverhalts, insbesondere die vom Bundesgerichtshof angenommene Abweichung der Klausel vom Leitbild des § 4 AVBGasV zum Nachteil der Gaskunden, lässt eine Verletzung von spezifischem Verfassungsrecht nicht erkennen.
4. Der Eingriff in das vertragliche Äquivalenzverhältnis, der sich faktisch zugunsten der Kunden auswirkt, ist aber nur die Reaktion auf die verfassungsrechtlich nicht zu beanstandende Feststellung des Bundesgerichtshofs, dass die umstrittene Preisanpassungsklausel ihrerseits eine unzulässige Verschiebung des vereinbarten Äquivalenzverhältnisses in die umgekehrte Richtung, nämlich zu Gunsten der Beschwerdeführerin bewirkt hätte.
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IMRRS 2010, 2580
Immobilien
BVerfG, Urteil vom 07.09.2010 - 1 BvR 2160/09
1. Nach den Grundsätzen der beschränkten verfassungsgerichtlichen Überprüfbarkeit fachgerichtlicher Entscheidungen sind die Auslegung und Anwendung des einfachen Gesetzesrechts Aufgabe der Fachgerichte und der Nachprüfung durch das Bundesverfassungsgericht weitgehend entzogen. Das Bundesverfassungsgericht überprüft - abgesehen von Verstößen gegen das Willkürverbot - nur, ob die fachgerichtlichen Entscheidungen Auslegungsfehler enthalten, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung des betroffenen Grundrechts, insbesondere vom Umfang seines Schutzbereichs, beruhen.
2. Die gerichtliche Kontrolle der Allgemeinen Geschäftsbedingungen kompensiert die mangelnde Verhandlungsmacht des Vertragspartners des Verwenders. Deshalb ist sie als solche auch dann verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, wenn der Verwender sich auf die durch Art. 12 Abs. 1 GG geschützte Berufsfreiheit berufen kann. Die Inhaltskontrolle Allgemeiner Geschäftsbedingungen zeichnet sich gerade dadurch aus, dass sie der Herstellung praktischer Konkordanz zwischen der jeweils grundrechtlich geschützten Privatautonomie des Verwenders wie der anderen Vertragspartei dient.
3. Die fachgerichtliche Würdigung des zugrunde liegenden Lebenssachverhalts, insbesondere die vom Bundesgerichtshof angenommene Abweichung der Klausel vom Leitbild des § 4 AVBGasV zum Nachteil der Gaskunden, lässt eine Verletzung von spezifischem Verfassungsrecht nicht erkennen.
4. Der Eingriff in das vertragliche Äquivalenzverhältnis, der sich faktisch zugunsten der Kunden auswirkt, ist aber nur die Reaktion auf die verfassungsrechtlich nicht zu beanstandende Feststellung des Bundesgerichtshofs, dass die umstrittene Preisanpassungsklausel ihrerseits eine unzulässige Verschiebung des vereinbarten Äquivalenzverhältnisses in die umgekehrte Richtung, nämlich zu Gunsten der Beschwerdeführerin bewirkt hätte.
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IMRRS 2010, 2575
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Urteil vom 04.08.2010 - XII ZR 118/08
Im Rahmen einer Gebrauchsüberlassung aus Gefälligkeit kann eine verschuldensunabhängige Haftung des Begünstigten für die Beschädigung des überlassenen Gegenstandes durch einen Dritten, an den der Gegenstand vom Begünstigten ohne Wissen des Gefälligen weitergegeben worden ist, nicht durch eine entsprechende Anwendung des § 603 Satz 2 BGB begründet werden.*)
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IMRRS 2010, 2572
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Urteil vom 19.07.2010 - II ZR 23/09
Die Entscheidung, als Vereinsbeitrag nicht einen von vornherein festgelegten Betrag zu erheben, sondern ihn variabel, bezogen auf den Umsatz des Vorjahres zu ermitteln, ist keine das Vereinsleben bestimmende und daher in die Satzung aufzunehmende Grundsatzentscheidung (vgl. BGHZ 130, 243 in Abgrenzung zu BGHZ 105, 306).*)
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IMRRS 2010, 2561
Immobilien
BGH, Urteil vom 04.08.2010 - XII ZR 14/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2010, 2527
Prozessuales
BGH, Urteil vom 13.07.2010 - VI ZR 259/09
1. Der Schädiger kann den Geschädigten unter dem Gesichtspunkt der Schadensminderungspflicht gemäß § 254 Abs. 2 BGB auf eine günstigere Reparaturmöglichkeit in einer mühelos und ohne Weiteres zugänglichen "freien Fachwerkstatt" verweisen, wenn er darlegt und gegebenenfalls beweist, dass eine Reparatur in dieser Werkstatt vom Qualitätsstandard her der Reparatur in einer markengebundenen Fachwerkstatt entspricht, und wenn er gegebenenfalls vom Geschädigten aufgezeigte Umstände widerlegt, die diesem eine Reparatur außerhalb der markengebundenen Fachwerkstatt unzumutbar machen würden (vgl. Senatsurteile vom 20. Oktober 2009 - VI ZR 53/09 - VersR 2010, 225, zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen; vom 23. Februar 2010 - VI ZR 91/09 - VersR 2010, 923; vom 22. Juni 2010 - VI ZR 337/09 - und - VI ZR 302/08 - jeweils z.V.b.).*)
2. Für die tatrichterliche Beurteilung der Gleichwertigkeit der Reparaturmöglichkeit gilt auch im Rahmen des § 254 Abs. 2 Satz 1 BGB das erleichterte Beweismaß des § 287 ZPO.*)
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IMRRS 2010, 2522
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Urteil vom 18.03.2010 - I ZR 181/08
Kann der Auftraggeber des Hauptfrachtführers seinen bei der Beförderung des Gutes entstandenen Schaden vom ausführenden Frachtführer nur in dem Umfang ersetzt verlangen, den er mit seinem Vertragspartner, dem Hauptfrachtführer, vereinbart hat, so ist der Hauptfrachtführer aus dem mit seinem Auftraggeber geschlossenen Vertrag verpflichtet, den überschießenden Differenzbetrag im Wege der Drittschadensliquidation gegenüber dem ausführenden Frachtführer geltend zu machen und diesen Anspruch gegebenenfalls seinem Auftraggeber abzutreten. Dem kann der ausführende Frachtführer nicht mit Erfolg § 437 Abs. 2 HGB entgegenhalten, da diese Bestimmung nur für Einwendungen gilt, die sich gegen den gesetzlichen Anspruch des Geschädigten aus § 437 Abs. 1 HGB richten.*)
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IMRRS 2010, 2511
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 04.08.2010 - VII ZR 207/08
1. Zur Bedeutung eines vom Auftraggeber erklärten Einverständnisses mit einer Mängelbeseitigungsmaßnahme.
2. Zur Schadensminderungspflicht des Auftraggebers im Zusammenhang mit der Durchführung von Mängelbeseitigungsleistungen.
3. Ein Feststellungsurteil unter Vorbehalt der Bestimmung eines Mitverursachungsanteils ist unzulässig.
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IMRRS 2010, 2501
Mietrecht
KG, Beschluss vom 10.06.2010 - 8 U 11/10
1. Der Zugang des Benachrichtigungsscheines ersetzt nicht den Zugang des Einschreibebriefes.*)
2. Der Empfänger einer Benachrichtigung über die Niederlegung einer Zustellung ist nicht ohne weiteres gehalten, das für ihn niedergelegte Schriftstück abzuholen.*)
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IMRRS 2010, 2469
Familien- und Erbrecht
BGH, Urteil vom 21.07.2010 - XII ZR 180/09
Zur rechtlichen Behandlung von Zuwendungen der Schwiegereltern an Schwiegerkinder nach Trennung oder Scheidung (im Anschluss an Senatsurteil vom 3. Februar 2010 - XII ZR 189/06 - FamRZ 2010, 958 f.).*)
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IMRRS 2010, 2439
Allgemeines Zivilrecht
OLG Koblenz, Urteil vom 12.02.2009 - 6 U 111/08
1. Erfüllungsgehilfe im Sinne des § 278 BGB ist nicht nur derjenige, der in Erfüllung bereits übernommener vertraglicher Verpflichtungen eines anderen für diesen tätig wird, sondern auch derjenige, dem einer der Vertragspartner die Führung der wesentlichen Vertragsverhandlungen überlassen hat. Ein solches kann anzunehmen sein, wenn im Bereich der Automobil-Zulieferindustrie mehrere Unternehmen eines Konzerns in der Weise arbeitsteilig zusammenwirken, dass ein Unternehmen die Serienfertigung, ein anderes Prototyping und Entwicklung einschließlich der Kalkulation und der Preisverhandlungen für die Serienfertigung übernehmen.*)
2. Bei einer auf längere Dauer angelegten Lieferbeziehung kann sich der Besteller jedenfalls dann nicht auf einen behaupteten Handelsbrauch berufen, nach dem die Preise jedes Jahr gegenüber dem Vorjahr in einem bestimmten Umfang zu reduzieren seien (Gewährung von Savings), wenn die Parteien vertragliche Vereinbarungen darüber getroffen haben, wie die zwischen ihnen geltenden Preise an die Preisentwicklung auf dem Markt einschließlich der Zuliefererpreise anzupassen sind.*)
3. Die Vertragsklausel "Der Auftragnehmer verpflichtet sich, ... die Preise auf wettbewerbsfähigem Niveau zu halten ..." verpflichtet den Auftragnehmer nicht ohne weiteres, seine Preise auf das Niveau derjenigen des preisgünstigsten Konkurrenzunternehmens abzusenken. Sie begründet lediglich die Pflicht, die bei Vertragsschluss vorhandene Relation zum Preisniveau der maßgeblichen Wettbewerber beizubehalten.*)
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IMRRS 2010, 2436
Werkvertrag
KG, Urteil vom 09.04.2009 - 19 U 21/08
1. Der zwischen einem Eisenbahninfrastrukturunternehmen (Infrastrukturunternehmen) und einem privaten Eisenbahnverkehrsunternehmen geschlossene Infrastrukturvertrag ist nicht als Werkvertrag, sondern als Mietvertrag zu qualifizieren.*)
2. Die Gewährung des räumlichen Nutzungsrechtes der Schienentrasse gibt dem Infrastrukturvertrag sein Gepräge. Daneben vom Infrastrukturunternehmen geschuldete Planungs- und Koordinationsleistungen (Bedienen von Weichen, Signalen, etc.) haben lediglich dienende Funktion.*)
3. Die sich aus dem Infrastrukturvertrag ergebende Leistungspflicht des Infrastrukturunternehmens ist nicht im Sinne einer "Pünktlichkeitsgarantie" erfolgsbezogen. Das Infrastrukturunternehmen ist lediglich zu einer diskriminierungsfreien Eröffnung der von ihr vorgehaltenen Eisenbahninfrastruktur verpflichtet. Ein Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot liegt nur dann vor, wenn das Eisenbahnverkehrsunternehmen bei der Erbringung der für die Steuerung- und Zugsicherung erforderlichen Dienste gegenüber anderen Eisenbahnverkehrsunternehmen, insbesondere bei der Abwicklung von Betriebsstörungen benachteiligt. Eine Diskriminierung in diesem Sinne war aus tatsächlichen Gründen nicht festzustellen.*)
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IMRRS 2010, 2424
Wohnungseigentum
BGH, Urteil vom 14.07.2010 - VIII ZR 6/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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