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Sachgebiet: Allgemeines Zivilrecht

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Online seit 2010

IMRRS 2010, 2598
VerbraucherrechtVerbraucherrecht
Gestaltung der Widerrufsbelehrung

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 02.03.2010 - 24 U 136/09

1. Die Anlage 2 zu § 14 Abs. 1, 3 BGB-InfoV enthält keine Vorschriften zur Gestaltung der Widerrufsbelehrung, sondern nur ein Muster, dessen sich der Unternehmer bedienen kann, aber nicht bedienen muss.*)

2. Der bei der Finanzierung verbundener Verträge erforderlichen qualifizierten Widerrufsbelehrung bedarf es im Fall von Kauf- und Verbraucher-Leasingvertrag nicht, weil es sich nicht um verbundene Verträge handelt.*)

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IMRRS 2010, 2581
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Vertragsrecht - Unwirksamkeit von Preiserhöhungen in Erdgas-Sonderverträgen

BVerfG, Urteil vom 07.09.2010 - 1 BvR 851/10

1. Nach den Grundsätzen der beschränkten verfassungsgerichtlichen Überprüfbarkeit fachgerichtlicher Entscheidungen sind die Auslegung und Anwendung des einfachen Gesetzesrechts Aufgabe der Fachgerichte und der Nachprüfung durch das Bundesverfassungsgericht weitgehend entzogen. Das Bundesverfassungsgericht überprüft - abgesehen von Verstößen gegen das Willkürverbot - nur, ob die fachgerichtlichen Entscheidungen Auslegungsfehler enthalten, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung des betroffenen Grundrechts, insbesondere vom Umfang seines Schutzbereichs, beruhen.

2. Die gerichtliche Kontrolle der Allgemeinen Geschäftsbedingungen kompensiert die mangelnde Verhandlungsmacht des Vertragspartners des Verwenders. Deshalb ist sie als solche auch dann verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, wenn der Verwender sich auf die durch Art. 12 Abs. 1 GG geschützte Berufsfreiheit berufen kann. Die Inhaltskontrolle Allgemeiner Geschäftsbedingungen zeichnet sich gerade dadurch aus, dass sie der Herstellung praktischer Konkordanz zwischen der jeweils grundrechtlich geschützten Privatautonomie des Verwenders wie der anderen Vertragspartei dient.

3. Die fachgerichtliche Würdigung des zugrunde liegenden Lebenssachverhalts, insbesondere die vom Bundesgerichtshof angenommene Abweichung der Klausel vom Leitbild des § 4 AVBGasV zum Nachteil der Gaskunden, lässt eine Verletzung von spezifischem Verfassungsrecht nicht erkennen.

4. Der Eingriff in das vertragliche Äquivalenzverhältnis, der sich faktisch zugunsten der Kunden auswirkt, ist aber nur die Reaktion auf die verfassungsrechtlich nicht zu beanstandende Feststellung des Bundesgerichtshofs, dass die umstrittene Preisanpassungsklausel ihrerseits eine unzulässige Verschiebung des vereinbarten Äquivalenzverhältnisses in die umgekehrte Richtung, nämlich zu Gunsten der Beschwerdeführerin bewirkt hätte.

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IMRRS 2010, 2580
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Vertragsrecht - Unwirksamkeit von Preiserhöhungen in Erdgas-Sonderverträgen

BVerfG, Urteil vom 07.09.2010 - 1 BvR 2160/09

1. Nach den Grundsätzen der beschränkten verfassungsgerichtlichen Überprüfbarkeit fachgerichtlicher Entscheidungen sind die Auslegung und Anwendung des einfachen Gesetzesrechts Aufgabe der Fachgerichte und der Nachprüfung durch das Bundesverfassungsgericht weitgehend entzogen. Das Bundesverfassungsgericht überprüft - abgesehen von Verstößen gegen das Willkürverbot - nur, ob die fachgerichtlichen Entscheidungen Auslegungsfehler enthalten, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung des betroffenen Grundrechts, insbesondere vom Umfang seines Schutzbereichs, beruhen.

2. Die gerichtliche Kontrolle der Allgemeinen Geschäftsbedingungen kompensiert die mangelnde Verhandlungsmacht des Vertragspartners des Verwenders. Deshalb ist sie als solche auch dann verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, wenn der Verwender sich auf die durch Art. 12 Abs. 1 GG geschützte Berufsfreiheit berufen kann. Die Inhaltskontrolle Allgemeiner Geschäftsbedingungen zeichnet sich gerade dadurch aus, dass sie der Herstellung praktischer Konkordanz zwischen der jeweils grundrechtlich geschützten Privatautonomie des Verwenders wie der anderen Vertragspartei dient.

3. Die fachgerichtliche Würdigung des zugrunde liegenden Lebenssachverhalts, insbesondere die vom Bundesgerichtshof angenommene Abweichung der Klausel vom Leitbild des § 4 AVBGasV zum Nachteil der Gaskunden, lässt eine Verletzung von spezifischem Verfassungsrecht nicht erkennen.

4. Der Eingriff in das vertragliche Äquivalenzverhältnis, der sich faktisch zugunsten der Kunden auswirkt, ist aber nur die Reaktion auf die verfassungsrechtlich nicht zu beanstandende Feststellung des Bundesgerichtshofs, dass die umstrittene Preisanpassungsklausel ihrerseits eine unzulässige Verschiebung des vereinbarten Äquivalenzverhältnisses in die umgekehrte Richtung, nämlich zu Gunsten der Beschwerdeführerin bewirkt hätte.

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IMRRS 2010, 2575
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Schadensrecht - Gebrauchsüberlassung eines Fahrzeugs aus Gefälligkeit

BGH, Urteil vom 04.08.2010 - XII ZR 118/08

Im Rahmen einer Gebrauchsüberlassung aus Gefälligkeit kann eine verschuldensunabhängige Haftung des Begünstigten für die Beschädigung des überlassenen Gegenstandes durch einen Dritten, an den der Gegenstand vom Begünstigten ohne Wissen des Gefälligen weitergegeben worden ist, nicht durch eine entsprechende Anwendung des § 603 Satz 2 BGB begründet werden.*)

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IMRRS 2010, 2572
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Vereinsrecht - Erhebung des Vereinsbeitrags nach Umsatz

BGH, Urteil vom 19.07.2010 - II ZR 23/09

Die Entscheidung, als Vereinsbeitrag nicht einen von vornherein festgelegten Betrag zu erheben, sondern ihn variabel, bezogen auf den Umsatz des Vorjahres zu ermitteln, ist keine das Vereinsleben bestimmende und daher in die Satzung aufzunehmende Grundsatzentscheidung (vgl. BGHZ 130, 243 in Abgrenzung zu BGHZ 105, 306).*)

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IMRRS 2010, 2561
ImmobilienImmobilien
Schadensrecht - Nutzungsentschädigung für Miteigentumshaus nach Ehescheidung

BGH, Urteil vom 04.08.2010 - XII ZR 14/09

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2010, 2527
ProzessualesProzessuales
Schadensrecht - Reparatur in Markenwerkstatt oder freie Fachwerkstatt?

BGH, Urteil vom 13.07.2010 - VI ZR 259/09

1. Der Schädiger kann den Geschädigten unter dem Gesichtspunkt der Schadensminderungspflicht gemäß § 254 Abs. 2 BGB auf eine günstigere Reparaturmöglichkeit in einer mühelos und ohne Weiteres zugänglichen "freien Fachwerkstatt" verweisen, wenn er darlegt und gegebenenfalls beweist, dass eine Reparatur in dieser Werkstatt vom Qualitätsstandard her der Reparatur in einer markengebundenen Fachwerkstatt entspricht, und wenn er gegebenenfalls vom Geschädigten aufgezeigte Umstände widerlegt, die diesem eine Reparatur außerhalb der markengebundenen Fachwerkstatt unzumutbar machen würden (vgl. Senatsurteile vom 20. Oktober 2009 - VI ZR 53/09 - VersR 2010, 225, zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen; vom 23. Februar 2010 - VI ZR 91/09 - VersR 2010, 923; vom 22. Juni 2010 - VI ZR 337/09 - und - VI ZR 302/08 - jeweils z.V.b.).*)

2. Für die tatrichterliche Beurteilung der Gleichwertigkeit der Reparaturmöglichkeit gilt auch im Rahmen des § 254 Abs. 2 Satz 1 BGB das erleichterte Beweismaß des § 287 ZPO.*)

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IMRRS 2010, 2522
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Schadensverursachung durch den Unterfrachtführer

BGH, Urteil vom 18.03.2010 - I ZR 181/08

Kann der Auftraggeber des Hauptfrachtführers seinen bei der Beförderung des Gutes entstandenen Schaden vom ausführenden Frachtführer nur in dem Umfang ersetzt verlangen, den er mit seinem Vertragspartner, dem Hauptfrachtführer, vereinbart hat, so ist der Hauptfrachtführer aus dem mit seinem Auftraggeber geschlossenen Vertrag verpflichtet, den überschießenden Differenzbetrag im Wege der Drittschadensliquidation gegenüber dem ausführenden Frachtführer geltend zu machen und diesen Anspruch gegebenenfalls seinem Auftraggeber abzutreten. Dem kann der ausführende Frachtführer nicht mit Erfolg § 437 Abs. 2 HGB entgegenhalten, da diese Bestimmung nur für Einwendungen gilt, die sich gegen den gesetzlichen Anspruch des Geschädigten aus § 437 Abs. 1 HGB richten.*)

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IMRRS 2010, 2511
ProzessualesProzessuales
Bauvertrag -Herstellung einer nicht der Ausschreibung entsprechenden Bodenplatte

BGH, Beschluss vom 04.08.2010 - VII ZR 207/08

1. Zur Bedeutung eines vom Auftraggeber erklärten Einverständnisses mit einer Mängelbeseitigungsmaßnahme.

2. Zur Schadensminderungspflicht des Auftraggebers im Zusammenhang mit der Durchführung von Mängelbeseitigungsleistungen.

3. Ein Feststellungsurteil unter Vorbehalt der Bestimmung eines Mitverursachungsanteils ist unzulässig.

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IMRRS 2010, 2501
Mit Beitrag
MietrechtMietrecht
Zugang des Einschreibebriefes

KG, Beschluss vom 10.06.2010 - 8 U 11/10

1. Der Zugang des Benachrichtigungsscheines ersetzt nicht den Zugang des Einschreibebriefes.*)

2. Der Empfänger einer Benachrichtigung über die Niederlegung einer Zustellung ist nicht ohne weiteres gehalten, das für ihn niedergelegte Schriftstück abzuholen.*)

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IMRRS 2010, 2469
Familien- und ErbrechtFamilien- und Erbrecht
Familienrecht - Zuwendung der Schwiegereltern nach Trennung oder Scheidung

BGH, Urteil vom 21.07.2010 - XII ZR 180/09

Zur rechtlichen Behandlung von Zuwendungen der Schwiegereltern an Schwiegerkinder nach Trennung oder Scheidung (im Anschluss an Senatsurteil vom 3. Februar 2010 - XII ZR 189/06 - FamRZ 2010, 958 f.).*)

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IMRRS 2010, 2439
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Sonstiges Zivilrecht - Erfüllungsgehilfe: Führung wesentlicher Verhandlungen?

OLG Koblenz, Urteil vom 12.02.2009 - 6 U 111/08

1. Erfüllungsgehilfe im Sinne des § 278 BGB ist nicht nur derjenige, der in Erfüllung bereits übernommener vertraglicher Verpflichtungen eines anderen für diesen tätig wird, sondern auch derjenige, dem einer der Vertragspartner die Führung der wesentlichen Vertragsverhandlungen überlassen hat. Ein solches kann anzunehmen sein, wenn im Bereich der Automobil-Zulieferindustrie mehrere Unternehmen eines Konzerns in der Weise arbeitsteilig zusammenwirken, dass ein Unternehmen die Serienfertigung, ein anderes Prototyping und Entwicklung einschließlich der Kalkulation und der Preisverhandlungen für die Serienfertigung übernehmen.*)

2. Bei einer auf längere Dauer angelegten Lieferbeziehung kann sich der Besteller jedenfalls dann nicht auf einen behaupteten Handelsbrauch berufen, nach dem die Preise jedes Jahr gegenüber dem Vorjahr in einem bestimmten Umfang zu reduzieren seien (Gewährung von Savings), wenn die Parteien vertragliche Vereinbarungen darüber getroffen haben, wie die zwischen ihnen geltenden Preise an die Preisentwicklung auf dem Markt einschließlich der Zuliefererpreise anzupassen sind.*)

3. Die Vertragsklausel "Der Auftragnehmer verpflichtet sich, ... die Preise auf wettbewerbsfähigem Niveau zu halten ..." verpflichtet den Auftragnehmer nicht ohne weiteres, seine Preise auf das Niveau derjenigen des preisgünstigsten Konkurrenzunternehmens abzusenken. Sie begründet lediglich die Pflicht, die bei Vertragsschluss vorhandene Relation zum Preisniveau der maßgeblichen Wettbewerber beizubehalten.*)

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IMRRS 2010, 2436
WerkvertragWerkvertrag
Abgrenzung Werkvertrag/Mietvertrag

KG, Urteil vom 09.04.2009 - 19 U 21/08

1. Der zwischen einem Eisenbahninfrastrukturunternehmen (Infrastrukturunternehmen) und einem privaten Eisenbahnverkehrsunternehmen geschlossene Infrastrukturvertrag ist nicht als Werkvertrag, sondern als Mietvertrag zu qualifizieren.*)

2. Die Gewährung des räumlichen Nutzungsrechtes der Schienentrasse gibt dem Infrastrukturvertrag sein Gepräge. Daneben vom Infrastrukturunternehmen geschuldete Planungs- und Koordinationsleistungen (Bedienen von Weichen, Signalen, etc.) haben lediglich dienende Funktion.*)

3. Die sich aus dem Infrastrukturvertrag ergebende Leistungspflicht des Infrastrukturunternehmens ist nicht im Sinne einer "Pünktlichkeitsgarantie" erfolgsbezogen. Das Infrastrukturunternehmen ist lediglich zu einer diskriminierungsfreien Eröffnung der von ihr vorgehaltenen Eisenbahninfrastruktur verpflichtet. Ein Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot liegt nur dann vor, wenn das Eisenbahnverkehrsunternehmen bei der Erbringung der für die Steuerung- und Zugsicherung erforderlichen Dienste gegenüber anderen Eisenbahnverkehrsunternehmen, insbesondere bei der Abwicklung von Betriebsstörungen benachteiligt. Eine Diskriminierung in diesem Sinne war aus tatsächlichen Gründen nicht festzustellen.*)

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IMRRS 2010, 2424
WohnungseigentumWohnungseigentum
Vertragsrecht - Konkludente Preiserhöhung bei Gas-Sondervertragskunden!

BGH, Urteil vom 14.07.2010 - VIII ZR 6/08

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2010, 2414
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Vertragsrecht - Auslegung eines Vertrags

OLG Brandenburg, Urteil vom 07.07.2010 - 3 U 135/09

(Ohne amtliche Leitsätze)

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IMRRS 2010, 2407
Mit Beitrag
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Schadensrecht - Kein Schmerzensgeld beim Ausgleichsanspruch nach § 906 BGB

BGH, Urteil vom 23.07.2010 - V ZR 142/09

Der Ausgleichsanspruch nach § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB gewährt kein Schmerzensgeld.*)

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IMRRS 2010, 2406
Banken & FinanzenBanken & Finanzen
Aktienrecht - Anrechnung von Steuervorteilen im Schadensersatzprozess

BGH, Urteil vom 15.07.2010 - III ZR 336/08

1. Eine Anrechnung von Steuervorteilen, die sich aus einer Kapitalanlage ergeben, kommt im Schadensersatzprozess des Anlegers grundsätzlich nicht in Betracht, wenn auch die Schadensersatzleistung der Besteuerung unterliegt.*)

2. Die Durchsetzung des Schadensersatzanspruchs würde unzumutbar erschwert, wenn die bereits bekannten Steuervorteile aus der Kapitalanlage auf den Schadensersatzanspruch angerechnet würden und es dem Geschädigten überlassen bliebe, die aus der Versteuerung der Ersatzleistung entstehenden Nachteile zu einem späteren Zeitpunkt geltend zu machen.*)

3. Eine nähere Berechnung ist nur dann erforderlich, wenn Anhaltspunkte für außergewöhnliche Steuervorteile bestehen, die dem Geschädigten unter Berücksichtigung der Steuerbarkeit der Ersatzleistung verbleiben; für solche Umstände trägt der Schädiger die Darlegungs- und Beweislast.*)

4. Rechnerische Vorteile, die sich daraus ergeben können, dass dem Geschädigten eine Tarifermäßigung nach § 34 Abs. 1, 3 EStG oder eine allgemeine Absenkung der Steuersätze zugute kommt, begründen keine außergewöhnlichen Steuervorteile, die den Schädiger von seiner Schadensersatzpflicht entlasten müssten. Das gleiche gilt, wenn der Geschädigte wegen einer Verschlechterung seiner Einkommenssituation im Zeitpunkt der Ersatzleistung einer milderen Besteuerung unterliegt.*)

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IMRRS 2010, 2405
ProzessualesProzessuales
Vertretungsrecht - Vertretung der Gesellschaft bürgerlichen Rechts

BGH, Urteil vom 19.07.2010 - II ZR 56/09

1. Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts wird gerichtlich durch alle Gesellschafter vertreten, denen die Geschäftsführungsbefugnis zusteht, soweit der Gesellschaftsvertrag keine abweichenden Regelungen enthält.*)

2. Die Gesellschafter können einen Vertretungsmangel durch Eintritt in den Prozess als gesetzliche Vertreter und Genehmigung der bisherigen Prozessführung heilen.*)

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IMRRS 2010, 2402
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Zur Ablösung einer Grundschuld durch Aufrechnung

BGH, Urteil vom 16.07.2010 - V ZR 215/09

Durch die Aufrechnung mit einer Gegenforderung kann eine Grundschuld nur abgelöst werden, wenn der Duldungsanspruch durch die Aufrechnung vollständig abgelöst oder der fehlende Betrag zusammen mit der Aufrechnung im Wege der Zahlung erbracht wird.*)

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IMRRS 2010, 2375
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Schadensrecht - Steuernachteile aus zuerkanntem Schadensersatzanspruch

BGH, Urteil vom 15.07.2010 - III ZR 337/08

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2010, 2357
WerkvertragWerkvertrag
Vertrag über die Generierung von E-Mail-Adressen = Werkvertrag?

OLG München, Urteil vom 08.10.2009 - 23 U 1818/09

Auf einen Vertrag über die Generierung von E-Mail-Adressen Dritter im Internet und deren anschließende Veräußerung finden Kaufvertragsrecht und § 377 HGB Anwendung.

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IMRRS 2010, 2348
WettbewerbsrechtWettbewerbsrecht
Kartellrecht - Beeinträchtigung eines Datendienstleisters durch die Telekom?

BGH, Urteil vom 29.06.2010 - KZR 47/07

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2010, 2346
GesellschaftsrechtGesellschaftsrecht
Prospektmängel und Aufklärungspflichtverletzung

BGH, Urteil vom 15.07.2010 - III ZR 322/08

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2010, 2341
GesellschaftsrechtGesellschaftsrecht
Prospektmängel und Aufklärungspflichtverletzung

BGH, Urteil vom 15.07.2010 - III ZR 338/08

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2010, 2336
GesellschaftsrechtGesellschaftsrecht
Prospektmängel und Aufklärungspflichtverletzung

BGH, Urteil vom 15.07.2010 - III ZR 323/08

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2010, 2332
Banken & FinanzenBanken & Finanzen
Aktienrecht - Verbraucherschutz bei geschlossenem Immobilienfonds

BGH, Beschluss vom 12.07.2010 - II ZR 189/09

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2010, 2323
GesellschaftsrechtGesellschaftsrecht
Nichtige Geschäftsanteilsübertragungen bei Treuhand-GbR

BGH, Urteil vom 20.07.2010 - XI ZR 465/07

Die Grundsätze über die fehlerhafte Gesellschaft sind auch im Fall der nichtigen Übertragung von Geschäftsanteilen einer Fonds-GbR anwendbar.*)

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IMRRS 2010, 2322
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Vertragsrecht - Bindung eines Verbrauchers an Onlinespiel-Benutzeraccount

BGH, Urteil vom 11.02.2010 - I ZR 178/08

Der urheberrechtliche Grundsatz der Erschöpfung des Verbreitungsrechts wird nicht berührt, wenn der Berechtigte das von ihm geschaffene, auf DVD vertriebene Computerspiel so programmiert, dass es erst nach der online erfolgten Zuweisung einer individuellen Kennung genutzt werden kann, und wenn er sich vertraglich ausbedingt, dass diese Kennung nicht an Dritte weitergegeben werden darf. Dies gilt auch dann, wenn die DVD mit dem Computerspiel wegen der ohne Kennung eingeschränkten Spielmöglichkeiten vom Ersterwerber praktisch nicht mehr weiterveräußert werden kann.*)

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IMRRS 2010, 2320
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Familienrecht - Ausgleichspflicht eines Ehegatten für Eigentumswohnungs-Darlehen

BGH, Urteil vom 21.07.2010 - XII ZR 104/08

Zur Ausgleichspflicht eines Ehegatten für ein Darlehen, das der andere Ehegatte von seinen Eltern zur Finanzierung einer von den Eheleuten gemeinsam erworbenen Eigentumswohnung allein aufgenommen hat.*)

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IMRRS 2010, 2319
GesellschaftsrechtGesellschaftsrecht
Zur Lehre von der fehlerhaften Gesellschaft

BGH, Urteil vom 12.07.2010 - II ZR 292/06

1. Die Lehre von der fehlerhaften Gesellschaft, die entsprechend den allgemeinen Grundsätzen des Zivilrechts einen vernünftigen Ausgleich und eine gerechte Risikoverteilung zwischen den einzelnen Beteiligten sichern soll, ist mit der Richtlinie 85/577/EWG vereinbar und deswegen auch in Fällen anwendbar, in denen jemand zu Anlagezwecken einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts in einer sog. "Haustürsituation" beitritt.*)

2. Das kann zur Folge haben, dass der Widerrufende nicht nur seine Einlage nicht oder nicht vollständig zurück erhält, sondern auf Grund der auf den Tag seines Ausscheidens zu erstellenden Auseinandersetzungsbilanz zur Verlustdeckung nach § 739 BGB verpflichtet ist.*)

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IMRRS 2010, 2318
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Vertragsrecht - Konkludente Preiserhöhung bei Gas-Sondervertragskunden!

BGH, Urteil vom 14.07.2010 - VIII ZR 327/07

1. Auch bei Sonderkundenverträgen sind konkludente vertragliche Vereinbarungen möglich.

2. Es ist daher auch bei Sonderkundenverträgen interessengerecht, einen einseitig erhöhten Gaspreis nicht mehr auf seine Billigkeit zu überprüfen, wenn der Kunde nach Übersendung einer Jahresabrechnung durch das Versorgungsunternehmen den Gasbezug fortsetzt, ohne die Preiserhöhung in angemessener Zeit zu beanstanden.

3. Eine Bezugskostensteigerung des Versorgungsunternehmens wird durch Vorlage einer Wirtschaftsprüferbestätigung schlüssig dargelegt.

4. Das gesetzliche Preisänderungsrecht gemäß AVBGasV bzw. GasGVV gilt bei Sondervertragskunden nicht.

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IMRRS 2010, 2317
WettbewerbsrechtWettbewerbsrecht
Kollisionsrecht bei (außer-)vertraglichen Schuldverhältnissen

BGH, Urteil vom 11.02.2010 - I ZR 85/08

Das anwendbare materielle Wettbewerbsrecht ist grundsätzlich auch dann nach dem Marktortprinzip zu bestimmen, wenn sich der wettbewerbliche Tatbestand im Ausland ausschließlich unter inländischen Unternehmen abspielt oder sich gezielt gegen einen inländischen Mitbewerber richtet, der dadurch im Wettbewerb behindert wird (Aufgabe von BGHZ 40, 391, 397 ff. - Stahlexport).*)

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IMRRS 2010, 2308
WerkvertragWerkvertrag
Abgrenzung Dienst-/Werkvertrag

OLG Hamm, Urteil vom 04.09.2009 - 12 U 129/09

Der Vertrag mit einem Leiter der Entwicklungsabteilung, der nicht Arbeitnehmer ist, ist mangels geschuldetem Erfolg als Dienst- und nicht als Werkvertrag zu qualifizieren.*)

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IMRRS 2010, 2307
WerkvertragWerkvertrag
Kein Betrug bei lediglich überhöhter Vergütung

OLG München, Beschluss vom 07.09.2009 - 5 St RR 246/09

Das bloße Verlangen einer überhöhten Vergütung bei Werkleistungen enthält nicht zugleich die Behauptung der Angemessenheit oder Üblichkeit und stellt sich daher nicht als betrugsrelevante Täuschung dar. Dies gilt auch dann, wenn die bei Abnahme des Werks erstmals bezifferte Vergütungsforderung den Vergütungsanspruch nach § 632 Abs. 2 BGB deutlich übersteigt. Eine Verpflichtung, darüber aufzuklären, dass die verlangte Vergütung den Vergütungsanspruch nach § 632 Abs. 2 BGB überschreitet, besteht nicht.*)

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IMRRS 2010, 2304
ProzessualesProzessuales
Kartellrecht - Beeinträchtigung eines Datendienstleisters durch die Telekom?

BGH, Urteil vom 29.06.2010 - KZR 46/07

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2010, 2300
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Vertragsrecht - Teilkündigung eines Nutzungsvertrags für Erholungsgrundstück

BGH, Urteil vom 30.06.2010 - XII ZR 84/08

Zu den Voraussetzungen einer Teilkündigung eines Nutzungsvertrages an einem Erholungsgrundstück nach § 23 a SchuldRAnpG.*)

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IMRRS 2010, 2292
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Vertragsrecht - Unwirksamkeit von Preiserhöhungen in Erdgas-Sonderverträgen

BGH, Urteil vom 14.07.2010 - VIII ZR 246/08

1. Eine Preisanpassungsklausel, die das im Tarifkundenverhältnis bzw. für die Grundversorgung bestehende gesetzliche Preisänderungsrecht nach § 4 Abs. 1 und 2 AVBGasV bzw. § 5 Abs. 2 GasGVV unverändert in einen formularmäßigen Gassondervertrag übernimmt, also davon nicht zum Nachteil des Kunden abweicht, stellt keine unangemessene Benachteiligung des Sonderkunden im Sinne von § 307 Abs. 1 Satz 1 oder 2 BGB dar (Bestätigung der Senatsurteile vom 15. Juli 2009 - VIII ZR 225/07, WM 2009, 1717, und VIII ZR 56/08, WM 2009, 1711).*)

2. Die von einem Energieversorgungsunternehmen in Erdgassonderverträgen verwendete Klausel

"Der Erdgaspreis ändert sich, wenn eine Änderung der Preise der EWE AG für die Grundversorgung eintritt; es ändert sich der Arbeitspreis um den gleichen Betrag in Cent/kWh, der Grundpreis um den gleichen Betrag in Euro/a. Die Preisänderung wird zu dem in der öffentlichen Bekanntgabe über die Änderung der Erdgaspreise genannten Zeitpunkt wirksam.

...

Im Falle einer Preisänderung hat der Kunde ein Sonderkündigungsrecht. Der Kunde ist berechtigt, das Vertragsverhältnis mit zweiwöchiger Frist zum Wirksamwerden der Preisänderung zu kündigen."

hält der Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht stand.*)

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IMRRS 2010, 2291
ProzessualesProzessuales
Aktienrecht - Verbraucherschutz bei geschlossenem Immobilienfonds

BGH, Beschluss vom 12.07.2010 - II ZR 269/07

1. Die Richtlinie 85/577/EWG des Rates vom 20. Dezember 1985 betreffend den Verbraucherschutz im Falle von außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen ist auf den Beitritt zu einem geschlossenen Immobilienfonds anwendbar, wenn der Zweck des Beitritts nicht vorrangig darin besteht, Mitglied dieser Gesellschaft zu werden, sondern Kapital anzulegen. Dies gilt unabhängig davon, ob der Fonds in der Rechtsform einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts oder einer OHG bzw. KG errichtet ist (acte claire).*)

2. Die Lehre von der fehlerhaften Gesellschaft, die entsprechend den allgemeinen Grundsätzen des Zivilrechts einen vernünftigen Ausgleich und eine gerechte Risikoverteilung zwischen den einzelnen Beteiligten sichern soll, ist mit der Richtlinie 85/577/EWG vereinbar und bleibt anwendbar. Art. 5 Abs. 2 der Richtlinie schließt damit auch nicht aus, den widerrufenden Verbraucher auf seine Haftsumme nach § 171 Abs. 1 HGB in Anspruch zu nehmen.*)

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IMRRS 2010, 2283
Banken & FinanzenBanken & Finanzen
Aktienrecht - Obliegenheitsverstoß bei fehlender Prospektkenntnis

BGH, Urteil vom 22.07.2010 - III ZR 99/09

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2010, 2269
Handels- und GesellschaftsrechtHandels- und Gesellschaftsrecht
Werkvertag - Widerrufsfrist für Haustürgeschäfte ab Widerrufsbelehrung

AG Buchen, Urteil vom 23.09.2009 - 1 C 166/09

1. Bei einem Haustürgeschäft beginnt die Widerrufsfrist mit der ordnungsgemäßen Belehrung des Verbrauchers über sein Widerrufsrecht, und zwar auch dann, wenn er bei der Bestellung belehrt wurde und die Annahme seines Angebots durch den Unternehmer zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt.

2. In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Herstellers von Kunststofffenstern in Baden-Württemberg ist eine Klausel, die für den Fall einer Kündigung des Auftrags durch den Auftraggeber gem. § 649 BGB für den Auftragnehmer eine Aufwandsentschädigung von 30 % des Netto-Auftragswerts vorsieht, zulässig.

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IMRRS 2010, 2251
AGBAGB
Keine Gebühr für Kartenzahlung, wenn alleinige Zahlungsmethode

BGH, Urteil vom 20.05.2010 - Xa ZR 68/09

1. Nachfolgende Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Luftverkehrsunternehmens, das seine Leistungen nahezu ausschließlich im Fernabsatz anbietet, hält der Inhaltskontrolle stand:

"Wegen der erhöhten Sicherheits- und Verwaltungskosten wird von Ryanair kein Bargeld für die Bezahlung von Flugscheinen, die Entrichtung von Gebühren und Kosten für die Beförderung von Übergepäck und Sportausrüstung akzeptiert."*)

2. Nachfolgende Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Unternehmens der genannten Art benachteiligt den Fluggast entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen und ist daher unwirksam:

"(1) Kreditkartengebühr pro Fluggast und einfachen Flug: 4,00 €/4,00 €.

(2) Zahlkartengebühren pro Fluggast und einfachen Flug: 1,50 €/1,50 €."*)

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IMRRS 2010, 2249
HandelsrechtHandelsrecht
Mitverschulden bei Paketversand

BGH, Urteil vom 24.06.2010 - I ZR 73/08

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2010, 2247
BankrechtBankrecht
Schadensersatz wegen KWG-Verstoßes bei Auslandsbezug

BGH, Urteil vom 29.06.2010 - VI ZR 90/09

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2010, 2232
BankrechtBankrecht
Rückzahlungsansprüche aus missbräuchlichen Abhebungen

BGH, Beschluss vom 06.07.2010 - XI ZR 224/09

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2010, 2219
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Herausgabe und Rückübertragung bei Grundstückskaufvertrag

BGH, Urteil vom 25.06.2010 - V ZR 151/09

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2010, 2206
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Schadensrecht - Ausgleichszahlungen für annullierten Flug

BGH, Urteil vom 25.03.2010 - Xa ZR 96/09

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2010, 2196
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Vertretungsrecht - Genehmigung einer Anspruchsanmeldung nach Fristablauf

BGH, Urteil vom 26.05.2010 - Xa ZR 124/09

Die Genehmigung einer durch den vollmachtlosen Vertreter rechtzeitig vorgenommenen Anspruchsanmeldung nach § 651g Abs. 1 BGB kann auch nach Ablauf der Ausschlussfrist erfolgen.*)

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IMRRS 2010, 2191
KaufrechtKaufrecht
Untersuchungs- und Rügepflicht

OLG Hamm, Urteil vom 25.06.2010 - 19 U 154/09

Es besteht eine Untersuchungs- und Rügepflicht des Käufers gemäß § 377 HGB trotz Vorlage eines Werkszeugnisses über die chemische Zusammensetzung der Kaufsache durch den Verkäufer.

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IMRRS 2010, 2183
BauvertragBauvertrag
Zivilrecht - Bereicherungsanspruch: Wann beginnt Verjährung?

BGH, Urteil vom 15.06.2010 - XI ZR 309/09

1. Ein Gläubiger, der einen Bereicherungsanspruch aus § 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 BGB verfolgt, hat Kenntnis von den anspruchsbegründenden Umständen, wenn er von der Leistung und den Tatsachen weiß, aus denen sich das Fehlen des Rechtsgrundes ergibt.

2. Der Verjährungsbeginn setzt grundsätzlich nur die Kenntnis der den Anspruch begründenden Tatsachen voraus. Nicht erforderlich ist in der Regel, dass der Gläubiger aus den ihm bekannten Tatsachen die zutreffenden rechtlichen Schlüsse zieht.

3. Nur ausnahmsweise kann die Rechtsunkenntnis des Gläubigers den Verjährungsbeginn hinausschieben, wenn eine unsichere und zweifelhafte Rechtslage vorliegt, die selbst ein rechtskundiger Dritter nicht zuverlässig einzuschätzen vermag. In diesem Fall fehlt es an der Zumutbarkeit der Klageerhebung als übergreifender Voraussetzung für den Verjährungsbeginn.

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IMRRS 2010, 2159
NotareNotare
Erfüllungswirkung einer Einzahlung auf ein Notaranderkonto

OLG Jena, Urteil vom 28.04.2010 - 8 U 478/09

1. Auch die Personen, die auf ein Anderkonto des Notars eine Einzahlung leisten, sind Auftraggeber des Notars und unmittelbare Beteiligte eines Verwahrungsgeschäfts nach § 23 BNotO.*)

2. Der Rechtsverkehr bringt der Tätigkeit eines Notars, die für das öffentliche Amt spezifisch ist, ein besonderes Vertrauen entgegen. Mit den Amtspflichten eines Notars ist es daher im Allgemeinen nicht zu vereinbaren, dass er als bloße Zahlstelle auftritt (Anschluss an OLG Frankfurt, Urteil vom 27.02.1989 - 19 U 97/79 - nicht veröffentlicht; OLG Zweibrücken VersR 1997, 324 - zitiert nach juris; OLG Bremen OLGR 2000, 64 - zitiert nach juris).*)

3. Zahlungen an den Notar sind keine gesetzliche Hinterlegung und haben ohne besondere Vereinbarung der beteiligten Personen keine Erfüllungswirkung.*)

4. Der Notar hat von einer Auszahlung abzusehen und alle an dem Verwahrungsgeschäft beteiligten Personen über die an ihn herangetragene Auszahlungsaufforderung zu unterrichten, wenn hinreichende Anhaltspunkte dafür bestehen, dass durch die Auszahlung des verwahrten Geldes ein unwiederbringlicher Schaden droht oder er an einer unerlaubten oder unredlichen Zwecken dienenden Handlung teilnimmt, wenn er der Weisung Folge leistet.*)

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