Immobilien- und Mietrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
3580 Entscheidungen insgesamt
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IMRRS 2010, 2129
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Urteil vom 22.06.2010 - VI ZR 212/09
§ 34a Abs. 1 Satz 1 WpHG ist kein Schutzgesetz i.S.v. § 823 Abs. 2 BGB.*)
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IMRRS 2010, 2124
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Urteil vom 23.06.2010 - VIII ZR 135/08
1. Bei einem grenzüberschreitenden Versendungskauf ist für die Bestimmung des Erfüllungsortes im Sinne von Art. 5 Nr. 1 Buchst. b erster Spiegelstrich EuGVVO an den Ort anzuknüpfen, an dem die mit dem Kaufvertrag erstrebte Übertragung der Sachen vom Verkäufer an den Käufer durch deren Ankunft an ihrem endgültigen Bestimmungsort vollständig abgeschlossen ist und der Käufer die tatsächliche Verfügungsgewalt über die Waren erlangt hat oder hätte erlangen müssen (Anschluss an EuGH, NJW 2010, 1059).*)
2. Ein nach Art. 5 Nr. 1 Buchst. b erster Spiegelstrich EuGVVO bestehender besonderer Gerichtsstand des Erfüllungsortes erfasst sämtliche Klagen aus ein und demselben Vertrag über den Verkauf beweglicher Sachen und nicht nur diejenige aus der Lieferverpflichtung an sich. Das gilt ungeachtet der jeweils gewählten Klageart oder Rechtsschutzform.*)
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IMRRS 2010, 2114
Versicherungsrecht
OLG München, Urteil vom 20.01.2010 - 20 U 3013/09
Zur Berechnung der Ansprüche eines Architekten wegen Verdienstaufsfalls nach Eintritt der Berufsunfähigkeit.
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IMRRS 2010, 2113
Werkvertrag
OLG Brandenburg, Urteil vom 25.02.2010 - 2 U 260/08
Daraus, dass die Parteien nur für die Entsorgung von Klärschlamm, der die Werte der Klärschlammversorgung einhält, eine Preisabsprache getroffen haben, lässt sich nicht schließen, dass die Entsorgung des belasteten Klärschlammes nicht gesondert zu vergüten ist. Dass die Entsorgung kupferbelasteten Klärschlammes im Gegensatz zu dem günstiger zu entsorgenden einfachen Klärschlamm unentgeltlich erfolgen sollte, wäre auch wirtschaftlich nicht nachvollziehbar.
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IMRRS 2010, 2111
Immobilien
OLG Brandenburg, Urteil vom 26.05.2010 - 3 U 94/09
1. Der Irrtümlicher Abriss eines Wochenendhauses verpflichtet den Schädiger zum Schadensersatz.
2. Die Kosten für die Wiederherstellung des Wochendhauses können vom Gericht nach § 287 ZPO geschätzt werden.
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IMRRS 2010, 2092
Kaufrecht
OLG Brandenburg, Urteil vom 07.07.2010 - 7 U 206/08
Ansprüche aus culpa in contrahendo können im Anwendungsbereich der Rechtsmängelhaftung auch nach Inkrafttreten der Reformvorschriften erhoben werden.
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IMRRS 2010, 2075
Kaufrecht
BGH, Urteil vom 07.07.2010 - VIII ZR 268/07
Im Fall des Widerrufs eines Fernabsatzvertrages sind die Kosten der Hinsendung der Ware vom Unternehmer zu tragen.*)
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IMRRS 2010, 2059
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Beschluss vom 01.06.2010 - VI ZR 346/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2010, 2048
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Urteil vom 22.06.2010 - VI ZR 302/08
1. Der Geschädigte leistet dem Gebot der Wirtschaftlichkeit im Allgemeinen Genüge und bewegt sich in den für die Schadensbehebung nach § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB gezogenen Grenzen, wenn er der Schadensabrechnung die üblichen Stundenverrechnungssätze einer markengebundenen Fachwerkstatt zugrunde legt, die ein von ihm eingeschalteter Sachverständiger auf dem allgemeinen regionalen Markt ermittelt hat.*)
2. Der Schädiger kann den Geschädigten aber unter dem Gesichtspunkt der Schadensminderungspflicht gemäß § 254 Abs. 2 BGB auf eine günstigere Reparaturmöglichkeit in einer mühelos und ohne Weiteres zugänglichen "freien Fachwerkstatt" verweisen, wenn er darlegt und gegebenenfalls beweist, dass eine Reparatur in dieser Werkstatt vom Qualitätsstandard her der Reparatur in einer markengebundenen Fachwerkstatt entspricht, und wenn er gegebenenfalls vom Geschädigten aufgezeigte Umstände widerlegt, die diesem eine Reparatur außerhalb der markengebundenen Fachwerkstatt unzumutbar machen würden.*)
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IMRRS 2010, 2028
Prozessuales
BGH, Urteil vom 29.06.2010 - VI ZR 122/09
1. Im Rahmen der Prüfung der internationalen Zuständigkeit entsprechend § 32 ZPO genügt es, dass der Kläger die nach dem insoweit maßgeblichen deutschen Recht deliktischen Ansprüche schlüssig behauptet. Ihr tatsächliches Vorliegen wird erst im Zusammenhang mit der Begründetheit der klägerischen Ansprüche geprüft.*)
2. Zur Anwendbarkeit des Auslandinvestmentgesetzes auf den Erwerb von Aktien einer nicht börsennotierten Gesellschaft türkischen Rechts.*)
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IMRRS 2010, 2027
Zwangsvollstreckung
BGH, Beschluss vom 15.06.2010 - XI ZR 318/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2010, 2025
Prozessuales
BGH, Urteil vom 22.06.2010 - VI ZR 337/09
1. Der Geschädigte leistet dem Gebot der Wirtschaftlichkeit im Allgemeinen Genüge und bewegt sich in den für die Schadensbehebung nach § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB gezogenen Grenzen, wenn er der Schadensabrechnung die üblichen Stundenverrechnungssätze einer markengebundenen Fachwerkstatt zugrunde legt, die ein von ihm eingeschalteter Sachverständiger auf dem allgemeinen regionalen Markt ermittelt hat.*)
2. Der Schädiger kann den Geschädigten aber unter dem Gesichtspunkt der Schadensminderungspflicht gemäß § 254 Abs. 2 BGB auf eine günstigere Reparaturmöglichkeit in einer mühelos und ohne Weiteres zugänglichen "freien Fachwerkstatt" verweisen, wenn er darlegt und gegebenenfalls beweist, dass eine Reparatur in dieser Werkstatt vom Qualitätsstandard her der Reparatur in einer markengebundenen Fachwerkstatt entspricht, und wenn er gegebenenfalls vom Geschädigten aufgezeigte Umstände widerlegt, die diesem eine Reparatur außerhalb der markengebundenen Fachwerkstatt unzumutbar machen würden.*)
3. Unzumutbar ist eine Reparatur in einer "freien Fachwerkstatt" für den Geschädigten insbesondere dann, wenn sie nur deshalb kostengünstiger ist, weil ihr nicht die marktüblichen Preise dieser Werkstatt, sondern auf vertraglichen Vereinbarungen mit dem Haftpflichtversicherer des Schädigers beruhende Sonderkonditionen zugrunde liegen.*)
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IMRRS 2010, 2019
Bauvertrag
BGH, Urteil vom 16.06.2010 - VIII ZR 259/09
1. Eine Entgeltforderung im Sinne des § 288 Abs. 2 BGB liegt unter Berücksichtigung des Ziels der Richtlinie 2000/35/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. Juni 2000 zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr (ABl. EG Nr. L 200 S. 35) vor, wenn die Forderung auf die Zahlung eines Entgelts als Gegenleistung für eine vom Gläubiger erbrachte oder zu erbringende Leistung gerichtet ist, die in der Lieferung von Gütern oder der Erbringung von Dienstleistungen besteht (Anschluss an BGH, Urteil vom 21. April 2010 - XII ZR 10/08). Einer synallagmatischen Verknüpfung zwischen der Leistung des Gläubigers und der Zahlung durch den Schuldner bedarf es nicht.*)
2. Der Handelsvertreterausgleichsanspruch ist Entgeltforderung im Sinne des § 288 Abs. 2 BGB.*)
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IMRRS 2010, 2011
Allgemeines Zivilrecht
OLG Hamm, Urteil vom 18.11.2009 - 14 U 15/09
1. Unter dem Begriff der Leistung im Sinne von § 812 BGB ist jede bewusste, zweckgerichtete Mehrung fremden Vermögens zu verstehen.
2. Dafür ob eine Zuwendung als Leistung angesehen werden kann sowie welche Person Leistender, welche Leistungsempfänger ist, ist nach der Rechtsprechung in erster Linie die Zweckbestimmung der Zuwendung maßgeblich, d.h. grundsätzlich der Zweck, den die Beteiligten im Zeitpunkt der Zuwendung mit dieser nach ihrem zum Ausdruck gekommenen Willen verfolgt haben. I.Ü. ist, wenn die Vorstellungen der Beteiligten nicht übereinstimmen, eine objektive Betrachtungsweise aus der Sicht des Zuwendungsempfängers, dem sog. Empfängerhorizont geboten. Maßgeblich ist, wie eine vernünftige Person die Zuwendung nach Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte verstehen musste und durfte. Danach richtet sich, unter Berücksichtigung der Gesichtspunkte des Vertrauensschutzes und der Risikoverteilung im Grundsatz auch, als wessen Leistung zu Gunsten welcher Person sich das tatsächlich Zugewendete darstellt.
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IMRRS 2010, 1993
Handels- und Gesellschaftsrecht
BGH, Urteil vom 10.06.2010 - I ZR 106/08
1. Steht das zur Beförderung übergebene Gut nicht im Eigentum des Absenders, so genügt es für die Entstehung eines Frachtführerpfandrechts nach § 441 Abs. 1 HGB, dass der Eigentümer mit dem Transport uneingeschränkt einverstanden ist, was sich auch aus einem konkludent erklärten generellen Einverständnis des Eigentümers ergeben kann.*)
2. Die Vorschrift des § 441 Abs. 1 HGB ist im Wege einer teleologischen Reduktion dahin auszulegen, dass ein Frachtführerpfandrecht an Drittgut nur wegen konnexer Forderungen des Frachtführers entstehen kann.*)
3. Für den gutgläubigen Erwerb eines Frachtführerpfandrechts nach § 366 Abs. 3 HGB reicht es nicht aus, dass der Frachtführer hinsichtlich einer Ermächtigung des Absenders durch den Eigentümer, einen Beförderungsauftrag zu erteilen, gutgläubig war.*)
4. Wird der ausführende Frachtführer von einem Spediteur/Frachtführer beauftragt, muss er in der Regel davon ausgehen, dass dieser nicht Eigentümer des zu befördernden Gutes ist.*)
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IMRRS 2010, 1991
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Urteil vom 15.06.2010 - VI ZR 232/09
1. Der Geschädigte, der sein beschädigtes Fahrzeug nicht reparieren lassen, sondern es veräußern und ein Ersatzfahrzeug anschaffen will, darf seiner Schadensabrechnung im Allgemeinen denjenigen Restwert zugrunde legen, den ein von ihm eingeschalteter Sachverständiger in einem Gutachten, das eine korrekte Wertermittlung erkennen lässt, als Wert auf dem allgemeinen regionalen Markt ermittelt hat.*)
2. Anderes gilt aber dann, wenn der Geschädigte für das Unfallfahrzeug ohne besondere Anstrengungen einen Erlös erzielt hat, der den vom Sachverständigen geschätzten Betrag übersteigt.*)
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IMRRS 2010, 1981
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 11.05.2010 - VIII ZR 212/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2010, 1978
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Urteil vom 22.06.2010 - VI ZR 226/09
Ein Stromversorgungsunternehmen hat gegen einen Kunden keinen Anspruch auf Schadensersatz aus § 2 Abs. 1 HPflG, wenn aufgrund einer Fehlbedienung im Bereich der Schaltanlage des Kunden eine extrem hohe Strommenge aus dem Netz des Versorgers angefordert und deswegen eine in dessen Netz vorhandene Sicherungseinrichtung ausgelöst wird und wieder instand gesetzt werden muss.*)
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IMRRS 2010, 1968
Architekten und Ingenieure
OLG Hamburg, Urteil vom 30.12.2008 - 6 U 69/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2010, 1964
Immobilien
OLG Frankfurt, Urteil vom 09.03.2010 - 14 U 52/09
1. Es gehört zu den Pflichten eines Immobilienverwalters, den Eigentümer eines förderungsfähigen Bauvorhabens auf die Möglichkeit der Inanspruchnahme von bestehenden Investitionszulagen hinzuweisen.
2. Der neu bestellte Geschäftsführer einer Immobilienverwaltungsgesellschaft ist nicht dazu verpflichtet, die vor seiner Amtszeit abgeschlossene Finanzierung eines Bauvorhabens erneut zu überprüfen.
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IMRRS 2010, 1954
Versicherungsrecht
BGH, Urteil vom 16.06.2010 - IV ZR 229/09
Bei Versicherung des Einbruchsdiebstahls- und/oder Vandalismusrisikos kann der zum Zwecke einer Schutzgelderpressung gefasste und dem Versicherungsnehmer in Nötigungsabsicht mitgeteilte Entschluss eines unbekannten Täters, die versicherte Sache - unter Umständen auch mehrfach - zu beschädigen, eine anzeigepflichtige objektive Gefahrerhöhung darstellen.*)
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IMRRS 2010, 1930
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Urteil vom 15.06.2010 - VI ZR 204/09
In einfach gelagerten Fällen kann der Arzt den Patienten grundsätzlich auch in einem telefonischen Gespräch über die Risiken eines bevorstehenden Eingriffs aufklären, wenn der Patient damit einverstanden ist.*)
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IMRRS 2010, 1929
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Urteil vom 16.06.2010 - VIII ZR 317/09
Auch unter der Geltung des modernisierten Schuldrechts ist der Leasingnehmer, der wegen eines Mangels der Leasingsache gegenüber dem Lieferanten den Rücktritt vom Kaufvertrag erklärt hat, erst dann zur vorläufigen Einstellung der Zahlung der Leasingraten berechtigt, wenn er aus dem erklärten Rücktritt klageweise gegen den Lieferanten vorgeht, falls der Lieferant den Rücktritt vom Kaufvertrag nicht akzeptiert (im Anschluss an BGHZ 97, 135).*)
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IMRRS 2010, 1922
Grundbuchrecht
BGH, Urteil vom 22.04.2010 - Xa ZR 73/07
Erreicht der Unterhaltsbedarf nicht den Wert des geschenkten Grundstücksrechts, unterliegt auch der Teilwertersatz für einen Schenkungsrückforderungsanspruch der zehnjährigen Verjährung gemäß § 196 BGB.*)
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IMRRS 2010, 1907
Immobilien
LG Saarbrücken, Urteil vom 03.07.2009 - 13 S 19/09
Zur Geltendmachung von Schmerzensgeldansprüchen im Zusammenhang mit bergbaubedingten Erderschütterungen.*)
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IMRRS 2010, 1902
Grundbuchrecht
OLG Brandenburg, Urteil vom 01.07.2010 - 5 U 1/09
Der Ersteher des mit einer Reallast belasteten Erbbaurechts kann gegenüber dem Anspruch des Gläubigers auf Zahlung des dinglichen Erbbauzinses nicht einwenden, dass der schuldrechtliche Teil der Eigentümererbbaurechtsbestellung als wucherisches Geschäft nichtig sei.
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IMRRS 2010, 1894
Gesellschaftsrecht
OLG Brandenburg, Urteil vom 15.01.2009 - 5 U 170/06
Es bestehen nach Liquidation und Löschung der Auftraggeberin - ohne Hinzutreten besonderer Umstände - keine Ansprüche gegen die Hauptgesellschafterin aus einem Vertrag über die Belieferung eines Wohnblocks mit 170 Wohneinheiten mit in einem Block-Heizkraftwerk erzeugter Wärme.
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IMRRS 2010, 1865
Gesellschaftsrecht
BGH, Beschluss vom 01.03.2010 - II ZR 249/08
Ein atypischer stiller Gesellschafter, der im Gesellschaftsvertrag hinsichtlich seiner Rechte und Pflichten einem Kommanditisten gleichgestellt ist, haftet allein deswegen noch nicht für die Verbindlichkeiten des Inhabers des Handelsgeschäfts nach §§ 128, 171 HGB; eine solche Außenhaftung erfordert einen darüber hinausgehenden besonderen Haftungsgrund.*)
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IMRRS 2010, 1855
Handels- und Gesellschaftsrecht
BGH, Urteil vom 17.06.2010 - III ZR 243/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2010, 1846
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Beschluss vom 16.03.2010 - X ZR 41/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2010, 1819
Bauträger
BGH, Urteil vom 11.06.2010 - V ZR 85/09
1. Bei finanzierten und beurkundungsbedürftigen Verträgen, deren Abschluss eine Bonitätsprüfung vorausgeht, kann der Eingang der Annahmeerklärung regelmäßig innerhalb eines Zeitraumes von vier Wochen erwartet werden (BGB § 147 Abs. 2).
2. Die Qualifizierung eines Verhaltens als schlüssige Annahmeerklärung setzt grundsätzlich das Bewusstsein voraus, dass für das Zustandekommen des Vertrages zumindest möglicherweise noch eine Erklärung erforderlich ist.
3. Zwar kann die Verwendung unwirksamer Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu einer Haftung nach den Grundsätzen eines Verschuldens bei Vertragsschluss führen; von dem Schutzzweck der Regelung des § 308 Nr. 1 BGB erfasst sind jedoch nur solche Schäden, die gerade und lediglich durch die überlange Bin-dung des Vertragspartners verursacht worden sind.
4. Das Verstreichenlassen einer im selbständigen Beweisverfahren nach §§ 492 Abs. 1, 411 Abs. 4 Satz 2 ZPO gesetzten Frist führt nicht zu einer Umkehr der Beweislast.
IMRRS 2010, 1815
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Urteil vom 01.06.2010 - XI ZR 389/09
1. Zur Rechtsscheinhaftung des vermeintlichen Gesellschafters einer mit Hilfe einer von ihm erteilten Generalvollmacht errichteten Scheingesellschaft bürgerlichen Rechts.*)
2. Eine Bank, die eine Anweisung versehentlich doppelt ausführt, erwirbt damit keinen Bereicherungsanspruch gegen den Anweisenden, sondern kann die irrtümliche Zuwendung nur von dem Anweisungsempfänger im Wege der Nichtleistungskondiktion (§ 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 2 BGB) herausverlangen (im Anschluss und in Ergänzung zu BGHZ 176, 234).*)
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IMRRS 2010, 1813
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Urteil vom 01.06.2010 - VI ZR 316/09
1. Der Geschädigte leistet dem Gebot zur Wirtschaftlichkeit im Allgemeinen Genüge und bewegt sich in den für die Schadensbehebung durch § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB gezogenen Grenzen, wenn er die Veräußerung seines beschädigten Kraftfahrzeuges zu demjenigen Preis vornimmt, den ein von ihm eingeschalteter Sachverständiger in einem Gutachten, das eine korrekte Wertermittlung erkennen lässt, als Wert auf dem allgemeinen regionalen Markt ermittelt hat.*)
2. Um seiner sich aus § 254 Abs. 2 Satz 1 BGB ergebenden Verpflichtung zur Geringhaltung des Schadens zu genügen, kann der Geschädigte im Einzelfall jedoch gehalten sein, von einer danach grundsätzlich zulässigen Verwertung des Unfallfahrzeugs Abstand zu nehmen und im Rahmen des Zumutbaren andere sich ihm darbietende Verwertungsmöglichkeiten zu ergreifen.*)
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IMRRS 2010, 1811
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Urteil vom 11.05.2010 - VI ZR 252/08
Will ein Patient abweichend von den Grundsätzen des totalen Krankenhausaufnahmevertrags seine Einwilligung in einen ärztlichen Eingriff auf einen bestimmten Arzt beschränken, muss er seinen entsprechenden Willen eindeutig zum Ausdruck bringen.*)
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IMRRS 2010, 1799
Wettbewerbsrecht
BGH, Urteil vom 10.12.2009 - I ZR 149/07
1. Wer in einer an die Allgemeinheit gerichteten Werbung für einen Telefon-Tarif oder eine Internet-Flatrate unter Angabe von Preisen wirbt, muss, wenn die einen Kabelanschluss des Anbieters voraussetzt, in der Werbung hinreichend deutlich auf die Kosten des Kabelanschlusses hinweisen.*)
2. Wer in einer an die Allgemeinheit gerichteten Werbung für einen Internet-Zugang über ein Kabelnetz unter Angabe der Übertragungsgeschwindigkeit wirbt, braucht nicht darauf hinzuweisen, dass diese Übertragungsgeschwindigkeit aufgrund von Umständen, auf die er keinen Einfluss hat, nicht durchgängig erreicht werden kann.*)
3. Richtet sich die Höhe der Abmahnkosten nach dem Gegenstandswert der Abmahnung, sind die Kosten einer nur teilweise berechtigten Abmahnung gemäß § 12 Abs. 1 Satz 2 UWG nur zu ersetzen, soweit die Abmahnung berechtigt war. Dabei ist die Höhe des Ersatzanspruchs nach dem Verhältnis des Gegenstandswerts des berechtigten Teils der Abmahnung zum Gegenstandswert der gesamten Abmahnung zu bestimmen.*)
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IMRRS 2010, 1796
Strafrecht
BGH, Beschluss vom 11.05.2010 - IX ZB 163/09
1. § 170 StGB stellt ein Schutzgesetz auch zugunsten des Trägers der Unterhaltsvorschusskasse dar, die anstelle des Unterhaltsverpflichteten Unterhalt geleistet hat.*)
2. Der Anspruch des Landes gegen den Unterhaltspflichtverletzer auf Erstattung des an seiner Statt gezahlten Unterhalts bleibt von der Erteilung der Restschuldbefreiung unberührt, wenn er als Anspruch aus unerlaubter Handlung zur Tabelle angemeldet worden ist.*)
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IMRRS 2010, 1786
Prozessuales
BGH, Urteil vom 18.05.2010 - VI ZR 293/08
1. Der Tatrichter darf bei der Beurteilung der Erforderlichkeit von Mietwagenkosten in Ausübung des Ermessens nach § 287 ZPO den "Normaltarif" grundsätzlich auf der Grundlage von Listen oder Tabellen, die bei der Schadensschätzung Verwendung finden können, ermitteln.*)
2. Die Eignung solcher Listen oder Tabellen zur Schadensschätzung bedarf nur der Klärung, wenn mit konkreten Tatsachen aufgezeigt wird, dass geltend gemachte Mängel der Schätzungsgrundlage sich auf den zu entscheidenden Fall in erheblichem Umfang auswirken.*)
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IMRRS 2010, 1780
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 11.05.2010 - VIII ZR 301/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2010, 1768
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 18.03.2010 - I ZR 1/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2010, 1766
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 20.05.2010 - III ZR 138/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2010, 1757
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 20.05.2010 - IX ZR 101/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2010, 1754
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 20.05.2010 - III ZR 117/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2010, 1738
Allgemeines Zivilrecht
OLG Koblenz, Beschluss vom 01.04.2010 - 2 U 1120/09
1. Für den Rücktritt vom PKW-Kaufvertrag ist eine Fristsetzung zur Nachbesserung nur entbehrlich, wenn mindestens zwei fehlgeschlagene Nachbesserungsversuche vorgelegen haben und zum Zeitpunkt der Rücktrittserklärung der Mangel noch bestanden hat.*)
2. Wird beim PKW-Kaufvertrag ein Fahrzeug in Zahlung gegeben und löst der Verkäufer eine noch laufende Finanzierung für das Altfahrzeug ab, handelt sich um einen einheitlichen Kaufvertrag (in Anknüpfung BGHZ 175, 286 = Urteil vom 20.02.2008 - VIII ZR 334/06 -= NJW 2008, 2028).*)
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IMRRS 2010, 1709
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Urteil vom 05.05.2010 - III ZR 209/09
Für den Beginn der regelmäßigen Verjährungsfrist (§ 199 Abs. 1 Nr. 1 BGB) des Befreiungsanspruchs eines Treuhänders (Geschäftsbesorgers) nach § 257 BGB ist nicht auf den Schluss des Jahres abzustellen, in dem der Freistellungsanspruch fällig geworden ist, sondern auf den Schluss des Jahres, in dem die Drittforderungen fällig werden, von denen zu befreien ist.*)
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IMRRS 2010, 1706
Grundbuchrecht
BGH, Beschluss vom 29.04.2010 - V ZR 218/09
Ein Verfügungsberechtigter haftet nicht wegen Verletzung des Unterlassungsgebots aus § 3 Abs. 3 Satz 1 VermG, wenn er einem Dritten eine Belastungsvollmacht erteilt, von der dieser erst nach Erteilung der Grundstücksverkehrsgenehmigung für den zugrundeliegenden schuldrechtlichen Vertrag Gebrauch machen kann. Das gilt auch dann, wenn die Belastungsvollmacht nach einem Widerruf oder einer Rücknahme der Genehmigung wirksam bleibt.*)
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IMRRS 2010, 1705
Wettbewerbsrecht
BGH, Urteil vom 10.12.2009 - I ZR 189/07
1. Ein Darmreinigungsmittel, das seine Wirkung auf osmotischem und physikalischem Weg erreicht, ist kein Arzneimittel, sondern ein Medizinprodukt.*)
2. Bestimmungen, die produktbezogene Absatzverbote oder Absatzbeschränkungen regeln oder Informationspflichten hinsichtlich des Umgangs mit den von den Kunden erworbenen Produkten begründen, stellen regelmäßig Marktverhaltensregelungen i.S. des § 4 Nr. 11 UWG dar.*)
3. Der Schutzzweck des § 9 UWG steht nicht dem Anspruch eines Mitbewerbers entgegen, der von demjenigen, der sich durch die Verletzung einer ausschließlich dem Schutz der Verbraucher dienenden Marktverhaltensregelung einen Vorsprung im Wettbewerb verschafft hat, den ihm dadurch entstandenen Schaden ersetzt verlangt.*)
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IMRRS 2010, 1678
Insolvenzrecht
BGH, Urteil vom 11.05.2010 - IX ZR 139/09
Der Begriff der "Bezüge aus einem Dienstverhältnis" umfasst auch eine anlässlich der Beendigung eines Arbeitsvertrages gezahlte Abfindung.*)
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IMRRS 2010, 1677
Handelsrecht
BGH, Urteil vom 21.04.2010 - VIII ZR 108/09
Auch im Shopgeschäft können als Stammkunden (Mehrfachkunden) eines Tankstellenhalters im Allgemeinen diejenigen Kunden angesehen werden, die mindestens vier Mal im Jahr dort eingekauft haben (im Anschluss an BGH, Urteil vom 12. September 2007 - VIII ZR 194/06, VersR 2008, 214).*)
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IMRRS 2010, 1673
Mietrecht
BGH, Beschluss vom 06.05.2010 - V ZR 223/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext
IMRRS 2010, 1666
Handels- und Gesellschaftsrecht
BGH, Urteil vom 12.05.2010 - VIII ZR 23/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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