Immobilien- und Mietrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
3564 Entscheidungen insgesamt
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IMRRS 2010, 1993
Handels- und Gesellschaftsrecht
BGH, Urteil vom 10.06.2010 - I ZR 106/08
1. Steht das zur Beförderung übergebene Gut nicht im Eigentum des Absenders, so genügt es für die Entstehung eines Frachtführerpfandrechts nach § 441 Abs. 1 HGB, dass der Eigentümer mit dem Transport uneingeschränkt einverstanden ist, was sich auch aus einem konkludent erklärten generellen Einverständnis des Eigentümers ergeben kann.*)
2. Die Vorschrift des § 441 Abs. 1 HGB ist im Wege einer teleologischen Reduktion dahin auszulegen, dass ein Frachtführerpfandrecht an Drittgut nur wegen konnexer Forderungen des Frachtführers entstehen kann.*)
3. Für den gutgläubigen Erwerb eines Frachtführerpfandrechts nach § 366 Abs. 3 HGB reicht es nicht aus, dass der Frachtführer hinsichtlich einer Ermächtigung des Absenders durch den Eigentümer, einen Beförderungsauftrag zu erteilen, gutgläubig war.*)
4. Wird der ausführende Frachtführer von einem Spediteur/Frachtführer beauftragt, muss er in der Regel davon ausgehen, dass dieser nicht Eigentümer des zu befördernden Gutes ist.*)
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IMRRS 2010, 1991
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Urteil vom 15.06.2010 - VI ZR 232/09
1. Der Geschädigte, der sein beschädigtes Fahrzeug nicht reparieren lassen, sondern es veräußern und ein Ersatzfahrzeug anschaffen will, darf seiner Schadensabrechnung im Allgemeinen denjenigen Restwert zugrunde legen, den ein von ihm eingeschalteter Sachverständiger in einem Gutachten, das eine korrekte Wertermittlung erkennen lässt, als Wert auf dem allgemeinen regionalen Markt ermittelt hat.*)
2. Anderes gilt aber dann, wenn der Geschädigte für das Unfallfahrzeug ohne besondere Anstrengungen einen Erlös erzielt hat, der den vom Sachverständigen geschätzten Betrag übersteigt.*)
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IMRRS 2010, 1981
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 11.05.2010 - VIII ZR 212/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2010, 1978
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Urteil vom 22.06.2010 - VI ZR 226/09
Ein Stromversorgungsunternehmen hat gegen einen Kunden keinen Anspruch auf Schadensersatz aus § 2 Abs. 1 HPflG, wenn aufgrund einer Fehlbedienung im Bereich der Schaltanlage des Kunden eine extrem hohe Strommenge aus dem Netz des Versorgers angefordert und deswegen eine in dessen Netz vorhandene Sicherungseinrichtung ausgelöst wird und wieder instand gesetzt werden muss.*)
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IMRRS 2010, 1968
Architekten und Ingenieure
OLG Hamburg, Urteil vom 30.12.2008 - 6 U 69/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2010, 1964
Immobilien
OLG Frankfurt, Urteil vom 09.03.2010 - 14 U 52/09
1. Es gehört zu den Pflichten eines Immobilienverwalters, den Eigentümer eines förderungsfähigen Bauvorhabens auf die Möglichkeit der Inanspruchnahme von bestehenden Investitionszulagen hinzuweisen.
2. Der neu bestellte Geschäftsführer einer Immobilienverwaltungsgesellschaft ist nicht dazu verpflichtet, die vor seiner Amtszeit abgeschlossene Finanzierung eines Bauvorhabens erneut zu überprüfen.
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IMRRS 2010, 1954
Versicherungsrecht
BGH, Urteil vom 16.06.2010 - IV ZR 229/09
Bei Versicherung des Einbruchsdiebstahls- und/oder Vandalismusrisikos kann der zum Zwecke einer Schutzgelderpressung gefasste und dem Versicherungsnehmer in Nötigungsabsicht mitgeteilte Entschluss eines unbekannten Täters, die versicherte Sache - unter Umständen auch mehrfach - zu beschädigen, eine anzeigepflichtige objektive Gefahrerhöhung darstellen.*)
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IMRRS 2010, 1930
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Urteil vom 15.06.2010 - VI ZR 204/09
In einfach gelagerten Fällen kann der Arzt den Patienten grundsätzlich auch in einem telefonischen Gespräch über die Risiken eines bevorstehenden Eingriffs aufklären, wenn der Patient damit einverstanden ist.*)
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IMRRS 2010, 1929
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Urteil vom 16.06.2010 - VIII ZR 317/09
Auch unter der Geltung des modernisierten Schuldrechts ist der Leasingnehmer, der wegen eines Mangels der Leasingsache gegenüber dem Lieferanten den Rücktritt vom Kaufvertrag erklärt hat, erst dann zur vorläufigen Einstellung der Zahlung der Leasingraten berechtigt, wenn er aus dem erklärten Rücktritt klageweise gegen den Lieferanten vorgeht, falls der Lieferant den Rücktritt vom Kaufvertrag nicht akzeptiert (im Anschluss an BGHZ 97, 135).*)
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IMRRS 2010, 1922
Grundbuchrecht
BGH, Urteil vom 22.04.2010 - Xa ZR 73/07
Erreicht der Unterhaltsbedarf nicht den Wert des geschenkten Grundstücksrechts, unterliegt auch der Teilwertersatz für einen Schenkungsrückforderungsanspruch der zehnjährigen Verjährung gemäß § 196 BGB.*)
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IMRRS 2010, 1907
Immobilien
LG Saarbrücken, Urteil vom 03.07.2009 - 13 S 19/09
Zur Geltendmachung von Schmerzensgeldansprüchen im Zusammenhang mit bergbaubedingten Erderschütterungen.*)
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IMRRS 2010, 1902
Grundbuchrecht
OLG Brandenburg, Urteil vom 01.07.2010 - 5 U 1/09
Der Ersteher des mit einer Reallast belasteten Erbbaurechts kann gegenüber dem Anspruch des Gläubigers auf Zahlung des dinglichen Erbbauzinses nicht einwenden, dass der schuldrechtliche Teil der Eigentümererbbaurechtsbestellung als wucherisches Geschäft nichtig sei.
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IMRRS 2010, 1894
Gesellschaftsrecht
OLG Brandenburg, Urteil vom 15.01.2009 - 5 U 170/06
Es bestehen nach Liquidation und Löschung der Auftraggeberin - ohne Hinzutreten besonderer Umstände - keine Ansprüche gegen die Hauptgesellschafterin aus einem Vertrag über die Belieferung eines Wohnblocks mit 170 Wohneinheiten mit in einem Block-Heizkraftwerk erzeugter Wärme.
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IMRRS 2010, 1865
Gesellschaftsrecht
BGH, Beschluss vom 01.03.2010 - II ZR 249/08
Ein atypischer stiller Gesellschafter, der im Gesellschaftsvertrag hinsichtlich seiner Rechte und Pflichten einem Kommanditisten gleichgestellt ist, haftet allein deswegen noch nicht für die Verbindlichkeiten des Inhabers des Handelsgeschäfts nach §§ 128, 171 HGB; eine solche Außenhaftung erfordert einen darüber hinausgehenden besonderen Haftungsgrund.*)
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IMRRS 2010, 1855
Handels- und Gesellschaftsrecht
BGH, Urteil vom 17.06.2010 - III ZR 243/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2010, 1846
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Beschluss vom 16.03.2010 - X ZR 41/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2010, 1819
Bauträger
BGH, Urteil vom 11.06.2010 - V ZR 85/09
1. Bei finanzierten und beurkundungsbedürftigen Verträgen, deren Abschluss eine Bonitätsprüfung vorausgeht, kann der Eingang der Annahmeerklärung regelmäßig innerhalb eines Zeitraumes von vier Wochen erwartet werden (BGB § 147 Abs. 2).
2. Die Qualifizierung eines Verhaltens als schlüssige Annahmeerklärung setzt grundsätzlich das Bewusstsein voraus, dass für das Zustandekommen des Vertrages zumindest möglicherweise noch eine Erklärung erforderlich ist.
3. Zwar kann die Verwendung unwirksamer Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu einer Haftung nach den Grundsätzen eines Verschuldens bei Vertragsschluss führen; von dem Schutzzweck der Regelung des § 308 Nr. 1 BGB erfasst sind jedoch nur solche Schäden, die gerade und lediglich durch die überlange Bin-dung des Vertragspartners verursacht worden sind.
4. Das Verstreichenlassen einer im selbständigen Beweisverfahren nach §§ 492 Abs. 1, 411 Abs. 4 Satz 2 ZPO gesetzten Frist führt nicht zu einer Umkehr der Beweislast.
IMRRS 2010, 1815
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Urteil vom 01.06.2010 - XI ZR 389/09
1. Zur Rechtsscheinhaftung des vermeintlichen Gesellschafters einer mit Hilfe einer von ihm erteilten Generalvollmacht errichteten Scheingesellschaft bürgerlichen Rechts.*)
2. Eine Bank, die eine Anweisung versehentlich doppelt ausführt, erwirbt damit keinen Bereicherungsanspruch gegen den Anweisenden, sondern kann die irrtümliche Zuwendung nur von dem Anweisungsempfänger im Wege der Nichtleistungskondiktion (§ 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 2 BGB) herausverlangen (im Anschluss und in Ergänzung zu BGHZ 176, 234).*)
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IMRRS 2010, 1813
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Urteil vom 01.06.2010 - VI ZR 316/09
1. Der Geschädigte leistet dem Gebot zur Wirtschaftlichkeit im Allgemeinen Genüge und bewegt sich in den für die Schadensbehebung durch § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB gezogenen Grenzen, wenn er die Veräußerung seines beschädigten Kraftfahrzeuges zu demjenigen Preis vornimmt, den ein von ihm eingeschalteter Sachverständiger in einem Gutachten, das eine korrekte Wertermittlung erkennen lässt, als Wert auf dem allgemeinen regionalen Markt ermittelt hat.*)
2. Um seiner sich aus § 254 Abs. 2 Satz 1 BGB ergebenden Verpflichtung zur Geringhaltung des Schadens zu genügen, kann der Geschädigte im Einzelfall jedoch gehalten sein, von einer danach grundsätzlich zulässigen Verwertung des Unfallfahrzeugs Abstand zu nehmen und im Rahmen des Zumutbaren andere sich ihm darbietende Verwertungsmöglichkeiten zu ergreifen.*)
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IMRRS 2010, 1811
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Urteil vom 11.05.2010 - VI ZR 252/08
Will ein Patient abweichend von den Grundsätzen des totalen Krankenhausaufnahmevertrags seine Einwilligung in einen ärztlichen Eingriff auf einen bestimmten Arzt beschränken, muss er seinen entsprechenden Willen eindeutig zum Ausdruck bringen.*)
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IMRRS 2010, 1799
Wettbewerbsrecht
BGH, Urteil vom 10.12.2009 - I ZR 149/07
1. Wer in einer an die Allgemeinheit gerichteten Werbung für einen Telefon-Tarif oder eine Internet-Flatrate unter Angabe von Preisen wirbt, muss, wenn die einen Kabelanschluss des Anbieters voraussetzt, in der Werbung hinreichend deutlich auf die Kosten des Kabelanschlusses hinweisen.*)
2. Wer in einer an die Allgemeinheit gerichteten Werbung für einen Internet-Zugang über ein Kabelnetz unter Angabe der Übertragungsgeschwindigkeit wirbt, braucht nicht darauf hinzuweisen, dass diese Übertragungsgeschwindigkeit aufgrund von Umständen, auf die er keinen Einfluss hat, nicht durchgängig erreicht werden kann.*)
3. Richtet sich die Höhe der Abmahnkosten nach dem Gegenstandswert der Abmahnung, sind die Kosten einer nur teilweise berechtigten Abmahnung gemäß § 12 Abs. 1 Satz 2 UWG nur zu ersetzen, soweit die Abmahnung berechtigt war. Dabei ist die Höhe des Ersatzanspruchs nach dem Verhältnis des Gegenstandswerts des berechtigten Teils der Abmahnung zum Gegenstandswert der gesamten Abmahnung zu bestimmen.*)
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IMRRS 2010, 1796
Strafrecht
BGH, Beschluss vom 11.05.2010 - IX ZB 163/09
1. § 170 StGB stellt ein Schutzgesetz auch zugunsten des Trägers der Unterhaltsvorschusskasse dar, die anstelle des Unterhaltsverpflichteten Unterhalt geleistet hat.*)
2. Der Anspruch des Landes gegen den Unterhaltspflichtverletzer auf Erstattung des an seiner Statt gezahlten Unterhalts bleibt von der Erteilung der Restschuldbefreiung unberührt, wenn er als Anspruch aus unerlaubter Handlung zur Tabelle angemeldet worden ist.*)
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IMRRS 2010, 1786
Prozessuales
BGH, Urteil vom 18.05.2010 - VI ZR 293/08
1. Der Tatrichter darf bei der Beurteilung der Erforderlichkeit von Mietwagenkosten in Ausübung des Ermessens nach § 287 ZPO den "Normaltarif" grundsätzlich auf der Grundlage von Listen oder Tabellen, die bei der Schadensschätzung Verwendung finden können, ermitteln.*)
2. Die Eignung solcher Listen oder Tabellen zur Schadensschätzung bedarf nur der Klärung, wenn mit konkreten Tatsachen aufgezeigt wird, dass geltend gemachte Mängel der Schätzungsgrundlage sich auf den zu entscheidenden Fall in erheblichem Umfang auswirken.*)
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IMRRS 2010, 1780
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 11.05.2010 - VIII ZR 301/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2010, 1768
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 18.03.2010 - I ZR 1/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2010, 1766
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 20.05.2010 - III ZR 138/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2010, 1757
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 20.05.2010 - IX ZR 101/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2010, 1754
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 20.05.2010 - III ZR 117/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2010, 1738
Allgemeines Zivilrecht
OLG Koblenz, Beschluss vom 01.04.2010 - 2 U 1120/09
1. Für den Rücktritt vom PKW-Kaufvertrag ist eine Fristsetzung zur Nachbesserung nur entbehrlich, wenn mindestens zwei fehlgeschlagene Nachbesserungsversuche vorgelegen haben und zum Zeitpunkt der Rücktrittserklärung der Mangel noch bestanden hat.*)
2. Wird beim PKW-Kaufvertrag ein Fahrzeug in Zahlung gegeben und löst der Verkäufer eine noch laufende Finanzierung für das Altfahrzeug ab, handelt sich um einen einheitlichen Kaufvertrag (in Anknüpfung BGHZ 175, 286 = Urteil vom 20.02.2008 - VIII ZR 334/06 -= NJW 2008, 2028).*)
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IMRRS 2010, 1709
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Urteil vom 05.05.2010 - III ZR 209/09
Für den Beginn der regelmäßigen Verjährungsfrist (§ 199 Abs. 1 Nr. 1 BGB) des Befreiungsanspruchs eines Treuhänders (Geschäftsbesorgers) nach § 257 BGB ist nicht auf den Schluss des Jahres abzustellen, in dem der Freistellungsanspruch fällig geworden ist, sondern auf den Schluss des Jahres, in dem die Drittforderungen fällig werden, von denen zu befreien ist.*)
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IMRRS 2010, 1706
Grundbuchrecht
BGH, Beschluss vom 29.04.2010 - V ZR 218/09
Ein Verfügungsberechtigter haftet nicht wegen Verletzung des Unterlassungsgebots aus § 3 Abs. 3 Satz 1 VermG, wenn er einem Dritten eine Belastungsvollmacht erteilt, von der dieser erst nach Erteilung der Grundstücksverkehrsgenehmigung für den zugrundeliegenden schuldrechtlichen Vertrag Gebrauch machen kann. Das gilt auch dann, wenn die Belastungsvollmacht nach einem Widerruf oder einer Rücknahme der Genehmigung wirksam bleibt.*)
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IMRRS 2010, 1705
Wettbewerbsrecht
BGH, Urteil vom 10.12.2009 - I ZR 189/07
1. Ein Darmreinigungsmittel, das seine Wirkung auf osmotischem und physikalischem Weg erreicht, ist kein Arzneimittel, sondern ein Medizinprodukt.*)
2. Bestimmungen, die produktbezogene Absatzverbote oder Absatzbeschränkungen regeln oder Informationspflichten hinsichtlich des Umgangs mit den von den Kunden erworbenen Produkten begründen, stellen regelmäßig Marktverhaltensregelungen i.S. des § 4 Nr. 11 UWG dar.*)
3. Der Schutzzweck des § 9 UWG steht nicht dem Anspruch eines Mitbewerbers entgegen, der von demjenigen, der sich durch die Verletzung einer ausschließlich dem Schutz der Verbraucher dienenden Marktverhaltensregelung einen Vorsprung im Wettbewerb verschafft hat, den ihm dadurch entstandenen Schaden ersetzt verlangt.*)
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IMRRS 2010, 1678
Insolvenzrecht
BGH, Urteil vom 11.05.2010 - IX ZR 139/09
Der Begriff der "Bezüge aus einem Dienstverhältnis" umfasst auch eine anlässlich der Beendigung eines Arbeitsvertrages gezahlte Abfindung.*)
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IMRRS 2010, 1677
Handelsrecht
BGH, Urteil vom 21.04.2010 - VIII ZR 108/09
Auch im Shopgeschäft können als Stammkunden (Mehrfachkunden) eines Tankstellenhalters im Allgemeinen diejenigen Kunden angesehen werden, die mindestens vier Mal im Jahr dort eingekauft haben (im Anschluss an BGH, Urteil vom 12. September 2007 - VIII ZR 194/06, VersR 2008, 214).*)
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IMRRS 2010, 1673
Mietrecht
BGH, Beschluss vom 06.05.2010 - V ZR 223/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2010, 1666
Handels- und Gesellschaftsrecht
BGH, Urteil vom 12.05.2010 - VIII ZR 23/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2010, 1662
Insolvenzrecht
BGH, Urteil vom 15.04.2010 - IX ZR 188/09
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen einer Aktiengesellschaft sind im Rahmen eines Insolvenzplanverfahrens die unselbständigen Ansprüche von Vorzugsaktionären auf Nachzahlungen nicht geleisteter Vorzugsdividenden wie Forderungen letztrangiger Insolvenzgläubiger zu behandeln. Diese Ansprüche gelten mit rechtskräftiger Bestätigung des Insolvenzplans als erloschen, soweit im Plan nicht etwas anderes bestimmt ist.*)
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IMRRS 2010, 1642
Bauvertrag
BGH, Urteil vom 14.04.2010 - VIII ZR 145/09
1. Ein auf einen Mangel eines Kraftfahrzeugs gestützter Rücktritt des Käufers vom Kaufvertrag schließt dessen Recht nicht aus, daneben unter den Voraussetzungen des Schadensersatzes statt der Leistung Ersatz des mangelbedingten Nutzungsausfallschadens zu verlangen (Bestätigung von BGHZ 174, 290).*)
2. Der Käufer kann allerdings im Hinblick auf die ihn treffende Schadensminderungspflicht gehalten sein, binnen angemessener Frist ein Ersatzfahrzeug zu beschaffen oder einen längeren Nutzungsausfall durch die Anschaffung eines Interimsfahrzeugs zu überbrücken.*)
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IMRRS 2010, 1621
Gesellschaftsrecht
BGH, Urteil vom 22.03.2010 - II ZR 185/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2010, 1619
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Urteil vom 22.04.2010 - I ZR 31/08
Die dreijährige Verjährungsfrist des § 439 Abs. 1 Satz 2 HGB ist auch auf Primärleistungsansprüche und vertragliche Aufwendungsersatzansprüche aus Frachtverträgen anzuwenden.*)
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IMRRS 2010, 1618
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Urteil vom 14.04.2010 - VIII ZR 123/09
In Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die ein Kraftfahrzeughändler gegenüber Verbrauchern in Verträgen über den Verkauf gebrauchter Kraftfahrzeuge verwendet, verstößt folgende, für den Fall der Nichtabnahme des Fahrzeugs durch den Käufer vorgesehene Schadenspauschalierungsklausel
"Verlangt der Verkäufer Schadensersatz, so beträgt dieser 10% des Kaufpreises. Der Schadensersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer einen höheren oder der Käufer einen geringeren Schaden nachweist."
nicht gegen das Klauselverbot nach § 309 Nr. 5 Buchst. b BGB.*)
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IMRRS 2010, 1613
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Urteil vom 29.04.2010 - Xa ZR 101/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2010, 1605
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 22.04.2010 - VII ZR 247/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2010, 1587
Versicherungsrecht
BGH, Urteil vom 15.04.2010 - III ZR 258/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2010, 1578
Strafrecht
BGH, Urteil vom 02.12.2009 - I ZR 91/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2010, 1572
Wettbewerbsrecht
BGH, Urteil vom 20.04.2010 - KZR 52/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2010, 1570
Versicherungen
BGH, Urteil vom 09.03.2010 - VI ZR 6/09
Zur Frage, wann eine Eil- oder Notsituation ausnahmsweise eine hinreichende Erkundigung nach günstigeren Mietwagenpreisen entbehrlich machen kann.
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2010, 1560
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Urteil vom 12.11.2009 - I ZR 166/07
Der Betreiber eines Internetportals, in das Dritte für die Öffentlichkeit bestimmte Inhalte (hier: Rezepte) stellen können, haftet für diese Inhalte nach den allgemeinen Vorschriften, wenn er die eingestellten Inhalte vor ihrer Freischaltung auf Vollständigkeit und Richtigkeit überprüft und sie sich damit zu eigen macht. Dies gilt auch dann, wenn für die Nutzer des Internetportals erkennbar ist, dass die Inhalte (ursprünglich) nicht vom Betreiber, sondern von Dritten stammen. Ein Hinweis darauf, dass sich der Portalbetreiber die Inhalte zu eigen macht, liegt auch darin, dass er sich umfassende Nutzungsrechte an den fremden Inhalten einräumen lässt und Dritten anbietet, diese Inhalte kommerziell zu nutzen.*)
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IMRRS 2010, 1556
Öffentliches Recht
BGH, Urteil vom 02.12.2009 - I ZR 77/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2010, 1553
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Urteil vom 12.05.2010 - I ZR 121/08
1. Den Inhaber eines Internetanschlusses, von dem aus ein urheberrechtlich geschütztes Werk ohne Zustimmung des Berechtigten öffentlich zugänglich gemacht worden ist, trifft eine sekundäre Darlegungslast, wenn er geltend macht, nicht er, sondern ein Dritter habe die Rechtsverletzung begangen.*)
2. Der Inhaber eines WLAN-Anschlusses, der es unterlässt, die im Kaufzeitpunkt des WLAN-Routers marktüblichen Sicherungen ihrem Zweck entsprechend anzuwenden, haftet als Störer auf Unterlassung, wenn Dritte diesen Anschluss missbräuchlich nutzen, um urheberrechtlich geschützte Musiktitel in Internettauschbörsen einzustellen.*)
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