Immobilien- und Mietrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
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IMRRS 2010, 1299
Grundbuchrecht
LG Bochum, Beschluss vom 30.12.2009 - I-5 S 93/09
Der Nacherbe haftet für die Maklercourtage betreffend eine Nachlassimmobilie, da der Abschluss eines Maklervertrages durch den Vorerben zur ordnungsgemäßen Nachlassverwaltung gehört.
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IMRRS 2010, 1298
Grundbuchrecht
OLG Koblenz, Beschluss vom 08.09.2009 - 2 W 402/09
1. Der Ausgleichsanspruch nach § 426 BGB lebt nach Scheitern der nichtehelichen Lebensgemeinschaft - ebenso wie bei der ehelichen Lebensgemeinschaft - wieder auf. Es bedarf keiner ausdrücklichen Erklärung des ausgleichsberechtigten Ehegatten, er werde die Lasten nicht allein tragen.*)
2. Gem. § 745 II BGB kann jeder Teilhaber eine dem Interesse aller Teilhaber nach billigem Ermessen entsprechende Verwaltung und Benutzung verlangen, sofern die Verwaltung oder Benutzung nicht durch Mehrheitsbeschluss oder Vereinbarung geregelt ist. Auch bei der nichtehelichen Lebensgemeinschaft gilt, dass der ausziehende Partner ein Entgelt verlangen kann, allerdings muss er es zuvor ausdrücklich gefordert haben.*)
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IMRRS 2010, 1296
Prozessuales
BGH, Urteil vom 10.03.2010 - VIII ZR 65/09
1. Bei einer Verurteilung zur Erteilung einer Rechnung mit Umsatzsteuerausweis ist der Rechtsmittelkläger in Höhe der auszuweisenden Umsatzsteuer beschwert (Abgrenzung zu BGHZ 128, 85 ff.).*)
2. Zur Frage der Verpflichtung zur Erteilung von Rechnungen mit Umsatzsteuerausweis bei Strohmanngeschäften.*)
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IMRRS 2010, 1289
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 25.03.2010 - VII ZB 11/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2010, 1286
Gesellschaftsrecht
BGH, Urteil vom 22.04.2010 - III ZR 318/08
Zur Pflicht der Treuhandkommanditistin eines Filmfonds, den Anleger über die ihr bekannte wesentliche Einbindung eines großen Vertriebsunternehmens zu unterrichten, dessen Hauptgesellschafter zugleich Mehrheitsgesellschafter der Komplementärin der Beteiligungsgesellschaft war.*)
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IMRRS 2010, 1284
Gesellschaftsrecht
BGH, Urteil vom 22.04.2010 - III ZR 324/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2010, 1281
Öffentliches Recht
BGH, Urteil vom 12.11.2009 - I ZR 210/07
Das in § 43 Abs. 5 AMG geregelte Verbot des Versandhandels mit apothekenpflichtigen Tierarzneimitteln erfasst nicht solche Fälle, in denen eine durch die spezifischen Risiken des Versandhandels verursachte Fehlmedikation weder eine Gesundheitsgefahr für den Menschen noch eine im Blick auf Art. 20a GG relevante Gefahr für die Gesundheit des behandelten Tieres begründet. Eine solche Gefahr ist grundsätzlich bei Tierarzneimitteln ausgeschlossen, die bestimmungsgemäß nur bei nicht zu Ernährungszwecken gehaltenen Haustieren anzuwenden sind.*)
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IMRRS 2010, 1276
Grundbuchrecht
BGH, Beschluss vom 18.03.2010 - V ZB 117/09
Restitutionsansprüche auf Grundstücke können nicht nach Maßgabe von § 9a Abs. 1 Satz 3 EGZVG im Zwangsversteigerungsverfahren angemeldet werden (Anschluss an BVerwGE 130, 134).*)
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IMRRS 2010, 1272
Insolvenzrecht
BGH, Urteil vom 18.02.2010 - IX ZR 101/09
1. InsO § 49*)
2. Der Inhaber einer öffentlichen Last gemäß § 12 GrStG kann dann, wenn der Insolvenzverwalter das belastete Grundstück freihändig veräußert hat, keine abgesonderte Befriedigung aus dem Veräußerungserlös verlangen.*)
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IMRRS 2010, 1271
Banken & Finanzen
BGH, Urteil vom 15.04.2010 - III ZR 196/09
Für den nicht bankmäßig gebundenen, freien Anlageberater besteht - soweit nicht § 31d des Wertpapierhandelsgesetzes eingreift - keine Verpflichtung gegenüber seinem Kunden, ungefragt über eine von ihm bei der empfohlenen Anlage erwartete Provision aufzuklären, wenn der Kunde selbst keine Provision zahlt und offen ein Agio oder Kosten für die Eigenkapitalbeschaffung ausgewiesen werden, aus denen ihrerseits die Vertriebsprovisionen aufgebracht werden (Abgrenzung zu BGHZ 170, 226 und BGH, Beschluss vom 20. Januar 2009 - XI ZR 510/07 - NJW 2009, 1416).*)
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IMRRS 2010, 1270
Wettbewerbsrecht
BGH, Urteil vom 19.11.2009 - I ZR 141/07
1. Die Unvollständigkeit oder Einseitigkeit eines Preisvergleichs lässt dessen Objektivität i.S. des § 6 Abs. 2 Nr. 2 UWG unberührt.*)
2. Ein im Rahmen vergleichender Werbung vorgenommener Preisvergleich ist irreführend, wenn sich die Grundlagen für die Preisbemessung nicht unwesentlich unterscheiden (hier: einerseits Abmessungen, andererseits Gewicht bei der Beförderung von Paketen und Päckchen) und der Werbende auf diese Unterschiede nicht deutlich und unmissverständlich hinweist.*)
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IMRRS 2010, 1241
Versicherungsrecht
OLG Schleswig, Urteil vom 24.09.2009 - 11 U 156/08
1. Ein Verein hat seine Mitglieder grundsätzlich von der Haftung ganz oder teilweise freizustellen, wenn sich bei der unentgeltlichen Durchführung der satzungsmäßigen Aufgaben eine damit typischerweise verbundene Gefahr verwirklicht hat und dem Mitglied weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist.*)
2. Das Haftungsprivileg entfällt nicht durch eine freiwillige Haftpflichtversicherung des Vereinsmitglieds.*)
3. Der Vorstandsbeschluss eines Vereins zur Erteilung eines entgeltlichen Auftrags ist noch keine Entgeltvereinbarung mit dem erst zu Beauftragenden.*)
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IMRRS 2010, 1238
Wettbewerbsrecht
BGH, Urteil vom 02.03.2010 - X ZR 21/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2010, 1229
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Urteil vom 22.02.2010 - II ZR 287/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2010, 1220
Bauvertrag
OLG Brandenburg, Urteil vom 19.08.2009 - 4 U 167/99
1. Schadensersatz wegen mangelhafter Bauüberwachung hinsichtlich der Wärmedämmarbeiten.
2. Wirkung eines Vergleichs zwischen dem Bauherrn und dem Bauunternehmen in Bezug auf den bauüberwachenden Architekten.
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IMRRS 2010, 1216
Immobilien
OLG Karlsruhe, Urteil vom 09.09.2009 - 6 U 185/07
1. Voraussetzung eines Anspruchs nach § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB sowohl in direkter als auch in analoger Anwendung ist jeweils, dass die hinzunehmenden Einwirkungen das zumutbare Maß einer entschädigungslos hinzunehmenden Beeinträchtigung übersteigen.*)
2. Das ist hinsichtlich der von zwei Bäumen auf dem Nachbargrundstück ausgehenden Einwirkungen zu verneinen, wenn von dem für die Pflege des Grundstücks insgesamt erforderlichen Aufwand lediglich ein Achtel auf die beiden Bäume zurückzuführen ist.*)
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IMRRS 2010, 1207
Sonstiges Arbeits- und Sozialrecht
BGH, Urteil vom 14.04.2010 - XII ZR 89/08
1. Ist der Unterhaltsberechtigte vollständig an einer Erwerbstätigkeit gehindert, ergibt sich der Anspruch auf nachehelichen Unterhalt allein aus den §§ 1570 bis 1572 BGB, und zwar auch für den Teil des Unterhaltsbedarfs, der nicht auf dem Erwerbshindernis, sondern auf dem den angemessenen Lebensbedarf übersteigenden Bedarf nach den ehelichen Lebensverhältnissen gemäß § 1578 Abs. 1 Satz 1 BGB beruht. Ist der Unterhaltsberechtigte hingegen nur teilweise an einer Erwerbstätigkeit gehindert, ergibt sich der Unterhaltsanspruch wegen des allein durch die Erwerbshinderung verursachten Einkommensausfalls aus den §§ 1570 bis 1572 BGB und im Übrigen als Aufstockungsunterhalt aus § 1573 Abs. 2 BGB (im Anschluss an das Senatsurteil BGHZ 179, 43 = FamRZ 2009, 406).*)
2. Bei der Bemessung des Unterhaltsbedarfs nach den ehelichen Lebensverhältnissen im Rahmen der Dreiteilung trifft den Unterhaltspflichtigen die Darlegungs- und Beweislast für die Umstände, die die Unterhaltsbedürftigkeit seiner neuen Ehefrau begründen, weil es sich dabei um eine das Einkommen mindernde Verbindlichkeit handelt (im Anschluss an das Senatsurteil vom 27. April 1988 - IVb ZR 58/87 -FamRZ 1988, 930, 931).*)
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IMRRS 2010, 1205
Versicherungsrecht
BGH, Urteil vom 23.03.2010 - VI ZR 249/08
Liegt eine Einwilligung des Heimbewohners oder seines gesetzlichen Betreuers vor, kann dem Krankenversicherer aus übergegangenem Recht gemäß § 116 Abs. 1 SGB X in Verbindung mit §§ 401 Abs. 1 analog, 412 BGB ein Anspruch auf Herausgabe von Kopien der Pflegedokumentation gegen Kostenerstattung zustehen.*)
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IMRRS 2010, 1193
Verbraucherrecht
BGH, Urteil vom 15.04.2010 - III ZR 218/09
1. Zum Widerruf eines Partnervermittlungsvertrags nach § 312 BGB.*)
2. Es liegt keine "vorhergehende Bestellung" im Sinne von § 312 Abs. 3 Nr. 1 BGB vor, wenn das in der "Haustürsituation" unterbreitete und zum Vertragsschluss führende Angebot des Unternehmers von dem Gegenstand der Einladung des Verbrauchers nicht unerheblich abweicht und dieser damit vorher weder gerechnet hat noch rechnen musste (hier: Erwartung der Vermittlung einer bestimmten, in einer Zeitungsannonce beschriebenen Partnerin und Abschluss eines von diesem konkreten Partnerwunsch gelösten allgemeinen Partnervermittlungsvertrages).*)
3. Die Bemessung des Wertersatzes, den der Verbraucher nach dem wirksamen Widerruf eines Haustürgeschäfts für bis dahin empfangene Leistungen des Unternehmers schuldet, richtet sich nicht nach dem vertraglich vereinbarten Entgelt, sondern nach dem objektiven Wert dieser Leistungen, soweit dieser das vertragliche Entgelt nicht übersteigt.*)
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IMRRS 2010, 1192
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Urteil vom 15.04.2010 - III ZR 216/09
Zur Ausschlussfrist des § 34 Satz 1 BJagdG für die Anmeldung von Wildschäden bei landwirtschaftlich genutzten Flächen.*)
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IMRRS 2010, 1191
Grundbuchrecht
BGH, Urteil vom 19.03.2010 - V ZR 52/09
1. Die Sittenwidrigkeit unter dem Gesichtspunkt einer anfänglichen Übersicherung setzt eine verwerfliche Gesinnung voraus. Hierfür streitet keine tatsächliche Vermutung.*)
2. Bei der Belastung eines in Miteigentum stehenden Grundstücks durch alle Miteigentümer mit einer Grundschuld entsteht eine Gesamt(sicherungs)grundschuld an den Miteigentumsanteilen (Senat, BGHZ 40, 115, 120). Deren Freigabe kann rechtlich auch in der Form einer vollständigen oder teilweisen Freigabe nur eines der mithaftenden Miteigentumsanteile erfolgen.*)
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IMRRS 2010, 1188
Kaufrecht
BGH, Urteil vom 17.03.2010 - VIII ZR 253/08
Zur Frage der Einstandspflicht des Verkäufers von Kunststoffverschlüssen für Weinflaschen im Hinblick auf die Haltbarkeit der damit verschlossenen Weine.*)
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IMRRS 2010, 1186
Bauvertrag
OLG Koblenz, Urteil vom 29.04.2009 - 1 U 1148/08
Zu den Voraussetzungen der Anscheinsvollmacht beim Tätigwerden des Bauleiters der Hauptunternehmerin im Rechtskreis der zu Gewährleistungsarbeiten verpflichteten Subunternehmerin (Anschein der ad-hoc-Bevollmächtigung im Zuge eilbedürftiger Baumaßnahme).*)
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IMRRS 2010, 1152
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 17.12.2009 - Xa ZR 58/07
Dem Gerichtshof der Europäischen Union werden zur Vorabentscheidung gemäß Art. 267 Abs. 1 Buchst. b, Abs. 3 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) folgende Rechtsfragen vorgelegt:
1. Was ist unter dem Begriff "menschliche Embryonen" in Art. 6 Abs. 2 Buchst. c der Richtlinie 98/44/EG zu verstehen?
a) Sind alle Entwicklungsstadien menschlichen Lebens von der Befruchtung der Eizelle an umfasst oder müssen zusätzliche Voraussetzungen wie zum Beispiel das Erreichen eines bestimmten Entwicklungsstadiums erfüllt sein?
b) Sind auch folgende Organismen umfasst:
(1) unbefruchtete menschliche Eizellen, in die ein Zellkern aus einer ausgereiften menschlichen Zelle transplantiert worden ist;
(2) unbefruchtete menschliche Eizellen, die im Wege der Parthenogenese zur Teilung und Weiterentwicklung angeregt worden sind?
c) Sind auch Stammzellen umfasst, die aus menschlichen Embryonen im Blastozystenstadium gewonnen worden sind?
2. Was ist unter dem Begriff "Verwendung von menschlichen Embryonen zu industriellen oder kommerziellen Zwecken" zu verstehen? Fällt hierunter jede gewerbliche Verwertung im Sinne des Art. 6 Abs. 1 der Richtlinie, insbesondere auch eine Verwendung zu Zwecken der wissenschaftlichen Forschung?
3. Ist eine technische Lehre auch dann gemäß Art. 6 Abs. 2 Buchst. c der Richtlinie von der Patentierung ausgeschlossen, wenn die Verwendung menschlicher Embryonen nicht zu der mit dem Patent beanspruchten technischen Lehre gehört, aber notwendige Voraussetzung für die Anwendung dieser Lehre ist,
a) weil das Patent ein Erzeugnis betrifft, dessen Herstellung die vorhergehende Zerstörung menschlicher Embryonen erfordert,
b) oder weil das Patent ein Verfahren betrifft, für das als Ausgangsmaterial ein solches Erzeugnis benötigt wird?
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IMRRS 2010, 1151
Gesellschaftsrecht
BGH, Urteil vom 07.12.2009 - II ZR 115/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2010, 1150
Gesellschaftsrecht
BGH, Urteil vom 07.12.2009 - II ZR 32/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2010, 1149
Gesellschaftsrecht
BGH, Urteil vom 07.12.2009 - II ZR 58/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2010, 1146
Gesellschaftsrecht
BGH, Urteil vom 07.12.2009 - II ZR 139/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2010, 1143
Grundbuchrecht
BGH, Urteil vom 11.12.2009 - V ZR 110/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2010, 1140
Gesellschaftsrecht
BGH, Urteil vom 07.12.2009 - II ZR 122/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2010, 1139
Wettbewerbsrecht
BGH, Urteil vom 29.07.2009 - I ZR 87/07
1. Stellt sich der Parallelimport eines Arzneimittels allein deswegen als rechtswidrig dar, weil die Vorabinformation des Markeninhabers, die Voraussetzung für die Erschöpfung gewesen wäre, unterblieben ist, kommt im Rahmen der Schadensberechnung nach der Lizenzanalogie ein verhältnismäßig niedriger Vergütungssatz in Betracht.
2. Der Parallelimporteur, der es versäumt, den Markeninhaber vorab zu informieren, und der deswegen eine Markenverletzung begeht, kann - wenn der Markeninhaber diese Art der Schadensberechnung gewählt hat - verpflichtet sein, den Gewinn aus dem Vertrieb des parallelimportierten Arzneimittels vollständig herauszugeben.
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IMRRS 2010, 1138
Familien- und Erbrecht
BGH, Urteil vom 16.12.2009 - XII ZR 50/08
1. Der Unterhaltsbedarf wegen Betreuung eines nichtehelich geborenen Kindes bemisst sich jedenfalls nach einem Mindestbedarf in Höhe des Existenzminimums, der unterhaltsrechtlich mit dem notwendigen Selbstbehalt eines Nichterwerbstätigen (zur Zeit 770 €) pauschaliert werden darf (im Anschluss an das Senatsurteil BGHZ 177, 272, 287 = FamRZ 2008, 1738, 1743).
2. Hat der Unterhaltsberechtigte keine kind- oder elternbezogenen Gründe für eine Verlängerung des Betreuungsunterhalts über die Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes hinaus vorgetragen, können solche nur insoweit berücksichtigt werden, als sie auf der Grundlage des sonst festgestellten Sachverhalts auf der Hand liegen.
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IMRRS 2010, 1104
Gesellschaftsrecht
BGH, Urteil vom 23.03.2010 - VI ZR 57/09
Zur Anwendbarkeit des Kreditwesengesetzes und des Auslandinvestmentgesetzes auf den Erwerb von Aktien einer nicht börsennotierten Gesellschaft türkischen Rechts.*)
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IMRRS 2010, 1103
Prozessuales
BGH, Urteil vom 27.01.2010 - VIII ZR 58/09
Die erstmalige Erhebung der Einrede der Verjährung im Laufe des Rechtsstreits stellt auch dann ein erledigendes Ereignis dar, wenn die Verjährung bereits vor Rechtshängigkeit eingetreten ist.*)
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IMRRS 2010, 1076
Prozessuales
OLG Hamm, Urteil vom 17.08.2009 - 18 U 40/09
1. Mit der Aufhebung der Zwangsverwaltung infolge Antragsrücknahme erlischt die Prozessführungsbefugnis des klagenden Zwangsverwalters für die Fortsetzung eines anhängigen Prozesses nicht, wenn der Zwangsverwalter die Hauptsache für erledigt erklärt, um eine für die Zwangsverwaltung günstige Kostenentscheidung zu erreichen.*)
2. Eine zur Abwendung der Zwangsvollstreckung aus einem Räumungsurteil geleistete Sicherheit dient dem Gläubiger nicht als Sicherheit für einen bereits vor dem Vollstreckungsaufschub entstandenen Nutzungsausfallschaden.*)
3. Geht als Sicherheit hinterlegtes Geld in das Eigentum des Fiskus über, erwirbt der sicherungsberechtigte Gläubiger an dem Rückerstattungsanspruch des Schuldners ein Pfandrecht, das (nur) die vom Sicherungszweck umfassten Forderungen des Gläubigers absichert.*)
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IMRRS 2010, 1071
Grundbuchrecht
OLG München, Beschluss vom 13.01.2010 - 34 Wx 119/09
1. Zur verfahrensmäßigen Behandlung einer Grundbuchbeschwerde, die nach Zurückweisung eines Berichtigungsantrags zum Zwecke der Antragsrücknahme eingelegt wurde.*)
2. Wird mit Einlegung der Beschwerde zugleich der Eintragungsantrag zurückgenommen, werden die vorausgegangenen Entscheidungen des Grundbuchamts wirkungslos, ohne dass es einer Aufhebung bedarf. Über die Beschwerde ist in diesem Fall nicht mehr zu entscheiden.*)
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IMRRS 2010, 1070
Immobilien
KG, Beschluss vom 26.01.2010 - 27 W 8/10
Über die sofortige Beschwerde gegen einen Einzelrichterbeschluss entscheidet das Beschwerdegericht als Kollegialorgan, wenn der Nichtabhilfebeschluss von der Kammer gefasst ist.*)
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IMRRS 2010, 1069
Immobilien
OLG Stuttgart, Urteil vom 03.12.2009 - 2 U 30/09
Volltext
IMRRS 2010, 1068
Mietrecht
OLG Naumburg, Urteil vom 02.07.2009 - 1 U 3/09
1. Zum Rechtscharakter eines Rahmenvertrages über die Gestellung eines Autokrans einschließlich des Kranführers.*)
2. Eine vertragliche Vereinbarung, welche den Verantwortungsbereich des Kranführers abweichend von allgemeinen technischen Regelwerken begrenzt, ist zulässig und zumindest für den internen Schadensausgleich zwischen den Vertragspartnern auch wirksam.*)
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IMRRS 2010, 1058
Öffentliches Baurecht
OLG Brandenburg, Urteil vom 10.02.2010 - 1 U 36/08
1. Für den Beginn der dreijährigen Verjährungsfrist eines deliktischen Schadensersatzanspruchs ist der Zeitpunkt ausschlaggebend, in dem der Geschädigte vom Schaden und der Person des Ersatzpflichtigen Kenntnis erlangt.
2. Die Grundsätze über eine Haftung wegen Verschuldens bei Vertragsschluss sind zwar grundsätzlich auch auf Verhandlungen anwendbar, die zum Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen Bürger und Staat führen sollen, weil die Ausrichtung der öffentlichen Verwaltung auf das Gemeinwohl einen vermögensrechtlichen Ausgleich von Interessengegensätzen der Vertragspartner nicht ausschließt und das besondere Vertrauen desjenigen, der sich zum Zwecke von Vertragsverhandlungen in den Einflussbereich eines anderen begibt auch in diesem Bereich schützenswert ist.
3. Eine Haftung der Gemeinde aufgrund des Eintritts von Verzögerungen aufgrund des bei der Bauleitplanung umzusetzenden Verfahrens sowie der Entschließungen der öffentlichen Planungsträger kommt insoweit grundsätzlich nicht in Betracht; ein Verschulden kann vielmehr nur in einem Verhalten der Gemeinde gesehen werden, das außerhalb der eigentlichen Bauplanung liegt.
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IMRRS 2010, 1057
Immobilien
LG Hamburg, Beschluss vom 07.08.2009 - 309 S 66/09
Jede Unklarheit über einen stillschweigenden Vertragsschluss geht zu Lasten des Maklers.
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IMRRS 2010, 1056
Handels- und Gesellschaftsrecht
BGH, Urteil vom 22.02.2010 - II ZR 286/07
Die Übergabe nach § 929 Satz 1 BGB durch Aufgabe des mittelbaren Besitzes des Veräußerers und Begründung des mittelbaren Besitzes des Erwerbers setzt voraus, dass der Veräußerer den mittelbaren Besitz vollständig verliert und der Erwerber in einer Besitzkette seinen mittelbaren Besitz anhand konkreter Besitzmittlungsverhältnisse auf den unmittelbaren Besitzer zurückführen kann. Solche konkreten Besitzmittlungsverhältnisse sind auch dann internationalprivatrechtlich gesondert anzuknüpfen, wenn sich das Sachstatut für die Übereignung nach dem Recht des Lageortes richtet.*)
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IMRRS 2010, 1052
Prozessuales
OLG Koblenz, Beschluss vom 01.03.2010 - 2 U 816/09
1. Bei der Frage, ob ein deutsches Unternehmen oder die französische Tochtergesellschaft (S.A.R.L.) Vertragspartner geworden und die internationale und örtliche Zuständigkeit eines deutschen Gerichts begründet ist, handelt es sich um eine sog. doppelrelevante Tatsache, die sowohl für die Zuständigkeit als auch für die Begründetheit der Klage von Bedeutung ist. Die Prüfung der internationalen Zuständigkeit unterliegt nur einer begrenzten Schlüssigkeitsprüfung dahingehend, ob bei unterstellter Richtigkeit des klägerischen Vorbringens der Rechtsweg zulässig ist.*)
2. Zu der Problematik einer Annahme eines Vertragsangebots bei unwesentlichen Änderungen hinsichtlich technischer Vorgaben einer Asphaltmaschine.*)
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IMRRS 2010, 1051
Bauvertrag
OLG Stuttgart, Urteil vom 27.01.2010 - 3 U 138/09
Die vertragliche Verpflichtung des Auftraggebers, den zur Absicherung eventueller Gewährleistungsansprüche einbehaltenen Restwerklohn auf ein Banksonderkonto einzubezahlen, stellt eim BGB-Bauvertrag keine qualifizierte Vermögensbetreuungspflicht gegenüber dem Werkunternehmer i. S. v. § 266 StGB dar.*)
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IMRRS 2010, 1046
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Urteil vom 02.12.2009 - XII ZR 117/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2010, 1043
Gesellschaftsrecht
BGH, Urteil vom 17.12.2009 - III ZR 61/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2010, 1040
Rechtsanwälte
BGH, Beschluss vom 03.12.2009 - IX ZB 142/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2010, 1035
Verbraucherrecht
BGH, Urteil vom 25.11.2009 - VIII ZR 318/08
1. Dem Verbraucher steht, sofern nicht Treu und Glauben (§ 242 BGB) etwas anderes gebieten, ein Widerrufsrecht nach § 312d BGB auch dann zu, wenn der Fernabsatzvertrag nichtig ist.*)
2. Das Widerrufsrecht besteht auch bei einem wegen beiderseitiger Sittenwidrigkeit nichtigen Fernabsatzvertrag, der den Kauf eines Radarwarngeräts zum Gegenstand hat (Fortführung des Senatsurteils vom 23. Februar 2005 - VIII ZR 129/04, NJW 2005, 1490).*)
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IMRRS 2010, 1029
Umwelt und Naturschutz
BGH, Urteil vom 03.12.2009 - III ZR 139/09
Die Beantwortung der Frage, ob der feldmäßige Anbau eines herkömmlichen Gartengewächses (hier: Spargel) in der betreffenden Region als Teil der landwirtschaftlichen Erzeugung einiges Gewicht hat, unterliegt der tatrichterlichen Würdigung. Dabei kann vor allem dem Anteil des feldmäßigen Anbaus des betreffenden Gewächses an der Gesamtackerfläche bzw. der gesamten landwirtschaftlichen Nutzfläche in dieser Region besondere Bedeutung zukommen.*)
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IMRRS 2010, 1025
Verbraucherrecht
BGH, Urteil vom 09.12.2009 - VIII ZR 91/08
1. Eine Formularklausel in einem Kfz-Vertragshändlervertrag, nach der sich der Hersteller verpflichtet, von dem Händler bei Beendigung dieses Vertrages auf Verlangen fabrikneue Ersatzteile, die näher bezeichnete Voraussetzungen erfüllen, zurückzukaufen, ist dahin auszulegen, dass der Rückkaufanspruch entfällt, wenn die Zusammenarbeit auf der Grundlage eines mit dem beendeten Vertrag im Wesentlichen übereinstimmenden Vertrags fortgesetzt wird.*)
2. Das ist nicht der Fall, wenn der Händler sich auf der Grundlage des bisherigen Vertrags auf den Ersatzteilgroßhandel spezialisiert hatte und dieser Großhandelstätigkeit des Händlers durch eine Umstrukturierung des Vertriebssystems des Herstellers zu einem wesentlichen Teil der Boden entzogen worden ist (im Anschluss an Senatsurteile vom 18 Juli 2007 - VIII ZR 227/06, WM 2007, 2078, und vom 18. Juni 2008 - VIII ZR 154/06, WM 2008, 2076).*)
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