Immobilien- und Mietrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
3591 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2010
IMRRS 2010, 0395
Immobilien
BGH, Urteil vom 13.01.2010 - VIII ZR 81/08
1. Zur Unwirksamkeit von Preisanpassungsklauseln in Erdgaslieferverträgen mit Normsonderkunden.*)
2. Bei Unwirksamkeit einer solchen Preisänderungsklausel tritt weder § 4 AVBGasV an deren Stelle noch kommt dem Energieversorgungsunternehmen im Wege ergänzender Vertragsauslegung ein Recht zur Änderung des vereinbarten Preises zu, wenn ihm ein Festhalten am vereinbarten Preis deshalb nicht unzumutbar ist, weil es sich innerhalb überschaubarer Zeit durch Kündigung vom Vertrag lösen kann (Bestätigung von BGH, Urteil vom 28. Oktober 2009 - VIII ZR 320/07).*)
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IMRRS 2010, 0390
Bauvertrag
OLG Celle, Urteil vom 10.12.2009 - 11 U 32/09
Ist bei dem Kauf eines Fahrzeugs für private Zwecke für die Durchführung der Nacherfüllung ein Ort im Vertrag nicht bestimmt und war beiden Seiten bei Vertragsschluss klar, dass das Fahrzeug bestimmungsgemäß beim Käufer sein wird, ist Erfüllungsort der Nacherfüllung der Wohnsitz des Käufers (im Anschluss an OLG München NJW 2006, 449 und diesem folgend BGH NJW-RR 2008, 724; gegen OLG München NJW 2007, 3214).*)
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IMRRS 2010, 3571
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Urteil vom 21.01.2010 - Xa ZR 175/07
Ein Vertrag über die Prüfung eines Jahresabschlusses ist nicht schon deswegen nichtig, weil der Abschlussprüfer den Jahresabschluss entgegen dem Verbot in § 319 HGB nach Vertragsabschluss selbst teilweise neu erstellt und prüft.*)
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IMRRS 2010, 0371
Prozessuales
BGH, vom 08.12.2009 - VI ZR 284/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2010, 0366
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 04.02.2010 - I ZR 159/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2010, 0343
Allgemeines Zivilrecht
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.12.2009 - 24 U 85/09
Allein die Tätigkeit im Geschäft eines Anderen rechtfertigt nicht den Schluss auf ein Dienst- oder Geschäftsbesorgungsverhältnis, aus dem der Geschäftsinhaber eine Vergütung schuldet.*)
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IMRRS 2010, 0342
Allgemeines Zivilrecht
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27.10.2009 - 24 U 38/09
Für eine Klausel, die für die Kündigung eines Dienstvertrages die Schriftform verlangt und zusätzlich die besondere Übersendungsart durch einen eingeschriebenen Brief vorschreibt, hat die Schriftform konstitutive Bedeutung, während die Versendung durch Einschreibebrief nur den Zugang der Kündigungserklärung sichern soll.*)
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IMRRS 2010, 0331
Bauvertrag
OLG Naumburg, Urteil vom 25.06.2009 - 1 U 14/06
1. Zur Anwendbarkeit der Rügevorschriften des § 377 HGB auf einen Vertrag über die Lieferung und Montage einer vollständigen Kartoffelchips-Produktionsanlage sowie weiterer Anlagenteile zur Aufrüstung einer Bestandsanlage, jeweils mit funktionalen Garantien der Gesamtanlagen.*)
2. Die Untersuchungs- und Rügelast des Auftraggebers für die Nichteinhaltung von Garantien bezüglich einzelner Funktionen der Gesamtanlage (hier: Garantie über die Begrenzung der Schälverluste und Garantie über Höchstwerte des Restwassergehalts von Kartoffelscheiben bei Backofeneinlauf) entsteht noch nicht mit der Lieferung und Montage einzelner Anlagenteile, sondern erst mit der ersten Inbetriebnahme der Gesamtanlage.*)
3. Auf einen nachträglichen Verzicht des Auftragnehmers auf den Einwand der Verletzung der Untersuchungs- und Rügelast kann nicht allein daraus geschlossen werden, dass der Auftragnehmer bei verspäteter Rüge zunächst um eine konsensuale Problemlösung bemüht ist. Die Umstände des Einzelfalls müssen eindeutig auf einen Verzichtswillen schließen lassen.*)
4. Die Verjährung eines Schadenersatzanspruches beginnt in entsprechender Anwendung des § 638 BGB a.F. auch dann, wenn der Auftraggeber in Ausübung des ihm eingeräumten Gestaltungsrechts von der Geltendmachung primärer vertraglicher Erfüllungsansprüche zur Geltendmachung sekundärer vertraglicher Gewährleistungsansprüche übergeht.*)
5. Der Ablauf der Verjährungsfrist eines konkreten Schadenersatzanspruches wird durch die Einreichung eines Mahnbescheides dann nicht unterbrochen i.S.v. § 209 Abs. 2 Nr. 1 BGB a.F., wenn im Mahnbescheidsantrag auf eine Zahlungsaufforderung Bezug genommen wird, die diese Schadensposition weder dem Betrage nach noch der Bezeichnung nach aufführt.*)
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IMRRS 2010, 0302
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Urteil vom 19.01.2010 - VI ZR 112/09
Zur Schätzung eines Aufschlags zum Normaltarif bei einem sogenannten Unfallersatztarif.*)
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IMRRS 2010, 0301
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Urteil vom 13.08.2009 - I ZR 76/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2010, 0276
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Urteil vom 21.01.2010 - III ZR 147/09
Der Einsatz einer computerunterstützten Navigationstechnik bei Durchführung einer Totalendoprothese des Kniegelenks nach Nr. 2153 ist nicht nach Nr. 2562 analog abrechenbar.*)
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IMRRS 2010, 0256
Werkvertrag
OLG Karlsruhe, Urteil vom 26.11.2008 - 13 U 93/07
Ein Vertrag über die Entsorgung von Altpapier mit einer festen Laufzeit (hier: fünf Jahre) kann auch ohne ausdrückliche Regelung einer Ausschließlichkeit so auszulegen sein, dass der Auftraggeber während der Vertragslaufzeit keinen anderen Entsorger beauftragen darf.
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IMRRS 2010, 0226
Handels- und Gesellschaftsrecht
BGH, Urteil vom 12.01.2010 - XI ZR 37/09
Die für die Gesellschaftsschuld maßgebliche Verjährung gilt grundsätzlich auch für die akzessorische Haftung des BGB-Gesellschafters aus § 128 HGB (analog).*)
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IMRRS 2010, 0223
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Urteil vom 14.01.2010 - III ZR 188/09
Beauftragt der behandelnde Arzt einen externen Laborarzt im Namen seines Privatpatienten mit einer humangenetischen Blutuntersuchung, die objektiv für eine medizinisch notwendige ärztliche Versorgung im Sinne des § 1 Abs. 2 Satz 1 GOÄ nicht erforderlich ist, steht dem Laborarzt gegen den Patienten ein Vergütungsanspruch auch dann nicht zu, wenn der Laborarzt den ihm erteilten Auftrag fehlerfrei erfüllt und auf der Grundlage seines Kenntnisstands keine Veranlassung hatte, die Erforderlichkeit der Untersuchung in Zweifel zu ziehen.*)
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IMRRS 2010, 0205
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Urteil vom 14.01.2010 - III ZR 173/09
Der Umfang einer Innenvollmacht, die der Patient dem ihn behandelnden Arzt zum Zwecke der Beauftragung eines externen Laborarztes mit einer Blutuntersuchung stillschweigend erteilt, richtet sich grundsätzlich danach, was im Sinne des § 1 Abs. 2 Satz 1 GOÄ für eine medizinisch notwendige ärztliche Versorgung erforderlich ist.*)
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IMRRS 2010, 0202
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Urteil vom 16.07.2009 - I ZR 50/07
1. Beim Internetvertrieb reicht es aus, unmittelbar bei der Werbung für das einzelne Produkt den Hinweis "zzgl. Versandkosten" aufzunehmen, wenn sich bei Anklicken oder Ansteuern dieses Hinweises ein Bildschirmfenster mit einer übersichtlichen und verständlichen Erläuterung der allgemeinen Berechnungsmodalitäten für die Versandkosten öffnet und außerdem die tatsächliche Höhe der für den Einkauf anfallenden Versandkosten jeweils bei Aufruf des virtuellen Warenkorbs in der Preisaufstellung gesondert ausgewiesen wird.*)
2. Wird für ein Produkt im Internet mit einem Testergebnis geworben, muss die Fundstelle entweder bereits deutlich auf der ersten Bildschirmseite angegeben oder durch einen Sternchenhinweis eindeutig und leicht aufzufinden sein.*)
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IMRRS 2010, 0194
Kaufrecht
BGH, Urteil vom 09.12.2009 - VIII ZR 219/08
1. In Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die in mit Verbrauchern über die Internethandelsplattform eBay zu schließenden Kaufverträgen verwendet werden, hält folgende Klausel der Inhaltskontrolle nicht stand:
"[Der Verbraucher kann die erhaltene Ware ohne Angabe von Gründen innerhalb eines Monats durch Rücksendung der Ware zurückgeben.] Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt der Ware und dieser Belehrung."*)
2. Aus dem Erfordernis einer möglichst umfassenden, unmissverständlichen und aus dem Verständnis der Verbraucher eindeutigen Rückgabebelehrung lässt sich keine Pflicht ableiten, für jeden im Fernabsatz angebotenen Artikel gesondert anzugeben, ob dem Verbraucher insoweit ein Rückgaberecht zusteht.*)
3. In Allgemeinen Geschäftsbedingungen der vorgenannten Art hält folgende Klausel der Inhaltskontrolle nicht stand:
"[Im Falle einer wirksamen Rückgabe sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggfs. gezogene Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) heraus zu geben.] Bei einer Verschlechterung der Ware kann Wertersatz verlangt werden. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie dem Verbraucher etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist."*)
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IMRRS 2010, 0183
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Urteil vom 07.12.2009 - II ZR 205/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2010, 0138
Mietrecht
KG, Beschluss vom 19.11.2009 - 1 W 225/09
Kann eine notwendige Heilbehandlung erfolgreich nur mit Zwang durchgeführt werden,
genügt der Aufgabenkreis "Wahrnehmung der Rechte bei der psychiatrischen
Heilbehandlung" ohne gleichzeitige Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts
hierzu nicht. Eine Betreuung ist dann im Hinblick auf diesen Aufgabenkreis nicht
erforderlich und auf die Beschwerde des Betroffenen entsprechend einzuschränken.*)
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IMRRS 2010, 0137
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Urteil vom 25.11.2009 - XII ZR 211/08
Vereinbart der Mieter eines Kraftfahrzeugs mit dem Vermieter gegen Entgelt eine Haftungsbefreiung mit Selbstbeteiligung, so findet die Rechtsprechung zum Quotenvorrecht entsprechende Anwendung.*)
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IMRRS 2010, 0131
Gewerberaummiete
LG Krefeld, Urteil vom 06.02.2009 - 1 S 117/08
1. Die Platzierung des Schreibens im Hauseingangsbereich kann ausreichend sein, wenn ein Briefkasten fehlt.
2. Für den Zugang eine Schreibens ist der Absender darlegungs- und beweisbelastet. Insoweit muss er vortragen, dass mit dem Einwurf in das Körbchen die gewöhnliche und im Falle des Empfängers übliche Postzustellung an ihn gewählt worden ist oder dass eine Zuordnung der Briefkästen zu den einzelnen Hausbewohnern nicht möglich war.
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IMRRS 2010, 0109
Immobilienanlagen
OLG Karlsruhe, Urteil vom 02.12.2009 - 17 U 562/08
1. Verlangt die eine Immobilienanlage finanzierende Bank oder Bausparkasse von dem Anleger den Beitritt zu einem Mietpool, obwohl sie damit rechnen muss, dass die dem Anleger versprochenen Mietpoolausschüttungen nicht auf nachhaltigen Einnahmen beruhen, haftet sie dem Anleger aus dem Gesichtspunkt des aufklärungspflichtigen Wissensvorsprungs.*)
2. Eine Verletzung der Aufklärungspflicht liegt bereits dann vor, wenn die finanzierende Bank auf Grund einfacher Überlegungen die vorsätzlich falsche Kalkulation der Vertriebsbeauftragten erkennen musste. Dies ist insbesondere der Fall, wenn die erzielte Rohmiete des Anlageobjekts nach den kaufmännischen Regeln der Wohnungswirtschaft unter Berücksichtigung etwaiger Zahlungen der Anleger auf die nicht umlagefähigen Kosten für die Objektverwaltung und der vom Mietpool zu tragenden Betriebskosten und Risiken nicht zur Deckung der versprochenen Ausschüttungen ausreicht.*)
3. Zu den Anforderungen an die Widerlegung der bei institutionalisiertem Zusammenwirken der finanzierenden Bank bzw. Bausparkasse mit der Verkäuferseite bestehenden Vermutung ihres Wissensvorsprungs.*)
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IMRRS 2010, 0069
Wohnungseigentum
LG Wuppertal, Beschluss vom 05.02.2009 - 6 T 468/08
Da der ehemalige Verwalter den von ihr geschuldeten Erfolg, eine ordnungsgemäße Verwaltung und Buchführung, nicht erbracht hat, trifft ihn die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass die Vertragsverletzung unverschuldet ist.
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IMRRS 2010, 0061
Bauvertrag
OLG Düsseldorf, Urteil vom 25.11.2008 - 23 U 13/08
1. Die Annahme eines Vertragsangebots ist - von den Sonderfällen der §§ 151, 152 BGB abgesehen eine empfangsbedürftige Willenserklärung im Sinne des § 130 BGB. Daraus folgt, dass sie an den Antragenden als Erklärungsempfänger gerichtet sein muss.
Soll sie durch eine schlüssige Handlung zum Ausdruck gebracht werden, so ist die Erklärung in Richtung auf den Antragenden nur dann abgegeben, wenn die Handlung diesem gegenüber vorgenommen wird.
2. Für die Frage, ob jemand eine Erklärung im fremden Namen abgibt, kommt es auf deren objektiven Erklärungswert an, also darauf, wie sich die Erklärung nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung der Verkehrssitte für den Empfänger darstellt
3. Hierbei sind außer dem Wortlaut der Erklärung alle Umstände zu berücksichtigen, die unter Beachtung der Verkehrssitte Schlüsse auf den Sinn der Erklärung zulassen, insbesondere die dem Rechtsverhältnis zugrundeliegenden Lebensverhältnisse, die Interessenlage, der Geschäftsbereich, dem der Erklärungsgegenstand angehört, und typische Verhaltensweisen.
4. Die Rechtsprechung erkennt eine Konstruktion der Untervertretung an, bei der der Vertreter in eigenem Namen die Untervollmacht erteilt, den Untervertreter also zu seinem Vertreter bestellt, der ihn in seiner Eigenschaft als Stellvertreter des (Haupt) Vollmachtgebers vertreten solle: sog. Vertreter des Vertreters.
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IMRRS 2010, 0054
Bauvertrag
OLG Brandenburg, Urteil vom 11.08.2009 - 11 U 143/08
Im Rahmen der Verwirkung ist von entscheidender Bedeutung, dass die Schuldner darlegen, dass sie sich tatsächlich mit ihren Vermögensdispositionen auf das Ausbleiben weiterer Forderungen des Gläubigers eingerichtet hätten. Dies wäre unabdingbare Voraussetzung einer nach den Grundsätzen von Treu und Glauben (§ 242 BGB) anzunehmenden Verwirkung.
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IMRRS 2010, 0044
Bauvertrag
OLG Brandenburg, Urteil vom 22.12.2009 - 6 U 82/08
1. Sofern der Baustofflieferant ausdrücklich von dem Bauherrn eine Erklärung fordert, dass er seine Rechnungen bezahle und eine entsprechende Erklärung abgegeben wird, ist dies eine Zahlungsabsprache.
2. Diese Absprache kann nicht dahingehend gewertet werden, dass der Bauherr hierdurch keinerlei Verpflichtungen eingegangen ist und seine Zahlungen als freiwillige Leistungen anzusehen sind.
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Online seit 2009
IMRRS 2009, 2276
Bauvertrag
OLG Koblenz, Urteil vom 29.10.2009 - 5 U 772/09
1. Tritt nach der Reparatur eines Fahrzeugmotors ein vom Auftragnehmer zu verantwortender weitaus erheblicherer Schaden auf, muss er dem Auftraggeber die durch eine anderweitige Ersatzvornahme entstandenen Kosten erstatten.
2. Eine Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung ist in einem derartigen Fall entbehrlich, wenn der Auftragnehmer erklärt hat, zur Reparatur des Zweitschadens außerstande zu sein.
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IMRRS 2009, 2268
Allgemeines Zivilrecht
OLG Düsseldorf, Urteil vom 22.08.2008 - 23 U 135/07
1. Die Frage des Ursachenzusammenhangs zwischen der Pflichtverletzung des Schädigers und dem geltend gemachten Schaden des Geschädigten (haftungsausfüllende Kausalität) beantwortet sich danach, wie sich die Dinge entwickelt hätten, wenn sich der Schädiger pflichtgemäß verhalten hätte.
2. Soweit die Pflichtverletzung in einem positiven Tun besteht, ist zu fragen, wie sich das Vermögen des Verletzten ohne die pflichtwidrige Handlung entwickelt hätte.
3. Ist dem Schädiger eine Unterlassung vorzuwerfen, muss untersucht werden, wie die Dinge gelaufen wären, wenn der Schädiger die versäumte Handlung pflichtgemäß vorgenommen hätte.
4. Der Begriff des rechtmäßigen Alternativverhaltens umschreibt ebenso wie der Begriff der hypothetischen Kausalität Probleme wertender Zurechnung, die sich erst ergeben können, wenn eine Ursächlichkeit im logischen Sinn bejaht wird.
5. Die haftungsausfüllende Kausalität ist vom Geschädigten darzulegen und - mit den Beweiserleichterungen des § 287 ZPO - zu beweisen.
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IMRRS 2009, 2182
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Urteil vom 07.10.2009 - Xa ZR 8/08
1. Ein Anspruch des Destinatärs auf Stiftungsleistungen kann durch Satzung, durch einseitige Zuerkennung durch ein Stiftungsorgan oder durch Vertrag begründet werden.*)
2. Dabei handelt es sich auch dann nicht um ein Schenkungsversprechen, wenn die Zuwendung unentgeltlich erfolgt; Rechtsgrund für derartige Zuwendungen ist der Stiftungszweck selbst.*)
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IMRRS 2009, 2181
Verbraucherrecht
BGH, Urteil vom 10.11.2009 - XI ZR 252/08
1. Für die Frage der beiderseits vollständigen Erbringung der Leistung im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 4 HWiG ist auch bei einem verbundenen Geschäft allein auf das Rechtsgeschäft abzustellen, in welchem ein Widerrufsrecht nach dem Haustürwiderrufsgesetz begründet ist, und nicht auch auf das verbundene Geschäft.*)
2. Bei einem Verbundgeschäft (§ 9 Abs. 1 VerbrKrG) kommt nur beim Bestehen rechtshindernder Einwendungen aus dem finanzierten Vertragsverhältnis ein Rückforderungsdurchgriff nach § 813 Abs. 1 Satz 1 BGB i.V. mit § 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 BGB in Betracht. Steht dem Verbraucher zum maßgeblichen Zeitpunkt der Leistungserbringung aus dem finanzierten Vertragsverhältnis keine den Anspruch dauernd ausschließende Einrede im Sinne des § 813 Abs. 1 Satz 1 BGB zu, scheidet ein Rückforderungsdurchgriff aus; ein solcher ergibt sich auch nicht aus einer analogen Anwendung des § 9 Abs. 2 Satz 4 VerbrKrG (Fortführung von BGHZ 174, 334, Tz. 30 f.; Abweichung von BGHZ 156, 46, 54 ff.).*)
3. Schadensersatzansprüche wegen Verschuldens bei Vertragsschluss, bei denen zunächst eine wirksame vertragliche Verpflichtung des arglistig getäuschten Kreditnehmers bestand, unterfallen auch insoweit nicht der kurzen Verjährungsfrist des § 197 BGB aF, als sie auf Rückzahlung geleisteter Raten gerichtet sind.*)
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IMRRS 2009, 2180
Prozessuales
BGH, Urteil vom 30.10.2009 - V ZR 253/08
1. Hat der Kläger die Aufhebung oder Beschränkung eines gegen ihn verhängten Stadionverbots beantragt, ist unter dem Gesichtspunkt des effektiven Rechtsschutzes der Übergang von der Leistungsklage zu der auf die Feststellung der Rechtswidrigkeit des Verbots gerichteten Klage zulässig, wenn es im Laufe des Rechtsstreits infolge Zeitablaufs erloschen ist und Umstände vorliegen, die auch nach dem Ablauf des Verbots geeignet sind, die Ehre des Klägers zu beeinträchtigen.*)
2. Der Ausspruch eines bundesweiten Stadionverbots ist von dem Hausrecht des Veranstalters gedeckt, wenn ein sachlicher Grund besteht; ein sachlicher Grund besteht dann, wenn aufgrund von objektiven Tatsachen, nicht aufgrund subjektiver Befürchtungen, die Gefahr besteht, dass künftige Störungen durch die betreffenden Personen zu besorgen sind.*)
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IMRRS 2009, 2138
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Beschluss vom 25.06.2009 - III ZR 249/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2009, 2135
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Beschluss vom 26.10.2009 - NotZ 15/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2009, 2130
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Beschluss vom 26.10.2009 - NotZ 1/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2009, 2121
Kaufrecht
BGH, Urteil vom 14.10.2009 - VIII ZR 354/08
1. Eine Klausel in einem formularmäßig abgeschlossenen Gebrauchtwagengarantievertrag, nach der die Fälligkeit der versprochenen Garantieleistung von der Vorlage einer Rechnung über die bereits durchgeführte Reparatur abhängt, ist wegen unangemessener Benachteiligung des Käufers/Garantienehmers unwirksam.*)
2. Dasselbe gilt für eine Klausel, die dem Käufer/Garantienehmer die Obliegenheit auferlegt, vom Fahrzeughersteller empfohlene Wartungsarbeiten ausschließlich in der Werkstatt des Verkäufers durchzuführen und im Falle der Unzumutbarkeit eine Genehmigung ("Freigabe") des Verkäufers einzuholen.*)
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IMRRS 2009, 2099
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Urteil vom 29.09.2009 - VI ZR 251/08
Für die Beweislastumkehr hinsichtlich des Ursachenzusammenhangs zwischen ärztlichem Fehler und Gesundheitsschaden reicht es aus, dass die Unterlassung einer aus medizinischer Sicht gebotenen Befunderhebung einen groben ärztlichen Fehler darstellt. Das Unterlassen der gebotenen Therapie ist im Falle der Nichterhebung medizinisch gebotener Befunde nicht Voraussetzung für die Annahme eines groben Behandlungsfehlers mit der Folge der Beweislastumkehr zugunsten des Patienten.*)
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IMRRS 2009, 2097
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Beschluss vom 20.10.2009 - VI ZB 53/08
1. Nach einem Personenschaden ist es grundsätzlich zulässig, den entgangenen Gewinn gemäß § 485 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 ZPO festzustellen.*)
2. Der Antragsteller muss ausreichende Anknüpfungstatsachen für die begehrte Feststellung durch den Sachverständigen vortragen.*)
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IMRRS 2009, 2290
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Urteil vom 19.11.2009 - III ZR 108/08
Der im Emissionsprospekt einer Fondsgesellschaft abgedruckte Mittelverwen-dungskontrollvertrag, der als ein dem Schutz der Anleger dienender Vertrag zugunsten Dritter ausgestaltet ist, unterliegt auch dann der Inhaltskontrolle nach dem Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, wenn er zwischen der Fondsgesellschaft (Versprechensempfänger) und dem als Mittelverwendungskontrolleur eingesetzten Wirtschaftsprüfer (Versprechender) individuell ausgehandelt wurde.*)
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IMRRS 2009, 2053
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Urteil vom 22.10.2009 - I ZR 88/07
1. Die internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für eine auf Bestimmungen des Warschauer Abkommens 1955 gestützte Schadensersatzklage ist auch dann gegeben, wenn der Luftfrachtvertrag sachrechtlich zwar dem Warschauer Abkommen 1955 in der Fassung des von der Bundesrepublik Deutschland nicht ratifizierten Protokolls Nr. 4 von Montreal unterliegt, das beklagte Luftfrachtunternehmen seinen Sitz aber in Deutschland hat.*)
2. Sind die Voraussetzungen für die Anwendung der Vermutungsregel des Art. 28 Abs. 4 EGBGB nicht erfüllt, weil sich in dem Staat, in dem der Beförderer seine Hauptniederlassung hat, weder der Verlade- oder Entladeort noch die Hauptniederlassung des Absenders befinden, so wird das anwendbare Recht mit Hilfe der engsten Verbindung nach Art. 28 Abs. 1 EGBGB bestimmt. Auf die charakteristische Leistung nach Art. 28 Abs. 2 EGBGB kommt es bei Güterbeförderungsverträgen nicht an, da diese Vorschrift von Art. 28 Abs. 4 EGBGB vollständig verdrängt wird.*)
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IMRRS 2009, 2051
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Urteil vom 01.10.2009 - VII ZR 183/08
1. Zwischen dem Besitzer von gemäß §§ 8, 9 TierNebG i.V.m. §§ 1, 3 AGTierNebG NRW zu beseitigenden Tierkörpern und einem mit der Tierkörperbeseitigung beliehenen Unternehmer entsteht ein privatrechtliches Benutzungsverhältnis (Anschluss an BGH, Urteil vom 5. Juli 2005 - X ZR 60/04, NJW 2005, 2919, 2920).*)
2. Ob der Besitzer von zu beseitigenden Tierkörpern dem mit der Tierkörperbeseitigung beliehenen Unternehmer auch dann die insgesamt für die Leistung angefallene Umsatzsteuer zu erstatten hat, wenn er nur einen Teil des in einer Entgeltliste für diese Leistung festgelegten Entgelts tragen muss, ist nach dem privatrechtlichen Nutzungsverhältnis zu beurteilen, dessen Inhalt gegebenenfalls durch Auslegung zu ermitteln ist.*)
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IMRRS 2009, 2015
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Urteil vom 09.10.2009 - V ZR 18/09
Die Sonderreglung des § 196 BGB findet weder auf den dinglichen noch auf den schuldrechtlichen Erbbauzinsanspruch Anwendung.*)
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IMRRS 2009, 1997
Kaufrecht
BGH, Urteil vom 25.09.2009 - V ZR 13/09
1. Der Lebensmittelpunkt des Erwerbers ist nicht allein anhand formaler Gesichtspunkte wie der polizeilichen Meldung, sondern in wertender Gesamtbetrachtung aller relevanten Umstände zu bestimmen.*)
2. Dabei müssen sich zwar nicht sämtliche Lebensbeziehungen des Erwerbers auf einen Ort konzentrieren. Sie müssen sich aber an einem Ort in der Nähe der Betriebsstätte so verdichten, dass ein Engagement des Erwerbers vor Ort erkennbar wird.*)
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IMRRS 2009, 1993
Kaufrecht
AG Schorndorf, Beschluss vom 25.02.2009 - 2 C 818/08
Dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften werden folgende Fragen zur Auslegung des Gemeinschaftsrechts gemäß Art. 234 EG zur Vorabentscheidung vorgelegt:
1. Sind die Bestimmungen des Art. 3 Abs. 2 und Abs. 3 Unterabs. 3 der Richtlinie 1999/44/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Mai 1999 zu bestimmten Aspekten des Verbrauchsgüterkaufs dahin auszulegen, dass sie einer nationalen gesetzlichen Regelung entgegenstehen, die besagt, dass der Verkäufer im Falle der Herstellung des vertragsgemäßen Zustands des Verbrauchsgutes durch Ersatzlieferung die Kosten des Einbaus des nachgelieferten Verbrauchsgutes in eine Sache, in die der Verbraucher das vertragswidrige Verbrauchsgut gemäß dessen Art und Verwendungszweck eingebaut hat, nicht tragen muss, wenn der Einbau ursprünglich vertraglich nicht geschuldet wurde?
2. Sind die Bestimmungen des Art. 3 Abs. 2 und Abs. 3 Unterabs. 3 der vorbezeichneten Richtlinie dahin auszulegen, dass der Verkäufer im Falle der Herstellung des vertragsgemäßen Zustands des Verbrauchsgutes durch Ersatzlieferung die Kosten des Ausbaus des vertragswidrigen Verbrauchsgutes aus einer Sache, in die der Verbraucher das Verbrauchsgut gemäß dessen Art und Verwendungszweck eingebaut hat, tragen muss?
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IMRRS 2009, 1975
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Beschluss vom 15.09.2009 - VI ZA 13/09
Das Verbot der Aufrechnung gegen eine Forderung aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung gilt auch dann, wenn sich zwei Forderungen aus vorsätzlicher unerlaubter Handlung gegenüber stehen, die aus einem einheitlichen Lebensverhältnis resultieren.*)
Volltext
IMRRS 2009, 1961
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Urteil vom 06.10.2009 - VI ZR 316/08
1. Die Sorgfaltsanforderung des § 14 Abs. 1 StVO erfasst auch Situationen, in denen der Insasse eines Kraftfahrzeugs sich im unmittelbaren Zusammenhang mit einem Ein- oder Aussteigevorgang bei geöffneter Tür in das Kraftfahrzeug beugt, um etwa Gegenstände ein- oder auszuladen oder einem Kind beim Ein- oder Aussteigen zu helfen.*)
2. Kommt es dabei zur Berührung der geöffneten Fahrzeugtür mit einem in zu geringem Abstand vorbeifahrenden LKW, kann eine hälftige Schadensteilung gerechtfertigt sein.*)
Volltext
IMRRS 2009, 1940
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 08.10.2009 - IX ZR 71/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext
IMRRS 2009, 1934
Öffentliches Recht
BGH, Urteil vom 22.09.2009 - VI ZR 19/08
Zum Schutz der Meinungsfreiheit bei kritischen Äußerungen über ein Unternehmen und dessen Vorstandsvorsitzenden.*)
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IMRRS 2009, 1925
Öffentliches Recht
BGH, Urteil vom 22.09.2009 - XI ZR 286/08
Ein sog. Negativattest, d.h. eine durch Verwaltungsakt getroffene Entscheidung der zuständigen Behörde, dass ein ihr mitgeteiltes Rechtsgeschäft keiner Genehmigung bedarf, kann einer Genehmigung gleichgestellt werden, wenn der gesetzliche Genehmigungsvorbehalt ausschließlich dem Schutz öffentlicher und nicht dem Schutz privater Interessen dient.*)
Volltext
IMRRS 2009, 1920
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 29.09.2009 - XI ZR 44/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext
IMRRS 2009, 1862
Kaufrecht
BGH, Urteil vom 16.09.2009 - VIII ZR 243/08
1. Die Zulassung der Revision kann auf den Grund eines im Rechtsstreit erhobenen Gegenanspruchs beschränkt werden.*)
2. Bei Rückabwicklung eines Verbrauchsgüterkaufs steht einem Anspruch des Verkäufers auf Nutzungswertersatz gemäß § 346 Abs. 1 BGB europäisches Recht (hier Verbrauchsgüterkaufrichtlinie) nicht entgegen.*)
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