Immobilien- und Mietrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
3591 Entscheidungen insgesamt
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IMRRS 2009, 1810
Werkvertrag
OLG Oldenburg, Urteil vom 28.01.2008 - 13 U 53/07
1. Selbst wenn Festpreisabreden bezüglich Restaurierungsarbeiten branchenunüblich sind, bedeutet dies nicht, dass eine solche Abrede im Einzelfall nicht getroffen werden kann.
2. Denn die jeweilige Vertragsgestaltung obliegt allein und ausschließlich den Vertragsparteien, die aufgrund einer Vielzahl denkbarer Gründe und Motive zu einer bestimmten - im Einzelfall möglicherweise ungewöhnlichen und wirtschaftlich risikoreichen - Vertragsgestaltung gelangen können.
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IMRRS 2009, 1809
Werkvertrag
LG Stuttgart, Urteil vom 19.10.2006 - 10 O 203/06
Bei der Verwendung eines ungeeigneten, weil giftige Dämpfe ausdünstenden, Teppichklebers kann sich der Werkunternehmer nicht mit der Einlassung exkulpieren, er verwende diesen Kleber laufend.
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IMRRS 2009, 1793
Prozessuales
BGH, Urteil vom 02.07.2009 - I ZR 146/07
1. Gegenüber einem rechtskräftigen Unterlassungstitel kann der Schuldner mit der Vollstreckungsabwehrklage geltend machen, dass das ihm untersagte Verhalten nunmehr aufgrund einer Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung nicht mehr verboten ist.*)
2. Um die entsprechenden Rechte auch gegenüber einem im Verfügungsverfahren erstrittenen und vom Schuldner als endgültige Regelung anerkannten Unterlassungstitel geltend machen zu können, muss sich der Schuldner in der Abschlusserklärung die Rechte aus § 927 Abs. 1 ZPO insoweit vorbehalten, als die veränderten Umstände auch gegenüber einem in der Hauptsache ergangenen Titel geltend gemacht werden könnten.*)
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IMRRS 2009, 1788
Urheber- und Immaterialgüterrecht
BGH, Urteil vom 22.04.2009 - I ZR 5/07
1. Die Pflicht der Verwertungsgesellschaft, aufgrund der von ihr wahrgenommenen Rechte jedermann auf Verlangen zu angemessenen Bedingungen Nutzungsrechte einzuräumen, besteht ausnahmsweise dann nicht, wenn im Einzelfall eine missbräuchliche Ausnutzung der faktischen Monopolstellung der Verwertungsgesellschaft ausscheidet und diese dem Verlangen auf Einräumung von Nutzungsrechten vorrangige berechtigte Interessen entgegenhalten kann.*)
2. Die Beurteilung, ob eine sachlich gerechtfertigte Ausnahme vom Abschlusszwang nach § 11 Abs. 1 UrhWG gegeben ist, erfordert eine Abwägung der Interessen der Beteiligten unter Berücksichtigung der Zielsetzung des Urheberrechtswahrnehmungsgesetzes sowie des Zweckes der grundsätzlichen Abschlusspflicht der Verwertungsgesellschaft.*)
3. Die Verwertungsgesellschaft darf die Einräumung von Nutzungsrechten danach dann verweigern, wenn der Interessent an der von ihm beabsichtigten Ausübung der begehrten Nutzungsrechte aus Rechtsgründen gehindert ist, weil es dazu der Einräumung weiterer Nutzungsrechte bedarf, die er nicht erlangen kann.*)
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IMRRS 2009, 1787
IT, EDV und Telekommunikation
BGH, Urteil vom 17.07.2009 - V ZR 254/08
Der Netzbetreiber kann die Haftung für die Nachentschädigungsansprüche der Grundstückseigentümer aus § 76 Abs. 2 TKG im Verhältnis zu dem Betreiber der Telekommunikationslinie nicht durch Allgemeine Geschäftsdingungen auf diesen abwälzen.*)
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IMRRS 2009, 1767
Prozessuales
KG, Beschluss vom 25.05.2009 - 8 U 76/09
1. Dem Antrag auf Prozesskostenhilfe zur Durchführung des Rechtsmittelverfahrens innerhalb der Rechtsmittelfrist sind neben der ordnungsgemäß ausgefüllten Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse auch die insoweit notwendigen Belege beizufügen.
2. Etwaige Lücken bei der Ausfüllung können dann geschlossen werden, wenn sich geradezu aufdrängt, dass der Antragssteller über keine Einnahmen verfügt; er (der Antragssteller) darf andernfalls jedoch nicht darauf vertrauen, die wirtschaftlichen Voraussetzungen zu erfüllen.
3. Es kommt bei der Entstehung von Verpflichtungen aus einem Dauerschuldverhältnis nicht darauf an, ob der Verlauf des Dauerschuldverhältnisses in der Zukunft gewiss oder ungewiss war. Folglich haftet ein inzwischen ausgeschiedener Gesellschafter, § 160 Abs. 1 Satz 1 HGB.
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IMRRS 2009, 1757
Kaufrecht
EuGH, Urteil vom 03.09.2009 - Rs. C-489/07
1. Die Bestimmungen des Art. 6 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 der Richtlinie 97/7/EG sind dahin auszulegen, dass sie einer nationalen Regelung entgegenstehen, nach der der Verkäufer vom Verbraucher für die Nutzung einer durch Vertragsabschluss im Fernabsatz gekauften Ware in dem Fall, dass der Verbraucher sein Widerrufsrecht fristgerecht ausübt, generell Wertersatz für die Nutzung der Ware verlangen kann.*)
2. Diese Bestimmungen stehen jedoch nicht einer Verpflichtung des Verbrauchers entgegen, für die Benutzung der Ware Wertersatz zu leisten, wenn er diese auf eine mit den Grundsätzen des bürgerlichen Rechts wie denen von Treu und Glauben oder der ungerechtfertigten Bereicherung unvereinbare Art und Weise benutzt hat, sofern die Zielsetzung dieser Richtlinie und insbesondere die Wirksamkeit und die Effektivität des Rechts auf Widerruf nicht beeinträchtigt werden; dies zu beurteilen ist Sache des nationalen Gerichts.*)
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IMRRS 2009, 1738
Versicherungen
BGH, Urteil vom 02.04.2009 - I ZR 16/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2009, 1727
Immobilienanlagen
LG Berlin, Urteil vom 04.11.2008 - 27 O 643/08
1. Ein Bauunternehmen kann es einer Journalistin nicht von vornherein verwehren, sich unter namentlicher Nennung kritisch mit dessen Geschäftspraktiken sowie dem Inhalt seiner Finanzierungsberatungsleistungen auseinander zu setzen. Auch wenn durch die Berichterstattung sein Recht auf freie gewerbliche Entfaltung auswirken, liegt kein unmittelbarer rechtswidriger Eingriff vor. Die Vermutung streitet dann für die Zulässigkeit der freien Rede und damit auch für die Zulässigkeit der Kritik an Waren und Leistungen.
2. Um eine die Öffentlichkeit wesentlich berührende Frage handelt es sich jedenfalls dann, wenn sich der Äußernde mit vermeintlichen Fehlern bei Finanzberatungen des betroffenen Unternehmens und der Manipulation von Eingenkapitalnachweisen befasst, die dazu führen kann, dass Banken möglicherweise Kredite kündigen oder gar nicht erst vergeben, weil sie über die Bonität ihres Kreditnehmers getäuscht worden seien.
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IMRRS 2009, 1665
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Urteil vom 15.07.2009 - VIII ZR 217/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2009, 1659
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Urteil vom 16.07.2009 - III ZR 299/08
Zur Frage, ob die in vorformulierten Vertragsbedingungen eines Mobilfunk-Service-Providers enthaltene Klausel, wonach der Kunde bei Auswahl eines sogenannten "Online-Tarifs" lediglich eine Online-Rechnung erhält, die im Internet-Portal des Anbieters bereit gestellt und vom Kunden abgerufen, aber auch heruntergeladen und ausgedruckt werden kann, eine unangemessene Benachteiligung darstellt.*)
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IMRRS 2009, 1655
Immobilien
OLG Düsseldorf, Urteil vom 16.09.2009 - 3 U 3/09
Eine bauliche Anlage (hier: Schattenhalle zum Schutz sonnenempfindlicher Pflanzen) kann auch dann ein Gebäude im Sinne des § 11 Abs. 2 Satz 1 EEG darstellen, wenn ihr Dach erst durch die Fotovoltaikmodule gebildet wird, für die der Betreiber die (erhöhte) Einspeisungsvergütung beansprucht.*)
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IMRRS 2009, 2288
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Urteil vom 15.09.2009 - X ZR 115/05
1. Bei fehlender Rechtswahl weist ein Vergleich, mit dem im Wesentlichen die Ansprüche einer Partei wegen Patentverletzung gegen die Zahlung eines Geldbetrages sowie die Rücknahme von Nichtigkeitsklagen und Einsprüchen durch die andere Partei erledigt werden sollen, nach der Vermutung des Art. 28 II 1 EGBGB die engsten Verbindungen zu dem Sitzrecht der Partei auf, welche die Ansprüche wegen Patentverletzung geltend gemacht hat, weil darin die für den Vergleich charakteristische Leistung liegt. Die Vermutung gilt jedenfalls dann, wenn mit dem Vergleich die Verletzung von Patenten in mehreren Staaten erledigt werden soll, so dass es bereits der Grundsatz der einheitlichen Vertragsanknüpfung ausschließt, dass der Vergleich nach Art. 28 V EGBGB eine engere Verbindung zu einem der Staaten hat, für die die Patente Schutz gewähren.*)
2. Wurden die Anwälte der Parteien während der Verhandlung beauftragt, den zunächst nur mündlich vereinbarten Vergleich schriftlich zu fixieren, ist nach § 154 II BGB im Zweifel zu vermuten, dass der Vertrag nicht geschlossen werden soll, bis dies in schriftlicher Form erfolgt ist.*)
3. Bestanden aus Sicht des Fachmanns zum Prioritätszeitpunkt keine Vorbehalte, ein Produkt (hier: Paneele für ein Sektionaltor), das im Stand der Technik zwar der Form nach (konvexe und konkave Profilierung der Stirnbreitseiten benachbarter Paneele, um einen Fingerschutz zu schaffen) bekannt war, jedoch aus einem anderen Material (hier: Holz mit Metallprofilelementen) gebildet wurde, mit einem anderen als solchem bekannten Material (hier: Blechschalen) in einem bekannten Verfahren (hier: Gesenkbiegen oder Walzprofilieren) herzustellen, ist in aller Regel anzunehmen, dass es auch nahelag, dies zu versuchen.*)
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IMRRS 2009, 1579
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Beschluss vom 20.05.2009 - I ZR 218/07
Bereits die einmalige unverlangte Zusendung einer E-Mail mit Werbung kann einen rechtswidrigen Eingriff in das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb darstellen.*)
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IMRRS 2009, 1578
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Urteil vom 10.06.2009 - XII ZR 19/08
Wird in AGB die dem Mieter eines Kraftfahrzeugs gegen Zahlung eines zusätzlichen Entgelts gewährte Haftungsfreistellung davon abhängig gemacht, dass er bei Unfällen die Polizei hinzuzieht, liegt darin keine unangemessene Benachteiligung im Sinne des § 307 BGB (im Anschluss an BGH, Urteil vom 11. November 1981 - VIII ZR 271/80 - NJW 1982, 167).*)
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IMRRS 2009, 1537
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Urteil vom 14.07.2009 - XI ZR 18/08
1. Eine durch ernsthafte Verhandlungen des Hauptschuldners mit dem Gläubiger gemäß § 203 Satz 1 BGB bewirkte Hemmung der Verjährung ist auch gegenüber dem Bürgen wirksam.*)
2. Eine gegen den Bürgen erhobene Klage hemmt auch bei einem späteren Untergang des Hauptschuldners als Rechtsperson gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 1 BGB die Verjährung der Hauptschuld (Fortführung von BGHZ 153, 337, 342 f.) .*)
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IMRRS 2009, 1531
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Beschluss vom 17.06.2009 - IV ZR 59/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2009, 1518
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Urteil vom 30.06.2009 - VI ZR 210/08
Zur Haftung des Verpächters einer Domain für Äußerungen auf der von seinem Pächter betriebenen Website.*)
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IMRRS 2009, 1493
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Urteil vom 29.07.2009 - I ZR 212/06
Wird das Transportgut wegen unzureichender Sicherung während der Seebeförderung beschädigt, so spricht dies zunächst für ein grobes Organisationsverschulden des Verfrachters. Dieser muss daher im Einzelnen darlegen, welche organisatorischen Maßnahmen er selbst oder die für ihn handelnden Organe zur Verhinderung von Verladungsfehlern ergriffen haben. Kommt der Verfrachter der ihm obliegenden Darlegungslast nicht nach, erstreckt sich die Vermutung eines groben Organisationsverschuldens auch auf das Verhalten seiner Organe.*)
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IMRRS 2009, 1492
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Urteil vom 26.02.2009 - I ZR 163/06
1. Im Rahmen der Preisangabenverordnung stellt die Werbung im Verhältnis zum Angebot kein Aliud, sondern ein Minus im Sinne einer Vorstufe dar.*)
2. Der Grundpreis ist dann i.S. des § 2 Abs. 1 Satz 1 PAngV in unmittelbarer Nähe des Endpreises angegeben, wenn beide Preise auf einen Blick wahrgenommen werden können (Abgrenzung gegenüber BGH GRUR 2003, 889, 890 - Internet-Reservierungssystem und BGH GRUR 2008, 84 Tz. 29 und 31 - Versandkosten).*)
3. Die Regelung in § 4 Abs. 4 PAngV über die Preisauszeichnung bei Waren, die nach Katalogen oder Warenlisten oder auf Bildschirmen angeboten werden, kann nicht auf die bereits bei der Werbung bestehende Verpflichtung zur Angabe des Grundpreises gemäß § 2 PAngV übertragen werden.*)
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IMRRS 2009, 1486
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Urteil vom 18.06.2009 - I ZR 140/06
Die Haftungsbeschränkungen nach §§ 658, 659, 660 Abs. 1 HGB entfallen gemäß § 660 Abs. 3 HGB nur bei einem eigenen qualifizierten Verschulden des Verfrachters. Die Vorschrift des § 607 Abs. 1 HGB findet im Rahmen von § 660 Abs. 3 HGB keine Anwendung.*)
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IMRRS 2009, 1485
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Beschluss vom 23.06.2009 - EnVR 48/08
1. § 17 Abs. 1 EnWG begrenzt den Anspruch des Letztverbrauchers nicht auf einen Anschluss an das Stromnetz nach Maßgabe der Bestimmung des Netzbetreibers, sondern räumt ihm im Grundsatz einen Anspruch auf Anschluss an eine von ihm gewählte Netz- oder Umspannebene ein.*)
2. Ob die Gewährung des Netzanschlusses für den Netzbetreiber unzumutbar ist, lässt sich nur anhand der konkreten Umstände des Einzelfalls beurteilen. Erforderlich ist eine Abwägung aller im Einzelfall relevanten Belange.*)
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IMRRS 2009, 1483
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Urteil vom 28.05.2009 - Xa ZR 113/08
1. Der Flugbeförderungsvertrag ist regelmäßig nicht auf ein absolutes Fixgeschäft gerichtet.*)
2. Die Verspätung eines Flugs begründet regelmäßig keinen Sachmangel der Beförderungsleistung.*)
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IMRRS 2009, 1475
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Urteil vom 09.07.2009 - I ZR 13/07
Allein der Wunsch des Patienten, sämtliche Leistungen aus einer Hand zu erhalten, reicht nicht aus, um eine Verweisung an einen bestimmten Optiker sowie eine Abgabe und Anpassung der Brille durch den Augenarzt zu rechtfertigen.*)
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IMRRS 2009, 1439
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Beschluss vom 16.07.2009 - IX ZR 53/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2009, 1437
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Urteil vom 30.06.2009 - VI ZR 310/08
Der Geschädigte, der sich darauf beruft, hat darzulegen und erforderlichenfalls zu beweisen, dass sich nach den Umständen des Falles die typische Überforderungssituation des Kindes durch die spezifischen Gefahren des motorisierten Verkehrs bei einem Unfall nicht realisiert hat.*)
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IMRRS 2009, 1424
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Urteil vom 30.06.2009 - VI ZR 266/08
1. Die Haftungsprivilegierung des Nutztierhalters verstößt nicht gegen Art. 3 Abs. 1 GG.*)
2. Zu den Anforderungen an den dem Tierhalter obliegenden Entlastungsbeweis gemäß § 833 Satz 2 BGB.*)
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IMRRS 2009, 1421
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Urteil vom 23.06.2009 - XI ZR 156/08
1. Sind Verbraucherdarlehensvertrag und finanziertes Geschäft verbundene Verträge im Sinne des § 358 Abs. 3 BGB, darf die dem Verbraucher erteilte Widerrufsbelehrung einem unbefangenen rechtsunkundigen Leser nicht den unzutreffenden Eindruck vermitteln, mit einem Widerruf könne er sich ausschließlich von den Bindungen des finanzierten Geschäfts lösen, nicht aber von den Bindungen des Darlehensvertrags.*)
2. Eine "Pflichtenteilung" der Unternehmer, nach welcher der Darlehensgeber über den Ausschluss des § 495 BGB wegen eines vorrangigen Widerrufsrechts in Bezug auf das Verbundgeschäft zu belehren habe und allein der Vertragspartner des finanzierten Geschäfts über die Erstreckungswirkung des § 358 Abs. 1 BGB, ist mit dem Schutzzweck der gemäß § 355 Abs. 2, § 358 Abs. 5 BGB zu erteilenden qualifizierten Widerrufsbelehrung nicht zu vereinbaren.*)
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IMRRS 2009, 1416
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Urteil vom 30.06.2009 - XI ZR 364/08
Klauseln in Allgemeinen Emissionsbedingungen, nach denen der Emittent von Optionsscheinen die Bedingungen ändern kann, soweit ihm dies angemessen und erforderlich erscheint, um dem wirtschaftlichen Zweck der Bedingungen gerecht zu werden, falls die Änderung dazu dienen soll, einen offensichtlichen Irrtum zu berichtigen, sind gemäß § 308 Nr. 4 BGB unwirksam.*)
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IMRRS 2009, 1373
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Beschluss vom 03.04.2009 - V ZB 46/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2009, 1366
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Urteil vom 02.07.2009 - III ZR 303/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2009, 1322
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Beschluss vom 07.04.2009 - EnVR 6/08
1. Gesicherte Erkenntnisse im Sinne des § 3 Abs. 1 Satz 4 Halbs. 2 GasNEV liegen vor, wenn sich aus objektiven Anhaltpunkten schlüssig ableiten lässt, dass Kosten in Höhe der angesetzten Planwerte mit hoher Wahrscheinlichkeit entstehen werden.*)
2. Die kalkulatorischen Abschreibungen sind nach § 6 Abs. 5 GasNEV monatsscharf vorzunehmen.*)
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IMRRS 2009, 1316
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Urteil vom 30.04.2009 - Xa ZR 78/08
Dem Fluggast steht ein Ausgleichsanspruch wegen "Nichtbeförderung" auf einem Flug zu, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:*)
1. Der Fluggast verfügt entweder über eine bestätigte Buchung für den betreffenden Flug oder ist von einem anderen Flug, für den er eine solche Buchung besaß, auf den betreffenden Flug "verlegt" worden.*)
2. Der Fluggast hat sich - außer im Fall der "Verlegung" und jedenfalls wenn ihm nicht schon vorher die Mitnahme verweigert worden ist - zur angegebenen Zeit oder mangels einer solchen Angabe 45 Minuten vor dem planmäßigen Abflug zur Abfertigung eingefunden.*)
3. Dem am Flugsteig erschienenen Fluggast wird der Einstieg gegen seinen Willen verweigert.*)
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IMRRS 2009, 1313
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Urteil vom 05.06.2009 - V ZR 144/08
Wer sein Fahrzeug unbefugt auf einem Privatgrundstück abstellt, begeht verbotene Eigenmacht, derer sich der unmittelbare Grundstücksbesitzer erwehren darf, indem er das Fahrzeug abschleppen lässt; die Abschleppkosten kann er als Schadensersatz von dem Fahrzeugführer verlangen.*)
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IMRRS 2009, 1284
Versicherungsrecht
BGH, Urteil vom 09.06.2009 - Xa ZR 99/06
Der Sozialversicherungsträger, der es schuldhaft versäumt hat, auf ihn übergegangene reisevertragliche Schadensersatzansprüche innerhalb eines Monats nach der vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen, ist auch dann mit seinen Ansprüchen ausgeschlossen, wenn der Reisende bei ihm verbliebene Ansprüche rechtzeitig geltend gemacht hat (Fortführung von BGHZ 159, 350).*)
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IMRRS 2009, 1281
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Beschluss vom 02.04.2009 - I ZB 8/06
Kommt wegen des Unternehmensgegenstands des Anmelders nur eine Benutzung der Marke durch Lizenzierung oder Veräußerung an Dritte in Betracht, kann bereits die Anmeldung als bösgläubig zu beurteilen sein, wenn nach den tatsächlichen Umständen des Falles der Schluss gerechtfertigt ist, der Anmelder werde in rechtsmissbräuchlicher Weise versuchen, Dritte zum Erwerb der Markenrechte zu veranlassen. Dies kann insbesondere dann der Fall sein, wenn Marken nicht im Hinblick auf eine Vielzahl in Betracht kommender, im Einzelnen noch unbestimmter und allenfalls nach abstrakten Merkmalen umschriebener potentieller Interessenten auf Vorrat angemeldet werden, sondern im Zeitpunkt der Anmeldung die Veräußerung an einzelne, bereits bestimmte Dritte naheliegt, deren Interesse an einem Erwerb der Markenrechte jedoch im Wesentlichen nur durch den Umstand begründet wird, dass sie infolge der Eintragung der Marke auf den Anmelder an der Verwendung der bislang ungeschützten Kennzeichnung gehindert werden können.*)
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IMRRS 2009, 1276
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Urteil vom 09.06.2009 - VI ZR 110/08
Der Geschädigte, dessen neuer PKW erheblich beschädigt worden ist, kann den ihm entstandenen Schaden nur dann auf Neuwagenbasis abrechnen, wenn er ein fabrikneues Ersatzfahrzeug gekauft hat.*)
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IMRRS 2009, 1266
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Urteil vom 16.06.2009 - VI ZR 157/08
Die mangelnde Mitwirkung des Patienten an einer medizinisch gebotenen Behandlung schließt einen Behandlungsfehler nicht aus, wenn der Patient über das Risiko der Nichtbehandlung nicht ausreichend aufgeklärt worden ist.*)
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IMRRS 2009, 1264
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Urteil vom 16.06.2009 - VI ZR 107/08
Zur Haftung eines Fahrzeugherstellers für die Fehlauslösung von Airbags.*)
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IMRRS 2009, 1262
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 25.06.2009 - IX ZR 8/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2009, 1260
Banken & Finanzen
BGH, Beschluss vom 16.06.2009 - XI ZB 31/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2009, 1257
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Urteil vom 23.06.2009 - VI ZR 232/08
Zur Reichweite einer Unterlassungsverpflichtungserklärung, die ein Presseorgan im Hinblick auf die rechtswidrige Verbreitung eines Prominentenfotos bei der Berichterstattung gegenüber dem Betroffenen abgegeben hat.*)
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IMRRS 2009, 1256
Kaufrecht
BGH, Urteil vom 20.05.2009 - VIII ZR 191/07
a) Bei Gebrauchtfahrzeugen gehört es nicht ohne Weiteres zur üblichen Beschaffenheit im Sinne von § 434 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BGB, dass sich alle Fahrzeugteile noch im Originalzustand befinden. Die übliche Beschaffenheit ist deshalb grundsätzlich nicht in Frage gestellt, wenn einzelne (wesentliche) Fahrzeugteile in technisch einwandfreier Weise erneuert wurden. Das gilt auch, wenn das Fahrzeug mit einer neuen Lackierung versehen worden ist, um es technisch und optisch wieder in einen tadellosen Zustand zu versetzen.*)
b) Welche Beschaffenheit des Kaufgegenstandes ein Käufer anhand der Art der Sache im Sinne von § 434 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BGB erwarten kann, bestimmt sich nach dem Empfängerhorizont eines Durchschnittskäufers und damit nach der objektiv berechtigten Käufererwartung. Diese orientiert sich im Regelfall an der üblichen Beschaffenheit gleichartiger Sachen. Dagegen ist nicht entscheidend, welche Beschaffenheit der Käufer tatsächlich erwartet und wie er auf eine hiervon abweichende Beschaffenheit reagiert.*)
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IMRRS 2009, 1247
Mietrecht
LG Hamburg, Urteil vom 05.03.2009 - 307 S 144/08
Eine Klausel im Wohnraummietvertrag, die den Mieter zur Zahlung einer einmaligen Bearbeitungsgebühr verpflichtet, stellt eine unangemessene Benachteiligung im Sinne des § 307 BGB dar und ist daher unwirksam.
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IMRRS 2009, 1241
Werkvertrag
OLG Hamm, Urteil vom 16.09.2008 - 26 U 31/06
Macht ein Garten- und Landschaftsbauer den Hausinhaber nicht auf eine ausreichende Abdichtung des erdberührten Mauerwerks aufmerksam, so macht er sich bezüglich eines entstehenden Feuchtigkeitsschadens im Haus schadensersatz- sowie bezüglich der Beseitigungskosten vorschusspflichtig.
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IMRRS 2009, 1239
Bauvertrag
OLG Brandenburg, Urteil vom 24.01.2008 - 12 U 26/07
Das Abstellen von Gasthermen auf der Baustelle stellt keine Besitzaufgabe des Unternehmers dar.
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IMRRS 2009, 1236
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Urteil vom 30.04.2009 - Xa ZR 79/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2009, 1233
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Urteil vom 28.05.2009 - Xa ZR 9/08
Wer eine Zuwendung für den Fall zusagt, dass ein bestimmtes Ereignis eintritt, auf das der Zuwendungsempfänger hinarbeiten soll (hier: Gewinn einer Meisterschaft durch die von dem Zuwendungsempfänger trainierte Mannschaft), verspricht keine belohnende Schenkung, sondern eine Gegenleistung für das Bemühen des Zuwendungsempfängers um die Herbeiführung des Ereignisses.*)
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IMRRS 2009, 1232
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Urteil vom 26.05.2009 - VI ZR 191/08
Zur Zulässigkeit der Darstellung einer spektakulären Straftat ("Kannibale von Rotenburg") in einem Spielfilm.*)
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IMRRS 2009, 1224
Öffentliches Recht
BGH, Urteil vom 09.06.2009 - Xa ZR 74/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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