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Sachgebiet: Allgemeines Zivilrecht

3545 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2007

IMRRS 2007, 1965
VerbraucherrechtVerbraucherrecht
Schuldrecht - Widerruf erstreckt sich nicht auf Sicherungsabrede

BGH, Urteil vom 16.05.2006 - XI ZR 15/04

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2007, 1944
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Sonstiges Zivilrecht

BGH, Beschluss vom 17.07.2007 - XI ZR 116/06

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2007, 1930
SachverständigeSachverständige
Erstattung von Sachverständigengutachten bei Kfz-Unfall

OLG Koblenz, Urteil vom 14.08.2006 - 12 U 324/05

Sachverständigenkosten für ein Schadensgutachten nach einem Kraftfahrzeugunfall sind grundsätzlich selbst dann zu erstatten, wenn sich das Gutachten nachträglich im Ergebnis als fehlerhaft erwiesen hat. Dem Geschädigten steht ein Anspruch auf Ersatz der von ihm aufgewendeten Sachverständigenkosten aber nur unter der Voraussetzung zu, dass die Begutachtung zu einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig war. Erfüllt das Gutachten diese Funktion durch Verschulden des Geschädigten nicht, so kann dieser keinen Ersatz für die Sachverständigenkosten beanspruchen. Das gilt auch beim Verschweigen eines Vorschadens an dem Fahrzeug.*)

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IMRRS 2007, 1906
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Schadensrecht - Fahrlässigkeit, wenn man mit seinem Fahrzeug Fuchs ausweicht?

BGH, Urteil vom 11.07.2007 - XII ZR 197/05

Ein Kraftfahrer, der mit seinem Fahrzeug einem die Fahrbahn überquerenden Fuchs ausweicht, handelt nicht grundsätzlich grob fahrlässig.*)

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IMRRS 2007, 1841
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Schadenrecht - Verkehrsunfall durch Einnicken am Steuer

BGH, Urteil vom 21.03.2007 - I ZR 166/04

1. Das Herbeiführen eines Verkehrsunfalls durch ein "Einnicken" des Fahrers am Steuer begründet nur dann den Vorwurf eines leichtfertigen und in dem Bewusstsein erfolgten Handelns, dass ein Schaden mit Wahrscheinlichkeit eintreten werde, wenn sich der Fahrer bewusst über von ihm erkannte deutliche Anzeichen einer Übermüdung hinweggesetzt hat. Für den dem Anspruchsteller dafür obliegenden Nachweis sind die Regeln des Anscheinsbeweises jedenfalls insoweit nicht anwendbar, als es sich bei dem Geschehen um einen individuellen Vorgang handelt (im Anschluss an BGH VersR 1974, 593, 594, VersR 1977, 619, 620 und VersR 2003, 364, 365).*)

2. Der Umstand, dass ein im Güterverkehr eingesetzter noch nicht 21 Jahre alter Fahrer, der einen Unfall verursacht hat, nicht Inhaber eines Befähigungsnachweises über den erfolgreichen Abschluss einer von einem der Mitgliedstaaten anerkannten Ausbildung für Fahrer im Güterkraftverkehr gemäß den gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften über das Mindestniveau der Ausbildung als Fahrer von Transportfahrzeugen im Straßenverkehr gewesen ist, hat für die Frage der Haftung nur dann Bedeutung, wenn sich das Fehlen der bei einer entsprechenden Ausbildung vermittelten Kenntnisse im zur Beurteilung stehenden Unfallgeschehen zumindest als Gefahrenmoment niedergeschlagen hat (im Anschluss an BGH NJW 2007, 506 Tz 15 ff., 17 f.).*)

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IMRRS 2007, 1838
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Reiserecht - Auslegung der Richtlinie zu Fluggastrechten

BGH, Beschluss vom 17.07.2007 - X ZR 95/06

Dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften werden zur Auslegung von Artt. 2 lit. l, 5 Abs. 1 lit. c der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Februar 2004 über eine gemeinsame Regelung für Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 295/91 (ABl. L 46, S. 1) folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt:*)

1. Ist bei der Auslegung des Begriffs "Annullierung" entscheidend darauf abzustellen, ob die ursprüngliche Flugplanung aufgegeben wird, so dass eine Verzögerung unabhängig von ihrer Dauer keine Annullierung darstellt, wenn die Fluggesellschaft die Planung des ursprünglichen Fluges nicht aufgibt?*)

2. Falls die Frage zu 1 verneint wird: Unter welchen Umständen ist eine Verzögerung des geplanten Fluges nicht mehr als Verspätung, sondern als Annullierung zu behandeln? Hängt die Beantwortung dieser Frage von der Dauer der Verspätung ab?*)

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IMRRS 2007, 1828
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Kartellrecht - Auskunftsverlangen der Bundesnetzagentur

BGH, Beschluss vom 19.06.2007 - KVR 17/06

a) In Verwaltungsverfahren nach dem Energiewirtschaftsgesetz findet die Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof nur gegen in der Hauptsache ergangene Beschlüsse der Oberlandesgerichte statt.*)

b) Ein selbständiges Auskunftsverlangen nach § 112a Abs. 1 Satz 3 EnWG ist in der Hauptsache ergangen.*)

Erteilt der Adressat eines Auskunftsverlangens nach § 59 GWB oder § 69 EnWG freiwillig oder im Rahmen der Vollstreckung die begehrte Auskunft, tritt damit keine Erledigung ein, wenn das Auskunftsverlangen - etwa als Rechtsgrund für eine Speicherung und Verwertung der erlangten Daten - weiterhin Wirkung entfaltet.*)

a) Ein Auskunftsverlangen der Bundesnetzagentur nach § 69 Abs. 7 EnWG muss den Beteiligten nach § 73 Abs. 1 EnWG zugestellt werden.*)

b) Macht eine Behörde einen Verwaltungsakt in der irrigen Annahme, es handele sich um eine Allgemeinverfügung, nach § 41 Abs. 3 Satz 2 VwVfG öffentlich bekannt, statt ihn den Adressaten förmlich zuzustellen, kommt eine Heilung des darin liegenden Zustellungsmangels gegenüber Adressaten, die den Verwaltungsakt nachweislich zur Kenntnis genommen haben, in Betracht, wenn kein Zweifel darüber besteht, dass die Behörde mit der öffentlichen Bekanntgabe die mit einer Zustellung verbundenen Rechtswirkungen auslösen wollte.*)

Im Rahmen der Vorbereitung des Berichts zur Einführung der Anreizregulierung (§ 112a Abs. 1 EnWG) ist die Bundesnetzagentur berechtigt, von Betreibern von Gasversorgungsnetzen die Daten zu erheben, die aus der Ex-ante-Sicht zur Aufgabenerfüllung beitragen können, soweit damit für das betroffene Unternehmen kein unzumutbarer Aufwand verbunden ist.*)

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IMRRS 2007, 1827
KaufrechtKaufrecht
Formularklausel in Kfz-Vertragshändlervertrag

BGH, Urteil vom 18.07.2007 - VIII ZR 227/06

Eine Formularklausel in einem Kfz-Vertragshändlervertrag, nach der sich der Hersteller verpflichtet, von dem Händler bei Beendigung dieses Vertrages auf Verlangen fabrikneue Ersatzteile, die näher bezeichnete Voraussetzungen erfüllen, zurückzukaufen, ist nicht dahin auszulegen, dass der Rückkaufanspruch entfällt, wenn der ehemalige Händler im Anschluss an den Händlervertrag für den Hersteller aufgrund eines Service-Partner-Vertrages (Werkstattvertrages) tätig bleibt.*)

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IMRRS 2007, 1821
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Schadensrecht - Weiterbenutzung eines Fahrzeugs nach Totalschadensfall

BGH, Urteil vom 10.07.2007 - VI ZR 217/06

Benutzt der Geschädigte im Totalschadensfall (hier: Reparaturkosten bis zu 130 % des Wiederbeschaffungswerts) sein unfallbeschädigtes Fahrzeug nach einer (Teil-)Reparatur weiter, ist bei der Abrechnung nach den fiktiven Wiederbeschaffungskosten in der Regel der in einem Sachverständigengutachten für den regionalen Markt ermittelte Restwert in Abzug zu bringen (Ergänzung zum Senatsurteil vom 6. März 2007 - VI ZR 120/06 - zur Veröffentlichung in BGHZ bestimmt).*)

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IMRRS 2007, 1820
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Sonstiges Zivilrecht - "Pfand" auf Getränkeflasche als Angebot zur Rücknahme

BGH, Urteil vom 09.07.2007 - II ZR 232/05

Der Begriff "Pfand" auf einer individualisierten - dauerhaft von den Produkten anderer Hersteller/Vertreiber unterscheidbaren - Getränkeflasche beinhaltet das Angebot des dort namentlich genannten Getränkeherstellers/Vertreibers an jedermann, die Flasche gegen Zahlung des Pfandbetrages zurückzunehmen.*)

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IMRRS 2007, 1818
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Schadensrecht - Wirtschaftlichkeit einer Instandsetzung

BGH, Urteil vom 10.07.2007 - VI ZR 258/06

Liegen die (voraussichtlichen) Kosten der Reparatur eines Kraftfahrzeugs mehr als 30 % über dem Wiederbeschaffungswert, so ist die Instandsetzung in aller Regel wirtschaftlich unvernünftig und der Geschädigte kann vom Schädiger nur die Wiederbeschaffungskosten verlangen (Bestätigung des Senatsurteils BGHZ 115, 375).*)

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IMRRS 2007, 1813
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Sonstiges Zivilrecht - Eigentum an einer Pfandflasche

BGH, Urteil vom 09.07.2007 - II ZR 233/05

1. Der Eigentümer einer individualisierten - aufgrund einer dauerhaften Kennzeichnung als sein Eigentum ausgewiesenen - Mehrwegpfandflasche verliert das Eigentum an der Flasche weder durch den Verkauf des Getränkes an den Großhandel noch durch den weiteren Vertrieb des Getränkes bis zum Endverbraucher.*)

2. Er kann von seinen Konkurrenten Herausgabe seiner leeren Flaschen fordern und sie wegen der Vernichtung seiner Flaschen auf Unterlassung und grundsätzlich auch auf Schadensersatz in Anspruch nehmen.*)

3. Auf den durch den Verlust seiner Flaschen entstandenen Schaden muss er sich den vereinnahmten Pfandbetrag anrechnen lassen.*)

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IMRRS 2007, 1805
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Sonstiges Zivilrecht - Berufung auf Aufrechnungsverbot treuwidrig?

BGH, Urteil vom 15.02.2007 - I ZR 118/04

1. Einer zur Aufrechnung gestellten Gegenforderung steht ein Einwand i.S. von Nr. 19 ADSp nicht entgegen, wenn die geltend gemachten Einwendungen ohne weiteres unbegründet sind und daher eine sofortige Entscheidung über den Aufrechnungseinwand zulassen.*)

2. Die Klausel in Nr. 27.2 ADSp ist im Verhältnis zu der Klausel in Nr. 27.1 ADSp die speziellere Regelung. Sie gilt nicht nur, wenn sich der Anspruch aus §§ 425 ff., 461 Abs. 1 HGB ergibt, sondern auch dann, wenn der Anspruch zumindest durch diese Vorschriften näher ausgestaltet ist, etwa durch § 433 HGB.*)

3. Die Berufung auf ein wirksam vereinbartes Aufrechnungsverbot (hier: Nr. 19 ADSp 1999) ist nicht schlechthin als nach § 242 BGB treuwidrig anzusehen, wenn die zur Aufrechnung gestellte Forderung verjährt und eine Befriedigung des Schuldners daher nur noch durch Aufrechnung möglich ist. Maßgeblich sind vielmehr die jeweiligen Umstände des Einzelfalls.*)

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IMRRS 2007, 1757
KaufrechtKaufrecht
Vermutung für Vorliegen eines Mangels schon bei Gefahrübergang

BGH, Urteil vom 18.07.2007 - VIII ZR 259/06

Zeigt sich bei einem gebrauchten Kraftfahrzeug, das ein Verbraucher von einem Unternehmer gekauft hat, innerhalb von sechs Monaten nach der Übergabe an den Käufer ein Mangel (hier: defekte Zylinderkopfdichtung, gerissene Ventilstege) und können die dafür als ursächlich in Frage kommenden Umstände (Überhitzung des Motors infolge zu geringen Kühlmittelstands oder Überbeanspruchung) auf einen Fahr- oder Bedienungsfehler des Käufers zurückzuführen, ebenso gut aber auch bereits vor der Übergabe des Fahrzeugs an den Käufer eingetreten sein, so begründet § 476 BGB die Vermutung, dass der Mangel bereits bei Gefahrübergang vorhanden war.*)

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IMRRS 2007, 1756
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Reiserecht - Haftung für am Urlaubsort gebuchte Zusatzleistungen?

BGH, Urteil vom 19.06.2007 - X ZR 61/06

Der Pauschalreiseveranstalter haftet auch für am Urlaubsort gebuchte Zusatzleistungen, wenn er durch sein tatsächliches Auftreten dem Reisenden gegenüber den Eindruck einer Eigenleistung erweckt hat. Ob vor Ort verwendete Vermittler- bzw. Fremdleistungsklauseln diesen Eindruck verhindern oder hinter dem anderweitigen Verhalten des Reiseveranstalters zurücktreten, unterliegt der tatrichterlichen Würdigung.*)

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IMRRS 2007, 1752
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Zivilrecht - Tätigwerden des THW und Erstattungsanspruch

BGH, Urteil vom 19.07.2007 - III ZR 20/07

Wird das Technische Hilfswerk auf Anforderung der zuständigen (rheinland-pfälzischen) Ordnungsbehörde zur Gefahrenabwehr eingesetzt, so sind die dadurch entstehenden Kosten in den Erstattungsanspruch der Ordnungsbehörde gegen den Gefahrenverursacher einzustellen. Ein Direktanspruch des THW gegen den Verursacher aus Geschäftsführung ohne Auftrag besteht nicht.*)

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IMRRS 2007, 1719
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Schadensrecht - Schätzung der erforderlichen Herstellungskosten

BGH, Urteil vom 26.06.2007 - VI ZR 163/06

Zur Schätzung der erforderlichen Herstellungskosten nach den Tabellen zur Nutzungsausfallentschädigung bei Anmietung eines Ersatzfahrzeugs zu einem Unfallersatztarif.*)

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IMRRS 2007, 1700
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Energierecht - § 13 Abs. 2 Satz 1 EEG stellt kein Verbotsgesetz dar!

BGH, Urteil vom 27.06.2007 - VIII ZR 149/06

1. Die Regelung des § 13 Abs. 2 Satz 1 EEG (2004), dass der Netzbetreiber die Kosten des Netzausbaus trägt, ist kein Verbotsgesetz im Sinne des § 134 BGB. Eine abweichende Vereinbarung des Netz- und des Anlagenbetreibers ist daher nicht nach § 134 BGB nichtig.*)

2. Ein Verstoß des Netzbetreibers gegen das allein gegen ihn gerichtete Verbot des § 12 Abs. 1 EEG (2004), die Erfüllung seiner Verbindlichkeiten aus den §§ 4 und 5 EEG (2004) vom Abschluss eines Vertrages abhängig zu machen, hat nicht die Nichtigkeit des Vertrages nach § 134 BGB zur Folge.*)

3. Eine vom Netzbetreiber gestellte Formularklausel in einem Netzanschlussvertrag mit dem Anlagenbetreiber, wonach dieser für die Bereitstellung der Netzanlagen zur Eigenversorgung seiner Anlage mit Betriebsstrom ein einmaliges Entgelt in Gestalt eines Baukostenzuschusses zu zahlen hat, hält im Hinblick auf § 13 Abs. 2 Satz 1 EEG (2004) der Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB nicht stand.*)

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IMRRS 2007, 1699
KaufrechtKaufrecht
Beweislastregel des § 476 BGB beim Verkauf von Katzen

BGH, Urteil vom 11.07.2007 - VIII ZR 110/06

1. Die Vermutung des § 476 BGB ist nicht dann mit der Art des Mangels unvereinbar, wenn der Mangel, falls er schon bei Gefahrübergang vorgelegen hat, für den Verkäufer ebenso wie für den Käufer nicht erkennbar war. Sie setzt nicht voraus, dass der Verkäufer in Bezug auf den betreffenden Mangel bessere Erkenntnismöglichkeiten hat als der Käufer.*)

2. Der Käufer, der sich auf die ihm günstige Beweislastumkehr gemäß § 476 BGB beruft, muss im Streitfall darlegen und beweisen, dass die für die Anwendung dieser Vorschrift erforderlichen Voraussetzungen eines Verbrauchsgüterkaufs nach § 474 BGB erfüllt sind, er insbesondere beim Abschluss des Kaufvertrages als Verbraucher im Sinne des § 13 BGB gehandelt hat.*)

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IMRRS 2007, 1673
KaufrechtKaufrecht
Solarheizungsanlagen-Verkauf zur Selbstmontage: Aufklärungspflicht

BGH, Urteil vom 13.06.2007 - VIII ZR 236/06

Der Verkäufer muss den Käufer eines Bausatzes für die Selbstmontage einer Solarheizungsanlage nicht ausdrücklich darauf hinweisen, dass die Montage der Solaranlage ein gewisses handwerkliches Geschick voraussetzt. Fordert die Montageanleitung der Herstellerin für die Montage jedoch Fachkenntnisse entsprechend einer abgeschlossenen Berufsausbildung im Gas-/Wasserinstallationshandwerk, muss der Verkäufer den Käufer hierüber selbst dann unterrichten, wenn er meint, die Montageanweisung sei insoweit tatsächlich unzutreffend und rechtlich unverbindlich. Andernfalls kann der Käufer die Rückgängigmachung des Kaufvertrages wegen fahrlässiger Verletzung einer vorvertraglichen Aufklärungspflicht verlangen.*)

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IMRRS 2007, 1671
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Schadensrecht - Vorsätzliches Führen eines Fahrzeugs trotz Alkoholgenusses

BGH, Urteil vom 21.06.2007 - IX ZR 29/06

Die Schadensersatzverbindlichkeiten desjenigen, der vorsätzlich im Straßenverkehr ein Fahrzeug geführt hat, obwohl er infolge des Genusses alkoholischer Getränke nicht in der Lage war, das Fahrzeug sicher zu führen, und dadurch fahrlässig Leib oder Leben eines anderen Menschen gefährdet hat, sind von der Restschuldbefreiung nicht ausgenommen.*)

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IMRRS 2007, 1666
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Vereinsrecht - Beitragspflicht endet mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens

BGH, Beschluss vom 23.04.2007 - II ZR 190/06

Auch bei einem Verein mit wirtschaftlicher Zielsetzung endet, falls die Satzung nichts Abweichendes bestimmt, die Beitragspflicht der Mitglieder mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vereinsvermögen (im Anschluss an BGHZ 96, 253).*)

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IMRRS 2007, 1663
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Reiserecht - Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht als Reisemangel?

BGH, Urteil vom 12.06.2007 - X ZR 87/06

1. Die Beeinträchtigung, die ein Reisender durch eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht des Reiseveranstalters erleidet, kann einen Reisemangel darstellen.*)

2. Eine § 6 Abs. 4 Satz 1 BGB-InfoV genügende Verweisung des Reiseveranstalters auf Prospektangaben über die Ausschlussfrist des § 651g Abs. 1 BGB muss zumindest einen Hinweis auf die Existenz von Ausschlussfristen und auf deren Fundstelle im Prospekt enthalten.*)

3. Der Ersatz von Angaben über die Ausschlussfrist des § 651g Abs. 1 BGB in der Reisebestätigung durch Verweisung auf den Prospekt setzt zumindest bei einer Buchung im Reisebüro voraus, dass der Reiseveranstalter dem Reisenden den Prospekt ausgehändigt hat.*)

4. Wenn der Reiseveranstalter seine Pflicht zum Hinweis auf die Ausschlussfrist des § 651g Abs. 1 BGB nicht erfüllt hat, besteht eine widerlegliche Vermutung dafür, dass die Fristversäumung des Reisenden entschuldigt ist.*)

5. Die Versäumung der Ausschlussfrist des § 651g Abs. 1 BGB ist entschuldigt, soweit der Reisende gesundheitliche Spätschäden geltend macht, die für ihn persönlich bis zum Fristablauf nicht vorhersehbar waren.*)

6. Ein Reisender, der die Ausschlussfrist des § 651g Abs. 1 BGB mangels Kenntnis seiner Ansprüche unverschuldet versäumt hat, braucht nach Kenntniserlangung die Anspruchsanmeldung nur dann unverzüglich nachzuholen, wenn der Reiseveranstalter ihn bei Vertragsschluss auf die Ausschlussfrist hingewiesen oder wenn er sie anderweitig in Erfahrung gebracht hatte (Fortführung von BGH, Urt. v. 22.06.2004 - X ZR 171/03). Dafür trägt der Reiseveranstalter die Darlegungs- und Beweislast.*)

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IMRRS 2007, 1655
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Patentrecht - Injizierbarer Mikroschaum: Beurteilung d. erfinderischen Tätigkeit

BGH, Urteil vom 22.05.2007 - X ZR 56/03

1. Zur Möglichkeit des beklagten Patentinhabers, sich auf eine abweichende Fassung der im Patentnichtigkeitsverfahren verteidigten Patentansprüche zurückzuziehen, wenn die zunächst verteidigte Fassung zu einer Erweiterung führen würde.*)

2. Zur Beurteilung der erfinderischen Tätigkeit bei einer beliebigen Auswahl aus verschiedenen dem Fachmann zur Verfügung stehenden Möglichkeiten (Fortführung von BGHZ 156, 179 - blasenfreie Gummibahn I).*)

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IMRRS 2007, 1614
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Kreditrecht

BGH, Beschluss vom 25.06.2007 - XI ZR 309/06

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2007, 1604
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Schadensrecht

BGH, Beschluss vom 12.06.2007 - VI ZR 196/06

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2007, 1598
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Schadensrecht - Ausschluss der Haftung des Frachtführers?

BGH, Urteil vom 25.01.2007 - I ZR 43/04

Für die Frage, ob die Haftung des Frachtführers für eine auf fehlerhaftes Verladen zurückzuführende Beschädigung des Gutes (Art. 17 Abs. 1 CMR) nach Art. 17 Abs. 4 lit. c CMR ausgeschlossen ist, kommt es darauf an, wer das Transportgut tatsächlich verladen hat. Liegen danach die Voraussetzungen eines Haftungsausschlusses nicht vor, ist ein vom Versender verschuldeter Schadensbeitrag - hier: Nichteinschreiten des an sich zur Verladung verpflichteten Versenders bei einer vom Fahrer vorgenommenen unzureichenden Verzurrung des Gutes auf einem Auflieger - im Rahmen der Haftungsabwägung nach Art. 17 Abs. 2 i.V. mit Abs. 5 CMR zu berücksichtigen.*)

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IMRRS 2007, 1597
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Sachenrecht - Handschenkung durch bloße Einigung

BGH, Urteil vom 19.06.2007 - X ZR 5/07

1. Zur Handschenkung durch bloße Einigung nach § 929 Satz 2 BGB.*)

2. Der Eigentumsübergang durch Einigung bedarf über die Einigung hinaus keiner weiteren Momente.*)

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IMRRS 2007, 1595
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Schuldrecht - Wann liegt Anerkenntnis des mitgeteilten Saldos vor?

BGH, Urteil vom 09.05.2007 - VIII ZR 347/06

Kommt der Schuldner der Aufforderung seines Gläubigers, auf einen mitgeteilten Saldo der ausstehenden Verbindlichkeiten Zahlungen zu erbringen, dadurch nach, dass er, ohne den Saldo in Frage zu stellen oder dessen Aufschlüsselung nach den zugrunde liegenden Einzelforderungen zu verlangen, Abschlagszahlungen ohne Tilgungsbestimmung leistet, liegt darin regelmäßig ein die Verjährung gemäß § 208 BGB aF unterbrechendes bzw. zu einem Neubeginn der Verjährung gemäß § 212 Abs. 1 Nr. 1 BGB nF führendes Anerkenntnis aller dem Saldo zugrunde liegenden Einzelforderungen (Abgrenzung zu BGH, Urteil vom 21. November 1996 - IX ZR 159/95, NJW 1997, 516).*)

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IMRRS 2007, 1591
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Arztrecht - Anwendung einer Außenseitermethode. Sorgfaltsmaßstab?

BGH, Urteil vom 22.05.2007 - VI ZR 35/06

1. Bei Anwendung einer Außenseitermethode ist grundsätzlich der Sorgfaltsmaßstab eines vorsichtigen Arztes entscheidend.*)

2. Zum Umfang der Aufklärungspflicht des Arztes bei Anwendung einer solchen Methode.*)

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IMRRS 2007, 1583
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Schadensrecht - Anwendbarkeit des § 108 SGB VIII

BGH, Urteil vom 12.06.2007 - VI ZR 70/06

§ 108 SGB VII ist auch im Rechtsstreit des Arbeitgebers eines geschädigten Versicherten gegen den Schädiger anzuwenden.*)

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IMRRS 2007, 1582
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Presserecht - Zulässigkeit einer Bildveröffentlichung in der Presse

BGH, Urteil vom 19.06.2007 - VI ZR 12/06

Zur Zulässigkeit einer Bildveröffentlichung in der Presse.*)

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IMRRS 2007, 1565
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Schadensrecht - Fischereirecht als "sonstiges Recht"

BGH, Urteil vom 31.05.2007 - III ZR 258/06

1. Das Fischereirecht ist als "sonstiges Recht" im Sinne des § 823 Abs. 1 BGB geschützt.*)

2. Zur Beeinträchtigung von Fischereirechten durch den Bau und Betrieb einer Bootsanlegestelle.*)

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IMRRS 2007, 1562
KaufrechtKaufrecht
Auslegung des Vertrages

BGH, Beschluss vom 20.09.2006 - VIII ZR 141/05

Bei der Auslegung einer Individualvereinbarung gilt, dass zwar der Wortlaut einer Vereinbarung den Ausgangspunkt der Auslegung bildet, dass jedoch der übereinstimmende Parteiwille dem Wortlaut und jeder anderen Interpretation vorgeht. Dies gilt selbst dann, wenn das übereinstimmende Verständnis in der erstellten Urkunde keinen Niederschlag gefunden hat.

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IMRRS 2007, 1559
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Kaufrecht

BGH, Beschluss vom 17.04.2007 - VIII ZB 100/05

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2007, 1558
KaufrechtKaufrecht
Schweigen auf Geschäftsabschluss durch vollmachtlosen Dritten

BGH, Urteil vom 10.01.2007 - VIII ZR 380/04

Nach der Rechtsprechung des BGH kommt ein Vertrag durch Schweigen auf ein kaufmännisches Bestätigungsschreiben auch dann zu Stande, wenn für den Empfänger des Schreibens bei den Vertragsverhandlungen ein vollmachtloser Vertreter aufgetreten ist (Senat, NJW 1990, 386).

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IMRRS 2007, 1557
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Zivilrecht - Eigentum an einem PKW

BGH, Beschluss vom 19.09.2006 - VIII ZB 42/05

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2007, 1556
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Schadensrecht - Erforderlichkeit eines Unfallersatztarifs

BGH, Urteil vom 12.06.2007 - VI ZR 161/06

Zur Erforderlichkeit eines Unfallersatztarifs.*)

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IMRRS 2007, 1555
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Kaufrecht

BGH, Beschluss vom 14.03.2006 - VIII ZR 320/04

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2007, 1554
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Zivilrecht - Essenslieferungsverträge: Differenz in der Höhe der Mehrwertsteuer

BGH, Beschluss vom 07.06.2006 - VIII ZR 229/04

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2007, 1553
KaufrechtKaufrecht
Zahlung der Betankung eines Küstenmotorschiffes mit Bunkeröl

BGH, Urteil vom 03.05.2006 - VIII ZR 183/05

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2007, 1541
GesellschaftsrechtGesellschaftsrecht
Ausschließungsrecht bei neuem Gesellschafter

BGH, Urteil vom 07.05.2007 - II ZR 281/05

1. Das grundsätzlich nicht anzuerkennende Recht, einen Mitgesellschafter ohne Vorhandensein eines sachlichen Grundes aus einer Gesellschaft ausschließen zu dürfen, kann ausnahmsweise dann als nicht sittenwidrig angesehen werden, wenn ein neuer Gesellschafter in eine seit langer Zeit bestehende Vertragsarztpraxis aufgenommen wird und das Ausschließungsrecht allein dazu dient, dem Aufnehmenden binnen einer angemessenen Frist die Prüfung zu ermöglichen, ob zu dem neuen Partner das notwendige Vertrauen hergestellt werden kann und ob die Gesellschafter auf Dauer in der für die gemeinsame Berufsausübung erforderlichen Weise harmonieren können; eine Prüfungsfrist von zehn Jahren überschreitet den anzuerkennenden Rahmen bei weitem (Bestätigung von Sen.Urt. v. 8. März 2004 - II ZR 165/02 "Laborärzte-Fall", ZIP 2004, 903, 904 f).*)

2. Bei einer im Jahr 2000 nach dem zu dieser Zeit gültigen Zulassungsrecht gegründeten ärztlichen Gemeinschaftspraxis beträgt die höchstzulässige Frist, innerhalb derer der aufnehmende Vertragsarzt prüfen kann, ob eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem eintretenden Vertragsarzt auf Dauer möglich ist, drei Jahre.*)

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IMRRS 2007, 1540
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Schuldrecht - Rückkaufswertanspruch einer Lebensversicherung abgetreten?

BGH, Urteil vom 13.06.2007 - IV ZR 330/05

1. Werden aus einer kapitalbildenden Lebensversicherung nur die Ansprüche auf den Todesfall zur Sicherheit abgetreten, gibt es für die Frage, ob damit zugleich der Anspruch auf den Rückkaufswert (nach Kündigung) abgetreten ist, keinen generellen Vorrang für seine Zuordnung zu den Ansprüchen auf den Todesfall (Fortführung von BGH, Urteil vom 18. Juni 2003 - IV ZR 59/02 - VersR 2003, 1021 unter II 1 c).*)

2. Ob die Abtretung auch den Anspruch auf den Rückkaufswert erfasst, hat der Tatrichter vielmehr durch Auslegung der bei der Sicherungsabtretung abgegebenen Erklärungen unter Berücksichtigung der Parteiinteressen und des Zwecks des Rechtsgeschäfts zu ermitteln.*)

3. Haben danach Zedent und Zessionar mit der Beschränkung der Sicherungsabtretung auf den Anspruch auf den Todesfall das Ziel verfolgt, dem Sicherungsgeber mit Blick auf das Steueränderungsgesetz 1992 steuerliche Vorteile (Abzugsfähigkeit der Versicherungsprämien als Sonderausgaben und Steuerfreiheit der Kapitalerträge aus der Lebensversicherung) zu erhalten, ist im Regelfalle der Anspruch auf den Rückkaufswert nicht mit übertragen.*)

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IMRRS 2007, 1539
GesellschaftsrechtGesellschaftsrecht
Fehlende Zustimmung eines Gesellschafters bei Beschluss

BGH, Beschluss vom 26.03.2007 - II ZR 22/06

a) Der Gesellschafterbeschluss einer Personengesellschaft, durch den eine Nachschussverpflichtung begründet wird, die im Gesellschaftsvertrag keine Grundlage hat, ist jedenfalls gegenüber dem Gesellschafter grundsätzlich unwirksam, der dem Beschluss nicht zugestimmt hat (Bestätigung Sen.Urt. v. 5. März 2007 - II ZR 282/05, ZIP 2007, 766).*)

b) Der Gesellschafter kann die ihm gegenüber mangels Erteilung der nach § 707 BGB erforderlichen Zustimmung bestehende Unwirksamkeit des Beschlusses als Einwendung gegenüber der auf den Beschluss gestützten Zahlungsklage der Gesellschaft auch dann geltend machen, wenn nach dem Gesellschaftsvertrag Beschlussmängelstreitigkeiten binnen einer bestimmten Frist eingeleitet werden müssen und diese Frist abgelaufen ist.*)

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IMRRS 2007, 1537
Mit Beitrag
VerbraucherrechtVerbraucherrecht
Kein Rückforderungsdurchgriff ohne Finanzierungszusammenhang

BGH, Urteil vom 05.06.2007 - XI ZR 348/05

Die besonderen Regelungen über das verbundene Geschäft in § 9 VerbrKrG scheiden als Anknüpfungspunkt für einen sogenannten Rückforderungsdurchgriff - wenn ein solcher überhaupt rechtlich begründbar wäre (zweifelnd Senatsurteile vom 13. Februar 2007 - XI ZR 145/06, Umdruck S. 14 Tz. 24 und vom 24. April 2007 - XI ZR 340/05, Umdruck S. 11 Tz. 24) - gegenüber der eine Kapitalanlage finanzierenden Bank in Bezug auf Schadensersatzansprüche eines Anlegers und Kreditnehmers gegen Fondsinitiatoren und/oder Gründungsgesellschafter von vornherein aus, weil es an einem Finanzierungszusammenhang, wie ihn § 9 VerbrKrG voraussetzt, in Bezug auf diese, außerhalb des finanzierten Geschäfts stehenden Personen, fehlt (Fortführung Senatsurteile BGHZ 167, 239, 250 Tz. 28; vom 21. November 2006 - XI ZR 347/05, WM 2007, 200, 202 Tz. 22 und vom 24. April 2007 - XI ZR 340/05, Umdruck S. 13 Tz. 27).*)

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IMRRS 2007, 1536
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Schuldrecht - Haftung für einen fehlerhaften Prospektprüfungsbericht

BGH, Urteil vom 14.06.2007 - III ZR 300/05

Zur Haftung einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft für einen fehlerhaften Prospektprüfungsbericht, wenn der Prospekt die Prüfung ankündigt und mitteilt, dass der Vertrieb den Bericht ernsthaften Interessenten auf Anforderung zur Verfügung stellen soll und der Anleger den Bericht vor seiner Anlageentscheidung erhalten hat.*)

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IMRRS 2007, 1535
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Schuldrecht - Prospekthaftung bei einem Filmfond

BGH, Urteil vom 14.06.2007 - III ZR 125/06

a) Zur Prospekthaftung bei einem Filmfonds, bei dem in dem Emissionsprospekt der Abschluss von Erlösausfallversicherungen als Sicherungsmittel für die Anleger herausgestellt worden ist.*)

b) Zur Haftung einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft für einen fehlerhaften Prospektprüfungsbericht, wenn der Prospekt die Prüfung ankündigt und mitteilt, dass der Vertrieb den Bericht ernsthaften Interessenten auf Anforderung zur Verfügung stellen soll.*)

c) Vertragsfremden Dritten haftet ein Experte nach den Grundsätzen über einen Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter nur bei der Inanspruchnahme eines konkreten Vertrauens; die Anknüpfung an typisiertes Vertrauen, das im Bereich der Prospekthaftung im engeren Sinn haftungsbegründend wirkt, genügt insoweit nicht.*)

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IMRRS 2007, 1498
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Patentrecht

BGH, Beschluss vom 13.06.2006 - X ZB 19/05

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2007, 1487
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Schadensrecht - Haftung wegen Miterleben eines schweren Unfalls

BGH, Urteil vom 22.05.2007 - VI ZR 17/06

Wird eine psychische Gesundheitsbeeinträchtigung auf das Miterleben eines schweren Unfalls zurückgeführt, so kommt eine Haftung des Schädigers regelmäßig nicht in Betracht, wenn der Geschädigte nicht selbst unmittelbar an dem Unfall beteiligt war.*)

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IMRRS 2007, 1480
IT, EDV und TelekommunikationIT, EDV und Telekommunikation
Schuldrecht - Keine Inhaltskontrolle bei Klauseln für Netzzugangsgewährung

BGH, Urteil vom 24.05.2007 - III ZR 467/04

Klauseln, die Bestandteil eines von der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (jetzt Bundesnetzagentur) genehmigten Tarifwerks für die Gewährung eines Netzzugangs sind, unterliegen nicht der Inhaltskontrolle nach §§ 9 bis 11 AGBG (jetzt §§ 307 bis 309 BGB); Fortführung des Senatsurteils vom 2. Juli 1998 - III ZR 287/97 - NJW 1998, 3188.*)

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