Immobilien- und Mietrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
3591 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2007
IMRRS 2007, 1342
IT, EDV und Telekommunikation
BGH, Urteil vom 27.03.2007 - VI ZR 101/06
Ein Unterlassungsanspruch wegen eines in ein Meinungsforum im Internet eingestellten ehrverletzenden Beitrags kann auch dann gegen den Betreiber des Forums gegeben sein, wenn dem Verletzten die Identität des Autors bekannt ist.*)
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IMRRS 2007, 1341
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Urteil vom 08.02.2007 - I ZR 71/04
Besteht eine Übung, zur Kennzeichnung einer Ware oder Dienstleistung mehrere Marken zu verwenden - etwa eine auf das Unternehmen hinweisende Hauptmarke und eine der Kennzeichnung der einzelnen Artikel dienende Zweitmarke -, können beide Marken für sich genommen rechtserhaltend benutzt werden.*)
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IMRRS 2007, 1335
Kaufrecht
BGH, Beschluss vom 08.05.2007 - VIII ZR 19/05
Ein Sachmangel stellt eine unerhebliche Pflichtverletzung dar, die den Käufer gemäß § 323 Abs. 5 Satz 2 BGB nicht zum Rücktritt berechtigt, wenn er im Sinne von § 459 Abs. 1 Satz 2 BGB aF den Wert oder die Tauglichkeit der Kaufsache nur unerheblich mindert. Bei einer Abweichung des Kraftstoffverbrauchs eines verkauften Neufahrzeugs von den Herstellerangaben um weniger als 10 % ist ein Rücktritt vom Kaufvertrag daher ausgeschlossen (im Anschluss an BGH, Urteil vom 18. Juni 1997 - VIII ZR 52/96, BGHZ 136, 94).*)
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IMRRS 2007, 1331
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Beschluss vom 11.05.2006 - I ZB 29/04
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2007, 1323
Prozessuales
BGH, Urteil vom 09.05.2006 - XI ZR 120/05
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2007, 1310
Prozessuales
BGH, Urteil vom 17.05.2006 - VIII ZR 244/04
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2007, 1285
Kaufrecht
KG, Beschluss vom 11.09.2006 - 12 U 186/05
Die Darlegungs- und Beweislast der Voraussetzungen eines Verbrauchsgüterkaufs gem. § 474 BGB, insbesondere dafür, dass der Verkauf des Gebrauchtwagens einer Selbständigen (hier: Fachberaterin auf dem Gebiet des Vertriebs von Ferienhäusern) "in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit" (§ 14 BGB) erfolgt ist, obliegt dem, der sich darauf beruft. Allein die steuerliche Zuordnung des Fahrzeugs ist nicht entscheidend; auch der Rechtsgedanke des § 344 HGB ist insoweit nicht einschlägig.*)
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IMRRS 2007, 1271
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Urteil vom 17.04.2007 - VI ZR 109/06
1. Stößt ein achtjähriges Kind mit seinem Fahrrad aufgrund überhöhter, nicht angepasster Geschwindigkeit und Unaufmerksamkeit im fließenden Verkehr gegen ein verkehrsbedingt haltendes Kraftfahrzeug, das es nicht herankommen sehen konnte und mit dem es deshalb möglicherweise nicht rechnete, so handelt es sich um eine typische Fallkonstellation der Überforderung des Kindes durch die Schnelligkeit, die Komplexität und die Unübersichtlichkeit der Abläufe im motorisierten Straßenverkehr.*)
2. Darauf, ob sich diese Überforderungssituation konkret ausgewirkt hat oder ob das Kind aus anderen Gründen nicht in der Lage war, sich verkehrsgerecht zu verhalten, kommt es im Hinblick auf die generelle Heraufsetzung der Deliktsfähigkeit von Kindern durch § 828 Abs. 2 Satz 1 BGB in der Fassung des Zweiten Gesetzes zur Änderung schadensrechtlicher Vorschriften vom 19. Juli 2002 (BGBl I S. 2674) nicht an.*)
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IMRRS 2007, 1260
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Urteil vom 15.05.2007 - VI ZR 150/06
1. Eine Schmerzensgeldrente kann im Hinblick auf den gestiegenen Lebenshaltungskostenindex abgeändert werden, wenn eine Abwägung aller Umstände des Einzelfalls ergibt, dass die bisher gezahlte Rente ihre Funktion eines billigen Schadensausgleichs nicht mehr erfüllt.*)
Falls nicht besondere zusätzliche Umstände vorliegen, ist die Abänderung einer Schmerzensgeldrente bei einer unter 25% liegenden Steigerung des Lebenshaltungskostenindexes in der Regel nicht gerechtfertigt.*)
2. Eine auf Abänderung einer Schmerzensgeldrente gerichtete Klage, welche auf die Steigerung der Lebenshaltungskosten gestützt wird, kann in der Regel nicht mit der Begründung abgewiesen werden, der bei der Berechnung der Rente zugrunde gelegte gesamte Kapitalbetrag des Schmerzensgeldes sei inzwischen ausbezahlt worden.*)
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IMRRS 2007, 1256
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Urteil vom 04.04.2007 - VIII ZR 139/06
Holz im Sinne von § 8 Abs. 2 Satz 2 EEG (2004) muss die Voraussetzung des § 8 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchst. a EEG (2004) erfüllen, dass der Strom ausschließlich aus Pflanzen oder Pflanzenbestandteilen gewonnen wird, die keiner weiteren als der zur Ernte, Konservierung oder Nutzung in der Biomasseanlage erfolgten Aufbereitung oder Veränderung unterzogen wurden. Es darf deswegen kein Altholz der Kategorien A I und A II im Sinne von § 2 Nr. 4 der Altholzverordnung vom 15. August 2002 sein.*)
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IMRRS 2007, 1239
Allgemeines Zivilrecht
OLG Koblenz, Urteil vom 31.05.2007 - 5 U 123/07
1. Hat eine Partei nach einem richterlichen Hinweis die behauptete Darlehensabsprache in einer Weise substantiiert, die sie vertretbar für ausreichend hält, darf das Gericht nicht ohne ergänzenden Hinweis die Klage als unschlüssig abweisen.
2. Die Behauptung, Darlehen gewährt zu haben, ist nicht deshalb unschlüssig, weil der Anspruchsteller zunächst keine näheren Einzelheiten zu Zeit, Ort und Umständen vorgetragen hat. Sind diese Einzelheiten auch nach der Einlassung des Gegners für die Rechtsfolgen nicht von Bedeutung, ist eine Ergänzung des Sachvortrags des Klägers nicht geboten.
3. Die Aufhebung und Zurückverweisung nach § 538 Abs. 2 ZPO darf auch aufgrund eines bloßen Hilfsantrages erfolgen.
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IMRRS 2007, 1237
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Urteil vom 26.04.2007 - IX ZR 139/06
Übertragen geschiedene Eheleute das ihnen bisher in Gütergemeinschaft gehörende Hausgrundstück auf den Ehemann zu Alleineigentum und vereinbaren sie hierbei, dass im Falle der Anordnung der Zwangsversteigerung das Eigentum an die gemeinsamen Kinder weiter zu übertragen ist, diese einen Anspruch hierauf jedoch erst nach Ableben der Mutter erwerben sollen, so steht eine zur Sicherung dieses künftigen Anspruchs eingetragene Vormerkung dem Anspruch eines Gläubigers des Vaters auf Duldung der Zwangsvollstreckung aus einer später eingetragenen Zwangshypothek nicht entgegen, wenn die Mutter bei Entstehung des Duldungsanspruchs noch lebte.*)
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IMRRS 2007, 1234
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Urteil vom 07.02.2007 - XII ZR 125/04
Zur Aufklärungspflicht des Autovermieters über die Erstattungsfähigkeit von Unfallersatztarifen (Fortführung der Senatsurteile vom 28. Juni 2006 - XII ZR 50/04 - NJW 2006, 2618 und vom 10. Januar 2007 - XII ZR 72/04 -).*)
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IMRRS 2007, 1230
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Urteil vom 06.03.2007 - VI ZR 13/06
Zum abgestuften Schutzkonzept der §§ 22, 23 KUG bei Bildveröffentlichungen von Personen öffentlichen Interesses (Prominente) (Anschluss an BVerfGE 101, 361 ff.; Senat, Urteile BGHZ 131, 332 ff.; 158, 218 ff., vom 19. Oktober 2004 - VI ZR 292/03 - VersR 2005, 84; vom 15. November 2005 - VI ZR 286/04 - VersR 2006, 274; EGMR NJW 2004, 2647 ff.).*)
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IMRRS 2007, 1220
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Urteil vom 30.01.2007 - X ZR 53/04
a) Eine mittelbare Patentverletzung kann auch darin liegen, dass Mittel, die sich auf ein wesentliches Element der Erfindung beziehen, ins Ausland geliefert werden, wenn sie dort zur Herstellung eines erfindungsgemäßen Erzeugnisses beitragen sollen, welches zur Lieferung nach Deutschland bestimmt ist.*)
b) Verwarnt der Patentinhaber unberechtigterweise den Vertreiber eines vermeintlich patentverletzenden Erzeugnisses, stehen dem Hersteller, nicht aber dessen Zulieferern Ansprüche wegen unberechtigter Schutzrechtsverwarnung zu. Dies gilt grundsätzlich auch dann, wenn der Zulieferer als mittelbarer Verletzer in Betracht käme, wenn durch den Vertrieb des Erzeugnisses das Patent verletzt würde (Fortführung von BGH, Urt. v. 29.06.1977 - I ZR 186/75, GRUR 1977, 805, 807 - Klarsichtverpackung).*)
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IMRRS 2007, 1219
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Urteil vom 09.01.2007 - VI ZR 59/06
Ein Diagnosefehler (hier: eines Pathologen) wird nicht bereits deshalb zum Befunderhebungsfehler, weil der Arzt es unterlassen hat, die Beurteilung des von ihm erhobenen Befundes durch Einholung einer zweiten Meinung zu überprüfen.*)
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IMRRS 2007, 1214
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Urteil vom 27.02.2007 - X ZR 113/04
1. Bei einem Verfahrensanspruch bezieht sich eine im Patentanspruch genannte Vorrichtung, die zur Ausführung des Verfahrens verwendet wird, regelmäßig auf ein wesentliches Element der Erfindung im Sinne des § 10 Abs. 1 PatG.*)
2. Sieht ein in mehrere Verfahrensabschnitte aufgeteiltes Schweißverfahren vor, in einem ersten Teil von Verfahrensschritten einen Datenträger mit Schweißdaten herzustellen, der in einem zweiten Teil von Verfahrensschritten zur Steuerung des Schweißvorgangs benutzt wird, macht der Verwender des Datenträgers von dem Verfahren mit allen seinen Merkmalen Gebrauch, wenn er das Schweißverfahren mittels der gespeicherten Schweißdaten durchführt.*)
3. Fehlen entgegenstehende Abreden, ist in der Lieferung des die Schweißdaten enthaltenden Datenträgers an Dritte seitens des Patentinhabers oder seiner Lizenznehmer die (stillschweigende) Erlaubnis für die Abnehmer zu sehen, das geschützte Verfahren zweckentsprechend anzuwenden (Ergänzung zu BGH, Urt. v. 24.9.1979 - KZR 14/78, GRUR 1980, 38 - Fullplastverfahren).*)
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IMRRS 2007, 1209
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Urteil vom 27.03.2007 - VI ZR 55/05
Zur Arzthaftung wegen Behandlungs- und Aufklärungsfehlern im Zusammenhang mit einem Heilversuch mit einem neuen, erst im Laufe der Behandlung zugelassenen Arzneimittel.*)
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IMRRS 2007, 1172
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Urteil vom 15.02.2007 - I ZR 40/04
1. Weist ein Konnossement den Charterer auf der Vorderseite deutlich hervorgehoben als Verfrachter aus, so geht dies als Individualvereinbarung der Benennung des Reeders als Verfrachter in den Konnossementsbedingungen (Identity-of-Carrier-Klausel) vor (Bestätigung von BGH, Urt. v. 5.2.1990 - II ZR 15/89, TranspR 1990, 163 und BGH, Urt. v. 4.2.1991 - II ZR 52/90, TranspR 1991, 243).*)
2. Eine im Konnossement zwischen Verfrachter und Befrachter vereinbarte Gerichtsstandsklausel bindet den Drittinhaber des Konnossements, soweit dieser nach dem anwendbaren nationalen Recht in die Rechte und Pflichten des Befrachters eingetreten ist oder der Gerichtsstandsklausel zugestimmt hat. Da Gerichtsstandsklauseln in Konnossementen im internationalen Seerecht als handelsüblich gelten, ist von einer Zustimmung auszugehen, wenn der Drittinhaber Rechte aus dem Konnossement geltend macht.*)
3. Eine im Konnossement zwischen Verfrachter und Befrachter vereinbarte Gerichtsstandsklausel entfaltet gegenüber dem Reeder nur Wirkung, wenn dieser an dem Konnossement mitgewirkt oder der Gerichtsstandsklausel nachträglich zugestimmt hat.*)
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IMRRS 2007, 1169
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Urteil vom 06.02.2007 - X ZR 117/04
1. Ein Auskunftsanspruch, der den Gläubiger in die Lage versetzen soll, die für eine Schadensschätzung erforderlichen Anhaltspunkte für einen entgangenen Gewinn darzulegen, darf grundsätzlich nicht mit der Begründung verneint werden, es sei unwahrscheinlich, dass der Gläubiger mit Hilfe der erhaltenen Angaben entgangene Umsatzgeschäfte konkret darlegen könne.*)
2. "Unschwer" ist eine Auskunft immer dann zu erteilen, wenn die mit der Vorbereitung und Erteilung der Auskunft verbundenen Belastungen für den Schuldner entweder nicht ins Gewicht fallen oder aber, obwohl sie beträchtlich sind, dem Schuldner in Anbetracht der Darlegungs- und Beweisnot des Gläubigers und der Bedeutung zumutbar sind, die die verlangte Auskunft für die Darlegung der für Grund oder Höhe des Hauptanspruchs wesentlichen Umstände hat.*)
3. Die Zumutbarkeit ist jeweils aufgrund einer Abwägung aller Umstände des Einzelfalles zu beurteilen, bei der auch Bedeutung gewinnen kann, ob der Schuldner ein schützenswertes Geheimhaltungsinteresse an Angaben geltend machen kann, die er machen soll, oder ob er zu deren Offenbarung gegenüber dem Gläubiger ohnehin verpflichtet war.*)
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IMRRS 2007, 1167
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Urteil vom 13.02.2007 - VI ZR 105/06
Für die Annahme, dem Geschädigten sei kein wesentlich günstigerer Tarif zugänglich gewesen, reicht nicht aus, dass das Mietwagenunternehmen dem Geschädigten nur einen Tarif angeboten hat und ihm bei der Anmietung eines Ersatzfahrzeugs unter Offenlegung der Unfallsituation auch im Bereich einer Stadt zunächst ausschließlich der Unfallersatztarif angeboten worden wäre.*)
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IMRRS 2007, 1166
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Beschluss vom 28.11.2005 - II ZR 80/04
Im Rahmen der Geltendmachung der Informationsdeliktshaftung gemäß § 826 BGB wegen fehlerhafter Ad-hoc-Publizität reichen zum Nachweis der konkreten Kausalität zwischen der Täuschung und der Willensentscheidung des Anlegers dessen generelles Vertrauen in die "Richtigkeit allgemeiner Informationen" über das Unternehmen sowie der "Glaube an dessen wirtschaftliche Substanz und langfristigen Erfolg" nicht aus.*)
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IMRRS 2007, 1164
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Beschluss vom 28.11.2005 - II ZR 246/04
Zu den Anforderungen an den Nachweis des Kausalzusammenhangs zwischen fehlerhafter Ad-hoc-Publizität und Anlageentscheidung im Rahmen der Informationsdeliktshaftung gemäß § 826 BGB.*)
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IMRRS 2007, 1160
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Urteil vom 10.01.2007 - XII ZR 72/04
Zur Aufklärungspflicht des Autovermieters über die Erstattungsfähigkeit von Unfallersatztarifen (Fortführung des Senatsurteils vom 28. Juni 2006 - XII ZR 50/04 - NJW 2006, 2618).*)
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IMRRS 2007, 1156
Kaufrecht
BGH, Urteil vom 07.02.2007 - VIII ZR 266/06
1. Die Eignung eines klinisch unauffälligen Pferdes für die vertraglich vorausgesetzte Verwendung als Reitpferd wird nicht schon dadurch beeinträchtigt, dass aufgrund von Abweichungen von der "physiologischen Norm" eine geringe Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass das Tier zukünftig klinische Symptome entwickeln wird, die seiner Verwendung als Reitpferd entgegenstehen.*)
2. Abweichungen eines verkauften Pferdes von der "physiologischen Norm", die sich im Rahmen der üblichen Beschaffenheit vergleichbarer Pferde halten, sind nicht deswegen als Mangel einzustufen, weil "der Markt" auf derartige Abweichungen mit Preisabschlägen reagiert. Preisabschläge beim Weiterverkauf, die darauf zurückzuführen sind, dass "der Markt" bei der Preisfindung von einer besseren als der tatsächlich üblichen Beschaffenheit von Sachen gleicher Art ausgeht, begründen keinen Mangel.*)
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IMRRS 2007, 1091
Werkvertrag
BGH, Urteil vom 03.04.2007 - X ZR 104/04
Bei der Prüfung der Angemessenheit einer Fristsetzung nach § 634 Abs. 1 Satz 1 BGB a.F. kann ins Gewicht fallen, dass sich der Besteller zuvor in Annahmeverzug befunden hatte. In einem solchen Fall kann die Länge der Frist nicht allein von der für die Mängelbeseitigung erforderlichen Zeit abhängen, sondern geräumiger zu bemessen sein, denn dem Unternehmer ist es nicht zuzumuten, sich dauernd zur Erbringung der noch ausstehenden restlichen Werkleistung bereit zu halten (Bestätigung von RG Recht 1924, 212 Nr. 624).*)
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IMRRS 2007, 1087
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Urteil vom 05.12.2006 - XI ZR 21/06
1. Auch bei einem rechtlich erloschenen Girovertrag ist eine Bank in dessen Nachwirkung noch befugt, auf den Namen des früheren Kunden unter Angabe der bisherigen Kontonummer eingehende Zahlungen weiterhin für ihn entgegenzunehmen, muss sie dann aber auf dem bisherigen - intern weitergeführten - Konto entsprechend § 676f Satz 1 BGB verbuchen bzw. nach § 667 BGB herausgeben.*)
2. Aus § 676a Abs. 4 Satz 1, § 676d Abs. 2 Satz 1 BGB ergibt sich, dass eine Kündigung des Überweisungsvertrages durch den Überweisenden bzw. ein Überweisungsrückruf durch die Überweisungsbank nur möglich und von der Empfängerbank zu beachten ist, wenn ihr die entsprechende Mitteilung zugeht, bevor ihr der Überweisungsbetrag endgültig zur Gutschrift auf dem Konto des Begünstigten zur Verfügung gestellt wird. Damit ist die Möglichkeit zum Rückruf der Überweisung gegenüber der bis zum 31. Dezember 2001 geltenden Rechtslage (vgl. Art. 228 Abs. 2 EGBGB), nach der ein Rückruf noch bis zur vorbehaltlosen Gutschrift auf dem Konto des Begünstigten möglich war (vgl. Senatsbeschluss vom 23. November 1999 - XI ZR 98/99, WM 2000, 25), eingeschränkt worden.*)
3. Der Ausschluss des Kündigungs-/Rückrufsrechts gemäß § 676a Abs. 4 Satz 1, § 676d Abs. 2 Satz 1 BGB gilt entsprechend für den Fall, dass ein Girovertrag zwischen der Empfängerbank und dem Empfänger nicht mehr besteht, die Bank die Überweisung aber in Nachwirkung des früheren Vertrages für ihren ehemaligen Kunden entgegengenommen und ihm derart zugeordnet hat, dass für diesen jedenfalls ein Herausgabeanspruch nach § 667 BGB besteht.*)
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IMRRS 2007, 1086
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Urteil vom 24.01.2007 - XII ZR 168/04
1. Bei einem Beherbergungsvertrag kommt ein einheitlicher Erfüllungsort für die beiderseitigen Leistungen regelmäßig dann nicht in Betracht, wenn ein Reisebüro für seinen Kunden ein Zimmer im eigenen Namen bestellt.*)
2. Erfüllungsort für den Zahlungsanspruch (und damit Gerichtsstand für die Zahlungsklage) ist dann regelmäßig der Sitz des Reisebüros.*)
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IMRRS 2007, 1084
Wettbewerbsrecht
BGH, Urteil vom 12.12.2006 - VI ZR 188/05
Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen die Erstattung von Anwaltskosten für ein Abschlussschreiben außerhalb des Wettbewerbsrechts (hier: unerbetene E-Mail-Werbung) verlangt werden kann.*)
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IMRRS 2007, 1083
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Urteil vom 01.02.2007 - III ZR 126/06
Zur Frage, ob einem Bereicherungsanspruch auf Rückerstattung von ärztlichen Honoraren für Wahlleistungen der Einwand unzulässiger Rechtsausübung entgegengesetzt werden kann, wenn die zugrunde liegenden Wahlleistungsvereinbarungen zwar wegen Verstoßes gegen die Unterrichtungspflicht nach § 22 Abs. 2 Satz 1 BPflV unwirksam gewesen waren, diese Leistungen jedoch über einen langen Zeitraum abgerufen, beanstandungsfrei erbracht und honoriert worden sind.*)
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IMRRS 2007, 1082
Familien- und Erbrecht
BGH, Urteil vom 17.01.2007 - XII ZR 166/04
1. § 1612 b Abs. 5 BGB ist auf privilegierte volljährige Kinder (§ 1603 Abs. 2 Satz 2 BGB) weder direkt noch entsprechend anwendbar.*)
2. Die mit dieser Bestimmung bezweckte Sicherung des Existenzminimums ist für volljährige Kinder durch eine entsprechende Bemessung des nach der ersten Einkommensgruppe in der 4. Altersstufe der Düsseldorfer Tabelle zu zahlenden Unterhalts sicherzustellen.*)
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IMRRS 2007, 1081
Wettbewerbsrecht
BGH, Urteil vom 12.12.2006 - VI ZR 175/05
Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen die Erstattung von Anwaltskosten für eine Abmahnung außerhalb des Wettbewerbsrechts (hier: unerbetene Telefonwerbung) verlangt werden kann.*)
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IMRRS 2007, 1080
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Beschluss vom 16.01.2007 - KVR 12/06
Wird eine im Verfahren der Zusammenschlusskontrolle ergangene Entscheidung des Bundeskartellamts angefochten, ist das Beschwerdegericht nicht gehalten, selbst oder unter Einschaltung des Amtes diejenigen Erhebungen durchzuführen, die im Verwaltungsverfahren schon wegen des engen zeitlichen Rahmens von vornherein nicht in Betracht gekommen wären.*)
Bei der Abgrenzung des relevanten Marktes sind auch Produkte einzubeziehen, die zwar mit anderen auf dem ins Auge gefassten Markt angebotenen Produkten nicht funktionell austauschbar sind, die aber die Grundlage dafür bieten, dass ihr Hersteller bei Vorliegen günstiger Wettbewerbsbedingungen jederzeit sein Sortiment umstellen und ein Konkurrenzprodukt anbieten könnte. Eine solche Angebotsumstellungsflexibilität kann jedoch nur angenommen werden, wenn die Umstellung kurzfristig und mit wirtschaftlich vertretbarem Aufwand erfolgen kann.*)
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IMRRS 2007, 1079
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Beschluss vom 26.03.2007 - II ZB 14/06
Wird die Annahme einer unterfrankierten, fristgebundenen Postsendung durch das Gericht verweigert und gelangt die Sendung infolge einer Postverzögerung erst nach Fristablauf (hier: Wahrung der Berufungsfrist) an den Absender zurück, hat dieser die durch die vergebliche Übermittlung eingetretene Verzögerung ebenso zu verantworten wie die Risiken, die mit einer erneuten Übermittlung verbunden sind.*)
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IMRRS 2007, 1078
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Beschluss vom 10.04.2007 - I ZB 15/06
1. Bei der Entscheidung über ein Gesuch auf Einsicht in die Akten einer Markenanmeldung muss eine Abwägung des berechtigten Interesses des Antragstellers an der Einsicht mit einem entgegenstehenden Interesse des Anmelders an der Geheimhaltung des Akteninhalts erfolgen, in die auch das Recht des Anmelders auf informationelle Selbstbestimmung einzubeziehen ist.*)
2. Gründe, die gegen eine Akteneinsicht sprechen, hat der Antragsgegner darzulegen.*)
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IMRRS 2007, 1077
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Urteil vom 09.01.2007 - X ZR 173/02
1. Die objektiven und subjektiven Voraussetzungen einer mittelbaren Patentverletzung müssen im Zeitpunkt des Angebots oder der Lieferung vorliegen, so dass für die Offensichtlichkeit maßgeblich ist, ob zu diesem Zeitpunkt nach den gesamten Umständen des Falles die drohende Verletzung des Ausschließlichkeitsrechts aus der objektivierten Sicht des Dritten so deutlich erkennbar ist, dass ein Angebot oder eine Lieferung unter diesen objektiven Umständen der wissentlichen Patentgefährdung gleichzustellen ist.*)
2. Ein Anspruch auf Unterlassung des Vertriebs von Mitteln, die von den Abnehmern patentverletzend benutzt werden können, solange sich diese Abnehmer nicht auf das Klagepatent bezogen strafbewehrt zur Unterlassung verpflichtet haben, setzt die Feststellung besonderer Umstände voraus.*)
3. Soweit nicht sonstige Schadenspositionen wie etwa Kosten der Rechtsverfolgung und dergleichen im Streit stehen, ist der im Falle der mittelbaren Patentverletzung zu ersetzende Schaden derjenige, der durch die unmittelbare Patentverletzung des Abnehmers des Mittels entsteht; der Schadensersatzanspruch kann in diesem Rahmen gegebenenfalls auch auf Abschöpfung des Gewinns des mittelbaren Patentverletzers gerichtet werden.*)
Nur zur Durchsetzung dieser Schadensersatzansprüche besteht der Anspruch auf Rechnungslegung.*)
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IMRRS 2007, 1073
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Urteil vom 28.03.2007 - VIII ZR 42/06
1. Wird von dem Betreiber eines der allgemeinen Versorgung dienenden Mittelspannungsnetzes über eine Transformatorenstation und eine davon ausgehende Stichleitung ein einzelnes Grundstück mit Strom in Niederspannung versorgt, sind die Transformatorenstation und die Verbindungsleitung nicht Teil des Netzes für die allgemeine Versorgung, wenn der Netzbetreiber weder Eigentümer dieser Einrichtungen ist noch sie aus einem anderen Rechtsgrund auch zur Versorgung Dritter nutzen darf.*)
2. Verwendet der - mit dem Eigentümer des versorgten Grundstücks nicht identische - Betreiber einer Biogasanlage eine solche Transformatorenstation, um den von ihm erzeugten Strom in das Mittelspannungsnetz einzuspeisen, ist der Netzbetreiber zur Vergütung des eingespeisten Stroms nur insoweit verpflichtet, als der Strom nicht durch die Umspannung verloren geht.*)
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IMRRS 2007, 1063
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Urteil vom 06.03.2007 - VI ZR 120/06
Benutzt der Geschädigte im Totalschadensfall (hier: Reparaturkosten höher als 130% des Wiederbeschaffungswerts) sein unfallbeschädigtes, aber fahrtaugliches und verkehrssicheres Fahrzeug weiter, ist bei der Abrechnung nach den fiktiven Wiederbeschaffungskosten in der Regel der in einem Sachverständigengutachten für den regionalen Markt ermittelte Restwert in Abzug zu bringen (Fortführung von Senat, BGHZ 143, 189 ff.).*)
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IMRRS 2007, 1058
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Urteil vom 20.03.2007 - VI ZR 158/06
Zur Darlegungs- und Beweislast des Arztes nach den Grundsätzen voll beherrschbarer Risiken bei einem Spritzenabszess des Patienten infolge einer Infektion durch eine als Keimträger feststehende Arzthelferin (Fortführung von Senat, Urteil vom 8. Januar 1991 - VI ZR 102/90 - VersR 1991, 467).*)
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IMRRS 2007, 1056
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Urteil vom 27.02.2007 - X ZR 38/06
1. Ein Merkmal des Patentanspruchs kann im Sinne des § 10 PatG als nicht- wesentliches Element der Erfindung anzusehen sein, wenn es zu dem Leistungsergebnis der Erfindung, d.h. zu der erfindungsgemäßen Lösung des dem Patent zugrunde liegenden technischen Problems, nichts beiträgt.*)
2. Für die Abgrenzung zwischen bestimmungsgemäßen Gebrauch und Neuherstellung eines erfindungsgemäßen Erzeugnisses ist maßgeblich, ob die getroffenen Maßnahmen unter Berücksichtigung der spezifischen Eigenschaften, Wirkungen und Vorteile der Erfindung noch die Identität des bereits in den Verkehr gebrachten konkreten patentgeschützten Erzeugnisses wahren oder der Schaffung eines neuen erfindungsgemäßen Erzeugnisses gleichkommen.*)
3. Der bei Vorrichtungen der betreffenden Art an sich übliche Austausch eines Teils kann die Neuherstellung der Vorrichtung bedeuten, wenn die technischen Wirkungen der Erfindung gerade in dem ausgewechselten Teil in Erscheinung treten, weil die Erfindung dessen Funktionsweise oder Lebensdauer beeinflusst.*)
4. Hingegen rechtfertigt es die Annahme einer Neuherstellung regelmäßig nicht, wenn das ausgewechselte Teil lediglich Objekt der erfindungsgemäß verbesserten Funktionsweise der Gesamtvorrichtung ist (Fortführung von BGHZ 159, 76 - Flügelradzähler - und Sen.Urt. v. 3.5.2006 - X ZR 45/05, GRUR 2006, 837 - Laufkranz).*)
Volltext
IMRRS 2007, 1055
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Urteil vom 07.03.2007 - IV ZR 137/06
Zu den Anforderungen an eine ärztliche Feststellung als Voraussetzung für den Anspruch auf Invaliditätsleistung nach § 7 I (1) AUB 95.*)
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IMRRS 2007, 1049
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Urteil vom 13.03.2007 - VI ZR 216/05
Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen von einem eingeschalteten Warnblinklicht eine Reaktionsaufforderung für andere Verkehrsteilnehmer ausgeht, die Geschwindigkeit zu verlangsamen und sich bremsbereit zu halten.*)
Volltext
IMRRS 2007, 1028
Allgemeines Zivilrecht
OLG Frankfurt, Urteil vom 13.02.2007 - 5 U 108/06
Die Vorschriften des 1.1.2002 reformierten Verjährungsrechts sind nach Art. 229 § 6 Abs.1 EGBGB anzuwenden, soweit nicht der Verjährungsbeginn oder Hemmungen und Unterbrechungen aus früherer Zeit betroffen sind, wenn der titulierte Anspruch am 1.1.2002 bereits bestand und zu diesem Zeitpunkt noch nicht verjährt war.*)
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IMRRS 2007, 1016
Werkvertrag
KG, Urteil vom 29.03.2007 - 27 U 133/06
1. Auch unbehebbare Mängel können ausnahmsweise als eine das Rücktrittsrecht ausschließende unerhebliche Pflichtverletzung gemäß § 323 Abs. 5 Satz 2 BGB anzusehen sein.*)
2. Geringfügiger optischer Mangel, hier: bei frontaler Beleuchtung und intensiver Betrachtung leicht wahrnehmbare wellige und geringfügig schimmernde Schattierung an hochglänzender Küchenfront, berechtigt zur Minderung des Kaufpreises um 5%, nicht jedoch zur Rückgängigmachung des Kaufvertrages.*)
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IMRRS 2007, 1010
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Urteil vom 29.03.2007 - III ZR 68/06
Geht beim Gläubiger eines vertraglichen Zahlungsanspruchs ein vom Schuldner erfüllungshalber übersandter Scheck ein, so ergeben sich für den Gläubiger Obhutspflichten, in Bezug auf die die am Geschäftssitz des Gläubigers mit dem Posteingang befassten Mitarbeiter desselben Erfüllungsgehilfen sein können.*)
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IMRRS 2007, 0915
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Beschluss vom 05.10.2006 - I ZB 86/05
1. Eine konturlose Farbkombinationsmarke ist nur dann gemäß § 8 Abs. 1 MarkenG grafisch darstellbar, wenn sie Angaben zur systematischen Anordnung der Farben enthält (EuGH, Urt. v. 24.6.2004 - C-49/02, Slg. 2004, I-6129 = GRUR 2004, 858 Tz 34 - Heidelberger Bauchemie; Aufgabe von BGH, Beschl. v. 19.9.2001 - I ZB 3/99, GRUR 2002, 427 = WRP 2002, 450 - Farbmarke gelb/grün I).*)
2. Die im Anmeldeformular in Bezug genommene Beschreibung der Marke kann - besonders bei nicht unmittelbar grafisch darstellbaren Zeichen - Bestandteil der grafischen Darstellung i.S. des § 8 Abs. 1 MarkenG und der Wiedergabe der Marke i.S. des § 32 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG sein. In diesem Fall bestimmt sie maßgeblich den mit der Marke beanspruchten Schutzgegenstand.*)
3. Eine Änderung der begehrten Marke im Eintragungsverfahren, die über die Regelung des § 39 MarkenG hinausgeht und den Schutzgegenstand verändert, verstößt gegen den Grundsatz der Unveränderlichkeit der Marke. Sie ist unzulässig. Das gilt auch, wenn der eine Vielzahl von Gestaltungen umfassende Schutzgegenstand auf eine dieser Gestaltungen beschränkt werden soll.*)
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IMRRS 2007, 0913
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Beschluss vom 07.12.2006 - IX ZR 71/03
Der steuerliche Berater ist zu einer Aufklärung über Gestaltungsmöglichkeiten, welche nach heutigem und vorhersehbarem Stand der höchstrichterlichen Rechtsprechung und der einschlägigen Steuerrichtlinien nicht nur unsicher, sondern nach vernünftiger Abwägung unbrauchbar sind, nicht verpflichtet.
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IMRRS 2007, 0895
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Urteil vom 23.01.2007 - VI ZR 146/06
Zur Feststellung der erforderlichen Tatsachen für die Abwägung der Verursachungsbeiträge nach einem Verkehrsunfall in ländlicher Gegend infolge eines Verstoßes gegen das Gebot des Fahrens mit angepasster Geschwindigkeit und einer Fahrbahnverschmutzung durch Viehtrieb.*)
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IMRRS 2007, 0894
Familien- und Erbrecht
BGH, Urteil vom 06.12.2006 - XII ZR 164/04
a) Zur Verfassungsmäßigkeit des § 1600 Abs. 2 BGB, der es dem (angeblichen) leiblichen Vater verwehrt, die Vaterschaft eines rechtlichen Vaters anzufechten, wenn zwischen diesem und dem Kind eine sozial-familiäre Beziehung besteht.*)
b) Zum Verhältnis zwischen der Definition einer sozial-familiären Beziehung in § 1600 Abs. 3 Satz 1 BGB und den Regelannahmen des § 1600 Abs. 3 Satz 2 BGB.*)
c) Zur Unzulässigkeit einer isolierten Abstammungsfeststellungsklage, mit der keine statusrechtlichen Folgen begehrt werden.*)
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IMRRS 2007, 0893
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Urteil vom 05.12.2006 - X ZR 76/05
Dass sich das Angebot auf Geschäfte und Lieferung in der Zeit nach Ablauf der Schutzdauer bezieht, steht einer Patentverletzung in Form des Anbietens nicht entgegen.*)
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