Immobilien- und Mietrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
3576 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2006
IMRRS 2006, 2934
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Urteil vom 30.05.2006 - VI ZR 174/05
Zur Bedeutung von Kosten einer konkreten Ersatzbeschaffung und eines konkret erzielten Restwerts bei fiktiver Schadensabrechnung auf der Grundlage eines Sachverständigengutachtens.*)
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IMRRS 2006, 2931
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Urteil vom 29.06.2006 - I ZR 168/03
Zur Frage, welches Recht auf einen Vertrag über einen grenzüberschreitenden multimodalen Transport anzuwenden ist.*)
Die Frage, inwieweit aus Vertragsverletzungen resultierende Ansprüche ein schuldhaftes Handeln voraussetzen, bestimmt sich nach dem Vertragsstatut. Die Vorschrift des Art. 32 Abs. 2 EGBGB über das mit zu berücksichtigende Recht des Staates, in dem die Erfüllung erfolgt, erfasst diejenigen Regeln nicht, die die Substanz der Vertragspflichten wie insbesondere den Haftungsmaßstab betreffen.*)
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IMRRS 2006, 2929
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Urteil vom 25.07.2006 - X ZR 182/05
Der Reiseveranstalter oder in besonderen Fällen das vermittelnde Reisebüro sind nur zum Hinweis auf eine Reiserücktrittskosten- und eine Rücktransportkostenversicherung, nicht aber auf eine Reiseabbruchversicherung verpflichtet.*)
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IMRRS 2006, 2887
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Urteil vom 20.06.2006 - VI ZR 78/04
Ist ein Krankenhaus der Volkspolizei als Verwaltungsvermögen der DDR gemäß Art. 21 Abs. 1 Satz 1 Einigungsvertrag Vermögen der Bundesrepublik Deutschland geworden, die das Krankenhaus als Bundeswehrkrankenhaus weiter betreibt, sind als Passiva auch Verbindlichkeiten aus fehlerhafter medizinischer Behandlung mit übergegangen.*)
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IMRRS 2006, 2841
Kaufrecht
BGH, Beschluss vom 16.08.2006 - VIII ZR 200/05
Dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften wird folgende Frage zur Auslegung des Gemeinschaftsrechts gemäß Art. 234 EG zur Vorabentscheidung vorgelegt:
Sind die Bestimmungen des Art. 3 Abs. 2 in Verbindung mit Abs. 3 Satz 1 und Abs. 4 oder des Art. 3 Abs. 3 Satz 3 der Richtlinie 1999/44/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Mai 1999 zu bestimmten Aspekten des Verbrauchsgüterkaufs und der Garantien für Verbrauchsgüter dahin auszulegen, dass sie einer nationalen gesetzlichen Regelung entgegenstehen, die besagt, dass der Verkäufer im Falle der Herstellung des vertragsgemäßen Zustandes des Verbrauchsgutes durch Ersatzlieferung von dem Verbraucher Wertersatz für die Nutzung des zunächst gelieferten vertragswidrigen Verbrauchsgutes verlangen kann?*)
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IMRRS 2006, 2793
Immobilien
OLG Naumburg, Beschluss vom 16.05.2006 - 14 W 5/06
Erklärungen Dritter anlässlich von Familienfeiern oder gelegentlich einer Besichtigung von Baumaßnahmen sind per se nicht geeignet, rechtliche Wirkungen, geschweige denn zwischen den Parteien zu entfalten.*)
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IMRRS 2006, 2661
Kaufrecht
BGH, Beschluss vom 06.07.2006 - IX ZR 188/05
(ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2006, 2595
Rechtsanwälte
BGH, Urteil vom 29.06.2006 - IX ZR 76/04
Hat ein Rechtsanwalt für seinen Mandanten einen Verzugsschadensersatzanspruch geltend zu machen, stellt es eine Pflichtverletzung dar, wenn er es unterlässt, in dem Mahnschreiben eine Ablehnungsandrohung auszusprechen. Er darf sich regelmäßig nicht darauf verlassen, dass die Ablehnungsandrohung wegen Interessenwegfalls entbehrlich ist.*)
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IMRRS 2006, 2590
Bauvertrag
OLG Celle, Urteil vom 26.07.2006 - 3 U 87/06
1. Ein Anerkenntnis in anderer Weise im Sinne von § 212 Abs. 1 Nr. 1 BGB setzt neben einem Verhalten des Schuldners, aus dem sich unzweideutig das Bewusstsein vom Bestehen des Anspruchs ergibt, das begründete Vertrauen des Gläubigers voraus, dass sich der Schuldner nicht alsbald nach Ablauf der Verjährungsfrist auf die Einrede der Verjährung berufen wird.*)
2. Ein solches Vertrauen ist dann nicht gerechtfertigt, wenn der Schuldner der Aufforderung des Gläubigers zur Abgabe eines notariellen Schuldanerkenntnisses nicht nachkommt und der Gläubiger dies zum Anlass nimmt, seine Forderung gerichtlich geltend zu machen.*)
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IMRRS 2006, 2589
IT, EDV und Telekommunikation
OLG Celle, Urteil vom 07.09.2006 - 8 U 99/06
1. Einem Gewerbetreibenden steht mangels betriebsbezogenen Eingriffs gem. § 823 Abs. 1 BGB kein Schadensersatzanspruch wegen Eingriffs in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb zu, wenn infolge eines Versehens der Deutschen Telekom AG für ein Jahr die Eintragung in ein örtliches Telefonbuch unterbleibt.*)
2. Ein Schadensersatzanspruch kommt ferner nicht nach § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 21 Abs. 1, 3 TKV in Betracht, wenn zwar durch ein fahrlässiges Versehen der Telekom der AG die Eintragung des Gewerbetreibenden in das örtliche Telefonbuch unterbleibt, dieser aber für den fraglichen Zeitraum in das überörtliche Telefonbuch eingetragen ist.*)
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IMRRS 2006, 2553
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Urteil vom 28.06.2006 - VIII ZR 255/05
Zur Auslegung einer in einem Wasserlieferungsvertrag enthaltenen Endschaftsbestimmung, die für den Fall der Kündigung des Vertrags vorsieht, dass die übernehmende Gemeinde den "Zeitwert" der Wasserversorgungsanlagen zu erstatten hat.*)
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IMRRS 2006, 2530
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Urteil vom 05.07.2006 - VIII ZR 172/05
1. Eine durch rechtsgrundlose Leistung erlangte Steuerberaterpraxis ist gemäß § 812 Abs. 1 Satz 1, 1. Alt. BGB - spiegelbildlich zur ursprünglichen Übertragung - als Einheit und in der Gestalt an den Bereicherungsgläubiger herauszugeben, in der sie sich zur Zeit der Herausgabe befindet. Die Herausgabepflicht umfasst nicht die Verpflichtung des Bereicherungsschuldners zur Unterlassung von Wettbewerb.*)
2. Der Empfänger ist zur Herausgabe außerstande mit der Folge, dass er gemäß § 818 Abs. 2 BGB Wertersatz zu leisten hat, wenn nicht zu erwarten ist, dass die Mandanten den Wechsel vom Bereicherungsschuldner zum Bereicherungsgläubiger mit vollziehen werden (im Anschluss an BGH, Urteil vom 14. Januar 2002 - II ZR 354/99, NJW 2002, 1340).*)
3. Wird die Herausgabe des Erlangten in Natur erst nach der Entstehung des Bereicherungsanspruchs unmöglich, ist für die Bestimmung des nach § 818 Abs. 2 BGB zu ersetzenden Wertes der Zeitpunkt des Eintritts der Unmöglichkeit maßgeblich (Abgrenzung zu BGHZ 5, 197, 200; 35, 356, 358 f.; Senatsurteil vom 8. April 1963 - VIII ZR 219/61, NJW 1963, 1299; BGH, Urteil vom 14. Januar 2002, aaO).*)
4. Bis zum Zeitpunkt des Eintritt der Unmöglichkeit der Herausgabe in Natur sind von dem Bereicherungsschuldner auch die mit der Steuerberaterpraxis erzielten Gewinne, soweit sie nicht auf seinen persönlichen Fähigkeiten und Leistungen beruhen, als Nutzungen nach § 818 Abs. 1 BGB herauszugeben.*)
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IMRRS 2006, 2529
Steuerrecht
BGH, Urteil vom 18.05.2006 - IX ZR 53/05
1. Ein Steuerberater ist nicht verpflichtet, dem Mandanten den Austritt aus der Kirche zu empfehlen.*)
2. Hat ein Steuerberater aufgrund des ihm erteilten Auftrags die steuerlichen Vor- und Nachteile bestimmter Gestaltungsmöglichkeiten zu prüfen, muss er auf die anfallende Kirchensteuer hinweisen, wenn sie die übliche Quote übersteigt.*)
3. Der Mandant hat nach § 287 Abs. 1 ZPO darzulegen und zu beweisen, dass er bei vollständiger Beratung über anfallende Kirchensteuern aus der Kirche ausgetreten wäre; auf einen Beweis des ersten Anscheins kann er sich nicht berufen.*)
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IMRRS 2006, 2527
Versicherungen
BGH, Urteil vom 06.07.2006 - I ZR 226/03
Eine Leistung des Transportversicherers auf den seinem Versicherungsnehmer (Absender) wegen Verlustes des Transportgutes entstandenen Schaden führt nicht zum Erlöschen der Ansprüche des frachtbriefmäßigen Empfängers der Ware gegen den Frachtführer aus Art. 13 Abs. 1 Satz 2 CMR.*)
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IMRRS 2006, 2514
Öffentliches Recht
OLG Frankfurt, Beschluss vom 10.01.2006 - 8 W 97/05
Zur Unwirksamkeit einer Übertragung der Räum- und Streupflicht von der Gemeinde auf den Anwohner einer Straße.*)
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IMRRS 2006, 2390
Immobilien
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 17.03.2003 - 15 AR 55/02
1. Der Erfüllungsort für Verpflichtungen der Gesellschaft des bürgerlichen Rechts ist der Ort ihres Sitzes.*)
2. Der Erfüllungsort für die Verpflichtungen der Gesellschaft des bürgerlichen Rechts ist zugleich der Erfüllungsort für die entsprechenden Verpflichtungen der Gesellschafter.*)
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IMRRS 2006, 2384
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Urteil vom 20.07.2006 - III ZR 145/05
1. Ist in einem Vertrag zwischen einem Belegarzt und dem Träger des Krankenhauses nicht verabredet, in welcher Frist das Vertragsverhältnis gekündigt werden kann, ist in der Regel davon auszugehen, dass sechs Monate angemessen sind, um dem anderen Vertragsteil die im Hinblick auf die Kündigung notwendigen Dispositionen zu ermöglichen.*)
2. Sollen im Kündigungszeitpunkt vorliegende Umstände abweichend hiervon eine kürzere Kündigungsfrist rechtfertigen oder eine längere verlangen, trägt die Partei die Beweislast, die damit eine kürzere oder längere Frist für sich in Anspruch nehmen will.*)
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IMRRS 2006, 2379
Versicherungen
BGH, Urteil vom 13.06.2006 - VI ZR 161/05
Dass ein Mietwagenunternehmen dem Geschädigten nur einen Tarif angeboten hat, reicht grundsätzlich nicht für die Annahme aus, dem Geschädigten sei kein wesentlich günstigerer Tarif zugänglich gewesen.*)
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IMRRS 2006, 2378
Kaufrecht
BGH, Urteil vom 07.06.2006 - VIII ZR 180/05
Ein von einem Kraftfahrzeughändler als "Jahreswagen" verkauftes Gebrauchtfahrzeug entspricht regelmäßig nicht der vereinbarten Beschaffenheit, wenn zwischen der Herstellung und der Erstzulassung mehr als zwölf Monate liegen.*)
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IMRRS 2006, 2345
Wohnungseigentum
BayObLG, Beschluss vom 17.04.2003 - 2Z BR 20/03
Veranlasst der Verwalter gegen den Willen der Wohnungseigentümer im eigenen Namen die von der Stadt verlangte Umgestaltung der Abwasserentsorgungsanlage durch Herstellung eines Kanalanschlusses, so können sich Ansprüche aus ungerechtfertigter Bereicherung gegen die Wohnungseigentümer ergeben.*)
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IMRRS 2006, 2204
Allgemeines Zivilrecht
OLG Hamm, Urteil vom 30.10.2000 - 13 U 51/00
Fahrlässigkeit iSd § 823 BGB liegt vor, wenn der Betreiber eines Nachtspeicherheizgerätes nicht sicher stellt, daß sich keine brennbaren Materialien in unmittelbarer Nähe des Gerätes befinden.*)
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IMRRS 2006, 2152
Wohnungseigentum
BayObLG, Beschluss vom 21.08.2003 - 2Z BR 122/03
1. Ein Schaden kann grundsätzlich nicht deshalb verneint werden, weil möglicherweise ein anderweitiger Anspruch gegen einen Dritten besteht, durch dessen Realisierung der vom Schädiger schuldhaft verursachte Vermögensverlust ausgeglichen werden könnte.*)
2. Ein Schadensersatzanspruch gegen einen Verwalter, der schuldhaft vom Gemeinschaftskonto einen Rechnungsbetrag überweist, der von einer anderen Eigentümergemeinschaft geschuldet ist, ist mit der Einschränkung begründet, dass gleichzeitig etwa bestehende Ansprüche aus ungerechtfertigter Bereicherung gegen Dritte abgetreten werden.*)
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IMRRS 2006, 2110
Leasing und Erbbaurecht
OLG Nürnberg, Urteil vom 17.12.2003 - 4 U 2129/03
1. Der Vertrag zwischen einem Gastwirt und einem Zeltverleih-Unternehmen über das Aufstellen eines Festzeltes hat keine Schutzwirkung zu Gunsten eines Dritten, der von der Beschädigung eines Stromkabels im Zuge des Zeltaufbaus betroffen ist.*)
2. Zu den Sorgfaltspflichten eines mit dem Aufbau eines Festzelts beauftragten Unternehmers, der die Arbeiten einem Subunternehmer überträgt.*)
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IMRRS 2006, 1954
Immobilien
OLG Frankfurt, Urteil vom 01.06.2006 - 1 U 104/96 (1)
1. Ein Abwasserverband, der einen Kanalbau auf vertraglicher Grundlage durch privatrechtlich organisierte Rechtssubjekte planen, ausführen und überwachen lässt, haftet für Beschädigungen von am Kanal liegenden Häusern regelmäßig mangels Verschuldens nicht deliktisch, wohl aber nach den Grundsätzen zum nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruch (§ 906 Abs. 2 S. 2 BGB analog).*)
2. Der Entschädigungsanspruch des betroffenen Eigentümers ist entsprechend § 251 Abs. 2 BGB auf der Grundlage der durch die Beschädigung hervorgerufene Wertminderung zu berechnen, wenn eine Wiederherstellung des vorherigen Zustands einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordern würde.*)
3. Unverhältnismäßigkeit ist jedenfalls dann anzunehmen, wenn der um einen Abzug "neu für alt" bereinigte Wiederherstellungsaufwand den Wiederbeschaffungswert des Hausgrundstücks um etwa 43 % übersteigen würde.*)
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IMRRS 2006, 1944
Kaufrecht
BGH, Urteil vom 07.06.2006 - VIII ZR 209/05
1. Zur Frage der arglistigen Täuschung bei einem Gebrauchtwagenkauf durch Zusicherung der Unfallfreiheit des Fahrzeugs "ins Blaue hinein".*)
2. Die Nacherfüllung durch Lieferung einer anderen, mangelfreien Sache ist auch beim Stückkauf nicht von vorneherein wegen Unmöglichkeit ausgeschlossen. Möglich ist die Ersatzlieferung nach der Vorstellung der Parteien dann, wenn die Kaufsache im Falle ihrer Mangelhaftigkeit durch eine gleichartige und gleichwertige ersetzt werden kann. Beim Kauf eines Gebrauchtwagens liegt es in der Regel nahe, dies zu verneinen, wenn dem Kaufentschluss eine persönliche Besichtigung des Fahrzeugs vorangegangen ist.*)
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IMRRS 2006, 1943
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Urteil vom 12.07.2006 - X ZR 157/05
1. Für die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen der Schuldner trotz einer Zuvielforderung des Gläubigers in Verzug gerät, gelten auch im Falle eines durch Überschreitung der kalendermäßig bestimmten Leistungszeit herbeigeführten Verzuges die Grundsätze, die der Bundesgerichtshof zum Verzug durch eine Zuvielmahnung entwickelt hat.*)
2. Dem Zahlungsverzug des Kunden eines Versorgungsunternehmens, der nicht bis zu der in der ursprünglichen Rechnung genannten Leistungszeit bezahlt hat, steht nicht entgegen, dass das Versorgungsunternehmen seine Tarife und infolgedessen seine Rechnungen nachträglich herabgesetzt hat. Denn dies ändert nichts daran, dass die ursprünglichen Tarife bis zu ihrer Änderung gültig und deshalb die darauf beruhenden Rechnungsbeträge bis dahin geschuldet waren. Etwas Anderes gilt nur im Sonderfall einer unbilligen Leistungsbestimmung (§ 315 Abs. 3 Satz 2 BGB).*)
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IMRRS 2006, 1878
Kaufrecht
OLG Dresden, Urteil vom 04.01.2006 - 8 U 1558/05
1. Der Verkäufer (hier: einer Heizungsanlage zu Selbstaufbau) muss den Käufer über die Auswirkungen einer von ihm abgegebenen (Vertrags-)Erklärung aufklären, wenn dieser - für den Verkäufer erkennbar - irrtümlich davon ausgeht, die Unterschrift unter eine vom Verkäufer vorgelegte Urkunde schaffe noch keine vertragliche Bindung, sondern sichere ihm lediglich den in Aussicht gestellten "Messerabatt". Das gilt insbesondere dann, wenn der Verkäufer diesen Irrtum, wenngleich nur fahrlässig, mitverursacht hat.*)
2. Verletzt der Verkäufer diese Aufklärungspflicht, so steht dem Kunden ein Schadensersatzanspruch zu, den er einem etwaigen Anspruch des Verkäufers auf Schadensersatz statt der Leistung entgegenhalten kann.*)
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IMRRS 2006, 1870
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Urteil vom 14.11.2000 - XI ZR 336/99
Übernimmt ein Vermittler, gleichgültig ob selbständig oder nicht, mit Wissen und Wollen einer der späteren Vertragsparteien Aufgaben, die typischerweise ihr obliegen, so wird er in ihrem Pflichtenkreis tätig und ist zugleich als ihre Hilfsperson zu betrachten.*)
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IMRRS 2006, 1860
Verkehrssicherungspflicht
OLG Nürnberg, Urteil vom 29.11.2000 - 4 U 2917/00
1. Der Eigentümerin und Betreiberin einer Turnhalle obliegt die Verkehrssicherungspflicht für den Zustand der Anlage einschließlich der Einrichtung auch dann, wenn sie die Halle an einen Dritten vermietet und hierbei die Verkehrssicherungspflicht dem Dritten nicht ausdrücklich übertragen hat.*)
2. Daneben hat auch der Mieter (hier: Turnverein als Veranstalter eines Mutter-und-Kind-Turnens) eine eigene Verkehrssicherungspflicht.*)
3. Im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht für eine Turnhalle ist auch die sichere Halterung von Turngeräten zu beachten.*)
4. Eine große Turnmatte, die bei Nichtbenutzung hochkant an der Hallenwand aufgestellt wird, muss jedenfalls dann kindersicher befestigt sein, wenn sich auch Kleinkinder in der Halle aufhalten.*)
5. Eine Mattenhalterung durch einen einzigen Gurt mit einem leicht zu öffnenden Steckverschluss in 1,4 m Höhe ist nicht kindersicher.*)
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IMRRS 2006, 1858
Allgemeines Zivilrecht
OLG Dresden, Urteil vom 30.11.2000 - 21 U 218/00
Der Verkäufer kann seinen Schadensersatzanspruch aus § 326 BGB nach dem vereinbarten Kaufpreis bestimmen, wenn er durch Übertragung des Besitzes an den Käufer vorgeleistet hat und dies zu einem wirtschaftlichen Totalverlust an den übergebenen Gegenständen geführt hat (Abgrenzung zu BGH, Urteil vom 06.10.1994 - V ZR 92/94 - NJW 1994, 3351).*)
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IMRRS 2006, 1841
Allgemeines Zivilrecht
OLG Frankfurt, Urteil vom 14.12.2000 - 1 U 102/99
Fiktion des rechtzeitigen Zugangs einer Kündigung, wenn der Empfänger keine Vorsorge für den Zugang solcher Erklärungen getroffen hat.*)
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IMRRS 2006, 1840
Allgemeines Zivilrecht
OLG Celle, Urteil vom 14.12.2000 - 11 U 61/00
Zur Wirksamkeit der Vereinbarungen über die Übernahme eines Handelsvertretungsbezirks*)
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IMRRS 2006, 1825
Allgemeines Zivilrecht
KG, Urteil vom 09.01.2001 - 5 U 7319/99
1. Der Eigentümer eines Flüssiggastanks kann aus § 1004 BGB einem Dritten dessen Befüllung auch dann untersagen, wenn sich der Flüssiggastank im Besitz des Mieters befindet und das Befüllen gestattet hat, sofern dem Mieter selbst eine Befüllung nur durch den Eigentümer des Flüssiggastanks gestattet ist. Das gilt auch, wenn dies für den Dritten nicht erkennbar ist.*)
2. Das Befüllen des Flüssiggastanks durch den Dritten ist jedoch kein Verstoß gegen § 1 UWG (Verleiten zum Vertragsbruch bzw. Ausnutzen fremden Vertragsbruchs), wenn der Mieter des Flüssiggastanks sich aus Eigeninitiative an den Dritten zwecks Bestellung wendet und schriftlich versichert, dass er keiner Bezugsbindung unterliegt und der Tank in seinem Eigentum steht. Daran ändert auch grundsätzlich dann nichts, wenn nach Bestellung des Flüssiggases bei Belieferung Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Angabe des Mieters unzutreffend sein könnte.*)
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IMRRS 2006, 1819
Prozessuales
BGH, Urteil vom 12.01.2001 - V ZR 468/99
1. Bei einem schon in einem Vorvertrag vollständig ausformulierten künftigen Hauptvertrag besteht kein Rechtsschutzbedürfnis für eine Klage auf Abgabe eines Angebots durch den Verpflichteten. Der Berechtigte hat vielmehr mit seinem Klageantrag ein eigenes Angebot zu unterbreiten und dessen Annahme durch den Verpflichteten zu verlangen.*)
2. Regelt ein Vorvertrag jedoch nicht den vollständigen Inhalt des in Aussicht genommenen Hauptvertrages, sondern verweist er insoweit lediglich auf die Bestimmungen in Kaufverträgen, die mit anderen Käufern geschlossen werden, so muß der Berechtigte mit seinem Klageantrag kein eigenes Angebot unterbreiten und dessen Annahme verlangen, sondern kann auf Abgabe eines ausformulierten Vertragsangebots durch den Verpflichteten klagen.*)
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IMRRS 2006, 1816
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Beschluss vom 17.01.2001 - XII ZB 194/99
Zur Frage einer streitgenössischen Nebenintervention des Untermieters im Rechtsstreit zwischen Vermieter und Hauptmieter.*)
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IMRRS 2006, 1808
Allgemeines Zivilrecht
OLG Köln, Urteil vom 24.01.2001 - 11 U 59/00
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2006, 1798
Allgemeines Zivilrecht
OLG Köln, Beschluss vom 05.02.2001 - 11 W 93/00
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2006, 1762
Allgemeines Zivilrecht
OLG Köln, Urteil vom 13.03.2001 - 3 U 173/00
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2006, 1599
Kaufrecht
OLG Celle, Urteil vom 26.07.2006 - 7 U 2/06
Die Frist zur Nacherfüllung (Mängelbeseitigung) wird beim Kaufvertrag nicht entbehrlich, wenn sich der Verkäufer außergerichtlich gegen die Übernahme der Kosten zur Mängelbeseitigung wendet, sich zur Nacherfüllung bereit erklärt und in dem auf Zahlung von Schadensersatz gerichteten Rechtsstreit einen Klagabweisungsantrag stellt. Das gilt auch gegenüber einem Gebrauchtwagenhändler, der keine eigene Vertragswerkstatt unterhält.*)
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IMRRS 2006, 1471
Wettbewerbsrecht
BGH, Urteil vom 30.03.2000 - I ZR 289/97
Zur Frage eines Verstoßes gegen das Rechtsberatungsgesetz durch eine Kfz-Werkstatt im Zusammenhang mit der Erteilung eines Auftrags zur Reparatur eines Unfallfahrzeugs (hier: Angebot zur Beauftragung eines Sachverständigen, zur Gutachtenweiterleitung an die Versicherung und zur Reservierung eines Ersatzwagens).*)
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IMRRS 2006, 1439
Versicherungen
BGH, Urteil vom 25.04.2006 - VI ZR 36/05
Auch bei nur anteiliger Schadensverursachung haftet der Schädiger für den Rückstufungsschaden, der dadurch eintritt, dass der Geschädigte die Kaskoversicherung in Anspruch nimmt.*)
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IMRRS 2006, 1409
Prozessuales
OLG Karlsruhe, Urteil vom 23.02.2006 - 8 U 143/05
An der Voraussetzung des Weiterbetreibens des Verfahrens fehlt es, wenn ein Schreiben der Parteien an das Gericht objektiv nicht geeignet ist, den Fortgang des Rechtsstreits zu fördern.*)
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IMRRS 2006, 1401
Handelsrecht
OLG Brandenburg, Urteil vom 19.07.2006 - 7 U 194/05
Die Mängelanzeige muss Art und Umfang der Mängel mindestens in allgemeiner Form benennen und darf nicht nur allgemeine Beanstandungen aussprechen. Verlangt der Vertrag mehrere verschiedene Lieferungen, muss klar sein, auf welche sich die Rüge bezieht. Bei vielen Einzelstücken und verschiedenartigen Mängeln ist näher anzugeben, welche Menge mit welchen Mängeln behaftet ist.
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IMRRS 2006, 1392
Immobilien
BGH, Urteil vom 23.06.2006 - V ZR 147/05
1. Ein Mangel an Urteilsvermögen liegt nicht vor, wenn der Betroffene nach seinen Fähigkeiten in der Lage ist, Inhalt und Folgen eines Rechtsgeschäfts sachgerecht einzuschätzen, diese Fähigkeiten aber nicht oder nur unzureichend einsetzt und deshalb ein unwirtschaftliches Rechtsgeschäft abschließt.*)
2. Jeder Prozesspartei steht das Recht zu, den Sachverständigen zu seinem schriftlichen Gutachten mündlich zu befragen und ihm dabei die Fragen vorzulegen, die sie zur Aufklärung der Sache für erforderlich hält.
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IMRRS 2006, 1391
Kaufrecht
BGH, Urteil vom 14.06.2006 - VIII ZR 135/05
Dem Käufer steht die in § 478 BGB a.F. vorausgesetzte Mängeleinrede auch dann zu, wenn er sich mit der Zahlung des Restkaufpreises in Verzug befindet (Fortführung von BGHZ 113, 232).*)
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IMRRS 2006, 1365
Kaufrecht
BGH, Urteil vom 22.06.2005 - VIII ZR 281/04
1. Zum Anspruch des Käufers auf Schadensersatz statt der Leistung (§ 437 Nr. 3 BGB) bei einem Tierkauf und zur Entlastung des Verkäufers (hier: eines Hundezüchters) gegenüber diesem Anspruch (§ 280 Abs. 1 Satz 2, § 311 a Abs. 2 Satz 2 BGB).*)
2. Die Operation eines Tieres, die einen körperlichen Defekt nicht folgenlos beseitigen kann, sondern andere, regelmäßig zu kontrollierende gesundheitliche Risiken für das Tier selbst erst hervorruft, stellt keine Beseitigung des Mangels im Sinne des § 439 Abs. 1 BGB dar.*)
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IMRRS 2006, 1364
Immobilien
OLG München, Urteil vom 10.11.2005 - 6 U 5164/04
1. Wer die von einem Dritten als Grundschuldgläubiger ausgestellte Löschungsbewilligung an den Eigentümer des Pfandobjekts weitergibt, welcher hierauf die Löschung des Grundpfandrechts erwirkt, ist hinsichtlich der vom Empfänger erlangten Befreiung des Grundstücks von der Belastung nicht Leistender i.S.d. § 812 Abs. 1 Var. 1 BGB. Leistender ist vielmehr der Grundschuldgläubiger.*)
2. Eine Vermögensverschiebung, welche nicht in ein subjektives Recht des Betroffenen eingreift, sondern lediglich seinen schuldrechtlichen Anspruch vereitelt, kann nicht im Wege der Eingriffskondiktion nach § 812 Abs. 1 Var. 2 BGB ausgeglichen werden. In diesem Fall kommt jedoch ein Bereicherungsanspruch nach § 816 Abs. 2 BGB in Betracht.*)
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IMRRS 2006, 1358
Versicherungen
BGH, Urteil vom 07.06.2005 - VI ZR 192/04
Läßt der Geschädigte sein unfallbeschädigtes Fahrzeug nicht reparieren, sondern realisiert er durch dessen Veräußerung den Restwert, ist sein Schaden in entsprechender Höhe ausgeglichen. Deshalb wird auch bei Abrechnung nach den fiktiven Reparaturkosten in solchen Fällen der Schadensersatzanspruch durch den Wiederbeschaffungsaufwand begrenzt, so daß für die Anwendung einer sog. 70 %-Grenze kein Raum ist.*)
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IMRRS 2006, 1347
Versicherungen
BGH, Urteil vom 04.04.2006 - VI ZR 338/04
1. Geht es dem Mietwagenunternehmen im Wesentlichen darum, die ihm durch die Abtretung eingeräumte Sicherheit zu verwirklichen, so besorgt es keine Rechtsangelegenheit des geschädigten Kunden, sondern eine eigene Angelegenheit (Anschluss an Senatsurteile vom 26. Oktober 2004 - VI ZR 300/03 - VersR 2005, 241; vom 5. Juli 2005 - VI ZR 173/04 - VersR 2005, 1256 und vom 20. September 2005 - VI ZR 251/04 - VersR 2005, 1700).*)
2. Zur Frage, ob und inwieweit ein Unfallersatztarif erforderlich ist im Sinne des § 249 BGB.*)
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IMRRS 2006, 1338
Immobilien
BGH, Urteil vom 29.06.2006 - V ZR 4/06
Die Kosten außergewöhnlicher Erhaltungsmaßnahmen hat der Berechtigte dem Verfügungsberechtigten analog § 3 Abs. 3 Satz 4 VermG zu erstatten, soweit sie nicht durch Mieteinnahmen gedeckt sind. Ersatzfähige Kosten können allerdings bei außergewöhnlichen Erhaltungsmaßnahmen nicht entstehen, die aufgrund eines förmlichen Baugebots nach § 177 BauGB oder ohne ein solches Baugebot unter den Bedingungen des § 3 Abs. 3 Satz 5 VermG durchgeführt werden.
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