Immobilien- und Mietrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
3564 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2006
IMRRS 2006, 0185
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Urteil vom 15.12.2005 - III ZR 10/05
Der Eigentümer eines zu einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk gehörenden Grundstücks kann die Errichtung eines Hochsitzes oder anderer jagdlicher Anlagen durch den Jagdpächter auf dieser Fläche nicht aus Gewissensgründen verbieten.*)
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IMRRS 2006, 0162
Prozessuales
BGH, Urteil vom 09.11.2005 - VIII ZR 116/05
Für den Begriff der öffentlichen Versteigerung in § 474 Abs. 1 Satz 2 BGB gilt die Legaldefinition des § 383 Abs. 3 Satz 1 BGB.*)
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IMRRS 2006, 0158
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Urteil vom 25.10.2005 - VI ZR 9/05
Ein Unfallersatztarif ist erforderlich im Sinne des § 249 BGB, wenn ein gegenüber dem "Normaltarif" höherer Preis bei Unternehmen dieser Art durch unfallbedingte Mehrleistungen aus betriebswirtschaftlicher Sicht gerechtfertigt ist. Inwieweit dies der Fall ist, hat der Tatrichter nach § 287 ZPO zu schätzen, wobei auch ein pauschaler Aufschlag auf den "Normaltarif" in Betracht kommt (Fortführung des Senatsurteils BGHZ 160, 377, 383 f.).*)
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IMRRS 2006, 0148
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Beschluss vom 09.11.2005 - BLw 3/05
Die aus einer Teilung einer LPG hervorgegangenen neuen Unternehmen haften nach § 11 Abs. 2 Satz 2 LwAnpG gesamtschuldnerisch für Verbindlichkeiten der LPG aus Abfindungsansprüchen nach § 44 LwAnpG, wenn der Teilungsplan keine ausdrückliche Regelung über die Zuweisung dieser Verpflichtungen enthält und eine solche Zuweisung auch nicht durch Auslegung bestimmt werden kann.*)
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IMRRS 2006, 0147
Handels- und Gesellschaftsrecht
BGH, Beschluss vom 24.11.2005 - III ZR 4/05
Die Bundesrepublik Deutschland, die nach den Urteilen des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften vom 4. Dezember 1997 (Rs. C-97/96 - Daihatsu - Slg. 1997 I-6843) und vom 29. September 1998 (Rs. C-191/95 - Kommission/Deutschland - Slg. 1998 I-5449) dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus den Richtlinien 68/151/EWG und 78/660/EWG verstoßen hat, dass sie keine geeigneten Maßregeln getroffen hatte, um die Offenlegung von Jahresabschlüssen von Kapitalgesellschaften sicherzustellen, haftet einem Dritten, der sich um keine Einsichtnahme in diese Unterlagen bemüht und als Gläubiger der Kapitalgesellschaft davon abgesehen hat, ein Einschreiten des Registergerichts zu beantragen, nicht auf Schadensersatz.*)
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IMRRS 2006, 0144
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Urteil vom 15.11.2005 - VI ZR 26/05
Zur Berechnung der zu ersetzenden Umsatzsteuer bei konkreter Schadensabrechnung nach Ersatzbeschaffung für ein unfallbeschädigtes Kraftfahrzeug (Fortführung des Senatsurteils vom 1. März 2005 - VI ZR 91/04 - BGHZ 162, 270).*)
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IMRRS 2006, 0138
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Urteil vom 06.12.2005 - VI ZR 265/04
1. Eine Verletzung des postmortalen Persönlichkeitsschutzes führt grundsätzlich nicht zu einem Anspruch auf Geldentschädigung.*)
2. Zu den Voraussetzungen, unter denen die Darstellung des Leichnams eines nahen Angehörigen in einer TV-Filmberichterstattung Hinterbliebene in ihrem eigenen Persönlichkeitsrecht verletzen kann.*)
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IMRRS 2006, 0133
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Urteil vom 21.12.2005 - III ZR 9/05
1. Bei einem Verlust angelegter Gelder infolge Insolvenz der Anlagebank haftet der Beauftragte nicht verschuldensunabhängig auf Herausgabe nach § 667 BGB, sondern allein bei einer von ihm zu vertretenden Pflichtverletzung auf Schadensersatz nach den §§ 280, 283 BGB.
2. Der gewerblich tätige Treuhänder darf ihm anvertraute größere Beträge in der Regel nicht bei einer Bank anlegen, bei der sie nur in dem gesetzlichen Mindestumfang für Einlagen in Höhe von 20.000 € abgesichert sind.*)
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IMRRS 2006, 0125
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 03.11.2005 - IX ZR 113/04
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2006, 0101
Bauvertrag
OLG Düsseldorf, Urteil vom 25.02.2005 - 22 U 79/04
Die in 2001 veranlasste verjährungsunterbrechende gerichtliche Geltendmachung i.S.v. § 212 BGB a.F., die über den 01.01.2002 andauert und in eine Hemmung übergeht, führt dazu, dass nach Fortfall der Hemmung die Verjährung infolge der Unterbrechung bis zum 31.12.2001 ab 01.01.2002 neu zu laufen beginnt und sofort - nach einer juristischen Sekunde - gehemmt wird.
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IMRRS 2006, 0097
Banken & Finanzen
OLG Schleswig, Urteil vom 29.09.2005 - 5 U 46/04
1. Erfordert eine Bank nach telefonischer Entgegennahme eines Auftrags für eine Blitzüberweisung zu Dokumentationszwecken zusätzlich einen schriftlichen Überweisungsauftrag, so hat sie durch geeignete Vorkehrungen in ihrem Geschäftsbetrieb sicherzustellen, dass es nicht zu einer irrtümlichen Doppelüberweisung kommt.*)
2. Auf die typischen und unvermeidbaren Risiken standardisiert abzuwickelnder Massengeschäfte kann sich nicht berufen, wer von deren standardisierter Behandlung abweicht.*)
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IMRRS 2006, 0095
Allgemeines Zivilrecht
OLG Düsseldorf, Urteil vom 23.09.2005 - 23 U 16/05
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2006, 0091
Leasing und Erbbaurecht
KG, Beschluss vom 05.09.2005 - 12 U 95/05
1. Die Heilung eines Zustellungsmangels durch tatsächlichen Zugang nach § 189 ZPO erfordert nicht den Zugang des Schriftstücks im Original; daher tritt Heilung auch dann ein, wenn das Zustellungsobjekt zwar fehlerhaft der Partei statt ihrem Prozessbevollmächtigten übersandt wird, die Partei aber eine Kopie an ihren Prozessbevollmächtigten weiterleitet. *)
2. Auch bei Vermietung von Gewerberäumen in einem Einkaufszentrum gehört es - auch ohne ausdrückliche Vereinbarung eines Konkurrenzschutzes - zur Gewährung des vertragsgemäßen Gebrauchs, dass der Vermieter in unmittelbarer Nachbarschaft keinen Konkurrenzbetrieb zulässt oder selbst eröffnet.*)
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IMRRS 2006, 0084
Immobilien
OLG Frankfurt, Urteil vom 05.07.2005 - 14 U 139/04
Der Eigentümer eines Grundstücks, durch das Abwasserleitungen des Nachbargrundstücks geführt werden, kann von dem Nachbarn Beseitigung der Leitungen verlangen, wenn sie nachträglich zu einer erheblichen Beeinträchtigung führen.*)
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IMRRS 2006, 0083
Allgemeines Zivilrecht
OLG Frankfurt, Beschluss vom 24.06.2005 - 4 W 23/05
Klagt von zwei Verkäufern, denen der Kaufpreisanspruch im Innenverhältnis zu je 1/2 zusteht, einer auf Feststellung, dass der Kaufvertrag vom Käufer nicht wirksam gekündigt sei, so entspricht der Streitwert dieser Klage auch dann 1/2 des Kaufpreises, wenn die Verkäufer Mitgläubiger sind.*)
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IMRRS 2006, 0070
Verbraucherrecht
BGH, Urteil vom 26.01.2005 - VIII ZR 66/04
1. Ein konkludenter Abschluß eines Energielieferungsvertrages durch Entnahme des von dem Netzbetreiber zur Verfügung gestellten Stroms kommt grundsätzlich nicht in Betracht, wenn der Abnehmer einen Stromlieferungsvertrag mit einem Dritten geschlossen hat und weder weiß noch wissen muß, daß der Dritte ihn nicht mehr mit Energie beliefert.*)
2. Der zur Versorgung von Letztverbrauchern nach § 10 EnWG verpflichtete Netzbetreiber hat in diesem Fall Anspruch auf Vergütung des entnommenen Stroms nach seinem Allgemeinen Tarif unter dem Gesichtspunkt der berechtigten Geschäftsführung ohne Auftrag.*)
3. Er ist nach § 681 Satz 1 BGB verpflichtet, dem Abnehmer die Aufnahme der Stromlieferung für eigene Rechnung anzuzeigen, sobald dies tunlich ist; verletzt er diese Anzeigepflicht, hat er dem Abnehmer den dadurch entstandenen Schaden zu ersetzen.*)
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IMRRS 2006, 0069
IT, EDV und Telekommunikation
BGH, Urteil vom 26.01.2005 - VIII ZR 79/04
Zum Vorliegen eines Erklärungsirrtums im Falle einer falschen Kaufpreisauszeichnung im Internet, die auf einen im Bereich des Erklärenden aufgetretenen Fehler im Datentransfer zurückzuführen ist.*)
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IMRRS 2006, 0068
Verbraucherrecht
BGH, Urteil vom 26.01.2005 - VIII ZR 175/04
Agenturgeschäfte sind im Gebrauchtwagenhandel mit Verbrauchern nicht generell, sondern nur dann als Umgehungsgeschäfte anzusehen, wenn bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise der Gebrauchtwagenhändler als der Verkäufer des Fahrzeugs anzusehen ist. Entscheidende Bedeutung kommt hierbei der Frage zu, ob der Händler oder der als Verkäufer in Erscheinung tretende Fahrzeugeigentümer das wirtschaftliche Risiko des Verkaufs zu tragen hat.*)
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IMRRS 2006, 0067
Verbraucherrecht
BGH, Urteil vom 26.01.2005 - VIII ZR 1/04
1. Ein konkludenter Abschluß eines Energielieferungsvertrages durch Entnahme des von dem Netzbetreiber zur Verfügung gestellten Stroms kommt grundsätzlich nicht in Betracht, wenn der Abnehmer einen Stromlieferungsvertrag mit einem Dritten geschlossen hat und weder weiß noch wissen muß, daß der Dritte ihn nicht mehr mit Energie beliefert.
2. Der zur Versorgung von Letztverbrauchern nach § 10 EnWG verpflichtete Netzbetreiber hat in diesem Fall Anspruch auf Vergütung des entnommenen Stroms nach seinem Allgemeinen Tarif unter dem Gesichtspunkt der berechtigten Geschäftsführung ohne Auftrag.
3. Er ist nach § 681 Satz 1 BGB verpflichtet, dem Abnehmer die Aufnahme der Stromlieferung für eigene Rechnung anzuzeigen, sobald dies tunlich ist; verletzt er diese Anzeigepflicht, hat er dem Abnehmer den dadurch entstandenen Schaden zu ersetzen.
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IMRRS 2006, 0062
Prozessuales
BGH, Urteil vom 07.03.2001 - X ZR 160/99
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2006, 0040
Bauvertrag
OLG Köln, Urteil vom 16.02.2005 - 11 U 99/04
1. Erkennt ein Insolvenzverwalter über das Vermögen eines Auftragnehmers die zunächst von ihm bestrittene Schlussabrechnung des Auftraggebers zum Bauvorhaben zur Insolvenztabelle an und übermittelt er das diesbezügliche Schreiben an das Insolvenzgericht parallel auch dem Auftraggeber, liegt darin ein negatives deklaratorisches Schuldanerkenntnis mit dem Inhalt, dass dem Insolvenzverwalter keine weiteren Ansprüche mehr gegen den Auftraggeber aus dem Bauvertrag zustehen.
2. Da sich aus der Abrechnung der gegenseitigen Ansprüche des Auftragnehmers und des Auftraggebers aus einem Bauvorhaben nur entweder ein Saldo zu Gunsten des Auftraggebers oder zu Gunsten des Auftragnehmers ergeben kann, ist nach einem vom Auftragnehmer abgegebenen negativen deklaratorischen Schuldanerkenntnis eine gleichwohl vom Auftragnehmer auf Werklohnzahlung erhobene Klage ohne Sachprüfung als unbegründet abzuweisen.
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IMRRS 2006, 0031
Bauvertrag
OLG Oldenburg, Urteil vom 01.12.2005 - 8 U 161/05
Der Statiker schuldet wie der Architekt nur eine Bauaufsicht gegenüber dem Bauherrn und nicht gegenüber dem Bauunternehmer.
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IMRRS 2006, 0005
Prozessuales
BGH, Urteil vom 21.03.2000 - IX ZR 39/99
Zur Wirkung eines Prozeßvergleichs, in dem die Forderung gegen einen Gesamtschuldner für erledigt erklärt wird, auf den Anspruch des Gläubigers gegen einen anderen Gesamtschuldner.*)
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IMRRS 2006, 0001
Kaufrecht
OLG Nürnberg, Urteil vom 23.08.2005 - 3 U 991/05
§ 439 Abs. 4 BGB stellt keine gesetzliche Anspruchsgrundlage für die Forderung des Verkäufers auf Erstattung gezogener Nutzungen durch den Käufer hinsichtlich der ursprünglich gelieferten, Mangel behafteten Sache dar. Anspruchsbegründenden Vereinbarungen steht § 439 Abs. 4 BGB jedoch nicht entgegen.*)
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Online seit 2005
IMRRS 2005, 1939
Rechtsanwälte
OLG Celle, Urteil vom 07.12.2005 - 3 U 141/05
Ein Verzicht auf die Einrede der Verjährung auch für den Fall, dass bereits Verjährung eingetreten ist, muss ausdrücklich oder jedenfalls aus den Gesamtumständen eindeutig auch hierauf bezogen sein.*)
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IMRRS 2005, 1911
Öffentliches Recht
BGH, Urteil vom 28.09.2005 - IV ZR 288/03
Für einen Vergleich im Sinne von § 779 BGB reicht es aus, wenn die Parteien eines auf ein Bescheidungsurteil gerichteten öffentlich-rechtlichen Rechtsstreits sich auf die Aufhebung eines bestehenden Widerspruchsbescheides einigen.*)
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IMRRS 2005, 1909
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Urteil vom 25.10.2005 - XI ZR 353/04
1. Das Erlöschen einer im Jahre 1925 begebenen, in den Vereinigten Staaten von Amerika und den Niederlanden vertriebenen Golddollaranleihe der Stadt D. ist nach deutschem Recht zu beurteilen.
2. Die dreißigjährige Vorlegungsfrist für die im Jahr 1945 fällige Anleihe ist im Jahre 1975 abgelaufen, ohne unterbrochen oder gehemmt worden zu sein.
3. Die heutige Landeshauptstadt D. wäre auch nicht Schuldnerin dieser Anleihe, weil sie rechtlich nicht identisch mit der im Jahre 1925 bestehenden Stadt ist und die Anleiheschuld nicht auf sie übergegangen ist.*)
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IMRRS 2005, 1908
Urheber- und Immaterialgüterrecht
BGH, Urteil vom 09.06.2005 - I ZR 231/01
Eine Holdinggesellschaft, die die Unternehmensbezeichnung einer Tochtergesellschaft mit deren Zustimmung als Domainname registrieren lässt, ist im Streit um den Domainnamen so zu behandeln, als sei sie selbst berechtigt, die fragliche Bezeichnung zu führen.*)
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IMRRS 2005, 1905
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Urteil vom 10.11.2005 - III ZR 72/05
Der Kondiktionssperre nach § 817 Satz 2 BGB können ausnahmsweise der Grund und der Schutzzweck der Nichtigkeitssanktion (§ 138 Abs. 1 BGB) - hier: sittenwidriger, nach dem Schneeballsystem organisierter "Schenkkreis" - entgegenstehen.*)
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IMRRS 2005, 1886
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Urteil vom 19.10.2005 - VIII ZR 392/03
Zur Darlegung des entgangenen Gewinns im Rahmen der abstrakten Schadensberechnung nach § 252 Satz 2 BGB.*)
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IMRRS 2005, 1885
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Beschluss vom 18.10.2005 - VI ZR 312/04
Renten wegen Vermehrung der Bedürfnisse (hier: regelmäßige Pflege eines erkrankten Kindes) sind wiederkehrende Leistungen, für die die vierjährige Verjährungsfrist des § 197 BGB a.F. gilt, auch wenn der Anspruch nicht aus § 843 BGB, sondern aus einem anderen Rechtsgrund (hier: Behandlungsvertrag mit einem Arzt) hergeleitet wird.*)
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IMRRS 2005, 1877
Mietrecht
BGH, Urteil vom 05.10.2005 - XII ZR 43/02
1. Zur Berechnung des Bereicherungsanspruchs des Mieters, wenn der Vermieter infolge vorzeitiger Beendigung des Mietverhältnisses früher als vorgesehen in den Genuss des durch Investitionen des Mieters erhöhten Ertragswerts gelangt (Fortführung der Senatsurteile vom 8. November 1995 - XII ZR 202/94 - WM 1996, 1265 ff. und vom 25. Oktober 2000 - XII ZR 136/98 - NJW-RR 2001, 727 [red. Leitsatz]).*)
2. Eine Bereicherung des Vermieters liegt auch dann vor, wenn eine Weitervermietung zu einem höheren Mietzins wegen von ihm zu vertretender Mängel nicht möglich ist.*)
3. Bei einem Vermieterwechsel ist nicht derjenige Bereicherungsschuldner, der im Zeitpunkt der Vornahme der Investitionen Vermieter war, sondern der neue Vermieter, der die Mietsache vorzeitig zurückerhält. Dies gilt bei einer Grundstücksveräußerung auch dann, wenn der ursprüngliche Vermieter mit Rücksicht auf die wertsteigernden Investitionen des Mieters einen höheren Veräußerungserlös erzielt hat.*)
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IMRRS 2005, 1873
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Urteil vom 11.10.2005 - XI ZR 395/04
1. Eine von der Deutschen Post AG herausgegebene Briefmarke erfüllt alle Voraussetzungen, die § 807 BGB an ein so genanntes "kleines Inhaberpapier" stellt.
2. Der Fall, dass die Briefmarke ihre Gültigkeit durch einen staatlichen Hoheitsakt verliert, so dass der in ihr verkörperte Anspruch auf eine Beförderungsleistung gemäß § 807 BGB nicht mehr durchgesetzt werden kann, ist im Gesetz nicht geregelt. Im Wege ergänzender Vertragsauslegung ergibt sich, dass verständige und redliche Vertragsparteien bei Kenntnis der Regelungslücke ein Umtauschrecht mit einer Gültigkeitsdauer von einem Jahr vereinbart hätten.*)
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IMRRS 2005, 1843
Steuerrecht
BGH, Urteil vom 20.10.2005 - IX ZR 127/04
Ist die Auslegung des unbestimmten Rechtsbegriffs einer Steuernorm (hier der verdeckten Gewinnausschüttung) offen und für die vom Steuerpflichtigen zu treffende Entscheidung bedeutsam, muss der verantwortliche Berater grundsätzlich auf das mit der ungewissen Beurteilung der Rechtslage verbundene Risiko hinweisen.*)
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IMRRS 2005, 1841
Handels- und Gesellschaftsrecht
BGH, Urteil vom 10.10.2005 - II ZR 323/03
Die ohne Einwilligung des Eigentümers vorgenommene Befüllung eines Flüssiggasbehälters ist auch dann eine Eigentumsbeeinträchtigung i.S. von § 1004 BGB, wenn der Behälter keine auf den Eigentümer hinweisende Beschriftung trägt.*)
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IMRRS 2005, 1810
Immobilien
BGH, Urteil vom 07.10.2005 - V ZR 140/04
Die Ausübungsstelle einer Dienstbarkeit kann nicht durch bloße tatsächliche Ausübung verlegt werden, wenn die vorherige Ausübungsstelle durch rechtsgeschäftliche Vereinbarung der Beteiligten als Inhalt der Dienstbarkeit festgelegt und diese Inhaltsbestimmung in das Grundbuch eingetragen worden war; in diesem Fall erfordert die Verlegung eine Änderung des Rechtsinhalts durch Vereinbarung und die Eintragung in das Grundbuch.*)
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IMRRS 2005, 1802
Kaufrecht
BGH, Urteil vom 20.07.2005 - VIII ZR 275/04
1. Der Käufer einer mangelhaften Sache hat auch dann gemäß § 284 BGB Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen, wenn er wegen des Mangels vom Kaufvertrag zurücktritt. Der Anspruch ist nicht gemäß § 347 Abs. 2 BGB auf den Ersatz notwendiger Verwendungen oder solcher Aufwendungen beschränkt, durch die der Verkäufer bereichert wird.*)
2. § 284 BGB erfaßt auch Aufwendungen für kommerzielle Zwecke.*)
3. Aufwendungen des Käufers auf eine gekaufte Sache, die sich später als mangelhaft erweist, sind in der Regel vergeblich, wenn der Käufer die Kaufsache wegen ihrer Mangelhaftigkeit zurückgibt oder sie jedenfalls nicht bestimmungsgemäß nutzen kann und deshalb auch die Aufwendungen nutzlos sind.*)
4. Kosten, die dem Käufer eines Kraftfahrzeugs für dessen Überführung und Zulassung entstehen, sind Aufwendungen im Sinne des § 284 BGB. Wird der Kauf wegen Mangelhaftigkeit des Fahrzeugs rückabgewickelt, nachdem der Käufer das Fahrzeug zeitweise genutzt hat, so mindert sich der Anspruch auf Ersatz auch dieser Aufwendungen entsprechend der Nutzungsdauer oder der Laufleistung des Fahrzeugs.*)
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IMRRS 2005, 1801
Kaufrecht
BGH, Urteil vom 02.03.2005 - VIII ZR 174/04
1. Ansprüche aus der Verletzung kaufvertraglicher Nebenpflichten verjähren in entsprechender Anwendung des § 477 BGB a.F. innerhalb von sechs Monaten, wenn die positive Vertragsverletzung einen Schaden an der Kaufsache verursacht hat oder sich das Verschulden auf - erteilte oder unterbliebene - Angaben über Eigenschaften der Kaufsache bezieht, von denen ihre Verwendungsfähigkeit für den nach dem Vertrag vorausgesetzten Zweck abhängt (im Anschluß an BGHZ 88, 130, 136 ff.).*)
2. Die Kosten des Rechtsmittelverfahrens können der obsiegenden Partei nach § 97 Abs. 2 ZPO auch dann auferlegt werden, wenn nicht sicher feststeht, daß das Rechtsmittel ohne das neue Vorbringen erfolglos gewesen wäre.*)
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IMRRS 2005, 1790
Versicherungsrecht
BGH, Urteil vom 20.09.2005 - VI ZR 251/04
Geht es dem Mietwagenunternehmen im Wesentlichen darum, die ihm durch die Abtretung eingeräumte Sicherheit zu verwirklichen, so besorgt es keine Rechtsangelegenheit des geschädigten Kunden, sondern eine eigene Angelegenheit (Anschluss an Senatsurteile vom 26. Oktober 2004 - VI ZR 300/03 - VersR 2005, 241 und vom 5. Juli 2005 - VI ZR 173/04 - VersR 2005, 1256).*)
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IMRRS 2005, 1760
Wohnungseigentum
OLG Köln, Urteil vom 31.05.2000 - 11 U 216/99
In einem solchen Fall, in dem sowohl der Zahlende als auch der Empfänger der Zahlung erkennen, dass die beabsichtigte Leistung ohne rechtliche Grundlage erfolgen würde und der Empfänger deshalb von einer Weiterleitung des Geldes absieht, ist die tatsächlich vorgenommene Vermögensverschiebung im Wege der Eingriffskondiktion zwischen Zahlendem und Empfänger rückgängig zu machen (vgl. auch BGH BGH NJW 1994, 2357, 2358 sub c, aa). Der Empfänger hat den gezahlten Betrag, auf den er keinen Anspruch hat und den er auch nicht "weitergeben" will, auf sonstige Weise erlangt.
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IMRRS 2005, 1758
Leasing und Erbbaurecht
BGH, Urteil vom 27.10.2005 - III ZR 31/05
1. Zur Anzahl von Gärten, die für das Bestehen einer Kleingartenanlage nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 BKleingG erforderlich ist.*)
2. Ein schmaler und kurzer Stichweg, der eine geringe Zahl von kleingärtnerisch genutzten Parzellen (hier: sieben) erschließt, ist keine gemeinschaftliche Einrichtung, die allein geeignet ist, den Gärten den Charakter einer Kleingartenanlage zu verleihen.*)
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IMRRS 2005, 1745
Verkehrssicherungspflicht
BGH, Urteil vom 13.10.2005 - III ZR 346/04
Der Anlagenbetreiber haftet nach § 2 Abs. 1 Satz 1 HPflG Dritten für alle (physikalischen und chemischen) Wirkungen der von einer Rohrleitungsanlage ausgegangenen Flüssigkeiten, auch soweit der Schaden auf der Beschaffenheit des Transportguts beruht (hier: Schäden durch Aushärten eines dem Wasser beigefügten Spezialbindemittels).*)
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IMRRS 2005, 1957
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Urteil vom 22.11.2005 - VI ZR 126/04
1. Um Verzug auszulösen, bedarf es grundsätzlich einer Mahnung des Gläubigers des konkreten Anspruchs.
2. Auf eine Mahnung finden die Vorschriften über Rechtsgeschäfte und Willenserklärungen entsprechend Anwendung, also auch die Bestimmungen über die Stellvertretung. Eine Mahnung kann also auch von einem gesetzlichen oder hierzu bevollmächtigten Vertreter ausgehen.
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IMRRS 2005, 1954
Allgemeines Zivilrecht
LG Münster, Urteil vom 28.09.2005 - 16 O 27/03
Die Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) bedarf einer rechtsgeschäftlichen Vereinbarung. An einer solchen fehlt es, wenn die AGB erstmals auf der Rückseite eines kaufmännischen Bestätigungsschreibens abgedruckt sind und die Vorderseite keinen klaren und unmissverständlichen Hinweis auf die AGB enthält.
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IMRRS 2005, 1704
Vergabe
OLG Köln, Urteil vom 24.05.2005 - 3 U 195/04
Verspätete Zustellung einer Expresssendung Angebotsunterlagen.*)
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IMRRS 2005, 1649
Immobilienmakler
OLG Hamm, Urteil vom 27.01.2005 - 18 U 70/04
Der Senat bleibt nach erneuter Überprüfung bei seiner ständigen Rechtsprechung, wonach ein im unmittelbaren Zusammenhang mit der Nennung des Kaufpreises erfolgter Provisionshinweis des Maklers mangels weiterer klarstellender Hinweise vom Kaufinteressenten auch dahin verstanden werden kann, dass eine vom Verkäufer geschuldete Maklercourtage bei Zustandekommen des Kaufgeschäfts auf ihn abgewälzt werden soll.*)
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IMRRS 2005, 1647
Amtshaftung
OLG München, Urteil vom 03.03.2005 - 1 U 4742/04
1. Eine Gemeinde haftet nicht nach Amtshaftungsgrundsätzen für den Rechenfehler eines Ingenieurbüros bei der Erstellung eines hydraulischen Berechnungsplanes für die Entwässerung eines Baugebiets.*)
2. Eine Haftung wegen enteignungsgleichen Eingriffs wegen der zu geringen Dimensionierung eines Bachrohres scheidet aus, wenn die Überschwemmung bei Unterbleiben der Verrohrung ebenfalls eingetreten wäre.*)
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IMRRS 2005, 1646
Immobilien
OLG Frankfurt, Urteil vom 10.03.2005 - 1 U 54/04
Nach derzeitigem Forschungsstand ist davon auszugehen, dass Mobilfunk-Basisstationen, die die Grenzwerte der 26. BlmschV einhalten, die Nachbarn nur unwesentlich beeinträchtigen. Vorbeugende Unterlassungsklagen sind ohne Beweisaufnahme abzuweisen (Anschluss an BGH NJW 2004, 1317 ff.).*)
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IMRRS 2005, 1621
Versicherungen
BGH, Urteil vom 22.09.2005 - I ZR 67/03
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2005, 1569
Bauvertrag
OLG Saarbrücken, Urteil vom 21.07.2005 - 8 U 714/04
1. Zum Widerruf einer Stundungsvereinbarung.*)
2. Dem Gläubiger steht ein außerordentliches Kündigungs- bzw. ein "Widerrufsrecht" zu, wenn ihm im Einzelfall nach den Gesamtumständen ein Festhalten an der Stundungsvereinbarung aus diesen Gründen unzumutbar ist.
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