Immobilien- und Mietrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
3551 Entscheidungen insgesamt
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IMRRS 2003, 0806
Wettbewerbsrecht
BGH, Urteil vom 24.06.2003 - KZR 32/02
a) Der von dem Verleger festgesetzte Endpreis ist der beim Bücherkauf sogleich zu entrichtende Barzahlungspreis. Die Einräumung eines Barzahlungsrabatts ist ein Verstoß gegen die Buchpreisbindung.*)
b) Wer nicht Normadressat der Buchpreisbindung ist, kann entsprechend den deliktsrechtlichen Teilnahmeregeln als Störer auf Unterlassung in Anspruch genommen werden, wenn er einen Buchhändler oder Verleger vorsätzlich zu einem Verstoß gegen das Buchpreisbindungsgesetz (hier: Einräumung von Preisnachlässen oder Barzahlungsrabatten) zu bewegen sucht.*)
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IMRRS 2003, 0805
Bauvertrag
BGH, Urteil vom 23.05.2003 - V ZR 190/02
Eine Mahnung zur Erfüllung einer im Gegenseitigkeitsverhältnis stehenden Forderung führt nicht zum Verzug des Schuldners, wenn der Schuldner gemäß § 320 BGB zur Zurückbehaltung berechtigt ist. Der Geltendmachung des Zurückbehaltungsrechts bedarf es nicht.*)
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IMRRS 2003, 0764
Öffentliches Recht
BGH, Urteil vom 17.06.2003 - XI ZR 195/02
a) Zu den Grundsätzen des Verwaltungsprivatrechts gehören das aus Art. 3 GG folgende Willkürverbot, das im Rechtsstaatsprinzip verankerte Übermaßverbot und das Grundrecht auf Gewährung rechtlichen Gehörs, nicht aber die in den §§ 40 und 49 der Verwaltungsverfahrensgesetze des Bundes und vieler Länder enthaltenen Regelungen im einzelnen.*)
b) Behält sich eine eine öffentliche Subvention vermittelnde Hausbank gegenüber dem Subventionsempfänger vertraglich die Rückforderung des Zuschusses aus wichtigem Grund vor, kann sich der Subventionsempfänger diesem Anspruch gegenüber grundsätzlich nicht auf einen Wegfall der Bereicherung im Sinne des § 818 Abs. 3 BGB berufen.*)
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IMRRS 2003, 0694
Verbraucherrecht
OLG Koblenz, Urteil vom 03.07.2003 - 5 U 1599/02
Beim Ratenkredit zur Finanzierung eines Kaufvertrages kann der Kreditnehmer dem Kreditgeber keine Einwendungen entgegensetzen, die nicht entscheidend aus dem Kauf, sondern aus anderen neben dem Kauf herlaufenden, mit dem Verkäufer getroffenen Abreden erwachsen, auch wenn diese mit dem Kauf wirtschaftlich und rechtlich verknüpft sind.*)
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IMRRS 2003, 0683
Immobilienmakler
OLG Koblenz, Urteil vom 31.05.2002 - 10 U 646/01
Bei einem Makler-Alleinauftrag kann eine persönliche Haftung des Maklers als Vertreter bzw. Verhandlungsgehilfen einer Vertragspartei eintreten, wenn der Makler ein unmittelbar eigenes wirtschaftliches Interesse oder besonders persönliches Vertrauen in Anspruch genommen hat.*)
Dem Schädiger ist es nach den allgemeinen Grundsätzen von Treu und Glauben verwehrt, sich auf ein Mitverschulden des Geschädigten zu berufen, wenn dessen Verhalten wiederum vom Schädiger veranlasst worden ist und ihm nach den im Innenverhältnis bestehenden Rechtsbeziehungen billigerweise allein zugerechnet werden muss. Der Schädiger kann nicht nach § 254 BGB dem Geschädigten entgegenhalten, er habe auf die unrichtige Auskunft nicht vertrauen dürfen.*)
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IMRRS 2003, 0603
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Urteil vom 20.05.2003 - XI ZR 248/02
Eine unwirksame Beschränkung der Zulassung einer Revision durch das Berufungsgericht führt auch nach § 543 ZPO n.F. dazu, daß allein die Beschränkung, nicht aber die Zulassung der Revision unwirksam ist mit der Folge, daß die Revision unbeschränkt zugelassen ist.*)
Eine etwa gegebene Aufklärungspflichtverletzung der Bank, die es unterlassen hat, den Darlehensnehmer über die Nachteile einer Finanzierung mittels Festkredit und Kapitallebensversicherung zu unterrichten, rechtfertigt keinen Anspruch des Darlehensnehmers auf Rückabwicklung des Darlehensvertrages, sondern nur auf Ersatz der durch die gewählte Finanzierung entstandenen Mehrkosten.*)
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IMRRS 2003, 0601
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Urteil vom 06.05.2003 - VI ZR 259/02
a) Das Absehen von einer medizinisch gebotenen Vorgehensweise begründet einen ärztlichen Behandlungsfehler. Auf die subjektiven Fähigkeiten des behandelnden Arztes kommt es insoweit nicht an.*)
b) Wird aufgrund eines ärztlichen Behandlungsfehlers ein weiterer Eingriff erforderlich, der dem Patienten bei korrektem medizinischem Vorgehen erspart geblieben wäre, hat der erstbehandelnde Arzt haftungsrechtlich für den weiteren Eingriff einzustehen. Dabei umfaßt seine Einstandspflicht regelmäßig auch die Folgen eines Fehlers des nachbehandelnden Arztes.*)
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IMRRS 2003, 0584
Banken & Finanzen
OLG Düsseldorf, Urteil vom 20.02.2003 - 5 U 216/00
Die Erklärung des Schuldners, vom Gläubiger im Zeitraum von 27 Jahren ein Darlehen von insgesamt ca. 156.000 DM erhalten zu haben, kann ein bestätigendes (deklaratorisches) Schuldanerkenntnis sein.*)
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IMRRS 2003, 0569
Banken & Finanzen
BGH, Urteil vom 06.05.2003 - XI ZR 226/02
Steht dem Kreditnehmer - wie etwa bei einer Umschuldung - gegen den Kreditgeber ein Anspruch auf eine vorzeitige Ablösung eines Darlehens mit fester Laufzeit nicht zu, so unterliegt eine Vereinbarung der Vertragspartner über die Höhe des Vorfälligkeitsentgelts keiner Angemessenheitskontrolle, sondern ist - solange die Grenzen des § 138 BGB gewahrt sind - grundsätzlich rechtswirksam.*)
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IMRRS 2003, 0566
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Beschluss vom 28.05.2003 - IXa ZB 51/03
Wird eine Lohnforderung abgetreten und beruft sich der Zedent auf eine Erhöhung der Pfändungsfreigrenze (§ 850f Abs. 1 ZPO), so entscheidet über den Umfang der Abtretung das Prozeßgericht, nicht das Vollstreckungsgericht.*)
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IMRRS 2003, 0547
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Urteil vom 29.04.2003 - VI ZR 393/02
Der Geschädigte kann zum Ausgleich des durch einen Unfall verursachten Fahrzeugschadens die vom Sachverständigen geschätzten Reparaturkosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswerts ohne Abzug des Restwerts verlangen, wenn er das Fahrzeug tatsächlich reparieren läßt und weiter nutzt. Die Qualität der Reparatur spielt jedenfalls so lange keine Rolle, als die geschätzten Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert nicht übersteigen.*)
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IMRRS 2003, 0541
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Urteil vom 29.04.2003 - VI ZR 398/02
Der Geschädigte, der fiktive Reparaturkosten abrechnet, darf der Schadensberechnung die Stundenverrechnungssätze einer markengebundenen Fachwerkstatt zugrunde legen. Der abstrakte Mittelwert der Stundenverrechnungssätze aller repräsentativen Marken- und freien Fachwerkstätten einer Region repräsentiert als statistisch ermittelte Rechengröße nicht den zur Wiederherstellung erforderlichen Betrag.*)
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IMRRS 2003, 0540
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Urteil vom 08.04.2003 - VI ZR 265/02
Wird ein Patient bei einer ambulanten Behandlung so stark sediert, daß seine Tauglichkeit für den Straßenverkehr für einen längeren Zeitraum erheblich eingeschränkt ist, kann dies für den behandelnden Arzt die Verpflichtung begründen, durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, daß sich der Patient nach der durchgeführten Behandlung nicht unbemerkt entfernt.*)
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IMRRS 2003, 0509
Bauvertrag
BGH, Urteil vom 08.04.2003 - XI ZR 423/01
Die Zahlung durch einen Dritten führt nach § 267 BGB nur dann zur Schulderfüllung, wenn er mit dem Willen leistet, die Verpflichtung des Schuldners zu tilgen, und dies auch zum Ausdruck bringt, wobei es genügt, wenn der Dritte die Leistung zumindest auch für den wahren Schuldner erbringen will ("Fremdtilgungswillen"); maßgeblich kommt es dabei nicht auf den tatsächlichen inneren Willen des Dritten an, sondern darauf, wie dessen Verhalten bei objektiver Betrachtung aus der Sicht des Zuwendungsempfängers zu beurteilen ist.
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IMRRS 2003, 0494
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Urteil vom 25.03.2003 - VI ZR 131/02
a) Der Schutz des Selbstbestimmungsrechtes des Patienten erfordert grundsätzlich, daß ein Arzt, der einem Patienten eine Entscheidung über die Duldung eines operativen Eingriffs abverlangt und für diesen Eingriff bereits einen Termin bestimmt, ihm schon in diesem Zeitpunkt auch die Risiken aufzeigt, die mit diesem Eingriff verbunden sind. Eine erst später erfolgte Aufklärung ist zwar nicht in jedem Fall verspätet. Eine hierauf erfolgte Einwilligung ist jedoch nur wirksam, wenn unter den jeweils gegebenen Umständen der Patient noch ausreichend Gelegenheit hat, sich innerlich frei zu entscheiden. Deshalb ist bei stationärer Behandlung eine Aufklärung erst am Tag des Eingriffs grundsätzlich verspätet.*)
b) Eine Haftung wegen nicht ausreichender oder nicht rechtzeitiger Aufklärung entfällt, wenn der Patient über das maßgebliche Risiko bereits anderweitig aufgeklärt ist.*)
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IMRRS 2003, 0492
Öffentliches Recht
BGH, Beschluss vom 01.04.2003 - VI ZR 366/02
Die auf Handzetteln öffentlich verbreitete Äußerung, in einer - namentlich benannten -gynäkologischen Praxis würden "rechtswidrige Abtreibungen" durchgeführt, kann gegen den betroffenen Arzt eine nicht hinnehmbare Prangerwirkung entfalten und deshalb gerichtlich untersagt werden. Dem steht nicht entgegen, daß Schwangerschaftsabbrüche, die nach der Beratungsregelung des § 218 a Abs. 1 StGB vorgenommen werden, nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts rechtswidrig sind.*)
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IMRRS 2003, 0490
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Urteil vom 25.03.2003 - VI ZR 161/02
a) Der rechtliche Ursachenzusammenhang zwischen einer Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit und einem Verkehrsunfall ist zu bejahen, wenn bei Einhaltung der zulässigen Geschwindigkeit zum Zeitpunkt des Eintritts der kritischen Verkehrssituation der Unfall vermeidbar gewesen wäre.*)
b) Die kritische Verkehrssituation beginnt für einen Verkehrsteilnehmer dann, wenn die ihm erkennbare Verkehrssituation konkreten Anhalt dafür bietet, daß eine Gefahrensituation unmittelbar entstehen kann.*)
c) Gibt der Vorfahrtberechtigte dem Wartepflichtigen durch einen Verkehrsverstoß Anlaß, die Wartepflicht - namentlich infolge einer Fehleinschätzung der Verkehrssituation - zu verletzen, so kann die kritische Verkehrssituation bereits vor der eigentlichen Vorfahrtsverletzung eintreten.*)
d) Der Vertrauensgrundsatz kommt regelmäßig demjenigen nicht zugute, der sich selbst über Verkehrsregeln hinwegsetzt, die auch dem Schutz des unfallbeteiligten Verkehrsteilnehmers dienen.*)
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IMRRS 2003, 0485
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Urteil vom 01.04.2003 - VI ZR 321/02
Bei sportlichen Wettbewerben mit nicht unerheblichem Gefahrenpotential, bei denen typischerweise auch bei Einhaltung der Wettbewerbsregeln oder geringfügiger Regelverletzung die Gefahr gegenseitiger Schadenszufügung besteht (hier: Autorennen), ist die Inanspruchnahme des schädigenden Wettbewerbers für solche - nicht versicherten - Schäden eines Mitbewerbers ausgeschlossen, die er ohne gewichtige Regelverletzung verursacht (Fortführung von BGHZ 63, 140).*)
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IMRRS 2003, 0471
Allgemeines Zivilrecht
OLG Bamberg, Urteil vom 31.03.2003 - 4 U 204/02
1. Echter Mitdarlehensnehmer ist nur derjenige, der ein eigenes (sachliches und/oder persönliches) Interesse an der Kreditaufnahme hat und als im Wesentlichen gleichberechtiger Partner über die Auszahlung sowie die Verwendung der Darlehensvaluta mitentscheiden darf.
2. Unterzeichnet die Ehefrau auf dem bankeigenen Formular als „Mitantragstellerin“ neben ihrem Ehemann als „Darlehensnehmer“ und wird die Darlehensumme einem Konto des Ehemanns, zu dem sie keinen Zugriff hat, gutgeschrieben, so ist die Ehefrau entgegen ihrer Bezeichnung im Darlehensvertrag nicht Mitdarlehensnehmerin, sondern hat lediglich einen Schuldbeitritt, also eine Haftungsmitübernahme, erklärt.
3. Diese unterliegt im Gegensatz zur Darlehensnehmerschaft der Prüfung der Sittenwidrigkeit wegen finanzieller Überforderung § 138 Abs. 1 BGB.
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IMRRS 2003, 0460
Rechtsanwälte und Notare
BGH, Urteil vom 18.03.2003 - VI ZR 152/02
Veranlaßt ein Mietwagenunternehmen, daß seine unfallgeschädigten Kunden ihre Ansprüche gegen den Schädiger auf Ersatz der Mietwagenkosten an ein zur Rechtsberatung zugelassenes Inkassobüro abtreten, welches die Forderung seinerseits an das Mietwagenunternehmen zur Sicherung abtritt, so sind die Abtretungen nichtig, wenn dieses Vorgehen eine Schadensregulierung - insbesondere die Durchsetzung des Unfallersatztarifs - durch das Mietwagenunternehmen unter Umgehung des Art. 1 § 1 RBerG und der dazu entwickelten Rechtsprechungsgrundsätze bezweckt.*)
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IMRRS 2003, 0438
Verbraucherrecht
BGH, Urteil vom 18.03.2003 - XI ZR 422/01
Ein Realkredit kann im Einzelfall auch dann zu "üblichen Bedingungen" im Sinne des § 3 Abs. 2 Nr. 2 VerbrKrG gewährt sein, wenn der vereinbarte Zinssatz die in den Monatsberichten der Deutschen Bundesbank ausgewiesene obere Streubreitengrenze der Effektivverzinsung überschreitet.*)
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IMRRS 2003, 0411
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Urteil vom 12.03.2003 - VIII ZR 2/02
Zur Erforderlichkeit einer Abmahnung vor der fristlosen Kündigung einer Vereinbarung, durch die sich ein Verein zum Bezug einer Zeitschrift für seine Mitglieder verpflichtet hat.*)
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IMRRS 2003, 0405
Wettbewerbsrecht
BGH, Urteil vom 13.02.2003 - I ZR 281/01
Eine eng am Wortlaut orientierte Auslegung eines strafbewehrten Unterlassungsvertrages ist um so eher geboten, je höher die vereinbarte Vertragsstrafe im Verhältnis zur Bedeutung des gesicherten Unterlassungsanspruchs ist.*)
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IMRRS 2003, 0362
Kaufrecht
OLG Braunschweig, Beschluss vom 04.02.2003 - 8 W 83/02
1. Die Unterscheidung zwischen Gattungs- und Stückschulden ist nach Einführung des neuen Schuldrechts nicht mehr von Bedeutung.
2. Die Unmöglichkeit der Leistungspflicht kann daher - auch bei einer Stückschuld! - nur eintreten, wenn der Verkäufer eine mangelfreie Sache der geschuldeten Art nicht beschaffen kann.
3. Die Bezugnahme des Gesetzes auf den "Wert der Sache in mangelfreiem Zustand" (§ 439 Abs. 3 Satz 2 BGB) macht deutlich, dass sich die Unverhältnismäßigkeit der Kosten nicht etwa nach dem Verhältnis der Nacherfüllungskosten zum Kaufpreis, sondern zum objektiven Wert der Sache bestimmt.
4. Machen die Nacherfüllungskosten in Bezug auf den Wert der mangelfreien Sache einen Anteil von lediglich 4,7 % aus, so liegt eine Unverhältnismäßigkeit im Sinne von § 439 Abs. 3 Satz 1, 2. Halbsatz BGB nicht vor.
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IMRRS 2003, 1463
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Urteil vom 24.02.2003 - II ZR 385/99
a) Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts muß sich zu Schadensersatz verpflichtendes Handeln ihrer (geschäftsführenden) Gesellschafter entsprechend § 31 BGB zurechnen lassen.*)
b) Die Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts haben grundsätzlich auch für gesetzlich begründete Verbindlichkeiten ihrer Gesellschaft persönlich und als Gesamtschuldner einzustehen.*)
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IMRRS 2003, 0299
Kaufrecht
BGH, Urteil vom 29.01.2003 - VIII ZR 300/02
Zur Frage, wer Garantiegeber bei einem Garantievertrag ist, den der Käufer eines Kraftfahrzeugs als Garantienehmer anläßlich des Kaufs abschließt.*)
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IMRRS 2003, 0294
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Urteil vom 31.01.2003 - V ZR 276/00
Für die Geltendmachung von Ansprüchen aus § 862 Abs. 1 BGB ist kein Raum, wenn der Kläger den Besitz durch die Zwangsvollstreckung aus einer von dem Beklagten gegen den Kläger erwirkten einstweiligen Verfügung verloren hat.*)
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IMRRS 2003, 0278
Banken & Finanzen
OLG Dresden, Urteil vom 20.03.2002 - 11 U 2478/01
Die besonderen Umstände des Einzelfalls können verhindern, dass ein Darlehen mit 66 1/3 % Effektivzins sittenwidrig ist. (Hier: 100.000,00 DM Startkapital für renditeträchtiges Bauträgergeschäft an lebenserfahrene Bauingenieure.)*)
 Volltext
IMRRS 2003, 0257
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Urteil vom 28.01.2003 - VI ZR 263/02
Zur Verjährung von Schadensersatzforderungen nach einem Abfindungsvergleich (Fortführung der Rechtsprechung BGH, Urteile vom 29. Januar 2002 - VI ZR 230/01 - VersR 2002, 474, 475; vom 8. Dezember 1998 - VI ZR 318/97 - VersR 1999, 382, 383; vom 26. Mai 1992 - VI ZR 253/91 - VersR 1992, 1091, 1092).*)
 Volltext
IMRRS 2003, 0228
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Urteil vom 29.01.2003 - VIII ZR 92/02
a) Ein "Fehler in der Ermittlung des Rechnungsbetrages" liegt auch dann vor, wenn über die gelieferte Wassermenge jeweils monatliche Rechnungen erteilt worden sind, eine Nachberechnung der vertraglich vereinbarten Mindestabrechnungsmenge jedoch unterlassen wurde.*)
b) Zur Berechnung der zweijährigen Ausschlußfrist in einem solchen Fall.*)
 Volltext
IMRRS 2003, 0226
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Urteil vom 13.02.2003 - III ZR 194/02
a) Zur Anwendung des am 1. Januar 2002 in Kraft getretenen Dritten Gesetzes zur Änderung des Heimgesetzes auf Altverträge.*)
b) Zum Einfluß einer Neubelegung eines Heimplatzes nach dem Tod des Bewohners auf den Entgeltanspruch des Trägers bei Vereinbarung einer Fortgeltung des Vertrags im Sinn des § 4b Abs. 8 Satz 2 HeimG i.d.F. vom 23. April 1990.*)
 Volltext
IMRRS 2003, 0206
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Urteil vom 10.12.2002 - X ZR 68/99
Synergistische Effekte, die über die bloße Summenwirkung einer aus mehreren Stoffen zusammengesetzten Mischung hinausgehen, können als Anzeichen für erfinderische Tätigkeit gewertet werden. War die Kombination dem Fachmann durch den Stand der Technik nahegelegt, vermag ein zusätzlicher, wenn auch unerwarteter und überraschender Effekt die erfinderische Leistung der Kombination allein nicht zu begründen.*)
 Volltext
IMRRS 2003, 0198
Prozessuales
BGH, Urteil vom 06.02.2003 - III ZR 223/02
Die Beiladung im Verwaltungsrechtsstreit nach § 65 Abs. 1 VwGO bewirkt nicht eine Unterbrechung der Verjährung nach § 209 Abs. 2 BGB a.F.; sie kann den dort aufgeführten Unterbrechungsgründen, insbesondere der Streitverkündung (§ 209 Abs. 2 Nr. 4 BGB a.F.), nicht gleichgestellt werden.*)
 Volltext
IMRRS 2003, 0195
Steuerrecht
BGH, Urteil vom 23.01.2003 - IX ZR 180/01
Zu den Pflichten eines Steuerberaters, der den Auftrag übernimmt, zur Beseitigung eines von ihm verursachten Schadens den steuerbegünstigten Ankauf einer Immobilie persönlich zu überwachen und zu kontrollieren.*)
 Volltext
IMRRS 2003, 0187
Allgemeines Zivilrecht
OLG Hamm, Urteil vom 04.11.2002 - 2 U 89/02
1. Zur Eigenhaftung des Vertreters für Bestellungen namens eines wirtschaftlich angeschlagenen Unternehmens aus Verschulden bei Vertragsverhandlungen, Betrug oder sittenwidriger Schädigung.
2. Diese Haftung ist beschränkt auf das negative Interesse.
 Volltext
IMRRS 2003, 0165
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Urteil vom 09.01.2003 - IX ZR 353/99
Zur Frage einer Anwendung des § 426 Abs. 2 Satz 2 BGB, wenn von mehreren aus unterschiedlichem Schuldgrund verpflichteten Gesamtschuldnern einer nur einen Teil des Gesamtschadens zu vertreten und diesen (Teil-)Schaden in voller Höhe ersetzt hat.*)
Hat ein Gläubiger mehrere Gesamtschuldner umfassend in Anspruch genommen und schließt er mit einem von ihnen - der seine Zahlungspflicht insgesamt leugnet - zum Ausgleich aller gegenseitigen Forderungen einen Vergleich, in dem dieser Schuldner sich zur Zahlung eines Teils des ursprünglich verlangten Betrages verpflichtet, so ist ohne besondere Umstände nicht anzunehmen, daß der Gläubiger wegen weitergehender Ansprüche gegen andere Gesamtschuldner Vorrang im Verhältnis zu dem am Vergleich beteiligten Gesamtschuldner haben soll, nachdem dieser den vereinbarten Betrag voll bezahlt hat.*)
 Volltext
IMRRS 2003, 0161
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Urteil vom 17.01.2003 - V ZR 235/02
a) Beruft sich ein Geschäftsunfähiger auf den Wegfall der Bereicherung, so obliegt ihm, nicht anders als einem Geschäftsfähigen, die Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich der den Wegfall der Bereicherung begründenden Umstände.*)
b) Der Verbrauch von Geld zur Bestreitung des allgemeinen Lebensbedarfs kann zum Wegfall der Bereicherung führen; Voraussetzung ist aber, daß das empfangene Geld restlos für die Lebensbedürfnisse aufgewendet wurde und nicht in anderer Form, etwa durch Bildung von Ersparnissen, durch Anschaffungen oder auch durch Tilgung von Schulden, noch im Vermögen vorhanden ist.*)
 Volltext
IMRRS 2003, 0160
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Beschluss vom 10.12.2002 - VI ZR 171/02
Wird der Partner eines erfolgreichen und bekannten Eiskunstlaufpaares bei einem Verkehrsunfall verletzt, so kann die Partnerin von dem Schädiger keinen Ersatz des Schadens verlangen, der ihr durch den zeitweiligen unfallbedingten Ausfall des Partners entstanden ist; für einen Anspruch unter dem Gesichtspunkt eines Eingriffs in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb fehlt es jedenfalls an einem betriebsbezogenen Eingriff.*)
 Volltext
IMRRS 2003, 0157
Kaufrecht
BGH, Urteil vom 18.12.2002 - VIII ZR 123/02
Zur Frage eines sittenwidrig überhöhten Kaufpreises beim Handel mit Reitpferden.*)
 Volltext
IMRRS 2003, 0154
Kaufrecht
BGH, Urteil vom 24.01.2003 - V ZR 248/02
Haben die Parteien die Gewährleistungspflicht des Verkäufers i.S.d. §§ 459 ff. BGB a.F. für sichtbare und unsichtbare Mängel ausgeschlossen, so erfaßt der Ausschluß in der Regel nicht solche Mängel, die nach Vertragsschluß und vor Gefahrübergang entstehen; wollen die Parteien auch solche Mängel von der Haftung ausschließen, müssen sie dies deutlich machen.*)
 Volltext
IMRRS 2003, 0151
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Urteil vom 23.01.2003 - III ZR 161/02
Zur analogen Abrechenbarkeit zahnärztlicher konservierender Leistungen (hier: Füllungen nach der Dentin-Adhäsiv-Bonding-Mehrschichttechnik).*)
 Volltext
IMRRS 2003, 0121
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Urteil vom 11.11.2002 - II ZR 125/02
a) Landesverbänden steht gegen den Vorstand ihres Dachverbandes auf dessen Verbandsversammlung ein Auskunftsrecht nach §§ 27 Abs. 3, 666 BGB über alle wesentlichen tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse des Dachverbandes zu.*)
b) Einem solchen vereinsrechtlichen Informationsrecht der Mitglieder unterliegen grundsätzlich auch die Angelegenheiten einer vom Dachverband zur Auslagerung seines wirtschaftlichen Betriebes als GmbH gegründeten und betriebenen Tochtergesellschaft, soweit sie auch für den Dachverband objektiv von erheblicher wirtschaftlicher oder rechtlicher Bedeutung sind. Dieses Informationsrecht findet seine Grenze nur in einem (vorrangigen) berechtigten Geheimhaltungsinteresse des Dachverbandes zur Abwehr einer zu besorgenden Gefahr für ihn selbst oder die Tochtergesellschaft mbH (entsprechend § 51 a Abs. 2 GmbHG).*)
 Volltext
IMRRS 2003, 0105
Allgemeines Zivilrecht
OLG Oldenburg, Urteil vom 23.12.2002 - 15 U 72/02
Ist die Echtheit eines Schuldscheines bewiesen, muss der Gläubiger, der aus der Urkunde klagt, regelmäßig die näheren Umstände der Begebung nicht darlegen; sein Schweigen mindert auch nicht den Beweiswert der Urkunde.*)
 Volltext
IMRRS 2003, 0093
Prozessuales
BVerwG, Beschluss vom 26.09.2002 - 2 B 23.02
Der Streitwert eines Verfahrens, das einen Schadensersatzanspruch wegen verspäteter Beförderung betrifft, bestimmt sich nach § 13 Abs. 4 Satz 2 GKG (6,5fache des Endgrundgehalts aus dem Beförderungsamt).*)
 Volltext
IMRRS 2003, 0090
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Beschluss vom 17.12.2002 - X ZB 21/01
Dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften wird zur Auslegung des Art. 19 Abs. 1 der Verordnung (EWG) Nr. 1768/92 des Rates vom 18. Juni 1992 über die Schaffung eines ergänzenden Schutzzertifikats für Arzneimittel (ABl. EG Nr. L 182, S. 1 vom 2. Juli 1992, im folgenden: SchutzzertifikatsVO) folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt:
"Steht es der Erteilung eines ergänzenden Schutzzertifikats in einem Mitgliedstaat der Gemeinschaft auf der Grundlage eines in diesem Mitgliedstaat zugelassenen Humanarzneimittels entgegen, daß vor dem nach Art. 19 Abs. 1 SchutzzertifikatsVO maßgeblichen Stichtag in einem anderen Mitgliedstaat der Gemeinschaft eine Genehmigung für das Inverkehrbringen desselben Erzeugnisses als Tierarzneimittel erteilt worden ist, oder kommt es nur darauf an, wann das Erzeugnis als Arzneimittel für Menschen in der Gemeinschaft zugelassen worden ist?"*)
 Volltext
IMRRS 2003, 0070
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Urteil vom 19.11.2002 - X ZR 253/01
Die in Pauschalreiseverträgen verwendete Klausel "Preisänderungen sind nach Abschluß des Reisevertrages im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Fluggebühren in dem Umfang möglich, wie sich die Erhöhung pro Kopf bzw. pro Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt, wenn zwischen dem Zugang der Reisebestätigung und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen. Sollte dies der Fall sein, werden Sie unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt davon in Kenntnis gesetzt." ist wegen Verstoßes gegen das Transparenzgebot des § 9 Abs. 1 AGBG unwirksam.*)
 Volltext
IMRRS 2003, 0069
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Urteil vom 10.12.2002 - X ZR 193/99
a) § 651 k BGB schützt den Reisenden gegen das Risiko der Insolvenz des Reiseveranstalters auf dem Wege der Kundengeldabsicherung. Die Vorschrift begründet keine Befugnis des Reisebüros, an Stelle des Reiseveranstalters oder des Verwalters im Konkurs über sein Vermögen über Anzahlungen auf den Reisepreis zu verfügen, die das Reisebüro als Handelsvertreter und Inkassobevollmächtigter des Reiseveranstalters für diesen eingezogen hat.*)
b) Hat ein Reisebüro als Handelsvertreter und Inkassobevollmächtigter des Reiseveranstalters Anzahlungen unter Beachtung des § 651 k BGB eingezogen, schuldet es dem Reiseveranstalter auch im Falle der Insolvenz des Reiseveranstalters Schadensersatz, wenn es die Anzahlungen vertragswidrig den Reisenden zurückerstattet oder für von diesen anderweitig gebuchte Reisen verwendet.*)
 Volltext
IMRRS 2003, 0065
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Urteil vom 06.12.2002 - V ZR 184/02
Soll bei Veräußerung von Institutionsvermögen durch die Treuhandanstalt/Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben eine von den Käufern übernommene Investitionsverpflichtung zur Errichtung einer Rehabilitationsklinik nebst Arbeitsplatzgarantie nicht bestehen, wenn "die Nichtdurchführung oder wesentliche Änderung des Vorhabens durch Umstände bedingt sind, die von den Käufern nicht verschuldet wurden, deren Eintritt bei Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt auch nicht vorhersehbar war", so ist eine vereinbarte Vertragsstrafe auch dann verwirkt, wenn die Klinik wegen eines durch gesetzgeberische Maßnahmen bedingten Rückgangs der Nachfrage nach Rehabilitationsleistungen um 34,4 % nicht vollständig ausgelastet ist.*)
 Volltext
IMRRS 2003, 0052
Allgemeines Zivilrecht
EuGH, Urteil vom 21.11.2002 - Rs. C-473/00
Die Richtlinie 93/13/EWG des Rates vom 5. April 1993 über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen steht einer innerstaatlichen Regelung entgegen, die es dem nationalen Gericht im Rahmen einer von einem Gewerbetreibenden gegen einen Verbraucher erhobenen Klage, die auf einen von ihnen geschlossenen Vertrag gestützt wird, verwehrt, nach Ablauf einer Ausschlussfrist von Amts wegen oder auf eine vom Verbraucher erhobene Einrede hin die Missbräuchlichkeit einer in diesem Vertrag enthaltenen Klausel festzustellen.*)
 Volltext
IMRRS 2003, 0042
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Beschluss vom 19.11.2002 - X ZB 23/01
a) Ein Verbot, bei der Eintragung eines Gebrauchsmusters vom Eintragungsantrag abzuweichen, berührt grundsätzlich nicht die Entscheidung über Anträge des Anmelders in bezug auf die Art und Weise des Vollzugs der Eintragung. Eine sachliche Zurückweisung der Anmeldung läßt sich jedenfalls im Regelfall nicht darauf stützen, daß einem solchen Antrag nicht stattgegeben werden kann.*)
b) Niederdeutsche (plattdeutsche) Anmeldeunterlagen sind im Sinn des § 4a Abs. 1 Satz 1 GebrMG nicht in deutscher Sprache abgefaßt.*)
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