Immobilien- und Mietrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
3551 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2003
IMRRS 2003, 0030
Allgemeines Zivilrecht
OLG Bamberg, Urteil vom 30.10.2002 - 3 U 204/01
1. Eine Höchstbetragsbürgschaft, die nach ihrem Wortlaut alle Forderungen aus der bankmäßigen Geschäftsverbindung sichern soll, - sei es aus laufender Rechnung, Krediten, Darlehen jeder Art, Wechseln, Abtretungen, einem gesetzlichen Forderungsübergang oder aus übernommenen Bürgschaften -, verstößt gegen die gesetzliche Leitentscheidung des § 767 Abs. 1 Satz 3 BGB und ist deshalb sowohl nach § 3 AGB-Gesetz als auch gemäß § 9 AGB-Gesetz (§§ 305 c Abs. 1, 307 BGB n.F.) unwirksam.
2. Ist ein Darlehensvertrag noch nicht wirksam gekündigt, kann auch der Bürge nicht in Anspruch genommen werden.
3. Mehrere Kontoeröffnungs- und Kreditverträge führen in der Regel zu mehreren Schuldverhältnissen. Daraus folgt aber nicht ohne weiteres, daß ein Kredit, den dasselbe Bankinstitut zur Ablösung einer bereits bestehenden Schuld gewährt, Gegenstand eines neuen Schuldverhältnisses sein müßte; vielmehr kann es sich auch um eine bloße Vertragsänderung handeln, die das ursprüngliche Schuldverhältnis als solches bestehen läßt. Ob die Vertragsparteien eine Novation oder nur eine Abänderung der bisherigen Vertragsmodalitäten gewollt haben, ist durch Auslegung der getroffenen Vereinbarungen zu ermitteln. Dabei ist im Zweifel eine Vertragsänderung anzunehmen.
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IMRRS 2003, 0028
Allgemeines Zivilrecht
OLG Dresden, Urteil vom 15.11.2002 - 8 U 2987/01
1. Eine zum Widerruf des Darlehensvertrages berechtigende Haustürsituation kann auch noch vorliegen, nachdem mehrere Gespräche in der Privatwohnung des Kreditnehmers und dem Geschäftslokal des Vermittlers stattgefunden haben, bei denen es jedoch (noch) nicht um den Kreditvertrag, sondern nur um das Anlagegeschäft (hier Kauf einer Eigentumswohnung) ging, und der Vermittler nach Abschluss des notariellen Kaufvertrages mit einem vorbereiteten Kreditvertrag in der Privatwohnung des Kreditnehmers erscheint, den dieser dort unterschreibt.*)
2. Die Vorschriften über das verbundene Geschäft finden auf Realkredite gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 2 VerbrKrG keine Anwendung (Fortführung von BGH, Urteil vom 09.04.2002, Az: XI ZR 91/99 und Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 13.12.2001, Az: C-481/99).*)
3. Im Zuge der Rückabwicklung eines widerrufenen Realkreditvertrages sind die Parteien gemäß § 3 Abs. 1 und 3 HWiG jeweils verpflichtet, dem anderen Teil die empfangenen Leistungen zurückzugewähren und zu verzinsen.
Dies gilt sowohl für die vom Kunden geleisteten Zins- und Tilgungszahlungen als auch für den von der Bank ausbezahlten Nettokreditbetrag.*)
4. Soweit sich die Ansprüche des Kreditnehmers und der Bank fälligkeitskongruent decken, ist die Durchsetzung des Rückzahlungsanspruches des Kunden wegen des dolo-agit-Einwandes der Bank gehindert.*)
5. Eine Verzinsung der an den Kreditnehmer zurückzugewährenden Leistungen findet im Hinblick auf fälligkeitskongruente Ansprüche der Bank auf marktübliche Verzinsung des überlassenen Kapitals nur insoweit statt, als die von dem Kreditnehmer bezahlten Raten wegen eines den marktüblichen Zins übersteigenden Vertragszinses oder wegen eines Tilgungsanteiles höher waren als die der Bank zustehende marktübliche Verzinsung.*)
6. Wurde neben dem Darlehensvertrag auch die Sicherungsabrede nach dem HWiG wirksam widerrufen, kann der Kreditnehmer den ihm zustehenden Anspruch auf Rückgewähr der eingeräumten Sicherheiten im Wege der Vollstreckungsgegenklage gegen die von der Bank betriebene Zwangsvollstreckung aus einer notariellen Urkunde geltend machen.
Die Zwangsvollstreckung ist in diesem Fall ohne weitere Einschränkungen für unzulässig zu erklären.*)
7. § 4 HWiG gebietet weder, die Zwangsvollstreckung nur Zug um Zug gegen Erfüllung der dem Kreditnehmer obliegenden Rückgewährspflichten für unzulässig zu erklären, noch begründet diese Vorschrift eine Befugnis der Bank, die ihr eingeräumten Sicherheiten zu verwerten.*)
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IMRRS 2003, 0026
Immobilienmakler
OLG Celle, Urteil vom 29.08.2002 - 11 U 307/01
1. Ein Support-Vertrag zur Veräußerung von Gewerbegrundstücken hat Dienste höherer Art zum Gegenstand*)
2. Eine außerordentliche Kündigung eines solchen Vertrages kann nicht ohne Abmahnung erfolgen, wenn eine vermeintliche Pflichtverletzung neue geringe Auswirkungen hatte, die durch Klarstellungen beider Vertragspartner rückgängig gemacht werden konnten.*)
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IMRRS 2003, 0020
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Beschluss vom 05.11.2002 - XI ZR 56/02
Die bloße Vorstellung des Zahlungsempfängers, es handle sich um die Rückzahlung eines Darlehens, reicht allein nicht aus, ein Leistungsverhältnis oder einen Rechtsgrund auch tatsächlich zu begründen.
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IMRRS 2003, 0016
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Urteil vom 05.11.2002 - X ZR 140/01
Die Anknüpfung an den angemessenen Unterhalt des Schenkers in § 528 Abs. 1 Satz 1 BGB verweist den Schenker auf einen Unterhalt, der nicht zwingend seinem bisherigen individuellen Lebensstil entsprechen muß, sondern der objektiv seiner Lebensstellung nach der Schenkung angemessen ist.*)
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IMRRS 2003, 0006
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Urteil vom 19.11.2002 - X ZR 243/01
a) § 651 a Abs. 4 Satz 1 BGB n.F. schreibt keine bestimmte Fassung einer möglichen Preiserhöhungsklausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Reiseveranstalter vor und eröffnet daher dem Reiseveranstalter einen Gestaltungsspielraum für die Fassung einer solchen Klausel. Eine diesen Rahmen ausfüllende Klausel unterliegt der Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 1 BGB n.F..*)
b) Die Verweisung in § 651 a Abs. 4 BGB n.F. auf § 309 Nr. 1 BGB n.F. stellt klar, daß für Erhöhungen des Reisepreises neben der zeitlichen Schranke des § 651 a Abs. 4 Satz 2 BGB n.F. auch die zeitliche Schranke des § 309 Nr. 1 BGB n.F. gilt; die Angemessenheitskontrolle der Klausel wird dadurch nicht ausgeschlossen.*)
c) Eine Preisanpassungsklausel in Reiseverträgen, der zufolge sich der Reiseveranstalter vorbehält, "die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse, in dem Umfang zu ändern, wie sich deren Erhöhung pro Person bzw. pro Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt", verstößt schon deshalb gegen das durch § 651 a Abs. 4 Satz 1 BGB n.F. konkretisierte Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB n.F., weil in einer Preiserhöhungsklausel in Reiseverträgen zumindest klargestellt sein muß, welcher Preis Grundlage der Forderung nach einem erhöhten Reisepreis ist.*)
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Online seit 2002
IMRRS 2002, 0826
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Urteil vom 01.10.2002 - X ZR 112/99
Die Angaben, die der Fachmann zur Ausführung der geschützten Erfindung benötigt, müssen nicht im Patentanspruch enthalten sein; es genügt, wenn sie sich aus dem Inhalt der Patentschrift insgesamt ergeben.*)
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IMRRS 2002, 0823
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Urteil vom 05.11.2002 - XI ZR 381/01
Liegt der Zahlung eine bloße "Scheinanweisung" des vermeintlichen Darlehensnehmers zugrunde, so ist ein bereicherungsrechtlicher Ausgleich zwischen Zahlendem und Zuwendungsempfänger nach den Regeln der Nichtleistungskondiktion (§ 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 2 BGB) vorzunehmen, und zwar auch dann, wenn dieser von einer Zahlung seines vermeintlichen Schuldners ausging (Ergänzung zu BGHZ 147, 145 ff.).*)
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IMRRS 2002, 0822
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Urteil vom 12.11.2002 - XI ZR 47/01
Im Fall des wirksamen Widerrufs eines Realkreditvertrages hat der Darlehensgeber Anspruch auf Erstattung des ausgezahlten Nettokreditbetrages und dessen marktübliche Verzinsung, auch wenn die Darlehensvaluta dem Darlehensnehmer nicht unmittelbar zugeflossen, sondern weisungsgemäß auf ein Treuhänderkonto überwiesen worden ist.*)
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IMRRS 2002, 0798
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Urteil vom 24.09.2002 - KZR 10/01
Die weit verbreitete, in der Regel standardmäßig verwendete salvatorische Klausel, nach der ein nichtiges Rechtsgeschäft auch ohne die nichtige Klausel wirksam sein soll, entbindet nicht von der nach § 139 BGB vorzunehmenden Prüfung, ob die Parteien das teilnichtige Geschäft als Ganzes verworfen hätten oder aber den Rest hätten gelten lassen. Bedeutsam ist sie lediglich für die von § 139 BGB abweichende Zuweisung der Darlegungs- und Beweislast; diese trifft denjenigen, der entgegen der Erhaltensklausel den Vertrag als Ganzen für unwirksam hält (Aufgabe von BGH, Urt. v. 8.2.1994 - KZR 2/93, WuW/E 2909, 2913 - Pronuptia II).*)
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IMRRS 2002, 0781
Umwelt und Naturschutz
BGH, Urteil vom 07.11.2002 - III ZR 147/02
Zur Haftung des Betreibers einer Kläranlage, wenn das geklärte Abwasser einen Sauerstoffmangel im Gewässer verursacht (Ergänzung zu BGHZ 62, 351).*)
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IMRRS 2002, 0766
Prozessuales
BGH, Urteil vom 20.09.2002 - V ZR 237/01
Treffen die Parteien eine telefonische Absprache und bittet eine Partei um eine Rückbestätigung per Telefax, so ist dies grundsätzlich dahin auszulegen, daß der Bestätigung lediglich Beweisfunktion für die korrekte Wiedergabe des Inhalts der Vereinbarung zukommen soll. Wird die Bestätigung nicht abgeschickt, ist dies demnach kein Indiz dafür, daß die Vereinbarung nicht zustande gekommen ist.
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IMRRS 2002, 0753
Allgemeines Zivilrecht
OLG Naumburg, Urteil vom 22.11.2001 - 2 U 79/01
Bei der Rückabwicklung verbundener Geschäfte gemäß § 9 Abs. 1 VerbrKrG kann der Käufer vom Verkäufer nur die Netto-Raten herausverlangen. Den Zins- und Kostenanteil trägt der Käufer selbst.*)
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IMRRS 2002, 0742
Allgemeines Zivilrecht
OLG Karlsruhe, Urteil vom 11.04.2002 - 7 U 87/01
Bei einem vertraglich vorbehaltenen Rücktritt vom Vertrag nach § 455 BGB hat der Vertragspartner nach dem Rücktritt des Verkäufers die gezogenen Nutzungen zu vergüten. Die Nutzungsvergütung bemisst sich nach dem objektiven Verkehrswert der Gebrauchsvorteile und orientiert sich demnach an dem marktüblichen Mietzins, der bei der Vermietung vergleichbarer Sachen zu erzielen ist.*)
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IMRRS 2002, 0725
Allgemeines Zivilrecht
OLG Naumburg, Urteil vom 30.01.2002 - 6 U 76/01
Die Klausel in einem Vertrag über die Lieferung von Strom, die bestimmt, dass der Vertrag jeweils 1 Jahr weiter läuft, wenn er nicht spätestens 3 Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt wird, verstößt gegen § 9 AGBG (a.F.)*)
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IMRRS 2002, 0717
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Urteil vom 02.10.2002 - IV ZR 276/01
1. Ein in der Darlehensurkunde aufgenommener Vermerk, daß der Darlehensbetrag überwiesen wurde, stellt ein schriftliches Empfangsbekenntnis (§ 368 BGB) dar.
2. An die Auslegung eines Verhaltens als Verzichtserklärung sind strenge Anforderungen zu stellen.
3. Der Gläubiger, der aus einer Saldoabrechnung gemäß § 355 Abs. 3 HGB vorgeht, muß die dieser zugrunde liegenden gegenseitigen Ansprüche und Leistungen so substantiiert darlegen, daß dem Gericht eine vollständige rechnerische und rechtliche Überprüfung möglich ist. Bestreitet der Schuldner den Saldo, ist näheres Vorbringen zu den darin zusammengefaßten gegenseitigen Ansprüchen und Leistungen erforderlich. Anderes gilt, wenn ein bestätigter Rechnungsabschluß vorliegt.
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IMRRS 2002, 0708
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Urteil vom 15.10.2002 - X ZR 147/01
Ein Kündigungsrecht des Reisenden wegen nicht voraussehbarer höherer Gewalt besteht auch dann, wenn mit dem Eintritt des schädigenden Ereignisses (hier: Hurrikan im Zielgebiet in der Karibik) mit erheblicher, und nicht erst dann, wenn mit ihm mit überwiegender Wahrscheinlichkeit zu rechnen ist.*)
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IMRRS 2002, 0704
Allgemeines Zivilrecht
OLG Brandenburg, Urteil vom 12.06.2002 - 13 U 253/99
Zur Beweislage bei einem Unfall im Bewegungsradius eines Baukrans.
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IMRRS 2002, 0660
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Beschluss vom 05.02.2002 - XI ZR 327/01
Vereinbaren die Parteien eines Realkreditvertrages die Stellung weiterer Sicherheiten, so bleibt § 3 Abs. 2 Nr. 2 VerbrKrG gleichwohl anwendbar.
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IMRRS 2002, 0653
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Urteil vom 11.07.2002 - I ZR 35/00
Ist ein Umpacken von parallel importierten Arzneimitteln in neu hergestellte Verpackungen unter Wiederanbringung der ursprünglichen Marke erforderlich, um einer künstlichen Abschottung der Märkte entgegenzuwirken, kann dem Parallelimporteur darüber hinaus auch die erneute Anbringung der Originalaufmachung selbst dann nicht verboten werden, wenn diese ihrerseits Schutz als Benutzungsmarke i.S. von § 4 Nr. 2 MarkenG genießt.*)
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IMRRS 2002, 0650
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Urteil vom 02.05.2002 - I ZR 51/00
Zur Frage der Warengleichartigkeit von "Schmuckwaren", "Schmucksachen", "Bijouteriewaren" und "Vergrößerungsgläsern" mit "Brillengestellen".*)
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IMRRS 2002, 0643
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Urteil vom 12.09.2002 - III ZR 214/01
Der Inhaber eines Waschplatzes zur Reinigung landwirtschaftlicher Geräte haftet grundsätzlich nicht nach § 22 WHG, wenn die Anlage von Dritten zur Beseitigung von Pflanzenschutzmitteln mißbraucht wird.*)
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IMRRS 2002, 0612
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Urteil vom 11.07.2002 - I ZR 285/99
Wird die Auseinandersetzung prominenter Eheleute von einem der beiden Beteiligten durch die Erhebung von Anschuldigungen (hier: Vorwurf einer bekannten Fernsehmoderatorin, ihr Ehemann habe sie geschlagen) in die Presse getragen, so kann darin ein Tagesereignis i.S. von § 50 UrhG liegen. Gegenstand der Privilegierung des § 50 UrhG kann in einem solchen Fall auch ein als Beleg für den erhobenen Vorwurf veröffentlichtes Lichtbild sein.*)
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IMRRS 2002, 0611
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Urteil vom 06.06.2002 - I ZR 108/00
Eine gewisse klangliche Ähnlichkeit zwischen zwei Werktiteln kann eine Verwechslungsgefahr dann nicht begründen, wenn der dem Verkehr ohne weiteres erkennbare Sinngehalt eines der Titel als geflügeltes Wort ("1, 2, 3 im Sauseschritt") von dem anderen Titel ("Eins, zwei, drei im Bärenschritt") abweicht.*)
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IMRRS 2002, 0610
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Beschluss vom 11.07.2002 - I ZB 24/99
a) Der Begriff der Beeinflussung der Unterscheidungskraft ist in Art. 5 Abschn. C Abs. 2 und Art. 6quinquies Abschn. C Abs. 2 PVÜ einheitlich auszulegen. Maßgeblich ist, ob der kennzeichnende Charakter der Marke verändert wird.*)
b) Die Anmelderin kann die Einverständniserklärung zu einer Zeitrangverschiebung nach § 156 Abs. 3 MarkenG, die sie in einem Verfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt nach § 156 Abs. 4 MarkenG verweigert hat, in einem späteren Beschwerdeverfahren, das erst nach dem 1. Januar 1995 anhängig geworden ist, nicht mehr nachholen.*)
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IMRRS 2002, 0609
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Beschluss vom 13.06.2002 - I ZB 1/00
Die Wortfolge "Bar jeder Vernunft" ist unter anderem für "Papier, Schreibwaren, Bürogeräte, Bekleidungsstücke, Erziehung und Unterricht" unterscheidungskräftig. Dagegen kann der Wortfolge für andere Waren und Dienstleistungen jegliche Unterscheidungskraft fehlen, wenn ihr der Verkehr nur eine inhaltliche Beschreibung der Waren oder Dienstleistungen entnimmt.*)
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IMRRS 2002, 0594
Bauvertrag
OLG Saarbrücken, Urteil vom 11.07.2000 - 7 U 944/99
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2002, 0592
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Urteil vom 04.07.2002 - I ZR 313/99
a) Hängt die Leistungspflicht einer Vertragspartei davon ab, daß der Vertragspartner zunächst von einem Bestimmungsrecht Gebrauch macht (hier: Auswahl bestimmter Filme aus einem Gesamtsortiment), liegt schon in der nachdrücklichen Aufforderung, diese Auswahlentscheidung zu treffen, ein wörtliches Angebot i.S. von § 295 BGB.*)
b) Hat eine Vertragspartei eine unbegründete fristlose Kündigung des Vertrags ausgesprochen und hält sie auch weiterhin daran fest, zur weiteren Vertragserfüllung nicht verpflichtet zu sein, steht ihr die Einrede des nicht erfüllten Vertrages nicht mehr zu, wenn sie von der anderen Vertragspartei auf Erfüllung in Anspruch genommen wird (im Anschluß an BGHZ 50, 175, 177; 88, 91, 96).*)
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IMRRS 2002, 0567
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Urteil vom 18.04.2002 - I ZR 72/99
Gegenüber dem auf § 127 Abs. 1 MarkenG gestützten Kennzeichnungsverbot können bei einer Gesellschaft, die mit dem Stammunternehmen durch Beteiligungs- und Geschäftsführungsverhältnisse eng verbunden ist, wichtige Interessen bestehen, ein wertvolles Zeichen des Stammunternehmens zur Kennzeichnung von Waren zu nutzen, die die Gesellschaft an einer von der geographischen Herkunftsangabe abweichenden Stätte produziert. Davon ist auszugehen, wenn der Einsatz des wertvollen Kennzeichens des Stammunternehmens für die Fortentwicklung der eng verflochtenen Unternehmensgruppe wirtschaftlich geboten ist, auf der Ware durch entlokalisierende Zusätze einer Irreführung des Verkehrs in ausreichendem Maße entgegengewirkt wird und verbleibende Fehlvorstellungen des Verkehrs nicht ins Gewicht fallen.*)
 Volltext
IMRRS 2002, 0565
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Urteil vom 13.06.2002 - I ZR 312/99
Sind die Marke und die Ware identisch (hier: schwarz-bunte Kuh mit dem Schriftzug "SYLT" als Aufkleber und Schlüsselanhänger), setzt die rechtserhaltende Benutzung der Marke i.S. von § 26 Abs. 1 MarkenG voraus, daß die maßgeblichen Verkehrskreise in der Abbildung nicht nur die Ware selbst sehen, sondern die Abbildung auch als Hinweis auf die Herkunft der Waren aus einem bestimmten Unternehmen auffassen.*)
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IMRRS 2002, 0563
Allgemeines Zivilrecht
OLG Nürnberg, Urteil vom 05.02.2002 - 1 U 2314/01
Läßt sich eine Brauerei in den AGB eines Bierlieferungsvertrages verschuldensunabhängig für den Fall der Einstellung des Getränkebezugs eine Vertragsstrafe von 30 % des Verkaufspreises der noch abzunehmenden Getränkemenge versprechen und behält sie sich zudem das Recht vor, bei jeder Einstellung des Getränkebezuges in das Miet-/Pachtverhältnis des Gastwirts mit einem dritten einzutreten, so benachteiligt diese Regelung den Gastwirt entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen im Sinn des § 9 AGBG.*)
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IMRRS 2002, 0539
Allgemeines Zivilrecht
OLG Zweibrücken, Urteil vom 27.05.2002 - 7 U 231/01
1. Im Falle der vorzeitigen Tilgung eines grundpfandrechtlich gesicherten Festzinskredits mit vereinbarter Laufzeit steht dem Kreditinstitut kein Anspruch auf "Vorfälligkeitsentschädigung" zu, wenn der Darlehensnehmer bei ihm gleichzeitig einen Neukredit in übersteigender Höhe für das Kreditinstitut jedenfalls nicht schlechteren Konditionen aufnimmt.*)
2. Aus dem selben Geldbetrag kann der Gläubiger für ein und demselben Zeitraum nicht neben Verzugszinsen kumulativ die Herausgabe von Kapitalnutzungennach § 818 Abs. 1 BGB verlangen.*)
 Volltext
IMRRS 2002, 0538
Allgemeines Zivilrecht
OLG Zweibrücken, Urteil vom 01.07.2002 - 7 U 69/01
1. Eine von einem Vertreter ohne Vertretungsmacht erklärte und von dem Vertretenen nicht genehmigte Zwangsvollstreckungsunterwerfungserklärung gemäß § 794 Abs. 1 Nr. 5 ZPO kann, weil sie als prozessuale Willenserklärung lediglich prozessrechtlichen Grundsätzen untersteht, nicht in direkter oder entsprechender Anwendung der §§ 171 ff. BGB als rechtswirksam behandelt werden (im Anschluss an Senatsurteil vom 21. Januar 2002 - 7 U 70/01 = OLG Report 2002, 285).*)
2. Die von einem Grundstückskäufer, der einer Sachdarstellung nach bloßer "Bucheigentümer" geworden sein will, erhobene Vollstreckungsabwehrklage gegen die Zulässigkeit der Zwangsvollstreckung aus einer von dem Verkäufer/Voreigentümer in einer notariellen Grundschuldbestellurkunde erklärten Zwangsvollstreckungsunterwerfung mit Wirkung gegen den jeweiligen Grundstückseigentümer (§§ 794 Abs. 1 Nr. 5, 800 ZPO) ist unschlüssig.*)
 Volltext
IMRRS 2002, 0521
Kaufrecht
BGH, Urteil vom 28.06.2002 - V ZR 188/01
Berechnet der arglistig getäuschte Käufer seinen nach § 463 Satz 2 BGB a.F. geltend gemachten Schaden in der Weise, daß er die Kaufsache behält und den Minderwert ersetzt verlangt, kann er die Finanzierungskosten, die er für den Teilbetrag des Kaufpreises hat aufwenden müssen, der auf den Minderwert entfällt, nicht als Nichterfüllungsschaden erstattet verlangen.*)
 Volltext
IMRRS 2002, 0496
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Urteil vom 02.05.2002 - I ZR 300/99
a) Für die Übertragung einer inländischen Marke zwischen ausländischen Beteiligten ist nach dem im Immaterialgüterrecht geltenden Territorialitätsprinzip deutsches Recht maßgeblich.*)
b) An dem Erfordernis des Übergangs des Geschäftsbetriebs für die Übertragung des Unternehmenskennzeichens ist auch unter der Geltung des Markengesetzes grundsätzlich festzuhalten.*)
c) Zu den Voraussetzungen einer nur zeitweisen Stillegung des Geschäftsbetriebs, der den Schutz des Unternehmenskennzeichens nicht entfallen läßt.*)
 Volltext
IMRRS 2002, 0469
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Urteil vom 09.07.2002 - XI ZR 323/01
Ein Darlehensvertrag kann grundsätzlich nur einheitlich gegenüber allen Darlehensnehmern als Gesamtschuldnern gekündigt werden.*)
 Volltext
IMRRS 2002, 0467
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Urteil vom 28.03.2002 - I ZR 235/99
a) Die nicht genehmigte Verwendung des Wappens einer Großstadt im Zusammenhang mit dem Titel eines Anzeigenblattes kann das Namensrecht des Wappeninhabers (hier aus § 14 Gemeindeordnung NW i.V. mit § 12 BGB analog) unter dem Gesichtspunkt einer namensmäßigen Zuordnungsverwirrung verletzen.*)
b) Der "Gebrauch" eines fremden Wappens i.S. von § 12 BGB ist nicht nur bei einer völlig identischen Übernahme, sondern auch bei einer nur ähnlichen Wiedergabe gegeben, sofern diese die wesentlichen Merkmale des Originals enthält und damit geeignet ist, auf den Berechtigten hinzuweisen.*)
 Volltext
IMRRS 2002, 0464
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Urteil vom 24.06.2002 - II ZR 266/01
Eine Genehmigung i.S. der §§ 1001, 1002 BGB erfordert lediglich das Einverständnis zwischen Eigentümer und Besitzer hinsichtlich der Vornahme bestimmter Verwendungen. Sie kann daher nicht nur als nachträgliche Zustimmung (§ 184 BGB), sondern auch vor der Durchführung der Verwendungen als Einwilligung (§ 183 BGB) erteilt werden.*)
 Volltext
IMRRS 2002, 0414
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Urteil vom 21.02.2002 - I ZR 230/99
a) Ist bei der Prüfung der Identität oder Ähnlichkeit von Unternehmenskennzeichen sowohl bei dem geschützten Zeichen als auch dem Kollisionszeichen auf den Teil des gesamten Zeichens abzustellen, der gesonderten kennzeichenrechtlichen Schutz genießt, sind beschreibende Zusätze in den Firmierungen grundsätzlich nicht in die Beurteilung der Verwechslungsgefahr im Sinne von § 15 Abs. 2 MarkenG einzubeziehen.*)
b) Von einer nur ganz geringfügigen Branchennähe kann nicht ausgegangen werden, wenn die Klägerin im Bereich des Direktmarketings tätig ist und sich zum Zwecke der Absatzförderung für ihre Kunden eines Call-Centers bedient und für die Tätigkeit der Beklagten, eines Inkassounternehmens, der Einsatz eines Call-Centers prägend ist.*)
 Volltext
IMRRS 2002, 0413
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Beschluss vom 14.03.2002 - I ZB 16/99
Werden mit den Waren, die in einer Markenanmeldung in Anspruch genommen sind, Fachkreise, nämlich Personen, die mit diesen Waren im Einkauf oder in der Produktion in irgendeiner Weise in Berührung kommen, angesprochen, ist es nicht ausgeschlossen, daß diese im Einzelfall einer ihnen nicht geläufigen Bezeichnung einen beschreibenden Inhalt unterstellen, der ihnen lediglich (noch) unbekannt ist. Eine solche Annahme muß jedoch durch besondere tatsächliche Umstände begründet werden, etwa damit, daß die dem Verkehr konkret nicht bekannte Bezeichnung in einer Weise gebildet ist, die den Bezeichnungsgewohnheiten auf dem betreffenden Warengebiet entspricht.*)
 Volltext
IMRRS 2002, 0410
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Urteil vom 28.05.2002 - XI ZR 205/01
Zur Abgrenzung zwischen Mitdarlehensnehmerschaft und einseitig verpflichtender Mithaftung eines einkommens- und vermögenslosen Ehepartners.*)
 Volltext
IMRRS 2002, 0407
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Urteil vom 20.06.2002 - IX ZR 444/00
Zur Auslegung eines verjährungsunterbrechenden Anerkenntnisses des Schuldners.*)
 Volltext
IMRRS 2002, 0389
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Urteil vom 04.06.2002 - XI ZR 361/01
Die Anwendbarkeit des § 199 BGB a.F. ist nach dessen Sinn und Zweck auf die Fälle zu beschränken, in denen allein dem Gläubiger ein Kündigungsrecht zusteht. § 199 BGB a.F. ist daher auf ein beiderseits kündbares Sparkonto nicht anzuwenden.*)
 Volltext
IMRRS 2002, 0386
Handels- und Gesellschaftsrecht
BGH, Urteil vom 26.06.2002 - VIII ZR 327/00
Die Kenntnis einer Vorausabtretung ist der Kenntnis der Abtretung im Sinne des § 406 BGB gleichzustellen (Bestätigung von BGHZ 66, 384 ff).*)
 Volltext
IMRRS 2002, 0384
Architekten und Ingenieure
BGH, Urteil vom 10.06.2002 - II ZR 68/00
Ist streitig, ob ein Vertrag unbedingt oder unter einer aufschiebenden Bedingung geschlossen worden ist, trägt die Partei, die aus dem Vertrag Rechte herleiten will, die Beweislast für einen unbedingten Vertragsschluß.*)
 Volltext
IMRRS 2002, 0382
Architekten und Ingenieure
BGH, Urteil vom 13.06.2002 - VII ZR 30/01
Zur Haftung eines Verhandlungsführers aus Verschulden bei Vertragsschluß, der bei den von ihm geführten Verhandlungen den Auftragnehmer nicht darauf hinweist, daß der als GmbH mit Sitz im Inland ausgegebene Auftraggeber eine Gesellschaft ungarischen Rechts mit ausschließlichem Sitz in Ungarn ist, die nur zum Schein vorgeschoben ist.*)
 Volltext
IMRRS 2002, 0371
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Urteil vom 25.04.2002 - I ZR 296/99
a) Eine Teilunterwerfung beinhaltet nur dann das Angebot auf Abschluß eines Erlaßvertrages im übrigen, wenn dies in der Erklärung unmißverständlich zum Ausdruck kommt.*)
b) Die Annahme einer unbedingten Teilunterwerfungserklärung läßt den weiterreichenden Unterlassungsanspruch grundsätzlich unberührt.*)
c) Die Übersendung einer Unterwerfungserklärung beinhaltet nur dann den Verzicht auf den Zugang der Annahmeerklärung, wenn die Unterwerfungserklärung nicht oder zumindest nicht in einem wesentlichen Punkt von demjenigen abweicht, was der Anspruchsteller insoweit verlangt hat.*)
 Volltext
IMRRS 2002, 0333
Allgemeines Zivilrecht
OLG Oldenburg, Urteil vom 19.06.2002 - 2 U 65/02
Bei Darlehen, die durch ein Grundpfandrecht besichert sind und bei denen demgemäß kein Widerrufsrecht nach § 7 VerbrKrG besteht, ist § 5 Abs. 2 HWiG dahingehend auszulegen, daß einem Verbraucher das Widerrufsrecht des § 1 Abs. 1 HWiG a.F. zusteht, wenn der Darlehensvertrag zugleich die Voraussetzungen eines Haustürgeschäfts erfüllt.*)
 Volltext
IMRRS 2002, 0327
Allgemeines Zivilrecht
OLG Düsseldorf, Urteil vom 22.04.2002 - 9 U 178/01
Stellt sich ein Sachmangel vor Übergabe des Kaufobjekts heraus, so kann sich der vertraglich vereinbarte Gewährleistungsausschluss auch auf eventuelle Ansprüche des Käufers aus culpa in contrahendo erstrecken.*)
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IMRRS 2002, 0321
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Urteil vom 07.05.2002 - XI ZR 236/01
Es besteht kein Grund zur außerordentlichen Kreditkündigung, wenn die Umstände, die zur Kündigung herangezogen werden, dem Kreditgeber bereits im Zeitpunkt der Kreditgewährung bekannt waren.*)
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