Immobilien- und Mietrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
5290 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2016
IMRRS 2016, 0349
Immobilien
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23.02.2016 - 24 U 145/15
Dem Verkäufer einer Immobilie ist ein etwaiges Wissen des Jahre vor dem Verkauf verstorbenen Ehepartners über einen vermeintlichen Mangel oder Schaden nicht zuzurechnen. Auch ein jahrelang vorliegender Schaden belegt nicht die Arglist des Verkäufers einer Immobilie.
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IMRRS 2016, 0454
Grundbuchrecht
OLG München, Beschluss vom 10.02.2016 - 34 Wx 337/15
Zur Vollstreckung rückständiger Beitragsforderungen einer bundesunmittelbaren Körperschaft öffentlichen Rechts durch Eintragung von Zwangssicherungshypotheken.*)
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IMRRS 2016, 0445
Immobilien
BGH, Urteil vom 15.01.2016 - V ZR 278/14
Bei der Prüfung, ob bei einem Immobilienkaufvertrag ein auffälliges bzw. besonders grobes Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung besteht, sind die von dem Verkäufer übernommenen, üblicherweise von dem Käufer zu tragenden Erwerbsnebenkosten von dessen Leistung abzuziehen (Anschluss an BGH, Urteil vom 18.04.2000 - XI ZR 193/99, NJW 2000, 2352, 2353; Urteil vom 26.02.2008 - XI ZR 74/06, NJW 2008, 1585 Rn. 38; Urteil vom 10.12.2013 - XI ZR 508/12, IMRRS 2014, 0079, NJW-RR 2014, 653 Rn. 24).*)
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IMRRS 2016, 0432
Öffentliches Recht
VG Neustadt, Urteil vom 25.02.2016 - 4 K 810/15
1. Werden die fälligen Abfallbeseitigungsgebühren nicht von den Mietern beglichen, so kann die Behörde nachträglich die ausstehenden Gebühren von den Hauseigentümern fordern.
2. Auch wenn die Behörde regelmäßig die Abfallgebühren primär gegenüber den Mietern/Pächtern geltend gemacht hatte, ist diese Verwaltungspraxis nicht geeignet, ein entgegenstehendes schutzwürdiges Vertrauen der Eigentümerin zu begründen, sofern - wie hier - die kommunale Abfallsatzung es ermöglicht, auch die Grundstückseigentümer zu diesen Gebühren als Gesamtschuldner heranzuziehen. Eine Verwirkung ist demnach in diesem Fall ausgeschlossen.
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IMRRS 2016, 0429
Immobilien
OLG Braunschweig, Urteil vom 16.12.2015 - 3 U 13/15
Die Übertragung der Räum- und Streupflicht für einen Gehweg durch gemeindliche Satzung gilt auch dort, wo der Gehweg durch die Zufahrt zu dem Gelände eines Krankenhaus überquert wird (Gehwegüberfahrt).*)
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IMRRS 2016, 0414
Grundbuchrecht
OLG München, Beschluss vom 11.01.2016 - 34 Wx 333/15
1. Die allgemeinen Grundsätze über die Zulässigkeit von Grundbucheinsicht finden auch im Verhältnis zwischen den Sondereigentümern einer Wohnungseigentümergemeinschaft Anwendung.*)
2. Inhaber eines schuldrechtlichen Anspruchs auf Einräumung des Eigentums oder eines dinglichen Rechts am Grundstück haben regelmäßig ein aus ihrer Rechtsstellung fließendes, berechtigtes Interesse an der Grundbucheinsicht.*)
3. Berechtigte Zweifel am Fortbestehen eines das Einsichtsinteresse begründenden Anspruchs können eine Glaubhaftmachung erfordern; an die Annahme eines konkludent erklärten Verzichts des Berechtigten sind aber strenge Anforderungen zu stellen.*)
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IMRRS 2016, 0395
Grundbuchrecht
OLG Rostock, Beschluss vom 21.08.2015 - 3 W 173/13
1. Da eine Vormerkung selbst nicht gepfändet werden kann, sondern nur der durch sie gesicherte Anspruch, kommt es für die Wirkung der Pfändung darauf an, ob der durch die Vormerkung gesicherte Anspruch von der Pfändung betroffen ist.*)
2. Die Pfändung des Anwartschaftsrechts kann bei der Eigentumsvormerkung erst dann im Grundbuch eingetragen werden, wenn die Auflassung in grundbuchrechtlicher Form nachgewiesen ist.*)
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IMRRS 2016, 0394
Grundbuchrecht
OLG München, Beschluss vom 25.02.2016 - 34 Wx 385/15 Kost
Der gebührenrechtliche Wert für die Eintragung einer Mieterdienstbarkeit im Grundbuch berechnet sich nach dem Bruttobetrag des als Gegenleistung für die abgesicherte schuldrechtliche Nutzungsgestattung vereinbarten Mietzinses auch dann, wenn der Mieter zum Vorsteuerabzug berechtigt ist.*)
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IMRRS 2016, 0381
Steuerrecht
BFH, Urteil vom 21.10.2015 - XI R 40/13
1. Der Verzicht auf die Umsatzsteuerbefreiung der Lieferung eines Grundstücks (außerhalb eines Zwangsversteigerungsverfahrens) kann nur in dem dieser Grundstückslieferung zugrunde liegenden notariell zu beurkundenden Vertrag erklärt werden.*)
2. Ein späterer Verzicht auf die Umsatzsteuerbefreiung ist unwirksam, auch wenn er notariell beurkundet wird.*)
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IMRRS 2016, 0379
Immobilien
OLG Schleswig, Urteil vom 23.04.2015 - 6 U 20/14
1. Die in einem Verkaufsangebot angegebene Zahl von Räumen einer Wohnung muss mit dem durch die Baugenehmigung erlaubten Ausbauzustand und der erlaubten Nutzung übereinstimmen, andernfalls liegt ein zum Rücktritt berechtigender Sachmangel vor.
2. Wird ein genehmigter Raum so stark verkleinert, dass er nur noch als begehbarer Kleiderschrank dienen kann und stattdessen ein Spitzboden in nicht genehmigungsfähiger Art und Weise ausgebaut und wird dieser Umstand dem Käufer verschwiegen, liegt darin eine arglistige Täuschung.
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IMRRS 2016, 0368
Grundbuchrecht
KG, Beschluss vom 08.12.2015 - 1 W 884/15
§ 44 Abs. 2 Satz 2 GBO, wonach bei der Eintragung von Dienstbarkeiten und Reallasten der Inhalt des Rechts im Eintragungstext lediglich schlagwortartig bezeichnet werden soll, richtet sich an das Grundbuchamt und konkretisiert dessen Amtspflichten bei der Eintragung entsprechender Rechte. In der in Bezug zu nehmenden Bewilligung muss eine solche schlagwortartige Bezeichnung nicht enthalten sein.*)
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IMRRS 2016, 0371
Grundbuchrecht
KG, Beschluss vom 08.12.2015 - 1 W 887/15
§ 44 Abs. 2 Satz 2 GBO, wonach bei der Eintragung von Dienstbarkeiten und Reallasten der Inhalt des Rechts im Eintragungstext lediglich schlagwortartig bezeichnet werden soll, richtet sich an das Grundbuchamt und konkretisiert dessen Amtspflichten bei der Eintragung entsprechender Rechte. In der in Bezug zu nehmenden Bewilligung muss eine solche schlagwortartige Bezeichnung nicht enthalten sein.*)
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IMRRS 2016, 0370
Grundbuchrecht
KG, Beschluss vom 08.12.2015 - 1 W 886/15
§ 44 Abs. 2 Satz 2 GBO, wonach bei der Eintragung von Dienstbarkeiten und Reallasten der Inhalt des Rechts im Eintragungstext lediglich schlagwortartig bezeichnet werden soll, richtet sich an das Grundbuchamt und konkretisiert dessen Amtspflichten bei der Eintragung entsprechender Rechte. In der in Bezug zu nehmenden Bewilligung muss eine solche schlagwortartige Bezeichnung nicht enthalten sein.*)
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IMRRS 2016, 0369
Grundbuchrecht
KG, Beschluss vom 08.12.2015 - 1 W 885/15
§ 44 Abs. 2 Satz 2 GBO, wonach bei der Eintragung von Dienstbarkeiten und Reallasten der Inhalt des Rechts im Eintragungstext lediglich schlagwortartig bezeichnet werden soll, richtet sich an das Grundbuchamt und konkretisiert dessen Amtspflichten bei der Eintragung entsprechender Rechte. In der in Bezug zu nehmenden Bewilligung muss eine solche schlagwortartige Bezeichnung nicht enthalten sein.*)
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IMRRS 2016, 0270
Öffentliches Recht
VG Braunschweig, Urteil vom 06.05.2015 - 6 A 275/14
Ein an einen Grünstreifen grenzendes Grundstück liegt nur dann im Sinne des § 52 Abs. 4 Satz 1 NStrG an einer öffentlichen Straße an, wenn der Grünstreifen dem öffentlichen Verkehr gewidmet ist und auf diese Weise als Teil der öffentlichen Straße im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 1 NStrG gilt.*)
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IMRRS 2016, 0277
Immobilien
BGH, Urteil vom 18.12.2015 - V ZR 269/14
1. Der Eigentümer eines Nießbrauchsgrundstücks wird mit dem Erlöschen des Nießbrauchs nicht Rechtsnachfolger des Nießbrauchers.*)
2. Die Beendigung des Nießbrauchs führt grundsätzlich zu einem Erlöschen der gegen einen Dritten bestehenden Ansprüche des Nießbrauchers gemäß § 1065 i.V.m. §§ 985, 1004 BGB auf Herausgabe der Nießbrauchssache oder Störungsbeseitigung. Ausnahmsweise können solche Ansprüche bestehen bleiben, wenn der ehemalige Nießbraucher durch die Einwirkung des Dritten an der Erfüllung seiner aus dem gesetzlichen Rückabwicklungsschuldverhältnis gegenüber dem Eigentümer bestehenden Pflichten gehindert wird; dies gilt jedenfalls dann, wenn die Ansprüche gegen den Dritten vor der Beendigung des Nießbrauchs bereits rechtshängig geworden oder tituliert worden sind.*)
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IMRRS 2016, 0292
Grundbuchrecht
OLG Nürnberg, Beschluss vom 26.01.2016 - 15 W 1608/15
1. Der schuldrechtliche Anspruch auf Eintragung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit (Einräumungsanspruch) kann grundsätzlich nicht an einen Dritten abgetreten werden.*)
2. Etwas anderes gilt dann, wenn sich der Grundstückseigentümer durch unechten Vertrag zugunsten Dritter gegenüber dem Versprechensempfänger verpflichtet hat, die Dienstbarkeit für einen Dritten zu bestellen, und die Abtretungsmöglichkeit schuldrechtlich vereinbart wurde.*)
3. Der einen Dritten begünstigende Einräumungsanspruch kann durch Vormerkung gesichert werden.*)
4. Der Umstand, dass die Person und Zahl der Drittbegünstigten noch nicht bekannt ist, steht der Eintragung der Vormerkung nicht entgegen, weil das grundbuchmäßige Erfordernis der genauen Bezeichnung des Anspruchsinhabers (Bestimmtheitserfordernis) nur für den Versprechensempfänger und nicht für die Drittbegünstigen gilt.*)
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IMRRS 2016, 0290
Immobilien
OLG Koblenz, Beschluss vom 30.09.2015 - 1 W 515/15
1. Die aus einem Äquivalenzmissverhältnis begründete tatsächliche Vermutung für eine verwerfliche Gesinnung des Begünstigten kommt dann nicht zum Tragen, wenn sie im Einzelfall durch besondere Umstände erschüttert ist (Anschluss an BGH NJW-RR 2011, 880).*)
2. Zu den Anforderungen an die schlüssige Darlegung des subjektiven Tatbestandes des wucherischen (wucherähnlichen) Rechtsgeschäfts.*)
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IMRRS 2016, 0269
Öffentliches Recht
VG Wiesbaden, Urteil vom 04.09.2015 - 1 K 687/13
Hat der Eigentümer in seinem Garten ein kontrolliertes und überschaubares Nutzfeuer entfacht, haftet er nicht für Einsatzkosten der Feuerwehr.
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IMRRS 2016, 0251
Nachbarrecht
OLG Brandenburg, Urteil vom 07.01.2016 - 5 U 76/14
Ist zwischen zwei Nachbarn vertraglich vereinbart, dass derjenige, der sein direkt an die Außenmauer des Nebenhauses angrenzendes Gebäude umbaut (hier: Abriss und Neubau), alle notwendigen Nebenarbeiten und Aufwendungen zu tragen hat, muss der umbauende Nachbar auch die Kosten dafür tragen, dass die nun freiliegende Außenmauer des angrenzenden Gebäudes Feuchtigkeitsschäden erleidet, weil das ursprünglich geplante neue Gebäude nicht errichtet wird.
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IMRRS 2016, 0247
Öffentliches Recht
VG Neustadt, Urteil vom 28.01.2016 - 4 K 203/15
Zeigt der Wasserzähler auf einem Privatgrundstück einen ungewöhnlich hohen Frischwasserverbrauch (hier: 1088 cbm in achtzehn Monaten) an, muss der Grundstückseigentümer, der diesen Verbrauch bestreitet, den Defekt des Wasserzählers nachweisen. Gelingt ihm dies nicht, hat er die von ihm verlangten Verbrauchsgebühren zu bezahlen.
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IMRRS 2016, 0231
Wohnungseigentum und Teileigentum
KG, Beschluss vom 05.01.2016 - 1 W 1032/15
1. Die Begründung von Wohnungs- und Teileigentum muss in Berliner Milieuschutzgebieten erst bei Antragstellung nach dem 03.03.2015 nach der Berliner Umwandlungsverordnung genehmigt werden.
2. Dabei kommt es auf das Datum der Antragstellung an, eine für den Antrag notwendige Abgeschlossenheitsbescheinigung kann auch nach dem 03.03.2015 erteilt und nachgereicht werden.
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IMRRS 2016, 0229
Grundbuchrecht
KG, Beschluss vom 08.12.2015 - 1 W 680/15
Das Grundbuchamt hat dem Antragsteller vor Vollzug der Aufteilung eines Grundstücks in Wohnungs- bzw. Teileigentum die Vorlage einer Genehmigung der Gemeinde aufzugeben, wenn das Grundstück im Bereich einer Landesverordnung nach § 172 Abs. 1 Satz 4 BauGB belegen ist und die Gemeinde eine entsprechende Erhaltungssatzung erlassen hat. Auch wenn das Grundbuchamt keine gesicherte Kenntnis davon hat, ob ein Grundstück im Bereich einer Erhaltungssatzung belegen ist, kann die Eintragung dennoch nicht von der Vorlage eines Negativattests abhängig gemacht werden (Abgrenzung zu OLG München, Beschluss vom 26. August 2015 - 34 Wx 188/15, IBRRS 2015, 2521).*)
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IMRRS 2016, 0223
Grundbuchrecht
OLG Celle, Urteil vom 08.07.2015 - 4 U 156/14
Der Grundschuldberechtigte, der an Stelle der beantragten Erteilung einer Löschungsbewilligung einen Verzicht auf eine Grundschuld erklärt, ist dem Eigentümer gegenüber wegen eines daraus entstehenden Verlusts von dessen Gläubigerposition schadensersatzpflichtig.
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IMRRS 2016, 0286
Immobilien
BGH, Urteil vom 20.11.2015 - V ZR 217/14
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2016, 0287
Immobilien
BGH, Urteil vom 18.12.2015 - V ZR 191/14
Die unbeschränkte Anordnung der Zwangsverwaltung durch das Vollstreckungsgericht hat nur verfahrensrechtliche Bedeutung. Sie begründet keinen Anspruch des Zwangsverwalters gegen einen Wohnungsrechtsinhaber auf Herausgabe der Wohnung nach § 985 BGB.*)
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IMRRS 2016, 0226
Grundbuchrecht
OLG München, Urteil vom 11.12.2015 - 34 Wx 208/15
1. Zum Einsichtsrecht des Wohnungseigentümers in das Grundbuch des anderen Wohnungseigentümers.*)
2. Ein dinglich Berechtigter am betreffenden Grundstück ist zwar von der Pflicht zur Darlegung eines berechtigten Interesses an der Grundbuch- und Grundakteneinsicht befreit; nichtsdestoweniger muss ein berechtigtes Interesse dafür vorliegen.*)
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IMRRS 2016, 0224
Immobilien
BGH, Beschluss vom 29.10.2015 - V ZR 61/15
1. Fehlen in einem Kaufvertrag über ein Mietshaus Bestimmungen, wie sie z.B. in Notarhandbüchern hinsichtlich des Besitzübergangs innerhalb eines laufenden Abrechnungsjahres vorgeschlagen werden, so hat der Käufer einen Anspruch gegen den Verkäufer auf Herausgabe derjenigen Nutzungen, die dem Verkäufer nicht zustehen.
2. Unter anderem fällt darunter der in einer Erwerberabrechnung des Insolvenzverwalters ausgewiesene Überschuss, der sich aus der Differenz der von ihm aufgebrachten Nebenkosten und der von ihm vereinnahmten Vorauszahlungen der Mieter hierauf ergibt.
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IMRRS 2016, 0207
Steuerrecht
BFH, Beschluss vom 09.09.2015 - XI B 87/14
1. § 114a Satz 1 ZVG bewirkt, dass die Forderung des zur Befriedigung aus dem Grundstück berechtigten Gläubigers gegenüber dem Zwangsvollstreckungsschuldner auch insoweit erlischt, als sein bares Meistgebot (ohne Meistgebotszinsen nach § 49 Abs. 2 ZVG) zzgl. bestehenbleibender Rechte hinter 7/10 des Grundstückswerts zurückbleibt.
2. Der berechtigte Gläubiger und der Vollstreckungsschuldner werden rechtlich so gestellt, als ob der Gläubiger ein Gebot abgegeben hätte, das 7/10 des Grundstückswerts erreicht; soweit dadurch sein Anspruch gedeckt ist, ihm also der Erlös im Verteilungsverfahren zuzuteilen gewesen wäre, gilt er mit dem Zuschlag als befriedigt. In Höhe des fiktiven Befriedigungsbetrags tritt beim Schuldner zwangsläufig kraft Gesetzes eine Schuldbefreiung ein (vgl. BFHE 241, 424 = BStBl II 2013, 926 Rn. 13 m.w.N).
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IMRRS 2016, 0203
Immobilien
OLG Zweibrücken, Beschluss vom 22.07.2015 - 3 W 59/15
1. Der Nachlasspfleger ist verpflichtet, Auskunft über Bestand und Wert des Nachlasses zugunsten eines Pflichtteilsberechtigten zu erteilen.
2. Im Rahmen der Erteilung eines notariellen Nachlassverzeichnisses hat der Notar den Nachlass selbst und eigenständig zu ermitteln und darf sich nicht darauf beschränken, die Angaben des Auskunftspflichtigen zu beurkunden.
3. Vorrangig ist ein festgesetztes Zwangsgeld beizutreiben, bevor ersatzweise Zwangshaft vollzogen werden darf.
4. Einem Schuldner ist vor Festsetzung einer Zwangshaft die Möglichkeit einzuräumen, ein hinreichendes Nachlassverzeichnis zu erzwingen.
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IMRRS 2016, 0214
Versicherungsrecht
OLG München, Urteil vom 27.03.2015 - 25 U 3746/14
1. Der Eintritt des Zwangsverwalters in den Versicherungsvertrag berührt die Stellung des Schuldners als Versicherungsnehmer nicht.
2. Die vorsätzliche Eigenbrandstiftung des Eigentümers führt zur Leistungsfreiheit des Versicherers (auch) gegenüber dem Zwangsverwalter.
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IMRRS 2016, 0205
Steuerrecht
BFH, Beschluss vom 15.07.2015 - II R 11/14
1. Nach § 51 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 50 Abs. 1 ZVG hat der Ersteher, soweit ein bei der Feststellung des geringsten Gebots berücksichtigtes Recht nicht besteht, außer dem Bargebot auch einen Betrag zu zahlen, um welchen sich der Wert des Grundstücks erhöht. Dieser soll gemäß § 51 Abs. 2 ZVG vom Vollstreckungsgericht bei der Feststellung des geringsten Gebots bestimmt werden. Durch diesen Zuzahlungsbetrag wird der Wert des bestehen - bleibenden Rechts für das Zwangsversteigerungsverfahren festgelegt. Er ist deshalb auch für die Festsetzung der Grunderwerbsteuer maßgebend.
2. Der Wert der Gegenleistung iSd § 9 Abs. 1 Nr. 4 GrEStG wird nicht dadurch beeinflusst, dass das bestehenbleibende Recht demjenigen zusteht, der das Grundstück ersteigert (vgl. BFHE 143, 158; BFH/NV 2001, 482).
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IMRRS 2016, 0202
Insolvenz & Zwangsvollstreckung
LG Bielefeld, Beschluss vom 30.01.2015 - 23 T 851/14
1. Die zwangsweise Räumung einer Immobilie auf Grund des Zuschlags in einem Zwangsversteigerungsverfahrens ist auf unbestimmte Zeit einzustellen, wenn der Schuldner die Zwangsräumung mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht überleben wird.
2. In die Abwägung des Rechts des Eigentümers an dem ersteigerten Grundstück mit dem Persönlichkeitsrecht des Schuldners ist einzubeziehen, ob das Grundstück unterhalb des festgesetzten Verkehrswertes ersteigert worden ist.
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IMRRS 2016, 0198
Immobilien
OLG Köln, Beschluss vom 06.03.2015 - 2 Wx 387/14
1. Nach § 1094 Abs. 1, § 1095 BGB kann auch der Miteigentumsanteil an einem Grundstück in der Weise belastet werden, dass derjenige, zu dessen Gunsten die Belastung erfolgt, dem (Mit)Eigentümer gegenüber zum Vorkauf berechtigt ist. Der Vorkaufsberechtigte kann dieses Vorkaufsrecht ausüben, sobald der Verpflichtete mit einem Dritten einen Kaufvertrag über den Gegenstand geschlossen hat (§§ 463, 1098 BGB), wobei das das Recht allerdings gem. §§ 471, 1098 Abs. 1BGB ausgeschlossen ist, wenn der Verkauf im Wege der Zwangsvollstreckung erfolgt.
2. Ist das Vorkaufsrecht nur für einen einzigen Verkaufsfall bestellt, erlischt es durch den Zuschlag in der Zwangsversteigerung; denn diese stellt, auch wenn sie das Vorkaufsrecht nicht auslöst, gleichwohl einen "Verkaufsfall" im Sinne des Vorkaufsrechts dar.
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IMRRS 2016, 0185
Grundbuchrecht
OLG Nürnberg, Beschluss vom 26.11.2015 - 15 W 1757/15
Bewilligt der Grundstückseigentümer die Löschung eines Rechts als Vertreter des Betroffenen, so hat das Grundbuchamt zu prüfen, ob er hierzu berechtigt, insbesondere vom Verbot des Selbstkontrahierens befreit ist, weil die Bewilligung der Verwirklichung und Beurkundung des materiellen Liegenschaftsrechts dient (Anschluss an BGHZ 77, 7; OLG München FamRZ 2012, 1672).*)
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IMRRS 2016, 0182
Grundbuchrecht
OLG Hamm, Beschluss vom 23.09.2015 - 15 W 293/15
Nach § 12 Abs.1 Satz 1 GBO ist die Einsicht des Grundbuchs jedem gestattet, der ein berechtigtes Interesse darlegt. Es kann ausreichen, wenn dargelegt wird, dass die Einsichtnahme in das Grundbuch der Prüfung dienen soll, ob und gegebenenfalls in welcher Höhe Ansprüche gegen den Grundstückseigentümer bestehen können.
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IMRRS 2016, 0181
Immobilien
OLG Köln, Urteil vom 27.10.2015 - 22 U 93/14
1. Offenbarungspflichtig ist der Verkäufer bei Fragen des Käufers sowie über besonders wichtige Umstände, die für die Wertbildung des anderen Teils offensichtlich von ausschlaggebender Bedeutung sind.
2. Ein Käufer kann eine Aufklärung über solche Mängel, die einer Besichtigung zugänglich oder ohne Weiteres erkennbar sind, nicht erwarten, weil er solche Mängel bei der im eigenen Interesse gebotenen Sorgfalt selbst wahrnehmen kann.
3. Ein Käufer, der vor Abschluss des Kaufvertrags auf eine vollständige Besichtigung des Kaufgegenstands verzichtet und bei Abschluss des Kaufvertrages gleichwohl in Kenntnis dieses Umstands angibt, er kenne den Zustand des Kaufobjekts, insbesondere dabei gegenüber dem Verkäufer eine unterlassene vollständige Besichtigung nicht offenbart und auch kein weiteres Informationsbedürfnis zum Ausdruck bringt, ist grundsätzlich nicht schutzbedürftig.
4. Der Umstand, dass eine Heizungsanlage auch im Sommer zwecks Produktion von Warmwasser laufen muss und eine Nachtabsenkung nicht möglich ist, stellen keinen Mangel der Heizungsanlage dar.
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IMRRS 2016, 0153
Kaufrecht
OLG Saarbrücken, Urteil vom 11.11.2015 - 1 U 51/15
Verursacht nur die Montage einer Solaranlage Schäden, greift nicht die fünfjährige Verjährungsfrist des § 438 Abs. 1 Nr. 2 lit. b BGB ein.*)
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IMRRS 2016, 0141
Immobilien
BGH, Urteil vom 06.11.2015 - V ZR 78/14
Eine Beschreibung von Eigenschaften eines Grundstücks oder Gebäudes vor Vertragsschluss durch den Verkäufer, die in der notariellen Urkunde keinen Niederschlag findet, führt in aller Regel nicht zu einer Beschaffenheitsvereinbarung nach § 434 Abs. 1 Satz 1 BGB.*)
IMRRS 2016, 0138
Öffentliches Recht
BVerwG, Beschluss vom 21.12.2015 - 9 B 46.15
Im Erschließungsbeitragsrecht ist grundsätzlich der bürgerlich-rechtliche Grundstücksbegriff maßgebend. Ist allerdings ein Anliegergrundstück isoliert betrachtet nicht bebaubar, während es zusammen mit einem oder mehreren Grundstücken desselben Eigentümers ein geeignetes Baugrundstück darstellt, sind diese Grundstücke im Sinne des Erschließungsbeitragsrechts ausnahmsweise als einheitliches Grundstück anzusehen. Der Beitrag ruht dann als öffentliche Last auf der Grundstückseinheit (im Anschluss an die bisherige Rechtsprechung).*)
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IMRRS 2016, 0130
Grundbuchrecht
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23.12.2015 - 3 Wx 243/15
Hat der um Eintragung des Eigentumswechsels in das Grundbuch nachsuchende Notar in der beurkundeten Verkaufsvollmacht nicht nur die Firma der Komplementär-GmbH benannt, sondern auch das Registergericht und das Registerblatt derjenigen Eintragungen im - elektronisch geführten - Handelsregister angegeben, denen die Vertretungsbefugnis der Komplementär-GmbH für die Grundstückseigentümerin (GmbH & Co KG als Bauträgerin) und des Geschäftsführers der Komplementär-GmbH für diese als persönlich haftende Gesellschafterin zu entnehmen sind, so bedarf es zum Nachweis einer Vertretungsberechtigung in der grundbuchrechtlich vorgeschriebenen Form darüber hinaus einer ausdrücklichen Bezugnahme auf das elektronisch geführte Handelsregister nicht.*)
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IMRRS 2016, 0123
Grundbuchrecht
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.11.2015 - 3 Wx 272/15
1. Eine Verfügung, die sich aufgrund ihres objektiven Erklärungsinhaltes nicht als Zwischenverfügung im Sinne des § 18 GBO darstellt (hier hatte das Grundbuchamt den Antragsteller aufgefordert, seinen Eintragungsantrag in vollem Umfang innerhalb einer bestimmten Frist zurückzunehmen, weil demselben ein nicht zu beseitigendes Hindernis entgegenstehe), ist nicht anfechtbar, wobei es ohne Belang ist, ob das Grundbuchamt seine Verfügung als Zwischenverfügung bezeichnet oder der formalen Gestaltung nach als solche aufgebaut hat oder behandelt wissen will.*)
2. Zu den grundbuchrechtlichen Voraussetzungen sowie der - vom Grundbuchamt nur eingeschränkt zu überprüfenden - materiell-rechtlichen Wirksamkeit einer Vereinigung von Wohnungs- und Teileigentumsrechten gemäß § 890 BGB.*)
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IMRRS 2016, 0124
Steuerrecht
EuGH, Urteil vom 09.07.2015 - Rs. C-331/14
Die Art. 2 Nr. 1 und 4 Abs. 1 der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17.05.1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage - sind dahin auszulegen, dass unter Umständen wie denen des Ausgangsverfahrens, unter denen ein Steuerpflichtiger Grundstücke erwarb, von denen einige seinem Privatvermögen und andere seinem Unternehmensvermögen zugeordnet wurden, und auf diesen Grundstücken als Steuerpflichtiger ein Einkaufszentrum errichten ließ, das er anschließend zusammen mit den Grundstücken, auf denen dieser Bau errichtet worden war, verkaufte, der Verkauf der Grundstücke, die seinem Privatvermögen zugeordnet waren, der Mehrwertsteuer zu unterwerfen ist, weil der Steuerpflichtige bei diesem Umsatz als solcher handelte.*)
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IMRRS 2016, 0104
Immobilien
OLG Hamm, Urteil vom 20.08.2015 - 5 U 2/15
Wird ein Gebäude auf mehreren Grundstücken desselben Eigentümers errichtet, so wird das Gesamtgebäude wesentlicher Bestandteil des Grundstücks, zu dem es nach Absicht und Interesse des Erbauers gehören soll. Absicht und Interesse können aus den objektiven Gegebenheiten erschlossen werden.*)
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IMRRS 2016, 0085
Immobilien
KG, Beschluss vom 08.12.2015 - 1 W 518/15
Die Begründung von Wohnungs- oder Teileigentum ist genehmigungspflichtig, wenn das Grundbuchamt im Zeitpunkt des Inkrafttretens einer Rechtsverordnung nach § 172 Abs. 1 S. 4 BauGB auf einen bereits zuvor gestellten Antrag auf grundbuchrechtlichen Vollzug einer Teilungserklärung die Wohnungsgrundbücher noch nicht angelegt hat. § 878 BGB findet in einem solchen Fall keine entsprechende Anwendung, weil es an einer insoweit erforderlichen Regelungslücke im Gesetz fehlt.*)
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IMRRS 2016, 0083
Insolvenz & Zwangsvollstreckung
VerfG Brandenburg, Beschluss vom 06.01.2016 - VerfBbg 88/15
Die Gefahr der Obdachlosigkeit begründet für sich allein keinen Anspruch auf Aussetzung einer Zwangsräumung, sondern nur auf Unterbringung.*)
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IMRRS 2016, 0070
Insolvenz & Zwangsvollstreckung
LG Hamburg, Beschluss vom 01.07.2015 - 328 T 7/15
1. Gemäß Art. 23 Abs. 2 der Verordnung (EU) Nr. 267/2012 werden sämtliche Gelder und wirtschaftlichen Ressourcen, die Eigentum oder Besitz der in Anhang IX der Verordnung aufgeführten Personen, Organisationen und Einrichtungen sind oder von diesen gehalten oder kontrolliert werden, eingefroren.
2. Von der Wirkung des Einfrierens ist auch die Verwertung einer Grundschuld erfasst, so dass ein Zwangsversteigerungsverfahren derzeit nicht betrieben werden kann.
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IMRRS 2016, 0068
Öffentliches Baurecht
VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 08.12.2015 - 3 S 248/15
1. Als Umstände, die für eine besondere Gefährdung der ausreichenden Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen sprechen, kommen in Anlehnung an die Aufzählung in § 556d Abs. 2 Satz 3 BGB insbesondere in Betracht, dass die Kaufpreise und Mieten deutlich stärker steigen als im bundesweiten Durchschnitt, die durchschnittliche Mietbelastung der Haushalte den bundesweiten Durchschnitt deutlich übersteigt, die Wohnbevölkerung wächst, ohne dass durch Neubautätigkeit insoweit erforderlicher Wohnraum geschaffen wird sowie geringer Leerstand bei großer Nachfrage besteht.*)
2. Bei der Stadt Freiburg im Breisgau handelt es sich um eine Gemeinde mit Wohnraummangel, das heißt um eine Gemeinde, in der die Versorgung der Bevölkerung mit ausreichendem Wohnraum zu angemessenen Bedingungen besonders gefährdet ist.*)
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Online seit 2015
IMRRS 2015, 1486
Grundbuchrecht
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 11.08.2014 - 11 Wx 118/13
1. Im Aufgebotsverfahren nach § 927 Abs. 1 BGB ist von einer fehlenden Eigentümereintragung auch dann auszugehen, wenn zwar ein Eigentümer vermerkt ist, die Eintragung sich im Aufgebotsverfahren aber als falsch erweist (Im Anschluss an OLG Schleswig, SchlHA 1954, 52; LG Bielefeld, RdL 1960, 185).*)
2. Der im Güterbuch enthaltene Begriff "Erdengerechtsame" verweist nicht auf das Eigentum an den in Rede stehenden Grundstücken, sondern lediglich auf das verdinglichte Recht, diese Grundstücke zur Entnahme von Erdmaterial zu nutzen.
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IMRRS 2015, 1528
Zwangsvollstreckung
BGH, Beschluss vom 19.11.2015 - V ZB 202/14
Bei der Vollstreckung in das Grundstück einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts gelten die (noch) im Grundbuch eingetragenen (bisherigen) Gesellschafter grundsätzlich auch dann in entsprechender Anwendung von § 1148 Satz 1, § 1192 Abs. 1 BGB als Gesellschafter der Schuldnerin, wenn diese durch den Tod eines eingetragenen Gesellschafters aufgelöst worden ist.
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