Immobilien- und Mietrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
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IMRRS 2015, 1492
Immobilien
OLG München, Beschluss vom 28.10.2015 - 20 U 4044/14
1. Wird die Frage nach dem Vorhandensein einer Drainage wahrheitswidrig bejaht, so liegt eine arglistige Täuschung vor.
2. Der Verkäufer muss auch ungefragt Auskunft darüber erteilen, dass rostige Stahlträger nur überstrichen sind, da starker Rostbefall an tragenden Teilen das Entstehen bestimmter Mängel, nämlich Einbußen in der Tragfähigkeit der Decke, zur Folge haben kann.
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IMRRS 2015, 1491
Grundbuchrecht
OLG Frankfurt, Beschluss vom 25.06.2015 - 20 W 54/15
Ein mangels Antrages und Bewilligung bei dem Verkauf einer Eigentumswohnung durch den teilenden Eigentümer nicht zugeordnetes Sondernutzungsrecht kann nach dem Verkauf der letzten Einheit nicht im Wege der Grundbuchberichtigung nach § 22 GBO wegen Unrichtigkeit nachträglich im Grundbuch eingetragen werden.*)
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IMRRS 2015, 1480
Immobilien
VG Berlin, Urteil vom 20.05.2015 - 13 K 289.14
1. Existieren zahlreiche, verschieden genutzte und bebaute Grundstücke, denen bisher nur pauschal wenige (hier: 3) Grundstücksnummern zugewiesen wurden, so müssen diese entsprechend umnummeriert werden, damit eine eindeutige Identifizierung der Grundstücke möglich ist.
2. Dabei handelt es sich um eine ordnungsbehördliche Handlungspflicht, die Behörde hat keinen Ermessensspielraum.
3. Es gibt keinen "Bestandschutz" für die vorherige Nummerierung.
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IMRRS 2015, 1440
Steuerrecht
EuGH, Urteil vom 02.07.2015 - Rs. C-209/14
1. Art. 2 Abs. 1, Art. 14 und Art. 24 Abs. 1 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem sind dahin auszulegen, dass, wenn ein Leasingvertrag über eine Immobilie vorsieht, dass das Eigentum an der Immobilie am Ende der Vertragslaufzeit auf den Leasingnehmer übertragen wird oder dass der Leasingnehmer über wesentliche Elemente des Eigentums an dieser Immobilie verfügt, insbesondere, dass die mit dem rechtlichen Eigentum an der Immobilie verbundenen Chancen und Risiken zum überwiegenden Teil auf ihn übertragen werden und die abgezinste Summe der Leasingraten praktisch dem Verkehrswert des Gegenstands entspricht, der aus einem solchen Vertrag resultierende Umsatz mit dem Erwerb eines Investitionsguts gleichzusetzen ist.*)
2. Art. 90 Abs. 1 der Richtlinie 2006/112 ist dahin auszulegen, dass er es einem Steuerpflichtigen nicht erlaubt, seine Besteuerungsgrundlage zu vermindern, wenn er alle Zahlungen für die von ihm erbrachte Leistung tatsächlich erhalten hat oder wenn der Vertragspartner, ohne dass der Vertrag aufgelöst oder annulliert worden wäre, ihm den vereinbarten Preis nicht mehr schuldet.*)
3. Der Grundsatz der Steuerneutralität ist dahin auszulegen, dass es mit ihm vereinbar ist, dass zum einen eine Leasingleistung, die sich auf Immobilien bezieht, und zum anderen der Verkauf dieser Immobilien an einen am Leasingvertrag nicht beteiligten Dritten im Hinblick auf die Mehrwertsteuer einer getrennten Besteuerung unterliegen, sofern diese Umsätze nicht als eine einheitliche Leistung angesehen werden können, was zu beurteilen Sache des vorlegenden Gerichts ist.*)
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IMRRS 2015, 1438
Öffentliches Recht
OVG Niedersachsen, Beschluss vom 01.12.2015 - 11 ME 230/15
1. Zu der Frage, ob der Gesetzgeber bei einer Ausgangslage, in der sich in einer Mehrzahl von Fällen eine Notlage bei der Beschaffung von menschenwürdigen Unterkünften für Flüchtlinge abzeichnet, verpflichtet ist, die Befugnis zur Beschlagnahme privaten Eigentums für die Flüchtlingsunterbringung hinsichtlich der Eingriffsvoraussetzungen im Einzelnen zu regeln (hier offen gelassen).*)
2. An die Zulässigkeit einer auf die Generalklausel des § 11 SOG-Nds gestützten Beschlagnahme privater Unterkünfte zur Unterbringung von Flüchtlingen, denen unmittelbar eine Obdachlosigkeit droht, sind wegen des damit verbundenen Eingriffs in das Eigentumsrecht des Grundstückseigentümers hohe Anforderungen zu stellen. Die zuständige Ordnungsbehörde muss darlegen, dass ihr zur Abwendung der Obdachlosigkeit zum einen keine eigenen menschenwürdigen Unterkünfte zur Verfügung stehen und ihr zum anderen auch die Beschaffung geeigneter anderer Unterkünfte bei Dritten auf freiwilliger Basis nicht möglich ist.*)
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IMRRS 2015, 1439
Bankrecht
LG Karlsruhe, Urteil vom 09.10.2015 - 7 O 126/15
Der Bausparkasse steht ein Recht zur Kündigung eines Bausparvertrags aus § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB nicht zu, solange das Bauspardarlehen nicht zugeteilt und die vereinbarte Bausparsumme nicht vollständig angespart wurde. Da die Bausparkasse während der Ansparphase des Bausparvertrags eine Doppelrolle als Darlehensnehmerin und Darlehensgeberin innehat, ist der Anwendungsbereich von § 489 BGB nicht eröffnet.*)
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IMRRS 2015, 1424
Gesellschaftsrecht
OLG München, Urteil vom 14.10.2015 - 7 U 995/15
1. Sind nach Satzung, Nutzungsverträgen und gelebter Praxis die Sphären der Mitgliedschaft in einer Genossenschaft einerseits und der Nutzung an Genossenschaftswohnungen andererseits nur lose miteinander verknüpft, kann ein Genosse wegen Nichtnutzung der ihm überlassenen Genossenschaftswohnung nicht aus der Genossenschaft ausgeschlossen werden. Der Genossenschaft ist es vielmehr zuzumuten, den Weg zur Beendigung des Nutzungsverhältnisses nach den Regelungen des Nutzungsvertrags und der gesetzlichen Bestimmungen zu gehen.*)
2. Eine Regelung in der Satzung der Genossenschaft, wonach ein Ausschließungsgrund vorliegt, wenn ein Mitglied der Genossenschaft unbekannt verzogen oder sein Aufenthalt länger als ein Jahr unbekannt ist, rechtfertigt den Ausschluss auch dann, wenn der einzelne Genosse (über Dritte) erreichbar ist.*)
3. Im Lichte der §§ 30 ff GenG, wonach die Genossenschaften eine Mitgliederliste mit aktueller Anschrift der Mitglieder zu führen haben, Dritten ein Einsichtsrecht zusteht und dem Register zumindest ein beschränkt öffentlicher Charakter zukommt, und im Hinblick auf das entsprechend zu wertende Personengesellschaftsrecht, in dem jedem Gesellschafter das Recht auf Kenntnis seiner Mitgesellschafter zusteht, besteht auch wegen der persönlichen Verbundenheit der einzelnen Genossen ein Anspruch der Genossenschaft gegen den einzelnen Genossen auf Nennung der aktuellen Anschrift.*)
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IMRRS 2015, 1423
Immobilien
OLG Brandenburg, Urteil vom 07.10.2015 - 7 U 94/14
1. Ein Unternehmen, das die städtische Trinkwasserversorgung erbringt, hat bei seiner Tarifgestaltung die im kommunalen Abgabenrecht geltenden Grundsätze der Kostendeckung, Äquivalenz und Gleichbehandlung anzuwenden.*)
2. Bei der Bemessung des Grundpreises kann grundsätzlich auf die Anzahl der Wohneinheiten abgestellt werden. Wird der Wohneinheitenmaßstab aber in einer Weise mit dem Maßstab der Wasserzählergröße kombiniert, die zu einer unrealistischen Gewichtung des Gezählten führt, ist diese Regelung rechtswidrig (Anschluss an OVG Berlin-Brandenburg, 9 A 7.10) und entspricht nicht der Billigkeit im Sinne des § 315 BGB.*)
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IMRRS 2015, 1404
Immobilien
LG Mannheim, Urteil vom 02.06.2015 - 11 O 103/14
Die Vornahme eines Vorwegabzugs für nicht umlagefähige Verwaltungs- und Instandhaltungskosten in Höhe von pauschal 10%, ohne Ermittlung einer belastbaren Schätzgrundlage für diesen Abzug, stellt eine Pflichtverletzung im Rahmen eines Immobilienmanagementvertrags dar.
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IMRRS 2015, 1395
Notare
OLG Hamm, Beschluss vom 25.09.2015 - 15 W 74/15
1. Dient ein Vorkaufsrecht, das sich eine Gemeinde in einem Kaufvertrag an einen privilegierten Bauwilligen vorbehält, der Sicherung der Verpflichtung des Käufers, innerhalb eines bestimmten Zeitraumes über das Grundstück nicht zu verfügen, so handelt es sich um denselben Beurkundungsgegenstand.*)
2. Ein gesonderter Wertansatz für das Vorkaufsrecht scheidet dann aus.*)
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IMRRS 2015, 1479
Öffentliches Baurecht
VGH Bayern, Beschluss vom 19.10.2015 - 2 CS 15.1866
1. Eine zweigruppige Kinderkrippe mit 24 Betreuungsplätzen ist in einem (faktischen) reinen Wohngebiet regelmäßig allgemein zulässig, da sie gebietsverträglich ist und den Bedürfnissen der Bewohner des Gebiets dienen wird.
2. Eine solche Kinderkrippe kann im Einzelfall wegen eines Verstoßes gegen das Gebot der Rücksichtnahme unzulässig sein, wenn der durch das Vorhaben ausgelöste und diesem zuzurechnende Fahrzeugverkehr im Hinblick auf die Lärmbelästigung oder den hierdurch bewirkten Park- oder Parksuchverkehr ein Ausmaß erreicht, das eine unzumutbare und damit rücksichtslose Beeinträchtigung zur Folge hat (hier verneint).
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IMRRS 2015, 1377
Grundbuchrecht
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 07.10.2015 - 3 Wx 179/15
Zum presserechtlichen Interesse publizistisch tätiger Medien ("gemeinnütziges Recherchezentrum im deutschsprachigen Raum") auf Einsicht in das Grundbuch und die Grundakten (hier bejaht hinsichtlich der eine Veröffentlichung vorbereitenden Recherche, ob eine örtliche Sparkasse über ihre Tochtergesellschaften - aktuelle bzw. frühere Grundstückseigentümer - selbst als Unternehmer im Grundstücksgeschäft tätig gewesen und in Folge einer Überbewertung der Immobilien ein öffentliche Belange tangierendes, sachfremdes Risiko eingegangen ist).*)
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IMRRS 2015, 1375
Zwangsvollstreckung
OVG Sachsen, Urteil vom 26.06.2015 - 5 A 706/13
Eine verrentete Beitragsschuld ist bei der Zwangsversteigerung höchstens mit der laufenden Rate und den Raten für die beiden zurückliegenden Jahre zum geringsten Gebot anzumelden, wenn ein Grundschuld- oder Hypothekengläubiger die Vollstreckung betreibt. Künftige Raten sind beim geringsten Gebot nicht zu berücksichtigen und erlöschen mithin auch nicht durch den Zuschlag. Für sie haftet der Erwerber mit dem erworbenen Grundstück unabhängig von der Zwangsversteigerung.)*
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IMRRS 2015, 1373
Grundbuchrecht
OLG München, Beschluss vom 25.09.2015 - 34 Wx 121/15
Kann wegen auf Tatsachen begründeter Umstände derzeit nicht mit der erforderlichen Sicherheit die Möglichkeit ausgeschlossen werden, dass die nicht durch Kaufvertrag erfolgte Übertragung der Eigentümerstellung den Teilakt eines zeitlich gestreckten Umgehungsgeschäfts darstellt, welches nach der erstrebten Löschung des Vorkaufsrechts im Grundbuch auf der Grundlage erst dann abzuschließender Rechtsgeschäfte vollendet werden soll, so hat eine Löschung ohne Bewilligung des Vorkaufsberechtigten zu unterbleiben.*)
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IMRRS 2015, 1363
Grundbuchrecht
OLG München, Beschluss vom 28.09.2015 - 34 Wx 84/14
Sollen Sondernutzungsrechte im Fall der Vorratsteilung aufschiebend bedingt durch eine spätere Zuordnungserklärung des Verwalters begründet werden, müssen die Grundstücksflächen, von deren Mitgebrauch die späteren Wohnungseigentümer durch das Sondernutzungsrecht ausgeschlossen werden, in der zu den Grundakten gelangten Teilungserklärung oder den dieser beigelegten Plänen hinreichend bestimmt bezeichnet sein.*)
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IMRRS 2015, 1358
Immobilien
BGH, Urteil vom 02.10.2015 - V ZR 307/13
1. Ein Kaufvertrag, mit dem eine Gemeinde ein Grundstück unter der aufschiebenden Bedingung verkauft, dass ein Bebauungsplan mit einem bestimmten Inhalt zustande kommt, verstößt nicht gegen das Koppelungsverbot des § 1 Abs. 3 Satz 2 BauGB.*)
2. Der Käufer kann sich von einem in dieser Weise aufschiebend bedingten Vertrag lösen, wenn ihm ein Zuwarten auf das Gelingen der Bauleitplanung unzumutbar geworden ist.*)
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IMRRS 2015, 1333
Grundbuchrecht
OLG München, Beschluss vom 08.10.2015 - 34 Wx 289/15
Soll im Rahmen einer Grundstücksveräußerung die Zustimmung des Eigentümers zur Löschung eines Gesamtgrundpfandrechts alle Grundstücke umfassen, an denen das Recht lastet, so muss dies in so eindeutiger Weise geschehen, dass kein Zweifel bestehen bleibt, es könne nur die Löschung der Belastung an dem veräußerten Grundstück gemeint sein (Bestätigung von Senat vom 26.11.2007, 34 Wx 119/07).*)
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IMRRS 2015, 1334
Grundbuchrecht
OLG München, Beschluss vom 30.09.2015 - 34 Wx 280/15
Beantragt der Gläubiger wegen einer Arrestforderung die Eintragung einer Sicherungshypothek auf mehreren Grundstücken des Arrestschuldners, so ist der Eintragungsantrag zurückzuweisen, wenn es der Gläubiger innerhalb der für die Vollziehung des Arrestbeschlusses geltenden Frist unterlässt, die Forderung betragsmäßig auf die einzelnen Grundstücke des Schuldners zu verteilen und seinen Eintragungsantrag innerhalb der Vollziehungsfrist entsprechend zu ergänzen.*)
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IMRRS 2015, 1327
Grundbuchrecht
OLG München, Beschluss vom 08.10.2015 - 34 Wx 297/15
Auch für den Vollstreckungsbescheid gilt, dass er als für das Grundbuchverfahren tauglicher Titel das Gemeinschaftsverhältnis mehrerer Gläubiger hinreichend bestimmt bezeichnen muss. Ohne ausdrückliche Angabe zum Gemeinschaftsverhältnis im Titel hat das Grundbuchamt vor dem Erlass einer Zwischenverfügung zu prüfen, ob sich dieses durch Auslegung unzweideutig ermitteln lässt.*)
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IMRRS 2015, 1325
Grundbuchrecht
OLG München, Beschluss vom 30.09.2015 - 34 Wx 293/15
1. Zu den formellen und materiellen Voraussetzungen für die Abhängigmachung einer Grundbucheintragung von der Zahlung eines Vorschusses.*)
2. Die Vermutungswirkung des § 15 Abs. 2 GBO gilt auch für Notariatsverwalter und Amtsnachfolger. Sie ist widerlegbar, jedoch nicht deshalb widerlegt, weil der im Beurkundungstermin als gesetzlicher Vertreter der Partei aufgetretene Geschäftsführer in der Zwischenzeit wieder ausgeschieden ist.*)
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IMRRS 2015, 1311
Nachbarrecht
AG Brandenburg, Urteil vom 05.08.2015 - 34 C 93/12
1. Ein mobiler Elektro-Weide-Zaun ist keine "Einfriedung" iS des Nachbarrechts.*)
2. Zur Frage inwieweit eine Einfriedungs-Pflicht des Grundstücksnachbarn gem. dem Landes-Nachbarrecht iVm Art. 124 EGBGB besteht, wenn das Grundstück zugleich teilweise ein Teil der "freien Landschaft" iSd § 59 BNatScHG iVm den Ausführungsgesetzen der jeweiligen Bundesländer ist.*)
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IMRRS 2015, 1309
Nachbarrecht
AG Siegburg, Urteil vom 19.02.2015 - 118 C 97/13
Wird ein Rasenroboter nur in der Zeit zwischen 07:00 und 20:00 Uhr betrieben und unterschreiten die Betriebsgeräusche die TA Lärm deutlich, liegt keine wesentliche Geräuschbelastung vor. Ein Nachbar muss somit auch einen Dauerbetrieb des Rasenroboters dulden, vor allem, wenn sogar die Mittagsruhezeiten eingehalten werden.
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IMRRS 2015, 1294
Verkehrssicherungspflicht
OLG Koblenz, Urteil vom 02.10.2014 - 1 U 210/14
Häufig beschtittene verkehrswichtige Fußgängerbereiche müssen ausreichend vom Schnee geräumt sein. Der Verkehrssicherungspflichtige ist jedoch nicht verpflichtet, Alternativwege zu schaffen, insbesondere nicht solche, die eine möglichst schnelle Fortbewegung sicherstellen.
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IMRRS 2015, 1270
Versicherungsrecht
LG Dortmund, Urteil vom 02.09.2015 - 2 O 240/11
Die Regelung in § 8 Nr. 2 b VHB 2000, wonach nur Schäden versichert sind, die dadurch entstehen, dass der Sturm Gebäudeteile, Bäume oder andere Gegenstände auf versicherte Sachen wirft, setzt keine unmittelbare Sturmeinwirkung voraus. Es genügt, wenn der Sturm die Ursache dafür ist, dass Bäume auf oder gegen das versicherte Gebäude fallen.
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IMRRS 2015, 1265
Nachbarrecht
OLG Koblenz, Urteil vom 07.07.2015 - 3 U 1468/14
1. Bei unentgeltlicher Hilfeleistung im Rahmen eines Gefälligkeitsverhältnisses kommt dem Gefälligen eine Begrenzung der Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zugute, wenn es sich um eine typisch alltägliche und unentgeltliche Gefälligkeit unter Nachbarn handelt (hier: Wässern des Gartens) und ein Schaden im Zusammenhang mit den bei der Ausübung der Gefälligkeit eigentümlichen Gefahren entsteht, der durch eine Versicherung des Geschädigten abgedeckt ist. Das gilt unabhängig davon, ob der Schädiger über eine Privathaftpflichtversicherung verfügt (so auch OLG Celle, vom 03.04.2014 - 5 U 168/13, IBR 2014, 734).*)
2. Der Gefällige handelt nicht grob fahrlässig, wenn er nach dem Wässern des Gartens seines Nachbarn mit einem an der Außenzapfstelle des nachbarlichen Hauses montierten Wasserschlauch nur die am Schlauch befindliche Spritze zudreht, ohne die Wasserzufuhr abzustellen. Er muss nicht damit rechnen, dass nach einem Lösen des unter Wasserdruck stehenden Schlauchs aus der Spritze Leitungswasser in das Gebäude des Nachbarn eindringt und zu Beschädigungen im Untergeschoss führt.*)
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IMRRS 2015, 1259
Steuerrecht
BFH, Urteil vom 13.01.2015 - IX R 13/14
Einnahmen aus außerhalb der Veräußerungsfrist getätigten Finanztermingeschäften i.S. des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 EStG a.F. sind einkommensteuerrechtlich mit Blick auf § 23 Abs. 2 Satz 1 EStG nicht schon deshalb den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung zuzurechnen, weil die den Einnahmen zu Grunde liegenden Geschäfte ursprünglich der Absicherung des Risikos steigender Zinsen im Zusammenhang mit der Finanzierung von Anschaffungskosten fremdvermieteter Immobilienobjekte dienten.*)
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IMRRS 2015, 1260
Steuerrecht
BVerfG, Beschluss vom 24.03.2015 - 1 BvR 2880/11
Es ist mit dem allgemeinen Gleichheitssatz vereinbar, dass der Erwerb von Grundeigentum anlässlich einer amtlichen Umlegung nach den §§ 45 ff BauGB von der Grunderwerbsteuer ausgenommen, der Übergang von Grundeigentum im Rahmen einer freiwilligen Baulandumlegung hingegen grunderwerbsteuerpflichtig ist.*)
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IMRRS 2015, 1235
Öffentliches Recht
VG Lüneburg, Beschluss vom 09.10.2015 - 5 B 98/15
Die Beschlagnahme eines privaten Grundstücks zur Unterbringung von Flüchtlingen auf Grundlage der polizeirechtlichen Generalklausel ist nur als ultima ratio möglich (hier verneint).*)
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IMRRS 2015, 1220
Immobilien
BGH, Beschluss vom 22.07.2015 - V ZR 245/14
Das Verhalten des Maklers muss sich der Verkäufer zurechnen lassen, wenn der Makler mit Wissen und Wollen des Verkäufers als dessen Repräsentant aufgetreten und im Rahmen der Erfüllung von Aufgaben (hier: Aufklärung über Feuchtigkeitsschäden) tätig geworden ist, die typischerweise ihm obliegen.
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IMRRS 2015, 1477
Öffentliches Baurecht
OVG Niedersachsen, Beschluss vom 11.09.2015 - 1 ME 118/15
1. Eine Nutzungsuntersagung für vermietete Räume ist unter dem Gesichtspunkt der effektiven Gefahrenabwehr jedenfalls dann regelmäßig an den unmittelbaren Nutzer, das heißt den Mieter bzw. Pächter zu richten ist, wenn nicht nur eine künftige Vermietung, sondern auch die gegenwärtige Nutzung unterbunden werden soll.*)
2. Eine Inanspruchnahme des Eigentümers gemäß § 56 Satz 1 NBauO ist aber dann möglich, wenn die unmittelbaren Nutzer der Räume ständig wechseln bzw. die einzelnen Nutzer der Bauaufsichtsbehörde unbekannt bleiben (im Anschluss an Senat, Beschluss vom 24.06.2013 - 1 ME 52/13 -, n. v.; Beschluss vom 28.08.2014 - 1 ME 91/14 -, n. v.).*)
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IMRRS 2015, 1200
Immobilien
BGH, Beschluss vom 23.07.2015 - V ZB 1/14
Der gutgläubig lastenfreie Erwerb eines Miteigentumsanteils oder einer Wohnungs- bzw. Teileigentumseinheit erstreckt sich auch auf nicht eingetragene, jedoch eintragungsbedürftige Dienstbarkeiten am Grundstück. Nicht gebuchte Dienstbarkeiten, welche an einzelnen Miteigentumsanteilen nicht fortbestehen können, erlöschen dann insgesamt und damit auch im Verhältnis zu den anderen Miteigentümern bzw. Wohnungs- oder Teileigentümern.*)
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IMRRS 2015, 1197
Immobilien
OLG Frankfurt, Urteil vom 16.07.2015 - 3 U 189/14
1. Nachzahlungsklauseln in einem Grundstückskaufvertrag für den Fall der Nichterfüllung der Auflagen für die verbilligte Veräußerung benachteiligen grundsätzlich nicht unangemessen den Vertragspartner. Insbesondere der Einwand, der vereinbarte Verwendungszweck sei städtebaulich nicht erforderlich und sehr kostenintensiv, steht dem Käufer nicht zu.
2. Solche Nachzahlungsansprüchen stellen auch keine Vertragsstrafen dar, da sie lediglich der Wiederherstellung des Äquivalents von Leistung und Gegenleistung nach Nichterfüllung der Auflagen dienen.
3. Unberührt hiervon bleibt eine Überprüfung der Einhaltung der Regeln über die Ermessensausübung.
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IMRRS 2015, 1192
Wohnungseigentum
KG, Beschluss vom 19.08.2015 - 1 W 765/15
An einem auf das Nachbargrundstück hinübergebauten Gebäude kann ohne Zustimmung des Nachbareigentümers Wohnungseigentum begründet werden, wenn nachgewiesen ist, dass der Überbau nach Erstellung des Gebäudes durch Teilung des Grundstücks entstanden ist, und nach Lage und Umfang der maßgebende Teil des Gebäudes so eindeutig auf dem aufzuteilenden Grundstück liegt, dass ausgeschlossen werden kann, dass der Überbau nach der wirtschaftlichen Bedeutung den maßgebenden Teil darstellt.*)
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IMRRS 2015, 1185
Immobilien
LG Potsdam, Beschluss vom 02.06.2015 - 24 Qs 110/14
In der Graffiti-Szene gilt die Regel, dass ein Tag-Schriftzug nur von einem Graffiti-Sprüher benutzt wird und daher individuell zugeordnet werden kann.
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IMRRS 2015, 1163
Grundbuchrecht
OLG München, Beschluss vom 04.08.2015 - 34 Wx 117/15
1. Berichtigungsbewilligung und Unrichtigkeitsnachweis führen mit unterschiedlichen Mitteln zur bezeichneten Berichtigung des Grundbuchs. Trotz unterschiedlicher Voraussetzungen und Anforderungen liegt ein einheitlicher Verfahrensgegenstand vor, den Grundbuchamt wie Beschwerdegericht in jeder Richtung zu würdigen haben.*)
2. Ist in dem der Berichtigungsbewilligung stattgebenden Urteil dargelegt, dass der eingetragene Eigentümer (der Beklagte) vom ursprünglich eingetragenen Erblasser nicht wirksam erworben hat, der Grundbesitz vielmehr aufgrund gesetzlicher Erbfolge dem Kläger (in Gesamthand mit seinen Miterben) zusteht, ist ein Nachweis für die behauptete Erbfolge entbehrlich (Anschluss an BayObLG vom 16.5.1934, BayObLGZ 1934, 179).*)
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IMRRS 2015, 1180
Immobilien
BGH, Urteil vom 10.07.2015 - V ZR 229/14
Der Entzug von Luft und Licht durch Anpflanzungen auf dem Nachbargrundstück stellt keine Einwirkung im Sinne von § 906 BGB dar.*)
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IMRRS 2015, 1154
Grundbuchrecht
OLG München, Beschluss vom 08.09.2015 - 34 Wx 237/15
1. Zum Rechtsschutz im Grundbuchverfahren, wenn eine Zwangshypothek aufgrund Ersuchens einer Behörde (Finanzamt) eingetragen worden ist.*)
2. Nach Eintragung einer Zwangssicherungshypothek auf Ersuchen des Finanzamts kommt im Beschwerdeverfahren die Anordnung einer Maßnahme nach § 53 Abs. 1 GBO auch dann nicht in Betracht, wenn der Schuldner belegt, dass ihm schon vor der Antragstellung Vollstreckungsaufschub gewährt worden ist.*)
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IMRRS 2015, 1126
Grundbuchrecht
KG, Beschluss vom 20.01.2015 - 1 W 560/14
Die nur öffentlich beglaubigte Erklärung einer Person, die sowohl den Veräußerer als auch den Erwerber bei der Einigung über den Eigentumsübergang vertritt, genügt den Formerfordernissen des § 925 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht.*)
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IMRRS 2015, 1120
Immobilien
OLG München, Urteil vom 26.06.2015 - 8 U 907/15
1. Eine Wasserleitung, die ein Wohn- und Geschäftshaus mit Frischwasser versorgt, ist eine gemeinschaftliche Anlage und Einrichtung, für deren Unterhaltung der Eigentümer und nicht der Inhaber eines Wohnungsrechts verantwortlich ist.
2. Wird die Wiederherstellung der Frischwasserversorgung unterlassen, so ist der Inhaber des Wohnrechts berechtigt, Ersatzwohnraum anzumieten und Erstattung der Maklerkosten zu verlangen.
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IMRRS 2015, 1117
Bauträger
OLG Düsseldorf, Urteil vom 05.05.2015 - 24 U 92/14
1. Gewährleistungsansprüche richten sich bei Veräußerung eines mit Mängeln behafteten Altbaus auch nach Werkvertragsrecht, wenn der Veräußerer vertraglich Bauleistungen übernommen hat, die nach Umfang und Bedeutung Neubauarbeiten nicht vergleichbar sind. Voraussetzung dafür ist indes, dass die Mängel den vom Veräußerer erbrachten Bauleistungen anhaften.*)
2. Auch in einem solchen Fall ist ein formelhafter Ausschluss der Gewährleistung in einem notariellen Individualvertrag gemäß § 242 BGB unwirksam, wenn die Freizeichnung nicht mit dem Erwerber unter ausführlicher Belehrung über die einschneidenden Rechtsfolgen eingehend erörtert worden ist.*)
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IMRRS 2015, 1557
Öffentliches Baurecht
OVG Niedersachsen, Beschluss vom 11.05.2015 - 1 ME 31/15
1. Die Anordnung der sofortigen Vollziehbarkeit einer bauaufsichtlichen Nutzungsuntersagung kann mit der formellen Ordnungsfunktion des öffentlichen Baurechts begründet werden.*)
2. Stützt die Bauaufsichtsbehörde ein Nutzungsverbot - jeweils tragend - sowohl auf die formelle als auch auf die materielle Illegalität der Nutzung bzw. der baulichen Anlage, unterstellt sie diese zweifache Begründung auch dem gerichtlichen Programm der Überprüfung der Ermessensentscheidung. Ein solcher Fall einer doppelten Begründung liegt allerdings nicht schon dann vor, wenn die Bauaufsichtsbehörde materielle Gesichtspunkte in ihrer Verfügung erwähnt. Nur dann, wenn die Behörde ihr Einschreiten erkennbar (auch) von der materiellen Baurechtswidrigkeit des Vorhabens abhängig macht, sie also jedenfalls implizit zu erkennen gibt, dass die formelle Baurechtswidrigkeit allein aus ihrer Sicht ein Einschreiten nicht erfordert hätte, unterstellt sie damit auch die materielle Baurechtswidrigkeit der gerichtlichen Kontrolle.*)
3. Bei einer einfach ausgestatteten und räumlich beengten Unterkunft für Monteure mit Ein- und Mehrbettzimmern sowie Gemeinschaftsbädern und -küchen ohne sonstige Aufenthaltsräume handelt es sich nicht um eine Wohnnutzung i. S. der §§ 3, 4 BauNVO.*)
4. Ob ein Beherbergungsbetrieb als klein i. S. von § 3 Abs. 3 Nr. 1 BauNVO anzusehen ist, richtet sich danach, ob sich der Betrieb nach Erscheinungsform, Betriebsform und Betriebsführung sowie unter Berücksichtigung der Zahl der Benutzer unauffällig in das Gebiet einordnet, wobei dem Gesichtspunkt des Schutzes der Wohnruhe besondere Bedeutung zukommt. Von maßgeblicher Bedeutung sind die konkreten Eigenschaften des Baugebiets sowie die Störungsintensität der Nutzung.*)
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IMRRS 2015, 1100
Grundbuchrecht
KG, Beschluss vom 02.07.2015 - 1 W 558/14
Die zur Umwandlung von Teileigentum in Wohnungseigentum erforderliche Bewilligung muss in einem erkennbaren Zusammenhang zu der ebenfalls vorzulegenden neuen Abgeschlossenheitsbescheinigung stehen (Fortführung von Senat, Beschluss vom 23.04.2013 - 1 W 343/12, IMR 2013, 383). Ein solcher Zusammenhang besteht nicht bei nachträglicher Vorlage einer Abgeschlossenheitsbescheinigung, wenn in der Bewilligung auf eine andere Bescheinigung Bezug genommen wird, die von der Grundbucheintragung abweichende Abgrenzungen des Sondereigentums von dem Gemeinschaftseigentums ausweist.*)
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IMRRS 2015, 1090
Immobilien
BGH, Urteil vom 24.07.2015 - V ZR 145/14
1. Rechte auf Minderung und "kleinen" Schadensersatz wegen behebbarer Mängel am Gemeinschaftseigentum sind bei dem nach Werkvertragsrecht zu beurteilenden Erwerb einer neu errichteten Wohnung vom Bauträger als gemeinschaftsbezogen zu qualifizieren.
2. Allein nach Kaufrecht zu beurteilende Ansprüche auf Minderung und "kleinen" Schadensersatz fallen jedenfalls dann nicht in den Anwendungsbereich des § 10 Abs. 6 Satz 3 Hs. 1 WEG, wenn eine gebrauchte Eigentumswohnung unter Ausschluss der Haftung für Sachmängel verkauft und eine Beschaffenheitsgarantie nicht vereinbart worden ist.
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IMRRS 2015, 1104
Verkehrssicherungspflicht
KG, Urteil vom 02.06.2015 - 7 U 102/14
Ein Anlieger, der überhaupt nicht geräumt und gestreut hat, kann nicht verlangen, so behandelt zu werden, als sei seine Streupflicht auf einen Teil des Gehwegs beschränkt. Kein Mitverschulden des Gestürzten.*)
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IMRRS 2015, 1059
Immobilien
OLG Saarbrücken, Urteil vom 17.06.2015 - 2 U 84/13
Das arglistige Verschweigen eines Sachmangels durch einen Mitverkäufer hindert denjenigen Verkäufer, der selbst nicht arglistig gehandelt hat und der sich die Arglist des Mitverkäufers auch nicht gemäß § 166 BGB zurechnen lassen muss, grundsätzlich nicht daran, sich gegenüber dem Käufer auf einen vereinbarten Gewährleistungsausschluss zu berufen.*)
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IMRRS 2015, 1054
Immobilien
AG Pankow/Weißensee, Urteil vom 19.08.2015 - 7 C 98/15
1. Wird ein Altkleidercontainer ohne die Zustimmung des Eigentümers (versehentlich) auf dessen Grundstück aufgestellt und wird der Container auch nach einer entsprechenden Aufforderung nicht entfernt, steht dem Eigentümer ein Anspruch auf Nutzungsentgelt zu.
2. Die Höhe des Nutzungsentgelts richtet sich nach der üblichen Miete.
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IMRRS 2015, 1051
Immobilien
BGH, Urteil vom 17.07.2015 - V ZR 84/14
1. Bauliche Investitionen des Verfügungsberechtigten zur Wohnraummodernisierung im Sinne des § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe c InVorG sind - auch wenn sie anlässlich gebotener Instandsetzungen erfolgten - keine zur Erhaltung und Bewirtschaftung des Vermögensgegenstands erforderlichen Maßnahmen im Sinne des § 3 Abs. 3 Satz 2 Buchstabe b VermG.*)
2. Macht der Verfügungsberechtigte den Anspruch nach § 3 Abs. 3 Satz 4 VermG gegen den Berechtigten geltend, muss er sich auch die Mieten aus der Zeit vom 03.10.1990 bis zum 30.06.1994 anrechnen lassen.*)
3. Der Verfügungsberechtigte kann gegenüber dem Anspruch des Berechtigten auf Herausgabe der Mieten nicht mit pauschalierten Verwaltungskosten (§ 26 Abs. 2 II. BV) für leer stehende Wohnungen aufrechnen.*)
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IMRRS 2015, 1262
Immobilien
BGH, Urteil vom 08.07.2015 - VIII ZR 106/14
1. Ein Wasserversorgungsunternehmen, das in seinem Versorgungsgebiet die Anschlussnehmer auf privatrechtlicher Grundlage versorgt, kann bei seiner Tarifgestaltung für die Lieferung von Trinkwasser neben verbrauchsabhängigen Entgelten zugleich verbrauchsunabhängige Grundpreise zur Abgeltung der durch das Bereitstellen und ständige Vorhalten der Versorgungseinrichtungen entstehenden verbrauchsunabhängigen Betriebskosten in Ansatz bringen (Bestätigung der Senatsurteile vom 20. Mai 2015 - VIII ZR 136/14 und VIII ZR 164/14).*)
2. Es ist auch nicht unbillig im Sinne von § 315 BGB, wenn das Versorgungsunternehmen in Abkehr von einer ursprünglichen Grundpreisbemessung nach Zählergröße den Grundpreis nach Nutzergruppen bestimmt und dabei zwischen einem (privaten) Haushaltsbedarf und einem Bedarf für gewerbliche, berufliche oder sonstige Zwecke differenziert. Ebenso wenig ist es unbillig, wenn das Versorgungsunternehmen bei dem Bedarf für gewerbliche Zwecke nicht noch zusätzlich nach der Größe des an die Wasserversorgung angeschlossenen Gewerbes unterscheidet und für diese Nutzergruppe keine weiteren Untergruppen bildet, sofern einem besonders großen Vorhaltebedarf in anderer Weise Rechnung getragen ist.*)
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IMRRS 2015, 1021
Immobilien
KG, Urteil vom 26.02.2015 - 2 U 60/09
Ist im Gesellschaftsvertrag einer GmbH für den Fall des Ausscheidens eines Gesellschafters festgelegt, dass zum Gesellschaftsvermögen gehörende Grundstücke in der Abfindungsbilanz auf der Basis des Verkehrswerts zu bewerten sind und ein Firmenwert nicht in Ansatz zu bringen ist, und hat die Gesellschaft ihre Immobilien wenige Monate nach dem relevanten Bewertungsstichtag veräußert, so ist als "Verkehrswert" grundsätzlich der tatsächlich erzielte Verkaufspreis abzüglich der bei der Veräußerung notwendig anfallenden Kosten und Steuerlasten anzusetzen. Denn anders als bei einer - notwendig mit Unsicherheiten verbundenen - (sachverständigen) Schätzung, die sich nur an allgemeinen Erfahrungswerten orientiert, wird durch die Veräußerung der in dem Vermögensgegenstand steckende Marktwert realisiert und damit der "wirkliche" Verkehrswert unmittelbar festgestellt (Anlehnung an BGH, Beschluss vom 25.11.2010 - IV ZR 124/09; Teilurteil vom 14.10.1992 - IV ZR 211/91 - NJW-RR 1993, 131 - beide Entscheidungen zum Pflichtteilsrecht).*)
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IMRRS 2015, 1025
Immobilien
BGH, Urteil vom 26.06.2015 - V ZR 271/14
Eine zwanzig Jahre überschreitende Frist für die Ausübung des Wiederkaufsrechts der Gemeinde in einem zum Zwecke der Errichtung von Eigenheimen im Einheimischenmodell mit Einzelpersonen abgeschlossenen Kaufvertrag verstößt, wenn dem Käufer ein nur geringer Preisnachlass (weniger als 20 % gegenüber dem Verkehrswert) gewährt wurde, gegen das Gebot angemessener Vertragsgestaltung.*)
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