Immobilien- und Mietrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
5293 Entscheidungen insgesamt
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IMRRS 2010, 1385
Immobilien
LG Köln, Urteil vom 01.12.2009 - 5 O 321/09
1. Eine arglistige Täuschung kann auch dann vorliegen, wenn der Täuschende zwar keine positive Kenntnis von der Unrichtigkeit seiner Vertragserklärung hat, mit ihr aber wenigstens rechnet oder diese in Kauf nimmt, und durch Erklärungen "ins Blaue hinein" überspielt.
2. Beim Verschweigen von vertragswesentlichen Umständen ist Maßstab dabei das, was der Gegner nach der Verkehrssitte billigerweise an Aufklärung - selbst unter Berücksichtigung der gegenläufigen Parteiinteressen - hätte erwarten können.
3. Zu der Frage, ob nach diesen Grundsätzen der Verkäufer bei den Vertragsverhandlungen hätte mitteilen müssen, dass er über die baurechtliche Zulässigkeit des Spitzbodenausbaus keine behördliche Auskunft eingeholt hat.
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IMRRS 2010, 1384
Immobilien
OVG Niedersachsen, Beschluss vom 13.01.2010 - 9 LA 205/08
Eine Nicht- oder Schlechterfüllung der Pflicht zur Straßenreinigung (z. B. wegen parkender Autos) führt erst dann zu einem Wegfall oder einer Minderung der Straßenreinigungsgebühr, wenn nach Art, Dauer und/oder Umfang erhebliche Reinigungsmängel festzustellen sind, so dass die Straße als Ganzes nicht mehr als gereinigt angesehen werden kann.*)
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IMRRS 2010, 1374
Immobilien
OLG Koblenz, Urteil vom 18.11.2009 - 1 U 159/09
Die Aufklärungspflicht des Verkäufers gegenüber dem Käufer eines Hausgrundstücks entfällt regelmäßig bei solchen Mängeln, die einer Besichtigung zugänglich oder ohne Weiteres erkennbar sind. Dies gilt namentlich dann, wenn der Käufer durch ein Expertenteam (Architekt; Bankkaufmann) unterstützt wird (hier: eingeschränkte Nutz- sowie nicht gegebene Vermietbarkeit von Kellerräumen).*)
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IMRRS 2010, 1363
Öffentliches Baurecht
OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29.04.2010 - 10 S 5.10
1. Die Erkennbarkeit der mit einem Widerspruch gegen ein Bauvorhaben binnen Jahresfrist (§ 58 Abs. 2 VwGO) geltend zu machenden Beeinträchtigungen durch den Grundstücksnachbarn muss nicht von dessen Grundstück aus gegeben sein.*)
2. Bei mangelnder Einsehbarkeit des angrenzenden Baugrundstücks vom Nachbargrundstück aus kann in besonderen städtebaulichen Situationen auch ein nur vom Straßenraum aus sichtbarer Turmdrehkran als Hinweis auf eine umfangreiche Bautätigkeit auf dem Nachbargrundstück genügen, um die Mitwirkungs- und Erkundigungspflicht des Nachbarn auszulösen. Diese ist in solchen Fällen nicht nur auf den eigenen Straßenzug beschränkt.*)
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IMRRS 2010, 1335
Steuerrecht
BFH, Urteil vom 17.03.2010 - IV R 25/08
Im Hinblick auf einen gewerblichen Grundstückshandel ist die Zwischenschaltung einer GmbH grundsätzlich nicht missbräuchlich, wenn die GmbH nicht funktionslos ist, d.h. wenn sie eine wesentliche - wertschöpfende - eigene Tätigkeit (z.B. Bebauung des erworbenen Grundstücks) ausübt.*)
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IMRRS 2010, 1334
Steuerrecht
BFH, Urteil vom 11.02.2010 - V R 2/09
1. Die Minderung der Bemessungsgrundlage setzt einen unmittelbaren Zusammenhang einer Zahlung mit der erbrachten Leistung voraus.*)
2. Hat der Verkäufer einer vermieteten Gewerbeimmobilie dem Käufer im Kaufvertrag aus den bereits abgeschlossenen Mietverträgen Mieterträge garantiert, deren Höhe durch die tatsächlich erzielten Mieten nicht erreicht werden, und zahlt er hierfür an den Käufer einen Ausgleich, steht diese Zahlung in unmittelbarem Zusammenhang mit der Lieferung der Immobilie und mindert deren Bemessungsgrundlage.*)
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IMRRS 2010, 1298
Grundbuchrecht
OLG Koblenz, Beschluss vom 08.09.2009 - 2 W 402/09
1. Der Ausgleichsanspruch nach § 426 BGB lebt nach Scheitern der nichtehelichen Lebensgemeinschaft - ebenso wie bei der ehelichen Lebensgemeinschaft - wieder auf. Es bedarf keiner ausdrücklichen Erklärung des ausgleichsberechtigten Ehegatten, er werde die Lasten nicht allein tragen.*)
2. Gem. § 745 II BGB kann jeder Teilhaber eine dem Interesse aller Teilhaber nach billigem Ermessen entsprechende Verwaltung und Benutzung verlangen, sofern die Verwaltung oder Benutzung nicht durch Mehrheitsbeschluss oder Vereinbarung geregelt ist. Auch bei der nichtehelichen Lebensgemeinschaft gilt, dass der ausziehende Partner ein Entgelt verlangen kann, allerdings muss er es zuvor ausdrücklich gefordert haben.*)
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IMRRS 2010, 1294
Grundbuchrecht
BGH, Beschluss vom 27.04.2010 - VIII ZR 283/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2010, 1276
Grundbuchrecht
BGH, Beschluss vom 18.03.2010 - V ZB 117/09
Restitutionsansprüche auf Grundstücke können nicht nach Maßgabe von § 9a Abs. 1 Satz 3 EGZVG im Zwangsversteigerungsverfahren angemeldet werden (Anschluss an BVerwGE 130, 134).*)
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IMRRS 2010, 1264
Immobilien
BGH, Urteil vom 16.04.2010 - V ZR 171/09
Dass der Abriss eines entlang der Grenze benachbarter Grundstücke errichteten Gebäudes es notwendig macht, ein Gebäude auf dem angrenzenden Grundstück vor Witterungseinflüssen zu schützen, begründet keinen Ausgleichsanspruch des Eigentümers des angrenzenden Grundstücks.*)
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IMRRS 2010, 1263
Immobilien
LG Gießen, Urteil vom 01.04.2010 - 4 O 285/09
1. Durch Rezesse im Jahr 1888 begründete servitutarische Holzrenten- und Leseholzsammelrechte sind dingliche Rechte und bestehen mit dem sich aus den bisherigen Gesetzen ergebenden Inhalt und Rang fort.
2. Der Berechtigte solcher Rechte kann deren Eintragung in Abt. II des Grundbuchs verlangen.
3. Der jeweilige Grundstückseigentümer ist verpflichtet, die sich aus den Holzrenten- und Leseholzsammelrechten ergebenden Verpflichtungen zu erfüllen.
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IMRRS 2010, 1219
Immobilien
OLG Celle, Beschluss vom 14.04.2010 - 4 W 43/10
Bei Teilung des herrschenden Grundstücks bleibt ein Wegerecht für alle Teile des Grundstücks fortbestehen, es sei denn, die Voraussetzungen des § 1025 Satz 2 BGB werden in grundbuchmäßiger Form nachgewiesen (Anschluss an KG NJW 1975, 697).*)
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IMRRS 2010, 1216
Immobilien
OLG Karlsruhe, Urteil vom 09.09.2009 - 6 U 185/07
1. Voraussetzung eines Anspruchs nach § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB sowohl in direkter als auch in analoger Anwendung ist jeweils, dass die hinzunehmenden Einwirkungen das zumutbare Maß einer entschädigungslos hinzunehmenden Beeinträchtigung übersteigen.*)
2. Das ist hinsichtlich der von zwei Bäumen auf dem Nachbargrundstück ausgehenden Einwirkungen zu verneinen, wenn von dem für die Pflege des Grundstücks insgesamt erforderlichen Aufwand lediglich ein Achtel auf die beiden Bäume zurückzuführen ist.*)
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IMRRS 2010, 1177
Steuerrecht
BFH, Beschluss vom 24.02.2010 - IX B 53/09
Zur Frage der Einkünfteerzielungsabsicht bei befristetem Mietvertrag.
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IMRRS 2010, 1176
Steuerrecht
BFH, Urteil vom 17.12.2009 - III R 102/06
Zu der Frage, ob die durch Überschreiten der Drei-Objekt-Grenze indizierte bedingte Veräußerungsabsicht beim Erwerb dadurch widerlegt wird, dass der Verkauf auf Druck der Bank erfolgt.
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IMRRS 2010, 1169
Immobilien
BGH, Urteil vom 24.03.2010 - VIII ZR 178/08
1. Auch eine nach § 1 Abs. 2 Nr. 2 PrKG zulässige Spannungsklausel unterliegt im Falle ihrer formularmäßigen Verwendung der Inhaltskontrolle gemäß § 307 BGB.*)
2. Eine Preisanpassungsklausel in einem Erdgassondervertrag, nach der sich der neben einem Grundpreis zu zahlende Arbeitspreis für die Lieferung von Gas zu bestimmten Zeitpunkten ausschließlich in Abhängigkeit von der Preisentwicklung für extra leichtes Heizöl ändert, benachteiligt die Kunden des Gasversorgers - unabhängig von der Frage, ob dessen Gasbezugskosten in demselben Maße von der Preisentwicklung für Öl abhängig sind - unangemessen und ist gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB unwirksam, wenn ein Rückgang der sonstigen Gestehungskosten des Versorgers auch bei dem Grundpreis unberücksichtigt bleibt.*)
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IMRRS 2010, 1168
Immobilien
BGH, Urteil vom 27.01.2010 - VIII ZR 326/08
1. In Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die ein Gasversorgungsunternehmen gegenüber Verbrauchern in Verträgen über die Belieferung mit Erdgas verwendet, halten in Verträgen über die Grundversorgung folgende Klauseln einer Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 1 BGB nicht stand:
"EMB ist u. a. bei Nichterfüllung der Zahlungsverpflichtung trotz Zahlungserinnerung gemäß § 19 Abs. 2 GasGVV berechtigt, die Gasversorgung vier Wochen nach Androhung einstellen zu lassen."
"Eine in nicht unerheblichem Maße schuldhafte Zuwiderhandlung des Kunden gegen die GasGVV im Sinne von § 19 Abs. 1 GasGVV liegt vor, wenn der Kunde grob fahrlässig oder vorsätzlich handelt."
"Änderungen der allgemeinen Preise und der ergänzenden Bedingungen werden gemäß § 5 Abs. 2 GasGVV jeweils zum Monatsbeginn und erst nach öffentlicher Bekanntgabe wirksam, die mindestens sechs Wochen vor der beabsichtigten Änderung erfolgen muss."
"Das Sonderkündigungsrecht muss innerhalb einer Frist von sechs Wochen ab Veröffentlichung der Preisänderung gemäß § 5 Abs. 3 GasGVV ausgeübt werden. Ist der neue Lieferant nicht in der Lage, die Versorgung des Kunden unmittelbar nach dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Kündigung aufzunehmen, gelten die allgemeinen Preise bzw. Ergänzenden Bestimmungen dem Kunden gegenüber weiter. Dies gilt maximal für den Zeitraum, den der neue Lieferant ab dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses im Rahmen eines üblichen Wechselprozesses benötigt, um die Belieferung aufzunehmen. Als üblicher Zeitraum gelten maximal zwei Monate. Erfolgt nach Ablauf dieser Frist keine Versorgung durch den neuen Lieferanten, fällt der Kunde in die Ersatzversorgung."*)
2. In Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die ein Gasversorgungsunternehmen gegenüber Verbrauchern in Verträgen über die Belieferung mit Erdgas verwendet, hält in Verträgen mit Sonderkunden folgende Klausel einer Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 1 BGB nicht stand:
"Änderungen der Sonderpreise EMB Klassik und EMB Komfort werden entsprechend § 5 GasGVV jeweils zum Monatsbeginn und erst nach öffentlicher Bekanntgabe wirksam, die mindestens sechs Wochen vor der beabsichtigten Änderung erfolgen muss."*)
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IMRRS 2010, 1167
Immobilien
BGH, Urteil vom 24.03.2010 - VIII ZR 304/08
Zur Unwirksamkeit einer Preisanpassungsklausel in einem Erdgassondervertrag, die die Änderung des Arbeitspreises ausschließlich an die Preisentwicklung für leichtes Heizöl ("HEL") knüpft und Kostensenkungen außerhalb der Gasbezugskosten weder beim Arbeitspreis noch beim Grundpreis berücksichtigt (siehe BGH, Urteil vom heutigen Tag - VIII ZR 178/08, ibr-online).*)
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IMRRS 2010, 1164
Amtshaftung
BGH, Beschluss vom 26.11.2009 - III ZR 116/09
Zur Höhe des Gegenstandswertes bei Entschädigung für die Behinderung der baulichen Nutzung eines Grundstücks.
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IMRRS 2010, 1163
Bauvertrag
EuGH, Urteil vom 29.10.2009 - Rs. C-174/08
1. Art. 19 Abs. 2 Satz 2 der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG ist dahin auszulegen, dass im Fall eines Bauunternehmens der von diesem für eigene Rechnung durchgeführte Verkauf von Immobilien nicht als "Hilfsumsätze im Bereich der Grundstücksgeschäfte" eingestuft werden kann, da diese Tätigkeit die unmittelbare, dauerhafte und notwendige Erweiterung der steuerbaren Tätigkeit dieses Unternehmens darstellt. Daher braucht nicht konkret beurteilt zu werden, in welchem Umfang diese Verkaufstätigkeit für sich betrachtet eine Verwendung von Gegenständen und Dienstleistungen erfordert, für die die Mehrwertsteuer zu entrichten ist.*)
2. Der Grundsatz der steuerlichen Neutralität steht dem nicht entgegen, dass ein Bauunternehmen, das Mehrwertsteuer auf die Bauleistungen entrichtet, die es für eigene Rechnung durchführt (Lieferungen an sich selbst), die Vorsteuer für die durch die Erbringung dieser Dienstleistungen entstandenen Gemeinkosten nicht abziehen kann, wenn der Umsatz aus dem Verkauf der auf diese Weise erstellten Bauwerke von der Mehrwertsteuer befreit ist.*)
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IMRRS 2010, 1161
Immobilien
OLG Schleswig, Urteil vom 26.03.2010 - 17 U 67/08
1. Die formularmäßige Vereinbarung einer Kaufpreisnachzahlung auf den Erwerb gemeindeeigener Grundstücke im Falle vorzeitiger Weiterveräußerung ist nur dann ohne Weiteres mit den §§ 305 ff. BGB bzw. § 11 Abs. 2 BauGB vereinbar, wenn - etwa in einem "Einheimischenmodell" - die Veräußerung tatsächlich zu einem gegenüber Marktpreisen ermäßigten Preis erfolgt war.*)
2. Fehlt es an einer Ermäßigung des Erwerbspreises und eröffnet die Vertragsgestaltung die Möglichkeit einer Verkürzung der Frist der vorgeschriebenen Eigennutzung bzw. zu unterlassenden Weiterveräußerung, so hat die Gemeinde im Rahmen ihrer Ermessensausübung die anderenfalls die Erwerber treffenden Nachteile in besonderem Maße zu berücksichtigen. Wollen die Erwerber berufsbedingt fortziehen und ihr Grundstück veräußern, kann das Ermessen zugunsten einer Fristverkürzung reduziert sein.*)
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IMRRS 2010, 1160
Öffentliches Baurecht
OVG Hamburg, Beschluss vom 09.04.2010 - 2 Bs 49/10
Für ein Wohngebäude i.S.d. § 3 Abs. 4 BauNVO 1977 ist es notwendig, aber auch ausreichend, dass es selbständig benutzbar ist. Die Vorschrift schließt nicht aus, dass mehrere Wohngebäude zu einem Gesamtbaukörper aneinandergefügt werden, der insgesamt mehr als zwei Wohnungen aufweist.*)
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IMRRS 2010, 1154
Bauträger
OLG Düsseldorf, Urteil vom 06.02.2009 - 21 U 63/07
Wenn der Bauträger ohne Not von den anerkannten Regeln der Technik - hier Unterschreitung des Mindestgefälles von 2% unterhalb eines Dachterrassenaufbaus - abweicht, so stellt dies in mehrerlei Hinsicht einen Mangel dar.
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IMRRS 2010, 1077
Werkvertrag
AG Hannover, Urteil vom 10.11.2009 - 483 C 10714/09
Eine Verringerung der Durchfahrtshöhe eines Rolltors um 13 cm auf 2,07 m, wodurch es Eigentümern unmöglich wird, mit ihren höheren Fahrzeugen in die Tiefgarage zu gelangen, stellt einen Mangel der Werkleistung dar.
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IMRRS 2010, 1075
Mietrecht
VerfGH Berlin, Beschluss vom 22.09.2009 - VerfGH 170/07
Zum Zweck einer Teilkündigung nach § 573b BGB.
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IMRRS 2010, 1074
Steuerrecht
BFH, Urteil vom 29.04.2009 - I R 74/08
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IMRRS 2010, 1073
Steuerrecht
BFH, Urteil vom 16.12.2009 - IV R 7/07
1. Mit der Übertragung sämtlicher landwirtschaftlicher Nutzflächen an Dritte wird der landwirtschaftliche Betrieb aufgegeben.*)
2. Das zurückbehaltene Hofgrundstück gilt als in das Privatvermögen überführt, soweit es nicht in ein anderes Betriebsvermögen desselben Steuerpflichtigen überführt wird.*)
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IMRRS 2010, 1072
Grundbuchrecht
OLG München, Beschluss vom 11.12.2009 - 34 Wx 106/09
Zum Vollzug eines Grundstücksgeschäfts mit einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts, deren Gesellschafter im Grundbuch eingetragen sind, nach Inkrafttreten der dafür maßgeblichen Vorschriften des ERVGBG.*)
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IMRRS 2010, 1070
Immobilien
KG, Beschluss vom 26.01.2010 - 27 W 8/10
Über die sofortige Beschwerde gegen einen Einzelrichterbeschluss entscheidet das Beschwerdegericht als Kollegialorgan, wenn der Nichtabhilfebeschluss von der Kammer gefasst ist.*)
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IMRRS 2010, 1069
Immobilien
OLG Stuttgart, Urteil vom 03.12.2009 - 2 U 30/09
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IMRRS 2010, 1068
Mietrecht
OLG Naumburg, Urteil vom 02.07.2009 - 1 U 3/09
1. Zum Rechtscharakter eines Rahmenvertrages über die Gestellung eines Autokrans einschließlich des Kranführers.*)
2. Eine vertragliche Vereinbarung, welche den Verantwortungsbereich des Kranführers abweichend von allgemeinen technischen Regelwerken begrenzt, ist zulässig und zumindest für den internen Schadensausgleich zwischen den Vertragspartnern auch wirksam.*)
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IMRRS 2010, 1062
Steuerrecht
VG Berlin, Urteil vom 20.01.2010 - 13 A 114.07
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IMRRS 2010, 1057
Immobilien
LG Hamburg, Beschluss vom 07.08.2009 - 309 S 66/09
Jede Unklarheit über einen stillschweigenden Vertragsschluss geht zu Lasten des Maklers.
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IMRRS 2010, 1054
Öffentliches Baurecht
OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 24.03.2010 - 1 A 10876/09
Zur immissionsschutzrechtlichen Einordnung eines - zusätzlich zu einer vorhandenen Zentralheizung aufgestellten - Kaminofens (Einzelfall).*)
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IMRRS 2010, 1010
Immobilien
OLG Karlsruhe, vom 24.03.2010 - 6 U 20/09
Für die Beurteilung der Frage, ob die Voraussetzungen für ein Notleitungsrecht im Sinne von § 7e Nachbarrechtsgesetz Baden-Württemberg vorliegen, kommt es auf den Zeitpunkt der Herstellung der Leitung und des Anschlusses des begünstigten Grundstücks an.*)
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IMRRS 2010, 0976
Immobilien
BGH, Beschluss vom 16.03.2010 - XI ZR 175/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2010, 0974
Grundbuchrecht
BGH, Urteil vom 05.03.2010 - V ZR 60/09
Nichtigkeit des Grundstückskaufvertrags gemäß § 138 Abs. 1 BGB bei grobem Missverhältnis von Grundstückswert und Kaufpreis.
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IMRRS 2010, 0957
Grundbuchrecht
BGH, Urteil vom 16.12.2009 - XII ZR 124/06
1. Bei der Verteilung des Erlösüberschusses aus der Teilungsversteigerung eines Grundstücks ist einer unterschiedlichen Belastung der Miteigentumsanteile Rechnung zu tragen. Der Erlösüberschuss ist auf die einzelnen Miteigentumsanteile nach dem Verhältnis der Werte zu verteilen; ihm wird zuvor der Betrag der Rechte, welche nach § 91 ZVG nicht erlöschen, hinzugerechnet. Auf den einem Grundstücksanteil zufallenden Anteil am Erlös wird sodann der Betrag der Rechte, welche an diesem Grundstücksanteil bestehen bleiben, angerechnet.*)
2. Soweit die Forderung, für die eine Gesamthypothek an den Miteigentumsanteilen bestellt ist, durch die - im Innenverhältnis ersatzlos erfolgenden - Leistungen eines Miteigentümers erlischt, erwirbt der Leistende in Höhe der Tilgungen eine Eigentümergrundschuld, die allein auf seinem Miteigentumsanteil lastet. Die Hypothek auf dem Anteil des anderen Miteigentümers erlischt. Ist in einem solchen Fall bei der Teilungsversteigerung entgegen § 182 Abs. 2 ZVG der zur Ausgleichung unterschiedlicher Belastungen der Anteile erforderliche Betrag nicht im geringsten Gebot berücksichtigt worden, so kann die unterschiedliche Belastung noch in dem Rechtsstreit um die Verteilung des Erlöses ausgeglichen werden.*)
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IMRRS 2010, 0947
Steuerrecht
BFH, Urteil vom 16.12.2009 - II R 29/08
Grundbesitz der öffentlichen Hand ist nicht nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GrStG von der Grundsteuer befreit, wenn er zur Durchführung hoheitlicher Aufgaben einem privaten Unternehmer überlassen wird.*)
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IMRRS 2010, 0945
Grundbuchrecht
OLG München, Beschluss vom 05.02.2010 - 34 Wx 116/09
Beim Grundstückserwerb durch eine bestehende Gesellschaft bürgerlichen Rechts müssen sich bereits aus der Auflassungsurkunde hinreichende Merkmale zur Identität der Gesellschaft ergeben. Dies verlangt Angaben, die es ermöglichen, die Gesellschaft als unverwechselbares Rechtssubjekt zu identifizieren. Andernfalls ist der Eintragungsantrag zurückzuweisen, ohne dass es noch darauf ankommt, ob und wie die Gesellschaft als Erwerberin in der Lage wäre, Existenz, Identität und Vertretungsberechtigung im Grundbuchverfahren nachzuweisen.*)
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IMRRS 2010, 0936
Immobilien
BGH, Urteil vom 16.03.2010 - VI ZR 176/09
Bei der Installation von Überwachungskameras auf einem privaten Grundstück kann das Persönlichkeitsrecht eines vermeintlich überwachten Nachbarn schon aufgrund einer Verdachtssituation beeinträchtigt sein. Allein die hypothetische Möglichkeit einer Überwachung reicht dazu aber nicht aus.*)
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IMRRS 2010, 0933
Bauvertrag
OLG Hamburg, Beschluss vom 09.09.2009 - 11 U 148/08
1. Wird Baugeld vom Baugeldempfänger zweckwidrig verwandt und handelt es sich um eine juristische Person, haftet hierfür im Falle des Verschuldens auch der gesetzliche Vertreter.
2. Es ist zu berücksichtigen, dass die Geschäftsführer einer GmbH für einen vorsätzlichen Verstoß gegen § 1 GSB gegenüber dem betroffenen Baugläubiger haften und diese Haftung auch den faktischen Geschäftsführer bzw. den verantwortlichen Prokuristen oder Generalbevollmächtigten trifft.
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IMRRS 2010, 0931
Öffentliches Baurecht
OVG Niedersachsen, Beschluss vom 04.03.2010 - 1 ME 13/10
Zur Ermessensausübung bei der Durchsetzung einer Stellplatzbaulast, insbesondere zur Berücksichtigung zivilrechtlicher Fragen im Innenverhältnis zwischen Baulastgeber und -nehmer (Abgrenzung zum Senatsbeschl. v. 2.9.1983 - 1 A 72/82 -, NJW 1984, 380).*)
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IMRRS 2010, 0916
Immobilien
BGH, Urteil vom 05.03.2010 - V ZR 62/09
1. Zur Zulässigkeit eines an der Wertung des § 44 WEG orientierten privilegierten Parteiwechsels, wenn eine Anfechtungsklage entgegen § 46 Abs. 1 Satz 1 WEG zunächst gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft erhoben worden ist, später aber auf eine Klage gegen die übrigen Wohnungseigentümer umgestellt wird.*)
2. Ungeachtet seiner verfahrensrechtlichen Stellung als Zustellungsbevollmächtigter der Wohnungseigentümer (§ 45 Abs. 1 WEG) ist der Verwalter in Rechtsstreitigkeiten nach § 43 Nr. 3 und Nr. 4 WEG aus Gründen der Rechtskrafterstreckung (vgl. § 48 Abs. 3 WEG) beizuladen; etwas anderes gilt nur dann, wenn er als Partei an dem Rechtsstreit beteiligt ist (§ 48 Abs. 1 Satz 2 WEG).*)
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IMRRS 2010, 0877
Mietrecht
BGH, Urteil vom 25.11.2009 - VIII ZR 27/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2010, 0876
Immobilien
BGH, Beschluss vom 27.11.2009 - BLw 4/09
Für die Genehmigungsfreiheit nach § 4 Nr. 1 GrdstVG ist allein entscheidend, wer als Handelnder an dem Rechtsgeschäft beteiligt ist; handelt der Bund nicht als solcher oder durch rechtsfähige Sondervermögen, sondern in einer anderen Rechtsform, sind solche Rechtsgeschäfte nicht genehmigungsfrei.*)
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IMRRS 2010, 0875
Öffentliches Baurecht
OVG Sachsen, Beschluss vom 01.12.2009 - 1 A 165/09
Sofern die Entstehung einer Splittersiedlung zu befürchten ist, ist eine Berufung gegen die Versagung der Baugenehmigung unzulässig.
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IMRRS 2010, 0873
Bauvertrag
OLG Hamm, Urteil vom 13.02.2007 - 21 U 1/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2010, 0871
Immobilienmakler
OLG Dresden, Beschluss vom 03.12.2009 - 3 W 1228/09
Ein berechtigtes Interesse im Sinne von § 46 Abs. 1 GBV i. V. m. § 12 Abs. 3 GBO, Einsicht in die Grundakten zu nehmen und dadurch den vereinbarten Kaufpreis zu erfahren, hat der Grundstücksmakler allenfalls dann, wenn eine beträchtliche Wahrscheinlichkeit für die behauptete Entstehung eines nach der Kaufpreishöhe zu berechnenden Provisionsanspruchs spricht.*)
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IMRRS 2010, 0870
Steuerrecht
BFH, Urteil vom 25.02.2010 - IV R 2/07
1. Die vom Steuerpflichtigen getragenen Herstellungskosten eines fremden Gebäudes, das er zu betrieblichen Zwecken nutzen darf, sind bilanztechnisch "wie ein materielles Wirtschaftsgut" zu behandeln und nach den für Gebäude geltenden AfA-Regeln abzuschreiben.*)
2. Für die Behandlung von Herstellungskosten eines fremden Gebäudes "wie ein materielles Wirtschaftsgut" ist ohne Bedeutung, ob
a) die Nutzungsbefugnis des Steuerpflichtigen auf einem unentgeltlichen oder auf einem entgeltlichen Rechtsverhältnis beruht,
b) dem Steuerpflichtigen zivilrechtliche Ersatzansprüche gegen den Eigentümer des Grundstücks zustehen oder ob er von vornherein auf solche Ansprüche verzichtet, und
c) die Übernahme der Herstellungskosten durch den Steuerpflichtigen eine unentgeltliche Zuwendung an den Eigentümer des Grundstücks oder Entgelt für die Nutzungsüberlassung des Grundstücks ist.*)
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