Immobilien- und Mietrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
5293 Entscheidungen insgesamt
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IMRRS 2009, 1166
Immobilien
KG, Beschluss vom 29.05.2008 - 11 U 6/08
1. Für Rechtsstreitigkeiten wegen Entgeltforderungen ist in Berlin der ordentliche Rechtsweg gegeben.*)
2. Die ordentlichen Gerichte gewähren in rechtsstaatlich ausreichendem Maße einen Rechtsschutz gegen die Einordnung einer Straße in eine Reinigungsklasse i.S. der Berliner Verordnung über die Straßenreinigungsverzeichnisse.*)
3. Das für die Reinigung einer Straße zu zahlende Entgelt darf in keinem offensichtlichen Missverhältnis zu den Leistungen des für die Reinigung Straßenreinigungspflichtigen stehen. Ein Missverhältnis ist anzunehmen, wenn gar nicht gereinigt wird oder der Reinigungszweck verfehlt wird. Eine nur geringfügige Nicht- oder Schlechterfüllung der zu erbringenden Leistung mindert einen Entgeltanspruch in der Regel noch nicht.*)
4. Anlieger und Hinterlieger schulden grundsätzlich nur dann ein Entgelt, wenn "ihre" Straße gereinigt wird.*)
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IMRRS 2009, 1163
Immobilien
BGH, Urteil vom 04.06.2009 - V ZB 2/09
Bei der Zwangsverwaltung von vermieteten Grundstücken steht dem Zwangsverwalter für denselben Abrechnungszeitraum entweder die Regelvergütung nach § 18 ZwVwV oder die Zeitaufwandvergütung nach § 19 ZwVwV zu; die Festsetzung sowohl der einen als auch der anderen Vergütung ist ausgeschlossen.*)
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IMRRS 2009, 1139
Insolvenzrecht
BGH, Urteil vom 19.05.2009 - IX ZR 129/06
Die Übertragung eines wertausschöpfend belasteten Grundstücks durch den Schuldner ist objektiv gläubigerbenachteiligend, wenn die bei der Übertragung noch bestehenden Belastungen im Nachhinein vertragsgemäß von ihm beseitigt werden.*)
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IMRRS 2009, 1071
Immobilien
BGH, Beschluss vom 07.05.2009 - V ZB 12/09
Bei der Grundstücksversteigerung zum Zweck der Aufhebung der Gemeinschaft ist das Einzelausgebot der Miteigentumsanteile unzulässig.*)
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IMRRS 2009, 1063
Immobilien
OLG Brandenburg, Urteil vom 04.06.2009 - 5 U 102/08
1. Ist die Bewilligung des Grundstückseigentümers zur Einfügung einer Sache in sein Grundstück auf einen gewissen - wenn auch langen - Zeitraum begrenzt, wird diese Sache nicht wesentlicher Bestandteil des Grundstücks.
2. Ist eine Eintragung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit vor der Einfügung zugesagt, ist die eingefügte Sache jedenfalls dann kein wesentlicher Bestandteil, wenn keine Verkehrsinteressen Dritter entgegenstehen.
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IMRRS 2009, 1060
Immobilien
OLG Frankfurt, Beschluss vom 06.02.2009 - 4 W 72/08
1. Ein Klageantrag, mit dem ein zeitlich befristetes Notwegerecht geltend gemacht wird, braucht nicht auch den genauen Umfang und den kalendarischen Zeitraum der Inanspruchnahme des fremden Grundstückes anzugeben.*)
2. Zum Umfang der richterlichen Gestaltungsbefugnis nach § 917 Abs. 1 S. 2 BGB.*)
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IMRRS 2009, 1051
Steuerrecht
BFH, Urteil vom 01.04.2009 - IX R 39/08
1. Die Einkünfteerzielungsabsicht ist bei § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG nicht grundstücksbezogen, sondern für jede einzelne vermietete Immobilie gesondert zu prüfen, wenn sich die Vermietungstätigkeit nicht auf das gesamte Grundstück bezieht, sondern auf darauf befindliche Gebäude oder Gebäudeteile.*)
2. Ist die Vermietung eines Gebäudes oder Gebäudeteils auf Dauer angelegt, so ist auch dann grundsätzlich und typisierend davon auszugehen, dass der Steuerpflichtige beabsichtigt, letztlich einen Einnahmeüberschuss zu erwirtschaften, wenn der Mieter oder Pächter das Objekt nicht zu Wohnzwecken nutzt.*)
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IMRRS 2009, 1046
Bauvertrag
BGH, Urteil vom 04.06.2009 - VII ZR 54/07
1. Welcher Schallschutz für die Errichtung von Eigentumswohnungen geschuldet ist, ist in erster Linie durch Auslegung des Vertrages zu ermitteln. Wird ein üblicher Qualitäts- und Komfortstandard geschuldet, muss sich das einzuhaltende Schalldämm-Maß an dieser Vereinbarung orientieren. Der Umstand, dass im Vertrag auf eine "Schalldämmung nach DIN 4109" Bezug genommen ist, lässt schon deshalb nicht die Annahme zu, es seien lediglich die Mindestmaße der DIN 4109 vereinbart, weil diese Werte in der Regel keine anerkannten Regeln der Technik für die Herstellung des Schallschutzes in Wohnungen sind, die üblichen Qualitäts- und Komfortstandards genügen (im Anschluss an BGH, Urteil vom 14. Juni 2007 - VII ZR 45/06, BGHZ 172, 346).*)
2. Kann der Erwerber nach den Umständen erwarten, dass die Wohnung in Bezug auf den Schallschutz üblichen Qualitäts- und Komfortstandards entspricht, muss der Unternehmer, der hiervon vertraglich abweichen will, den Erwerber deutlich hierauf hinweisen und ihn über die Folgen einer solchen Bauweise für die Wohnqualität aufklären. Der Verweis des Unternehmers in der Leistungsbeschreibung auf "Schalldämmung nach DIN 4109" genügt hierfür nicht.*)
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IMRRS 2009, 1044
Immobilien
BGH, Beschluss vom 27.05.2009 - III ZR 285/08
Bereits die Bekanntgabe der Linienführung einer Bundesfernstraße nach § 16 Abs. 1 FStrG kann als "Vorwirkung" der Enteignung eines für den Bau dieser Straße benötigten Grundstücks anzusehen sein (im Anschluss an Senatsurteil vom 26. Januar 1978 - III ZR 184/75 - DVBl. 1978, 378 und Senatsbeschluss vom 27. Februar 1992 - III ZR 195/90 - BayVBl. 1993, 445).*)
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IMRRS 2009, 1040
Immobilien
BGH, Urteil vom 29.05.2009 - V ZR 137/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2009, 1037
Immobilien
BGH, Beschluss vom 15.05.2008 - V ZR 204/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2009, 1029
Immobilien
BGH, Urteil vom 29.05.2009 - V ZR 15/08
Die auf Unterlassung einer unzulässigen Vertiefung gerichtete Klage erfordert nicht die Angabe der Bodenfestigkeit des bedrohten Grundstücks (Abgrenzung zu Senat, Urt. v. 24. Februar 1978, V ZR 95/75, NJW 1978, 1584 u. Urt. v. 27. November 1981, V ZR 42/79, WM 1982, 68).*)
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IMRRS 2009, 1009
Immobilien
BGH, Urteil vom 14.05.2009 - IX ZR 141/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2009, 1002
Immobilien
BGH, Urteil vom 06.03.2009 - V ZR 103/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2009, 0988
Immobilien
OLG Celle, Urteil vom 11.02.2009 - 4 U 36/08
Ist zu klären, ob für einen Grundstückseigentümer die Schaffung eines Zugangs von dem öffentlichen Weg zu abgeschnittenen Grundstücksteilen auf seinem Grundstück wirtschaftlich zumutbar oder der Nachbar zur Duldung der Benutzung seines Grundstücks verpflichtet ist, ist für die Frage der Zumutbarkeit das Verhältnis der für die Schaffung einer Zuwegung notwendigen Kosten zu der Wirtschaftlichkeit der Nutzung des Grundstücks entscheidend; auf die Beeinträchtigung des auf Duldung des Notwegs in Anspruch genommenen Nachbarn ist in diesem Zusammenhang nicht abzustellen.*)
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IMRRS 2009, 0948
Immobilien
OLG Celle, Urteil vom 20.05.2009 - 3 U 268/08
Kommt es im Rahmen der Zwangsversteigerung eines Grundstücks zum Doppelausgebot, sind die nach den gesetzlichen und den abweichenden Bedingungen abgegebenen Gebote in ihrem wirtschaftlichen Wert zu vergleichen.*)
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IMRRS 2009, 0947
Immobilien
OLG Celle, Urteil vom 27.05.2009 - 3 U 292/08
1. Die formularmäßige Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung in einer notariellen Urkunde über die Bestellung einer Grundschuld ist auch mit Blick auf die freie Abtretbarkeit von Grundschuld und gesicherter Forderung nicht unangemessen im Sinne von § 307 Abs. 1 BGB (n.F.).*)
2. Grundschulden, die vor Inkrafttreten des Risikobegrenzungsgesetzes erworben worden sind, können uneingeschränkt gutgläubig einredefrei erworben werden, was in dem Fall, in dem die Verbindung zwischen Grundschuld und gesicherter Forderung durch den Sicherungsvertrag verloren gegangen ist, die Zwangsvollstreckung in Höhe des Nennwerts der Grundschuld ermöglicht, auch wenn die gesicherte Forderung tatsächlich in geringerer Höhe valutiert.*)
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IMRRS 2009, 0942
Bauträger
OLG München, Beschluss vom 27.04.2009 - 34 Wx 22/09
1. Zur Auslegung einer dem Bauträger erteilten Vollmacht zur Vertretung des Erwerbers von Wohnungseigentum gegenüber dem Grundbuchamt.*)
2. Wird eine Vollmacht zum Zwecke der Änderung der Teilungserklärung erteilt und mit Bindungen im Innenverhältnis ausgestaltet, umfasst diese in aller Regel nicht die Befugnis, auch Dienstbarkeiten zu bestellen, selbst wenn die Vollmacht dem Grundbuchamt gegenüber als „Generalvollmacht“ bezeichnet ist.*)
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IMRRS 2009, 0929
Immobilien
BGH, Urteil vom 24.03.2009 - VI ZR 199/08
Normal entwickelten Kindern im Alter von 7 1/2 Jahren ist im Allgemeinen das Spielen im Freien auch ohne Aufsicht gestattet, wenn die Eltern sich über das Tun und Treiben in großen Zügen einen Überblick verschaffen.*)
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IMRRS 2009, 0926
Immobilien
BGH, Urteil vom 24.03.2009 - VI ZR 51/08
Ein Aufsichtspflichtiger muss dafür sorgen, dass ein Kind im Alter von 5 1/2 Jahren auf einem Spielplatz in regelmäßigen Abständen von höchstens 30 Minuten kontrolliert wird.*)
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IMRRS 2009, 0914
Steuerrecht
BFH, Urteil vom 11.03.2009 - XI R 69/07
Ein Unternehmer, der ein gemischtgenutztes Gebäude zum Teil für steuerfreie Umsätze aus der Tätigkeit als Arzt und zum Teil für private Wohnzwecke verwendet, hat auch für die Zeit ab dem 1. April 1999 keinen Anspruch auf Vorsteuerabzug aus den Anschaffungskosten des Gebäudes (vgl. für die Zeit bis zum 1. April 1999 BFH-Urteil vom 8. Oktober 2008 XI R 58/07).*)
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IMRRS 2009, 0913
Immobilien
BGH, Beschluss vom 20.03.2009 - V ZR 208/07
Die Verjährungshemmung nach § 204 Abs. 1 Nr. 5 BGB setzt voraus, dass sich die Aufrechnung gegen eine Forderung richtet, die Gegenstand des Rechtsstreits ist. Daran fehlt es hinsichtlich des die Hauptforderung übersteigenden Teils der Gegenforderung.*)
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IMRRS 2009, 0907
Bankrecht
BGH, Urteil vom 31.03.2009 - XI ZR 288/08
Ein Kontokorrentkonto, das eine Bausparkasse für Bausparer führt, ist in Fällen, in denen ein Ehepaar den Bauspardarlehensvertrag gemeinsam geschlossen hat, ein so genanntes "Oder-Konto" und jeder Ehepartner allein kann die Auszahlung eines Kontoguthabens an sich verlangen.
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IMRRS 2009, 0906
Steuerrecht
BFH, Urteil vom 18.12.2008 - V R 80/07
1. Ein in ein Einfamilienhaus eingebautes Blockheizkraftwerk, mit dem neben Wärme auch Strom erzeugt wird, der ganz oder teilweise, regelmäßig und nicht nur gelegentlich gegen Entgelt in das allgemeine Stromnetz eingespeist wird, dient der nachhaltigen Erzielung von Einnahmen aus der Stromerzeugung.*)
2. Eine solche Tätigkeit begründet daher - unabhängig von der Höhe der erzielten Einnahmen - die Unternehmereigenschaft des Betreibers, auch wenn dieser daneben nicht anderweitig unternehmerisch tätig ist.*)
3. Der Vorsteuerabzug aus der Anschaffung des Blockheizkraftwerks ist unter den allgemeinen Voraussetzungen des § 15 UStG zu gewähren.*)
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IMRRS 2009, 0905
Versicherungsrecht
OLG Köln, Urteil vom 06.05.2008 - 9 U 110/07
Kommt es zu einem Wasseraustritt, weil der Versicherungsnehmer – obwohl er die Möglichkeit dazu hat – die Wasser führenden Anlagen und Einrichtungen in einer leerstehenden Halle nicht abgesperrt und entleert hat, so ist der Versicherungsfall durch Wasseraustritt grob fahrlässig herbeigeführt.
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IMRRS 2009, 0899
Zwangsvollstreckung
OLG Nürnberg, Urteil vom 30.03.2009 - 14 U 1058/08
Die Darlehensforderung besteht fort, wenn ein zur Darlehenstilgung verwendeter Betrag zurückerstattet werden muss. Ein Hindernis für die Vollstreckung aus der zur Sicherung der Darlehensforderung bestellten Grundschuld ergibt sich daraus nicht.*)
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IMRRS 2009, 0898
Öffentliches Baurecht
BVerwG, Urteil vom 19.03.2009 - 9 C 10.08
Die in § 133 Abs. 3 Satz 2 BauGB angeordnete Verrechnung mit dem endgültigen Erschließungsbeitrag (mit Tilgungswirkung) erfolgt nur bei einer tatsächlich erbrachten Vorausleistung, nicht dagegen bei einem Erlöschen der Vorausleistungsforderung infolge Eintritts der Zahlungsverjährung.*)
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IMRRS 2009, 0888
Immobilien
OLG Saarbrücken, Urteil vom 06.04.2004 - 4 U 34/03
1. Der Veräußerer einer durch Umgestaltung eines Altbaus geschaffenen Eigentumswohnung haftet für Sachmängel nach den Regeln des Werkvertragsrechts.*)
2. Eine endgültige und ernstliche Erfindungserweigerung kann auch im prozessualen Bestreiten jeglicher Verantwortlichkeit unter Berufung auf einen Gewährleistungsausschluss liegen.*)
3. Ein Gewährleistungsausschluss ist bei Kaufverträgen über Eigentumswohnungen, die durch Umgestaltung von Altbauten geschaffen wurden, nur wirksam, wenn der Notar den Erwerber eingehend und ausführlich über die Folgen des Haftungsausschlusses belehrt hat. Dies hat der Veräußerer zu beweisen.*)
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IMRRS 2009, 0865
Wohnungseigentum
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03.04.2009 - 3 Wx 52/09
Mag es auch in Rechtsprechung und/oder Schrifttum umstritten sein, ob man in einem Fall ohne positive Anhaltspunkte in den Grundbuchunterlagen gleichwohl davon auszugehen hat, dass Balkonräume im Sondereigentum stehen, so ist das Grundbuch nicht der Ort der Klärung einer derartigen materiell-rechtlichen Zweifelsfrage und deshalb für eine dort zu treffende Klarstellung dahin, dass das jeweilige Sondereigentum auch verbunden sei mit einer zu jeder Wohnung gehörenden, mit derselben Nummer wie die jeweilige Wohnung bezeichneten Loggia bzw. Terrasse, kein Raum.*)
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IMRRS 2009, 0864
Wohnungseigentum
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03.04.2009 - 3 Wx 53/09
Mag es auch in Rechtsprechung und/oder Schrifttum umstritten sein, ob man in einem Fall ohne positive Anhaltspunkte in den Grundbuchunterlagen gleichwohl davon auszugehen hat, dass Balkonräume im Sondereigentum stehen, so ist das Grundbuch nicht der Ort der Klärung einer derartigen materiell-rechtlichen Zweifelsfrage und deshalb für eine dort zu treffende Klarstellung dahin, dass das jeweilige Sondereigentum auch verbunden sei mit einer zu jeder Wohnung gehörenden, mit derselben Nummer wie die jeweilige Wohnung bezeichneten Loggia bzw. Terrasse, kein Raum.*)
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IMRRS 2009, 0863
Wohnungseigentum
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03.04.2009 - 3 Wx 54/09
Mag es auch in Rechtsprechung und/oder Schrifttum umstritten sein, ob man in einem Fall ohne positive Anhaltspunkte in den Grundbuchunterlagen gleichwohl davon auszugehen hat, dass Balkonräume im Sondereigentum stehen, so ist das Grundbuch nicht der Ort der Klärung einer derartigen materiell-rechtlichen Zweifelsfrage und deshalb für eine dort zu treffende Klarstellung dahin, dass das jeweilige Sondereigentum auch verbunden sei mit einer zu jeder Wohnung gehörenden, mit derselben Nummer wie die jeweilige Wohnung bezeichneten Loggia bzw. Terrasse, kein Raum.*)
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IMRRS 2009, 0862
Wohnungseigentum
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03.04.2009 - 3 Wx 55/09
Mag es auch in Rechtsprechung und/oder Schrifttum umstritten sein, ob man in einem Fall ohne positive Anhaltspunkte in den Grundbuchunterlagen gleichwohl davon auszugehen hat, dass Balkonräume im Sondereigentum stehen, so ist das Grundbuch nicht der Ort der Klärung einer derartigen materiell-rechtlichen Zweifelsfrage und deshalb für eine dort zu treffende Klarstellung dahin, dass das jeweilige Sondereigentum auch verbunden sei mit einer zu jeder Wohnung gehörenden, mit derselben Nummer wie die jeweilige Wohnung bezeichneten Loggia bzw. Terrasse, kein Raum.*)
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IMRRS 2009, 0861
Wohnungseigentum
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03.04.2009 - 3 Wx 56/09
Mag es auch in Rechtsprechung und/oder Schrifttum umstritten sein, ob man in einem Fall ohne positive Anhaltspunkte in den Grundbuchunterlagen gleichwohl davon auszugehen hat, dass Balkonräume im Sondereigentum stehen, so ist das Grundbuch nicht der Ort der Klärung einer derartigen materiell-rechtlichen Zweifelsfrage und deshalb für eine dort zu treffende Klarstellung dahin, dass das jeweilige Sondereigentum auch verbunden sei mit einer zu jeder Wohnung gehörenden, mit derselben Nummer wie die jeweilige Wohnung bezeichneten Loggia bzw. Terrasse, kein Raum.*)
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IMRRS 2009, 0860
Wohnungseigentum
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03.04.2009 - 3 Wx 57/09
Mag es auch in Rechtsprechung und/oder Schrifttum umstritten sein, ob man in einem Fall ohne positive Anhaltspunkte in den Grundbuchunterlagen gleichwohl davon auszugehen hat, dass Balkonräume im Sondereigentum stehen, so ist das Grundbuch nicht der Ort der Klärung einer derartigen materiell-rechtlichen Zweifelsfrage und deshalb für eine dort zu treffende Klarstellung dahin, dass das jeweilige Sondereigentum auch verbunden sei mit einer zu jeder Wohnung gehörenden, mit derselben Nummer wie die jeweilige Wohnung bezeichneten Loggia bzw. Terrasse, kein Raum.*)
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IMRRS 2009, 0859
Wohnungseigentum
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03.04.2009 - 3 Wx 58/09
Mag es auch in Rechtsprechung und/oder Schrifttum umstritten sein, ob man in einem Fall ohne positive Anhaltspunkte in den Grundbuchunterlagen gleichwohl davon auszugehen hat, dass Balkonräume im Sondereigentum stehen, so ist das Grundbuch nicht der Ort der Klärung einer derartigen materiell-rechtlichen Zweifelsfrage und deshalb für eine dort zu treffende Klarstellung dahin, dass das jeweilige Sondereigentum auch verbunden sei mit einer zu jeder Wohnung gehörenden, mit derselben Nummer wie die jeweilige Wohnung bezeichneten Loggia bzw. Terrasse, kein Raum.*)
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IMRRS 2009, 0858
Wohnungseigentum
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03.04.2009 - 3 Wx 59/09
Mag es auch in Rechtsprechung und/oder Schrifttum umstritten sein, ob man in einem Fall ohne positive Anhaltspunkte in den Grundbuchunterlagen gleichwohl davon auszugehen hat, dass Balkonräume im Sondereigentum stehen, so ist das Grundbuch nicht der Ort der Klärung einer derartigen materiell-rechtlichen Zweifelsfrage und deshalb für eine dort zu treffende Klarstellung dahin, dass das jeweilige Sondereigentum auch verbunden sei mit einer zu jeder Wohnung gehörenden, mit derselben Nummer wie die jeweilige Wohnung bezeichneten Loggia bzw. Terrasse, kein Raum.*)
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IMRRS 2009, 0857
Wohnungseigentum
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03.04.2009 - 3 Wx 60/09
Mag es auch in Rechtsprechung und/oder Schrifttum umstritten sein, ob man in einem Fall ohne positive Anhaltspunkte in den Grundbuchunterlagen gleichwohl davon auszugehen hat, dass Balkonräume im Sondereigentum stehen, so ist das Grundbuch nicht der Ort der Klärung einer derartigen materiell-rechtlichen Zweifelsfrage und deshalb für eine dort zu treffende Klarstellung dahin, dass das jeweilige Sondereigentum auch verbunden sei mit einer zu jeder Wohnung gehörenden, mit derselben Nummer wie die jeweilige Wohnung bezeichneten Loggia bzw. Terrasse, kein Raum.*)
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IMRRS 2009, 0856
Wohnungseigentum
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03.04.2009 - 3 Wx 61/09
Mag es auch in Rechtsprechung und/oder Schrifttum umstritten sein, ob man in einem Fall ohne positive Anhaltspunkte in den Grundbuchunterlagen gleichwohl davon auszugehen hat, dass Balkonräume im Sondereigentum stehen, so ist das Grundbuch nicht der Ort der Klärung einer derartigen materiell-rechtlichen Zweifelsfrage und deshalb für eine dort zu treffende Klarstellung dahin, dass das jeweilige Sondereigentum auch verbunden sei mit einer zu jeder Wohnung gehörenden, mit derselben Nummer wie die jeweilige Wohnung bezeichneten Loggia bzw. Terrasse, kein Raum.*)
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IMRRS 2009, 0855
Wohnungseigentum
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03.04.2009 - 3 Wx 62/09
Mag es auch in Rechtsprechung und/oder Schrifttum umstritten sein, ob man in einem Fall ohne positive Anhaltspunkte in den Grundbuchunterlagen gleichwohl davon auszugehen hat, dass Balkonräume im Sondereigentum stehen, so ist das Grundbuch nicht der Ort der Klärung einer derartigen materiell-rechtlichen Zweifelsfrage und deshalb für eine dort zu treffende Klarstellung dahin, dass das jeweilige Sondereigentum auch verbunden sei mit einer zu jeder Wohnung gehörenden, mit derselben Nummer wie die jeweilige Wohnung bezeichneten Loggia bzw. Terrasse, kein Raum.*)
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IMRRS 2009, 0854
Wohnungseigentum
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03.04.2009 - 3 Wx 63/09
Mag es auch in Rechtsprechung und/oder Schrifttum umstritten sein, ob man in einem Fall ohne positive Anhaltspunkte in den Grundbuchunterlagen gleichwohl davon auszugehen hat, dass Balkonräume im Sondereigentum stehen, so ist das Grundbuch nicht der Ort der Klärung einer derartigen materiell-rechtlichen Zweifelsfrage und deshalb für eine dort zu treffende Klarstellung dahin, dass das jeweilige Sondereigentum auch verbunden sei mit einer zu jeder Wohnung gehörenden, mit derselben Nummer wie die jeweilige Wohnung bezeichneten Loggia bzw. Terrasse, kein Raum.*)
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IMRRS 2009, 0853
Wohnungseigentum
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03.04.2009 - 3 Wx 64/09
Mag es auch in Rechtsprechung und/oder Schrifttum umstritten sein, ob man in einem Fall ohne positive Anhaltspunkte in den Grundbuchunterlagen gleichwohl davon auszugehen hat, dass Balkonräume im Sondereigentum stehen, so ist das Grundbuch nicht der Ort der Klärung einer derartigen materiell-rechtlichen Zweifelsfrage und deshalb für eine dort zu treffende Klarstellung dahin, dass das jeweilige Sondereigentum auch verbunden sei mit einer zu jeder Wohnung gehörenden, mit derselben Nummer wie die jeweilige Wohnung bezeichneten Loggia bzw. Terrasse, kein Raum.*)
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IMRRS 2009, 0852
Wohnungseigentum
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03.04.2009 - 3 Wx 65/09
Mag es auch in Rechtsprechung und/oder Schrifttum umstritten sein, ob man in einem Fall ohne positive Anhaltspunkte in den Grundbuchunterlagen gleichwohl davon auszugehen hat, dass Balkonräume im Sondereigentum stehen, so ist das Grundbuch nicht der Ort der Klärung einer derartigen materiell-rechtlichen Zweifelsfrage und deshalb für eine dort zu treffende Klarstellung dahin, dass das jeweilige Sondereigentum auch verbunden sei mit einer zu jeder Wohnung gehörenden, mit derselben Nummer wie die jeweilige Wohnung bezeichneten Loggia bzw. Terrasse, kein Raum.*)
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IMRRS 2009, 0851
Wohnungseigentum
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03.04.2009 - 3 Wx 66/09
Mag es auch in Rechtsprechung und/oder Schrifttum umstritten sein, ob man in einem Fall ohne positive Anhaltspunkte in den Grundbuchunterlagen gleichwohl davon auszugehen hat, dass Balkonräume im Sondereigentum stehen, so ist das Grundbuch nicht der Ort der Klärung einer derartigen materiell-rechtlichen Zweifelsfrage und deshalb für eine dort zu treffende Klarstellung dahin, dass das jeweilige Sondereigentum auch verbunden sei mit einer zu jeder Wohnung gehörenden, mit derselben Nummer wie die jeweilige Wohnung bezeichneten Loggia bzw. Terrasse, kein Raum.*)
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IMRRS 2009, 0850
Wohnungseigentum
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03.04.2009 - 3 Wx 67/09
Mag es auch in Rechtsprechung und/oder Schrifttum umstritten sein, ob man in einem Fall ohne positive Anhaltspunkte in den Grundbuchunterlagen gleichwohl davon auszugehen hat, dass Balkonräume im Sondereigentum stehen, so ist das Grundbuch nicht der Ort der Klärung einer derartigen materiell-rechtlichen Zweifelsfrage und deshalb für eine dort zu treffende Klarstellung dahin, dass das jeweilige Sondereigentum auch verbunden sei mit einer zu jeder Wohnung gehörenden, mit derselben Nummer wie die jeweilige Wohnung bezeichneten Loggia bzw. Terrasse, kein Raum.*)
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IMRRS 2009, 0849
Wohnungseigentum
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03.04.2009 - 3 Wx 68/09
Mag es auch in Rechtsprechung und/oder Schrifttum umstritten sein, ob man in einem Fall ohne positive Anhaltspunkte in den Grundbuchunterlagen gleichwohl davon auszugehen hat, dass Balkonräume im Sondereigentum stehen, so ist das Grundbuch nicht der Ort der Klärung einer derartigen materiell-rechtlichen Zweifelsfrage und deshalb für eine dort zu treffende Klarstellung dahin, dass das jeweilige Sondereigentum auch verbunden sei mit einer zu jeder Wohnung gehörenden, mit derselben Nummer wie die jeweilige Wohnung bezeichneten Loggia bzw. Terrasse, kein Raum.*)
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IMRRS 2009, 0848
Wohnungseigentum
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03.04.2009 - 3 Wx 69/09
Mag es auch in Rechtsprechung und/oder Schrifttum umstritten sein, ob man in einem Fall ohne positive Anhaltspunkte in den Grundbuchunterlagen gleichwohl davon auszugehen hat, dass Balkonräume im Sondereigentum stehen, so ist das Grundbuch nicht der Ort der Klärung einer derartigen materiell-rechtlichen Zweifelsfrage und deshalb für eine dort zu treffende Klarstellung dahin, dass das jeweilige Sondereigentum auch verbunden sei mit einer zu jeder Wohnung gehörenden, mit derselben Nummer wie die jeweilige Wohnung bezeichneten Loggia bzw. Terrasse, kein Raum.*)
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IMRRS 2009, 0839
Immobilien
KG, Urteil vom 18.02.2009 - 11 U 38/08
Zum Zustandekommen eines Wasserver- und -entsorgungsvertrages durch konkludentes Handeln (Anschluss BGH, 10. Dezember 2008, VIII ZR 293/07).*)
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IMRRS 2009, 0838
Immobilien
OLG Oldenburg, Beschluss vom 15.08.2008 - 10 W 2/08
Pacht- und Nutzungsentgelte, die ein Hoferbe für auf Grundstücken des Hofes errichtete Windenergieanlagen erhält, fallen unter den Nachabfindungstatbestand des § 13 Abs. 4 lit. b) HöfeO.*)
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IMRRS 2009, 0836
Bauhaftung
LG Tübingen, Urteil vom 20.11.2008 - 1 S 233/05
Zu der Frage, nach welchen Voraussetzungen ein Bauherr für Schäden am Nachbargrundstück durch Errichtung einer Grenzmauer haftet.
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IMRRS 2009, 0831
Versicherungsrecht
OLG Nürnberg, Beschluss vom 25.08.2008 - 4 U 1393/08
Der Regressverzicht des Gebäudeversicherers bei leicht fahrlässig verursachten Schäden am Gebäude durch den Mieter erstreckt sich nicht auf den Direktanspruch gegen die Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung des Mieters.*)
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