Immobilien- und Mietrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
5293 Entscheidungen insgesamt
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IMRRS 2008, 1936
Immobilien
BGH, Beschluss vom 17.04.2008 - V ZB 14/08
1. Das Überschreiten der Wertgrenze des § 10 Abs. 3 Satz 1 ZVG muss (durch Vorlage des Einheitswertbescheids) in der Form des § 16 Abs. 2 ZVG nachgewiesen werden.
2. Die Wohnungseigentümergemeinschaft kann dem wegen Hausgeldrückständen in der Rangklasse 5 (ZVG § 10 Abs. 1 Nr. 5) angeordneten Zwangsversteigerungsverfahren später in der Rangklasse 2 (ZVG § 10 Abs. 1 Nr. 2) beitreten, wenn die Finanzbehörde dem Vollstreckungsgericht auf sein zu stellendes Ersuchen nach § 54 Abs. 1 Satz 4 GKG den Einheitswertbescheid vorgelegt und sie die übrigen Voraussetzungen nach § 10 Abs. 3 Satz 3 ZVG glaubhaft gemacht hat.
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IMRRS 2008, 1933
Immobilien
BGH, Beschluss vom 16.06.2008 - VIII ZB 87/06
1. Der Wert des Beschwerdegegenstandes bemisst sich im Fall der Einlegung der Berufung gegen die Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft nach dem Aufwand an Zeit und Kosten, die die Erfüllung des titulierten Anspruchs erfordert, sowie nach einem etwaigen Geheimhaltungsinteresse des Verurteilten, nicht aber nach dem Wert des Auskunftsanspruchs.
2. Dis gilt nicht nur im Fall der Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft, sondern auch in dem hier gegebenen Fall der Verurteilung zur Erteilung von Wärmeabrechnungen, die die Anforderungen der Heizkostenverordnung erfüllen.
3. Bei der Bemessung des Werts des Beschwerdegegenstandes sind nur unmittelbar aus dem Urteil fließende rechtliche Nachteile zu berücksichtigen, Drittbeziehungen dagegen außer Betracht zu lassen.
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IMRRS 2008, 1932
Öffentliches Baurecht
BVerwG, Beschluss vom 09.07.2008 - 9 B 74.07
Aus den bundesrechtlichen Vorgaben des Erschließungsbeitragsrechts (§ 132 Nr. 4 BauGB) ergibt sich kein Rechtssatz, dass eine Abweichungssatzung das rechtliche Schicksal der bei ihrem Erlass gültigen und von ihr in Bezug genommenen (allgemeinen) Erschließungsbeitragssatzung in der Weise teilt, dass die Außerkraftsetzung der allgemeinen Satzung auch die Aufhebung der Abweichungssatzung impliziert. Die Auffassung, dass sich dies nach dem im konkreten Einzelfall zu ermittelnden Revisionswillen des sein Ortsrecht ändernden Satzungsgebers richtet, ist bundesrechtlich nicht zu beanstanden.*)
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IMRRS 2008, 1917
Immobilien
OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 04.11.2008 - 13 E 1290/08
Bestehen konkrete Anhaltspunkte dafür, dass eine Wohnung sich in einem Zustand befindet, der zum Auftreten von übertragbaren Krankheiten führen kann, so kann die Behörde den Wohnungsinhaber auf der Grundlage von § 16 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 S. 2 IfSG verpflichten, ihr das Betreten der Wohnung zu ermöglichen; einer richterlichen Anordnung bedarf es insoweit nicht.*)
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IMRRS 2008, 1908
Steuerrecht
BFH, Urteil vom 19.08.2008 - IX R 39/07
Wird eine Ferienwohnung nicht durchweg im ganzen Jahr an wechselnde Feriengäste vermietet und können ortsübliche Vermietungszeiten nicht festgestellt werden, ist ihr Vermieten mit einer auf Dauer ausgerichteten Vermietungstätigkeit nicht vergleichbar, so dass die Einkünfteerzielungsabsicht durch eine Prognose überprüft werden muss (Fortentwicklung des BFH-Urteils vom 26. Oktober 2004 IX R 57/02, BFHE 208, 151, BStBl II 2005, 388).*)
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IMRRS 2008, 1907
Steuerrecht
BFH, Urteil vom 03.09.2008 - XI R 54/07
Der entgeltliche Verzicht auf das an einem Grundstück eingeräumte Ankaufsrecht ist nicht nach § 4 Nr. 9 Buchst. a UStG steuerfrei.*)
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IMRRS 2008, 1906
Immobilien
OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 26.11.2008 - 8 A 10933/08
1. Zur Sanierungsverantwortung des Heizölanlieferers für die durch das spätere Umkippen des Öltanks verursachte Bodenverunreinigung.*)
2. Die Sanierungsverantwortung des Heizölanlieferers erstreckt sich über die Kontrolle des Befüllvorgangs hinaus nur auf solche Mängel des Öltanks, die offen zutage liegen.*)
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IMRRS 2008, 1884
Immobilien
LG Dortmund, Urteil vom 26.06.2008 - 2 O 292/05
Werden während der kalten Jahreszeit die Heizungen in einem nicht genutzten Gebäude abgeschaltet und lediglich Heizlüfter aufgestellt, so verstößt dies gegen die Sicherheitsvorschriften zur Frostvorsorge.
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IMRRS 2008, 1882
Immobilien
OLG Schleswig, Urteil vom 27.06.2008 - 14 U 169/07
Wird ein Auktionshaus mit dem Verkauf eines Grundstücks im Rahmen einer Auktion unter Vereinbarung einer Nachverkaufsfrist beauftragt, unterscheidet sich dieser Geschäftsbesorgungsvertrag von einem Maklervertrag, weil der Einlieferer bereits eine bindende Erklärung zur Veräußerung des Grundstücks abgibt, weshalb auch eine notarielle Beurkundung erforderlich wird und weil das Auktionshaus nicht lediglich vermittelnd tätig wird. Dann widerspricht das in den allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auktionshauses enthaltene Verbot des Eigenverkaufs auch während der Nachverkaufsfrist aber nicht dem Wesen des Vertrags und ist nicht nach § 307 Abs. 1 bzw. Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksam.*)
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IMRRS 2008, 1877
Gesellschaftsrecht
BGH, Beschluss vom 20.10.2008 - II ZR 207/07
1. Eine Innengesellschaft bürgerlichen Rechts liegt nur vor, wenn zwischen den Beteiligten ein Gesellschaftsvertrag geschlossen worden ist, der jedenfalls die Einigkeit darüber enthält, einen gemeinsamen Zweck zu verfolgen und diesen durch vermögenswerte Leistungen zu fördern (Bestätigung Sen.Urt. v. 12. November 2007 II ZR 183/06, ZIP 2008, 24 ff.).*)
2. Wird die Klage auf die Rückzahlung eines Darlehens gestützt und bestreitet der Beklagte nicht nur den Abschluss eines solchen Vertrages, sondern jeglichen persönlichen Kontakt zu der Klägerin, verletzt die Annahme einer Innengesellschaft sowohl den Anspruch des Beklagten auf Gewährung rechtlichen Gehörs als auch den Beibringungsgrundsatz.*)
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IMRRS 2008, 1864
Steuerrecht
BFH, Urteil vom 28.10.2008 - IX R 1/07
1. Wer Aufwendungen für seine zunächst selbst bewohnte, anschließend leer stehende und noch nicht vermietete Wohnung als vorab entstandene Werbungskosten geltend macht, muss seinen endgültigen Entschluss, diese Wohnung zu vermieten, durch ernsthafte und nachhaltige Vermietungsbemühungen belegen.*)
2. Die Ernsthaftigkeit und Nachhaltigkeit der Vermietungsbemühungen dienen als Belege (Beweisanzeichen) für die Einkünfteerzielungsabsicht, deren Feststellung und Würdigung im Wesentlichen dem FG als Tatsacheninstanz obliegt.*)
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IMRRS 2008, 1862
Immobilien
BGH, Urteil vom 18.07.2008 - V ZR 171/07
1. Eine Grunddienstbarkeit gibt nämlich dem Berechtigten eine auf dem Privatrecht beruhende Rechtsstellung, die von etwaigen öffentlich-rechtlichen Nutzungsbeschränkungen für das herrschende Grundstück grundsätzlich unabhängig ist und deshalb nicht schon dann wegfällt, wenn dessen Nutzungsmöglichkeiten durch baurechtliche Vorschriften oder bauplanerische Feststetzungen (hier durch die von dem Beklagten vorgetragene nunmehrige Unzulässigkeit einer Nutzung des herrschenden Grundstücks zu Wohnzwecken) beschränkt werden oder ganz wegfallen.
2. Eine Grunddienstbarkeit erlischt, wenn infolge Veränderung eines der betroffenen Grundstücke ihre Ausübung dauernd ausgeschlossen ist oder der Vorteil für das herrschende Grundstück infolge grundlegender Änderung der tatsächlichen Verhältnisse oder der rechtlichen Grundlage objektiv und endgültig wegfällt.
3. Wird ein Beseitigungsanspruch schuldhaft verspätet geltend gemacht, so kann selbst bei einem grob fahrlässig errichteten Überbau der Beseitigungsanspruch ausgeschlossen sein.
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IMRRS 2008, 1860
Immobilien
BGH, Beschluss vom 18.09.2008 - V ZB 22/08
1. Eine drohende Selbsttötung des Schuldners kann zur einstweiligen Einstellung des Zwangsversteigerungsverfahrens führen.
2. Die Zuschlagsbeschwerde kann nur mit der auf den Zuschlagsbeschluss selbst zurückzuführenden Suizidgefahr begründet werden.
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IMRRS 2008, 1855
Öffentliches Baurecht
VGH Bayern, Urteil vom 25.04.2008 - 6 B 05.941
Die auf einen Erschließungsbeitrag anzurechnende Tauschaufgabe ist nur zu verzinsen, wenn dies der Vertrag ausdrücklich vorsieht.
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IMRRS 2008, 1849
Bauträger
EuGH, Urteil vom 27.11.2008 - Rs. C-156/08
Art. 33 Richtlinie 77/388/EWG ist dahin gehend auszulegen, dass er einen Mitgliedstaat nicht daran hindert, beim Erwerb eines noch unbebauten Grundstücks künftige Bauleistungen in die Bemessungsgrundlage für die Berechnung von Verkehrsteuern wie die "Grunderwerbsteuer" des deutschen Rechts einzubeziehen und somit einen nach der Sechsten Richtlinie der Mehrwertsteuer unterliegenden Vorgang zusätzlich mit diesen weiteren Steuern zu belegen, sofern diese nicht den Charakter von Umsatzsteuern haben.*)
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IMRRS 2008, 1845
Immobilien
OLG München, Beschluss vom 31.07.2008 - 33 Wx 145/07
Bedarf die Belastung eines Erbbaurechts mit einer Hypothek der Zustimmung des Grundstückseigentümers - bzw. des Obererbbauberechtigten -, kann der Erbbauberechtigte diese verlangen, wenn die Belastung u. a. mit den Regeln einer ordnungsgemäßen Wirtschaft vereinbar ist. Das ist nicht der Fall, wenn die Hypothek der Sicherung von Ersatzansprüchen deliktisch Geschädigter gegen den Erbbauberechtigten dienen soll. Deshalb besteht auch kein Recht eines entsprechenden Gläubigers auf gerichtliche Ersetzung der Zustimmung zur Eintragung einer Höchstbetragsarresthypothek, wenn er den vermeintlichen Anspruch des Erbbauberechtigten auf deren Erteilung sich im Wege der Pfändung zur Einziehung hat überweisen lassen.*)
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IMRRS 2008, 1844
Immobilien
OLG München, Beschluss vom 27.05.2008 - 34 Wx 130/07
Zur näheren Bezeichnung des Inhalts des Rechts (hier: Baubeschränkung) kann nicht auf eine nur örtlich geltende baurechtliche Vorschrift Bezug genommen werden (hier: Bezugnahme auf Staffel IX der Münchener Staffelbauordnung vom 20.4.1904).*)
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IMRRS 2008, 1842
Immobilien
BGH, Urteil vom 17.10.2008 - V ZR 31/08
1. Der Berechtigte kann in entsprechender Anwendung von § 16 Abs. 10 Satz 3 i.V.m. Abs. 5 Satz 4 VermG vollständige Befreiung von einem zur Durchführung von Baumaßnahmen eines Erwerbers auf dem Grundstück aufgenommenen Darlehen und den zu seiner Sicherung bestellten Grundpfandrechten verlangen, wenn er den Wert der Baumaßnahmen nach § 7 Abs. 3 Sätze 2, 3 GVO dem Verfügungsberechtigten zu ersetzen hat.*)
2. Zur Freistellung verpflichtet ist in diesem Fall der Verfügungsberechtigte, nicht der Erwerber.*)
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IMRRS 2008, 1834
Immobilien
BGH, Urteil vom 29.10.2008 - VIII ZR 313/07
Fotovoltaikanlagen sind nur dann im Sinne des § 11 Abs. 2 Satz 1 EEG 2004 ausschließlich auf oder an einem Gebäude angebracht, wenn das Gebäude als Trägergerüst die Hauptsache bildet, von der die darauf oder daran befestigte Anlage in ihrem Bestand abhängig ist. Hieran fehlt es, wenn das Tragwerk ohne Zwischenschaltung eines durch eine eigene statische Trägerkonstruktion gekennzeichneten Gebäudes darauf ausgerichtet ist, die Fotovoltaikmodule zu tragen.*)
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IMRRS 2008, 1830
Immobilien
BGH, Urteil vom 17.10.2008 - V ZR 14/08
Die Aufspaltung einer sittenwidrigen Vertragsklausel in einen wirksamen und einen unwirksamen Teil (sog. quantitative Teilbarkeit) kommt nur in Betracht, wenn konkrete, über allgemeine Billigkeitserwägungen hinausgehende Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen, dass die Aufspaltung dem entspricht, was die Parteien bei Kenntnis der Nichtigkeit ihrer Vereinbarung geregelt hätten.*)
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IMRRS 2008, 1821
Immobilien
OLG München, Urteil vom 18.09.2008 - 23 U 2648/08
1. Die durch eine Großbaustelle (hier: ICE-Hochgeschwindigkeitstrasse) verursachten Lärm-, Abgas- und Staubimmissionen können eine Entschädigungspflicht des Bauherrn nach § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB auslösen.
2. Zur darlegungs- und Beweislast bezüglich der Unzumutbarkeit bzw. der Zumutbarkeit der Nutzungsbeeinträchtigung.
3. Zur Bemessung des angemessenen Ausgleichs in Geld für die Nutzungsbeeinträchtigung kann das Gericht auf den Maßstab einer fiktiven Mietminderung zurückgreifen.
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IMRRS 2008, 1817
Öffentliches Baurecht
OVG Hamburg, Beschluss vom 15.10.2008 - 2 Bs 171/08
1. Die Grundstücke in einem besonders geschützten Wohngebiet nach § 10 Abs. 4 Abschnitt W BPVO, in dem alle gewerblichen und handwerklichen Betriebe, Läden und Wirtschaften ausdrücklich ausgeschlossen sind, müssen Wohnbedürfnissen dienen. Welche Nutzungen in einem derartigen Gebiet neben der Wohnnutzung regelhaft zulässig sind, ist nicht der Entscheidung der Baugenehmigungsbehörde im konkreten Einzelfall überlassen, sondern aufgrund einer typisierenden Betrachtungsweise abstrakt-generell zu bestimmen. Dabei sind die in einem reinen Wohngebiet nach § 3 BauNVO zulässigen Nutzungen zu berücksichtigen.*)
2. Eine Kindertageseinrichtung ist unter Berücksichtigung dieser Voraussetzungen in einem besonders geschützten Wohngebiet nach § 10 Abs. 4 BPVO nur zulässig, wenn es sich um eine "kleine" Einrichtung handelt, die bereits aufgrund ihres Typs mit der Wohnnutzung verträglich ist. Ob eine Einrichtung "klein" ist, ist dabei auch von dem im Baustufenplan festgesetzten Maß der Bebauung abhängig.*)
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IMRRS 2008, 1787
Immobilien
BGH, Urteil vom 10.10.2008 - V ZR 137/07
1. Der Anspruch des Versprechensempfängers, der auf Leistung an einen bereits benannten oder noch zu bestimmenden Dritten gerichtet ist, kann durch eine Vormerkung gesichert werden.*)
2. Auf die relative Unwirksamkeit eines vormerkungswidrigen Erwerbs kann sich nur der Vormerkungsberechtigte berufen.*)
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IMRRS 2008, 1781
Immobilien
BGH, Urteil vom 10.10.2008 - V ZR 131/07
1. Im Falle des Rücktritts ist der Rückgewährschuldner verpflichtet, eine von ihm begründete Belastung des empfangenen Gegenstands zu beseitigen.*)
2. Wertersatz wegen der Belastung kann der Rückgewährgläubiger nur verlangen, wenn feststeht, dass dem Rückgewährschuldner deren Beseitigung unmöglich ist.*)
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IMRRS 2008, 1777
Immobilien
BFH, Urteil vom 08.10.2008 - V R 61/03
Die Verbindung des Wasser-Verteilungsnetzes mit der Anlage des Grundstückseigentümers (sog. Legen eines Hausanschlusses) durch ein Wasserversorgungsunternehmen gegen gesondert berechnetes Entgelt fällt unter den Begriff "Lieferungen von Wasser" i.S. von § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG i.V.m. Nr. 34 der Anlage zum UStG und ist deshalb mit dem ermäßigten Steuersatz zu versteuern, wenn die Anschlussleistung an den späteren Wasserbezieher erbracht wird.*)
IMRRS 2008, 1767
Immobilien
OLG Koblenz, Urteil vom 25.04.2008 - 10 U 1330/07
Zum Begehren von Schadensersatz für Feuchtigkeitsschäden an einem gekauften Haus kann der Kläger sich zu bezifferten Mangelbeseitigungskosten auf eingeholte Angebote von Fachfirmen beziehen und hierzu Sachverstsändigenbeweis für deren Richtigkeit antreten. Hält das Gericht eine weitere Konkretisierung für erforderlich, muss es darauf hinweisen.*)
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IMRRS 2008, 1757
Immobilien
OLG München, Beschluss vom 08.01.2008 - 32 Wx 192/07
1. Wird einem Berechtigten eine beschränkt persönliche Dienstbarkeit eingeräumt, die ihn berechtigt, auf fremden Dachflächen eine Photovoltaikanlage zu betreiben, ist der Geschäftwert für die Eintragung der Dienstbarkeit nicht an Hand der Einspeisevergütung für die elektrische Leistung, sondern an Hand des hierfür üblichen, mindestens jedoch des vereinbarten Pachtzinses nach § 24 KostO zu bemessen. Auch wenn ein mit der Dienstbarkeit abgeschlossener Pachtvertrag eine längere Laufzeit hat, darf der Multiplikator für die Jahrespacht bei einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit die in § 24 Abs. 2 KostO genannten Beträge nicht übersteigen.*)
2. Wird zugunsten eines Dritten (hier der finanzierenden Bank) eine Vormerkung zur Sicherung des Anspruches, einen neuen Begünstigten zu benennen und diesen als Inhaber einer zu Nr. 1 inhaltsgleichen Dienstbarkeit eintragen zu lassen, eingetragen, ist es nicht zu beanstanden, den Geschäftswert hierfür nur in Höhe des hälftigen Wertes der möglichen neuen Dienstbarkeit festzusetzen. Wird jedoch keine zeitliche Beschränkung aufgenommen, ist zunächst nach § 24 Abs. 1 Buchst b 1. Alternative KostO vom 25-fachen Jahreswert auszugehen und diesen zu halbieren.*)
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IMRRS 2008, 1755
Immobilien
BGH, Urteil vom 10.10.2008 - V ZR 175/07
Dass der Verkäufer von Wohnungs- oder Teileigentum eine Mietgarantie übernimmt, lässt seine Verpflichtung nicht entfallen, den Käufer darüber aufzuklären, dass das zur Vermögensbildung bestimmte Kaufobjekt leer steht und nicht vermietet ist.*)
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IMRRS 2008, 1753
Öffentliches Baurecht
VG Neustadt, Urteil vom 04.09.2008 - 4 K 454/08
Ein Grundstückseigentümer, dem von der Bauaufsichtsbehörde bestandskräftig die Duldung der Beseitigung baulicher Anlagen auf seinem Grundstück aufgegeben worden ist, die ein Dritter (hier Nießbraucher) illegal errichtet hat, kann nicht mit den Kosten belastet werden, die bei der Durchführung der Ersatzvornahme angefallen sind.*)
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IMRRS 2008, 1752
Öffentliches Baurecht
VG Neustadt, Urteil vom 04.09.2008 - 4 K 571/08
1. Ein Verzicht auf materielle öffentlich-rechtliche Nachbarrechte ist zulässig, soweit es sich um Vergünstigungen im Individualinteresse handelt, über die der Nachbar verfügungsberechtigt ist. Zu diesen verzichtbaren Rechten gehören die aus nachbarschützenden Vorschriften des Baurechts folgenden Abwehrrechte des Nachbarn.
2. Die Unterschrift unter die zur Genehmigung gestellten Baupläne gilt als Zustimmung zu dem Bauvorhaben, auch wenn eine ausdrückliche Verzichtserklärung hinsichtlich etwaiger Nachbarrechte nicht abgegeben worden ist.
3. Der Verzicht auf ein materielles öffentlich-rechtliches Abwehrrecht stellt keine Verfügung über das beschlagnahmte Grundstück dar.
4. Mit dem Verzicht des Eigentümers auf öffentlich-rechtliche Abwehransprüche geht diese „Berechtigung aus dem Grundstücks“ unter. Wird das Eigentum an dem Grundstück übertragen, geht es ohne diese „Berechtigung“ auf den neuen Eigentümer über. Der Rechtsnachfolger tritt in die (geschmälerte) Rechtsposition ein. Der Eigentumswechsel an dem „nicht mehr berechtigten“ Grundstück führt nicht zum Wiederaufleben der öffentlich-rechtlichen Abwehransprüche.
5. Ein Nachbar verstößt gegen den auch im öffentlichen Recht geltenden und auch das nachbarliche Gegenseitigkeits- und Gemeinschaftsverhältnis beherrschenden Grundsatz von Treu und Glauben unter dem Gesichtspunkt des Verbots widersprüchlichen Verhaltens („venire contra factum proprium“), wenn er im Baugenehmigungsverfahren Einwendungen erhebt und Rechtsbehelfe einlegt, obwohl er sich privatrechtlich mit dem Vorhaben einverstanden erklärt hat.
6. Der gegenüber dem Bauherrn erklärte Verzicht auf die Einhaltung der verletzten öffentlich-rechtlichen Vorschrift bedarf keiner Schriftform; er kann vielmehr auch stillschweigend erfolgen.
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IMRRS 2008, 1733
Immobilien
BGH, Urteil vom 19.09.2008 - V ZR 164/07
1. Sind der Berechtigte einer Grunddienstbarkeit und der Eigentümer des dienenden Grundstücks zur gleichberechtigten Mitbenutzung des Grundstücks befugt, können sie voneinander in entsprechender Anwendung von § 745 Abs. 2 BGB eine Ausübungsregelung verlangen.*)
2. Die aus einer Ausübungsregelung folgenden Ausübungsbeschränkungen können auch vor deren Zustandekommen mit den Unterlassungsansprüchen nach §§ 1004, 1027 BGB geltend gemacht werden.*)
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IMRRS 2008, 1729
Versicherungsrecht
OLG Karlsruhe, Urteil vom 30.09.2008 - 12 U 65/08
Zum Zugang eines Telefax-Schreibens bei „OK“-Vermerk im Sendebericht.*)
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IMRRS 2008, 1727
Bankrecht
OLG Naumburg, Urteil vom 08.05.2008 - 2 U 172/07
Eine Bank, die gegen Sicherheiten einen Baukredit gewährt, ist grundsätzlich nicht verpflichtet, im Interesse der Kreditnehmer/Sicherungsgeber den Baufortschritt und die zweckentsprechende Verwendung der Darlehensgelder zu überwachen.*)
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IMRRS 2008, 1725
Amtshaftung
OLG Jena, Urteil vom 08.10.2008 - 4 U 280/08
1. Ein Schadensersatzanspruch aus § 1 Abs. 1 StHG ist (nur) dann gegeben, wenn einem Bürger ein kausaler Schaden durch einen Amtsträger in Ausübung staatlicher (hoheitlicher) Tätigkeit rechtswidrig zugefügt wird.*)
2. Ein in diesem Sinne tatbestandlich haftungsauslösendes Handlungsunrecht kann dem Bürger durch Tun oder Unterlassen zugefügt werden; ein Unterlassen kann für einen Schaden aber nur dann kausal geworden sein, wenn eine Rechtspflicht zum Handeln bestand und der Amtsträger - dieser Rechtspflicht zuwider - untätig geblieben ist.*)
3. Wird ein Mitteilungsbescheid nach § 21 GrdstVG (betr. die Ausübung eines siedlungsrechtlichen Vorkaufsrechts) allein durch Zeitablauf (verspätete Zustellung an den Antragsteller) rechtswidrig, löst die damit einhergehende Versagung einer grundstücksverkehrsrechtlichen Genehmigung dann keinen Staatshaftungsanspruch aus, wenn das Landwirtschaftsamt im grundstücksverkehrsrechtlichen Genehmigungsverfahren nicht von Amts wegen verpflichtet ist, nach Zeitablauf (§ 6 Abs. 2 GrdstVG) ein (sog.) Negativattest (§ 6 Abs. 3 GrdstVG) zu erteilen.*)
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IMRRS 2008, 1712
Mietrecht
VerfGH Berlin, Beschluss vom 22.01.2008 - VerfGH 70/06
1. Weist der Mieter in einem Flugblatt potentielle neue Eigentümer auf schwelende Konflikte mit dem bisherigen Vermieter hin, so berechtigt dies den Vermieter nicht zu einer fristlosen Kündigung.
2. Die Verschmutzung des Hofes durch diese Zettel ist als geringfügig anzusehen, so dass dies ebenfalls eine Kündigung nicht rechtfertigen kann.
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IMRRS 2008, 1707
Immobilien
BGH, Beschluss vom 30.04.2008 - IV ZR 53/05
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2008, 1704
Immobilien
BGH, Beschluss vom 25.04.2008 - LwZR 10/07
1. Die dem künftigen Unterpächter gegenüber ausgesprochene Erlaubnis des Verpächters zu einer Unterverpachtung durch den Pächter an ihn wird indes nach den Grundsätzen über den Zugang von in Abwesenheit des Empfängers abgegebenen Willenserklärungen (BGB § 130 Abs. 1 Satz 1) jedenfalls dann wirksam, wenn sie von dem (künftigen) Unterpächter dem Pächter zum Zwecke des Abschlusses des Unterpachtvertrages übermittelt wird.
2. Zur Frage der außerordentlichen Kündigung wegen vertragswidriger Gebrauchsüberlassung an Dritte.
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IMRRS 2008, 1702
Immobilien
BVerwG, Urteil vom 10.07.2008 - 3 C 40.07
Der durch die Wegnahme eines Grundstücks entstandene Schaden gilt nicht schon dann im Sinne des § 349 Abs. 3 Satz 2 LAG als ausgeglichen, wenn dem Berechtigten nach § 3 Abs. 4 Satz 3 VermG der Anspruch auf den Erlös aus der Veräußerung des Vermögenswerts eingeräumt worden ist, sondern erst dann, wenn ihm dieser Erlös tatsächlich zugeflossen ist.*)
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IMRRS 2008, 1701
Immobilien
OLG Hamm, Beschluss vom 03.07.2008 - 15 Wx 116/08
1. § 7 ErbbauVO hat auch dann zwingenden Charakter, wenn eine Gemeinde Erbbaurechtsausgeberin ist.*)
2. Führt eine Gemeinde durch die Bewilligung des Rangrücktritts ihrer Erbbauzinsreallast hinter Rechten in Abt. III des Grundbuchs selbst eine Veränderung der Gewichtung der im Rahmen der gesetzlichen Vorschrift abzuwägenden wirtschaftlichen Interessen herbei, kann sie aus einer Bestimmung des Erbbaurechtsbestellungsvertrags, der ihr die Versagung der Zustimmung zur Veräußerung des Erbbaurechts zur Wahrung ihrer wirtschaftlichen Interessen erlaubt, keinen weitgehenden Schutz Interessen beanspruchen.*)
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IMRRS 2008, 1696
Mietrecht
BGH, Urteil vom 01.10.2008 - XII ZR 52/07
1. Der Ausgleichsanspruch nach § 24 Abs. 2 BBodSchG setzt grundsätzlich keine behördliche Inanspruchnahme des Anspruchstellers voraus.*)
2. Der Anspruch aus § 24 Abs. 2 BBodSchG unterliegt nicht der kurzen Verjährung nach § 548 BGB.*)
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IMRRS 2008, 1694
Öffentliches Baurecht
OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 01.10.2008 - 1 A 10362/08
1. Für Gestaltungssatzungen nach § 88 Abs. 1 LBauO gilt das verfassungsrechtliche Zitiergebot (Art. 80 Abs. 1 Satz 3 GG; Art. 110 Abs. 1 Satz 3 LV) nicht. Aus dem allgemeinen Rechtsstaatsprinzip folgen bei solchen Satzungen jedenfalls keine Zitierpflichten dahingehend, dass die Ermächtigungsnorm in der Satzung über die Nennung des Paragrafen hinaus nach Absatz, Satz und Nummer genau bezeichnet werden muss.*)
2. Das Gestaltungsrecht der Gemeinden gemäß § 88 Abs. 1 Nr. 1 LBauO ist nach wie vor dem übertragenen Bereich des Bauordnungsrechts zuzuordnen; dennoch sind die örtlichen Gestaltungsvorschriften auch dem eigenen Wirkungskreis der Gemeinden zuzurechnen, so dass die Satzungsermächtigung die Verleihung echter Autonomie im Rahmen der gesetzlichen Übertragung bewirkt.*)
3. Zu dem Erfordernis eines hinreichend erkennbaren und gebietsspezifischen Gestaltungskonzepts bei Satzungen nach § 88 Abs. 1 Nr. 1 LBauO.*)
4. Allgemeine Bezeichnungen von Farbtönen und Materialanforderungen können wie unbestimmte Rechtsbegriffe ausgelegt werden, so dass ihr konkreter Inhalt im Einzelfall im Rahmen einer wertenden Betrachtung zu ermitteln ist. Einer physikalisch eindeutigen Farb- oder Materialbestimmung bedarf es daher nicht.*)
5. Das Bestreben, für eine gewisse Einheitlichkeit der Dachlandschaft zu sorgen, ist ein vom Gesetz anerkanntes Ziel. Dennoch müssen Gestaltungssatzungen nach § 88 Abs. 1 Nr. 1 LBauO landesrechtlich begründet nicht nur auf sachgerechten Erwägungen beruhen, sondern auch eine angemessene Abwägung der privaten Interessen der Grundstückseigentümer und der Belange der Allgemeinheit erkennen lassen, da auch die Ordnung der Baugestaltung Inhalt und Schranken des Eigentums im Sinne des Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG bestimmt.*)
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IMRRS 2008, 1689
Immobilien
BGH, Urteil vom 04.09.2008 - III ZR 331/07
Zur Belehrungspflicht des Notars bei vermietetem Kaufobjekt.
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IMRRS 2008, 1688
Immobilien
OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 29.05.2008 - 4 M 275/08
Sind im Grundbuch die Gesellschafter mit dem Hinweis nach § 47 Abs. 2 GBO auf die bestehende Gesellschaft bürgerlichen Rechts eingetragen werden, d. h. unter Angabe der Namen der Gesellschafter mit dem Zusatz "in Gesellschaft bürgerlichen Rechts", ist die Gesellschaft Eigentümerin des Grundstücks, so dass es auf die Frage, ob die Gesellschaft auch selbst in das Grundbuch eingetragen werden kann, nicht ankommt.*)
Volltext
IMRRS 2008, 1687
Immobilien
OLG Oldenburg, Urteil vom 11.02.2008 - 15 U 55/07
Im Fehngebiet Ostfrieslands besteht ein im 19. Jahrhundert entstandenes örtliches Gewohnheitsrecht fort, wonach Anlieger eines Nebenkanals ("Inwieke") den Randstreifen des Kanals auch ohne Vorliegen der Voraussetzungen eines Notwegerechts begehen und befahren dürfen, um zu hinterliegenden Grundstücken zu gelangen.*)
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IMRRS 2008, 1683
Wohnungseigentum
LG Verden, Urteil vom 05.05.2008 - 8 O 219/07
1. Der Anspruch des Verwalters auf Aufwendungsersatz gemäß § 670 BGB für die von ihm entrichteten Sollzinsen auf einem Treuhandkonto entsteht jeweils am Ende des Jahres für das gesamte Jahr und verjährt gemäß § 195 BGB in drei Jahren.
2. Macht der Verwalter diese Sollzinsen für mehrere zurückliegende Jahre erst im Nachhinein im Rahmen der Schlussabrechnung seiner Verwaltung geltend, kann der Ersatzanspruch in Bezug auf die aufgewandten Sollzinsen auch nach § 242 BGB verwirkt sein.
3. Kontoauszüge für Treuhandkonten, die vom Verwalter ausschließlich zur Erfüllung der ihm auferlegten Pflichten genutzt werden, sind im Sinne des § 667 2. Alt. BGB "aus der Geschäftsbesorgung erlangt" und daher spätestens mit dem Ende der Verwaltung herauszugeben.
Volltext
IMRRS 2008, 1663
Wohnungseigentum
OLG Celle, Beschluss vom 19.09.2008 - 13 U 125/08
1. Der Anspruch des Verwalters auf Aufwendungsersatz gemäß § 670 BGB für die von ihm entrichteten Sollzinsen auf einem Treuhandkonto entsteht jeweils am Ende des Jahres für das gesamte Jahr und verjährt gemäß § 195 BGB in drei Jahren.
2. Macht der Verwalter diese Sollzinsen für mehrere zurückliegende Jahre erst im Nachhinein im Rahmen der Schlussabrechnung seiner Verwaltung geltend, kann der Ersatzanspruch in Bezug auf die aufgewandten Sollzinsen auch nach § 242 BGB verwirkt sein.
3. Kontoauszüge für Treuhandkonten, die vom Verwalter ausschließlich zur Erfüllung der ihm auferlegten Pflichten genutzt werden, sind im Sinne des § 667 2. Alt. BGB "aus der Geschäftsbesorgung erlangt" und daher spätestens mit dem Ende der Verwaltung herauszugeben.
IMRRS 2008, 1659
Immobilien
KG, Beschluss vom 01.10.2008 - 1 W 455/08
Klagt ein Mitglied einer Bruchteilsgemeinschaft gegen ein anderes Mitglied der Gemeinschaft auf Auflassung des der Gemeinschaft gehörenden Grundstücks an sich, so richtet sich der Streitwert gemäß § 3 ZPO nach dem Anteil des beklagten Miteigentümers. Grundstücksbelastungen sind nicht zu berücksichtigen.*)
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IMRRS 2008, 1652
Immobilien
BGH, Beschluss vom 17.09.2008 - III ZR 303/07
Ein Schadensersatzanspruch nach § 13 Abs. 1 VermG wegen gröblicher Verletzung der Pflichten des staatlichen Verwalters kommt nur dann in Betracht, wenn die staatliche Verwaltung im Zeitpunkt des Inkrafttretens des Vermögensgesetzes am 29. September 1990 fortbestanden hat.*)
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IMRRS 2008, 1649
Mietrecht
BGH, Urteil vom 24.09.2008 - VIII ZR 275/07
1. Der Anschluss einer mit einer Gasetagenheizung ausgestatteten Mietwohnung an das aus Anlagen der Kraft-Wärme-Kopplung gespeiste Fernwärmenetz ist eine Maßnahme zur Einsparung von Energie, die der Mieter nach § 554 Abs. 2 Satz 1 BGB grundsätzlich zu dulden hat.*)
2. Die Pflicht zur Mitteilung der zu erwartenden Mieterhöhung (§ 554 Abs. 3 BGB) bezieht sich nur auf die aufgrund von Modernisierungsmaßnahmen zu erwartende Mieterhöhung nach § 559 BGB und nicht auf eine etwa mögliche Erhöhung der Vergleichsmiete nach § 558 BGB.*)
IMRRS 2008, 1647
Immobilien
BGH, Urteil vom 19.09.2008 - V ZR 152/07
1. § 912 BGB kann entsprechende Anwendung finden, wenn bei der Veränderung eines Gebäudes erstmals über die Grenze gebaut wird.*)
2. Ein Überbau muss nicht geduldet werden, wenn er den Regeln der Baukunst nicht entspricht und deshalb über die Grenzverletzung hinausreichende Beeinträchtigungen des Nachbarn besorgen lässt.*)
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