Immobilien- und Mietrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
5289 Entscheidungen insgesamt
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IMRRS 2008, 0070
Immobilien
OLG Jena, Beschluss vom 27.11.2007 - Bl W 490/07
1. Ein Antrag auf gerichtliche Entscheidung gegen die für sofort vollziehbar erklärte vorzeitige Besitzeinweisung - des Windkraftanlagenbetreibers - hat per se (noch) keine aufschiebende Wirkung. Jedoch kann in entsprechender Anwendung des § 80 Abs. 5 VwGO ein Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung auch im Baulandverfahren gestellt werden.*)
2. Bei der Entscheidung über einen solchen Antrag hat das Gericht (Baulandkammer/Baulandsenat) eine Abwägung zwischen dem öffentlichen Interesse am Sofortvollzug (der vorzeitigen Besitzeinweisung) und dem privaten Interesse des davon Betroffenen (hier einer Gemeinde), von einem Eingriff in seine Rechte verschont zu bleiben, vorzunehmen.*)
3. Führt diese Abwägung dazu, dass die vorzeitige Besitzeinweisung nicht aus Gründen des Allgemeinwohls dringend geboten ist, liegen also keine hinreichenden Gründe für die sofortige Ausführung der mit der sofortigen Besitzeinweisung verbundenen Maßnahmen (wie hier Errichtung und Ausbau von Wegen; Verlegung von Erdkabeln) vor, so ist die aufschiebende Wirkung des Antrags auf gerichtliche Entscheidung (gegen den Besitzeinweisungsbeschluss) wiederherzustellen.*)
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IMRRS 2008, 0063
Öffentliches Baurecht
BVerwG, Urteil vom 29.08.2007 - 4 C 2.07
1. Der TA Lärm vom 26. August 1998 kommt, soweit sie für Geräusche den unbestimmten Rechtsbegriff der schädlichen Umwelteinwirkungen (§ 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 1 BImSchG) konkretisiert, eine im gerichtlichen Verfahren zu beachtende Bindungswirkung zu. Sie unterliegt als normkonkretisierende Verwaltungsvorschrift der revisionsgerichtlichen Überprüfung.*)
2. Die Regelung über den Messabschlag nach Nr. 6.9 TA Lärm ist nicht anzuwenden, wenn auf eine Nachbarklage gegen die Baugenehmigung für eine Windenergieanlage die Lärmimmissionen im verwaltungsgerichtlichen Verfahren durch Messung ermittelt werden.*)
3. Eine Küche, die nicht lediglich der Zubereitung der Mahlzeiten, sondern auch dem sonstigen Aufenthalt der Bewohner dient, ist als schutzbedürftiger Raum im Sinne von Nr. A.1.3 TA Lärm (in Verbindung mit der DIN 4109, Ausgabe November 1989) anzusehen.*)
4. Es ist Aufgabe der Tatsachengerichte, zu überprüfen, ob Windenergieanlagen Geräusche hervorrufen, die im Hinblick auf ihre außergewöhnliche Störwirkung die Vergabe eines Impulszuschlags rechtfertigen.*)
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IMRRS 2008, 0062
Immobilienanlagen
BGH, Urteil vom 23.10.2007 - XI ZR 167/05
Die sittenwidrige Überteuerung des Kaufpreises eines finanzierten Objekts führt für sich genommen auch im Falle einer institutionalisierten Zusammenarbeit zwischen finanzierender Bank und dem Verkäufer oder Vertreiber des Objekts nicht zu einer widerleglichen Vermutung, die finanzierende Bank habe von der sittenwidrigen Überteuerung Kenntnis gehabt. Eine solche Vermutung kommt nur im Falle einer arglistigen Täuschung in Betracht.*)
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IMRRS 2008, 0059
Immobilien
BGH, Beschluss vom 29.11.2007 - V ZB 26/07
Die Zwangsversteigerung zur Aufhebung einer Gemeinschaft ist nach § 180 Abs. 2 i.V.m. § 28 Abs. 1 ZVG nur dann einstweilen einzustellen oder aufzuheben, wenn außer dem Wechsel der an der aufzuhebenden Gemeinschaft Beteiligten auch der Zeitpunkt aus dem Grundbuch ersichtlich ist, zu dem der Beteiligtenwechsel wirksam geworden ist. Fehlt es daran, kann ein Wechsel der Beteiligten nur im Wege der Drittwiderspruchsklage geltend gemacht werden.*)
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IMRRS 2008, 0050
Immobilien
BGH, Urteil vom 23.11.2007 - LwZR 5/07
1. Der Besitzentziehungsanspruch nach § 861 Abs. 1 BGB ist abtretbar.*)
2. Das Recht auf den gesetzlichen Richter ist verletzt, wenn im Zivilprozess die zur Mitwirkung berufenen ehrenamtlichen Richter nicht auch an der Entscheidung über die Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung aufgrund eines nachgereichten Schriftsatzes beteiligt waren.*)
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IMRRS 2008, 0045
Immobilien
BGH, Beschluss vom 29.11.2007 - V ZB 179/06
Soweit der Zeitaufwand des Verwalters darin seinen Grund findet, dass der Verwalter das verwaltete Objekt beschädigt hat, handelt es sich bei dem Aufwand nicht um im Sinne von § 19 Abs. 1 ZwVwV erforderlichen Aufwand.*)
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IMRRS 2008, 0037
Immobilien
LG Hamburg, Urteil vom 03.08.2007 - 321 O 239/06
Der Verkäufer einer Eigentumswohnung erfüllt seine Aufklärungspflicht über Mängel- und Sanierungsmaßnahmen nicht durch die kommentarlose Übersendung umfangreicher Versammlungsprotokolle ohne eine wenigstens optische Hervorhebung oder einen Hinweis auf die maßgeblichen Tagesordnungspunkte.
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IMRRS 2008, 0028
Immobilien
BGH, Urteil vom 16.11.2007 - V ZR 45/07
Liegen die Kosten, die erforderlich sind, um die Kaufsache in einen mangelfreien Zustand zu versetzen, erheblich über deren mangelbedingten Minderwert, kann der Käufer als Nichterfüllungsschaden grundsätzlich nur den Minderwert ersetzt verlangen.*)
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IMRRS 2008, 0025
Immobilien
BGH, Urteil vom 22.11.2007 - III ZR 280/06
1. Zu den Pflichten eines Entwässerungsverbands, bei einem absehbaren längerfristigen Ausfall von Entwässerungseinrichtungen Ersatz- und Vorsorgemaßnahmen zu treffen.*)
2. Es besteht kein Anscheinsbeweis dahin, dass die Überschwemmung des Grundstücks eines Verbandsmitglieds auf das Abschalten eines Schöpfwerks zurückzuführen ist, wenn Vorkehrungen für eine anderweitige Ableitung des Niederschlagswassers getroffen waren.*)
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IMRRS 2008, 0017
Immobilien
BGH, Urteil vom 19.10.2007 - V ZR 42/07
1. Der Anspruch aus Art. 233 § 2a Abs. 1 Satz 4 EGBGB ist auch dann gegen die (in Liquidation fortbestehende) LPG zu richten, wenn diese in ihrem Eigentum stehende Gebäude im Rahmen einer gescheiterten Umwandlung an das neu gegründete Unternehmen übergeben hat und nicht mehr selbst nutzt.*)
2. In einem Rechtsstreit über diesen Anspruch ist das Zivilgericht jedenfalls dann nicht an eine behördliche Feststellung des Gebäudeeigentümers (Art. 233 § 2b Abs. 3 Satz 1 EGBGB) gebunden, wenn im Zeitpunkt der Feststellung der Anspruch bereits verjährt war.*)
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IMRRS 2008, 0013
Gesellschaftsrecht
BGH, Urteil vom 12.11.2007 - II ZR 183/06
1. Die Annahme einer Innengesellschaft bürgerlichen Rechts erfordert, dass sich die Beteiligten mit gesellschaftsrechtlicher Bindung zur Förderung eines gemeinsamen Zwecks verpflichten.*)
2. Ein auf einem anderen Rechtsverhältnis (hier: Kaufvertrag über einen Erbanteil) beruhender Anspruch eines Gesellschafters gegen seinen Mitgesellschafter unterliegt in der Auseinandersetzung einer Gesellschaft keiner Durchsetzungssperre.*)
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Online seit 2007
IMRRS 2007, 2562
Immobilien
OLG München, Urteil vom 25.10.2007 - 14 U 611/06
Nach einem Schlüsselverlust ist der Austausch der gesamten Schließanlage wegen eines hohen Sicherheitsschadens nicht erforderlich, wenn bereits zuvor ein Generalschlüssel abhanden gekommen war und die Schließanlage anschließend nicht ausgetauscht wurde.
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IMRRS 2007, 2533
Steuerrecht
BFH, Urteil vom 24.10.2007 - II R 5/05
1. Eine Ertragsminderung, die das nach § 33 Abs. 1 Satz 1 GrStG erforderliche Ausmaß erreicht, führt auch dann zu einem Grundsteuererlass, wenn sie strukturell bedingt und nicht nur vorübergehender Natur ist.*)
2. Bei bebauten Grundstücken i.S. des § 33 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 GrStG ist für die Berechnung der Ertragsminderung zunächst danach zu unterscheiden, ob die von der Ertragsminderung betroffenen Räume/Raumeinheiten zu Beginn des Erlasszeitraums leer standen oder - wenn auch verbilligt - vermietet waren.*)
3. Bei zu diesem Zeitpunkt leer stehenden Räumen bildet die übliche Miete die Bezugsgröße, an der die Ertragsminderung zu messen ist. Bei den vermieteten Räumen bildet die vereinbarte Miete diese Bezugsgröße, solange die Miete nicht um mehr als 20 v.H. von der üblichen Miete abweicht.*)
4. Ist die Ertragsminderung durch einen Leerstand bedingt, hat sie der Steuerpflichtige nicht zu vertreten, wenn er sich nachhaltig um eine Vermietung zu einem marktgerechten Mietzins bemüht hat.*)
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IMRRS 2007, 2532
Immobilien
BGH, Beschluss vom 28.11.2007 - III ZR 114/07
Die mangelnde Vermietbarkeit eines Hauses aufgrund einer bevorstehenden Enteignung des Grundstücks während des Enteignungsverfahrens und vor dessen Abschluss ist zu entschädigen.*)
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IMRRS 2007, 2530
Immobilien
OLG Jena, Urteil vom 12.04.2007 - 1 U 911/06
Zum Unterlassungsanspruch bei Nachbarbebauung (Garage) wegen Nichteinhaltung der Vorgaben gemäß Thüringer Bauordnung.
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IMRRS 2007, 2525
Immobilien
OLG Frankfurt, Beschluss vom 06.09.2007 - 20 W 174/07
Ein dingliches Vorkaufsrecht mit der Bestimmung, dass der Kauf nur zum Schätzpreis erfolgt, ist inhaltlich unzulässig im Sinn von § 53 Abs. 1 Satz 2 GBO.*)
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IMRRS 2007, 2524
Immobilien
OLG Frankfurt, Beschluss vom 30.08.2007 - 20 W 153/07
1. Der Grundsatz "falsa demonstratio non nocet" gilt auch für die auf einer übereinstimmenden Fehlvorstellung der Urkundsbeteiligten beruhende falsche Bezeichnung von zu übertragendem Grundbesitz in einem notariellen Vertrag.*)
2. Wirkt ein Ergänzungsbetreuer nach einer vorausgegangenen Falschbezeichnung zum Zwecke der Klarstellung für einen Betreuten in einer neuen notariellen Urkunde an der Übertragung des noch nicht umgeschriebenen Grundbesitzes mit, so unterfällt dies nicht dem Schenkungsverbot der §§ 1908 i Abs. 2 , 1804 BGB, so dass über die nachgesuchte vormundschaftsgerichtliche Genehmigung nach den allgemeinen Grundsätzen der §§ 1908 i Abs. 1, 1821, 1829 BGB zu befinden ist.*)
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IMRRS 2007, 2523
Immobilien
OLG Koblenz, Urteil vom 19.07.2007 - 5 U 1713/06
1. Die Gläubigerbenachteiligungsabsicht (§ 3 Abs. 1 Satz 1 AnfG) erfordert nur bedingten Vorsatz.*)
2. Dass der begünstigte Ehegatte Kenntnis dieses Vorsatzes hatte, kann bereits dadurch hinreichend indiziert sein, dass das Rechtsgeschäft völlig interessenwidrig erscheint (hier: Übertragung des hälftigen Anteils an einem Hausgrundstück gegen Einräumung eines Mitbenutzungsrechts bei zerrütteter Ehe).*)
3. Hat die Ehefrau ihren Miteigentumsanteil an einem Grundstück auf den Ehemann und Miteigentümer anfechtbar übertragen, kann der Gläubiger vom nunmehrigen Alleineigentümer als Anfechtungsgegner die Duldung der Zwangsversteigerung des ganzen Grundstücks verlangen, allerdings nur zwecks Befriedigung aus dem Teil des Versteigerungserlöses, der dem Schuldner ohne die anfechtbare Rechtshandlung zugestanden hätte.*)
4. Ein ausländischer Vollstreckungstitel erfüllt mit der Vollstreckbarkeitserklärung ohne weiteres die Voraussetzungen des § 2 AnfG a.F..*)
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IMRRS 2007, 2518
Immobilien
OLG München, Beschluss vom 29.10.2007 - 34 Wx 105/07
1. Zur Zulässigkeit einer Zwischenverfügung, die die Vorlage einer (Löschungs-)Bewilligung zum Gegenstand hat.*)
2. Die Vereinbarung eines „limitierten Kaufpreises“ kann nicht Gegenstand eines dinglichen Vorkaufsrechts sein. Die Eintragung eines derartigen Vorkaufsrechts ist jedoch nur hinsichtlich dieser Vereinbarung und nicht insgesamt inhaltlich unzulässig. Unrichtig ist das Grundbuch, wenn anzunehmen ist, dass sich die Beteiligten über ein Vorkaufsrecht mit dem gesetzlich zulässigen Inhalt nicht geeinigt haben würden.*)
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IMRRS 2007, 2515
Immobilien
OLG Hamm, Beschluss vom 05.11.2007 - 22 W 61/07
Kann der Käufer einer Wohnung bei Einsichtnahme der ihm vorliegenden Protokolle der WEG- und Mietpoolversammlungen und Reparaturabrechnungen die notwendigen Informationen über Art und Umfang von Reparaturkosten gewinnen und hieraus Rückschlüsse auf das Vorliegen eines Reparaturstaus und eine Beeinträchtigung der ihm bei den Beratungen versprochenen Rendite ziehen, scheidet eine Beratungspflichtverletzung wegen Verschweigens eines Reparaturstaus einer Wohnanlage aus.
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IMRRS 2007, 2488
Öffentliches Baurecht
OVG Niedersachsen, Beschluss vom 17.08.2007 - 1 LA 37/07
Bei der quantitativen Begrenzung der Nutzung von Räumen durch freie und ähnliche Berufe in einem reinen Wohngebiet im Verhältnis zur Wohnnutzung (50 %-Grenze) ist nicht zu beanstanden, wenn nur auf Räume abgestellt wird, die zum dauernden Aufenthalt von Menschen objektiv geeignet sind und entsprechend genutzt werden.*)
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IMRRS 2007, 2485
Immobilien
BVerwG, Urteil vom 21.06.2007 - 3 C 27.06
Eine Gemeinde, die ihr früheres Eigentum an ehemaligen Wege- und Grabengrundstücken wegen deren Buchungsfreiheit nicht nachweisen kann, ist als Restitutionsberechtigte anzusehen, wenn mit hinlänglicher Sicherheit auszuschließen ist, dass die Grundstücke bei deren Überführung in Volkseigentum im Eigentum eines anderen gestanden haben.*)
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IMRRS 2007, 2484
Immobilien
OLG Köln, Beschluss vom 06.02.2007 - 23 WLw 6/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2007, 2483
Immobilien
OLG Jena, Beschluss vom 21.08.2007 - 9 W 258/07
Die landesrechtliche Einführung eines gesetzlichen Vorkaufsrechtes unmittelbar - ohne vorgeschaltete (ggf. fremdnützige) Ausübungsbefugnis der öffentlichen Hand - zugunsten angrenzender privater Waldeigentümer ist weder mit der Eigentumsgarantie des Art. 14 Abs. 1 S. 1 GG noch mit der allgemeinen Handlungsfreiheit des Art. 2 Abs. 1 GG vereinbar.*)
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IMRRS 2007, 2482
Immobilien
OLG Hamm, Beschluss vom 16.04.2007 - 15 W 308/06
1. Die in einem notariell beurkundeten Grundstückskaufvertrag getroffene Regelung
"Die anfallende Mehrwertsteuer schuldet die kaufende Vertragspartei allein; bzgl. der umsatzsteuerrechtlichen Abwicklung wird auf § 13b UstG verwiesen..."
ist dahin auszulegen, dass als vertraglich geschuldeter Kaufpreis nur der Nettobetrag vereinbart ist (Abweichung von OLG Celle NJW-RR 2006, 71).*)
2. Der Wert für den Ansatz der Gebühr nach § 36 Abs. 2 KostO ist deshalb lediglich nach dem Nettobetrag zu berechnen.*)
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IMRRS 2007, 2470
Immobilien
OLG Celle, Beschluss vom 15.10.2007 - 4 W 195/07
Der Umzug des Wohnberechtigten in ein Pflegeheim stellt ein subjektives Ausübungshindernis dar, das den Grundeigentümer nicht automatisch zur Zahlung einer Geldrente in Höhe des Mietwertes verpflichtet; vielmehr kommt ein solcher Anspruch allenfalls nach den Grundsätzen einer Änderung der Geschäftsgrundlage dann in Betracht, wenn der Eigentümer durch den endgültigen Wegfall wirtschaftliche Vorteile erlangt (z.B. durch Vermietung oder Eigennutzung, wenn Vermietung zumutbar wäre). Ob der Senat an seiner diesbezüglichen Rechtsprechung (z.B. OLGR Celle 2000, 63; OLG Celle NJW-RR 1999, 10 = NdsRpfl 1998, 276) im Hinblick auf BGH NJW 2007, 1884, festhalten kann, wonach Bedenken bestehen, den Eintritt der Pflegebedürftigkeit als unvorhergesehenes Ereignis zu behandeln, welches eine Änderung der Geschäftsgrundlage rechtfertigen könnte, bleibt unentschieden, weil im vorliegenden Fall die Voraussetzungen für einen Anspruch ohnehin nicht dargetan sind und auch der BGH die Frage im Ergebnis offengelassen hat.*)
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IMRRS 2007, 2469
Steuerrecht
VG Schleswig, Urteil vom 27.09.2007 - 6 A 44/07
Eine glaubhafte Darlegung, dass mehrere Ferienwohnungen allein zur Vermietung an Feriengästen vorbehalten werden, schließt die Vermutung an eine „Mischnutzung“ aus, auch wenn Familienmitglieder einige Tage im Jahr zwecks Säuberungsmaßnahmen die Wohnungen nutzen.
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IMRRS 2007, 2467
Immobilien
BGH, Urteil vom 26.10.2007 - V ZR 26/07
1. Ist dem Käufer eines volkseigenen Gebäudes das Gebäude übergeben, ein Nutzungsrecht aber nicht verliehen worden, beruht seine Befugnis zur Nutzung des Grundstücks auf dem Gebäudekaufvertrag.*)
2. Die Ankaufsfläche entspricht dann grundsätzlich der Fläche, für welche ihm nach § 2 der Durchführungsverordnung zum Verkaufsgesetz ein Nutzungsrecht verliehen worden wäre.*)
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IMRRS 2007, 2466
Immobilien
BGH, Urteil vom 19.10.2007 - V ZR 150/06
Für den Inhalt der nach § 116 Abs. 1 SachenRBerG zu bewilligenden Grunddienstbarkeit sind die Verhältnisse maßgeblich, unter denen sich die Mitnutzung des fremden Grundstücks vor Ablauf des 2. Oktober 1990 - soweit zumindest faktisch geschützt - gestaltete. Änderungen, die zu einer Bedarfssteigerung geführt haben, können nach den von dem Senat für Dienstbarkeiten allgemein entwickelten Grundsätzen (BGHZ 44, 171; 145, 16) berücksichtigt werden.*)
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IMRRS 2007, 2462
Insolvenzrecht
Staatsanwaltschaft München I, Entscheidung vom 30.07.2007 - 263 Js 221118/07
Schließt der Auftraggeber trotz Kenntnis seiner eigenen Zahlungsunfähigkeit mit dem Auftragnehmer einen Prozessvergleich, macht er sich nicht wegen Betrugs strafbar. Dem Auftragnehmer ist kein Schaden entstanden, weil sich seine Vermögenslage durch den Vergleich nicht verschlechtert hat, da sowohl der ursprüngliche, als auch der durch den Vergleich geschaffene Anspruch wirtschaftlich keinen Wert besitzen.
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IMRRS 2007, 2461
Insolvenzrecht
Generalstaatsanwaltschaft München, Entscheidung vom 02.10.2007 - 17 Zs 2853/07
Schließt der Auftraggeber trotz Kenntnis seiner eigenen Zahlungsunfähigkeit mit dem Auftragnehmer einen Prozessvergleich, macht er sich nicht wegen Betrugs strafbar. Dem Auftragnehmer ist kein Schaden entstanden, weil sich seine Vermögenslage durch den Vergleich nicht verschlechtert hat, da sowohl der ursprüngliche, als auch der durch den Vergleich geschaffene Anspruch wirtschaftlich keinen Wert besitzen.
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IMRRS 2007, 2459
Immobilien
BGH, Urteil vom 12.10.2007 - V ZR 283/06
Zur Beachtung des Transparenzgebots bei einer Klausel, die die Anpassung einer Kaufpreisrente unter dynamischer Verweisung auf die II. Berechnungsverordnung begrenzt.*)
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IMRRS 2007, 2449
Immobilien
OLG Koblenz, Urteil vom 14.06.2007 - 5 U 37/07
1. Ragt ein auf dem verkauften Grundstück stehendes Gebäude auf das Nachbargrundstück, liegt darin ein Rechtsmangel. Einen derartigen Mangel erfasst der kaufvertragliche Gewährleistungsausschluss nicht, wenn die notarielle Urkunde insoweit nur auf Sachmängel abhebt.
2. Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis des Käufers von dem Rechtsmangel kann in einem derartigen Fall nur angenommen werden, wenn sie sich auch auf die Rentenzahlungspflicht nach § 912 Abs. 2 BGB erstreckt.
3. Der Beweisantrag, einen Zeugen zu einer nicht in seiner Person eingetretenen inneren Tatsache zu vernehmen (hier: Arglist des Verkäufers), ist im allgemeinen nur erheblich, wenn schlüssig dargelegt wird, aufgrund welcher Umstände der Zeuge von der inneren Tatsache Kenntnis erlangt hat.
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IMRRS 2007, 2439
Immobilien
OLG Saarbrücken, Urteil vom 09.10.2007 - 4 U 198/07
Der Arglistvorwurf kann entfallen, wenn der Verkäufer darauf vertrauen durfte, dass dem Käufer der Mangel aufgrund seines offenkundigen Erscheinungsbildes vernünftigerweise nicht verborgen bleiben konnte. Allerdings entlastet ein leichtgläubiges Vertrauen in die Kenntnis des Käufers noch nicht. Vielmehr müssen aus der Sicht des Aufklärungspflichtigen konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Mangel auch ohne eigenes Zutun Eingang in die Entscheidungsfindung des Käufers fand.*)
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IMRRS 2007, 2430
ARGE
BGH, Urteil vom 15.10.2007 - II ZR 136/06
1. Der Ausgleichsanspruch nach § 426 Abs. 1 Satz 1 BGB entsteht nicht erst mit der Befriedigung des Gläubigers, sondern als Befreiungsanspruch bereits mit der Entstehung des Gesamtschuldverhältnisses.*)
2. Besteht die ernsthafte Möglichkeit, dass ein Gesellschafter bürgerlichen Rechts von einem Gesellschaftsgläubiger in Anspruch genommen wird, kann er von seinem im Innenverhältnis allein verpflichteten Mitgesellschafter Befreiung verlangen, wenn der Gesellschaft frei verfügbare Mittel zur Erfüllung der Gesellschaftsschuld nicht zur Verfügung stehen.*)
3. Die Pflicht zur Freistellung umfasst auch die Verpflichtung, unbegründete Ansprüche von dem Freistellungsgläubiger abzuwehren.*)
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IMRRS 2007, 2428
Bausicherheiten
OLG Hamm, Urteil vom 30.11.2006 - 21 U 80/06
Die Voraussetzungen einer Durchgriffshaftung liegen vor, wenn der Grundstückseigentümer zum Auftragszeitpunkt Alleingesellschafter der Bestellerin war und die Bauleistung beim späteren Grundstückskauf ohne Gegenleistung erhält.
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IMRRS 2007, 2401
Immobilien
BVerwG, Beschluss vom 21.06.2007 - 3 C 24.06
§ 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 Satz 2 des Gesetzes über die Entschädigung nach dem Gesetz über die Regelung offener Vermögensfragen (Entschädigungsgesetz - EntschG) vom 27. September 1994 (BGBl I S. 2624) in der Fassung des Entschädigungsrechtsänderungsgesetzes vom 10. Dezember 2003 (BGBl I S. 2471) ist, soweit davon Rechte einzelner nicht auffindbarer Miterben betroffen sind, nicht mit Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG vereinbar.*)
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IMRRS 2007, 2400
Immobilien
OLG München, Beschluss vom 30.01.2007 - 32 Wx 9/07
1. Eine Vormerkung ist nur geeignet, einen schuldrechtlichen Anspruch auf dingliche Rechtsänderung zu sichern, nicht aber, ihn zu begründen. Das Grundbuchamt darf deswegen eine Vormerkung auf Bestellung einer Reallast, die den jeweiligen Eigentümer verpflichtet, nicht eintragen.*)
2. Eintragungsfähig ist jedoch eine Vormerkung, die lediglich den Anspruch gegen den derzeitigen Eigentümer sichert, auch wenn diese im Ergebnis wegen §§ 888 Abs.1, 883 Abs.2 BGB den jeweiligen Eigentümer bindet.*)
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IMRRS 2007, 2396
Amtshaftung
BGH, Urteil vom 25.10.2007 - III ZR 62/07
Zur Schadenszurechnung bei einem Amts- und Staatshaftungsanspruch wegen rechtswidriger Versagung einer Baugenehmigung.*)
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IMRRS 2007, 2395
Immobilien
BGH, Urteil vom 11.10.2007 - IX ZR 156/06
Der Zwangsverwalter ist bei einer über den Zuschlag hinaus fortgesetzten Verwaltung verpflichtet, die von dem Mieter des Grundstücks für die Zeit vor dem Zuschlag vereinnahmten, aber nicht verbrauchten Nebenkostenvorauszahlungen an den Ersteher auszukehren, soweit diesem die Abrechnung der Nebenkostenvorauszahlungen und die Rückzahlung des Überschusses obliegt.*)
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IMRRS 2007, 2394
Immobilien
VGH Bayern, Urteil vom 27.09.2007 - 1 B 00.2474
1. Art. 6 Abs. 2 Satz 1 DSchG regelt die Voraussetzungen für die Versagung einer denkmalschutzrechtlichen Erlaubnis ausreichend bestimmt.*)
2. Art. 6 Abs. 2 Satz 1 DSchG kann so ausgelegt und angewendet werden, dass den aus Art. 14 GG folgenden Anforderungen an ein Inhalt und Schranken des Grundeigentums bestimmendes Gesetz entsprochen wird. Hierfür muss die Prüfung, ob dem Denkmaleigentümer die (unveränderte) Beibehaltung des bisherigen Zustandes mit den Erhaltungs- und Nutzungspflichten gemäß Art. 4 und Art. 5 DSchG auch in wirtschaftlicher Hinsicht zuzumuten ist, zumindest dem Grunde nach im Erlaubnisverfahren erfolgen; im Fall der Unzumutbarkeit muss die Erlaubnis erteilt werden (Anpassung der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs [Urteil vom 8.5.1989 VGH n. F. 42, 117 = BayVBl 1990, 208] an die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 2.3.1999 [BVerfGE 100, 226 = NJW 1999, 2877 = BayVBl 2000, 588]).*)
3. Art. 4 Abs. 3 Satz 3 DSchG kann (in entsprechender Anwendung der Vorschrift) im Erlaubnisverfahren als Rechtsgrundlage für eine zur "Herbeiführung der Zumutbarkeit" erforderliche Ausgleichszahlung herangezogen werden.*)
4. Der Umfang, in dem die wirtschaftliche Zumutbarkeit im Erlaubnisverfahren zu prüfen ist, hängt davon ab, in welchem Umfang der Denkmaleigentümer seinen aus den Erhaltungs- und Nutzungspflichten gemäß Art. 4 und Art. 5 DSchG folgenden Mitwirkungspflichten entspricht.*)
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IMRRS 2007, 2390
Öffentliches Baurecht
VGH Bayern, Beschluss vom 16.07.2007 - 1 CS 07.1340
1. Bei Zulassung einer Abweichung von einer dem Nachbarschutz dienenden Vorschrift des Bauordnungsrechts wird der Nachbar nicht nur dann in seinen Rechten verletzt, wenn die Abweichung wegen einer unzureichenden Würdigung seiner Interessen rechtswidrig ist, sondern durch jeden Verstoß gegen Art. 70 Abs. 1 BayBO.*)
2. Ob eine Abweichung von den Abstandsflächenvorschriften zugelassen werden kann, beurteilt sich nicht allein danach, wie stark die Interessen des betroffenen Nachbarn beeinträchtigt werden. Es ist auch zu prüfen, ob die Schmälerung der nachbarlichen Interessen durch überwiegende Interessen des Bauherrn oder überwiegende öffentliche Belange gerechtfertigt ist.*)
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IMRRS 2007, 2369
Rechtsanwälte
BGH, Beschluss vom 08.10.2007 - AnwZ (B) 92/06
Der Mitgeschäftsführer und Mitgesellschafter einer Gesellschaft, die sich auch mit der Vermittlung von Immobilien befasst, kann die Gefahr einer Interessenkollision nicht dadurch vermeiden, dass er sich in der Geschäftsführung auf den Verwaltungsbereich beschränkt (Fortführung von Senat, Beschl. v. 13. Oktober 2003, AnwZ (B) 79/02, BRAK-Mitt. 2004, 79 und v. 18. Oktober 1999, AnwZ (B) 97/98, BRAK-Mitt. 2000, 43).*)
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IMRRS 2007, 2362
Immobilien
BGH, Beschluss vom 11.10.2007 - V ZB 1/07
1. Die Regelvergütung nach § 18 Abs. 1 u. 2 ZwVwV ist offensichtlich unangemessen im Sinne von § 19 Abs. 2 ZwVwV, wenn sie trotz Ausschöpfung des Höchstrahmens (§ 18 Abs. 2 ZwVwV) um mehr als 25 % hinter der Vergütung nach Zeitaufwand zurückbleibt.*)
2. Hat der Zwangsverwalter seine Tätigkeit so konkret dargelegt, dass der nach § 19 ZwVwV vergütungsfähige Zeitaufwand in der Gesamtschau bei überschlägiger Abschätzung plausibel erscheint, kann die abgerechnete Stundenzahl festgesetzt werden; zu näheren Darlegungen ist der Verwalter nur gehalten, wenn sein Antrag eine Plausibilitätskontrolle schon nicht ermöglicht oder aber dieser Kontrolle aufgrund besonderer Umstände - etwa aufgrund eines die Plausibilität erschütternden Einwandes eines Beteiligten - nicht stand hält.*)
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IMRRS 2007, 2360
Bauträger
OLG Saarbrücken, Urteil vom 07.08.2007 - 4 U 106/07
1. Anwaltsrundschreiben an Vertragspartner einer Bauträgergesellschaft, in denen außerhalb bestehender Mandate unter Hinweis auf die höchstrichterliche Rechtsprechung zur Unwirksamkeit von Vollmachten wegen Verstoßes gegen das Rechtsberatungsgesetz eine Rückabwicklung der Kapitalanlage einschließlich der Darlehensfinanzierung in Aussicht gestellt wird, überschreiten jedenfalls dann die Grenzen zulässiger Anwaltswerbung, wenn bei den Adressaten durch Verdachtsäußerungen unter Schüren von Ängsten hinsichtlich der künftigen Wertentwicklung der Anlage die nachhaltige Notwendigkeit anwaltlichen Beratungsbedarfs erweckt wird.*)
2. Gesellschaften, in deren nach § 823 Abs. 1 BGB geschützte Kundenbeziehungen auf diese Weise rechtswidrig eingegriffen wird, steht ein Abwehranspruch analog § 1004 Abs. 1 BGB zu.*)
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IMRRS 2007, 2351
Immobilien
BGH, Beschluss vom 18.10.2007 - V ZB 44/07
Der Haftungsausschluss nach § 56 Satz 3 ZVG hat zur Folge, dass der Ersteher den Zuschlag auch nicht wegen Irrtums über eine verkehrswesentliche Eigenschaft nach § 119 Abs. 2 BGB anfechten kann, sofern das Fehlen der Eigenschaft einen Sachmangel begründet.*)
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IMRRS 2007, 2350
Immobilien
BFH, Urteil vom 26.09.2007 - II R 74/05
Die Frage, ob mehr als zwei Wohnungen vorliegen, bestimmt sich im Rahmen des § 146 Abs. 5 BewG nach dem Wohnungsbegriff, wie er für Zwecke der Einheitsbewertung des Grundvermögens im Urteil des BFH vom 5. Oktober 1984 III R 192/83 (BFHE 142, 505, BStBl II 1985, 151) entwickelt worden ist. Dies gilt unabhängig davon, wann das Gebäude bezugsfertig errichtet, aus- oder umgebaut worden ist.*)
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IMRRS 2007, 2349
Immobilien
OLG Celle, Urteil vom 01.11.2007 - 2 U 139/07
1. Der Vorkaufsberechtigte, der sein Vorkaufsrecht an der von ihm gemieteten Eigentumswohnung ausübt, kann von dem Vorkaufsverpflichteten regelmäßig keinen Ersatz seines Verzögerungsschadens beanspruchen, der darauf beruhen soll, dass der Vorkaufsverpflichtete seine Informationspflichten nicht unverzüglich erfüllt hat.*)
2. Die Informationspflichten des Vorkaufsverpflichteten aus §§ 469 Abs. 1, 577 Abs. 2 BGB bestehen nur bis zur Ausübung des Vorkaufsrechts.*)
3. Der Vorkaufsverpflichtete ist im Falle des Verkaufs mehrerer Gegenstände zu einem Gesamtpreis nicht verpflichtet, den Vorkaufsberechtigten über den Teil des Kaufpreises zu informieren, der nach § 467 BGB auf denjenigen mitverkauften Gegenstand entfällt, auf den sich das Vorkaufsrecht bezieht.*)
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IMRRS 2007, 2344
Mietrecht
OLG Bremen, Urteil vom 23.03.2007 - 5 U 44/06
1. Ein Ausgleichsanspruch nach § 24 Abs. 2 BBodSchG besteht unabhängig davon, ob die zuständige Behörde eine Anordnung im Sinne von § 9 Abs. 2 Satz 1 BBodSchG, bei konkreten Anhaltspunkten für eine schädliche Bodenveränderung oder eine Altlast die notwendigen Untersuchungen zur Gefährdungsabschätzung durchzuführen, getroffen hat. Der Ausgleichsanspruch setzt lediglich eine Pflichtenstellung nach § 4 BBodSchG voraus, die behördliche Heranziehung eines oder mehrerer Verpflichteter ist dagegen nicht Voraussetzung.
2. Es liegt kein konkludenter Ausschluss des Anspruchs aus § 24 Abs. 2 Satz 2 BBodSchG vor, wenn in einem Mietvertrag keine Regelung über die Haftung für den Zustand der Mietsache getroffen ist, so dass insoweit die gesetzlichen Regelungen des Mietrechts anwendbar sind.
3. Die mietvertragliche Verjährungsvorschrift des § 558 BGB a.F. bzw. § 548 BGB n.F. finden keine (entsprechende) Anwendung auf Ansprüche aus § 24 Abs. 2 BBodSchG.
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IMRRS 2007, 2343
Immobilien
OLG München, Beschluss vom 17.07.2007 - 31 Wx 18/07
Zur vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung der Überlassung eines Miteigentumsanteils an minderjährige Kinder unter Anrechnung auf den Pflichtteil.*)
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