Immobilien- und Mietrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
5290 Entscheidungen insgesamt
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IMRRS 2003, 1327
Immobilien
BGH, Urteil vom 02.10.2003 - III ZR 114/02
a) Bei der Enteignung eines verpachteten und in den landwirtschaftlichen Betrieb des Pächters eingegliederten Grundstücks kann die (Substanz-)Entschädigung des Pächters einen Ausgleich für den - an dem entgangenen "Deckungsbeitrag" ausgerichteten - Erwerbsverlust umfassen.*)
b) Der Umfang der Rechtsposition, die im Falle der Enteignung eines Pachtgrundstücks dem Pächter (hier: Betreiber einer "Spargelanlage") genommen wird, richtet sich nach der bürgerlich-rechtlichen Vertragslage; es kommt darauf an, ob und bis zu welchem Zeitpunkt der Pächter sich ohne den Enteignungsvorgang gegen eine Kündigung des Pachtvertrages durch den Verpächter - unter Umständen auch mit dem Einwand des § 242 BGB - erfolgreich hätte zur Wehr setzen können.*)
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IMRRS 2003, 1317
Immobilien
KG, Urteil vom 29.07.2002 - 22 U 290/01
Bei dem Verkauf eines zu modernisierenden Altbaus hat der Verkäufer gegenüber dem Mieter die infolge der Modernisierung mögliche Mieterhöhung vorzunehmen, oder den Käufer durch Überlassung der einschlägigen Unterlagen in die Lage zu versetzen, dies zu tun.*)
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IMRRS 2003, 1307
Immobilien
BGH, Urteil vom 26.09.2003 - V ZR 51/03
§ 57 Abs. 1 Nr. 2 TKG verpflichtet den Eigentümer nicht, in einem Gebäude auf seinem Grundstück Kabelanlagen zu dulden, die dort von einem Netzbetreiber installiert sind und allein der Versorgung der Bewohner mit Programmangeboten dienen.*)
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IMRRS 2003, 1305
Immobilien
BGH, Beschluss vom 02.10.2003 - V ZB 38/02
Die Bestellung einer Reallast, bei der die rückständigen Raten Rang nach dem Recht im übrigen haben, ist nicht möglich.*)
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IMRRS 2003, 1302
Bauträger
BGH, Urteil vom 30.10.2003 - III ZR 32/00
1. Im Grundstückskaufvertrag ist ein Bodengutachten, das nach der Baubeschreibung zu beachten ist, nicht aber die vertragliche Beschaffenheit des Gebäudes bestimmt, nicht beurkundungsbedürftig (Anschluß an BGH, Urteil vom 14. März 2003, V ZR 278/01).
2. Zur Frage, ob der Rechtsbegriff "Unwirksamkeit des Kaufvertrages" insoweit mit Tatsachenvortrag gleichzustellen ist, als diese Frage prozessual als unstreitig angesehen werden kann.
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IMRRS 2003, 1300
Immobilien
BGH, Urteil vom 24.10.2003 - V ZR 424/02
Eine Gebietskörperschaft, die als Grundstückseigentümerin von der in einem privatnützigen wasserrechtlichen Planfeststellungsbeschluß (hier: Genehmigung zum Sand- und Kiesabbau) vorgegebenen Trassenführung für die Erschließung des Abbaugebiets betroffen ist, unterliegt hinsichtlich der Benutzung ihrer Grundstücke keinem Duldungs- oder Kontrahierungszwang.*)
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IMRRS 2003, 1299
Immobilien
BGH, Urteil vom 31.10.2003 - V ZR 423/02
a) Ein zu dem Kauf hinzutretender Beratungsvertrag kann zustande kommen, wenn der Verkäufer den Käufer unter Zuhilfenahme einer Berechnung der Rentierlichkeit zum Ankauf einer Immobilie bewegt (im Anschluß an Senat BGHZ 140, 111).*)
b) Anders als die bei Vertragsverhandlungen gesetzlich geschuldete Aufklärung, kann die vom Verkäufer vertraglich übernommene Beratung sich grundsätzlich auch dann nicht auf einen Teilaspekt beschränken, wenn der Käufer bei gebotener Wahrnehmung seiner Interessen die Unvollständigkeit erkennen könnte.*)
c) Hat die Beratung des Verkäufers den Erwerb und die Unterhaltung einer Immobilie zum Gegenstand, darf sich die Berechnung des Eigenaufwands des Käufers nicht auf das Jahr der Anschaffung beschränken, wenn eine Veränderung der Mieteinnahmen oder der Unterhaltungskosten abzusehen ist.*)
d) Werden die Unterhaltungskosten des Sondereigentums aus einem Mietpool der Wohnungseigentümer bestritten, der vom Verwalter des Gemeinschaftseigentums mit verwaltet wird, dürfen sie bei der Berechnung des Eigenaufwands des Käufers nicht unberücksichtigt bleiben; die Berücksichtigung kann in der Weise geschehen, daß zur Instandhaltungsrücklage für das Gemeinschaftseigentum eine solche für das Sondereigentum hinzutritt.*)
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IMRRS 2003, 1295
Bauträger
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.02.2003 - 5 W 2/03
Bei der Frage, ob die Auflassung lediglich wegen einer umstrittenen Restforderung verweigert werden darf, die in keinem Verhältnis zu dem Grundstückswert steht, ist statt § 6 ZPO der flexiblere § 3 ZPO heranzuziehen um den Klagewert festzusetzen.
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IMRRS 2003, 1286
Mietrecht
BGH, Urteil vom 10.09.2003 - VIII ZR 58/03
Zur Frage der Fortgeltung einer wegen öffentlicher Förderung von Modernisierungsmaßnahmen vertraglich vereinbarten Beschränkung von Mieterhöhungen, wenn der neue Vermieter das Wohnhaus in der Zwangsversteigerung erworben hat, ohne die Verpflichtungen aus dem öffentlich-rechtlichen Fördervertrag von dem Rechtsvorgänger zu übernehmen.*)
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IMRRS 2003, 1285
Immobilien
BGH, Urteil vom 17.10.2003 - V ZR 429/02
Ein Verstoß gegen das in § 12 Abs. 1 BORA bestimmte Verbot führt weder zur Nichtigkeit eines verbotswidrig zustande gekommenen Vertrages nach § 134 BGB noch ohne weitere Umstände zu seiner Nichtigkeit nach § 138 Abs. 1 BGB.*)
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IMRRS 2003, 1260
Immobilien
BayObLG, Beschluss vom 17.07.2003 - 2 Z BR 121/03
1. Auch im Grundbuchverfahren kann auf Verlangen ein Zeugnis, das die formelle Rechtskraft bescheinigt, erteilt werden.*)
2. Tritt die Rechtskraft der Entscheidung, die zu bescheinigen ein Beteiligter verlangt hat, zu einem Zeitpunkt ein, in dem die weitere Beschwerde wegen Versagung des Rechtskraftzeugnisses anhängig ist, kann das Rechtsbeschwerdegericht diesen neuen Umstand berücksichtigen und das Grundbuchamt anweisen, das verlangte Zeugnis zu erteilen.*)
3. Die gesonderte Anfechtung einer Nichtabhilfeentscheidung ist in der Regel nicht als eigenständiges - unzulässiges - Rechtsmittel zu behandeln.*)
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IMRRS 2003, 1258
Immobilien
BGH, Urteil vom 08.10.2003 - XII ZR 50/02
Zur Auslegung eines Ausgliederungsvertrages nach § 123 Abs. 3 UmwG.*)
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IMRRS 2003, 1253
Immobilien
BayObLG, Beschluss vom 25.07.2003 - 1 Z AR 71/03
1. Zum ausschließlichen dinglichen Gerichtsstand für eine Klage auf Duldung der Zwangsvollstreckung in ein Grundstück auf Grund Gläubigeranfechtung.*)
2. Keine Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses, wenn der Verweisungsgrund von vorneherein nur für einen Teil der in Klagehäufung erhobenen Ansprüche zutrifft und der Rechtsstreit insgesamt verwiesen worden ist.*)
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IMRRS 2003, 1241
Bauträger
BayObLG, Beschluss vom 07.08.2003 - 2 Z BR 147/03
Sollen Grenzberichtigungen zwischen mehreren auf eigenen Grundbuchblättern vorgetragenen Grundstücken eines Bauträgers vorgenommen werden, die ganz überwiegend bereits an Erwerber mit eingetragenen Eigentumsvormerkungen für diese verkauft und mit Finanzierungsgrundpfandrechten belastet sind, ist die Erteilung eines Unschädlichkeitszeugnisses nicht grundsätzlich ausgeschlossen.*)
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IMRRS 2003, 1240
Immobilien
BayObLG, Beschluss vom 14.08.2003 - 2 Z BR 111/03
Ein gutgläubiger lastenfreier Erwerb ist möglich, wenn zugleich mit der Eintragung des Erwerbers eines Grundstückes ein dingliches Recht versehentlich nicht mitübertragen wird.*)
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IMRRS 2003, 1232
Immobilien
BayObLG, Beschluss vom 01.09.2003 - 2 Z BR 144/03
1. Ob die mit einem Gesamterbbaurecht zu belastenden Grundstücke im Sinne des § 6a Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 1 GBO nahe beieinander liegen, hängt von den konkreten Umständen des Einzelfalls ab. Maßgeblich ist neben der tatsächlichen Entfernung auch der Zweck, dem das einheitliche Bauwerk oder das Bauwerk mit den dazugehörigen Nebenanlagen dient.*)
2. Ob Gegenstand des Erbbaurechts ein einheitliches Bauwerk oder ein Bauwerk mit dazugehörigen Nebenanlagen ist, beurteilt sich aufgrund einer wirtschaftlichen Betrachtungsweise. Das erfordert, dass die tatsächlichen Gegebenheiten in einer Weise dargelegt werden, die eine entsprechende Beurteilung ermöglicht.*)
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IMRRS 2003, 1228
Immobilienmakler
BGH, Urteil vom 23.10.2003 - III ZR 41/03
Der als Wohnungsvermittler tätigen juristischen Person steht nach § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Satz 2 WoVermittG ein Anspruch auf die Vermittlungsprovision nicht zu, wenn eine an ihr rechtlich oder wirtschaftlich beteiligte (natürliche oder juristische) Person Eigentümerin (im Rechtssinne) der vermittelten Wohnung ist; auf "wirtschaftliches Eigentum" kommt es nicht an.*)
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IMRRS 2003, 1224
Öffentliches Baurecht
VGH Bayern, Beschluss vom 09.10.2003 - 25 CS 03.897
1. Eine vom Nachbarn angefochtene Baugenehmigung darf auch von der Widerspruchsbehörde mit einer Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB ergänzt werden.*)
2. Der Widerspruchsführer ist vor dieser Ergänzung zu hören. Ein Anhörungsmangel wird regelmäßig im verwaltungsgerichtlichen Verfahren geheilt.*)
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IMRRS 2003, 1223
Immobilien
OLG Düsseldorf, Urteil vom 01.10.2002 - 4 U 15/02
Der Vertrag, mit dem Immobilienkaufleute einem ortsfremden und nicht fachkundigen Arzt Eigentumswohnungen zu einem Kaufpreis verkauft haben, der ihren Wert um mehr als 100 % übersteigt, ist sittenwidrig und nichtig, wenn die Immobilienkaufleute dem Kaufinteressenten ein auf ihren Auftrag hin erstelltes Wertgutachten vorgelegt haben, das - wie auch in anderen Fällen - grob falsch war, weil es auf weit überhöht angesetzten erzielbaren Mieten basierte, so dass die fachkundigen Immobilienkaufleute das besonders grobe Missverhältnis zwischen ermitteltem Wert und realistischem Verkehrswert erkannt oder sich jedenfalls der Erkenntnis leichtfertig verschlossen haben.*)
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IMRRS 2003, 1220
Öffentliches Baurecht
BVerwG, Beschluss vom 17.07.2003 - 4 B 55.03
Sind für die Verfolgung eines Rechtsschutzzieles mehrere Rechtswege eröffnet, so kann nicht ausgeschlossen werden, dass die jeweils angerufenen Gerichte die Zumutbarkeitsgrenze bei Lärmimmissionen unterschiedlich festlegen.
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IMRRS 2003, 1218
Verbraucherrecht
OLG Köln, Urteil vom 05.02.2003 - 13 U 71/02
Das Widerufsrecht nach dem Haustürwiderrufsgesetz ist ausgeschlossen, wenn die beidseitigen Leistungen aus dem notariellen Kaufvertrag vollständig erbracht wurden. Offene Finanzierungsraten an die Bank haben hierauf keine Einfluss.
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IMRRS 2003, 1217
Immobilien
OLG Köln, Urteil vom 26.02.2003 - 13 U 85/02
Veranlasst ein Gläubiger beim Sicherungsgeber einer Grundschuld zur Sicherung von Ansprüchen Dritter erkennbar einen Irrtum über das Risiko, so hat er den Sicherungsgeber ungefragt über das ihm entstehende erhöhte Risiko aufzuklären.
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IMRRS 2003, 1205
Immobilien
BGH, Urteil vom 16.10.2003 - III ZR 62/03
Zur Haftung des Notars wegen ungenauer Bezeichnung des Kaufgegenstands.*)
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IMRRS 2003, 1201
Immobilien
BGH, Beschluss vom 02.10.2003 - V ZB 18/03
a) Der Wert des Beschwerdegegenstandes kann bei der Verurteilung zur Bestellung einer Dienstbarkeit nicht nach dem fiktiven Erbbauzins für die Ausübungsfläche bemessen werden.*)
b) Der Wert des Beschwerdegegenstandes bemißt sich auch dann nach der vollen Wertminderung des dienenden Grundstücks, wenn die Verurteilung zur Bestellung einer Dienstbarkeit auf § 116 SachenRBerG beruht.*)
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IMRRS 2003, 1197
Immobilien
BGH, Urteil vom 26.09.2003 - V ZR 70/03
Die Bestellung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit, die dazu berechtigt, ein Grundstück auf die Dauer von 99 Jahren gegen Zahlung eines in zehn Jahresraten zu zahlenden Entgelts als Steinbruch auszubeuten, stellt keinen kaufähnlichen Vertrag dar, der die Ausübung eines Vorkaufsrechts eröffnet.*)
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IMRRS 2003, 1196
Immobilien
BGH, Urteil vom 26.09.2003 - V ZR 217/02
Wird ein in der Teilungserklärung als Speicher ausgewiesener Raum als Wohnraum verkauft, so haftet dem Kaufobjekt ein Rechtsmangel an.*)
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IMRRS 2003, 1195
Immobilien
BGH, Urteil vom 19.09.2003 - V ZR 360/02
a) Der zur Herausgabe verpflichtete Besitzer haftet im Fall des Verzugs gemäß § 990 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 286 Abs. 1 BGB a.F. auch auf Ersatz des durch die Verzögerung der Herausgabe entstehenden Schadens, wenn er bei Erwerb des Besitzes bösgläubig war oder von dem Mangel im Besitzrecht später erfahren hat (Bestätigung des Urt. v. 30. September 1964, VIII ZR 302/62, NJW 1964, 2414, 2415 und von Senat, BGHZ 120, 204, 214).*)
b) Bösgläubig handelt, wer im Bereich der Grundstücksgrenze baut und sich nicht, ggf. durch Hinzuziehung eines Vermessungsingenieurs, darüber vergewissert, ob der für die Bebauung vorgesehene Grund auch ihm gehört und er die Grenzen seines Grundstücks nicht überschreitet.*)
c) Der Schadensersatzanspruch aus § 990 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 286 BGB a.F. wird durch die Vorschriften der §§ 912 ff. BGB über den Überbau nur ausgeschlossen, wenn eine Duldungspflicht nach § 912 BGB bejaht wird (Ergänzung des Senatsurt. v. 4. April 1986, V ZR 17/85, NJW 1986, 2639).*)
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IMRRS 2003, 1194
Immobilien
BGH, Urteil vom 19.09.2003 - V ZR 383/02
Ansprüche auf Bestellung einer Dienstbarkeit nach dem Sachenrechtsbereinigungsgesetz (hier: Recht zum Befahren und Betreten eines ehedem volkseigenen Grundstücks zu Zwecken des Zugverkehrs) werden auch dann vom Vermögenszuordnungsrecht verdrängt, wenn das genutzte Grundstück zwischenzeitlich an einen Dritten veräußert wurde (im Anschluß an Senatsurt. v. 10. Januar 2003, V ZR 206/02, WM 2003, 1671).*)
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IMRRS 2003, 1192
Immobilien
BGH, Urteil vom 23.09.2003 - XI ZR 135/02
Auch ein finanziertes Immobiliengeschäft kann mit dem der Finanzierung dienenden Verbraucherkreditvertrag ein verbundenes Geschäft im Sinne des § 9 VerbrKrG bilden, sofern der Kreditvertrag dem Verbraucherkreditgesetz unterfällt und die Ausnahmeregelung des § 3 Abs. 2 Nr. 2 VerbrKrG nicht greift.*)
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IMRRS 2003, 1189
Immobilien
OLG Celle, Beschluss vom 01.08.2003 - 4 U 85/03
1. Eine Zurückweisung einer Berufung durch Beschluss nach § 522 Abs. 2 ZPO setzt nicht zwingend voraus, dass dem Berufungsbeklagten zuvor Gelegenheit zur Berufungserwiderung gegeben sein muss (a.A. OLG Koblenz NJW 2003, 2100 ff.).*)
2. Der Käufer eines Grundstücks zum Zwecke der Wohnbebauung, der im Vertrag auf Bohr- und Schürfrechte an dem Grundstück hingewiesen worden ist, ist nicht in einer für den Vertragsschluss wesentlichen Weise getäuscht, wenn er aufgrund der Angaben in einem Maklerexposé davon ausgeht, dass eine Bauvoranfrage über eine Wohnbebauung vorliegt, im Baugenehmigungsverfahren die im Übrigen ohne Einschränkungen antragsgemäß erteilte Baugenehmigung für ein Wohnhaus aber mit einer Auflage (hier: Standsicherheitsnachweis wegen der Beschaffenheit des Baugrundes nach Bohrungen) versehen wird, mit der weder Käufer noch Verkäufer gerechnet haben. Das gilt auch dann, wenn tatsächlich eine Bauvoranfrage nicht gestellt war, denn das rechtlich geschützte Vertrauen auf die planungsrechtliche Bebaubarkeit rechtfertigt keinen Schutz des Vertrauens auf Freiheit einer späteren Baugenehmigung von Auflagen und Beschränkungen, die auch im Verfahren über eine Bauvoranfrage nicht geklärt worden wären.*)
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IMRRS 2003, 1188
Wohnungseigentum
OLG Celle, Beschluss vom 27.06.2003 - 4 W 79/03
Ein Wohnungseigentum kann nicht durch Verzicht aufgegeben werden.*)
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IMRRS 2003, 1186
Immobilien
OLG Celle, Beschluss vom 06.01.2003 - Not 19/02
1. Das Mitwirkungsverbot des § 3 Abs. 1 Nr. 4 BeurkG bezieht sich nicht nur auf Beurkundungen für Sozien des Notars, sondern auch auf seine angestellten Anwälte sowie auf sonstige Personen, mit denen er gemeinsame Geschäftsräume hat.*)
2. Die Belehrungs- und Prüfungspflichten des Notars bei einem Grundstückskaufvertrag beziehen sich nicht nur auf die Frage nach dem richtigen und sichersten, sondern auch die Prüfung des billigsten Weges, um für die Urkundsbeteiligten unnötige Kosten zu vermeiden.*)
3. Die getrennte Beurkundung von Kaufvertrag und Auflassung setzt eine umfassende Belehrung der Vertragsparteien voraus. Die Frage, ob die Auflassung getrennt beurkundet werden soll, unterliegt der Entscheidungsfreiheit der Urkundsbeteiligten; der Notar ist nicht befugt, die jeweiligen Risikoabwägungen durch eine eigene „Ermessensentscheidung“ vorwegzunehmen oder entbehrlich zu machen.*)
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IMRRS 2003, 1175
Öffentliches Baurecht
OLG Oldenburg, Urteil vom 26.09.2003 - 6 U 67/03
Besteht bei einem auf einem überplanten Gebiet liegenden Grundstück der Verdacht einer Kontaminierung mit Altlasten, ist die Gemeinde zu einer entsprechenden (nachträglichen) Kennzeichnung des Bebauungsplans nicht verpflichtet.*)
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IMRRS 2003, 1173
Immobilien
OLG Dresden, Urteil vom 29.01.2003 - 11 U 726/02
Ein Bauunternehmer, der ohne planerische Vorgabe neben bestehenden Gebäuden eine Baugrube aushebt, haftet dem Eigentümer des Nachbargebäudes für Schäden durch die Baugrube. Es hilft ihm im Verhältnis zum Nachbarn nichts, wenn der Bauherr ihm die Sicherungsmaßnahmen vorenthält, die der Statiker des Bauherrn vorgeschlagen hatte.*)
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IMRRS 2003, 1166
Immobilien
BGH, Urteil vom 15.09.2003 - II ZR 367/02
Stellt ein Lieferant von Flüssiggas Kunden im Rahmen eines Gaslieferungsvertrages, der die Kunden verpflichtet, ihren Bedarf an Flüssiggas allein bei ihm zu decken, gegen Nutzungsentschädigung Gasbehälter zur Verfügung, die nach den vertraglichen Vereinbarungen Eigentum des Lieferanten sind und bleiben, so erfüllt eine auf Veranlassung eines Kunden durch einen anderen Gaslieferanten ohne Einwilligung des Eigentümers vorgenommene Befüllung des Gasbehälters den Tatbestand einer Eigentumsbeeinträchtigung i.S. von § 1004 Abs. 1 BGB.*)
Der Eigentümer ist nicht gemäß § 1004 Abs. 2 BGB zur Duldung einer solchen "Fremdbefüllung" verpflichtet, weil sie nach seinem Vertrag mit dem Kunden keine bestimmungsgemäße Nutzung des Gasbehälters ist.*)
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IMRRS 2003, 1162
Immobilien
OLG Frankfurt, Beschluss vom 30.08.2002 - 20 W 270/02
Das Grundbuchamt hat bei Eintragung einer Zwangssicherungshypothek auf Grund einer Zug um Zug-Verurteilung den Annahmeverzug des Vollstreckungsschuldners selbständig und ohne Bindung an die rechtliche Beurteilung des Gerichtsvollziehers zu überprüfen. Die Abwesenheit des Vollstreckungsschuldners bei einem vom Gerichtsvollzieher zur Erbringung der vom Vollstreckungsgläubiger geschuldeten Mängelbeseitigung bestimmten Termin begründet nur bei rechtzeitiger persönlicher Ladung des Vollstreckungsschuldners den Annahmeverzug. Die Ladung des Prozessbevollmächtigten des Schuldners allein ist nicht ausreichend, dass sich dessen Prozessvollmacht nicht auf die Berechtigung zur Ablehnung bzw. Empfangnahme erstreckt.*)
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IMRRS 2003, 1160
Öffentliches Baurecht
OVG Brandenburg, Urteil vom 31.07.2003 - 2 A 316/02
1. Die Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang zur Wasserversorgung bzw. Abwasserentsorgung eines Zweckverbandes kommt nur in atypischen Ausnahmefällen in Betracht; sie wird regelmäßig nicht schon durch eine auf dem Grundstück betriebene oder künftig zu betreibende Kläreinrichtung für das im Haushalt anfallende Schmutzwasser bzw. einen eigenen Brunnen begründet.*)
2. Die Nutzung eines eigenen Brunnens für die Versorgung mit Trinkwasser setzt voraus, dass das geförderte Wasser Trinkwasserqualität hat.*)
3. Grundstückskleinkläranlagen sind selbst dann, wenn das in ihnen behandelte Wasser aufgefangen und später für Brauchwasserzwecke verwendet werden soll (Grauwasserbehandlung), keine geschlossenen Wiederaufbereitungsanlagen.*)
4. Die wasserrechtliche und bauordnungsrechtliche Zulässigkeit und Genehmigungsfreiheit von Kleinkläranlagen berührt den Anschluss- und Benutzungszwang zu zentralen öffentlichen Einrichtungen grundsätzlich nicht.*)
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IMRRS 2003, 1159
Öffentliches Baurecht
OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 08.09.2000 - 1 A 10952/00
Dachterrassen müssen keine Grenzabstände einhalten. Sie sind nämlich- jedenfalls wenn sie keine Überdachung aufweisen - nicht als Gebäude i.S.v. § 2 Abs. 2 LBauO-RP 1999 anzusehen, da von ihnen keine Wirkungen wie von einem Gebäude ausgehen.
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IMRRS 2003, 1158
Immobilien
BayObLG, Beschluss vom 04.09.2003 - 2 Z BR 162/03
1. Die Auflassung an eine "BGB-Gesellschaft ... , bestehend aus A, B, C, D" kann nicht zu einer Eintragung von A, B, C, D als Gesellschafter der BGB-Gesellschaft...." führen.*)
2. Die Schenkung einer Eigentumswohnung an eine BGB-Gesellschaft, an der Minderjährige beteiligt sind, begründet nicht lediglich rechtliche Vorteile für die Minderjährigen.*)
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IMRRS 2003, 1155
Bauvertrag
BGH, Urteil vom 25.09.2003 - VII ZR 357/02
a) Infolge von Baumängeln entstandene Mietausfälle gehören zu den engen Mangelfolgeschäden, auch wenn sie nicht beim Auftraggeber, sondern nach Weiterveräußerung beim Erwerber entstanden sind.*)
b) Die Prozeßkosten aus den Streitigkeiten um die Mietausfälle gehören ebenfalls zu den engen Mangelfolgeschäden.*)
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IMRRS 2003, 1154
Bauvertrag
OLG Karlsruhe, Urteil vom 15.01.2003 - 13 U 51/02
Eine Formbedürftigkeit des Bauvertrages ist schon dann zu bejahen, wenn nach den Vorstellungen der Partner des Grundstückskaufvertrages dieser geschlossen wird, um die Ausführung des Bauvertrages zu ermöglichen.
IMRRS 2003, 1151
Öffentliches Baurecht
OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 11.09.2003 - 12 A 10423/03
Zu den Grenzen der Zustandsverantwortlichkeit eines Grundstückseigentümers bei Felssicherungsmaßnahmen unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes (im Anschluss an BVerfGE 102, 1)*)
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IMRRS 2003, 1138
Wohnungseigentum
BayObLG, Beschluss vom 10.07.2003 - 2 Z BR 56/03
1. Werden Interessenten vom Kauf einer Eigentumswohnung durch Einwirkungen eines anderen Wohnungseigentümers abgehalten, kann dies Schadensersatzansprüche gegen diesen Wohnungseigentümer wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung begründen.*)
2. Die Beweiswürdigung des Landgerichts ist für das Rechtsbeschwerdegericht nur beschränkt, nämlich auf Rechtsfehler, nachprüfbar.*)
3. Das Gericht kann einen Beweisbeschluss, wenn es die Beweiserhebung nicht mehr für geboten erachtet, aufheben.*)
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IMRRS 2003, 1136
Immobilien
BayObLG, Beschluss vom 13.05.2003 - 2 Z BR 57/03
Wird die Eintragung einer Eigentumsvormerkung beantragt, muß das Grundbuchamt nicht prüfen, ob eine Auflassung gegen das Schenkungsverbot des § 1804 BGB verstößt.*)
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IMRRS 2003, 1128
Immobilien
BGH, Urteil vom 17.09.2003 - VIII ZR 321/02
Erfüllungsort für die beiderseitigen Verpflichtungen aus einem Energie- oder Wasserlieferungsvertrag ist der Ort der Abnahme.*)
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IMRRS 2003, 1120
Immobilien
OLG Naumburg, Urteil vom 23.01.2003 - 7 U (Hs) 18/02
Die Duldungspflicht des Eigentümers hinsichtlich der Errichtung, des Betriebs und der Erneuerung von Telekommunikationslinien gemäß § 57 Abs. 1 TKG besteht nur für das Grundstück als solches (vgl. etwa BGH, Urteil vom 23.11.2001 - V ZR 419/00), nicht aber für darauf errichtete Gebäude.
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IMRRS 2003, 1103
Zwangsvollstreckung
BGH, Urteil vom 16.07.2003 - VIII ZR 11/03
Der Zwangsverwalter einer Mietwohnung ist dem Mieter gegenüber, wenn die sonstigen Voraussetzungen gegeben sind, zur Herausgabe einer von diesem geleisteten Kaution verpflichtet, selbst wenn der Vermieter dem Zwangsverwalter die Kaution nicht ausgefolgt hat. Dies gilt auch dann, wenn für die Verpflichtungen des Zwangsverwalters die Vorschriften des Mietrechtsreformgesetzes vom 19. Juni 2001 noch nicht heranzuziehen sind.*)
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IMRRS 2003, 1100
Immobilien
OLG Dresden, Urteil vom 26.03.2003 - 11 U 524/02
Die Vorschriften des öffentlichen Baurechts zu den Mindestabständen zwischen Gebäuden schützen den Nachbarn nur insoweit, als der Abstand zum Haus des Nachbarn geregelt ist. Wird der notwendige Abstand zwischen zwei Gebäuden auf demselben Grundstück nicht eingehalten, kann sich der Nachbar darauf nicht berufen.*)
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IMRRS 2003, 1094
Immobilien
BGH, Urteil vom 18.07.2003 - V ZR 305/02
Soweit es nicht um innere Tatsachen geht, können Angaben darüber, wie ein Zeuge die unter Beweis gestellte Tatsache erfahren hat, regelmäßig nicht verlangt werden.
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IMRRS 2003, 1093
Immobilien
BGH, Urteil vom 25.07.2003 - V ZR 124/02
Wird bereits vor dem Erwerb durch einen Kunden der für ein Grundstück geltende Flächennutzungsplan zu ändern erwägt und letztendlich nach dem Kauf auch geändert, und wird bis zum Kauf der Käufer über diese Änderungen nicht informiert, ist dies unzulässig und bewirkt Rückübereignungsansprüche des Grundstückskunden.
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