Immobilien- und Mietrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
5290 Entscheidungen insgesamt
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IMRRS 2003, 0441
Immobilien
OLG Brandenburg, Urteil vom 06.12.2002 - 4 U 93/02
Bezugspunkt für den Verzugseintritt ist nicht die Grundbucheintragung, sondern die Vornahme derjenigen Handlungen, die erforderlich sind, um die Eigentumsumschreibung zu Gunsten des Käufers herbeizuführen.
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IMRRS 2003, 0424
Immobilien
OLG München, Urteil vom 20.12.2001 - 24 U 838/99
Ein Bauherr, der unter Verzicht auf eine eigene Außenwand an eine vorhandene Grenzwand auf dem Nachbargrundstück anbaut, muss es in der Regel hinnehmen, dass sein Anbau die Außenwand verliert, wenn der Nachbar die Grenzwand abreißen will. Der Eigentümer der Grenzwand kann im Gegenteil verlangen, dass der Nachbar seinen Anbau auf eigene Kosten sichert, um den Abriss zu ermöglichen.
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IMRRS 2003, 0423
Immobilien
OLG Hamm, Urteil vom 17.05.2001 - 6 U 145/00
1. Gegenüber Personen, denen Bauherren eine Baustelle lediglich zeigen wollen, treffen den Bauunternehmer auch im zeitlichen Zusammenhang mit einem Richtfest keine besonderen Verkehrssicherungspflichten.
2. Für die Sicherung derartiger Personen sind die Bauherren grundsätzlich allein verantwortlich.
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IMRRS 2003, 0413
Immobilien
BGH, Beschluss vom 14.03.2003 - IXa ZB 47/03
1. Auch bei einem nachrangigen Nießbrauchrecht kommt die unbeschränkte Anordnung der Zwangsverwaltung nur dann in Betracht, wenn der Nießbraucher zustimmt oder ein gegen ihn gerichteter Duldungstitel vorgelegt wird.
2. Der materiell-rechtliche Anspruch des Grundschuldgläubigers gegen den Nießbraucher aus §§ 1192 Abs. 1, 1147, 880 Abs. 1, 879 Abs. 3 BGB, die Zwangsvollstreckung in das Grundstück zu dulden, macht diesen für sich allein noch nicht zum Vollstreckungsschuldner. Ohne einen entsprechenden Titel ist der Anspruch vollstreckungsrechtlich nicht durchsetzbar; der Nießbraucher muss Besitz und Nutzung des Grundstücks durch den Zwangsverwalter nicht hinnehmen.
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IMRRS 2003, 0412
Immobilien
BGH, Urteil vom 20.02.2003 - IX ZR 102/02
Hat der Schuldner ein Grundstück unentgeltlich auf seine Ehefrau übertragen, sich jedoch das Recht vorbehalten, es jederzeit ohne Angabe von Gründen zurückzuverlangen, kann ein Gläubiger dieses Recht des Schuldners jedenfalls zusammen mit dem künftigen oder aufschiebend bedingten und durch eine Vormerkung gesicherten Rückauflassungsanspruch pfänden und sich zur Einziehung überweisen lassen.*)
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IMRRS 2003, 0401
Immobilien
BGH, Urteil vom 21.03.2003 - V ZR 319/02
Unterhält der Eigentümer auf seinem Grundstück einen Baum, der allein infolge seines Alters auf das Nachbargrundstück stürzen kann, so ist er Störer im Sinne des § 1004 Abs. 1 BGB.*)
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IMRRS 2003, 0397
Immobilien
OLG Stuttgart, Urteil vom 09.04.2003 - 3 U 121/01
1. Zur Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen einem Bauwilligen gegen den Nachbar ein aus dem durch eine Grunddienstbarkeit geschaffenen gesetzlichen Schuldverhältnis ein Anspruch auf Abgabe einer Baulasterklärung gegenüber der zuständigen Baurechtsbehörde zusteht (Ergänzung zu BGH NJW 1992, 2885, 2886).*)
2. Die Abgabe einer Baulasterklärung ist grundsätzlich freiwillig. Nachbarrechtliche Vorschriften wie §§ 917 I BGB, § 7e NRG-BW stellen deshalb keine geeignete Anspruchsgrundlage für das Verlangen auf Abgabe einer Baulasterklärung dar.*)
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IMRRS 2003, 0395
Immobilien
OLG Celle, Urteil vom 23.01.2003 - 4 U 133/02
Wer unter Ausnutzung der vollen Grundstücksfläche durch Errichtung eines Neubaues eine früher vorhandene Verbindung mit einem öffentlichen Weg (teilweise) beseitigt, handelt i. d. R. 'willkürlich' i. S. v. § 918 Abs. 1 BGB und kann die Wiederherstellung der Verbindung nicht als Notwegrecht vom Nachbarn verlangen.*)
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IMRRS 2003, 0394
Öffentliches Baurecht
BVerwG, Beschluss vom 13.03.2003 - 5 B 253.02
1. Eine Zweckentfremdungsverbotverordnung tritt ohne Aufhebungsakt des Verordnungsgebers dann außer Kraft, wenn ein Ende der Mangellage auf dem Wohnungsmarkt insgesamt deutlich in Erscheinung getreten und das Zweckentfremdungsverbot daher offensichtlich entbehrlich geworden ist (stRspr). Ob eine solche Entwicklung auf dem Wohnungsmarkt tatsächlich stattgefunden hat und abgeschlossen ist oder ob sich die Wohnraumversorgung etwa nur in Teilbereichen verbessert hat, ist eine Frage der revisionsgerichtlich nur begrenzt nachprüfbaren Tatsachenwürdigung (Bestätigung von BVerwG, Beschluss vom 22. November 1996 - BVerwG 8 B 206.96 -).*)
2. Die Ermächtigung zum Erlass einer Zweckentfremdungsverbotverordnung darf nicht dazu dienstbar gemacht werden, Ziele städtebaulicher Art (Erhaltung von geschlossenen Wohnvierteln, Denkmalschutz, Sanierungsvorhaben und dergleichen) zu verfolgen, oder allgemein unerwünschte oder schädliche Entwicklungen auf den Grundstücks-, Wohnungs- und Baumärkten zu verhindern oder einzudämmen, wenn und solange die ausreichende Versorgung mit Wohnraum zu angemessenen Bedingungen gesichert ist (BVerfGE 38, 348 <360>).*)
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IMRRS 2003, 0392
Immobilien
OLG Hamm, Urteil vom 30.01.2003 - 22 U 34/02
1. Eine Aufklärungspflicht wegen solcher Mängel, die einer Besichtigung zugänglich oder ohne weiteres erkennbar sind, besteht nicht. Es sind lediglich verborgene oder nicht erkennbare Umstände zu offenbaren.
2. Lässt der Veräußerer umfangreiche Sanierungsarbeiten ausführen, so darf er davon ausgehen, dass auch die Feuchtigkeitsprobleme behoben worden sind.
3. Unterstellt man, dass auch nach der Sanierung noch Feuchtigkeit verblieben ist, kommt eine Haftung des Veräußerers nur dann in Betracht, wenn er davon Kenntnis erlangt hat.
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IMRRS 2003, 0391
Immobilien
OLG Naumburg, Urteil vom 09.01.2003 - 2 U 42/02
1. Der gute Glaube an die Wirksamkeit der Vollmacht zur Abgabe der Erklärung über die Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung unterfällt nicht dem Schutz § 171 ff. BGB.*)
2. Denn Vertrauensschutz gemäß § 172 BGB genießt sowohl nach dem Wortlaut als auch nach dem Sinn und Zweck des Gesetzes nur derjenige Geschäftsgegner oder Vertragspartner, an den die Willenerklärung gerichtet ist bzw. zu dem eine Rechtsbeziehung hergestellt werden soll.*)
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IMRRS 2003, 0387
Immobilien
BGH, Urteil vom 14.03.2003 - V ZR 304/02
Ein Ferienparkbetriebsrecht, wonach eine Eigentumswohnung nur als Ferienwohnung bewirtschaftet und einem wechselnden Personenkreis zur Erholung zur Verfügung gestellt werden darf und wonach allein dem Berechtigten die Verwaltung und Vermietung der Wohnung, die Wärmeversorgung, der Betrieb einer Kabelfernseh- und einer Telefonanlage obliegt, kann Inhalt einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit sein.*)
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IMRRS 2003, 0384
Bauträger
BGH, Urteil vom 14.03.2003 - V ZR 278/01
Ein Bodengutachten, das nach der Baubeschreibung zu beachten ist, nicht aber die vertragliche Beschaffenheit des Gebäudes bestimmt, bedarf keiner Beurkundung.*)
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IMRRS 2003, 0378
Immobilien
BGH, Beschluss vom 14.03.2003 - IXa ZB 45/03
Der die Zwangsvollstreckung betreibende Grundschuldgläubiger hat für die unbeschränkte Anordnung der Zwangsverwaltung auch bei einem als nachrangig eingetragenen Nießbrauchsrecht einen auf den Nießbraucher lautenden Duldungstitel vorzulegen.*)
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IMRRS 2003, 0376
Immobilien
BGH, Urteil vom 07.03.2003 - V ZR 11/02
Eine Grenzanlage liegt vor, wenn sich die Anlage zumindest teilweise über die Grenze zweier Grundstücke erstreckt und funktionell beiden Grundstücken dient. Eine grenzscheidende Wirkung braucht der Anlage nicht zuzukommen.*)
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IMRRS 2003, 0375
Immobilien
BGH, Urteil vom 07.03.2003 - V ZR 437/01
Soweit Arglist die Kenntnis offenbarungspflichtiger Umstände voraussetzt, kann sich der Tatrichter nicht mit der Feststellung begnügen, der Verkäufer habe sich der "Kenntnis bewußt verschlossen". Ausreichend ist demgegenüber, daß der Verkäufer die Umstände zwar nicht positiv kennt, ihr Vorhandensein aber für möglich hält und sie nicht offenbart, obwohl er weiß oder billigend in Kauf nimmt, daß die Umstände für die Entschließung des anderen Teils von Bedeutung sind.*)
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IMRRS 2003, 0369
Immobilien
BGH, Urteil vom 14.03.2003 - V ZR 280/02
a) Dem Eigentumserwerb nach Art. 237 Abs. 2 Nr. 2 EGBGB steht es entgegen, wenn vor Ablauf der Ausschlußfrist ein Dritter das Eigentum wirksam erworben hat.*)
b) Dem Eigentumserwerb nach Art. 237 Abs. 2 Nr. 2 EGBGB steht es nicht entgegen, wenn bei Ablauf der Ausschlußfrist weder Eigentum des Volkes noch der Abwicklungsberechtigte selbst eingetragen war, stattdessen aber eine durch Ausgliederung und Umwandlung begründete Gesellschaft, die in die Funktion des Abwicklungsberechtigten eingetreten ist und deren Anteile zu 100 % von dem Abwicklungsberechtigten gehalten werden.*)
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IMRRS 2003, 0365
Immobilien
BGH, Beschluss vom 14.03.2003 - IXa ZB 46/03
1. Da sowohl der Nießbraucher als auch der Grundpfandgläubiger Inhaber auf demselben Grundstück lastender dinglicher Rechte sind, richtet sich ihr Rangverhältnis nach § 879 BGB. Danach ist grundsätzlich die Reihenfolge der Eintragungen maßgeblich, wenn nicht eine davon abweichende Bestimmung in das Grundbuch eingetragen ist.
2. Um die Zwangsverwaltung uneingeschränkt durchführen zu können, bedarf es eines Duldungstitels gegen den Nießbraucher. Denn der materiell-rechtliche Anspruch des Grundschuldgläubigers gegen den Nießbraucher aus §§ 1192 Abs. 1, 1147, 880 Abs. 1, 879 Abs. 3 BGB, die Zwangsvollstreckung in das Grundstück zu dulden, macht den Nießbraucher noch nicht zum Vollstreckungsschuldner.
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IMRRS 2003, 0358
Immobilien
BGH, Urteil vom 20.03.2003 - III ZR 217/02
Die "Besitzeinweisungs"-Entschädigung für eine über den 3. Oktober 1990 hinaus fortdauernde Inanspruchnahme von Grundstücken für Zwecke der amerikanischen, britischen und französischen Streitkräfte in Berlin richtet sich nicht nach den Nutzungsmöglichkeiten des Eigentümers zum Zeitpunkt der erstmaligen Inanspruchnahme durch die frühere Besatzungsmacht, sondern nach den Nutzungsmöglichkeiten, die der Eigentümer ab dem 3. Oktober 1990 gehabt hätte.*)
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IMRRS 2003, 0355
Immobilien
OLG Bamberg, Urteil vom 21.06.2002 - 6 U 4/02
1. Eine Abweichung der Bauausführung vom Aufteilungsplan hindert dann die Entstehung des Sondereigentums nicht, wenn gleichwohl aufgrund des Aufteilungsplans die Identifizierung des Gemeinschaftseigentums und des Sondereigentums möglich ist. Solange die Identität der einzelnen Wohnungen sichergestellt ist, sind die Gegenstände des Sondereigentums und damit der einzelnen Wohnungseigentumsrechte sowie des Gemeinschaftseigentums hinreichend bestimmt.
2. Eine anfängliche Unmöglichkeit der Eigentumsverschaffung ist nicht gegeben, wenn eine Zwangsmaßnahme erst nach Vertragsabschluss ergriffen wird.
3. Grundsätzlich ist der Makler weder Vertreter noch Erfüllungsgehilfe noch Hilfsperson der ihn beauftragenden Partei.
4. Ist den Käufern eine Diskrepanz zwischen Aufteilungsplan und tatsächlicher Ausführung nach einer Besichtigung bekannt (hier: 4 statt 3 Zimmer), so bedarf es keiner diesbezüglichen Aufklärung durch den Verkäufer.
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IMRRS 2003, 0351
Immobilien
OLG Bamberg, Urteil vom 26.06.2002 - 3 U 165/01
1. Hat das Haus Feuchtigkeitsschäden und ist von Schimmel befallen, so muss der Verkäufer den Käufer darüber aufklären.
2. Unterlässt er dies, so kann der Käufer wegen arglistiger Täuschung vom Vertrag zurücktreten.
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IMRRS 2003, 0339
Immobilien
BGH, Urteil vom 31.01.2003 - V ZR 229/02
Weist der Vermerk in Abteilung I des Grundbuchs betreffend die Grundlage der Eigentümereintragung auf einen anderen Erwerbsgrund als das Zuteilungsverfahren nach den Bodenreformvorschriften hin, fehlt es an der Kennzeichnung als Bodenreformgrundstück; die Eintragung des Vermerks in Abteilung II zum Verbot der Verpachtung, Teilung und Veräußerung des Grundstücks ist in einem solchen Fall unerheblich.*)
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IMRRS 2003, 0338
Immobilien
BGH, Urteil vom 07.02.2003 - V ZR 42/02
Die Saldierung der Ansprüche und Leistungen aufgrund eines Schadensersatzverlangens gemäß § 326 Abs. 1 BGB a.F. steht dem Anspruch des Verkäufers auf Rückübertragung eines Grundstücks nicht entgegen, wenn die Auflassung vor Ablauf der dem Käufer zur Bezahlung des Kaufpreises gesetzten Nachfrist erklärt wurde, die Eintragung des Käufers in das Grundbuch jedoch erst nach Fristablauf erfolgt ist.*)
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IMRRS 2003, 0309
Immobilien
BGH, Urteil vom 24.01.2003 - V ZR 174/02
Wird die Versorgung mit Fernwärme eingestellt, so kann der Grundstückseigentümer die Entfernung der funktionslos gewordenen Fernwärmeleitung verlangen, sofern die Fernwärme nicht von einem Fernwärmeversorgungsunternehmen stammt, sondern z.B. von einer Klinik, die lediglich überschüssig produzierte Wärme weitergab (Parallelentscheidung zu BGH, Urteil vom 24.01.2003 - V ZR 172/02).
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IMRRS 2003, 0308
Immobilien
BGH, Urteil vom 24.01.2003 - V ZR 173/02
Wird die Versorgung mit Fernwärme eingestellt, so kann der Grundstückseigentümer die Entfernung der funktionslos gewordenen Fernwärmeleitung verlangen, sofern die Fernwärme nicht von einem Fernwärmeversorgungsunternehmen stammt, sondern z.B. von einer Klinik, die lediglich überschüssig produzierte Wärme weitergab (Parallelentscheidung zu BGH, Urteil vom 24.01.2003 - V ZR 172/02).
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IMRRS 2003, 0306
Immobilien
BGH, Urteil vom 24.01.2003 - V ZR 175/02
Wird die Versorgung mit Fernwärme eingestellt, so kann der Grundstückseigentümer die Entfernung der funktionslos gewordenen Fernwärmeleitung verlangen, sofern die Fernwärme nicht von einem Fernwärmeversorgungsunternehmen stammt, sondern z.B. von einer Klinik, die lediglich überschüssig produzierte Wärme weitergab (Parallelentscheidung zu BGH, Urteil vom 24.01.2003 - V ZR 172/02).
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IMRRS 2003, 0305
Immobilien
BGH, Urteil vom 14.02.2003 - V ZR 54/02
1. Werden in einem Kaufvertrag über ein Grundstück einschließlich Wohnhaus ein "lebenslängliches und unentgeltliches Wohnrecht" eingräumt, so ist mit der Bestellung und der Eintragung des Wohnrechts die vertraglich geschuldete Leistung des Käufers erbracht. Geht das Wohnrecht unter, scheidet daher ein Anspruch aus § 325 BGB a.F. aus.
2. Ließ sich der Verkäufer das Wohnrecht nicht an erster Stelle im Grundbuch eintragen, damit der Käufer zur Darlehenssicherung eine Grundschuld eintragen lassen kann, so übernimmt der Käufer damit ein selbständiges Garantieversprechen dahin, dass der Verkäufer sein Leben lang in dem Haus wohnen kann.
3. Geht das Wohnrecht unter, weil der Käufer seinen Kreditverbindlichkeiten nicht mehr nachkommen kann und das Haus deshalb versteigert wird, so haftet er dem Verkäufer aufgrund des Garantievertrages nach den Grundsätzen des Schadensersatzrechtes.
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IMRRS 2003, 0302
Immobilien
OLG Koblenz, Urteil vom 07.02.2002 - 5 U 662/00
Verletzen Vermittler im Pflichtenkreis der finanzierenden Bank deren vertragsspezifische Pflichten gegenüber einem Kunden, der als Kapitalanlage eine völlig überteuerte Eigentumswohnung erwirbt, haftet die Bank, wenn sie von den Vermittleraktivitäten Kenntnis hatte.
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IMRRS 2003, 0296
Immobilien
OLG Hamm, Urteil vom 27.06.2002 - 21 U 140/01
Zur Haftung des Bauunternehmers für - mit einer Rückstausicherung vermeidbare - Rückstauschäden bei der Ausführung von Erschließungsarbeiten.
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IMRRS 2003, 0288
Immobilien
BGH, Urteil vom 07.02.2003 - V ZR 25/02
a) Für die Frage, ob den Verkäufer eine Aufklärungspflicht trifft, macht es beim Verkauf eines Hausgrundstücks einen Unterschied, ob ein Hausschwammverdacht besteht oder ob nur die Gefahr besteht, daß das Haus mit Hausschwamm befallen wird.*)
b) Über die Gefahr eines Befalls mit Hausschwamm muß der Verkäufer nicht aufklären, wenn der Käufer die gefahrbegründenden Umstände kennt und den Schluß auf die Gefahr zieht.*)
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IMRRS 2003, 0280
Immobilien
OLG Naumburg, Urteil vom 23.05.2002 - 11 U 200/01
Zur Auslegung des Begriffs Ersterschließungskosten bei einem Grundstückskaufvertrag (hier vom Verkäufer zu tragen.).*)
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IMRRS 2003, 0262
Immobilien
BayObLG, Beschluss vom 24.10.2002 - 2 Z BR 103/02
Im Grundbuch kann aufgrund Bewilligung, einstweiliger Verfügung oder Unrichtigkeitsnachweises ein Rechtshängigkeitsvermerk eingetragen werden.
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IMRRS 2003, 0250
Immobilien
BGH, Urteil vom 20.02.2003 - III ZR 184/02
Zur Frage der Sittenwidrigkeit einer Vertriebsprovision von 30 v.H. im Verhältnis zu einer üblichen Maklerprovision von 3 bis 5 v.H. des Grundstücksverkaufspreises.*)
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IMRRS 2003, 0233
Immobilien
OLG Celle, Urteil vom 09.01.2003 - 6 U 41/02
1. Die Forderung dass für Niedrig-Energie-Häuser eine volumenbezogene Luftdurchlässigkeit n 50 gleich oder kleiner 1,0 je Stunde einzuhalten sei, hat keine Rechtsgrundlage.
2. Eine Aufklärung, welchen Wärmedämmwert die jeweiligen Bauteile nicht nur theoretisch wie bei der Erstellung eines Wärmeschutznachweises - sondern tatsächlich aufweisen, ist nicht möglich. Eine labortechnische Untersuchung aller Bauteile ist wegen unverhältnismäßigen Aufwandes ausgeschlossen.
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IMRRS 2003, 0232
Immobilien
BGH, Beschluss vom 13.02.2003 - V ZR 38/02
1. Art. 237 § 2 EGBGB greift nicht ein, wenn ein Dritter gutgläubig das Eigentum erworben hat und in das Grundbuch eingetragen worden ist, so daß eine Ersitzung nicht mehr möglich ist.
2. Wenn ein Bucheigentümer das Grundstück, bevor er es ersessen hat, wirksam veräußert, bleibt er dem wahren Eigentümer zur Herausgabe des Erlöses auch über den - fiktiven - Ersitzungszeitpunkt hinaus verpflichtet. Er hätte die Ersitzung abwarten müssen.
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IMRRS 2003, 0225
Immobilien
BGH, Urteil vom 10.01.2003 - V ZR 206/02
Bestand zwischen Treuhandunternehmen eine Zuordnungslage, so kann später das eine Treuhandunternehmen nicht von dem anderen nach dem Sachenrechtsbereinigungsgesetz die Bestellung einer Dienstbarkeit zur Sicherung einer Zufahrtsstraße verlangen.*)
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IMRRS 2003, 0223
Immobilien
BGH, Urteil vom 31.01.2003 - V ZR 143/02
a) Ein nachbarliches Gemeinschaftsverhältnis kann auch durch spätere Parzellierung eines bebauten Gesamtgrundstücks entstehen, durch die vorhandene Gebäude rechtlich von ihrer bisherigen Abwasserentsorgung abgeschnitten werden.*)
b) Das nachbarliche Gemeinschaftsverhältnis kann in einem solchen Fall auch dann zur weiteren Duldung der Abwasserdurchleitung verpflichten, wenn das begünstigte Grundstück nicht an das belastete angrenzt.*)
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IMRRS 2003, 0221
Immobilien
BGH, Urteil vom 07.02.2003 - V ZR 285/02
Bei einem Grundstücksverkauf mit einem endgültigen Kaufpreis setzt eine Mehrerlösklausel, die im Fall des Weiterverkaufs die Nachzahlung der Differenz (bzw. eines Anteils hiervon) zwischen Verkehrswert und Weiterverkaufspreis vorsieht, voraus, daß der Grundstückswert zwischen Erwerb und Weiterverkauf gestiegen ist.
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IMRRS 2003, 0220
Immobilien
BGH, Urteil vom 24.01.2003 - V ZR 172/02
Wird die Versorgung mit Fernwärme eingestellt, so kann der Grundstückseigentümer die Entfernung der funktionslos gewordenen Fernwärmeleitung verlangen, sofern die Fernwärme nicht von einem Fernwärmeversorgungsunternehmen stammt, sondern z.B. von einer Klinik, die lediglich überschüssig produzierte Wärme weitergab (Parallelentscheidung zu BGH, Urteil vom 24.01.2003 - V ZR 175/02).
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IMRRS 2003, 0219
Immobilien
BGH, Urteil vom 31.01.2003 - V ZR 389/01
1. Nur die in einem Kaufvertrag enthaltenen und ausdrücklich zum Gegenstand der Vereinbarungen gemachten Angaben über tatsächlich erzielte Mieterträge sind als Zusicherung einer Eigenschaft zu verstehen. Ein Hinweis im Kaufvertrag, dass ein Mietverhältnis besteht, ohne Angabe konkreter Mieterträge genügt diesen Anforderungen nicht.
2. Der Verkäufer einer Gewerbeeinheit ist grundsätzlich nicht verpflichtet, dem Käufer ungefragt Angaben zu etwaigen negativen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen des Mieters des Objekts zu machen. Aus den konkreten Umständen des Einzelfalls kann sich jedoch auch etwas anderes ergeben.
3. Dies ist der Fall, wenn der Verkäufer zusichert, dass "zur Zeit keine Mietrückstände bestehen (und) keine Mietstreitigkeiten außergerichtlich oder gerichtlich geführt werden". Hier muss der Verkäufer alle ihm bekannten Umstände offenlegen, die Zweifel daran auflassen kommen können, dass der Mieter auch tatsächlich seinen Verpflichtungen nachkommen kann.
4. Der Makler muß den Auftraggeber nicht nur über das aufklären, was unerläßlich ist, damit dieser vor Schaden bewahrt wird, sondern auch über alle dem Makler bekannten Umstände, die für die Entschließung des Auftraggebers von Bedeutung sein können; diese Erklärungen des Maklers müssen insgesamt so beschaffen sein, daß sie seinem Kunden keine unzutreffenden Vorstellungen vermitteln.
5. Macht der Käufer dem Makler gegenüber deutlich, dass es ihm darauf ankommt, dass das Kaufobjekt gut zu vermieten ist, dann darf der Makler sich nicht einfach mit der Weiterleitung eines abgeschlossenen Mietvertrags an den Käufer begnügen, sondern muss entweder prüfen, ob der Mietvertrag den vom Käufer gestellten Anforderungen entspricht oder aber darauf hinweisen, daß er diese Prüfung nicht vorgenommen hat.
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IMRRS 2003, 0214
Immobilien
OLG Naumburg, Urteil vom 12.11.2002 - 11 U 204/01
1. Nur die infolge des formnichtigen Grundstückskaufvertrages erklärte Auflassung und anschließende Eintragung im Grundbuch heilen den Formmangel nach § 313 Satz 2 BGB a.F.*)
2. Zur bereicherungsrechtlichen Rückabwicklung des gescheiterten Grundstückserwerbs.*)
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IMRRS 2003, 0209
Immobilien
OLG Bamberg, Urteil vom 15.07.2002 - 4 U 196/01
1. Eine von einem in einem Wohnhaus befindlichen Abwasserkanal ausgehende starke Geruchsbelästigung über Jahre hinweg schränkt die Tauglichkeit zu dem nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch des Wohnens in diesem Haus erheblich ein.
2. Ein solcher Mangel im Zusammenhang mit der Abwasseranlage eines zu Wohnzwecken genutzten Mehrfamilienhauses ist offenbarungspflichtig.
3. Dass das arglistige Verschweigen dieses Umstandes für den Kaufabschluss auf seiten des Käufers bedeutungslos gewesen wäre, müsste der Verkäufer beweisen.
4. Die Beweislast für die bestrittene Vorkenntnis von der aufgetretenen Geruchsbelästigung auf seiten des Käufers trägt der Verkäufer.
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IMRRS 2003, 0194
Immobilien
BayObLG, Beschluss vom 19.12.2002 - 2 Z BR 7/02
Einer Kapitalgesellschaft, die in einem Mitgliedstaat des EG-Vertrags wirksam gegründet wurde und dort als rechtsfähig anerkannt ist, kann die Rechtsfähigkeit und damit die Grundbuchfähigkeit in Deutschland auch dann nicht versagt werden, wenn der tatsächliche Verwaltungssitz in Deutschland liegt.*)
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IMRRS 2003, 0182
Immobilien
OLG Hamm, Urteil vom 02.07.2002 - 27 U 50/02
Zur Widerlegung der Vermutung, dass eine mit Grund und Boden verbundene Sache nur zu einem vorübergehenden Zweck mit dem Grundstück verbunden worden ist.
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IMRRS 2003, 0181
Immobilien
LG Coburg, Urteil vom 19.06.2002 - 12 O 64/02
1. Des Nachbarn Baumwurzeln im eigenen Erdreich muss der Grundstückseigentümer jedenfalls dann dulden, wenn sie die Benutzung seines Eigentums nicht beeinträchtigen.
2. Er kann auch nicht jeden Schaden an seiner Gartenmauer, der auf das Baumwachstum zurückzuführen ist, vom Nachbarn ersetzt verlangen.
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IMRRS 2003, 0180
Immobilien
BGH, Urteil vom 17.01.2003 - V ZR 127/02
1. Zur Auslegung eines Kaufvertrages über eine Immobilie, insbesondere ob eine Vorfälligkeitsentschädigung in jedem Fall gezahlt werden muss.
2. Verstößt der verkaufende Vermieter gegen seine vertragliche Nebenpflicht, den kaufenden Mieter über dessen Vorkaufsrecht nach § 570b BGB a.F. zu unterrichten und ihm den Inhalt des mit einem Dritten geschlossenen Vertrages mitzuteilen, so kann sich der Verkäufer auf Grund positiver Vertragsverletzung schadensersatzpflichtig machen.
3. Voraussetzung für eine solche Schadensersatzpflicht ist, dass zwischen dem Verkäufer und dem Dritten ein Kaufvertrag wirksam zu Stande gekommen ist.
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IMRRS 2003, 0179
Immobilien
OLG Frankfurt, Urteil vom 17.05.2002 - 25 U 311/98
Bei der Abwehr von Lärmbeeinträchtigungen muss der Geschädigte die Lärmimmission selbst, der Störer aber deren etwaige Unwesentlichkeit beweisen. Werden die Richtwerte der TA-Lärm eingehalten, wird widerleglich die Unwesentlichkeit vermutet - werden sie überschritten, ist die Störung im Zweifel wesentlich. Die endgültige Beurteilung der Wesentlichkeit steht als Rechtsfrage dem Gericht zu, das Eigenart und Lästigkeit des Lärms (regelmäßig im Wege der Augenscheinseinnahme an Ort und Stelle) überprüft.
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IMRRS 2003, 0175
Immobilien
OLG Koblenz, Urteil vom 26.09.2002 - 5 U 186/02
1. §§ 26 ff NachbarG Rheinland-Pfalz gelten nicht nur für die Neuverlegung von Leitungen, sondern auch für die Duldung bereits vorhandener Leitungen.
2. § 26 Abs. 2 NachbarG Rheinland-Pfalz verpflichtet den Eigentümer zur Duldung eines Anschlusses an die bestehende Leitung. Der Berechtigte hat kein Wahlrecht zwischen dem Anschluss an die bestehende Leitung und dem Hindurchführen seiner Leitung bis zum öffentlichen Leitungsnetz.
3. Durch den Verzicht auf die Inanspruchnahme des Nachbargrundstücks entstehen nur dann unverhältnismäßig hohe Kosten, wenn ein grobes Missverhältnis gegenüber den Aufwendungen besteht, die bei Benutzung des Nachbargrundstücks anfallen ( hier verneint).
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IMRRS 2003, 0174
Immobilien
OLG Koblenz, Urteil vom 20.02.2003 - 5 U 288/02
1. Enthält ein Leasingvertrag über eine Immobilie ein Ankaufsrecht des Leasingnehmers, bedarf der Vertrag notarieller Beurkundung.
2. Zum Umfang der Beurkundungspflicht des Leasingvertrages, wenn der Verkäufer der Immobilie einen Teil des vom Leasinggeber geschuldeten Kaufpreises an den Leasingnehmer zu zahlen hat (modifizierte Lease- and Kick-back-Vereinbarung).
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IMRRS 2003, 0173
Immobilien
OLG Koblenz, Urteil vom 06.02.2003 - 5 U 996/02
1. Der Eintritt von Feuchtigkeit in die Kellerwände stellt regelmäßig einen für den Kaufentschluss maßgeblichen Mangel dar, den der Verkäufer nicht verschweigen darf.
2. Wer eine (untaugliche) Reparaturmaßnahme als "vorsorglich" bezeichnet und damit zum Ausdruck bringt, Feuchtigkeit habe es nie gegeben, obwohl sie in größerem Umfang vorhanden und wahrgenommen worden war, handelt arglistig. Die Durchführung einer Reparatur und der Umstand, dass der Verkäufer einen Erfolg der Maßnahme für möglich hält, lassen Arglist in der Regel nicht entfallen.
3. Der für Arglist haftende Verkäufer kann den Käufer nicht auf abgetretene Gewährleistungsansprüche gegen den Bauunternehmer verweisen.
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