Immobilien- und Mietrecht.

Volltexturteile nach Sachgebieten
558 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2010
IMRRS 2010, 2918
OLG Karlsruhe, Urteil vom 13.10.2010 - 6 U 64/10
Wirbt ein Immobilienmakler, der für seine Kundschaft ein Wohnungsmietobjekt sucht, in einer Anzeige mit der Formulierung "Mietvertrag kostenfrei", entnehmen die angesprochenen Verkehrskreise dieser Werbung lediglich, dass der Makler potentiellen Vermietern anbietet, ihnen ein Mietvertragsformular kostenlos zu überlassen und erforderlichenfalls beim Ausfüllen des Formulars behilflich zu sein. Darin liegt kein Verstoß gegen das RDG.*)

IMRRS 2010, 2897

BGH, Urteil vom 23.09.2010 - III ZR 21/10
Zur Wirksamkeit der in Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltenen Klausel, wonach der am Erwerb einer Immobilie interessierte Kunde ein "Tätigkeitsentgelt" für die Reservierung (Absehen von weiterem Anbieten) des Kaufobjekts an den mit dem Verkaufsinteressenten verflochtenen Verwender zu zahlen hat, das auch bei Nichtzustandekommen des Kaufvertrags dem Verwender verbleiben soll.*)

IMRRS 2010, 2800

OLG Stuttgart, Beschluss vom 28.09.2010 - 8 W 412/10
Will der Grundstücksmakler den Kaufpreis einer angeblich von ihm vermittelten Immobilie erfahren, kann er sich auf ein berechtigtes Interesse zur Einsichtnahme in die Grundakten nur dann berufen, wenn eine beträchtliche Wahrscheinlichkeit für die behauptete Entstehung eines Provisionsanspruches besteht (Anschluss an OLG Dresden, Beschluss vom 3. Dezember 2009, Az. 3 W 1228/09, IMR 2010, 249).*)

IMRRS 2010, 2796

OLG Stuttgart, Urteil vom 23.12.2009 - 3 U 126/09
1. Konkludenter Abschluss eines Maklervertrages.*)
2. Die Maklervergütung bemisst sich, wenn die im Kaufpreis enthaltene Versicherungssumme, die dem Veräußerer wegen eines Brandes der Immobilie gegen die Versicherung zusteht, mitverkauft und an den Erwerber abgetreten wird, nur am Differenzbetrag zwischen dem Kaufpreis und der Versicherungsleistung.*)

IMRRS 2010, 2507

LG Duisburg, Urteil vom 06.07.2010 - 24 O 125/09
Eine für den Abschluss eines Kaufvertrages wesentliche Vermittlungs- oder Nachweistätigkeit eines Maklers liegt nicht vor, wenn der Erwerb des Grundstückes erst Jahre später und nach Teilnahme und Erfolg einer Offenen Ausschreibung der öffentlichen Hand erfolgt.

IMRRS 2010, 2460

LG Düsseldorf, Urteil vom 22.07.2010 - 10 O 44/06
1. Ein Maklervertrag kommt nicht zu Stande, wenn der Mietinteressent zu erkennen gibt, dass er keine Provision zahlen wird.
2. Die Beweislast für den Abschluss eines Maklervertrags trägt der Makler. Etwaige Unklarheiten gehen vollumfänglich zu seinen Lasten.

IMRRS 2010, 2239

OLG Jena, Urteil vom 03.02.2010 - 2 U 589/09
Kann der Verkäufer seine Behauptung, die von ihm übernommene Verpflichtung zur Courtagezahlung solle nur für den Fall gelten, dass sämtliche Eigentumswohnungen bis zu einem bestimmten Termin verkauft sind, nicht beweisen, so kann eine Auslegung dahin in Betracht kommen, es werde vom Verkäufer nur eine Courtage für die bis zu diesem Tag verkauften Wohnungen geschuldet.

IMRRS 2010, 2190

LG Duisburg, Beschluss vom 26.08.2009 - 7 S 91/09
Es besteht keine Pflicht des Maklers, die Wohnfläche eines Objekts anzugeben oder diese zu ermitteln, sofern dem Kunden die Grundfläche bekannt ist und er durch eigene Messungen vor Ort einen Eindruck von der Größe der Immobilie machen konnte.

IMRRS 2010, 2167

LG Hamburg, Urteil vom 22.01.2010 - 322 O 341/09
Sofern das Exposé des Immobilienmaklers eindeutig auf seine AGB-Regelungen verweist, kommt konkludent durch die Inanspruchnahme der Maklerdienste ein Maklervertrag zu Stande.

IMRRS 2010, 2070

OLG Schleswig, Urteil vom 11.09.2009 - 14 U 33/09
1. Die primäre Darlegungslast für das Zustandekommen eines wirksamen und bestandskräftigen Hauptvertrages trägt der Makler, der eine Provision geltend macht, auch für das Fehlen der Voraussetzungen eines vertraglichen Rücktrittsrechts, welches den Hauptvertrag zunächst in der Schwebe lässt. Allerdings trifft den Maklerkunden eine sekundäre Darlegungslast.*)
2. Haben die Parteien ein derartiges vertragliches Rücktrittsrecht vereinbart, so ist der Provisionsanspruch erst entstanden, wenn feststeht, dass das Rücktrittsrecht nicht mehr ausgeübt werden kann.*)

IMRRS 2010, 2020

OLG München, Urteil vom 04.02.2010 - 24 U 471/09
Ein Provisionsanspruch gem. § 652 Abs. 1 BGB steht dem Makler nur zu, wenn der ursprünglich ins Auge gefasste Vertrag im Wesentlichen tatsächlich so zu Stande kommt. Während übliche Reduzierungen des Kaufpreises infolge Vertragsverhandlungen unschädlich sind, ist die inhaltliche Kongruenz zu verneinen, wenn der tatsächliche Vertragsschluss hinsichtlich des Kaufpreises in ungewöhnlichem Umfang hinter dem nach dem Maklervertrag herbeizuführenden Vertrag zurückbleibt.

IMRRS 2010, 1901

OLG Oldenburg, Urteil vom 16.06.2010 - 5 U 138/09
Die Verpflichtung zur Zahlung einer Maklerprovision von 15.000 € im Zusammenhang mit dem Kauf eines Einfamilienhauses zählt nicht zu den Geschäften zur Deckung des Lebensbedarfs nach § 1357 BGB.*)

IMRRS 2010, 1733

OLG Koblenz, Beschluss vom 23.03.2010 - 2 U 1155/09
1. Zur Anwendung des englischen Rechts bei einer Teilabtretung bzw. einer Vollabtretung (absolute Assignment) nach dem Common Law (Statutory Assignment) und der Abtretung nach Billigkeitsrecht (Equitable Assignment).*)
2. Von einer stillschweigenden Anwendung deutschen Rechts ist auszugehen, wenn die Abtrittserklärung in deutscher Sprache verfasst ist, der abgetretene Provisionsanspruch aus Maklervertrag sich auf ein in Deutschland geschlossenes Geschäft bezieht, die Vermittlungsleistung in Deutschland zu erbringen war und zudem die Parteien nach Vertragsschluss die Anwendung deutschen Rechts vereinbart haben.*)

IMRRS 2010, 1471

LG Hamburg, Urteil vom 08.01.2010 - 329 O 206/09
1. Der Makler darf auf Flächenangaben des Verkäufers vertrauen und diese übernehmen, sofern sie nicht evident falsch sind.
2. Der Zusatz "circa" bedeutet dem allgemeinen Sprachgebrauch nach lediglich, dass es sich um einen Näherungswert handelt; bei einer ungeraden m²-Angabe (hier: ca 293) erledigt sich der Zusatz also nicht automatisch durch die Zahlenangabe.

IMRRS 2010, 1342

BGH, Urteil vom 15.04.2010 - III ZR 153/09
1. Der nach § 652 BGB für das Entstehen eines Provisionsanspruchs erforderliche "Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrags" (des so genannten Hauptvertrags) ist erbracht, wenn aufgrund der Mitteilung des Maklers an seinen Kunden und Auftraggeber dieser in die Lage versetzt wird, in konkrete Verhandlungen mit dem potentiellen Vertragspartner über den von ihm angestrebten Hauptvertrag einzutreten.
2. Unverzichtbare, aber auch ausreichende Voraussetzung für einen Nachweis ist dabei, dass der Makler dem Kunden einen möglichen Vertragspartner, der zum Vertragsschluss bereit ist, grundsätzlich mit vollständigem Namen und Anschrift, zur Kenntnis bringt und damit auf eine konkrete Vertragsgelegenheit hinweist.
3. Demgegenüber handelt es sich um keinen Nachweis, sondern nur um die Verschaffung einer Ermittlungsmöglichkeit, wenn etwa einem Verkaufsinteressenten eine Namensliste von ca. 500 Personen übersandt wird, die der Auftraggeber anschreiben muss, um zu ermitteln, ob sich unter diesen Personen jemand befindet, der sich konkret für das Objekt interessiert.
4. Werden dem Kunden vom Makler Objektlisten an die Hand gegebenen, die auf das jeweils angegebene individuelle Profil zugeschnitten sind und ins Einzelne gehende, individuelle Informationen, so die Person des Vermieters, seine Telefonnummer und neben der konkreten und detaillierten Beschreibung der Räumlichkeiten auch überwiegend die Adresse des jeweiligen Mietobjekts enthalten, ist von einer Nachweistätigkeit auszugehen.

IMRRS 2010, 1184

OLG Brandenburg, Urteil vom 14.10.2009 - 4 U 11/09
Einem Immobilienmakler kommt bei Vermittlung eines Grundstücks grundsätzlich eine Povision in Höhe von 3-5% des Kaufpreises zugute. Übersteigt die Provision diese Höhe, ist die Provisionsvereinbarung wegen Sittenwidrigkeit nichtig, es sei denn, der Immobilienmakler kann besondere Gründe dafür darlegen, dass ein auffälliges Missverhältnis nicht gegeben ist.

IMRRS 2010, 0871

OLG Dresden, Beschluss vom 03.12.2009 - 3 W 1228/09
Ein berechtigtes Interesse im Sinne von § 46 Abs. 1 GBV i. V. m. § 12 Abs. 3 GBO, Einsicht in die Grundakten zu nehmen und dadurch den vereinbarten Kaufpreis zu erfahren, hat der Grundstücksmakler allenfalls dann, wenn eine beträchtliche Wahrscheinlichkeit für die behauptete Entstehung eines nach der Kaufpreishöhe zu berechnenden Provisionsanspruchs spricht.*)

IMRRS 2010, 0410

BGH, Beschluss vom 28.01.2010 - III ZR 159/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2010, 0232

BGH, Urteil vom 08.12.2009 - XI ZR 183/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
vgl. Parallelentscheidung XI ZR 181/08 vom selben Tage.

IMRRS 2010, 0213

BGH, Urteil vom 14.01.2010 - III ZR 328/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2010, 0081

OLG Köln, Urteil vom 19.01.2010 - 24 U 51/09
1. Durch die Verweigerung der Wohnungsbesichtigung durch Ausländer und die Äußerung, die Wohnung werde nicht an "Neger… äh Schwarzafrikaner oder Türken vermietet", wird die Menschenwürde und damit das allgemeine Persönlichkeitsrecht eines afrikanischen Mietinteressenten verletzt.
2. Zum einen ist die Bezeichnung als "Neger" nach heutigem Verständnis eindeutig diskriminierend und ehrverletzend; zum anderen ist es ein Angriff auf die Menschenwürde des Mietinteressenten aber auch, wenn ihm eine Wohnungsbesichtigung und evt. Anmietung allein wegen seiner Hautfarbe verweigert wird.
3. Wird dieser Äußerung durch den Hausmeister getätigt, dessen Hilfe sich der Hausverwalter für die Durchführung der Besichtigungstermine bedient, so ist der Hausmeister als Gehilfe des Verwalters anzusehen, so dass dieser für das Verhalten des Hausmeisters auch haftet.
4. Weil durch die Äußerung das Persönlichkeitsrecht des Mietinteressenten besonders schwerwiegend verletzt wird, ist ihm auch ein immaterieller Schadensersatzanspruch, hier in Höhe von 2500 Euro, zuzubilligen.

IMRRS 2010, 0075

LG Aachen, Urteil vom 17.03.2009 - 8 O 449/07
1. Für die Benachteiligung der Mietinteressenten, in Gestalt der Verweigerung des Abschlusses eines Mietvertrags aufgrund ihrer Rasse und ethnischen Herkunft, ist der allein in Betracht kommende Anspruchsgegner der Anbieter der begehrten vertraglichen Leistung.
2. Voraussetzung für eine Auskunftspflicht ist das Bestehen einer Sonderverbindung zwischen den Parteien. Allein der Umstand, dass jemand eine Information besitzt, die für einen anderen bedeutsam ist, begründet keine Auskunftspflicht. Eine Sonderverbindung i.d.S. kann ein Vertrag, ein Abwicklungsverhältnis nach Rücktritt oder Kündigung oder ein gesetzliches Schuldverhältnis aus unerlaubter Handlung sein.

IMRRS 2010, 0055

OLG Brandenburg, Urteil vom 30.07.2009 - 5 U 58/08
Ein Kaufinteressent, der in Kenntnis eines eindeutigen Provisionsverlangens weiterhin die Dienste eines Maklers in Anspruch nimmt, gibt damit grundsätzlich in schlüssiger Weise zu erkennen, dass er in den Abschluss des Maklervertrages einwilligt.

IMRRS 2010, 0048

OLG Hamburg, Beschluss vom 22.09.2009 - 13 U 140/09
Ein Provisionsanspruch des Maklers entsteht dann nicht, wenn dieser eine tatsächlich bestehende Möglichkeit zum Erwerb eines Objekts nachweist, diese Möglichkeit sich aber zerschlägt, weil der Eigentümer die Verkaufsabsicht aufgegeben hat, sie dann aber später unter veränderten Umständen erneut fasst und wenn nun der Kunde ohne Hinweis des Maklers diese neu entstandene Gelegenheit nutzt.

IMRRS 2010, 0040

LG Hamburg, Urteil vom 02.07.2009 - 309 O 477/08
Ein Provisionsanspruch des Maklers entsteht dann nicht, wenn dieser eine tatsächlich bestehende Möglichkeit zum Erwerb eines Objekts nachweist, diese Möglichkeit sich aber zerschlägt, weil der Eigentümer die Verkaufsabsicht aufgegeben hat, sie dann aber später unter veränderten Umständen erneut fasst und wenn nun der Kunde ohne Hinweis des Maklers diese neu entstandene Gelegenheit nutzt.

IMRRS 2010, 0030

OLG Hamburg, Beschluss vom 17.11.2009 - 13 U 140/09
Ein Provisionsanspruch des Maklers entsteht dann nicht, wenn dieser eine tatsächlich bestehende Möglichkeit zum Erwerb eines Objekts nachweist, diese Möglichkeit sich aber zerschlägt, weil der Eigentümer die Verkaufsabsicht aufgegeben hat, sie dann aber später unter veränderten Umständen erneut fasst und wenn nun der Kunde ohne Hinweis des Maklers diese neu entstandene Gelegenheit nutzt.

IMRRS 2010, 0009

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 10.11.2009 - 15 U 15/09
1. Ein vom Kaufinteressent ausgehendes Angebot auf Abschluss eines Maklervertrags liegt nicht darin, dass dieser das Geschäftslokal des Maklers aufsucht und sich dort nach Immobilienangeboten erkundigt. Wer sich an einen Makler wendet, der mit Angeboten werbend im geschäftlichen Verkehr auftritt, erklärt damit noch nicht schlüssig seine Bereitschaft zur Zahlung einer Maklerprovision für den Fall, dass ein Vertrag über ein angebotenes Objekt zu Stande kommt.
2. Soweit Gegenteiliges nicht bekannt ist, darf der Kaufinteressent davon ausgehen, dass der Makler die angebotenen Objekte von dem Verkäufer an die Hand bekommen hat und deshalb mit der angetragenen Weitergabe von Informationen eine Leistung für den Anbieter erbringen will.
3. Ohne Weiteres braucht der Kaufinteressent in einem solchen Fall nicht damit zu rechnen, dass der Makler auch von ihm eine Provision erwartet.
4. Eine in einem notariellen Kaufvertrag enthaltene "Maklerklausel" begründet keinen von einer vorherigen Vereinbarung unabhängigen Käuferprovisionsanspruch des Maklers, wenn die Klausel ausdrücklich auf eine "vereinbarte" Provision Bezug nimmt.
Online seit 2009
IMRRS 2009, 2275
OLG Koblenz, Urteil vom 05.11.2009 - 5 U 339/09
1. Die Vereinbarung, dass der Maklerkunde ein Entgelt auch bei Nichtzustandekommen des Hauptvertrages schuldet, bedarf notarieller Beurkundung, wenn die Zahlungszusage den Kunden in seiner Entschlussfreiheit beim Abschluss eines Immobilienkaufvertrages beeinträchtigt.
2. Auch ohne konkrete Vergütungsvereinbarung kommt ein Maklervertrag durch die Aufforderung des Kunden zustande, "einen Interessenten am Markt zu suchen".
3. Zur Abgrenzung eines erfolgsabhängigen Provisionsversprechens zur bloßen Aufwandsentschädigung.

IMRRS 2009, 2259

OLG Oldenburg, Urteil vom 15.05.2009 - 6 U 6/09
Haftung eines Maklers für im Exposé aufgenommene Informationen des Verkäufers und Verwirkung des Maklerlohns gemäß § 654 BGB analog.*)

IMRRS 2009, 2256

OLG Düsseldorf, Urteil vom 05.09.2008 - 7 U 185/07
Die Namhaftmachung des Vermieters ist entbehrlich, wenn es dem Maklerkunden aus seiner Sicht vorerst nicht auf dessen Person ankam, weil er sich zunächst einmal über die Geeignetheit des Objekts schlüssig werden wollte, wenn also durch den (unvollständigen) Nachweis das Interesse des Maklerkunden - zunächst - voll befriedigt worden ist und der Kunde den Hauptvertrag später abschließt, ohne dem Makler - obwohl dies im Einzelfall geboten gewesen wäre - die Gelegenheit zu geben, die zunächst unvollständige Maklerleistung vollständig zu erbringen.

IMRRS 2009, 1992

AG Hamburg, Urteil vom 21.06.2006 - 36 C 211/05
1. Maklerprovisionen entsprechen zumindest für den Bereich der Gewerberaummieten der Üblichkeit.
2. Dass neben der Vermietung der Gaststätte auch Wohnraum mitvermietet wurde, grundsätzlich die Erhebung einer Courtage aber im Bereich der Wohnraumvermietung gesetzlich verboten ist, lässt sich nicht .für die Unüblichkeit und für eine anstößige Kommerzialisierung anführen.
3. Das Wohnraumvermittlungsgesetz findet nur Anwendung auf Mietverträge über Wohnraum. Bei Mischmietverhältnissen - untrennbar vermietete Räumlichkeiten - kommt es auf den vorherrschenden Zweck und Charakter des Vertrages an.
4. Der wirksamen Vereinbarung der Courtageklausel steht auch nicht die Verflechtungsrechtssprechung entgegen, wenn der Mieter um die - zumindest tatsächliche - Verflechtung gewusst und gleichwohl mit der Klägerin aktiv über die Höhe der Courtage verhandelt hat.

IMRRS 2009, 1618

LG Hamburg, Urteil vom 12.05.2009 - 309 S 107/08
1. Wird durch den Wohnungsvermittler nur eine "Ermittlungsmöglichkeit" für den Interessenten geschaffen und muss dieser also noch weitere Maßnahmen ergreifen, um mit den Vermietern in Kontakt zu treten, liegt keine Nachweistätigkeit im Sinne von § 1 Abs. 1 WoVermittG vor.
2. Eine Vereinbarung erfolgsunabhängiger Vorschüsse ist nach § 2 Abs. 4 WoVermittG unwirksam.

IMRRS 2009, 1613

OLG Hamburg, Beschluss vom 11.05.2009 - 9 U 253/08
Zur Frage des Zustandekommens eines Maklervertrags.

IMRRS 2009, 1323

BGH, Urteil vom 09.07.2009 - III ZR 104/08
Der Provisionsanspruch des Maklers bleibt unberührt, wenn sein Kunde wegen des von ihm nachgewiesenen oder vermittelten Kaufvertrags den Verkäufer wegen arglistig verschwiegener Mängel auf den "großen Schadensersatz" im Sinne des § 463 BGB in der bis zum 31. Dezember 2001 geltenden Fassung in Anspruch nimmt (Abgrenzung zu Senatsurteil vom 14. Dezember 2000 - III ZR 3/00, IBR 2001, 149 = NJW 2001, 966).*)

IMRRS 2009, 1066

BGH, Urteil vom 04.06.2009 - III ZR 82/08
Der von dem Verkäufer eines Immobilienobjekts beauftragte Makler hat den für das Entstehen seines Provisionsanspruchs erforderlichen tauglichen Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages erbracht, wenn er seinem Kunden und Auftraggeber einen Kaufinteressenten benennt und damit in die Lage versetzt, in konkrete Verhandlungen mit dem potentiellen Vertragspartner über den von ihm angestrebten Hauptvertrag einzutreten (st. Senatsrechtsprechung); dabei reicht es bei dieser Konstellation grundsätzlich aus, wenn der mögliche Käufer generell am Erwerb einer Immobilie interessiert ist, die dem angebotenen Objekt ähnlich ist.*)

IMRRS 2009, 0877

LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 02.03.2009 - L 19 AS 61/08
Verkauft ein Hartz-IV-Empfänger mit Hilfe eines Maklers sein Haus, um in eine kleinere Wohnung zu ziehen, kann keinen Ersatz der Maklerkosten verlangen. § 22 Absatz 3 Satz 1 SGB II deckt nur die Kosten des Umzugs und der Wohnungsbeschaffung. Eine Maklercourtage für einen Hausverkauf fällt nicht darunter.

IMRRS 2009, 0846

OLG Brandenburg, Urteil vom 13.11.2008 - 12 U 90/08
1. Bei dem Inserat eines Maklers im Internet handelt es sich regelmäßig nicht um ein bindendes Angebot, sondern um eine "invitation ad offerendum".
2. Ein Maklervertrag kommt nicht dadurch zu Stande, wenn sich nach einem Inserat des Maklers im Internet der Kunde bei dem vom Verkäufer beauftragten Makler nach der Adresse des zu vermakelnden Grundstücks erkundigt und er diese mitgeteilt bekommt, ohne zunächst auf die Provisionspflichtigkeit hingewiesen zu werden.

IMRRS 2009, 0798

LG Frankfurt/Main, Urteil vom 04.03.2009 - 2-6 O 554/08
1. Ein Maklervertrag kann formularmäßig auch eine erfolgsunabhängige und objektwertunabhängige Provision unter anderem für die Objektbewertung und Objektpräsentation auf einer Internetplattform vorsehen.
2. Auch ein Makler, der nicht erfolgsabhängig bezahlt wird, sondern für eine pauschale Vergütung tätig wird (hier: unter der Bezeichnung \"iMakler\"), darf seine Dienstleistung als Maklerleistung bezeichnen.

IMRRS 2009, 0727

OLG Celle, Urteil vom 03.07.2008 - 11 U 22/08
1. Ist der Inhalt der protokollierten Aussage objektiv für die Beweisfrage ergiebig, kann das Berufungsgericht die Aussage ohne erneute Vernehmung des Zeugen anders beurteilen als die erste Instanz. Das Berufungsgericht darf eine Zeugenaussage ohne Wiederholung der Vernehmung auch hinsichtlich der Glaubwürdigkeit werten, die die Vorinstanz unberücksichtigt gelassen hat, weil sie sie für unerheblich hielt.*)
2. Über den Wortlaut des § 654 BGB hinaus hat der Makler seinen Provisionsanspruch verwirkt, wenn ihm eine schwerwiegende Verletzung der Treuepflicht zur Last fällt, die er vorsätzlich oder in einer dem Vorsatz nahekommenden Weise leichtfertig den Interessen des Auftraggebers zuwider begangen hat.
Der Makler hat seinem Auftraggeber alle ihm bekannten tatsächlichen und rechtlichen Umstände mitzuteilen, die sich auf den Geschäftsabschluss beziehen und für den Willensentschluss des Auftraggebers von Bedeutung sein können. Verletzt der Makler seine Aufklärungspflicht und ist die Pflichtverletzung für den Anfall der Provision ursächlich, hat der Makler den Auftraggeber nach dem Grundsatz der Naturalrestitution provisionsfrei zu stellen.*)

IMRRS 2009, 0644

BGH, Urteil vom 19.02.2009 - III ZR 91/08
Eine sogenannte echte Verflechtung zwischen einem Makler und einer Partei des Hauptvertrages liegt nur vor, wenn sie den wirklichen gesellschaftsrechtlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen entspricht. War daher im Zeitpunkt des Hauptvertragsschlusses die Person, die (u.a.) als Komplementärin (auch) die Maklerfirma maßgeblich gesteuert und beeinflusst hatte, bereits aus der Makler-Kommanditgesellschaft ausgeschieden, ist ein Verflechtungstatbestand auch dann nicht (mehr) gegeben, wenn das Ausscheiden dieser Person aus der Gesellschaft noch nicht im Handelsregister eingetragen worden war.*)

IMRRS 2009, 0576

OLG Frankfurt, Beschluss vom 16.01.2009 - 19 W 87/08
Ein Makler, der einem Anlageinteressenten die Gelegenheit zum Eintritt in Vertragsverhandlungen über ein inhaltlich völlig offenes Investment in Bezug auf ein Grundstück, das der Anlageinteressent später erwirbt, nachweist, erbringt keine Nachweistätigkeit im Sinne von § 652 Abs. 1 BGB.*)

IMRRS 2009, 0476

OLG Hamm, Urteil vom 15.12.2008 - 22 U 90/08
Unter der Geltung des neuen Schuldrechts kann die Abweichung eines verkauften Hauses von Angaben im Maklerexposé (hier: Baujahr) einen Sachmangel darstellen. Das Exposé wird zwar regelmäßig nicht als Beschaffenheitsvereinbarung Vertragsbestandteil, kann aber als öffentliche Äußerung eines Gehilfen des Verkäufers im Sinne des § 434 Abs. 1 Sastz 3 BGB eine zu erwartende Beschaffenheit begründen.*)

IMRRS 2009, 0470

OLG Hamburg, Urteil vom 29.08.2008 - 6 U 47/08
1. Wenn bei einem Grundstückskaufvertrag die notarielle Bezugsurkunde eine Aufklärung hinsichtlich eines früheren Schwammbefalls des Hauses enthält und der Käufer aufgrund der ihnen treffenden Beweislast die Vermutung der Vollständigkeit und Richtigkeit dieser Urkunde nicht widerlegen kann, dann scheitert die Anfechtung.
2. Wenn eine Anfechtung keinen Erfolg hat, dann schuldet der Käufer die vereinbarte Maklercourtage.

IMRRS 2009, 0047

OLG Zweibrücken, Beschluss vom 20.11.2008 - 4 U 106/08
1. Es besteht kein Anlass, von der herrschenden Rechtsprechung abzuweichen, wonach der formularmäßige Hinweis darauf, dass für den Makler auch im Falle eines Erwerbs durch Zwangsversteigerung Provision anfalle, unwirksam ist.
2. Eine Provisionsvereinbarung, die der Makler anlässlich des Versteigerungstermins mit seinem Auftraggeber trifft, stellt nur dann ein zusätzliches Provisionsversprechen dar, wenn hierdurch nicht lediglich die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Maklers enthaltene unwirksame Gleichstellungsabrede wiederholt wird.

IMRRS 2009, 0002

BGH, Urteil vom 20.11.2008 - III ZR 60/08
Die in einem zwischen Unternehmern geschlossenen Grundstückskaufvertrag enthaltene Klausel, in der sich der Käufer verpflichtet, die seitens des Verkäufers einem - mit diesem gesellschaftsrechtlich verflochtenen - Dritten aufgrund eines selbständigen Provisionsversprechens geschuldete Vergütung zu zahlen, ist wirksam, wenn die Verflechtung dem Käufer bekannt ist.*)

Online seit 2008
IMRRS 2008, 2292
OLG Dresden, Beschluss vom 18.09.2008 - 8 U 1167/08
1. Ein Provisionsanspruch des Käufermaklers entsteht grundsätzlich nicht, wenn der tatsächlich zu zahlende Grundstückskaufpreis den zuvor von den Maklervertragsparteien übereinstimmend vorgestellten Preis um 25 % übersteigt.*)
2. Tritt ein Makler unaufgefordert an den Mieter einer Eigentumswohnung heran und teilt ihm neben der Verkaufsabsicht des Vermieters/Eigentümers mit, dass er sich für den Mieter bei Interesse um den Ankauf bemühen könne, ist ein im Anschluss gegebenes Provisionsversprechen des erwerbsinteressierten Mieters allein als Vermittlungs- und nicht auch als Nachweismaklerauftrag auszulegen.*)

IMRRS 2008, 1898

OLG Koblenz, Urteil vom 07.02.2008 - 5 U 869/07
1. Der beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit zuzurechnen ist ein Vertrag auch dann, wenn er mit dem letztlich beabsichtigten Rechtsgeschäft beruflichen oder gewerblichen Inhalts derart verknüpft ist, dass beide als untrennbar aufeinander bezogene Einheit erscheinen (hier: Maklervertrag und vermitteltes Rechtsgeschäft)
2. Art. 15 Abs. 1 lit. c EuGVVO ist nicht anwendbar, wenn die auf den Mitgliedsstaat ausgerichtete Tätigkeit für den konkreten Vertragsschluss nicht ursächlich war.

IMRRS 2008, 1882

OLG Schleswig, Urteil vom 27.06.2008 - 14 U 169/07
Wird ein Auktionshaus mit dem Verkauf eines Grundstücks im Rahmen einer Auktion unter Vereinbarung einer Nachverkaufsfrist beauftragt, unterscheidet sich dieser Geschäftsbesorgungsvertrag von einem Maklervertrag, weil der Einlieferer bereits eine bindende Erklärung zur Veräußerung des Grundstücks abgibt, weshalb auch eine notarielle Beurkundung erforderlich wird und weil das Auktionshaus nicht lediglich vermittelnd tätig wird. Dann widerspricht das in den allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auktionshauses enthaltene Verbot des Eigenverkaufs auch während der Nachverkaufsfrist aber nicht dem Wesen des Vertrags und ist nicht nach § 307 Abs. 1 bzw. Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksam.*)

IMRRS 2008, 1721

OLG Frankfurt, Beschluss vom 20.08.2008 - 19 U 34/08
1. Für den Provisionsanspruch des Maklers genügt grundsätzlich der Abschluss des schuldrechtlichen Hauptvertrages.*)
2. Anderes gilt, wenn der Maklervertrag einer Auslegung dahin zugänglich ist, dass der Provisionsanspruch entfällt, wenn der wirtschaftliche Zweck des Hauptvertrages wegfällt.*)
3. Der Erwerb eines Grundstücks in der Zwangsversteigerung begründet keine Provisionspflicht für das vom Makler benannte Grundstück, es sei denn, der Erwerb in der Zwangsversteigerung wird durch Individualvereinbarung dem Abschluss eines Grundstückskaufvertrages gleich gestellt.*)

IMRRS 2008, 1628

OLG Frankfurt, Urteil vom 05.02.2008 - 18 U 59/07
Verlangt der Makler ein Mehrfaches über der marktüblichen Provision, kann der Vertrag als sittenwidrig angesehen werden und nichtig sein.
