Immobilien- und Mietrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
866 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2017
IMRRS 2017, 0500LG Verden, Beschluss vom 28.09.2016 - 2 O 125/16
Ein dingliches Wohnungsrecht stellt kein der Kündigung zugängliches Dauerschuldverhältnis dar.
VolltextIMRRS 2017, 0475
AG Neustadt/Rübenberge, Urteil vom 19.10.2016 - 41 C 372/16
1. Nach Beendigung der Zwangsverwaltung hat der Ersteher keinen Anspruch auf Herausgabe der Mietverträge gegenüber dem Zwangsverwalter.
2. Der Zwangsverwalter ist nicht verpflichtet, unverzüglich eine fristlose Kündigung auszusprechen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.
VolltextIMRRS 2017, 1115
LG Berlin, Beschluss vom 21.09.2016 - 51 T 700/16
1. Eine Räumungsklage ist einstweilen auszusetzen, wenn nach aktueller Lage nicht ausgeschlossen werden kann, dass im Falle der Räumung ernsthafte Selbsttötungsabsichten beim Schuldner eintreten.
2. Ein Schuldner kann sich auch dann auf suizidale Krisen berufen, wenn er bereits zum Zeitpunkt des Vergleichsschlusses, mit dem er sich verpflichtete, zu einem bestimmten Termin auszuziehen, ein entsprechendes ärztliches Attest hatte.
3. Der Schutz von Leib und Leben geht dem Grundsatz von Treu und Glauben vor.
VolltextIMRRS 2017, 0431
OLG Karlsruhe, Urteil vom 19.12.2016 - 1 U 166/16
1. Die Unentgeltlichkeit einer Leistung ist grundsätzlich vom Insolvenzverwalter zu beweisen. Liegt die Darlehensgewährung allerdings lange zurück und deshalb außerhalb seiner Erkenntnissphäre, trifft den Anfechtungsgegner eine sekundäre Darlegungslast in Bezug auf die von ihm gewährte entgeltliche Gegenleistung.
2. Für die sekundäre Darlegungslast genügt es nicht, auf ein Darlehen zum Erwerb des Grundstücks und den Bau des Hauses zu verweisen. Vielmehr muss der Anfechtungsgegner vortragen, in welcher Weise das Darlehen gewährt wurde und ggf. Belege vorlegen.
3. Die Vorschrift zum Erlass einer einstweiligen Verfügung zur Eintragung einer Vormerkung ohne Glaubhaftmachung des zu sichernden Anspruchs, stellt eine widerlegliche Vermutung des Verfügungsgrunds dar.
VolltextIMRRS 2017, 1114
BGH, Beschluss vom 13.01.2017 - V ZR 291/16
1. Schwierigkeiten, eine neue Wohnung zu finden, sind eine typische Folge einer Räumungsklage und kein unersetzbarer Nachteil, der eine einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung rechtfertigt.
2. Wurde ein Vollstreckungsschutzantrag (§ 712 ZPO) im Berufungsverfahren nicht gestellt, ist eine Einstellung der Zwangsvollstreckung nicht möglich.
3. Erfolgte bereits eine Zurückweisung des Antrags auf Vollstreckungsschutz (§ 765a ZPO), darf nicht darauf vertraut werden, dass die Beschwerde erfolgreich ist.
VolltextIMRRS 2017, 1117
BGH, Beschluss vom 17.01.2017 - V ZB 150/16
Wurde eine Rechtsbeschwerde zugelassen und ist bei Verlust des Eigentums am versteigerten Grundstück ein Suizid des Schuldners ernsthaft zu befürchten, kann die Zwangsversteigerung bis zur Entscheidung über die Rechtsbeschwerde ausgesetzt werden.
VolltextIMRRS 2017, 1121
BGH, Beschluss vom 12.01.2017 - V ZB 96/16
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2017, 0400
BGH, Beschluss vom 01.02.2017 - VII ZB 22/16
Die materielle Richtigkeit der erteilten Vollstreckungsklausel ist grundsätzlich nicht zur Überprüfung des Vollstreckungsgerichts gestellt. Seiner Nachprüfung unterliegt es, ob eine Klausel vorhanden ist und ob sie ordnungsgemäß erteilt wurde, nicht hingegen, ob sie erteilt werden durfte (im Anschluss an BGH, Beschlüsse vom 25.10.2012 - VII ZB 57/11, NJW-RR 2013, 437 = IBRRS 2012, 4367 = IMRRS 2012, 3128; vom 23.05.2012 - VII ZB 31/11, NJW-RR 2012, 1148 = IBRRS 2012, 2603 = IMRRS 2012, 1887; vom 12.01.2012 - VII ZB 71/09, NJW-RR 2012, 1146 = IBRRS 2012, 0841 = IMRRS 2012, 0614).*)
VolltextIMRRS 2017, 1770
BGH, Urteil vom 15.12.2016 - IX ZR 113/15
1. Der Anfechtungsgläubiger hat gegen den Empfänger einer teils entgeltlichen, teils unentgeltlichen Leistung des Schuldners einen Anspruch auf Duldung der Zwangsvollstreckung in den zugewandten Gegenstand.*)
2. Der gutgläubige Empfänger einer teils entgeltlichen, teils unentgeltlichen Leistung, der eine Gegenleistung erbracht hat, kann bevorzugte Befriedigung seines Anspruchs auf Rückgewähr der Gegenleistung aus dem Verwertungserlös verlangen.*)
VolltextIMRRS 2017, 0331
BGH, Urteil vom 26.01.2017 - IX ZR 315/14
1. Ein Insolvenzgläubiger kann einen durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens unterbrochenen Rechtsstreit über eine Insolvenzforderung auch dann wirksam aufnehmen, wenn der Widerspruch nur auf insolvenzrechtliche Einwendungen gestützt wird.*)
2. In einem Feststellungsprozess richtet sich die Frage, welche Forderung nach Grund, Betrag und Rang festgestellt werden soll, nach der Anmeldung der Forderung durch den Gläubiger, nicht nach dem Inhalt der Eintragung der Forderung in die Tabelle.*)
3. Die Feststellung einer Forderung zur Tabelle, die nach dem Inhalt der Anmeldung von einer Zug um Zug zu erbringenden Gegenleistung abhängig ist, ist aus Rechtsgründen nicht möglich (Bestätigung BGH, WM 2003, 2429).*)
4. Der Insolvenzverwalter ist verpflichtet, aufgrund einer formal ordnungsgemäßen Anmeldung einer Forderung als Insolvenzforderung diese Forderung auch dann in die Tabelle einzutragen, wenn er meint, der Forderung stünden insolvenzrechtliche Einwendungen entgegen.*)
VolltextIMRRS 2017, 0274
OLG München, Beschluss vom 10.01.2017 - 34 Wx 239/16
1. Der Insolvenzverwalter ist zur Verfolgung des von einem Gläubiger vor Insolvenzeröffnung verfolgten Anfechtungsanspruchs für die Insolvenzmasse auch dann berechtigt, wenn das im Anfechtungsprozess zugunsten des Einzelgläubigers erlassene Urteil bereits rechtskräftig geworden, aber die Vollstreckung noch nicht durchgeführt ist (ebenso bereits RGZ 30, 67/70).*)
2. Spricht das Urteil die Duldung der Zwangsvollstreckung in einen bestimmten Vermögensgegenstand (hier: Grundstück) aus, lautet die Vollstreckungsklausel für den Insolvenzverwalter auf Rückauflassung und Eintragung des Insolvenzschuldners im Grundbuch. Der mit einer solchen Vollstreckungsklausel versehene rechtskräftige Titel löst die Fiktion des § 894 ZPO aus.*)
VolltextIMRRS 2017, 0293
BGH, Urteil vom 12.01.2017 - IX ZR 87/16
Der Anspruch eines im Insolvenzverfahren über das Vermögen des Emittenten bestellten gemeinsamen Vertreters von Anleihegläubigern auf Vergütung ist keine Masseverbindlichkeit.*)
VolltextIMRRS 2017, 0294
BGH, Urteil vom 26.01.2017 - IX ZR 285/14
1. Besteht für eine Kapitalgesellschaft ein Insolvenzgrund, scheidet eine Bilanzierung nach Fortführungswerten aus, wenn innerhalb des Prognosezeitraums damit zu rechnen ist, dass das Unternehmen noch vor dem Insolvenzantrag, im Eröffnungsverfahren oder alsbald nach Insolvenzeröffnung stillgelegt werden wird.*)
2. Der mit der Erstellung eines Jahresabschlusses für eine GmbH beauftragte Steuerberater ist verpflichtet zu prüfen, ob sich auf der Grundlage der ihm zur Verfügung stehenden Unterlagen und der ihm sonst bekannten Umstände tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten ergeben, die einer Fortführung der Unternehmenstätigkeit entgegenstehen können. Hingegen ist er nicht verpflichtet, von sich aus eine Fortführungsprognose zu erstellen und die hierfür erheblichen Tatsachen zu ermitteln (Ergänzung zu BGH, WM 2013, 802 und BGH, WM 2013, 1323).*)
3. Eine Haftung des Steuerberaters setzt voraus, dass der Jahresabschluss angesichts einer bestehenden Insolvenzreife der Gesellschaft objektiv zu Unrecht von Fortführungswerten ausgeht.*)
4. Der mit der Erstellung eines Jahresabschlusses für eine GmbH beauftragte Steuerberater hat die Mandantin auf einen möglichen Insolvenzgrund und die daran anknüpfende Prüfungspflicht ihres Geschäftsführers hinzuweisen, wenn entsprechende Anhaltspunkte offenkundig sind und er annehmen muss, dass die mögliche Insolvenzreife der Mandantin nicht bewusst ist (teilweise Aufgabe von BGH, WM 2013, 802).*)
VolltextIMRRS 2017, 0208
LG Tübingen, Beschluss vom 16.09.2016 - 5 T 232/16
Die Übergabe des Schriftstücks an die Post erfüllt in Baden-Württemberg mangels Geltung des LVwVfG für die Rundfunkanstalten nicht die Voraussetzungen für die Zugangsvermutung und damit die Bekanntgabe des Bescheides zur Festsetzung rückständiger Rundfunkbeiträge.*)
VolltextIMRRS 2017, 0209
EuGH, Urteil vom 09.11.2016 - Rs. C-212/15
1. Art. 4 Verordnung (EG) Nr. 1346/2000 ist dahin auszulegen, dass nationale Rechtsvorschriften des Mitgliedstaats, in dem ein Insolvenzverfahren eröffnet wird, die in Bezug auf einen Gläubiger, der nicht an diesem Verfahren teilgenommen hat, die Verwirkung des Rechts, seine Forderung geltend zu machen, oder die Aussetzung der Zwangsvollstreckung einer solchen Forderung in einem anderen Mitgliedstaat vorsehen, in seinen Anwendungsbereich fallen.*)
2. Der steuerliche Charakter der Forderung, die in einer Situation wie der im Ausgangsverfahren in Rede stehenden im Wege der Zwangsvollstreckung in einem anderen Mitgliedstaat als dem, in dem das Insolvenzverfahren eröffnet wird, geltend gemacht wird, hat keine Auswirkung auf die Beantwortung der ersten Vorlagefrage.*)
VolltextIMRRS 2017, 0201
OLG München, Urteil vom 09.11.2016 - 3 U 4760/15
1. Besteht die Forderung, wegen der ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss ergangen ist, nicht oder zur Zeit der Zustellung an den Drittschuldner nicht mehr, ist die Pfändung gegenstandslos.
2. Stellt der Gläubiger einen Antrag auf Abweisung der vom Schuldner betriebenen Vollstreckungsgegenklage, ist hierin in entsprechender Anwendung des § 212 Abs. 1 Nr. 2 BGB von einem Antrag auf (eine weitere) gerichtliche Vollstreckungshandlung auszugehen.
VolltextIMRRS 2016, 1923
BGH, Beschluss vom 29.11.2016 - VI ZR 25/16
Zur einstweiligen Einstellung der Zwangsvollstreckung nach Einlegung einer Nichtzulassungsbeschwerde.*)
VolltextIMRRS 2017, 0200
OLG Frankfurt, Urteil vom 04.11.2016 - 13 U 111/16
1. Der Zeitpunkt der Verkündung des Zuschlags ist für die Bestimmung des ersten zulässigen Kündigungstermins im Sinne des § 57a ZVG auch dann maßgeblich, wenn neben der Zwangsversteigerung die Zwangsverwaltung angeordnet ist.*)
2. Die über den Zeitpunkt der Verkündung des Zuschlagsbeschlusses fortbestehende Zwangsverwaltung hat weder zur Folge, dass das Sonderkündigungsrecht gemäß § 57a ZVG dem Zwangsverwalter zusteht, noch dass dieses von dem Ersteher erst nach der Aufhebung der Zwangsverwaltung ausgeübt werden kann.*)
VolltextIMRRS 2016, 1922
BGH, Urteil vom 21.10.2016 - V ZR 230/15
Erhebt der Schuldner während eines laufenden, aufgrund einer Sicherungsgrundschuld betriebenen Zwangsversteigerungsverfahrens eine Vollstreckungsabwehrklage, die er auf die Verjährung eines Teils der Grundschuldzinsen stützt, kann das Rechtsschutzbedürfnis ausnahmsweise zu verneinen sein. Dies setzt voraus, dass der Gläubiger nicht wegen der verjährten Zinsen vollstreckt; ferner müssen Indizien vorliegen, die in einer Gesamtwürdigung den sicheren Schluss erlauben, dass die Vollstreckungsabwehrklage ausschließlich prozesszweckfremden Zielen dient.*)
VolltextIMRRS 2017, 1776
BGH, Beschluss vom 24.11.2016 - IX ZB 4/15
Die Ablehnung des Antrags auf Berichtigung der Insolvenztabelle ist nur mit der befristeten Rechtspflegererinnerung und nicht mit der sofortigen Beschwerde anfechtbar.*)
VolltextIMRRS 2017, 0151
BGH, Beschluss vom 08.12.2016 - I ZB 118/15
Bei der Festsetzung eines Ordnungsgeldes nach § 890 Abs. 1 ZPO sind die wirtschaftlichen Verhältnisse des Zuwiderhandelnden zu berücksichtigen.*)
VolltextIMRRS 2017, 0049
EuGH, Urteil vom 26.10.2016 - Rs. C-195/15
Art. 5 EuInsVO ist dahin auszulegen, dass eine Sicherheit, die gemäß einer Vorschrift des nationalen Rechts wie der im Ausgangsverfahren in Rede stehenden bestellt wurde, nach der auf dem Grundstück des Grundsteuerschuldners kraft Gesetzes eine öffentliche Last ruht und dieser Eigentümer die Zwangsvollstreckung aus dem Steuertitel in den Grundbesitz dulden muss, ein "dingliches Recht" im Sinne dieses Artikels darstellt.*)
VolltextIMRRS 2017, 0047
BGH, Beschluss vom 15.12.2016 - IX ZR 224/15
Die Unkenntnis eines Insolvenzverwalters in einem umfangreichen Verfahren von einem Anfechtungsanspruch ist nicht allein deswegen grob fahrlässig, weil der Verwalter Zugriff auf die Buchhaltung des Schuldners hatte.*)
IMRRS 2017, 0017
OVG Saarland, Beschluss vom 06.12.2016 - 1 B 221/16
§ 835 Abs. 2 ZPO findet im Rahmen einer nach Maßgabe der Abgabenordnung erfolgenden Pfändung einer Eigentümergrundschuld keine Anwendung.*)
VolltextIMRRS 2017, 0016
BGH, Urteil vom 15.12.2016 - IX ZR 117/16
Haben die Parteien eines Werkvertrags vereinbart, dass die Fälligkeit des Werklohns von der Vorlage von Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Sozialkassen und der Bauberufsgenossenschaft abhängen soll, ist diese Vereinbarung nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Bauunternehmers für den Verwalter bindend.*)
VolltextIMRRS 2017, 0012
AG Göttingen, Beschluss vom 02.08.2016 - 71 IN 23/16
1. Die Sachverständigenvergütung muss den bei gleichzeitiger Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters dessen vorgesehenen Stundensatz von 80 Euro in § 9 Abs. 2 JVEG überschreiten.
2. Bei der Bewertung von Aktiva und Passiva ist nicht entscheidend, ob ein laufender Geschäftsbetrieb vorliegt.
VolltextIMRRS 2017, 0011
AG Göttingen, Beschluss vom 30.09.2016 - 71 IN 58/16
1. Ein Sachverständiger, der ein Gutachten darüber erstellen soll, ob ein Insolvenzeröffnungsgrund vorliegt und eine die Verfahrenskosten deckende Masse vorhanden ist, hat Anspruch auf einen Stundenlohn von 115 Euro. Dies gilt unabhängig davon, ob ein laufender oder ein eingestellter Geschäftsbetrieb vorliegt.
2. Da eine eindeutige Zuordnung zu einer Honorargruppe fehlt, ist eine Ermessensentscheidung zu treffen. Der Beweisbeschluss differenziert nicht danach, ob ein Schuldner über einen laufenden Geschäftsbetrieb verfügt. Im übrigen lässt sich nicht feststellen, dass die qualitativen Anforderungen bei einem gerade eingestellten Geschäftsbetrieb für den Sachverständigen geringer sind.
VolltextIMRRS 2017, 0010
AG Göttingen, Beschluss vom 13.12.2016 - 71 IN 77/16
1. In Regelinsolvenzverfahren (hier: über Vermögen des Vaters, der eine Tischlerei betrieb) ergibt sich ein einheitlicher Stundensatz für den "isolierten" Sachverständigen in Höhe von 115 Euro/Stunde, weil für die Eröffnungsentscheidung Aktiva und Passiva zu bewerten sind. Dies fällt in die Untergruppe "Unternehmensbewertung" der Kategorie "Betriebswirtschaftslehre" und ist somit der Honorarstufe 11 zuzuordnen (§ 9 Abs. 1 JVEG).
2. Die gilt auch bei einem Nachlassinsolvenzverfahren bei eingestellten Geschäftsbetrieb (Bestätigung von AG Göttingen, 30.09.2016 - 71 IN 58/16).
VolltextOnline seit 2016
IMRRS 2016, 1809LG Tübingen, Beschluss vom 22.04.2016 - 5 T 73/16
Eine sofortige Beschwerde ist jedenfalls mangels Rechtsschutzinteresse unzulässig, wenn der Beschwerdeführer sein Ziel (hier: Berücksichtigung seines Eigentums bei der Erlösverteilung) nicht mehr erreichen kann, weil der vom Vollstreckungsgericht beschlossene Verteilungsplan bereits ausführt und der Versteigerungserlös ausgezahlt wurde.
VolltextIMRRS 2016, 1810
AG Berlin-Mitte, Urteil vom 31.03.2016 - 13 C 1001/16
1. Der Antrag auf Räumung einer Wohnung ist unzulässig, wenn der Vermieter ohne dies glaubhaft zu machen behauptet, nicht gewusst zu haben, dass außer der Mieterin auch deren Mann und ein gemeinsames Kind in der Wohnung leben.
2. Da der Mann erklärte, bereits seit 2010 in der Wohnung zu wohnen und die Miete spätestens seit 2011 in Teilbeträgen - für ihn und das gemeinsame Kind durch das Jobcenter und für die Mieterin durch das Sozialamt - jeweils direkt an den Vermieter gezahlt wird, spricht die Würdigung der Gesamtaspekte gegen eine Nichtkenntnis des Vermieters.
3. Glaubhaftmachung setzt nicht voraus, dass ein Vollbeweis erbracht wird, allerdings muss etwas vorgetragen werden, dass im Rahmen der freien Beweiswürdigung des Gerichts eine überwiegende Wahrscheinlichkeit für die vorgebrachte Behauptung erkennen lässt.
VolltextIMRRS 2016, 1812
LG Frankfurt, Beschluss vom 10.06.2015 - 2-9 T 162/15
Soweit mehrere Schuldner als Gesamtschuldner verurteilt worden sind, haften sie gem. § 788 Abs. 1 Satz 3 ZPO auch für die Kosten der Zwangsvollstreckung als Gesamtschuldner. Nichts anderes ergibt sich daraus, dass der Schuldner schon vor Beginn der Zwangsräumung aus der Wohnung ausgezogen ist.
VolltextIMRRS 2016, 1789
VG Gelsenkirchen, Urteil vom 31.08.2016 - 5 K 3808/15
Ein Eigentümer hat die Zwangsvollstreckung in seinen Grundbesitz zu dulden, wenn er zu entrichtende Grundsteuer schuldet und diese festgesetzt, fällig und vollstreckbar ist.
VolltextIMRRS 2016, 1790
LG München I, Beschluss vom 20.09.2016 - 14 T 14988/16
Das Verbot rechtsmissbräuchlichen Verhaltens gilt auch im Zwangsvollstreckungsverfahren; es kann eingreifen, wenn der Besitz für den Schuldner und den im Vollstreckungstitel nicht genannten Dritten durch dieselbe natürliche Person ausgeübt wird und diese Besitzlage erkennbar rechtsmissbräuchlich zur Vollstreckungsvereitelung eingesetzt wird.*)
VolltextIMRRS 2016, 1778
BGH, Beschluss vom 22.09.2016 - IX ZB 29/16
Sind keine Insolvenzforderungen und Masseverbindlichkeiten offen, kann dem Schuldner die vorzeitige Restschuldbefreiung nur erteilt werden, wenn er tatsächlich die Verfahrenskosten berichtigt hat und ihm nicht nur Verfahrenskostenstundung erteilt wurde.*)
VolltextIMRRS 2016, 1780
BGH, Beschluss vom 22.09.2016 - IX ZB 50/15
Die Rücknahme des Antrags auf Restschuldbefreiung durch den Schuldner ist jedenfalls dann unzulässig, wenn sie erklärt wird, nachdem ein Insolvenzgläubiger im Schlusstermin oder in einem an dessen Stelle tretenden schriftlichen Verfahren einen Antrag auf Versagung gestellt und das Insolvenzgericht dem Schuldner hierauf die Restschuldbefreiung versagt hat.*)
VolltextIMRRS 2016, 1729
BVerfG, Beschluss vom 06.07.2016 - 2 BvR 548/16
Auch bei erheblichen Gefahren für Leben und Gesundheit des Vollstreckungsschuldners wird regelmäßig die Einstellung der Räumungszwangsvollstreckung für einen längeren Zeitraum ausreichen. Sind die fraglichen Umstände (hier: Suizidgefahr) indes ihrer Natur nach keiner Änderung zum Besseren zugänglich, kann in einem noch engeren Kreis von Ausnahmefällen aber auch die Gewährung von Vollstreckungsschutz auf Dauer geboten sein (im Anschluss an BVerfGE 52, 214 [219 f.] = NJW 1979, 2607; BVerfG, NJW 1992, 1155).
VolltextIMRRS 2016, 1666
LG Passau, Beschluss vom 09.08.2016 - 2 T 56/16
Im Rahmen der Teilungsversteigerung nach § 180 ZVG sind die außergerichtlichen Kosten eines Teilhabers nach Gemeinschaftsrecht zu ersetzen; die Vorschrift des § 788 ZPO findet keine Anwendung, so dass keine Rechtsgrundlage für einen Kostenfestsetzungsbeschluss gegeben ist.
VolltextIMRRS 2016, 1808
OLG Hamm, Urteil vom 14.07.2016 - 5 U 148/15
1. Macht der Kläger die Unwirksamkeit des Vollstreckungstitels selbst geltend, handelt es sich um eine sog. Titelgegenklage analog § 767 Abs. 1 ZPO.*)
2. Im Unterschied zu der gebräuchlichen Sicherungsgrundschuld liegt einer Grundschuld, die keine Forderung sichern soll (sog. isolierte Grundschuld) zwar keine Sicherungsabrede zugrunde, aber eine Art Treuhandvereinbarung zwischen Eigentümer und Grundschuldinhaber.*)
VolltextIMRRS 2016, 1661
BGH, Beschluss vom 22.09.2016 - IX ZB 82/15
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2016, 1601
OLG München, Beschluss vom 21.10.2016 - 34 Wx 327/16
1. Das Grundbuchamt ist nicht berechtigt oder verpflichtet, die sachliche Richtigkeit einer Eintragung (hier: eines Insolvenzvermerks) ins Grundbuch zu prüfen. Ist der eingetragene Insolvenzvermerk unrichtig, muss nachgewiesen werden, dass ein wirksamer Eröffnungsbeschluss nicht vorliegt
2. Ein Insolvenzbeschluss ist nicht deshalb unwirksam, weil er auf den nach einer Hochzeit nicht mehr geführten Geburtsnamen und eine frühere Anschrift ausgestellt wurde.
VolltextIMRRS 2016, 1560
BGH, Beschluss vom 11.10.2016 - VIII ZR 203/16
Das Revisionsgericht kann die einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung aus einem für vorläufig vollstreckbar erklärten Urteil anordnen, wenn die Vollstreckung dem Schuldner einen nicht zu ersetzenden Nachteil bringen würde und nicht ein überwiegendes Interesse des Gläubigers entgegensteht. Eine einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung kommt aber nicht in Betracht, wenn das Rechtsmittel keine Aussicht auf Erfolg hat.
VolltextIMRRS 2016, 1559
BGH, Beschluss vom 21.09.2016 - VIII ZR 277/15
1. Zum Nachweis eines vor der Beschlagnahme eines Mietgrundstücks mit einem Verwandten des damaligen Eigentümers abgeschlossenen Mietvertrags und der Erbringung einer behaupteten Einmalzahlung auf die Miete (im Anschluss an Senatsurteil vom 18.09.2013 - VIII ZR 297/12, IMR 2013, 516).*)
2. Der Beschwerdewert bei einem Streit über das Bestehen eines auf unbestimmte Zeit abgeschlossenen Mietverhältnisses, wozu auch ein Mietverhältnis auf die Lebensdauer des Mieters gehört, ist nach dem dreieinhalbfachen Jahresbetrag der vereinbarten Nettomiete, also 42 Monatsmieten, zu bemessen.
3. Bei Vereinbarung einer Einmalmiete für eine lebenslange Wohndauer ist zur Ermittlung der Beschwer der Einmalbetrag auf die Dauer der voraussichtlichen weiteren Lebenserwartung des Mieters zu verteilen.
VolltextIMRRS 2016, 1545
BGH, Urteil vom 08.09.2016 - IX ZR 52/15
Der durch die Nutzung im Insolvenzeröffnungsverfahren eingetretene Wertverlust an Aussonderungsgut (hier: Lastkraftwagen) kann anhand der Kauf- und Rückkaufpreise und der nach der durchschnittlichen Laufleistung ermittelten Gesamtlebensdauer geschätzt werden.*)
VolltextIMRRS 2016, 1597
BGH, Beschluss vom 13.10.2016 - IX AR(VZ) 7/15
1. Ein Insolvenzrichter kann die Aufnahme eines Bewerbers auf seine Vorauswahlliste ablehnen, wenn begründeter Anlass für die Vermutung besteht, dieser werde sein Amt als Insolvenzverwalter nicht höchstpersönlich ausüben.*)
2. Ein Bewerber muss von sich aus offenlegen, dass er nicht unerhebliche Beteiligungen an einer Bank hält, dort in die Führungsebene eingebunden ist oder sie in bedeutendem Umfang regelmäßig berät, wenn diese Bank in vielen Insolvenzverfahren an diesem Insolvenzgericht als Insolvenzgläubigerin auftritt.*)
VolltextIMRRS 2016, 1508
OLG München, Beschluss vom 01.07.2016 - 34 AR 77/16
1. Der bloße Antritt von Strafhaft begründet keine Aufgabe des Wohnsitzes, den der Betroffene zu diesem Zeitpunkt innehatte.
2. Wurde der letzte Wohnsitz allerdings erkennbar aufgegeben, bestimmt sich der allgemeine Gerichtsstand einer Person in erster Linie nach dem Aufenthaltsort im Inland und nur nachrangig nach dem letzten inländischen Wohnsitz (§ 16 ZPO).
VolltextIMRRS 2016, 1551
BGH, Beschluss vom 08.09.2016 - IX ZB 72/15
1. Ein Widerruf der Restschuldbefreiung kann auch dann nicht auf Pflichtwidrigkeiten aus der Zeit vor der Restschuldbefreiung gestützt werden, wenn das Insolvenzverfahren noch andauert.*)
2. Die im laufenden Insolvenzverfahren erteilte Restschuldbefreiung kann widerrufen werden, wenn der Schuldner nach Erteilung der Restschuldbefreiung seine Auskunfts- und Mitwirkungspflichten vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt; dies gilt auch dann, wenn er die vor Erteilung der Restschuldbefreiung begonnene Pflichtverletzung danach fortsetzt.*)
VolltextIMRRS 2016, 1523
BGH, Beschluss vom 22.09.2016 - IX ZB 71/14
1. Dem vorläufigen Sachwalter sind die Tätigkeiten zu vergüten, die ihm vom Gesetz, vom Insolvenzgericht oder den Verfahrensbeteiligten in wirksamer Weise übertragen worden sind (Fortführung BGH, 21.07.2016 - IX ZB 70/14, zur Veröffentlichung bestimmt in BGHZ).*)
2. Bei beantragter Eigenverwaltung kann im Eröffnungsverfahren der vorläufige Sachwalter vom vorläufigen Gläubigerausschuss mit Zustimmung des Schuldners beauftragt werden, einen Insolvenzplan auszuarbeiten; weitere Aufgaben können dem vorläufigen Sachwalter auf diesem Weg über sein von Gesetz und Insolvenzgericht festgelegtes Tätigkeitsfeld hinaus nicht übertragen werden.*)
3. Der vorläufige Sachwalter darf im Rahmen seiner Überwachungs- und Kontrolltätigkeit die Eigenverwaltung beratend begleiten in dem Sinne, dass er sich rechtzeitig in die Erarbeitung der Sanierungskonzepte und die Wahrnehmung sonstiger Aufgaben einbinden lässt und rechtzeitig zur Durchführbarkeit der beabsichtigten Maßnahmen äußert; eine nur nachlaufend wahrgenommene Überwachung ist unzureichend.*)
4. Zu einzelnen Zu- und Abschlagstatbeständen bei der Vergütung des vorläufigen Sachwalters.*)
5. Die Auslagenpauschale des vorläufigen Sachwalters bemisst sich nach § 12 Abs. 3 InsVV.*)
VolltextIMRRS 2016, 1366
LG Berlin, Urteil vom 21.04.2016 - 19 T 27/16
1. Gibt der Insolvenzverwalter eines Wohnungsmieters die Enthaftungserklärung nach § 109 Abs. 1 Satz 2 InsO ab, so erhält der Mieter mit deren Wirksamwerden die volle Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Mietverhältnis zurück.
2. Der Rückzahlungsanspruch für eine vom Mieter vor Insolvenzeröffnung geleistete Kaution geht mit Wirksamwerden der Enthaftungserklärung auf den Mieter über und verbleibt nicht bei der Insolvenzmasse.
VolltextIMRRS 2016, 1429
BGH, Beschluss vom 09.06.2016 - V ZB 37/15
Wird eine Kaufpreiszahlung über ein Notaranderkonto abgewickelt, erstreckt sich das mit der Pfändung des Kaufpreisanspruchs entstandene Pfandrecht auf den Auszahlungsanspruch des Verkäufers gegen den Notar.*)
VolltextIMRRS 2016, 1422
OLG Rostock, Beschluss vom 22.08.2016 - 3 W 53/16
1. Die Betriebspflicht ist eine unvertretbare Handlung, die nach § 888 ZPO zu vollstrecken ist.*)
2. Es steht grundsätzlich der Vollstreckbarkeit einer Betriebspflicht eines Geschäftsbetriebs in Gewerberäumen nicht entgegen, dass es hierfür erforderlich ist, Vertragsbeziehungen zu Mitarbeitern und Lieferanten zu unterhalten, so dass sowohl der Erlass einer einstweiligen Verfügung gerichtet auf die Erfüllung der Betriebspflicht als auch ihre Vollstreckung nach § 888 ZPO in Betracht kommen.*)
3. Eine Vollstreckung nach § 888 Abs. 1 ZPO scheidet vielmehr erst dann aus, wenn dem Vollstreckungsschuldner die Erlangung der Mitwirkungshandlung des Dritten objektiv oder subjektiv eindeutig unmöglich ist. Es muss feststehen, dass der Schuldner erfolglos alle ihm zumutbaren Maßnahmen einschließlich eines gerichtlichen Vorgehens unternommen hat, um den Dritten zu seiner Mitwirkung zu veranlassen, wofür den Vollstreckungsschuldner die Vortrags- und Beweislast trifft.*)
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