Immobilien- und Mietrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
957 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2013
IMRRS 2013, 0459
Insolvenzrecht
OLG Karlsruhe, Urteil vom 04.02.2013 - 1 U 168/12
1. Die insolvenzrechtliche Fiktion der Fälligkeit (noch) nicht fälliger Forderungen (§ 41 Abs. 1 InsO) betrifft lediglich das Verhältnis zwischen Insolvenzschuldner und -gläubiger, nicht aber die Beziehung des letzteren zu Dritten, etwa zu Bürgen.*)
2. Jedenfalls dann, wenn es eine Partei alleine in der Hand hat, durch eine eigene Erklärung, etwa durch die Kündigung eines Darlehensvertrags, schon im ersten Rechtszug ihrer Klage zu Erfolg zu verhelfen, sie dies aber unterlässt, hat sie die Kosten des Berufungsrechtszuges zu tragen.*)
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Online seit 2009
IMRRS 2009, 2281
Insolvenz und Zwangsvollstreckung
BGH, Beschluss vom 16.07.2009 - I ZB 80/05
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2020, 0833
Zwangsvollstreckung
OLG Saarbrücken, Beschluss vom 29.06.2009 - 5 W 103/09
Einem auf Nachbesserung gerichteten Vergleich fehlt es mangels Bestimmtheit an der Vollstreckungsfähigkeit, wenn eine Konkretisierung der Nachbesserungsverpflichtung weder in Bezug auf den zu beseitigenden Mangel, noch in Bezug auf den zu erzielenden Erfolg oder auf die Art, wie dieser herbeizuführen ist, erfolgt ist. Dass für den zu vollstreckenden Anspruch die Vorgaben eines Sachverständigen maßgeblich sind, die in Zukunft erst eingeholt werden sollen, wird den Anforderungen an die hinreichende Bestimmtheit des Titels nicht gerecht.*)
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