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Sachgebiet: Insolvenz und Zwangsvollstreckung

866 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2022

IMRRS 2022, 1542
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Wann darf Guthaben auf Pfändungsschutzkonto ausgezahlt werden?

BGH, Urteil vom 20.09.2022 - XI ZR 5/21

Ein Guthaben auf einem Pfändungsschutzkonto im Sinne von § 850k ZPO in der bis zum 30.11.2021 geltenden Fassung (künftig: a.F.) unterliegt nicht der Auszahlungssperre des § 835 Abs. 4 Satz 1 ZPO a.F., wenn und soweit im Zeitpunkt der Gutschrift dieses Guthabens der für den laufenden Monat zur Verfügung stehende Freibetrag nach § 850k Abs. 1 Satz 1 ZPO a.F. noch nicht durch andere Gutschriften ausgeschöpft ist.*)

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IMRRS 2022, 1525
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Differenzierung zwischen Räumung und Herausgabe einer Mietwohnung im Insolvenzfall

LG Oldenburg, Urteil vom 30.03.2022 - 5 S 386/21

Im Rahmen einer Räumungsklage ist zwischen Räumungs- und Herausgabeanspruch zu differenzieren. Nach § 985 BGB hat der Besitzer dem Eigentümer den unmittelbaren Besitz an der Sache zu verschaffen, insbesondere den Zugang zu ermöglichen und die Wegnahme zu dulden. Davon ist die mietvertragliche Räumungspflicht zu unterscheiden. Sie hat grundsätzlich zum Inhalt, dass der Mieter bei Vertragsende die Mietsache auch im vertragsgemäß geschuldeten Zustand zurückzugeben hat. Diese weitergehende Pflicht des Mieters beruht allein auf dem von ihm abgeschlossenen Vertrag. Die Räumungspflicht betrifft daher - anders als der bloße Herausgabeanspruch (vgl. BGH, IMR 2008, 322) - immer auch die Insolvenzmasse.

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IMRRS 2022, 1492
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Erfüllungseinwand in Vollstreckungsabwehrklage und Vollstreckungsverfahren

BGH, Urteil vom 29.09.2022 - I ZR 180/21

Die Anhängigkeit eines Zwangsmittelverfahrens nach § 888 ZPO, in dem der Schuldner den Erfüllungseinwand mit Blick auf den gegen ihn titulierten Anspruch erheben kann und erhoben hat, hindert den Schuldner nicht an der Erhebung einer Vollstreckungsabwehrklage (§ 767 ZPO) gegen den Gläubiger, die ebenfalls auf die Erhebung des Erfüllungseinwands zielt.*)

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IMRRS 2022, 1690
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung

BGH, Beschluss vom 12.10.2022 - XII ZB 555/21

ohne amtlichen Leitsatz

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IMRRS 2022, 1686
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung

BGH, Beschluss vom 13.10.2022 - V ZA 10/22

ohne amtlichen Leitsatz

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IMRRS 2022, 1326
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Vollstreckungsgericht prüft kein materielles Recht!

LG Karlsruhe, Beschluss vom 30.12.2021 - 3 T 51/21

Das Vollstreckungsorgan ist nicht befugt, eine vorgenommene Verrechnung an ihn geleisteter Zahlungen auf ihre Richtigkeit gem. § 367 Abs. 1 BGB hin zu überprüfen. Materiell-rechtliche Fragen sind einer Prüfung durch das Vollstreckungsgericht im streng formalisierten Zwangsvollstreckungsverfahren grundsätzlich entzogen.

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IMRRS 2022, 1261
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Festsetzung eines Ordnungsgelds wegen verwehrten Öffnens der Wohnungstür

AG Hamburg-St. Georg, Beschluss vom 04.11.2021 - 980a C 19/21 WEG

Die Vollstreckung der titulierten Verpflichtung des Schuldners, dem Versorger den Zutritt zu gewähren sowie den Austausch eines Zählers zu dulden, richtet sich (auch) nach § 890 ZPO, selbst wenn diese Verpflichtung Elemente einer Handlungspflicht enthält. Der Schwerpunkt der in Rede stehenden Verpflichtung liegt nämlich auf der Duldung des Zutritts zur Wohnung und der Vornahme der für den Austausch der Zähler nötigen Arbeiten; das Öffnen der Wohnungstür und der Innentüren ist lediglich eine Hilfshandlung.

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IMRRS 2022, 1259
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Keine Konkretisierung der Auskunft im Pfändungs- und Überweisungsbeschluss

BGH, Beschluss vom 07.09.2022 - VII ZB 38/21

Ein Antrag des Gläubigers an das Vollstreckungsgericht auf Konkretisierung der von dem Schuldner nach § 836 Abs. 3 Satz 1 ZPO zu erteilenden Auskunft in dem (Pfändungs- und) Überweisungsbeschluss oder einem diesen ergänzenden Beschluss ist unzulässig.*)

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IMRRS 2022, 1078
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Vorbehaltseigentümer ist zur Aussonderung berechtigt!

OLG Frankfurt, Beschluss vom 25.07.2022 - 17 U 110/22

Der Eigentümer ist regelmäßig zur Aussonderung eines Gegenstandes gem. § 47 InsO berechtigt, den der spätere Insolvenzschuldner an den Eigentümer verkauft und der Eigentümer sogleich unter Vereinbarung von Ratenzahlung und Eigentumsvorbehalt an den späteren Insolvenzschuldner zurückverkauft hat.*)

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IMRRS 2022, 1086
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Schuldner zieht ins EU-Ausland: Deutsche Gerichte bleiben zuständig!

BGH, Beschluss vom 07.07.2022 - IX ZB 14/21

Die deutschen Gerichte bleiben für die Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zuständig, wenn der Eröffnungsantrag bei einem örtlich unzuständigen Insolvenzgericht gestellt worden ist und der Schuldner nach Antragstellung, aber vor der Verweisung an das örtlich zuständige Insolvenzgericht den Mittelpunkt seiner hauptsächlichen Interessen in das Gebiet eines anderen Mitgliedstaats verlegt.*)

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IMRRS 2022, 1602
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung

BGH, Beschluss vom 14.06.2022 - VIII ZR 182/21

ohne amtlichen Leitsatz

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IMRRS 2022, 0905
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Gläubiger und Titelgläubiger identisch: Keine Rechtsnachfolgeklausel erforderlich

LG Rottweil, Beschluss vom 05.04.2022 - 1 T 10/21

Der Regelung des § 727 ZPO liegt die Überlegung zu Grunde, dass nach § 750 ZPO nur der aus dem Titel ersichtliche Gläubiger vollstrecken kann. Ist der Gläubiger mit dem Titelgläubiger identisch, ist eine Rechtsnachfolgeklausel nicht erforderlich.

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IMRRS 2022, 0921
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Vergleichstext muss Vollstreckungsinhalt enthalten

AG Bad Iburg, Beschluss vom 01.03.2022 - 3 M 58/22

Bei Prozessvergleichen müssen sich Inhalt, Art und Umfang der Vollstreckung grundsätzlich aus dem Vergleichstext selbst ergeben. Ein Rückgriff auf Umstände außerhalb des Titels ist grundsätzlich unzulässig. Sinn und Zweck dieser strengen Anforderungen ist es, im Interesse der Rechtssicherheit und -klarheit zu gewährleisten, dass ein Vollstreckungsorgan aus dem Titel selbst ersehen kann, was genau zu tun ist und nicht etwa auf die Interpretation zusätzlicher, ihr möglicherweise unzugänglicher, weiterer Informationen angewiesen ist.

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IMRRS 2022, 0967
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Insolvenzverwalter nicht für Vermögensverschiebungen zuständig

BGH, Urteil vom 21.10.2021 - IX ZR 265/20

1. Der Insolvenzverwalter ist nicht berechtigt, Schadensersatzansprüche der Gläubiger gegen den Insolvenzschuldner geltend zu machen, die auf einer Verkürzung der Insolvenzmasse durch die Verschiebung von Vermögensbestandteilen vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens beruhen.*)

2. Hat der Insolvenzschuldner vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens Bestandteile seines Vermögens verschoben, um sie den Insolvenzgläubigern vorzuenthalten, begründen unrichtige Angaben hierzu nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens keine selbstständig geltend zu machenden Neuverbindlichkeiten.*)

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IMRRS 2022, 0973
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
IVR

LG Münster, Beschluss vom 02.03.2022 - 5 T 105/22

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2022, 0970
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Zwangsvollstreckung nur mit Papierurkunde!

OLG Schleswig, Beschluss vom 07.06.2022 - 2 Wx 31/22

1. Wird das Grundbuchamt bei der Eintragung als Vollstreckungsorgan tätig, hat es sowohl die vollstreckungsrechtlichen als auch die grundbuchrechtlichen Voraussetzungen selbständig zu prüfen.*)

2. Das Vorliegen der allgemeinen Zwangsvollstreckungsvoraussetzungen (Titel, Klausel, Zustellung) bestimmt sich nach der ZPO und ist durch Vorlage der Vollstreckungsunterlagen nachzuweisen. Gemäß § 724 ZPO wird die Zwangsvollstreckung aufgrund einer mit Vollstreckungsklausel versehenen Ausfertigung des Urteils (vollstreckbare Ausfertigung) durchgeführt. Die vollstreckbare Ausfertigung eines Urteils ist stets Papierurkunde.*)

3. Auf Grundlage einer elektronisch durch den Notar beglaubigten Abschrift einer vollstreckbaren Ausfertigung ist eine Zwangsvollstreckung nicht möglich. Daran ändert auch die Bestimmung des § 135 GBO zum elektronischen Rechtsverkehr nichts. Sie gilt nur für die grundbuchrechtlichen Voraussetzungen.*)

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IMRRS 2022, 0969
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Kann der Verzicht auf eine Reallast, die in einem Duldungsbescheid verfügt wurde, angefochten werden?

FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 28.04.2022 - 6 K 1007/20

ohne amtlichen Leitsatz

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IMRRS 2022, 0971
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Erfolglose Verfassungsbeschwerde betreffend die bereits vollzogene Zwangsräumung

BVerfG, Beschluss vom 17.05.2022 - 2 BvR 661/22

Im Verfahren auf Erlass einer einstweilige Anordnung gegen die vollzogene Zwangsräumung hat der Antragsteller darzulegen, wie das Ziel, die bereits vollzogene Zwangsräumung rückgängig zu machen, im Rahmen eines Vollstreckungsschutzverfahrens erreicht werden kann. Denn der Antrag nach § 765a ZPO wird außerhalb des Erkenntnisverfahrens gestellt und ist lediglich auf die Einstellung der Zwangsvollstreckung und damit gerade nicht auf die Erlangung eines Titels gegenüber dem Gläubiger auf Einweisung in den Besitz gerichtet.

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IMRRS 2022, 0917
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Wiederaufleben einer Steuerforderung nach § 144 Abs. 1 InsO

BFH, Urteil vom 14.12.2021 - VII R 15/19

1. Bei einer Streitigkeit darüber, ob eine erloschene Abgabenschuld nach § 144 Abs. 1 InsO rückwirkend wieder aufgelebt ist, handelt es sich um eine Streitigkeit über die Verwirklichung eines Steueranspruchs i.S. von § 218 Abs. 2 AO.*)

2. § 144 Abs. 1 InsO setzt auch bei einem in einem Drei-Personen-Verhältnis geschlossenen Vergleich voraus, dass die Leistung anfechtbar war.*)

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IMRRS 2022, 0972
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Räumung „Berliner Modell“

AG Dortmund, Beschluss vom 20.05.2022 - 244 M 410/22

ohne amtlichen Leitsatz

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IMRRS 2022, 0923
Mit Beitrag
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Zahlung der Untermiete an Schuldner/Hauptmieter schuldbefreiend?

BGH, Urteil vom 02.12.2021 - IX ZR 206/20

1. Eine Zahlungsklage des Insolvenzverwalters gegen den Schuldner persönlich, mittels derer eine nach Verfahrenseröffnung eingetretene Masseverkürzung rückgängig gemacht werden soll, richtet sich bei interessengerechter Auslegung gegen das insolvenzfreie Vermögen des Schuldners.*)

2. Die Wirkungen der Enthaftungserklärung des Verwalters erstrecken sich regelmäßig auch auf ein vom Schuldner eingegangenes Untermietverhältnis, das den angemieteten Wohnraum betrifft.*)

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IMRRS 2022, 0916
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Vollstreckung einer bestandskräftigen Nutzungsuntersagung

VG München, Urteil vom 24.01.2022 - M 8 K 21.5382

(ohne amtliche Leitsätze)

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IMRRS 2022, 0915
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Vollstreckung einer bestandskräftigen Nutzungsuntersagung

VG München, Urteil vom 24.01.2022 - M 8 K 21.4004

(ohne amtliche Leitsätze)

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IMRRS 2022, 0913
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Vollstreckungsschutz nach § 765a ZPO ist Ultima Ratio

LG Lübeck, Beschluss vom 22.02.2022 - 7 T 70/22

1. Die Gewährung von Vollstreckungsschutz nach § 765a ZPO kommt nur in Betracht, wenn andere Schutzvorschriften erschöpft sind oder nicht zur Anwendung kommen.*)

2. Demnach ist ein gesonderter Antrag nach § 765 a ZPO auf Gewährung von Räumungsschutz gegen eine Zwangsräumung auf der Grundlage eines noch nicht rechtskräftigen Zuschlagsbeschlusses unzulässig, wenn der Schuldner im anhängigen Zuschlagsbeschwerdeverfahren Vollstreckungsschutz nach § 570 ZPO (also: Räumungsschutz) erhalten kann.*)

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IMRRS 2022, 0908
RechtsanwälteRechtsanwälte
Anwälte müssen immer den elektronischen Rechtsverkehr nutzen!

AG Ludwigshafen, Beschluss vom 26.04.2022 - 3c IK 115/22

1. Aus der Eigenschaft als Rechtsanwalt ergibt sich eine gesetzliche Nutzungspflicht für den elektronischen Rechtsverkehr. Dieser kann sich der Rechtsanwalt nicht durch einen (beliebigen) Rollenwechsel entziehen.

2. Ein Verbraucherinsolvenzantrag in Papierform kann von einem Rechtsanwalt deshalb nicht „als Bote“ formwirksam eingereicht werden.

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IMRRS 2022, 0879
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Vergütung für Zwangsverwaltung vermieteter Grundstücke?

LG Trier, Beschluss vom 02.05.2022 - 5 T 14/22

Bei der Zwangsverwaltung von Grundstücken, die nicht durch Vermieten oder Verpachten genutzt werden, sondern durch Fortführung eines grundstücksbezogenen Gewerbebetriebs, ist zur Bestimmung der Vergütung des Zwangsverwalters § 18 Abs. 1 Satz 1 ZwVwV nicht analog anzuwenden.

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IMRRS 2022, 0889
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Ungenehmigtes Abfallzwischenlager: Insolvenzverwalter haftet für Stilllegung!

OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 21.06.2022 - 5 LA 263/19

1. Der Insolvenzverwalter rückt in die Betreiberstellung ein, wenn er die Anlage kraft eigenen Rechts und im eigenen Namen fortführt, nicht indes, wenn der Betrieb schon vor der Insolvenzeröffnung eingestellt war.*)

2. Auf der Primärebene ist leitender Gesichtspunkt für die Störerauswahl die Effektivität der Gefahrenabwehr; auf der Sekundärebene für den Erlass eines Bescheides über die Anforderung von Kosten einer Ersatzvornahme darf die Behörde sich hingegen bei der Bestimmung des Kostenadressaten vorzugsweise an der wirtschaftlichen, finanziellen Leistungsfähigkeit orientieren.*)

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IMRRS 2022, 0880
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Kein Vorrang der Zwangsverwaltung gegenüber strafprozessualer Beschlagnahme hinsichtlich (gepfändeter) Mietforderungen

LG Berlin, Beschluss vom 11.11.2021 - 502 Qs 36/21

1. Es besteht kein grundsätzlicher Vorrang der Zwangsverwaltung bezüglich der von ihr vereinnahmten Mietforderungen, wenn diese im Rahmen einer strafprozessualen Beschlagnahme zuvor bereits gepfändet worden sind.

2. Der allgemeine Grundsatz, dass für das Verhältnis zweier Verfügungsverbote untereinander ihre zeitliche Reihenfolge maßgebend ist, gilt auch, wenn Maßnahmen der Vermögensabschöpfung durch die Staatsanwaltschaft - und ein daraus folgendes Verfügungsverbot - mit anderen (zivilrechtlichen) Verfügungsverboten (hier der Zwangsverwaltung) konkurrieren.

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IMRRS 2022, 0875
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Zwangsverwalter haftet für baurechtswidrige Zustände!

VG Osnabrück, Beschluss vom 08.10.2020 - 2 B 21/20

Der Zwangsverwalter ist in analoger Anwendung des § 56 Satz 1 NBauO bauordnungsrechtlich verantwortlich für baurechtswidrige Zustände.*)

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IMRRS 2022, 0866
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Auch teilweise unentgeltliche Leistungen sind anfechtbar!

OLG Celle, Urteil vom 02.02.2022 - 16 U 36/18

Auch teilweise unentgeltliche Leistungen sind anfechtbar. Allerdings gilt dies nur, soweit die Beteiligten den ihnen zustehenden Beurteilungsspielraum überschritten haben. Dabei entscheidet zwar grundsätzlich die objektive Sach- und Rechtslage darüber, ob eine Gegenleistung vereinbart wurde und ob sie die Leistung des Schuldners wertmäßig ausgleicht. Allerdings sind auch die Vorstellungen der Beteiligten bei der Beurteilung mit zu berücksichtigen, ob eine Gegenleistung den Wert der Leistung des Schuldners erreicht, denen hinsichtlich dieser Einschätzung ein angemessener Bewertungsspielraum zusteht.

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IMRRS 2022, 0841
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Vollmachtsurkunde nachgereicht: Vollmachtsmangel beim PfüB-Antrag geheilt!

BGH, Beschluss vom 04.05.2022 - VII ZB 18/18

Zur Heilung eines Mangels der Vollmacht beim Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses durch einen Inkassodienstleister.*)

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IMRRS 2022, 0968
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung

BGH, Beschluss vom 28.04.2022 - V ZB 12/20

ohne amtlichen Leitsatz

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IMRRS 2022, 0815
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Sozialversicherungsbeiträge verspätet gezahlt: Kein Indiz für Zahlungseinstellung!

BGH, Urteil vom 28.04.2022 - IX ZR 48/21

1. Ob das Zahlungsverhalten des zahlungsunfähigen Schuldners gegenüber einem Sozialversicherungsträger den Schluss rechtfertigt, dass der Schuldner wusste oder billigend in Kauf nahm, seine (übrigen) Gläubiger auch zu einem späteren Zeitpunkt nicht vollständig befriedigen zu können, richtet sich nach einer Gesamtwürdigung, insbesondere der Dauer des Rückstands für einzelne Beitragsmonate, des Zeitraums, in dem rückständige Beiträge auftreten, und der Entwicklung der rückständigen Beiträge.*)

2. Fällige Verbindlichkeiten erheblichen Umfangs, die bereits zum Zeitpunkt der angefochtenen Rechtshandlung bestanden und bis zur Verfahrenseröffnung nicht mehr beglichen worden sind, sprechen für einen Benachteiligungsvorsatz, wenn sie nach Art, (Gesamt-)Höhe, Anzahl und Bedeutung den Schluss zulassen, dass der Schuldner bereits zum Zeitpunkt der Rechtshandlung erkannt oder billigend in Kauf genommen hat, diese Verbindlichkeiten nicht mehr vollständig befriedigen zu können.*)

3. Die Zahlungseinstellung kann aus einem einzigen Indiz gefolgert werden, wenn dieses Indiz eine hinreichende Aussagekraft hat. Fehlt es an einem hinreichend aussagekräftigen einzelnen Indiz, kommt der Schluss auf eine Zahlungseinstellung nur in Betracht, wenn die Gesamtheit der Indizien die volle richterliche Überzeugung einer Zahlungseinstellung rechtfertigt.*)

4. Zahlt der Schuldner Sozialversicherungsbeiträge stets vollständig, aber im Wesentlichen gleichbleibend durchgängig um einen bis weniger als zwei Monate verspätet, stellt dies für sich genommen kein ausreichendes Indiz dar, um eine Zahlungseinstellung zu begründen.*)

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IMRRS 2022, 0785
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Leistung vor und nach Insolvenzeröffnung: Insolvenz- und Massegläubiger?

BGH, Urteil vom 28.04.2022 - IX ZR 69/21

1. Hat ein Gläubiger seine Leistung teils vor und teils nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens erbracht, ist er mit dem der vorinsolvenzlichen Leistung entsprechenden Teil seines Anspruchs auf die Gegenleistung Insolvenzgläubiger und im Übrigen Massegläubiger, wenn sich die vor und nach Eröffnung erbrachten Leistungen objektiv bewerten und voneinander abgrenzen lassen.*)

2. Das gilt auch für den Vergütungsanspruch des Abschlussprüfers, der seine Prüfungstätigkeit vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens begonnen, aber erst danach abgeschlossen hat.*)

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IMRRS 2022, 0765
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Was muss Gerichtsvollzieher dem Gläubiger bzgl. Konten Dritter mitteilen?

BGH, Beschluss vom 24.03.2022 - I ZB 55/21

1. Der Gerichtsvollzieher hat dem Gläubiger gem. § 802l Abs. 3 Satz 1 ZPO die nach § 802l Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 ZPO beim Bundeszentralamt für Steuern eingeholte Auskunft zu Konten Dritter, über die der Schuldner verfügungsberechtigt ist, in der Weise zu erteilen, dass Name und, soweit in der Auskunft des Bundeszentralamts für Steuern aufgeführt, Anschrift, Kontonummer und die Bank, bei der das Konto unterhalten wird, sowie der Zeitpunkt der Kontoeröffnung offengelegt werden, soweit diese Daten für die Zwecke der Vollstreckung erforderlich sind.*)

2. Die in § 802l Abs. 3 Satz 1 ZPO geregelte Pflicht, den Schuldner innerhalb von vier Wochen über das Ergebnis des Ersuchens i.S.v. § 802l Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 ZPO in Kenntnis zu setzen, ist verfassungskonform entsprechend zu Gunsten des Dritten anzuwenden.*)

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IMRRS 2022, 0727
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Verteilung der Feststellungs- und Verwertungskosten im Insolvenzverfahren

LG Wuppertal, Urteil vom 07.05.2022 - 2 O 200/21

1. Der Regelungszweck von § 170 Abs. 1 Satz 2 InsO kommt nur dann sinnvoll zur Verwirklichung, wenn der "anteilsmäßig absonderungsberechtigte" Gläubiger auch nur entsprechend seines Anteils mit den Kosten der Feststellung und Verwertung belastet wird.*)

2. Die quotale Beteiligung eines absonderungsberechtigten Gläubigers an einer vom Insolvenzverwalter verwerteten Forderung muss im Rahmen der Verteilung der Feststellungs- und Verwertungskosten ihre Entsprechung finden.*)

3. Gemäß § 170 Abs. 1 InsO sind zunächst nach Satz 1 vom Gesamtverwertungserlös die Gesamtkosten der Feststellung und Verwertung abzuziehen. Hiernach ist der absonderungsberechtigte Gläubiger nach Satz 2 der Vorschrift aus dem verbleibenden Betrag quotal, entsprechend seines Anteils zu befriedigen.*)

4. Eine Lesart des § 170 Abs. 1 Satz 2 InsO, nach der eine entsprechende prozentuale Verteilung der Kosten der Feststellung und Verwertung zwischen den absonderungsberechtigten Gläubigern und der Insolvenzmasse der Erlösaufteilung nachgelagert wäre, scheidet aufgrund der Wortlautgrenze aus.*)

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IMRRS 2022, 0657
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Wie lange kann ein Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung gestellt werden?

BGH, Beschluss vom 24.03.2022 - IX ZB 35/21

Ein Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung kann bei angezeigter Masseunzulänglichkeit bis zur Einstellung des Insolvenzverfahrens gestellt werden, auch wenn eine abschließende Gläubigerversammlung durchgeführt worden ist.*)

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IMRRS 2022, 0581
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Pflichten des Zwangsverwalters im Rahmen des aufgehobenen Zwangsverwaltungsverfahrens

AG Mönchengladbach-Rheydt, Beschluss vom 04.11.2021 - 503 L 001/21

1. Leistet ein Vollstreckungsschuldner (zur Abwendung anderweitiger Vollstreckungsmaßnahmen) eigene Zahlungen auf Ansprüche gem. § 10 ZVG, steht ihm ein Erstattungsanspruch gegen die Zwangsverwaltungsmasse nicht zu.*)

2. Ein Ersteher des Vollstreckungsobjekts kann vom Vollstreckungsgericht keine Weisung beanspruchen, wonach der Zwangsverwalter Betriebskostenabrechnungen für Abrechnungsjahre vor dem Beschlagnahmejahr zu erstellen hat (Abgrenzung zu BGH, NJW 2003, 2320; NJW 2006, 2626).*)

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IMRRS 2022, 0580
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Beginn der Verjährungsfrist: Verwalter muss sich Kenntnis des Schuldners zurechnen lassen!

BGH, Urteil vom 07.04.2022 - IX ZR 107/20

Hinsichtlich des Beginns der Verjährungsfrist hat sich der Insolvenzverwalter die bereits vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens erlangte Kenntnis des Insolvenzschuldners von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Drittschuldners grundsätzlich zurechnen zu lassen.*)

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IMRRS 2022, 0966
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung

BGH, Beschluss vom 07.04.2022 - IX ZR 51/21

ohne amtlichen Leitsatz

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IMRRS 2022, 0534
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Titulierte Verpflichtung zur Notstromversorgung per Zwangsgeld durchsetzbar

LG Freiburg, Beschluss vom 27.04.2022 - 3 T 45/22

1. Verpflichtet sich ein Vermieter, in einem gerichtlichen Vergleich eine sanierungsbedürftige Wohnung mit Notstrom zu versorgen, und kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, so ist der Anspruch des Mieters mit einem Zwangsgeld durchsetzbar.

2. Eine rechtliche Zulässigkeit oder Zumutbarkeit der geschuldeten Handlung ist im Verfahren nach § 888 ZPO ohne Belang.

3. Einwendungen, die nicht im Erkenntnisverfahren vorgetragen wurden, sind im Verfahren gem. § 888 ZPO nicht zu berücksichtigen.

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IMRRS 2022, 0506
Mit Beitrag
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Räumungsschutzantrag bei Verstoß gegen § 130a ZPO unzulässig

AG Emmendingen, Beschluss vom 21.03.2022 - 16 M 144/22

1. Ein durch einen Rechtsanwalt per bea eingereichter Vollstreckungsschutzantrag, der weder eine qualifizierte elektronische Signatur noch eine einfache Signatur enthält, ist unzulässig.

2. Ein lediglich durch Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen und ein Hausarztattest nachgewiesenes Rückenleiden stellt keine Härte dar, die mit den guten Sitten nicht zu vereinbaren wäre.

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IMRRS 2022, 0570
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung

BGH, Urteil vom 17.03.2022 - IX ZR 182/21

1. Eine nach den Vorschriften des Zivilgesetzbuchs der DDR bestellte Aufbauhypothek erlischt auch dann mit der Erfüllung der gesicherten Forderung, wenn diese erst nach dem 3. Oktober 1990 beglichen worden ist; es entsteht keine Eigentümergrundschuld.*)

2. Eine vor dem Inkrafttreten des Zivilgesetzbuchs der DDR auf dem Gebiet der DDR bestellte Aufbaugrundschuld erlischt auch dann mit der Erfüllung der gesicherten Forderung, wenn diese erst nach dem 3. Oktober 1990 beglichen worden ist; es entsteht keine Eigentümergrundschuld.*)

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IMRRS 2022, 0468
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Mit der Vollstreckung kann man sich ruhig Zeit lassen!

OLG Frankfurt, Beschluss vom 11.03.2022 - 26 W 19/21

Der Gläubiger verwirkt einen rechtskräftig ausgeurteilten Anspruch nicht allein dadurch, dass er über einen Zeitraum von mehreren Jahren keinen Vollstreckungsversuch unternimmt.*)

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IMRRS 2022, 0539
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung

BGH, Beschluss vom 11.03.2022 - I ZA 1/22

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2022, 0414
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Eröffnung des Insolvenzverfahrens abgelehnt: GmbH kann nicht fortgesetzt werden!

BGH, Beschluss vom 25.01.2022 - II ZB 8/21

Wird eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung durch die rechtskräftige Ablehnung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft mangels Masse gem. § 60 Abs. 1 Nr. 5 GmbHG aufgelöst, kann sie nicht fortgesetzt werden. Dies gilt auch dann, wenn die Gesellschaft über ein das satzungsgemäße Stammkapital übersteigendes Vermögen verfügt und die Insolvenzgründe beseitigt wurden.*)

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IMRRS 2022, 0382
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Außergerichtlicher Einigungsversuch gescheitert: Keine Prüfungsbefugnis des Insolvenzgerichts!

BGH, Beschluss vom 24.02.2022 - IX ZB 5/21

Dem Insolvenzgericht steht keine inhaltliche Prüfungsbefugnis der von dem Schuldner vorgelegten Bescheinigung über das Scheitern des außergerichtlichen Einigungsversuchs zu.*)

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IMRRS 2022, 0376
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Überschuldung ist Beweisanzeichen für Gläubigerbenachteiligungsvorsatz!

BGH, Urteil vom 03.03.2022 - IX ZR 53/19

1. Die insolvenzrechtliche Überschuldung ist ein eigenständiges Beweisanzeichen für den Gläubigerbenachteiligungsvorsatz des Schuldners und den Vollbeweis für die Kenntnis des Anfechtungsgegners von diesem Vorsatz.*)

2. Die Stärke des Beweisanzeichens hängt davon ab, mit welcher Wahrscheinlichkeit die Überschuldung den Eintritt der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners erwarten lässt und wann der Eintritt bevorsteht.*)

3. Die Darlegungs- und Beweislast für die tatsächlichen Umstände, aus denen die insolvenzrechtliche Überschuldung des Schuldners folgt, trägt im Insolvenzanfechtungsprozess grundsätzlich der Insolvenzverwalter.*)

4. Die im Rahmen des Besteuerungsverfahrens erfolgende Übermittlung eines Jahresabschlusses, dem sich ein nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag entnehmen lässt, löst keine Beobachtungs- und Erkundigungsobliegenheit der Finanzverwaltung im Blick auf eine mögliche insolvenzrechtliche Überschuldung aus.*)

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IMRRS 2022, 0377
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Zahlungsunfähigkeit als Indiz für den Benachteiligungsvorsatz?

BGH, Urteil vom 24.02.2022 - IX ZR 250/20

1. Die Zahlungsunfähigkeit stellt nur dann ein Indiz für den Benachteiligungsvorsatz dar, wenn der Schuldner seine Zahlungsunfähigkeit erkannt hat. Hält der Schuldner eine Forderung, welche die Zahlungsunfähigkeit begründet, aus Rechtsgründen für nicht durchsetzbar oder nicht fällig, steht dies einer Kenntnis entgegen, sofern bei einer Gesamtwürdigung der Schluss auf die Zahlungsunfähigkeit nicht zwingend naheliegt.*)

2. Ob die aus einem Lizenzvertrag herrührende Forderung eines Gesellschafters auf Bezahlung von Lizenzgebühren wirtschaftlich einem Gesellschafterdarlehen entspricht, richtet sich im Rahmen einer Gesamtwürdigung nach Art, Inhalt und Umständen des tatsächlich gewährten Zahlungszeitraums und der marktüblichen Konditionen, bei der die Auswirkungen von Fälligkeitsvereinbarung und Stehenlassen zusammen zu betrachten sind.*)

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IMRRS 2022, 0334
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Voraussetzungen für Erlass liegen nicht vor: PfÜB aufzuheben?

BGH, Beschluss vom 12.01.2022 - VII ZB 26/21

1. Ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss ist nicht deswegen aufzuheben, weil die Voraussetzungen für seinen Erlass nicht vorgelegen hätten, wenn einem Antrag des Schuldners auf Einstellung der Zwangsvollstreckung aus dem zugrundeliegenden Titel zeitnah und somit vor Erlass des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses stattgegeben worden wäre.*)

2. Einem Beschluss, durch den die Zwangsvollstreckung einstweilen eingestellt wird, kommt auch in einem Fall, in dem verfahrensfehlerhaft nicht zeitnah über den Antrag des Schuldners entschieden worden ist, mangels dahingehender gesetzlicher Anordnung keine Rückwirkung zu.*)

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