Immobilien- und Mietrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
2277 Entscheidungen insgesamt
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IMRRS 2013, 2388
Insolvenzrecht
BGH, Urteil vom 26.09.2013 - IX ZR 3/13
Nach dem Tod des Schuldners richtet sich der Anspruch des Neugläubigers auf Ausgleich einer Nachlassverbindlichkeit gegen den Erben.*)
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IMRRS 2013, 2382
Insolvenzrecht
BGH, Urteil vom 10.10.2013 - IX ZR 30/12
1. Im Herausgabeprozess des Nachlassinsolvenzverwalters gegen den Erben ist nicht zu prüfen, ob die Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens zu Recht erfolgt ist. Das Prozessgericht ist an den rechtskräftigen Eröffnungsbeschluss des Insolvenzgerichts gebunden.*)
2. Wird im Nachlassinsolvenzverfahren die Forderung eines Gläubigers widerspruchslos zur Insolvenztabelle festgestellt, ist das Prozessgericht im Rechtsstreit zwischen Nachlassinsolvenzverwalter und Erben, in dem um die Herausgabe des durch eine Verwaltungsmaßnahme Erlangten gestritten wird, an die Feststellung gebunden.*)
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IMRRS 2013, 2381
Insolvenzrecht
BGH, Urteil vom 21.11.2013 - IX ZR 52/13
Schließt der Schuldner nach Erlass eines Zustimmungsvorbehalts mit seiner Bank einen Überweisungsvertrag, kann der Insolvenzverwalter die von der Bank an den Empfänger bewirkte Zahlung als rechtsgrundlose Leistung kondizieren.*)
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IMRRS 2013, 2379
Insolvenzrecht
BGH, Urteil vom 21.11.2013 - IX ZR 128/13
1. Eine vom Schuldner veranlasste Banküberweisung ist eine Rechtshandlung, auch wenn zuvor zu Gunsten des Zahlungsempfängers der Anspruch auf Auszahlung des Bankguthabens gepfändet und ihm zur Einziehung überwiesen wurde.*)
2. Ein Pfändungspfandrecht kann der Vorsatzanfechtung unterliegen, wenn der Schuldner die Entstehung des Pfandrechts zielgerichtet gefördert hat.*)
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IMRRS 2013, 2375
Insolvenzrecht
BGH, Beschluss vom 05.12.2013 - IX ZR 165/13
Ist ein Arbeitnehmer nach Unverfallbarkeit seiner Anwartschaft Versicherungsnehmer einer Direktversicherung der betrieblichen Altersversorgung geworden, kann in dem Insolvenzverfahren über sein Vermögen der allein aus den Beiträgen seines Arbeitgebers gebildete Rückkaufswert nach Kündigung der Versicherung nicht zur Masse gezogen werden.*)
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IMRRS 2013, 2374
Insolvenzrecht
BGH, Urteil vom 19.11.2013 - II ZR 18/12
Eine vor Insolvenzeröffnung bestehende Aufrechnungslage zwischen rückständigen Gehaltsansprüchen des Geschäftsführers und dem gegen ihn bestehenden Anspruch aus § 64 Satz 1 GmbHG ist nicht nach § 94 InsO geschützt, wenn die Aufrechnungslage durch eine anfechtbare Rechtshandlung erworben wurde.*)
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IMRRS 2013, 2344
Insolvenzrecht
OLG Zweibrücken, Beschluss vom 12.03.2013 - 3 W 164/12
Das Grundbuchamt hat im Ausgangspunkt die sich aus § 891 BGB ergebende Vermutung seiner Tätigkeit zugrunde zu legen. Das gilt jedoch dann nicht mehr, wenn das Grundbuchamt sichere Kenntnis von Umständen hat, aus denen sich ergibt, dass eine Eintragung das Grundbuch falsch machen würde. Eine solche sichere Kenntnis von der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens setzt nicht voraus, dass ein Insolvenzvermerk ins Grundbuch eingetragen wurde.*)
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IMRRS 2013, 2310
Insolvenzrecht
BGH, Beschluss vom 10.10.2013 - IX ZB 119/12
Übt der Schuldner während der Wohlverhaltensperiode eine selbständige Tätigkeit aus, sind die Gläubiger bei Verstößen gegen die Abführungspflichten aus § 295 Abs. 2 InsO regelmäßig berechtigt, einen Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung erst am Ende der Wohlverhaltensperiode zu stellen.*)
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IMRRS 2013, 2296
Insolvenzrecht
BGH, Beschluss vom 14.11.2013 - IX ZB 101/11
Der Lauf der Frist für die Einlegung der sofortigen Beschwerde gegen einen die Vergütung festsetzenden Beschluss ist nach Veröffentlichung des Beschlusses im Internet und der dadurch nach § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO bewirkten Zustellung nach § 187 Abs. 2, § 188 Abs. 2 Fall 2 BGB zu berechnen.*)
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IMRRS 2013, 2295
Insolvenzrecht
BGH, Beschluss vom 21.11.2013 - IX ZB 22/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2013, 2282
Insolvenzrecht
BGH, Urteil vom 05.11.2013 - XI ZR 34/13
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2013, 2279
Insolvenzrecht
BGH, Beschluss vom 18.11.2013 - IX ZB 58/13
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2013, 2261
Insolvenzrecht
KG, Urteil vom 17.05.2013 - 9 U 110/12
Der Bürge hat gegen den Hauptschuldner keinen Anspruch auf Erstattung seiner Rechtverfolgungskosten gegenüber dem Gläubiger (§ 670 BGB), wenn er keine Einwendungen gegen die Hauptverbindlichkeit erhebt, sondern sich nur gegen die Voraussetzungen seiner Inanspruchnahme als Bürge - insbesondere den Eintritt des Sicherungsfalles - wendet.*)
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IMRRS 2013, 2233
Insolvenzrecht
BGH, Beschluss vom 10.10.2013 - IX ZB 40/13
Die Anordnung einer Nachtragsverteilung ist auch im Anschluss an eine Einstellung des Insolvenzverfahrens aufgrund des Fehlens einer die Verfahrenskosten deckenden Masse zulässig.*)
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IMRRS 2013, 2077
Insolvenzrecht
BGH, Beschluss vom 19.09.2013 - IX AR (VZ) 1/12
Eine juristische Person wird durch die Beschränkung des Amts des Insolvenzverwalters auf natürliche Personen nicht in ihren Grundrechten auf Gleichbehandlung und auf Berufsfreiheit verletzt.*)
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IMRRS 2013, 2031
Insolvenzrecht
BGH, Beschluss vom 26.09.2013 - IX ZB 246/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2013, 2025
Insolvenzrecht
BGH, Beschluss vom 26.09.2013 - IX ZB 247/11
Vermögen, das der Schuldner nach der Verfahrenseröffnung aus pfändungsfreiem Arbeitseinkommen angespart und auf ein Konto eines Kreditinstituts eingezahlt hat, unterliegt dem Insolvenzbeschlag.*)
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IMRRS 2013, 2015
Insolvenzrecht
BGH, Beschluss vom 26.09.2013 - IX ZR 147/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2013, 2014
Insolvenzrecht
BGH, Beschluss vom 26.09.2013 - IX ZR 148/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2013, 2013
Insolvenzrecht
BGH, Beschluss vom 26.09.2013 - IX ZB 234/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2013, 1993
Insolvenzrecht
OLG Koblenz, Urteil vom 07.10.2013 - 3 U 829/12
Ein Gesellschafter, der einzelne Gläubiger befriedigt, wobei er eine Zahlungsmodalität benutzt, die dazu gedacht ist, einzelne Lieferanten noch zu befriedigen, während die übrigen Gläubiger der Gesellschaft keinen Zugriff auf den Kassenbestand haben sollten, nimmt eine Benachteiligung der Gläubiger bei späterer Insolvenz zumindest billigend in Kauf. Solche Zahlungen sind wegen Gläubigerbenachteiligungsvorsatzes anfechtbar.
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IMRRS 2013, 1854
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Urteil vom 17.07.2013 - VIII ZR 163/12
Die Einrede aus § 320 BGB hat die Funktion, die geschuldete Gegenleistung zu erzwingen, und steht deshalb einer Partei, die deutlich gemacht hat, dass sie nicht am Vertrag festhalten will, nicht zu (Bestätigung von BGH, Urteil vom 4. Juli 2002 I ZR 313/99, NJW 2002, 3541 unter II 3).*)
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IMRRS 2013, 1842
Insolvenzrecht
BGH, Urteil vom 13.06.2013 - IX ZR 259/12
Zur Insolvenzanfechtung gegenüber der kontoführenden Bank hinsichtlich der Umbuchung von Gutschriften vom Konto einer an einem Cash-Pool teilnehmenden Gesellschaft auf das Zielkonto des Cash-Pools und hinsichtlich der dort vorgenommenen Verrechnung, wenn alle am Cash-Pool teilnehmenden Gesellschaften Kreditnehmer des auf dem Zielkonto ausgereichten Kontokorrentkredits sind.*)
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IMRRS 2013, 1824
Insolvenzrecht
OLG Köln, Urteil vom 23.01.2013 - 2 U 99/12
1. Bei mehreren Rechtshandlungen - z. B. bei der Pfändung einer Forderung sowie der anschließenden Zahlung - ist grundsätzlich jede Handlung selbstständig auf ihre Anfechtbarkeit zu prüfen, und zwar selbst dann, wenn sie sich wirtschaftlich ergänzen.
2. Die Gewährung eines Pfandrechts ist kongruent, wenn der Sicherungsnehmer einen Anspruch gerade auf diese Sicherheit hat. Überweist ein Insolvenzschuldner einen Geldbetrag auf ein zur Sicherheit von ihm bereits verpfändetes Konto, ist diese nicht anfechtbar, wenn der Sicherungsnehmer einen insolvenzfesten Anspruch auf die Sicherheitsleistung hat, weil der Sicherungsvertrag vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens und außerhalb der maßgeblichen Fristen geschlossen wurde.
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IMRRS 2013, 1813
Insolvenzrecht
BGH, Urteil vom 18.07.2013 - IX ZR 311/12
1. Ein geschädigter Dritter kann wegen des ihm gegen den Versicherungsnehmer zustehenden Anspruchs abgesonderte Befriedigung aus dessen Freistellungsanspruch gegen den Versicherer verlangen, wenn über das Vermögen des Versicherungsnehmers das Insolvenzverfahren eröffnet ist; er kann den Anspruch im Fall der Verfahrensunterbrechung durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens im Wege der Aufnahme des gegen den Schuldner geführten Rechtsstreits verfolgen (Fortführung von BGH, ZIP 1989, 857).*)
2. Die Aufnahme des durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Versicherungsnehmers unterbrochenen Kostenfestsetzungsverfahrens stellt den gegenüber der Zahlungsklage gegen den Insolvenzverwalter des Versicherungsnehmers einfacheren und billigeren Weg zur Geltendmachung der von dem Absonderungsrecht gedeckten Kosten des Rechtsstreits dar.*)
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IMRRS 2013, 1812
Insolvenzrecht
BGH, Beschluss vom 20.06.2013 - IX ZB 50/12
Das Eigengeld, das durch Gutschriften von Arbeitsentgelt gebildet wird, welches der arbeitspflichtige Strafgefangene für die Ausübung der ihm zugewiesenen Arbeit erhält, ist pfändbar; die Pfändungsgrenzen der §§ 850c, 850f, 850k ZPO finden keine Anwendung (Anschluss an BGHZ 160, 112).*)
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IMRRS 2013, 1811
Insolvenzrecht
BGH, Beschluss vom 31.07.2013 - IX ZA 37/12
Führt der Schuldner den an ihn ausgekehrten pfändbaren Betrag seines Arbeitseinkommens während des Insolvenzverfahrens nicht an den Insolvenzverwalter ab, kann der Versagungsgrund der Verletzung von Auskunfts- und Mitwirkungspflichten vorliegen.*)
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IMRRS 2013, 1804
Insolvenzrecht
OLG München, Beschluss vom 21.06.2013 - 14 U 579/13
Bei Insolvenz des Vermieters und einem viele Jahre zuvor geschlossenen Altmietvertrag begründen weder die Gebrauchsgewährung gegen eine deutlich unter der ortsüblichen Vergleichsmiete liegende Kaltmiete noch die in der Vergangenheit unterbliebene, rechtlich zulässige Mieterhöhung als solche eine nach §§ 129, 134 InsO anfechtbare, (teilweise) unentgeltliche Leistung.*)
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IMRRS 2013, 1676
Insolvenzrecht
BGH, Beschluss vom 18.07.2013 - IX ZB 11/13
In vor dem 1. Dezember 2001 eröffneten Insolvenzverfahren ist zwölf Jahre nach Insolvenzeröffnung über den Antrag auf Restschuldbefreiung zu entscheiden.*)
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IMRRS 2013, 1631
Rechtsanwälte
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 06.03.2013 - 24 U 204/12
1. Rechtsinhaberin der Honoraransprüche von Rechtsanwälten, die in einer (Außen-)GbR zusammenarbeiten ist die GbR. Klagt statt der GbR ein Gesellschafter, ist er nicht aktivlegitimiert.*)
2. Der Mangel der Aktivlegitimation wird auch nicht geheilt, wenn der Gesellschafter auf Zahlung an die GbR klagt. Im Allgemeinen ist der Gesellschafter nämlich nicht berechtigt, eine der Gesamthand zustehende Forderung allein gegen einen Dritten im eigenen Namen geltend zu machen.*)
3. Ein Neugläubiger hat im Falle eines Verstoßes gegen die Insolvenzantragspflicht Anspruch gegen den Geschäftsführer der Schuldnerin auf Ausgleich des Schadens, der ihm dadurch entsteht, dass er in Rechtsbeziehungen zu einer überschuldeten oder zahlungsunfähigen Gesellschaft getreten ist. Sein Schaden besteht darin, dass er der Gesellschaft noch Geld- oder Sachmittel zur Verfügung gestellt hat, ohne einen entsprechend werthaltigen Gegenanspruch oder eine entsprechende Gegenleistung zu erlangen. Der ihm zu ersetzende Schaden besteht deshalb nicht in dem wegen Insolvenz der Gesellschaft "entwerteten" Erfüllungsanspruch. Auszugleichen ist vielmehr regelmäßig nur das negative Interesse.*)
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IMRRS 2013, 1604
Insolvenzrecht
BGH, Urteil vom 07.05.2013 - IX ZR 151/12
Von der Erteilung der Restschuldbefreiung sind Forderungen aus vorsätzlicher unerlaubter Handlung nur dann ausgenommen, wenn die Anmeldung der Forderung und des Rechtsgrundes zur Tabelle spätestens bis zum Ablauf der sechsjährigen Abtretungsfrist erfolgt ist.*)
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IMRRS 2013, 1603
Insolvenzrecht
BGH, Beschluss vom 07.05.2013 - IX ZB 51/12
Der Antrag des Schuldners auf Restschuldbefreiung ist unzulässig, wenn er innerhalb von drei Jahren nach rechtskräftiger Versagung der Restschuldbefreiung in einem früheren Verfahren wegen fehlender Deckung der Mindestvergütung des Treuhänders gestellt worden ist. Eine Stundung der Verfahrenskosten für einen solchen Antrag scheidet aus (Fortführung von BGH, Beschl. v. 16. Juli 2009 - IX ZB 219/08, BGHZ 183, 13).*)
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IMRRS 2013, 1564
Prozessuales
BGH, Urteil vom 16.05.2013 - IX ZR 332/12
Wird dem Schuldner im Eröffnungsverfahren hinsichtlich der von ihm geführten Aktiv- und Passivprozesse ein Verfügungsverbot auferlegt und der vorläufige Verwalter ermächtigt, Aktiv- und Passivprozesse des Schuldners zu führen, so werden die rechtshängigen Verfahren unterbrochen.*)
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IMRRS 2013, 1517
Insolvenzrecht
BGH, Beschluss vom 20.06.2013 - IX ZR 221/12
Der Insolvenzverwalter ist nicht berechtigt, die Mithaftung des an der Spaltung beteiligten Rechtsträgers geltend zu machen.*)
 Volltext
IMRRS 2013, 1481
Insolvenzrecht
BGH, Beschluss vom 20.06.2013 - IX ZB 11/12
Ein Schuldner verschwendet kein Vermögen, wenn er das Mobiliar einer gepachteten Gaststätte unentgeltlich auf einen Erwerber in der Erwartung überträgt, dass der Verpächter diesem die Gaststätte nur verpachten wird, wenn er die in Höhe des Verkehrswerts des Mobiliars offen stehenden Ansprüche auf Zahlung der Pacht begleicht.*)
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IMRRS 2013, 1463
Insolvenzrecht
BGH, Urteil vom 06.06.2013 - IX ZR 204/12
1. Erklärt der vertraglich lediglich mit der Erstellung der Steuerbilanz betraute Steuerberater, dass eine insolvenzrechtliche Überschuldung nicht vorliege, haftet er der Gesellschaft wegen der Folgen der dadurch bedingten verspäteten Insolvenzantragstellung.*)
2. Der durch eine verspätete Insolvenzantragstellung verursachte Schaden der Gesellschaft bemisst sich nach der Differenz zwischen ihrer Vermögenslage im Zeitpunkt rechtzeitiger Antragstellung im Vergleich zu ihrer Vermögenslage im Zeitpunkt des tatsächlich gestellten Antrags.*)
3. Wird der Insolvenzantrag einer GmbH infolge einer fehlerhaften Abschlussprüfung verspätet gestellt, trifft die Gesellschaft mit Rücksicht auf ihre Selbstprüfungspflicht in der Regel ein Mitverschulden an dem dadurch bedingten Insolvenzverschleppungsschaden.*)
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IMRRS 2013, 1462
Insolvenzrecht
BSG, Urteil vom 16.10.2012 - B 14 AS 188/11 R
Einkommen des Insolvenzschuldners, das bei der Deckung seines Bedarfs nach dem SGB 2 zu berücksichtigen ist, unterliegt nicht der Pfändung und Zwangsvollstreckung und wird daher auch nicht Teil der Insolvenzmasse.*)
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IMRRS 2013, 1445
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 23.04.2013 - II ZB 21/11
Beantragt ein Insolvenzverwalter als Partei kraft Amtes Prozesskostenhilfe für die Durchführung eines Berufungsverfahrens, steht der Ursächlichkeit der Mittellosigkeit für die Fristversäumung nicht entgegen, dass er als Rechtsanwalt selbst hätte Berufung einlegen können.*)
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IMRRS 2013, 1428
Prozessuales
KG, Beschluss vom 23.05.2013 - 27 W 14/13
1. Den Insolvenzgläubigern ist grundsätzlich zuzumuten, die Prozesskosten für eine isolierte Klage auf Stellung einer Sicherheit nach § 648a BGB selbst aufzubringen, da sich die Befriedigungsmöglichkeiten bei Obsiegen der Sicherungsklage verbessern.
2. Prozesse, für die Prozesskostenhilfe begehrt wird, sind ökonomisch zu führen. Dies kann dazu führen, dass der Anspruch auf Stellung einer Sicherheit mit dem Zahlungsanspruch auf ausstehende Vergütung zu verbinden ist.
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IMRRS 2013, 1423
Insolvenzrecht
BGH, Beschluss vom 20.06.2013 - IX ZB 208/11
Ein Gläubiger hat jedenfalls dann ein rechtlich geschütztes Interesse daran, einen Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung zu stellen, wenn der Schuldner dem angemeldeten Grund der Forderung als solcher aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung widersprochen hat und der Widerspruch nicht beseitigt worden ist.*)
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IMRRS 2013, 1406
Insolvenzrecht
LG Berlin, Beschluss vom 29.11.2012 - 90 O 29/12
(ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2013, 1398
Insolvenzrecht
OLG Koblenz, Beschluss vom 27.05.2013 - 3 U 1153/12
Bei den monatlichen Rechnungen des energieeinspeisenden Unternehmens auf der Grundlage des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG) handelt es sich der Sache nach um Abschlagsrechnungen. Die Grundvergütung nach § 8 Abs. 1 EEG 2004 bzw. § 27 Abs. 1 EEG 2009 ergibt sich nach der Höhe der tatsächlich in einem Jahr vom Netzbetreiber abgenommenen Kilowattstunden (vgl. § EEG 2004, EEG 2009). Der in den Rechnungen genannten Mischpreisvergütung kommt nur eine vorläufige Bedeutung zu.*)
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IMRRS 2013, 1382
Insolvenzrecht
BGH, Beschluss vom 16.05.2013 - IX ZB 272/11
Der Aufenthalt des Schuldners, der entgegen seiner Auskunftsobliegenheit einen Wohnsitzwechsel nicht mitteilt, ist unbekannt; das Insolvenzgericht kann in diesem Fall Beschlüsse ohne weitere Ermittlungen öffentlich bekannt machen.*)
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IMRRS 2013, 1367
Insolvenzrecht
BGH, Urteil vom 23.04.2013 - X ZR 169/12
Das durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Patentinhabers unterbrochene Patentnichtigkeitsverfahren betrifft im Sinne des § 86 Abs. 1 Nr. 1 InsO die Aussonderung eines Gegenstands aus der Insolvenzmasse und kann daher sowohl vom Insolvenzverwalter als auch vom Kläger aufgenommen werden.*)
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IMRRS 2013, 1347
Insolvenzrecht
BGH, Beschluss vom 16.05.2013 - IX ZB 198/11
Ordnet das Insolvenzgericht im Eröffnungsbeschluss das schriftliche Verfahren an und bestimmt es einen dem Berichtstermin entsprechenden Zeitpunkt, hat es auf Antrag eines Insolvenzgläubigers die Wahl eines neuen Insolvenzverwalters auf schriftlichem Weg durchzuführen oder in das regelmäßige Verfahren überzugehen. Ein solcher Gläubigerantrag ist an kein Quorum gebunden.*)
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IMRRS 2013, 1237
Insolvenzrecht
BGH, Urteil vom 11.04.2013 - IX ZR 122/12
Auf der Grundlage des Insolvenzplans darf der Insolvenzverwalter nur einen bei Aufhebung des Verfahrens bereits rechtshängigen Anfechtungsprozess fortsetzen.*)
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IMRRS 2013, 1215
Insolvenzrecht
BGH, Urteil vom 18.04.2013 - IX ZR 90/10
Begleicht der Schuldner die gegen einen Dritten gerichtete Forderung des Anfechtungsgegners, kann seine Leistung entgeltlich sein, wenn sich der Zahlungsempfänger gegenüber seinem Schuldner durch Aufrechnung hätte Befriedigung verschaffen können.*)
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IMRRS 2013, 1209
Zwangsvollstreckung
BGH, Urteil vom 25.04.2013 - IX ZR 30/11
1. Vollstreckt ein absonderungsberechtigter Gläubiger im Wege der Zwangsverwaltung nach Titelumschreibung gegen den Insolvenzverwalter in weiterhin selbstgenutztes Wohneigentum eines Insolvenzschuldners, kann der Besitzergreifung des Zwangsverwalters das Recht des Schuldners entgegengehalten werden, ihm die für seinen Hausstand unentbehrlichen Räume unentgeltlich zu belassen.*)
2. Ist der weitere Gebrauch des selbst genutzten Wohneigentums dem Insolvenzschuldner von der Gläubigerversammlung oder dem Insolvenzverwalter nicht gestattet worden, obliegt allein dem Insolvenzverwalter, die Inbesitznahme des Wohneigentums für die Insolvenzmasse gegenüber dem Insolvenzschuldner durchzusetzen. Der Insolvenzverwalter als Verfahrensschuldner hat dann dem Zwangsverwalter auf Verlangen den Besitz an dem Wohneigentum zu verschaffen.*)
 Volltext
IMRRS 2013, 1203
Insolvenzrecht
BGH, Beschluss vom 11.04.2013 - IX ZB 94/12
1. Dem Schuldner kann die Restschuldbefreiung nach Durchführung des Schlusstermins nur dann versagt werden, wenn seine Verurteilung wegen einer Insolvenzstraftat spätestens zum Schlusstermin in Rechtskraft erwachsen ist.*)
2. Dem Schuldner kann die Restschuldbefreiung in der Wohlverhaltensperiode nur dann versagt werden, wenn seine Verurteilung wegen einer Insolvenzstraftat spätestens zum Ende der Laufzeit der Abtretungserklärung in Rechtskraft erwachsen ist.*)
3. Ist über den Antrag eines Schuldners auf Restschuldbefreiung vor Abschluss des Insolvenzverfahrens zu entscheiden, kann ihm diese wegen einer Insolvenzstraftat nur nach § 290 Abs. 1 Nr. 1 InsO versagt werden; dies setzt voraus, dass die strafrechtliche Verurteilung bis zum Ende der Laufzeit der Abtretungserklärung in Rechtskraft erwachsen ist.*)
 Volltext
IMRRS 2013, 1200
Insolvenzrecht
BGH, Beschluss vom 25.04.2013 - IX ZB 179/10
1. Wird das auf Antrag des Schuldners eröffnete Verbraucherinsolvenzverfahren in ein Regelinsolvenzverfahren übergeleitet, hat der Schuldner hiergegen das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde.*)
2. Wird das Verfahren auf Eigenantrag des Schuldners als Verbraucherinsolvenz eröffnet, steht hiergegen einem Gläubiger ein Beschwerderecht auch nicht mit dem Ziel zu, das Verfahren als Regelinsolvenzverfahren fortzuführen.*)
 Volltext




