Immobilien- und Mietrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
4708 Entscheidungen insgesamt
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IMRRS 2012, 2486
Mietrecht
AG Kiel, Urteil vom 26.07.2012 - 111 C 162/11
1. Die Haltung eines weiblichen glatthaarigen Parson-Jack-Russels-Terriers in einer Wohnung in der Stadt gehört zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache.
2. Eine AGB-Klausel, die jede Tierhaltung von der schriftlichen Einwilligung des Vermieters abhängig macht, ist unwirksam.
3. Ob die Tierhaltung einen vertragsgemäßen Gebrauch darstellt, muss anhand einer umfassenden Abwägung der Interessen des Vermieters und des Mieters ermittelt werden.
4. Zur Beurteilung innerhalb der Abwägung genügt die Benennung einer Hunderasse.
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IMRRS 2012, 2472
Leasing und Erbbaurecht
LG Berlin, Beschluss vom 17.07.2012 - 63 T 109/12
1. Der Gebührenstreitwert einer auf die Zustimmung zur Mieterhöhung nach § 558 BGB gerichteten Klage bemisst sich allein nach dem Jahreswert der begehrten Erhöhung. Dies gilt auch dann, wenn das Gericht nicht nur über das vorgerichtliche, sondern auch über weitere - im Rechtsstreit nachgeholte oder nachgebesserte - Erhöhungsverlangen zu befinden hat.*)
2. Vergleichen sich die Parteien im Rahmen eines auf die Erhöhung des Mietzinses nach § 558 BGB gerichteten Rechtsstreits über innerprozessuale Vorfragen des Zustimmungsanspruchs, die vorprozessual nicht im Streit standen - hier: die Vermieterstellung eines von mehreren Klägern -, erhöht dies den Vergleichswert nicht.*)
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IMRRS 2012, 2471
Mietrecht
LG Braunschweig, Urteil vom 02.03.2012 - 6 S 360/11
Ein Räumungsanspruch ergibt sich auch gegen die vermietenden Eigentümer, weil sie nach § 14 Nr. 2 WEG als Wohnungseigentümer für die Einhaltung entsprechender rechtlicher Verpflichtungen durch Personen zu sorgen haben, denen sie die Benutzung der in Sonder- oder Miteigentum stehenden Grundstücks- oder Gebäudeteile überlassen haben.
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IMRRS 2012, 2466
AGB
AG Krefeld, Urteil vom 04.05.2012 - 6 C 52/12
Eine Allgemeine Geschäftsbedingung, wonach bei Abrechnungsmängeln Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz ausgeschlossen sind, es sei denn, es handelt sich um Personenschäden sowie sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Abrechnungsfirma beruhen, ist unwirksam.
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IMRRS 2012, 2462
Mietrecht
LG Berlin, Beschluss vom 07.03.2012 - 65 S 16/12
Der veräußernde Vermieter eines Grundstücks ist neben dem Erwerber zur Rückgewähr der Sicherheit nach Beendigung des Mietverhältnisses dann nicht verpflichtet, wenn der Anspruch auf Rückgewähr der Kaution noch nicht fällig ist.
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IMRRS 2012, 2458
Mietrecht
OLG Brandenburg, Urteil vom 15.08.2012 - 3 U 128/11
Die Beschränkung des Wohnrechtes auf die unentbehrlichen Räume bedeutet, dass der Verwalter die nicht genutzten Räume vermieten kann oder der Schuldner im Falle der Nutzung entbehrlicher Räume hierfür eine Nutzungsentschädigung zahlen muss. Nur die unentbehrlichen Räume dürfen unentgeltlich überlassen werden. Für alle anderen Räume besteht grundsätzlich die Verpflichtung zur entgeltlichen Vermietung und Verpachtung.
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IMRRS 2012, 2448
Mietrecht
LG Kassel, Urteil vom 30.01.1997 - 1 S 503/96
Dem Mieter steht gegen den Vermieter ein Anspruch auf Erteilung der Erlaubnis zur Haltung eines Yorkshire-Terriers in der Mietwohnung zu, ohne dass der Vermieter sich auf einen mietvertraglichen Genehmigungsvorbehalt hinsichtlich der Tierhaltung berufen kann.
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IMRRS 2012, 2442
Mietrecht
AG Münster, Urteil vom 08.03.2011 - 3 C 4334/10
1. Ein wichtiger Grund im Sinne des § 543 Abs. 1 BGB liegt insbesondere dann vor, wenn eine Partei den Hausfrieden nachhaltig stört, so dass im Ergebnis der vorzunehmenden Abwägung ein Festhalten am Mietvertrag nicht zumutbar ist.
2. Eine solche Beeinträchtigung des Hausfriedens ist insbesondere dann gegeben, wenn ein Mieter seine Wohnung in einem derart unhygienischen Zustand versetzt, dass unzumutbarer Gestank in das Treppenhaus und andere Wohnungen dringt und so die Mietmieter beeinträchtigt.
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IMRRS 2012, 2435
Mietrecht
OVG Niedersachsen, Beschluss vom 29.05.2012 - 4 LA 114/12
Es besteht kein Anspruch auf Wohngeld als Mietzuschuss, wenn in dem in Betracht kommenden Bewilligungszeitraum kein Mietzins gezahlt worden ist.*)
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IMRRS 2012, 2434
Mietrecht
LG Frankfurt/Main, Beschluss vom 17.02.2012 - 2-11 T 21/12
1. Der Mieter kann gegen die Räumung seines Lebensgefährten Erinnerung bzw. Beschwerde einlegen.
2. Für die Räumung eines Lebensgefährten bedarf es - anders als für die Räumung eines Ehepartners - nicht zwingend eines eigenständigen Räumungstitels.
3. Nur dann, wenn der Mitbesitz des Lebensgefährten an der Wohnung nach außen dokumentiert wurde, setzt die Wohnungsräumung einen Räumungstitel (auch) gegen ihn voraus.
4. Der Gerichtsvollzieher muss bei der Räumung prüfen, ob dem Lebensgefährten Mitbesitz eingeräumt wurde.
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IMRRS 2012, 2433
Steuerrecht
BFH, Urteil vom 20.06.2012 - IX R 67/10
Schuldzinsen, die auf Verbindlichkeiten entfallen, welche der Finanzierung von Anschaffungskosten eines zur Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung genutzten Wohngrundstücks dienten, können auch nach einer gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG steuerbaren Veräußerung der Immobilie weiter als (nachträgliche) Werbungskosten abgezogen werden, wenn und soweit die Verbindlichkeiten durch den Veräußerungserlös nicht getilgt werden können.*)
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IMRRS 2012, 2429
Mietrecht
LG Bremen, Urteil vom 28.03.2012 - 1 S 107/11
1. Ist der Vermieter zugleich Geschäftsführer einer für die Treppenhausreinigung zuständigen GmbH, die ihrerseits als Subunternehmer eine andere GmbH einsetzt, so erstreckt sich die Belegvorlagepflicht auch auf Rechnungen der Subunternehmerin.*)
2. Bei Fortbestehen des Zurückbehaltungsrechts des Mieters (wegen fehlender Belegvorlage) kommt es nicht zur Zug-um-Zug-Verurteilung, sondern der Abrechnungssaldo ist (noch) nicht fällig, die Zahlungsklage (derzeit) unbegründet.*)
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IMRRS 2012, 2428
Mietrecht
LG Frankfurt/Main, Urteil vom 26.07.2012 - 2-11 S 51/12
1. Die Kosten privaten Stromverbrauchs für Etagenheizung, elektrische Nachtspeicheröfen, Warmwasseraufbreitung o. Ä. sind keine Betriebskosten; sie unterfallen daher nicht der Ausschlussfrist des § 556 Abs. 3 Satz 2 und 3 BGB.
2. Bereicherungsansprüche des Vermieters hieraus verjähren in drei Jahren (BGB § 195).
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IMRRS 2012, 2417
Grundbuchrecht
OLG Frankfurt, Beschluss vom 05.01.2012 - 20 W 242/11
Nach erfolgter Eintragung eines Erben als Eigentümer gilt die Vermutungswirkung des § 891 BGB auch für das Grundbuchamt. Sie wird erst außer Kraft gesetzt, wenn Tatsachen belegt sind, die die Unrichtigkeit des Grundbuches zweifelsfrei ergeben. Hierzu reicht es nicht aus, dass nach der Eintragung ein gerichtlich bestellter Betreuer gegenüber dem Nachlassgericht für den eingetragenen Eigentümer die Erbausschlagung und die Anfechtung des Verstreichens der Ausschlagungsfrist erklärt hat und diese Erklärungen betreuungsgerichtlich genehmigt wurden.*)
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IMRRS 2012, 2416
Mietrecht
LG Potsdam, Urteil vom 17.08.2011 - 4 S 193/10
Beleidigung und üble Nachrede sind Vertragsverletzungen, die zur Kündigung berechtigen, wenn sie einen gewissen Schweregrad erreichen und die Würdigung der Gesamtumstände zu dem Ergebnis führt, dass die Fortsetzung des Mietvertrags unzumutbar ist.
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IMRRS 2012, 2393
Mietrecht
LG München I, Urteil vom 18.04.2012 - 14 S 16973/11
1. Zur Anwendung des Münchener Mietspiegels.*)
2. Die Durchführung einer Kernsanierung eines zu diesem Zeitpunkt (2007/2008) noch bewohnten und bewohnbaren Mehrfamilienhauses aus den 1950er Jahren führt bei einem Mieterhöhungsverlangen nach § 558 ff. BGB nicht zu einer Änderung der Baujahreskategorie.*)
3. Neben der Einstufung in der Baualtersklasse 1949-1966 ist bei Vorliegen der Voraussetzungen hierfür auch ein Abschlag i. H. von 0,85 Euro pro qm Wohnfläche für einen freistehenden Wohnblock vorzunehmen, der bei einer Einstufung in die Baujahreskategorie 2008 nicht mehr einschlägig gewesen wäre.*)
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IMRRS 2012, 2392
Mietrecht
LG Bückeburg, Urteil vom 02.12.2010 - 1 S 9/10
Der Mieter befindet sich mit einer Mietzahlung insoweit nicht in Verzug, solange er annehmen darf, die Miete zu Recht zu mindern.
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IMRRS 2012, 2391
Leasing und Erbbaurecht
BGH, Beschluss vom 16.03.2012 - Lw ZB 3/11
Der Wert der Beschwer des infolge einer Klagehäufung (§ 260 ZPO) sowohl auf Herausgabe eines Grundstücks als auch auf Beseitigung von Bauwerken oder Einrichtungen verurteilten Beklagten, der sich auf ein Miet- oder Pachtverhältnis berufen hat, bestimmt sich gemäß § 5 ZPO durch Addition des nach § 8 ZPO zu bestimmenden Werts der Beschwer der Verurteilung zur Herausgabe und des nach § 3 ZPO zu bemessenden Werts der Beschwer für die Beseitigung (Anschluss an BGH, NZM 2005, 677).*)
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IMRRS 2012, 2385
Mietrecht
AG Dortmund, Urteil vom 19.06.2012 - 425 C 1232/12
Zwar kann der Vermieter einseitig einen Wärmecontracting-Vertrag abschließen, das bedeutet aber nicht, dass er die zusätzlichen Kosten auch auf den Mieter umlegen kann. Dies setzt eine vertragliche Vereinbarung voraus.
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IMRRS 2012, 2384
Mietrecht
AG Gießen, Urteil vom 10.05.2012 - 48 C 352/11
Die Mietkaution sichert auch noch nicht fällige Ansprüche, die sich aus dem Mietverhältnis und seiner Abwicklung ergeben; sie erstreckt sich auch auf Nachforderungen aus einer nach Beendigung des Mietverhältnisses noch vorzunehmenden Nebenkostenabrechnung. Deshalb darf der Vermieter einen angemessenen Teil der Mietkaution bis zum Ablauf der ihm zustehenden Abrechnungsfrist einbehalten, wenn eine Nachforderung zu erwarten ist.
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IMRRS 2012, 2372
Mietrecht
LG Duisburg, Urteil vom 28.02.2012 - 13 S 243/11
1. Verletzt der Mieter schuldhaft seine Pflicht zur Räumung der Mietsache und hat der Vermieter ihm vor der Öffnung der Wohnung eine Frist zur Räumung gesetzt, so verbleibt ihm ein Schadensersatzanspruch in Form eines Mietausfallschadens, der der Höhe nach dem Anspruch auf Nutzungsentschädigung entspricht.
2. Die Räumung einer Mietwohnung seitens des Vermieters stellt grundsätzlich verbotene Eigenmacht dar, wenn ihr kein Räumungstitel zu Grunde liegt. Der Mieter kann sich aber zur Verteidigung gegen den Mietausfallschaden des Vermieters nicht auf die Vorschrift des § 858 Abs. 1 BGB berufen, wenn er sich selbst nicht vertragsgemäß verhalten, sondern vielmehr gegen die Gebote von Treu und Glauben verstoßen hat.
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IMRRS 2012, 2353
Mietrecht
OLG Brandenburg, Urteil vom 22.08.2012 - 3 U 67/11
Erhebt ein Mieter/Pächter sachlich begründete Einwendungen gegen eine Betriebskostenabrechnung, so scheidet eine auf Verzug mit Zahlung von Betriebskosten aus einer Nebenkostenabrechnung gestützte Kündigung grundsätzlich aus.
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IMRRS 2012, 2348
Mietrecht
OLG Stuttgart, Beschluss vom 19.03.2012 - 8 W 93/12
Räumt der Mieter die von ihm gemietete Wohnung nach Beendigung des Mietverhältnisses nicht vollständig, kann der Vermieter die hinterlassenen Sachen des Mieters nicht "durch Vernichtung" verwerten.
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IMRRS 2012, 2334
Mietrecht
BGH, Urteil vom 25.07.2012 - XII ZR 22/11
Der Erwerber eines gewerblich vermieteten Hausgrundstücks tritt gemäß §§ 566 Abs. 1, 578 BGB in den vor Eigentumsübergang entstandenen und fälligen Anspruch des Veräußerers auf Leistung der Kaution ein (Abgrenzung zu Senatsurteil BGHZ 141, 160 = NJW 1999, 1857).*)
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IMRRS 2012, 2300
Mietrecht
AG Wiesbaden, Urteil vom 04.07.2011 - 93 C 4774/10
1. Aus dem Umstand, dass die vereinbarte und über einen langen Zeitraum unverändert bestehende Gesamtmiete nicht den ortsüblichen Vergleichsmieten oder dem tatsächlichen Energieverbrauch entspricht, folgt keinesfalls die Unwirksamkeit eines mündlich geschlossenen Mietvertrages.
2. Die Vertragsfreiheit deckt auch den Abschluss und Erhalt unwirtschaftlicher Mietverträge.
3. Das hohe Lebensalter und die lange Wohndauer reichen zur Begründung der sozialen Härte aus, wenn Mieter, alleine oder zu weit in einer Umgebung leben, in der sie mehr oder weniger verwurzelt und auf nachbarschaftliche Hilfe angewiesen sind.
4. Ist das Mietverhältnis beendet, so besteht keine weitergehende Gebrauchsüberlassungspflicht des Vermieters nach § 535 Abs. 1 BGB. Mithin entfällt generell dessen Verpflichtung die Mieträume mit Strom, Wasser und Heizung zu versorgen.
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IMRRS 2012, 2299
Mietrecht
LG Berlin, Urteil vom 04.05.2012 - 65 S 14/11
1. Durch einen Baumangel verursachter Schimmelbefall berechtigt zur Mietminderung, auch wenn die Art und Weise der Beheizung durch den Mieter den Schimmelschaden gefördert hat.
2. Die in § 543 Abs. 2 Nr. 3 b) enthaltene Zeitbestimmung "mehr als zwei Termine" dient lediglich der Abgrenzung zu dem in Nr. 3 a) geregelten Tatbestand. Deshalb ist es nicht erforderlich, dass der Verzug über einen Zeitraum von zwei Terminen hinweg andauert.
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IMRRS 2012, 2290
Mietrecht
LG Berlin, Beschluss vom 05.04.2012 - 63 S 592/11
1. Der Mieter hat kein Recht auf Mietminderung, wenn schon bei Abschluss des Mietvertrages erkennbar ist, dass mit Bautätigkeiten in der weiteren räumlichen Umgebung des Mietobjektes gerechnet werden muss.
2. Mit Bautätigkeiten zu rechnen ist insbesondere in ausgewiesenen Sanierungsgebieten, bei baufälligen Gebäuden, erneuerungsbedürftigen Fassaden oder Baulücken in der Nachbarschaft.
3. Für einen Ausschluss der Mietminderung ist maßgebend, ob der Mieter bei Mietvertragsabschluss mit einer Bautätigkeit rechnen musste; nicht erforderlich ist ein enger zeitlicher Zusammenhang zwischen Mietvertragsabschluss und Aufnahme der Bautätigkeit (hier: zwölf Jahre).
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IMRRS 2012, 2285
Mietrecht
LG Berlin, Urteil vom 06.12.2011 - 63 S 122/11
Für den Fall, dass der Vermieter Arbeitsleistungen (hier: Hausreinigung und Schneeräumdienste) in Eigenleistung erbringt, kann ein fiktiver Aufwendungsersatz für eine gleichwertige Leistung eines Dritten angesetzt werden. Das gilt nicht, wenn ein Dritter (hier Ehemann der Vermieterin) die Leistungen unentgeltlich erbringt.
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IMRRS 2012, 2284
Mietrecht
KG, Urteil vom 21.05.2012 - 8 U 217/11
Eine verlustreich arbeitende Heizung stellt nicht per se einen zur Minderung berechtigenden Mangel der Mietsache dar. Der Kostenaspekt ist für den Begriff des Sachmangels irrelevant. Selbst außergewöhnlich hohe Heizkosten stellen als solche keinen Fehler der Mietsache dar. Nur wenn diese hohen Heizkosten auf einem Fehler der Heizungsanlage beruhen, kann ein Mangel der Mietsache vorliegen. Ob ein Fehler der Heizungsanlage vorliegt, ist nach den Stand der Technik zur Zeit des Einbaus der Heizungsanlage zu beurteilen.*)
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IMRRS 2012, 2274
Mietrecht
LG Berlin, Urteil vom 23.07.2012 - 12 O 506/11
Grundsätzlich ist es Sache jeder Partei, ihre Interessen selbst wahrzunehmen, die andere Seite muss nicht ungefragt über alle ungünstigen Umstände einer Sache oder Person aufklären. Eine Aufklärungspflicht besteht lediglich insofern, als es sich um Umstände handelt, die für die Willensbildung des anderen Teils offensichtlich von ausschlaggebender Bedeutung sind (KG vom 28.5.2009, 8 U 223/08).
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IMRRS 2012, 2271
Leasing und Erbbaurecht
LG Berlin, Beschluss vom 29.05.2012 - 63 T 78/12
Ist im Ausgangsverfahren ein zwischen Vermieter und Hauptmieter geführter Räumungsrechtsstreit noch nicht rechtskräftig entschieden, entspricht es billigem Ermessen, das zwischen Vermieter und Untermieter geführte Folgeverfahren gemäß § 148 ZPO bis zum rechtskräftigen Abschluss des Ausgangsverfahrens auszusetzen. Es ist unerheblich, dass die Rechtskraft der Ausgangsentscheidung im Folgeverfahren keine Bindungswirkung entfaltet.*)
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IMRRS 2012, 2267
Mietrecht
AG Bonn, Urteil vom 18.04.2012 - 203 C 55/11
1. Ein Hausflur kann zur Wohnfläche zählen, wenn der Mieter den Flur in deutlich höherem Maße nutzt, als dies der Üblichkeit entspricht.
2. Rückforderungsansprüche des Mieters aus ungerechtfertigter Bereicherung wegen Wohnflächenabweichung unterfallen der Regelverjährung des § 195 BGB.
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IMRRS 2012, 2266
Mietrecht
AG Freiburg, Urteil vom 11.02.2011 - 4 C 1747/10
Ist die Wohnung für die Mieterin unter Berücksichtigung des Vortrags zu ihren Einkommensverhältnissen und Anlegung eines objektiven Maßstabs - nicht dauerhaft finanzierbar, genießt ihr Interesse, durch eine Modernisierungsmieterhöhung die Wohnung nicht allein aus Kostengründen zu verlieren, geringeren Schutz als das Interesse des Vermieters, aus ökologischen Gesichtspunkten in die Wohnung zu investieren.
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IMRRS 2012, 2262
Mietrecht
LG Freiburg, Urteil vom 04.08.2011 - 3 S 98/11
1. Eine Duldungspflicht besteht nach § 554 Abs. 2 S. 2 BGB nicht, wenn eine Mieterhöhung aufgrund der Modernisierungsmaßnahme für den Mieter eine enorme Härte bedeuten würde, die den Verlust der Wohnung aus finanziellen Gründen jedenfalls ausgesprochen wahrscheinlich machen würde.
2. Verzichtet der Vermiter vor Beginn der Modernisierungsarbeiten auf die Erhebung einer Duldungsklage, so handelt er, was die Durchsetzbarkeit der Mieterhöhung angeht, auf eigenes Risiko.
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IMRRS 2012, 2261
Mietrecht
AG Erfurt, Urteil vom 14.05.2012 - 13 C 2683/10
Für das Kriterium "Heizung" enthält der Mietspiegel neben der Benennung der zulässigen Heizungsarten die Vorgabe, dass die Heizung regelbar und messbar sein muss. Dies ist nicht der Fall, wenn der Mieter wesentliche Teile des Heizwärmeverbrauchs in seiner Wohnung, und zwar die Wärmeabgabe der ungedämmten Heizungsrohrleitung, weder selbst beeinflussen kann, noch dieser Anteil der genutzten Rohrwärme für den jeweiligen Nutzer mess- bzw. erfassbar ist.
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IMRRS 2012, 2254
Mietrecht
AG Karlsruhe, Urteil vom 27.07.2012 - 6 C 386/11
Eine vorangegangene Kündigung kann in eine Abmahnung umgedeutet werden.
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IMRRS 2012, 2253
Mietrecht
AG München, Urteil vom 02.08.2011 - 111 C 31658/08
1. Der Vermieter haftet ohne Verschulden für anfängliche Mängel der Mietsache.
2. Eine Gefahrenlage in der Mietsache stellt einen Mangel dar.
3. Unabhängig von der Einhaltung bestimmter technischer Normen ist der Vermieter verpflichtet, die Mietsache nur mit solchen Gebrauchsgegenständen zu versehen bzw. mit Teilen zu bauen, die bei gewöhnlicher Benutzung Verletzungsrisiken für den Mieter ausschließen. Denn es ist die vereinbarte Beschaffenheit maßgeblich und nicht die Einhaltung technischer Standards.
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IMRRS 2012, 2225
Mietrecht
BGH, Urteil vom 11.07.2012 - VIII ZR 138/11
Der eine fristlose Kündigung begründende Zahlungsverzug entfällt nicht wegen fehlenden Verschuldens des Mieters, wenn dieser bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte erkennen können, dass die tatsächlichen Voraussetzungen des von ihm in Anspruch genommenen Minderungsrechts nicht bestehen (im Anschluss an BGH, Urteil vom 25. Oktober 2006 VIII ZR 102/06, IMR 2007, 1 = NZM 2007, 35).*)
IMRRS 2012, 2167
Mietrecht
LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 09.05.2012 - L 5 AS 412/09
1. Ein mit sich selbst geschlossene Mietvertrag begründet keine Zahlungspflicht. Ein Vertrag kann NUR zwischen verschiedenen Personen geschlossen werden.
2. Mietet ein Bezieher von SGB II-Leistungen für seinen Gewerbebetrieb Geschäftsräume an, schließt sodann mit sich selbst einen Mietvertrag über einen von ihm bewohnten Teil dieser Fläche und legt diese Miete höher als die Gesamtkosten der Geschäftsräume fest, so muss das Jobcenter daher nur einen anteiligen Betrag als Unterkunftskosten zahlen.
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IMRRS 2012, 2166
Leasing und Erbbaurecht
LG Stralsund, Beschluss vom 28.03.2012 - 6 O 380/11
1. Der Erfüllungsort - und damit auch der Gerichtsstand - ist für jede einzelne (primäre oder sekundäre) Vertragspflicht gesondert festzustellen.
2. Eine Schadensersatzpflicht, soweit sie - wie hier wegen mangelhafter Mietraumüberlassung - nach abgeschlossener und in natura nicht beheb- bzw. ausgleichbarer Pflichtverletzung auf Geldzahlung gerichtet ist, muss von dem Schädiger grundsätzlich an dessen (Wohn-)Sitz erfüllt werden.
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IMRRS 2012, 2162
Mietrecht
OLG Frankfurt, Urteil vom 21.06.2012 - 2 U 46/12
1. Haben die Parteien eines Gewerberaummietvertrags vereinbart, dass der Mieter bei Mietende zu einer "fach- und sachgerechten Komplettrenovierung auf seine Kosten" verpflichtet ist, muss das Mietobjekt in einen Zustand versetzt werden, der keine Verunreinigungen und Beschädigungen mehr aufweist.
2. Von der Komplettrenovierung werden insbesondere auch die Bodenbeläge erfasst.
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IMRRS 2012, 2161
Wohnungseigentum
AG Neuss, Urteil vom 14.06.2012 - 84 C 5219/11
1. Für Betriebskosten einer von den Wohnungseigentümern betriebenen Heizungsanlage gilt die HeizkostenV.
2. Eine Abrechnung der Heizkosten entsprechend §§ 3, 7 Abs. 1 HeizkostenV unter Erfassung des Verbrauchs an Heizkörpern durch Heizkostenverteiler entspricht auch bei sog. Einrohrheizungen der ordnungsgemäßen Verwaltung.
3. Die Heizkosten dürfen aber gemäß § 9a HeizkostenV dann nicht nach den Ergebnissen der Verteiler verbrauchsabhängig abgerechnet werden, wenn der anteilige Wärmeverbrauch für einen Abrechnungszeitraum wegen eines Geräteausfalls oder aus anderen zwingenden Gründen nicht ordnungsgemäß erfasst werden kann. Ein solcher zwingender Grund ist gegeben, wenn von den vorhandenen Heizkostenverteilern bereits nur ganz geringe Anteile der im Gebäude tatsächlich abgegebenen Wärmemenge erfasst werden (hier: zwischen 6,8% und 11%).
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IMRRS 2012, 2149
Mietrecht
BGH, Urteil vom 18.07.2012 - VIII ZR 1/11
Kommt der Mieter mit der Zahlung von durch den Vermieter nach § 560 Abs. 4 BGB einseitig erhöhten Betriebskostenvorauszahlungen in Verzug, scheitert eine (auch) darauf gestützte fristlose Kündigung des Vermieters nicht daran, dass der Vermieter den Mieter nicht vor Ausspruch der Kündigung auf Zahlung der erhöhten Betriebskosten verklagt hat.*)
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IMRRS 2012, 2147
Mietrecht
BFH, Urteil vom 19.04.2012 - VI R 25/10
Der Werbungskostenabzug setzt eine Belastung mit Aufwendungen voraus. Das ist bei einem in Anlehnung an § 8 Abs. 3 BUKG ermittelten Mietausfall nicht der Fall. Als entgangene Einnahme erfüllt er nicht den Aufwendungsbegriff.*)
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IMRRS 2012, 2140
Mietrecht
OLG Brandenburg, Urteil vom 04.07.2012 - 7 U 204/11
Eine unangemessene Benachteiligung des Mieters liegt vor, wenn die Folgen einer verzögerten Fertigstellung des Mietobjektes bei ihm liegen. Auch ein jederzeitiges Besichtigungsrecht des Vermieters nur mit der Einschränkung der Vorankündigung benachteiligt den Mieter unangemessen und ist daher als Regelung in den AGB verboten.
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IMRRS 2012, 2135
Mietrecht
OLG Frankfurt, Urteil vom 15.06.2012 - 2 U 252/11
Dem Mieter steht nach Wegfall des Sicherungszwecks nach Beendigung des Mietverhältnisses ein Anspruch gegen den Vermieter auf Herausgabe der Kautionsbürgschaft grundsätzlich nur an den Bürgen zu, sofern sich nicht aus den vertraglichen Beziehungen unter Einbeziehung der Interessenlage der Beteiligten etwas anderes ergibt.*)
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IMRRS 2012, 2134
Mietrecht
BGH, Urteil vom 27.06.2012 - XII ZR 93/10
1. Eine Leistungsvorbehaltsklausel liegt vor, wenn dem Bestimmungsberechtigten hinsichtlich des Ausmaßes der Änderung der geschuldeten Miete ein Ermessensspielraum verbleibt, der es ermöglicht, die neue Höhe des zu zahlenden Betrages nach Billigkeitsgrundsätzen festzusetzen.
2. Ist die Leistungsvorbehaltsklausel (hier: Mietanpassungsklausel) in vorformulierten Vertragsbedingungen i.S.v. § 305 Abs. 1 Satz 1 BGB enthalten, unterliegt sie einer Überprüfung am Maßstab des § 307 BGB.
3. Bei einer Mietanpassungsklausel erfordert das Transparenzgebot eine verständliche Formulierung, die insbesondere den Anlass der Mietänderung, die Bezugsgrößen sowie den Umfang der Mietanpassung umschreibt.
4. Insofern hält die Klausel
"Die Vermieterin prüft nach Ablauf von jeweils drei Jahren, erstmals zum 01.01.2001, ob das Nutzungsentgelt noch ortsüblich oder sonst angemessen ist. Bei einer Änderung setzt sie den zusätzlich oder den weniger zu zahlenden Betrag nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) fest und teilt dem Nutzer die Höhe des künftig zu zahlenden Nutzungsentgelts mit."
einer Inhaltskontrolle stand.
5. Ist dem Gläubiger ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 Abs. 1 BGB eingeräumt, so ist er auch verpflichtet, die Bestimmung zu treffen, sofern der Schuldner ein Interesse an der Vertragsanpassung hat.
IMRRS 2012, 2130
Mietrecht
OLG Frankfurt, Urteil vom 03.02.2012 - 2 U 122/11
1. Das Hindern des Zugangs des Mieters zu den gemieteten Räumen durch den Vermieter stellt einen außerordentlichen Kündigungsgrund dar.
2. Das Vermieterpfandrecht umfasst nur Gegenstände des Mieters. Beweispflichtig für das Eigentum des Mieters an solchen Gegenständen ist der Vermieter.
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IMRRS 2012, 2090
Leasing und Erbbaurecht
KG, Beschluss vom 11.06.2012 - 8 W 44/12
Die Klage des Mieters auf Feststellung, dass die Miete wegen eines Mangels der Mietsache gemindert ist, ist analog § 41 Abs. 5 GKG mit dem 12-fachen monatlichen Minderungsbetrag zu bewerten (ständige Rechtsprechung des Senats).*)
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IMRRS 2012, 2087
Mietrecht
AG Tiergarten, Urteil vom 17.07.2012 - 606 C 598/11
Baut die Vermieterin die Außenwand des Nachbarhauses direkt an das Mietshaus und damit unmittelbar vor dem Küchenfenster und dem Badezimmerfenster der Mieter an, so ist sie verpflichtet, die Nutzbarkeit der Fenster in der Mietwohnung wieder herzustellen, auch wenn dies bedeutet, dass sie die Nachbarwand abreißen muss.
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