Immobilien- und Mietrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
4708 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2012
IMRRS 2012, 2085
Mietrecht
LG Köln, Urteil vom 07.03.2012 - 32 O 353/11
Die zum Werkvertragsrecht ergangene Entscheidung BGH, NJW 2011, 1729, wonach in AGB unwirksam ist die Klausel
"Eine Aufrechnung gegen den Honoraranspruch ist nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung zulässig"
lässt sich nicht auf das Recht der Gewerberaummiete und dort üblicherweise verwendete Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechtsklauseln übertragen. Denn die maßgebliche, an der Vorfinanzierungsfrage orientierte Interessenlage - Leistungen im Wesentlichen geistiger Natur des Architekten, Herstellung der Bewirtschaftungssicherheit/Bedienung des Kapitaldienstes auf Seiten des Vermieters - ist nicht vergleichbar.
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IMRRS 2012, 2083
Mietrecht
OLG Düsseldorf, Urteil vom 27.03.2012 - 24 U 83/11
1. Der Mieter kann das Mietverhältnis aus wichtigem Grund fristlos kündigen, wenn ihm der vertragsgemäße Gebrauch der Mietsache wegen eines Mangels ganz oder zum Teil nicht rechtzeitig gewährt oder wieder entzogen wird, es sei denn die durch den Mangel bewirkte Entziehung des vertragsmäßigen Gebrauchs ist unerheblich.*)
2. Besteht der wichtige Grund wie bei dem Auftreten eines Mangels in der - objektiven - Verletzung einer Pflicht des Vermieters aus dem Mietvertrag, so ist die Kündigung erst nach erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe bestimmten Frist zulässig.*)
3. Vor der fristlosen Kündigung obliegt dem Mieter nach unzureichenden Abhilfebemühungen des Vermieters nicht eine erneute Mängelanzeige nebst einer weiteren Fristsetzung zur Abhilfe, es sei denn die sofortige Kündigung wäre treuwidrig.*)
4. Nutzungsentschädigung steht dem Vermieter nur zu, wenn der Mieter dem Vermieter die Mietsache vorenthält, also gegen den Willen des Vermieters zurückbehält; daran fehlt es, wenn der Vermieter den Mietvertrag nicht als beendet ansieht und die Räumung nicht verlangt.*)
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IMRRS 2012, 2078
Mietrecht
LG Dessau-Roßlau, Beschluss vom 31.01.2012 - 1 T 16/12
1. Der Streitwert für die Reparatur einer Wechselsprech- und Klingelanlage in einem Mietverhältnis richtet sich nach dem für deren Ausfall zu bemessenden Minderungsbetrag.*)
2. Die Minderung für den Ausfall einer Wechselsprech- und Klingelanlage bemisst sich für eine Dachgeschosswohnung unter Berücksichtigung von deren Lage mit 5%.*)
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IMRRS 2012, 2076
Mietrecht
OLG Düsseldorf, Urteil vom 27.03.2012 - 24 U 200/11
1. Lässt der Mieter Einrichtungsgegenstände in den Mieträumen zurück, so hat er seine Rückgabepflicht grundsätzlich nicht erfüllt, weil der Vermieter leere Räume in einem zur anschließenden Nutzung geeigneten Zustand zurückverlangen kann.*)
2. Lässt der Mieter Gegenstände zurück, kann dies eine Vorenthaltung der Mietsache begründen, wenn deswegen nur eine Teilräumung des Mietobjektes anzunehmen ist.*)
3. Da der Anspruch auf Nutzungsentschädigung nicht an die Veränderung oder Verschlechterung der Mietsache anknüpft, unterliegt er nicht der kurzen Verjährung unabhängig davon, wann der Vermieter das Mietobjekt zurückerhalten hat.*)
4. Die Verjährungsfrist für den Anspruch auf Schadensersatz wegen Veränderung oder Verschlechterung der Mietsache beginnt zu laufen, sobald der Vermieter freien Zutritt erlangt und in der Lage ist, die Mietsache auf Veränderungen oder Verschlechterungen zu untersuchen.*)
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IMRRS 2012, 2071
Mietrecht
BGH, Urteil vom 11.07.2012 - VIII ZR 36/12
Mangels anderweitiger ausdrücklicher Vereinbarung ist dem Treuhandcharakter der Mietkaution ein stillschweigendes Aufrechnungsverbot im Hinblick auf Forderungen zu entnehmen, die nicht aus dem Mietverhältnis stammen. Mit derartigen Forderungen kann der Vermieter gegenüber dem Anspruch des Mieters auf Kautionsrückzahlung auch dann nicht aufrechnen, wenn die Kaution am Ende des Mietverhältnisses nicht für Forderungen des Vermieters aus dem Mietverhältnis benötigt wird.*)
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IMRRS 2012, 2068
Mietrecht
OLG Düsseldorf, Urteil vom 27.03.2012 - 24 U 123/11
1. Kosten des Wachdienstes sind als sonstige Kosten im Sinne der Nr. 17 der Anlage 3 zu § 27 Abs. 1 II. BV auch in Mietverhältnissen über Geschäftsräume nur umlagefähig, wenn sie in der Umlagenvereinbarung als solche ausdrücklich genannt sind.*)
2. In der jahrelangen vorbehaltlosen Zahlung vertraglich nicht geschuldeten Nebenkostenpositionen allein kann ohne weitere Umstände eine stillschweigende vertragliche Erweiterung der umlagefähigen Nebenkosten nicht gesehen werden.*)
3. Hauswartkosten sind grundsätzlich umlagefähig, müssen aber nachvollziehbar so aufgeschlüsselt sein, dass nicht ansetzbare Kosten der Instandhaltung und Instandsetzung (einschließlich Kleinreparaturen) und Kosten für Verwaltungstätigkeiten, ggfls. auch im Wege der Schätzung herausgerechnet werden können.*)
4. Bei einem Gewerberaummietvertrag benachteiligt die formularvertragliche Beteiligung von Beteiligung des Mieters von Erdgeschossräumen an den Aufzugskosten diesen nicht unangemessen.*)
5. Bei einem Gewerberaummietvertrag ist die formularvertragliche Umlage von Kosten der "kaufmännischen und technischen Hausverwaltung" nicht überraschend und beteiligt den Mieter nicht unangemessen.*)
6. Das Wirtschaftlichkeitsgebot bezeichnet die vertragliche Nebenpflicht des Vermieters, den Mieter nur mit Nebenkosten belasten, die erforderlich und angemessen sind, und verpflichtet den Vermieter zur Freistellung des Mieters von in diesem Sinne unnötigen Kosten.*)
7. Der Mieter muss selbst prüfen und entscheiden, ob der beabsichtigte Vertrag auch im Hinblick auf die übernommenen Betriebskosten für ihn vorteilhaft ist, sich insbesondere umfassend informieren und zu klärungsbedürftigen Punkten in den Vertragsverhandlungen Fragen stellen.*)
8. Die Höhe der vereinbarten Vorauszahlungen schafft noch keinen Vertrauenstatbestand für die Gesamthöhe der Betriebskosten mit der Folge, dass der Mieter auf ein zu erwartendes Abrechnungsergebnis schließen dürfte.*)
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IMRRS 2012, 2065
Leasing und Erbbaurecht
AG Wiesbaden, Urteil vom 29.03.2012 - 91 C 6517/11
Zum Kernbereich des Mietgebrauchs bei der Vermietung für Wohnzwecke gehört das Vorhandensein einer Wasch- und Trockenmöglichkeit.
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IMRRS 2012, 2035
Mietrecht
AG Gelsenkirchen, Urteil vom 11.03.2011 - 14 C 12/11
Besteht ein einheitliches Mietverhältnis über Wohnung und Garagenstellplatz, so ist eine Teilkündigung unzulässig.
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IMRRS 2012, 2025
Leasing und Erbbaurecht
BSG, Urteil vom 07.07.2011 - B 14 AS 79/10 R
Tilgungsleistungen können nur in Ausnahmefällen im Rahmen des Angemessenen als Kosten der Unterkunft berücksichtigt werden, wenn lediglich noch eine Restschuld abzutragen ist und der Aspekt der privaten Vermögensbildung deshalb in den Hintergrund tritt.*)
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IMRRS 2012, 2024
Mietrecht
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 09.01.2012 - 24 U 160/11
1. Ist ein Mietvertrag den Umständen nach unternehmensbezogen, so wird er im Zweifel mit dem Inhaber des jeweiligen Unternehmens und nicht mit dem für das Unternehmen Handelnden abgeschlossen.*)
2. Verlangt der Kläger von dem Beklagten als Vertreter ohne Vertretungsmacht die Zahlung von Miete, so ist er für das Tatbestandsmerkmal "Handeln in fremden Namen" ebenso darlegungs- und beweispflichtig wie für die Verweigerung der Genehmigung durch den Vertretenen.*)
3. Lädt das Gericht einen Zeugen nicht, weil der Beweisführer trotz ihm gesetzter Frist einen Auslagenvorschuss nicht gezahlt hat, so darf es die Vernehmung des von der Partei im Termin gestellten Zeugen bei unentschuldigter Verspätung ablehnen, wenn es wegen der noch erforderlichen Vernehmung bisher nicht geladener ("Gegen"-) Zeugen zu einer Verzögerung des Rechtsstreits kommen wird.*)
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IMRRS 2012, 2020
Mietrecht
LG Dortmund, Urteil vom 19.07.2011 - 1 S 66/10
Die Ausschlussfrist des § 556 Abs. 3 BGB gilt auch für Zwangsverwalter, denen deswegen ein nur kurzer Zeitraum für die Erteilung der Abrechnung zur Verfügung steht, weil die Beschlagnahme erst kurz vor Fristablauf erfolgt ist. Unerheblich ist, dass der ursprüngliche Vermieter dem Zwangsverwalter nicht rechtzeitig die notwendigen Unterlagen ausgehändigt hat.
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IMRRS 2012, 2019
Gewerberaummiete
BAG, Urteil vom 18.08.2011 - 8 AZR 230/10
Kündigt der Zwangsverwalter eines Grundstücks den Pachtvertrag über ein auf diesem Grundstück von einem Dritten betriebenes Hotel und führt er dieses mit Zustimmung des Vollstreckungsgerichts in eigenem Namen weiter, nachdem er es vom bisherigen Pächter übernommen hat, so liegt ein Übergang des Betriebs "durch Rechtsgeschäft" i. S. des § 613 a Abs. 1 Satz 1 BGB vor.*)
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IMRRS 2012, 2010
Zwangsvollstreckung
LG Limburg, Beschluss vom 13.02.2012 - 7 T 18/12
Einer beantragten Wohnungsdurchsuchung kann der Schuldner nicht entgegenhalten, diese dürfe in Achtung seiner Zugehörigkeit zu einem ausländischen (hier: türkischen) Kulturkreis nur in der Weise angeordnet werden, dass die Vollziehungsbeamten ihre Straßenschuhe ausziehen.
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IMRRS 2012, 2007
Mietrecht
AG Brandenburg, Urteil vom 25.04.2012 - 31 C 175/10
Wenn zwei Mieter (hier: nichteheliche Lebensgemeinschaft) gemeinsam eine Wohnung anmieten und eine Mietekaution entrichten, fehlt ihnen nach Beendigung des Mietverhältnisses hinsichtlich der Rückzahlung der Mietkaution die Prozessführungsbefugnis, wenn während des bestehenden Mietvertagsverhältnisses über das Vermögen eines oder beider Mieter ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde.*)
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IMRRS 2012, 2006
Mietrecht
AG Stuttgart, Beschluss vom 27.01.2012 - 32 C 5131/11
Die bloße Angabe eines Mietspiegelfeldes reicht grundsätzlich und auch beim S.er Mietspiegel zur Begründung der Mieterhöhung nach § 558 a Abs. 1 BGB nicht aus. Eine Nachbesserung der Begründung setzt die Zustimmungsfrist des §§ 558 b Abs. 2 BGB erstmals in Gang. Stimmt der Mieter der Mieterhöhungserklärung innerhalb der dann laufenden Frist zu, ist der Rechtsstreit erledigt und die Klägerseite hat die Verfahrenskosten zu tragen.*)
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IMRRS 2012, 2000
Mietrecht
BGH, Urteil vom 13.06.2012 - VIII ZR 311/11
1. Drittmittel, die von öffentlichen Haushalten für Modernisierungsmaßnahmen gewährt wurden, sind in einem Mieterhöhungsverlangen nur dann anzugeben, wenn sie bei der Berechnung der neuen (erhöhten) Miete anzurechnen sind.
2. Die Anrechnungspflicht von Drittmitteln, die von öffentlichen Haushalten für Modernisierungsmaßnahmen gewährt wurden, endet zwölf Jahre nach der mittleren Bezugsfertigkeit des geförderten Objekts.
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IMRRS 2012, 1991
Mietrecht
AG Potsdam, Urteil vom 27.12.2011 - 23 C 349/11
Im Rahmen der Betriebskostenabrechnung ist das ersatzlose Fällen von Bäumen eine Umgestaltung des Gartens, somit keine Maßnahme im Sinne von § 2 Nr. 10 BetrKV und kann daher nicht auf die Mieter umgelegt werden.
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IMRRS 2012, 1989
Mietrecht
LG Saarbrücken, Urteil vom 23.03.2012 - 10 S 29/11
Hat der Mieter durch unzureichendes Heiz- und Lüftungsverhalten einen Schaden der Mietsache verursacht (Schimmelbildung), so kann der Vermieter grundsätzlich nur Schadensersatz wegen der Beseitigungskosten verlangen, wenn er dem Mieter erfolglos eine Frist zur Beseitigung gesetzt hat oder eine solche ausnahmsweise entbehrlich war (§ 281 Abs. 2 BGB).*)
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IMRRS 2012, 1946
Leasing und Erbbaurecht
BGH, Urteil vom 13.06.2012 - XII ZR 49/10
1. Eine Anpassung des Nutzungsentgelts kann gemäß § 20 Abs. 3 SchuldRAnpG verlangt werden, wenn sich das ortsübliche Entgelt seit der jeweils letzten Anpassung um mehr als zehn Prozent geändert hat. Gegenüberzustellen sind somit das ortsübliche Entgelt im Zeitpunkt der letzten Entgeltanpassung und das ortsübliche Entgelt, das durch die seitdem bis zum Zeitpunkt des neuen Anpassungsverlangens getroffenen Pachtvereinbarungen (Neuvertragspachten und geänderten Bestandspachten) gebildet wird.*)
2. Außer Betracht bleiben diejenigen Vertragsabschlüsse, die in dem Dreimonatszeitraum zwischen dem Anpassungsverlangen und dessen Wirksamwerden (§ 20 Abs. 3 Satz 4 SchuldRAnpG) erfolgen.*)
3. Das ortsübliche Nutzungsentgelt kann nicht in Gestalt einer ortsüblichen Entgeltspanne ermittelt werden, sondern ist vom Tatrichter mit einem eindeutigen Betrag festzustellen.*)
4. Bei der Ausübung seines Schätzungsermessens ist der Tatrichter nicht an schematische Vorgaben gebunden. Je nach den Umständen des Einzelfalls kann entweder die Bildung eines Durchschnittswerts der Vergleichsentgelte, eine Orientierung an der Häufigkeitsverteilung der Vertragsabschlüsse oder etwa eine Höhergewichtung der zuletzt abgeschlossenen Verträge angebracht sein.*)
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IMRRS 2012, 1925
Mietrecht
LG Berlin, Urteil vom 13.03.2012 - 65 S 254/11
Die Vereinbarung einer Mietkaution bei der Preisbindung unterliegenden Wohnungen ist nur insofern zulässig, als sie zur Sicherung von Ansprüchen des Vermieters gegen den Mieter aus Schäden an der Wohnung oder unterlassenen Schönheitsreparaturen zu sichern bestimmt ist. Eine Zweckbestimmung der Kaution zur Sicherung von Ansprüchen auf Heizkosten und andere Betriebskosten des Vermieters ist daher unzulässig.
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IMRRS 2012, 1919
Mietrecht
AG Pinneberg, Urteil vom 21.06.2012 - 80 C 23/12
1. Das Besichtigungsrecht des Vermieters bei einer Mängelanzeige durch den Mieter kann nicht dadurch beschränkt werden, dass der Vermieter nur mit einem Handwerker mit einer besonderen Qualifikation, etwa der Eintragung in die Handwerksrolle, die Wohnung betreten kann.
2. Dem Vermieter steht es grundsätzlich frei, welcher Hilfsperson er sich bei der Besichtigung der vom Mieter gerügten Mängel bedient.
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IMRRS 2012, 1917
Mietrecht
LG Oldenburg, Urteil vom 29.07.2011 - 8 S 578/10
Die Frage, wie viele freilaufende Katzen des Nachbars zu dulden sind, kann nicht generell beantwortet werden; vielmehr ist auf die konkreten örtlichen Verhältnisse abzustellen. Ein eher ländlicher Bereich mit tendenziell größeren Hausgrundstücken und mit einer überwiegenden Einfamilienhausbebauung, der eine Nähe zu Tieren bzw. zur Tierhaltung selbst fördert oder gar anzieht, lässt Raum für das Anlegen eines im Vergleich zu städtisch verdichtetem Wohnen großzügigeren Maßstabs.
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IMRRS 2012, 1907
Leasing und Erbbaurecht
LG Berlin, Urteil vom 21.10.2011 - 50 S 143/10
1. Das Verstecken einer Preisangabe in einem längeren, für den Nutzer nicht besonders wichtigen Text ohne jede Hervorhebung in Worten („acht Euro”) kann zur Folge haben, dass kein Vertrag über eine entgeltliche Dienstleistung zu Stande kommt, auch wenn der Nutzer persönliche Daten eingeben muss.
2. Eine Anmeldung auf einer Website, die so gestaltet ist, dass sich eine Entgeltpflicht im Fließtext zwischen für den Kunden irrelevanten Angaben findet, stellt kein Angebot zum Abschluss eines entgeltlichen Vertrags dar.
3. Eine Entgeltpflicht in AGB, die auf eine solche Anmeldung hin übersandt werden, ist ungewöhnlich i. S. des § 305 c BGB.
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IMRRS 2012, 1899
Mietrecht
OLG Brandenburg, Urteil vom 20.06.2012 - 3 U 6/10
1. Die Klausel in einem Mietvertrag, wonach die erste Miete vor Übergabe der Mietsache zu zahlen ist, andernfalls der Vermieter die Übergabe verweigern und den Mietvertrag aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung kündigen darf, ist nicht als eine aufschiebende bzw. auflösende Bedingung anzusehen.
2. Praxen für Physiotherapie sind Einrichtungen der ambulanten medizinischen Betreuung, die nach § 45 Abs. 2 BbgBauO zwingend barrierefrei sein müssen. Sind also die Räume zum Betrieb einer Physiotherapiepraxis vermietet worden, müssen die Räume barrierefrei sein.
3. Haben die Mietvertragsparteien nichts anderes vereinbart, fällt die Schaffung der entsprechenden baulichen Voraussetzungen in den Risikobereich des Vermieters.
4. Bringt der Vermieter die Räume nicht in den dem vertragsgemäßen Gebrauch entsprechenden Zustand, also hier barrierefrei, kann der Mieter nach einer Nachfristsetzung vom Mietvertrag zurücktreten.
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IMRRS 2012, 1892
Mietrecht
BGH, Urteil vom 13.06.2012 - VIII ZR 310/11
1. Drittmittel, die von öffentlichen Haushalten für Modernisierungsmaßnahmen gewährt wurden, sind in einem Mieterhöhungsverlangen nur dann anzugeben, wenn sie bei der Berechnung der neuen (erhöhten) Miete anzurechnen sind.*)
2. Die Anrechnungspflicht von Drittmitteln, die von öffentlichen Haushalten für Modernisierungsmaßnahmen gewährt wurden, endet zwölf Jahre nach der mittleren Bezugsfertigkeit des geförderten Objekts (im Anschluss an BGH, Urteile vom 25. Februar 2004 - VIII ZR 116/03,ibr-online, NJW-RR 2004, 947; vom 23.06.2004 - VIII ZR 283/03, ibr-online).*)
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IMRRS 2012, 1891
Mietrecht
AG Mannheim, Urteil vom 23.03.2012 - 9 C 77/12
1. Jedenfalls drei vorbehaltlose Zahlungen der erhöhten Grundmiete sind selbst dann als konkludente Zustimmung zu einem Mieterhöhungsverlangen des Vermieters zu werten, wenn von zwei Mietern nur noch einer in der streitgegenständlichen Wohnung wohnt und nicht eindeutig zugeordnet werden kann, welcher der Mieter die Zahlungen geleistet hat. Denn in einer solchen Situation wäre die Berufung des nicht zahlenden Mieters darauf, er habe der Mieterhöhung nie zugestimmt, jedenfalls rechtsmissbräuchlich und daher unbeachtlich.*)
2. Klagt darauf der Vermieter trotzdem auf Zustimmung zur Mieterhöhung, so fehlt der Klage das Rechtsschutzbedürfnis (gegen LG Berlin ZMR 2007, 196 = BeckRS 2007, 04782).*)
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IMRRS 2012, 1890
Mietrecht
AG Mannheim, Urteil vom 23.03.2012 - 9 C 452/11
1. . Ein Vermieter, der schuldhaft eine Kündigung wegen Eigenbedarfs (§ 573 Abs. 1, 2 Nr. 2 BGB) ausspricht, der in Wahrheit nicht besteht, ist dem Mieter grundsätzlich zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.*)
2. Ein solcher Schadensersatzanspruch des Mieters ist aber dann zu verneinen, wenn die Parteien einen gerichtlichen Räumungsvergleich geschlossen hatten, mit dem der Streit über die Berechtigung des Eigenbedarfs beigelegt wurde. Davon ist zumindest dann auszugehen, wenn der behauptete Eigenbedarf in dem Vergleich vorangegangenen Räumungsverfahren ausdrücklich bestritten wurde.*)
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IMRRS 2012, 1878
Mietrecht
AG Frankfurt/Main, Urteil vom 16.12.2011 - 385 C 2425/11
Aus den Positionen "Hauswart" und "Mülltonnenservice" im Mietvertrag ergibt sich keine vertragliche Umlagefähigkeit der "Hof- und Zugangsreinigung" bzw. des Raus und Reinstellens von Mülltonnen.
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IMRRS 2012, 1834
Mietrecht
BGH, Urteil vom 20.06.2012 - VIII ZR 110/11
Ob eine vom Vermieter beabsichtigte Modernisierungsmaßnahme eine Verbesserung der Mietsache darstellt, ist grundsätzlich nach dem gegenwärtigen Zustand der Wohnung einschließlich der vom Mieter vorgenommenen Verbesserungsmaßnahmen zu beurteilen; unberücksichtigt bleiben lediglich etwaige vom (gegenwärtigen) Mieter vertragswidrig vorgenommene bauliche Veränderungen.*)
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IMRRS 2012, 1833
Mietrecht
BGH, Urteil vom 20.06.2012 - VIII ZR 12/12
Zahlt der Mieter aufgrund einer unwirksamen Schönheitsreparaturenklausel an den Vermieter einen Abgeltungsbetrag für nicht durchgeführte Schönheitsreparaturen, so unterliegt der sich hieraus ergebende Bereicherungsanspruch des Mieters der kurzen Verjährung des § 548 Abs. 2 BGB (Bestätigung und Fortführung von BGH, Urteil vom 4. Mai 2011 - VIII ZR 195/10, IMR 2011, 276 = NJW 2011, 1866).*)
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IMRRS 2012, 1829
Mietrecht
OLG München, Beschluss vom 20.03.2012 - 31 Wx 81/12
Die Nachlasspflegschaft für die unbekannten Erben kann bei anstehender Räumung der Mietwohnung nicht auf die Beendigung des Mietverhältnisses beschränkt werden.*)
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IMRRS 2012, 1819
Mietrecht
LG Frankfurt/Main, Urteil vom 18.01.2012 - 2/17 S 90/11
1. Ein Kündigungsgrund i. S.d es § 543 II Nr. 2 BGB liegt bereits dann vor, wenn der Mieter die Rechte des Vermieters dadurch in erheblichem Maße verletzt, dass er die Mietsache durch Vernachlässigung der ihm obliegenden Sorgfalt erheblich gefährdet.*)
2. Für die Annahme einer fristlosen Kündigung genügt es, wenn der Mieter regelmäßig nachts zwischen 1.00 Uhr-1.30 Uhr die Wohnungstür mit lautem Knall zuschlug, und die Kinder um 23.00 Uhr im Garten noch Fußball spielten und dieselben auch Löche in den Zaun traten und/oder wenn der Mieter dem Vermieter "mit der Faust drohte" und ihm nachrief, er solle sich entfernen, weil er ansonsten ihn zu spüren bekäme.*)
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IMRRS 2012, 1808
Mietrecht
AG Tempelhof-Kreuzberg, Urteil vom 13.12.2011 - 9 C 128/11
Bei einer Kündigung wegen Eigenbedarfs ist grundsätzlich die Angabe der Personen, für die die Wohnung benötigt wird, und die Darlegung des Interesses, dass diese Personen an der Erlangung der Wohnung haben, ausreichend. Hingegen wird die Angabe, die Wohnung werde " wegen Eigenbedarfs" oder "... weil ich die Wohnung für eigene Zwecke benötige" oder "wir haben den Wohnraum erworben, um selbst dort einzuziehen" nicht als ausreichend angesehen.
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IMRRS 2012, 1807
Mietrecht
LG Potsdam, Urteil vom 12.10.2011 - 4 S 115/11
Ist eine der konkret angeführten drei Vergleichswohnungen nicht in dem erforderlichen Maße mit der streitgegenständlichen Wohnung der Beklagten vergleichbar, enthält das Erhöhungsverlangen damit keine formell ordnungsgemäße Begründung.
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IMRRS 2012, 1803
Mietrecht
BGH, Urteil vom 13.06.2012 - VIII ZR 92/11
Zum Begriff des Studentenwohnheims im Sinne des § 549 Abs. 3 BGB.*)
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IMRRS 2012, 1794
Mietrecht
AG Kiel, Urteil vom 11.08.2011 - 108 C 24/11
1. Es verstößt nicht gegen § 551 BGB, wenn ein genossenschaftsrechtlicher Vermieter sowohl Genossenschaftsanteile als auch Mietsicherheit verlangt.*)
2. Es verstößt nicht gegen das AGG, wenn ein genossenschaftlicher Vermieter nur bei finanziell schwachen Personengruppen eine Mietsicherheit verlangt.*)
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IMRRS 2012, 1783
Mietrecht
BGH, Beschluss vom 14.02.2012 - VIII ZR 207/11
1. Eine Betriebskostenabrechnung ist formell ordnungsgemäß, wenn sie den allgemeinen Anforderungen des § 259 BGB entspricht, also eine geordnete Zusammenstellung der Einnahmen und Ausgaben enthält.
2. Soweit keine besonderen Abreden getroffen sind, sind in die Abrechnung bei Gebäuden mit mehreren Wohneinheiten regelmäßig folgende Mindestangaben aufzunehmen: eine Zusammenstellung der Gesamtkosten, die Angabe und - soweit zum Verständnis erforderlich - die Erläuterung der zugrunde gelegten Verteilerschlüssel, die Berechnung des Anteils des Mieters und der Abzug der Vorauszahlungen des Mieters.
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IMRRS 2012, 1766
Mietrecht
AG Rostock, Urteil vom 24.02.2012 - 41 C 385/11
Der Vermieter hat die vertragliche Nebenpflicht, bei Maßnahmen und Entscheidungen, die Einfluss auf die Höhe der vom Mieter zu tragende Betriebskosten haben, auf ein angemessenes Kosten-Nutzen-Verhältnis Rücksicht zu nehmen. Eine Verletzung dieser Pflicht führt zu einem Schadenersatzanspruch des Mieters, der sich auf dessen Freihaltung von unnötigen Kosten richtet.
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IMRRS 2012, 1756
Mietrecht
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.07.2011 - 24 U 153/10
1. Umlagefähige Kosten des Hauswarts müssen gegen nicht umlagefähige Kosten für dessen Tätigkeiten bei der Verwaltung, Instandhaltung und Instandsetzung des Grundstücks abgegrenzt und nachvollziehbar aufgeschlüsselt werden; dabei trifft den Vermieter die Darlegungs- und Beweislast.
2. Die Vereinbarung der Umlage der "Kosten für das Management" ist intransparent sowie nach Grund und Höhe unbestimmt und benachteiligt den gewerblichen Mieter unangemessen.
3. Die Anwendung der Klausel zu den "Kosten für das Management" kann nicht auf einen wirksamen Teil (Verwaltungskosten) reduziert werden.
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IMRRS 2012, 1755
Mietrecht
LG Heidelberg, Urteil vom 25.04.2012 - 5 O 21/12
Eine Mietsache ist zwar schon dann mangelhaft, wenn der Mieter sie nur in der Befürchtung einer Gefahrverwirklichung gebrauchen kann. Das setzt aber voraus, dass der Mieter von der Gefahr (hier: drohendes Herabbrechen der Decke wegen zu geringer Tragkraft) weiß. Allein dass die Benutzung der Mietsache bei Kenntnis aller Umstände hätte unterbleiben müssen, begründet noch keinen Mangel.*)
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IMRRS 2012, 1747
Mietrecht
AG Bonn, Urteil vom 04.08.2011 - 201 C 34/11
Derjenige Vermieter, der in Kenntnis der Umstände einer Trennung bzw. Scheidung von Ehegatten das Mietverhältnis mit dem in der Wohnung Verbleibenden fortsetzt und allein mit ihm über Jahrzehnte abwickelt, hat, falls er sich seine Rechte aus dem Mietvertrag nicht gegenüber dem Fortgezogenen vorbehält, diesen konkludent aus dem Mietvertrag entlassen. Solcher Vermieter verhielte sich mit einem gegen den Fortgezogenen gerichteten Verlangen auf Ausgleich rückständiger Miete zudem treuwidrig.
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IMRRS 2012, 1746
Mietrecht
LG Heilbronn, Beschluss vom 05.06.2012 - 2 O 174/12
Der Vermieter einer (Zahn-)Arztpraxis ist werktags auch nach 18.00 Uhr (nach den "Kernarbeitszeiten") und in besonderen Fällen (Notdienste) auch an Wochenenden verpflichtet, eine energieintensive Lüftungsanlage in Betrieb zu halten.
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IMRRS 2012, 1742
Mietrecht
LG München II, Urteil vom 22.03.2011 - 12 S 4491/10
Bei der Vereinbarung, dass der Mieter die Nebenkosten (erst) nach Abrechnung zu tragen hat und mithin keine Vorauszahlungen leistet, handelt es sich zwar um keine verbreitete Vertragsgestaltung. Sie ist jedoch zulässig und die vom Vermieter außerhalb der Frist in § 556 Abs. 3 Satz 3 BGB geltend gemachte "Nachzahlung" unterfällt jener Ausschlussfrist auch nicht in analoger Anwendung der Norm.
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IMRRS 2012, 1741
Leasing und Erbbaurecht
AG Buxtehude, Urteil vom 09.11.2011 - 32 C 17/11
Rechnet der Zwangsverwalter mit einer vom Schuldner nicht erhaltenen Mietkaution nach zuschlagsbedingter Aufhebung der Zwangsverwaltung wegen des Einwands der Minderung mit nicht gezahlter Miete auf und zahlt die Kaution trotz vorhandener Einnahmen nicht an den Mieter aus, haftet er dem Mieter persönlich auf Schadensersatz.
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IMRRS 2012, 1696
Mietrecht
AG Pinneberg, Urteil vom 13.04.2011 - 83 C 309/10
Enthält der Mietvertrag keinerlei Regelungen zur Umlage von Heizkosten, weil bei Vertragsabschluss der Mieter die Heizung selbst betrieben hat (Gasetagenheizung), kann sich aus einer ergänzenden Vertragsauslegung ergeben, dass der Mieter verpflichtet ist, die Kosten der später eingeführten gewerblichen Wärmelieferung (Contracting) zu tragen.
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IMRRS 2012, 1691
Mietrecht
LG Berlin, Beschluss vom 15.03.2012 - 65 T 58/12
Es verstößt gegen Treu und Glauben, wenn der Vermieter trotz offensichtlichen Anhaltspunkten für eine Fehlmessung (hier ein Anstieg der Heizkosten einer Mietpartei von 266 % bzw. 408 % )eine Erhöhung vornimmt und die Rückzahlung der offensichtlich unrichtigen Erhöhungsbeträge mit der Begründung verweigert, dass eine formal wirksame Abrechnung nebst Erhöhung vorliege.
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IMRRS 2012, 1690
Mietrecht
LG Berlin, Urteil vom 15.11.2011 - 63 S 145/11
Der Vermieter muss die Steigerung des Gebrauchswert der Mietsache bzw. die Energieeinsparung durch eine Modersnisierungsmaßnahme erläutern und darlegen.
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IMRRS 2012, 1686
Mietrecht
LG Stuttgart, Urteil vom 22.03.2012 - 25 O 328/11
Die ergänzende Vertragsauslegung hat sich nicht nur an dem hypothetischen Parteiwillen, sondern auch an dem objektiven Maßstab von Treu und Glauben zu orientieren und muss zu einer die beiderseitigen Interessen angemessen berücksichtigenden Regelung führen. Lassen sich nach diesen Kriterien hinreichende Anhaltspunkte für den hypothetischen Parteiwillen nicht finden, etwa weil mehrere gleichwertige Auslegungsmöglichkeiten in Betracht kommen, scheidet eine ergänzende Vertragsauslegung aus.
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IMRRS 2012, 1680
Mietrecht
OLG Celle, Urteil vom 08.03.2012 - 2 U 102/11
1. Die Beschlagnahme durch Anordnung der Zwangsverwaltung nach § 17 ZVG erfasst grundsätzlich nur die Forderungen aus dem Hauptmietvertrag und nicht die Forderungen aus einem Untermietvertrag. Ist der Mieter zur weiteren entgeltlichen Überlassung der Mietsache berechtigt, so stehen grundsätzlich ihm die Erträge aus dem Untermietverhältnis zu, nicht dem Eigentümer. Dies gilt jedoch dann nicht, wenn die Mieterträge nur formell dem Hauptmieter zugeordnet sind, wirtschaftlich hingegen dem Eigentümer zustehen.
2. Im Falle der Sittenwidrigkeit des Hauptmietverhältnisses nach § 138 BGB erfasst die Beschlagnahme durch Anordnung der Zwangsvollstreckung auch die Forderungen aus dem Untermietverhältnis.
3. Der Untervermieter ist nicht schutzwürdig, wenn er wissentlich an einem sittenwidrigen Hauptmietvertrag mitgewirkt hat.
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IMRRS 2012, 1677
Mietrecht
LG Berlin, Urteil vom 01.03.2012 - 67 S 42/11
Die Kündigungssperrfrist des § 569 Abs. 3 Nr. 3 BGB gilt entsprechend für die ordentliche Kündigung. Schon ein Zahlungsrückstand mit einer Monatsmiete kann die ordentliche Kündigung wegen Pflichtverletzung rechtfertigen.
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