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Sachgebiet: Prozessuales

16666 Entscheidungen insgesamt




Online seit 26. März

IMRRS 2026, 0316
ProzessualesProzessuales
Verkehrswert des Wohnungseigentums ist Obergrenze für Bemessung des Streitwerts

LG München I, Urteil vom 15.10.2025 - 1 S 14381/23 WEG

1. Die Anfechtung von Beschlüssen einer Wohnungseigentümerversammlung wegen Ladungsmängeln setzt voraus, dass der Kläger substantiiert darlegt und beweist, dass die Nichtladung nicht auf einer Obliegenheitsverletzung des betroffenen Eigentümers beruht und sich der Mangel auf das Beschlussergebnis ausgewirkt hat; ein bloßer Zugangsmangel genügt nicht.

2. Ein Beschluss, durch den mehrere natürliche Personen ohne rechtliche Verselbstständigung gemeinsam zum Verwalter einer Wohnungseigentümergemeinschaft bestellt werden, ist nichtig.

3. Ein Verzicht der Wohnungseigentümergemeinschaft auf Wohngeldforderungen gegenüber einzelnen Eigentümern widerspricht ordnungsmäßiger Verwaltung, wenn hierfür kein nachvollziehbarer Grund besteht; dies gilt insbesondere, wenn die Durchsetzbarkeit der Forderung nicht ausgeschlossen oder erheblich erschwert ist.

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IMRRS 2026, 0310
ProzessualesProzessuales
GdWE-Mitglied erhebt Klage: Keine Fristsetzung nach § 494a ZPO!

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 11.02.2026 - 19 W 61/25

Nach einem von einer Wohnungseigentümergemeinschaft wegen eines Mangels am Gemeinschaftseigentums betriebenen selbständigen Beweisverfahren kommt eine Fristsetzung zur Klageerhebung nach § 494a ZPO nicht in Betracht, wenn nachfolgend mindestens ein Mitglied der Gemeinschaft nach Ermächtigung durch diese Klage erhebt.*)

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Online seit 25. März

IMRRS 2026, 0346
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Beklagter stirbt vor Anhängigkeit: Aussetzung des Verfahrens?

OLG Köln, Beschluss vom 06.02.2026 - 22 W 38/25

Eine Aussetzung des Verfahrens gemäß §§ 239, 246 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 ZPO wegen Todes der bereits vor Anhängigkeit der Klage verstorbenen Beklagtenpartei kommt mangels wirksam begründeten Prozessrechtsverhältnisses nicht in Betracht. Die gegen eine natürliche Person gerichtete Klage kann regelmäßig nicht als gegen die unbekannten Erben gerichtet ausgelegt werden. Die nichtexistente Partei ist in einem gegen sie angestrengten Rechtsstreit nur insoweit als bestehend anzusehen, als sie ihre Nichtexistenz geltend macht. Nur insoweit wird ein Prozessrechtsverhältnis begründet.*)

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Online seit 24. März

IMRRS 2026, 0368
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Nachträgliches Verhalten für Auslegung des Mietvertrags relevant?

BGH, Beschluss vom 18.02.2026 - XII ZR 27/25

1. Bei der Auslegung eines Rechtsgeschäfts kann und muss auch das nachträgliche Verhalten der Partei in dem Sinne berücksichtigt werden, dass spätere Vorgänge Rückschlüsse auf den tatsächlichen Willen und das tatsächliche Verständnis der am Rechtsgeschäft Beteiligten zulassen können (hier betreffend die Laufzeit eines Mietvertrags).

2. Geht das Gericht auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags eines Beteiligten zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, in den Entscheidungsgründen nicht ein, so lässt dies auf eine gehörswidrige Nichtberücksichtigung des Vortrags schließen, sofern er nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder offensichtlich unsubstanziiert war.

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IMRRS 2026, 0324
ProzessualesProzessuales
Prozessrechtsnachfolge in die Beteiligtenstellung einer notwendig beigeladenen Vorhabenträgerin

OVG Niedersachsen, Beschluss vom 18.02.2026 - 12 LC 45/22

Veräußert die im Anfechtungsprozess um eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung als Vorhabenträgerin beigeladene Kommanditgesellschaft das Vorhabengrundstück und überträgt dem Erwerber zugleich das subjektive öffentliche Recht aus der umstrittenen Genehmigung, führt zunächst diese Kommanditgesellschaft den Prozess als Beigeladene in Prozessstandschaft für den aktuell vorhabentragenden Erwerber fort; bei einer späteren liquidationslosen Übernahme des Geschäfts der Kommanditgesellschaft mit allen Aktiven und Passiven durch deren als letzte Gesellschafterin verbliebene Kommanditistin ist dann der Prozess mit dieser Kommanditistin als beizuladender Prozessstandschafterin fortzusetzen.

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IMRRS 2026, 0302
ProzessualesProzessuales
Klage auf Einsicht in Verwaltungsunterlagen

LG Dortmund, Beschluss vom 20.08.2025 - 17 T 28/25

1. Ein auf Einsicht in Verwaltungsunterlagen gerichteter Klageantrag ist unzulässig, wenn die begehrten Unterlagen nicht hinreichend bestimmt bezeichnet werden. Die Unkenntnis der Kläger über den Bestand der Unterlagen entbindet nicht von der Konkretisierungspflicht.

2. Wohnungseigentümer müssen substantiiert darlegen, dass die begehrten Beschlussgegenstände ordnungsgemäßer Verwaltung entsprechen, um einen Anspruch auf Aufnahme in die Tagesordnung zu begründen.

3. Ein sofortiges Anerkenntnis im schriftlichen Vorverfahren genügt für die Anwendung des § 93 ZPO auch dann, wenn zuvor eine Verteidigungsanzeige abgegeben wurde. Ein bloßes Schweigen auf vorgerichtliche Aufforderungen begründet keinen Klageanlass, wenn keine konkreten Anhaltspunkte für eine Pflichtverletzung der Verwaltung vorliegen.

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IMRRS 2026, 0301
ProzessualesProzessuales
Gerichtsstand bei Klageerweiterung auf weiteres GdW-Mitglied?

BayObLG, Beschluss vom 29.07.2025 - 102 AR 71/25

1. Nach Rechtshängigkeit einer Klage kann ein einheitlich zuständiges Gericht für Klage und Klageerweiterung auf einen Streitgenossen bestimmt werden, wenn der Verfahrensstand des streitigen Verfahrens nicht entgegensteht; eine Gerichtsstandsbestimmung nach § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO ist dabei grundsätzlich auch bei einer nachträglichen subjektiven Klageerweiterung zulässig.

2. Betrifft eine frühere Zuständigkeitsbestimmung nicht genau die Beklagten, bezüglich derer später eine Bestimmung erfolgen soll, steht die frühere Bestimmung der späteren nicht entgegen.

3. Ist für einen Rechtsstreit allerdings bereits eine wirksame Zuständigkeitsbestimmung erfolgt und wird nach einer erst anschließend erfolgten subjektiven Klageerweiterung ein neuer Bestimmungsantrag gestellt, so entfaltet die erste Zuständigkeitsbestimmung Bindungswirkung gem. § 261 Abs. 3 Nr. 2 ZPO und ist bei der Bestimmung des für den erweiterten Rechtsstreit zuständigen Gerichts ebenso zu berücksichtigen wie ein bindender Verweisungsbeschluss gem. § 281 ZPO.

4. Zur Bestimmung des Amtsgerichts als sachlich zuständiges Gericht, wenn die gegen einen Streitgenossen erhobenen Ansprüche aus dem Wohnungseigentumsgesetz hergeleitet werden und die wohnungseigentumsrechtliche Rechtslage (mittelbar) auch für die Klage gegen den weiteren Streitgenossen Bedeutung erlangen kann.

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Online seit 23. März

IMRRS 2026, 0336
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Belästigung durch Zigarettenrauch: Erst schlichten, dann richten!

LG Frankfurt/Main, Urteil vom 12.03.2026 - 2-13 S 115/24

Begehrt ein Wohnungseigentümer von einem anderen die Unterlassung von Zigarettenrauchabsonderungen, ist seit den Änderungen der Rechtsverhältnisse der Wohnungseigentümer untereinander durch das WEMoG vor einer Klage ein Schlichtungsverfahren durchzuführen.*)

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IMRRS 2025, 1490
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Faxen um 23:59 Uhr ist zu spät - das gilt für Jedermann!

AG Berlin-Mitte, Urteil vom 09.09.2025 - 9 C 5016/25

1. Verfahrensbeteiligte dürfen die ihnen vom Gesetz eingeräumten prozessualen Fristen zwar bis zu ihrer Grenze ausnutzen, doch hat der Versender bei der Übermittlung per Telefax mit der ordnungsgemäßen Nutzung eines funktionsfähigen Sendegeräts und der korrekten Eingabe der Empfängernummer das seinerseits Erforderliche zur Fristwahrung nur dann getan, wenn er so rechtzeitig mit der Übermittlung begonnen hat, dass unter normalen Umständen mit ihrem Abschluss vor 24:00 Uhr zu rechnen gewesen ist.

2. Das ist in der Regel der Fall, wenn eine Übermittlungszeit von 30 Sekunden pro Seite angesetzt und wegen schwankender Übertragungsgeschwindigkeiten um einen Sicherheitszuschlag von etwa 20 Minuten erhöht wird.

3. Diese im Wesentlichen für Rechtsanwälte entwickelten Anforderungen sind ohne Weiteres auch auf sich selbst vertretene Parteien übertragbar.

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Online seit 20. März

IMRRS 2026, 0354
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Schriftsatzversand an beBPo wahrt die Frist nicht!

BAG, Beschluss vom 04.03.2026 - 5 AZB 26/25

Eine Rechtsmittel(begründungs)frist wird nicht durch die Übermittlung eines elektronischen Dokuments an das besondere elektronische Behördenpostfach (beBPo) der Verwaltung des Rechtsmittelgerichts gewahrt.*)




IMRRS 2026, 0344
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Beschwer der Anfechtung der Änderung des Verteilerschlüssels?

LG Frankfurt/Main, Urteil vom 12.03.2026 - 2-13 S 83/25

Die Beschwer des anfechtenden Eigentümers bei einer Änderung von Verteilerschlüsseln (§ 16 Abs. 2 Satz 2 WEG) bemisst sich gem. § 9 ZPO mit dem 3,5-fachen Betrag der zu erwartenden jährlichen Mehrbelastung.*)

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Online seit 19. März

IMRRS 2026, 0329
ImmobilienImmobilien
Kaufpreiszahlung: Quittung eines Junkies ist nicht viel wert!

OLG Brandenburg, Urteil vom 08.01.2026 - 5 U 87/24

1. Chronischer Alkohol-, Medikamenten- oder Drogenmissbrauch begründet keineswegs immer und per se, wohl aber dann eine krankhafte Störung der Geistestätigkeit, wenn es zu einer organischen Veränderung des Gehirns gekommen ist, die zum dauerhaften Ausschluss der freien Willensbildung geführt hat.

2. Auch auf rechtsgeschäftsähnliche Erklärungen (z.B. Quittung) findet § 105 Abs. 1 BGB ebenfalls Anwendung.

3. Für den Beweis genügt grundsätzlich nicht schon ein Für-wahrscheinlich-Halten, sondern die volle Überzeugung (Gewissheit) des Richters ist erforderlich.

4. Die erneute Vernehmung eines Zeugen darf unterbleiben, wenn sich das Berufungsgericht auf Umstände stützt, die weder die Urteilsfähigkeit, das Erinnerungsvermögen oder die Wahrheitsliebe des Zeugen, d.h. seine Glaubwürdigkeit, noch die Vollständigkeit oder Widerspruchsfreiheit seiner Aussage, d.h. die Glaubhaftigkeit, betreffen.

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IMRRS 2026, 0335
ProzessualesProzessuales
Umdeutung einer "Berufung" in einen Antrag auf Berufungszulassung?

BGH, Beschluss vom 23.02.2026 - AnwZ (Brfg) 3/26

1. Die Auslegung einer ausdrücklich als Berufung bezeichneten Rechtsmittelschrift in einen Antrag auf Zulassung der Berufung ist ausgeschlossen, wenn sich aus dem Schriftsatz keinerlei Anhaltspunkte dafür ergeben, dass der Rechtsmittelführer die Zulassung der Berufung zu beantragen beabsichtigt.

2. Eine Umdeutung des Rechtsmittels in einen Antrag auf Zulassung der Berufung setzt u.a. voraus, dass der Kläger diesen Antrag noch innerhalb der Rechtsmittelfrist gestellt oder innerhalb dieser Frist beantragt hat, das unstatthafte Rechtsmittel als Antrag auf Zulassung der Berufung zu behandeln.

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Online seit 18. März

IMRRS 2026, 0332
ProzessualesProzessuales
Objektiv willkürlicher Verweisungsbeschluss bindet nicht!

BayObLG, Beschluss vom 13.03.2026 - 102 AR 23/26

1. Objektiv willkürlich ist ein Verweisungsbeschluss, wenn er unter keinem denkbaren Aspekt rechtlich vertretbar und offensichtlich unhaltbar ist.

2. Als willkürlich zu werten ist es insbesondere, wenn sich ein nach geltendem Recht unzweifelhaft zuständiges Gericht über seine Zuständigkeit hinwegsetzt und den Rechtsstreit an ein anderes Gericht verweist, etwa weil es eine klare Zuständigkeitsnorm nicht beachtet oder nicht zur Kenntnis nimmt.

3. Ein Verweisungsbeschluss kann hiernach willkürlich sein, wenn weder aus seiner Begründung noch sonst aus dem Akteninhalt nachvollziehbar ist, auf welcher Grundlage die Verweisung erfolgt ist (hier bejaht).

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Online seit 17. März

IMRRS 2026, 0287
ProzessualesProzessuales
Ablehnungsgesuch nach drei Wochen ist verspätet!

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 10.02.2026 - 1 W 28/25

1. Ein Ablehnungsgesuch, das auf Formulierungen des abgelehnten Richters in einem Beschluss gestützt wird, ist regelmäßig nicht mehr unverzüglich im Sinne von § 44 Abs. 4 Satz 2 ZPO, wenn seit der Zustellung des Beschlusses mehr als drei Wochen verstrichen sind.)

2. Die Verlängerung einer der ablehnenden Partei in dem Beschluss gesetzten Äußerungsfrist durch das Gericht führt jedenfalls dann nicht zu einer entsprechenden Verlängerung der Überlegungsfrist für die Stellung des Ablehnungsgesuchs, wenn zwischen den Umständen, zu denen der Partei die Gelegenheit zur Stellungnahme eingeräumt wurde, und dem geltend gemachten Ablehnungsgrund kein unmittelbarer Zusammenhang besteht.*)

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Online seit 16. März

IMRRS 2026, 0326
ProzessualesProzessuales
Ehegatte ist Partner der Klägerkanzlei: Richterin befangen!

OLG Brandenburg, Beschluss vom 30.01.2026 - 1 W 1/26

1. Schon die besondere berufliche Nähe des Ehemanns der Richterin zu dem Prozessbevollmächtigten des Gegners gibt der Partei begründeten Anlass zur Sorge, dass es dadurch zu einer unzulässigen Einflussnahme auf die Richterin kommen könnte.

2. Das kann anders zu beurteilen sein, wenn der Ehemann der Richterin in einer sog. Großkanzleien mit einer Vielzahl an Anwälten in verschiedenen Teams an zahlreichen Standorten tätig ist, bei denen es mitunter schon zweifelhaft sein kann, ob sich der als Prozessbevollmächtigte auftretende Anwalt und der Ehepartner einer Richterin oder eines Richters überhaupt kennen.

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IMRRS 2026, 0321
ProzessualesProzessuales
Richterlicher Power-Nap führt zu Verfahrensfehler!

BFH, Beschluss vom 12.02.2026 - V B 64/24

Ein Richter, der in der mündlichen Verhandlung für eine nicht nur unerhebliche Zeit einschläft, ist abwesend, wenn er dadurch wesentlichen Vorgängen nicht mehr folgen kann, so dass das erkennende Gericht dann nicht mehr im Sinne von § 119 Nr. 1 der Finanzgerichtsordnung vorschriftsmäßig besetzt ist.*)

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Online seit 14. März

IMRRS 2026, 0413
ProzessualesProzessuales
Enge Freundschaft zwischen Richter und Anwalt: "Böser Schein" der Befangenheit!

BVerwG, Beschluss vom 11.03.2026 - 7 C 9.24

1. Zweifel an der Unvoreingenommenheit eines Richters können sich aus einer besonderen Beziehung des Richters zu den Prozessbeteiligten ergeben.

2. An die Qualität und Intensität eines als Ablehnungsgrund in Betracht kommenden Freundschaftsverhältnisses zu dem Prozessvertreter eines Beteiligten sind höhere Anforderungen zu stellen als an ein solches Näheverhältnis zu einem Beteiligten bzw. einem seiner Mitarbeiter selbst (hier bejaht für eine enge Freundschaft).

3. Auch wenn grundsätzlich davon auszugehen ist, dass Richter über jene innere Unabhängigkeit und Distanz verfügen, die sie befähigen, unvoreingenommen und objektiv zu entscheiden, ist es einem Beteiligten in einem solchen Fall nicht zuzumuten, darauf zu vertrauen, dass eine unzulässige Einflussnahme durch den Gegner unterbleiben wird, und den Richter erst dann abzulehnen, wenn dies doch geschieht und bekannt wird.

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Online seit 13. März

IMRRS 2026, 0283
ProzessualesProzessuales
Anforderungen an eine wirksame Ersatzzustellung in Geschäftsräumen?

OLG Frankfurt, Urteil vom 15.01.2026 - 16 U 138/24

Aufgrund der Einführung der Regelung des § 178 Abs. 1 Nr. 2 ZPO zum 01.07.2022, wonach eine Ersatzzustellung auch in Geschäftsräumen an eine dort beschäftigten Person erfolgen kann, kann nicht an dem strengen Erfordernis des nicht fernliegenden Antreffens des Empfängers in dem Geschäftsraum festgehalten werden. Denn in einem solchen Falle ist dort - genauso wie in der Wohnung - eine Ersatzzustellung möglich. Die Ersatzzustellung gemäß § 178 Abs. 1 Nr. 2 ZPO setzt nicht voraus, dass der gesetzliche Vertreter des Unternehmens als Adressat dort weit überwiegend oder gar stets während der Geschäftszeiten angetroffen werden muss. Maßgeblich ist vielmehr, ob erwartet werden kann, dass die Zustellung durch Weitergabe der Zustellungssendung gewährleistet ist.*)

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IMRRS 2026, 0272
ProzessualesProzessuales
Keine Passivlegitimation der Hausverwaltung für Ansprüche aus dem Mietvertrag!

LG Berlin II, Beschluss vom 28.05.2025 - 64 T 38/25

Ob die Hausverwaltung sich als Vermieter geriert oder der Eigentümer seine Vermieterstellung verschleiert, spielt höchstens für einen etwaigen Schadensersatzanspruch wegen vergeblich aufgewendeter Prozesskosten eine Rolle, führt aber nicht zur Passivlegitimation der Hausverwaltung für Ansprüche aus dem Mietvertrag.

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Online seit 12. März

IMRRS 2026, 0303
ProzessualesProzessuales
Kein Ablehnungsgesuch gegen den gesamtem Spruchkörper!

BGH, Beschluss vom 23.02.2026 - I ZB 36/25

Ein Ablehnungsgesuch ist offenkundig unzulässig, wenn keine Befangenheitsgründe vorgebracht werden, die sich individuell auf einzelne mit dem Fall befasste Richterinnen oder Richter beziehen, sondern der Spruchkörper als Ganzes als befangen abgelehnt wird. Eine namentliche Benennung aller dem Spruchkörper zugehörigen Richter ändert hieran nichts.

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IMRRS 2026, 0290
ProzessualesProzessuales
Mitgehörtes Telefonat: Reichweite des Beweisverwertungsverbots?

OLG Celle, Urteil vom 19.11.2025 - 4 U 117/25

Das Beweiserhebungs- und -verwertungsverbot beim Mithörzeugen eines Telefonats umfasst nur den Gesprächsteil derjenigen Person, die keine Kenntnis vom Umstand des Abhörens durch den Zeugen hat. Der Schutz des gesprochenen Worts dieses vom Beweiserhebungsverbot geschützten Gesprächsteilnehmers ist durch entsprechende Verhandlungsleitung und Fragetechnik durch das Gericht sicherzustellen. Hieraus möglicherweise folgende Defizite bei der Überzeugungsbildung gehen zulasten des Beweisführers, der die Möglichkeit gehabt hätte, das Abhören durch den Zeugen offenzulegen.*)

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Online seit 11. März

IMRRS 2026, 0304
ProzessualesProzessuales
Grundurteil kann aus prozessökonomischen Gründen unzulässig sein!

BGH, Urteil vom 11.12.2025 - VII ZR 124/24

1. Zu den Voraussetzungen für den Erlass eines Grundurteils. *)

2. Ein Grundurteil darf nur ergehen, wenn ein Anspruch nach Grund und Höhe streitig ist, alle Fragen, die zum Grund des Anspruchs gehören, erledigt sind, und wenn nach dem Sach- und Streitstand zumindest wahrscheinlich ist, dass der Anspruch in irgendeiner Höhe besteht.

3. Steht fest, dass ein Schaden in irgendeiner Höhe entstanden ist, kann die Frage, welchen Umfang der Schaden hat und damit die Höhe der berechtigten Schadensersatzforderung dem Betragsverfahren vorbehalten werden.

4. Maßgebender Gesichtspunkt für die Zulässigkeit eines Grundurteils ist, ob es ohne Feststellungen zum konkreten Schadensumfang gleichwohl zu einer echten Vorabentscheidung des Prozesses führt. Das hängt davon ab, ob wenigstens die Wahrscheinlichkeit eines aus dem geltend gemachten Haftungsgrund resultierenden Schadens feststeht.

5. Der Erlass eines Grundurteils ist aus prozessökonomischen Gründen unzulässig, wenn dieses zu einer ungerechtfertigten Verzögerung und Verteuerung des Prozesses führt. Dies ist insbesondere der Fall, wenn die Tatsachen für Grund und Höhe des Anspruchs annähernd dieselben sind oder in einem so engen Zusammenhang stehen, dass die Herausnahme einer Grundentscheidung unzweckmäßig und verwirrend wäre.

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Online seit 10. März

IMRRS 2026, 0280
ProzessualesProzessuales
Richtertochter als Anwaltsreferendarin macht Richter befangen!

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 25.02.2026 - 3 U 50/25

Ist die Tochter eines Richters als Rechtsreferendarin in der Kanzlei der Beklagten im Rahmen einer Nebenbeschäftigung juristisch tätig, kann dies die Besorgnis der Befangenheit rechtfertigen.*)

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Online seit 9. März

IMRRS 2026, 0291
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
B-Plan-Entwurf muss nicht „24/7" ausgelegt werden!

BVerwG, Beschluss vom 12.01.2026 - 4 BN 10.25

1. Bebauungsplanentwürfe müssen nicht während der gesamten Dienststunden der Gemeindeverwaltung ausgelegt werden. Es ist Sache der zur Organisationsgewalt gehörenden Regelung des Behördenbetriebs, die Modalitäten der Auslegung zu bestimmen. Diese Befugnis findet ihre Grenze dort, wo die Möglichkeit der Einsichtnahme unzumutbar erschwert wird.

2. Das Tatsachengericht kann sich ohne Verstoß gegen seine Aufklärungspflicht auf Gutachten oder gutachterliche Stellungnahmen stützen, die eine Behörde im Verwaltungsverfahren eingeholt hat. Ein Verfahrensmangel liegt in dieser Situation nur dann vor, wenn sich dem Tatsachengericht die Einholung eines weiteren Gutachtens hätte aufdrängen müssen, weil die vorliegenden Gutachten objektiv ungeeignet sind, ihm die für die richterliche Überzeugungsbildung notwendigen sachlichen Grundlagen zu vermitteln.

3. Ungenügend sind Gutachten insbesondere dann, wenn sie erkennbare Mängel aufweisen, etwa unvollständig, widersprüchlich oder sonst nicht überzeugend sind, wenn das Gutachten von unzutreffenden tatsächlichen Voraussetzungen ausgeht, wenn der Gutachter erkennbar nicht sachkundig ist bzw. Zweifel an seiner Unparteilichkeit bestehen oder wenn das Beweisergebnis durch substantiierten Vortrag eines der Beteiligten oder durch eigene Überlegungen des Gerichts ernsthaft erschüttert wird.

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IMRRS 2026, 0281
ProzessualesProzessuales
Wann ist ein Anerkenntnis nicht mehr "sofortig"?

OLG Frankfurt, Beschluss vom 16.02.2026 - 3 W 3/26

Jedenfalls dann, wenn die Beklagte innerhalb der Frist zur Verteidigungsanzeige oder innerhalb der Klageerwiderungsfrist ohne jede Einschränkung einen Klageabweisungsantrag ankündigt und erst in einem nachfolgenden Schriftsatz oder in der Güteverhandlung oder im frühen ersten Termin den gegen sie geltend gemachten Anspruch anerkennt, handelt es sich nicht mehr um ein sofortiges Anerkenntnis im Sinne des § 93 ZPO.*)

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Online seit 6. März

IMRRS 2026, 0259
WohnraummieteWohnraummiete
Vermieter ist zur Wiederherstellung der Warmwasserversorgung verpflichtet

AG Berlin-Mitte, Urteil vom 15.10.2025 - 123 C 5123/25

1. Fällt die Warmwasserversorgung ab dem 15.05.2025 bis zum 24.09.2025 aus, kann der Mieter die Versorgung mit Warmwasser per einstweiliger Verfügung erwirken.

2. Eine objektive Unmöglichkeit ist nicht gegeben, wenn die Warmwasser-Versorgung wiederherstellbar ist, auch wenn die entsprechende Warmwasser-Steigeleitung außer Betrieb gesetzt worden sein sollte, indem man mobile oder stationäre Warmwasser-Boiler installiert.

3. Der Vermieter hat für die dauerhafte Warmwasser-Versorgung verschuldensunabhängig einzustehen.

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IMRRS 2026, 0246
ProzessualesProzessuales
Auch selbständige Beweisverfahren sind abtrennbar!

LG Karlsruhe, Beschluss vom 22.01.2026 - 6 OH 11/22

§ 145 ZPO (Prozesstrennung) ist im selbständigen Beweisverfahren nach §§ 485 ff. ZPO jedenfalls analog anwendbar.*)

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Online seit 5. März

IMRRS 2026, 0286
ProzessualesProzessuales
Enge Freundschaft ist ein Befangenheitsgrund!

BGH, Beschluss vom 27.01.2026 - EnZR 24/25

Eine enge persönliche Freundschaft stellt eine persönliche Nähebeziehung dar, die geeignet ist, den Eindruck einer Voreingenommenheit zu begründen.

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IMRRS 2026, 0282
ProzessualesProzessuales
Sind die Kosten für ein unbrauchbares Privatgutachten erstattungsfähig?

OLG Schleswig, Beschluss vom 19.01.2026 - 7 U 89/25

1. Die Unrichtigkeit und selbst die Unbrauchbarkeit eines Gutachtens berührt für sich genommen die Erstattungsfähigkeit der Sachverständigenkosten nicht, da der Schadengutachter kein Erfüllungsgehilfe des Geschädigten ist und eine Zurechnung von Fehlern des Sachverständigen nach § 278 BGB ausscheidet. Anderes gilt allerdings dann, wenn der Geschädigte die Unbrauchbarkeit des Gutachtens zu vertreten hat, etwa wenn der Geschädigte ihm bekannte Vorschäden verschwiegen und damit - zumindest fahrlässig - die Unbrauchbarkeit des Gutachtens zur Bezifferung des Schadens verschuldet hat.*)

2. Ein außergerichtlich eingeholtes Gutachten hat nicht nur den Zweck, dass der Geschädigte in die Lage versetzt wird, seinen Schaden zu beziffern, es dient vielmehr auch dazu, nach Möglichkeit Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden, wenn das Gutachten die erlittenen Schäden dem Schädiger nachvollziehbar darlegt. Diesen Zweck erfüllt es nicht, wenn es wegen nicht offenbarter Vorschäden von dem Schädiger angezweifelt wird.*)

3. Die Kosten für das Gutachten sind trotz teilweiser Verwertung des Gutachtens im Prozess nicht - auch nicht teilweise - erstattungsfähig, wenn sich der gerichtlich bestellte Sachverständige vollständig neu mit der Sache befassen musste und letztlich zu einer erheblich abweichenden Schadensbewertung kommt.*)

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IMRRS 2026, 0215
WerkvertragWerkvertrag
"Betrogener" Auftraggeber muss den "Betrug" beweisen!

OLG Brandenburg, Urteil vom 10.07.2024 - 4 U 130/23

1. Verlangt der Auftraggeber vom Auftragnehmer die Rückzahlung rechtsgrundlos erhaltener Zahlungen (hier: wegen fingierter und überhöhter Rechnungen), trägt der Auftraggeber die Darlegungs- und Beweislast für die Rechtsgrundlosigkeit.

2. Der Auftragnehmer trägt keine sekundäre Darlegungslast, wenn weder die unstreitigen Umstände das Fehlen eines Rechtsgrundes nahelegen, noch der (hier: rechnungsprüfende) Auftraggeber außerhalb des von ihm zu beweisenden Geschehensablaufs steht.

3. Ein Auskunftsanspruch des Auftraggebers besteht nur dann, wenn er in entschuldbarer Weise über Bestehen und Umfang seines Rechts im Ungewissen ist und der Auftragnehmer die zur Beseitigung der Ungewissheit erforderliche Auskunft unschwer geben kann (hier verneint).

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Online seit 4. März

IMRRS 2026, 0241
ProzessualesProzessuales
Stellungnahmefrist nach SV-Anhörung im sBV nicht gewährt: Beschwerde statthaft?

OLG Köln, Beschluss vom 19.11.2025 - 13 W 41/25

Ein Beschluss, mit dem ein Antrag auf Einräumung einer Stellungnahmefrist zu der an diesem Tag durchgeführten Beweisaufnahme in einem selbständigen Beweisverfahren zurückgewiesen wird, ist nicht mit der sofortigen Beschwerde anfechtbar.

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Online seit 3. März

IMRRS 2026, 0250
WohnraummieteWohnraummiete
Gerichtsstandsbestimmung bei Streitigkeiten um die Nichtigkeit von Mietverträgen

BayObLG, Beschluss vom 11.02.2026 - 102 AR 180/25

(Ohne amtliche Leitsätze)

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IMRRS 2025, 1099
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Eine Kündigung im Schriftsatz muss deutlich hervorgehoben werden!

LG Krefeld, Beschluss vom 29.07.2025 - 2 T 10/25

1. Enthält ein vorbereitender Schriftsatz eine Kündigung, muss diese gem. § 130e ZPO klar erkennbar sein, damit der Zugang beim Empfänger derselben fingiert wird.

2. Die Kündigung darf weder überraschend noch versteckt sein; sie muss deutlich und übersichtlich zum Ausdruck gebracht werden.

3. Erforderlich ist eine Heraushebung aus dem übrigen Text in nicht zu übersehender Weise, die beim bloßen Durchblättern ohne Weiteres erkennbar ist.

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Online seit 2. März

IMRRS 2026, 0239
ProzessualesProzessuales
Beschwerde gegen Abhilfebeschluss ist binnen eines Monats einzulegen!

OLG Frankfurt, Beschluss vom 30.12.2025 - 5 W 31/25

Hilft das Ausgangsgericht einer Streitwertbeschwerde ab, kann gegen die Entscheidung durch einen anderen Beteiligten Beschwerde eingelegt werden. Ist die Sechs-Monats-Frist nach § 68 Abs. 1 Satz 3, 1. Hs. GKG i.V.m. § 63 Abs. 3 Satz 2 GKG bereits abgelaufen, muss die Beschwerde binnen eines Monats gemäß § 68 Abs. 1 Satz 3, 2. Hs. GKG eingelegt werden.*)

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IMRRS 2026, 0214
BauvertragBauvertrag
Keine Prüfbarkeit, keine Fälligkeit!

OLG Naumburg, Urteil vom 19.12.2024 - 2 U 33/24

1. Die Einrede der fehlenden Prüfbarkeit einer Abrechnung hindert den Fälligkeitseintritt der Werklohnforderung nicht, wenn die Abrechnung objektiv prüfbar ist.

2. Die hinreichende Individualisierung eines mit einem Mahnbescheid geltend gemachten Anspruchs erfordert, dass die Forderung durch ihre Kennzeichnung von anderen Forderungen unterschieden und abgegrenzt werden kann. Sie kann sich auch aus außerhalb des Mahnbescheids liegenden Gesichtspunkten ergeben.

3. Ein einheitlicher Werklohnanspruch muss im Mahnbescheid zwar nicht aufgeschlüsselt werden, wohl aber ein Gesamtbetrag, der sich aus mehreren Einzelforderungen zusammensetzt.

4. Die Individualisierung kann nachgeholt werden, wirkt aber nur ab dem Zeitpunkt ihrer Vornahme. Eine Rückwirkung auf den Zeitpunkt der Zustellung des Mahnbescheids ist ausgeschlossen.

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Online seit 27. Februar

IMRRS 2026, 0238
ProzessualesProzessuales
Berufung durch Urteilsberichtigung erledigt: Wer trägt die Kosten?

OLG Frankfurt, Beschluss vom 21.01.2026 - 9 U 108/25

1. Fällt die Beschwer des Berufungsklägers nach Einlegung der Berufung durch Berichtigung des angefochtenen Urteils weg, kann das Rechtsmittel für erledigt erklärt werden.*)

2. Schließt sich der Berufungsbeklagte der Erledigung an, ist eine Kostenentscheidung in analoger Anwendung des § 91a ZPO durch Beschluss auszusprechen. Dabei können die durch unrichtige Sachbehandlung entstandenen Gerichtskosten gemäß § 21 Abs. 1 S. 1 GKG niedergeschlagen werden. Die außergerichtlichen Kosten sind regelmäßig dem Berufungsbeklagten aufzuerlegen.*)

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IMRRS 2026, 0170
ProzessualesProzessuales
Keine Akteneinsicht für potenziellen Bietinteressenten bei eingestellter Zwangsversteigerung

AG Vaihingen, Beschluss vom 11.12.2025 - K 29/23

ohne amtliche Leitsätze

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Online seit 26. Februar

IMRRS 2026, 0236
ProzessualesProzessuales
Überraschungsentscheidung = Gehörsverstoß!

BGH, Beschluss vom 04.02.2026 - XII ZR 77/25

1. Ein Gericht darf ohne vorherigen Hinweis nicht auf einen rechtlichen Gesichtspunkt abstellen, mit dem auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht zu rechnen brauchte.

2. Das Gericht hat auf seine Rechtsauffassung hinzuweisen und dem Prozessbeteiligten eine Möglichkeit zur Stellungnahme zu eröffnen. Dabei genügt es nicht, dass das Gericht allgemeine und pauschale Hinweise erteilt; es muss vielmehr die Parteien auf den für entscheidungserheblich erachteten Aspekt unmissverständlich hinweisen und ihnen Gelegenheit zur Abhilfe geben.

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Online seit 25. Februar

IMRRS 2026, 0216
ProzessualesProzessuales
Klagerücknahme ist bedingungsfeindlich!

OLG Frankfurt, Beschluss vom 12.01.2026 - 3 W 1/26

Die Klagerücknahme ist als Parteiprozesshandlung bedingungsfeindlich.*)

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IMRRS 2026, 0174
ProzessualesProzessuales
Akteneinsicht für Bietinteressenten trotz Aufhebung des Versteigerungstermins

LG Hagen, Beschluss vom 27.06.2025 - 3 T 99/25

ohne amtliche Leitsätze

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Online seit 24. Februar

IMRRS 2026, 0198
ProzessualesProzessuales
Beschwerdestreitwert bei nicht erfolgter Sachverständigenablehnung?

OLG Hamburg, Beschluss vom 22.12.2025 - 4 W 153/15

1. Der Wert des Verfahrens über die Beschwerde gegen eine nicht erfolgte Sachverständigenablehnung ist nach § 3 ZPO dem Grundsatz nach auf ein Drittel des Hauptsachestreitwerts zu bemessen.

2. Bezieht sich die Befangenheit auf einen eindeutig abgrenzbaren Teil des Anspruchs, dann ist als relevanter Hauptsachestreitwert nicht der gesamte Betrag der geltend gemachten Ansprüche anzusetzen, vielmehr ist nur der Wert dieses eindeutig abgrenzbaren Teils heranzuziehen. Entscheidend für den Wert ist also, worauf sich die angeordnete Begutachtung bezieht.

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Online seit 23. Februar

IMRRS 2026, 0223
ProzessualesProzessuales
Dritter begehrt Akteneinsicht: Wann besteht ein rechtliches Interesse?

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 12.02.2026 - 6 VA 2/26

1. a) Die materielle Berechtigung eines nach § 299 Abs. 2 ZPO Akteneinsicht begehrenden Dritten an der Forderung, die Streitgegenstand des Rechtsstreits ist, steht dazu und zu den Prozessparteien in einer rechtlichen Beziehung derjenigen Qualität, auf die es für ein rechtliches Interesse an der Einsicht ankommt.*)

b) Insoweit steht einem rechtlichen Interesse nicht entgegen, wenn zwischen den Prozessparteien bereits eine rechtskräftige Entscheidung getroffen ist.*)

2. Ein solches rechtliches Interesse liegt vor, wenn die glaubhaft gemachten Tatsachen die Prognose erlauben, dass der Antragsteller hinreichende Aussicht auf Erfolg hat, den behaupteten Anspruch letztlich für sich zu reklamieren; es besteht daher schon dann, wenn der Antragsteller seine Berechtigung in zumindest vertretbarer Weise geltend macht.*)

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Online seit 22. Februar

IMRRS 2026, 0165
ProzessualesProzessuales
Keine Zuschlagsbeschwerde für am Verfahren nicht beteiligte Dritte

LG Hamburg, Beschluss vom 11.12.2025 - 328 T 50/25

ohne amtlichen Leitsätze

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IMRRS 2026, 0164
ProzessualesProzessuales
Keine Zuschlagsbeschwerde für am Verfahren nicht beteiligte Dritte

LG Hamburg, Beschluss vom 10.12.2025 - 328 T 50/25

ohne amtliche Leitsätze

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IMRRS 2026, 0162
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Zuständigkeit für Vollstreckung in ein Kontoguthaben des im Ausland ansässigen Schuldners

KG, Beschluss vom 27.08.2025 - 2 UH 24/25

Verfügt ein Schuldner nicht über einen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, ist für die Vollstreckung in ein Kontoguthaben des Schuldners, das bei der inländischen Zweigniederlassung eines ausländischen Kreditinstituts geführt wird, das Vollstreckungsgericht am Sitz der inländischen Zweigniederlassung des Kreditinstituts örtlich und international zuständig.*)

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Online seit 20. Februar

IMRRS 2026, 0204
ProzessualesProzessuales
Identitätsstreit ist durch Zwischenurteil zu entscheiden!

OLG Dresden, Beschluss vom 22.01.2026 - 4 W 3/26

1. Ein Streit, der die Frage betrifft, ob die im Prozess handelnde Person mit der wahren Partei identisch ist, ist durch Zwischenurteil zu entscheiden; erfolgt die Entscheidung durch Beschluss, ist hiergegen nach dem Meistbegünstigungsgrundsatz die sofortige Beschwerde eröffnet.*)

2. Zu den Voraussetzungen einer Rubrumsberichtigung.*)

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Online seit 19. Februar

IMRRS 2026, 0213
RechtsanwälteRechtsanwälte
Keine Videoverhandlung für Unterbevollmächtigte!

LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 20.01.2026 - 2-06 O 162/25

Die Gestaltung der Durchführung der mündlichen Verhandlung nach § 128a ZPO dient auch der Ermöglichung der Teilnahme für die Prozessbevollmächtigten. Der Antrag auf Gestattung für nicht ortsansässige Unterbevollmächtigte kann vor diesem Hintergrund abgelehnt werden.*)

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IMRRS 2026, 0150
ProzessualesProzessuales
Urteilsverkündung heilt Unterschriftsmangel!

OLG Düsseldorf, Urteil vom 30.07.2025 - 12 U 7/24

1. Der rechtskräftige Insolvenzeröffnungsbeschluss ist vom Prozessgericht als gültig hinzunehmen. Das gilt nur dann nicht, wenn ihm ein offenkundiger, schwerer Fehler anhaftet, der zur Unwirksamkeit des Beschlusses führt.*)

2. Das für eine gewillkürte Prozessstandschaft notwendige schutzwürdige Eigeninteresse des Klägers an der Geltendmachung des fremden Rechts im eigenen Namen ergibt sich bei einer Sicherungszession aus seiner Stellung als Sicherungsgeber. Bei der Sicherungsabtretung wird dem Zedenten zudem regelmäßig die Befugnis eingeräumt, die Forderung im eigenen Namen einzuziehen. Dies gilt auch im Rahmen einer Prozessfinanzierung.*)

3. Eine wirksame Unterschrift gemäß § 130b Satz 1 ZPO ist bei einem elektronisch geführten Urteil gegeben, wenn die mitwirkenden Richter am Ende des Urteils ihren Namen angeben und es mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen. Ist ein Urteil wirksam verkündet worden, ist es unabhängig von Mängeln der Unterschrift wirksam.*)

4. Eine objektive Gläubigerbenachteiligung ist bei der anfechtbaren Übertragung von Grundstücken gegeben, wenn der erzielbare Erlös des Grundstücks die vorrangigen Belastungen und Kosten übersteigt. Hierbei kommt es auf den bei einem freihändigen Verkauf zu erzielenden Erlös an, wenn der Insolvenzverwalter dazu rechtlich in der Lage ist. Ist dies nicht der Fall, ist der in einer Zwangsversteigerung erzielbare, regelmäßig geringere Erlös maßgebend.*)

5. Dienen mehrere Grundstücke der Absicherung einer einheitlichen Forderung, ist jedes Grundstück hinsichtlich der wertausschöpfenden Belastung selbständig zu betrachten.*)

6. Nach § 323 Abs. 1, 4 BGB kann der Gläubiger von einem Vertrag bereits vor dem Eintritt der Fälligkeit der Leistung zurücktreten, wenn offensichtlich ist, dass die Voraussetzungen des Rücktritts eintreten werden.*)

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IMRRS 2026, 0212
BauvertragBauvertrag
Unternehmer muss Behinderung und deren Dauer (voll) beweisen!

KG, Urteil vom 05.09.2024 - 27 U 71/23

1. Der Auftragnehmer trägt die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen eines Behinderungstatbestandes und die Dauer der Behinderung oder Unterbrechung mit der daraus resultierenden Verlängerung der Ausführungsfristen.

2. Ob eine Behinderung tatsächlich eingetreten ist und wie lange sie andauerte, ist nach den Regeln des Vollbeweises zu beurteilen (§ 286 ZPO). Demgegenüber ist für die Folgen der konkreten Behinderung, also die Berechnung der Dauer der Verlängerung der Ausführungsfristen, die richterlichen Schätzung eröffnet (§ 287 ZPO).

3. Eine befristete Mahnung kann auch so zu verstehen sein, dass der Verzug sofort mit der Mahnung - und nicht erst mit Fristablauf - eintreten soll.

4. Gegenstand eines gerichtlichen Geständnisses können nur Tatsachenbehauptungen sein, nicht rechtliche Wertungen (hier: "Verantwortung" für eine Bauablaufstörung).

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