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Sachgebiet: Prozessuales

16374 Entscheidungen insgesamt




Online seit 15. August

IMRRS 2024, 1071
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Abfindung bei Räumungsvergleich ist für Vergleichsmehrwert unbeachtlich

AG Nauen, Beschluss vom 11.04.2024 - 18a C 12/23

Wird in einem Mieterhöhungsverfahren ein Räumungsvergleich protokolliert, der eine Abfindung zu Gunsten des Mieters enthält, findet diese beim Vergleichsmehrwert keine Berücksichtigung. Maßgeblich für den Vergleichsmehrwert ist allein das Räumungsinteresse des Vermieters.

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Online seit 14. August

IMRRS 2025, 1041
ProzessualesProzessuales
Erstmaliges Bestreiten in der Berufungsinstanz kann zuzulassen sein!

BGH, Beschluss vom 03.07.2025 - V ZR 181/24

1. Neu ist ein Angriffs- oder Verteidigungsmittel, wenn es bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung erster Instanz nicht vorgebracht worden und daher im erstinstanzlichen Urteil unberücksichtigt geblieben ist. Ein im zweitinstanzlichen Verfahren erstmals vorgebrachtes Bestreiten bildet stets ein neues Angriffs- oder Verteidigungsmittel.

2. Neue Angriffs- und Verteidigungsmittel sind zuzulassen, wenn sie im ersten Rechtszug nicht geltend gemacht worden sind, ohne dass dies auf einer Nachlässigkeit der Partei beruht. Maßgeblich ist auch, ob die Partei bei Aufwendung der gebotenen Sorgfalt die Entscheidungsrelevanz des betreffenden Vorbringens überhaupt hätte erkennen können.

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Online seit 13. August

IMRRS 2025, 1053
ProzessualesProzessuales
Wann ist ein Befangenheitsantrag völlig ungeeignet?

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 01.08.2025 - 16 E 408/25

1. Ein Ablehnungsgesuch kann ausnahmsweise unter Mitwirkung des abgelehnten Richters als unzulässig verworfen werden oder überhaupt unberücksichtigt bleiben, wenn es zur Begründung der Besorgnis der Befangenheit völlig ungeeignet ist bzw. sich als offenbarer Missbrauch des Ablehnungsrechts darstellt.

2. Völlige Ungeeignetheit ist anzunehmen, wenn für eine Verwerfung als unzulässig jedes Eingehen auf den Gegenstand des Verfahrens selbst entbehrlich ist, weil das Ablehnungsgesuch für sich allein – ohne jede weitere Aktenkenntnis – offenkundig eine Ablehnung nicht zu begründen vermag.

3. Ein eindeutig unzulässiges Ablehnungsgesuch liegt in der Regel vor, wenn es sich pauschal gegen einen gesamten Spruchkörper oder sogar gegen sämtliche Richterinnen und Richter eines Gerichts richtet.

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IMRRS 2025, 1037
ProzessualesProzessuales
Kein Befangenheitsantrag nach Abschluss der Instanz!

BGH, Beschluss vom 22.07.2025 - X ZB 20/22

1. Ein Befangenheitsantrag ist nach vollständigem Abschluss einer Instanz grundsätzlich nicht mehr zulässig.

2. Eine Anhörungsrüge, die trotz Anwaltszwangs vom Kläger selbst erhoben wird, ist unzulässig.

3. Ein schutzwürdiges Interesse an einer Entscheidung über ein Ablehnungsgesuch besteht nicht, wenn eine Anhörungsrüge von vornherein unzulässig ist.

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Online seit 12. August

IMRRS 2025, 1034
ProzessualesProzessuales
Verkündungstermin kann nur aus erheblichen Gründen verlegt werden!

BGH, Beschluss vom 28.07.2025 - II ZR 154/23

1. Ein Verkündungstermin kann nur aus erheblichen Gründen verlegt werden, die zur Gewährleistung des rechtlichen Gehörs eine Zurückstellung des Beschleunigungs- und Konzentrationsgebots erfordern.

2. Ein während des Revisionsverfahrens gefasster Bestätigungsbeschluss kann im Einzelfall berücksichtigt werden, wenn er unstreitig ist und schützenswerte Belange der Gegenseite nicht entgegenstehen.

3. Nach Schluss der mündlichen Verhandlung können Angriffs- und Verteidigungsmittel gem. § 296a Satz 1 ZPO nicht mehr vorgebracht werden, was auch für das Revisionsverfahren gilt.

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IMRRS 2025, 1036
ProzessualesProzessuales
Im Anwaltsprozess muss der Anwalt den Befangenheitsantrag stellen!

BGH, Beschluss vom 22.07.2025 - X ZB 21/22

1. Ein Befangenheitsantrag ist nach vollständigem Abschluss einer Instanz grundsätzlich unzulässig, da die beteiligten Richter ihre Tätigkeit im konkreten Verfahren beendet haben.

2. Eine Anhörungsrüge, die von vornherein unzulässig ist, führt nicht dazu, dass das durch eine abschließende Entscheidung untergegangene Ablehnungsrecht wiederauflebt.

3. Ein Befangenheitsantrag ist unzulässig, wenn er trotz Anwaltszwangs vom Kläger selbst erhoben wird.

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IMRRS 2025, 1004
ProzessualesProzessuales
Streitwert einer Anfechtungsklage?

AG Berlin-Mitte, Beschluss vom 10.02.2025 - 22 C 46/24 WEG

Der Streitwert in Verfahren nach § 44 Abs. 1 WEG ist auf das Interesse aller Wohnungseigentümer an der Entscheidung festzusetzen; er darf den 7,5-fachen Wert des Interesses des Klägers sowie den Verkehrswert seines Wohnungseigentums nicht übersteigen.

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Online seit 11. August

IMRRS 2025, 1000
ProzessualesProzessuales
Abweichende Würdigung der Parteiausführungen sind kein Gehörsverstoß!

BGH, Beschluss vom 17.06.2025 - X ZB 1/25

1. Mit der Anhörungsrüge können nur neue und eigenständige Verletzungen des rechtlichen Gehörs durch das Rechtsmittelgericht gerügt werden.

2. Eine abweichende Würdigung der Ausführungen des Klägers durch das Gericht stellt keine Verletzung des rechtlichen Gehörs dar.

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IMRRS 2025, 0922
ProzessualesProzessuales
Anordnungsgrund trotz Vorwegnahme der Hauptsache?

OVG Nordrhein-Westfahlen, Beschluss vom 07.02.2025 - 22 B 92/25

1. Wird mit der begehrten Regelung nach § 123 Abs. 1 Satz 2 VwGO die Hauptsache vorweggenommen, liegt ein Anordnungsgrund nur dann vor, wenn ohne die begehrte Anordnung schwere und unzumutbare, später nicht wieder gut zu machende Nachteile entstünden, zu deren Beseitigung eine nachfolgende Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre.*)

2. Eine endgültige, unumkehrbare Rechtsvereitelung im eigentlichen Sinne scheidet mit Blick auf das möglicherweise baldige Inkrafttreten eines neuen § 9 Abs. 1a Satz 2 BImSchG (BT-Drs. 20/14777, BR-Drs. 46/25) jedenfalls dann aus, wenn die daneben verbleibenden Anträge auf Vollgenehmigung nach § 6 BImSchG und auf Erteilung eines Vorbescheids nach § 9 Abs. 1 BImSchG auch unter Berücksichtigung absehbarer Änderungen der Rechtslage weiterhin realistische Erfolgsaussichten haben.*)

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Online seit 8. August

IMRRS 2025, 1015
WohnungseigentumWohnungseigentum
Formverstoß bei Übermittlung eines Wiedereinsetzungsantrages

LG München I, Beschluss vom 12.12.2024 - 1 S 7231/24 WEG

(Ohne amtliche Leitsätze)

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IMRRS 2025, 0998
ProzessualesProzessuales
Verstoß gegen Tätigkeitsverbot als (weiterer) Ablehnungsgrund?

OLG Hamm, Beschluss vom 03.07.2025 - 4 WF 130/24

1. Geeignet, Misstrauen gegen eine unparteiliche Amtsausübung des Richters zu rechtfertigen, sind nur objektive Gründe, die aus der Sicht einer verständigen Prozesspartei berechtigte Zweifel an der Unparteilichkeit oder der Unabhängigkeit des Richters aufkommen lassen.*)

2. Eine Besorgnis der Befangenheit kann sich daraus ergeben, dass der Richter ungeachtet seiner Ablehnung und des daraus folgenden Tätigkeitsverbots gem. § 47 Abs. 1 ZPO gleichwohl (…) zu Lasten einer Partei eine weitreichende Entscheidung trifft.*)

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IMRRS 2025, 0992
ProzessualesProzessuales
Unentgeltliche Grundstücksübertragung trotz Pflegeverpflichtung der Empfängerin

FG Baden-Württemberg, Beschluss vom 21.01.2025 - 1 K 1359/22

1. Unentgeltlichkeit einer Leistung im Sinne von § 4 Abs. 1 AnfG liegt vor, wenn keine Gegenleistung in das Vermögen des Schuldners gelangt.

2. Eine im Rahmen der Übertragung einer Immobilie zwischen Ehegatten vereinbarte Pflegeverpflichtung, die dem Grunde nach und nach Art und Umfang im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses völlig ungewiss ist, stellt keine Gegenleistung dar.

3. Die Erfüllung einer aufschiebend bedingten Verpflichtung ist stets unentgeltlich, wenn nicht die Bedingung zwischenzeitlich eingetreten ist.

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Online seit 7. August

IMRRS 2025, 0996
ProzessualesProzessuales
Anforderungen an Antrag auf Beweiserhebung durch Zeugen?

BFH, Beschluss vom 03.07.2025 - VII B 46/24

Bei dem Zeugenbeweis verlangt § 373 der Zivilprozessordnung vom Beweisantragsteller nicht, den gesamten Inhalt der künftigen Zeugenaussage durch detaillierte Angaben in seinem Beweisantrag vorwegzunehmen.*)

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IMRRS 2025, 0990
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis einer Vollstreckungsabwehrklage wegen Rechtsmissbräuchlichkeit

LG Bielefeld, Urteil vom 06.01.2025 - 1 O 178/24

1. Das Rechtsschutzbedürfnis für eine Vollstreckungsabwehrklage kann dann ausnahmsweise zu verneinen sein, wenn die vom Schuldner während eines laufenden, aufgrund einer Sicherungsgrundschuld betriebenen Zwangsversteigerungsverfahrens erhobene Klage auf die Verjährung eines Teils der Grundschuldzinsen gestützt wird.*)

2. Gerade in der vom Schuldner beabsichtigten Verzögerung/Verhinderung der Zwangsvollstreckung ohne realistische Aussicht darauf, irgendeinen dauerhaften wirtschaftlichen Vorteil zu erlangen, liegt rechtsmissbräuchliches Verhalten.*)

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IMRRS 2025, 0886
ProzessualesProzessuales
Selbstentscheidung über Befangenheitsgesuch zulässig?

LG Stuttgart, Beschluss vom 19.05.2025 - 10 T 110/25

1. Das Verbot der Selbstentscheidung gilt nach ganz herrschender Meinung ausnahmsweise nicht, wenn das Ablehnungsgesuch unzulässig oder missbräuchlich ist.

2. Anerkannt ist insofern die Fallgruppe der Verfolgung verfahrensfremder Zwecke, etwa als regelmäßige Reaktion auf missliebige Entscheidungen.

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Online seit 6. August

IMRRS 2025, 0995
ProzessualesProzessuales
Rechtsmittelfrist für Streithelfer läuft mit Zustellung an Partei!

KG, Beschluss vom 30.07.2025 - 7 U 87/24

1. Die Berufungsfrist für die durch einen (nicht streitgenössischen) Streithelfer für die Hauptpartei eingelegte Berufung beginnt mit Zustellung des angefochtenen Urteils bei der Hauptpartei, nicht (bereits oder erst) mit der Zustellung bei dem Streithelfer, den insoweit eine Erkundigungspflicht trifft.*)

2. Eine (für die Gerichtsgebühren) streitwertrelevante Reduzierung des Berufungsantrags ist nur innerhalb der laufenden Berufungsbegründungsfrist möglich.*)

3. In einem Teilvergleich zwischen den Parteien getroffenen Kostenregelungen kommt eine eigenständige Bedeutung nicht zu, sondern diese Vereinbarungen sind aufgrund des Grundsatzes der Einheitlichkeit der Kostenentscheidung in der abschließenden Kostenschlussentscheidung des Gerichts entsprechend zu berücksichtigen.*)

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IMRRS 2025, 0987
ProzessualesProzessuales
Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung

BayObLG, Beschluss vom 13.05.2025 - 101 AR 59/25

ohne amtlichen Leitsatz

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IMRRS 2025, 0974
ProzessualesProzessuales
Berichtigungsbeschluss

AG Ahrensburg, Beschluss vom 05.02.2025 - 37a C 6/24

(Ohne amtliche Leitsätze)

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IMRRS 2025, 0972
ProzessualesProzessuales
Falscher Verwendungszweck beim Kostenvorschuss lässt Anfechtungsfrist weiterlaufen

AG Ahrensburg, Urteil vom 28.01.2025 - 37a C 6/24

1. Zustellungs-Verzögerungen, die aus der Einschaltung einer Rechtsschutzversicherung resultieren, gereichen der Kläger-Partei jedenfalls aus Gründen der Gleichbehandlung zum Nachteil.

2. Zahlt der Rechtsschutzversicherer den Kostenvorschuss zwar bei der Landeskasse ein, kann eine Zuordnung des Zahlungseingangs von der Landeskasse aufgrund der Angabe eines unzutreffenden Verwendungszweckes des Rechtsschutzversicherers jedoch (zunächst) nicht vorgenommen werden, geht dies zu Lasten des Klägers.

3. Das Gericht nicht verpflichtet, den Kläger auf den fehlenden Vorschusseingang hinzuweisen oder ohne Anhaltspunkte Nachfragen an die Landeskasse zu stellen.

4. Die Fristen des § 45 WEG finden keine Anwendung auf die Beschlussersetzungsklage.

5. Ein Wohnungseigentümer hat nur dann auf einen Beschluss einen Anspruch, wenn sein Gegenstand noch nicht durch Gesetz, Vereinbarung oder Beschluss geregelt ist

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Online seit 5. August

IMRRS 2025, 0991
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Keine Vollmacht nachgewiesen: Widerspruchsverfahren unzulässig!

LSG Bayern, Urteil vom 10.09.2024 - L 8 SO 226/22

1. Hat ein Bevollmächtigter im Widerspruchsverfahren seine Vollmacht auf Verlangen (…) innerhalb der ihm gesetzten Frist nicht nachgewiesen, kann der Widerspruch als unzulässig verworfen werden.*)

2. Der Mangel der Vollmacht im Widerspruchsverfahren kann nicht durch die nachträgliche Vorlage einer Vollmacht im Klageverfahren geheilt werden.*)

3. Die Anforderung des Nachweises der Vollmacht muss regelmäßig mit einer angemessenen Frist und dem Hinweis verbunden sein, dass anderenfalls der Widerspruch als unzulässig verworfen wird.*)

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IMRRS 2025, 0942
ProzessualesProzessuales
Gehörsverstoß durch Ablehnung einer Videoverhandlung?

LSG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 01.07.2025 - L 9 SO 55/25

1. Die Richtigkeit der Begründung einer die Teilnahme an der mündlichen Verhandlung per Videokonferenz ablehnenden Entscheidung unterliegt nicht der Beurteilung des Berufungsgerichts.*)

2. Wegen des Fehlens eines formalen Beschlusses über die Ablehnung der Videokonferenz vor der mündlichen Verhandlung kann eine Gehörsrüge nur dann in Betracht kommen, wenn die Teilnahme an der Videokonferenz zuvor in dem betreffenden Verfahren beantragt worden ist.*)

3. Gestattet das Sozialgericht einem im Ausland lebenden, in der mündlichen Verhandlung durch einen Prozessbevollmächtigten vertretenen Beteiligten nicht, an der mündlichen Verhandlung per Videokonferenz teilzunehmen, berührt dies den Anspruch auf rechtliches Gehör grundsätzlich nur dann, wenn sich das Erfordernis einer persönlichen Anhörung dem Gericht aufdrängen muss.*)

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IMRRS 2025, 0884
ProzessualesProzessuales
Missliebige Entscheidung ≠ Befangenheitsgrund!

LG Stuttgart, Beschluss vom 20.05.2025 - 10 T 102/25

1. Ein Ablehnungsersuchen kann grundsätzlich nicht erfolgreich auf die Verfahrensweise oder Rechtsauffassung eines Richters gestützt werden.

2. Der Einwand des Klägers, die Entscheidung eines Richters gehe über pauschale Behauptungen nicht hinaus, ist damit nicht geeignet, die Befangenheit des abgelehnten Richters zu begründen.

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Online seit 4. August

IMRRS 2025, 0971
ProzessualesProzessuales
Anwalt muss Endzeitpunkt einer beantragten Fristverlängerung notieren!

OLG Celle, Beschluss vom 28.08.2024 - 5 U 106/24

Der Anwalt ist verpflichtet, bei Beantragung einer Fristverlängerung das hypothetische Ende der beantragten Frist einzutragen. Organisiert er seine Kanzlei nicht dementsprechend, geht dies zu seinen Lasten.

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IMRRS 2025, 0948
ProzessualesProzessuales
Adresse handschriftlich geändert: Beweiskraft der Postzustellungsurkunde?

OVG Niedersachsen, Beschluss vom 23.07.2025 - 12 ME 60/25

Ist die Adresse im Anschriftsfeld einer Postzustellungsurkunde handschriftlich geändert worden, beurteilt sich die Beweiskraft der Urkunde bezüglich des Orts einer Ersatzzustellung ggf. nach § 419 ZPO (i. V. m. § 98 VwGO).*)

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Online seit 1. August

IMRRS 2025, 0934
ProzessualesProzessuales
Kein Gebührensprung, keine Streitwertbeschwerde!

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 02.07.2025 - 7 W 24/24

Wie bei jedem Rechtsmittel ist auch für eine Beschwerde gegen die endgültige Festsetzung des Kostenstreitwerts eine Beschwer erforderlich. Die für eine Streitwertbeschwerde erforderliche Beschwer ergibt sich noch nicht daraus, dass die Streitwertfestsetzung von den Vorstellungen des Beschwerdeführers abweicht. Soweit die beantragte Veränderung des Streitwerts zu keinem Gebührensprung führt, fehlt es an einer Beschwer, weil die entstehenden Kosten bzw. Gebühren sich dann nicht verändern können.*)

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Online seit 31. Juli

IMRRS 2025, 0966
ProzessualesProzessuales
Auslagenvorschuss trotz Erinnerung nicht eingezahlt: sBV beendet!

KG, Beschluss vom 11.07.2025 - 7 W 11/25

1. Im selbständigen Beweisverfahren ist grundsätzlich außerhalb des Anwendungsbereichs von § 494a ZPO keine Entscheidung über die Kostentragungspflicht zu treffen; diese Entscheidung ist dem Hauptsacheverfahren vorbehalten.*)

2. Ein selbständiges Beweisverfahren ist sachlich erledigt und damit beendet, wenn trotz Erinnerung ein angeforderter Vorschuss für ein Ergänzungsgutachten nicht eingezahlt wird.*)

3. Die Einholung eines Ergänzungsgutachtens darf nicht von der Einzahlung offener Vorschüsse für bereits eingeholte Sachverständigengutachten abhängig gemacht werden. Hierfür besteht keine Rechtsgrundlage.*)

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Online seit 30. Juli

IMRRS 2025, 0967
BausicherheitenBausicherheiten
Besicherter Anspruch besteht nicht: Bürgschaft auf erstes Anfordern wertlos!

KG, Beschluss vom 30.06.2025 - 7 W 3/25

1. Hat die Verfügungsklägerin vorprozessual einen Vertrag als wirksam behandelt, kann sie dessen Wirksamkeit im einstweiligen Verfügungsverfahren nicht mit der bloßen Behauptung in Abrede stellen, dass ihr nicht bekannt sei, ob eine - im Vertrag als aufschiebende Bedingung geregelte - Vertragsvereinbarung zwischen Dritten getroffen wurde.*)

2. Fristverlängerungsanträge führen im einstweiligen Verfügungsverfahren regelmäßig zur Selbstwiderlegung der Dringlichkeit.*)

3. Hat ein Sicherungsschuldner eine Sicherheit in Form einer Bürgschaft auf erstes Anfordern geleistet, hat er grundsätzlich zu dulden, dass der Sicherungsgläubiger den Bürgen in Anspruch nimmt, auch wenn noch nicht abschließend feststeht, ob die besicherte Forderung tatsächlich besteht.

4. Anderes gilt, wenn und soweit es bereits im Zeitpunkt der Inanspruchnahme durch den Sicherungsgläubiger des Bürgen klar auf der Hand liegt oder liquide feststellbar ist, dass der besicherte Anspruch nicht besteht (hier bejaht).

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IMRRS 2025, 0933
ProzessualesProzessuales
Macht die Beauftragung eines Anwalts den Richter befangen?

OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 10.07.2025 - 3 LA 54/23

Die Mandatierung eines Rechtsanwalts, der zugleich einen Beteiligten des zu entscheidenden Verfahrens vertritt, durch den zuständigen Richter in einer eigenen Angelegenheit begründet nicht generell die Besorgnis der Befangenheit.

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Online seit 29. Juli

IMRRS 2025, 0954
ProzessualesProzessuales
Streitwert der Nebenintervention richtet sich nach Umfang der Beteiligung!

BGH, Beschluss vom 08.07.2025 - VII ZR 36/24

1. Der Streitwert einer durchgeführten Nebenintervention stimmt mit dem Streitwert der Hauptsache überein, wenn der Nebenintervenient am Prozess im gleichen Umfang beteiligt ist wie die Partei, der er beigetreten ist.

2. Ist der Streithelfer in geringerem Umfang am Rechtsstreit beteiligt, ist der Streitwert entsprechend herabzusetzen.

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IMRRS 2025, 0787
ProzessualesProzessuales
Klage gegen Fremdnutzer ist keine WEG-Sache

OLG München, Beschluss vom 27.11.2024 - 101 AR 144/24

1. Wird eine Entstörungsklage gegen den Eigentümer und den Fremdnutzer erhoben, wird als gemeinsames Gericht das Wohnungseigentumsgericht bestimmt, da dort der Eigentümer seinen ausschließlichen Gerichtsstand hat und das Gericht damit sachnäher ist.

2. Klagen gegen Fremdnutzer von Sondereigentum fallen nicht unter § 43 Nr. 1 und 2 WEG, weil diese als Dritte weder zur Wohnungseigentümergemeinschaft noch zu den Sondereigentümern in einer Rechtsbeziehung stehen, die den notwendigen gemeinschaftsbezogenen Gehalt aufweist.

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Online seit 28. Juli

IMRRS 2025, 0952
ProzessualesProzessuales
Zentrales Parteivorbringen muss im Urteil verarbeitet werden!

BGH, Beschluss vom 17.07.2025 - IX ZR 55/24

1. Das Gebot des rechtlichen Gehörs verpflichtet das entscheidende Gericht, die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen.

2. In den Entscheidungsgründen müssen die wesentlichen Tatsachen- und Rechtsausführungen verarbeitet werden. Wenn ein bestimmter Vortrag einer Partei den Kern des Parteivorbringens darstellt und für den Prozessausgang von entscheidender Bedeutung ist, besteht für das Gericht eine Pflicht, die vorgebrachten Argumente zu würdigen und in den Entscheidungsgründen hierzu Stellung zu nehmen. Ein Schweigen lässt hier den Schluss zu, dass der Vortrag der Prozesspartei nicht oder zumindest nicht hinreichend beachtet wurde.

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IMRRS 2025, 0946
ProzessualesProzessuales
Abgelehnter Richter darf bei Verwerfung eines Ablehnungsgesuchs mitwirken!

BGH, Beschluss vom 17.06.2025 - AnwZ (Brfg) 15/25

Die Verwerfung eines Ablehnungsgesuchs als unzulässig unter Mitwirkung des abgelehnten Richters ist nur zulässig, wenn das Gesuch als rechtsmissbräuchlich zu qualifizieren ist, etwa wenn es nur mit solchen Umständen begründet wird, die eine Befangenheit unter keinem denkbaren Gesichtspunkt rechtfertigen können (hier bejaht).

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IMRRS 2025, 0926
ProzessualesProzessuales
Streitwert für das Hausverbot eines Besuchers einer vermieteten Wohnung ?

LG Essen, Beschluss vom 16.04.2025 - 15 T 54/25

Der Streitwert für das Hausverbot eines Besuchers einer vermieteten Wohnung ist mit 3.000 Euro bis 5.000 Euro anzusetzen.

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Online seit 25. Juli

IMRRS 2025, 0947
RechtsanwälteRechtsanwälte
Wenn die Anwalts-KI im Schriftsatz halluziniert ...

AG Köln, Beschluss vom 02.07.2025 - 312 F 130/25

1. Der Rechtsanwalt hat mittels künstlicher Intelligenz generierte und frei erfundene Entscheidungszitate in Schriftsätzen zu unterlassen, da sie die Rechtsfindung erschweren, den unkundigen Leser in die Irre führen und das Ansehen des Rechtsstaates und insbesondere der Anwaltschaft empfindlich schädigen.

2. Überdies verhält sich der Rechtsanwalt berufsrechtswidrig, wenn er wissentlich Falsches über Inhalt und Aussagen von Gesetzen und Urteilen vorträgt.

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IMRRS 2025, 0811
ProzessualesProzessuales
Schweigen zur Räumungsbereitschaft = Veranlassung zur Klage?

AG Waiblingen, Urteil vom 24.03.2025 - 13 C 280/25

Ein Schuldner ist im Allgemeinen vor Fälligkeit nicht verpflichtet, sich zu seiner Leistungsbereitschaft und -fähigkeit zu äußern. Vielmehr gibt der Schuldner nur und erst dann Anlass zur Klageerhebung, wenn er aktiv ein Verhalten an den Tag legt, das aus der Sicht eines objektiven vernünftigen Betrachters an der Erfüllungsbereitschaft zweifeln lässt

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Online seit 24. Juli

IMRRS 2025, 0938
ProzessualesProzessuales
Klage auf Feststellung zum Ersatz künftiger Schäden: Wie ist die Beschwer zu bemessen?

BGH, Beschluss vom 17.06.2025 - VIII ZR 129/24

1. Das Rechtsmittel eines einfachen Streithelfers ist stets ein Rechtsmittel der Hauptpartei, ohne dass er dabei selbst in eine Parteirolle gelangt; vielmehr liegt in seiner Rechtsmitteleinlegung nur die Erklärung, das Rechtsmittel der von ihm bei seinem Beitritt bezeichneten Partei unterstützen zu wollen.

2. Für die Beurteilung, ob die erforderliche Beschwer gegeben ist, ist allein auf die Person der unterstützten Partei und deren Interesse an der Abänderung der Entscheidung des Berufungsgerichts abzustellen.

3. Der Wert einer positiven Feststellungsklage ist im Regelfall in der Weise zu bemessen, dass von dem Wert einer entsprechenden Leistungsklage im Hinblick darauf, dass der Kläger mit einem Feststellungsausspruch keinen vollstreckbaren Titel erhält, ein Abschlag von 20% vorzunehmen ist.

4. Geht es um die Feststellung zum Ersatz künftigen Schadens, bemisst sich das konkrete wirtschaftliche Interesse der Partei nicht allein nach der Höhe des drohenden Schadens, sondern auch danach, wie hoch oder wie gering das Risiko eines Schadenseintritts und einer tatsächlichen Inanspruchnahme durch den Feststellungskläger ist.

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IMRRS 2025, 0826
ProzessualesProzessuales
Streitwert einer Räumungsklage

OLG Köln, Beschluss vom 18.06.2025 - 27 W 3/25

Stützt der Vermieter seinen Anspruch auf Räumung und Herausgabe einer Wohnung auch auf einen anderen Rechtsgrund - hier Eigentum -, richtet sich der Streitwert nach § 41 Abs. 2 Satz 2 GKG. Maßgebend ist danach der jährliche Nutzungswert der Wohnung und nicht das vereinbarte Entgelt.

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Online seit 23. Juli

IMRRS 2025, 0939
ProzessualesProzessuales
Fristverlängerung für Berufungsbegründung rechtswidrig versagt: Wann beginnt Wiedereinsetzungsfrist?

BGH, Beschluss vom 09.07.2025 - IV ZB 15/25

Ist eine Partei deshalb verhindert, die Frist zur Berufungsbegründung einzuhalten, weil das Berufungsgericht die Anforderungen an eine erstmalige Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist überspannt und daher die nachgesuchte Fristverlängerung rechtswidrig versagt, läuft die Frist von einem Monat, um Wiedereinsetzung zu beantragen und die Berufungsbegründung einzureichen, ab Zugang des die Fristverlängerung ablehnenden Beschlusses.

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IMRRS 2025, 0895
ProzessualesProzessuales
Zutrittsgewährung bei Vorenthaltung des Besitzes an einem Wochenendhaus: Streitwert?

OLG Brandenburg, Beschluss vom 26.05.2025 - 5 W 100/23

1. Bei einer Klage auf Unterlassung einer Besitzstörung richtet sich der Streitwert nach § 3 ZPO.

2. Trägt der Kläger vor, ihm sei von dem Beklagten gestattet worden, auf dessen Grundstück ein Wochenendhaus zu errichten, das er entsprechend für sich und seine Familie rund fünf Wochen im Jahr nutze, so ist das mit der Klage geltend gemachte Interesse an der Gewährung des Zutritts und an der Wiedereinräumung des Besitzes analog § 41 Abs. 5 GKG zu bewerten. Maßgeblich ist, welchen Schaden der Kläger durch die Vorenthaltung des Besitzes erlitten hat bzw. geltend macht, nicht hingegen der Grundstückswert.

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Online seit 22. Juli

IMRRS 2025, 0907
ProzessualesProzessuales
Kein rechtliches Interesse, kein Beweisbeschluss!

OLG Brandenburg, Beschluss vom 17.06.2025 - 6 W 39/25

1. Ist ein Rechtsstreit nicht anhängig, kann die Partei die Begutachtung durch einen Sachverständigen beantragen, wenn sie ein rechtliches Interesse hat.

2. Ein rechtliches Interesse ist in Fällen zu verneinen, in denen ein Rechtsverhältnis, ein möglicher Prozessgegner oder ein Anspruch nicht ersichtlich ist, wobei es sich um eindeutige Fälle handeln muss. Es ist ferner zu verneinen, wenn dem Sachverständigen keine Anschlusstatsachen zu Verfügung stehen und das Beweismittel deshalb offensichtlich ungeeignet ist, einen tauglichen Beweis zu erbringen (hier bejaht).

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Online seit 21. Juli

IMRRS 2025, 0920
ProzessualesProzessuales
Der Richtersohn in der Kanzlei des Klägeranwalts ...

BVerwG, Beschluss vom 31.01.2025 - 7 B 19.24

1. Ein Befangenheitsgrund kann in einer nahen verwandtschaftlichen Beziehung des Richters zu einem Mitglied der als Prozessbevollmächtigte auftretenden Rechtsanwaltskanzlei liegen.

2. Erforderlich ist, dass die nahe Verwandtschaft den Richter dazu bewegen könnte, allein wegen des Arbeitsverhältnisses des nahen Verwandten der den Prozessbeteiligten vertretenden Rechtsanwaltskanzlei entweder (unbewusst) solidarisch oder - umgekehrt - besonders kritisch zu begegnen (hier verneint).

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IMRRS 2025, 0911
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Feststellung der Pflicht zur Leistung der Vorschüsse: Streitwert?

OLG München, Beschluss vom 02.06.2025 - 32 W 702/25 WEG

Wenn eine Wohnungseigentümergemeinschaft nicht auf künftige Leistung von Vorschüssen, sondern auf Feststellung der Pflicht zur Leistung der Vorschüsse klagt, ist bei der Bemessung des Streitwertes ein Abschlag von 20% von dem Gesamtbetrag der Vorschüsse zu machen.*)

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Online seit 18. Juli

IMRRS 2025, 0905
ProzessualesProzessuales
Klage droht: Auch im Urlaub ist Posteingang zu kontrollieren!

OLG Hamm, Beschluss vom 07.04.2025 - 10 U 24/25

1. Der auf der Postzustellungsurkunde aufgebrachte Vermerk des Bediensteten des Postunternehmens hat die Beweiskraft einer öffentlichen Urkunde i. S. des § 418 ZPO (§ 195 Abs. 2 Satz 3 ZPO), begründet also den vollen Beweis der in der Urkunde bezeichneten Tatsachen. Der Beweis kann nur durch Gegenbeweis entkräftet werden (§ 418 Abs. 2 ZPO).*)

2. Eine Partei muss für die Zeit vorübergehender Abwesenheit von der Wohnung wegen einer Auslandsreise grundsätzlich keine besonderen Vorkehrungen hinsichtlich möglicher Zustellungen treffen. Etwas anderes kann anzunehmen sein, wenn sie konkrete Anhaltspunkte dafür hat, dass ein gerichtliches Verfahren gegen sie beginnen wird und während ihrer Abwesenheit Fristen in Lauf gesetzt werden.*)

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IMRRS 2025, 0877
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Verlängerte Bauüberwachung mit Pauschalhonorar abgegolten?

OLG Köln, Urteil vom 11.05.2023 - 7 U 96/22

1. Der Auftragnehmer trägt die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass die von ihm erbrachten und abgerechneten Leistungen eine zusätzliche Vergütung rechtfertigen (hier: Mehraufwände wegen verlängerter Bauüberwachung).

2. Die schlüssige Darlegung setzt insbesondere eine hinreichende Abgrenzung zwischen der mit dem ursprünglichen Honorar abgegoltenen Hauptvertragsleistung und den Nachtragsleistungen, für die eine zusätzliche Vergütung beansprucht wird, voraus.

3. Ein wegen Überschreitung der 3-Monats-Verkündungsfrist verfahrensfehlerhaft ergangenes Urteil ist nur dann aufzuheben, wenn es auf diesem Fehler beruhen kann (hier verneint).

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IMRRS 2025, 0784
ProzessualesProzessuales
Beweisantritt für Eingriff in die Statik darf nicht übergangen werden

LG Stuttgart, Urteil vom 19.03.2025 - 19 S 30/23

1. Übergeht das Gericht einen entscheidungserheblichen Beweisantritt, liegt ein erheblicher Verfahrensverstoß vor.

2. Eine unbillige Benachteiligung eines Wohnungseigentümers setzt voraus, dass die beabsichtigte Maßnahme bei wertender Betrachtung und in Abwägung mit den mit der baulichen Veränderung verfolgten Vorteilen einem verständigen Wohnungseigentümer in zumutbarer Weise nicht abverlangt werden dürfte.

3. Hierbei können insbesondere Lärm und andere Immissionen zu solchen Beeinträchtigungen führen. Dies gilt ebenfalls für Eingriffe in die Statik des Gebäudes, was insbesondere bei Wand- und Deckendurchbrüchen zu prüfen ist, wobei in diesen Fällen negative Auswirkungen auf das Gemeinschaftseigentum ausgeschlossen sein müssen.

4. Wird - von der Möglichkeit der Zurückverweisung Gebrauch gemacht, kann über die Kosten durch das Berufungsgericht nicht entschieden werden, weil der Ausgang des Rechtsstreits noch offen ist.

5. Auch im Fall einer Aufhebung und Zurückverweisung ist ein Ausspruch über die vorläufige Vollstreckbarkeit geboten, allerdings ohne Abwendungsbefugnis.

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Online seit 17. Juli

IMRRS 2025, 0909
ProzessualesProzessuales
Streitwertbemessung bei Klage auf Beseitigung einer baulichen Veränderung?

OLG München, Beschluss vom 02.06.2025 - 32 W 643/25 WEG

Das wirtschaftliche Interesse eines Wohnungseigentümers, dessen Klage auf Beseitigung einer baulichen Veränderung des gemeinschaftlichen Eigentums abgewiesen worden ist, ist grundsätzlich nach dem Wertverlust, den sein Wohnungseigentum durch die bauliche Veränderung erleidet, zu bemessen.*)

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IMRRS 2025, 0904
ProzessualesProzessuales
Entschädigungsfähige Verfahrensverzögerung nur bei unvertretbarem Aussetzungsbeschluss!

OLG Frankfurt, Urteil vom 28.05.2025 - 4 EK 13/24

1. Verzögerungen durch vertretbare Entscheidungen, welche auf der Grundlage eines Bewertungs- und Abwägungsprozesses getroffen werden, der je nach Gewichtung einzelner Kriterien unterschiedlich ausfallen kann, sind unter Berücksichtigung der richterlichen Unabhängigkeit nicht unangemessen im Sinne von § 198 GVG.*)

2. Dies gilt auch betreffend einen im Beschwerdeverfahren später aufgehobenen Aussetzungsbeschluss. Maßgeblich ist daher die Frage, ob die Aussetzung im konkreten Fall unvertretbar war (entgegen Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 20.9.2017 - L 6 SF 10/16 EK U).*)

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Online seit 16. Juli

IMRRS 2025, 0908
ProzessualesProzessuales
Streitwert der Anfechtung eines Grundlagenbeschlusses über Erhaltungsmaßnahmen?

OLG München, Beschluss vom 30.05.2025 - 32 W 201/25 WEG

1. Der Streitwert der Anfechtung eines Grundlagenbeschlusses über Erhaltungsmaßnahmen richtet sich grundsätzlich nach den Gesamtkosten der Maßnahme als Gesamtinteresse i.S.v. § 49 Satz 1 GKG. Das Einzelinteresse des Klägers i.S.v. § 49 Satz 2 GKG richtet sich nach der anteiligen Kostenlast des Klägers.*)

2. Wenn es bei der Anfechtung eines Beschlusses über Erhaltungsmaßnahmen nur um den erforderlichen Aufwand oder die richtige Auswahl unter Sanierungsvarianten geht, richtet sich das Gesamtinteresse nur nach der bloßen Kostendifferenz.*)

3. In Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Verfügung ist das Interesse nur mit einem Bruchteil des Hauptsachewertes zu beziffern. Dabei ist in der Regel der Ansatz von 1/3 des Hauptsachewertes angemessen.*)

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IMRRS 2025, 0892
ProzessualesProzessuales
Verzögerungsgebühr wegen Nichterscheinen zum Verhandlungstermin!

KG, Beschluss vom 09.04.2025 - 21 U 108/22

1. Die Auferlegung einer besonderen Verzögerungsgebühr gemäß § 38 GKG kommt auch dann in Betracht, wenn nach Erlass eines Versäumnisurteils aufgrund des Einspruchs der säumigen Partei ein neuer Termin zur mündlichen Verhandlung bestimmt werden muss.*)

2. Da die Verzögerungsgebühr Strafcharakter hat und eine Sanktion für ein prozesswidriges Verhalten einer Partei oder ihres Vertreters darstellt, kann sie nicht verhängt werden, wenn die Partei oder ihr Vertreter zwar das Verfahren verzögert, sich dabei aber prozessordnungsgemäß verhält.*)

3. Ein Verstoß gegen die Prozessförderungspflicht kann vorliegen, wenn eine Partei den Termin zur mündlichen Verhandlung mutwillig nicht wahrnimmt.*)

4. Ein nach § 38 GKG sanktionsfähiges Verhalten kann vorliegen, wenn eine Partei zur Terminsstunde feststellt, dass ihr die Einwahldaten für eine Teilnahme an der mündlichen Verhandlung gemäß § 128a ZPO nicht vorliegen und sie den Termin einfach verstreichen lässt.*)

5. Die Verzögerungsgebühr nach § 38 GKG dient ihrem Sinn und Zweck nach in erster Linie dazu, den Mehraufwand des Gerichts abzugelten, der aufgrund des Fehlverhaltens einer Partei oder eines Vertreters ausgelöst wird.*)

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Online seit 15. Juli

IMRRS 2025, 0890
ProzessualesProzessuales
Gericht muss nicht jeden Vortrag bescheiden!

BGH, Beschluss vom 03.06.2025 - VIII ZA 17/24

Der mit der Anhörungsrüge geltend gemachte Umstand, dass das Gericht sich in der angegriffenen Entscheidung nicht zu sämtlichen von einer Partei vorgebrachten Punkten ausdrücklich geäußert hat, rechtfertigt nicht den Vorwurf der Gehörsverletzung. Die Gerichte sind zwar verpflichtet, das Vorbringen der Parteien zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen. Hingegen ist es nicht erforderlich, alle Einzelpunkte des Parteivortrags in den Gründen der Entscheidung auch ausdrücklich zu bescheiden.

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