Immobilien- und Mietrecht.

Volltexturteile nach Sachgebieten
16193 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2007
IMRRS 2007, 1401
BGH, Beschluss vom 08.05.2007 - VIII ZB 113/06
Die Berufungsbegründungsfrist ist nicht schuldhaft versäumt, wenn der Berufungskläger innerhalb der Berufungsbegründungsfrist zwar die Gewährung von Prozesskostenhilfe beantragt, aber weder einen Antrag auf (erstmalige) Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist gestellt noch seinen Prozesskostenhilfeantrag begründet hat und das Gericht über die Prozesskostenhilfe erst nach Ablauf der Berufungsbegründungsfrist entscheidet (Bestätigung von BGH, Beschluss vom 22. Juni 2005 - XII ZB 34/04, NJW-RR 2005, 1586).*)

IMRRS 2007, 1398

OLG München, Urteil vom 27.02.2007 - 9 U 3566/06
1. Auch nach der Anerkennung der Teilrechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft durch die Entscheidung des BGH vom 02.06.2005 (IBR 2005, 517) kann unter dem Gesichtspunkt des Vertrauensschutzes auch der einzelne Miteigentümer isoliert in Anspruch genommen werden, wenn die Klage auf der Grundlage der bisherigen Rechtsprechung des BGH erhoben worden ist, wonach die Wohnungseigentümer für gemeinschaftliche Verbindlichkeiten als Gesamtschuldner haften.
2. Beauftragt eine Wohnungseigentümergemeinschaft einen Architekten, so wird nur sie Vertragspartner; nur sie schuldet dem Architekten Honorar.
3. Hat ein Vertragspartner auf die langjährige Rechtsprechung vor dem 02.06.2005 vertraut, wonach alle Wohnungseigentümer ihm als Gesamtschuldner haften, und deshalb keine Klage gegen die teilrechtsfähige Wohnungseigentümergemeinschaft erhoben, so dass sein Anspruch gegen diese verjährt ist, so ist unter dem Gesichtspunkt des Vertrauensschutzes seine vor dem 02.06.2005 erhobene Klage gegen einen Wohnungseigentümer begründet.

IMRRS 2007, 1388

OLG München, Beschluss vom 05.06.2007 - 34 Wx 143/06
1. Verstöße des Amtsgerichts gegen das Gebot des rechtlichen Gehörs können von der Beschwerdeinstanz rückwirkend geheilt werden.*)
2. Es verstößt grundsätzlich gegen das Gebot ordnungsmäßiger Verwaltung, wenn die Wohnungseigentümer einen Verwalter wiederbestellen, der über mehrere Jahre weder Jahresabrechnungen noch Wirtschaftspläne zur Beschlussfassung vorgelegt hat.*)

IMRRS 2007, 1387

OLG Brandenburg, Urteil vom 07.06.2007 - 12 U 240/06
1. Unstreitige Tatsachen, die erstmals im Berufungsrechtszug vorgetragen werden, sind unabhängig von den engen Voraussetzungen des § 531 Abs. 2 ZPO stets zu berücksichtigen (BGH, IBR 2005, 180).
2. Ergibt sich ein Widerspruch daraus, dass der Hauptunternehmer im Prozess mit dem Subunternehmer die Erbringung von Positionen bestreitet, die er gegenüber seinem Auftraggeber als erbracht nachweist, so obliegt es dem Hauptunternehmer entsprechend den Grundsätzen der Durchgriffsfälligkeit nach § 641 Abs. 2 S. 1 BGB, diesen Widerspruch aufzuklären.

IMRRS 2007, 1381

BGH, Urteil vom 08.05.2007 - XI ZR 278/06
Der Streitgegenstand ändert sich nicht, wenn der Kläger seine Aktivlegitimation zunächst aus einem Pfändungs- und Überweisungsbeschluss und später aus einer Abtretung der Klageforderung herleitet (im Anschluss an BGH, Urteil vom 23. März 1999 - VI ZR 101/98, WM 1999, 1065, 1066).*)

IMRRS 2007, 1380

BGH, Beschluss vom 29.03.2007 - V ZB 160/06
Ist der Schuldner vollstreckbar verpflichtet, die Zwangsvollstreckung in sein Grundstück wegen eines zuletzt zu zahlenden Teilbetrags einer Grundschuld zu dulden, ist zur Befriedigung des Gläubigers im Sinne von § 775 Nr. 5 ZPO nur die Zahlung dieses Teilbetrags nebst Kosten, nicht aber die vollständige Ablösung der Grundschuld erforderlich (Fortführung von Senat, BGHZ 108, 372).*)

IMRRS 2007, 1378

OLG Celle, Beschluss vom 07.06.2007 - 4 AR 24/07
Bei dem Rechtsstreit wegen fehlerhafter Vergabe von Bauleistungen handelt es sich um eine schlichte bürgerlich-rechtliche Streitigkeit und nicht um eine Kartellsache.

IMRRS 2007, 1377

OLG Stuttgart, Beschluss vom 03.01.2007 - 1 W 63/06
1. Ein Antrag nach § 494a Abs. 1 ZPO ist unzulässig, wenn der Antragsteller des selbständigen Beweisverfahrens bereits eine Hauptsacheklage erhoben hat. Dem steht nach neuerer höchstrichterlicher Rechtsprechung die Aufrechnung mit einem Schadensersatzanspruch wegen Mängeln in einer anhängigen Klage gleich.
2. Vergleichbar und deshalb gleich zu behandeln ist auch der Fall, wenn Gewährleistungsansprüche im Wege eines Zurückbehaltungsrechts geltend gemacht werden.

IMRRS 2007, 1370

BGH, Beschluss vom 06.06.2006 - X ZR 73/03
(Ohne amtlichen Leitsatz)*)

IMRRS 2007, 1369

BGH, Beschluss vom 23.05.2006 - X ZR 240/02
(Ohne amtlichen Leitsatz)*)

IMRRS 2007, 1368

BGH, Beschluss vom 11.07.2006 - VI ZR 43/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2007, 1367

BGH, Beschluss vom 11.05.2007 - II ZR 126/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2007, 1365

BGH, Beschluss vom 23.05.2007 - IV ZR 291/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2007, 1364

BGH, Beschluss vom 15.05.2007 - X ZR 107/05
(Ohne amtlichen Leitsatz)*)

IMRRS 2007, 1363

BGH, Beschluss vom 22.05.2007 - XI ZR 309/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2007, 1362

BGH, Beschluss vom 02.05.2007 - XII ZR 87/05
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2007, 1360

BGH, Urteil vom 01.03.2007 - IX ZR 261/03
1. Der Anwalt muss dem Mandanten nicht notwendig eine vollständige rechtliche Analyse, sondern allein die Hinweise liefern, die ihm im Hinblick auf die aktuelle Situation und sein konkretes Anliegen die notwendige Entscheidungsgrundlage vermitteln. Erscheint unter mehreren rechtlich möglichen Alternativen die eine deutlich vorteilhafter als die andere, hat der Anwalt darauf hinzuweisen und eine entsprechende Empfehlung zu erteilen.*)
2. Nach Art und Umfang des Mandats kann eine eingeschränkte Belehrung ausreichend sein, etwa bei besonderer Eilbedürftigkeit oder bei einem Aufwand, der außer Verhältnis zum Streitgegenstand steht. Inhalt und Umfang der Aufklärung haben sich nach den erkennbaren Interessen des Mandanten zu richten.*)
3. Zur Prüfung der Handlungsalternativen, die sich dem Auftraggeber bei pflichtgemäßer Beratung stellen, müssen deren jeweilige Rechtsfolgen miteinander und mit den Handlungszielen des Mandanten verglichen werden (Fortführung von BGH, Urt. v. 13. Januar 2005 - IX ZR 455/00, WM 2005, 1615, 1616; v. 21. Juli 2005 - IX ZR 49/02, WM 2005, 2110, 2111).*)
4. Dem Mandanten, der einen richtigen Vorschlag des Anwalts ablehnt, kommt im Haftungsprozess die Vermutung beratungsgemäßen Verhaltens nicht zugute (Fortführung von BGHZ 123, 311, 319).*)

IMRRS 2007, 1358

BGH, Urteil vom 16.05.2006 - XI ZR 92/04
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2007, 2548

BGH, Urteil vom 10.05.2007 - III ZR 115/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2007, 1350

OLG Köln, Beschluss vom 09.02.2007 - 16 Wx 206/06
1. Eine Verfahrensverbindung ist zur Vermeidung unterschiedlicher Verfahrensausgänge und zur Verhinderung der Vervielfältigung der Verfahrenskosten unbedingt geboten, wenn es sich um parallel laufende, denselben Eigentümerbeschluss betreffende Beschlussanfechtungsverfahren handelt.
2. Im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit ist eine entsprechende Anwendung des § 189 ZPO grundsätzlich möglich. Voraussetzung ist aber, dass die Entscheidung durch das Gericht mit Zustellungswillen herausgegeben wurde.

IMRRS 2007, 1349

BGH, Beschluss vom 02.05.2007 - XII ZB 205/06
1. Beruft sich ein Nutzungsberechtigter gegenüber einer Kündigung auf Regelungen, die das Kündigungsrecht einschränken, so dauert die "streitige Zeit" im Sinne des § 8 ZPO vom Tag der Erhebung der Räumungsklage bis zu dem Zeitpunkt an, den der Nutzungsberechtigte als den für ihn günstigsten Beendigungszeitpunkt des Miet- oder Pachtvertrages in Anspruch nimmt.
2. Hat der Nutzungsberechtigte keinen festen Zeitpunkt genannt, greift die Vorschrift des § 9 ZPO ein, nach welchem als Beschwer der 3,5-fache Jahresbetrag anzusetzen ist.

IMRRS 2007, 1348

BGH, Beschluss vom 08.05.2007 - VIII ZR 133/06
Für die Bewertung der Rechtsmittelbeschwer ist allein der rechtskraftfähige Inhalt des angefochtenen Urteils maßgebend.*)

IMRRS 2007, 1344

BGH, Beschluss vom 08.05.2007 - VI ZB 80/06
Zum Beweis des rechtzeitigen Eingangs mit Einwurf der Berufungsschrift in den Nachtbriefkasten durch den Prozessbevollmächtigten des Rechtsmittelführers.*)

IMRRS 2007, 1334

OLG Frankfurt, Beschluss vom 27.11.2006 - 2 W 62/06
Zur Streitwertfestsetzung im selbstständigen Beweissicherungsverfahren.*)

IMRRS 2007, 1333

BGH, Beschluss vom 25.04.2006 - IV ZA 23/05
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2007, 1332

BGH, Beschluss vom 16.05.2006 - X ZR 12/02
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2007, 1330

BGH, Beschluss vom 05.10.2006 - XII ZR 50/04
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2007, 1329

BGH, Beschluss vom 21.09.2006 - V ZR 260/05
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2007, 1328

BGH, Beschluss vom 12.10.2006 - IX ZB 9/05
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2007, 1327

BGH, Beschluss vom 26.04.2007 - VII ZR 123/06
Ein Berufungsurteil ist nach § 544 Abs. 7 ZPO aufzuheben, wenn Beweisangebote zu vorgelegten Rechnungen nicht berücksichtigt wurden.

IMRRS 2007, 1326

BGH, Beschluss vom 10.10.2006 - AnwZ (B) 28/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2007, 1325

BGH, Beschluss vom 16.05.2006 - XI ZB 20/05
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2007, 1323

BGH, Urteil vom 09.05.2006 - XI ZR 120/05
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2007, 1322

BGH, Beschluss vom 12.03.2007 - VI ZB 75/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2007, 1319

BGH, Beschluss vom 30.05.2006 - VI ZR 170/05
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2007, 1318

BGH, Beschluss vom 15.05.2006 - AnwZ (B) 54/04
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2007, 1316

BGH, Beschluss vom 28.09.2006 - IX ZB 256/05
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2007, 1314

BGH, Beschluss vom 28.02.2007 - IV ZR 320/04
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2007, 1312

BGH, Beschluss vom 28.07.2006 - AnwZ (B) 18/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2007, 1311

BGH, Beschluss vom 12.10.2006 - IX ZR 183/04
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2007, 1310

BGH, Urteil vom 17.05.2006 - VIII ZR 244/04
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2007, 1308

BGH, Beschluss vom 05.10.2006 - V ZB 168/05
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2007, 1307

BGH, Beschluss vom 13.09.2006 - XI ZR 31/05
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2007, 1305

BGH, Beschluss vom 17.10.2006 - VI ZR 174/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2007, 1304

BGH, Beschluss vom 30.04.2007 - II ZB 4/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2007, 1302

BGH, Beschluss vom 28.09.2006 - IX ZA 16/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2007, 1301

BGH, Beschluss vom 28.09.2006 - IX ZA 16/04
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2007, 1300

BGH, Beschluss vom 15.05.2006 - AnwZ (B) 51/05
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2007, 1299

BGH, Beschluss vom 28.09.2006 - IX ZA 20/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2007, 1298

BGH, Beschluss vom 27.09.2006 - II ZB 20/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)
