Immobilien- und Mietrecht.

Volltexturteile nach Sachgebieten
16193 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2007
IMRRS 2007, 0660
OLG Frankfurt, Beschluss vom 15.12.2006 - 1 W 58/06
1. Eine Untätigkeitsbeschwerde ist aus verfassungsrechtlichen Gründen ausnahmsweise statthaft.*)
2. Ob eine Nichtbearbeitung oder eine verzögerte Bearbeitung des Verfahrens anzunehmen ist, ist eine Zulässigkeitsvoraussetzung.*)
3. In einem selbstständigen Beweisverfahren ist es Sache des Antragstellers, zu prüfen, ob das Gutachten seinen Beweisanträgen entspricht.*)

IMRRS 2007, 0659

OVG Hamburg, Beschluss vom 15.12.2006 - 3 Bs 111/06
Eine Beschwerdebegründung nach § 146 Abs. 4 Satz 3 VwGO, die ohne eine eigene Durchdringung des Streitstoffs durch den Prozessbevollmächtigten lediglich Ausführungen des vertretenen Beteiligten selbst enthält, genügt nicht dem Vertretungszwang des § 67 Abs. 1 VwGO; die Beschwerde ist deshalb unzulässig und zu verwerfen.*)

IMRRS 2007, 0658

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 21.12.2006 - 7 B 2193/06
1. Im Verfahren auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes gegen die einem Nachbarn erteilte Baugenehmigung sind entscheidungserhebliche Tatsachen durch das Beschwerdegericht auch dann zu berücksichtigen, wenn sie vom Beschwerdeführer erst nach Erlass der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung selbst geschaffen worden sind.*)
2. Es kann abwägungsgerecht sein, angrenzend an ein faktisches (reines) Wohngebiet durch Bebauungsplan ein Sondergebiet für die Errichtung von Autohäusern festzusetzen.*)

IMRRS 2007, 0656

BGH, Urteil vom 27.02.2007 - XI ZR 56/06
1. Im Revisionsverfahren ist nicht zu überprüfen, ob das Berufungsgericht bei der Zulassung der erstmals in zweiter Instanz erhobenen Verjährungseinrede die Voraussetzungen des § 531 Abs. 2 ZPO beachtet hat.*)
2. Ein Kreditinstitut, das den Erwerb einer Eigentumswohnung finanziert hat, kann vom Erwerber und Darlehensnehmer, der die Rückabwicklung des nach dem Rechtsberatungsgesetz unwirksamen Darlehensvertrages begehrt, nicht die Übereignung der Eigentumswohnung verlangen.*)

IMRRS 2007, 0651

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 16.01.2007 - 4 W 12/07
Zur Substantiierungslast; Beweisantritt "ins Blaue".*)

IMRRS 2007, 0649

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18.01.2007 - 24 W 97/06
Wird die Ablehnung eines Sachverständigen für begründet erklärt, ist dieser Beschluss weder für die Parteien noch für den Sachverständigen anfechtbar und kann auch nicht auf eine Anhörungsrüge oder eine außerordentliche Beschwerde aufgehoben werden.*)

IMRRS 2007, 0647

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 22.01.2007 - 5 W 8/07
1. Ein gegen einen Zeugen verhängter Ordnungsgeldbeschluss wegen Nichterscheinens im Termin zur Durchführung einer Beweisaufnahme bedarf keiner Rechtsmittelbelehrung.*)
2. Eine hinreichende Entschuldigung für das Ausbleiben im Termin liegt nicht vor, wenn ein ärztliches Attest lediglich eine Arbeitsunfähigkeit bescheinigt.*)

IMRRS 2007, 0645

OLG Frankfurt, Beschluss vom 02.02.2007 - 14 UH 5/07
Zum allgemeinen Gerichtsstand einer englischen Limited im Inland.*)

IMRRS 2007, 0641

OLG Frankfurt, Beschluss vom 06.02.2007 - 4 W 93/06
Zur Frage, ob es die Besorgnis der Befangenheit rechtfertigen kann, wenn ein Richter den anwaltlich vertretenen Kläger darauf hinweist, dass die zweifelhafte Frage, ob er aktivlegitimiert sei, durch Abtretung gelöst werden könne.*)

IMRRS 2007, 0639

OLG Rostock, Beschluss vom 08.02.2007 - 3 U 180/06
Das Rechtsschutzinteresse für eine Vollstreckungsabwehrklage fehlt, wenn der Gläubiger den Gerichtsvollzieher in einem gerichtlichen Protokoll anweist, die vollstreckbare Ausfertigung des Titels an den Schuldner herauszugeben und erklärt, dass eine Zwangsvollstreckung daraus nicht beabsichtigt sei.*)

IMRRS 2007, 0635

OLG Frankfurt, Beschluss vom 14.02.2007 - 9 U 79/06
Zur Frage, ob ein Vergleich auch mögliche Einwendungen erfassen kann, die von der Rechtsprechung erst später entwickelt werden.*)

IMRRS 2007, 0630

OLG Rostock, Beschluss vom 23.02.2007 - 8 W 99/06
Der Ermäßigungstatbestand des KV 1211 Nr. 2 GKG kommt auch dann zum Tragen, wenn das Gericht wegen widerstreitender Kostenanträge nach einem Teilanerkenntnis gemäß § 93 ZPO in einem Schlussurteil über die Kosten zu entscheiden hat.*)

IMRRS 2007, 0626

BGH, Beschluss vom 08.03.2007 - III ZB 21/06
Ein Schiedsspruch kann im Verfahren nach § 1060 ZPO unmittelbar für und gegen den Rechtsnachfolger für vollstreckbar erklärt werden.*)

IMRRS 2007, 0624

KG, Beschluss vom 06.03.2007 - 9 W 148/06
Der Wert einer Beschwerde gemäß § 15 Absatz 2 BNotO mit dem Ziel, den Notar anzuweisen, beim Grundbuchamt die Eigentumsumschreibung zu beantragen, richtet sich auch dann nach dem vollen vereinbarten Kaufpreis, wenn lediglich die Erfüllung eines Restbetrages des Kaufpreises durch Aufrechnung mit Gegenforderungen zwischen den Kaufvertragsparteien im Streit steht.*)

IMRRS 2007, 0623

OLG Oldenburg, Beschluss vom 06.03.2007 - 15 U 70/06
Wird die von einem Rechtsanwalt verfasste Berufungsbegründung am letzten Tag der Frist per Fax versehentlich an das falsche Oberlandesgericht (hier: Hamm statt Oldenburg) abgeschickt, so ist die darauf beruhende Fristversäumung von dem Rechtsanwalt verschuldet, wenn die ohne weiteres als falsch erkennbare Faxnummer deutlich sichtbar auf dem Schriftsatz angegeben war und der Anwalt gleichwohl keine Maßnahmen ergriff, um eine korrekte Faxzusendung sicherzustellen.*)

IMRRS 2007, 0621

OLG Koblenz, Beschluss vom 15.03.2007 - 4 SmA 16/07
1. Um die Bindungswirkung des § 158 Abs. 1 GVG hervorzurufen, muss ein Rechtshilfeersuchen nach § 375 ZPO vorliegen, welches auch tatsächlich ausführbar ist. An letzterem fehlt es, wenn um Vernehmung eines Zeugen ohne hinreichende Angabe des Beweisthemas ersucht wird.*)
2. Wie bei der Frage zur Bindungswirkung des § 281 ZPO muss auch für ein Rechtshilfeersuchen gelten, dass keine Bindungswirkung nach § 158 Abs. 1 GVG herbeigeführt wird, wenn das Rechtshilfeersuchen willkürlich oder offensichtlich rechtsmissbräuchlich ist.*)

IMRRS 2007, 0617

AG Bad Kreuznach, Beschluss vom 30.11.2006 - 2 H 11/03
1. Eine Kostenentscheidung nach § 494a Abs. 2 ZPO setzt - unabhängig davon, ob bei einem Verzicht auf die Klage eine Fristsetzung nach § 494a Abs. 1 ZPO entfällt - voraus, dass die Beweisaufnahme durchgeführt wurde.
2. Beruht die Erledigungserklärung auf einem Ereignis, das das Interesse des Antragsteller an der Beweiserhebung entfallen lässt, ist sie nicht als Antragsrücknahme im Sinne des § 269 ZPO auszulegen.
3. Eine einseitige Erledigungserklärung ermöglicht aber keine Kostenentscheidung im selbständigen Beweisverfahren.

IMRRS 2007, 0614

BGH, Beschluss vom 25.01.2007 - V ZB 125/05
1. Wird die Zwangsversteigerung eines Grundstücks aus einem Recht betrieben, das einer vor der Beschlagnahme eingetragenen Auflassungsvormerkung im Rang vorgeht, hat eine nach der Beschlagnahme erfolgte Umschreibung des Eigentums auf den Vormerkungsberechtigten keinen Einfluss auf den Fortgang des Verfahrens.*)
2. Die Vorschriften der §§ 91 ff. ZPO sind auf Beschwerden im Zwangsversteigerungsverfahren anwendbar, wenn es sich um ein kontradiktorisches Verfahren handelt. In diesem Fall ist über die Kosten eines Beschwerdeverfahrens nach § 91a Abs. 1 ZPO zu entscheiden, wenn die Beteiligten das Verfahren im Hinblick auf die Rücknahme des Zwangsversteigerungsantrags in der Hauptsache für erledigt erklären.*)

IMRRS 2007, 0612

OLG Brandenburg, Urteil vom 14.03.2007 - 13 U 108/06
Zur Problematik der Nichtbeachtung klägerischen Vorbringens und Übergehen von Beweisanträgen durch das Gericht.

IMRRS 2007, 0611

OLG Bamberg, Beschluss vom 28.02.2007 - 7 W 17/06
1. Von einer Partei, die einen Antrag auf Anhörung des Sachverständigen stellt, kann nicht verlangt werden, dass die zu stellenden Fragen im Voraus konkret formuliert werden.
2. Es genügt, wenn die Partei allgemein angibt, in welche Richtung sie durch ihre Fragen eine weitere Aufklärung herbeizuführen wünscht.

IMRRS 2007, 0600

KG, Beschluss vom 28.12.2006 - 12 W 63/06
Die an das Oberlandesgericht gerichtete Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in einem Berufungsurteil des Landgerichts ist unzulässig; sie ist auch nicht an den Bundesgerichtshof weiterzuleiten, weil sie nicht durch einen beim BGH zugelassenen Rechtsanwalt eingelegt ist.*)

IMRRS 2007, 0598

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 29.12.2006 - 14 Wx 46/04
1. Das badische Amtsnotariat ist im Zusammenhang mit der notariellen Tätigkeit des Notars kein Gericht i.S.v. § 16 Abs. 2 KostO.*)
2. Eine Zuständigkeit des badischen Amtsnotars für die Niederschlagung von Gebühren, die durch seine Beurkundungstätigkeit ausgelöst werden und die der Staatskasse zufließen, ist jedenfalls dann nicht gegeben, wenn gegen den Kostenansatz bereits Erinnerung eingelegt worden ist.*)

IMRRS 2007, 0597

OLG Celle, Beschluss vom 08.01.2007 - 7 W 1/07
Die Kosten des Rechtsstreits sind im Zweifel gegeneinander aufzuheben, wenn der Kläger aufgrund einer durch einen außergerichtlichen Vergleich begründeten Verpflichtung die Klage zurückgenommen hat und eine abweichende Kostenregelung weder getroffen wurde noch durch Auslegung unter Berücksichtigung des Inhalts des Vergleichs zu ermitteln ist.*)

IMRRS 2007, 0592

OLG Frankfurt, Beschluss vom 05.02.2007 - 9 W 2/07
Die Zustellung der Widerklageschrift kann nicht mit der Begründung verweigert werden, die Klage sei nicht rechtshängig, wenn die Zustellung der Klageschrift verfahrensfehlerhaft unterblieben ist.*)

IMRRS 2007, 0585

BGH, Urteil vom 01.03.2007 - III ZR 164/06
Eine formularmäßig ausbedungene unangemessene Einschränkung des Schiedsrichterernennungsrechts einer Partei führt nicht zur Unwirksamkeit der Schiedsvereinbarung. Der benachteiligten Partei steht der Antrag gemäß § 1034 Abs. 2 Satz 1 ZPO zu Gebote, um durch die Entscheidung des staatlichen Gerichts eine ausgewogene Zusammensetzung des Schiedsgerichts zu erreichen.*)

IMRRS 2007, 0584

BGH, Beschluss vom 01.03.2007 - III ZB 7/06
1. Eine Schiedsvereinbarung im Sinne des § 1029 Abs. 1 ZPO kann auch dann vorliegen, wenn darin den Parteien freigestellt ist, innerhalb bestimmter Frist den Schiedsspruch nicht anzuerkennen und in Bezug auf das streitige Rechtsverhältnis den Weg zum staatlichen Gericht zu beschreiten (Aufgabe von RGZ 146, 262).*)
2. Ein aufgrund einer solchen Schiedsvereinbarung ergangener, nicht "angefochtener" Schiedsspruch ist exequaturfähig.*)

IMRRS 2007, 0583

OLG Hamm, Beschluss vom 05.02.2007 - 6 W 5/07
1. Bei Ablehnung eines Sachverständigen im laufenden Beweisverfahren ist der Bauherr nicht gehalten, gleichzeitig mit dem Befangenheitsantrag schon weitere Ergänzungsfragen zu stellen.
2. Auf die Frage, ob wegen § 43 ZPO schon vorher Ergänzungsfragen möglich waren oder nicht, kommt es nicht an.

IMRRS 2007, 0582

OLG Oldenburg, Urteil vom 31.10.2006 - 2 U 28/06
Eine Klage ist nicht mehr "demnächst" zugestellt und kann daher die Verjährung nicht mehr hemmen, wenn zwischen dem letzten Tag der Verjährungsfrist und der Zustellung mehr als zwei Wochen liegen.

IMRRS 2007, 0572

OVG Berlin, Beschluss vom 07.12.2004 - 1 K 1.04
1. Bei einer ergänzenden Stellungnahme handelt es sich nicht um eine bei entsprechender Anwendung der Werkvertragsregelungen des BGB von der weiteren Vergütung ausgeschlossene Nachbesserung des schriftlichen Sachverständigengutachtens.
2. Das Rechtsverhältnis des gerichtlich bestellten Sachverständigen (§ 1 Abs. 1 ZSEG) unterliegt nicht dem bürgerlichen Vertragsrecht, sondern stellt sich rechtlich als eine öffentlich-rechtliche Indienstnahme dar, so dass der Entschädigungsanspruch des vom Gericht herangezogenen Sachverständigen öffentlich-rechtlicher Natur ist.
3. Da das ZSEG keine Regelungen über den Ausschluss oder den Verlust des Entschädigungsanspruchs enthält, entsteht dieser Anspruch grundsätzlich ohne Rücksicht auf die Verwertbarkeit der erbrachten Leistung des Sachverständigen und ist nur zu versagen, wenn die bestimmungsgemäße Entschädigung grob unbillig wäre, weil der Sachverständige schuldhaft seinen ihm obliegenden Verpflichtungen nicht nachgekommen ist oder die Unverwertbarkeit der ihm obliegenden Leistung vorsätzlich oder fahrlässig herbeigeführt hat; insbesondere besteht der Entschädigungsanspruch grundsätzlich unabhängig davon, wie die Verfahrensbeteiligten oder das Gericht das Gutachten "bewerten".

IMRRS 2007, 0571

BGH, Beschluss vom 13.12.2006 - IV ZR 180/04
1. Wer ein Beweismittel bewusst zurückhält, um erst einmal abzuwarten, zu welchem Ergebnis die Erhebung der bisher angebotenen Beweise führt, verstößt in grober Weise gegen die allgemeine Prozessförderungspflicht.
2. Die verspätete Benennung eines Zeugen kann nicht damit entschuldigt werden, man habe nicht vorhersehen können, dass das Gericht dem benannten Zeugen nicht glaube.

IMRRS 2007, 0549

OLG Zweibrücken, Beschluss vom 31.10.2000 - 3 W 199/00
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2007, 0545

OLG Zweibrücken, Beschluss vom 28.11.2000 - 4 W 53/00
1. Bei der Festsetzung des Streitwerts nach § 16 Abs. 2 GKG (Räumung einer Mietwohnung) ist die gesamte Gegenleistung des Mieters Grundlage der Berechnung und zwar einschließlich der Mehrwertsteuer.*)
2. Ein Abschlag wegen des auf die Miete entfallenden Teils der Nebenkosten ist nicht vorzunehmen, wenn diese nicht unterscheidbarer Teil des festen Mietzinses sind.*)

IMRRS 2007, 0477

OLG Stuttgart, Beschluss vom 03.12.1998 - 2 AR 6/98
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2007, 0471

OLG Rostock, Urteil vom 02.12.2002 - 3 U 97/02
1. Rechtsvernichtende Einwendungen gegen die eingeklagte Forderung kann der Beklagte im Urkundenprozess mit einer Niederschrift über richterlichen Zeugenvernehmungen urkundlich belegen, wenn die protokollierten Aussagen die Überzeugung des Gerichts, die behauptete rechtsvernichtende Tatsache sei erwiesen, rechtfertigen.*)
2. Die Klage ist endgültig, nicht nur als in der gewählten Prozessart unstatthaft, abzuweisen, wenn das Obsiegen des Klägers im Nachverfahren ausgeschlossen ist, weil er keinen die protokollierten Aussagen entkräftenden Beweis antreten kann.*)

IMRRS 2007, 0470

OLG Zweibrücken, Beschluss vom 22.04.1997 - 3 W 65/97
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2007, 0469

OLG Zweibrücken, Beschluss vom 12.01.1999 - 3 W 193/98
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2007, 0464

OLG Nürnberg, Beschluss vom 23.06.1997 - 11 WF 1434/97
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2007, 0460

OLG Nürnberg, Beschluss vom 16.06.1997 - 7 WF 1747/97
Zu den bei der Ermittlung des Einkommens abzusetzenden Kosten der Unterkunft und Heizung gehören nicht die Strom- und Wasserkosten (gegen OLG Koblenz MDR 1995, S. 1165, 1166; FamRZ 1997, S. 679).*)

IMRRS 2007, 2537

OLG Hamburg, Beschluss vom 15.02.2000 - 4 W 6/00
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2007, 0441

OLG Jena, Beschluss vom 24.01.2007 - 4 W 428/06
1. An die Darlegung des nach § 485 Abs. 2 ZPO erforderlichen Interesses des Antragstellers an der Beweissicherung sind keine besonderen Anforderungen zu stellen; insbesondere kommt es für das rechtliche Interesse an der Durchführung eines selbständigen Beweissicherungsverfahrens grundsätzlich nicht auf die Erfolgsaussichten des späteren (Haupt)Prozesses an.*)
2. Der Streitwert des selbständigen Beweisverfahrens ist mit dem Hauptsachewert oder dessen Teil anzusetzen, auf den sich die Beweiserhebung bezieht.*)

IMRRS 2007, 0436

KG, Beschluss vom 15.02.1999 - 25 W 6893/98
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2007, 0418

BGH, Beschluss vom 28.09.2006 - V ZB 55/06
1. Werden mehrere Grundstücke in einem Termin versteigert, so kann das auf das Gesamtausgebot abgegebene Meistgebot (Gesamtmeistgebot) auch dann gemäß § 63 Abs. 3 Satz 2 ZVG höher sein als das Gesamtergebnis der Einzelausgebote, wenn die Beteiligten im Termin nach § 63 Abs. 4 Satz 1 ZVG für einige Grundstücke auf Einzelausgebote verzichtet haben.*)
2. Der Zuschlag auf das Gesamtmeistgebot ist nach § 83 Nr. 1 ZVG zu versagen, wenn es das gemäß § 63 Abs. 3 Satz 1 ZVG nach den Meistgeboten auf die Einzelausgebote erhöhte geringste Gebot nicht erreicht.*)

IMRRS 2007, 0417

BGH, Beschluss vom 20.12.2006 - VII ZB 56/06
Hinsichtlich des gemäß § 55 Abs. 4 SGB I unpfändbaren Betrags laufender künftiger Sozialleistungen kann in entsprechender Anwendung des § 850 k ZPO Pfändungsschutz gewährt werden.*)

IMRRS 2007, 0416

BGH, Beschluss vom 25.10.2006 - VII ZB 29/06
Zu den Rechten eines Gläubigers, der einen Nießbrauch an einem ideellen Grundstücksteil (Bruchteilsnießbrauch) gepfändet hat.*)

IMRRS 2007, 0411

BGH, Urteil vom 30.03.1983 - VIII ZR 3/82
a) Zur Frage der Zulässigkeit einer Feststellungsklage bei noch nicht abgeschlossener Schadensentwicklung.*)
b) Wird die Sachdienlichkeit einer Klageerweiterung in der Berufungsinstanz bejaht, so muß in der Sache entschieden werden; eine Zurückverweisung an die erste Instanz kommt nicht in Betracht.*)
c) Aufwendungen des Mieters zur Herstellung des vertragsgemäßen Zustandes der Mietsache sind nicht notwendige Verwendungen im Sinne des § 547 BGB; für derartige Aufwendungen schuldet der Vermieter Ersatz gemäß § 538 Abs. 2 BGB.*)

IMRRS 2007, 2556

BGH, Urteil vom 06.11.1996 - XII ZR 60/95
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2007, 0401

BGH, Urteil vom 05.07.1989 - VIII ZR 334/88
a) Zur Zulässigkeit einer Parteivernehmung nach § 448 ZPO, wenn Anhaltspunkte für die Wahrheit der zu beweisenden Behauptung nur aus vorprozessualen Rügen der beweispflichtigen Partei hervorgehen.*)
b) Ist zwischen den Partnern eines Leasingvertrages über Computer-Hardware streitig, ob ein zum Vertragsinhalt gehörendes Handbuch geliefert worden ist, hat aber der Leasingnehmer die Abnahme der Leasingsache schriftlich und ohne Einschränkung bestätigt, so trifft ihn die Darlegungs- und Beweislast für die Unrichtigkeit seiner Erklärung (§ 363 BGB).*)
c) Zur Schadensminderungspflicht des Leasinggebers, wenn nach Vertragskündigung wegen Zahlungsverzuges des Leasingnehmers bei freihändiger Veräußerung nur ein erheblich geringerer Preis zu erzielen ist, als der Leasingnehmer zu leisten bereit wäre.*)
d) Fehlt das nach dem Inhalt eines Leasingvertrages auch ohne Erwähnung im Vertragstext zur Hauptleistungspflicht gehörige Benutzerhandbuch bei Überlassung der geleasten Computer-Hardware und bestätigt der Leasingnehmer dennoch den vollständigen Empfang der Leistung, kann er sich nicht auf mangelnden Beginn seiner Mietzahlungspflicht berufen, sondern allenfalls die Einrede aus § 320 BGB erheben (Abgrenzung zu BGH WM 1987, 1131). § 539 BGB ist in diesem Fall nicht anzuwenden. Im Rahmen des § 320 Abs. 2 BGB können die Rechtsgedanken von § 539 BGB jedoch herangezogen werden.*)
e) Soweit es wegen Nichtlieferung des Benutzerhandbuchs um die endgültige Verweigerung der Gegenleistung geht, finden nur die Vorschriften der §§ 537 ff BGB Anwendung.*)

IMRRS 2007, 0397

OLG München, Beschluss vom 21.07.2006 - 1 U 3851/06
1. Die Streitverkündung gegenüber dem gerichtlichen Sachverständigen ist unzulässig.*)
2. Die Streitverkündungsschrift ist nicht zuzustellen.*)

IMRRS 2007, 0387

OLG Bamberg, Beschluss vom 27.02.2007 - 5 W 14/07
Ordnet der Richter eine Beweiserhebung an, die auf einen unzulässigen Ausforschungsbeweis gerichtet ist, und ignoriert diesbezüglich die Einwendungen einer Partei, so kann der Richter als befangen anzusehen sein.

IMRRS 2007, 0383

KG, Beschluss vom 07.02.2006 - 2 AR 4/06
1. Für Klagen des gewerblichen Untermieters auf Einräumung des Besitzes gegen den Hauptvermieter bestimmt sich der Zuständigkeitsstreitwert nach § 8 ZPO.
2. Fehlen konkrete Angaben dazu, für welchen Zeitraum das Besitzrecht aus dem Mietvertrag geltend gemacht wird, bestimmt sich der Zuständigkeitsstreitwert jedoch nach § 9 ZPO.
