Immobilien- und Mietrecht.

Volltexturteile nach Sachgebieten
16192 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2006
IMRRS 2006, 2831
OLG Hamm, Urteil vom 31.05.2000 - 12 U 41/00
Leitsatz (Richter am Oberlandesgericht H. Begmann):
Ändert das Berufungsgericht das die Klage gegen den Erstbeklagten abweisende Teilurteil mit einer Verurteilung des Erstbeklagten dem Grunde nach ab und verweist die Sache zur Entscheidung über die Höhe an das erstinstanzliche Gericht zurück, ist auf die weitere Berufung des Klägers gegen ein der Klage gegen den Zweitbeklagten stattgebendes, zu einem späteren Zeitpunkt als das Teilurteil verkündetes Schlußurteil, in dem dem Kläger unter Berücksichtigung der Baumbach'schen Formel die Kosten des Rechtsstreits teilweise auferlegt worden sind, die Sache zur einheitlichen Kostenentscheidung im Verfahren über die Höhe der Klageforderung an das erstinstanzliche Gericht zurückzuverweisen.*)

IMRRS 2006, 2804

KG, Urteil vom 06.04.2006 - 12 U 4/05
Schadensersatz des Mieters wegen drohender verspäteter Herstellung eines vom Vermieter zu erstellenden Hotels, wenn auch der Mieter einen Teil der Herstellungspflicht übernommen hat. Zur psychisch vermittelten Kausalität und Schadensschätzung gem. § 287 ZPO.*)

IMRRS 2006, 2803

OLG Frankfurt, Beschluss vom 20.06.2006 - 18 U 127/05
Zur Zurückweisung neuen Vortrags in der Berufung, der aus Nachlässigkeit nicht bereits in der ersten Instanz gehalten wurde.*)

IMRRS 2006, 2802

OLG Koblenz, Urteil vom 21.04.2006 - 8 U 1425/05
1. Es besteht kein Feststellungsinteresse des Grundpfandgläubigers gegen die vom Mieter geltend gemachte Kündigungsbeschränkung im anhängigen Zwangsversteigerungsverfahren.*)
2. Wenn der Mieter im Zwangsversteigerungsverfahren unberechtigterweise Beiträge i.S.v. § 57c Abs. 1 ZVG anmeldet, kann der Gläubiger in entsprechender Anwendung von § 1004 Abs. 1 Satz 1 und 2 BGB die Rücknahme dieser Anmeldung und die Unterlassung einer erneuten Anmeldung verlangen.*)

IMRRS 2006, 2794

OLG Frankfurt, Beschluss vom 16.05.2006 - 20 W 87/06
1. Für im Wohnungseigentumsverfahren abzuhandelnde Einwendungen, die im Streitverfahren nach der ZPO im Wege der Vollstreckungsabwehrklage geltend zu machen wären, sind grundsätzlich die Vorschriften des Wohnungseigentumsgesetzes bzw. des Gesetzes über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit einschlägig; dies gilt auch für einen Vollstreckungsabwehrantrag gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss.*)
2. Dem Vollstreckungsabwehrantrag fehlt das Rechtsschutzbedürfnis, sobald die Zwangsvollstreckung als Ganzes beendet ist, insbesondere wenn die vollstreckbare Ausfertigung ausgehändigt wurde und der Gläubiger aus dem Titel befriedigt ist.*)
3. § 767 Abs. 2 ZPO gilt für Vollstreckungsabwehranträge im Hinblick auf Kostenfestsetzungsbeschlüsse grundsätzlich nicht.*)

IMRRS 2006, 2789

BVerfG, Beschluss vom 23.05.2006 - 1 BvR 2530/04
1. Art. 3 Abs. 1 GG vermittelt dem Bewerber um das Amt eines Insolvenzverwalters einen Rechtsanspruch auf fehlerfreie Ausübung des Auswahlermessens nach § 56 Abs. 1 InsO.*)
2. Es ist mit dem grundgesetzlichen Gebot effektiven Rechtsschutzes vereinbar, eine Anfechtung der Bestellung zum Insolvenzverwalter durch Mitbewerber und einen vorläufigen Rechtsschutz zur Verhinderung der Bestellung zu versagen.*)

IMRRS 2006, 2788

OLG Koblenz, Urteil vom 26.05.2006 - 2 U 498/05
Zur Beweiskraft einer mangelbehafteten Privaturkunde.*)

IMRRS 2006, 2787

BGH, Beschluss vom 24.05.2006 - IV ZB 47/05
Die Wirksamkeit der Urteilszustellung wird nicht davon berührt, dass die zur Zustellung verwendete Ausfertigung von der Urschrift des Urteils abweicht, wenn es sich bei dem Mangel der Ausfertigung um einen Fehler handelt, der - wäre er bei der Urteilsabfassung selbst unterlaufen - gemäß § 319 ZPO hätte korrigiert werden können.*)
Die Zulässigkeit eines Rechtsmittels ist auch gegeben, wenn die Rechtsmittelschrift zwar unvollständige oder unrichtige Angaben enthält, das wirklich Gewollte für Gericht und Prozessgegner aber zutage tritt.*)

IMRRS 2006, 2786

BGH, Urteil vom 01.08.2006 - X ZR 114/03
a) Die Bestimmung des § 142 ZPO ist - auch im Licht völkerrechtlicher Vorgaben und europarechtlich bindender Normen wie Art. 6 der Richtlinie 2004/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums - in verschiedenen Rechtsgebieten, wie im gewerblichen Rechtsschutz insgesamt und insbesondere bei den technischen Schutzrechten, differenziert zu betrachten und anzuwenden.*)
b) Bei Rechtsstreitigkeiten über technische Schutzrechte kann eine Vorlegung von Urkunden oder sonstigen Unterlagen nach § 142 ZPO angeordnet werden, wenn die Vorlegung zur Aufklärung des Sachverhalts geeignet und erforderlich, weiter verhältnismäßig und angemessen, d.h. dem zur Vorlage Verpflichteten bei Berücksichtigung seiner rechtlich geschützten Interessen nach Abwägung der kollidierenden Interessen zumutbar ist.*)
c) Als Anlass für eine Vorlageanordnung kann es ausreichen, dass eine Benutzung des Gegenstands des Schutzrechts wahrscheinlich ist.*)

IMRRS 2006, 2785

BGH, Beschluss vom 28.06.2006 - XII ZB 9/04
a) Die Rechtskraft eines gegen den nach § 123 Abs. 2 Nr. 2 UmwG abgespaltenen Rechtsträger ergangenen Urteils erstreckt sich nicht auf den übertragenden Rechtsträger; der übertragende Rechtsträger ist nicht Rechtsnachfolger im Sinne des § 325 Abs. 1 ZPO.*)
b) Es verletzt den Anspruch der Parteien auf rechtliches Gehör, wenn das Berufungsgericht nach mündlicher Verhandlung zunächst die Bestimmung eines neuen Termins "von Amts wegen" ankündigt, die Berufung jedoch anschließend durch Beschluss nach § 519 b Abs. 2 ZPO a.F. verwirft, ohne zuvor auf die Entbehrlichkeit einer mündlichen Verhandlung hinzuweisen.*)

IMRRS 2006, 2782

LG Hamburg, Beschluss vom 02.09.2005 - 329 OH 26/03
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2006, 2781

OLG Zweibrücken, Beschluss vom 06.05.2003 - 4 W 36/03
1. Bei der Streitwertfestsetzung ist auf das Interesse der Antragsteller an der erstrebten Beweissicherung abzustellen, wobei das Interesse anhand des objektiven Anspruchswertes, nicht dessen subjektiver Einschätzung durch den Antragsteller zu bestimmen ist.
2. Dementsprechend hat sich die Streitwertfestsetzung an den bezifferten Mangelbeseitigungskosten zu orientieren, auch wenn sich letztendlich nicht alle Behauptungen und Vorstellungen der Antragsteller in der Beweisaufnahme bestätigt haben.

IMRRS 2006, 2760

OLG Stuttgart, Beschluss vom 07.06.2006 - 13 U 89/06
Für den Vermieter ist die Gewährung einer Räumungsfrist grundsätzlich unzumutbar, wenn die Zahlung der laufenden Miete/Nutzungsentschädigung für die Dauer der Räumungsfrist nicht gewährleistet ist.*)

IMRRS 2006, 2759

KG, Beschluss vom 09.06.2006 - 12 U 91/06
Scheitert die Übermittlung der Berufungsschrift per Telefax am vorletzten Tag vor Ablauf der Berufungsfrist wegen eines Defektes an der Telekommunikationsanlage des Prozessbevollmächtigten, so ist dieser verpflichtet, alle anderen noch möglichen und zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, um ein Fristversäumnis zu verhindern.*)

IMRRS 2006, 2756

OLG Koblenz, Beschluss vom 19.06.2006 - 2 U 1134/05
Die Kosten der durch die Zurückweisung der Berufung wirkungslos gewordenen Anschlussberufung sind quotenmäßig der Berufungsklägerin und der Anschlussberufungsklägerin aufzuerlegen (im Anschluss an OLG Koblenz Beschluss vom 10.11.2004 - 10 U 152/04 - OLGR 2005, 419; OLG Celle 2. Zivilsenat, NJW 2003, 2755-2756; OLG Düsseldorf, NJW 2003, 1260 = MDR 2003, 288; OLG Brandenburg MDR 2003, 1261, 1262; OLG München OLGR 2004, 456; LG Mainz Beschluss vom 10.3.2003 - 3 S 349/02; Pape NJW 2003, 1150, 1153).*)

IMRRS 2006, 2754

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23.06.2006 - 3 Wx 265/05
Hat der (frühere) Verwalter einen Wohnungseigentümer mit einem Verfahren überzogen, obwohl dem Verwalter das Fehlen seiner Bevollmächtigung von Anfang an bekannt sein musste, so entspricht es billigem Ermessen, den Verwalter mit den gerichtlichen Kosten zu belasten und ihm auch die Erstattung der außergerichtlichen Kosten dieses Wohnungseigentümers aufzuerlegen.*)

IMRRS 2006, 2753

OLG Frankfurt, Beschluss vom 26.06.2006 - 9 U 68/06
Zu den Anforderungen an die Darlegung der Wiedereinsetzungsgründe in der Antragsschrift (hier: Versäumung der Berufungsfrist, weil eine Büroangestellte es unterlassen hat, die fertig gestellte Berufungsschrift abzusenden).*)

IMRRS 2006, 2752

OLG Nürnberg, Beschluss vom 04.07.2006 - 4 U 535/05
1. Das Unterlassen der Benachrichtigung beider Parteien von einer Ortsbesichtigung rechtfertigt nicht die Ablehnung eines Sachverständigen.*)
2. Es begründet auch nicht die Besorgnis der Befangenheit, wenn ein Sachverständiger zur Beweisfrage (hier. Geeignetheit eines Flugplatzgeländes für Autorotationsübungen von Hubschraubern) Äußerungen von dritten Personen, die er hierzu befragt hat, in sein Gutachten aufnimmt.*)

IMRRS 2006, 2750

OLG Jena, Beschluss vom 06.07.2006 - 4 W 273/06
1. Ein sofortiges Anerkenntnis kann von einem in Anspruch genommenen Bürgen auch noch nach Anzeige der Verteidigungsbereitschaft im Termin zur mündlichen Verhandlung abgegeben werden, wenn er vorprozessual (noch) nicht in Anspruch genommen wurde und die Hauptschuld bei Klageerhebung (noch) nicht fällig war.*)
2. Erforderlich ist lediglich ein vor den Sachanträgen vorbehaltlos abgegebenes Anerkenntnis hinsichtlich der bestehenden Bürgschaftsverpflichtung.*)
3. Einer prozessarmen Partei kann in diesem Zusammenhang nicht angelastet werden, dass sie zur Zahlung der Gesamtschuld nicht sofort in der Lage ist und mit dem Anerkenntnis noch kein sofortiger Zahlungsausgleich erfolgt.*)

IMRRS 2006, 2748

KG, Urteil vom 06.07.2006 - 12 U 166/05
Zwar führt das Versäumen einer nach § 379 ZPO gesetzten Frist zum Unterbleiben der Ladung des Zeugen; eine Partei kann mit dem Beweismittel ohne erneute Fristsetzung gemäß § 356 ZPO aber nur ausgeschlossen werden, wenn die Voraussetzungen des § 296 Abs. 2 ZPO vorliegen. Unterlässt das Gericht die Vernehmung eines Zeugen wegen Nichteinzahlung des Vorschusses, so liegt darin keine Zurückweisung im Sinne der §§ 296, 531 Abs. 1 ZPO.*)

IMRRS 2006, 2747

OLG Frankfurt, Beschluss vom 07.07.2006 - 19 W 28/06
1. Ist die Anhörungsrüge gegen eine Beschwerdeentscheidung unbegründet, können neu vorgebrachte Tatsachen auch nicht bei der Entscheidung über die mit der Anhörungsrüge zugleich erhobene Gegenvorstellung berücksichtigt werden.*)
2. Setzt sich eine Partei ohne Angabe von Gründen erhebliche Zeit nach Ablauf der ursprünglich von ihr selbst gesetzten Frist eine neue Frist zur ergänzenden Beschwerdebegründung, verletzt eine vor Ablauf dieser Frist ergangene Entscheidung des Gerichts weder den Anspruch auf rechtliches Gehör noch das Gebot des fairen Verfahrens.*)

IMRRS 2006, 2746

KG, Beschluss vom 10.07.2006 - 1 W 105/06
Zur Auslegung der Kostenregelung eines Vergleichs bei vorangegangenem Versäumnisurteil.*)

IMRRS 2006, 2729

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29.09.2006 - 23 U 52/06
Vereinbaren die Parteien eines Rechtsstreits, dass bei Rücknahme der Klage keine Kostenanträge gestellt werden, entfällt auch der Kostenerstattungsanspruch des Nebenintervenienten, der auf Beklagtenseite beigetreten ist.

IMRRS 2006, 2722

OLG Karlsruhe, Urteil vom 31.08.2000 - 19 U 58/99
Zur Ausgleichspflicht zwischen dem aus einem Leibgeding schuldrechtlich Verpflichteten und demjenigen, der das mit einer entsprechenden Reallast belastete Grundstück im Wege der Zwangsversteigerung ersteht, wenn der schuldrechtlich Verpflichtete Pflegeleistungen in erheblichem Umfang für die pflegebedürftige Berechtigte, seine Mutter, persönlich erbringt.*)

IMRRS 2006, 2721

OLG Frankfurt, Beschluss vom 12.07.2006 - 9 U 56/06
Der Prozessbevollmächtigte des Rechtsmittelführers, der am letzten Tag einen fristwahrenden Schriftsatz per Fax bei Gericht einreichen will, muss mit Störungen seines Faxgerätes rechnen und sowohl im Vorfeld als auch nach Eintritt der Störungen sämtliche möglichen und zumutbaren Maßnahmen treffen, um eine Fristversäumnis zu verhindern. Hat er dies nicht in ausreichendem Maße getan, kann bei einer durch einen Defekt seines Telefaxgerätes hervorgerufenen Fristversäumnis keine Wiedereinsetzung gewährt werden.*)

IMRRS 2006, 2717

OLG Frankfurt, Urteil vom 19.07.2006 - 19 U 80/06
1. Ein Leistungsverweigerungsrecht kann dadurch geltend gemacht werden, dass der Beklagte zur Begründung seines Antrages auf Klageabweisung behauptet, der Kläger könne oder wolle die ihm obliegende Gegenleistung nicht erbringen.*)
2. Dem Beklagten können die gesamten Kosten des Rechtsstreits gem. § 92 Abs. 2 Nr. 1 ZPO auch dann aufzuerlegen sein, wenn eine Kaufpreisklage nur mit der Einschränkung der Zug um Zug zu erbringenden Gegenleistung Erfolg hat.*)

IMRRS 2006, 2716

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 20.07.2006 - 14 Wx 19/06
1. Zur Entscheidung über eine im Kostenfestsetzungsverfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit zugelassene weitere Beschwerde ist nicht der BGH, sondern das Oberlandesgericht berufen (Anschluß BGH, 30.09.2004, V ZB 16/04 = NJW 2004, s. 3412).*)
2. Die Sache wird wegen Abweichung von BGH, 09.03. 2006, V ZB 164/05 = RPfleger 2006, S. 438 dem Bundesgerichtshof vorgelegt.*)

IMRRS 2006, 2713

OLG Celle, Beschluss vom 25.07.2006 - 3 W 85/06
Die Anforderungen an die Darlegung der Voraussetzungen für eine öffentliche Zustellung dürfen nicht überspannt werden. Insbesondere hat auch Berücksichtigung zu finden, dass der Zustellungsadressat in Kenntnis einer restlichen (Darlehens)Schuld sich absetzt, ohne den Gläubiger zu informieren.*)

IMRRS 2006, 2711

OLG Frankfurt, Beschluss vom 26.07.2006 - 19 W 47/06
Eine Untätigkeitsbeschwerde mit dem Ziel, dem Prozessgericht anzuweisen, binnen bestimmter Frist eine den Rechtsweg beendende Entscheidung zu treffen, ist unzulässig.*)

IMRRS 2006, 2710

OLG Koblenz, Beschluss vom 11.08.2006 - 4 SmA 31/06
1. Auch im Zuständigkeitsbestimmungsverfahren ist grundsätzlich die Bindungswirkung der Verweisung zu beachten. Regelmäßig ist dasjenige Gericht als zuständig zu bestimmen, an das die Sache durch den ersten bindenden Verweisungsbeschluss gelangt ist.
2. Ausnahmsweise kommt einem Verweisungsbeschluss keine Bindungswirkung zu, wenn die Verweisung auf der Versagung des rechtlichen Gehörs gegenüber einem Verfahrensbeteiligten beruht oder jeglicher Rechtsgrundlage entbehrt und sich daher als willkürlich erweist.

IMRRS 2006, 2706

OLG Stuttgart, Beschluss vom 15.08.2006 - 8 W 327/06
Wird im Rahmen einer mündlichen Verhandlung in einem anhängigen Verfahren zugleich auch über nicht rechtshängige Ansprüche mit dem Ziel der Einigung verhandelt, entsteht eine 1,2-Terminsgebühr aus dem aus den Werten der rechtshängigen und der nicht rechtshängigen Ansprüche gebildeten Gesamtwert.*)

IMRRS 2006, 2704

OLG Stuttgart, Beschluss vom 18.08.2006 - 1 Sch 1/06
Ein Schiedsspruch, der auf eine lediglich vorläufige Tatsachengrundlage gestützt ist und die abschließende Feststellung den staatlichen Gerichten für das Vollstreckbarerklärungsverfahren oder die Vollstreckungsgegenklage zuweist, verstößt gegen den verfahrensrechtlichen ordre public.*)

IMRRS 2006, 2703

OLG Frankfurt, Beschluss vom 21.08.2006 - 19 U 98/06
Wird die Berufung gem. § 522 Abs. 2 ZPO zurückgewiesen und verliert eine Anschlussberufung damit ihre Wirkung, hat der Berufungsführer grundsätzlich auch die Kosten der (zulässigen) Anschlussberufung zu tragen.*)

IMRRS 2006, 2701

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23.08.2006 - 3 Wx 64/06
1. Lässt ein Wohnungseigentümer einen Rottweiler auf dem im Gemeinschaftseigentum stehenden und keinem Sondernutzungsrecht unterliegenden Hofgrundstück unangeleint und ohne Maulkorb umherlaufen, so kann dies die ungehinderte Nutzung des gemeinschaftlichen Eigentums mehr als unerheblich stören bzw. beeinträchtigen und ist in diesem Fall zu unterlassen.*)
2. Die notwendige Beteiligung eines Wohnungseigentümers in den Vorinstanzen, kann ausnahmsweise im Rechtsbeschwerdeverfahren nachgeholt werden, wenn er dort Tatsachen, aus denen sich über den bereits ermittelten Sachverhalt hinaus Aufklärungsansätze ergeben, nicht vorbringt.*)
3. In Wohnungseigentumsverfahren, bei denen es um die Beseitigung von Beeinträchtigungen infolge baulicher Veränderungen oder um die Durchsetzung der Unterlassung eines unzulässigen störenden Gebrauchs (hier: störende Hundehaltung) geht, ist - trotz Wohnsitzes eines Beteiligten im Ausland (hier: Belgien) - nicht das Oberlandesgericht, sondern das Landgericht für die Entscheidung über die Erstbeschwerde zuständig.*)

IMRRS 2006, 2700

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28.08.2006 - 3 Wx 137/06
Aufgrund einer Auflassung in einem Vergleich gemäß § 278 Abs. 6 ZPO kann eine Eigentumsumschreibung im Grundbuch nicht erfolgen.*)

IMRRS 2006, 2699

OLG Celle, Beschluss vom 14.09.2006 - 6 W 80/06
Der Streitwert einer Stufenklage richtet sich hinsichtlich der allgemeinen Verfahrensgebühr nach der Erwartung, die der Kläger mit der Leistungsstufe verknüpft.*)

IMRRS 2006, 2692

LG Karlsruhe, Beschluss vom 21.02.2006 - 5 OH 21/05
1. Die Art und Weise der Mängelbeseitigung kann nicht Gegenstand eines selbständigen Beweisverfahrens sein.
2. Auch die Ermittlung des Minderwerts einer Bauleistung kann im selbständigen Beweisverfahren nicht erörtert werden.

IMRRS 2006, 2690

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 02.05.2006 - 8 W 46/06
1. Der Auftraggeber kann dem Unternehmer zwar nicht die Art und Weise der Mängelbeseitigung vorschreiben. Das schließt aber nicht aus, dass im selbständigen Beweisverfahren auch die Frage nach möglichen Mängelbeseitigungsmaßnahmen aufgeworfen wird. Sie gehören zum „Aufwand" i.S. des § 485 Abs. 2 Nr. 3 ZPO.
2. Auch die Ermittlung des Minderwerts einer Bauleistung kann im selbständigen Beweisverfahren erörtert werden.

IMRRS 2006, 2689

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 26.04.2006 - 11 W 78/05
1. Die Kosten des selbständigen Beweisverfahrens gehören auch dann zu den Kosten des Klageverfahrens, wenn die Hauptsacheklage hinter dem Verfahrensgegenstand des selbständigen Beweisverfahrens zurückbleibt.
2. In diesem Fall können im Hauptsacheverfahren dem Antragsteller in entsprechender Anwendung von § 96 ZPO die dem Antragsgegner durch den überschießenden Teil des selbständigen Beweisverfahrens entstandenen Kosten auferlegt werden.
3. Hat das Gericht der Hauptsache von dieser Möglichkeit keinen Gebraucht gemacht, scheidet eine Korrektur der Kostengrundentscheidung im Wege der Kostenfestsetzung aus.

IMRRS 2006, 2677

OLG Celle, Urteil vom 28.09.2006 - 14 U 43/06
Ist zwischen den Parteien eines BGB-Bauvertrages streitig, ob eine Abnahme stattgefunden hat, kommt der Erlass eines Teilurteils über die Werklohnforderung des Unternehmers nicht in Betracht, weil nicht auszuschließen ist, dass das Berufungsgericht die Frage der Abnahme anders als das erstinstanzliche Gericht beurteilt.

IMRRS 2006, 2666

OLG München, Beschluss vom 07.08.2006 - 34 SchH 9/05
1. Zur Abgrenzung von schiedsrichterlicher und schiedsgutachterlicher Tätigkeit.*)
2. Für die Ablehnung eines Schiedsgutachters wegen Zweifeln an dessen Unparteilichkeit oder Unabhängigkeit ist eine Zuständigkeit des Oberlandesgerichts gemäß § 1062 ZPO nicht gegeben.*)

IMRRS 2006, 2662

BGH, Beschluss vom 29.04.2004 - III ZB 72/03
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2006, 2658

BayObLG, Beschluss vom 29.04.2004 - 2Z BR 30/04
Im Verfahren nach dem Wohnungseigentumsgesetz können auch einem Streithelfer Gerichtskosten auferlegt werden.*)

IMRRS 2006, 2657

BAG, Urteil vom 02.08.2006 - 10 AZR 348/05
1. Der bürgende Hauptunternehmer ist nicht gehindert, die von der Urlaubskasse in die Beitragsberechnung eingestellte Zahl der Arbeitnehmer und deren Einsatzzeiten gemäß § 138 Abs. 4 ZPO mit Nichtwissen zu bestreiten.
2. Zur Frage, ob es hinsichtlich der Urlaubskassenpflicht eines ausländischen Subunternehmers auf seine Gesamtgeschäftstätigkeit oder auf seine Geschäftstätigkeit in Deutschland ankommt.

IMRRS 2006, 2652

BayObLG, Beschluss vom 12.05.2004 - 2Z BR 70/04
Im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit kommt einem Geständnis zwar keine Bindungswirkung zu, es ist jedoch bei der Beweiswürdigung zu berücksichtigen.*)

IMRRS 2006, 2649

OLG Köln, Beschluss vom 12.05.2004 - 16 Wx 87/04
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2006, 2642

OLG Köln, Beschluss vom 26.05.2004 - 16 Wx 53/04
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2006, 2638

OLG Schleswig, Urteil vom 03.06.2004 - 16 U 39/04
1. Wer eine Wohnung aufgrund eines auf Vermächtnis beruhenden unentgeltlichen Wohnrechts bewohnt, kann sich gegenüber dem Herausgabeanspruch des Erstehers nicht auf § 57 ZVG, 566, 535 S. 1 BGB berufen.*)
2. Ihm kann jedoch der Einwand der unzulässigen Rechtsausübung zur Seite stehen, wenn der Voreigentümer und der Ersteher als Strohmann kollusiv zu seinem Nachteil zusammengewirkt haben.*)

IMRRS 2006, 2627

OLG Frankfurt, Beschluss vom 26.06.2004 - 20 W 219/04
Gegen die Beschwerdeentscheidung des Landgerichts betreffend die Geschäftswertfestsetzung des Amtsgerichts - ebenso wie die Entscheidung des Amtsgerichts über die Erinnerung gegen den Kostenansatz - ist die weitere Beschwerde (für den Verfahrensbevollmächtigten der Beteiligten nach § 9 Abs. 2 BRAGO) in Wohnungseigentumssachen nur bei Zulassung durch das Landgericht zulässig (§§ 31 Abs. 3 Satz 1, 2. Halbsatz, 14 Abs. 3 Satz 2 KostO).*)

IMRRS 2006, 2625

OLG Frankfurt, Beschluss vom 05.07.2004 - 20 W 44/04
1. Bei übereinstimmender Erledigungserklärung in der Rechtsmittelinstanz wird die Vorentscheidung wirkungslos. Das Rechtsmittelgericht hat über die Kosten beider Instanzen nach billigem Ermessen zu entscheiden, wobei grundsätzlich auf den mutmaßlichen Ausgang des Verfahrens bei streitiger Durchführung abzustellen und für die außergerichtlichen Kosten nur in Ausnahmefällen eine Erstattung anzuordnen ist.*)
2. Erledigt sich ein Verfahren gegen einen insolventen Wohnungseigentümer wegen Beitreibung von rückständigem Wohngeld dadurch, dass die Hauptforderung zur Insolvenztabelle festgestellt wird, ist bei der Entscheidung über die Tragung der Gerichtskosten nach Erledigungserklärung auch der Rechtsgedanke des § 93 ZPO zu beachten.*)
