Immobilien- und Mietrecht.

Volltexturteile nach Sachgebieten
16191 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2006
IMRRS 2006, 1708
KG, Beschluss vom 18.09.2002 - 24 W 199/02
1. Übernimmt der Schuldner in einem Prozessvergleich die Vornahme bestimmter Mängelbeseitigungsmaßnahmen zur Herbeiführung eines bestimmten Erfolges, kann der Streit um die Erfüllung nicht im Vollstreckungsverfahren ausgetragen werden, wenn die Beweismittel nicht liquide sind, sondern die Einholung eines Sachverständigengutachtens erforderlich ist.*)
2. Der Erfüllungseinwand kann auch dann nicht im Vollstreckungsverfahren abschließend beurteilt werden, wenn die Parteien darüber streiten, ob die in dem Prozessvergleich vom Schuldner übernommene Verpflichtung sich nur auf die Durchführung bestimmter Mängelbeseitigungsmaßnahmen erstreckt oder auf die Herbeiführung eines bestimmten Gewährleistungserfolges gerichtet ist.*)

IMRRS 2006, 1706

OLG Köln, Beschluss vom 20.09.2002 - 16 WX 34/02
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2006, 1697

OLG Stuttgart, Beschluss vom 17.10.2002 - 5 W 45/02
Der Gebührenstreitwert der Räumungsklage bemißt sich für gewerbliche Mietverhältnisse, bei denen neben der Kaltmiete die darauf entfallende gesetzliche Umsatzsteuer zu bezahlen ist und zudem Nebenkostenvorauszahlungen vereinbart sind, über die regelmäßig abzurechnen ist, nach der Kaltmiete zuzüglich Umsatzsteuer; die Nebenkostenvorauszahlungen einschließlich der darauf entfallenden Umsatzsteuer bleiben dagegen außer Betracht.*)

IMRRS 2006, 1688

OLG Hamburg, Beschluss vom 06.11.2002 - 2 Wx 59/02
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2006, 1687

BayObLG, Beschluss vom 14.11.2002 - 2Z BR 113/02
Von einem gewerbsmäßig tätigen Verwalter als Verfahrensbevollmächtigter von Wohnungseigentümern, kann die Kenntnis der formellen Voraussetzungen der sofortigen Beschwerde erwartet werden.*)

IMRRS 2006, 1684

OLG Frankfurt, Beschluss vom 22.11.2002 - 20 W 216/02
Gegenüber einer Geschäftswertfestsetzung für das Beschwerdeverfahren, die das mit der Hauptsache befasste Landgericht trifft, ist die unbefristete, zulassungsfreie Erstbeschwerde gegeben. Im Streit mit dem Verwalter über eine Kündigung des Verwaltervertrages bzw. einen Abberufungsbeschluss ist die dem Verwalter (noch) zustehende Vergütung für den Geschäftswert maßgeblich. Liegt diese unter 25.000,00 EUR, kommt eine Ermäßigung nach § 48 Abs. 3 Satz 2 WEG noch nicht in Betracht.*)

IMRRS 2006, 1683

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.11.2002 - 3 Wx 321/02
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2006, 1682

OLG Celle, Beschluss vom 28.11.2002 - 4 AR 94/02
Die Angabe des Abgabegerichtes im Mahnbescheidsantrag stellt i.d.R. eine verbindliche Ausübung des Wahlrechts gemäss § 35 ZPO dar, sodass eine Verweisung des Abgabegerichtes nur noch in Betracht kommt, wenn kein eigener Gerichtsstand begründet ist.*)

IMRRS 2006, 1678

BayObLG, Beschluss vom 05.12.2002 - 1Z AR 164/02
Ein Verweisungsbeschluss, dem offensichtlichen ein Sachverhaltsirrtum zugrundeliegt, bindet nicht.*)

IMRRS 2006, 1677

KG, Beschluss vom 10.12.2002 - 1 W 288/02
Wegen der grundsätzlichen Bindung an Eintragungsersuchen darf das Grundbuchamt ein Eintragungsersuchen des Zwangsversteigerungsgerichts betreffend die Eintragung einer Sicherungshypothek gemäß §§ 128, 130 ZVG nebst Zinsen in bestimmter Höhe nicht mit der Begründung beanstanden, die Eintragung der Zinsen sei überflüssig, weil es sich um gesetzliche Zinsen im Sinne von § 1118 BGB handele, für die das Grundstück auch ohne Eintragung hafte.*)

IMRRS 2006, 1676

OLG Celle, Beschluss vom 13.03.2006 - 4 W 2/06
Dem zum Zeitpunkt der Einlegung der (weiteren) sofortigen Beschwerde als Wohnungsverwalter bereits ausgeschiedenen Verfahrensbeteiligten fehlt im Beschlussverfahren nach § 43 WEG die Beschwerdebefugnis i.S.d. §§ 20, 29 Abs. 4 FGG, soweit das Interesse des früheren Verwalters an der Durchführung des Rechtsmittels nur darin bestehen kann, die Abwehr gegen ihn aus seiner früheren Verwaltertätigkeit gegen evtl. herrührender Regressansprüche vorzubereiten.*)

IMRRS 2006, 1673

OLG Dresden, Urteil vom 12.12.2002 - 19 U 1678/02
Kein Anspruch des Grundpfandgläubigers auf Feststellung, dass sich Mieter in einem anhängigen Zwangsversteigerungsverfahren auf ein beschränktes Sonderkündigungsrecht i.S.d. § 57c ZVG nicht berufen können.*)

IMRRS 2006, 1670

BayObLG, Beschluss vom 12.12.2002 - 2Z BR 106/02
Das Rechtsmittel wird unzulässig, wenn in einer Wohnungseigentumssache der Antragsteller seinen Antrag soweit zurücknimmt, dass der Wert des Beschwerdegegenstands 750 EUR nicht mehr übersteigt.*)

IMRRS 2006, 1668

OLG Hamburg, Beschluss vom 13.01.2004 - 2 Wx 102/03
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2006, 1667

OLG Hamm, Beschluss vom 13.03.2006 - 15 W 469/05
1) Ist die Erledigungserklärung des Antragstellers einseitig geblieben und spricht daraufhin das Amtsgericht antragsgemäß durch Beschluss die Erledigung der Hauptsache aus, so beschränkt sich die Beschwer des Antragstellers auf die ihm nachteilige, von ihm mit der sofortigen Beschwerde angegriffene Kostenentscheidung. Die sofortige Beschwerde ist deshalb gem. § 20 a Abs. 1 S. 1 FGG unzulässig.*)
2) Der Grundsatz der Meistbegünstigung kann den Rechtsmittelausschluss aus § 20 a Abs. 1 S. 1 FGG nicht überspielen, auch wenn die Begründung der angefochtenen Entscheidung nicht widerspruchsfrei erscheint.*)

IMRRS 2006, 1666

OLG Frankfurt, Beschluss vom 13.12.2002 - 20 W 408/02
1) Bei streitigen FGG-Verfahren (WEG-Verfahren) findet § 176 ZPO a. F.= 172 ZPO n. F. entsprechende Anwendung.*)
2) Belehrt ein Verfahrensbevollmächtigter seinen Mandanten nicht über die Form der Rechtsmitteleinlegung, muss sich das der Mandant nach § 22 Abs. 2 Satz 2 FGG als Verschulden zurechnen lassen, das eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Fristversäumnis ausschließt. In einem solchen Fall beruht die Fristversäumnis nicht ursächlich auf der fehlenden, nach dem Beschluss des BGH vom 02.05.2002 -V ZB 36/01- (FGPrax 2002, 166) erforderlichen Rechtsmittelbelehrung*)

IMRRS 2006, 1663

BGH, Beschluss vom 19.12.2002 - IX ZB 248/02
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2006, 1662

OLG München, Urteil vom 14.01.2004 - 7 U 4293/03
1. Werden in einem mehrgeschossigen Bürogebäude etwa drei Viertel der Geschoßfläche zum Betrieb einer Ganztagsschule mit 450 Schülern der Gymnasialstufe vermietet, so sind nicht unerhebliche Beeinträchtigungen des Mietgebrauchs einer Gesellschaft, die bereits zuvor die weiteren Flächen des Gebäudes angemietet und dort ihren Firmensitz begründet hat, offenkundig im Sinne des § 291 ZPO.*)
2. Sind schlüssige Einwendungen des Beklagten im Urkundenprozeß unstreitig oder offenkundig, so führen sie bereits im Urkundenprozeß auch dann zur Abweisung der Klage, wenn sie nicht durch Urkunden bewiesen werden.*)

IMRRS 2006, 1661

OLG Zweibrücken, Beschluss vom 14.01.2004 - 3 W 266/03
Von einer Berufsbetreuerin kann erwartet werden, dass sie die formellen Voraussetzungen der sofortigen weiteren Beschwerde kennt. Legt sie gegen einen, die Betreuervergütung betreffenden, Beschluss eine formnichtige sofortige Beschwerde ein, kann ihr trotz fehlender Rechtsmittelbelehrung keine Wiedereinsetzung gewährt werden.*)

IMRRS 2006, 1659

OLG Hamm, Beschluss vom 15.01.2004 - 6 W 69/03
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2006, 1654

OLG Bremen, Beschluss vom 09.01.2003 - 3 W 25/02
Ob eine der in § 43 WEG aufgeführten Streitigkeiten vorliegt, ist anhand des vom Antragsteller zur Entscheidung gestellten Begehrens zu ermitteln, z.B. nach Auswahl der Verfahrensgegner, der Formulierung des Antrags und seiner Begründung.*)

IMRRS 2006, 1650

OLG Schleswig, Beschluss vom 16.01.2003 - 2 W 139/02
Zu den Voraussetzungen einer rechtzeitigen Beschlussanfechtung in Wohnungseigentumssachen.*)

IMRRS 2006, 1649

OLG Hamm, Beschluss vom 16.01.2003 - 23 W 381/02
1.*)
Beauftragen Wohnungseigentümer ihren Hausverwalter mit der Prozeßführung, so kommt die Erstattung allein solcher Aufwendungen des Hausverwalters in Betracht, die ansonsten bei den Wohnungseigentümern selbst angefallen und ihnen nach § 91 Abs. 1 Satz 2 ZPO zu ersetzen wären.*)
2.*)
Die Tätigkeit der eigenen Prozeßführung braucht der kostentragungspflichtige Gegner grundsätzlich nicht zu entschädigen.*)

IMRRS 2006, 1647

OLG Dresden, Beschluss vom 20.01.2003 - 3 W 1586/02
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2006, 1644

OLG Schleswig, Beschluss vom 02.11.1999 - 16 W 169/99
Wird die vollstreckbare Ausfertigung eines Titels bewußt vernichtet, spricht die Vermutung dafür, daß die titulierte Forderung bezahlt ist.*)

IMRRS 2006, 1641

OLG Schleswig, Beschluss vom 04.11.1999 - 2 W 163/99
Das Wohnungseigentumsgericht ist als Vollstreckungsgericht zuständig, wenn aus einem Unterlassungstitel in einer Wohnungseigentumssache vollstreckt weren soll.*)

IMRRS 2006, 1638

BGH, Beschluss vom 25.11.1999 - III ZB 50/99
Weist das erstinstanzliche Gericht die Klage ab, weil der erhobene Anspruch nicht fällig geworden und zudem verjährt sei, so enthält der letztere Klageabweisungsgrund, weil nur deswegen die Klage als endgültig und nicht nur als zur Zeit unbegründet abgewiesen worden ist, eine zusätzliche, die Einlegung der Berufung für sich genommen rechtfertigende Beschwer des Klägers. In einem solchen Falle ist die unbeschränkt eingelegte Berufung nicht schon deshalb unzulässig, weil der Kläger mit der Berufungsbegründung die Richtigkeit des landgerichtlichen Urteils nur bezüglich der Bejahung des Verjährungseintritts, nicht auch hinsichtlich der Ablehnung der Fälligkeit in Frage stellt.*)

IMRRS 2006, 1633

BGH, Beschluss vom 12.07.2006 - II ZR 314/05
Die Bewilligung von Prozesskostenhilfe ist abzulehnen, wenn innerhalb einer vom Gericht gesetzten Frist die geforderte Insolvenztabelle nicht eingereicht wird und die ebenso geforderte Stellungnahme zur Zumutbarkeit der Prozessfinanzierung unterbleibt.

IMRRS 2006, 1629

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 11.01.2000 - 11 W 202/99
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2006, 1617

OLG Hamm, Urteil vom 07.02.2000 - 8 U 109/98
1. Ein Verstoß gegen § 348 Abs. 3 ZPO kann wegen §§ 512, 348 Abs. 2 S. 2 ZPO nicht mit der Berufung angegriffen werden.*)
2. Nach Abstandnahme vom Urkundenprozess führt die Verhandlung in einem frühen ersten Termin, der nicht durch prozessleitende Verfügungen vorbereitet wurde, nicht dazu, dass eine Übertragung des Rechtsstreits auf den Einzelrichter ausscheidet.*)

IMRRS 2006, 1607

OLG Hamm, Urteil vom 08.03.2000 - 20 U 143/99
1. Dem Zwangsverwalter steht kein § 70 Abs. 2 VVG entsprechendes Kündigungsrecht bezüglich der vom Schuldner abgeschlossenen Versicherungsverträge zu.*)
2. § 73 VVG ist nicht auf die Zwangsverwaltung entsprechend anzuwenden.*)

IMRRS 2006, 3214

LAG Köln, Beschluss vom 19.07.2006 - 9 Ta 228/06
Klagt ein Arbeitgeber gegen einen Arbeitnehmer auf Schadensersatz, weil dieser mit einem Auftragnehmer des Arbeitgebers abgesprochen hat, er solle fingierte Werkleistungen abrechnen und ihm als „Gegenleistung" Schmiergelder zahlen, so ist der Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten auch für die Klage gegeben, mit der gleichzeitig der Aufragnehmer auf Ersatz des entstandenen Schadens in Anspruch genommen wird.*)

IMRRS 2006, 1600

OLG Braunschweig, Beschluss vom 20.06.2006 - 7 W 24/06
Streitwert einer Klage auf Duldung der Sperrung von Energiezählern und der Versorgungseinstellung wegen Zahlungsverzugs.

IMRRS 2006, 1598

OLG Celle, Urteil vom 09.08.2006 - 3 U 92/06
Fällt das nach § 90 Abs. 1 ZVG erworbene Eigentum des Ersteigerers eines Grundstücks durch Aufhebung des Zuschlags rückwirkend wieder dem ursprünglichen Eigentümer zu, so kommen wegen zwischenzeitlicher Verschlechterungen des Grundstücks Schadensersatzansprüche der ursprünglichen Eigentümer gemäß §§ 989, 990 BGB analog ab dem Zeitpunkt in Betracht, ab dem dem Ersteigerer eine begründete Beschwerde gegen den Zuschlag bekannt geworden ist.*)

IMRRS 2006, 1581

OLG Frankfurt, Beschluss vom 30.03.2006 - 20 W 189/05
1. Zur klarstellenden Berichtigung eines Rubrums im Rechtsbeschwerdeverfahren im Hinblick auf die Teilrechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft.*)
2. Grundsätzlich ist gegenüber einem Anspruch auf Wohngeld eine Aufrechnung nur mit gemeinschaftsbezogenen Gegenforderungen nach § 21 Abs. 2 WEG oder §§ 680, 683 BGB möglich, es sei denn, die Gegenforderung ist anerkannt oder rechtskräftig festgestellt.*)
3. Ist in der Gemeinschaftsordnung geregelt, dass Zurückbehaltungs- und Aufrechnungsrechte gegenüber Hausgeldforderungen nicht zulässig sind, außer es handelt sich um anerkannte oder rechtskräftig festgestellte Gegenforderungen, sind damit andere als unbestrittene bzw. anerkannte oder rechtskräftig titulierte Gegenansprüche von der Aufrechnung ausgeschlossen. Die - streitige - Behauptung, ein Anspruch sei von den Wohnungseigentümern anerkannt worden, deren Aufklärung eine umfangreiche Beweisaufnahme erforderlich machen würde, genügt im Beitreibungsverfahren nicht, um eine Aufrechnung durchgreifen zu lassen.*)

IMRRS 2006, 1580

OLG Frankfurt, Beschluss vom 07.04.2006 - 20 W 108/06
1. Die Entscheidung des Landgerichts, durch die es einem Beteiligten für ein Erstbeschwerdeverfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit (WEG-Verfahren) Prozesskostenhilfe versagt, ist nur bei Zulassung durch das Landgericht mit der Rechtsbeschwerde anfechtbar.*)
2. Dies gilt sowohl, wenn das Landgericht die Beschwerde gegen einen Prozesskostenhilfe verweigernden Beschluss des Amtsgerichts zurückweist, als auch wenn es für das Beschwerdeverfahren in der Hauptsache die Gewährung von Prozesskostenhilfe ablehnt.*)

IMRRS 2006, 1577

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 14.07.2006 - 10 Sch 1/06
Ein Schiedsrichter, der für eine der beiden Parteien, wenn auch nur in kleinerem Umfang, anwaltlich tätig war und dies verschweigt, verstößt gegen seine Offenbarungspflicht und kann von der anderen Partei als befangen abgelehnt werden. Dabei ist es auch unerheblich, ob er für eine andere Niederlassung der Firma tätig war als für die, die jetzt am Schiedsverfahren beteiligt ist.

IMRRS 2006, 1576

BGH, Urteil vom 22.03.2006 - VIII ZR 212/04
§ 520 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ZPO erfordert nicht unbedingt einen förmlichen Antrag. Vielmehr reicht es aus, wenn die innerhalb der Berufungsbegründungsfrist eingereichten Schriftsätze des Berufungsklägers ihrem gesamten Inhalt nach eindeutig ergeben, in welchem Umfang und mit welchem Ziel das Urteil angefochten werden soll. Dafür genügt grundsätzlich auch ein lediglich auf Aufhebung und Zurückverweisung gerichteter Antrag.*)

IMRRS 2006, 1574

BGH, Beschluss vom 17.05.2006 - VIII ZB 32/05
Bei der Bemessung des Streitwertes einer Klage des Vermieters gegen den Mieter auf Beseitigung einer Parabolantenne (und entsprechend bei der Festsetzung des Beschwerdewertes für Rechtsmittel) ist der Wert der Beeinträchtigung des Vermieters durch eine optische und/oder eine Substanzbeeinträchtigung des Hauses maßgeblich, nicht die Kosten der Beseitigung oder das Interesse des Vermieters an der Erhaltung des optischen Gesamteindrucks des Hauses.

IMRRS 2006, 1570

OLG Frankfurt, Beschluss vom 10.07.2003 - 20 W 466/02
Bei einem Streit über die Duldung der Anbringung einer Parabolantennenanlage kann der Geschäftswert wie auch sonst bei einem Streit über die Nutzung gemeinschaftlichen Eigentums nach dem Regelwert des § 30 Abs. 2 KostO bestimmt werden. Die nach § 45 Abs. 1 WEG zur Zulässigkeit der Beschwerde erforderliche Beschwer eines Wohnungseigentümers mit italienischer Staatsangehörigkeit, der mit seinem Antrag auf Duldung der Anbringung einer Parabolantenne auf dem Hausdach unterliegt, übersteigt 750,00 EUR, wenn er über den vorhandenen Kabelanschluss auf Dauer keine italienischen Sender empfangen kann.*)

IMRRS 2006, 1568

KG, Urteil vom 17.07.2003 - 22 U 149/03
1) Die Vereinbarung einer Betriebspflicht für ein Einzelhandelsunternehmen ist auch durch allgemeine Geschäftsbedingungen möglich.*)
2) Die Vorwegnahme der Hauptsache durch eine einstweilige Leistungsverfügung ist ausnahmsweise zulässig, wenn der Gläubiger darlegt und glaubhaft macht, dass er auf die sofortige Erfüllung dringend angewiesen ist.*)

IMRRS 2006, 1566

KG, Beschluss vom 24.07.2003 - 22 U 221/03
Die Einstellung nach §§ 707 Abs. 1, 719 ZPO ist nicht schon deshalb ausgeschlossen, weil der Schuldner einen Schutzantrag nach § 712 ZPO nicht gestellt hat, obwohl dieser hätte begründet gestellt werden können.*)

IMRRS 2006, 1564

OLG Köln, Beschluss vom 28.07.2003 - 16 Wx 143/03
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2006, 1562

OLG Köln, Beschluss vom 30.07.2003 - 16 Wx 149/03
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2006, 1560

KG, Urteil vom 07.08.2003 - 8 U 266/02
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2006, 1547

OLG Bamberg, Urteil vom 08.09.2003 - 4 U 33/03
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2006, 1545

OLG Frankfurt, Beschluss vom 11.09.2003 - 20 W 18/02
Zur Beschwerdebefugnis des vollmachtlosen Vertreters im Antragsverfahren nach § 43 WEG. Die nachträgliche Genehmigung der Prozessführung ist in der Regel bis zum Abschluss des Rechtsbeschwerdeverfahrens möglich. Grundsätzlich ist eine Zurückweisung eines Antrags wegen des Mangel der Vollmacht erst zulässig, wenn dem Bevollmächtigten zu ihrer Beibringung eine angemessene Frist erfolglos gesetzt worden ist. Der Grundsatz, dass der vollmachtlose Vertreter die Verfahrenskosten grundsätzlich persönlich zu tragen hat, gilt nicht ausnahmslos.*)

IMRRS 2006, 1534

OLG Köln, Beschluss vom 28.01.2004 - 16 Wx 248/03
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2006, 1529

BayObLG, Beschluss vom 04.02.2004 - 2Z BR 228/03
Die Auslegung eines gerichtlichen Vergleichs ist Sache des Tatrichters. Die Überprüfung durch das Rechtsbeschwerdegericht ist auf Rechtsfehler bei der Auslegung beschränkt.*)

IMRRS 2006, 1527

OLG Celle, Beschluss vom 06.10.2003 - 2 W 107/03
1. Die Entscheidung, ein nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens gegen den Schuldner persönlich erlassenes Versäumnisurteil im Hinblick auf §§ 240, 249 ZPO nicht zuzustellen, ist mit der sofortigen Beschwerde analog § 252 ZPO anfechtbar.*)
2. Der Herausgabeanspruch des Vermieters begründet im Insolvenzverfahren über das Vermögen des Mieters ein Absonderungsrecht i. S. d. § 47 InsO.*)
