Immobilien- und Mietrecht.

Volltexturteile nach Sachgebieten
16191 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2006
IMRRS 2006, 1170
BGH, Beschluss vom 15.03.2006 - IV ZR 146/05
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2006, 1169

BGH, Beschluss vom 14.06.2006 - I ZR 326/04
(ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2006, 1168

BGH, Beschluss vom 11.05.2006 - V ZB 70/05
(ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2006, 1167

BGH, Beschluss vom 25.04.2006 - IV ZA 24/05
(ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2006, 1164

BGH, Beschluss vom 04.04.2006 - VI ZB 66/04
Zu den erstattungspflichtigen Kosten eines Unterbevollmächtigten.

IMRRS 2006, 1163

BGH, Beschluss vom 11.05.2006 - IX ZR 171/03
(ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2006, 1161

BGH, Beschluss vom 12.04.2006 - XII ZB 102/04
Für die sofortige Beschwerde gegen ablehnende Prozesskostenhilfeentscheidungen gilt in isolierten Familiensachen der freiwilligen Gerichtsbarkeit nicht die Zwei-Wochen-Frist nach § 22 Abs. 1 Satz 1 FGG, sondern über § 14 FGG die Monatsfrist des § 127 Abs. 2 Satz 3 ZPO.*)

IMRRS 2006, 1160

BGH, Beschluss vom 04.05.2006 - V ZR 163/05
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2006, 1153

BGH, Beschluss vom 28.06.2006 - VII ZA 2/06
(ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2006, 1150

BGH, Urteil vom 04.05.2006 - IX ZR 189/03
Wird auf eine wiederholte Teilklage wegen des auch über die neue Klageforderung hinausgehenden behaupteten weiteren Anspruchs negative Feststellungswiderklage erhoben, entfällt das Feststellungsinteresse auch dann nicht, wenn der Kläger eine materiellrechtlich bindende Verzichts- oder Beschränkungserklärung hinsichtlich seines weitergehenden Anspruchs abgibt.*)

IMRRS 2006, 1143

BGH, Beschluss vom 01.06.2006 - III ZB 134/05
Zur Gewährung von Wiedereinsetzung, wenn der Prozessbevollmächtigte sein Büropersonal allgemein angewiesen hatte, sämtliche ausgehenden Schriftstücke vor der Absendung auf das Vorhandensein der Unterschrift zu überprüfen.*)

IMRRS 2006, 1138

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 24.02.2006 - 14 W 3/06
Der ordentliche Vorsitzende einer Kammer für Handelssachen kann in einem Rechtsstreit, in dem ein der Kammer angehörender Handelsrichter der Geschäftsführer einer der Parteien ist, wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt werden.*)

IMRRS 2006, 1130

KG, Urteil vom 03.03.2006 - 7 U 28/05
Das Gericht darf nicht durch Teilurteil entscheiden, wenn es dabei auf mangelnde Substanz des Vortrages abstellt, obwohl der Rechtsstreit wegen einer weitergehenden Klageforderung fortzusetzen ist. Solange der Rechtsstreit nicht für die Instanz im Ganzen entschieden ist und das Urteil nicht auch im Ganzen Rechtsfrieden stiften kann, gibt es keinen Grund, der Beklagten die Möglichkeit abzuschneiden, weiter vorzutragen.*)

IMRRS 2006, 1129

OLG München, Beschluss vom 21.03.2006 - 32 Wx 16/06
Enthält die angegriffene Beschwerdeentscheidung keine Rechtsmittelbelehrung, so wird die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur formgerechten Einlegung der Rechtsbeschwerde nicht dadurch ausgeschlossen, dass bereits eine frühere Rechtsbeschwerde desselben Beschwerdeführers wegen Nichtbeachtung des § 29 FGG verworfen wurde, wenn die Einzelheiten der Förmlichkeiten der damaligen Entscheidung nicht zu entnehmen sind.*)

IMRRS 2006, 1125

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 23.02.2006 - 21 W 1/06 Baul
Das für den Streitwert maßgebliche Rechtsschutzinteresse eines an der Umlegung beteiligten Grundstückspächters kann nicht in Anlehnung an den Grundstückswert mit 20 % des Wertes der eingeworfenen Fläche bewertet werden. Maßgeblich ist der Wert des Nutzungsrechtes, der bei Miet- und Pachtverträgen gem. § 41 GKG dem einjährigen Entgelt entspricht.*)

IMRRS 2006, 1123

OLG Nürnberg, Beschluss vom 03.04.2006 - 4 W 137/06
1. Der Gebührenstreitwert in Bezug auf einen Streithelfer ist nach § 3 ZPO nach dessen wirtschaftlichem Interesse zu bestimmen und kann daher von dem Streitwert abweichen, der im Verhältnis der Hauptparteien festzusetzen ist.*)
2. Das Interesse ist auf die Abwehr von denjenigen Ansprüchen gerichtet, wegen derer der Streithelfer im Falle des Unterliegens im Hauptprozess einen Rückgriff seitens der von ihm unterstützten Partei erwarten muss.*)

IMRRS 2006, 1120

OLG Jena, Urteil vom 27.04.2006 - 1 UF 529/05
1. Eine Annahme eines außergerichtlichen Vergleichs gegenüber dem Gegner reicht für einen Vergleich i. S. des § 278 Abs. 6 ZPO nicht aus, wenn die Annahme nicht gegenüber dem Gericht erklärt wird.*)
2. Ein außergerichtlicher Vergleich beendet den Rechtsstreit nicht unmittelbar. Er gewährt dem Beklagten im gerichtlichen Verfahren eine Einrede gegen den durch Vergleich erledigten Anspruch.*)
3. Aufgrund außergerichtlichen Vergleichs kann im Wege der Klageänderung die Verurteilung gemäß dem Vergleich beantragt werden.*)
4. Auch wenn der Beklagte mit einer neuen Partnerin zusammengezogen ist, verringert sich sein notwendiger Selbstbehalt nicht (vgl. Senat, Beschluss vom 18.07.2005, Az. 1 WF 138/05).*)

IMRRS 2006, 1117

BGH, Beschluss vom 23.05.2006 - VI ZB 7/05
Zum Anspruch auf Erstattung von Kosten eines vorprozessual beauftragten Privatsachverständigen (Fortführung von BGHZ 153, 235).*)

IMRRS 2006, 1113

OLG Zweibrücken, Urteil vom 08.06.2006 - 4 U 124/04
Ein sofortiges Anerkenntnis liegt nicht vor, wenn der auf Nachbesserung in Anspruch genommene Beklagte zwar außergerichtlich eine Nachbesserung angeboten hat, im anschließenden Rechtstreit davon jedoch abgerückt ist und den Nachbesserungsanspruch erst im Berufungsverfahren wieder anerkennt.*)

IMRRS 2006, 1112

OLG Nürnberg, Beschluss vom 02.05.2006 - 13 W 985/06
Nach Abschluss eines selbständigen Beweisverfahrens können die Kosten eines Nebenintervenienten, der nach Streitverkündung durch den Antragsgegner auf dessen Seite beigetreten ist, dem Antragsteller weder nach § 494 a ZPO noch nach § 91 a ZPO auferlegt werden, wenn der Antragsteller innerhalb einer ihm gesetzten Frist nach § 494 a ZPO Klage gegen den Antragsgegner erhebt.*)

IMRRS 2006, 1108

BGH, Urteil vom 25.04.2006 - IV ZB 20/05
Für die Beurteilung der Rechtzeitigkeit des Eingangs eines per Telefax übersandten Schriftsatzes kommt es allein darauf an, ob die gesendeten Signale noch vor Ablauf des letzten Tages der Frist vom Telefaxgerät des Gerichts vollständig empfangen (gespeichert) worden sind.*)

IMRRS 2006, 1107

BGH, Urteil vom 27.04.2006 - I ZR 237/03
Die Zustellung eines Mahnbescheids ist dann nicht mehr demnächst i.S. von § 693 Abs. 2 ZPO a.F., § 167 ZPO erfolgt, wenn der Antragsteller es unterlassen hat, beim Mahngericht nach Ablauf einer je nach den Umständen des Einzelfalls zu bemessenden Frist nachzufragen, ob die Zustellung bereits veranlasst worden ist, und dieses Unterlassen nachweislich zu einer Verzögerung der Zustellung um mehr als einen Monat geführt hat.*)

IMRRS 2006, 1106

BGH, Urteil vom 04.05.2006 - IX ZR 189/04
Der Drittschuldner, der nach Zustellung des Pfändungsbeschlusses die gemäß § 840 Abs. 1 ZPO geforderten Angaben nicht abgibt, hat dem Gläubiger die für ein weiteres Aufforderungsschreiben entstandenen Anwaltskosten nicht zu erstatten.*)

IMRRS 2006, 1105

OLG Hamm, Beschluss vom 30.11.2005 - 17 W 42/05
Hilfsweise gegenüber dem Werklohnanspruch zur Aufrechnung gestellte Mängelansprüche sind wertmäßig bereits in der Werklohnforderung enthalten. Die Aufrechnung wirkt daher nicht streitwerterhöhend.

IMRRS 2006, 1103

OLG Frankfurt, Beschluss vom 26.04.2006 - 4 W 10/06
Für die Entscheidung über im Ablehnungsgesuch, das gegen den Einzelrichter beim Landgericht gerichtet ist, ist der geschäftsplanmäßige Vertreter als Einzelrichter zuständig.*)

IMRRS 2006, 1100

BGH, Beschluss vom 27.04.2006 - VII ZR 220/04
(ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2006, 1099

BGH, Beschluss vom 11.05.2006 - VII ZR 131/05
1. Für die Bestimmung der mit der Revision geltend zu machenden Beschwer kommt es grundsätzlich nicht darauf an, welchen Wert abtrennbare, rechtlich selbständige, einer beschränkten Zulassung zugängliche Teile des Prozessstoffes haben. Maßgeblich ist gemäß § 5 ZPO der Wert der nach dem beabsichtigten Rechtsmittelantrag insgesamt erstrebten Abänderung des angefochtenen Urteils (im Anschluss an BGH, Beschluss vom 13. März 2006 - I ZR 105/05).*)
2. Für die Bestimmung der geltend zu machenden Beschwer bleiben solche Teile des Streitstoffes unberücksichtigt, zu denen ein Zulassungsgrund nicht dargelegt ist (Bestätigung von BGH, Beschluss vom 27. Juni 2002 - V ZR 148/02, NJW 2002, 2720).*)

IMRRS 2006, 1098

BGH, Beschluss vom 17.05.2006 - VIII ZB 31/05
Wird die Klage eines Vermieters auf Beseitigung einer durch den Mieter errichteten Satellitenempfangsantenne abgewiesen, richtet sich die Beschwer des Vermieters nach dem Wertverlust, den er durch eine von der Satellitenempfangsantenne verursachte Beeinträchtigung der Substanz und/oder des optischen Gesamteindrucks seines Hauses erleidet.*)

IMRRS 2006, 1097

OLG München, Beschluss vom 13.07.2005 - 34 Wx 61/05
1. Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ist rechtsfähig, soweit sie bei der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums am Rechtsverkehr teilnimmt (siehe BGH Beschluss vom 2.6.2005, V ZB 32/05). Hinsichtlich der das Verwaltungsvermögen betreffenden Forderungen und Verbindlichkeiten ist die Wohnungseigentümergemeinschaft beteiligungsfähig.*)
2. Der Verwalter kann durch Eigentümerbeschluss mit der gerichtlichen und außergerichtlichen Geltendmachung von Wohngeldforderungen beauftragt werden.*)
3. Wohngeldforderungen kann grundsätzlich ein Zurückbehaltungsrecht nicht entgegengehalten werden.*)

IMRRS 2006, 1094

OLG München, Beschluss vom 23.03.2006 - 34 Wx 10/06
1. Das Rechtsschutzbedürfnis für einen Antrag auf Abberufung des Verwalters aus wichtigem Grund entfällt mit dem Ablauf des Zeitraums, für den er bestellt ist. Daran ändert sich auch dadurch nichts, dass die Neubestellung des gleichen Verwalters angefochten wurde und eine gerichtliche Entscheidung darüber noch nicht ergangen ist.*)
2. Der Wegfall des Rechtsschutzbedürfnisses in der Beschwerdeinstanz hat zur Folge, dass das Rechtsmittel als unzulässig zu verwerfen ist, wenn nicht der Beschwerdeführer seinen Antrag für erledigt erklärt.*)

IMRRS 2006, 1092

OLG München, Beschluss vom 13.03.2006 - 34 Wx 2/06
Die Frist für den Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beginnt spätestens mit dem Zeitpunkt, in dem der verantwortliche Anwalt bei der von ihm zu erwartenden Sorgfalt die eingetretene Säumnis hätte wahrnehmen können; dies ist wiederum davon abhängig, wann der Anwalt Anlass hatte zu prüfen, ob das Fristende richtig ermittelt und festgehalten war. Ein solcher Anlass besteht regelmäßig, wenn der Anwalt ein fristgebundenes Rechtsmittel ohne genaue Kenntnis der Frist einlegen will, weil ihm weder die Handakten zur Verfügung stehen noch die Frist im Fristenkalender eingetragen ist.*)

IMRRS 2006, 1091

OLG Schleswig, Beschluss vom 13.12.2005 - 2 W 210/05
1. Nach der seit dem 1. Januar 2002 infolge der ZPO-Reform maßgeblichen Rechtslage ist gegen eine im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit aufgrund von Bestimmungen der ZPO ergangene Entscheidung das Beschwerdeverfahren nur unter den dort vorgesehenen einschränkenden Voraussetzungen statthaft. Das gilt auch für eine Beschwerde im Zusammenhang mit einem Streit um die Verfahrensunterbrechung (§ 240 ZPO).*)
2. § 252 ZPO ist entsprechend anzuwenden bei der beschlussmäßigen Feststellung oder Verneinung einer Verfahrensunterbrechung.*)
3. Legt ein Dritter in einem laufenden Verfahren ein Rechtsmittel ein, so wird er hierdurch an dem Verfahren beteiligt. Als formell Beteiligter wird jede Person angesehen, die zur Wahrnehmung sachlicher Interessen am Verfahren teilnimmt.*)

IMRRS 2006, 1086

OLG München, Urteil vom 30.05.2006 - 25 U 1806/06
Die Verweisung des § 29 c Abs. 1 S. 1 ZPO umfasst den gesamten § 312 BGB und nicht nur die Legaldefinition des Haustürgeschäfts in § 312 Abs. 1 S. 1 BGB.*)

IMRRS 2006, 1085

OLG Frankfurt, Beschluss vom 05.05.2006 - 19 W 17/06
Zu den Voraussetzungen der Einholung eines weiteren Sachverständigengutachten im selbstständigen Beweisverfahren gem. §§ 485 Abs. 3, 412 ZPO*)

IMRRS 2006, 1083

OLG Hamburg, Urteil vom 24.03.2005 - 1 Kart-U 2/04
1. Zur Frage der Erheblichkeit einer Falschbezeichnung des Rechtsmittelgegners in der Berufungsschrift.*)
2. Zur Nichtigkeit der Kündigung eines Girokonto-Vertrages durch die Postbank*)

IMRRS 2006, 1081

BayObLG, Beschluss vom 30.06.2004 - 1Z AR 75/04
Ablehnung der Zuständigkeitsbestimmung bei Vereinbarung eines ausschließlichen Gerichtsstands, weil dem weiteren Streitgenossen die Prozessführung an diesem im konkreten Fall nicht zumutbar ist.*)

IMRRS 2006, 1079

OLG Bamberg, Beschluss vom 27.03.2006 - 3 W 43/06
Die Kosten eines während des Rechtsstreits eingeholten Privatgutachtens sind zu erstatten, wenn es erforderlich ist, um der Partei einen substantiierten Sachvortrag zu ermöglichen, der ohne das Gutachten nicht möglich ist. Gleiches gilt, wenn eine Partei sachverständiger Hilfe bedarf, um sich mit dem Inhalt einer Zeugenaussage auseinandersetzen zu können.

IMRRS 2006, 1078

OLG Bamberg, Beschluss vom 27.03.2006 - 3 W 44/06
Die Kosten eines während des Rechtsstreits eingeholten Privatgutachtens sind zu erstatten, wenn es erforderlich ist, um der Partei einen substantiierten Sachvortrag zu ermöglichen, der ohne das Gutachten nicht möglich ist. Gleiches gilt, wenn eine Partei sachverständiger Hilfe bedarf, um sich mit dem Inhalt einer Zeugenaussage auseinandersetzen zu können.

IMRRS 2006, 1070

OLG Schleswig, Urteil vom 09.02.2006 - 5 U 162/05
1. Ein über eine Fondsfinanzierung und die pro-rata-Haftung der Fonds-Gesellschafter geschlossener Vergleich wird durch eine zwischenzeitliche Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung zur Vereinbarkeit von Treuhändervollmachten mit den Anforderungen des Rechtsberatungsgesetzes und zum kreditfinanzierten Fondsbeitritt nicht berührt, wenn der Vergleich gerade auch wegen Meinungsverschiedenheiten über den rechtlichen Bestand der Fondsfinanzierung zustande gekommen ist und die Beteiligten nicht eine bestimmte Rechtslage oder den Fortbestand einer bestimmten rechtlichen Einschätzung zur Grundlage des Vergleichs erhoben haben.*)
2. Ein derartiger Vergleich stellt jedenfalls dann kein die Angabepflichten nach § 4 Abs. 1 VerbrKrG bzw. § 492 Abs. 1 BGB erneut auslösendes Kreditgeschäft dar, wenn das Entgegenkommen des Kreditgebers in einem Forderungsteilverzicht besteht.*)

IMRRS 2006, 1068

BGH, Urteil vom 09.02.2006 - IX ZR 151/04
Der Bescheid über einen Herstellungsbeitrag zur anteilmäßigen Finanzierung der Investitionskosten der öffentlichen Entwässerungsanlagen ist nicht dem Zwangsverwalter, sondern dem Grundstückseigentümer bekannt zu geben.*)

IMRRS 2006, 1067

KG, Beschluss vom 26.10.2005 - 24 W 19/05
Im WEG-Verfahren erfordert die gewillkürte Auswechslung der Passivpartei in zweiter Instanz in entsprechender Anwendung von §§ 525, 263 ZPO die Zustimmung der neuen Partei. Ausnahmsweise ist ihre Zustimmung dann nicht erforderlich, wenn die Verweigerung verfahrensmissbräuchlich ist. Missbrauch kann angenommen werden, wenn ein schutzwürdiges Interesse der neuen Passivpartei an der Weigerung nicht anzuerkennen ist und ihr nach der ganzen Sachlage zuzumuten ist, in das Verfahren einzutreten. Kein Missbrauch ist anzunehmen, wenn die Belange des Eintretenden dadurch beeinträchtigt würden, dass er erst in der zweiten Instanz in ein Verfahren hineingezogen wird, an dem er bisher nicht beteiligt war.*)

IMRRS 2006, 1058

OLG Bremen, Urteil vom 06.10.2005 - 2 U 39/05
1. Stürzt ein Fußgänger in unmittelbarer Nähe einer Gefahrenstelle, so liegt nach den Grundsätzen des Anscheinsbeweises der Schluss nahe, dass die Gefahrenstelle Ursache des Sturzes war (wie BGH VersR 2005, 1086 = BGHRep 2005, 1181)*)
2. Für die Richtigkeit der aufgestellten Behauptung, es sei in unmittelbarer Nähe des Ortes, an dem es zum Sturz gekommen sei, eine Gefahrenstelle vorhanden, kommt dem Geschädigten die Erleichterung des Beweises des ersten Anscheins nicht zugute.*)

IMRRS 2006, 1057

OLG Naumburg, Beschluss vom 02.11.2005 - 8 WF 184/05
1. Die Untätigkeitsbeschwerde wird nach h.M. für den Fall als ein statthafter Rechtsbehelf angesehen, dass das dem Instanzgericht untergeordnete Gericht untätig ist (Zöller/Gummer, ZPO, 24.Aufl., § 567 Rn. 21, 21a).*)
2. Das Rechtsmittelgericht darf das untergeordnete Gericht grundsätzlich nicht zu bestimmten Handlungen anweisen, sondern nur dahingehend, dem Verfahren Fortgang zu geben (BVerfG in FamRZ 2005, 173; a.A. nur OLG Naumburg 14. Senat in FGPrax 2005, 26).*)

IMRRS 2006, 1051

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10.03.2006 - 24 W 13/06
1. Ist die Fälligkeit einer Schuld an die Rechtskraft eines Endurteils im Sinne von § 542 ZPO geknüpft, so ist dieser Zeitpunkt bei fehlender Zulassung der Revision erst mit Ablauf der Frist für die Einlegung der Nichtzulassungsbeschwerde erreicht.*)
2. Zahlt der Schuldner während dieser Frist, so gibt er dem Gläubiger keinen Anlass, Klage zu einzureichen.*)

IMRRS 2006, 1042

OLG Frankfurt, Urteil vom 17.02.2006 - 24 U 198/05
Der Begriff des "sofortigen Anerkenntnisses" ist ein formaler Begriff. Ermessenserwägungen haben in der Anwendung des § 93 ZPO keinen Platz.*)

IMRRS 2006, 1040

OLG Nürnberg, Beschluss vom 20.04.2006 - 5 U 456/06
1. Der Mandant, der seinem erstinstanzlichen Prozessbevollmächtigten einen Rechtsmittelauftrag mit E-Mail zuleitet, handelt schuldhaft, wenn die E-Mail den Rechtsanwalt wegen eines Eingabefehlers nicht erreicht (Anschluss an OLG Düsseldorf, Beschluss vom 04.10.2002 - 23 U 92/02)*)
2. Legt der Prozessbevollmächtigte in einem solchen Fall eine eidesstattliche Versicherung seiner zuständigen Mitarbeiterin vor, aus der sich ergibt, dass die E-Mail mit dem Rechtsmittelauftrag in der Kanzlei nicht angekommen ist, genügt die Vorlage einer eidesstattlichen Versicherung des Mandanten allein in der Regel nicht, um glaubhaft zu machen, dass diesem kein Eingabefehler unterlaufen ist.*)

IMRRS 2006, 1039

OLG Stuttgart, Beschluss vom 27.04.2006 - 5 W 22/06
Der Rechtsgedanke des § 96 ZPO gebietet, im Falle der Rücknahme von Klage und Widerklage die Beweisaufnahmekosten, die allein durch die zurückgenommene Klage entstanden sind, ausschließlich dem Kläger aufzuerlegen.*)

IMRRS 2006, 1038

OLG Jena, Beschluss vom 15.05.2006 - 4 U 763/05
Die neben dem Leistungsantrag erstrebte Feststellung, dass sich der Beklagte mit der Rücknahme von Gegenständen in Annahmeverzug befindet, bleibt bei der Streitwertfestsetzung außer Betracht, wenn beide Begehren wirtschaftlich übereinstimmen, mithin dem Feststellungsantrag keine eigene wirtschaftliche Bedetuung zukommt.*)

IMRRS 2006, 1036

BGH, Beschluss vom 10.05.2006 - XII ZR 23/05
(ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2006, 1033

OLG Düsseldorf, Urteil vom 20.12.2005 - 24 U 68/05
Will das Erstgericht seine Entscheidung auf eine von den Parteien nicht ausdrücklich vorgetragene Klausel des Mietvertrages (hier: Kleinreparaturklausel) stützen, hat es der davon rechtlich benachteiligten Partei einen entsprechenden Hinweis zu erteilen.*)
